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Zweierlei Maß

Marine Le Pen verurteilt – von der Leyen bleibt ungeschoren

03.04.2025

| Lesedauer: 4 Minuten
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche – vor allem nicht, wenn der Verursacher des geringeren Schadens hart bestraft, der Verursacher des gigantisch größeren Schadens weiterhin „große“ Politik machen darf. Bei Le Pen geht es um 2,9 Millionen Euro EU-Gelder, bei Ursula von der Leyen um 4 Milliarden und mehr.

Marine Le Pen und acht weitere EU-Abgeordnete aus dem französischen „Rassemblement National“ (RN) wurden der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden. Das erklärte ein Pariser Gericht in einem Urteilsspruch vom 31. März. Der Gesamtschaden betrug, so die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis, 2,9 Millionen Euro, weil Fraktionsmitarbeiter für den RN gearbeitet hätten. Für Le Pen hat die Staatsanwaltschaft ein fünfjähriges Kandidierverbot (Verlust des passiven Wahlrechts auf Zeit), fünf Jahre Haft (davon zwei auf Bewährung) und eine Geldstrafe von 300.000 Euro gefordert. Das genaue Strafmaß für die neun politischen Angeklagten (sowie zwölf weitere) bleibt noch unklar. Marine Le Pen könnte mit dem Entzug des passiven Wahlrechts also bei den französischen Präsidentschaftswahlen im April 2027 nicht antreten. Es sei denn, es gelingt ihr, dass das Urteil noch rechtzeitig revidiert wird. Ein Berufungsgericht will 2026 entscheiden.

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Szenenwechsel zur Causa „Ursula von der Leyen“

Nach den Wahlen zum EU-Parlament vom Mai 2019 handelten die EU-Regierungs- und Staatschefs aus, dass die damalige, reichlich überforderte deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (vdL, CDU) Präsidentin der EU-Kommission werden solle. Spitzenkandidat für die CDU/CSU war zwar Manfred Weber (EVP/CSU) gewesen, aber Macron und Merkel fädelten die Personalie anders ein. Von der Leyen hatte sich als Verteidigungsministerin vier Wochen nach der EU-Wahl im Juni 2019 bei der Luftfahrtschau in Le Bourget mit Macron getroffen. Nur ein Schelm kann annehmen, dass es dabei nicht um Zusagen Deutschlands für das von Frankreich vorangetriebene Projekt des neuen europäischen Kampfjets FCAS (Future Combat Air System) ging. Und urplötzlich wurde von der Leyen im Juli 2019 EU-Kommissionspräsidentin. Die EU-Wahlen waren erneut zur Farce degradiert.

Bei den Wahlen zum EU-Parlament vom Juni 2024 war Ursula von der Leyen – pro forma – Spitzenkandidatin der CDU/CSU. Allerdings ohne dass sie auf einem Stimmzettel erschien. Sie konnte vom Wahlvolk also nicht gewählt und auch nicht nicht gewählt werden. Dennoch wurde sie am 18. Juli 2024 erneut Präsidentin der EU-Kommission.

Nebulöser Vakzine-Deal: Kauf für 35 Milliarden, vernichtet mindestens für 4 Milliarden

So weit, so schlecht! Zwischen von der Leyens beiden „Wahlen“ zur Präsidentin der EU-Kommission gab es „Corona“. Dieses Virus konnte wohl nur die vormalige Ärztin vdL besiegen. Oder? Im Frühjahr 2021 soll sie – bis heute nebulös – mit dem Pharmariesen Biontech/Pfizer ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff eingefädelt haben. Das Vertragsvolumen – laufend bis 2027 – wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wegen Ablauf des Haltbarkeitsdatums mussten Impfdosen bislang wohl in der Größenordnung von rund 4 Milliarden Euro vernichtet werden.

Die New York Times (NYT) bekam von diesem „Deal“ Wind und berichtete davon, dass es vor dem Deal einen persönlichen Kontakt zwischen vdL und Pfizer-Chef Albert Bourla gab. Dabei sollen beide per SMS kommuniziert haben. Die NYT und ihre Korrespondentin Matina Stevis-Gridneff beantragten den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die vdL und der Pfizer-CEO zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben sollen. Die EU-Kommission verweigerte dies aber mit dem Hinweis, dass sich in ihrem Besitz keine solchen Dokumente befänden. Die am 25. Januar 2023 eingereichte Klage der Korrespondentin und der New York Times stützt sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments regelt, sowie einen Verstoß gegen Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die EU-Kommission und vdL waren für Transparenz bis heute nicht zu haben.

Warum löst sich der Bodennebel um von der Leyens Vakzine-Deal nicht auf?

Zu den milliardenschweren Corona-Impfstoffkäufen ermittelte schließlich die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO). Die Angelegenheit sollte/wollte das Gericht der EU (EuG) klären. Am 17. Juli 2024 hat das EuG immerhin schon mal festgestellt, dass die EU-Kommission den Zugang zu den Verträgen über den Kauf des Impfstoffs Covid-19 für die Bürger zu Unrecht beschränkt hat. 17. Juli: Das war exakt am Tag, bevor das EU-Parlament am 18. Juli vdL erneut als Präsidentin der EU-Kommission bestätigte. In Luxemburg startete im November 2024 derweil die mündliche Verhandlung zur NYT-Klage über die Herausgabe von SMS-Nachrichten (Rechtssache T-36/23).

Zwischenzeitlich gab es unter anderem eine Klage eines Belgiers gegen vdL. Ein Gericht im belgischen Lüttich hat diese Klagen aber abgewiesen und sie für unzulässig erklärt. Der belgische Lobbyist Frédéric Baldan hatte im April 2023 Strafanzeige wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruption gestellt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Baldans Klage nicht zulässig sei, da er keinen persönlichen Schaden nachweisen konnte. Auch habe er kein legitimes Interesse gehabt, in diesem Fall zu klagen. Dasselbe gelte für die Klagen von Impfgegnern und anderen Beteiligten.

Das öffentliche Interesse an diesem seltsamen Deal besteht aber weiterhin. Noch einmal: Es geht um den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen gegen Covid-19 im Wert von über 35 Milliarden Euro. Viele Impfdosen wurden nicht gebraucht und mussten vernichtet werden. Ein gigantischer Schaden für den Steuerzahler!

Der deutsche Europaabgeordnete Martin Sonneborn von der Satirepartei „Die Partei“ will sich damit nicht zufriedengeben. „Wenn jemand über 35 Milliarden Euro öffentlicher Gelder in den Sand setzt, ist der Schaden ein allgemeiner“, sagte er der taz.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass es Ärger um die SMS-Kommunikation von der Leyens gibt. In ihrer Zeit als Verteidigungsministerin wurden die Daten auf einem ihrer Handys gelöscht. Das Verteidigungsministerium begründete dies 2019 mit einem „Sicherheitsvorkommnis“. Kritiker monierten, dass dadurch Beweise in der 200 Millionen Euro teuren Berateraffäre verloren gegangen seien, in der es um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis zu Vetternwirtschaft ging. TE hat wiederholt darüber berichtet.

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Fazit: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche. Vor allem dann nicht, wenn ein Schaden knapp drei Millionen Euro ausmacht, der andere Schaden das etwa gut Tausendfache, also 3 bis 4 Milliarden. Und wenn der Verursacher des geringeren Schadens hart bestraft, der Verursacher des gigantisch größeren Schadens weiterhin „große“ Politik machen darf. Solche Ungleichheiten lassen „Europa“ in der Wahrnehmung durch die Bürger zur Farce und Politik erneut zu einem schmutzigen Geschäft werden.


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35 Kommentare

  1. Irgendetwas magisches muss an dieser Frau sein. Sie wurde nie demokratisch bestätigt, hat nichts richtig erreicht – also ein typischer Tunichtgut – und kam trotz aller Misserfolge bis ganz oben hin. Sexuelle Vorzüge können es ja nicht sein – was aber dann?

  2. Politik ist ein dreckiges Geschäft. Vor allem die Politik, die wir hier in Deutschland und Europa erleben, bei de uns irgendwelche Figuren als demokratisch gewählt einfach vor die Nase gesetzt werden. Aber es wird uns als Fürsorge verkauft. Und einige Auserwählte stecken sich die Taschen mit dem Geld voll, das den Bürgern aus der Tasche gezogen wird. Und wenn jemand die Stirn hat diese Verbrechen aufzuklären, wird er als Nazi verunglimpft. Wir leben nicht mehr in einer Demokratie. Wir leben in einem Sumpf von Korruption, geschönt von diesen korrupten Politikkaspern. Aber unsere Gewaltenteilung, vor allen unsere Gerichte machen mit. Neuerdings sogar unsere Demokratiewächter, das Verfassungsgericht. Alle maßgeblichen Stellen sind von diesen Verbrechern an unserem Volk durchseucht. Gute Nacht Deutschland, gute Nacht Europa.

  3. ……“Viele Impfdosen wurden nicht gebraucht und mussten vernichtet werden. Ein gigantischer Schaden für den Steuerzahler!“…. Welcher Schaden ist denn entstanden? Mehr Impfstoff hätte noch mehr Schaden angerichtet. Das Gesündeste wäre gewesen das ganze Zeug gleich in den Müll zu werfen. Dann wäre der Allgemeinheit auch weniger von der Impfung angerichteter Schaden entstanden.

  4. Man sollte auch mal im Verwahrgelass der Friedrich Ebert Stiftung Nachschau halten, ob da nicht auch noch ein beschmutzter Stecken eines ehemaligen
    „KaKafüGMaSchu“ versteckt worden ist.
    Ich sage vorher: Die Wahrheit kommt ans Licht. Aber erst nach Freigabe der Akten in 75 Jahren.

  5. Na aber das ist doch überall so! Wenn ein Mehdorn oder Ackermann Konzerne in und fast in den Ruin treiben und der Staat mit Steuergeld eingreifen muss … werden diese Loser noch mit golden Handschlägen abgefunden anstatt sie ins Gefängnis zustecken und ihnen all ihr Vermögen zu beschlagnahmen!!! Aber wenn eine Kassierein eine Pfandbon über 1,25 einlöst, dann ist sie den Job los und ermittelt werden würde neuerdings bestimmt auch noch….
    Also alles wie gehabt…. hätte sie mal 1Mrd veruntreut … dann wäre sich Präsidentin geworden

  6. Die Ungeschorene ist doch die Auserwählte zur Umsetzung der Agenda 2030/2050. Der kann nichts passieren.

  7. > Das öffentliche Interesse an diesem seltsamen Deal besteht aber weiterhin.

    Zusätzlich müsste man noch gleich den „Green Deal“ und welche mit der Rüstungsindustrie untersuchen.

  8. Das Kaltstellen von politisch Andersdenkern via Justiz ist eigentlich die Domäne von autoritären Regimen.
    In solchen autoritären Regimen wird eine Verfehlung konstruiert und mit einer Gefängnistrafe abgeschlossen.

    In der EU hat man die Idee des Kaltstellens modifiziert unter dem Deckmantel demokratischer Integrität.
    Man sucht gezielt mit Eifer nach einer Verfehlung des politisch Unliebsamen, bauscht diese Verfehlung auf, sodass sie Strafverfolgungsrelevanz bekommt. Dann kommt das politisch motivierte Urteil, das gezielt auf private und / oder politische Existenzvernichtung hinausläuft. Sogar ein komplette Angriffe auf Wahlergebnisse werden so mittlerweile von höheren Gerichten im Dienste des linksgrünen Zeitgeistes inszeniert.

    Was bei politisch Andersdenkern aufgetauscht wird, wird bei Verfehlungen aus den eigenen Reihen des linksgrünen Herrschaftapparates bagatellisiert und vor Strafverfolgung geschützt. Letztlich als demokratisch integer definiert.

    Diese neue Masche funktioniert!

    Der Wähler hat keine Chance dieses System von Scheindemokratie zu beenden. Käme es zur absoluten Mehrheit für die unliebsame Opposition, würde die Wahl einfach durch die Justiz annulliert oder das abgewählte Parlament kriminalisiert die Opposition….etc…

  9. „Unsere Demokratie“, „Unser Rechtstaat“, „Unsere Gewaltenteilung“, „Unsere Privilegien“, auf der einen Seite – das „Pack“, auf der anderen Seite. Fragen?
    Wichtigstes Kleidungsstück: Bademantel

  10. Um all die Verfehlungen, Mauscheleien und Gesetzesverstöße von Frau von der Leyen aufzuzählen würde hier der Platz wohl nicht ausreichen. Da ist es wohl einfacher nach etwas zu suchen was sie richtig gemacht hat, aber dazu fällt mir im Moment nichts ein.

  11. Wer mit Gottvertrauen für die Gerechtigkeit kämpft, der hat aber auch immer als Widersacher den Teufel vor Augen. Der Widersacher der Gerechtigkeit hat zweifelsfrei auch bei dem VdL-Mafia-Deal seine Finger im Spiel und er stellt damit das eigene Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe. Die ekelhafte Schmutzkampagne gegen Marine Le Pen ist da nur Beiwerk einer unerträglichen Schmierenkomödie.

  12. inwieweit ist die Erwähnung der Tatsache,das Ursula von d.L. die Tochter des ehemaligen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht ist,und schon von zarten Jugendjahren an in Brüsseler Eliteschulen für künftige Grösse vorbereitet wurde (alter EU-Adel) zensierwürdig?
    kann man alles selbst recherchieren, die Achse Bundespolitik-EU-Politik ist reinste Inzucht

  13. Nicht nur Uschi hat Dreck am Stecken! Man bedenke, dass eine verurteilte Verbrecherin an der Spitze der EZB steht! Ihre Strafe wurde quasi „ausgesetzt“, weil Madame eine „wichtige Person des politischen Lebens“ ist! Das ist lächerlich! Jeder weiß, dass die EU korrupt bis ins Mark ist. Nur so lassen sich auch solche Urteile erklären.

  14. Eine ganz andere Dimension ist ja vdLs Weigerung, dem Parlament Einsicht in die Verträge zu gewähren. Laut EU-Vertrag hat das Europäische Parlament eine Kontrollfunktion und auch -pflicht gegenüber dem Bürger. Sie legt damit die Axt an die Demokratie, nichts weiter. Die Präsidentin des EP, EVP, die schon einmal vergessen hat, Geschenke anzugeben, hat sich damit zufrieden gegeben.
    Gäbe es „Geschäftsgeheimnisse“, dann bestünde immer noch die Möglichkeit, wenigen Abgeordneten in gesicherten Räumen Einsicht zu gewähren, wie es bei geheimen Dokumenten der Fall ist.
    In Wahrheit dürfte vdL gegen EU-Recht verstossen haben, denn laut Verträgen bestehe Haftungsausschluss (weil weder Wirkung noch Nebenwirkungen bekannt seien). Nur ist bei bedingter Zulassung ein derartiger Haftungsausschluss nicht möglich. In einer Antwort an die Parlamentarierin Anderson hiess es, unter voller Beachtung des EU-Rechts gäbe es unter bestimmten Bedingungen, die nicht näher spezifiziert werden, gewisse Haftungsübernahmen.

  15. Wie sieht es mit Christine Lagarde aus? Im Vergleich?

  16. „Das Gleiche“? Formalrechtlich sind so verschiedene Verstöße und Schäden nun mal nicht das Gleiche. Auf so dünnes Eis würde ich mich nicht stellen, auch wenn ich sehe, dass vdL genug Angriffspunkte bietet. Warum nur greift kein Geschädigter / Berechtigter an?

    • Im Fall Le Pen /RN hat nach den Ermittlungen von OLAF ( Antikorruptionsbehörde der EU) die Staatsanwaltschaft angeklagt und das Gericht hat entschieden. In der Sache wird das Urteil von keinem seriösen Juristen in Frage gestellt. Die politische Bewertung ist ein zusätzliches Thema. Dieses Verfahren war das “ Maßnehmen“. Die begründeten Annahmen gegen UvdL, einschließlich der vielleicht nicht belegbaren Vermutungen und polemischen Unterstellungen, sind von keinen seriösen Ermittlungen dokumentiert. Sie sind ein Potpourri von journalistischen Aussagen. Mir scheint das überhaupt kein vergleichbares “ Maßnehmen“ zu sein, weshalb von “ zweierlei Maß“ keine Rede sein kann.

      • Sie wissen aber trotz ihrer offenkundig en Sympathien schon, warum in Sch’land erst gar nicht ermittelt wird, richtig ermittelt, egal um was es geht. Geeignete Sachverhalte bzw Anfangsverdacht gibt es wie Sand am Meer. Leider aber auch parteigebundene Justizminister. Das nennt man Gewaltenteilung. Uebrigens vernichten die Verdächtigen kraft Macht die problematischen Unterlagen, so sie denn Spuren hinterlassen. Aus dem Ganzen dann Ihre Schlüsse zu ziehen ist sehr bemerkenswert. Fuer Sie ist die Welt so offenbar in Ordnung. Nun denn.

      • Es ist nicht alles legal, was legitim zu sein scheint.
        Bei vdL sieht allerdings ihr ganzes Handeln so aus, als wäre ihre Maxime, sich nur nicht „erwischen“ zu lassen.
        Nein, ich korrigiere mich, denn so manches Verbrechen kann man durchaus auch als eine intelligente Unverschämtheit bezeichnen.
        Und das sehe ich bei ihr ganz anders. Sie ist nämlich in meinen Augen einfach nur unverschämt.
        PS: seriöse Anwälte lassen sich solche Fragen erst gar nicht stellen.

  17. Nur nochmal zum besseren Verständnis frage ich mich, was man Le Pen eigentlich vorwirft? Ich meine, wer sonst als die Fraktionsmitarbeiter selber sollen eigentlich für die eigene Partei „arbeiten“?
    Wie und wo genau wird also die Mitarbeit von Partei und Mandat getrennt?
    Es kann ja sein, daß ich im Wissen um das politische Geschäft etwas minderbemittelt/naiv bin, aber ich erkenne gerade absolut keine illegale Handlung.
    Ganz anders bei Frau vdL, die bis heute nicht verstanden hat, daß nicht alles legal ist, was ihrer Meinung nach legitim zu sein scheint!

    • Man hat mit Eifer nach einer banalen Verfehlung gesucht, um Marine Le Pen irgendwie politisch kaltzustellen.
      Und ausgerechnet der „Saubermann“ Martin Schulz soll den Tipp gegeben haben.

      Und dann wurde die Sache hochgepuscht zur juristischen Relevanz an die hörbare Glocke gehangen. Jetzt brauchte man nur noch Richter, die mitspielen…

  18. Wo kann man eine scharfe Grenze ziehen, um Tätigkeiten des Stabs eines Abgeordneten als nicht dem Angeordneten und seiner Fraktion/Partei dienlich zu „whitelisten“?
    Gibt es überhaupt Abgeordnete, denen man das Le Pen vorgeworfene Delikt nicht vorwerfen könnte?
    Wurde hier ein Exempel zur Abschreckung aller oppositionellen Abgeordneten statuiert?

  19. Zum Thema Löschen.

    Ich las, über die vorzügliche, unabhängige, zensurfreie, nicht-linke Presse aus den USA, daß die Gegner von Trump, zig Gigabyte, oder sogar noch sehr viel mehr, „gelöscht“ hätten.

    Elon Musk und sein DOGE-Team haben aber all diese Daten wieder „hervorholen“ können.

    Elon hat diese Gauner dann ausgelacht und regelrecht verhöhnt und diese als technische Dilettanten bezeichnet.

    Bei von der Leyen wäre das auch möglich (gewesen).

    Wir sollten „dankbar“ sein. Diese undemokratischen EU-Verbrecher zeigen einmal mehr, wie sie ticken. Vielleicht öffnet solch ein skrupelloses, kriminelles Verhalten mehr Menschen die Augen. Besser als jedes Gericht es hätte tun können.

  20. > Sie konnte vom Wahlvolk also nicht gewählt und auch nicht nicht gewählt werden.

    Man hätte durchaus die AfD statt der Woken Union wählen können. Soll doch das Imperium wie in Rumänien ganz offen Diktatur einführen – zumindest verschwinden dann letzte Illusionen.

  21. Was hier passiert ist, erscheint mir offensichtlich: Angesichts des immer größeren Zuspruchs, den Frau Le Pen aus der Wählerschaft erfährt, und der Perspektive, sie als nächste Staatspräsidentin zu sehen, hat man sich mit Belastungseifer hingesetzt und überlegt, welcher juristische Angriffspunkt sich finden lässt, um sie und die Interessen ihrer Wähler aus dem Elysee-Palast fernzuhalten.

    Möglicherweise kann man die Verurteilung in dieser Sache sogar rechtfertigen, aber für mich erscheint klar, dass der Wille zu belasten zuerst da war, das drakonische Urteil (Fußfessel!) offensichtlich dazu dienen soll, Le Pen politisch zu zerstören, und Weggefährten zu warnen. Dazu kommen die doppelten Standards: Gefängnis wegen einer Formalie, die noch dazu recht verbreitet scheint, während andere mit gravierenden Sachverhalten davonkommen.

  22. Die selben Interessengruppen, die Le Pen vernichten wollen, halten weiterhin ihre Hand schützend über von der Leyen.

  23. Wäre mal interessant zu erfahren, ob diese Mitarbeiter ausschließlich und nur für das RN gearbeitet haben, sich aber von der EU bezahlen ließen oder ob sie auch für die Fraktion tätig waren, und sozusagen als Nebenbeschäftigung auch Parteiarbeit geleistet haben. Insgesamt ist diese drakonische Strafe mit Entziehung des passiven Wahlrechts natürlich in keinem Verhältnis zu dem was sich von der Leyen geleistet hat, die völlig ungeschoren davon kommt. Diese Urteil zu Lasten von Le Pen ist eindeutig ein politisches Urteil und als solches zu bewerten.

  24. Die Befehle und Handlungen, die in den 60-gen und 70-gen Jahren aus Moskau kamen waren juristisch im Ostblock niemals anfechtbar.
    Im Westblock ist es langsam ähnlich. Brüssel ist die neue Moskau. Wie lange wird das halten?

  25. Solange es nur die Wahrnehmung von 20% der esser Informierten ist, kann das Kartell damit leben.
    Die Masse grummelt ein bischen, aber wählt weiter unverdrossen Kartellparteien.
    Propaganda funktioniert.

  26. Die beiden Damen haben etwas mit der „selbsternannten Demokratischen Mitte“ in Deutschland gemeinsam….sie hassen dieses Land.

  27. Wie heißt es so schön bei Orwell in „Farm der Tiere“:
    Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen.“
    That’s it!

  28. Wenn es keine Gleichbahandlung gibt, ist das System TOT.
    Es folgen Anarchie, Revolution, Chaos, die Geschichte lehrt, daß dies unvermeidlich ist.

  29. V.d.L. hat ja nicht nur die vier Milliarden für die vernichteten Impfdosen vergeudet, sondern zumindest auch einen erheblichen Teil der „verimpften“, die mit massivem Druck – teils Zwang – unter die „Patienten“ gebracht wurden.

    • Solange sich wegen offensichtlich wahrnehmbarer Angriffsflächen kein Kläger findet, wird wegen empfundener Delikte erst recht keiner klagen.
      Vergeudung sowohl der verfallenen als auch der verimpften Dosen schließt sich möglicherweise doch etwas aus.

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