Ulrich Vosgerau schlägt eine Weitergabe des Wahlrechts vor, um die “übermäßige Politisierung des Wahlverfahrens zu beenden. Die Bundesregierung hat es aber auch noch selbst in der Hand, eine Entscheidung herbeizuführen. Sie folgt dabei Gesetzen, die CDU, CSU, SPD und Grüne beschlossen haben, um AfD und BSW vom Verfassungsgericht fernzuhalten.
TE: CDU, CSU und SPD konnten sich heute im Bundestag nicht auf die Wahl von drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht einigen. Deshalb hat die Koalition den Tagesordnungspunkt ganz abgesetzt. Wie geht es nun weiter, Herr Vosgerau?
Ulrich Vosgerau: Wenn sich der Bundestag nicht einigen kann, dann tritt die Entscheidungskompetenz des Bundesrates ein. Noch ist aber völlig offen, ob das passiert. Der Bundestag hat auch die Möglichkeit, nach der Sommerpause die Wahl wieder anzugehen.
Also wieder Frauke Brosius-Gersdorf, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold?
Nicht zwingend. Der Bundestag kann nochmal über die drei selben Kandidaten abstimmen. Das Parlament kann aber auch ganz oder teilweise über andere Kandidaten abstimmen – oder sich schon jetzt entscheiden, dass es kein weiteres Wahlverfahren gibt und es seine Entscheidungskompetenz an den Bundesrat abgibt.
Ist dieses Verfahren eine Folge des Pakets, das CDU, CSU, SPD und Grüne während der Zeit zwischen dem Bruch der Ampel und dem Ende der Wahlperiode beschlossen haben?
Richtig. Dieses Paket hatte den Zweck, jeglichen Einfluss von AfD und BSW auf das Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Der Einzug des BSW in den Bundestag war da ja noch eine Option. Zu diesem Paket gehörte auch ein Vorschlagsrecht für das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich nicht üblich und auch nicht ganz unproblematisch ist.
Inwiefern?
Eigentlich sollen Richter nicht entscheiden dürfen, wer mit ihnen zusammen entscheidet – quasi als Ausgleich für ihre Unabhängigkeit. Dies gilt nun für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr. Es hat ja auch bereits eine Liste von Kandidaten aufgestellt, die seiner Meinung nach geeignete Kandidaten wären. Auf dieser Liste steht unter anderem Günter Spinner, den die CDU-CSU an diesem Freitag eigentlich als ihren Kandidaten wählen lassen wollte – nachdem sie auf Robert Seegmüller auf Druck der Grünen verzichtet haben.
Ist diese Liste der Ausweg?
Das bisherige Vorgehen der Regierungskoalition hat dazu geführt, dass die Besetzung der Richterstellen übermäßig politisiert wurde. Das hat dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts geschadet. Deshalb wäre es am besten, der Bundestag überträgt sein Wahlrecht gleich an den Bundesrat und der schließt sich der Liste des Bundesverfassungsgerichts an. Das würde die übermäßige Politisierung beenden.
Richter des Verfassungsgerichtes müssen vom Volk gewählt werden und nicht von denen, due dich da die Absolution für ihren Missbrauch abholen. Jetzt sieht man, wie sich die Regierungen mit den Richtern due eigene Politik sichern deutlich. Besonders die Roten, die keiner will, brauchen Verbündete zur Durchsetzung ihrer widerlichen Politik gegen das eigene Volk.
Einfach mal nachsehen wer Mitglied im Bundesrat ist. Unter anderem, Kretschmann, Wegner, Schwesig. Bovenschulte, Tschentscher.Da kann man sich lebhaft vorstellen was für Kandidaten vorgeschlagen werden.
Die Judikative sollte wirklich unabhängiger werden, wie beispielsweise in Italien.
Der war gut. U made my day.
Wie schon im Kommentar zu einem anderen TE-Artikel, möchte ich folgenden Vorschlag zur Diskussion stellen: Das Bundesverfassungsgericht sowie die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative sollen voneinander unabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren. Wie soll aber die Unabhängigkeit des obersten Bundesgerichtes gewährleistet werden, wenn seine Richter durch die Mitglieder der Legislative (Bundestag) und der Exekutive (Bundesrat), letztendlich also von den Parteien, nichtöffentlich in einem Ausschuss „ausgekungelt“ werden? Wäre es nicht angemessener und dem Gericht zuträglicher, wenn die Verfassungsrichter nach ihrer fachlichen Kompetenz parteiunabhängig aus der Richterschaft selbst gewählt würden? Ähnlich, wie schon ein anderer Kommentator vorgeschlagen hat, könnte die Richterschaft dafür einen entsprechenden Wahlausschuss bilden. Aktuelle Verfassungsrichter sollten davon ausgeschlossen sein. Als Verfassungsrichter sollten außerdem grundsätzlich nur parteilose Personen in Frage kommen.
Die Auswahl von Verfassungsrichtern ist immer politisch bedeutend, man sieht das ja auch in anderen Ländern wie z.B. in den USA. Ein erster Schritt in Deutschland wäre aber doch, daß Kandidaten über eine Laufbahn als Richter in Landes- und Bundesgerichten verfügen müßten, bevor sie überhaupt nominiert werden könnten. Es darf nicht passieren, daß rein akademische Gestalten aus linken Universitätsbiotopen im Handstreich vor der Sommerpause in das höchste deutsche Gericht mal eben so durchgewunken werden. Das ist es, was dem Ansehen des Bundesverfassungsrichts erheblich schadet! Auch Politiker, die lediglich mal Jura studiert haben und zwei Staatsexamen vorweisen können, aber keine solide Berufspraxis und Karriere als Richter, wie Müller oder Harbarth, sollten nicht als Kandidaten in Frage kommen dürfen. Die Zunft der Richter müßte hier mal Stellung beziehen! Richter müßten zudem in der Öffentlichkeit streng juristisch argumentieren, wohl die Problematik darstellen, aber sich ideologischer oder sogar agitatorischer Äußerungen enthalten. Auch das ist für das Vertrauen in die Gerichte unerläßlich.
Wenn es witklich eine Gewaltenteilung geben sollte, muss die Besetzungshoheit über hohe Richterstellen komplett der Einflussnahme durch Parteien und Regierung entzogen werden.
Vorschlag: eine wirkliche Fachkommision stellt eine Liste entsprechend qualifizierter Richter zusammen. Zugangsvoraussetzung um auf diese Liste zu kommen ist: Keine Zugehörigkeit zu einer Partei oder parteinahen Einrichtung weder in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Aus dieser Liste, welche mindestens dreimal so viele Kandidaten wie zu besetzende Stellen umfasst, wird per LOS entschieden wer den Zuschlag bekommt.
Ist natürlich reine Utopie, da die Sabotierung der Gewaltenteilung das entscheidende Mittel ist, um aus einer Demokratie eine Demokratur zu machen.
Die Wahl der Richter ist die eine Sache. Immer wichtiger erscheint mir die Kontrolle der politisierten Richter. Befangenheit, Willkür, Nicht-Annahme zur Beschwerde, korrupte Urteile (Textpassagen im Klimaurteil wurden sogar übernommen), Anmaßung und fingierte Beschwerden, Kungelei mit Politik.
Das BVerfG braucht eine unabhängige Kontrollinstanz, die die Befangengeit und Disziplinarmaßnahmen entscheiden kann, die Bearbeitung einer Beschwerde erzwingen kann, Korruption und Rechtsbeugung verfolgen kann.
Diese Kontrollinstanz kann nicht gewählt sein, sondern sollte aus z.b. allen aktiven Richtern der OLG bestehen, was automatisch einen gewissen Parteienproporz ermöglicht. Mit Mehrheitsentscheidung kann diese Kammer dann ein Verfahren erzwingen.
Das wird leider nötig, wenn die Politik immer weiter versucht die Judikative zu infiltrieren und zu missbrauchen.
Zitat: „Eigentlich sollen Richter nicht entscheiden dürfen, wer mit ihnen zusammen entscheidet – quasi als Ausgleich für ihre Unabhängigkeit. Dies gilt nun für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr.Eigentlich sollen Richter nicht entscheiden dürfen, wer mit ihnen zusammen entscheidet – quasi als Ausgleich für ihre Unabhängigkeit. Dies gilt nun für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr. Es hat ja auch bereits eine Liste von Kandidaten aufgestellt, die seiner Meinung nach geeignete Kandidaten wären.
> Ach, das wird ja immer schöner und doller: „Es hat ja auch bereits eine Liste von Kandidaten aufgestellt, die seiner Meinung nach geeignete Kandidaten wären“.
Als wenn wir mit Blick auf die im AltparteienKARTELL herrschenden „Wir-Demokraten-der-Mitte“ und ganz besonders auch mit Blick auf die Grünen und deren Filz nicht schon genug an Clan-Strukturen, Veddernwirtschaft und Klüngelei in unserer Politik haben. Und da beginnt dann nun auch noch unsere höchste Gerichtbarkeit in die selben Fußstapfen steigen zu wollen und so das -sowieso schon arg ramponierte- Vertrauen beim Bürger & Souverän gänzlich verlieren zu wollen.
Nachdem ja auch schon bekannt geworden ist, dass sich -auch- unsere hohe Richterschaft gerne und des öfteren auch mit unserer „Altparteien- und Reg.-Elite“ zum „Dinner“ treffen tut, dürfte sich wohl bis in die letzte Ecke dieser gewordenen Bananenrepublik herumgesprochen haben, dass selbst auch unsere höchste Gerichtbarkeit schon längst zum Büddel & Handlanger des AltparteienKARTELLs geworden ist. Welch Schande!
Es gibt, völlig unbemerkt, in Europa einen Staat, dessen Gerichtsbarkeit komplett unabhängig vom Staat ist: Italien.
Wen es interessiert, man kann es nachlesen unter:
https://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-italien/
Dankeschön. Vergleiche sind immer notwendig, um zu sehen, welche Alternativen es gibt. Die Richter von den Wählern ins Amt zu wählen halte ich für sinnlos. Wer hat schon Ahnung, welcher Richter sich für das GrunddG als Schutzwall für jeden Einzelnen, sich für unsere Freiheit einsetzen würde?
Das wichtigste ist wohl, dass den Richtern nicht das Parteibuch vor der Nase hängt, wie z.B. bei dem Merkel Harbarth.
Ein Verfassungsgericht ist ein politisches Gericht, weil es ja immer eine Gesetzeslage beurteilt, die von einer politischen Mehrheit geschaffen wurde. Es soll eigentlich die Bürger vor übergriffigem Verhalten der Legislative und Exekutive (die manchmal abseits oder ganz ohne Rechtsgrundlage handelt) schützen. Damit rückt es automatisch in das Zentrum der politischen Auseinandersetzung und muss sogar gegen besonders starke politische Kräfte agieren – nämlich gegen die Mehrheit im Parlament und in der Länderkammer, die zu allem übel selbst nur aus Regierungen besteht (schon das ist komplett verrückt). Die Besetzung des Verfassungsgerichts ausgerechnet einer solchen politischen Überlegenheit auszuliefern, ist ein Webfehler, der der Idee der demokratischen Legitimation geschuldet ist. Das impliziert aber kein Vorschlagsrecht der Mehrheit: Tatsächlich sollte dies überwiegend bei der (größten) Opposition liegen, weil nur so die Distanz des Verfassungsgerichts zur Macht etabliert und erhalten wird. Ähnlich sollte der Staatsfunk funktionieren – als Gegengewicht zu Gesetzgebung und Regierung. Jedenfalls kann so ein politischer Durchmarsch einer Mehrheit effektiv verhindert werden, ohne dass die Mehrheit von einer Minderheit dominiert wird. Dann braucht es übrigens auch kein Theater um Zweidrittelmehrheiten, die im Ergebnis nur dazu führt, dass ein politischer Rand (z. B. derzeit die SED) maßgeblichen Einfluss gewinnt.
Die Krux ist, dass von demokratischer Legitimierung der Richter die Rede ist. Und das führt natürlich immer zu Einfluss durch „die Politik“. Die 2/3 Mehrheit hilft auch nicht weiter, wenn die Parteien sich inoffiziell zu einer einzigen Partei namens „Brandmauer“ zusammengeschlossen haben. Dann kann man nur hoffen, dass die Opposition eine Sperrminorität hat.
Insofern ist Ihr Vorschlag eine Alternative. Aber ob er wirklich Unabhängigkeit erzeugt? Denn der Richter ist ja nicht auf Neutralität, sondern auf die ihn einsetzende Partei ausgerichtet.
Palim.P hat einen interessanten Artikel verlinkt. Vielleicht haben Mitleser ebenfalls Links darauf, wie Richterstühle in der EU, in der westlichen Welt „neutral“ besetzt werden?
dieses Gericht ist ohnehin schon komplett im Griff der Parteien,ich erinnere nur an ehemalige Ministerpräsidenten und Fraktionsvorsitzende als Richter….
Brosius-Gersdorf wird wohl nicht nochmal aufgestellt, die dürfte „verbrannt“ sein.
Sie unterschätzen die politische Todessehnsucht der SPD. Zweistellig ist denen noch zu viel.
Das ist denen egal. Denn das Parlament wird linkslastig bleiben und damit linkslastig regieren, solange die CDU/CSU mitspielt. Viel wichtiger als Wahlergebnisse ist Links, dass sie die entscheidenden Stellen besetzen. Und einen radikalen Richter am BVerfGE unterzubringen, wäre ein wichtiger Schritt.
Mit dieser Personalie steht und fällt die SPD! Die muß das durchziehen oder sie verliert ihr Gesicht und eine Menge Wähler. Sie brauchen die für das AfD Verbot und dafür würden die Sozialisten alles tun denn sie wüßten, bei der nächsten Wahl rückt die 5% Hürde näher wenn die AfD noch mit dabei ist!
Ich befürchte leider doch. DIe CDU sollte halt bei Robert Seegmüller auf Druck der Grünen zurückstecken, gleiches gilt leider nicht für das verqueerte Weltbild der Rasenpartei. Allein die Äußerungen von KGE zum Thema lassen einen erschaudern.
Links gibt niemals auf. Nach der Sommerpause wird die Dame gewählt. Dann glauben alle, der Sturm habe sich gelegt. Die CDU/CSU wird einknicken.
Die Idee, dass die Legislative „ihre“ Richter bestimmt, von denen sie beaufsichtigt oder kontrolliert werden will, ist per se interessant. Allerdings auch nicht interessanter als die Macht der Parteien ueber alle Gewalten oder dann die Kollusion der Medien mit den Parteien. Selbstredend laeuft hier systemisch einiges voellig daneben bzw wurde ( vorsaetzlich) falsch angelegt. Falsch iSd. Demokratie, nicht der Parteien. Beides wird ja gerne “ verwechselt“, von den Systemlingen. Offenbar ging “ man“, wie in Sch’land ueblich, von einer Art paradiesischen Idealzustand aus, Der nie durch “ boese“ Menschen mit schlechten Absichten verändert wird. Aktuell z. B. durch Merkel, Merz, Klingbeil und Co., obwohl man wissen muesste, was diese Typen aus einer Demokratie machen koennen und wollen, erst recht aus einer Fassadendemokratie. Aktuell wieder zu besichtigen. Eine der klugen, alten Griechen vor 2500 Jahren waere maessig ueberrascht. Der Michel ist es. Die Idee, dass hier auf ewig ein demokratischer Bundestag handelt, ist an deutscher Naivität nicht zu ueberbieten. Es aehnelt der Sicht auf EU, ÖRR und vielen anderen Institutionen. Niemand kontrolliert und der Michel glaubt ernsthaft, es passiert nichts. Das Kartell mit seinen Transformatoren ist fuer die Bestimmung “ seiner“ Richter denkbar ungeeignet. Man koennte die Auswahl einer entsprechend besetzten Gruppe von Verfassungsrechtlern und Richtern an obersten Gerichten ueberlassen und, wenn man will, festlegen, dass sowohl die Verfassubgsrechtler wie auch die Praktiker in den Senaten vertreten sind. Ueber die Amtszeitsgrenze koennten Risiken reduziert werden. Entweder schließt man aktive Parteimitglieder aus oder legt die Anzahl entsprechend der Stimmenverteilung der Parteien im BT fest. Wobei diese Alternative die deutlich schlechtere waere. Parteiinteressen haben in diesem Gericht nichts zu suchen. Nun ist jede Aenderung des Systems oder im System ausgeschlossen, solange dieses nicht insgesamt resetted wird. Zu Lasten der Parteien natuerlich.
Die Bewerber sollten sich wenigstens einer öffentlichen Befragung durch den Bundestag stellen müssen. Ein Blick in die USA zeigt, wie es gemacht wird. Befragung unter Eid, mehrere Stunden lang – da werden sämtliche Leichen ausgegraben. Ein transparentes Verfahren – nicht diese linksgrüne Hinterzimmerkungelei der Altparteien.
Ob diese Befragung aussehen würde wie in den USA? Befragung durch die Blockpartei mit ihren Flügeln gegen Befragung durch die einzige Oppositionspartei AfD. Julia Klöckner als Ordnungsmacht gegen die Verwendung des Begriffs „Lügen“. Und außerhalb die ordnenden Mächte „Medien“ mitsamt dem neutralen, informativen ÖRR und friedlich demonstrierende „Aktivisten“.
Für D habe ich wenig Hoffnung. Befragung ist hier doch gar nicht mehr vorgesehen bzw. möglich. Die haben alle zu viel Dreck unter den gemeinsamen Teppich gekehrt.
Persönliche Zweifel sind kein Argument, sondern ein linksgrünes Mittel zur Obstruktion eines Lösungsfindungsprozesses. Wer nichts weiter einzubringen hat, als seine persönlichen Zweifel, will nicht konstruktiv beitragen, sondern verhindern und blockieren.
Mit dem Bundesrat wird alles besser? Sitzen da keine Berufspolitiker drinnen? Sind die nicht empfänglich für Beeinflussung durch ihrer „Genossen“.
Ich halte das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht mehr für NEUTRAL. Man schaue sich die Urteile an Bürgerrechte gegen fiktive Klima Hysterie.
Die obersten EU Gerichte entscheiden schon seit Jahren Pro-„Asyl“, übersteigerte „Menschenrechte“ wie „Einwanderung“ um hier auf unsere Kosten zu leben. Absolut einseitig.
Sinn der Show: Legitimation vortäuschen und den politischen Gegner der Entscheidungsfreiheit berauben.
Ja, wer hat denn die Mehrheit im BR? Soll ich daran glauben, dass sich der CDU Bürgermeister von Berlin nicht seinem Koalitionspartner „unterwirft“. Wobei das bei dem Mann in meinen Augen schon kein Unterwerfen wäre. Denn Unterwerfen setzt Unfreiwilligkeit voraus.
Wie gesagt, persönliche Zweifel sind kein Argument, sondern ihre Instrumentalisierung ein linksgrünes Mittel zur Obstruktion. Wie linksgrün sind Sie?
Die Frage welche ich mir stelle, wie soll eine unabhängige Gewaltenteilung funktionieren, wenn die Richter durch Parteien vorgeschlagen werden? Kann das gut gehen? Besonders in diesen Zeiten. Die gleiche Frage kann man bei den Staatsanwaltschaften stellen, wie sollen die frei und unabhangig sein, wenn diese weisungsgebunden sind? Das System, die Gewaltenteilung ist im Prinzip gut, die einzelnen Gewalten müssen vollkommen unabhängig sein und nur dem Bürger verpflichtet.
Eine Unabhängigkeit scheint schwierig zu realisieren.
Die ultralinke Uni Hamburg sieht keinen Grund, die Plagiatsvorwürfe zu prüfen. Wen wundert das in einer linksextremen Stadt. Hamburg, Bremen, Leipzig, Frankfurt und allen voran Berlin, sind linksextrem. Das ist wohl unzweifelhaft.
Schade, ich hätte mir eine etwas tiefergehende Diskussion des Themas mit Ulrich Vosgerau erwartet. Natürlich ist die aktuelle Wahl der Richter eine „übermäßige Politisierung“ – doch warum diese, nur diese, erst jetzt?
KEIN Richter an den Senaten des Bundesverfassungsgerichtes sitzt dort aus Zufall, nur aufgrund seiner Expertise. Alle sind auf dem Ticket von Union, SPD, FDP und Grünen ernannt worden – ALLE sind Parteirichter.
Man kann und muss das kritisieren, aber unbestreitbar bestünde das Bundesverfassungsgericht nur aus „AfD-nahen“ Richtern, hätte die AfD im Bundestag seit 2013 die absolute Mehrheit.
Ganz offensichtlich gibt es schon seit Jahrzehnten die Absicht und Tendenz, das Bundesverfassungsgericht (und analog die Verfassungsgerichte in den Ländern, sowie den EuGH) als unanfechtbare „Überregierung“ zu nutzen, nie bedroht, vom Souverän, dem Volk, zur Verantwortung gezogen oder abgewählt zu werden. Dies ist wohlgemerkt ein systemischer (!) und kein politischer Fehler.
Die politische Linke, von kurzen Phasen abgesehen, nie mit den nötigen Mehrheiten, um ihre Agenda durchzubringen, hat das nur viel früher erkannt. Denn nach 1945 hat sie den eher von Konservativen geformten Staat BRD nie als „ihr“ Land angesehen, sondern wollte, musste es erst dazu machen. Darum hat ihr, vergleichbar mit der heutigen Rechten, auch immer das Gottvertrauen in Staat und System gefehlt, an welchem die Konservativen so verzweifelt festhalten. Genau darum konnte und kann die Linke sie eins ums andere mal vorführen. Darum haben sie keinen Widerstand geleistet, als die Gewaltenteilung ab 1968 Stück für Stück abgeschafft wurde.
Ulrich Vosgerau müsste eigentlich die Abschaffung des BVerG fordern, oder die Entlassung aller Richter und ihre Neuwahl. Erkennbar schreckt er davor zurück. Und das Land bleibt weiter Beute der Blockparteien. Was kann schon schiefgehen? Schließlich ist unsere Verfassung doch gut.
Herr Hadmut Danisch hat das sehr schön und verständlich heute in seinem Blog geschrieben.
„Deshalb wäre es am besten, der Bundestag überträgt sein Wahlrecht gleich an den Bundesrat und der schließt sich der Liste des Bundesverfassungsgerichts an. Das würde die übermäßige Politisierung beenden.“
Ist das ernst gemeint? Das BVerfG soll über seine eigene Besetzung entscheiden?
Das kann nicht die Lösung sein, vor allem deswegen, weil dieses Gericht schon heute politisiert ist und Einfluss auf die Exekutive nimmt. Man denke beispielsweise an das Klimaschutzgesetz. Hat das BVerfG bereits politische Schlagseite, so ist wahrscheinlich, daß sich diese mit Neubesetzungen verstärkt, wenn es selbst darüber entscheidet.
Grundsätzlich sollte der große Einfluss der Parteien auf die Wahl der obersten Richter zurückgedrängt werden. Dazu gibt es Reform-Vorschläge, zum Beispiel den, die Richterstellen öffentlich auszuschreiben und den Bundespräsidenten eine Vorschlagsliste erstellen zu lassen. Dazu allerdings müßte der BP parteipolitisch neutral sein, was man vom jetztigen nicht gerade sagen kann.Damit kommt man von den parteipolitischen Mauscheleien und Hinterzimmerentscheidungen nicht weg.
Besser wäre eine stärkere Politisierung in dem Sinne, dass parlamentarische „Hearings“ für die Kandidaten und ein „Laien-Element“, also Bürgerpartzipation, eingeführt werden. Letzteres ist bei einigen Landesverfassungsgerichten möglich.
Eine demokratietheoretisch ideale Lösung, die zu einem wirklich unabhängigen BVerfG führt, ist kaum realisierbar, deswegen sollten die Entscheidungen nciht nur durch Parlamente, sondern auch Bürgerschaft getroffen werden.
Es gibt verschiedene Ideen, wir man vermeiden kann, dass die Richterschaft politisiert wird. Ich kenne keine, die funktioniert:
(1) Immer wieder wird eine direkte Wahl durch die Bürger diskutiert. Ich sehe das kritisch, da dann die Richter Wahlkämpfer werden. Die besten Wahlkämpfer sind nicht die besten Richter. Die populärsten Ideen ergeben nicht das beste Recht.
(2) Die Wahl durch Parlamente funktioniert, wenn die Parlamente die politischen Neutralität der Richterschaft wollen und die Auswahl nach juristischen Qualitätskriterien durchführen. Das scheint aber immer weniger der Fall zu sein.
Eine gute Lösung kenne ich nicht.
Die Frage wäre doch – wozu brauchen wir wirklich so ein Gericht? Legislative (also Rechtsetzung und Rechtschöpfung) sollte ausschließlich Sache des Parlaments sein. Für die Überprüfung von Gesetzen ist der aufgeblähte und barocke Apparat in Karlsruhe überhaupt nicht nötig. Aus diesem Widerspruch entkam er nur, indem er die Ebene der Judikative verlies und oberstes Exekutivorgan wurde. Zeitgleich haben wir eine immer stärkere Marginalisierung des Bundestages als reines Abnickorgan der Exekutive erlebt.
„Die Frage wäre doch – wozu brauchen wir wirklich so ein Gericht?“
Antwort: Weil der politische Prozess immer wieder Ergebnisse hervorbringt, die das Grundgesetz verletzen. Wenn es um Machterhalt geht, brennen bei den Politikern oft alle Sicherungen durch.
Um diese Sicherungsfunktion zu erfüllen, muss das Verfassungsgericht aber angemessen besetzt sein. Und nicht mit Leuten, bei denen in kritischen Fällen die gleichen Sicherungen durchbrennen wie in Regierung und Parlament.
Ich würde gern den Unterschied zwischen dem alten Verfahren und dem jetzigen Verfahren zur Wahl der Bundesverfassungsrichter wissen. Wo finde ich dazu etwas?
Die Änderung beim Wahlverfahren ist: Wenn der Bundestag innerhalb einer bestimmten Frist für eine von ihm zu besetztende Richterstelle keinen Nachfolger wählt, dann kann (!) der Bundesrat einen Nachfolger für diese Stelle wählen. Umgekehrt gilt das gleiche für die vom Bundesrat zu besetzenden Richterstellen.
Für eine der drei Richterstellen läuft diese Frist im August ab, also VOR der nächsten planmäßigen Sitzung des Bundestages.
Zur Zukunft des Verfassungsgerichts….bedeutet das nicht auch das in der vergangenheit das verfassungsgericht nicht unabhängig war sprich politisch unterlaufen war?!
Mal sehen, wie lange die CDU sich noch verbiegen muss, bis sie erkennt, dass es vernünftige Politik zum Wohle des Landes nur mit der AfD geben wird. Seit mehr als 10 Jahren wird Deutschland links regiert, zu Lasten der Bürger, der Freiheit, der Wirtschaft und der „DEMOKRATIE“ . Die zur Wahl stehende linke Richterin war doch nur geplant, um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD in die „richtigen“ Bahnen laufen zu lassen. Diese Politikbanausen regen sich über Trump und Erdogan auf und merken nicht einmal, dass sie selbst noch schlimmer sind. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich …… möchte.
Es ist doch offensichtlich, dass die Wahl das Bundesverfassungsgericht auf Linie trimmen sollte. Links ist woke, auch bei der CDU. Damit ist sie unzählbar geworden. Sollte es Merz gelingen, doch noch eine Mehrheit für diese Antifa-Richterin zu „finden“, ist die CDU am Ende. Die Diskussion jetzt zeugt, dass das Volk diese Entscheidung sehr genau beobachtet und bewertet.
Man kann nur hoffen, dass Merz jetzt erkennt, welchen Fehler er mit der SPD gemacht hat. Wenn es aus seiner Sicht kein Fehler war, ist er als Führer der CDU ungeeignet. Dann sollte er sich bei der Partei die Linke bewerben.
Der Aufstand der linksextremem und grünextremen zeigt doch, was die mit der Richterin und dem getrimmten Verfassungsgericht vorhatten.
Genau, was hat das mit Demokratie zu tun, wenn die Parteien solchen Einfluss auf die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts haben?
Geht denn in Deutschland mittlerweile wieder alle Macht von Partei(en) aus?
„Ist dieses Verfahren eine Folge des Pakets, das CDU, CSU, SPD und Grüne während der Zeit zwischen dem Bruch der Ampel und dem Ende der Wahlperiode beschlossen haben?
Richtig. Dieses Paket hatte den Zweck, jeglichen Einfluss von AfD und BSW auf das Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Der Einzug des BSW in den Bundestag war da ja noch eine Option. Zu diesem Paket gehörte auch ein Vorschlagsrecht für das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich nicht üblich und auch nicht ganz unproblematisch ist.
Inwiefern?
Eigentlich sollen Richter nicht entscheiden dürfen, wer mit ihnen zusammen entscheidet – quasi als Ausgleich für ihre Unabhängigkeit. Dies gilt nun für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr. Es hat ja auch bereits eine Liste von Kandidaten aufgestellt, die seiner Meinung nach geeignete Kandidaten wären. Auf dieser Liste steht unter anderem Günter Spinner, den die CDU-CSU an diesem Freitag eigentlich als ihren Kandidaten wählen lassen wollte – nachdem sie auf Robert Seegmüller auf Druck der Grünen verzichtet haben.“
Sag‘ ich doch, der sogenannte „Wahlersatzmechanismus“.
Heimlich still und leise im regierungspolitischen Vakuum vollzogen, so wie der Akt mit der Schuldenbremse nach der Wahl mit den Mehrheiten des alten Bundestags.
Man nennt das immer öfter einen – inzwischen zwei – Verfassungsputsch(e) !
Diejenigen politischen Kräfte, die andere „verfassungsfeindlich“ und „gesichert rechtsextrem“ nennen und bekämpfen, sind die eigentlichen Leute, die sich an Justiz und GG vergehen – zu ihren Gunsten.
So fliegt eine Sache nach der anderen auf – alles Dinge zum Brandmauerpaket – auch die wahrscheinliche Wahlfälschung in Sachsen zu gunsten der Grünen und einer „demokratischen Mehrheit“ im Landtag.
Dumm nur, dass niemand dem Michel diese Dinge erklärt.
Warum wohl?
Ein kundiger AfD-Politiker würde das in jeder Talkshow erläutern können.
Wenn er es denn 1. bis in eine solche schaffen würde und sich 2. zu diesem Thema äußern dürfte.
„Ich kann mich gar nicht entscheiden – alles so schön bunt hier – ich glotz‘ TV“ (Nina Hagen, 1978)
Auf welcher sachlichen Basis sollten die Bürger diese Entscheidung treffen? Die wenigsten Bürger werden so gut in der Materie stecken, um über die fachliche Eignung von Richtern entscheiden zu können und es werden dann die Richter gewählt, welche die beste PR für sich machen können. Die Ideeist also nmM gut gemeint, aber sachlich nicht zielführend.
Und die schlechte BILD gibt vor, wer zu wählen ist und wer nicht.
Ds ist Unsinn.
Niemand hätte ohne die alternativen Medien gewußt, dass beide Vorschläge der SPD linkslastige Besetzungen der Richterposten sind. Selbst in der Schweiz mit ihrer wirklich direkten Demokratie werden die Richter durch den Staat ernannt.
Anders in Italien, da ist die gesamte Judikative vom Staat unabhängig.
Auf welcher sachlichen Basis sollten die Parlamentarier, die teilweise nicht einmal eine Berufsausbildung oder ähnliches haben, diese Entscheidung treffen?
Es gab mal eine Zeit, da haben diejenigen Parlamentarier, die sich dort auskannten (unter über 600 Abgeordneten findet man da meinstens doch den einen oder anderen), diese Wahl stellvertretend für ihre Kollegen getroffen. Da war das Parlament nicht so ideologisiert wie heute.
Ich habe überhaupt nicht dazu gesagt, daß das Verfahren über das Parlament besser ist. Ich habe nur festgestellt, wo ich die Probleme sehen würde bei einer Direktwahl durch die Bürger. Aber Ihre Strategie ist ja heutzutage verbreitet, den anderen durch unterstellen von Aussagen, die gar nicht gemacht wurden zu kritisieren – eigentlich eine typische Strategie der Linken.
Genau darum gibt es diese Medien, dass sich die Wähler orientieren können. Es ist der Sinn der Demokratie, ob das nun Richter- oder Politikerwahlen, in der Schweiz auch Referenden und Initiativen sind, dass sich die Wähler mit Hilfe der verschiedenen Medien „gescheit“ machen. Das setzt natürlich mündige Bürger voraus, die lesen können. Wer zu faul, desinteressiert oder sich nicht kompetent fühlt, bleibt halt zu hause und muss akzeptieren, was andere bestimmen.