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Aus für Cum-Ex-Prozess noch vor Beginn?

Der größte Steuerraub aller Zeiten – platzt das Gerichtsverfahren?

10.11.2017

| Lesedauer: 7 Minuten
Der "größte Steuerraub der Geschichte" kommt in Wiesbaden vor Gericht - und könnte scheitern: Einer, der in einer Kanzlei von der angeblichen Betrugsmethode erfuhr, erhob jetzt als Staatsanwalt Anklage. Nicht gegen frühere Kollegen, sondern Konkurrenten.

Er gilt als der „größte Steuerraub der Geschichte“ und sein Schatten fällt bis auf die Jamaika- Verhandlungen: So hat diese Woche der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück scharf kritisiert, dass der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki als Finanzminister gehandelt wird. „Es wäre Realsatire, wenn Kubicki Finanzminister würde“, sagte er der Zeit. Denn Kubicki vertritt einen der Beklagten – und gehört zum Kern der FDP bei den Sondierungsgesprächen und gilt als ernsthafter Kandidat für das Amt.

Darf ein Anwalt anwaltlich vertreten?

Der Grund für Steinbrücks Kritik: Kubicki ist im Hauptberuf Anwalt und vertritt vor Gericht den Steueranwalt Hanno Berger, der sogenannte Cum-ex-Transaktionen beraten hat. Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Durch diese Deals, bei denen eine einmal gezahlte Steuer unter Umständen mehrfach rückerstattet wurde, wurde der deutsche Staat über Jahre um mehrere Milliarden Euro gebracht. Das ist nicht schön. Aber war es auch unrechtmäßig?

Steinbrück kritisierte jedenfalls, Kubicki stehe „offensichtlich auf dem Standpunkt, dass diese Geschäfte legal waren“, so Steinbrück. Kubicki hat als Anwalt in der Tat schon gesagt, er halte die Deals für legal. Anderes wäre aber auch gar nicht möglich, wenn er als Anwalt den Beklagten verteidigen will. Und Steinbrück selbst ist nicht ganz unbeteiligt.

Er war von 2005 bis 2009 Bundesfinanzminister – und unternahm in dieser Zeit nichts gegen die jetzt kriminalisierte Steuerpraxis. Deshalb musste er als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen und verteidigte sich eher hilflos. Er habe das Ausmaß des Betrugs nicht ahnen können. Bald könnte er schlauer sein.

Cum-Ex vor Gericht

Anfang Oktober wurde bekannt, dass in Sachen vermeintlich rechtswidriger Kapitalertragsteuer-Erstattungen in Milliardenhöhe aus internationalen Geschäften mit Aktien nun Anklage erhoben worden ist, unter Fachleuten nennt man es Cum-Ex-Geschäfte. So weit, so gut. Der Rechtsstaat arbeitet also. Aber offensichtlich sind Finanzministerien in Wiesbaden und Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht so richtig gut vorbereitet.

Die Anklage ist den Beschuldigten allerdings bis heute nicht zugestellt worden, sagen diese. Eine Formalie, die ein Licht auf ein jedenfalls schwieriges Verfahren wirft, das möglicherweise schlecht vorbereitet ist. Immer wenn die Staatsanwaltschaft murkst, steigen die Chancen auf Freispruch, unabhängig vom eigentlichen Geschehen.

In der Haut der Richter der Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Wiesbaden möchte man in diesen Tagen jedenfalls nicht stecken. Sie müssen demnächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Berger und einige Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) entscheiden. Zum einen ist die Materie Cum-Ex, um die es hier geht, nicht ganz einfach zu durchdringen, zum anderen fordert das deutsche Strafrecht die Benennung einer konkreten Norm, gegen welche die Beschuldigten verstoßen haben; und zum dritten stellt sich die Frage, ob der die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vertretende Dr. Hun Chai nicht befangen ist.

Das Karussell der Aktiengeschäfte

Doch der Reihe nach. Berger soll einen großen Berliner Immobilien-Kaufmann dahingehend beraten haben, unter Zuhilfenahme von durch die HVB zur Verfügung gestellten Krediten mit den Aktienhändlern der HVB in London und einer englischen Brokerfirma rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens herum umfangreiche Kassa- und Terminmarkttransaktionen in der Aktie durchzuführen. Es war ein Kauf- und Verkaufskarussell, und am Ende der Drehung purzelte Cash in die Taschen der Beteiligten aus der Rückerstattung. Dies hätten im Ergebnis nicht nur dazu geführt, die steuerliche Diskriminierung der Ausländer beim Bezug der Dividende zu kompensieren, sondern auch erlaubt, dass eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer angeblich mehrfach an verschiedene Beteiligte erstattet wurde.

Das ist die Sicht der Staatsanwaltschaft, die im Sommer in übersichtlicher Darstellung in der Wochenzeitung „Zeit“ schon einmal öffentlich ausgebreitet wurde.

Berger, der vor seiner Tätigkeit als Steueranwalt viele Jahre selbst in der Finanzverwaltung tätig war, aber bestreitet, unrechtmäßig gehandelt zu haben. Er macht darauf aufmerksam, dass von ihm beratene Mandanten lediglich die bestehenden – bis Ende 2011 allerdings sehr lückenhaften – Vorschriften zur Kapitalertragsteuer-Anrechnung angewendet hätten – mit anderen Worten: Sie marschierten nicht durch ein Steuerschlupfloch, sondern durch ein riesiges, geöffnetes Tor. Das Tor stand offen. Berger und andere haben das einfach erkannt.

Das könne man aber niemandem vorwerfen, sagt Berger. Schließlich geht es nicht um Moral, sondern um ein Gesetz. Ist ein Gesetz fehlerhaft, darf es der Steuerpflichtige trotzdem für sich nutzen. Berger sagt, er habe sogar „überpflichtgemäß“ die Finanzbehörden darauf hingewiesen, dass es sich um Erstattungsansprüche aus Cum-ex-Transaktionen handele. Und noch eine Schwierigkeit: Worum geht es eigentlich? Denn aufgrund der mangelnden Identifizierbarkeit der Herkunft einer Aktie (die es nur als Globalurkunde gibt) sei aufgrund vielfältiger virtueller Umbuchungsvorgänge und Saldierungen zwischen verschiedensten Käufern und Verkäufern ein Nachweis wohl unmöglich. Strafbarkeit verlang aber einen Nachweis.

Die Krücke der Anklage

Eher verzweifelt versuchen Finanzministerium und Staatsanwalt, diese Schwierigkeiten aufzufangen. Sie basteln an einer rechtlichen Krücke: Erst ein zwischen den Parteien womöglich abgestimmtes Verhalten habe den Steuerschaden ermöglicht; deshalb komme man mit der allgemeinen Strafvorschrift des Paragraph 370 Abgabenordnung aus, die derlei untersage.

Das ist eine gewagte Konstruktion, die damit auch zugibt: Eine konkrete Strafnorm, gegen die verstoßen wurde, gibt es jedenfalls wohl nicht. Aber nicht nur dieser Punkt ist fraglich. Denn die Staatsanwaltschaft könnte über ihre eigenen Füße stolpern – ist der Anklagevertreter befangen? Wenn das so sein sollte, kann der ganze Prozess noch vor Beginn platzen.

Was wusste der Staatsanwalt?

Und dafür spricht einiges. Staatsanwalt Chai war ausweislich des Lebenslaufs in seiner Dissertation von 2007 bis 2011 Steueranwalt in der Frankfurter Kanzlei Clifford Chance. Nun will Berger mit einem umfangreichen und vielen Dokumenten versehenen Rechtsgutachten eines prominenten Anwalts beweisen, dass in dieser Kanzlei umfangreiche Beratungen zu dieser Art von Geschäften auch und gerade mit den strittigen Geschäften rund um die HVB stattgefunden hätten – also lange, bevor Berger vergleichbare Transaktionen durchführte und wofür Berger und die involvierten Aktienhändler jetzt vor Gericht stehen. Clifford Chance bestreitet das. (Siehe: Korrektur). Ein Unternehmenssprecher dazu: „Unsere Sozietät hat keine der heute untersuchten cum/ex-Geschäftsmodelle entwickelt oder befördert.“ Damit wird es spannend. Denn  ist es schwierig, sich vorzustellen, dass Chai mit dieser oder einer vergleichbaren Sache nicht vorbefasst war, wenn Berger seine Behauptung wasserdicht belegen kann.  Es ist eine weitreichende Verteidigungsstrategie, die Clifford Chance mit in den Strudel zieht: Berger sagt, er werde verklagt für eine Praxis, die der ihn anklagende Staatsanwalt möglicherweise sogar mit beraten haben könnte. Oder jedenfalls davon gewusst haben muss. Mehr noch:
Und es verwundert, warum dann, wenn Bergers mit Dokumenten gestützte  Behauptung stimmen sollte, von den Cum-Ex-Beratern nun nur Berger, aber nicht Chais frühere Kollegen angeklagt werden. Jedenfalls ist es dem externen Betrachter wenig eingängig, wie der Staatsanwalt in dieser Konstellation gänzlich neutral ermitteln kann. Ein gefährlicher Verdacht für das Verfahren: Werden da frühere Kollegen von Chai geschont, und wenn ja warum?

Die Generalstaatsanwalt bestätigt – indirekt

Auf Chais Rolle angefragt, richtet der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander Badle, lapidar aus:

„Ihr Interesse an unserem Kollegen, Herrn Staatsanwalt Dr. Chai, vermag ich insoweit nachzuvollziehen, als es sich bei Herrn Staatsanwalt Dr. Chai um einen fachlich herausragend qualifizierten Kollegen handelt, der – zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen der Abteilung VII (Eingreifreserve) – Garant für die effektive und effiziente Bearbeitung komplexer Wirtschaftsstrafverfahren ist, einem der Tätigkeitsschwerpunkte im operativen Arbeitsfeld der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die herausragende fachliche Qualifikation von Herrn Staatsanwalt Dr. Chai beruht unter anderem auf seiner Vortätigkeit in einer internationalen Großkanzlei, und wir begrüßen ganz allgemein die Entwicklung, dass sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen nach einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft für den Justizdienst entscheiden. Die wechselseitige Permeabilität zwischen Wirtschaft und Justiz wirkt sich – unter anderem mit Blick auf die stetig wachsende Bedeutung von Compliance in Unternehmen – für beide Seiten positiv aus. Da mir die Zielrichtung Ihrer Fragestellung durchaus bewusst ist, ist es mir ein besonders Anliegen, auf diese allgemeine Entwicklung hinzuweisen.

Darüber hinaus ist Ihre Frage nach der möglichen Befangenheit eines Staatsanwalts formal einfach zu beantworten. Die Strafprozessordnung kennt in den §§ 24 ff. kein förmliches, gerichtlich durchsetzbares Ablehnungsrecht gegenüber einem Staatsanwalt. Unabhängig hiervon prüft unsere Behörde bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte grundsätzlich, ob Anlass für die Besorgnis einer Befangenheit, z.B. aufgrund einer beruflichen Vorbefassung, besteht und veranlasst ggf. die Übernahme der Sachbearbeitung durch eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt, bei dem eine solche Besorgnis nicht besteht.

Abschließend sei mir die Anmerkung gestattet, dass ich durchaus Verständnis für die individualisierte Berichterstattung von JUVE oder sonstigen online-Portalen habe, die letztlich auch der Werbung für die von der Berichterstattung betroffenen Kanzleien und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dienen. In diesem Punkt unterscheidet sich die Justiz jedoch deutlich von einem Wirtschaftsunternehmen. Der gesetzliche Auftrag der Strafverfolgung richtet sich an die Staatsanwaltschaft als Behörde und wird von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erfüllt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Medienarbeit unseres Hauses stets behörden- und nicht personenbezogen.“

Also: Chai war in der Kanzlei dabei, und zwar ziemlich ausgeschlafen.

Warum hat der Staat gepennt?

Neben den prozessualen Fragen hat das Cum-ex-Verfahren auch eine grundsätzliche Bedeutung. Vor und nach der Jahrtausendwende sind immer wieder andere Finanzminister – unter anderem vom Banken-Verband selbst – darauf hingewiesen worden, dass es eine Regelungslücke gebe, die zu schließen sei. Zwar wurde immer wieder herumgedoktert, aber tatsächlich geschlossen wurde sie erst Ende 2011. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss bescheinigte sogar, dass mehr oder weniger alles mit rechten Dingen zugegangen sei – das ist der Unersuchungsausschuss, vor dem Steinbrück sich so ungeschickt verteidigte, weil er wohl zu lange zugeschaut hat. Warum auch immer: Das offene Tor für Steuerumgehung blieb also geöffnet. Jetzt soll es eine Falle sein für die, die durchmarschiert sind. Das macht wenig rechtsstaatlichen Sinn. Was illegal ist, muss im Rechtsstaat vorher feststehen – nicht rückwirkend festgelegt werden. Ob es noch als rechtstaatlich angesehen werden kann, dass nun allgemeine Strafrechtsnormen benutzt werden sollen, um einen vom Gesetzgeber wegen Untätigkeit oder Unvollständigkeit der von ihm erlassenen Regelungen entstandenen Steuerschaden wieder gut zu machen, ist zumindest diskussionswürdig.

Aber wo bleibt da die Moral?

In der Berichterstattung zu Cum-Ex – wie übrigens auch zu den gerade diskutierten „Paradise Papers“ – ist immer wieder davon die Rede, das ein bestimmtes Handeln vielleicht legal, aber nicht legitim sei. Eine solche Unterscheidung ist im Rechtsstaat indes höchst gefährlich. Wer meint, er habe die Moral auf seiner Seite, wird schnell zum Tugendwächter und vergisst, dass in einer pluralistischen Gesellschaft jeder seine eigene Moral haben darf.

Das ist gerade der feine Unterschied: Der freiheitliche Staat verlangt einen Rechtsgehorsam, aber er schreibt keinen Gesinnungsgehorsam vor. Es kann deshalb nicht verwerflich sein, sich innerhalb des geltenden Rechts zu bewegen. Vielmehr ist es gerade eine Bedingung für die hohe — auch wirtschaftliche — Leistungsfähigkeit moderner Staatswesen, dass sie Recht und Moral nicht vermengen. Was wir hier gerade erleben, ist sozusagen die Aufgabe einer der wesentlichen Errungenschaften der Aufklärung. Da fällt einem eigentlich nur noch der Bielefelder Soziologe Niklas Luhmann ein: „Es ist die vielleicht vordringlichste Aufgabe der Ethik, vor Moral zu warnen.“

Was darf ein Anwalt – wenn er Otto Schily heißt?

Und es geht immer weiter. Darf ein angeblicher Steuerhinterzieher sich verteidigen? Darf er dafür die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen – oder ist der Anwalt, wenn er seinen Beruf ausübt, Teil des (noch nicht einmal entschiedenen) kriminellen Packs?

Bisher gilt das Prinzip, dass auch der übelste Schuft sich verteidigen lassen darf. Neuerdings aber gilt es wohl als unmoralisch, wenn Anwälte das tun, wofür sie da sind: Mandanten verteidigen. Genau darin liegt das Problem mit Steinbrücks Interview mit der „Zeit“. Da sagt, wie oben schon angeführt, der frühere Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück: „Es wäre Realsatire, wenn Kubicki Finanzminister würde“, sagte er — ein Standpunkt, den er damit begründete, dass der FDP-Politiker einer der Anwälte von Hanno Berger ist. Der frühere RAF-Anwalt Otto Schily, Steinbrücks Parteifreund, hätte also niemals Bundesinnenminister werden dürfen.

Denn Otto Schily hat Terroristen verteidigt – und wurde als Innenminister oberster Terroristenjäger. Aber das war einmal.

Komische Zeiten neuerdings für den Rechtsstaat.

Korrektur:
In einer früheren Version dieses Artikels war zu lesen, die Anwaltskanzlei Clifford Chance habe „genau jenes Cum-Ex-Modell entwickelt“, mit dem die HVB ihre Zahlen aufgepeppt habe.

Dazu informiert ein Unternehmenssprecher:
„Unsere Sozietät hat keine der heute untersuchten cum/ex-Geschäftsmodelle entwickelt oder befördert.“
Wir halten daher an unserer Behauptung nicht weiter fest.

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31 Kommentare

  1. Bitte keine Märchen verbreiten. Es ist sehr genau feststellbar, wer zum Dividendenstichtag Inhaber von Aktien war. Banken rechnen das exakt ab.
    Jeder Aktionär weiß, dass er zuverlässig Dividenden bekommt, wenn er entsprechende Aktien besitzt. Optionen verschaffen keinen Aktienbesitz, solange sie nicht vor dem Stichtag ausgeübt und abgerechnet sind. Eine Dividendenbescheinigung der Bank erhält nur, wer auch Dividende erhalten hat.
    Auf der Bescheinigung ist die abgeführte Steuer ausgewiesen. Zudem enthält die Jahressteuerbescheinigung die Summe abgeführter Steuern. Der Staat hätte den Erstattungsanspruch für Ausländer lediglich verschieben müssen. Im Weiterverkaufsfalle, egal wie oft, entstehen nicht mehrere Dividendenberechtigte sondern auch nur einer, nämlich der, der das Papier zum Stichtag besaß.

  2. Cum-ex zeigt vollständiges Staatsversagen. Den Atomausstieg hat Schäuble verkackt. Konsequenz sind Milliardenzahlungen an die Stromkonzerne.
    Ein Finanzamt muss doch merken, wenn es eine nur einmal vereinnahmte Steuer später mehrfach erstattet. Merkt er es nicht, sollte er abpfeifen und das Spielfeld verlassen.

  3. „Strafrecht wird umso schwieriger, je mehr man sich den wirklichen
    Macht- und Entscheidungsstrukturen der Gesellschaft nähert, die im hohen
    Maße kompliziert…“ Ich würde diese Vokabel in KOMPROMITTIERT ändern

  4. Gibt es eine Moral vor Gericht? NEIN
    Hat der Staat gepennt? NEIN
    denn er hat bewusst weg geschaut und die Gesetze m.M nach bewusst so konstruiert, seit mind. 10 Jahren wissen höhere Finanzbeamte davon.

    Warum hat Steinbrück und dieser Schäuble nicht reagiert, das wäre die Frage.
    In der Schweiz gehts da anders ab. Hier versuchte ein gewisser Maschmayer über die Bank Sarrazin den selben Trick und hat jetzt ganz andere Probleme als ein Hr. Berger. Leider vernachlässigt der Artikel das Wesentlichste. Die grössten Nutznieser dieser CUM-EX Geschäfte sind über Deutsche Beteiligungen angloamerikanischen Investoren. Und hier sollte mal intensiv untersucht werden, warum es mmöglich ist, dass Englische oder US Anwaltskanzleien seit 2008 in Deutschland ihr Unwesen treiben und für wen? Und welche Gesetzentwürfe ausformuliert so zu deutschen Gesetz wurden. Stichwort Freshfileds Bruckhaus Deringer …

    • ich möchte ergänzen, daß sich die naiven Geiz ist geil – Deutschen noch die Augen reiben werden wenn der geschundene Leistungsträger namens Mittellstand durch die genannten Investoren vollständig zerschlagen ist.

  5. Es wechseln tatsächlich immer mehr ehemals in großen internationalen Kanzleien angestellte Anwälte in den Staatsdienst. Das hängt damit zusammen, dass sie zwar gute Examina aufweisen, den hohen Anforderungen einer erfolgreichen Tätigkeit in diesen Kanzleien aber nicht gewachsen sind (ein guter Abschluss macht noch keinen guten Praktiker). Insofern lässt mich die Rechtfertigung des Pressesprechers der StA Frankfurt im Hinblick auf die hervorragende Qualifikation des Herrn Dr. Chai wirklich schmunzeln.

    • …den hohen Anforderungen einer erfolgreichen Tätigkeit in diesen
      Kanzleien aber nicht gewachsen sind (ein guter Abschluss macht noch
      keinen guten Praktiker)….
      Wenn das mal keine im Staatsdienst gezielt plazierten Lobbyarbeiter sind.

  6. Ob es sich überhaupt um einen Steuerskandal handelt, wird ein Gericht entscheiden müssen. Die Angelegenheit ist, wie sich auch aus diesem Artikel ergibt, kompliziert und strittig.

    Dass die Verteidigung (von Straftätern!) zu rechtsstaatlichen Verfahren gehört, und es die Aufgabe der Verteidigung ist, die Tat ins bestmögliche Licht zu rücken, dürfte hinlänglich bekannt sein. Würde Kubicki Finanzminister, dürfte der Konflikt eventuell verschiedener Ansichten bei derselben Person schnell vom Tisch sein, wenn er aus Zeitgründen seine Anwaltstätigkeit ruhen lassen muss.

    Die Lösung solcher Zweifelsfragen sind schon im Ansatz Sache des Gesetzgebers. Soll er doch klar überschaubare Gesetze machen und viel weniger davon. Gesetz muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Dieser kann nur erfüllt werden, wenn die Menge des zu verarbeiteten Gesetzesstoffs nicht so groß ist, dass es nun manchen vorbehalten ist, ihn zu überschauen und zu verarbeiten. Den Weg zu Steuertricks bereitet der Gesetzgeber selber.

  7. Die Justiz in Gestalt der Staatsanwälte ist weisungsgebunden. Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es ohne Ankläger keinen Richter, was die Erklärung dafür ist, das praktisch alle Verfehlungen von Politikern weitgehend straflos bleiben mit Ausnahme von ein bisschen bekannt gewordener Korruption, welche in aller Regel mit übermäßigem Alkoholgenuss entschuldigt wird. Ganz im Gegensatz zu Italien, das in Deutschland gern geschmäht wird. Die Strafprozesse gegen den Herrn Berlusconi waren nur möglich, weil Italien die Weisungsbindung für die Staatsanwälte abgeschafft hat.

  8. Wenn die Unfähigkeit und Dummheit des Gesetzgebers einschließlich Finanzminister es zulässt,ist es mit Sicherheit nicht illegal.

  9. Es ist allerdings nirgendwo gesetzlich geregelt, was Gestaltungsmissbrauch ist und was nicht. Alles was in Deutschland als Gestaltungsmissbrauch gilt, beruht auf Finanzgerichtsentscheidungen. Das heißt im Klartext, das lediglich von den Finanzrichtern für ungerechtfertigt gehaltene Ansprüche von Steuerzahlern abgewehrt wurden und werden. Mit Strafbarkeit hat das alles nichts zu tun. Es ist schon eine kaum zu überbietende Dreistigkeit von Politik und Justiz, die Steuerzahler für die eigene Unfähigkeit, Dummheit und Unwilligkeit verantwortlich zu machen.

  10. Realsatire war Steinbrück als Finanzminister. Genau so wie sein Vorgänger Eichel und sein Nachfolger Schäuble. Also Finanzminister die weder vorausschauend noch auf Sicht fahren können, sondern nur mal mehr und mal weniger im Blindflug unterwegs sind.


  11. „…die Summe der erstatteten Steuern nicht größer sein kann, als die gezahlten Steuern.“ – doch! im „Rechtsstaat Deutschland“, wenn man eh genug hat und über Geld anderer Leute verfügt

  12. Früher lachte ja die ganze Republik über den sogenannten „Kölner Klüngel“ als Symbolbild für Korruption, Mauschelei, Insidergeschäfte, Vitamin B wie Beziehung, kurz: Filz.

    Auf Ebene der sog. Eliten aus Wirtschaft und Politik (bei mittlerweile üblichen Wechsel der Seiten ist über Lobbyarbeit jede Grenze fließend geworden) ist Klüngel und Filz mittlerweile flächendeckend die Realität und zwar in allen Branchen und Bereichen, vom klassischen Handel oder Bankgewerbe, bis hin zu angeblich sozialen, caritativen oder Nonprofitbranchen und den jeweils dienenden Gesetzgebungsverfahren incl staatlichen Haushaltsmittel.

    Kaum ein Bereich von Industrie, Handel oder Nonprofit ist noch verstellbar oder benennbar, wo es nicht bereits mindestens einmal ein Kartellverfahren oder einen Spendenskandal gegeben hätte.

    Der Dumme dabei ist regelmäßig der nichtsahnende Bürger, Konsument, Kunde oder Wähler.

    Zumindest moralischer Betrug ist das NewNormal.

  13. Man muss wohl Winkeladvokat (Jurist) sein um es richtig zu finden dass eine einmal bezahlte Steuer MEHRMALS zur Erstattung angerechnet werden kann.
    Andererseits muss man dem Gesetzgeber vorwerfen viel zu lange
    gebraucht zu haben um diese Praxis zu verhindern.
    Wie schwer es ist und wie quälend langsam der Gesetzgeber auf offensichtliche Steuerumgehungen
    reagiert zeigt doch die Grunderwerbssteuer (für Fachleute
    die 95%-Regelung). Hier gilt die Steuerpflicht offensichtlich nur für den „Normalbürger „, während sich Immobilienfonds und Konzerne der offensichtlichen Steuerschlupflöcher
    bedienen.

  14. Marschmeier und seine Freunde in der Politik lassen grüßen. Das ganze hat doch Tradition vor allem bei den Sozen.

    • Die Sozen und die Hannover Mafia sind ein eigenes Thema, über das es viel zu sagen gibt.

      • Hello Steuerzahler ich lese immer wieder von der Hannover Mafia rund um Schröder und der SPD. Ich kann mit dem begriff aber leider nicht anfangen oder gar im Internet etwas darüber finden, um was geht es da, um eine Info würde ich mich freuen. merci

  15. Rechtslage hin oder her. Ein Anwalt hat das Recht, jeden zu verteidigen. Ober er aber gleichzeitig ein politisches Amt anstrebt und wie in diesem Fall Steuerlücken Ausnutzer verteidigt und gleichzeitig Minister werden will? In meinen Augen hat Kubicki in keiner Regierung was verloren, ,wenn er noch nicht einmal so viel Anstand besitzt seine Doppelbödigkeit zu erkennen. Über Herrn Steinbrück und seine Charakterliche Eignung für irgendein politisches Amt möchte ich mich nicht offen äußern. Ein Ausgekungelter Präsidentendarsteller, der in seinem früheren Amt gepennt um nicht zu sagen völlig versagt hatte und jetzt auch noch den Richter spielt.
    Was für Leute tummeln sich da eigentlich in den Oberen politischen Kreisen?

  16. Ich habe schon vor langer Zeit ausführliche Berichte zu Cum Ex gelesen. Für mich ist dies die Erkenntnis: Politiker (einschließlich der Finanzminister, die kamen und gingen) und „Wirtschaft“ haben sich auch hier erstklassig „ergänzt“. Niemand aus (elitären) Politikerkreisen war wirklich daran interessiert, hier ein Schlupfloch zu schließen. Man schaue nur auf die Maschmeyer Vita. Der AWD Gründer ist mit zahlreichen Politikern per Du, hat wohl riesige Beträge an solche überwiesen (auch aus Steinbrücks Partei) und ist vor allem in Cum Ex verstrickt. Das ist die klassische Verstrickung von Politik und Wirtschaft (Lobbyismus in seiner reinsten Form, nett formuliert), die immer beklagt wird. Und hier gilt auf jeden Fall: keine Krähe wird der anderen ein Auge aushacken.

  17. So wie Robin Alexander in „Die Getriebenen“ recherchierte, aus welchen Idiotengründen Frau Merkel das einzig Vernünftige nicht tat (nämlich die Grenzen schließen), so wäre es interessant zu wissen, warum die jahrelang bekannt Cum-Ex-Lücke nicht geschlossen wurde. Ich glaube da nicht an eine großartige Absicht als Teil einer großartigen Strategie, sondern vermute eine Mischung aus Dummheit mit Kurzfrist-Gerissenheit.

    Diese Mischung, Dummheit mit Kurzfrist-Gerissenheit, prägt viele Aspekte unserer Politik. Sie scheint heute Eingangsvoraussetzung für eine Politiker-Karriere zu sein. Warum nicht auch hier?

    • Ich tippe eher auf Dummheit und mangelndes Fachwissen. Es kommen immer die Strippenzieher nach oben, die Fachleute bleiben auf der Strecke. Einfach mal die Vita dieser ganzen Ministerriege in den letzten 40 Jahren anschauen, wie viele Fachleute sind darunter, die von ihrem Amtsbereich was verstanden haben?

  18. Mich interessiert in diesem Zusammenhang eigentlich nur die Buchführung der Finanzämter über Erstattungen. Ohne, daß die Ämter ihre Bücher offenlegen, dürfte ja keinerlei Beweisführung möglich sein….:-)))

    • Genau so ist es. Ein völlig normaler Vorgang – nämlich EINE Steuerzahlung und EINE Steuererstattung – wird hier aus reinen Selbstschutzgründen kompliziert geredet. Daran ist nichts Kompliziertes. Da gibt es nur ein Geflecht aus Faulheit, aus Bequemlichkeit und aus Dummheit. Das hat auch wenig mit übergeordneten Instanzen zu tun. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es keine Anweisung des Finanzministers, daß Steuererstattungen ungeprüft und nicht plausibilisiert vorzunehmen sind. M.E. sind die ausführenden Finanzbeamten wegen erwiesener Unfähigkeit aus ihrem Amt zu entfernen und durch solche zu ersetzen, die ihrer hoheitlichen Aufgabe mit der gebotenen Gründlichkeit nachgehen. Sollte die Unfähigkeit der ausführenden Beamten durch betrügerische Mehrfachausstellung von Steuerbescheinigungen seitens der betroffenen Aktiengesellschaften unterstützt worden sein, sind auch dort die entsprechenden Mitarbeiter wegen Betrugs, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder was da auch immer in Frage kommen könnte, anzuklagen.

      Warum die juristische Aufarbeitung mittlerweile mehr als ein 1/2 Jahrzehnt beansprucht, liesse sich leicht durch die Verfolgung der Spur des Geldes ergründen. Cui bono? Wo steckt der investigative Journalismus? Auf der Spur irgendwelcher, die Republik bedrohender, „rechter Wortführer“? Ist er in der täglichen Journaille untergegangen?

    • Es gibt aber nicht „das Finanzamt“ für alle und jeden.

      Wenn die jeweiligen Aktienkäufer an 10 Orten sitzen, wären auch soviele verschiedene Finanzämter beteiligt.

      Ohne Kontrollmitteilungen weiß das Finanzamt Hamburg nicht, was in München läuft und Kontrollmitteilungen werden nicht per Gießkanne einfach mal vorsorglich überall hin geschickt.

      Hinzu kommt, daß, sagen wir mal 100.000 Aktien von Firma Xyz, bei 10.000.000 Aktien im Markt kaum als „das gleiche Aktienpaket“ identifizierbar sind. Eine eindeutige Identifikation würde voraussetzen, das alle gehandelten Aktien Namensaktien wären, auf die ganz profan der Inhaber wirklich eingetragen würde, was aber eben nicht der Fall ist. Aktien können 100x am Tag gehandelt werden, den Eigentümer wechseln, weil der Handel primär am Computer stattfindet und die wirklichen Papiere in irgendeinem Safe oder Depot liegenbleiben.

      Es ist ähnlich wie Bargeld oder physisches Edelmetall.
      Scheine oder Barren kann ich nur in der echten Welt einem anderen übergeben und kriege die Übergabe im Normalfall quittiert.
      Ringelpiez mit Anfassen dauert in der realen Welt seine Zeit, aber am Computer kann ich alles in wenigen Minuten hundertfach und 12x um die Welt verkaufen, ohne das real oder physisch irgendwas passieren müßte.

      Das gerade der Staat immer häufiger für die Abschaffung des Bargeld redet, ist in seinem Interesse eigentlich überhaupt nicht nachvollziehbar. Kaum etwas wird so genau kontrolliert und mit Verträgen und Quittungen niedergelegt, wie Bargeschäfte.
      Jeder Computerhandel, alles Computergeld dieser Welt, welche auf Realitäten in der echten Welt verzichten, ist dagegen reinstes Wildwest und grotesk einfach manipulierbar, verschleierbar etc.

      Das Dummargument Kriminalität/Geldwäsche/Terrorismus kann jeder total vergessen. Selbst wenn Deutschland sein Bargeld abschaffen würde, würde jeder „Kriminelle“ für seine illegalen Geschäfte auf andere Währungen oder Edelmetalle oder Diamanten ausweichen, erstrecht international tätige Verbrecher. Die Dummheit oder gespielte Naivität dieser Scheindebatte ist schier grenzenlos.

      Ich vermute beim Thema Bargeldabschaffung auch weitestgehend ausschließlich Einflüsterungen beim Staat durch Lobbys aus Banken- und Handelskreisen, für die Bargeld einfach nur (Mehr-)Arbeit macht, also lästig/teuer ist.

  19. Steinbrück und Co. wollten den Schwindel doch bislang wohl dulden!
    Insofern ist es schon eine Frechheit, Herrn Kubicki vorzuwerfen, dass er einen Mandat als Strafverteidiger verteidigt. Die doppelte Erstattung war nur durch deren fragwürdige Duldung durch Herrn Steinbück und seine Behörden „legal“,
    soweit man dieses Wort für so eine fragwürdige Praxis überhaupt verwendet kann.

    Daraus nun aber die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Strafverteidiger Kubicki weder sondieren noch Minister werden dürfe, ist der Gipfel der Unverschämtheit. Die FDP hat sich übrigens -anders als der Herr Steichbrück- die Beschränkung unverschämter Steuersparmodelle der Grosskonzerne im Wahlprogramm vorgenommen und wird diesbezüglich wie Philipp Rösler bei den Arzneimittelkosten vielleicht mehr erreichen, als alle SPD-Minister zuvor.

    • Natürlich ist ihre Kritik an Steinbrück völlig berechtigt. Was sich dieser aus gekungelte Präsident leistet ist schon mehr als unverschämt.
      Das Kubicki aber gleichzeitig in Richtung Ministeramt schielt und Steuerumgehungsganoven verteidigt, das stört sie nicht? Für mich sind die FDP Vertreter Kubicki und Lindner unwählbar. Wo ich herkomme, nennt man solche Leute Windhunde.

      • Peer Steinbrück ist nicht Steinmeier!

      • Der Herr Steinbrück lässt sich am besten mit dem Wort Realsatiriker beschreiben.

      • Es ist nunmal sein Beruf als Steueranwalt, Steuerpflichtige vor Gericht zu verteidigen und das sind längst nicht immer Steuerumgehungsganoven! Kürzlich war beispielsweise strittig, ob kleine Fehler in Rechnungen (z.B. eine fehlende Pflichtangabe, veraltete Adressen etc.) rückwirkend bei der Vorsteuererstattung berichtigt werden dürfen und ob hier für den Zeitraum vom Rechnungsdatum bis zur Korrektur hohe Zinsen von der geltend gemachten Vorsteuer zu zahlen seien. Offenbar versuchten die Finanzbehörden, die Korrektur nebst Vorsteuererstattung zu verweigern und alternativ völlig überhöhte Zinsen (>6%) für rechtmässig erstattete Vorsteuern unberechtigt zu kassieren. Das ging bis vor den EUGH, obwohl das bisher in Deutschland als erlaubt angesehen wurde, der das erst bestätigen musste.
        Oder nehmen wir die zahlreichen Verschärfungen, die Schäuble erfunden hat (etwa hinsichtlich
        der guten Praxis bei der Buchführung mit der immer schwerer zu erfüllenden GoBD statt die bisherigen GoB oder bei der Kassenführung, um möglichst vielen Unternehmen Phantasie-Umsätze zuschätzen zu wollen, um unberechtigt Steuern von Unternehmen kassieren zu können, die dem Staat gar nicht zustehen! Wenn hier jemand windige Praktiken einführt, dann der Herr Schäuble, der solche Phantasiesteuern kassieren will, und nicht die, die rechtsstaatliche Verhältnisse in Gerichtsverfahren durchsetzen! Da sitzt der wahre Windhund!

        So sehe ich das auch bei den Cum-Ex-Deals. Die sind überhaupt erst in Umlauf gekommen, weil
        das Bundesfinanzministerium & Co. das erst akzeptiert hatte. Deshalb wurden die von Banken angeboten. Dass Herr Kubicki nun Bankkunden verteidigt, die das wie andere Papiere auch gekauft hatten, halte ich daher für legitim.

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