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BVerfG zu einrichtungsbezogener Impfpflicht

„Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen“

22.05.2022

| Lesedauer: 4 Minuten
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Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen wurden jetzt vom Verfassungsgericht allesamt vom Tisch gewischt. Anwalt Uwe Lipinski im Gespräch mit Holger Douglas.

Eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und wies sämtliche Beschwerden gegen das sogenannte Infektionsschutzgesetz zurück. Dieses immerhin höchste deutsche Gericht unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen CDU Bundestagsabgeordneten Harbarth, wischte sämtliche Beschwerden vor allem gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Tisch. Es führte die scheinbar unantastbaren Aussagen der beiden tonangebenden Institute, Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut ins Feld, die nach Auffassung des Verfassungsgerichtes die wissenschaftlich korrekten Grundlagen liefern würden.

Sogenannte vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, verfolge einen legitimen Zweck, meinte das Verfassungsgericht, ohne zu prüfen, ob die sogenannte Impfung mit einer gentechnischen Substanz dies auch erfülle. Nebenwirkungen der neuen Impfstoffe spielten keine Rolle, auch nicht, dass diese nicht nach geltenden Regeln ausreichend getestet und untersucht wurden. An der Impfung Verstorbene sind demnach billigend in Kauf zu nehmen, gewissermaßen Kollateralschäden.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung und mündliche Verhandlung fand nicht statt. Dr. Uwe Lipinski ist Rechtsanwalt in Heidelberg und vertritt 57 Personen, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren wollten, darunter Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Medizinstudenten, Reinigungspersonal verbeamtete Rettungssanitäter. Die sind alle Ungeimpfte und wollen dies auch bleiben und haben deswegen geklagt. Ihn hat der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes überrascht. Sein wesentliches Ergebnis: ‚Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.‘

Er hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht zumindest im Hauptsacheverfahren wirklich mit allen Argumenten fundiert auseinandersetzt: »Und das ist, mit Verlaub, noch nicht einmal ansatzweise geschehen. Der Beschluss umfasst zwar knapp 99 Seiten, da könnte man auf den ersten Blick denken, ‚ja, da müssen die doch eigentlich auf alles eingegangen sein‘. Das relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass da allein fünf bis zehn Seiten dabei sind, auf denen das Verfassungsgericht über die damals im Dezember und jetzt seit März geltenden Rechtsnormen wörtlich wiedergibt. Im Ergebnis ist auf sehr, sehr viele Einwände überhaupt nicht eingegangen worden. Die findet man auch nicht im Beschluss.«

Das Verfassungsgericht schreibe praktisch wortwörtlich immer nur das Paul-Ehrlich-Institut ab und sagt, die seien halt so kompetent. »Wenn die sagen, ernsthafte Nebenwirkungen sind nur so extrem selten, dann ist das quasi ein Gottesurteil.«

Lipinski habe sich nie träumen lassen, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptsacheverfahren den alten ehernen juristischen Grundsatz aufgehoben hat, Leben gegen Leben aufzurechnen. Bisher galt: »Leben gegen Leben ist nicht abwägbar«. Doch: »Nach diesem Urteil ist es jetzt abwägbar.«

Das gab es noch nie, dass mit einem nicht nach den geltenden medizinischen Standards getesteter Impfstoff Millionen von Menschen geimpft werden. Auf die Frage: »Was sagt denn dies für Sie über einen Staat aus, der so mit der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger umgeht?« antwortet Lipinski: »Da sprechen Sie einen sehr, sehr wichtigen Punkt an. Ich hätte mir das jedenfalls im Hauptsacheverfahren nicht träumen lassen. Letztlich hat das Verfassungsgericht das bisherige Abwägungsverbot ‚Leben gegen Leben‘, das ja bislang laut Luftsicherheitsurteil des Verfassungsgerichts unzulässig war, aufgehoben. Das Gericht räumt immerhin ein, sogar das Paul-Ehrlich-Institut erkennt ein paar Todesfälle durch die Impfung an – mal unabhängig davon, ob diese Zahl realistisch ist.«
Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der Impfung und die unterschätzten Nebenwirkungen wurden jetzt vom Verfassungsgericht allesamt vom Tisch gewischt.

Lipinski: »Das ist, wenn überhaupt, eine Ergebnis-Jurisprudenz. Man wollte ganz offensichtlich ein bestimmtes Ergebnis haben. Man sagt, OK, ein Musterverfahren wählen wir aus. Das werden wir zumindest überwiegend als zulässig erachten. Aber im Ergebnis weisen wir alles ab.« Die Kläger hatten auch im letzten Schriftsatz eine offizielle Studie der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC vorgelegt mit dem Ergebnis eines katastrophal schlechten Impfschutzes, der zudem sehr schnell nachlasse. An dem fünften Monat schlage er in sein Gegenteil um, in einen sogenannten negativen Impfschutz. »Das heißt, ab da steigt das Risiko für Geimpfte, selber infiziert zu werden.«

»All das finden Sie hier in dem Beschluss nicht. Da kommen Sie nie drauf, dass die Kläger so etwas vorgetragen hätte. Und das ist für mich auch nicht seriöse Wissenschaft.« Argumente müssen vorgetragen werden, und man sollte sich ansatzweise auch mal damit befassen, und nicht einfach so tun, als ob nichts vorgetragen worden wäre.

Jetzt müssen Kliniken, Arztpraxen und andere Einrichtungen in der Pflege den Gesundheitsämtern melden, wenn Mitarbeiter nicht geimpft sind. Danach entscheidet das Gesundheitsamt, ob diejenigen dann weiter arbeiten dürfen – oder nicht. Voraussichtlich tun sie dies je nach Notlage und Mangel an Arbeitskräften. Eine staatliche Willkür?

Lipinski bestätigt: »In der Tat … Immerhin ist das Gericht ansatzweise darauf eingegangen, dass es eine Ermessensnorm gibt, die aber weder aus der Gesetzesbegründung noch zwingend aus der Systematik hervorgeht. Nach welchen Kriterien wird denn dann entschieden? Arzt eins, zwei, vier bekommt ein Tätigkeitsverbot? Arzt drei und vier hören: Nee, euch lassen wir mal für drei Monate noch und dann sehen wir weiter. Arzt fünf und sechs: euch lassen wir vielleicht sogar mal für sechs Monate noch unbehelligt? Wir wissen es nicht.«

»Ich bin gespannt, wie die Verwaltungsgerichte diese vielen oder mutmaßlich relativ vielen Einzelfälle entscheiden werden.«
Lipinski: »Das Problem ist, dass selbst die Verwaltungsgerichte, die bislang etwas regierungskritisch waren, dass die jetzt natürlich alle an diese Entscheidung formal gebunden sind, selbst wenn sie innerlich sagen, das ist ja eine ganz merkwürdige Entscheidung.«

Wichtig werde die Frage, ob dieses Gesetz verlängert wird oder nicht. »Der Beschluss des Verfassungsgerichts stellt an mehreren Stellen darauf ab und sagt so sinngemäß: ‚Na ja, das gilt ja nur bis 31.12.. Die Maskenpflicht wurde im März 2020 beschlossen, und sie gilt zumindest in Teilen des öffentlichen Lebens auch heute noch. Sie wurde immer wieder verlängert, ein bisschen modifiziert. Wenn man bedenkt, dass in den USA teilweise schon die fünfte Impfung verabreicht wird, aber bedenkt, dass Herr Lauterbach sehr klar gesagt hat, dass für ihn die vierte Impfung eigentlich der absolute Mindeststandard ist, dann kann ich mir fast nicht vorstellen, dass dieses bereichsbezogene Impfpflichtgesetz nicht verlängert wird.«

Die Mandanten müssen laut Lipinski jetzt überlegen, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Dort sitzen wenigstens keine deutschen Richter. Lipinski kommt schließlich zu einer bemerkenswerten Schlussfolgerung. Das Bundesverfassungsgericht misst den beiden Instituten eine erstaunliche Korrektheit und Fehlerfreiheit zu. Beide sind jedoch weisungsabhängige Behörden. Aus Gleichheitsgründen müsse dies jetzt auch für alle anderen Behörden angenommen werden.

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58 Kommentare

  1. Davon bin ich ebenso überzeugt. Mit Klkma hat das so viel zu tun wie der Irakkrieg mit Massenvernichtungswaffen.

  2. Der Anwalt argumentiert in der Sache richtig und zugleich an der Sache vorbei. Es geht bei dem Urteil nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse und deren Einbeziehung in juristische Entscheidungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Festlegung, wer in diesem Land das Recht zur Definition von Sachverhalten und den daraus resultieren Entscheidungen hat. Es wurde also in erster Linie über die Machtverteilung in diesem Staat entschieden. Mit dem Ergebnis, dass bestimmten staatlichen Institutionen allein die Festlegung dessen, was relevant ist, mithin also die Konstruktion der Realität, obliegt.
    Das Urteil gemahnt in dieser Hinsicht an das Unfehlbarkeitsdogma der katholischen Kirche. Mit dem Unterschied allerdings, dass die päpstliche Unfehlbarkeit aus dem Beistand einer höheren Instanz abgeleitet wird, während Karlsruhe die Unfehlbarkeit rein weltlichen Institutionen zubilligt und damit über das Dogma der katholischen Kirche hinausgeht.

  3. Das ist per Definition keine Impfung, sondern nur ein mehr oder weniger wirksames Arzneimittel. Impfungen erzeugen sterile Immunität. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Im übrigen ist es barbarisch, Menschen direkt oder indirekt zu einem medizinischen Eingriff zu zwingen, wenn der Eingriff Schäden anrichten kann.

  4. Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht misst den beiden Instituten eine erstaunliche Korrektheit und Fehlerfreiheit zu. Beide sind jedoch weisungsabhängige Behörden. Aus Gleichheitsgründen müsse dies jetzt auch für alle anderen Behörden angenommen werden.“

    Ich gehe noch einen Schritt weiter: Die Gewaltenteilung wurde durch Merkel mit dem derzeit Vorsitzenden Richter schlichtweg abgeschafft. Diesen als „hochgradig befangen“ einzustufen, kann als Untertreibung des Jahrhunderts angesehen werden. Schon nach dem Abendmahl im Kanzleramt hätte diese Person sofort abgesetzt werden müssen. Dieses Gericht ist aktuell „qualitativ“ als das dritte politisierte Gericht in der diesbezüglich nicht sonderlich rühmlichen Geschichte Deutschlands zu betrachten! Hier ist nicht einmal mehr die Hoffnung auf Unabhängigkeit angebracht.

  5. Die Schlinge zieht sich zu. Die Judikative hat desertiert.

  6. Man verbeißt sich gern in der Person des BVG-Vorsitzenden.
    Aber werden die Entscheidungen nicht immer noch mit Mehrheit gefaßt ?
    Wer sind die anderen Richter und Richterinnen ?

    • Ja. Wer war außer Harbarth in dem Flieger, der die werte Richterschaft mit der Flugbereitschaft zum Abendessen nach Berlin und wieder zurück flog?

    • wer hat denn im bundestag für die impfpflicht plädiert? denken sie richter ticken mit parteibuch anders??

  7. Was will man von einem Gericht an Entscheidung erwarten, das entsprechend befangen ist. Oder glaubte ernsthaft irgendwer, daß ein Mensch, der regierungsgläubig vertrauend sich und seine Familie mit dem Zeug hat spritzen lassen, mit der Zustimmung zu einem gegenläufigen Urteil sich selbst bescheinigt, beim Intelligenztest durchgefallen zu sein? Und dann kommt noch der Aspekt der möglichen Schadensersatzforderungen an diejenigen zig Tausende, die der Nötigung durch Staat und Arbeitgeber bereits zwangsweise gefolgt sind. Der klagende Rechtsanwalt Lipinkski sollte sich als erstes Mal Gedanken über ein unabhängiges Gericht machen. Vielleicht könnte er für einen indischstämmigen Pfleger in Delhi klagen, wo die Zwangsspritzerei bereits abschlägig beschieden wurde.

  8. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird sicher nicht gegenteilig entscheiden.

  9. Dieses BVerfG schützt die Regierung vor der Verfassung. Parteien und Exekutive dominieren Justiz und Legislative, womit die wichtigste Säule der Demokratie: die Gewaltenteilung, weitgehend aufgehoben ist. Hinzu kommt, daß die einflußreichen MS-Medien ebenfalls der Exekutive gefällig sind, statt deren Handeln kritisch zu kommentieren. Ferner wurde und wird korrumpierte wissenschaftliche Autorität zur (Pseudo-) Legitimation der Politik mißbraucht.
    Dieser desaströse Sachverhalt hat es der Exekutive ermöglicht, das GG auszuhebeln und ihre an Staatsterror grenzende Corona-Politik gegen die eigene Bevölkerung zu exekutieren. Eine Demokratie, die nur noch auf dem Papier existiert, braucht kein Mensch. Das hatten wir schon in der Deutschen Demokratischen Republik.

  10. Die Mandanten müssen laut Lipinski jetzt überlegen, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
    Dann bitte nicht überlegen, sondern tun.
    Das BVerfG kann nicht beantworten, warum die sog. Impfung, eine Impfung ist, keine ordentliche Zulassung hat und nie bekommen wird.

  11. Diesem Staat und seinen Institutionen kann ich nicht mehr vertrauen, auf keiner Ebene. Die Gerichte sprechen Urteile immer zugunsten des Staates aus und das vor allen Dingen seit Herr Dr. Harbarth Vorsitzender des BVG ist. Am schlimmsten für mich ist das Gefühl der Ohnmacht. Welche Möglichkeiten hat man denn noch gegen diese Willkür. Habe gerade Bücher gelesen „Wie der Teufel die Welt beherrscht“, in denen es um den Kommunismus /Sozialismus geht, der alle Staaten – auch den Westen unterwandert bzw. schon unterwandert hat. Frau Merkel, als kommunistisch sozialisierte Frau, hat dafür gesorgt, daß die für sie damals nützlichen Personen an den richtigen Stellen sitzen. Es ist eine Tragödie für Deutschland und wir sind Zeitzeugen dieses Geschehens.

    • Nicht immer aber immer öfter.
      Es gab doch der Fall des Richters in Weimar. In diesem Moment hat die Richterschaft einfach weiter gemacht und seine Urteil genauso weg geworfen wie die Anklage hier gegen dem Impfzwang.Es ist auch interessant dass für die Richter es kein Zwang gibt, weil man ja nicht als Arzt oder Pfleger arbeiten muss. So gesehen wenn ein Verbrecher dem Richter unter Androhung der Gewalt ihre ganzes Vermögen (oder auch nur eine Handuhr, falls vorhanden) weg nimmt, ist das kein Zwang und kein Verbrechen weil er ja nicht die Anweisungen des Verbrechers folgen musste, ist das ihr Ernst?
      Das kann auch weiter geführt werden aber wozu? Die Richter sollte man genauso abwählen wie die Parlamentarier – nun das Volk will wohl so? Es ist vlt an der Zeit das Land zu verlassen. Ich will es nicht, weil ich schon alt bin und auch weil ich das schon mal gemacht habe und weiß, wie schwer das ist. Was kommt aber als nächstes – Enteignung? Verpflichtende Anmeldung bei dem Organspender Register und möglicherweise auch der Zwang zu Organspende wenn man ja zu viele hat (Leber hat 3 Teile, Nieren haben wir meist 2 usw)? Das alles geht, wenn die Grundrechte nicht mehr gelten. Der Olaf meinte doch, dass es keine rote Linien gibt.
      Anders gesehen, man muss sich doch nicht jetzt aufregen. Die Richter sind immer dem Staat treu und verurteilen dessen Vertreter nur wenn die dem Staat schaden. Die Frage was schadet dem Staat mehr: illegale Zwang der jetzt plötzlich legal wird oder doch der Aufstand gegen das Unrecht? Ich meine da würde es so viel geben – das grüne Urteil letztes Jahres, der Richter aus Weimar, die Schulden Begründung die man für gute Münze genommen hat, obwohl man sie bei Abstimmung wohl nicht mal gelesen hat usw. Das hat nicht gestern angefangen und auch nicht letztes Jahr. Die Straffe für die falsche Meinung hat schon vorher gewirkt. Jetzt ist die abweichende Meinung wohl gar nicht möglich.
      In dem Hintergrund: ist 20.4 immer noch nur ein unwichtiger Tag im April oder bedeutet das mittlerweile was mehr? Falls das etwas bedeuten soll, was tun wir jetzt? Die Mehrheit akzeptiert das Geschehen auch wenn das Urteil nicht in Ordnung ist. Muss ich echt noch mal auswandern?

    • Was wohl die Minderheit in D in den 1930ern dachte, als die Sozialisten nach und nach die völlige Kontrolle übernahmen?

  12. das staatliche sponsoring von rund hunderttausend Abtreibungen pro Jahr in D stört diese Richter überhaupt nicht. Kükenschreddern und Massenimpfungen wie in der industriellen Nutztierhaltung. Möchten diese Richter uns verklickern, daß wir nicht mehr wert seien, als Fabrikhühner?

  13. Erinnern wir uns an die etwas weiter zurückliegende Vergangenheit, in der es einige unangenehme Entscheidungen des BVerfG, adressiert an die Politik gab. Da musste doch was passieren! Merkel konnte sich das nicht lange bieten lassen, allerdings erfolgten Umbau und Neuorientierung scheibchenweise (Müller, Harbarth, Wallrabenstein usw.), dann ein feines Dinner im BK-Amt unter Ausnutzung der Flugbereitschaft des Kanzleramtes sowie Thematisierung anstehender Entscheidungen. Damit war klar, wie das sog. unabhängige BVerfG in Zukunft entscheiden wird. Und wenn Leben gegeneinander abwägbar sind, heißt das im Umkehrschluss, das Leben eines nichtsnutzigen, korrupten, höchstunfähigen, soziopathischen Politikers ist mehr wert als das eines fleißigen, ehrlichen Bürgers, um es polemisch auszudrücken. Damit hätten wir den Zirkelschluss zur Farm und den Schweinen.
    Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Und diejenigen, die heute sagen, sollen sich doch die Pflegekräfte impfen lassen, werden die nächsten sein, die es treffen wird. Der tumben Mehrheit ist das aber schnurz und da das so ist, läuft alles seinen sozialistischen Gang weiter.
    Übrigens würde mich mal persönlich interessieren, welcher ungeimpfte 90Jährige im Seniorenheim auf Biegen und Brechen darauf insistiert, dass das 30jährige Personal durchgentherapiert ist, um seine Vulnerabilität zu schützen.
    Die meisten Betagten, die mir bekannt und noch bei Verstand sind, sind der Meinung, dass sie ihr Leben gelebt haben und jeder irgendwann gehen muss. Weder wollen sie, dass medizinisches Personal noch Kinder wegen ihnen ge“impft“ werden sollen.
    Es geht letztendlich, um Regierungsauftrag, Gesichtswahrung und natürlich big money. Wir bewegen uns in Windeseile auf das Niveau Venezuelas. Wo kann man dann als Deutscher politisches Asyl beantragen? Ich frage für einen Freund.

  14. Spätestens nachdem Peter Müller an BVerfG berufen wurde, war mir klar, dass es eine Politisierung des Gerichts geben wird. Als dann schlussendlich Harbarth von Merkel dort installiert wurde, war der Drops gelutscht. Nun waren genug Marionetten der Politik dort in Stellung gebracht. Diese „Richter“ schützen nicht die Grundrechte sondern sind rückgratlose Erfüllungsgehilfen der Politik. Das zeigen fast alle Urteile der letzten Jahre.
    Schande über diese Menschen.

  15. Dass wir in einem Gesinnungsstaat leben und nicht in einem Rechtsstaat, ist mir persönlich seit den umfassenden Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit den Euro-Rettungsaktionen bewusst geworden. Dort wurde umfassend gegen Bestimmungen des Lissabon-Vertrages, der ja ein Substitut für eine europäische Verfassung darstellt, verstoßen. Hier hat der Rechtsstaat einschl. des BVerfG bereits umfassend versagt. Bei der Eurorettung ging es allerdings „nur“ um Geld. Die Spätfolgen treten dieser Tage mit der Hyperinflation zu Tage, wobei der Staat daran trefflich verdient, denn mit jeder Preissteigerung ist der Staat über die MwSt. mit dabei. So ist zuletzt z.B. das 1,5 l Wasser bei allen Discountern von 19 Cent auf 25 Cent angehoben worden, womit rd. 0,4 Cent je Flasche zusätzlich beim Staat landen. Bei 82 Mio. Bürgern und einer Flasche je Tag, man soll ja mind. 1,5 l jeden Tag trinken, macht das allein hier Zusatzeinnahmen von rd. 120 Mio p.a. Bei der Impfung geht es allerdings nicht nur um Geld, sondern um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ob es bei der Impfung tatsächlich wie manche meinen zu umfassenden Spätfolgen kommen kann, kann ich nicht beurteilen. Sollte es so sein, würde dies auch die Richter, Politiker, Medienschaffenden usw. einschl. ihrer Familien treffen, was allerdings nicht wirklich ein Trost ist. Die Zeit wird die Wahrheit ans Licht bringen.

    • Die Medien gehören zum grossen Teil den Blockparteien, oder nicht? Und der ÖRR wird ja auch über die Blockparteien alimentiert, welchd die Zwangsabgabenerhöhungen festlegen. Das ist die grösste und komplexeste Propagandamaschine, die die Welt je gesehen hat.

  16. Ich zitiere mal aus einem Tweet des Users „Knabenmorgenblütentraum“:
    „Seit >2 Jahren prophezeie ich meinen Juristenkollegen die Umdeutung der Grundrechte von Abwehrrechten zu sekundären Anspruchsrechten. Ich habe in dieser Zeit unfassbare Unkenntnis festgestellt. Rechtsphilosophische Grundlagen, Grundrechtstheorie sind bereits begrifflich bei diesen Leuten kaum präsent. Die Dreiteilung in Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Partizipationsrechte nicht bekannt. Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat werden synonym verwendet, meistens zur Beschreibung des derzeit herrschenden Systems, ohne jedwede wert- und prinzipienbasierte Einordnung. Es findet kein Abgleich des Vorgefundenen mit, keine Prüfung an den Kriterien statt. Herrschendes System = Demokratie. Was in dem System geschieht = gut. Andere Systeme = undemokratisch. Hobbes, Locke, Rousseau, de Tocqueville, Montesqieu und ihr Werk sind völlig unbekannt… In fast jeder Diskussion tritt ein ekelhafter, faschistisch anmutender Rechtspositivismus zu Tage. Der paternalistische Staat wird nicht als solcher erkannt, geschweige denn kritisiert. Aus jeder Pore dünsten diese Juristen Obrigkeitshörigkeit, Gehorsam, Unterordnung aus. Die wenigen Ausnahmen sind fast völlig verstummt. Sie standen schon zu Beginn allein auf weiter Flur… Juristen, die man für äußerst fähig gehalten hat, reagierten wie verängstigte, irrationale Kaninchen. Vergaßen ihre juristischen Werkzeuge und hinterfragten nichts. Erst wartete man auf Anweisung durch die Politik, dann auf konkrete Vorgaben in den Medien. Diese Menschen wirkten wie unfähige Kinder, die sich hilfesuchend nach ihren Eltern umschauten. Unfähig eigene Entscheidungen zu treffen. Das #UrteilderSchande ist vor diesem Hintergrund lediglich als logische Konsequenz dieser überwiegend inkompetenten Juristenkaste zu betrachten…“
    Volltreffer!

  17. Artikel 20, Absatz 4 wird ja regelmäßig mit dem Argument abgebügelt, Abhilfe gegen übergriffige und verfassungsfeindliche Staatsorgane könne vor dem Verfassungsgericht herbeigeführt werden. Ist nur blöd, wenn das Verfassungsgericht selbst Teil des übergriffigen Systems ist und die Rechtmäßigkeit wirklich jeden Staatshandelns simpel festellen oder durch Nichtannnahme einer Klage konkludieren kann. In beiden Fällen war dann Abhilfe mindestens möglich und wer dann Widerstand leistet und sich auf 20 4 beruft, wird schwupdiwupp zum terroristischen Staatsfeind.

  18. Mir war das Nebendetail ausreichend, dass die Richter die Flugbereitschaft zum Kanzlerdinner 2021 genommen haben, weil ihnen die geltenden Schutzmaßnahmen im Linienflugverkehr persönlich nicht ausreichend genug waren.

    Was soll ich von Richtern bei einen Urteil in der Sache erwarten, wenn sie individuelle geltende Regeln beim Linienflug missachten, obwohl bereits 2021 Millionen von Fluggästen täglich im Flieger unterwegs waren.

    • Vielleicht ging es den hohen Damen und Herren gar nicht um den Schutz vor Corona sondern viel mehr vor unerwünschten Reaktionen des Souveräns!

  19. Wer sich einmal mit dem „Regierungsschutzgericht“ aufhält und sich die Verbindungen der Richter anschaut, der kommt schnell zum Schluss… von Neutralität kann wohl (noch nie) keine Rede gewesen sein. Allerdings, die letzten Urteile (GEZ, Klima und eben jetzt im Infektionsschutzgesetz Urteil) sprechen schon eine eindeutige Sprache. Allein schon die Tatsache, das die Regierung das Gericht zu einem Abendessen einlädt und dort Fälle besprochen werden, spricht Bände.

    Eins aber ist wohl so sicher wie das Amen in der Kirche. Wenn die Zeit der Inter-Nationalsozialisten vorbei ist, werden einige der Richter sicherlich ihren Platz in den Geschichtsbüchern finden. Neben Merkel.

  20. Warum nicht einfach mal´ in die Studie von Pfizer, eine
    unabhängigge Studie gibt es ja nicht, sondern nur die
    des „Impfstoff“herstellers, schauen.
    Dort wird ein ARR-Wert genannt. ARR bedeutet:
    Absolute Risiko-Reduktion, also der Schutz, den mir der
    „Impfstoff“ gewährt.
    Er beträgt 0,7 Prozentpunkte, der Schutz ist quasi gleich Null.

    Eine Studie vom März 2022 in Großbritannien hatte zum
    Ergebnis, dass die „Impfstoffe“ auch nicht gegen einen schweren
    Verlauf schützen, was ja immer wieder als letztes Argument
    angeführt wurde.

    Der ehemalige Vize-Chef von Pfizer, Dr. Mike Yeadon, schrieb
    in einem Artikel, dass alle (!) Narrative, die man den Menschen
    im Laufe der „Pandemie“ vorgetragen hat, falsch waren.
    Nichts davon hat sich als richtig erwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht.spielt in gewissem Sinne „Gott“
    Es ist weder unabhängig noch wird es kontrolliert.
    Es hält sich nicht an die Essenz der Verfassung,
    dass die Würde des Menschen unantastbar ist,
    verteidigt keine Grundrechte.
    Es ist eine Schande für Deutschland.

  21. Dieses Gericht ist eine Farce, das Urteil der politisch abhängigen Richter stand doch schon vorher fest. Ist wie in der DDR.

  22. Das Rechtssystem in Deutschland funktioniert nur deshalb, weil die meisten Menschen keine großen Erfahrungen damit haben. Will man tatsächlich „Recht bekommen“ oder juristisch korrekt vorgehen bricht das Fantasiegebilde der Rechtsstaatlichkeit zusammen.

  23. Richtig, alles andere als ueberraschend und nun zu den Schluesselfragen aus dieser Feststellung : Was nun oder was tun? Es gibt in Sch’land gewolltermassen keine Justiz, die die Grundrechte gegen das totalitaere Regime verteidigt, was auch angesichts des Transformationsplabes sehr logisch erscheint. Lassen wir es bei dieser Conclusio und jammern weiter oder was konkret schlagen die Autoren mit Blick auf die Zeit, es ist 1 Sekunde vor 12, vor?

  24. In einem Land, das es schafft, die Grundlagen seines Staatswesens, nämlich sein Grundgesetz mit dem umfangreichsten Grundrechtskatalog der Welt, durch Austauschen einer einzigen Person an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts zu schleifen, ohne dass es dazu deutliche Kritik der (ehemals) vierten Gewalt im Staate, den Medien, gibt, ist wieder alles möglich. Selbst das schlimmste, das zu bekämpfen die staatlich hoch alimentierten Dummschwätzer in jede Kamera und jedes Mikrofon plärren: Rechts. Dass Links genauso schlimm ist und sich im Ergebnis nicht von seinem Pendant auf der anderen Seite unterscheidet, dies zu verstehen, überfordert diese Elite. Ich mache mir keine Illusionen mehr, dass dieses Land jemals wieder so werden wird, wie ich es gekannt und in dem ich mich sicher gefühlt habe. Schon deshalb nicht, weil es keine nennenswerten Kräfte mehr gibt, die bereit wären, dafür zu kämpfen. Die Alten resignieren, und die Jungen glauben, in Freiheit zu leben, weil man ihnen heute das, was sie haben, als Freiheit verkauft. Das Ding ist durch. In nicht mal 80 Jahren.

  25. Und schon geht das Affentheater los!
    Affenpocken sind das neue Corona!

    • Ja. Wenn man in Betracht zieht, dass sie demnächst mit einem Affenpockenimpfstoff um die Ecke kommen werden und den auch in jeden Arm versenken wollen wird dieses „Urteil“ grundlegend.
      Allerdings nur so lange, bis die who es schafft, in den Mitgliedsländern im von ihr selbst ausgerufenen „Seuchenfall“ die Macht an sich zu reißen – dann wird hier noch eine ganz andere Musik spielen. Hat schon jemand herausgefunden, nach welchen Regeln sie uns dann tanzen lassen wollen? https://tkp.at/2022/05/12/neue-who-befugnisse-so-sollen-verfassung-und-rechtsstaat-ausgehebelt-werden/
      Russland und Brasilien jedenfalls haben schon abgesagt – sie wollen so etwas für ihre Bevölkerung nicht haben.

  26. Wie bereits bekannt, wird trotz dem Wissen um die Plandemielügen ein Pharmageddon erzeugt, das in diesem Ausmaß selbst die Bundes-Vasallen in ihrem Verfassungsgericht erfasst hat.
    Wenn schon die oberste Instanz der Rechtsprechung im Land solche Entscheidungen fällt, dann ist es schwer in Worte zu fassen, mit wie viel Niedertracht und Volksverachtung zurzeit die politischen Hasardeure gegen die Menschlichkeit, gegen jegliche Vernunft, ja, sogar mit unfassbarer krimineller Energie eine Rechtsbeugung in diesem Land zum Wohl der Pharma-Mafia betreiben, die zum Himmel stinkt.

  27. Allein die Tatsache, dass ein Harbarth oder auch ein Haldenwang nicht vom Volk oder einem speziell von den Bürgern dafür eingesetzten neutralen, wirklich kompetenten Gremium gewählt, sondern mal eben nach eigenem Gusto von einer Kanzlerin bestimmt werden, sagt schon alles über den Stand unserer sogenannten Demokratie.. Wenn es überhaupt eine „Pflicht“ für den Bürger geben sollte, dann eine Wahlpflicht. Wenn, wie in NRW, mittlerweile 45 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause bleiben, kann von einer Bürgerlegitimierten Regierung nicht mehr die Rede sein.

    • Freiheit der Wahl umfasst aber auch die Freiheit, nicht zu wählen. Dies zu schleifen, wäre ein weiterer Nagel im Sarg der Freiheit.

    • Eine Wahlpflicht ist eine super Idee. Der Altparteienblock scheut diese mit absoluter Sicherheit wie der Teufel das Weihwasser, obwohl diese ganz klar die demokratischen Verhältnisse stärken würde. Aber nichts wäre für sie schlimmer, als wenn diejenigen, die mit der politischen Parteilandschaft hierzulande abgeschlossen haben, an die Urne gezwungen würden. Spätestens dann wäre es wohl vorbei mit der Herrlichkeit, selber Regierungen bilden zu können, Das dürfte sogar den ansonsten jede Realität ausblendenden Kadern der Altparteien klar sein.

      • Jede Fraktion glaubt, die Nichtwähler wären auf ihrer Seite und würden dann automatisch zum eigenen Lager überlaufen. Ich wäre da nicht ganz so optimistisch, die Gründe für Politikverdrossenheit dürften mannigfaltig sein.
        Am Ende könnte die konservative Seite dabei genauso verlieren, wie die andere. Oder es würden kleine Parteien nach oben gespült, von denen auch niemand weiß, wie leicht sie sich ins System einbinden lassen – um nicht von gekauft werden zu sprechen. Eventuell wäre es eine Überlegung wert, die 5% Klausel aufzuheben. Aber auch das kann gut oder schlecht ausgehen.
        Wie man sich auch entscheidet, ich bezweifele irgendwie, dass sich die Demokratie Defizite so leicht abstellen lassen. Dazu haben die Altparteien ein viel zu großes und dichtes Netz gespannt.
        Ihre eigentliche Macht besteht in den Institutionen, Stiftungen, Verlagshäusern, (N)GO`s und all den Einrichtungen, die – mehr oder weniger – im Schatten operieren. An diesen Filz müsste man zuerst ran, was ich für so gut wie unmöglich halte.

      • Impfpflicht mit der ausdrücklichen Möglichkeit der Wahlenthaltung sowie Kopplung der Anzahl der Bundestagssitze an die Anzahl der tatsächlich Gewählten und Nennung der Parteien nach Zahl der absoluten Stimmen im Verhältnis zu den Gesamtwahlberechtigten. Bei einem Anteil von > 50 % der Wahlenthaltungen ist eine Regierung nur geschäftsführend im Amt, sie ist ausdrücklich nicht legitimiert, gesetzgeberisch tätig zu werden.

    • Aber was sind das für Wahlen, bei denen oppositionelle Parteien und Kandidaten im Vorfeld ständig behindert und benachteiligt werden, oder die – wie in Berlin – zur völligen Farce werden?

      Ich frage mich vor diesem Hintergrund, ob es die 45% in NRW, die nicht zur Wahl gegangen sind, nicht doch richtig gemacht haben. Wenn die Bürger nicht mehr bereit sind, die Regierung zu legitimieren, liegt das am Verhalten der Regierung. Nicht die Bürger dürfen dann vom Staat zur Legitimierung der Regierung gezwungen werden, sondern die Regierung muss durch ihre Arbeit wieder das Vertrauen der Regierten gewinnen.

  28. «…Im Ergebnis ist auf sehr, sehr viele Einwände überhaupt nicht eingegangen worden. Die findet man auch nicht im Beschluss…«
    Berechtigen diese Einwände, die vom „höchsten Gericht“ unter den Tisch fallen gelassen wurden, jetzt nicht zu einer erneuten Klage?
    Wenn mich ein Amt am Wickel hat, lässt es sich ja auch nicht mit Teilangaben abspeisen!

  29. Ich hoffe, dass der Anwalt tatsächlich den Gerichtshof für Menschenrechte anruft. Das Ergebnis würde mich interessieren. Ob das auch so ein Abnickverein wie das BVerfG ist?
    In Deutschland gilt halt inzwischen leider: alle Macht geht von den Parteien aus, inklusive die Besetzung der Richterposten.

    • Erlauben Sie bitte die Korrektur, denn es muss heißen „von den Altparteien und allen, die sich ihnen andienen“.

  30. Deutschland hat eine ganze Reihe von Webfehlern im Grundgesetz.
    Ein gravierender ist die Tatsache, dass die Richter des Verfassungsgerichtes von der Politik, vom Bundestag bestimmt werden.
    Wie bitte sollen denn die Richter dann unabhängig urteilen?
    Nein, das geht nach der alten Wahrheit „Wes‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing“
    Und genau so sind die ganzen Urteile, die das Verfassungsgericht seit Jahren fällt. Eine einzige Katastrophe, dass totale Hofieren der Regierung und ein Schlag ins Gesicht der Bürger.
    Kein einziges Urteil der letzten Jahre würde eine Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger, den sogenannten Souverän, erreichen.
    Zu sagen hat aber (theoretisch) der Souverän und kein Verfassungsgericht! Das Verfassungsgericht ist, genau wie die Politik, an sich nur der Erfüllungsgehilfe des Souveräns.
    In der Praxis hat sich das völlig umgekehrt.
    Dieses Verfassungsgericht in der derzeitigen Form, muss dringend aus dem Verkehr gezogen werden und die beteiligten Richter auf Immer in die Wüste geschickt werden.
    Fakt ist:
    Obschon die Impfhysterie etwas abgeklungen ist, wächst die Zahl der Nebenwirkungen, die in der Datenbank der WHO “VigiAccess”, in Schweden gesammelt werden, weiter stetig an.
    Derzeit finden sich 3.777.652 Meldungen über schwere Nebenwirkungen nach COVID-19 Impfung / Gentherapie in der Datenbank der WHO, 22.134 der 3.777.652 Meldungen betreffen den Tod eines Menschen.
     
    Ein solches Urteil zu fällen, ist schlicht verbrecherisch, es lässt diese gesammelten Fakten der WHO außer Acht und provoziert damit noch mehr Impfschäden und noch mehr Tote.
    Herr Lipinski sollte in der Tat vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, bzw. auch das Deutsche Verfassungsgericht vor dem EuGH verklagen.
    Ich denke, das hätte große Erfolgsaussichten, weil die Richter dort eh noch ein Hühnchen mit dem deutschen Verfassungsgericht zu rupfen haben.

    • Welchen Dreck muss aber einer am Stecken haben, wenn er sich für solches hergibt?
      Ich kann mir keine Umstände vorstellen, unter denen freiwillig jemand derart handelt.

      • Da wäre „Cum Ex“ zu nennen, Harbarth hatte in der Kanzlei gearbeitet, die die entsprechenden Gesetzestexte ausgetüftelt hatte (Shearman & Stirling), wahrscheinlich war er persönlich daran beteiligt.

  31. Ich las das der hinterhältige Mörder, der in Berlin seine Frau hingerichtet hat und wohl versuchte sie zu köpfen nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt wird. In welchem Rechtssystem ist so etwas hinnehmbar? Das Urteil des Bundesverfassungsgericht schlägt für mich in die selbe Richtung aus, es schützt die Täter in dem Maße vor Verfolgung wie dies noch möglich ist.

  32. Wir sind durch Merkel mit Blockparteien und einer DDR 2.0 versorgt worden – wer wundert sich da noch das der Rechtsstaat verschwunden ist?
    Eine EUdssr ist das Ziel – das die Ukraine für Freiheit kämpft das ist ein Europäischer Betriebsunfall.

  33. Die Richterlein am BVerfG sind Günstlinge des Parteienstaates, die es nicht nötig haben bei einer richterlichen Abwägung sich selbst sachkundig zu machen. Die zuständigen Bundesbehörden werden vom Gericht als unfehlbar bewertet. Was diese Behörden behaupten steht nach Meinung der Richter jenseits jeder Überprüfbarkeit. Bei künftigen Entscheidungen des höchsten Gerichts können wir uns schon einmal auf Einiges gefasst machen. Ein Gericht, das nicht einmal den Anschein der Unabhängigkeit zu wahren gewillt ist – wie das Abendessen im Kanzleramt zeigte – wird natürlich skrupellos regierungsfreundliche Urteile fällen. Der Bürger hat von so einer Institution keinen Grundrechtsschutz mehr zu erwarten. Innerhalb Deutschlands ist eine erneute Überprüfung der geradezu grotesken Richtersprüche betreffend Klimaschutz, Bundesnotbremse und Impfpflicht ja nicht mehr möglich. Wie so oft kann Korrektur nur von außen erfolgen. Auf die Überprüfung der abenteuerlichen deutschen Rechtsprechung zur Impfpflicht durch ein internationales Gericht bin ich gespannt.

  34. Man kann nur hoffen, dass die Kläger nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Woher sonst sollte denn noch Rettung kommen?

    Das BVG spricht nicht mehr Recht im Geiste des Grundgesetzes, sondern liefert politische Gefälligkeitsurteile.

    Hätte mir jemand vor ein paar Jahren so etwas prophezeit, ich hätte es nicht geglaubt, auch wenn ich mir hätte vorstellen können, das Merkel & Co. so etwas versuchen würden. Für die Tatsache, dass das tatsächlich so funktioniert hat, finde ich keine Worte.

  35. „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing!“ Im Übrigen sind auch schon die sogenannten Verwaltungsgerichte u.a. sehr durchsetzt. Und darauf bauen ja die Cliquen.

    • Sebastian Haffner berichtet aus anderen Zeiten in seinem Buch „Geschichte eines Deutschen“ schon von „schneidigen Assessoren“ an Gerichten, denen sich die Älteren in ihren Urteilen anpassten.
      Hätte ich nicht gedacht, dass sie das in Deutschland wiederholen können – und sogar noch eins drauf setzen, indem sie zugrunde liegende Gesetze erneut politischen Vorgaben gemäß auslegen.
      Da ist in sehr kurzer Zeit ein sehr böser Klüngel im Kampf von oben gegen den Bürger entstanden.

  36. Der sehr schaffige Rechtsanwalt Uwe Lipinski hat verloren und ist sauer. Verständlich.
    Dass er das BVerfG nun insgesamt dem Vergessen anheimzugeben gewillt ist, ist aus seiner persönlichen Sicht heraus ebenfalls verständlich.

  37. Das ist der Lauf der Dinge: Am Ende ist das Letztentscheidungsmonopol wertlos. Formal erfüllt es noch einen Akt der Herrschaftssicherung, doch bereits auf Kosten der letzten Reste von Legitimität. Auch ohne diese kann noch eine Weile – mit Gewalt – weiter geherrscht werden. Doch am Ende bleibt der Kunde König. Und die Gewaltmonopole zeigen auch hier den selben ökonomisch gesetzmäßigen Verlauf: Ihre Kosten erhöhen sich laufend und die Qualität sinkt fortschreitend. Die Monopolgewinnler sind nur wenige und irgendwann werden die Vielen ihnen das Monopol entziehen. Man kann den Rechtsstaat aushöhlen, doch das Recht bleibt. Es wird in andere Formen gegossen werden.

  38. Der Rechtsstaat wird in Deutschland abgeschafft. Schritt für Schritt. An seine Stelle tritt ein haltungskonformer Willkürstaat, der die Menschen als Untertannen behandelt, die der Willkür einer moralischen Haltungsclique ausgesetzt sind.
    Die Masse hat das noch nicht verstanden und läuft treu ergeben dieser moralisch sich überlegen fühlenden Haltungsclique hinterher – ganz so „wie damals“.
    Es fühlt sich für die Masse so gut an, auf der guten/richtigen Seite zu stehen.

    In Deutschland kann man nur bleiben wenn man sein Leben weitestgehend hinter sich hat, sich fügt oder gnadenlos dumm ist.

    • Prinzipiell einverstanden, aber gerade weil ich mein Leben weitestgehend hinter mir habe, empfinde ich es als besonders schwer, denn ich habe den Vergleich zu meiner freien, fröhlichen und rechtsstaatlich gesicherten Jugend.

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