Sehr seltsame Vorgänge: Zuerst stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser platziert noch einmal eine fette Stinkbombe, die AfD klagt, der Verfassungsschutz legt erst einmal die Bewertung auf Eis, gibt eine Stillhalte-Zusage ab gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln. Dann schaltet sich aus den USA der für die Geheimdienste zuständige Senator ein und blockiert die Zusammenarbeit der amerikanischen und deutschen Dienste.
Ein Gespräch mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Zustände des Verfassungsschutzamtes.
Ich muß mich leider Wiederholen. Ich verstehe nicht, warum Herr Maassens Werteunion nicht mehr Beachtung erfährt, denn sie könnte die verkommene CDU/CSU ersetzen.
Hochinteressant! Nur werden Herrn Maaßens Worte ungehört verklingen. Dobrindt wird, was den VS zum Thema AfD anbelangt, dort weitermachen wo Faeser aufgehört hat, vielleicht mit ein paar wohlklingenden Worten, aber im Kern nichts Neuem. Wer da eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipen erwartet, hat die Macht der linken und woken Gesinnung in diesem Land immer noch nicht verstanden!
Vielen Dank an Herrn Maassen für seine Informationen und die sachliche Art seiner Darlegungen.
Maaßen ist heute schon das, was auch Wagenknecht und andere wurden.
Einer der gutbetuchten, nicht unintelligenten Sprücheklopfer von den Seitenlinien, in der politischen Realität ohne Relevanz.
Wenns mit dem AfD-Verbot nichts wird, dann wird der Premiumpartner die WerteUnion wohl animieren müssen. Fast hätte ich reanimieren geschrieben, aber da ist ja gar kein „re-„.
Her M. beruft sich auf geltendes Recht – dieses wird ständig geändert, jasd und Hetze auf wenn sie nicht definiert wurden, sind jetzt verboten also sie existieren jetzt genauso wie Sitten mal waren. Das Problem mit jasd und Hetze im Gesetz ist nicht ihre mangelnde Definition im Gesetzbuch sondern der Fakt dass mindestens Hass als Gefühl und wenn in Worte verfasst eine Meinung sind und die zu verbieten kann man nicht, wenn man eine gut funktioniere Gesellschaft haben möchte. Die Institutionen funktionieren nicht, wenn die Information nicht frei laufen darf. Bei Hetze ist das Problem anders: wer hetzt entscheidet die politische „Elite“ des Landes und so der Ruf zu Demos gegen die Regierung ist Hetze. Die faschistoide Aufrufe aus dem ÖR, wo man Impfverweigerer als Blinddarm bezeichnet, sind es aber nicht.
Unser Grundgsetz ist eine verfassungsrechtliche Fehlkonstruktion, die vorgibt Grundsätzliches zu regeln, es aber nicht tut.
Durch den „Gesetzesvorbehalt“ im Grundgesetz – „alles weitere regelt ein Bundesgesetz“ – wird die Sperrmajorität von 2/3 ausgehebelt, denn Bundesgesetze können mit einfacher Mehrheit beschlossen weden.
Das Einfallstor für
„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“
Quelle: Dr. Carlo Schhmid
„Rede zum Grundgesetz imPalamentaischen Rat“, 8. Juni 1948
So ist es. Aber nur wenige sind es, die die weitgehende (Fehl) Konstruktion des GG erkennen, geschweige denn begreifen. Wobei es eine vorsaetzliche Konstruktion war und ist. Man wollte Demokratie, konkret auch Grundrechte, simulieren, tatsaechlich aber den Staat ermaechtigen, das boese Volk, bekanntlich der ausgemachte Taeter, umfassend zu beherrschen. Art 2 GG z. B. zeigt quasi exemplarisch das Freiheitsverstaendnis der Verfasser. Die Machthaber bestimmen mittels einfachem Gesetz den jeweiligen Umfang der Freiheit. Der Schritt zur bloßen Gewährung liegt sehr nahe. Die Ueberraschung waehrend Corona erstaunt, so wie alle Überraschungen ueber das Handeln des Regimes. Es vollstreckt Art 2 GG, bei dem der 2. Teil offenbar vergessen wird. Aehnlich anderer Freiheitsartikel bis hin zu Art 14. Dass der Staat immer durch konkrete Personen oder Gruppen agiert, wurde entweder uebersehen oder zumindest billigend in Kauf genommen. Dass diese Menschen / Gruppen, die Steilvorlage war natuerlich das Parteienprivileg , NSDAP hin oder her, frueher oder spaeter dazu neigen, tatsaechlich zu herrschen, und das sogar zunehmend, dass sie kolludieren, wurde wohl seitens der Befreier nicht begriffen, trotz der Vorgeschichte, wobei die Parteifunktionaere, die es auch 1949 gab, vermutlich ihre Chance ahnten. Das naturgemaess selektive und wunschgepraegte, sehr wenig juristisch geprägte Lesen dieses GG half natuerlich, die “ Feinheiten“, wiewohl sehr auffallend, zu uebersehen. Uebrigens beginnend bei Art 1, der allgemein eine emotionsbedingte Euphorie erzeugt, rechtlich aber aeusserst fragwürdig, in dieser Form eher problematisch ist. Bekanntlich kann man mit ihm inzwischen Alles “ begründen“, was einem in den ideologischen Kram passt. Selbst die Migration und Alimentation der Gaeste. So war er vermutlich nicht gedacht, aber dann muss er rechtssicher formuliert werden. Allenfalls haette er als Präambel getaugt, keinesfalls als Artikel eines Gesetzeswerkes, welches nun, weil entsprechend verfasst, zur ideologischen „Bibel“ transformiert wurde. Eine Art ideologisch durchsetzter Auftrag an das zudem geschützte Regime mit sehr deutlichen, etatistisch/ sozialistischen Anklängen. Aus dem deutschen Volk ist die Menschheit geworden, das GG zur Weltordnung. Bei den vorsaetzlich „verunglückten“ Artikeln darf man Art 20 IV GG nicht vergessen. Die Begeisterung der “ repraesentativen“ Machthaber fuer dieses GG ist allerdings mehr als verstaendlich. Wichtig ist natuerlich die grundgesetzliche Garantie des preussischen Beamtenrechts resp der entsprechenden Grundsätze. “ Besser“ kann man die Anforderungen und Entwicklungen der Moderne mit den historischen Privilegien einer bestimmten Gruppe nicht verbinden. Fiskalisch leider problematisch, aber immerhin half es dem Regime bei der Besteuerung der Renten. Dieses GG, nicht des! deutschen Volkes, sondern fuer! das deutsche Volk, beduerfte, von seiner sehr speziellen, wenig demokratischen Genese abgesehen, an zahlreichen Stellen einer radikalen „Überarbeitung“ , Artikel fuer Artikel. In diesen Zeiten noch unwahrscheinlicher als je zuvor. Interessant ist, dass die aktuellen Vertreter des Hegemon, ein sehr entscheidender Faktor auch in Sachen GG, nun ueber die Folgen ihrer Steilvorlagen nach WKII II, allerdings auch nach WK I, denn damit fing es an, raesonieren. Es waere wünschenswert, wenn der Hegemon bei seinem Wirken in anderen Laendern endlich aus seinen Fehlern lernen wuerde, nicht nur in diesem Fall. Das würde ihm und den Betroffenen einiges ersparen. Der innere Zustand der ( europäischen) westlichen Welt koennte heute besser sein.
Genau das wollte ich noch dazuschreiben, was sie nun geschhrieben haben.
„Wobei es eine vorsaetzliche Konstruktion war und ist. Man wollte Demokratie, konkret auch Grundrechte, simulieren, tatsaechlich aber den Staat ermaechtigen, das boese Volk, bekanntlich der ausgemachte Taeter, umfassend zu beherrschen.
Was reformiert, bzw. von Grund auf neu gestaltet werden muss,
ist das Grundgesetz,
gemäß Verfassungsauftrag Art.146 des Ersterlasses GG von 1949.
Dem Grundgesetz muss eine staatsrechtliche Struktur gegeben werden,
die dem von der Besatzungsmacht adhoc gebastelten und aufgezungenen Grundgesetz (sagt Dr. Carlo Schmid) fehlt.
Desweiteren wurde jedewelche staatrechliche und verfassungsrechtliche Struktur des Grundgsetzes durch über 280 Änderungen „der Parteiwillkür“ seit seinem Erlass weiter zerstört.
Durch verfassungsrechlichen Missbrauch haben die Parteien mit ihrer Präsenz im Bundestag,
Verwaltungsrecht über Vefassungsrecht gestellt und damit die vefassungsechlichen Gundsätze des Gundgsetzes ausgehhebelt,
zur eigenen Disposition = „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“
Wieder mal ein sehr klarer & kluger Kommentar von Herrn Maaßen.
Wenn man sich jetzt vorstellt wie es sein könnte, wenn er die vermerkelte „c“DU/SU, nmM. unklugerweise, nicht als „Premiumpartner“ bezeichnet hätte, die sich jetzt mit Hilfe der stalinistischen SED-Mauermörderpartei, alias LINKE & SAntifa-„s“PD die schwindende Macht erkaufte?
Schade, aber vllt. positioniert er sich jetzt neu?
Wenn der Verfassungsschutz im parteipolitischen Sinn eingesetzt wird, dann ist er genau das, was die Stasi in ihrem Selbstverständnis war: Schild und Schwert der Partei. Was das bedeutet, wissen die, die die DDR noch bewußt erlebt haben, genau: Bespitzelung des Einzelnen, er könnte ja verdächtig werden.
Staatsrechtlich und verfassungsrechtlich darf die Führung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nur vom Bundestag, mit 2/3 der Stimmen, auf Vorschlag des „Geheimdienst Ausschhusses des Bundestages“ (zur Kontrolle der Geheimdienste), eingesetz oder abgesetzt werden.
Die Unterstellung eines Bundesamtes dem Bundeskanzleramt ist verfassungswidrig
und nur geschhuldet dem unwissenden juristischen Diletantismus von verfassungswidrigen „Partei Politischen Abgeordneten“.
Leider nur ist dieses Staatsrecht, nicht so in Gesetzen verankert.
Ein unwissender juristischen Diletantismus, der schon das Grundgesetz mit 280 Änderungen seit seinem Erlass, zum politischen Spielball degradiert hat.
„Parteifraktionen“ in den Parlamenten dürfen keinen verfassungsrechtlichen Status haben, denn Parteien sind verfassunsgrechtlich keine Pflicht, aber organisatorisch erlaubt.
GG Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.
Es muss sie verfassungsrechtlich nicht geben, aber es darf.
….und die Staatsanwaltschaften müssen zwingend politisch unabhängig werden.
Die gesamte Justiz muß unabhängig sein.
> Ein Gespräch mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Zustände des Verfassungsschutzamtes.
Wollte der Herr nicht mit der Woken Union als „Premium-Partner“ koalieren? Hätte man ihn nicht rausgeworfen, würde er heute noch alles mitmachen…
Was korrigiert (nicht reformiert) werden muss ist der Rechtstaat,
der vom verfassungswidrig angeeigneten Einfluss der Parteien,
mittels politischen Amtes, befreit werden muss, damit
„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ nicht mehr wirken darf.
Bundesamt = unabhhängige Behörde des Bundes, an Weisungen der Exekutive (= Regierung = Kanzler + Minister) nicht gebunden
= der Bundeskanzler, die Innenministerin dürfen die Führung des „Bundesamtes für Verfassungsschhutz“ – weder einsetzen noch absetzen,
nach eigener oder politischer Willkür,
um dem verfassungsrechtlichen Einflussverbot Geltung zu verschaffen.
Das gleiche gilt auf Landesebene.
Soetwas wie die Lüge, „Vertrauen ist erschhüttert“ ist verfassungswidriger Blödsinn.
Das Bundesamt für Verfassungsschhutz schuldet der Exekutive kein Vertrauen.
In Gegenteil, gemäß seinem Verfassungsauftrag mus es jedem Misstrauen, auch und insbesondere der Exekutive der geliehenen Macht GG Art.20
damitt diese die nur geliehene Macht nicht als eigene Macht missbraucht.
Maaßen fordert radikale Reform des Inlandsgeheimdienstes !!!
Nicht nur, oder auch nicht.
Inlandsgeheimdienstes ? Bleiben wir beim Begriff Verfassungsschutz.
Es heißt „Bundesamt für Verfassungsschutz“
„Bundesamt“ = eine unabhängige Behörde des Bundes, nicht der Regierung =
Behörde des Bundes = ist an Weisungen der Regierung nicht gebunden
Wie die Bundesbank eine unabhängige Behörde des Bundes.
Das heißt, dass die Innenministerin Frau Faeeser, ja sogar der Bundeskanzler selber, dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ keine Anweisungen erteilen darf. Der Versuch kann sogar strafbar sein.
Erteilte Anweisungen sind rechtwidrig, rechtlich nichtig und dürfen nicht ausgeführt werden.
Das heißt, das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ darf alleinig nur dem Bundestag (Gehheimdienst Ausschhuss) unterstellt sein, personell und dienstlich,
nicht dem Innenministerium der Regierung.
Bundestag = oberste verfassungsrechtliche Behörde des Bundes
Dies rechtlich zu bestätigen obliegt letztendlich einem Verwaltungsgericht.
Was wir in allererster Linie brauchen ist eine Reform des Justizwesens gemäß GG Art. 20.
Damit Gerichte auch verfassungswidrige Staat(Verwaltung) Strukturen korrigieren.
Warum hat er den VS nicht reformiert, als er dort Chef war?
Weil das nun leider nicht die Aufgabe eines politischen Beamten ist.