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Keine Lösch- und Korrekturtage mehr bei Facebook?

31.07.2021

| Lesedauer: 6 Minuten
Facebook und Correctiv erleiden schwere Niederlagen von Gericht: Ihr bisheriges „Fact-Checking“ wird untersagt. Und zukünftig darf Facebook Nutzerkonten nicht mehr nach eigenem Gusto einfach löschen und sperren.

Erneut musste TE vor Gericht ziehen und sich in einem aufwändigen Verfahren über mehrere Instanzen gegen Facebook und die von ihm beauftragten selbsternannten „Faktenchecker“ von Correctiv zur Wehr setzen. Erfreulicherweise erneut mit Erfolg.
Facebook versucht, Unternehmen zu zwingen, gegen das Unternehmen ausschließlich in Irland nach irischem Recht zu klagen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat seine Zuständigkeit jetzt jedoch wiederholt bejaht, weil wir wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht haben. Die Vorstellung, wegen eines rechtswidrigen Faktenchecks in Dublin in gälischer Sprache nach dortigem Recht prozessieren zu müssen, ist geradezu abwegig.

Tatsachen vor Gericht

In der Sache geht es um einen Fall, der mittlerweile zweifelsfrei für TE bestätigt wurde: Dass Migranten einen übergroßen Anteil an Corona-Erkrankten und Patienten in Intensivstationen stellen und deshalb, so eine Forderung auf TE, die Präventionsmaßnahmen hier intensiviert werden müssen.

Am 03.03.2021 berichtete TE:
„Lange dauerte es, bis die hochbrisante Nachricht aus einer Schaltkonferenz des RKI-Chefs mit Chefärzten an die Öffentlichkeit durchsickerte: Über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten sollen in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben, bundesweit weit über 50 Prozent.“

Correctiv hat diese Meldung aufgegriffen und versucht, mit einem „Warnhinweis“ auf der Facebook-Seite TE Leser zu manipulieren, und hat dabei TE in der Reichweite beschränkt. Angeblich fehle zum Verständnis notwendiger Kontext. Die Absicht ist klar: TE-Artikel sollen als „Fake-News“ gebrandmarkt werden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt nun fest, dass dieses Vorgehen von Facebook und Correctiv gegen TE rechtswidrig ist. Es ist das mittlerweile dritte Urteil, mit dem die Faktenchecks von Correctiv als rechtswidrig erachtet werden, und kann wegen seiner umfassenden Darstellung als Präzedenzfall gelten. Denn wir sind diesmal nicht gegen Correctiv, sondern gegen Facebook direkt vorgegangen: Facebook haftet für fehlerhafte Faktenchecks, die der US-Konzern etwa bei Correctiv und dpa in Auftrag gibt.

OLG bestätigt korrekte Berichterstattung durch TE

Denn das Gericht stellt an mehreren Stellen klar: TE hat korrekt berichtet. Die Beurteilung durch Correctiv seien dagegen eine „nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung [unserer] journalistischen Leistung“. Correctiv maße sich lediglich erhöhte Kompetenz an und verbreite doch nur Meinungen mit einem klaren Ziel: Die eigene Reichweite zu erhöhen und neben der Finanzierung durch Facebook weitere Spenden zu akquirieren. Es würden nicht Tatsachen geprüft, sondern eigene Werturteile aus wirtschaftlichen Überlegungen und Absichten heraus getätigt.
So hat das Gericht die Begründung von Correctiv zerfetzt. Denn die TE-Behauptung, so Correctiv, sei unbelegt, denn über den Migrantenanteil in Kliniken könne „gar keine statistisch begründete Aussage getroffen werden: Nationalitäten, Herkunft, Religion oder Geburtsorte werden bei Covid-Meldungen laut Bundesgesundheitsministerium nicht erfasst oder gemeldet.“

Das alles hat TE auch nicht behauptet, sondern sich auf umfangreiche Aussagen von RKI-Chef Wieler berufen, über die BILD berichtete. Dass es dazu bereits eine amtliche Statistik gebe, hat niemand behauptet – außer Correctiv selbst in seinem imaginären „Faktencheck“. Gerade das ist die Methode von Correctiv: Bereits in früheren und anderen Fällen werden Behauptungen unterstellt, die nie gefallen sind. Es wird also eine „Verurteilung“ ohne Tat vorgenommen oder es werden Fakten gecheckt, die Correctiv erst selbst ins Spiel bringt. Im Journalismus sind es meist zuerst Phänomene, die beobachtet und dann gelegentlich zur amtlichen Statistik werden. So entstehen neue Sichtweisen, ehe sie zur „herrschenden Meinung“ werden und wegen ihrer Brisanz statistisch abgebildet.

Es ist ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit, auf das Correctiv sich beruft: Demnach dürfte nur noch berichtet werden, worüber es eine amtlich verlautbarte Statistik gibt. Journalismus soll nach dem Verständnis von Correctiv offenbar nur noch staatliche Vorgaben nachbeten.

Schlimmer noch im vorliegenden Fall: Mittlerweile hat sich der zunächst aus drei Kliniken stammende Verdacht bundesweit bestätigt.
Gewissermaßen amtlich bestätigte dann noch ebenfalls im April Gesundheitsminister Jens Spahn unseren Bericht:
„Es ist eine große Herausforderung, bei Migranten für Impfung zu werben“, sagte Spahn nach der Präsidiumssitzung der CDU. Staatsministerin Annette Widmann-Mauz ergänzt, Migranten seien auf dem konventionellen Weg nicht zu erreichen.
Während TE also Tatsachen berichtet hat, kritisiert das Gericht an auffällig vielen Stellen die „Verunglimpfung, Herabsetzung“ und das „abträgliche Werturteil“, mit dem Correctiv gegen TE vorgeht.

Correctiv-Faktenchecks prüfen keine Tatsachen

Dass es bei Correctiv nicht um Fakten geht, bestätigten sogar die Anwälte von Facebook. Denn im Verfahren vor Gericht versuchte sich das Team Facebook/Correctiv davon zu stehlen, indem sie sich ihrerseits davon verabschiedeten, tatsächlich Fakten zu prüfen.

Bei der Prüfung von Fakten gehe es ihnen gar nicht um Fakten, sondern vielmehr um Meinungen. Und die Äußerung jeder wie auch immer gearteten, vielleicht sogar falschen Tatsachenbehauptung oder Meinung sei durch den grundgesetzlichen Artikel 5 gedeckt, weil die Darstellung „einer Tatsache als richtig oder falsch eine Bewertung, d.h. Meinung, ist“. Und selbstverständlich falle dies unter das Grundrecht der Meinungsäußerung. Zu berücksichtigen sei, dass die „Wiedergabe des Ergebnisses einer Faktenprüfung (einschließlich der Einstufung einer Tatsache als wahr oder unwahr) auch wertende Elemente enthält, also ein Werturteil ist.“
Damit wollte sich Correctiv und Facebook aus der Verantwortung stehlen, denn Meinungsäußerung kann nicht beanstandet werden.

Aber auch diesen Notausgang hat das OLG Karlsruhe verlegt.

Denn Facebook sei das mit Abstand größte soziale Netzwerk in Deutschland und nicht einfach austauschbar und ersetzbar. Damit rückt das „Neutralitätsgebot“ des Staates, der nicht von sich aus einfach Meinungen unterdrücken darf, in den Fokus der Entscheidung:

„Die Beklagte und „Correctiv“ seien zwar keine Hoheitsträger und damit auch nicht unmittelbar an das Neutralitätsgebot oder die Grundrechte gebunden. Aber wegen der Dominanz von Facebook entfalten die Grundrechte damit eine mittelbare Drittwirkung. „Wenn private Unternehmen – wie hier – in eine dominante Position rücken und die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen, kann die Grundrechtsbindung Privater einer Grundrechtsbindung des Staats im Ergebnis nahe- oder auch gleichkommen. Für die hier anzustellende Interessenabwägung bleibt festzuhalten, dass es aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte auch lauterkeitsrechtlich einer besonderen Rechtfertigung bedarf, wenn ein von Facebook beauftragter „Faktenprüfer“ sich wertend über Einträge anderer Facebook-Nutzer äußert. Zudem ergibt sich aus den oben dargestellten Zusammenhängen, dass der Faktenprüfer besonders sorgfältig jedes Missverständnis darüber vermeiden muss, auf welche Äußerung sich seine Kritik bezieht, wer diese Äußerung getätigt hat und ob die Kritik vornehmlich einen wertenden oder einen tatsachenbezogenen Charakter hat.“

Damit hat ein im Eilverfahren letztinstanzliches Gericht zum dritten Mal festgestellt, dass die angebliche „Faktenprüfung“ von Facebook rechtswidrig ist, auch weil sie politische Schlagseite hat. Die FAZ stellte schon 2018 fest: „Facebook löscht mit politischer Schlagseite“. Das Urteil greift damit auch andere selbsternannte „Faktenchecker“ an und macht sie haftbar, insbesondere wenn sie eine derart marktbeherrschende Stellung haben wie auch die ARD.

Löschungen durch Facebook sind unzulässig

Aber das Urteil, das Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel für TE erstritten hat, ist nicht das einzige, das Facebook in diesen Tagen hart trifft. So hat der Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung unwirksam sind. Es geht dabei ähnlich wie im Fall TE gegen Correctiv/Facebook von der Neutralitätspflicht aus und davon, dass die Meinungsfreiheit wegen der marktbeherrschenden Stellung von Facebook besonders geschützt werden müsse – Facebook ist insoweit kein rein „privates“ Unternehmen mehr, dass über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Art Hausrecht nach eigenem Gusto ausüben darf.

In der Vergangenheit wurden Tausende von Nutzerkonten gesperrt, weil Facebook meinte, sie würden gegen seine sogenannten „Gemeinschaftsstandards verstoßen“. Zukünftig muss Facebook jeden einzelnen Fall prüfen und den Nutzer anhören. Die bisherige Praxis, innerhalb von Sekunden über eine automatische Prüfung Sperren auszusprechen, ist damit gekippt. Sie ist nur bei strafrechtlichen Verstößen möglich – und damit überprüfbar geworden. Im Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, hatte ein Facebook-User sich sehr abschätzig über Muslime geäußert und war daraufhin gesperrt worden. Facebook stützt sich auf eigene Begrifflichkeit von Hassrede. Aber auch scharfe Formen der Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Gericht und kippte die Nutzungsbedingungen (AGB) von Facebook. Zukünftig muss also Facebook auch andere Meinungen zulassen und Sperrungen in jedem Einzelfall umfangreich und nachvollziehbar begründen, statt einfach nur pauschal einen „Verstoß“ feststellen zu wollen.

Damit sind die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen gefährlich für Facebook und seine „Faktenprüfer“. Aber letztlich gerät auch die Bundesregierung unter Druck. Immer wieder hat sie den Begriff „Hassrede“ eingesetzt, um kritische Meinungen auszugrenzen und in sozialen Medien ihre eigene Position durchzusetzen, so etwa im Netzwerkdurchsetzunggesetz.

Das Bundesverfassungsgericht und das Oberlandesgericht Karlsruhe spielen dabei nicht mit. Sie setzen konsequent auf ein breites Verständnis von Meinungsfreiheit. Diese Meinungsfreiheit schützt den Bürger nicht nur gegenüber dem zur Neutralität verpflichteten Staat, sondern auch vor marktbeherrschenden Unternehmen. Auch extreme und unappetitliche Äußerungen fallen unter diesen Schutz. Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube werden sich entscheiden müssen: bislang haben sie sich zu oft bereitwillig als Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung aufgeführt. Jetzt müssen sie sich entscheiden, ob sie die freiheitliche Grundordnung unterstützen oder deren versuchte Einschränkung.

Wir verteidigen Artikel 5 und die darin garantierte Meinungsfreiheit. Insbesondere dürfen faktenbasierte Artikel nicht benachteiligt werden, bloß weil sie nicht in das Meinungsbild des Mainstreams passen. Wir danken unseren Lesern und Unterstützern dafür, dass sie es uns ermöglichen aufwändige Prozesse wie diesen bis in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Karlsruhe zu führen.

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87 Kommentare

  1. Klar, man will alle Andersdenkenden gefügig machen und ihnen einen Maulkorb verpassen. correctiv ist nichts anderes als eine Zensurbehörde, um uns künstlich zu verdummen! Wir sollen die Klappe halten und alles schlucken, was uns Merkel & Co. vorsetzen. Nicht mit uns!

  2. Damit das alles auch richtig sitzt nun noch eine Schadenersatzforderung in mindestens siebenstelliger Höhe hinterher!

    • Ich bin ja kein Anwalt, aber müsste man für eine Schadenersatzforderung nicht ein Schaden nachweisen. Auch gehe ich davon aus das kein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Wäre der Umsatz so hoch müsste man hier nicht laufend nach Spenden fragen.

  3. Tiefer Dank an Euch unermüdliche Streiter für die Freiheit aller. Es scheint, dass den Rufern in der Wüste nicht mehr nur das Echo des Kamels antwortet. Wahrlich, aber ausgestanden ist es wohl noch lange nicht.

  4. Die Linken geben nicht auf. Das ist klar. Zur Not ändern sie die Gesetze. Ich könnte jetzt mehrere Beispiele aufzählen, bringe aber nur das eklatanteste:
    Frauenquote.

    Diese ist ganz klar illegal, das versteht jeder, der deutsch lesen kann.
    Deren Anfänge wurden auch durch die Justiz geblockt, aber es wurde nicht locker gelassen. Im nächsten Schritt wurde sie „unter großen Bedenken und nur vorrübergehend“ für die Besetzung irgendwelcher Listen in der SPD genehmigt. Das war 1982.

  5. Das kann in Deutschland wohl keiner. Es geht um Reichweite, die kann eine Alternative vermutlich nicht erreichen. Es gibt ja durchaus Alternativen, aber die haben dann nicht alle, die man erreichen möchte. Wir bekommen beispielsweise Terminmitteilungen des Sportvereins ausschließlich über Whatsapp, die Bitte um Benachrichtigung per mail wurde abschlägig beschieden, zu kompliziert angeblich.

  6. Zitat: „Bereits in früheren und anderen Fällen werden Behauptungen unterstellt, die nie gefallen sind.“
    In der Rhetorik ist diese Taktik als „Strohmann“ bekannt und, wie sollte es anders sein, gilt dort als zutiefst unredlich.
    Gratulation an TE für diesen erneuten juristischen Erfolg gegen die propangandistischen Kettenhunde des Systems!

  7. Die Urteile sind schön und gut, aber man kann davon ausgehen, dass zunächst von beiden Seiten versucht wird, so weiter zu machen wie bisher. Wo man nicht empfindlichen finanziellen Schaden verursachen kann, gibt es keinen Lerneffekt.
    Sobald Correctiv ein paar mal paar hundert tausend Euro zahlen musste, wegen der Verleumdung, wird sich bei denen auch etwas ändern.

    • So lange die Spenden bekommen wird weiter gemacht, a pain in the a…s!!

  8. GRATULATION!!!
    Damit haben die Soros-Meinungswächter von „correctiv“ endlich einen vor Latz bekommen und Facebook wird sich zukünftig wohl besser nicht mehr mit diesen Soros-Propagandisten einlassen, die zwar zu gerne Fakten BEHAUPTEN, aber diese noch viel lieber ignorieren und verdrehen.

  9. Das Urteil freut mich sehr !
    Wenn das Urteil nun auch bei Wikipedia im „Correctiv“-Eintrag publik wird, dürfte auch einem breiteren Publikum klar sein, daß „Correktiv“ beim „Faktenchecken“ nicht unbedingt 1. Wahl ist.
    TE und Achgut.com leisten journalistisch erstklassige Arbeit.
    Danke !

    • Bei Vielem, das von sogenannten „Faktencheckern“ als Fake bezeichnet und „geprüft“ wird, ist das was die, die sich selbst Faktenchecker nennen, verbreiten, der größte Fake.

  10. Sehr geehrter Herr Tichy,
    Sie haben nicht nur für TE einen großartigen Sieg errungen, sondern für uns alle. Dafür meinen ganz herzlichen Dank. Ich fühle mich – seit ganz langer Zeit – zum ersten mal wieder um ein infinitesimales Quantum freier! Und natürlich die Freude darüber, dass diese perfiden Drecksäcke von correctiv einen gehörig vor den Latz bekommen haben. Erstaunt bin ich unterdessen darüber, dass es noch immer Juristen in Deutschland gibt, die es wagen, ein solches Urteil zu sprechen! Meinen ausdrücklichen Respekt an die Damen und Herren in den Roben! Am Ende bleibt nur noch ein herzliches Dankeschön für die unvergleichlich wichtige Arbeit eines Herrn Steinhöfel. Machen Sie’s alle gut! Werde den Sonntag genießen.

  11. Lieber Herr Tichy, haben Sie vielen Dank für Ihren unbeirrten Einsatz für Demokratie und Rechtstaatlichkeit! Sie weichen vor Mainstream-geleiteten Anfeindungen nicht zurück und tun damit mehr für Deutschland als die meisten Gewählten, die eigentlich über die Rechtstaatlichkeit wachen sollten. Ihr gerichtlicher Sieg dürfte, wie Sie andeuten, auf die Meinungsmanipulation durch die öffentlich-„rechtlichen“-Medien sowie durch das Netzdurchsuchungsgesetz des Herrn Heiko Maas Auswirkungen haben. Korrekturen in dieser Hinsicht fordern wir mündigen, GEZ-zwangszahlenden  Bürger schon lange! Die Frage ist nur, ob die Mitarbeiter der Medien nach jahrelanger einseitiger Berichterstattung noch zu Selbstkritik fähig sind.

  12. Ich habe seit geraumer Zeit angemerkt, daß sich die heutige Sperrung bei Facebook als der Ritterschlag von morgen erweisen mag.
    Zum vorigen Wochenende hat es dann auch mich für 24 Stunden erwischt: in einem Screenshot war eine(zuvor bereits 2x beanstandete und nicht veröffentlichte) Abbildung von Obelix (ja, richtig: der aus den Astrix-Comics!) erkennbar.
    Die Sperrung wie auch die vorherigen Mahnungen wollten mir dazu „Hassrede“ anhängen.
    Ob Facebook nun zuvor(!) Kontakt mit mir aufnimmt, betrachte ich als nachrangig (wenn auch erfreulich). Mir hätte es gelangt, überhaupt einmal Kontakt aufnehmen und das Thema ausdiskutieren zu können, allein schon um des erwartbaren Ergebnisses willen. Wie einst in anderem Zusammenhang recht derbe, aber treffen angemerkt wurde: danach wären die Gemeinschaftsregler „auf Kniescheiben und Brustwarzen“ davongekrochen.
    Sperrungen wie diese wirken absurd und lächerlich; jedoch betrachte ich sie als äußerst problematisch: wer immer derart urteilt oder einen entsprechenden Logarithmus programmiert hat, kann die Grundlagen einer freien Demokratie nicht einmal im Ansatz begriffen haben. Insoweit pfeife ich auf das Obelix-Bildchen, bin aber dankbar für die Möglichkeit, diesen Schwachfug dokumentiert haben zu können.

    Denn es werden auch wieder andere Tage kommen.

  13. Glückwunsch und Danke!
    Das sind sehr wichtige Dinge, mein Obolus war gut angelegt und ich werde mich auch weiter beteiligen…
    Sucht man allerdings bei GOOGLE nach Correctiv findet man immer noch nur Jubel Meldungen auf der 1. Page. Beim russischen Suchdienst Yandex sieht es ein klein wenig anders aus.
    Google wäre der nächste Kandidat, den man angehen müsste. Bei Google liegt sowieso, das schlafende Ungeheuer. Heikle Themen wie Islam sind offensichtlich mit der Bundesregierung abgesprochen – nur staatsnahe und propagandistische Treffer auf der ersten Seite, entsprechen garantiert nicht dem Suchverhalten.
    Sollte die Regierung tatsächlich ein partnerschaftliches Verhältnis mit Google haben, stehen wir nur einen Zentimeter vor der perfekten Diktatur, denn Google weiss ALLES über JEDEN!

  14. Glückwunsch an TE! Es wurde höchste Zeit, dass die Polit- und Meinungsaktivisten von Correctiv deutlich was auf ihre kleinen, schmutzigen Fingerchen kriegen. Beeindruckend auch RA Steinhöfel. Das war nicht das erste mal, dass er die übermächtig erscheinenden Internetkonzerne vor Gericht in die Knie gezwungen hat.

  15. „… weil die Darstellung ‚einer Tatsache als richtig oder falsch eine Bewertung, d.h. Meinung [ist]‘.

    Aha. Das musste ich zwei Mal lesen. Und bin ob dieser Argumentation von Correctiv/Facebook immer noch verwirrt. Für unter Dyskalkulie leidende Schüler*** __* ***INNEN würde das ganz neue Möglichkeiten der Notenverbesserung eröffnen: Die Tatsache, dass z. B. 13,5 x 8 = 108 ist, könnte in der Bewertung/Meinung des Lernenden als Fake eingeordnet und die alternative Lösung 1358 als richtig eingeordnet werden.
    Willkommen in der schönen neuen Welt. Ich habe da schon so eine Ahnung, welche Meinung von Correctiv & Co. grundsätzlich als richtig eingestuft wird. Es könnte diejenige sein, die von den Grünen, ihrem U-Boot im Kanzleramt und den angeschlossenen MSM verbreitet wird. Andere Meinung ist falsch und sogar gefährlich!

  16. Danke Herr Tichy für die Beharrlichkeit, mit TE aufgrund hervorragender Recherchen diese Berichterstattungen ermöglicht.
    TE ist das augenscheinlich das einzige Medium, welches unter Wahrung von „aus der Mode gekommenen“ journalistischen Grundsätzen berichtet und somit verfassungskonform arbeitet.
    Auch wenn die TE-Berichterstattung, durch die Offenlegung der unglaublichen Zustände in D nicht immer zur leichten Kost zu rechnen ist, ist der Konsum unverzichtbar.
    Vielen Dank dafür!

  17. als nächstes sind volksverhetzer dran,mit clown laschyk.bin mal gespannt,wie die wodargklage im herbst gegen diese vögel ausgeht..

  18. Facebook, Correctiv sind die Stuermer der Neuzeit. Fuer Geld verkaufen die alles, es sind Opportunisten ersten ranges.

  19. Stimmt es, dass Correctiv Fakten gewissenhaft u. zuverlässig prüft?
    Nein, Correctiv adaptiert Fakten nur zum Zweck der Indoktrination.

  20. Ein großer Erfolg für tichyseinblick im Kampf gegen eine völlig aus dem Ruder gelaufene links-grüne Propagandamaschine.

  21. Herzlichen Glückwunsch Herr Tichy. Nicht, dass ich daran je einen Zweifel hatte aber es tut auch mir als Leser gut, solch eine Bestätigung zu bekommen. Viele Argumentationen der „Gläubigen“, erhalten damit das längst überfällige höchstrichterliche Siegel.

  22. Es freut mich sehr, daß die „Zensurbehörden“ und deren willfährige Unterstützer in der Privatwirtschaft ordentlich „Backfire“ eingefahren haben. Es kann gar nicht oft genug den „Pauschalverleumdern“ juristisch vor das Knie getreten werden.

    Genau aus diesem Grund verschenke ich regelmäßig Geschenk-Abos von „Tichys Einblick“, um der Deutungshoheit der öffentlich-rechtlichen Meinungsmonopole entgegenzuwirken und Menschen fürs Selbstdenken zu begeistern und zu gewinnen.

    Alle Beschenkten hatten sich bisher eine Abo-Verlängerung zu passenden Geschenkanlässen gewünscht.

    • Das ist eine gute Idee und ich danke dafür…

  23. Herzlichen Glückwunsch an TE und Vielen Dank!
    Beim Lesen musste ich an die Begebenheit „David und Goliath“ denken.

  24. Ich muss leider die überschäumende Begeisterung hier etwas verwässern. Was sind denn diese Urteile (so klasse sie sind, zugegeben) wert. Nichts! Sie werden es erleben. Das Urteil ist das Papier nicht wert. Um es hier kurz zu machen ein Zitat aus Reitschuster. „Der Bundesgerichtshof hat gestern gut entschieden, nun muss er mit Hilfe des Staates solche Urteile auch konsequent durchsetzen.“ Zitat Ende. Gemeint ist das Urteil vom BGH zu Facebook-Sperrungen. Lesen sie den 2. Halbsatz des Zitats langsam, das was unterstrichen ist. Na? Die Justiz selber setzt gar nix durch, auf alles andere können sie lange warten.

    • Erlaube mir, dir zu widersprechen bei „Das Urteil ist das Papier nicht wert“,
      Dass sich diese Urteile nicht unmittelbar auf das Verhalten und Zensur von Frazebook auswirken ist klar aber eines bewirken sie auf jeden Fall und zwar bei zukünftigen Klagen.
      Bei einer Klage macht jeder Richter das gleiche, er prüft zuerst ob es ein ähnliches Verfahren mit Urteil bereits gegeben hat und ob dies auf „seinen“ Fall anwendbar ist. Liegt wie hier bereits ein Urteil eines OLG oder sogar Bundesgerichtshof vor, dann wird sich jeder Richter daran orientieren.
      Umgekehrt erklärt: „Kein Richter und keine Richterin wird sich bei ähnlich gelagerten Fällen zu 100% gegen ein Urteil eins übergeordneten Gerichts stellen, denn damit öffnet er/sie einer Revision Tür und Tor ……. und nun ja, ein Urteil von der nächsten Instanz zurück zu bekommen, steht bei Richtern nicht wirklich auf deren Wunschliste.
      Das ist der Grund, weshalb sich solche Urteile wie oben beschrieben „Richtungsweisend“ nennen.
      p.s.: sorry für´s Klugschei..en 😉

      • Vielen Dank für diesenErgänzung. Als Normalo wäre mir dieser Gedanke nicht gekommen, obwohl ich glaube, daß ein kassiertes Urteil für Richter erwas mehr als unangenehm ist.

    • Interessant fand ich im Urteil den Hinweis des Gerichts, dass auch bei einem so großen und dominant marktbeherrschenden Unternehmen die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten gelten würde. Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die ja normalerweise als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat verstanden werden, bedeutet, dass die Grundrechte auch bei privaten Unternehmen wie Facebook hineinwirken können.

      Das Grundrecht kann dann also auch zu einem Abwehr- und Schutzrecht des Bürgers gegen ein privates Unternehmen wie Facebook werden. Das hat dann zur Folge, dass Facebook bei ihren Löschorgien schon auch die in der BRD geschützte Meinungsfreiheit des Art 5 Abs. 1 S. 1 GG immer im Auge behalten muß.

      Facebook darf als privatwirtschaftliches Unternehmen also nicht einfach so im Namen der politischen Korrektheit bzw. im Namen der linksgerichteten BRD-Regenbogenideologie die Meinungsfreiheit der Facebook-Nutzer auf ihrer Plattform nach Belieben und willkürlich einschränken.

      Auch wenn Facebook nur als privatwirtschaftliches Unternehmen einzuordnen ist, muß das Unternehmen bei ihrer Zensur auch die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer beachten und im Auge behalten und es muß dabei eine übermäßige Einengung der Meinungsfreiheit vermeiden.

      Bei der Durchsetzung der linksgerichteten BRD-Regenbogenideologie und der politischen Korrektheit muß Facebook im Rahmen ihrer Löschorgien schon auch für einen schonenden Ausgleich der kollidierenden Interessen sorgen.

      Die Durchsetzung der BRD-Regenbogenideologie durch Facebook darf nicht dazu führen, dass die BRD-Politik vor öffentlicher Kritik, die unter Umständen auch in scharfer, satirischer oder polemischer Form erfolgen kann, gänzlich abgeschirmt wird, da ich Art 5 Abs. 1 S. 1 GG schon so verstanden habe, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch auf einer Plattform wie Facebook in besonderer Weise gewährleistet werden soll.

      Der öffentliche Raum bei Facebook darf nicht vom Unternehmen dafür benutzt werden, dass die BRD vor jeglicher politischer Kritik abgeschirmt wird.

      Facebook muß also dafür sorgen, dass auch auf ihrer Plattform die Meinungsfreiheit zur Wirkung und Geltung kommen kann.

      Zwischen der Kundgabe der Meinungsfreiheit des Plattformbenutzers auf der einen Seite und der Durchsetzung der linksgerichteten BRD-Regenbogenideologie durch Facebook auf der anderen Seite muß eine konkrete einzelfallbezogene Abwägung der Rechtspositionen stattfinden.

      Bei der Abwägung muß die große Bedeutung der Meinungsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass nicht jede für Facebook unliebsame Meinungsäußerung dabei gleich in eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik umgedeutet werden darf. Facebook muß also bei der Zensur bzw. bei den Löschaktionen ganz genau hinschauen und darf nicht pauschal ohne großen Prüfungsaufwand reihenweise unliebsame Meinungen weglöschen.

      Nicht jede gegen die „No Border und No Nation“-Politik bzw. gegen die BRD-Regenbogenideologie geäußerte Meinung ist gleich als kollektive Sammelbeleidigung, herabsetzende Kränkung oder Schmähkritik einzustufen. Schmähkritik liegt dann vor, wenn die Äußerungen ausschließlich der persönlichen Diffamierung anderer Personen dienen und bei denen eine sachliche Auseinandersetzung nicht mehr zu erkennen ist.

      Das Urteil habe ich auch so verstanden, dass die Meinungsfreiheit geradezu wesensimmanent für eine echte Demokratie sein soll. Deshalb darf Facebook die Meinungsfreiheit wohl durch Zensurorgien gegen unliebsame Meinungen nicht einfach so abwürgen.

      Die Meinungsfreiheit ist schlechthin konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.

      Facebook hat die große Bedeutung der Meinungsfreiheit bei ihren Zensurmaßnahmen in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen.

  25. Bravo! Eine sehr gute Nachricht über den so wichtigen Kampf gegen den linken Meinungsterror und die Einschüchterungsversuche seitens der Massenmedien. Vielen Dank an das gesamte Team an Tichyseinblick, für diesen Kampf, den sie mutig und offensichtlich ohne nachzulassen auch für uns Bürger führen! Der Artikel erinnert mich daran, dass bei Gelegenheit wieder eine Spende meinerseits an Tichyseinblick fällig ist.

  26. Erstmals – Gratulation! So muss es sein. Eigentlich ist das aber nicht Pressefreiheitssache eher eine Sache der Redefreiheit und der Diskriminierung – ein öffentliches Versorgungsbetrieb. Sie dürfen das nicht und tun es trotzdem.
    Was mich wundert ist dass das Gericht überhaupt etwas entschieden hat. Sonst ist das doch so dass wenn etwas unangenehm sein sollte, wird nichts gemacht oder Mutti entschiedet.

  27. Herzlichen Glückwunsch zu diesem juristischen Erfolg. Teile der Judikative funktionieren noch, aber auch hier sind schon z.T. Erosionserscheinungen zu beobachten. Ein für ein politisch nicht genehmes Urteil zum Maskenzwang in der Schule wurde ein Weimarer Richter wie ein Verbrecher mit einer Hausdurchsuchung bestraft, in Berlin werden Demonstrationen gegen die Corona-Politik einfach verboten, was am Ende auch gerichtlich abgesegnet wird, während ein Regenbogen-Happening mit 80.000 Teilnehmer_:*(?)innen ohne Einhaltung der Corona-Maßnahmen offenbar kein Problem war, ebenso wie bei einer BLM-Demo im vergangenen Jahr. Eilanträge gegen die maßlosen Grundrechtseinschränkungen durch ein Hygienegesetz werden vom Bundesverfassungsgericht seit Monaten verschleppt, auf der anderen Seite sieht man ein tendenzöses Klima-Urteil (TE bereichtete darüber im Kontext von möglichet Befangenheit). Und wo schützt das Bundesverfassungsgericht noch das GG vor der Übergriffigkeit durch EU-Institutionen? Alles politisch Beschlossene wird im Nachhinein nur noch abgesegnet. Die jüngsten Erfolge vor Gericht helfen vielleicht ein bisschen dabei, den kritischen Journalismus zu stärken und politische Fehlentwicklungen stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken.

  28. Der lobenswerte RA scheint ja ein Teufelskerl im Sinne des Rechts zu sein, sieht man ihm auch schon irgendwie an und sicherlich ist er ein juristischer „Jagdhund mit Biß“ und mit solchen Leuten kann man was erreichen, hat man den Falschen ist der Prozeß verloren, das Geld und die Reputation gleich mit und kein Wunder wenn er kräftig mitmischt, solche Leute braucht die Gesellschaft, die noch das Recht verteidigen und wenn die Gerichte es ähnlich sehen noch besser um dieser Politkamarilla und ihren Gehilfen das Handwerk zu legen.

    Wer die Gesetze wissentlich mißachtet und sie auch über Umwege beiseite räumt ist ein Despot, das könnte man im Unrechtsfall auch unter Beachtung der Rechtstaatlichkeit auch anders lösen, dafür wollen sie sich aber nicht die Zeit nehmen und per Blankovollmacht an Private das vermeintliche Übel beseitigen, was aber so keineswegs hingenommen werden muß, wenn man ein Kämpfer für die gerechte Sache ist und sich dagegen wehrt, was rechtlich eigentlich in dieser Frage garnicht vorkommen dürfte und trotzdem setzen sie sich darüber hinweg und das ist gut so, wenn sich ein Presseorgan dagegen wehrt, das bringt auch auf Dauer die Gerechtigkeit wieder ins Gleichgewicht, denn wie sagte schon der heilige Augustinus: Wer das Recht nicht achtet, gleicht einer Räuberbande und dem kann man sich nur anschließen.

  29. Facebook ist längst von links unterwandert und macht ganz freiwillig das, was diese eigentlich linksgrüne Staatsratsvorsitzende von Facebook erwartet. Ich halte die bisher gängige Praxis dieser Firma für mafiös, genau wie die derzeitige Regierungsarbeit.

  30. Glückwunsch! So muss das laufen, immer und immer wieder.

  31. Wieder 25,00 Euro überwiesen. Geld, das früher der Spiegel bekommen hatte bevor er sich selbst entmündigte. Jetzt online bei Tichys Einblick. Bin weiter um das freie Geistesleben im Zeitungs- und Newsbereich besorgt.

  32. Meine herzlichen Glückwünsche an Sie Herr Tichy, das ganze Team und natürlich auch Herrn Steinhöfel!
    Eine schöne Bestätigung der Notwendigkeit Ihrer Arbeit!
    Manchmal geht doch noch Recht vor Macht!

  33. Das ist endlich mal eine sehr gute Nachricht. Danke Herr Tichy, Danke Herr Steinhöfel! Ihr Mut und Ihre Ausdauer sind bewundernswert! Mich wundert nur, daß Sie tatsächlich ein Gericht gefunden haben, welches die anstehenden Dinge nicht politisch entscheidet!
    Hoffentlich wählt „Michel“ im September mit Sinn und Verstand; sofern Frau Merkel diese „Wahlen“ noch zuläßt und auch nicht manipuliert. Ich habe da meine Zweifel!

  34. Bravo!
    Und wieder einmal mehr wird klar, wie wichtig die Arbeit von Ihnen und Ihren Mitstreitern ist. Das kann und muß man mit einem Abo unterstützen!!!

  35. Es ist meine persönliche Meinung, dass Facebook zu dieser Zensur von unserer Regierung genötigt wird. Einmal direkt, mit Gesetzen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aber auch mit weniger offensichtlichen Methoden.

  36. Ich finde, Corrective gehört für seine illegalen und damit kriminellen Machenschaften viel offensiver an den Pranger gestellt. Hier ist ein quasi-staatlicher Akteur unterwegs, der mit dem Unterdrücken von berechtigter Regierungskritik Profit macht.
    Der neue Totalitarismus in Deutschland ist smart und elegant. In ein Gefängnis aus Mauern und Gittern geht heute kein Dissident mehr – man hat andere, bessere Methoden.

  37. Die Löschorgien sind kriminell und ohne jegliche Substanz. Danke TE!

  38. Das Problem ist hier nach wie vor der Vermischung von Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz für solche Dienstleister, bzw. wer hier dem TMG unterliegt.

    Auch in den USA wird diskutiert, ob es sich bei den großen Sozialen Medien um reine Telekommunikationsdienstleister handelt, was hier in Deutschland hieße, dass die publizierenden Nutzer dem TMG unterliegen und der Provider dem TKG, letzterer dafür aber nicht redaktionell eingreifen darf und nur nach Gerichtsurteil löschen darf. Das eklatante politische Versagen im Neuland ist, dass man immer noch beides vermischt, sogar eine Vermischung erzwingt, dass soziale Medien dem TMG unterliegen und redaktionell eingreifen sollen, ansonsten für das Nichthandeln bestraft werden, gleichzeitig aber auch die Nutzer/Publizisten ebenfalls bestraft werden, für ggf. strafbare Äußerungen. Weder der Nutzer noch der Provider kann in dieser Konstellation tatsächlich die Schuld tragen, weshalb hier eine Tat doppelt bestraft wird. Der Nutzer müsste darauf vertrauen können, dass strafbare Inhalte von ihm gar nicht online gehen bei dieser Vermischung von TKG und TMG, um nicht verfolgt zu werden, kein Recht ohne Pflicht, der Provider umgekehrt müsste davon ausgehen, dass der Nutzer keine strafbaren Inhalte einstellt, um einer Verfolgung zu entgehen. Das ist beides unmöglich, weshalb man das trennen muss. Hier wird verlangt, Verantwortung für das Handeln des Vertragspartners zu übernehmen, ohne einen Einfluss auf dessen Handeln zu haben. Eine rechtliche Prüfung durch den Provider müsste also wenn überhaupt vorab verpflichtend sein und etwaige Schäden durch ihn zu begleichen sein, wenn er das Recht haben will, Beiträge ohne Urteil zu löschen, also als Redaktion zu arbeiten. Das ist klar ein Widerspruch bzw. unmöglich, denn entweder ist eben der Provider verantwortlich im Presserecht, dann darf er redaktionell eingreifen, oder die Nutzer sind die Verantwortlichen, dann nicht. Dann ist aber auch die alleinige Verantwortung geklärt und liegt allein beim Nutzer.

  39. Bin nicht bei FB, gehe da auch nie hin. Aber war es nicht so, dass die – und andere – aus lauter Angst vor horrenden Geldstrafen so überzogen haben?

  40. Tolle und Hoffnung machende Nachrichten – Gratulation an TE( inkl gesamten Team u. Anwalt).

    Außerdem möchte ich als „nur“ Mensch u. Leser -auch- dieser Seiten hier, einfach auch mal ein DANKE an die vielen Kommentatoren u. Spender hier sagen. Denn auch durch deren Spenden werden meine Meinungs- und Redefreiheiten geschützt. DANKE
    !

  41. Mittlerweile pfeifen es ja gleichsam die Spatzen von den Dächern und schon in den Sandkästen der Republik wird über Correctiv gelacht, möchte man doch meinen.

    Dieser primitive Gefälligkeitsladen ist nicht an der Tatsachenfindung interessiert, sondern man bietet dort wohlfeile Spin-Doktoren-Dienste für die vom jeweiligen Kunden gewünschte Echokammer an.

    Eine Schande, was für ein Werk dort vollbracht wird.

  42. Was da im Internet inzwischen gelöscht und gesperrt wird, ist schon lange nicht mehr normal. Für einen nicht genehmen Buchstaben, wie ein großes N, was man nicht leiden kann, reicht allein die Behauptung, dass man es nicht leiden kann, ohne dass man sagt, was N bedeutet. Da ist man dann nicht nur für ein paar Tage gesperrt, sondern für alle Zeiten raus, und muss sich ein neues Profil anlegen. Diskussionen im Internet, sind meistens nur noch möglich, wenn die richtige Seite, das richtige Thema, in die richtige Richtung diskutiert, ansonsten kommen die Blockwarte, und machen die Benutzer mundtot. Schlimm auch, was man auf seiner Festplatte mit rumschleppt. Mehr Cookies als in jeder Bäckerei, um angeblich ein schnelleres Auffinden der aufgerufenen Seiten zu ermöglichen. Trakker ohne Ende, und was noch alles. Da kommen bei einer Festplattenbereinigung mal schnell 50.000 Dateien zusammen, mit denen man überwacht und ausgespäht wird. Aus dem Sozialmedia kann man sich sowieso verabschieden.

  43. Gratulation an TE und an den Rechtsanwalt Steinhöfel,für Ihren Einsatz um die Meinungsfreiheit, da Euer Einsatz uns ja allen hilft…
    Dass Correctiv ein rotrotgrüner politischer Aktivist ist und die nur unter konservativen Meinungen ihren Senf schmieren,weiß der aufgeklärte Bürger..
    Heute habe ich um 13:16 Uhr von Facebook wieder eine Nachricht bekommen,dass ich gegen Facebooks Gemeinschaftsstandards verstoße,aber diesmal ohne Sperre..
    Es ging um einen Artikel in der BILD vom 29.07.2021,die eine Umfrage unter tausenden Polizisten veröffentlichten..
    In dem Artikel las man,dass die meisten Polizisten frustriert sagten,dass sie keine Polizisten geworden sind,um Leute zu bespitzeln,wie es früher bei der Stasi vollzogen wurde..
    ich teilte den Artikel und schrieb darunter:
    Polizisten sollte man wirklich nicht zum bespitzeln der Leute einsetzen,wie es wegen den Corona-Maßnahmen seit Monaten von denen verlangt wird..
    Wenn schon,dann sollte man Stasi-Leute mit Erfahrung für diese Spitzeldienste einsetzen,die ja auch früher nie Hemmungen hatten,normale Bürger zu bespitzeln und zu denunzieren,sprich zu DDR-Zeiten–
    Hier sollte man als erstes Frau Kahane einsetzen,damit andere ehemalige Stasi-Agenten ihrem Vorbild folgen..
    Frau Kahane hatte ja 8 Jahre Erfahrung als Stasi-Spitzel und hatte nicht einmal Hemmungen,ihren Bekanntenkreis auch bei der Stasi zu verpfeifen und ist daher als Fachkraft für besondere Spitzel-Aufgaben besser geeignet,als unsere Polizei!!
    Fazit:warum Facebook meint,dass dieser wahrhaftige KT gegen deren Gemeinschaftsstandards verstößt und warum,haben diese mir nicht mitgeteilt..
    Ich konnte ankreuzen,dass ich mit deren Wertung nicht einverstanden bin..
    Mal sehen,was da noch kommt..

  44. Ich dachte in Werbung darf nur versprochen werden was auch gehalten werden kann. Wenn diese „Faktenchecker“ also keine Fakten checken sondern ausschließlich als Gesinnungspolizei und Meinungsmacher unterwegs sind, sollte man diese dazu zwingen sich auch als solches zu kennzeichnen.
    Was mich aber besoners stört… warum werden Vergehen eigentlich immer nur zivilrechtlich geahndet. Wenn ich permanent gegen Gesetze verstoße erhalte ich erst eine Geldstrafe, dann eine Bewährungsstrafe, und sollte ich es bis dahin noch immer nicht begriffen haben, folgt eine Haftstrafe. Kann man gegen diese Leute nicht auch strafrechtlich vorgehen?

    • Gute Frage! Das wäre wohl mal ein probates Mittel, um den unsäglichen Wucherungen solcher Dienste den Nährboden zu entziehen!

    • Mhh, gute Frage.

      > Ich denke mal, dass es grob gesagt auf die sogenannte Straftat u/o das Vergehen ankommt ob ein Fall vor dem Straf- oder Zivilgericht verhandelt wird

    • Strafanzeige erstatten. Dann wird es automatisch strafrechtlich, und es wird von Amts wegen ermittelt.

  45. Hallo Herr Tichy.

    Das sind ja mal wirklich gute Nachrichten, in den aktuellen Zeiten des grassierenden Irrsinns.

    Seien Sie sich weitere Spenden bewusst, auf daß Herr Steinhöfel seinen Job machen kann. Bei der aktuellen Politik der Einschüchterung und des Beschneidens der Bürgerrechte ist jede Unterstützung an Sie, gut angelegtes Geld.

  46. Dass „Nationalitäten, Herkunft, Religion oder Geburtsorte … bei Covid-Meldungen“ nicht erfasst werden, ist angesichts der zumindest ‚umstrittenen‘ Folgen der Zuwanderung eigentlich ein Skandal. Auch bei Straftätern und Gefängnisinsassen könnte die Zusammensetzung der Gruppen transparenter sein. Bei den Insassen forensisch-psychiatrischer Einrichtungen wird – wurde jedenfalls noch vor wenigen Jahren – dieser Aspekt – wie ich aus gut unterrichteter Quelle weiss – sogar bewusst nicht erfasst (ergo verschwiegen.)

    • Das ist in den Medien nicht anders, auch dort wird bei Berichten über Straftaten die Herkunft verschwiegen, bzw. bewußt und vorsätzlich vertuscht.
      Steht nichts im Bericht ist es offen, steht aber drin „ein 23-jähriger Deutscher aus >beliebiger Ort in Deutschland< kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß es sich um einen Zugewanderten mit kürzlich erworbenem (zusätzlichem) deutschem Paß handelt.
      Es wird also bewußt eine von mehreren, nicht herkunftsrelevante, rein auf dem Papier bestehende Nationalität explizit genannt, um die wahre Herkunft (und damit Sozialisation und politische wie religiöse Ausrichtung) zu verschleiern.
      Das dürfte allerdings mittlerweile so durchsichtig sein, daß es bei normal denkenden Menschen nicht mehr funktioniert.
      Wenn man sich die Mühe macht, den Vorgang in diversen kleinen Lokalblättchen zu suchen, findet man nicht selten das eine oder andere, welches (versehentlich?) die wahre Herkunft dann doch angibt.

  47. TE-Leser kann man nicht manipulieren. Wir sind aufmerksam, treu und zuverlässig.
    Wir sind rechtschaffend, der Wahrheit verpflichtet und ehrlich. Wir haben Anstand, Stolz, Rückgrat und Charakter.
    Wir sind schließlich keine rotgrüne Linksextremisten.

  48. Auch mein Dank an Tichys Einblick für die Erzwingung, dass auch Facebook und die von der Regierung gehätschelten Correktiv-Leute sich ans Recht halten.

  49. Dieser gewonnene Prozeß ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit. Womöglich wird hier ein grundlegender Rechtsfrieden erst dann erreicht werden, wenn dieses schandbare Zensurgesetz mit dem die tendenziöse Ausrichtung verschleiernden Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem positiven Recht getilgt ist.

  50. Respekt vor dem OLG Karlsruhe, das im Prinzip offensichtlich klasichtiger und selbständiger urteilend ist als das Bundesverfassungsgericht!

  51. Heute früh habe ich mir die Paperausgabe von TE gekauft. Ich lese täglich TE online, es ist aber wichtig auch die Druckauflage zu erhöhen. Gut angelegtes Geld.
    Vielen Dank, verehrtes TE-Team, Ihr seid ein Lichtschein im finsteren Blättergeraschel.

  52. Facebook ignoriert das Urteil. Im übrigen ist dies nur ein kleiner Schritt. Ein kleine Klaps auf die Finger, nichts weiter. Mit diesen Konzernen muss richtig stramm umgegangen werden, Kuscheljustiz ist fehl am Platz.

  53. Ein wichtiger Erfolg, der mehr mediale Erwähnung verdient.

  54. Die Rückzugsposition seitens Correctiv „Fakten sind (lediglich) Meinungen“ ist grotesk. Man denke nur an den Holocaust und dessen Leugnung, die hierzulande strafbar ist.

    • Correctiv behauptet ja nicht Fakten zu checken, sondern ob Fakten in ihr gewünschtes Meinungsbild passen. Das ist ein Unterschied.

  55. Es gibt doch noch Nachrichten, die etwas Mut und Hoffnung nähren, diesen dystopischen Alptraum zu überwinden.

  56. Facebook verstößt generell gegen meine Individualstandards.

    • facebook ist nicht facebook sondern ein von der us regierung gesteuertes meinungsunterdrückungskonstrukt.wer sich da anmeldet ist selber schuld..

  57. Das sind richtig gute Nachrichten!
    Danke an alle, die das möglich gemacht haben: TE, die Juristen und die finanziellen Unterstützer-

  58. HURRA!
    Endlich ein Lichtblick in dieser finsteren Zeit. Das könnte durchaus einen Wendepunkt markieren und der Anfang dazu sein, diese unsäglichen Politiker wieder in ihre Schranken zu verweisen.
    Bleibt nur zu hoffen, dass die Judikative nicht wieder einbricht!

  59. Herzlichen Glückwunsch liebes TE Team (und uns alle) für diesen grandiosen, voll gerechtfertigten Sieg. Danke auch an den unerschrockenen Herrn Steinhövel.
    Im Zeitalter der „Dinners“ von Richtern und Merkel kurz vor der Urteilsverkündung hätte ich so ein rechtsstaatliches Urteil fast nicht mehr für möglich gehalten. Halleluja !
    Ein zarter Hoffnungsschimmer für dieses maltretierte Land.

  60. TE WIRKT: GLÜCKWUNSCH!

    Überhaupt hat man schon so ein wenig den Eindruck, dass sich etwas dreht im Land: auf YT veröffentlichte die BILD-Zeitung Videos, worin sich Redakteure (z.B. Claus Strunz) eindeutig gegen den linksgrünen Mainstream stellen. Und einer Sache kann man gewiss sein: dass BILD ganz genau den Markt, und damit auch das Meinungsbild der Leute, beobachtet.

    Dort werden Themen wie Migration oder Migrantenkriminalität zunehmend kritisch diskutiert. Sollte das Land also doch noch nicht an Linksgrün verloren sein? Wie auch immer, jetzt erst recht heißt es: weiter machen, mit dem Herz auf dem rechten Fleck.

    • Es ist Wahlkampf. Für die CDU geht es um die Kanzlerschaft. Offensichtlich sind die Verflechtungen der Springerpresse in die linksgrüne CDU dann doch noch tiefer als ins Original von Bär-Bock. Nach der Wahl weiter wie bisher. Wer möchte dagegen halten?

    • Sollte das Land also doch noch nicht an Linksgrün verloren sein?

      Ich kann Ihren Optimismus in keinster Weise teilen, ja noch nicht einmal nachvollziehen.

      Folgendes habe ich neulich auf Twitter gelesen, und ich teile diesen Standpunkt:

      „Ich fühle mich, als würde ich in einem Hochgeschwindigkeitszug sitzen, von dem ich weiß, dass er in einem Kilometer gegen eine Mauer aus Beton kracht. Das Ganze spielt sich in Zeitlupe ab und es gibt nichts, was ich dagegen tun kann.“

  61. Bravo – das freut mich ungemein! Es gibt noch Hoffnung in diesem Lande, wo unsere Artikel des Grundgesetzes täglich ertrinken im Sumpf der sogenannten Meinungsfreiheit, die anfängt, wo die Unsere aufhört. Sogar Donald mußte in Kauf nehmen, daß alle seine social Media Konten einfach mal eben gesperrt wurden, weil einem bestimmten Klientel seine Art und politische Meinung nicht gefiel. (Aber Frau Merkel kann in die USA reisen, und an der Universität X ihre unverblümte rote Meinung vertreten!) Diese Medien sind Kraken geworden und somit für Jeden ein öffentliches neutrales Medium, es sei denn, man wird mit dem Mord bedroht. Das berührt dann eindeutig das Strafgesetz. Die Pandorra ist eben offen. Ansonsten dürfen sich diese sogenannten sozialen Medien nicht selektiv bedienen und unbeliebte Meinungen und Strömungen rausfiltern! Super Herr Steinhöfel, daß Sie hier stellvertretend eingegriffen haben.

  62. Ein Erfolg nicht nur für TE, sondern auch die Freiheit, die Wahrheit und die Ehrlichkeit!

    Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch!

  63. Correctiv ist manipulativ…man sucht sich gezielt fake-news raus die ins eigene schema passen um stimmung zu machen….selbst wenn die kein mensch kennt und oder list…..

  64. Ich sage danke für dieses Engagement im Kampf um die Meinungsfreiheit.

  65. ICH BIN WAHNSINNIG ERLEICHTERT.
    Und herzlichen Glückwunsch an das gesamte TE-Team und Herrn Steinhöfel.
    Vielleicht ist es doch noch möglich, Deutschland auf einen Rechtsweg zurückzubringen.
    Vielleicht.

    • Ich teile ihre Hoffnung.
      Nur, es ist ein Marathon, kein Sprint.

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