Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi steht abermals vor dem Bundesverfassungsgericht: Am Dienstag und Mittwoch ist wieder eine mündliche Verhandlung über die umstrittenen Anleihekäufe.
Verhandlungen zu den Anleihekäufen gab es in Karlsruhe bereits im Juni 2013 und im Februar 2016. Auch ein Urteil hat das Gericht verkündet, im Juni 2016, zwei Mal hat es in dieser Angelegenheit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgefragt: Es geht darum, ob der EuGH nicht auch die EZB Begrenzungen bei der monetären Flutung Europas auferlegen mag. Der EuGH hat seinerseits zwei Mal verhandelt und zwei Urteile gesprochen, die allesamt der EZB freie Hand lassen und sie jenseits der richterlichen Kontrolle setzen.
Jetzt also eine Neuauflage. Nicht nur aus Sicht der Kläger geht es um viel Geld:
So hat die EZB für über 2 Billionen, also für über 2.000 Milliarden Euro, Staatsanleihen der Eurostaaten gekauft. Das dafür benötigte Geld wurde von den Zentralbanken aus dem Nichts geschaffen, bildlich gesprochen: neu gedruckt. Die gesamte Zentralbankgeldmenge des Eurosystems wurde zu diesem Zweck weit mehr als verdoppelt. Finanzierung der Eurostaaten mit Zentralbankgeld – das nennt man „monetäre Staatsfinanzierung“: Staaten wie Italien, Frankreich und Griechenland legen Staatsanleihen, also Schuldscheine auf, die landen bei der EZB die dafür Geld druckt und die Staatsverschuldung ausweitet. Nach den Verträgen von Maastricht ist das verboten.
Die EZB sagt, sie darf das, denn es geht darum, die Wirtschaft in Europa ingesamt zu retten. Auch in Japan oder in den USA hätten die dortigen Notenbanken Geld gedruckt und ihre Länder aus der Druckerpresse finanziert.
Allerdings gibt es in Europa eine Besonderheit. Nach wie vor besteht Europa aus Einzelstaaten, mit jeweils eigener Wirtschafts- Finanz- und Sozialpolitik. Wenn sich nun einzige verschulden, aber alle Länder dafür geradestehen müssen dann ist das ein einzigartiger Vorgang: Konkret müssen die sparsameren Staaten wie Deutschland die Haftung für die mit lockerer Ausgabenpolitik übernehmen. Wenn beispielsweise in Japan oder den USA Parlament und Regierung der Auffassung sind, dass sie den Haushalt über die Zentralbank finanzieren wollen, dann ist dies in einem Staat mit eigener Währung kein Problem für die demokratische Legitimation.
In einer Währungsunion aus verschiedenen Staaten mit je eigenständiger Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist die Lage anders: Wenn einzelne Staaten ihre Defizite mit Hilfe ihrer nationalen Zentralbank oder mit Hilfe der EZB finanzieren dürften, würden damit die entsprechenden Haushaltsrisiken letztlich auf die anderen Eurostaaten umverteilt, ohne dass die Parlamente der damit belasteten Staaten dies genehmigt hätten oder verhindern könnten.
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es jetzt darum, genau diesen Sachverhalt zu klären: Darf die EZB mit diesem Programm beispielsweise die Schulden Frankreichs und Griechenlands finanzieren und die Deutschen in Haft nehmen, ohne Parlaments- und Regierungsbeschluß?
Es sind komplizierte Rechtsfragen. Sie laufen auch auf einen elementaren Konflikt hinaus. Denn die Kläger, darunter der langjährige Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sind der Ansicht: Die EZB hebelt die nationale Souveränität Deutschlands aus.
Zwar hat der EuGH bislang immer der EZB Recht gegeben. Nun erklärt Dietrich Murswiek, Prozessvertreter von Peter Gauweiler, dass der EuGH sich längst nicht mehr an Verträge hält, sondern einseitig die Vertiefung der Union fördert. Immer mehr nationales Recht werde auf dem Umweg über den EuGH nach Brüssel und an europäische Insituttionen die die EZB verlagert, das Demokratieprinzip ausgehöhlt. Murswiek dazu:
„Der EuGH hat in allen Kompetenzkonflikten zwischen EU und Mitgliedstaaten zugunsten der EU entschieden. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem der EuGH festgestellt hätte, dass ein EU-Organ seine Kompetenzen zulasten der Mitgliedstaaten ausgedehnt hätte. Alle Kompetenzausdehnungen, und das sind nicht wenige, wurden vom EuGH gebilligt. Wer diesen Gerichtshof als Hüter der Kompetenzordnung eingesetzt hat, hat den Bock zum Gärtner gemacht. Denn immer noch verfolgt der EuGH eine aktivistische Kompetenzausdehnungsagenda.“ Solche Kompetenzen dürfen aber nur durch Parlamentsbeschluss, wenn überhaupt, abgegeben werden, nicht still und heimlich durch die Führungsriege der EZB erfolgen.
Spätestens jetzt müsse das Bundesverfassungsgericht dieser heimlichen Übertragung von Kompetenzen einen Riegel vorschieben.
Es ist ein spannendes Verfahren. Für TE befragt Oswald Metzger den Anwalt der Kläger, den bekannten Verfassungsjuristen Dietrich Murswiek nach den rechtlichen Grundlagen für die Gelddruckerei der EZB.
Insgesamt läuft das Verfahren seit 2016. Die Kläger ziehen jetzt ihre letzte Trumpfkarte, von der sie hoffen, dass sie sticht: Juristisch nennt man das die „Ultra-Vires-Karte“. Das ist eine Rechtsfigur, die das Gericht bereits 1993 im Maastrichturteil ersonnen hatte. Damit behält es sich auch in Europafragen das Recht zum allerletzten Wort vor – und zwar dann, wenn EU-Organe sich zu weit außerhalb ihrer Zuständigkeiten bewegen, die ihnen die EU-Staaten mit „begrenzten Einzelermächtigungen“ zugestanden haben. „Ultra Vires“, das ist eine demokratische Notbremse. Mit der einseitigen Rechtssprechung durch den EuGH zu Gunsten immer weiterer Kpompetenzverlagerungen fühlen sich die Kläger jetzt befugt, diese letzte Karte zu spielen.
Man wird es hier nicht gerne hören oder lesen, aber der EuGH ist eine europäische Institution und entscheidet bezüglich ganz „Europa“ und eben nicht im Sinne Deutschlands. Und hier entscheidet der EuGH eben ganz korrekt. Für die meisten Staaten und Bewohner der EU , ganz sicher zumindest temporär, sind die Entscheidungen des EuGH positiv zu sehen und die Folge davon ist eine Nivellierung der Lebensverhältnisse in Europa, die ja von den EU Institutionen so genau gewollt ist. Das kann man ganz unpolemisch so feststellen.
Das BVG hat aber als Institution eine ganz andere Aufgabe. Es soll die Verfassung D schützen, nicht die anderer Staaten. Hier muss sich das BVG emanzipieren und darf nicht weiter wie die Lemminge den Entscheidungen der EuGH folgen. Denn sonst macht es sich selbst obsolet. Insofern kommt es hier jetzt zum Rütli-Schwur und gerade deshalb ist die Entscheidung so interessant und richtungsweisend. Die Frage wird hier beantwortet: „Sind wir noch ein souveräner Staat?“ und schützt das BVG die Rechte der deutschen Bürger?
Jedem, der etwas tiefer nachdenkt, muss klar sein, daß in einem Staatenverbund wie der EU die Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht immer deckungsgleich sind. Der oft (je öfter so etwas gesagt wird, je unsinniger wird es) zitierte Aussprunch: „EU Recht geht über nationales Recht“ ist natürlich grottenfalsch. Allein deshalb weil es gar kein „EU Recht“ gibt, sondern lediglich europäische Verträge, die souveräner Staaten untereinander abgeschlossen haben. Oberstes Rechtsprinzip jeder Rechtseinheit ist aber die Verfassung (die USA sind hier ein gutes Beispiel und DAS ist ein Staat-(verbund).
Diese Verfassung wurde aber vom Souverän schon in mehreren Staaten abgelehnt. Da es ergo gar keine EU Verfassung gibt, muss ZWINGEND nationales Verfassungsrecht über „EU-Recht“ gehen. Deshalb muss die Regierung dann eben auch dem Urteil des BVG folgen und nicht des EuGH!! Dies kommt mir im politischen Diskurs viel zu kurz.
Wir werden also an einem exemplarischen Beispiel sehen, ob das BVG im Sinne der D Bürger oder im Sinne der (meisten) EU Bürger entscheiden wird. In der Sache hat sich das BVG ja hier schon geäußert und festgestellt, daß die EZB unerlaubte Staatsfinanzierung betreibt (was ein Blinder mit Krückstock sieht). Deshalb wird diese Entscheidung wegweisend für unsere Gesellschaftsform (ich schreibe absichtlich schon nicht mehr „Demokratie) sein. Souverän oder nicht souverän? Das ist hier die Frage
Diese Richter haben doch alle ein Eigeninteresse. Auch wenn ihre Parteimitgliedschaft ruht ändert dies doch nichts an ihren Einstellungen. Alles formalistisches Theater. Begründen kann bekanntlich alles. 5 Juristen 6 Meinungen. So lange die Bürger diese shows (und nichts anderes ist es ja) akzeptieren geht der Ausverkauf unserer Werte weiter. Sparen, Fleissig sein, gesetzestreu usw. usf.. Aus diesem Grunde geht ja die Unterwanderung weiter, da diejenigen die in’s el dorado zugewandert sind niemals aufmucken werden. Es werden die sein, die dieses el dorado erarbeitet haben. Genau die aber sollen zur Minderheit im eigenen Staat gemacht werden. Die Flutung mit neu gedrucktem Geld soll dies verschleiern. Tatsächlich ist dies der Vorbote zu einer gewaltigen Eruption.
Und es gibt keine Hoffnung auf ein Urteil nach den Paragraphen der europäischen Verträge? Ist die „EU“ eine Unrechtsunion? Eine Oligarchie, die mit Menschen, Völkern, Staaten mutwillig spielt?
Alles nur Mummenschanz fürs Volk. Die Realitäten sehen anders aus und das BVerfG urteilt seit Jahren immer parteilicher.
„DDR 2.0“ ist in dieser Ebene noch Realität. Dieses Aufweichen der Marktwirtschaft wird in einer Kernschmelze des Euros mit Währungsreform und einem großen europäischne Schisma enden…
Das Bundesverfassungsgericht ist Erfüllungsgehilfe der Regierung bzw Politik . Und von wem werden die Richter ernannt ? Richtig !
das BVG urteilte wie erwartet und folgte gehorsamst der Bundesregierung besser gesagt der Staatsvorsitzenden Angela Merkel.
Wer heute noch glaubt, wir würden in einer Demokratie leben, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Das ist doch nun eigentlich einerlei, was das Verfassungsgericht hierzu sagt. Der fortgesetzte Rechtsbruch und die Erosion des Rechtsstaats gehört doch inzwischen zum Geschäftsmodell. Sowohl in Deutschland als auch in der EU sind die Regierenden außer Rand und Band. Wer kontrolliert das? Wer greift da ein? Niemand!
Als ich noch jung war und noch naiver als heute, hielte ich das Bundesverfassungsgericht mal für eine vertrauenswürdige Instanz. Längst vorbei! Spätestens seit Berufung dieser Baer (dazu lesenswert bei Danisch), des Voßkuhle und Miterleben diverser Entscheidungen.
Die BRD ist in jeder Hinsicht bankrott.
Gegen europäische Luftschlösser sind doch deutsche Interessen immer unwichtig.
Daran will doch auch das BVG nichts ändern, ansonsten wären die Richter
doch nicht da wo sie heute sind…
Komplizierte Rechtsfragen? Jurisprudenz ist keine Quantenphysik.
AEUV §123: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (…) sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“ oder:
AEUV § 125: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen …. .“
Was versteht man da nicht?
Aber wie sagte unser Oberrichter Voßkuhle: Es sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und daher „Verträge weit ausgelegt“ werden.
Das nennt man denn wohl Willkür.
Gewaltenteilung?
Demokratie war gestern.
haha….der Vosskuhle ist ein lustiger JustiFant….ich lese aus diesem Satz eher das Nahles oder Langstrumpf Zitat….ich mach mir die Welt wie sie mir gefaellt…..
Das Bundesverfassungsgericht von heute ist feige und verfolgt selbst eine bedingslose Anbiederung an EU-Gremien. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger ist vollkommen unwichtig. Unsere Einkommen und Vermögen, die die Politiker im Spielkasino (Kriegen die Südländer die Kurve?) setzen, auch. Daran verschwenden die Richter in Karlsruhe keine Gedanken mehr. Augenhöhe war gestern; heute wissen die Erlauchten in den großen steuerfinanzierten Gebäuden besser als wir selbst, was gut für uns ist. Spannend sind nur die blumigen Formulierungen, die das Gericht dafür finden wird, dass nicht passieren kann, was passieren wird – und längst begonnen hat: der große Crash.
Glaubt ernsthaft noch irgend jemand, dass es bei den Urteilen des EuGH um Recht und Gesetz oder gar um deutsche Interessen geht? Es geht einzig und allein um die Vertiefung der EU nach den Vorstellungen der Brüsseler Granden und vor allem unserer Kanzlerin und ihrer links-grünen Gefolgschaft, Deutschland und seine Bürger haben sie noch nie ernsthaft interessiert, die sind nur als Dauerzahler dieses ganzen Wahnsinns unverzichtbar.
„letzte trumpfkarte“ ? Die Pik Sieben ist wohl gemeint….
Der nächste große Schritt in Richtung einer Währungsreform inklusive Vermögensabgabe bzw. Zwangshypothek ist gemacht.
Die Dummen werden weder die Armen noch die Reichen sein, sondern der Mittelstand, der gerne SPD, CDU und Grüne wählt, die dann eine Hypothek auf ihr Haus bekommen und deren Lebensversicherung und Rente entwertet wird. Sie haben es ja so gewollt.
Das ist der zweite Schritt. Zunächst wird es die Ersparnisse auf den Konten ueber Negativzinsen gehen. Man beachte auch die Neuregelungen zu Goldkaeufen und die Abschaffung der 500-Euro-Scheine als erster Schritt gegen groesseren Bargeldbesitz.
Wie als wenn bei einem Hells Angel Gericht über die Taten der Hells Angel geklagt wird. Hells Angel Richter werden von den H.A. benannt und bezahlt.
würden eine Million vor dem Bundestag diesbezüglich demonstrieren und nicht nur die Neujahrsparty besuchen, würde das EUgH anders entscheiden. Aber ein Land voller Ja Sager und Kuscher… da passiert nix ausser das SIE in Zukunft für alles in der EU bezahlen werden, das ist aber sicher.
Der EUgH wurde „nachträglich“ gegründet bzw. installiert um alle kriminellen Machenschaften der EU Politker zu legetimieren.
Deshalb wird der EUgH natürlich das als völlig okay bezeichnen.
JEDEN TAG werden die Masstricher und Lisaboner Verträge gebrochen.
EuGH, wenn schon abgekürzt, dann aber richtig.
Die Gutheißung der Bankenunion von heute zeigt uns klar auf, wie meilenweit die EU und deren Mitgliedsstaaten von subsidiarischen Prinzipien entfernt sind, wie weit von demokratischen die Neubesetzung der Spitzenposten nach den „Wahlen“. Die Legitimation der Rechtsprechung stellt sich im gleichen Zuge selbst mit in Frage – national wie EU- weit.
Also der Bürger kann nichts wirklich wählen, alles wird aus der Ferne bestimmt und dagegen klagen macht auch keinen Sinn. Wie nennt man so ein System? Ich komme jetzt nicht auf den Namen …
Die Deutsche Bank ist so verschuldet ( 12 x das deutsche BIP ), dass sie niemand mehr retten kann. Ich glaube , es waren bereits 40 Billionen. In der Tagesschau und ZDF lieber die Jagd nach der AFD, braucht man die Kamera nicht auf die dunklen Wolken zu richten !
Das sogen. BVerfG hat 3 Optionen : Es ( er)findet ein formales Hindernis, es erklärt sich für unzuständig oder es räumt der EZB einen riesengroßen Ermessensspielraum bei Notlagen ein, eine Art überreichlicher Notstand zur Rettung in diesem Fall nicht der Welt, aber der EU. Natürlich hat „ man“ damals an so etwas nicht gedacht, aber wenn, dann hätte man der EZB ganz sicher alles Notwendige eingeräumt. Das macht nun das BVErfG, ein de facto rein politisches Gericht mit einem ebenso unpassenden Namen wie Bundestag für die Ansammlung von Claqueuren oder Demokratie für die bestehende Autokratie. Was soll‘s ? Allerdings werden die „ RichterInnen“ eine Pseudokautele „ einbauen“, eine Art Grenze, die praktisch keine Bedeutung hat. Denn natürlich will man möglichst überzeugend so tun als ob.
Eigentlich dürfte die EZB keinen Schuldenstaat rauskaufen. Macht sie aber , als Haupt-aufgabe. Wöchentlich 50 Milliarden, tauscht Draghi als Chef gegen wertloses Ankeihe-Papier. Deutschland bürgt für über 40%. Es kostet unsere Sparvemögen. Wer nichts hat, wird in einem Jahr evtl. hungern. Kaum glaublich, so ist aber Ökonomie. Was verkannt wird, ist, Ökonomie ist eine Naturwissenschaft. Nichts zum Rumspielen.
Sehr guter Kommentar, Danke. Sie sagen, es koste unsere Sparvermögen. Ist so gewollt. Unser Staat braucht den Untertan, der arbeitet. Es ist nicht gewollt, dass man es mal geschafft hat. Nein, immer schön in Abhängigkeit gehalten werden, so dass wir ein Leben lang parieren müssen. Geld macht zu frei.
Die Entscheidung ist gefallen!
Erwartungsgemäß für die EZB.
Das ist leider nicht die erste Generation von Richtern, die sich mit der fatalen Politik Deutschlands sachlich gemein macht. Das hatten wir schon einmal. Gewaltenteilung war gestern.
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– Es geht nicht um Recht
– es geht nicht um Politik
– es geht um´s Überleben
>> Überleben der Währung ist gesichert durch die Solidarität zahlungskräftiger Staaten – jede Ent-Solidarisierung würde das Ende der Zahlungsfähigkeit einzelner schwacher Staaten bedeuten, Italien, Spanien, Griechenland, wahrscheinlich Frankreich, wären sofort pleite. Mit neuer eigener Währung würden deren Zinsen ins unermessliche steigen und jeden Staatshaushalt sprengen.
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Jeder rechtliche Sieg gegen den Euro ein Pyrrhussieg – sinkt das gemeinsame EU_Boot sinkt Deutschland mit.
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Wollte man bei TE nicht der Realität ins Auge sehen…!? Das ist sie.
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Dann hatte die AfD ja Recht mit ihrer Einschätzung bzgl. des Euro.
Mhh, ich habe keine große Ahnung von diesen finanziell-polit. Dingen. Doch wenn ich -auch- dies hier lese und bei dem so wie ich es verstehe, wird mir immer mehr Angst u. Bange und meine Ablehnung gegen ein 4. Reich und die Auflösung unserer Nationalstaaten wird noch viel größer.
JA zu Europa und JA zu Deutschland! DOCH NEIN zu d(ies)er EU und Brüsseler Zentralregierung!
Wenn Sie „Europa“ wollen, dann müssen sie die Bankenunion schlucken.
Bittere Medizin wirkt …
Die Wirtschaft soll also gefördert werden. Ich mache da gerne mit und verkaufe meine Milliarden-Anleihe an die ezb. An wen muss ich da wenden?
So, das Urteil zur europäischen Bankenunion mit zusätzlichen enormen Haftungsrisiken für deutsche Steuerzahler ist schon mal durch. Natülich wie erwartet.
Es folgt noch ein Urteil über die Anleihekäufe und die an sich nicht erlaubte Staatsfinanzierung durch die EZB.
Überraschungen sind nicht zu erwarten. Die deutschen Verfassungsrichter haben akzeptiert, dass sie in der Hirachie der Rechtssprechung unterhalb des EuGH stehen, also zweite Garnitur und nicht mehr souverän.
Was können wir von einer Camouflage-Verhandlung des parteiverseuchten BVerfG schon erwarten? Die Büttel der Regierung sitzen dort. Es geht nicht um den Schutz des Grundgesetzes (wir haben gar keine Verfassung, warum heißt dieses Gericht nur so? FAKE!) sondern um den Schutz der Regierung und Erfüllungsgehilfenschaft des Regierungshandelns. Das BVerfG ist zu so etwas wie einer institutionalisierten juristischen Antifa der Regierung verkommen.
Seit ihrem Agieren bzgl. der Klagen gegen Merkels Migrationspolitik (sie wurden wegen „formaler Fehler“ abgewiesen, obwohl sie von ehemaligen Verfassungsrichtern formuliert worden waren – wie glaubwürdig ist das?) sowie die Handhabung des NPD-Verbots (statt das überfällige Verbot zu beschliessen, lässt man sie weiterlaufen, empfiehlt aber mit einer wachsweichen Formulierung die Entziehung von Parteiförderung durch Steuergelder. Auch das wäre ok, wenn man mit dieser Regelung nicht gleichzeitig auch die größte und einzige Oppositionspartei angreifen könnte!) und der AfD-Klage wegen Wahlmanipulation in Sachsen sollten wir doch alle wissen, was da für Typen „Recht“ sprechen.
Die Klageabweisung wegen „formaler Fehler“ ist doch mittlerweile das Generalinstrument, um unangenehme rechtliche Sachverhalte nicht zuungunsten der Regierungsbande entscheiden zu müssen, oder sich durch offenen Rechtsbruch zu entlarven.
Hofft nicht auf das BVerfG – die werden das o.g. Thema sicherlich nicht zuungunsten der EZB oder irgendeiner anderen EU-Institution entscheiden, denn sie sind Gehilfen des tiefen Staates, der Deutschland unbedingt abschaffen will.
Ein Grundgesetz ist eine Verfassung. Nur mal so als Nachhilfe, meine Herren.
Was mich bei TE immer wieder verblüfft, ist, dass hier tatsächlich noch an das Bundesverfassungsgericht geglaubt wird. Schauen Sie sich doch einfach mal die Zusammensetzung dieses Gerichts an. Lauter treue Parteisoldaten der herrschenden Klasse CDUCSUSPDFDPGRÜNE. Die entscheiden nicht nach bestehenden Gesetzen, sondern politisch. Die Politik in Sachen Euro bestimmt Frau Merkel. Also, wie wird das Urteil ausgehen?
Das wundert mich auch. Dehalb lese ich eigentlich nur noch die Überschrift.
ich mache mir keine Illusionen bezüglich dem bevorstehenden Urteil.
Es trifft nicht nur die Stuerzahler und Sparer , es trifft auch in nicht unerheblichen Maße die gesetzlichen Sozialkassen. Diese sind gesetzlich verpflichtet Rücklagen zu bilden, bei Negativzins schrumpfen die Rücklagen und es muss permanent Geld der Beitragszahler nachgeschoben werden. Richter gehören zu den vielen Berufsgruppen, die NICHT gesetzlich versichert sind.
Ich habe längst den Glauben an eine unabhängige und rechtskonforme Justiz verloren und würde mich doch sehr wundern, wenn das BVG in EU-Fragen tatsächlich nach Recht und Gesetz urteilte.
Die EU ist der Moloch, als den wir ihn in den letzten Jahren genauestens erkannt haben.
England – alles richtig gemacht. An deren Stelle würde ich nicht ein müdes Pfund an EU-Strafgeldern ob des Brexit zahlen.
Es sieht so aus, als ob „BoJo“ der neue Winston Churchill wird, der dem deutschen Größenwahn eine Grenze setzt…
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestehen meist aus zwei Teilen:
im ersten Teil bescheinigt sich das Gericht mit vielen Worten die eigene Wichtigkeit;
im zweiten winkt es die Sicht der Mächtigen regelmäßig durch.
In seiner jetzigen Form ist dieses Gericht überflüssig.
Die EU in dieser Form wird unser Verderb sein! Für was brauchen wir noch ein Grundgesetz, für was brauchen wir noch deutsche Gesetze, wenn zu guter Letzt doch das Monstrum EU mit ihren undurchsichtigen Institutionen über Wohl und Weh zu bestimmen hat!
Das Üble an der Sache ist, dass wir nicht gefragt wurden, ob wir diese Fremdbestimmung wollen!
Und das ganze Desaster wird uns noch als die Krönung der Demokratie verkauft!
Zitat: „Für was brauchen wir noch ein Grundgesetz, für was brauchen wir noch deutsche Gesetze, wenn zu guter Letzt doch das Monstrum EU mit ihren undurchsichtigen Institutionen über Wohl und Weh zu bestimmen hat!“
> Danke! Denn genau diese Frage(n) stelle auch ich mir oft und finde keine Antworten mehr darauf.
Es gab mal Zeiten, da war ich als ein nur normal denkender und als ein nicht viel von Politik wissender Mensch auch mit unseren GG und dem BGH/BVerfG sehr zufrieden -wenn nicht sogar auch etwas Stolz darauf. Doch mittlerweile ist mit Blick auf unseren BGH/BVerfG meine Zufriedenheit u. Stolz arg gesunken weil ich das Gefuhl das dort nur noch politsche Handlanger für Brüssel und dem EuGH und NICHT mehr „für das/uns deutsche Volk“ sitzen.
Nicht nur die Politik sindern auch das Gesetz u. die Justiz entfernt sich immer mehr u. weiter von dem deuten Volk u. Souverän.
SO zumindest sehe und empfinde ich es…… .
Es gibt keinen Europäischen Gerichtshof (EuGH), nur Gerichtshof der EU und deshalb darf mann keine grosse entwartungen haben.
Richtig, das Parlament müsste debatieren und entscheiden. Aber seit 2015 und nach dem Migrationspakt weiss man: Das Parlament hierzulande ist nurmehr eine Schar von Höflingen, die dem Willen seiner Majestät gemäß durchwinkt und absegnet….
Natürlich ist das unendliche Gelderschaffen Grundgesetzwidrig. Und wenn nicht, dann ist das Grundgesetz falsch. Mit der Bazooka macht man keine Geldpolitik, sondern man führt Krieg.
Es ist mir immer wieder unbegreiflich, dass diese Finanzpolitik des seltsamen Herrn Dragi nicht als das benannt wird, was diese in Wirklichkeit ist, nämlich eine glatte Enteignung der Sparer und Anleger zulasten ihrer Altersvorsorgen, zu Gunsten der Refinanzierung der Schulden-Staaten des Euroraums. Die künstliche Aufblähung des Euros auf inflationäre 2,6 Billionen Euro ist nie als Anschub für die Wirtschaften des Euroraums gedacht, sondern dient nur der verbotenen Staatsfinanzierung durch die ihre Mandate verletzende EZB mit ihrer Politik. Lediglich die Spekulanten kommen an diese Gelder und blähen die Aktien und Immobilienmärkte – mit steigenden Mieten – so künstlich zu einer jederzeit platzenden Blase auf und schaffen so nebenbei noch Firmen-Zombies, die ansonsten auf den Märkten längstens verschwunden wären. Frau Lagarde wird dieses unselige Spiel – dieses Mal für französische Interessen perfektionieren.
Warum sagt das Herr Prandl nicht. Warum sagt uns die Regierung nicht, dass der Euroraum mit 10 Billionen Verschuldung marode bis unters Dach ist und die Deutsche Bundesbank über die Targeet2 Salden die Einkäufe unserer Nachbarn mittlerweile über die TARGET2-Saldo Forderungen der Bundesbank aus TARGET2:Betrag: 942.319.065.584,45 Euro (Stand: 30. Juni 2019) finanziert und der Kreditgeber Bundesbank/ Steuerzahler alle Risiken dieser unbesicherten Nullzinskredite trägt, die seit Jahren kaum oder gar nicht zurückgezahlt werden/können. Natürlich wird Karlsruhe vor dem Europäischen Gerichtshof wie schon so oft wieder kuschen, ansonsten flöge uns allen in letzter Konsequenz der Euroraum um die Ohren. Der Erhalt des Euroraums ist in Deutschland eine unsichtbare, bis ins deutsche Verfassungsgericht reichende Staatsdoktrin, die die Enteignung der Bürger einfach so hinnimmt( Seit 2018 – 44 Milliarden, insgesamt entgingen dem deutschen Sparer nachweislich 648 Milliarden Euro an Zinsen seit diesem elenden Ankaufprogramm). Diese Politik Deutschlands und der EZB ist anzuprangern und schärfstens zu kritisiert, auch wenn es den Regierenden weh tut.
Herr Vosskuhle wird es schon passend “ Richten „. Sind sie doch alle in der Bringschuld
gegenüber von Frau Merkel und ihrem Appendix !
Die EZB bricht nicht das Grundgesetz, sie ist ja europäisch, aber sie bricht die europäischen Verträge. Die EZB tut etwas, was sie nicht darf, Staatsanleihen ankaufen. Sie darf nicht eingreifen, sie muss für Stabilität sorgen. Das ist ihre Aufgabe. Sie ist auch nicht mehr unabhängig, sondern Erfüllungsgehilfe der Politik, genau wie der EuGH. Das weiß jeder und die deutschen Bundesverfassungsrichter am besten. Aber sie haben Angst, was passiert, wenn sie sagen, rechtswidrig: Verwerfungen … Italien …. die Konsequenzen sind nicht absehbar. Deswegen wird das Bundesverfassungsgericht es wieder auf den EuGH schieben.
Das Schlimme ist, dass diese Rechtsbrüche (auch beim Stabilitätspakt) das Vertrauen in die Politik und in die Politiker erschüttern (siehe Iso unten 23 Zustimmungen).
Der Autor scheint die aktuelle Rechtslage nicht verstanden zu haben. Das BVerfG kann die EZB zu nichts zwingen, denn dann könnte man dieses auch auf die Deutsche Bundesbank anwenden.
Das BVerfG versucht sich aus einer juristischen Falle herumzumogeln, die es sich selbst gestellt hat. Wie arrogant das Gericht dabei vorgeht, kann man an der Liste der Kläger sehen. Es waren in der Regel nur Akademiker. Denn nach unserer Verfassung können Bürger keine Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt führen. Wäre dass Fall würde die Ankündigung einer Klage eine Haushaltssperre bedeuten. Das Land wäre lahmgelegt. Als das BVerfG das erkannte, hat es in einem juristischen Gewaltakt die Vorlage an den EuGH vorgelegt.
Dass EuGH hat, es für Recht erkannt, dass die finanzpolitischen Maßnahmen der EZB mit den Verträgen übereinstimmen. Übrigens: Der Bundesbankpräsident Weidmann hat diese Maßnahmen vor einiger Zeit ausdrücklich für sehr hilfreich bestätigt.
Ich befürchte, das BVerfG ist schon zu politisiert, um sich dem Trend entgegen zu stellen.
Sie „befürchten“? Nein, Sie benennen eine Tatsache.
Die EU, und damit erst recht die EZB, steht über nationalen Gesetzen. Damit kann ihr das deutsche Grundgesetz egal sein!
Auch wenn die Kläger hundertmal im Recht sind, wird das BVG ihnen nicht Recht geben. Denn was wären die Folgen? Dies wäre zum einen eine derartige Ohrfeige für die Regierung, da sie es nicht selbst erkannt hat und dagegen vorgegangen ist und zum anderen gebe es meines Erachtens nur folgende Wege wieder einen rechtskonformen Zustand herzustellen:
a) die EZB müsste gezwungen werden sofort damit aufzuhören und die Staatsanleihen wieder zu zu veräußern
b) Der Bundestag und auch alle anderen Regierungen der EURO-Staaten müsste die EZB dazu ermächtigen und damit öffentlich die Aufgabe der haushalterischen Souveränität erklären.
c) Deutschland müsste es dem Euro austreten, was gar nicht vorgesehen ist und nur über einen EU-Austritt möglich wäre.
Alle drei Varianten könnten zu einem Erdbeben führen und schon deswegen wird das BVG kein Urteil in dieser Richtung fällen wollen.
Klar ist das grundgesetzwidrig. Deswegen wird das sog. BVerfG sich seiner Verantwortung entziehen und den EUGh für zuständig erklären.
Deutschland ist ein Unrechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht seine höchste Unrechtsintanz.
Justitia puella publica est
Also mein Übersetzungsprogramm macht daraus
Das Mädchen ist ein Zustand, Gerechtigkeit
Die Übersetzung für puella puplica ist sinngemäß „Mädchen für Alle“, also Hure.
Die Übersetzungsprogramme werden auch immer schlechter 🙂 Die wörtliche Übersetzung lautet: Justitia ist ein öffentliches Mädchen. (Aber eben nur die wörtliche)
Ja das ist alles schön u. gut aber was soll denn die EZB anderes machen, seit die EU besteht sind doch, typisch für Sozialismus, alle Grenzen für das Geldausgeben gefallen u. das ist es was die EU ist Sozialismus, es werden Schulden gemacht in dem Glauben im Zweifel zahlen die anderen dafür. Das die anderen Staaten aber dafür zahlen halte ich für einen Mythos, das ist doch eine internationale Abmachung der sich alle westlichen Staaten angeschlossen haben, Amerika, Japan, Kanada, Australien u. Europa, das Ganze MMT, natürlich kann das Ganze kein Mensch zurückzahlen, warum sollten sie das denn tun, es wird doch niemand geschädigt u. EZB kann bekanntermaßen nicht pleite gehen oder glaubt hier jemand etwas anderes. Die einzige Frage ist doch die ob das einen Hinkefuß hat, das ist aber noch nicht raus, so lange die Inflation nicht steigt geht alles gut, das wir miserable Politiker haben die mit Geld nicht richtig umgehen können liegt auch am Sozialismus, es wird unglaublich viel Geld ausgegeben es entsteht aber keine Produktivität sondern nur Schulden für riesige Migrantenströme die Geld verbrennen aber keines schaffen, investiert wird auch kaum mehr alles verrottet, halt Sozialismus.
Es darf bezweifelt werden, daß Karlsruhe nun den Maastricht Vertrag und die Statuten der EZB auch nur als als Schutz vor Haftung durch die Hintertür und damit die Haushaltshoheit des Bundestags veteidigen wird. Das wäre gegen die informelle Agenda der sogenannten Eliten und das hätte man dort schon längst getan und tun müssen, ohne den EuGH zu fragen, wo man doch selber zuständig ist. Es ist auch zu bezweifeln, daß man in Karlsruhe verstehen will, wie das eigene Verhalten zunehmend und nicht nur in diesem Fall das Vertrauen in die die Dritte Gewalt beschädigt und was das für das gesamte Staatswesen und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet. Jedes Versagen hat einen Preis.
Und wie glauben Sie, kommt der Deutsche Finanzminister zu seine „sogenannten schwarzen Null“?
Herr Gauweiler hatte seinerzeit gegen den Vertrag von Maastrich geklagt, weil der die Währungshoheit der Bundesrepublik verletzt und damit das Grundgesetz verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage mit der Begründung zurüchgewiesen, daß der Maastrichvertrag definitiv verbiete, für die Schulden anderer Länder aufzukommen, und damit nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Wenige Jahre später hat Frau Merkel “ alternativlos “ genau das getan, das Bundesverfassungsgericht hat dies klaglos akzeptiert. Ein früheres Bundesverfassungsgericht hatte auch festgestellt, daß gleichgeschlechtliche Ehen gegen das Grundgesetz verstoßen, später kam das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Urteil, obwohl sich das Grundgesetzt nicht geändert hatte, allerdings die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Langer Rede kurzer Sinn: Die Erfüllungsgehilfen auch in höchsten Gerichten urteilen nicht immer nach Gesetzen, sondern nach den Vorgaben der Politiker, denen sie ihr Amt verdanken. Was ich davon halte werde ich besser nicht äußern, denn das könnte tatsächlich justiziabel sein.
„Vor dem Bundesverfassungsgericht…“ – meinen Sie das, welches die Existenz des dritten Geschlechts erkannt hat und der GEZ-Krake neutral-ausgewogene Berichterstattung bescheinigt? DAS Gericht soll gegen die EZB votieren?
Der war gut – habe ich gelacht!
Prinzipiell kann man wohl das BVG beerdigen. Denn was die mit roten Mäntelchen und lustigen Hütchen bekleideten Richter abliefern, ist lediglich eine mäßige Showeinlage für die Aktuelle Kamera. Die Urteilbegründungen sind abstrakt, der Wille das Recht durchzusetzen nicht vorhanden.
oh bitte….wie naiv….dieser Artikel. Geht man hier tatsaechlich davon aus, dass sich der EuGH nach Gesetzten, Vertraegen Paragraphen richtet?
Das hoehere Ganze zaehlt….der Rest wird mit Statements in der Urteilsbegruendung weggeschrieben….es ist eben ALTERNATIVLOS….und so geht es weiter.
Merke….Ziel der EU muss es sein die Lebensverhaeltnisse in den Mitgliedsstaaten anzupassen……das heisst aber nicht nach oben….sondern auf ein gleiches Niveau……und was das fuer uns heisst sollte jedem klar sein.
Dazu eine kuriose Meldung:
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_86178536/europa-ezb-warnt-vor-ueberhitzung-am-immobilienmarkt.html
Zitat „EZB warnt vor Überhitzung am Immobilienmarkt in Europa…Dazu komme die Bilanzschwäche der Banken und die Gefahr einer zu hohen Verschuldung von Ländern, Firmen und Haushalten“
Die EZB warnt also vor Risiken, die durch sie selbst verursacht wurden.
Wie anders als durch Nullzinspolitik und Anleihenaufkäufe sind Überschuldungen von Privatleuten und Staaten zu erklären.
Das wird wieder ein Paradebeispiel „ergebnisorientierter Rechtsprechung“ werden. Das Ergebnis steht bereits fest (da politisch vorgegeben), die Urteilsbegründung wird sich am Ergebnis orientieren. Unabhängige Rechtsprechung war (vielleicht) einmal.
Was unser Verfassungsgericht anbelangt habe ich mich im Verlauf der letzten Jahre, ganz ohne Jura-Ausbildung, zum treffsicheren Spezialisten entwickelt. Konnte bisher alle, die EU betreffende Urteile exakt voraussagen. Da stelle ich Murswiek und Co problemlos in den Schatten.
Selbstverständlich erfolgt das segensreiche Handeln der EZB auch in diesem Fall, wie immer, zum Wohle des Deutschen Volkes und ganz klar auf gesetzlicher Grundlage. Das kann ich den Klägern und ihren Verfassungsrechtlern schon heute mitteilen.
Hätten sie ihre Klageschrift vor Einreichung mal bei mir vorbei gebracht hätten sie viel Geld sparen können.
Denn: „Recht ist das Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse“. Gelle meine Damen und Herren in den Roben.
Ich sehe es auch so. Ich setze keine Hoffnung mehr auf das Bundesverfassungsgericht. Die Urteile der letzten Jahre haben mich ernüchtert. Die Urteile werden von Politikern gesprochen, nicht von Juristen. Das ist das Problem. Jeden Tag ein Stückchen weiter weg von Demokratie und Rechtsstaat.
Bundesantigrundgesetzgericht.
Namhafte Rechtswissenschaftler sprechen mittlerweile vom größtem deutschen Laiengericht.
Und wieder war mir das Urteil bereits vor Verkündung bekannt. Vosskuhle und Co sind für mich, nach mehrjährigem Gewi-Zwangsunterricht, durchschaubar als wären sie aus Glas.
„……..meine Damen und Herren in den Roben.“
In diesem Zusammenhang sollten auch die Parteibücher unter den roten Roben nicht unerwähnt bleiben.
Richter, vor allem auch die des Bundesverfassungsgerichts sind neben ihrem eigentlichen Beruf, nämlich Recht zusprechen, auch „politische“ Menschen, die bestimmte auch historische Entwicklungen auf Grund ihrer politischen Überzeugungen qua Rechtspechung und Rechtauslegung befördern oder verhindern können und auch wollen.
Abgabe von politischer Souveränität europäischen Nationalstaaten in Richtung von EU-Institutionen z.B.der EZB soll und wird prozesshaft von der großen Mehrheit der Verfassungsrichter politisch als unumkehrbar betrachtet, insofern würde es mich sehr wundern, wenn Herr Murswick die anstehende Entscheidung als durchschlagenden Erfolg in seinem Sinn verbuchen kann . Staatsfinanzierung durch die EZB läuft inzwischen auf eingefahrenen Gleisen. Es gibt nur ein Gleis in eine Richtung. Ein zweites, gegenläufiges Gleis ist real nicht erkennbar sondern nur theoretisch denkbar im Bereich einer Art von politisch/juristischer „Metaphysik“ also Spekulation als Spiel mit mehreren Möglichkeiten.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind keineswegs alle erfahrene Berufsrichter. Sie werden politisch bestimmt, d.h. nach ideologischer Ausrichtung ausgesucht. Qualifikation ist Nebensache, Haltung zählt. Da waren nur solange fähige Leute, wie auch die Regierungsparteien noch über ordentliches Personal verfügten. Das ist, für jeden offensichtlich, lange vorbei.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seiner Solange-Rechtsprechung schon lange abgeschafft. Da ist nichts zu erwarten. Wer für ein Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung Jahre braucht, um eine Entscheidung zu fällen, kann nicht als Hüter des Grundgesetzes bezeichnet werden.
Darf die EZB beispielsweise die Schulden Frankreichs und Griechenlands finanzieren und die Deutschen in Haft nehmen, ohne Parlaments- und Regierungsbeschluß?
– ist ein Nogo und durch nichts legitimiert. Dazu braucht man kein Gericht. Steht auch nicht im Grundgesetz. Das Ende des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung.
Die Bundesverfassungsrichter sind auch nur gute Menschen und wollen bestimmt keine Nazi werden.
Wenn mein Vertrauen in unseren „Rechtsstaat“ nicht schon so erodiert wäre, würde vielleicht noch ein Fünkchen Hoffnung in mir keimen. Davon abgesehen, mahlen die Mühlen der Justiz bekanntlich so langsam, dass sie sich wahrscheinlich noch durch die Konkursmasse quälen müssen.
Ich schließe mich ausnahmsweise einmal einer Sichtweise an, die die „SZ“ gestern als Kommentar zum Thema vertrat: Das ganze ist keine juristische, sondern eine politische Frage. Das BVG wird sich also der Rechtsetzung verweigern, denn würde es eine klare Entscheidung treffen, wäre das Politik und keine Rechtsprechung mehr. Nicht daß der Voßkuhle-Senat davor grundsätzlich zurückschrecken würde, wir denken nur an seinen vom Grundgesetz nicht gedeckten Schutz für den ÖRR, aber hier handelte er zu eindeutig: Entweder als Büttel der Machthaber – oder aber als Spielverderber für die, auf deren Ticket die Richter im Senat sitzen. Beides ist keine Option für diese Grüßonkel in roten Roben.
„Whatever it takes, it will be enough“ Der Euro ist keine Währung, sondern eine politische Institution, die innerhalb der EU die Nationalstaatlichkeit beseitigen soll – nichts eignet sich dazu so gut wie eine Währung, wie wir aus dem den Deutschen Zollverein wissen, nur daß damals die deutsche Nation überhaupt erst ermöglicht wurde. Daher spielen die Gemeinkosten und Schäden, die der Euro verursacht und noch verursachen wird, keinerlei Rolle. Die heutige EU wäre ohne ihn am Ende, der Euexit, das Ende der Union gekommen, würde man ihn abschaffen. Über Nacht wären die EU-Eliten entmachtet und heimatlos. Das „System“ des globalistischen Linksliberalismus in Europa am Ende.
Und das wissen die Richter in Karlsruhe, und egal was sie auch denken mögen, und mir dünkt, insgeheim vertreten sie die Ansicht der Kläger, das werden sie nicht tun. Also, wieder einmal, nur ein Sturm im Wasserglas.
An Recht und Gesetz glaube ich in diesem Land schon lange nicht mehr. Wir leben in einem Schurkenstaat.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem am 15.08.2017 veröffentlichten Vorlagebeschluss dem EuGH fünf sehr konkrete Fragen zu dem seit 2015 laufenden Anleihekaufprogramm der EZB gestellt (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 – 2 BvR 859/15 – Rn. (1-137)).
Das BVerfG führt dazu aus: „Es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union auf ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen beruhen (aa) oder den nicht übertragbaren Bereich der Verfassungsidentität berühren (bb) mit der Folge, dass deutsche Staatsorgane weder an ihrem Zustandekommen noch an ihrer Umsetzung mitwirken dürfen (cc).“ (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 – 2 BvR 859/15 – Rn. 51).
Noch einmal das BVerfG: „Es dürfen zudem keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden (BVerfGE 132, 195 ; vgl. auch BVerfGE 129, 124 ).“ (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 – 2 BvR 859/15 – Rn. 56 am Ende, 57).
Wer hat Draghis Staatsfinanzierung bewilligt? Der Deutsche Bundestag? Ich bin mal gespannt, wie Herr Voßkuhle aus dieser Nummer wieder raus kommt.
Die EZB ist dank deutscher Bürgschaft und Schuldenübernahme zur stinkenden südeuropäischen Mülltonne Europas geworden.
Merkel Juncker und Draghi haben alle Gesetze gebrochen.
Am Ende brechen die deutschen Banken zusammen unter de den Anleihen Schrott, das Volksvermögen in Deutschland und die Bonität geschreddert alle Rücklagen sind weg und 2600 Milliarden Euro sind verbrannt für die ganze Anleihe Mülltonne.
Merkel hat Deutschland so viel Schaden zugefügt wie sonst ein ganzer Weltkrieg. Ohne Krieg Deutschland zunichte machen das war offensichtlich das Ziel der Globalisten in Europa.
;-(
Das geht aus wie das Hornbacher Schiessen. Europa-Recht bricht deutsches Recht.
Ich würde das mal mit der Richtlinie: „Nun sind sie einmal hier“ umreissen. Der Euro ist „ein totes Pferd“ bei dem der „Arbeitskreis“ der EZB das Geld verschenkt und den Besitz durch Negativzinsen bestraft.
Trump muss schon zur Abwehr des niedrigen Euros die Zinsen senken. Das könnte in einem Ausverkauf des Euro-Raumes enden.
Es sollte nun bald jedem klar sein, dass die EZB ihre Probleme mit einem „Billig-Euro“ exportieren will. Zum Glück reagiert Trump auf dieses „Fair-Play“!