Am 19. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl in Berlin verkünden. Dabei geht um die Frage, ob die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. Denn – wie wir bei TE recherchiert hatten – gab es erhebliche Fehler bei der Wahl. Auch Leser von TE haben eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben.
Gleichzeitig gibt es eine weitere Wahlprüfungsbeschwerde, in der es um die Höhe des Briefwahlanteils geht. Denn eigentlich war Briefwahl nicht vorgesehen. Das Grundgesetz sah ursprünglich nur eine Präsenzwahl vor, bei der jeder ein Wahllokal aufsuchen musste. Doch jetzt sorgt die Briefwahl für immer mehr Konflikte. Sie wird immer mehr zum Regelfall. Dies, obwohl sie sehr anfällig für Manipulation ist. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertritt TE-Leser vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine juristische Handreichung mit Ulrich Vosgerau.
Dazu kommt die Selbstbedienungspraktik der Politik.
Neueste Nachricht aus Hessen:
Der Wahlverlierer SPD, von CDU`s Gnaden wird in der neuen hess. Regierung mit vertreten sein.
Erstes Tun, noch bevor überhaupt etwas geleistet wurde, ist die Nachricht, daßbestimmte Dienstposten zukünftig besser bezahlt werden sollen.
Ja, darüber muß im hess.Landtag abgestimmt werden. – Und wer hat die Mehrheit ? Na also.
Und das in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs mit zu erwartenden Mindersteuereinnahmen. Das stört die angesprochenen Selbstbediener aber nicht, sich einen weiteren Schluck aus der Pulle zu genehmigen.
Das beste Deutschland was wir je hatten. ?
Und ich dachte immer die Briefwahl sei von den „Wir Demokraten“ nur aus dem Grund eingeführt worden um sicherzustellen, dass der Bürge das Kreuzchen nicht an der falschen Stelle macht hahaha….