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DER PODCAST AM MORGEN

Israel: Geiseln freigelassen – TE-Wecker am 27. November 2023

27.11.2023

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

Geiseln freigelassen ++ neuer Berliner Autogipfel: Förderung für E-Autos? ++ Bundesrat verweigert Gesetz: Es dürfen keine Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen in den Städten eingerichtet werden ++ Pizza satt statt Sellerie-Schnitzel: grüner Parteitag in Karlsruhe ++ INSA: Grüne auf niedrigstem Wert bei Umfrage – 73 Prozent Unzufriedene mit der Ampel ++ Mainz: Untersuchungsausschuss Ahrtal-Flutkatastrophe geht weiter – Eltern halten Mahnwache vor Landtag ++ TE-Energiewendewetterbericht ++


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6 Kommentare

  1. https://www.br.de/nachrichten/kultur/russen-wuetend-skythen-gold-an-ukraine-zurueckgegeben,Twnye3t
    Den Bericht fand ich auch interessant, weil das Thema an sich – Rückgabe von Kunstwerken – ja nicht einfach ist. Zunächst einmal wird nicht gesagt, wer eigentlich die Kläger gewesen sind. Es heißt nur: „Im Zuge der Rechtsstreitigkeiten wurde unser Museum als Aufbewahrungsort für die Sammlungen der Krimmuseen bestimmt.“
    Demgemäß gibt es fünf Beteiligte: Derjenige, der das Museum als Aufenthaltsort bestimmte, das Museum in Holland, die Krimmuseen, die Ukraine und Rußland als ehemalige und aktuelle „Inhaber“ der Krimmuseen.
    Unklar bleibt auch, vor welchem Gericht eigentlich geklagt wurde. Auch über die Urteilsbegründung wird nicht informiert.
    Der Nachrichtenwert von Artikeln dieser Art bleibt gering. Übrig bleiben ein paar Sätze über die Skyten und die Artefakte und die unausgesprochene Aufforderung an den Leser, sich moralisch empört entweder auf die Seite der Russen oder auf die Seite der Ukraine zu stellen.

  2. Geiseln freigelassen: Hinweis an Frau Baerbock: Zahlen tut Israel durch Freilassung von Terroristen, die vermutlich gleich wieder in den aktiven Dienst eintreten. Und wir fördern finanziell die Palestinenser.

  3. Als ob nur Besserverdiener einen Dienstwagen hätten… ich lach mich schlapp. Rot-Grün zeigt mal wieder, dass sie keine Ahnung von der Realität haben. Kleiner Hinweis: Die meisten Dienstwagen kamen immer schon von Opel, dicke BMWs gibt es nur wenige – für die wenigen Chefs…
    I.d.R. bietet der Dienstwagen KEINEN finanziellen Vorteil für den Fahrer, es sei denn, man fährt noch hunderte Kilometer privat zusätzlich im Monat, worauf wohl fast kein Berufsfahrer Lust hat.
     
    Fast alle nutzen die 1%-Regelung. Beispielkosten:
    Dienstfahrzeug mit Bruttolistenpreis von 35000 Euro.
    105 Euro Entfernungspauschale, wenn ich 10km vom Arbeitgeber entfernt wohne.
    = 350 Euro +105 Euro = 455 Euro, die mir JEDEN VERDAMMTEN MONAT vom Gehalt abgezogen werden.
     
    Mein Vorteil als Fahrer:
    * Ich muss keinen Sprit bezahlen, keine Wartung, keine Versicherung. Häufig ist die Nutzung durch die Versicherung auf bestimmte Länder beschränkt.
    * Ich muss im Außendienst nicht erst mit einem Privatfahrzeug zum Arbeitgeber fahren, um dann in das Dienstfahrzeug zu wechseln.
    * Falls der Arbeitgeber 1000km weit entfernt seinen Firmensitz hat, bräuchte man als Außendienstler künftig zwei Parkplätze vor seiner Wohnung: für das eigene Auto und für den Dienstwagen.
    * Ich muss mich nicht um die Wartung von zwei Autos kümmern, da ich kein zusätzliches Privatfahrzeug benötige.
     
    Konsequenz nach Wegfall der Dienstwagen-Regelung:
    1% des Neuwagen-Bruttolistenpreises für ein 15 Jahre altes Auto, das damals 35000 Euro kostete: auch heute noch 350 Euro.
    1% des Neuwagen-Bruttolistenpreises für ein neues Auto, das 35000 Euro kostet: ebenso 350 Euro.
    –> Jeder Firma hat sich deshalb immer Neuwagen besorgt (alle 2-4 Jahre). Man hat mit der 1% Dienstwagen-Regelung einen Absatz für die Automobilindustrie sichergestellt. Die Dienstwagenregelung wurde NICHT eingeführt, damit die Fahrer davon finanziell profizieren. Der geldwerte Vorteil, der zu meinem Lohn zählt wird, wird nicht einmal auf die Rente angerechnet.
    Man wird eine Balkanisierung auf den Straßen erleben: Firmen werden immer älter Fahrzeuge fahren. Günstige „Jahreswagen“ werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt fehlen. 

    • Grundsätzlich richtig, aber nicht widerspruchsfrei.

      Die 350€ für die Dienstwagennutzung werden Ihnen nur deshalb vom Nettogehalt abgezogen, weil sie vorher dem Bruttogehalt zugerechnet wurden. Und da sie Bestandteil des Bruttos sind, werden auch Lohnsteuer und SV-Beiträge davon einbehalten. Über „den dicken Daumen“ 50%. Und natürlich zählt dieser Hinzurechnungsbetrag zu Ihrem SV-pflichtigen Einkommen und wirkt sich damit auch rentenerhöhend aus. 350€ brutto plus, 175€ Abzüge, 350€ netto minus, dann kostet Sie der Firmenwagen Ihres Beispiels rd. 175€ im Monat. Ich wüßte jetzt nicht, wie man mit dieser Summe ein 35.000€-Auto unterhalten könnte.

      Für Ihren Arbeitgeber sieht das etwas anders aus. Den kostet das Auto bei 5 Jahren Nutzungsdauer 7.000€ AfA/Wertverlust jährlich. Plus Steuer, Versicherung, Wartung rd. 1.500€. Plus entgangene Verzinsung auf die Hälfte des eingesetzten Kapitals rd. 1000€. Plus 20% SV-Arbeitgeberanteil auf das fiktive Bruttoentgelt von 350€x12 = rd. 800€. Macht zusammen über den ganz dicken Daumen rd. 10.000€ jährlich.

      Daß das Auto nach 5 Jahren Nutzung noch einen Veräußerungswert besitzt, ist nicht berücksichtigt. Fazit: Win für Sie, win für die Automobilindustrie. Ob für Ihren Arbeitgeber ebenfalls, dürfte von Ihrer persönlichen Gegenleistung abhängig sein.?

  4. Da frage ich mich, welcher Teufel die Politik geritten hat, als sie sich mit einer Subventionsorgie und immer weiter ausufernden Eingriffen in die Produktionshoheit der Automobilindustrie begab.

    Tatsache ist: durchschnittlich legt der Autofahrer täglich rd. 40 km mit seinem Mobil zurück. Tatsache ist: bei den meisten Fahrten ist nur der Fahrer an Bord. Vermutete Tatsache ist: rd. 1/4 des Pkw-Bestandes von rd. 49 Mio. Pkw sind „Zweitwagen“ („vermutet“, weil Quelle: Tagesschau v. 5.9.23).

    Kleinsthersteller, „Startups“ glauben, mit batterieelektrisch angetriebenen Fehlkonstruktionen wie der Neuauflage von „Isetta“ und „Messerschmitt Kabinenriloller“ etwas zur „Elektromobilität“ beitragen zu können.

    Citroen 2 CV, der Renault 4 CV, die Renault Dauphine, der Golf 1, der Fiesta 1, der VW Käfer und viele Andere, waren bei Leergewichten von 600 bis 850 kg vollwertige Automobile. Dem Zeitgeschmack angepaßt, abgemagert um Motor, Getriebe,Kühlung, Anlasser und Lichtmaschine, dafür aufgemotzt mit einer zeitangepaßten Elektronik, einer 25 bis 30 kw-Batterie und einem ca. 40kw-Elektromotor, sollte keines dieser neuaufgelegten Autos viel mehr als 1.000 kg wiegen. Keines dieser Mobile müßte mehr als 15.000 € kosten und keinerlei Subvention bedürfen. Wenn dann noch eine gewichtsabhängige Mehrwert- und Kraftfahrzeugsteuer hinzu käme: ob man den Händlern wohl „die Bude einrennen würde“?

    Citroen und Renault scheinen mir mit ihren Neuankündigungen schon auf dem richtigen Pfad zu sein. Aber nur ansatzweise. Weil sie sich der teuren Plattformen der auf Benzin ausgelegten Autos bedienen. Hochwahrscheinlich werden sie keinen Erfolg haben. Auch, weil die Politik die verkehrten Rahmenbedingungen setzt.

    • 1/4 des Pkw-Bestandes von rd. 49 Mio. Pkw sind „Zweitwagen“: Und die sind vermutlich auf dem Land gemeldet. Denn dort kommt der Zweite nur weg, wenn es den Zweitwagen gibt. OK, Pendler könnten sich vom Partner zur Bahn fahren und abends wieder abholen lassen. Aber ich denke, das wird wieder kommen, wenn sich der Wohlstandvsverzicht erst richtig durchsetzt.

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