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DER PODCAST AM MORGEN

Verfassungsgericht sagt Nein zu unanständigen Gewinnen der Windradindustrie – TE-Wecker am 1. Dezember 2024

01.12.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

Ein bemerkenswertes Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht, es wies die Klage von Windrad-Betreibern ab. Die hatten dagegen geklagt, daß ihre sogenannten Übergewinne abschöpft wurden, um die Strompreise niedrig zu halten. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Doch das Urteil war so zu erwarten, sagt Rechtsanwalt Thomas Mock gegenüber Tichys Einblick.

Der Vorgang wirft einen deutliches Licht auf einen Geschäftsbereich, der weitgehend im Dunkeln liegt. Man sieht lediglich die vielen Windräder, die angeblich gut gegen eine Klimakatastrophe seien. Doch dies versperrt den Blick auf das sagenhafte Geschäft, das dahinter steht. Das stellt so ziemlich alles in den Schatten, was bisher in auch gutgehenden Wirtschaftsbereichen verdient werden konnte.

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8 Kommentare

  1. Ein Schlusssatz fehlt mir zu diesem hochinteressanten Interview: Alle, außer einer Partei und wenige Rufer in der Wüste, machen eifernd mit! Öffentlichkeitswirksamer Gegenwind: Gibt es nicht! Heißt, alles gut, weiter so!

  2. Her Douglas, danke für dieses Interview. Es wäre von erheblichem Interesse für alle Nettowertschöpfer, das gigantische Abschöpfsystem EEG einmal verständlich darzustellen. Das ganze hat inzwischen Pilotenspielcharakter, weil die Gier der profitierenden grünwoken „Eliten“ selbst dem grünen Verfassungsgericht zuviel wurde. Einspeisevorrang, Garantievergütungen für Jahrzehnte weit über Gestehungspreis, Sozialisierung der enormen Netzausbaukosten und der Kosten für die Backupkraftwerke, Subventionierung der Produktion von EEG-Anlagen, rechtliche Bevorzugung in Abwägung gegenüber allen anderen rechtsgütern etc. Der vermeintliche „Klimaschutz“ ist eine einzige Bereicherungsmaschinerie für „Gutmenschen“.

  3. Meine Herren. Bei dem Geschäft mussten die klagen, um gerichtlich feststellen zu lassen, welcher Anteil vom Gewinn ihnen bleibt. Glauben Sie nicht der Presse: es reicht. Es sind arbeitsfreie Gewinne. Die fallen erwerbslos in die Hände einer Lobby.

  4. Grundsätzlich gesehen (Kosten- Nutzen Rechnung) ist die Stromerzeugung mit Windrädern nicht wettbewerbsfähig, weil nicht grundlastfähig. Also kommt jetzt der planwirtschaftlich denkende Linkspolitiker aus den drei bis vier Linksparteien im Bundestag und beschließt, Steuergelder dafür aufzuwenden. Steuergelder? Nein, ein Staat und Bundesländer mit so hohen Schulden könnte über die einkommenden Steuergelder normalerweise nicht verfügen. Weil damit müssten zuerst die Zinsen der früher aufgenommenen Kredite bezahlt werden. Aber in der Planwirtschaft alias Marxismus oder Faschismus wird eben anders gedacht.

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