»Darmstadt rangiert einsam an der Spitze.« Berichtet die Frankfurter Rundschau ihren Lesern und versucht sie mit der Schreckensmeldung zu ködern: »In diesem Fall allerdings in einem unrühmlichen Ranking: In keiner anderen Stadt Hessens wurde 2015 ein höherer Jahresmittelwert bei der Belastung der Atemluft mit gesundheitsschädlichem Stickoxiden – Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid – verzeichnet, als in der Messstation Hügelstraße am Cityring. Auch bei Feinstaub (Platz drei in Hessen) und Benzol (Platz eins) wird den Anwohnern der Hügelstraße einiges zugemutet.«
Nach Drama dann der Satz, der alles aufhebt: »Bei diesen Schadstoffen werden allerdings die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.« Worüber reden wir also? Die FR fährt fort: »Anders sieht es insbesondere bei der Problemsubstanz Stickstoffdioxid aus. Hier wird der maximal zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft um satte 50 Prozent überschritten: 60,5 Mikrogramm lautet das Darmstädter Ergebnis im Jahresmittel. In einer Aufstellung des Umweltbundesamts, die Messwerte von 525 Stationen in ganz Deutschland vergleicht, ist dies der zwölfthöchste Wert.«
»Satte«, schreibt die FR-Praktikantin. Weiß sie eigentlich, wie wenig 40, 50 oder 60 µg in einem Kubikmeter Luft wirklich sind? Das bedeutet: In 1.200.000.000 Mikrogramm Luft sind genau 40 Mikrogramm NO2 Moleküle. Die Nachweisgrenze der Chemoluminiszenzverfahren, mit denen diese Messgeräte meistens arbeiten, liegt übrigens bei 2,5 Mikrogramm pro Kubikmeter. Es gibt keinerlei Belege, dass solch geringe Konzentrationen physiologische Auswirkungen haben. Menschen am Arbeitsplatz in der Schweiz dürfen sogar 6000 Mikrogramm pro Kubikmeter aushalten. Damit Fahrverbote begründen? »Deutlich wird die Alleinstellung der Station Hügelstraße in Hessen bei den kurzzeitigen Spitzenwerten der Stickstoffdioxid-Belastung. Hier gilt ein Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der höchstens 18 Mal pro Jahr überschritten werden darf. Dieses Limit wird überall in Hessen eingehalten, nur nicht an der Hügelstraße: Dort wurden 57 Überschreitungen verzeichnet.« Eine schönes Beispiel, wie man auf Alarmismus macht. Leider vergisst die FR zu fragen, was da los ist, wie das eigentlich normal für einen Journalismus ist, der den Namen verdient.
Das klärt ein Blick auf die Messstation, wie sie die Bilder von TE-Leser Felix M. in aller Deutlichkeit zeigen.»Die Messstation steht am Ausgang Hügelstrasse des Citytunnels (Google Maps am besten Hügelstrasse 21 (Ban Thai Restaurant) Darmstadt).« Schreibt er dazu. »Dies impliziert Messungen an der Stelle, wo die Verkehrsteilnehmer kräftig beschleunigen, da nach der Kurve im Tunnel der Strassenverlauf bergauf verläuft und auf drei Fahrbahnen erweitert wird. Dazu steht der Kasten quasi auf der Bordsteinkante und ist von einer Hauswand abgeschirmt. Er liefert auch schön regelmäßig hohe Werte für den grünen OB.Felix M. schließt mit dem aufmunternden Satz: »Es lebe die wissenschaftliche Ratio.« Ja, wo ist die geblieben?
Leonberg
Passend im Nadelöhr von Leonberg platziert ist die Station des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg. Standort Grabenstraße. TE-Leser Joerg M. schickt uns dieses Foto der Messstation auf der gegenüberliegenden Seite dicht vor der Wand des Wohnhauses. Diese Straße ist die Umgehungsstraße, wenn auf der viel befahrenen Autobahn A8 und A 81 Verkehrsstaus aufgrund von Unfällen entstehen. Und Verkehrsstörungen gibt es praktisch jeden Tag, dann ist die Stadt wieder dicht.
Kiel
Eine Leserin aus Kiel hat die Messstation in der Bahnhofstraße in Kiel-Gaarden fotografiert. Dichter an der Straße und den Auspuffrohren geht kaum noch. Und so gibt die Tagesganglinie für NO2 den Verlauf entsprechend der Verkehrsströme zeitnah wieder.
Eine Bewertung der Entwicklung der letzten Jahre lässt diese Messstelle schwerlich zu. Denn sie wurde mehrfach verlegt. Der Bericht stellt dazu Folgendes fest: »In der Bahnhofstraße wurden mehrfach Umsetzungen der Luftmessstation von der einen auf die andere Straßenseite aufgrund der Verlegung des Parkstreifens notwendig.
Überschreitungen des Grenzwerts wurden ursprünglich auf der südwestlichen Straßenseite festgestellt, auf der nordöstlichen Seite lag der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 2013 bei 37 μg/m3 und damit unter dem Grenzwert. Im Juli 2014 wurde die Station wieder auf die südwestliche Straßenseite versetzt (Jahresmittelwert: 37 μg/m3). Seitdem liegen die Konzentrationswerte mit 41 μg/m3 (2015) bzw. 42 μg/m3 (2016) wieder etwas über dem Grenzwert.Unter dem Strich zieht das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in seinem Bericht vom November 2017 folgende Bilanz.
Die Luftbelastungssituation im Land Schleswig-Holstein im Jahr 2016 lässt sich anhand der Messergebnisse der Lufthygienischen Überwachung Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume folgendermaßen zusammenfassen:
- Landesweit war die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wie Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Benzol relativ gering. Auch im städtischen Hintergrund wurden die Grenzwerte dieser Komponenten eingehalten.
- Die seit dem 1. Januar 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und der seit dem 1. Januar 2015 geltende Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) wurden sicher eingehalten.
- An dem durch den Schiffsverkehr beeinflussten Standort in Brunsbüttel im Bereich der Nord-Ostsee-Kanal-Schleuse ist seit Beginn des Jahres 2015 ein deutlicher Rückgang der Belastung durch Schwefeldioxid und von Nickel als Bestandteil des Feinstaubs festzustellen.
- Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist auch in Zukunft zu erwarten, dass die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an einzelnen verkehrsbelasteten Standorten den seit 1. Januar 2010 geltenden Grenzwert überschreiten werden.
- Der Informationsschwellenwert für Ozon von 180 μg/m3 wurde im Jahr 2016 an einzelnen Stationen an einem Tag überschritten. Die aktuell geltenden Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation werden eingehalten, die langfristigen Ziele aber weiterhin nicht erreicht.
- Kohlenmonoxid wird in Schleswig-Holstein aufgrund der geringen Belastungen seit dem Jahr 2009 nicht mehr gemessen.
Gelsenkirchen
Georg I. schickt uns ein Foto der Messstation Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher-Str. 109. »Es handelt sich hier um eine vierspurige Straße, in der Straßenmitte verlaufen Straßenbahnschienen. Das Gleisbett wurde vor ca. zwei Jahren auf einer Länge von ca. 1500 m mit Rollrasen belegt (Kosten mehrere hunderttausend Euro; Begründung: Reduzierung des Feinstaubs). Es handelt sich um eine Hauptverbindungsstraße ohne wirkliche Alternativen von Süd nach Nord. Während der Hauptverkehrszeiten gibt es durchgehend kilometerlanges Stop and go in beiden Richtungen.«
Während dieser Phasen steigen zum Beispiel die NO2 Werte drastisch an, bleiben aber im Tagesmittel deutlich darunter. Auch wenig verwunderlich. Verwunderlicher dagegen die Politik meist grüner Verkehrspolitiker, den Verkehr zu verlangsamen und wenn möglich aufzuhalten, mit Stop and Go den Autofahrern den »Umstieg« auf Busse und Bahnen schmackhaft zu machen. Dabei steigen natürlich die Abgasmengen und die Umweltbelastungen.
Uff, alles durchgelesen. Vielen Dank für die Beiträge, das war interessant. Ich habe inzwischen für mich berechtigte Zweifel an der Vorgehensweise und den Begründungen Fahrverbote auszusprechen. Bester zusammenfassender Satz und Zitat: „Wenn solcherart gewonnene „Messergebnisse“ von angeblich verantwortungsbewussten Politikern dazu missbraucht werden, Entscheidungen von enormer Tragweite zu treffen, ist mangelnder Sachverstand ist das geringste, was diesen Menschen in jedem Fall vorgeworfen werden“. Persönlich hoffe ich daher darauf, dass weitere Auseinandersetzungen vor Gericht dazu führen, den Richtern die Breite der Argumentation richtig und verständlich zu erläutern. Richter sind keine Wissenschaftler sondern Faktenabwäger und wenn in den Verfahren, die der Verein „Umwelthilfe“ angestrengt hatte, die Beklagtenseiten die Fakten und Widersprüchlichkeiten zur Thematik in den Schriftsätzen an die Gerichte sorgfältiger aufbereitet präsentiert hätte, wären die Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht erfolgt. Dem Leipziger Gericht muss man angesichts der damaligen vorgetragenen Faktenlage sogar ein Lob für das vernünftigen Urteil, das nur den Einzelfall berücksichtigt, aussprechen. Aber zukünftig tut Vorbereitung not und die hatte, wenn man die zusammenfassenden Urteilsbegründungen liest, bei den Beklagten in ihren Vorträgen offensichtlich nicht den Umfang, der erforderlich gewesen wäre. Ich bin überzeugt, die ausführliche Begründung z.B. des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts , die im April kommen wird, berücksichtigt viele der hier genannten auch entscheidungsrelevanten Punkte nicht, da sie vor Gericht offensichtlich keine Rolle gespielt haben. Daher nochmals vielen Dank für die Breite der Diskussion und die Hintergrundinformationen. Ich denke zukünftige Klagen werden mit mehr Sachverstand vor Gericht ausgefochten werden und daran hat auch diese Seite hier ihren Anteil.
Hallo Herr Douglas, sie schreiben in Ihrer Überschrift „Wie manipulieren Messstationen die Feinstaubmessung in Ihrer Stadt?“ Es geht aber hier nur um Stickoxyd. Feinstaub ist schon seit einigen Jahren kein Problem mehr. Die Grenzwertregelungen werden in allen deutschen Städten eingehalten, dank Rußpartikelfilter im Diesel und Grüner – Feinstaub – Plakette. Die EU-Messregelungen, gegen die die Messstationen verstoßen, sind für Stickoxid-Grenzwerte (25m, 10m, 270 Grad etc.).
Vielen Dank, Herr Metzger, Sie haben völlig recht. Entstand irgendwann ganz am Anfang, wurde immer kritiklos mitgeschleppt, fiel erstaunlicherweise niemandem bisher auf. Ändern wir. Vielen Dank übrigens für Ihre sehr guten Zuschriften.
Meine Gratulation, Herr Douglas – und meine Hochachtung für Ihre Initiative!
Sicherlich habenSie heute in FAZ Print und Online hineingeschaut und sind mit Recht stolz.
Vielen Dank, sie ist aber erst mit Hilfe der vielen Leser zum Erfolg geworden, die keine Mühen scheuten, Fotos zu machen, Orte zu beschreiben und herzuschicken.
Sie haben richtig erkannt, woran es fehlt, Herr Hayes.
Versuchen Sie es doch mal mit einer anderen, von Herrn Douglas unabhängigen, eigenen Interpretation. Dann werden Sie sehen, dass die Regeln schon im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren ganz vernünftig sind und im großen Ganzen vom Menschenverstand geleitet, nur eben nicht für die jeweiligen Zwecke, die Herr Douglas mit den einzelnen Regeln erkennen möchte. Man sieht bei genauem Hinsehen durchaus, welche Aspekte sie betreffen und was jeweils nicht damit gemeint ist.
Es mehren sich kritische Stimmen. Vielleicht hat da jemand TE gelesen?
https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article175012916/Verkehrsministerium-will-Messstations-Standorte-ueberpruefen.html
Offensichtlich. Der Satz der Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter beeindruckt mich am meisten: «Es ist ein Märchen, dass die Messstationen nicht sachgerecht aufgestellt sind», sagte die Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. «Die Luft wird nicht besser, wenn man sie anders misst.“
Es scheint, als hätte die Aktion sich gelohnt:
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2018/03/30/verkehrsministerium-zweifelt-stickoxid-werte-von-messtationen/
Leider hinter paywall.
Dranbleiben!
Klar, lesen Sie bitte die neue Geschichte vom 1.4.
Vielen Dank für Ihre Zuschrift, Herr Hayes. Es gibt eine Reihe von schwerwiegenden Mängeln und Widersprüchlichkeiten zwischen EU-Richtlinien und deutschen Vorschriften. grundsätzlich heißt es: Messstationen für den städtischen Hintergrund“ sind Standorte in städtischen Gebieten, an denen die Werte repräsentativ für die Exposition der allgemeinen städtischen Bevölkerung sind;
Der Ort von Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, ist so zu wählen, dass folgende Daten gewonnen werden: Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Grenzwerte signifikant ist; (Interpretation: Wenn sich nicht stets die gleichen Leute stundenlang dort aufhalten, sind die Messwerte nicht repräsentativ). Interessant ist, daß unabhängig von den Diskussionen um die Messstationen die Werte sehr niedrig sind, meist unter den Grenzwerten liegen und nur bei verhältnismäßig weniger Stationen erhebliche Überschreitungen vorliegen. wie z.B Stuttgart Neckartor. im dortigen Regierungsbezirk befinden sich übrigens die meisten Stationen mit zu hohen Messwerten. Merkwürdig.
Es wird Zeit für zivilen Ungehorsam. So kann die Führung nicht mit ihren Bürgern umzugehen. Wenn die Korrektur der Aufstellung nicht innerhalb von 3 Mpnaten erfolgt, sollte die Bevölkerung auf die Abschaltung der fehlerhaft aufgestellten Meßstationen verlangen. Fehlerhaft erzeugte Meßwerte dürfen nicht veröffentlicht werden, falls doch, abmahnen!
Warte nicht auf die Führung. Werde selbst aktiv.
Die Werte nicht mehr ernst nehmen und keinesfalls als Grundlage für Fahrverbote nehmen. Außerdem muß dringend über Grenzwerte diskutiert werden.
Ergänzung:
Inzwischen habe ich nach eigenem Studium der EU-Messregeln festgestellt, dass die Regeln gar nicht manipulativ sind, nur ihre Interpretation. Dies ist kein Witz. Fallen Sie bitte nicht auf falsche und sinnentfremdete Auslegung der Regeln herein.
Wer vor Gericht nicht auf die Schnauze fallen will, liest die Regeln am besten in eigener Verantwortung durch und überlegt vorher(!), wieviel Geld er verlieren möchte.
Siehe die für dieses Thema zuständige Anlage III der „RICHTLINE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ etwa in der Mitte auf dieser vertikal ziemlich langen, offiziellen Webseite: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008L0050
Auf diese EU-Seite stieß ich durch einen Hinweis auf der Seite des Umweltbundeamts, wodurch auch sichergestellt sein müsste, dass ich mit o.g. Link die aktuell gültigen Regeln für Feinstaub, Stickoxide und Weiteres erwischt habe. https://www.umweltbundesamt.de/themen/stickstoffdioxid-belastung-hintergrund-zu-eu
Douglas sieht dort Dinge, die gar nicht drinstehen. Weder von Schneisen noch Durchschnitten ist die Rede, hingegen wird Messung ausdrücklich an höchstbelasteten Stellen verlangt, ferner an (dafür) repräsentativen Stellen, worunter z.B. ähnlich stark befahrene Straßen und Kreuzungen verstanden werden können, wobei aber nicht jede dieser Straßen eine eigene Meßstelle haben muss.
Die 270°-Regel stellt Herr Douglas geradezu auf den Kopf. Sie hat nichts mit der Umgebung der Meßstation zu tun sondern betrifft die technischen Bedingungen für die Anbringung des Lufteinlasses an der Station sowie an eventuell zu denkende, zur Station gehörende Strömungsverminderer und/oder selektierend wirkende Luftleitsysteme (z.B. gerichtete Rohre) vor dem Einlass, die verboten sind.
Wäre die Umgebung damit gemeint, würde eine zwingend notwendige Angabe fehlen, nämlich bis zu welchem Abstand von der Station die 270°-Regel greift. In irgendeiner Entfernung innerhalb des Winkelausschnitts wird es immer ein Objekt geben, das im Wege steht, je weiter weg desto wahrscheinlicher gibt es eines. Ohne Maximal- und Minimalabstandsbedingung gibt es im Grunde gar keine sinnhafte Regel, weil es immer(!) einen Hinderungsgrund für die Aufstellung gäbe. Andererseits könnte man ohne festgelegte Abstandsbedingungen jeden Abstand als erlaubt betrachten, auch den kleinsten, also Null. Lustige Regeln, mit denen sowohl jede Aufstellung erlaubt als auch jede verboten wäre. Hat Herr Douglas gar nicht gemerkt. So reicht es vielleicht für eine Büttenrede zur Määnzer Fassenacht nach drei Bembel Äppelwoi.
Lediglich ist lt. EU-Regeln der Ort der Probenahmestellen „im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände in ihrer unmittelbaren Nähe vermieden wird, was bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben — soweit möglich — für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 m Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr (…) repräsentativ sind.“
Dieser Satz sollte auch noch einmal mit der vorangestellten Vorschrift der Messungen an „höchstbelasteten Stellen“ verglichen werden, deren größter Sinn darin besteht, Gesundheitsrisiken dort zu erkennen und zu vermeiden, wo sie am größten sind. Repräsentativ ist eine Kreuzung auch dann, wenn es in der Stadt etliche vergleichbare Kreuzungen gibt. Ich habe anhand von Lagebildern aus der Luft geprüft, dass bspw. die Meßstation in Stuttgart/Neckartor wie andere auch die Bedingungen korrekt erfüllt. Das tun auch Fotos, die von Lesern zwecks Skandalbeschleunigung an Herrn Douglas gesandt wurden.
Zu Abschnitt B Punkt 1.c der Regeln wäre auf die Verwechselungsmöglichkeit hinzuweisen, dass es bei der „weiträumigen Repräsentativität“ um die Vermeidung der Messung einer einzelnen, vorherrschenden Schadstoff-Quelle geht – nicht etwa um den Aufstellungsort der Meßstation. Im Straßenverkehr gibt es angesichts der vielen und zudem mobilen Autos im Allgemeinen keine vorherrschende Quelle in der Nähe einer Meßstation. (Ein LKW im Dauerleerlauf neben der Station wäre eine solche.)
Wenn man es anders versteht, passen die Bedingungen nicht mehr zusammen. Es würde gar innere Widersprüche zwischen verschiedenen Punkten der Regel geben. Wenn man extra höchstbelastete Stellen heranziehen soll, macht es keinen Sinn, gleichzeitig weiträumige Repräsentativität zu verlangen, zumal es auch noch eine 100-Meter-Regel gibt (also nicht weiträumig), innerhalb derer es keine deutlichen Unterschiede geben soll. Richtig verstehen heißt auch widerspruchsfrei interpretieren. Für die Interpretation ist in erster Linie der Interpret verantwortlich.
Zum Schluss noch eine kleine Rechnung:
Nimmt man den Radius eines Auspuffrohrs beispielhaft mit 2,5cm an und geht von einer zylindrischen, strenggenommen kreisförmigen Ausdehnung/Verdünnung der Auspuffgase nach dem Ausstoß aus dem Rohr aus (vergleichbar mit der Ausdehnung von Kondensstreifen bei Flugzeugen), nimmt die Konzentration der Schadstoffe quadratisch mit dem Abstand vom Auspuffrohr ab. (Bei einer kugelförmigen Ausdehnung wäre es sogar eine kubische Abnahme, eine noch größere Verdünnung.) In nur einem einzigen Meter Abstand vom Mittelpunkt der Auspuffrohröffnung wäre schon der 40-fache Abstand von der Quelle erreicht (100cm / 2,5cm = 40). Quadriert man die 40, ergibt sich 1600. Das heißt, in einem Abstand von 1 Meter zum Auspuff sind die Schadstoffe bereits um den Faktor 1600 verdünnt.
Berücksichtigt man noch, dass die warmen Auspuffgase nach oben steigen, und deshalb unten frische Luft von den Seiten her zuströmen muss, wird man verstehen, dass eben diese frische Luft auch an einer Meßstation direkt am Straßenrand vorbei in Richtung Straße strömt, wobei am Messgerät eher manipulativ frische Luft gemessen wird als die senkrecht nach oben entfleuchenden Schadstoffe.
Es gibt übrigens gar keinen vorgeschriebenen Mindestabstand der Meßstellen vom Straßenrand, sondern nur einen Höchstabstand von 10 Metern. Der Mindestabstand ergibt sich allein aus dem Verbot „nächster Nähe“ zur Quelle, also dem Auspuff (nicht der Straße), was eine sehr konkrete Entfernung ist, nämlich der Grammatik folgend direkt hinter dem Auspuff. Jede größere Entfernung, und sei sie noch so klein, ist nicht mehr die „nächste Nähe“. Erinnern Sie sich jetzt bitte nochmal daran, dass in 1 Meter Abstand zur Seite bereits eine mindestens 1600-fache Verdünnung vorliegt.
Vor allem mache ich mir Sorgen über die mittlerweile fünf Artikel von Herrn Douglas Serie, die mit seinen eigenwilligen Fake-Regeln selber eine dicke Rauchspur hinterlassen. Ich wollte dafür keine Verantwortung übernehmen…
Sorry, ich habe teils auf „Anlage III“ der EU-Regeln hingewiesen.
Es heißt korrekt „Anhang III“.
Lässt sich mit der Text-Suchfunktion im Browserfenster etwas leichter ansteuern.
Oh, der Herr W. hat mal wieder etwas gemerkt. Regeln manipulieren nicht, nur ihre Interpretation. Hä?
Könnten Sie sich vor Ihrer nächsten Einlassung einmal ausführlich mit den zugegebenermaßen nicht einfachen Richtlinien, Vorschriften und Anordnungen und vor allem mit der Messtechnik dieser Anlagen befassen? Nicht nur mit dem europäischen Richtlinien, sondern auch mit den deutschen Vorschriften, die sich teilweise ergänzen, teilweise widersprechen und vor allem nicht durch juristische Spitzfindigkeiten (Oder) gewagten Interpretationen Tür und Tor öffnet. Dann verwechseln Sie vielleicht nicht wieder alles. Nicht umsonst habe ich in F. 1 der Fotoserie ziemlich viel dazu erklärt und auf den hervorragenden Fachaufsatz des Ingenieurs Fred F. Müller verlinkt, der alle Details hervorragend erklärt. Erst lesen, dann schreiben!
Ihr Anflug pubertärer Sprache spricht Bände, Herr Douglas, und auch sonst. Verlieren Sie mal nicht die Fassung!
Bißchen viel ablenkendes Wischiwaschi jetzt an „Hinweisen“. Wie wäre es mal mit stringenter, klarer Logik beim Lesen des Stoffs? Wenn’s daran fehlt, klappt es auch bei anderen Quellen nicht.
Was Konzentrationen um den Auspuff angeht gibt es einen umfassenden Bericht: https://www.eike-klima-energie.eu/2018/03/14/stickoxide-und-der-dieselmotor-1/
1m Abstand zum Auspuff ist bei den gegebenen Größenordnungen eben keine ‚Verdünnung‘.
Beim 270° Winkel haben Sie die ‚mehrere Meter‘ Abstand zu Bäumen und Gebäuden unterschlagen für diesen Ansaugbereich. In der Verordnung hätte es keine Manipulation gegeben, wenn die Verantwortlichen darin kein Problem gesehen hätten.
Der wichtigste Satz:
„Verwunderlicher dagegen die Politik meist grüner Verkehrspolitiker, den Verkehr zu verlangsamen und wenn möglich aufzuhalten, mit Stop and Go den Autofahrern den »Umstieg« auf Busse und Bahnen schmackhaft zu machen.“
Hier in München wird einem dies geradezu jeden Tag vorgeführt…
Interessant hierbei auch, das an diesem Beispiel die Vorgehensweise rotgrüner Ideologie sichtbar wird:
Ein bestimmtes Ziel muss mit Zwang erreicht werden und dazu ist jedes (!) Mittel recht, jedes.
Hier das Ziel:
Autofreie Stadt (der verhasste Individualverkehr soll draussen bleiben, wie auch der Individualist an sich, denn der stört nur).
Hier der Zwang:
Fahrverbote.
Blöd nur, dass man zwar ein ideologisches Ziel vor Augen hat, aber ideologiefremde Maßnahmen von vorn herein komplett ausschliesst:
In München zB. Grüne Welle, bauliche Massnahmen, wie zb mehr Kreisverkehre, Tunnel, Über- / Unterführungen, etc etc…
Stattdessen Rückbau von Bushaltebuchten auf die Hauptspur, rote Welle, unkoordinierte Baustelleneinrichtung, Hauptstrassen dürfen auf einer Spur beparkt werden, Bau von Tramgleisen (ein 200 Jahre altes Verkehrsmittel, aber mit Nostalgiefaktor und von daher wünschenswert) usw usw…
Daneben wird geblitzt und kontrolliert, dass es eine wahre Freude ist, nicht dass hier noch jemand meint, er könne so fahren, wie er es für richtig hält.
Am Ende soll die kontrollierte Masse stehen, ganz wie im Kommunismus.
Nein Danke – ich werde mich wehren.
Vielen Dank für Ihre Zuschrift, in Sachen Staus erzeugen hat sich der ehemalige Wiener Verkehrsplaner in bemerkenswerter Offenheit geäußert – es pensioniert und grüner Aktivist. Hatten wir hier früher auch gebracht.
https://diepresse.com/home/panorama/wien/5382856/Verkehrsplaner-Knoflacher_In-Wien-Staus-kuenstlich-erzeugt
Richtwert NO2-Konzentration für Innenräume seit 1989 60 Mikrogramm pro m3 Luft !!!
Die FR meldet die skandalöse Überschreitung der nach EU-Vorgabe zulässigen Jahresmittelwerte von 40 Mikrogramm NO2 pro m3 Luft um „satte 50 Prozent“ auf 60,5 Mikrogramm NO2 pro m3 Luft in der Hügelstrasse in Darmstadt („zwölfthöchster Wert“ von 525 Messstationen in ganz Deutschland). Damit wird an einer vielbefahrenen Strasse eine NO2-Konzentration verzeichnet, die fast dem seit 1989 in Deutschland geltenden langfristigen Wochenrichtwert (RW II L) von 60 Mikrogramm für die NO2-Konzentration in Innenräumen (Büros, Wohnungen usw.) entspricht. (Bundesgesundheitsblatt 1/1989, S.9ff; UBA , Richtwerte für die Inneraumluft, aktuelle Liste). Ein Kommentar ist mir ohne die Verwendung von Kraftausdrücken nicht möglich.
In der jüngst vom UBA veröffentlichten epidemiologischen Studie zur „Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“, die 6000 vorzeitige Todesfälle und 439000 Krankheitsfälle durch NO2 in Deutschland im Jahr 2014 errechnete, steht auf der letzten von 135 Text-Seiten, dass die biologische Plausibilität der gesundheitlichen Wirkungen von NO2 durch diese epidemiologische (statistische) Untersuchung nicht erfasst werden kann. Man habe zwar z.B. statistisch „recht überzeugende Hinweise für die Zusammenhänge mit Diabetes und Herzkrankheiten in Bezug auf die NO2-Belastung“ geliefert, aber „es fehlen noch überzeugende Hinweise, die für plausible Wirkungsmechanismen sprechen“ (UBA, März 2018, S.135). Das erinnert an den Witz vom statistisch erwiesenen Zusammenhang zwischen Storchenaufkommen und Geburtenrate bei Menschen. Nun müsste man noch herausfinden, wie die Störche das machen.
Die Messregeln sind manipulativ, nicht die realen Messungen. Durchschnitte sind Unsinn, wenn es um die Vermeidung von Spitzenwerten gehen muss. Durchschnitt hieße, dass die Schadstoffkonzentration im halben Messgebiet(!) höher sein darf als der Grenzwert.
Ein Witz, dass die Luft erst verdünnt und woanders erfasst werden muss, um den „richtigen“ Wert an neuralgischen Punkten zu bekommen. Die Bewohner der Häuserschneisen atmen genau die Luft ein, die es in der Schneise gibt, dort wo die Umgebungsluft nichts anderes sein kann als die in der Schneise. Die Meßstationen gehören an die Hauswände direkt neben der Straße!
Nur Fahrverbote müsste es nicht geben. Man kann ja auch Gasmasken verteilen;-)
Sehr geehrter Herr Woklenspalter,
Wenn die Messwerte nachweislich geringer Konzentrationswerte einer Substanz in einer anderen (40 Mikrogramm NOx / 1 Kubikmeter Luft) an der Grenze des überhaupt Messbaren liegt und deshalb das Messergebnis, wie nicht anders zu erwarten, stark von der Postion der Messtelle abhängt, ist die Extrapolation, d. h., die „Bestimmung eines (oft mathematischen) Verhaltens über den gesicherten Bereich [hier die unmittelbare Umgebung der Messtelle] hinaus“ (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Extrapolation) nicht zulässig. Oder anders ausgedrückt. Wenn es möglich ist, die Messregeln, wie von Ihnen unterstellt, durch die Position der Messtelle so zu manipulieren, dass offenbar weitaus geringere Messwerte in einem größeren Abstand von der Messtelle ermittel werden, keiner der Betroffenen und zu Schützenden sich jedoch dauerhaft in unmittelbarer Nähe der Messtelle aufhält, dann sind die Messgeräte, Messregeln und die mit deren Hilfe ermittelten Messergebnisse für den beabsichtigten Schutz unbrauchbar.
Wenn solcherart gewonnene „Messergenisse“ von angeblich verantwortungsbewussten Politikern dazu missbraucht werden, Entscheidungen von enormer Tragweite zu treffen, ist mangelnder Sachverstand ist das geringste, was diesen Menschen in jedem Fall vorgeworfen werden MUSS, wenn man geneigt ist, über mögliche Beweggründe hinwegzusehen.
40µg/m³ Stickoxid liegen NICHT an der Grenze des Messbaren!
Die Grenzwerte beruhen übrigens auf Empfehlungen der WHO. Dort ist von einer signifikanten Kurzzeitwirkung von sogar 20µg die Rede.
Nein, es ist keine Empfehlung der WHO (recommendation), sondern eine Leitlinie (Guideline) aus den 90er Jahren, mit der damaligen Aussage, dass NO2 lediglich als Marker für ’schlechte Luft‘ benutzt wurde, ein Wirkzusammenhang zu Beschwerden wissenschaftlich nicht robust gesichert ist.
Die EPA hat in voller Kenntnis aller zur Verfügung stehenden Studien erst 2007 einen Grenzwert festgelegt und 2016 bestätigt, der das 2,5fache des EU-Grenzwerts ist. Die ’signifikante Kurzzeitwirkung’von 20µg/m³ ist Geschwurbel, widerspricht allen toxikologischen Studien.
Nö, es widerspricht nicht „allen“ Studien, ggf. sogar den wenigsten, denn der Wert kommt nicht einfach durchs Fenster gesegelt. Sie sollten erst mal wirklich -alle- Studien angucken, bevor Sie den Mund voll nehmen. „Alle“! Welch großes Wort!
Die Nachweisgrenze von Stickstoffdioxid liegt übrigens unter 2,5µg/m³. Das gilt für Messstationen, wie sie für diesen Zweck in Städten eingesetzt werden. Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Im Labor dürfte es noch weiter runter gehen.
Will damit nur darauf hinweisen, wie hier gelogen und gebogen wurde. Die Lügen stehen alle noch da, und Sie können es nicht mehr ändern. Bravo! Gut gelungen!
Und seien Sie mit den Worten nicht so pingelig. Auf diesen Unterschied, Empfehlung oder Leitline, kommt’s hier gar nicht an sondern auf die Quelle, die bei der UNO global verankert ist (da sitzt auch China mit drin), also nicht überzogen streng deutsch, falls man das meint, oder europäisch, wo auch noch ganz andere Köpfe dran sind als die grünen deutschen.
Lieber Herr Wolkenspalter,
zur Nachweisgrenze hatte ich mich nicht geäußert.
Dann hatte ich nicht geschrieben ‚zu allen Studien‘, sondern zu ‚allen toxikologischen Studien‘. Dazu zählen nicht sogenannte epidemiologische Studien. Ich hoffe Sie kennen den Unterschied.
Zu ‚Leitlinie‘ oder ‚Empfehlung‘: In solchen Publikationen werden Worte mit sehr viel Bedacht gewählt, nämlich pingelig. Für den Laien mag das ungewohnt zu sein, da ich aber selbst Mitglied internationaler Arbeitsgruppen war, weiß ich, dass um solche Formulierungen auch schon mal lange gerungen wird. Und sicher sitzen in diesen Arbeitsgruppen unterschiedliche Nationalitäten Um so mehr müsste es Sie verwundern, dass außer der EU deren Grenzwert kaum in einem Land zu finden ist. Wie gehabt liegt er in den USA beim 2,5-fachen.
Sie fallen – wie so viele – der allgemeinen Hysterie zum Opfer. Die Messregeln sind aus gutem Grund so, wie sie sind: lokale Konzentrationsspitzen dürfen keine „globalen“ (also Stadt-weiten) Konsequenzen haben. Eben genau aus dem Grund, weil in 90% der Fläche von Städten die Werte weit unterhalb der sowieso mehr als fragwürdigen Grenzwerte liegen.
In der Tat gibt es lokale Konzentrationsmaxima und die Anwohner dort sind diesen häufiger ausgesetzt. Die Konsequenz kann eigentlich nur sein, dass starke Luftverschmutzer (da gehören Baufahrzeuge und Busse dazu) konsequent nachgerüstet werden. Baufahrzeuge und Rettungswagen bzw. Feuerwehr sind übrigens ausgenommen von den Regelungen, die für Diesel gelten …. Baufahrzeuge dürfen sogar ohne jede Abgasreinigung betrieben werden. Also: wie bei jedem Problem sollten wir bei den Hauptverursachern anfangen. Lastkraftwagen, Baufahrzeuge, Busse und Feuerwehrfahrzeuge. Dann kann man sich auch die Gasmasken sparen ….
Ich kein Wort zu den Konsequenzen verloren außer dem kleinen Späßchen am Schluss.
Zunächst geht es allein um die Richtigkeit der Messungen selber. Korrekte Messungen (in meinem Sinn, identisch mit den richtig verstandenen EU-Messregeln – ich bin in diesem Punkt jetzt schlauer) implizieren nicht zwangsläufig stadtweite Fahrverbote.
Messungen werden jedenfalls nicht richtiger, wenn sie wegen befürchteter Sperrungen nicht korrekt sein dürfen, d.h. reale Messungen nicht gelten dürfen sondern trickreich „argumentativ verdünnt“, bis man nicht mehr sperren braucht.
Allerdings kann man sich auch vorstellen, was eine wichtige, gesperrte Straßenkreuzung oder Verkehrsader bedeutet, auch wenn man nicht stadtweit sperrt. Aber das ist nicht mein Problem, wenn es um die Ehrlichkeit von Messungen geht.
Der Herr Wolkenspalter ist sicher auch einer unter vielen, die in der Stadt ihre Wohnung haben, wahrscheinlich geerbt und ihn stört halt der ganze tägliche Pendlerverkehr.
Ist ja auch verständlich, denn er will doch seine Stadt für sich alleine haben, da stören andere einfach nur.
Sollen die anderen halt einfach auch in die Stadt ziehen oder sich woanders Arbeit suchen.
Oder mit den gar so zuverlässigen und sicheren Öffis fahren.
Oder mit dem Rad…
Ist alles doch nur eine Sache des Willens und Wollens.
Ist alles also ganz einfach, nicht wahr, Herr Wolkenspalter?
Falsch geraten.
In begründeten Fällen dürfen die Städte Fahrverbote aussprechen. So das Bundesverwaltungsgericht. Das war kein Freifahrtsschein für die Städte. Spätestens, wenn die ersten Klagen über unberechtigte Fahrverbote kommen, werden sich die Verwaltungsgerichte über die einzelnen Fahrverbote entscheiden. Ich „hoffe“, dass die großen Automobilklubs dann die Reißleine ziehen und sich für ihre Mitglieder einsetzen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wenn sie es nicht selbst machen, sollten die Mitglieder den Rechtsschutz, ihres Automobilklubs in Anspruch nehmen.
Da wird es von unserer unabhängigen Justiz, von deren Verstand in der Sache ich wenig erwarte, ein oder zwei Urteile geben, die, den eigentlichen Zweck der zweifelsfrei politisch gewollten Fahrverbote vernachlässigend, deren Rechtmäßigkeit zementieren, so dass weitere Klagen einfach abgeschmettert werden können.
Nun ist ja durch die rechtswidrige Aufstellung ein gewisser wirtschaftlicher Schaden für Dieselbesitzer entstanden. Haften die Bürgermeister persönlich?
Nach Durchsicht der Messstationen von Stuttgart Neckartor, Ludwigsburg und Leonberg scheint mir die Aufstellung der Stationen nahe an Gebäuden eine Spezialität des Regierungspräsidiums Stuttgart zu sein (dieses ist für alle drei Standorte verantwortlich). Kann es sein, dass die 270° auf 180° Manipulation der 39. BImSchV auf Veranlassung der Stuttgarter geschah?
Andere Städte tendieren vor allem entlang von Häuserzeilen zu Standorten nahe am Randstein, teilweise auch unter Bäumen. Grundsätzlich sagt die Richtlinie: „Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Quellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.“ Dies wiederum spricht gegen die Aufstellung am Randstein.
Passend dazu der B-W Verkehrsminister Winfried Hermann: Er sieht keine Alternative zu Fahrverboten, die Richter würden die Landesregierung dazu zwingen.
Mir ist in diesem Zusammenhang eines noch nicht klar: Die Richtlinie sieht im Fall von Nichteinhalten von Grenzwerten sogenannte Luftreinhaltepläne vor, womit bei NO2 eine Verlängerung bis 2015 möglich war. Sollten Grenzwerte nach dieser Frist überschritten werden „enthalten Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich gehalten werden kann“. 1)
Das war es erst einmal. Darüberhinaus legen Mitgliedsstaaten für Verstöße gegen die aufgrund der Richtlinie erlassenen innerstaatlichen!! Vorschriften Sanktionen fest.
Aus der Richtlinie lässt sich kein Rechtsanspruch von Bürgern, geschweige denn einer DUH, auf bestimmte Maßnahmen ableiten. Was also entscheiden hier Richter?
Auch aus der 39. BImSchV lässt sich kein Klageansatz ableiten. Es gibt keine Regelung zu Sanktionen, welche im nationalen Ermessen liegen. Daher ist auch nicht ganz ersichtlich warum eine Kommission die Sachlage kommentiert.
1) Stuttgart hat dem Gericht einen weiteren Luftreinhalteplan präsentiert, der zwar nach einem Gutachten als nicht ausreichend bewertet wurde. Es war aber m.W. nicht Sache des Gerichts, über bestimmte Maßnahmen zu entscheiden. ‚Geeignet‘ ist eine Maßnahme auch nach Abwägung gegenüber verschiedenen Interessen. ‚Geeignet‘ heißt nicht eine Holzhammermethode. Wäre dies aber ein Streitpunkt hätte die Regierung immer die Möglichkeit, per Verordnung einen interpretationsfähigen Begriff zu spezifizieren.
Das Wort „geeignet“ ist völlig überflüssig. Was sollte eine ungeeignete Maßnahme? Es muss schlicht und einfach eine wirksame Maßnahme sein, was so selbstverständlich ist, dass auch auf dieses Wort verzichtet werden kann.
Vermutlich hilft da nur ein Ausflug in die Juristerei: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/
Es geht um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: „Bei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es einfach ausgedrückt darum, dass die staatliche Gewalt gegenüber den Bürgern schonend und nur bei wirklicher Dringlichkeit angewandt werden soll.“
„Danach ist eine staatliche Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie 1. einen legitimen Zweck hat, 2. geeignet, 3. erforderlich und 4. angemessen ist.“
„Definition: Das Mittel ist dann geeignet, wenn der damit verfolgt Zweck überhaupt erreicht (oder gefördert) werden kann.
Ungeeignet ist das Mittel auf jeden Fall dann, wenn die Erfüllung des Zwecks mit der Maßnahme objektiv unmöglich ist. Gleiches gilt, wenn die Maßnahme unzureichend ist.
Die Beurteilung, ob das Mittel geeignet ist richtet sich immer nach dem Zeitpunkt des Erlassens. Wird die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt unzureichend, so spielt dies keine Rolle. Stellt sich die Maßnahme jedoch nachträglich als ungeeignet heraus (was im häufigsten Falle bei der Gesetzgebung passieren kann) so kann der Staat zur Nachbesserung verpflichtet werden.“
‚Geeignet‘ wäre also ein Hinweis darauf, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anzuwenden. Das Stuttgarter Urteil hat dies aber aus mir bisher nicht nacvollziehbaren Gründen verworfen:
„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes könne eine Maßnahme, die der schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung diene,
nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgeschlossen werden. Die komplexe Abstimmung der Eigentums-, Berufs- und allgemeinen Handlungsfreiheit mit dem Gesundheitsschutz könne nicht im Rahmen einer behördlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen. Vielmehr bedürfe es hierfür einer gesetzlichen oder untergesetzlichen Konkretisierungsentscheidung, wie sie in Form der
Immissionsgrenzwerte vorliege.“
Was heißt denn „nächste Nähe“ zur Quelle genau, wenn kein expliziter Mindestabstand vorgeschrieben ist? Das ist grammatikalisch ein Superlativ, der so viel bedeutet wie „so nahe, wie es näher nicht geht“. Die Quelle ist das Auspuffrohr (nicht die Straße). Bitte selber weiterdenken. Und auch mal nachrechnen, um welchen enormen Faktor sich das Auspuffgas sich bereits in einem einzigen Meter Abstand verdünnt hat. Da staunt man nämlich!
Wer die zuständige EU-Regelung selber glesen hat, weiß auch, das die 270°-Regel nichts mit der Umgebung der Meßstation zu tun hat sondern die Konfiguration des Lufteinlasses der Station betrifft.
Wer vor Gericht gehen möchte, sollte sich bei Herrn Douglas vergewissern, dass er die Kosten im Falle einer Niederlage übernimmt. Denn das ist der anzunehmende Fall, wenn man Herrn Douglas mehrere eindeutige Fehlinterpretationen der Regeln zurechtrückt. Die Regeln sind kein Wunschkonzert.
Zuerst steht da nicht nur ‚in nächster Nähe‘, sondern auch warum. Und wie hoch ist nun der ‚enorme Faktor‘ der Verdünnung in einem einzigen Meter Abstand?
Selbstverständlich hat die 270°-Regel mit dem Standort der Messstation zu tun, der Einlass ist nämlich Bestandteil derselben. Und es bleibt nach wie vor interessant, warum/wer diesen Regel auf 180° manipuliert hat, in der Ausführung übrigens völlig dilettantisch.
Ich hatte den Verdünnungfaktor in 1 Meter Abstand kurze Zeit später innerhalb eines anderen, längeren Kommentars geschrieben, vorgerechnet und durch noch einen anderen Aspekt ausführlicher verfeinert. Sie müssen den Kommentar leider selber suchen, weil ich den direkten Link nicht gespeichert habe.
Mit dem Meter Abstand ist es ganz einfach. Kleines bißchen Geometrie und rechnen. Nicht schlimmer als eine Dreisatzrechnung. Ich dachte, Sie würden das einfach selber rechnen. Auf welcher Grundlage schätzen Sie eigentlich sonst Publikationen ein, wenn jemand opportunistisch schreibt und zufällig niemand da ist, der ihn korrigiert?
Auf die 270°-Regel bin ich diesem späteren Kommentar auch noch genauer zu sprechen gekommen. Dort habe ich stringent beweiskräftig herunterdekliniert, warum die Annahme, es ginge dabei um die Umgebung, nicht stimmen kann. (Dafür würde sogar eine notwendige Bedingung fehlen!!) Es geht bei dieser 270°-Regel nämlich um die Konstruktion der Messstation, speziell um ihren Lufteinlass und das verbotene, konstruktive Drumherum.
Lieber Herr Douglas,
Die Erkenntnisse der von Ihnen auf den Weg gebrachten Leseraktion, der ich mich mangels einer entsprechenden Messtation in meinem Wohnort – zumindest bis jetzt – leider nicht anschließen konnte, in allen Ehren, aber
Was wird mit den ganzen Erkenntnissen?
Sehen Sie eine Möglichkeit, gegen Zwangsmaßnahmen, die offensichtlich auf gefälschten Indizien beruhen, juristisch vorzugehen?
Falls nicht, welches Ziel soll mit dieser Leseraktion dann verfolgt werden?
Sieht jemand von den Lesern / Kommentatoren des Artikel / der Artikelserie diese Möglichkeit?
Messungen, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, dürften auch einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Ich fahre zwar keinen Diesel, würde aber aber bei einem Fahrverbot auf Grundlage fehlerhafter Messungen sofort Klage einreichen.
Ich befürchte der Hintergrund ist ein anderer – es wird zu „keinen“ Fahrverboten kommen – denn
das – „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ (SPD*1) – hatte 2015? ganz offen, massives – „Erpressungs-Potential frei Haus“ – ermöglicht – per Gesetzgebung.
„Ein Dieselauto Fahrverbot in Städten und Gemeinden“ – das die Städten und Gemeinden Eigenständig verhängen könnten sollten sich Anlässe ergeben.
(das Gesetz diesen „SPD u. Frieds“ geführten Ministerium, wurde VOR dieser US-Inszinierten NO2 POSSE verabschiedet! … reiner Zufall versteht sich?)
Und ich befürchte nicht nur dort, wo man die Rathäuser dominiert (besetzt hat), werden der SPD (*1) und Friends Ideologie ein Come Back erleben und in dem von den Wählern abgestraften „Umbau des Landes“ ausarten.
dazu so passend:
– „Fiat-Chrysler brüskiert Berlin“ – (7. Juni 2016)
Während VW am Pranger steht, befürchten die Italo-Amerikaner , Japaner, Franzosen
K E I N E Konsequenzen ihres Abgasskandals
http://www.preussische-allgemeine.de/nc/nachrichten/artikel/fiat-chrysler-brueskiert-berlin.html
– „Großbritannien brüskiert Berlin“ – (17. July 2016)
„Die neue Premierministerin Theresa May schafft das Ministerium für Klimawandel ab.“
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/17/grossbritannien-will-die-globale-energiewende-kippen/
herzliche Grüße
skadenz
*1 ( bedeutet dieser „Medienkonzern SPD“ als Partei )
—-homment.com/Voila