In weniger als zwei Monaten tritt eine Reform in Kraft, die alle Mieter und Eigentümer bundesweit betreffen wird: Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer umfassend. Die Formel „Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz“ bleibt bestehen, aber die Neubewertung der Grundstückswerte sorgt bei Eigentümern für Unruhe.
In vielen Fällen werden die Grundstückswerte im Rahmen der Reform stark angehoben – ein Schritt, der letztlich zu erheblichen Mehrkosten bei den jährlichen Grundsteuerzahlungen führen wird.
Daniela Kerbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zeigt sich besorgt und äußert sich im Gespräch mit dem NDR wie folgt: „Die größte Sorge ist aktuell, dass die Grundsteuer ab 2025 derart ansteigt, dass viele Eigentümer sich das finanziell nicht mehr leisten können. Wir haben teilweise Bescheide über den Grundsteuerwert, die das Zwanzigfache vom ehemaligen Wert ausweisen.‟
Überholte Einheitswerte – Ist die Reform notwendig?
Der Hintergrund dieser Reform liegt im Jahr 2018, als das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärte. Der Grund: Die Berechnungen basierten anscheinend auf längst überholten Einheitswerten, was zu erheblichen Ungleichheiten führte. In Westdeutschland stammten die Werte noch aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935.
Doch die Kritik wird lauter: Denn die neuen Bewertungen sind maßlos übertrieben und haben mit dem tatsächlichen Wert der jeweiligen Grundstücke wenig zu tun. Laut Berichten bewerten die Finanzämter Hochwassergebiete, Grünland oder gar Waldstücke teilweise gleichwertig mit Bauland.
Zudem kommt, dass benachbarte Grundstücke oft unterschiedlich bewertet werden, obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Das liegt an den verschiedenen Bodenrichtwertzonen: Der Bodenrichtwert ist nur ein grober Durchschnittswert und vernachlässigt die einzigartigen Merkmale einzelner Grundstücke. Wesentliche Faktoren wie die Lage an einer viel befahrenen Straße oder in einem ruhigen Hinterland werden dabei nicht berücksichtigt.
Ist die Grundsteuer-Reform verfassungswidrig? Millionen legen Einspruch ein
Die Festlegung der Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse bleibt für viele Bürger undurchsichtig. Die Kriterien und Methoden, mit denen diese Werte ermittelt werden, erscheinen oft unklar.
Selbst Experten halten das Modell für verfassungsrechtlich fragwürdig. Der Steuerexperte Gregor Kirchhof sieht den Gleichheitssatz verletzt, da die neuen Bewertungsmaßstäbe häufig zu unlogischen Ergebnissen führen. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz äußerte deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsgrundlagen.
Was versteckt sich also in Wirklichkeit hinter dem Deckmantel der Neubewertungen? Seit Jahrzehnten funktioniert das Modell der Grundsteuerbewertung, warum ist nun so ein radikaler Umbruch notwendig? Dürstet es den Staat hier etwa nach mehr Steuereinnahmen?
Klar ist auf jeden Fall: Die Eigentümer sind mit der Reform höchst unzufrieden. Zudem mehren sich die Befürchtungen, dass die Reform auch zu zusätzlichen Belastungen für Mieter führen wird, da die Grundsteuer oft auf die Mieter umgelegt wird.
Obwohl die neue Grundsteuer erst ab 1. Januar 2025 greift, haben bundesweit bereits über 6,16 Millionen Steuerzahler Einspruch gegen ihre Grundsteuerwert- und Messbescheide bei den Finanzämtern eingereicht. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Magazins Plusminus unter den Finanzministerien der Länder. Daniela Karbe-Geßler empfiehlt Eigentümern dringend, sich den Beschwerden anzuschließen und neben dem Einspruch auch das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Das „60-fache!‟ – Unmenschliche Erhöhungen
Auch Torsten Küllig zählt zu denjenigen, die gegen die neuen Bescheide Einspruch erheben. Sein Grundstück befindet sich idyllisch in zweiter Reihe nahe Schloss Moritzburg, das einst die Filmkulisse für den Klassiker „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel‟ bildete.
Vor neun Jahren erwarb der Familienvater das 2.600 Quadratmeter große Gartengrundstück für 33.000 Euro. Auf dem Gelände befinden sich aktuell lediglich zwei Doppelgaragen sowie Garten- und Wiesenfläche. Dennoch bewertet das Finanzamt Meißen das Grundstück nun mit einem stolzen Wert von rund 852.000 Euro – obwohl eine Bebauung nicht erlaubt ist. Die Begründung: Die Fläche wird größtenteils als baureifes Land zu einem Quadratmeterpreis von 308 Euro eingestuft.
Es bleibt noch ungewiss, wie hoch die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 tatsächlich ausfallen wird. Torsten Küllig hat noch keinen Zugriff auf den aktuellen Hebesatz, also den Faktor, mit dem die Gemeinde Moritzburg die neue Steuer berechnen wird. Berücksichtigt man jedoch den derzeit gültigen Hebesatz, könnte sich seine Steuerlast im kommenden Jahr auf schätzungsweise bis zu 2.500 Euro belaufen, anstelle der bisherigen 40 Euro. „Das wäre mehr als das 60-Fache“, betont der Familienvater gegenüber dem SWR. „Wenn man es hochrechnet, kostet mich der Garten dann ab nächstem Jahr jeden Monat 200 Euro, nur an Steuer.“
Bürokratische Komplexität erschwert die Situation weiter
Neben den finanziellen Mehrbelastungen für die Eigentümer offenbart die Reform zunehmend bürokratische Hürden. Die Komplexität dahinter zeigt sich deutlich in den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer.
Die Einführung von insgesamt acht verschiedenen Modellen führt zu einer uneinheitlichen Besteuerung von Immobilien in Deutschland. So wird das Bundesmodell in neun Ländern angewandt, wobei es in Sachsen und dem Saarland geringfügige Abweichungen gibt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hingegen wurden komplett eigene Modelle entwickelt. Während einige dieser Modelle auf Bodenrichtwerten und Immobilienwerten basieren, stützen sich andere ausschließlich auf Flächenangaben.
Diese Differenzen in den Parametern erschweren es den Bürgern, die Steuerlast nachzuvollziehen und zu vergleichen. Es kommt häufig vor, dass vergleichbare Immobilien in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch besteuert werden. Hinzu kommt: Rund 35 Millionen Steuererklärungen müssen eingereicht und bearbeitet werden, was den Verwaltungsaufwand auf ein nahezu unüberschaubares Maß anhebt.
Fazit: Die Grundsteuer-Reform ist so nicht tragbar!
Die Grundsteuer-Reform, die ab 2025 in Kraft tritt, bringt erhebliche Herausforderungen für Eigentümer und Mieter mit sich. Die geplante Neubewertung der Grundstückswerte führt zu massiven Kostensteigerungen, die für viele untragbar werden könnten.
Die teils überzogenen Bewertungen, die nicht mit den realen Marktwerten übereinstimmen, erzeugen massive Ungerechtigkeiten. Während die Reform als notwendig erachtet wurde, um veraltete Einheitswerte zu reformieren, ist die Umsetzung selbst mit erheblichen rechtlichen und praktischen Fragen verbunden. Unklare Kriterien zur Wertermittlung und die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern schaffen eine undurchsichtige und komplizierte Situation, die viele Bürger frustriert. – Und das zu Recht!
Die Grundsteuer-Reform muss überdacht und neu konzipiert werden, um eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Besteuerung zu gewährleisten, die den finanziellen Druck auf Eigentümer und Mieter nicht unverhältnismäßig erhöht.
Meine Ausführungen gelten nur für Baden Württemberg und hauptsächlich für mein Wohnort Bretten.
Einfamilienhäuser Verlierer der Grundsteuerreform???
Der Grundsatz der Steueraufkommensneutralität geht zu Lasten der Einfamilienhäuser.
Nach den verfügbaren Zahlen im Internet erhöht sich meine Grundsteuer um 92% von
von 259 Euro auf 498 Euro. Mehrkosten pro Jahr 238 Euro.
Grundlage Grundsteuermessebetrag lt. Bescheid x Hebesatz aus Transparenzregister
https://fm.baden-wuerttemberg.de/…/transparenzregister
Hebesatz Bretten 276-305.
Der alte Hebesatz war 400, warum dann teuerer?.
Weil man seit ca. 2014 die Bodenrichtwerte angehoben hat.
Bei meinem Grundstück von 135 Euro auf 250 Euro.
Also bei Aufkommensneutral muss es ja Gewinner geben. wenn ich 92 % mehr bezahle
Muss ein anderer ja 92 % weniger bezahlen. Das stimmt zwar so nicht ganz, aber da ist etwas dran.
Die bisherigen Gewinner sind Reihenhäuser mit wenig Grund, hier wird es gleich bleiben oder minimal höher. Die Altstadt in Bretten ? Kleine Grundstücke. Gleichbleibend werden Gewerbe-Neubauten, wie in der
Herrmann Beutenmüller Straße sein mit ein Bodenrichtwert von 130 Euro, etwas schmal bemessen.
Leider fehlen mir bisherige Grundsteuerwerte für Industriegelände. Hier wird es wahrscheinlich erhebliche Ermäßigungen geben.
Also Verlierer sind Einfamilienhäuser in Baugebieten aus den 60er Jahren da entsprechende Grundstücksgröße, gefolgt von Mischgebieten, Ortssetter (geringerer Bodenrichtwert), Reihenhäuser.
Mehrfamilienhäuser können sich entspannt zurücklehnen, da die Grundsteuer von allen getragen wird
und nur noch der Grund zählt.
Krux an der ganzen Reform ist das der Gebäudewert nicht mehr zählt und die Bodenrichtwerte willkürlich sind und über Jahre hinweg angehoben wurden und schon wieder für 2025 höher sind.
Lassen wir uns überraschen wie sich unsere gewählten Gemeinderatsvertreter aus der Affäre ziehen und sie sollen nicht versuchen mit der Gartenschau zu punkten, begrabt das Groschengrab.
Denn eine Erhöhung von 100 % wird zu vielen Problemen führen und die Gewinner werden sich nicht outen.
ab etwas zu den Gewerbegrundstücken gefunden. Auszug aus den BNN .Beispielrechnungen der Stadt Karlsruhe offenbaren die krassen Unterschiede: Für ein Einfamilienhaus in der Heidestückersiedlung mit 956 Quadratmeter großem Grundstück steigt die Grundsteuer von 71 Euro auf 1.691 Euro.
Ein Reihenhaus in der Rüppurrer Gartenstadt wird demnach mit 171 Euro mehr im Jahr belastet, für eine Eigentumswohnung in Knielingen könnten demnach 128 Euro weniger Steuerbelastung anfallen.
Gewerbebetriebe profitieren im erheblichen Maß von den Änderungen: Sie werden mit der neuen Grundsteuer weniger zahlen müssen. Die Grundsteuer für ein beispielhaftes Supermarktgrundstück wird nach der neuen Methode um 6.382 Euro niedriger ausfallen.
Für ein großes Gewerbegrundstück in der Karlsruher Oststadt führt die Stadt exemplarisch vor: Statt bisher 165.939 Euro würden 65.085 Euro anfallen.
Auszug aus einem BNN Artikel vom 8.10.2024
So werden in Karlsruhe ca. 9 Millionen Grundsteuer-Aufkommen vom Gewerbegebiet auf Privatgebiet umgeschichtet.
Eine grundsätzliche Frage: Wozu bedarf es der Grundsteuer und wozu dienen die eingenommenen Steuern? Warum gibt es keine „grund“sätzliche Kritik? Ich beklage grundsätzlich die Tatsache, DASS ich als Bürger ausgenommen werde und nicht WIE (auf welche Weise) ich ausgenommen werde. Wie kommt der Staat dazu, sich immer weitreichender an mir zu bereichern? Wenn die Prämissen nicht stimmen, sind die darauf beruhenden Folgen immer verheerend.
Mein Fall:
Grundsteuer-Flurstückangaben korrekt und fristgerecht eingereicht, dann kam Grundsteuerwertbescheid mit 70€/qm anstatt der von mir angegebenen 1,90€/qm. Der Wert 1,90€ steht im BORIS und wird vom Gutachterausschuß offiziell so bestätigt, jedoch vom FA komplett ignoriert.
Es handelt sich bei dem Teilstück um ein flächenhaftes Naturdenkmal mit strengstem Bauverbot. Wurde aber als ‚gemischte Baufläche‘ eingestuft. Einspruch mit Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde abgelehnt. Begründung: Aussetzung formal nicht statthaft, es läge auch kein Sachverständigengutachten ‚als Beweis‘ vor. Erlaubt sei nur ein Antrag (Bitte) auf Neu-Bewertung. Wieder eingereicht – keinerlei Reaktion.
Telefonat mit Sachbearbeiterin bringt nix, die verweist auf 30.000 Eingaben, die zu bearbeiten seien, vor Jahresende keine Überprüfung zu erwarten. Vom Steuerberater kam inzw. ein Rundschreiben, daß, wenn Grundsteuerwertbescheide bis Jahresende nicht korrigiert seien, es im nächsten Jahr keine Möglichkeit der Richtigstellung mehr gäbe und die Grundsteuerbescheide mit den vom FA festgelegten (falschen) Bodenrichtwerten verbindlich seien.
Habe jetzt mit dem Gutachterausschuß nochmals Kontakt aufgenommen und versuche verzweifelt, daß die mir auf einem DIN A4 Blatt eine Wertbescheinigung (Gutachten) mit Stempel und Unterschrift ausstellen, für einen erneuten Einspruch in diesem Jahr …
Hallo Politiker, aufgewacht !
Jetzt sind sie schon mal da, die Grundsteuermeßbeträge.
Noch abwarten, was die Gerichte zu den paar Widersprüchen und Klagen urteilen und schon habt ihr eine solide Grundlage für Berechnung einer künftigen Vermögenssteuer !
Und die Werte liegen schon „aufkommensneutral“ bei den Finanzämtern.
Diese Steuererhöhung ist aber nicht die Einzige dieser Art. Die Grünen wollen, so berichtet heute die DWN, die Ausnahmen zum Spekulationsrecht kappen. Bislang musste man die Immobilie 10 Jahre lang behalten und war erst dann von der Gewinnsteuer befreit. Wenn der Plan der Grünen sich durchsetzt, fällt die Spekulationssteuer immer an- es sei denn der Inhaber hat mindestens drei Jahre lang selbst drin gewohnt und nicht etwa vermietet.
Wen interessiert, was grüne Fantasien bewirken sollen? Im schlimmsten Fall wird das rückgängig gemacht. Aber abgesehen davon wird es in Zukunft auch keine Grünen mehr in Regierungsverantwortung geben.
„Ihr werdet nichts besitzen, und ihr werdet glücklich sein.“
Wer das für Unfähigkeit und/oder Dilletantismus hält, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Es geht um Enteignung. Man will vor allem Rentner aus ihren „zu grossen“ Häusern vertreiben, um Platz zu schaffen für „junge Familien“.
Und falls dieser Versuch am Widerstand der Bürger scheitert – die haben sicher einen Plan B.
Der Westen schafft sich ab. BRICS uebernehmen.
So ist es. Eine Transformation gigantischen Ausmaßes ist geplant und ohne Gewalt und Enteignung kann sie nicht auskommen.
Wenn ich fürs angebliches Eigentum regelmäßig an jemanden ein Gebühr bezahlen muss, ist das nicht mein Eigentum dann.
Warum unterschlägt der Autor die offizielle Aussage, die Umstellung der Grundsteuer erfolge aufkommensneutral?!
Dies sollte sich doch überprüfen lassen, und danach müssten – bei dem im Beitrag gschilderten Falle – eine ganze Menge Leute wesentlich weniger GS zahlen, als zuvor….
Das „Aufkommensneutrale“ lässt sich frühestens mit Rechnungslegung 2025 (die erfolgt meistens erst im Jahr 2027) überprüfen.
Im Jahr 2027 haben die Kommunen die vereinnahmten Gelder aber schon wieder ausgegeben…
P.S.: Und glauben Sie nicht, irgendeine Gemeinde zahlt was zurück.
Die Grundsteuer kann weg. Sie ist reine Besitzsteuer und daher ungerecht.
schon der Irrsinn das jede gemeinde nach gutdünken den Hebesatz auf die Steuer selbst festsetzen darf ist willkür pur, selbiges gilt auch für die Gewerbesteuer
„Die Festlegung der Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse bleibt für viele Bürger undurchsichtig. Die Kriterien und Methoden, mit denen diese Werte ermittelt werden, erscheinen oft unklar.“
So unklar ist das garnicht. Der Hebesatz bemisst sich dannach ob ein Asylantenheim in der Umgebung ist und wie groß bzw. wie viele Bewohner es umfasst.
Und mit dem jählich Zustrom wird auch der Hebesatz ansteigen, je nach Bedarf.
War das nicht der Grund warum letztes Jahr der gesamte Gemeinderat in Freisbach (RLP) zurückgetreten war?
„Dennoch bewertet das Finanzamt Meißen das Grundstück nun mit einem stolzen Wert von rund 852.000 Euro“
Da hätte ich das Finanzamt umgehend aufgefordert mir einen Käufer für diesen Wert zu beschaffen. Das wäre doch mal eine Rendite.
Was mir rätselhaft ist, wie kommen einige auf die Idee, Stadte und Gemeinden hätten zu wenig Einnahmen. Mir scheint, die schwimmen geradezu in Geld. Zumindest in meiner Heimatstadt Chemnitz ist soviel davon da, daß es regelrecht verschwendet werden muß. Da werden Schulen gebaut, wo gerade ein Grundstück verfügbar ist. Dumm nur, daß da niemand in der Nähe wohnt. Macht nichts , es gibt einen Busdienst, der die Schüler durch die halbe Stadt kutschiert. Ich könnte das endlos fortsetzen.
Das Schöne an der Grundsteuer ist, daß alle sie genießen können, sowohl Eigentümer als auch die Mieter, die Guten und Wohlmeinenden, wie auch die tagesschauinhalierenden CDU-Rentner. Sie alle können sich die goldenen Worte Heiko Maas´ rahmen lassen und an die Wohnzimmerwand hängen: Es wird niemandem etwas weggenommen! Oder, um zum hundertsten Male H. Danisch zu zitieren, geliefert wie bestellt.
Es sind Pläne im Köcher, dass die Grundsteuer nicht umgelegt werden darf.
Der Beitrag ist vom Ansatz her natürlich berechtigt. Erneut wurde die Gelegenheit für eine schlichte und, soweit möglich, gerechte Steuerregelung versäumt. Nun haben wir gleich mehrere Berechnungsmodelle, durch die kaum jemand durchsteigt. Das werfe ich auch dem Wirtschaftsautor vor, dass er in seinem eher oberflächlichen Beitrag die Unterschiede nicht herausarbeitet, denn darin dürften auch erhebliche Ungerechtigkeiten liegen. Und ob gerade das Beispiel mit dem Gartengrundstück, auf dem überraschenderweise Garagen stehen, so sinnvoll ist, da habe ich meine Zweifel.
Der Tenor ist natürlich wieder berechtigt, mir aber auch zu simpel und pauschal. Bei den die wenig eingängigen „Zwischenergebnisse“ letztlich in Teuronen umsetzenden Kommunen gibt es auch wieder erhebliche Unterschiede, die zu analysieren sich lohnen könnte, zumal auch für Rechtsstreitigkeiten mit „teuren“ Kommunen. Schließlich fehlen mir Einschätzungen zu Erfolgsaussichten bei Einsprüchen und vor Gericht. Ich habe gehört, bisher seien nicht wenige Einsprüche erfolgreich gewesen, allerdings wegen mehr oder weniger eindeutiger Fehler bei den Erhebungen bzw. Berechnungen, nicht wegen rechtlicher Mängel des neuen Verfahrens, nicht wegen Ungleichbehandlung o.ä.
Nach meinen begrenzten Erfahrungen mit Finanzgerichten ist dort dann auch kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Mängel in Steuerregelungen werden eher selten anerkannt; man sieht sich durchaus der Einnahmebeschaffung zugunsten sozusagen des eigenen Arbeitgebers verpflichtet. Hier rächt sich auch das Fehlen einer mittleren Instanz, neigen Obergerichte (-richter;-)) der Länder doch gern mal einer eigenen Linie zu.
Der Beitrag ist vom Ansatz her natürlich berechtigt.
Wieso? Ich hab das Grundstück erworben und warum soll ich jetzt jedes Jahr hierfür eine Steuer bezahlen?
Wegen der Straßenbenützung als Anwohner? Dafür gibt es doch z.B. die KFZ- Steuer.
Wegen der Abwasserrohre die mal erneuert werden müssen oder wegen der Reinigung des Abwassers? Dafür zahlt man doch Abwassergebühren.
Es ist eine willkürliche Steuer nicht mehr und nicht weniger.
Beitrag = Artikel des Reporters, nicht die G-steuer!
Diese „Reform“ ist ein willkommener Anlaß um den „Reichen“ wieder in die Tasche zu greifen.
Dieser Umverteilungsstaat muss in die Grenzen gewiesen werden. Wir brauchen einen dt. Xavier Milei.
Angesichts der Tatsache, dass in keinem EU Land die Bewohner weniger Wohneigentum besitzen wie in Deutschland, finde ich diese weitere Bürde wirklich in höchstem Maße asozial und unfair. Wieder einmal werden gerade die Menschen zur Kasse gebeten, welche sich nach dem Krieg Deutschland mit ihrer Arbeit wieder aufgebaut haben und vielleicht einen bescheidenen Wohlstand erarbeitet haben. Oder deren Kinder, die Boomer Generation, welche auch jetzt noch D am Laufen hält.
Diese Art von Politik, welche Leistung bestraft und erarbeitetes und bereits x-fach besteuertes Vermögen immer weiter umverteilen will, um Nichtstun und Leistungsverweigerung zu fördern, soll dem Wohle des Volkes dienen?
„Obwohl die neue Grundsteuer erst ab 1. Januar 2025 greift, haben bundesweit bereits über 6,16 Millionen Steuerzahler Einspruch gegen ihre Grundsteuerwert- und Messbescheide bei den Finanzämtern eingereicht.“
Na ja, Einspruch muss man einlegen gegen die Grundlagenbescheide. Und die sind ja längst ergangen, alle Einspruchsfristen ausgelaufen. Ein Einspruch gegen den Bescheid, der den zu zahlenden Betrag der GrundSt ausweist, nützt nichts mehr.
Die nächste Weichenstellung Richtung Sozialismus 2.0. Der brave Bürger, der sich ggf. Jahrzehnte abgeplackert und das Häuschen vom Munde abgespart hat, wird geschröpft, bis er da angekommen ist, wo die Schnorrer aus aller Welt, die noch nie einen Handschlag getan haben (und das vermutlich auch nie werden) jetzt bereits sind.
Dafür will Scholz dann jedes Jahr 100.000 Sozialwohnungen bauen. Und irgendwann gibts dann nur noch staatliche Mietwohnungen, die wie früher nach Parteibuch oder „Social scoring“ wie es ja dann ganz modern heißen wird, vergeben werden.
@W-zahn: Dabei haben wir jetzt schon das beste DE das es je gab – und es wird, man kann sich das gar nicht mehr vorstellen, es wird noch besser!! Leute, was machen wir nur mit dem ganzen Glück??
Ja, da fällt mir doch eine ganz bekannte Rede eines kleinen, unsympathischen Männchens Mitte der 1940er ein, der auch für Deutschland etwas so totales vor Augen hatte, wie es sich seine Zuhörer im Sportpalast zum damaligen Zeitpunkt „überhaupt nicht vorstellen“ konnten.
Und genau so total in die Grütze ist es dann auch gegangen.
Ich denke, wir dürfen uns auf noch ganz viel freuen, was wir uns mit gesundem Menschenverstand heute überhaupt noch gar nicht vorstellen können, wenn das hier absehbar so weitergeht…
Spätestens wenn die „Sondervermögen“ auf dem Tisch liegen, ist das ganze „Glück“ vorbei!
Tja, es war von Anfang an klar, daß es genauso laufen wird. Eine weitere Steuerabzocke, im Endeffekt läuft es auf eine Enteignung heraus.
Es wäre so einfach gewesen, diese Steuer zu stoppen. Man hätte nur die Eingaben nicht machen müssen. Einfacher wäre ein Steuerboykott nicht gewesen. Ich habe es erst gemacht, nachdem der Bußgeldbescheid da war. Was hätte der Staat den machen können, wenn 80% nicht mitmachen. bei 10% hat er leichtes Spiel.
Jetzt ist das Geschrei groß und ich habe kein Mitleid mit dem deutschen Michel. Es gehört ihm nicht anders.
Es redet sich leicht, aber die Schergen an der Gurgel zu haben, erträgt nicht jeder.
Der Hebesatz ist seit 2019 die neue Spielwiese für ansonsten eher einfallslose und unkreative Stadt und Gemeinde-Kämmerer. Was ist näher und einfacher abzugreifen als des Bürgers Steuergeld? Manche der Kämmerer und Kassenwarte machen auch gar keinen Hehl mehr daraus, den Hebesatz in den kommenden Jahren um jährlich mindestens 10% zu erhöhen. Dass es der Stadt oder der Gemeinde mit den vielen Mehreinnahmen am Ende besser geht, ist allerdings nicht zu erkennen. Kaputte Straßen/Gehwege, marode Spielplätze sind nur zwei offensichtliche Beispiele; zumindest bei uns im Kreis Aachen/Düren.
Wo also landet das ganze Geld am Ende? Die Antwort scheint einfacher als gedacht. (Wirtschafts-)Flüchtlingshilfe, Unterkunftsbau- und Unterhalt, Migrationprogrammkosten, Schuldentilgung. Dann gibt es noch diverse Schattenhaushalte für Veranstaltungen und Gedöns hier und da. Da bleibt am Ende kein Geld mehr übrig, wenn man sich nur um die Finanzierung grot-grüner Fantastereien kümmert.
Und richtig ist auch, dass die Gemeinden in erster Linie die Belastungen der Migration durch das melken der Bürger auffangen wollen. Was haben Sie nicht alle hier geschrien. Wir wollen noch mehr. Wir sind doch die GUTEN. Jetzt weiß man nicht mehr wie man das bezahlen soll und melkt diejenigen, die die letzten Jahre immer nur auf die Fresse bekommen haben. Der damalige Spruch: „Kostenneutrale Umsetzung“ ist genau so Schall und Rauch, wie der Spruch der grünen Oberindianers Trittin: „Die Energiewende wir den Bürger nicht mehr wie eine Kugel Eis kosten.“ Das ist mittlerweile so viel Eis, dass wir eine „Indoor-Ski-Piste“ aufmachen können.
Dass das mit der „kostenneutralen Umsetzung“ purer Blödsinn war, musste ja nun jedem klar sein. Selbst wenn der Wille dazu vorhanden wäre, kann das gar nicht funktionieren. Die Hebesätze sind in jeder Kommune gleich, während die neu festgelegten Bodenrichtwerte pro Liegenschaft das eben nicht sind.
Es war nie von „kostenneutral“ die Rede, sondern von „aufkommensneutral“, d.h. es wurde erwartet, dass die Kommunen in etwa gleich hohe Einnahmen aus der Grundsteuer haben werden. Nach der Devise, der Eine zahlt mehr, ein Anderer zahlt weniger. Wobei zu erwarten war, dass es nur wenige Andere gibt.
Die Hebesätze sind im Übrigen nicht gleich, jede Kommune legt die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans fest.
Wie sich die neue Berechnung in den einzelnen Kommunen tatsächlich auswirkt, lässt sich erst nach Rechnungslegung 2025 ermitteln.
Falls doch mehr Grundsteuern vereinnahmt wurden, braucht auch niemand damit rechnen, dass eine Kommune Geld zurückzahlt. Einmal wäre der Verwaltungsaufwand viel zu hoch und außerdem sind die Mehreinnahmen dann schon längst wieder ausgegeben.
Genau das ist der zentrale Zusammenhang:
Hebesätze/Haushaltsplan.
Wieviel Geld hätten wir denn gern?
Wo immer weniger Menschen arbeiten, muss immer mehr Substanz verfrühstückt werden – egal ob die Firmen dichtmachen, um das Weltklima zu retten oder einfach Arbeitslose importiert werden.
Bis nichts mehr da ist.
Sag ich doch. In (=innerhalb) jeder Kommune sind die Hebesätze gleich. Damit kann das nicht funktionieren. Und so sehr mich auch linguistische Spitzfindigkeiten amüsieren – hier wurden die Menschen von Anfang an klar angelogen. „Mit aufkommensneutral“ verbindet kein klar denkender Mensch zigfache Verdopplung der Steuer, so wie sie jetzt massenhaft auftritt. Außerdem ist da ja noch gar nicht mit eingerechnet, dass die Kommunen in den letzten Jahren seit Beginn der Neuberechnung die Hebesätze mehrfach massiv angehoben haben, in der Erwartung sie 2025 zwecks „Kostenneutralität“ wieder senken zu können, so dass sie am Ende trotzdem mit einem ordentlichen Plus dastehen. Bei mir hat sich der Grundsteuerwert um 50% erhöht. Die Hebesätze in den letzten drei Jahren allerdings um 66%. Und es ist ja noch gar nicht klar, wie der Wert für 2025 nun sein wird. Nur eines ist klar – es wird am Ende mehr sein. Und das ist das was zählt. Die ganze Grundsteuergeschichte ist nur eine willkommene Ablenkung von dieser Tatsache um die Bürger zu verwirren, so dass Kommunen und Regierung sich gegenseitig die Schuld zuschieben können.
Selbstverständlich wird dieses Einfallstor jetzt ohne Wenn und Aber von der Städten und Gemeinden zur Generierung von noch mehr Einnahmen genutzt. Die Kassen sind klamm, also muss der Bürger bluten. Wie immer wird das Grundproblem erst gar nicht in`s Auge gefasst. Reduzierung der Ausgaben. Wie im Bundeshaushalt. Wir brauchen mehr, den wir haben noch viele offene Mäuler im In- und Ausland zu stopfen. Frau Schultze rollt man doch auch immer den roten Teppich aus, wenn sie in eine anderes Land reist. Den der dicke Geldkoffer der dämlichen Deutschen ist stet dabei und gut gefüllt. Wenn ich mir anschaue, welche Geldverschwendung alleine bei uns in der Kommune stattfindet, dann liegt das Einsparungspotential klar auf der Hand. Aber das wäre ja viel zu anstrengend. Der Heiligenschein, den man gerne hat würde nicht mehr so hell leuchten. Noch habe ich keinen Bescheid, aber die Stadtkassen sind weitestgehend leer. Und diese muss wieder gefüllt werden. Melkkuh wie immer der Bürger.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich sowieso Raub. Wieso sollen Eigentümer für Eigentum, das sie meist fast lebenslang bei den Banken mit teilweise hohen Zinsen abbezahlen dann sozusagen „Miete“ an den Staat zahlen. In Holland kann man wenigstens Hypothekenzinsen von der Steuer absetzen – in Deutschland natürlich nicht. Dieser Staat ist wirklich eine korrupte Bananenrepublik, der sich mafiaartig von erpreßtem Geld finanziert.
Eine Grundsteuer kann nur verfassungswidrig sein. Geld-, Aktien und sonstige Vermögenswerte sind ja auch steuerfrei. Und die Lohn- besser Arbeitssteuer gehört auch zu den verfassungswidrigen Steuern. Arbeitslosigkeit wird ja auch nicht besteuert. Aber Arbeiten bestrafen.
Die Gier des Parteistaates nach Geld, also das Ausrauben der Fleissigen, gehört abgeschafft.
Schlanker Staat ist angesagt, reduziert auf Kernaufgaben.
Die Bundesregierung mit zusätzlichen Steuermitteln auszustatten, ist wie einem Alkoholiker Freibier auszugeben.
Beatrix von Storch
Erst die schon fast an Plünderung grenzende „Erbschaftssteuer“, dann die Willkürsarnierungen und Heizartenerzwingung und jetzt noch die goldene Kuh für den Verschwenderstaat über die „Grundsteuer“.
Es darf sich am wehrlosen Bürger bedient werden. Denkt man die Situation mal weiter. Soll der Wohnraum derart verteuert werden, dass sich keiner mehr selbigen leisten kann – außer den Import „Gästen“, die für gar nichts zahlen müssen.
Für die Räuberbande wird es nie genug sein.
Und dann die VermögenSt, die verfassungswidrig – wirklich gesichert, weil Kraft Urteils – nur außer Kraft gesetzt wurde… Und die Ansage nicht nur von Frau Esken, sondern auch von Herrn Merz zu privaten Investitionen.
Berlin hatte ja inzwischen Steuermeßzahl und Hebesatz bekanntgegeben und viele Berliner haben wohl schon ihre Grundsteuerbescheide für 2025 erhalten – wonach lt. Presseberichten 75% der Betroffenen mehr zahlen müssen. Im Vorfeld haben die Berliner Senkungen der Steuermeßzahl und des Hebesatzes scheinbar ein falsches Gefühl der Reduzierung vermittelt, da durch die neuen und angepassten Grundsteuerwerte – die als erstes ermittelt wurden – diese vorgenannten Reduzierungen bei der Mehrheit der Berliner gar nicht zum Tragen kommen.
Meiner Meinung nach fehlt es hier insgesamt an einer Schmerzgrenze bzw. Deckelung der Erhöhung, zumal vielerorts die Grundsteuerbescheide erst jetzt kommen werden, ohne dass sich viele rechtzeitig auf etwaige, zukünftige Mehrzahlungen vorbereiten konnten.
Ich erinnere mich an die damaligen Worte von Olaf Scholz. Er sagte, dass die Leute Immobilien erwerben und später mit Gewinn verkaufen. Diesen Gewinn gilt es abzuschöpfen. Gewinne abschöpfen. Das war seine Bezeichnung. Und nun wisst ihr, wie er das bereits vor dem Verkauf unauffällig macht.
Die eigentliche Ursache für die Anhebung der Grundsteuer wird leider im Artikel nicht benannt: Die Kosten der Migration. Die Gemeinden finanzieren sich hauptsächlich über die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuereinnahmen schmieren derzeit ab, da Habeckonomics und von der Leyens Green Deal der EU die Wirtschaft ruinieren und die Gewinne der deutschen Firmen einbrechen. Bleibt nur eine Erhöhung der Grundsteuer, um die ständig steigenden Migrqtionskosten der Gemeinden zu decken (außer anderen Gebühren und Beiträgen wie Parkgebühren). Die Gemeinden erhalten genauso wie auch die gesetzlichen Krankenversicherungen nämlich die Migrationskosten nicht zu 100% von Bund und Ländern erstattet, bleiben auf einem Teil (wie Integrationskosten) selbst sitzen. Es handelt sich letztendlich so wie bei den steigenden Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen um verschleierte Migrationskosten, die jetzt jeder Mieter und Eigentümer mitbezahlt.
@ Johnsmith: Ich glaube, das gilt auch für die Hundesteuer, die inzwischen auch eine „Optimierung“ erfahren hat.
Da hatten wir wohl Glück. Bei uns ist alles ok, nicht mal 1 Euro mehr (also der 100%-Wert). Wie hoch der Hebesatz werden wird muss man abwarten, aber den legt eh die Gemeinde jedes Jahr neu fest.
@Michael: Freuen Sie sich mal nicht zu früh. Das „zerteilte“ Verfahren ist beabsichtigt, damit kein Grundstückseigentümer durchblickt und letztlich überrascht wird. Viele Kommunen setzen höhere, zumindest höhere als geplant, Hebesätze fest. Die Gründe dafür hat z.B. Johnsmith richtig betont.
ein einfaches Beispiel…unser „Garten“ war ein ehemaliger Schräghang-Weinberg/Streuobstwiese, und demgemäss als „Grünland“ per qm mit 0,6euro besteuert. Aus dieser relativ vernünftigen Besteuerung sind jetzt mittels „Umdefinition“ diese 800qm zu „Gartenland“ mutiert,die per qm 10,6euro wert sein sollen…. .
Einspruch eingelegt,allerdings ist der „Gutachterausschuss“ niemals vor Ort gewesen,sondern hat sein „Gutachten“ mittels Google-earth erstellt,indem die Schräglagen als Draufsicht nicht erkennbar sind
Die öffentliche Hand, ob sie nun als Kommune, Bundesland oder Bund auftritt, braucht eben Geld, das sie immer hemmungsloser aus dem Fenster wirft.
Schockierende Steuerexplosion: Die Grundsteuer….die ersten bescheide sind wohl schon raus. Auf youtube habe ich vor 2 tagen ein video von rbb24 gesehen* wo ein rentnerehepaar jetzt 780 euro statt 230 euro zahlen soll/muss. Das ist schon ein hammer finde ich.
Auch die Regierung hat sich an Gesetze zu halten. Hier ist unzweifelhaft vo9n Wucher auszugehen:
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Ursachen können zum Beispiel in einer Notlage oder in einer asymmetrischen Informationsverteilung zu Lasten eines Vertragspartners liegen.
Wucher ist in Deutschland für bestimmte Fälle auch unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wucher ist ein Offizialdelikt.
Auf dieser Basis sollte vorgegangen werden und nicht mit einem Einspruch, der von den Verantwortlichen bearbeitet wird. Zwar sollte man formell Einspruch einlegen, es wird aber nichts bringen.
Mit Anzeigen wegen Wucher, könnte es besser laufen.
Wo bitte ist überhaupt eine „Leistung“ der ReGIERung, wenn ich ein Grundstück besitze?
Es gibt keine zweckgebundenen Steuern oder Abgaben. Somit sind alle Aktionen Leistungen.
Was war der Soli?
Ein Soli und keine Steuer.
Die grundsätzliche Frage ist doch nicht, wie hoch eine Steuer auf den eigenen Grund sein sollte, sondern welche Berechtigung diese im Kaiserreich eingeführte Substanzsteuer überhaupt besitzt. Wenn ich Bargeld auf dem Girokonto habe, zahle ich dafür derzeit ja auch keine Steuern — nur auf die Zinsen. Aber der blöde Deutsche freut sich ja, wenn er und die anderen von den übergriffigen Sozialisten ausgeplündert werden. Wenn sie dann einen winzigen Teil des Abgepreßten in Form von sozialen Wohltaten zurückbekommen, bilden die sich ja noch ein, ein gutes Geschäft zu machen.
Der Finanzminister unter der letzten Regierung Merkels sagte 2019, die Reform der Grundsteuer bleibt „aufkommensneutral“.
Solche unfähigen Finanzminister wurden nicht entlassen. Wenn ich nur wüsste, wie der damalige Finanzminister hieß. Ich hab’s vergessen…
Soweit ich das in Erinnerung habe, sagte der letzte Finanzminister unter Merkel sogar, dass die neue Grundsteuer geringer ausfällt.
Sonne und Wind schicken ja auch keine Rechnung. Und es wird keine Rückerhöhung der MWst geben.
Eine etwas reißerische Überschrift, neudeutsch wohl auch Clickbait genannt. Da wird dann der Fall eines betroffenen Gartenbesitzers und Familienvaters (was hat diese Eigenschaft mit der Grundsteuer zu tun?) genannt, der jetzt voraussichtlich €2500 jährlich für sein Riesengrundstück zahlen soll. Seit wann darf man eigentlich auf Gartenland Garagen errichten? Egal, Hauptsache das zukünftige Leid des armen Mannes beklagen.
Warum wird nicht erwähnt, dass es genauso Fälle gibt, in denen der Messbetrag sich verringert? Der Messbetrag meines Grundstückes hat sich z.B. fast halbiert.
…also in etwa der üblichen ÖRR-Praxis entsprechend, die sich den einen (um nicht zu sagen einzigen), braven, arbeitenden, christlichen und deutsch sprechenden Migranten mit 2 süßen Töchtern im Land raussucht, der tatsächlich abgeschoben werden soll, um dann eine herzzerreißende Reportagen darüber zu drehen
Abgesehen davon: da, wo sich die Bemessungsgrundlage reduziert, heben die Kommunen – wie z. B. bei uns gerne zum Ausgleich die Hebesätze an.
@W-zahn: Genauso ist es! Das „zerteilte“ Verfahren ist beabsichtigt, damit kein Grundstückseigentümer durchblickt und letztlich überrascht wird. Viele Kommunen setzen höhere, zumindest höhere als geplant, Hebesätze fest. Die Gründe dafür hat z.B. Johnsmith richtig betont.
Bei uns wurden die Hebesätze bereits letztes Jahr von 500% auf über 800%. Das war bedingt durch irgendeine Änderung bei der Gewerbesteuer während Corona, die der Kommune ein Minus von ca. 100 Mio. EUR eingebracht hat. Ob die sich trauen, den Hebesatz noch einmal zu erhöhen, wird man sehen. Aktuell zahle ich für ein Grundstück, dass nur ein Zehntel so groß ist wie das des ach so bedauernswerten Familienvaters ca. die Hälfte der Grundsteuer, die für sein Grundstück zu erwarten ist.
Habe ich gesagt, dass ich das ok finde? Es ist übrigens kein Freizeitgrundstück, sondern da steht mein Haus drauf. Diese hohe Grundsteuer zahle ich seit über 20 Jahren, bis vor 2 Jahren vor der Erhöhung des Hebesatzes allerdings nur ca. 70% der jetzigen Summe.
Außer meiner Sicht hört sich die Überschrift dieses Artikel so an, als würden durch die Grundsteuerreform plötzlich alle Grundstückseigentümer in den Ruin getrieben. Wenn dann im Text ein Beispiel folgt, bei dem ein vermeintliches Gartengrundstück anders eingestuft wird und dann ein Steigerungsfaktor von 60 präsentiert wird, was soll man denn davon halten?
Wäre ja auch ein bisschen offensichtlich wenn sich alle Richtwerte erhöhen würden. Also ein Viertel niedriger und dreiviertel höher. Das verschleiert die Absichten. Und warten Sie mal auf die Hebesätze. Mit etwas „Glück“ verdreifachen die sich.
Seien wir doch mal ehrlich: Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch 2018 wieder einmal als willfähriger Erfüllungsgehilfe einer raffgieringen Bundesregierung gesehen, die eine weitere Einnahmequelle (Grundsteuer) ausfindig gemacht hat, bei der noch genügend Potential zum Auspressen besteht. Solche Gerichte braucht kein Mensch; eine ebensolche ReGIERung allerdings auch nicht.
Das ist die grünrotgelbe Enteignung der Bürger. Selbst die Kommunisten hätten nicht schlimmer sein können. Vermieter wie Mieter sind betroffen. Wenn das so durchgeht, wird der Volkszorn endlich ausbrechen. Dann Gnade diesem Land Gott.
Wer Widerspruch einlegt, sollte diesen per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Das gute alte Fax ist auch eine sichere Bank – jdf. wenn man den Faxbeleg speichert. Wer allerdings nur gegen den kommunalen Jahressteuerbescheid Einspruch einlegt und die Finanzamtsbescheide hat rechtskräftig werden lassen, kann sich den Einspruch gleich ganz sparen.
Tja, so ist das mit der Steuer egal was oder wo, es reicht dem gefräßigen Staat niemals. Beim Grundstückserwerb zahlt man einen horrenden Betrag an Grundsteuer und dann geht es munter alle vier Quartale im Jahr weiter. Ergo, ich zahle mich für meinen eigenen Grund und Boden im Laufe der Jahre dumm und dusslich. Der Staat muss dafür nichts tun außer abkassieren! Die Magration muss ja irgendwie finanziert werden und da muss der Michel halt nochmal kräftig ran. Ich hoffe sehr, dass die Leute endlich aufwachen und jeder einen Einspruch gegen diese Steuerabzocke erhebt.
Ob wohl auch bald die “Wohnraumausgleichssteuer” kommt? Denn es kann ja nicht sein, dass jemand auf mehr qm als den ihm “zustehenden” wohnt. Schließlich müssen wir doch alle in dieser Krise zusammenrücken. Und wer nicht sein Zuhause zukünftig mit einem oder mehreren unserer „Gäste“ teilen will, der muss eben zahlen. Verschwörungstheorie?
Ich gehe mal davon aus, dass viele Kommunen die Grundsteuerreform dazu missbrauchen werden, um Geld für ihren „sicheren Hafen“ aufzutreiben. Ob der „sichere Hafen“ freiwillig oder unfreiwillig zustande gekommen ist, spielt keine Rolle.
..die ach so schlaue Wählermehrheit hat sich das doch vorsätzlich per Urnengang selbst erwählt und da tritt dann ein wichtiger Verwaltungsgrundsatz automatisch in Kraft:
Den Wollenden geschieht kein Unrecht!
Also, was hat der Jammerer im Text denn gewählt? Diese wichtigste Information fehlt völlig.
Seine Antwort auf diese Frage dürfte so lauten: was hat das damit zu tun?