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Winters Woche

Highnoon der Richterinnen

02.12.2023

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Was war das wieder mal für eine Woche - das Urteil einer Richterin aus Hamburg sorgte für sehr viel Unverständnis und für breite Empörung, eine weitere in Brandenburg zwang die Bundesregierung, ihre Umweltverpflichtungen aus dem Wolkenkuckucksheim doch tatsächlich umzusetzen.

Wieder ging alles drunter und drüber in dieser Woche. Erst Staatsbankrott, dann wieder Friede, Freude, Eierkuchen, dank Aufgabe der Schuldenbremse. Und auch wenn es politisch wieder arg holperte, performte die Justiz verlässlich. Eine Richterin in Hamburg hob die Idee der Resozialisierung auf ganz neue Höhen, indem sie eine Gruppe Vergewaltiger gar nicht mehr belangte. Und eine Richterin in Brandenburg zwang die Bundesregierung, ihre Umweltverpflichtungen aus dem Wolkenkuckucksheim doch tatsächlich umzusetzen – auf unser aller Rücken. Die Menschen unterwegs auf den Straßen wunderten sich – und teilen ihr Erstaunen mit Achim Winter.


Den Link zum Sponsor, dem Max-Otte-Fonds, für dessen Unterstützung Achim Winter sich herzlich bedankt, finden Sie hier:

https://max-otte-fonds.de/webinar-max-otte-winters-woche/


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13 Kommentare

  1. GEZ-Journalistin Elke Spanner, „… die so wirkt, als komme sie gerade vom evangelischen Kirchentag, also aus einer Vorfeldorganisation der Grünen“,
    so Reitschuster auf https://reitschuster.de/post/frei-nach-gruppenvergewaltigung-fuer-die-ard-erfolg-statt-skandal/ wird dort mit dem folgenden Kommentar zum Hamburger Urteil zitiert:
    „Diejenigen, die die Richterin beschimpfen, fordern im Namen eines konsequenten Rechtsstaates härtere Strafen für die Vergewaltiger und treten diesen Rechtsstaat dabei selbst mit Füßen! (!) Das Gericht hat eineinhalb Jahre über den Fall verhandelt, 68 Tage mit den Angeklagten in einem Saal gesessen. Wie will jemand, der da nicht dabei war, besser wissen, was gerecht ist und was nicht? Dieses Urteil für die jungen Männer ist kein Skandal. Ganz im Gegenteil, es ist ein Erfolg für die Hamburger Justiz. (!) … Und auch die Verurteilung ist ein Erfolg. (!) Es war zu Prozessbeginn keineswegs sicher, dass die Männer überhaupt bestraft werden können. … “
    Naja, faktisch wurden sie ja auch nicht bestraft, von dem Einen abgesehen. Aber Widerspruchsfreiheit ist halt eher was für maskuline Gehirne, während in den weiblichen Hirnwindungen der Widerspruch ja bekanntlich seinen Hauptwohnsitz hat.
    Spanner fährt fort: „Sie haben bei den Vergewaltigungen keine Gewalt angewandt, sondern es perfide ausgenutzt, dass das Mädchen betrunken und verstört war und aus Angst alles über sich ergehen ließ. So ein perfides Vorgehen ist überhaupt erst strafbar, seit das Sexualstrafrecht 2016 reformiert wurde. Früher galt eine Vergewaltigung nur als Vergewaltigung, wenn der Täter den Sex mit Gewalt erzwungen hat. Nach dem alten Grundsatz wären diese Angeklagten alle freigesprochen worden!“
    Puh … das muß man erstmal sacken lassen.
    Spanner will also Blut sehen, gebrochene Knochen, ausgeschlagene Zähne, abgetrennte Gliedmaßen, in etwa so wie in Gaza am 7. Oktober, sonst ist es in ihren Augen garkeine richtige Vergewaltigung?
    Ich muß sagen – noch ein winziger Schritt weiter in dieser kranken Denke und man wird erleben, wie gefährliche Spinner wie Spanner in diesem untergehenden Land des verlorenen Verstandes sich demnächst öffentlich darüber empören, daß brutale Schänder – natürlich nur die mit MiHiGru, denn die sind ja die wahren Opfer ihrer Taten – überhaupt angeklagt werden nach dem Motto: Früher hätte es sowas ja auch nicht gegeben!
    Passend zu dieser Sorte kranker Gedanken wurde ja aus einem ähnlich dysfunktionalen Hirn – wahrscheinlich wieder aus dem klimaverbrannten Hirn einer Grünen – daß sowieso die hiesigen Frauen Schuld trügen an den vielen Vergewaltigungen, warum? Weil sie sich den Jungs nicht freiwillig hingeben wollen!
    Oder um es mit Tim Kellner zu sagen: Was darf Satire …

  2. Bin immer wieder begeistert von der handwerklichen Professionalität, nach der Ihre Filme produziert sind. Da sind Profis am Werk. Vielen Dank, Herr Winter, wie Sie Ihrem Auftritt den Sequenzen den letzten Pfiff verpassen, Humor und Ernsthaftigkeit geben den Bildern dazu den authentischen Schliff.

  3. WAS die BAERBOCK kann, kann die FAESER schon längst:

    „Die neue FEMINISTISCHE Innenpolitik“

    UND WIE ….!

    Anscheinend urteilt besagte Richterin schon nach SCHARIA-islamistischen Richtlinien…

    Sie hätte nur noch die 15-Jährige steinigen lassen und sich bei den Tätern dafür entschuldigen müssen , dass sie von der 15-Jährigen in schamlosester Weise sexuell verführt wurden.

    AUCH eine STA(A)T(T)LICHE finanzielle Wiedergutmachung wäre zudem angemessen für den verursachten seelischen Schaden der nun auf Lebenszeit traumatisierten 9 jungen Männer…

    Dann wärs wirklich absolut „perfekt“ und „gerecht“ gewesen ….

    ….das „Ur-Ur-Urteil „..aus der STEINZEIT

  4. Das Problem bei fast allem ist eine Über-Intellektualisierung von Sachverhalten, die eigentlich ganz einfach liegen. Diese Richterin hat den Kopf voller Ideen und Gedanken warum und weshalb und glaubt sicher, ein ganz besonders gutes Urteil gesprochen zu haben, das drei Dutzend Aspekten des Falls gerecht wird, aber hat darüber eine einfache Wahrheit vergessen: Diese Vergewaltiger sind Monster in Menschengestalt, haben sich durch ihre Tat verraten und uns die Möglichkeit gegeben, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Für diesen FAKT ist die Richterin blind, das sieht sie nicht als ihre Aufgabe an.

    • Vielleicht hat die Richterin auch eine Tochter, mal sehen wie milde ihr Urteil bei solchen Untieren ausfällt.
      Witzig ist immer, alles läuft automatisch unter mildem Jugendstrafrecht, man kann natürlich auch Erwachsenrecht anwenden, WENN MAN DAS WOLLTE.

      Aber dann brechen die jungen Männer womöglich in Tränen aus, schließlich hat ihnen bei der Einreise niemand erklärt, das Gruppenvergewaltigungen haram sind, sogar bei Ungläubigen, aber da bin ich mir nun nicht so sicher.
      Der Iman wird das wissen, außerdem hat das Mädchen die Männer provoziert, verhielt sich aufreizend und war enthemmt.
      Warum ist die Nachts eigentlich alleine unterwegs, keusche Frauen trifft man zu der Zeit gar nich.

      Alles aus den Analen der Steinzeitreligion und ihren Anhängern.
      Ich denke kulturelle Bereicherung ist fantastisch, es müsste halt nur Kultur vorhanden sein.
      Unkultur hat man wenigstens funden.

  5. Toll, wie eisern Herr A.Winter doch selbst trotz Klimawechsel/-katastrophe bedingter Hitze -äähm- trotz Minustemparaturen wieder vor die Tür geht um seine Interviews zu führen ??
    Wenn ich hier bei TE die Artikel und Kommentare lese und mir bei TE wie auch hier die Filme angucke, dann denke ich hin und wieder, dass wenn es auch einen Preis für Sarkasmus, Zynik und Ironie geben würde, dass TE dann auf dem Siegertreppchen stehen müsste.
    Ansonsten noch ein Danke für auch diese Bürgerbefragung und @all einen schönen 1. Advent?️
    ??

  6. Wer hat das Gesetz erlassen und warum verstößt er/sie/es dagegen? Das OVG hat womöglich den Finger in die/in eine Wunde gelegt. Es gibt noch zwei Instanzen, den VGH (Verwaltungsgerichtshof) und das BVerwg (Bundesverwaltungsgericht). Ist ein Gesetz womöglich verfassungswidrig, dann wird das BVerfg damit befasst. Die Verwaltungsgerichte sind dazu da, um die Einhaltung der Gesetze des Gesetzgebers (die Parlamente) durch die Regierungen, die Verwaltung, die Exekutive zu prüfen. Sind Legislative, Jurisdiktion und Exekutive klar voneinander getrennt, dann erst ist die Demokratie, die FDGO etwas wert. Sonst nicht. Jegliche Kollusion dieser drei Einzelgewalten ist verboten. Wer überwacht das? 

  7. Die deutsche Justiz hat sich mit viel Wortgewalt und Amtsmissbrauch schon seit langem selber einen apodiktischen Persilschein erteilt, wie es nur in Diktaturen üblich ist. Recht = Gerechtigkeit
    Dem ist aber nicht so, wie man im Staatenrecht lernen kann:
    Ex iniuria ius non oritur“ , „Aus Unrecht kann kein Recht entstehen.
    Iniustitia non potest ius datur
    Unrecht (=nicht Gerechtigkeit) wird nicht zu Recht nur weil es Richter*innen und Gerichte als Recht verkünden.

    Das Gegenteil ist nur in juristischen Diktaturen richtig, wie uns das geschichtliche Beispiel eines Herrn Feissler lehrt.
    Sie haben sich ihren eigenen „Rechtstaat“ im deutschen Rechtstaat gebildet
    richtig und wahr ist das, was ein Gericht nach eigener Überzeugung für richtig und wahr urteilt“
    Das sind doch tatsächlich ihre eigenen Worte, mit denen sie Urteile fällen.
    Es gilt also: „Recht ist das was ein Gericht spricht“
    Sie verwechsel aber da, „Recht und Gerechtigkeit“
    Die absolute Mehrheit der Richter*innen und Richter ist der Ansicht, dass sie eine Pflicht „gerechtigkeit“ zu sprechen gar nicht haben, sondern blos „Recht“ sprechen müssten.
    Das BverG ist da anderer Ansicht, es sieht bei der Justiz eine Pflicht „effektives Recht“ zu sprechen, also ein Recht das auch „Gerechtigkeit“ ist.
    Aber dazu hat die deutsche Justiz schon längst alle Maßstäbe verloren,
    denn sie badet nur noch in der eigenen Jauche.

  8. „Eine Richterin in Hamburg hob die Idee der Resozialisierung auf ganz neue Höhen, indem sie eine Gruppe Vergewaltiger gar nicht mehr belangte. Und eine Richterin in Brandenburg zwang die Bundesregierung, ihre Umweltverpflichtungen aus dem Wolkenkuckucksheim doch tatsächlich umzusetzen“.
    Es schwillen einem die Halsadern bei solchen Nachrichten !
    Man könnte zu einem Thomas Münzer werden.
    Es könnten meine Worte sein !!! Woher diese Übereinbstimmung, denn der Achim und ich kennen uns nicht persönlich, trotzdem die gleichen Worte und gleichen Gedanken. Das ist das erstauliche daran.
    Kann es sein, dass der Achim und ich, so wie viele Andere noch ganz normale Menschen sind und blos ein paar wenige andere Bekloppte die Deutungshoheit sich erobert haben?
    Wer am lautesten schreit hat Recht? Wenn sie dabei auch noch aggressiv und gewaltätig sind, dann erst recht haben sie Recht.

  9. Offensichtlich ist wieder einmal nur das Ergebnis, die „Urteile“ der Damen bekannt, aber nicht die Ursache. Diese wuerde sich sofort erschließen, wenn man die Damen an den Fakultaeten fragen wuerde, warum sie Richter werden wollen, konkret in der Strafgerichtsbarkeit. Man wird, derartige Interviews gab es auch bereits, wenig ueberraschend feststellen, dass sich die Motive der Damen mit den Motiven fuer andere typische Berufe ähneln. Man wird feststellen, dass es den Damen nicht um. Die Rechtsprechung nach Aufklärung des Sachverhaltes und dessen ( logischer) Subsumption geht. Aehnlich wie es den Damen auch in anderer Berufen nicht um die „eigentlichen“ Aufgaben, sondern um ihr „Wirken“ fuer eine „gute Sache“ geht. Diese „gute Sache“ sollten wir inzwischen kennen. Es geht um ein Wirken, das ein gutes ( Belohnungs) Gefuehl qua Hufe und Rettung vermittelt. In der Strafgerichtsbarkeit geht es nicht um die der Tat angemessenen Strafe iSd StGB, sondern um ein sehr spezielles Taeterstrafrecht. Die Damen moechte helfen, erziehen, sie sind weder willens, noch in der Lage, Recht zu sprechen. Sie betreiben eine Art ( selbst) therapeutische Ideologie und kleiden sie in eine Art rechtlicher Erzählung. Nicht nur der Fall in Hamburg ist symptomatisch, man kann sogar das denkwuerdige Verfahren in Suedafrika gegen Pistorius heranziehen, in dem 2 mal Richterinnen mit interessanten, sachlich abenteuerlichen Begruendungen jenseits jeden Rechts zum Freispruch gelangen ( wollten), bis eine maennliche Besetzung endlich Recht sprach. Selbst aus grosser Distanz war zumindest einem Rechtskundigen klar, dass hier genau das vorlag, was dann zur Verurteilung führte. Ein ( prominenter) Behinderter erschoss seine nicht behinderte, attraktive Lebensgefährtin und klagte dann, offenbar wirksam, sein Leid. Die Gerichtsbarkeit in die Haende von in aller Regel rotgruene Richterinnen zu legen, ist in jeder Hinsicht verheerend, selbst fuer die privilegierten maennlichen Migranten. Sobald hier mindestens verschiedene Clans beteiligt sind werden diese die „Rechtsprechung selbst uebernehmen“. Fuer den Rechtsstaat ist es ein grosser Sargnagel von mehreren. Andererseits waere es erstaunlich, wenn ausgerechnet die ideologisch wichtige Justiz nicht effeminisiert werden wuerde.

  10. Das ist das Erbe jener die heute Mütter und Väter des Grundgesetzes genannt werden.

    Die Damen und Herren von damals hatten schlicht die Begriffe „État de droit“ und „Rule of Law“ ins Deutsche übersetzt und daraus „Rechtsstaat“ geschaffen. Es gibt ihn genau darum eben nur in Deutschland. Sonst nirgends.
    Darum eckt man in der EU überall an. Man will diesen Deutschen Rechtsstaat im Ausland nicht.
    Der wesentliche Unterschied ist die Gewaltenteilung – Deutschland kennt keine. Deutschland hat eine Gewaltenverschränkung.

    Jeder kann sich vorstellen, dass eine Gewaltenteilung eben die Gewalten trennt – komplett. Das will man aber in Deutschland nicht. Man will, vermutlich über Brauchtum, Sitte und Ritus, dass die Gesetzgeber, weil sie gleichzeitig auch die Regierung ist, dass dieses Gericht das letzte Wort in politischen Fragen hat. Nur dadurch fühlt man sich sicher – dabei ist das Gegenteil der Fall.
    In der Schweiz ist es das Volk. Es entscheidet, was verfassungsgemäss oder -widrig ist. Es ist damit nur Politik, genauer Gesetzgebung. Aber das Korrektiv ist mit Sicherheit immer zeitlich davor, als es mit einem Gericht immer zu spät ist. Dadurch gibt es keine logische Reihenfolge, dass Schaden abgewendet werden könnte.

    Schaden passiert in Deutschland, weil man schlicht den Kaiser durch acht Richter ersetzt hat. Und diese Richter sind in keiner Weise in ihrer Macht beschränkt. Sie können tun und lassen, was sie wollen. Man lässt sich durch Richter regieren.

  11. Herr Winter, Sie werden mir mehr und mehr schwer sympathisch!
    🙂

  12. In den Jahren 1933-45 kam es vor, dass das „gesunde Volksempfinden“ Urteile gleich nach Aussprache „korrigierte“, also anwesende PG im Zuschauerraum den Angeklagten rauszerrten und am nächsten Baum aufknüpften. Straflos, dem vermeintlichen Volkswillen entsprechend. Hängen zB. für den Diebstahl eines Apfels (!)

    Genau solche Verhältnisse wollen wir heute zu Recht nicht. Aber da muss die Justiz dann auch glaubwürdig bleibet. Es kann nicht sein, dass Urteile gesprochen werden, die de iure extrem fragwürdig sind und den pönalisierenden Gedanken des Strafrechts aushebeln. Geht das so weiter, dass bestimmte Delikte oder Tätertypen nicht mehr adäquat bestraft werden, sondern straflos davonkommen, dann werden folgerichtig irgendwann Fälle von Lynchjustiz einstellen. Aber dann stehen diese weltfremden Richter und -innen auf der Matte und exculpieren sich mit fadenscheinigem, auch „wokem“ Gesülz. Klare Erodierung des Rechtsstaates.

    Wenn Du Recht sprichst, musst Du zu dem Recht, welches Du anwendest auch „stehen“. Recht muss ausgewogen, nicht selektiv oder pervertiert angewendet werden. Ansonsten machst Du es als Richter unglaubwürdig und inakzeptabel, ebenso entwertest Du Deinen Berufsstand. Wenn keiner mehr Dein Urteil oder das Recht akzeptiert – was haben wir dann? Z.B. Hamburger (s.o.) oder Berliner Verhältnisse (Vergewaltigung zweier älterer Menschen in Berlin von gleichem Täter letzte Woche) 2023. So ist kein vernünftiges Zusammenleben von Menschen möglich.

    Ich möchte ausgewogene Rechtsanwendung. Vergewaltigung ist Vergewaltigung, da geht´s in den Knast, gleich wo der Täter herkommt. Kein Freispruch, kein therapeutisches Delphinestreicheln – Knast. Ist der Täter Ausländer, so geht es danach gleich in die Heimat. Für immer. Wir haben schon genug eigene Kriminelle, da brauchen wir nicht noch weitere auf unseren Strassen, die man sozialisationsbedingt nicht sozialisieren oder rehabilitieren kann.

    Und das Opfer? im Norden wurde vor ein paar Jahren ein 15jähriger von Migranten vergewaltigt. Kommentar in der Lokalzeitung: Das hat er gut weggesteckt. Wenn Du so etwas liest, oder an die „Armlänge Abstand“ denkst, dann weisst Du, was Du als Opfer dem Staat wert bist.

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