Für „falsche“ Ansichten können Beamte leichter gefeuert werden – seit dieser Woche gilt neues Disziplinarrecht ++ Wangen: Syrer verletzt vierjähriges Mädchen schwer ++ Isny: Polizisten nehmen mutmaßliches IS-Mitglied fest ++ Lebensmittel werden langsamer teurer ++ nach Aktien der E-Autohersteller stürzen auch Neuzulassungen von E-Autos ab ++TE-Energiewende-Wetterbericht ++
Nur wer bereit ist, sich der rotgrünen Meinungs- und Medienmacht entgegenzustellen, kann das Land zum Besseren verändern.
Tichys Einblick wächst trotz der Wut des woken Deutschland und dem Verschweigen unserer Recherchen – die Wahrheit spricht für sich.
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Mir ist nicht klar, ob die Dimension dieser Gesetzgebung begriffen wird. Abgesehen davon, dass totalitaere Regime üblicherweise Unrecht in Gesetze packen, um Recht zu simulieren und spaeter dadurch entlastet zu werden, ist die inflationäre, ideologisch begruendete, dem deutschen Recht fremde Ausweitung der sogen Beweislastumkehr ein inhaltlich entscheidendes Momentum. Der bereits „Schuldige“! muss etwas Unmoegliches leisten. Er muss ein “ Nichts“ beweisen, eine Nichtaussage oder Nichthandlung. Das ist logisch unmoeglich. Aber darum geht es den Taetern auch nicht. Die “ Entlastung“ kann nur ueber die Offenlegung der “ richtigen“ Gesinnung erfolgen, die in totalitaeren Systemen mit geeigneten Methoden ermittelt wird. Man koennte es durchaus als Inquisition bezeichnen, denn in allen diesen Faellen geht es um Dasselbe, um den richtigen Glauben oder die richtige Ideologie. Die Verwandtschaft beider wird hier als bekannt unterstellt. Der bereits exekutiv! Vorverurteilte, soviel zur Demokratie, wird sich als zuverlässig iSd herrschenden Ideologie beweisen muessen. Da es hier rein logisch nicht um die klassische Beweisführung gehen kann, muss er Indizien liefern. Da gibt es solche wie die richtige Partei, als Mitglied oder PG, bestimmte Handlungen gegen “ Rechte“, Zeugen, welche belegen, dass der Verurteilte sich immer korrekt aeusserte, Familienangehörige und Freunde mit ihrer Einschätzung der Gesinnung uvm.. Wie es eben in totalitaeren Systemen so laeuft. Natuerlich regt sich da in Sch’land, von den 20 % abgesehen, wieder einmal so gut wie nichts und natuerlich wird hier weiterhin die CDU gewaehlt, die wieder einmal fleißig mitmacht. Angesichts der Aussichten erstaunlich, aber wer die liberalkonservativen Deutschen und ihre “ Gesinnung“ kennt, wundert sich nicht. Es laeuft.
Bei BR24: „Extremismusverdacht…“ und „Entwaffnung von Rechtsextremisten geht nur schleppend voran“. Es gibt halt Rechtsextremisten und Extremisten.
„Ein Bagger, zwei Radlader und ein kleiner Lastwagen wurden durch das Feuer völlig zerstört… Aufgrund der Spurenlage geht die Polizei von vorsätzlicher Brandstiftung aus.“
Oh, die Polizei vermutet Vorsatz und keine Selbstentzündung aufgrund des Klimawandels? Oder ein versehentliches Wegkippen von Shisha-Kohle? Welcher Fachmann ist denn zu diesem erstaunlichen Ergebnis gekommen?
Frage: Gibt es eine Statistik seit 2005 über die Opfer von Eigentum & Gewaltdelikten, begangen von Kriminellen ausländischer Herkunft, und aus welchen Ländern?
Gibt es vllt. auch so etwas wie den „Weißen Ring“ speziell für diese Opfer, die man so unterstützen kann?
„..wenn er der Überzeugung sei, ihm sei Unrecht widerfahren“ Aber, der PARTEIENstaat macht doch keine Fehler, so unser GRÜNER Abwirtschaftsministter Habeck. Also liebe Beamte bei den BOS -SchuPos, BuPos, BF, RD ua- in allen Ämtern & Gerichten merket auf:
Sie, liebe PARTEIENstaatsdiener können natürlich alles sagen, was ihnen zu denken erlaubt. Empfehlenswert ist es, das tägliche „Meinungsbulletin“ von BfVS alias Horch & Guck, abzufragen.
Hat Frau Faeser sich eigentlich schon selbst zur freiheitlichen Grundordnung bekannt? Könnte man nicht einen Test für Politiker einführen, um sicher zu stellen, dass sie die Bedeutung derselben auch richtig verstanden haben.
Hier die Präzisierung des Begriffes Freiheitliche Grundordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952: