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Direktwahlrecht

Wolfgang Schäuble: Der Wahlrechtsänderer?

01.01.2018

| Lesedauer: 6 Minuten
Die Verhältniswahl hat ausgedient. Sie führt nicht mehr zu stabilen Regierungs-Konstellationen.

Wolfgang Schäuble hat schon vor seiner Wahl zum Bundestagspräsidenten bedauert: Der Bundestag sei zu groß geworden. Deshalb müsse man das Wahlrecht ändern. Das Echo in der Presse war mäßig, dann das hat vor ihm schon Norbert Lammert verlangt, ohne damit auch nur den geringsten Erfolg zu erzielen. Am Ende der vergangenen Legislaturperiode geisterte zwar noch die Parole durch die Gazetten, man müsse die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängern. Aber das war eine politische „Eintagsfliege“.

Anfang Dezember 2017 legte Schäuble nach und lud sogar die Fraktionschefs zum Gespräch über die Dringlichkeit einer Reform des Wahlrechts ein, mit dem man in seiner gegenwärtigen Fassung nicht in eine Neuwahl gehen könne. Kurz nach Weihnachten meldete sich Schäuble erneut zu Wort: Niemand halte ein Parlament mit 709 Abgeordneten für einen guten Zustand, sagte „der zweite Mann im Staat“ am 28.12.2017 dem Südwestdeutschen Rundfunk. Er werde sich daher mit Nachdruck für eine Wahrechtsreform einsetzen.

Gewiss, die Botschaft hört man gerne. „Allein, es fehlt der Glaube.“ Eine Vier-Parteien-Koalition kam nicht zustande, weil man sich auf die Lösung von Problem mit viel geringerem Gewicht nicht einigen konnte. Und Koalitionsgespräche mit der SPD über das Wahlrecht? Das wäre eine zusätzliche Sollbruchstelle für die Koalitionsverhandlungen, von denen es ohnehin genug gibt: Vermögensteuer, Bürgerversicherung, uferloser Familiennachzug auch für „Flüchtlinge“ ohne rechtlich anerkannten Asylanspruch, uferloser Finanzausgleich in ganz Europa etc. etc.

Niemand weiß, ob es zu Neuwahlen kommt. Aber auch wenn es nicht dazu käme, weil eine Minderheitsregierung entsteht wie in Norwegen, in Schweden, in den Niederlanden oder in Spanien, dann fehlt ihr die Mehrheit, um ein neues Wahlrecht zu beschließen. Man muss also Schäuble für den unerschütterlichen Optimismus bewundern, dass er nicht aufgibt, sondern Charakter zeigt und „am Ball bleibt“.

Ohne Druck gibt die Zitrone keinen Saft

Schäuble muss Druck machen. Einen anderen Weg gibt es nicht. Wenn er tatsächlich die Herkules-Aufgabe lösen will und sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland als Architekt eines neuen Wahlrechts ohne Überhänge und ohne Ausgleichsmandate verewigen will, dann darf er nicht davor zurückschrecken, den gordischen Knoten mit dem Schwert zu durchtrennen. Er ist Jurist und kennt sich in der Materie aus. Deshalb braucht man ihn nicht daran zu erinnern, dass der Präsident des Deutschen Bundestages nach § 2, Absatz 4, Satz 2, WahlprüfG das Recht hat, von sich aus Einspruch gegen die Wahl einzulegen, wenn ihm in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt wurden, „die einen Wahlmangel begründen könnten“.

NIEMAND VERSTEHT DAS
Das Wahlrecht geht so lange „zum Brunnen“, bis es bricht
Wolfgang Schäuble ist der Hausherr des Deutschen Bundestages. Er hat dort für die gute Ordnung und Durchsetzung des Rechts zu sorgen. Im Gebäude des Bundestages übt er sogar die Polizeigewalt aus. Der Einspruch des Bundestagspräsidenten gegen Umstände, die einen Wahlmangel begründen könnten, ist auf einen Monat befristet. Schäuble bedauert, dass der Bundestag zu groß geworden ist. Es liegt also an ihm, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten dafür zu sorgen, dass der Missstand beendet und das Parlament verkleinert wird – 598 Volksvertreter sind genug!

Es kommt aber noch etwas hinzu. Dem Bundestag liegen zahlreiche Wahleinsprüche von wahlberechtigten Staatsbürgern vor. Dem 193. Wahleinspruch von Axel Schlicher und etwa 40 anderen Wahlberechtigten, die seinem Einspruch beitraten, wurde am 8.12.2017 vom Wahlprüfungsausschuss das Aktenzeichen WP 193/17 zugeteilt. Der Präsident des Bundestages kann also nicht glaubhaft machen, diesen Wahleinspruch nicht zu kennen. Er kann sich sehr leicht darüber informieren, welche Umstände es gibt, die einen Wahlfehler begründen könnten. Denn diese Wahlfehler sind in dem genannten Schriftsatz des Wahleinspruchs mit dem Aktenzeichen WP 193/17 mit großer Akribie aufgelistet. Der Schriftsatz ist auch im Internet zugänglich. Andere Quellen kommen hinzu.

Die Frist für einen Wahleinspruch des Bundestagspräsidenten würde – so gesehen – einen Monat nach Erteilung des Aktenzeichens auslaufen, und das wäre der 8. Januar 2018. Schäuble würde dem Staat schweren Schaden zufügen, wenn er auf diesen seinen Einspruch verzichten und es billigend in Kauf nehmen sollte, dass an der Wahl des Bundeskanzlers 410 von insgesamt 709 Abgeordnete teilnehmen, die nicht durch eine unmittelbare Wahl legitimiert sind, weil es nur 299 Wahlkreis gibt, in denen eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter möglich ist, wie sie das Grundgesetz verlangt.

Erschwerend kommt hinzu: Unter den 410 über die Listen der Parteien – „contra constitutionem“, also gegen die Verfassung – nur mittelbar gewählten Abgeordneten sind 111 Mitglieder des Bundestages anzutreffen, die entweder ein allgemein missbilligtes Überhangmandat oder – noch schlimmer – ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden und im Bundestag schon deshalb nichts verloren haben. Beide Figuren des Wahlrechts gibt es sonst nirgendwo auf der ganzen Welt. Und es findet sich niemand, der dem ganzen Spuk ein Ende bereitet? – … auch Schäuble nicht?

Verlängerung des Wahlkampfs mit anderen Mitteln

Das Wahlrecht ist ein Kampfplatz der Politik. Dort versucht jede Partei einen Vorteil für sich zu ergattern. So ist es zu verstehen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland in nur 19 Legislaturperioden 22 Wahlrechts-Änderungsgesetze gab. Und die sog. Verhältniswahl führt dazu, dass keine der Parteien die absolute Mehrheit der Mandate alleine erreichen kann. Tritt noch hinzu, dass eine der maßgebenden Parteien keine Koalition eingehen will oder nicht als Koalitionspartner akzeptiert wird, dann kommt keine handlungsfähige Regierung zustande.

Das ist der Pferdefuß der Verhältniswahl. Er wurde der Weimarer Republik zum Verhängnis und kann auch die Bundesrepublik Deutschland hart treffen: Die Koalitionsverhandlungen werden zur einer Verlängerung des Wahlkampfs mit anderen Mittel, wie das in der Weimarer Republik schon der Fall war. Nachdem die Koalition nicht der Weihnachtsmann brachte, dann ist es vielleicht der Osterhase, oder auch der nicht. Schuld daran ist, dass es für die Regierungsbildung keine Frist gibt.

Gäbe es eine Frist, weil der Bundespräsiden in der konstituierenden Sitzung des Bundestags seinen Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers vorzulegen hat, dann würden die Kanzlerwahl ohne das übliche Tam-Tam über die Bühne gehen. Man kann das aber auch viel einfacher erreichen, indem man den Abgeordneten die Diäten erst nach der Kanzlerwahl auszahlt und dadurch verhindert, das sie für etwas bezahlt werden, was sie nicht liefern. Und wenn man die Wahlkostenerstattung auf ordentliche Wahlen beschränken würde, würde keine Partei an Neuwahlen denken.

Herbert Wehner und Helmut Schmidt waren dafür …

… es fehlt nur Martin Schulz. Die SPD steckt in einem Dilemma: Eine große Koalition bedeutet für sie jedenfalls auf längere Sicht das parteipolitische Ende als große Arbeiterpartei. Sie kann sich aber aus staatspolitischen Gründen einer Koalition nicht verschließen und wird vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier auch entsprechend unter Druck gesetzt. Die SPD kann also nicht „ja“, aber auch nicht „nein“ zur „Großko“ sagen. In dieser Zerreißprobe bleibt ihr eigentlich nur einen sinnvoller Ausweg: Nämlich das Wahlrecht so zu ändern, dass es die Bildung von Koalitionen vermeidet, so gut es eben geht. Und das ist die uneingeschränkte Einführung der Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen. Sie findet in Deutschland schon jetzt bei 299 von 598 Volksverstretern statt. Denn sie werden nach dem allgemein bekannten „Westminster-Modell“ schon jetzt in 299 Wahlkreisen unmittelbar gewählt, so wie es das Grundgesetz verlangt.

„Ich bin für das unmanipulierte Mehrheits-Wahlrecht, also für das englische System, das relative Mehrheits-Wahlrecht.“ Berichtete Günter Gaus in seinen „Gesprächen mit Herbert Wehner“ aus dem Jahre 1966. Ähnlich wie Wehner trat auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt schon 1966 für die klassische Form der Direktwahl ein, und wiederholte das zuletzt in der Talkshow „bei Maischberger“ im Oktober 2012.

Die erste große Koalition wollte den Wechsel zur klassischen Direktwahl sogar im Grundgesetz verankern. In seiner Regierungserklärung vom 13.12.1966 hat Kurt Georg Kiesinger als Kanzler in enger Absprache, also mit Zustimmung der SPD diesen Wechsel zum Verfahren der Direktwahl angekündigt. Im Protokoll der damaligen Plenarsitzung ist festgehalten:

Bundeskanzler Kiesinger: „Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Missbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also nur bis zum Ende der Legislaturperiode fortzuführen.“

(Beifall bei den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD)

Bundeskanzler Kiesinger: „Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht.”

(Beifall bei den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD)

Bundeskanzler Kiesinger: „Dadurch wird ein institutioneller Zwang zur Beendigung der großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen. Die Möglichkeit für ein Übergangswahlrecht für die Bundestagswahl 1969 wird von der Bundesregierung geprüft.“

Herbert Wehner war dafür. Helmut Schmidt war dafür. Es fehlt eigentlich nur Martin Schulz. Die SPD muss die Notbremse ziehen, sich an die erste große Koalition zurückerinnern und der Union den Wechsel zur klassischen Direktwahl anbieten, um danach ohne weitere Koalitionsverhandlungen in Neuwahlen zu gehen.

Das Schöne an Wahlen ist, dass niemand weiß wer gewinnt

Die klassische Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen ist ein leicht verständliches Verfahren. Wer die meisten Stimmen erhält ist gewählt. Eine Sperrklausel gibt es nicht. Die auf die Parteien entfallenden Mandate, werden von den Wählern verteilt. Die komplizierten mathematischen Verfahren nach d’Hondt, Hare-Niemeyer, Sainte-Lague/Schepers oder Pukelsheim I, Pukelsheim II bzw. Pukelsheim III sind der Direktwahl fremd. Die einfache Mehrheit vereinfacht die Regierungsbildung. Das trifft zu. Sie vereinfacht aber auch den politischen Wechsel. Es herrscht Waffengleichheit zwischen Regierung und Opposition.

Die einfache Mehrheit bündelt auch die Kräfte der Opposition zu einer glaubwürdigen Alternative. Koalitionen sind selten. Für große Koalitionen besteht kein Bedarf. Kommt es zu einer Wechselstimmung, dann kann die SPD ihre Chance als Koalitionspartner nicht nutzen. „Gewiss, Opposition ist Mist“, sagte Franz Müntefering. Doch große Koalition ist großer Mist. Denn es gibt keine Chance auf einen politischen Wechsel.

Weil man alle 299 Wahlkreise halbieren muss, um ihre Zahl zu verdoppeln und so 598 Plätze im Bundestag überhaupt mit direkt gewählten Abgeordneten besetzen zu können, kann niemand vorhersagen, was bei einer klassischen Direktwahl in 598 erheblich verkleinerten Wahlkreisen am Ende passiert.

Das ist das Schöne am Fußball und an den Wahlen: Niemand weiß wirklich, wer gewinnt.


Dr. Manfred C. Hettlage lebt in München, ist als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist und Blogger hervorgetreten, auch hat er mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht, zuletzt: „BWahlG – Gegen¬kommentar“, 2017, ISBN 978-3-96138-018-3. Mehr zur Person des Autor und zum Wahlrecht auf seiner Internetseite unter: https://www.manfredhettlage.de/ .

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156 Kommentare

  1. So schnell wird sich da keiner der Politclowns verbindlich äußern.
    Und dann ist es wieder erledigt.Steinmeier wi der es Regeln.

  2. Ich habe mir nun so ziemlich alle Kommentare durchgelesen und möchte gerne eine andere Idee einbringen. Wir reden hier über die Bundestagswahl. Da möchte ich als Wähler den Bundestag wählen. Es kann ohne weiteres sein, dass ich den Abgeordneten vor Ort einfach nicht für gut genug halte, aber bei der vorgeschlagenen Änderung dürfte ich ja nur den wählen. Was aber doch nicht unbedingt sinnvoll ist, denn ich soll doch die Besten für die Bundesregierung wählen.
    Somit hätte ich gerne Bundeslisten. Keine Landeslisten, denn es gibt ein Landesparlament, das nennt sich Bundesrat. Da sind die Länder vertreten. Für den Bund kann es ja ohne weiteres sein, dass ich den Abgeordneten, der in einem anderen Bundesland lebt für bedeutend besser geeignet halte, als alle in meinem Bundesland.
    Somit Bundeslisten, auf denen nie mehr als 598 Abgeordnete stehen dürfen, aber wer will setz auch nur eine Person drauf. Die Wahlbezirke müssen nicht geändert werden, jeder Wähler hat zwei Stimmen wie bisher. Allerdings kann er keinem Abgeordneten zwei Stimmen geben. Die Bundeslisten der Parteien müssen alphabetisch geordnet sein. Jeder Wähler kann muss zwei Abgeordneten seiner Wahl je eine Stimme geben.
    Ok, die Auszählung wird etwas länger dauern, wir werden nicht fünf Minuten nach Schließung der Wahllokale die erste Hochrechnung erhalten.
    Es wäre eine Direktwahl, in der es jedem in Deutschland erlaubt ist Herrn Meuthen zu wählen, oder eine Frau Merkel nicht zu wählen. Damit hätten kleine, oder neue Parteien die gleichen Chancen Abgeordnete in den Bundestag zu bekommen, wie große Parteien. Es wären nur direkt gewählte Abgeordnete im Bundestag vertreten.
    Somit im Grunde alle Wünsche erfüllt.

    • Haben sie eine Vorstellung, wie groß eine solche Liste sein müsste?
      Ich habe Ihnen auf einen ähnlichen Kommentar gerade ausführlicher geantwortet.

  3. Lieber Herr Hayes,

    Direktwahl grob verfassungsbrechend? Das Verfassungsgericht sieht das umgekehrt. Ich habe schon oft auf den Passus hingewiesen: „Eine bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus.“ O-Ton BVerfG.

    Die genaue Fundstelle habe ich in meiner Antwort an Herrn Wolkenspalter genannt. Dort finden Sie auch andere Fundstellen, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen, wenn Sie Ihre geschätzte Auffassung auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen.

    Ich glaube aber nicht, dass Ihnen das gelingt. Damit kommen Sie nicht durch.

    Mit den besten Wünschen
    Dr. Manfred C. Hettlage

    • Sehr gut erläutert. Sie legen den Finger genau in die Wunde! Ich wäre gzwungen mich in meinem Wahlkreis zwischen 2 bis 5 „Dödeln“ zu entscheiden, die allesamt für eine Regierung Deutschlands nichts taugen.
      Wenn schon Direktwahl, dann bitte mit der Wahl einen von 6.000 wählen zu dürfen. Das wiederum enthält das Problem, dass vielleicht nur 400 der 6.000 überhaupt Stimmen bekommen.

  4. Die Verhältniswahl hat den Vorteil, dass das Parlament die Bürger mehr repräsentiert. Bei einem reinen Verhältniswahlrecht bliebe es bei den 598 Abgeordneten. Um die Anzahl der Parteien zu reduzieren hilft nur die Wahlhürde. Die kann angepasst werden.
    Bei reinen Direktwahlen kommt es zu unfairen Kippeffekten. Angenommen, in jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat einer bestimmten Partei mit 51%, dann besetzt diese Partei 100% der Sitze im Parlament. 49% der Wähler sind nicht im Parlament vertreten. Der Vorteil ist, dass die Abgeordneten unabhängiger sind und dass es weniger Parteien im Parlament gibt.
    Bei unserem gemischten System könnte man als erstes die Wahlhürde erhöhen. Angenommen, die Wahlhürde läge bei 10%, würden die Anzahl der Direktmandate näher am Verhältnis liegen, d.h. es gäbe weniger Überhangmandate. Als weitere Maßnahme könnte man die Anzahl der Wahlkreise reduzieren. Dann gäbe es grundsätzlich weniger Direktmandate und damit weniger Überhangmandate.
    Leider muss man bei uns feststellen, dass sich direkt gewählten Abgeordneten genauso an den grundgesetzlich nicht erlaubten Fraktionszwang halten, wie die über Liste gewählten Abgeordneten.

  5. Die CDU erhielt bei der Bundestagswahl gerade mal 32.9 Prozent, das reichte aber für 77 Prozent der Direktmandate.
    Das mindeste wäre dann eine Stichwahl, wie es bei jeder Bürgermeisterwahl üblich ist.
    Aber wenn man schon Anleihen aus der Kommunalpolitik nimmt, warum nicht das komplette Wahlrecht ?
    Statt reinen Direktwahlkreisen in Kombination mit starren Listen offene Listen, auf denen hemmungslos kumuliert und panaschiert werden kann.
    In Deutschland gibt es einige tausend Kommunen, mir ist keine einzige bekannt, die nicht mehr handlungsfähig wäre weil es keine absolute Mehrheit oder eine feste Koalition gibt.

    • Lieber Don Geraldo,

      … wie viele Kommunen sind vollkommen pleite? Das Kommunalswahklrecht ist nicht das leuchtende Vorbild für alles. Wer im Rathaus sitzt, das kratzt wenige. Wer im Kanzleramt sitzt, das kratzt viele. Man sollte im Kleinen großzügig sein, im im Großen aber kleinlich. Lassen wir die Debatte über das Kommunalwahlrecht einfach weg und konzentrieren wir uns auf die Bundeswahlrecht.

      Auch solltgen wir versuchen, zu einem Ergenis zu kommen. Auf dem Deutschen Juristentag wird am Ende der Debatte abgestimmt. Vielleicht kann man die ausufernde Diskussion auch bei Tichys Einblick durch Abstimmung beenden. Dann haben wir alle unsere Meinung gesagt. Es wurde alles besprochen, wenn auch nicht von allen. Dann lassen wir das scharfe Fallbeil der Abstimmung herunterfallen und gehen danach wieder unserer gewohnten Arbeit nach.

      Der Bundeskanzker wird ohne Aussprache gewählt. Die Aussprache hat ja schon im Wahlkampf stattgefunden und muss im Parlament aufgewärmt werden. Also, ich beantrage Schleißung der Debatte und Abstimmung. Im Mathematikunterricht hatte ich einen Schulkameraden, der regelmäßig rief: „Stimmen wir ab!“, wenn es zu einem Streit über die richtige Lösung der gestellten Rechenaufgaben kam.

      Verstehen Sie was ich meine?

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hedttlage

  6. Das Wahlrecht für den Landtag in BaWü ist doch die Lösung: Es gibt keine Landesliste und deshalb nur eine Stimme in jedem Wahlkreis. 70 Abgeordnete werden mit der relativen Mehrheit direkt in den Landtag gewählt. Weitere 50 Abgeordnete erhalten die Parteien, die weniger Direktmandate erhalten haben, als ihrem Stimmanteil entspricht. Dabeiwerden die Kandidaten zu Abgeordneten, die relativ zu ihren Parteikollegen die besseren Prozentzahlen erreicht haben. Damit entscheidet für beide Abgeordnetentypen derWähler und nicht die Partei per Listengeklüngel.

    • Sehr geehrter Herr Dr. Steinbock,

      das Wahlrecht in Baden-Württemberg mit Erst- und Zweitmandat ist so kompliziert, dass mir akademisch ausgebildete Juristen aus dem Ländle eingestanden haben, sie verstünden es nicht. Das Erstmandat bekommt der Wahlkreissieger. Das Zweitmandat der beste unter den Wahlkreisverlierer. Die Anzahl der errungenen Mandate wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl berechnet. Der normale Wählen kann die volle Wirkung seiner Stimme nicht mehr durchschauen. Das Verfassungsgericht hat das gerügt. Aber wenn die Verfassungsrichter nicht mit der Brechstange vorgehen, passiert natürlich nichts.

      Entscheidend ist jedoch, dass in Baden-Württemberg die Überhang- und Ausgleichsmandate Gegenstand der Tagesordnung nach allen Wahlen sind. Damit bekommen Sie die Überhänge gar nicht weg. Für die Ausgleichsmandate gilt das Gleiche. 1980: 4; 1984: 6; 1988: 5; 1992: 26; 1996: 35; 2001: 8; und 2006: 19 Überhänge inkl. Ausgleichsmandate. Für die Landtagswahl ab 2011 darf ich auf das Internet hinweisen. Mit diesem Wahlrecht kommen Sie dem Problem der Überhänge und Ausgleichsmandate nicht bei.

      Und bei der Bundestagswahl wird bekanntlich in 16 Bundesländern gewählt. Sie müssen also mit sehr viel mehr Überhängen und Ausgleichsmandaten rechnen. Nein, man verlässt das überkommene Prizip „one man one vote“ nicht ungestraft. Das ist das Ergebnis meiner langjährigen Studien. Und einer meiner ersten Artikel zu dem Thema habe ich 2011 über das Landtagswahlrecht in Baden-Württmeberg geschrieben. Vgl Publicus / Der Online-Spiegel des öffentliche. Rechts, Ausgabe 2011-2 und Ausgabe 2011-3. Im Internet zu finden im Zusammenhang mit dem Auroren-Namen: „Hettlage“.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred Hettlage

  7. Die Utopie, Süchtige würden ihrem Tropf abschwören, wurde doch erst neulich zerschmettert, als sich ungeniert nicht nur bedient, sondern sogar noch das Bedienen vereinfacht werden sollte.

  8. Leider hat der Autor die Demokratie nicht verstanden….dabei wäre es so einfach.
    400 Abgeordnete….die Parteien erhalten ihre Sitze je nach den gewonnenen Prozenten.
    Direktwahl? Was für ein Schwachsinn aus dem Mittelalter. Alle Kandidaten sind in Parteien…wozu also eine Direktwahl?
    Manchmal glaube ich….ich bin von….umgeben.

  9. Reine, direkte Personen-Wahlen wären ein Segen für die Demokratie. Eine Aufteilung der Wahlbezirke wäre auch nicht notwendig, wenn man je Wahlkreis die beiden höchstplazierten Kandidaten als gewählt bestimmen würde. Der Vorteil wäre die Vertretung eines größeren Bevölkerungsanteils im Parlamen und es würde auch der Konzentration auf zwei dominierende Lager wie in den USA entgegenwirken. Eine Art Verhältniswahl im Kleinen ohne Aufgabe der Personenwahl — aber leider auch nur ein feuchter Traum.

  10. Jetzt aber mal langsam! Es wäre nach dem letzten Wahlergebnis überhaupt kein Problem eine stabile Regierung zu bilden, die dem Wählerwillen folgt. Das Problem ist, dass Wählerwille und Interesse der Parteien offenbar nicht kompatibel sind, also muss am Wahlrecht gedreht werden, anstatt die klar Mehrheitsfähige Koalition aus AfD, Union und FDP zu bilden. Hinzu kommt, dass die Personalie Merkel allen Verhandlungen sehr sehr enge Grenzen setzt. Obzwar faktisch abgewählt, glaubt sie nach wie vor diktieren zu können wer Kanzlerkandidat ist. Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte.

    • Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte.

      Ich wäre geneigt, Ihnen zuzustimmen, wenn Sie die „Verdienste“ des Herrn Schäuble mit den seinem Wirken angemessenen Satzzeichen versehen würden.

      Nur wenige Staatsmänner nach 1945 haben so viel für dieses Land, in dem wir gut und gerne leben, getan. Insbesondere diejenigen, die schon länger hier leben, werden für Herrn Schäuble nichts anderes als tiefe Dankbarkeit und echten Respekt empfinden.

      Wenn es heute einen Doyen der deutschen Politik gibt, dann ihn und obgleich sich sein Traum Kanzler zu werden nie realisiert hat, steht er nichtsdestoweniger in einer Reihe mit so illustren und profilierten Persönlichkeiten wie Adenauer, Brandt, Schmidt, Strauss, Schröder, Fischer, von Dohnanyi, von Weizsäcker, Joachim Gauck und Angela Merkel.

    • „Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte.“

      Ich wäre geneigt, Ihnen zuzustimmen, wenn Sie die „Verdienste“ des Herrn Schäuble mit den seinem Wirken angemessenen Satzzeichen versehen würden.

      Nur wenige Staatsmänner nach 1945 haben so viel für dieses Land, in dem wir gut und gerne leben, getan. Insbesondere diejenigen, die schon länger hier leben, werden für Herrn Schäuble nichts anderes als tiefe Dankbarkeit und echten Respekt empfinden.

      Wenn es heute einen Doyen der deutschen Politik gibt, dann ihn und obgleich sich sein Traum Kanzler zu werden nie realisiert hat, steht er nichtsdestoweniger in einer Reihe mit so illustren und profilierten Persönlichkeiten wie Adenauer, Brandt, Schmidt, Strauss, Schröder, Fischer, von Dohnanyi, von Weizsäcker, Joachim Gauck und Angela Merkel.

  11. Ein Mehrheitswahlrecht würde strikt in eine Diktatur der CDU münden. Es ist kategorisch abzulehnen.

  12. Herr Hettlage , ich halte ihre Vorschläge für untauglich , den politschen Willen des Volkes abzubilden. Wie hier von anderen Kommentatoren festgestellt wurde , wäre die einzige Folge , die Macht der größten Partei , in diesem Fall also der CDU zu zementieren.
    Da hätte ich bessere Vorschläge , beispielsweise die Vorschrift im Parteigesetz , eine Kandidatenurwahl vorzuschreiben oder eine stärkere Berücksichtigung plebizistischer Elemente.

  13. Mein Vorschlag:
    a)BK begrenzt auf zwei Legislaturperioden (erscheint mir alternativlos), hätte große Vorteile für den BK ( er könnte in der letzten Amtszeit als lame duck Sachen durchsetzen, ohne Wählerverlust fürchten zu müssen)
    und für die Nachfolgekandidaten, da sie nicht fürchten müssten, als Königsmörder zu gelten, wenn sie sich in Stellung bringen.
    b) Verhältniswahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren, aber Listenplätze nur auf begrenzte Zeit (zwei oder drei Legislaturperioden), aber mit entsprechendem finanziellen Ausgleich gemessen an der Qualifikation/bisherigem Einkommen, die Vorteile liegen auf der Hand, man bedenke nur, wen wir alles nicht mehr sehen müssten!
    Aber, die Frösche legen nicht die Sümpfe trocken; der Staat ist unveränderlich zur Beute der Parteien geworden.

    • Sehr geehrter Herr Dr. von Remstack,

      „Frösche“ gibt es nicht nur im Parlament. „Frösche“ gibt es überall.

      Die Amtszeitbegrenzung ist ein anderes Thema und hat mit dem Wahlverfahren, nicht sonderlich viel zu tun.

      Zum Kumulieren und Panaschieren habe ich mich schon gegenüber Herrn Ewald geäußert. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich darauf verweisen.

      Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich so kurz fasse. Ich brauche eine Arbeitspause. Mir droht auch eine Ehekrise, wenn ich jetzt keine Pause mache.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  14. Nun, das wird Wunschdenken bleiben! „Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen!“ -Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden NIEMALS eine solche Änderung des Wahlgesetzes beschließen: Alle Parteien außer CDU und SPD schon deshalb nicht, weil sie bei einem solchen Mehrheitswahlrecht nicht mehr im Bundestag säßen. Und CDU und SPD nicht, weil all die „schönen“ zusätzlichen Mandate weg wären.

    • Sehr geehrter Herr Schäfer,

      quot gratis asseritur gratis negatur. Was ohne nähere Begründung behauptet wurde, kann man ohne nähere Begründung abstreiten. Sie behauptem das einfach. Die nähere Begründung bleiben Sie schuldig.

      Legt man die Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit zugrunde, dann hat die AfD im Osten Deutschlands gute Wahlchancen. Die Grünen gewinnen in Baden-Württemberg mehr Wahlkreise als sie selber glauben. Thübingen und Stuttgart sind grün. Was mit der SPD passiert, traue ich mich nicht mehr vorherzusagen. Der Zickzackkurs kosten sehr viele Stimmen. Die CSU verteidigt ihre Position als führende Regionalpartei in Bayern, holt aber nicht mehr alle Wahlkreise. Das ist dann vorbei. Und weil die CDU und die SPD um die gleichen Wähler kämpfen, ist nicht leicht zu sagen, wer wo die Nase vorne hat. Aber ich rechne damit, dass die CDU im Süden mehr Mandate erlangt als die SPD und dass es im Norden umgekehrt ist. Wer am Ende die Wahl gewinnt, weil er die Mehrheit der Direktmandate in den insgesamt 598 Wahlkreisen erlangen konnte, das ist aus meiner Sicht nicht vorhersehbar.

      Aber so viel ist klar, die kleinen Parteien ziehen mit direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag ein. Und ich glaube auch nicht dass Koalitionen in Deutschland so selten sind wie in Großbritannien. Sie kommen bloß viel schneller zustande. Theresa May hat eine gute Woche gebraucht, um eine Minderheitsregierung in UK zustande zu bringen. Wir sind schon froh, wenn wir damit an Ostern aus den Sträuchern kommen. Und was wiklich passiert, das weiß im Moment niemand.

      Ein solches Wahlrecht gehört doch in die Tonne!

      Mir freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  15. In Großbritannien gibt es Direktwahlen. Die Briten haben zur Zeit eine Minderheitsregierung, von 2010 bis 2015 gab’s eine Koalition. Also, so viel besser ist es auch nicht.

    • Sehr geehrter Herr Sleigh,

      der Einfluss der Wähler auf die Regierungsbildung ist in UK viel unmittelbarer als auf dem Kontinent, wo die Abgeordenten trotz anderslautender Verfassung nur mittelbar gewähnlt werden können – Frankreich natürlich ausgenommen.

      Genau deshalb hat die Bildung der Minderheitregierung in UK eine gute Woche gedauert und war über die Bühne gegangen noch ehe unsere Koalitionäre in Deutschland bis drei zählen konnten. Wenn das kein Vorteil ist …

      Freundlich grüßend
      Dr. Manfred C. Hettlage

  16. Ich würde alle 2 Jahre wählen. Bei der 1. Wahl 249 in Direktwahl, nach 2 Jahren 250 in Verhältniswahl. Somit kann eine Regierung innerhalb von max 2 Jahren abgewählt werden.

    • Lieber Valentino,

      man kann jeden Tag abstimmen. Das Internet machts möglich. Aber Sie werden sich umschauen, was dann passiert.
      Wir müssen auf dem Teppich bleiben. Wenn Sie alle zwei Jahre wählen lassen, dann halbieren Sie auch die Wahlbeteiligung.

      Freundlich grüßend
      Dr. Manfred C. Hettlage

      • Lieber Herr Hettlage,
        quot gratis asseritur gratis negatur. Was ohne nähere Begründung behauptet wurde, kann man ohne nähere Begründung abstreiten. Sie behauptem das einfach. Die nähere Begründung bleiben Sie schuldig.
        Wie begründen Sie hier die Halbierung der Wahlbeteiligung?

  17. Schäuble ist durch und durch ein Apparatschik. Der wird gar nichts ändern.

  18. Das britische Mehrheitswahlrecht hat viele Vorzüge, nicht zuletzt die starke Rolle des einzelnen Abgeordneten, der seinem Wahlkreis sehr verpflichtet ist und dort durch Präsenz glänzt. Der Nachteil ist die fehlende Repräsentanz großer gesellschaftlicher Gruppen, die z.B. wie UKIP nie eine realistische Chance auf einen Parlamentssitz haben. Eine Minderheit der Wähler erhält dann eine satte Parlamentsmehrheit. FDP und AfD hätten es unter Mehrheitswahlrecht sehr schwer.

    • Lieber Herr Paluch,

      vergessen Sie bitte die Wähler nicht. Wenn die Wähler keine UKIP-Abgeordneten wählen wollen, dann kommen sie auch nicht in das Unterhaus. Die Briten sind da ganz anders als die „continentals“. Sie akzepieren die Parole: „You get wath you vote“. Die Deutschen tun das nicht. Sie brauchen sich doch nur die Debatte über meinen Artikel anzuschauen.

      Die meisten Kommentatoren wollen die Herrschaft der Minderheiten über die Mehrheit. Sie werfen mir vor, ich sei kein Demokrat, weil ich die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit will. Und irgendwann entdecken sie, dass ich vor langer Zeit für Franz Josef Strauß gearbeitet habe, der in Bayern sogar absolute Mehrheiten holen konnte. Dann ist es ganz aus. Absolute Mehrheiten das sind in ihren Augen Teufelszeug!

      Die Deutschen wollen keine klaren Verhältnisse. In der sog. Verhältniswahl erhalten die kleineren Parteien Macht über die stärkste polistsische Kraft im Lande. Damit wird der urdemokratische Grundsatz: „Mehrheit entscheidet“ auf den Kopf gestellt. Die Deutschen wollen, dass die Minderheitnen das Sagen haben. Und so sieht auch das Wahlrecht aus.

      Wenn die unterlegenen Parteien nicht wollen, dann geht nichts mehr. Zugegeben, das passiert gelegentlich auch in UK, aber sehr viel seltener als bei uns. Theresa May hat die Wahlen vorgezogen und ihre Mehrheit verloren. Sie ist über Ihre eigene Überheblicheit gestolpert, ohne Not Neuwahlen anzuberaumen und hat dafür einen Denkzettel erhalten. Hochmut kommt vor dem Fall!

      Mit den besten Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  19. Die SPD kann sich aus staatspolitischen Gründen einer Großen Koalition nicht verschließen. Warum sollte diese Partei sich anders verhalten? Hat sie doch in ihrer langen Regierungszeit den migrationspolitischen Horror und die gesamte desaströse Merkel-Politik nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt. Der ewige Beamte Steinmeier hat die Nummer mit der staatspolitischen Notwendigkeit einer schnellen GroKo-Bildung in die Welt gesetzt als Dankeschön für seine Merkel-Wahl zum Präsidenten. Wenn man seine politische Laufbahn genauer unter die Lupe nimmt, ist sie von grenzenlosen Opportunismus, sprich: Realpolitik, geprägt. Das entspricht dem Charakter der ganzen SPD-Führungsriege mit ihrem peinlichen Hauptdarsteller Gabriel-Pack und seinem russischen Privat-Souffleur Schröder. Namensvetter Schulz kommt über eine verkleinerte Attrappe Merkels nicht hinaus. Auch der Minister für Meinungsfreiheit gehört wegen seiner außerordentlichen Verdienste besonders hervorgehoben. Die SPD ist durch und durch Merkelpartei und rennt deshalb weder aus staatspolitischen noch aus anderen edlen Gründen in die nächste Koalition. Warum sollte eine Partei der Migration und des Ausverkaufs der arbeitenden Klassen und des bunten Durcheinanders die bereitstehenden luxuriösen Versorgungsangebote verweigern?

    • Ach Herr Brandenburg,

      wir sind hier doch nicht im Wahlkampf. Schalten Sie einen Gang zurück. Das tut der Debatte gut und bringt allen Seiten neue Einsichten und Erkenntnisse.

      Wenn die SPD noch einmal in eine „GroKo“ hineingeht, ist das ihr Ende. Ob sie die Kraft findet, der CDU/CSU-Fraktion den Wechsel zur Direktwahl anzubieten, halte ich für wenig wahrscheinlich. Das wäre zwar ihre Rettung. Die Lust am eigenen Untergang ist aber stärker.

      Martin Schulz ist nicht der Mann, der ein solches politisches Großprojekt anfasst. Und in der allerhöchsten Not ist der Mittelweg der Tod. So wird es kommen. Schade um eine so glanzvolle Arbeiterpartei mit einer so beeindruckemden Geschichte mit allen Höhen und Tiefen, die sie überwinden musste. Ein kläglicher Abgang.

      Mit den besten Grüßen.
      Dr. Manfred C. Hettlage

  20. Ich halte den Text von Manfred Hettlage mit Verlaub und bei allem Respekt für seine Expertise, über die ich nicht verfüge, zumindest von einem zutiefst unpolitischen und romantischen Anspruch an Politik geprägt.

    1. Der Bundestag ist keine Regierung, sondern ein Parlament. Er kann konkludent daher auch nicht bei Abwesenheit und Nichtgewähltheit einer Regierung die Regierungsgewalt ausüben. Daher ist zum Beispiel auch die häufig zitierte Behauptung, die Bundeswehr sei eine „Parlamentsarmee“, Unsinn, denn nicht „das Parlament“ entscheidend über Krieg und Frieden oder Militäreinsätze, sondern die Regierung über ihre Fraktionen. Die aber handeln niemals autonom, weder über den individuellen Abgeordneten noch unabhängig von einer Regierung. Es ist ja geradezu den Sinn und die Existenzberechtigung von Fraktionen, die Arbeit der Abgeordneten zu bündeln, und damit Regierungshandeln überhaupt erst möglich zu machen. Die Behauptung, die Bundeswehr sei eine Parlamentsarmee, ist im Grunde nur der Versuch, sie der Wirkung nach abzuschaffen, weil der deutschen Regierung somit die Möglichkeit der Anwendung militärischer Gewalt als Mittel der Außenpolitik genommen werden soll – womit die Bundeswehr praktisch und in der Realität des 21. Jahrhunderts auch überflüssig ist und daher schleichend abgeschafft wird. Aus der Sicht von 1945 war das 1955 ein verständliches Konstrukt, das den deutschen Staat aber in der politischen Wirklichkeit zu einem lächerlichen und einflußlosen Teil der Staatengemeinschaft gemacht hat, dem nur der Ausweg in pazifistischen Eskapismus und exzessiven Moralismus bleibt.
    2. Aufgabe der Bundestags ist die Wahl des Bundeskanzlers, so sich dafür unter dem Mitgliedern eine Mehrheit organisieren läßt, und danach die Kontrolle der Regierung über Ausschüsse. Die Zustimmung zu Gesetzen, mit denen die Regierung mittelbar regiert, war dagegen schon zu allen Zeiten und weltweit immer nur ein Abnicken vorher im Hinterzimmer ausgehandelter Texte.
    3. Wer hier mehr Einfluß der Abgeordneten will, die dann quasi eine Regierung der Schwarmintelligenz bildeten, in der den Ministern und dem Kanzler nur noch exekutiv-ausführender Charakter besäßen, sollte ehrlicherweise entweder eine Räterepublik oder imperative Mandate fordern, denn genau darauf liefe es hinaus. Es ist geschichtlich hinreichend nachgewiesen, zu welch fatalen Entwicklungen das führt.
    4. Bürger wollen NIEMALS dediziert Abgeordnete wählen, das interessiert sie gar nicht. Sie wählen bei Bundestagswahlen – aus ihrer Sicht und in dieser Reihenfolge – zuerst eine Person als Kanzler (EGAL ob das de jure gar nicht so ist), dann eine Partei, von der sie sich die Durchsetzung einer bestimmten Politik erhoffen, und erst zuletzt, aber nur vielleicht und nur mit sehr geringem Interesse, einen bestimmten Abgeordneten. In der Regel ist ihnen, der allgemeinen Lebenserfahrung und -weisheit folgend, relativ egal, wer das ist, denn auch in der „normalen“ Berufswelt ist es für das Produkt oder Funktionieren einer Firma fast völlig egal, wer oder ob eine bestimmte Person nun Gruppen oder Abteilungsleiter ist.
    5. Abschließen möchte ich meine Replik mit einer Kritik der Direktwahl. Diese führt zwar in der Tat sofort zu eindeutigen Mehrheiten im Parlament, jedoch weder zu mehr Demokratie noch Bürgerrepräsentanz. Da ich meinen Beitrag nicht zu sehr ausufern lassen möchte, nur ein paar Stichworte: Das deutsche Parteiensystem ist für ein Mehrheitswahlrecht nicht geeignet. Denn dieses verlangt nach einem bipolaren Parteiensystem, so wie es für die angelsächsischen Länder typisch ist, in der Parteien aber etwas ganz anderes sind, nämlich lediglich konstitutive Surfbretter für Individuen, deren politische Schnittmenge eher marginal ist (Exkurs: Die scheinbar zerstrittene und kakophonisch auftretende AfD wäre der Prototyp einer solchen Partei für Deutschland, da ihre Mitglieder kein geschlossenes Ideologieweltbild teilen und noch nicht einmal stringent den Willen zur Regierungsübernahme, sondern die AfD eher „benutzen“, um politischen Einfluß nehmen zu können, den sie in einer Formation ideologischer Reinheit a la NPD, Identitäre oder Alfa, Blaue Partei usw. nie erreichen könnten. Auch die CDU ist inzwischen ein solcher Typus, mit dem Unterschied, daß der ideologische Anspruch der Mitglieder deutlich reduziert ist gegenüber linken Parteien oder der AfD). Zwingend wäre im Falle, daß Deutschland national das Mehrheitswahlrecht anwendete, auch die Direktwahl von Kanzler und Präsident, da sie in einem bipolaren Parlament nicht mehr „aus der Tiefe“ der Parteien kämen, sondern als Einzelkämpfer mit Personenkult funktional und legislativ zu deren stillschweigend Gegenspielern würden. Insoweit läuft auch der Vorhalt, Merkel habe die Staats- und Grenzaufgabe vom September 2015 am Bundestag vorbei angeordnet, ins Leere, da im bestehenden System die Fraktionen der Regierungskoalition und die Regierung eine politische Einheit bilden. Das Schweigen des Bundestages zu den Vorgängen um die Masseninvasion von 2 Millionen Muslimen war eine konkludente Zustimmung der Abgeordneten aller Parteien im Bundestag. Im Moment, in dem bestimmte Fraktionen eine Regierung gewählt haben, erlischt die legislative Funktion im Parlament und verlagert sich in Ausschüsse und Parteigremien. Und eine Gegenfrage gegen mögliche Einwände: Würden Unternehmen erfolgreicher, wenn die Geschäftspolitik nicht mehr in der Geschäftsführung, sondern nur über Betriebsversammlungen bestimmt würde? Ist die Teilnahme von Mitarbeitern an der Geschäftsführung überhaupt der eigentliche Sinn, das Ziel eines Unternehmens? Oder: Ist der Sinn des Bundestages er selbst, oder die Ausübung von Politik, bestimmt von einer Regierung?
    Das deutsche Parteiensystem ist inzwischen multipolar, nicht in der Extensivität wie etwa in den Niederlanden (aufgrund der Fünfprozentklausel), aber stärker als etwa in GB und USA oder auch Frankreich. Parteien wie die Grünen, die AfD, die FDP oder die PdL und inzwischen auch die SPD vertreten nur ganz bestimmte gesellschaftliche Milieus und kämpfen um deren Einfluß. Sie ermöglichen dadurch aber auch deren Repräsentanz, und existieren allesamt, weil das der Typus der „Volkspartei“ nicht mehr gewährleisten kann. Er kann das aber auch deswegen nicht, weil das traditionell multipolare (und daher klientelistische) deutsche Parteiensystem nach „Geschlossenheit“ und „Einheit“ verlangt – so wie das in der Idee der Volksgemeinschaft für das ganze Volk gedacht wird. Wären traditionell systemisch bipolare Parteien wie die GOP in den USA oder die Tories in GB ähnlich aufgestellt, so verlören sie ihre Existenzberechtigung und Wählbarkeit. Die Möglichkeit, das Donald Trump, der mit der Partei der Republikaner bekanntlich kaum mehr teilt als seine Gegenspielerin Clinton, überhaupt gewählt werden konnte, ergab sich ja genau aus der Möglichkeit, die GOP zu „benutzen“ um seine ganz eigene Agenda durchzusetzen und „auf dem Ticket“ der GOP Präsident zu werden, ohne deren wesentliche Grundagenda zu teilen. Nur so konnten zueinander inkompatible Gruppen wie strukturkonservative, primär auf Umverteilung hoffende Landbewohner, auf Steuersenkung hoffende, eher liberale urbane Mittelschichtler, salonrassistische Südstaatler, staatsverachtende Superreiche, antietatistische Religiöse und Freimaurer überhaupt auf einen Kandidaten gemeinsamer Wählbarkeit vereinigt werden. In Deutschland benötigte nun jede dieser Gruppen eine eigene Partei. Kanzler (also von ihnen im Bundestag gewählt) würde dennoch nur und immer der, der ihnen ein Versprechen auf Machtbeteiligung machen könnte, nur daß das anders als in den USA nie ein parteiloser Außenseiter sein könnte. Gibt es unter den Parteiführern einen, der das erfüllt, ist die Anzahl der Parteien je Koalition unerheblich. Das jetzige Problem des Bundestages, daß das bürgerliche Spektrum rund 15 % seiner Mitglieder diskursiv und politisch ausgrenzt und so lagerübergreifende Bündnisse erzwingt, die im Endergebnis immer zu linker Politik führen, wird nicht gelöst, indem man die Partei der Ausgegrenzten entfernt. Denn es war ja die Ausgrenzung zuerst hedonistischer Bürgerkinder in den späten 1960ern, und heute von Linksnationalen und Nationalkonservativen, die das politische System in Deutschland in eine Legitimationskrise mit teilweise bürgerkriegsähnlichen Zuständen führte. Auch die DDR scheiterte am Ende daran, daß sie ihren Teil der Deutschen nie so weit entbürgerlichen konnte, wie es für eine volksgemeinschaftsorientierte Diktatur nötig gewesen wäre. Denn nicht die politische Klasse der Proletarier schafft dieses Bewußtsein, sondern nur die Nation, also das Volk als ganzes, wie es den Nationalsozialisten gelungen war – oder mit anderen Worten, der NSDAP gelang die Auflösung des multipolaren Systems, der SED aber nie. Ich kann nicht erkennen, daß solches in der hedonischen Wohlstandsgesellschaft von heute in Deutschland überhaupt möglich wäre.

    Die Atomisierung des Parlamentes von sechs Parteien auf quasi 299 Einzelfraktionen löst dieses Problem nicht. Es liegt ein Problem des ungleichen Zuganges der einzelnen politischen Milieus zu den Ressourcen der Politik (Medien, Justiz, Staatsorgane) vor, das im Parlament nicht gelöst werden kann. Und abschließend die Frage: Benötigt das Volk in Zeiten der Digitalisierung ÜBERHAUPT noch ein Parlament? Denn wenn ich die multipolaren Parteien verdränge, dann kann ich mir das Parteiensystem gleich sparen. Trump kommuniziert mit seinem Volk nicht über die Fernsehsender, auch nicht per Reden vor dem Kongress, sondern per Twitter und den Reaktionen auf seine Tweets. Das ist die Zukunft, auch für Deutschland. Wir sollten über Wege nachsinnen, direkt mit dem Kanzler und der Regierung zu kommunizieren, nicht über Abgeordnete (und die Regierung daher auch direkt wählen). Merkel, bei aller Kritik an ihrer Person, hat dieses Prinzip schon stärker antizipiert als viele ihrer Kritiker. Alle ihre „Wenden“ basierten auf der Information, was bestimmte, von Merkel als relevant angesehene Milieus wollten (Atomausstieg, Deindustrialisierung, Entnationalisierung, Demilitarisierung usw.), – das Parlament war dafür bedeutungslos. Wenn das der zukünftige Weg politischer Willensbildung aber ist, haben wir einen eklatanten Mangel durch die Einseitigkeit der Kommunikation. Eine These könnte sein, daß das auch an der Existenz des Bundestages liegt. Oder wie ich es nannte, in der Ungleichheit des Zuganges zu den politischen Ressourcen, für den das Parlament keine Rolle spielt.

    • Vielen Dank für Ihre aus meiner Sicht sehr differenzierte und intelligente Ausführung.
      Sie stellen die entscheidende Frage: Wie soll es zukünftig gestaltet werden, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“ (Art. 20(2) GG). Dies betrifft übrigens alle Staatsgewalten, also auch Exekutive und Legislative.
      Ich sehe allerdings gerade keinen evolutionär-demokratischen Pfad aus dem bestehenden System in eine neue Ordnung.

  21. Entschuldigung, aber das ist leider, meiner Meinung nach, das Schlimmste was wir unserem Wahlrecht antun könnten!
    Warum?
    Sollten wir das von ihnen favorisierte Direktwahlverfahren einführen, wie würde das aussehen?
    Ein Beispiel: Nehmen wir einmal 600 Bundestagssitze an, weiter nehmen wir an, das in 50% der Wahlkreise das Wahlergebnis der Buntestagswahl 2017 genau so eingetroffen ist (ca. 30% CDU, 20% SPD, 13% AFD, 10% FDP ….), dann würde das bedeuten, das die CDU schonmal 300 Sitze sicher hätte, wenn nun in weiteren 25% der Wahlkreise die SPD die Mehrheit bekommen hätte, wären das 150 Sitze für die SPD, in 10 Wahlkreisen bekämme vielleicht die AFD die Mehrheit, in 15 vielleicht die FDP, usw.
    Diese Art Wahlsystem würde genau zu der Art von Mehrheitsverhältnissen führen, die Diktaturen von Art der DDR und des 3. Reiches wieder herbeiführen könnte!

    Wenn eine Änderung, dann würde doch besser ein Verhältniswahlsystem die bessere Wahl sein?
    Noch einmal ein Beispiel: Nehmen wie 600 Bundestagssitze, (600 Sitze = 100% Wählerstimmen, 6 Sitze = 1% Wählerstimmen, 1 Sitz ~0,17% der Wahlstimmen) und rechnen dies auf die Wahlergebnisse um, dann würde die CDU (bei den obigen 30%) nur 180 Sitze belegen, die SPD 120, AFD 78, FDP 60 Sitze…
    Auch eine 5% Hürde wäre dann nicht mehr notwendig.
    Was eine Koalition betrifft, warum dieses nicht verbieten und die Partei mit den meisten Stimmanteil den BK stellen lassen? Und dafür dann die Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden lassen, ob Sie/Er für oder gegen Gesetzesentwürfe stimmt oder nicht? (Ist diese Gewissensfrage bei Abstimmungen nicht sowieso eigentlich im GG Art. 38 Abs. 1 S. 2 und sogar in der Geschäftsordnung des Bundestages § 13 vorgeschrieben?)

    Wäre dieses System nicht demokratischer? (Und natürlich hätten wir hierbei das Problem, das die Parteien wählen, wen sie in den Bundestag schicken, aber mMn würde dies das Profil der Parteien schärfen, da diese sich genau ausgucken müssten, wen sie in den BT schicken, denn das Verhalten jedes einzelnen würde dann auch auf die Partei zurückfallen (ist aber ja auch heute schon so))

    Ein perfektes Wahlsystem wird es nie geben, aber mMn besser das jetzige (trotz der Unmenge an Überhang-/Ausgleichsmandaten) wie das im Artikel beschriebene Direktmandatverfahren.

    • Bei einer relativen Mehrheitswahl werden keine Parteien, sondern ausschließlich Personen gewählt. Und diese sind in erster Linie ihrem Wahlkreis verpflichtet, denn nur diese entscheidet über ihre Wiederwahl.
      Im gegenwärtigen System entscheiden de facto die Parteien über die Mandate. Daher ist es nur rational, dass sich die Wähler weniger für die Personen und in erster Linie für die Parteien interessieren.
      Bei einer Mehrheitswahl treten die Parteien hingegen in den Hintergrund und die Personen in den Vordergrund. Es ist also genau umgekehrt. Daher wäre ein reines Mehrheitswahlrecht (also Direktwahl) ein erster und wichtiger Schritt, die Herrschaft der Parteikader zu beenden.

      • Ihr Einwand wäre berechtigt, wenn wir keine Parteien hätten!
        Aber glauben Sie, die Parteien würden eine Direktwahl und gleichzeitig die Auflösung der Parteien beschließen?

        Um also wirklich eine Direktwahl demokratisch durchzuführen müssen gleichzeitig die Parteien abgeschafft werden (was aber auch Koalitionen überflüssig machen würde und wie würden sich dann die 598 Abgeordneten auf einen Kanzler einigen?) aber trotzdem würde bei Direktwahlen immer noch die Gefahr bestehen, das große Teile der Bevölkerung „ohne Stimme“ im Parlament bleiben.

        Die Parteien stellen eine „Macht“ dar, die ihre Mitglieder auf „Linie“ bringen kann, oder jemandem das „Vertrauen ausspricht“ (was das bedeutet kann man an vielen Beispielen aus Merkels Regierung sehen 😉 ), mit einem Parteiensystem mit so vielen Parteien wie in Deutschland funktioniert eine Direktwahl nicht (zumindest nicht wirklich demokratisch), bei einem 2 oder vielleicht noch 3 Parteiensystem kann es vielleicht funktionieren (aber nur, wenn diese Parteien ihren Mitgliedern einen großen Handlungsspielraum lassen).

        Deswegen kann man (nicht ohne wirklich SEHR große Umbauten im gesamten deutschen Politiksystem) hier ein System schaffen, das zB. dem Großbritanniens ähnelt, oder dem „Senatorensystem“ (welches ja Ähnlichkeiten zum Direktwahlverfahren aufweist) der USA (das Aufgrund der „Wahlmänner“ bei der Präsidentschaftswahl auch nicht als wirklich demokratisch zu bezeichnen ist) . Diese großen Änderungen werden aber die Parteien hier nicht angehen, denn diese würden ja wieder ihre Macht beschneiden.

        Aus diesen Gründen ist ein reines Direktwahlverfahren aus meiner Sicht abzulehnen und wie ich schon erwähnte, eine reine Verhältniswahl (bei unserem Parteiensystem wohlgemerkt) die bessere Alternative wäre.

      • Auflösung der Parteien? Vereinsfreiheit gilt. Aber im Grundgesetz haben Parteien nichts verloren. Und finanzieren sollen sie sich selbst.

      • „Auflösung der Parteien? Vereinsfreiheit gilt.“
        Wenn eine reine Direktwahl eingeführt werden sollte, ja, wie wollen Sie denn sonst die Neutralität, der von Ihnen gewählten Abgeordneten anders gewährleisten? Oder was glauben sie, warum seit Jahren so vieles in der Politik schief läuft?
        Sobald jemand einem Verein, einer Vereinigung oder ähnlichem angehört, ist und kann diese Person nicht mehr völlig werteneutrale und/oder objektive Urteile fällen, er/sie wird immer einen Vorteil für sich selbst oder sein Verein/Vereinigung suchen (die Ideologie dieser Gruppe wahren [und das ist im Falle von Direktwahlen mit Parteien [oder wie sie es nun auch immer nennen wollen] wohl eher nicht die Bevölkerung aus dem Wahlkreis, sondern die der Partei/des Vereins/wie immer sie es nennen wollen]), desweiteren kommt hinzu, je eingefahrener diese Gruppierungen (Partei) in ihrer Meinung sind (Stichwort „Filterblase“) desto weniger ist es dieser Person möglich eine objektive Beurteilung einer Situation wertneutral zu treffen.
        (Ein sehr gutes Beispiel hierfür stellen ja Die Grünen da, bis auf SEHR wenige Ausnahmen mMn unwählbar.)

        „Und finanzieren sollen sie sich selbst.“
        Und auf was läuft dies Ihrer Meinung nach hinaus? Mehr Neutralität? Eher das Gegenteil wird der Fall sein, noch mehr Lobbyarbeit der Politiker.
        Natürlich wäre es aber auch möglich, aber nur durch SEHR scharfe Antilobbyismusgesetze und einem Berufsverbot während und eine zeitlang nach der Parlamentszugehörigkeit, ansonsten können sie im Falle von „Und finanzieren sollen sie sich selbst“ auch gleich Großkonzerne als Abgeordnete ins Parlament wählen.
        Ich würde ihnen generell aber zustimmen, das es schön wäre, wenn es möglich wäre, das Parteien sich selbst finanzieren würden, aber sobald eine „Macht“ dahintersteht (die im Falle von Politik zB. Gesetze ändern kann, staatliche Aufträge vergeben darf, usw.) wird es immer Korruption und Vetternwirtschaft geben. Wenn sich dann die Parteien noch selbst finanzieren müssen, wird dieses mMn in noch größerem Maßstab passieren, wie jetzt oder in der Vergangenheit schon. (Stichwort: Parteispendenaffäre [bis heute ungeklärt, wer, wofür,….])

      • Lieber Herr Goergen,

        Parteien haben im Grundgesrtz nichts verloren? Was soll das? Sie stehen doch im Grundgesetz drin. Und dann gibt es ja noch das Parteiengesetz, bevor man zum Vereinsrecht greifen muss. Lex specialis derogat legi generali. Frei übersetzt: Die Ausnahme setzt die Regel außer kraft.

        Mit den besten Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

      • Im Grundgesetz steht lediglich dieser Satz: „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit“. Auf diesem Satz beruht das ganze Parteiengesetz und die ausufernde staatliche Parteienfinanzierung.
        Da muss die Frage erlaubt sein, ob wir wirklich „Staatsparteien“ für unsere Demokratie benötigen, wo wir doch täglich erleben, wohin uns dieses Parteiensystem führt. Nichts ist in Stein gemeißelt. Dieser Satz kann mit einer Zweidrittelmehrheit jederzeit aus dem GG entfernt werden.

      • … die Parteien abschaffen? Das würde ja bedeuten, dass sie mit verfassungsändernden Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat Art. 21 aus dem Grundgesetz struchen müssten.

        Das ist doch völlig abwegig. Wir sollten uns vielleicht darauf verständigen, dass wir darüber nicht diskutieren.

      • „… die Parteien abschaffen? Das würde ja bedeuten, dass sie mit verfassungsändernden Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat Art. 21 aus dem Grundgesetz struchen müssten.“
        Nein, das müssten wir nicht, nur Verfassungsänderungen müssten dann auch auf die Zustimmung vieler Einzelpersonen stoßen und nicht mehr auf die Zustimmung von Parteien.

        „Das ist doch völlig abwegig. Wir sollten uns vielleicht darauf verständigen, dass wir darüber nicht diskutieren.“
        Ich möchte hier auch nur klarstellen, was alles geändert werden müsste, damit ein reines Direktwahlverfahren überhaupt flächendeckend halbwegs demokratisch wäre. Und da sich die Parteien nie selbst beschneiden würden und somit ein reines Direktwahlverfahren aus meiner Sicht abzulehnen ist, gebe ich ihnen Recht, das wir darüber brauchen wir nicht weiter zu diskutieren brauchen.

        Auch wird im Artikel leider unterlassen darauf einzugehen, wie ein Wähler, bei einem reinen Direktwahlverfahren, denn herausfinden soll, wie der von ihm/ihr gewählte Abgeordnete bei Abstimmungen gestimmt hat, denn genau daran kann ja erst ein Wähler sehen, ob der Gewählte den Wählerwillen auch erfüllt? Dies könnte ja nur durch (bei wirklich jeder Abstimmung!) namentliche Abstimmung mit Veröffentlichung von Abstimmungslisten gewährleistet werden.

        Und noch ein Nachtrag, da sie ja die verfassungsändernde Mehrheit erwähnen, in einem Direktwahlverfahren ist diese ja viel einfacher zu erreichen, ich denke das ihnen dieses auch bewusst sein dürfte, oder? Das dies auch eine große Gefahr für Demokratien darstellt und sogar in Diktaturen führen kann, desweiteren wird der „Wählerwille“ nicht 100%ig im Parlament dargestellt wir, sondern nur „kommunale Gewinner“, wenn diese kommunalen Gewinner also 76% des Parlaments ausmachen (aber die Partei im Schnitt nur 42% der Stimmen bekommen hat) könnte diese Partei (bei entsprechender Mehrheit im Bundesrat (wenn Direktwahl gut funktioniert vielleicht als nächstes dann auch hier eingeführt um Mehrheiten zu haben?) und vorher entsprechend positionierten Verfassungsrichtern und Polizei/Militärbefehlshabern) also unsere Verfassung in der Luft zerfetzen und somit auch theoretisch eine defakto Diktatur einführen. (was bei einer Verhältniswahl in diesem Beispiel nicht möglich wäre, da nur 42% Wählerstimmen, bzw. sich wesentlich schwieriger gestallten würde durch finden williger Koalitionspartner und eine breitere Opposition.)

        Nur als (ja ich weiß, von „weit weg“ herangezogen, aber nicht unmöglich) Beispiel, warum unser Wahlsystem auch so aufgebaut wurde wie es aufgebaut ist um eine damals nationalsolialistische Diktatur so weit wie möglich nie wieder zu ermöglichen.

  22. Nur gegen die Aufblähung des Bundestages infolge des derzeitigen Wahlrechts zu wettern, reicht nicht.

    Das Bundeswahlgesetz ist, ebenso wie die Wahlgesetze für das EU-Parlament, für die Länder und für die Kommunen, ein Gesetz von den Parteien für die Parteien. Das Stimmvolk muss außen am Zaun stehen, obwohl es der Souverän ist. Die Änderungen des Bundeswahlrechts und des EU-Wahlrechts der letzten Jahre wurden nicht vom Bundestag initiiert, das Bundesverfassungsgericht musste den Bundestag zwingen, zu handeln.

    Jede bisherige Änderung des Bundeswahlgesetzes war Kratzen am Granit. Der Bundestag hat die BVerfG-Forderungen nie vollzogen, sondern Änderungen immer zu seinen Gunsten gestaltet. Anderenfalls hätte die letzte vom BVerfG aufgetragene Wahlrechtsänderung nicht zu einem §6 im Bundeswahlgesetz führen dürfen, nach dem die BVerfG-Grenze für zusätzliche Mandate von 1/2 Fraktions-Mindestgröße problemlos überschritten werden kann.

    Das heißt, dass das aktuelle Bundeswahlgesetz nicht die BVerfG-Forderungen erfüllt und dass es damit offenkundig grundgesetzwidrig ist.

    Wenn die gewählte Vertretung des Souverän, der Bundestag, in einem solchen Fall nicht eigenständig aktiv wird, er also weiter schlampen will, dann muss der Souverän aktiv werden.

    Das scheint mit den Einsprüchen gegen die Wahl des Bundestages geschehen zu sein. Und nun schau’n mer mal, dann sehn mer’s ja.

  23. Ist doch im Prinzip ganz einfach: 299 Abgeorndete werden direkt gewählt, die anderen 299 nach dem Verhältniswahlrecht.

    • Genau das wäre korrekt! Das würde genau das Bild ergeben, was der Wähler will.
      Statt die Direktmandate auch noch dem Verhältnis unterzuordnen.

  24. Sehr geehrter Herr Hettlage, ich möchte mal anders fragen. Wenn es keine Grenzen mehr gibt, haben wir dann noch einen Staat? Wenn nicht brauchts ja auch keine Regierung, oder?
    Kein Staat, kein Staatsvolk, keine Regierung.
    Die Arbeitgeber könnten uns den Bruttolohn auszahlen.

    • Liebe /r Frau/Herr Farbauti,

      was wollen Sie von mir hören? Sie dürfen Sich bei mir etwas wünschen.

      Mit freundlichem Gruß zum Jahresbeginn
      Dr. Manfred C. Hettlage

      • Hallo Herr Hettlage, ich wollte nichts bestimmtes von Ihnen hören. Ich kann nur nicht verstehen warum das Wahlrecht im Detail jetzt so maßgeblich sein soll. Wenn ich die Wahl habe zwischen schlechten Spaghetti, matschigen Penne oder angebrannten Bratkartoffeln rufe ich nach ner neuen Köchin und erwarte das Niemand mehr das Restaurant besucht und nicht sein gutes Geld verschwendet.
        Heißt, mir würde es reichen wenn der gesunde Menschenverstand wieder Einzug in die Köpfe halten würde.Unsere Politiker machen sich sicher nicht so viele Gedanken über das Wahlrecht wie Sie. Die Herrschaften sind entrückt, wohin weiß ich nicht. Sie sprechen nicht mehr meine Sprache. Aber ich bin nur eine altmodische und naive, also einfache Person.
        Was ich mir wünsche? Uns Allen ein friedlicheres 2018.

  25. Hahaha! Der genannte Mann schaut einzig darauf, welche Auszählungsmodi der Loge C die Macht erhalten.

  26. Warum nicht einfach 299 Direktmandate, ohne jeden Ausgleich durch Überhangmandate o. ä., und dazu 299 Mandate nach Verhältniswahlrecht über Landeslisten.
    Das würde den unlösbaren Versuch beenden, beide Systeme zu einem Mischsystem zu vereinen. Direktmandate würden dadurch ein stärkeres Gewicht bekommen, was durchaus seine Berechtigung hat. Zugleich würden die kleineren Parteien, anders als in einem reinen Mehrheitswahlsystem, nicht völlig marginalisiert.

    • dann aber bitte die Verhältnisswahlen mit der Möglichkeit des Kumulierens
      damit man Einfluss auf diese Organisationen bekommt, die von innerparteilicher Demokratie schwadronieren.

      • Lieber Herr Ewald,

        das Kumulieren und das Panaschieren gibt es in den Kommunalwahlen und kommt, wenn ich richtig informiert, bin aus dem Schwäbischen. Durch Volksentscheid hat man es auch bei den Bürgerschaftswahlen in Bremen und den Senatswahlen in Hamburg eingeführt.

        Die Erfahrungen sind negativ. Das zeigen Umfragen aus Hamburg, die mir bekannt sind. Die Wähler durchschauen das nicht mehr. Zweimal fünf Stimmen, fünf davon quer über alle Wahlkreis-Kandidaten und fünf weitere quer über alle Listen der Parteien. Wenn man aus dem Wahllokal herauskommt, können die Wähler nicht mehr sagen, wen sie eigentlich gewählt haben. Die Stimmabgabe wird völlig irrational. Wählen heißt auswählen. Und wer alles wählt, wählt gar nicht.

        Sie würden die Debatte erleichtern, wenn Sie diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

    • Sehr verehrte Frau Tobel,

      Italien hat mit dem „Rosatellum“ genau dieses System eingeführt und wird nach diesem Verfahren am 4. März auch wählen. Sie werden also selbst erleben, ob dieses Verfahren funktioniert. Ich bin mit einem italienischen Senator bekannt. Wir tauschen uns gelegentlich über unsere Erfahrungen aus. Deshalb habe ich einen etwas tieferen Einblick als das gewöhnlich bei einem ausländischen Wahlrecht der Fall ist.

      Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Kommentare zur Wahl am 4.März in Italien alle sehr akeptisch sind. Sie können sich im Internet davon selbst überzeugen. Man rechnet mit einem „hung parliament“. d.h. mit einer Hängepartei wie wir sie z.Z. in Deutschland erleben.

      In der ganzen Debatte im die rechtstechnische Zweckmäßigkeit des Wahlrechts wird völlig übersehen, dass Weihnachten. vorbei ist und wir immer noch keine Regieung haben. Und eigenlich das Wahlergebnis die Entscheidung bringen sollte. Das ist aber nicht der Fall. Die Wähler geben ihr Stimme ab und den Rest erledigen die Parteien hinter verschlossen Türen. Das ist nicht der Sinn einer Volkswahl. Sie sollte eine unumkehrbare Entscheidung über die Regierungsbildung bringen.

      Dies Entscheidung fehlt. Das ist unübersehbar, auch wenn ich von vielen Lesern beschimpft und geschmäht werde. Mit ihrem Geschrei können Sie das nicht aus der Welt schaffen. Die Verhältniswahl hat ausgedient. Sie führt nicht zur politischen Entscheidunng, sondern zur Minderheitsregierungen Der Wählerwille spielt dann eine geringe oder gar keine Rolle mehr. Die Wählwr wählen und die Parteitage oder die Mitgliederumfragen bestimmen, was passiert? Warum soll man noch zur Wahl gehen, wenn der wähler so wenig Einfluss hat jnd wr nicht einmal den Volksvertreter in seinem Wahlkreis bestimmen darf. Das ist doch eine verkehrte Welt.

      Mit den besten Wünschen
      Dr. Manfred C. Hettlage

      • Sorry, aber dass es derzeit in vielen Ländern, so auch in Deutschland, so schwierig ist Regierungen zu bilden, liegt nicht am Wahlverfahren, sondern an den Wählern. Fast überall ist die Gesellschaft gespalten. In leute die die Zuwanderung gut finden oder eben nicht. In leute die für Globalisierung sind, oder eben nicht, in Leute die für die EU sind, oder eben nicht. In Leute, die für den Euro sind, oder eben nicht. In Leute die für den CO2-Quatsch sind, oder eben nicht. Wobei jemand, der gegen die Zuwanderung ist, trotzdem für die EU sein kann, oder anti CO2. Es gibt somit alle möglichen verschiedenen Varianten, die von den paar Parteien nicht abgedeckt werden können.
        Dadurch ergeben sich Wahlergebnisse, die eben nicht mehr eindeutig sind, weil der Wähler nicht mehr eindeutig ist.
        Eine Änderung des Wahlverfahrens wird hieran keine Abhilfe schaffen, es sei denn, man sorgt durch ein geändertes Wahlverfahren dafür, dass eine Partei dauerhaft die Mehrheit durchsetzen kann und neue, oder kleine Parteien erst gar keine Chance erhalten.

  27. Eigentlich müsste es aus meiner Sicht 2 Wahlen durch das Volk geben, die voneinander unabhängig stattfinden: eine Regierungswahl und eine Parlamentswahl.

    Wenn das Volk die Regierung direkt wählt, erübrigen sich alle Sondierungsgespräche
    und Koalitionsverhandlungen. Und sollte eine Regierungspartei nicht über die alleinige Mehrheit im Parlament verfügt, dann muss sie sich ihre Mehrheiten ähnlich wie heute bei Koalitionsverhandlungen suchen und Kompromisse aushandeln. Ein Blick in andere demokratische Länder sollte genügen, um zu sehen, dass es geht. Ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, hat der Demokratie noch nie geschadet.

    • Lieber Tesla,

      wollen Sie wirklich das Kabinett vom Volk wählen lassen? Das wäre einmalig auf der ganze Welt. Ich kenne kein Land, in dem es das gibt.

      Denken Sie auch mal über die Schwierigkeiten und Nachteile nach, die das hätte.

      Mit den besten Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  28. Meines Wissens gibt es im UK zur Zeit keine eindeutige Mehrheit! Was soll also Zweck des Furors des Autors sein? Diäten-Neid? Geschenkt! Außerdem haben wir demnächst u. U. keine »Große Koalition«, weil die SPD keine Großpartei mehr ist und das auch nie wieder sein wird ubd die CDU immer noch eine Alternative hätte: CDU/CSU + FDP + AFD!
    In einem Zweiparteiensystem werden außerdem die »Parteiungen«, die jetzt Fraktionen im Parlament sind, innerparteiliche Cliquen werden, über deren Machtverteilung keine öffentlichen Wahlen mehr stattfinden würden! Super demoktratisch! Was der Autor fordert, ist ein Musterbeispiel für »Nicht-zuende-gedacht«, also schlicht Blödsinn!

    • Lieber Herr Gerold,

      eine Koalition mit der AfD kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das die AfD nicht will. Das kann Ihnen doch nicht entgangen sein.

      Und vielleicht tun Sie mir den Gefallen, und unterdrücken Ihre Invektiven: Was ich sage, sei „schlicht Blödsinn“. Sie tun sich damit keinen Gefallen, wenn Sie ausfällig werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dfr.Manfred C. Hettlage

    • Vielleicht lassen wir einfach mal gelten, dass beide Systeme Vor- Nachteile haben.
      Wenn man beim deutschen System mangelnde Demokratie und übermäßige Parteienherrschaft beklagt, kommt man meiner Meinung nach nicht darum herum, sich mal mit dem Westminster Modell auseinanderzusetzen. Dann sollte man das aber auch aufgeschlossen tun und nicht jedes Argument dafür als Blödsinn abtun. Die ältesten Demokratien der Welt funktionieren recht gut mit diesem Modell. So falsch kann es also nicht sein.

  29. Verblüffend, wie leicht man große Teile der eher konservativen Leserschaft von TE aufs Glatteis führen kann. Ich hole mal die Zahlen raus, denn wir haben ja die Wahlkreis-Daten vom September. Schauen wir uns doch mal an, wie so ein Mehrheitswahlrecht angewendet auf unser Wahlergebnis vom September 2017 aussähe:

    77,2% der Sitze gingen an die CDU/CSU

    Glückwunsch! Vermutlich ein Vertrauensbeweis in Angela Merkels und Horst Seehofers ganz hervorragende Performance in der letzten Wahlperiode! Endlich mal ein wahrhaft alternativloses Ergebnis. Störende Verfassungsparagraphen können von dieser Mehrheit im Bundestag nach Belieben geändert werden, und irgendwelche komischen Untersuchungsausschüsse oder abstrakte Normenkontrollklagen wären selbst bei einer zu 100% geeinten Opposition nicht mehr zu befürchten, weil diese die dafür notwendigen 25% der Mandate leider verfehlt. Da macht Durchregieren doch gleich viel mehr Spaß, und Angela Merkels Kanzlerschaft wäre absolut stabil!

    Ach ja, die übrigen Parteien zögen mit diesen Prozentwerten ein:

    19,7% SPD
    1,7% Linke
    1,0% AfD
    0,3% Grüne

    Wer also denkt, dass die aktuelle politische Situation 77,2%-Mehrheit der Unionsfraktion rechtfertigt, und dass kritische Stimmen jenseits der SPD faktisch nicht existent sein sollten, der kann ruhig für das Mehrheitswahlrecht eintreten. Alle anderen sollten es sich vielleicht doch noch mal überlegen.

    Übrigens, das leicht lamoryant wirkende Gemaule wegen der angeblich verfassungswidrigen Überhangs- und Ausgleichsmandate ist für einen Mann mit dem politischen (Bildungs-)Hintergrund des Autors nur noch im höchsten Maße lachhaft.
    Dieser Mechanismus ist vom Verfassungsgericht nicht beanstandet worden, im Gegenteil, die Ausgleichsmandate wurden letztlich sogar angemahnt! Vor allem aber wäre eine systemkonforme Behebung des Problems extrem einfach.

    Dafür müsste man nur je zwei Wahlkreise zusammenlegen, und dann den zwei stärksten Kandidaten des Kreises je ein Direktmandat geben. Die Anzahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate wäre mit so einem Verfahren bei der letzten Wahl entweder ganz bei null, oder allenfalls noch marginal gewesen. Lässt sich alles mit ein paar Stunden Aufwand mit Computerhilfe simulieren. Eine sehr einfache Lösung, wenn das Problem denn nicht nur vorgeschoben wäre.

    Lieber Herr Hettlage, wie wäre es mit offenem Visier? Sagen Sie doch einfach, wie es ist: Sie waren über viele Jahre für die CSU aktiv, und wünschen sich halt faktische 90%-Mehrheiten für diese Partei im Lande. Sie sind als ehemaliger Referent von Franz-Josef Struauß gewiss kein Dummkopf, also wissen Sie ganz genau, dass dies die praktische Folge der von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen wäre.

    Was es die in anderen Artikeln erwähnten angeblichen Freiheiten der Direktkandidaten betrifft, sind diese in der Praxis so gut wie nie relevant. Selbstverständlich sorgen auch in den USA und im UK die berühmt-berüchtigten Whips mit großer Sorgfalt dafür, dass auch die allerknappsten Mehrheiten fast immer noch brav im Sinne der Fraktionsdisziplin abstimmen. Wenn dies mal nicht geschieht (wie vor einiger Zeit in den USA) ist es schon eine kleine Sensation. Und natürlich sorgt unter normalen Umständen der entsprechend gestaltete Parteiapparat dafür, dass relativ klar ist, wer sich in einem Wahlkreis für die Partei zur Wahl stellen darf. Wirklich parteiunabhängige Bewerber haben ab 1949 noch nie ein Mandat gewinnen können.

    Der Autor operiert in meinen Augen mit Halbwahrheiten, um sein eigentliches Ziel eines Mehrheitswahlrechts durchzusetzen. Bei uns hätte eine CDU/CSU mit weniger als einem Drittel Wähler-Zuspruch eine Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, Angela Merkels Kanzlerschaft wäre extremst stabil.
    Wer jetzt denkt, dass dies in der Realität anders wäre, dem sei gesagt, dass so etwas in Großbritannien der Normalfall ist. Da bekommt dann auch mal eine Partei mit 37% Wählerzuspruch die absolute Mehrheit der Mandate. Es kann sogar vorkommen, dass die stärkste Partei weniger Mandate bekommt, als ihr Konkurrent. Beides ist in der britischen Nachkriegsgeschichte bereits passiert. Wer all dies möchte, muss nur hoffen, dass der Autor mit seinen Wünschen Erfolg hat.

    • Oha, danke für den Hinweis! Nur, bei der letzten Wahl wurde wie üblich gesplittet. So einfach ist es denn nun auch wieder nicht auseinander zunrechen bei ‚was wäre wenn‘.

      • Lieber Herr Ewald,

        das deutsche Wahlrecht folgt „den Grunsätzen einer mit der Personewahl verbundenen Verhältniswahl“. So steht es in § 1 Abs. 1 Satz 2 BWahlG. Und das schließt die unverbundene Abstimmung mit Erst- und Zweitstimme natürlich aus. Das Stimmensplitting ist also mit dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 2 BWahlG unvereinbar. Trotzdem kommt es millionenfach vor. In dem Wahleinspruch (Aktenzheichen WP 193/17) wird das Splitting von Axel Schlicher und seinen Mitstreitern als rechtswidriger Gesetzesgvollzug bewertet und auf dem vorgegebenen Rechtsweg angegriffen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

    • Sehr guter Beitrag, Sie haben die wesentlichen Punkte sehr gut zusammengefasst. Die Tichy-Leser, die sich aus Frust über die Merkel-Regierung so eine Änderung des Wahlrechts wünschen, sind einfach nur naiv. Die Folge wäre, dass CDU/CSU noch selbstherrlicher walten kann. Man muss sich nur anschauen, was Blairs New Labour-Regierung in Großbritannien angerichtet hat, dann muss einem klar sein, dass durch dieses Wahlrecht die Lage eher schlimmer würde.

    • Lieber Herr Schwenk,

      nehmen wir das Beisiel des Freistaates Bayern. Dort konnte die CSU 2017 alle 45 Wahlkreise gewinnen. Das ist richtig. Aber wenn nicht in 45 sondern in 93 Wahlkreisen gewählt würde und wenn es keine Zweitstimme gibt, kann sich die CDU die Finger schlecken, wenn sie immer noch 45 Wahlkreise gewinnt. In München gibt es jetzt vier Wahlkreise. Sie gingen 2017 alle an die CSU. Aber wenn es in München acht Wahlkreise gibt, dann glaubt nicht einmal die CSU daran, dass sie alle acht gewinnt.

      Aber gesetzt den höchst unwahrscheinlichen Fall, ich hätte Unrecht und die CSU gewinnt doch alle 93 Wahlkreise im Freistaat, dann ist nicht das Wahlrecht daran schuld, sondern dann sind die Wähler die Schuldigen. Wenn aber die Wähler die CSU-Bewerber mit einfacher Mehrheit in allen 93 Wahlkreisen wählen, dann bitte ich schon sehr darum, dass sie das auch alle 93 Mandate bekommen. Demokratie bedeutet, dass man den Willen der Wähler akzeptiert. Und das tun viele einfach nicht.

      Bitte, vergessen Sie auch nicht, dass die die Mehrheit der CSU in Bayern nicht vom Himmel gefallen ist. Es gab Zeiten, da musste sie viel kleinere Brötchen backen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

    • Kein Wahlrecht ist perfekt. Wenn wir uns real existierendes Mehrheitswahlrecht anschauen, müssen wir feststellen, dass dieses System Änderung hervorbringen kann, wenn der Wähler es will (Brexit, Trump).

      • Brexit war eine Volksabstimmung, hat mit dem gängigen Wahlrecht in GB nix zu tun, und Trump als Hoffnungsbringer ist ein schlecher Witz.

      • Lieber Thomas,

        jede Parlamentswahl ist eine außerparlamentarische Volksabstimmung. Was denn sonst?

        Und Gero Hatz, wollte wohl sagen, dass die Dirktwahl nicht vor einem Brexit oder vor einer Präsidentschaft von Trump schützt. Das sehe ich auch so.

        Das Wahlverfahren muss zweckmäßig sein. Es soll zu einer zügigen Regierungbildung führen, weil die Wähler entscheiden und nicht die Parteien nach den Wahlen machen was sie wollen.

        Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das noch junge Neue Jahr.
        Dr. Manfred C. Hettlage

  30. Nur noch Direktmandate?

    Dann kann Merkel noch in 20 Jahren regieren …

    Denn:
    CDU/CSU – 231 Direktmandate
    SPD – 59 Direktmandate
    Die Linke – 5 Direktmandate
    AfD – 3 Direktmandate
    Grüne – 1 Direktmandat
    FDP – 0 Direktmandate

    Ja, Schäuble ist ganz sicher dafür!

    • Liebe „Raupe Nimmersatt“

      vielen Dank für Ihren Einwand, der mir nicht unbekannt ist und der mich natürlich auch sehr beschäftigt.

      Bei der Debatte über das Wahlrecht muss man sich davor hüten, für die eigenene Parteivorliebe einen Vorteil zu suchen und dem den politischen Gegnern einen Nachtreil zu verpassen. Man darf ja auch die Fußballregeln nicht so gestalten, dass Bayern München immer gewinnt, weil die Mannschaft nicht mit 11 sondern mit 12 Spielern auflaufen darf. Wer also an das Thema mit dem Vorsatz herangeht: „Merkel muss weg“ oder: „Schulz muss weg!“ oder: „Lindner muss weg!“ oder: „Frauke Petry muss weg!“ etc. etc., der macht damit keinen einzigen Stich.

      Ich wünsche mir daher, dass Sie in der Debatte über das Thema keinen Angriff auf Wolfgang Schäuble reiten. Das bringt nichts und kostet viel. Sie wählen wie Sie wollen. Ich wähle wie ich will. Jeder wählt wie er will. Das Wahlrecht muss fair, gerecht und zweckmäßig sein. Sie dürfen Schäuble sogar für einen schlechten Politiker halten. Sie dürfen das aber nicht zum Gegenstand der Diskussion über das Wahlrecht machen. Denn das hat damit überhaupt nichts zu tun. Das ist die Geschäftsgrundlage für die Debatte über das Abgeordneten-Wahlrecht. Und dann haben wir auch noch die Verfassung, in dem die Wahlrechtsgrundsätze niedergelegt sind. Das Grundgesetz sollen wir nicht in Frage stellen.

      In Ihrem Kommentar haben Sie eines übersehen. Wenn Sie 598 Plätze in einem Parlament mit 598 driekt gewälten Abgeordneetn besetzen wollen, brauchen Sie dazu nicht 299, sonden 598 Wahlkreise. Und dann sieht Ihre Rechnung ganz anders aus. Wenn wir in 598 Wahlkreisen wählen, kann niemand vorhersagen, wer gewinnt. Dann können alle Umfrage-Institute einpacken. Denn sie müssen für 598 Wahlkreise eine Voraussage treffen. Das wäre für die Institute ein Albtraum. Stellen Sie sich bitte einmal vor 598mal mindestens 1000 Wähler zu befragen, wie sie abstimmen werden. Allein was das kostet. Und dann die Risken, die damit verbunden sind, dass am Ende doch alles falsch war, wie bei der Bundestagswahl 2017.

      Glauben Sie mir, bitte, wenn die Wähler den Wechsel wollen, dann kommt er auch! Und wenn die Wähler den Wechsel nicht wollen, dann kommt er eben nicht! Wenn Sie dafür einen Schuldigen suchen, kann ich Ihnen helfen: Daran ist nicht das Wahlrecht schuld, daran sind sie Wähler schuld.

      Mit den besten Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

      • Sehr geehrter Herr Hettlage,
        wie können Sie aus dem schlichten Satz „Ja, Schäuble ist ganz sicher dafür! “ –einen Angriff auf Wolfgang Schäuble reiten– heraus lesen? Weder habe ich geäußert, dass ich Schäuble für einen schlechten Politiker halte (was ich übrigens ganz und gar nicht mache, als Politiker ist er schon recht gut, hat nur leider die falsche Chefin), noch stelle ich das GG an irgendeiner Stelle in Frage.

        Herr Schäuble fordert nun einmal eine Wahlrechtsänderung, da er in der CDU ist, wird er, wie die allermeisten Unionsleute wohl für eine, wie im Artikel beschriebene, Änderung sein.
        Zum Anderen, wie Sie in Ihrer Antwort auf meinen Kommentar bereits schrieben, das Wahlrecht sollte fair sein. Ihr Vergleich mit Bayern München ist schon schön in diesem Zusammenhang 🙂
        Wäre es in Ihren Augen fair, wenn aus 41,4% aller Zweitstimmen, nur noch 9 (18) Direktmandate werden? Ich halte das nicht für fair!
        Natürlich kann niemand wissen, wie der Wähler bei einer geänderten Wahl wählen wird. Aber eines dürfte gewiss sein. Die neuen Wahlkreise werden von der Verwaltung festgelegt, diese ist derzeit in CDU/CSU/SPD und Grünen Hand. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die Wahlkreise so zugeschnitten sein werden, dass nach Möglichkeit die etablierten Parteien die Überhand im Wahlkreis haben werden. Die Chance, dass jemals wieder eine kleine Partei, eine neue Partei maßgeblich im Bundestag vertreten ist, ist bei Ihrem Vorschlag verschwindent gering.
        Ob es bei einem neuen Wahlrecht im Voraus Umfragen geben kann/wird, halte ich persönlich für vollkommen unwichtig! Ich wünsche mir ein Wahlrecht, dass den Wählerwillen spiegelt und nicht eines, dass für oder gegen Umfragen votiert.
        Sie erläutern mir dann noch einmal, dass es ja nicht um 299 Direktmandate, sondern um 598 ginge. Das ist mir schon klar, auch, dass es nicht einfach nur eine Verdoppelung der Direktmandate der letzten Wahl wäre, aber, da es keine andere Grundlage gibt, sehe ich mich gezwungen auf die letzte Wahl Rückgriff zu nehmen. Die von mir genannten Zahlen stammen daher.

        Ich bin weder mit der Vorgabe, dass irgendjemand weg muss(???) noch mit persönlichen Antipathien gegenüber Herrn Schäuble als Person oder Politiker, noch mit Vorlieben gegen oder für Umfragen an eine Wahlrechtsänderung heran gegangen. Sondern habe mir schlicht die gegebenen Daten der letzten Wahl angesehen und sie, mit meinem Verstand, mit dem Vorschlag kompatibel gemacht.

        Für mich persönlich stellt sich viel weniger die Frage, ob und wie das Wahlrecht verändert werden muss/sollte, sondern viel eher die Frage, warum der Wähler wohl so wählt wie er wählt. Denn jeder aufgeklärte Wähler weiss doch, dass diese Art zu wählen (Stimmensplitting) zu Überhangmandaten führt.
        Statt also das Wahlrecht zu verändern, sollte man sich vielleicht eher mit den Gründen der Wähler beschäftigen.

        Mein Grund war schlicht der, den ungeliebten Abgeordneten verhindern zu wollen, aber eine andere Partei im Bundestag stärken zu wollen.
        (Als Beispiel: Wahl des CSU-Abgeordneten um den SPD-Mann zu verhindern – aber mit der Zweitstimme FDP zu wählen. In dem Wissen, dass der FDP Kandidat keine Chance als Direktkandidat haben wird.)

        Abschließend, bitte ich Sie in Ihrer Antwort nicht so voreingenommen zu sein. Genausowenig wie jemand eine Wahl tatsächlich vorhersagen kann, können Sie wissen was ich denke, deshalb bitte nur an dem Geschriebenen orientieren und nicht versuchen zwischen den Zeilen zu lesen. Ich schreibe was ich meine.

        Danke!

      • Bitte geben Sie mir etwas Bedenkzeit, bevor iach antworte.

      • Selbstverständlich!
        Ich bedanke mich aber schon mal im Voraus für Ihre Antwort – Sie bringen mich zum Denken – und das finde ich gut! 🙂

      • Liebe Raupe Nimmersatt,

        meine Frau schimpft mich, ich solle nicht immer dasselbe antworten. Sie verlangt gleichzeitig, dass ich auf die Leserzuschriften eingehe und beantworte, obwohl es immer um die gleiche Fragen geht. Alle gegen einen? Das Verfahren ist unfair, weil ich das von vorne herein gar nicht leisten kann.

        Nun ja, ich korrespondiere jetzt schon wesentlich länger als ich für den Artikel an Zeit benötigt habe. Das ist anstrengend, aber ich tue es vor allem auch deshalb, weil es mich interessiert, was die Leserschaft denkt. Ich will das wissen. Das hilft mir, die Durchschlagskraft meiner Argumente zu überprüfen.

        Sie erwähnen das Stimmensplitting. Und das tun Sie zurecht. Das Wort ist kein Rechtsbegriff für den es ein Legaldefinition gibt. Der Begriff erninert entfernt an das Steuerrecht, wird aber im Zusammenhang mit dem Wahlrecht ganz anders verstanden. Lassen wir die Fragen nach der Wortbedeutung einfach weg und halten wir daran, was zur Sache im Gesetz steht. Und dort steht etwas ganz erstaunliches. Dort steht nämlich, dass „nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ zu wählen ist. Und das kann ja nur bedeuten, dass die Erststimme (für die Personenwahl) mit der Zweitstimme (für die Verhältniswahl) zu verbinden ist.

        Sagen wir es umgekehrt: Wenn beide Wahlverfahren mit einander zu verbinden sind, dann kann man beide Stimmen nicht unverbunden abgeben. Und das heißt vereinfacht: Das sog.“Stimmensplittimg“ ist mit dem Wahlgesetz unvereinbar. Jetzt gehen wir in unserer wissenschaftlichen Neugier noch eine Schritt weiter und stellen uns eine Wahl ohne Stimmensplitting vor. Was passiert dann? Richtig, Sie haben das sofort erfasst. Denn es ist ja nicht so schwer Gedanken zu lesen, wie Sie glauben. Die Sache liegt einfach in der Luft: Ohne Stimmensplitting gehen die Überhanfmandate drastisch zurück, verschwinden aber nicht ganz. Für Ausgleichsmandate geht der Bedarf jedenfalls gegen Null.

        Wenn wir diese Spur weiter verfolgen kommt eine erstaunliche Entdeckung hinzu. 1949 konnte man den Stimmzettel nur einmal kennzeichnen. Dieser Stimmzettel ist im Internet zugänglich. Man kann sich also ein ganz genaues Bild davon machen, dass es bei der ersten Bundestagswahl im Jahre 1949 kein Stimmensplitting gab, weil man den Stimmzettel nur einmal kennzeichnen konnte. Und trotzdem gab es schon 1949 zwei Überhangmandate. Das ist natürlich eine Herausforderung für jeden Wahlrechtsexperten. Und ich zähle Sie natürlich zur kl. Schar der Experten hinzu, weil Sie es genau wissen wollen. Der Wissensdurst ist das entscheidende. Fehler machen wir alle. Und es gibt auf dem Weg zur Wahrheit mehr Irrtümer als zutreffende Erkenntnisse. – Leider!

        Aber schweifen wir nicht ab. Wenn wir so wählen würden, wie es im Gesetz steht, dann würde es gelegentlich zu einer einstelligen Zahl von Überhängen kommen, weil es die Hauptursache für die Überhänge, nämlich das Stimmensplitting gar nicht gibt. Wir müssen also verlangen, dass bei den Wahlen ohne Stimmensplitting abgestimmt wird. Dann ist das Problem der Überhänge und der Ausgleichsmandate, die es bei 17 von 19 Bundestagswahlen ja noch gar nicht gab, bis auf einen kleine Rest verschwunden.

        Ich darf noch ganz kurz erwähnen, dass es im Parlament im Normalfall 598 Plätze gibt, das gesamte Staatsgebiet aber nur in 299 Wahlkreise eingeteilt ist. Das ist ganz unlogisch. Und hier liegt der zweite Dreh- und Angelpunkt für eine sinvolle Reform des Wahlrechts. Die Zahl der Wahlkreise darf nicht hinter der Zahl der Sitze im Parlament zurückbleiben. Ich erwähne das hier aber nur am Rande. Viel wichtiger ist die überraschende Erkanntnis, dass wir schon heute in 299 Wahlkreisen nach dem Prinzip der klassischen Direktwahl wählen. Wovon reden wor also: Die klassische Direktwahl ist in 299 Wahlkreisen längst Wirklichkeit und trotzdem ist die Welt moch nicht untergegangen.

        Vielleicht denken Sie darüber einmal nach!

      • Lieber Herr Hettlage,
        zunächst einmal danke für Ihre Antwort. Ich finde es schön, direkt mit dem Autor über das Geschriebene zu diskutieren. Denn so können doch Mißverständnisse am Leichtesten ausgeräumt werden. Als Experte sehe ich mich nun ganz und gar nicht, als Interessierte schon eher.
        Das was mich am Meisten an der Nur-Direktwahl im Wahlkreis stört, dass ich als Wähler evtl. einen völlig ungeeigneten Kandidaten wählen muss, weil ich die Partei von der er aufgestellt wurde, stärken möchte. Ich habe heute Morgen, deshalb einen Vorschlag gemacht, der die freie Wahl eines Kandidaten aus einer Bundesliste vorsieht. Dann währen die Wahlkreise nur noch für die Auszählung zuständig, nicht mehr für die Gestellung von zu wählenden Abgeordneten. Schließlich geht es doch darum, die 598 besten Leute ins Parlament zu bekommen und nicht unbedings darum in jedem Wahlkreis einen „Dödel“ zu haben. Für die Kommune wird doch separat gewählt. Die Abgeordneten des Bundestags sollen doch keine Klientelpolitik für Musterhausen machen, sondern für ganz Deutschland entscheiden.
        Wäre das eigentlich mit den existierenden Gesetzen kompatibel, oder könnte man die Gesetze (sofern nicht GG) dementsprechend anpassen?

    • Sie haben die Schlitzohrigkeit dieser Forderung nach Wahlrechtsänderung klar bemerkt!

    • Liebe kleine Raupe,
      Merkel verdankt wie kaum eine andere Politikerin ihre Stellung dem gegenwärtigen Parteiensystem, wo eine kleine Clique von Parteikadern sowohl über die Mandate, als auch über die Regierung gebietet. Die rechtsstaatliche Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive wird damit de facto ausgehebelt. Eine Änderung des Wahlrechts, wie von Herrn Hettlage vorgeschlagen, würde die Macht über das Mandat wieder an den eigentlichen Souverän zurückübertragen. Es gibt niemand, der das mehr fürchten müsste, als Politiker wie Angela Merkel.

      • Ich sage ja nicht, dass das aktuelle Wahlrechtssystem das Beste ist. Allerdings finde ich den Vorschlag von Herrn Hettlage ebenfalls nicht gut. Im Gegenteil, ich halte ihn sogar für viel schlechter.
        Unzufriedenheit mit den Parteikadern und mit dem Fraktionszwang bei Abstimmungen sollte anders begegnet werden. Zum einen ist der Fraktionszwang meines Wissens nach verboten, so könnte jede Abstimmung, die so gefällt wurde gerichtlich angezweifelt werden. Zum anderen obliegt es dem Gesetzgeber ein neues Gesetz zu erlassen, das Listenkandidaten nur noch pro Wahlkreis per Wahl zu ermitteln sind. So wäre dem Gemauschel ein Riegel vorgeschoben.
        Ich denke es gibt viele Möglichkeiten das bestehende System zu verbessern, wenn man versucht Neues zu denken und sich von eingetretenen Wegen verabschiedet.

      • Rein formal betrachtet gibt es ja auch keinen Fraktionszwang. Daher gibt es auch nichts zu verbieten.
        Das Problem besteht doch darin, dass die Abgeordneten ihr Mandat in erster Linie ihrer Partei verdanken und dieses auch behalten möchten.
        Dem kann man nur entgegenwirken, indem man den Parteien die Verfügungsmacht über die Mandate wieder entreißt und die Abgeordneten wieder an ihre Wahlkreise bindet. Und das geht nur über eine reine Personenwahl. Wenn die Abgeordneten wieder ohne Netz und doppelten Boden an ihren Wahlkreis gebunden sind, werden sie sich im Parlament auch anders verhalten.

        Was Sie mit „Listenkandidaten nur noch pro Wahlkreis per Wahl.. ermitteln“ meinen, kann ich nicht nachvollziehen.
        Fakt ist, (und da gebe ich Herrn Hettlage vollumfänglich Recht) dass das GG von einer Personenwahl und nicht von einer Parteienwahl spricht. Ein Mehrheitswahlsystem wäre im Bereich des Möglichen und das Westminster Modell ist, nebenbei bemerkt, auch ein erprobtes Modell, an dem man sich orientieren kann.

      • Es mag formal keinen Fraktionszwang geben. In der Realität gibt es ihn, obwohl er verboten ist. Also benötigen wir in dem Bereich schärfere Strafen..
        Ich möchte, für eine Bundestagswahl nicht darauf beschränkt sein, die „Dödel“ hier aus dem Wahlkreis wählen zu müssen. Was nutzt mir ein schlechter Abgeordneter, der aus meinem Wahlkreis kommt? Ich möchte im Bundestag die besten Köpfe Deutschlands, soweit sie sich zur Wahl stellen, haben und dementsprechend wählen können. Herr Hettlage will nun die Wahl für mich, durch verdoppelung der Wahlkreise noch kleiner machen. Dann könnte es somit passieren, dass ich nur zwischen dem Volltrottel A und dem fas-Volltrottel B wählen kann, statt den sehr guten, intelligenten C 400km entfernt wählen zu können. Der C wird nun vielleicht aber nicht gewählt, weil in seinem Wahlkreis es zudem noch den noch besseren D gibt.
        Nein, wir wählen mit der Bundestagswahl eine Regierung für ganz Deutschland – und sollten dann auch die Möglichkeit haben die Besten aus ganz DSeutschland zu wählen.

      • Sehen Sie es mal so: Momentan bekommen Sie in der Regel nur Kandidaten vorgesetzt, die eine Partei nach deren Regeln „für Sie ausgesucht“ hat.
        Dass diese Kandidaten allesamt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, liegt in der Natur dieses Auswahlverfahrens.
        Wenn es jedoch nur noch Direktwahl gibt, muss eine Partei alles daran setzen, ihre Kandidaten in den einzelnen Wahlkreisen durchzusetzen. Und das geht nur mit wirklich mehrheitsfähigen und glaubwürdigen Persönlichkeiten. Ob jemand seine Ochsentour durch eine Partei gemacht hat oder ob dieser seine Seilschaften dort gut gepflegt hat, interessiert die Wähler nicht. Parteisoldaten, die nur Mehrheitsbeschaffer für die Fraktionsspitze sind, hätten kaum noch eine Chance. Und auch die Fraktionsspitzen wären nicht mehr auf „Lebenszeit“ gesetzt. Selbst Leute wie Gabriel oder Oppenheimer, Schäuble oder Peters, könnten in ihrem Wahlkreis einfach abgewählt werden!
        Das ist ein fundamentaler Unterschied zum heutigen System, wo die Sitzverteilung ausschließlich von den Zweitstimmen abhängt!
        Die Person wird wichtig – die Parteizugehörigkeit relativ unwichtig. Das ist wie bei Bürgermeisterwahlen.
        Ich weiß nicht, was Ihnen da vorschwebt – vielleicht sowas wie Kumulieren und Panaschieren auf Bundesebene.
        Aber stellen Sie sich mal vor, wie aufwändig und kompliziert das würde! Kein Mensch könnte die Leute, die da zur Wahl stehen, wirklich einschätzen und beurteilen und niemand würde sich wirklich die Mühe machen, die parlamentarische Arbeit all dieser Leute zu beobachten und zu bewerten.
        Bei einem Kandidaten im Wahlkreis ist das aber alles ohne Probleme möglich. Dieses System ist besser, als Sie denken!

      • Das mag zutreffen, wenn ihr Wahlkreis aus einen Stadtteil besteht. Unser Wahlkreis beträgt über 1600 qkm. Um den Abgeordneten zu sehen müsste ich ca. 50 km fahren. Seine Arbeit kann und will ich gar nicht beobachten.
        Es gibt in D nun mal den ländlichen Raum, und da sieht vieles anders aus als in den Städten. Deshalb, ewnn Direktwahl, dann bitte die Auswahl unter allen Abgeordneten. Ohne panaschieren oder ähnlichem. Eine Person – ein Kreuz. Aber, ich darf wählen wen ich will, egal wo die Person in Deutschland lebt. Denn,. es gehlt nicht um meinen Wahlbezirk sondern um das Parlament von ganz Deutschland!

      • Es gibt ca 600 Bundestagsabgeordnete. Wenn man annimmt, dass um jeden Sitz 3-5 Personen kandidieren, würde Ihr Wahlzettel, auf dem Sie EIN Kreuz machen wollen, ca. 1800 bis 3000 Namen umfassen.
        Von all den Kandidaten hätten Sie abseits der Parteiprominenz vielleicht von einer Handvoll überhaupt mal was gehört. Wie wollten Sie da beurteilen, welcher Kandidat in Ihren Augen geeignet ist, und wer nicht?
        Sie wären damit überfordert, so wie jeder damit überfordert wäre.
        Vermutlich würde die Parteiprominenz in Wählerstimmen versinken und es wäre auf der anderen Seite fraglich, ob überhaupt genügend Abgeordnete gewählt würden, um den Bundestag zu „füllen“. Im Ergebnis hätten wir Abgeordnete, die Hunderttausende, wenn nicht Millionen Stimmen auf sich vereinen konnten und andererseits Abgeordnete, die mit vielleicht Hundert oder noch viel weniger Stimmen gewählt wurden. Wäre die Stimme dieser Abgeordneten im Parlament trotzdem gleich viel wert?
        Vielleicht denken Sie einfach nochmal über Ihren Vorschlag nach (?)

        Ihr Wahlkreis würde übrigens bei einer vollständigen Umstellung auf Direktwahl nur etwa halb so groß sein. Auf jeden Fall hätten sie die Gelegenheit, alle Kandidaten Ihres Wahlkreises kennenzulernen und den zu wählen, der am ehesten Ihrer Präferenz entspricht.
        Dieses Verfahren ist einfach, transparent und hat seine Funktionstüchtigkeit in vielen Ländern (darunter einige der ältesten Demokratien der Welt) vielfach unter Beweis gestellt.
        Auch wurde dieses Westminster Modell bereits von den Verfassungsvätern diskutiert und bei einer hypothetischen Wahrechtsänderung, hätte es eine halbwegs realistische Chance.
        So, jetzt bin ich fertig mit meinen Argumenten und auch, wenn Sie sich dem nicht anschließen wollen, hat es trotzdem Spaß gemacht, mit Ihnen zu diskutieren!

  31. Es gibt nicht nur niemanden der diesem Spuk ein Ende bereiten will, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben sogar einen Bundespräsidenten, der gegen jedes besseres Wissen, in der Weihnachtsansprache das Volk derart dreist belügt, in dem er behauptet , dass diese Regierungsbildung nach Recht und Gesetz vonstatten gehe und dass wir Vertrauen haben können.
    Dieses Gehampel mit Koalitionen beweist, dass man Volkes Wille nicht umsetzen will. Die drei stärksten Parteien CDU/CSU, SPD und AFD sind demokratisch gewählt, jedoch Merkel und Gefolge wollen diese Koalition nicht, im Gegenteil, man betont sogar öffentlich, dass man mit der demokratisch gewählten AfD nicht zusammenarbeiten werde.
    Wer so öffentlich den Wählerwillen mit Füssen tritt und dann noch scheinheilig um Vertrauen wirbt, hat meiner Meinung nach in einem demokratischen Parlament absolut nichts zu suchen. Sie gehören sogar meiner Meinung nach strafrechtlich belangt , weil sie dazu beitragen die Demokratie zu zerstören. Ein Bundespräsident der nicht eingreift gehört abgesetzt.
    Aber wie gesagt, nur ein Traum und es wird weiter geschwafelt und gelogen, dass sich die Balken biegen.

    • Wenn ich richtig informiert bin, will auch die AfD in der 19. Lewgislataurpewriode keine Koalition eingehen. Ich habe zwar den Parteitag der AfD bei Phoenix verfolgt, halte es aber für möglich, dass Sie sich bei der AfD besser auskennen als ich.

      Zur Sache noch eine kleine Randbemerkung: Mein Beitrag zielt darauf ab, das Wahlrecht so zu gestalten, dass Koalition vermiedesn werden so gut es eben geht. Damit rückt die Frage, wer mit wem eine Koalition eingehen sollte oder nicht, natürlich in den Hintergrund.

      • Warum möchten Sie Koalitionen verhindern? Was spricht dagegen, wenn Parteien, die miteinander harmonieren miteinander regieren?
        Wäre es nicht eher sehr kritisch zu sehen, wenn eine Partei mit gut 30% aller Stimmen, 100% aller Bürger alleine regiert?

      • Also liebe Raupe,

        die Parteine harmonieren doch gar nicht. Das ist doch das Problem. Und weil sie nicht harmonieren, kommt keine Koaslitioon zustande und es gibt keine handlungsfähige Regierung.

        Wenn Sie darauf antworten: Wozu brauchen w2ir eine handlugnsfänige Regierung, muss man die Debatte beenden, weil die ganze Diskussion keine gemensame Geschäftsgrundlage mehr hat.

        So ist das halt!

        Freundlich grüßend
        Dr. Manfred C. Hettlage

      • Also lieber Herr Doktor,

        auch wenn Ihre Unterstellungen recht lustig sind möchte ich Sie trotzdem bitten diese zu unterlassen. Ich dachte eigentlich schon, dass Ihnen an einer ernsthaften Diskussion etwas liegt. Dann sollte man allerdings nicht versuchen andere lächerlich zu machen, denn auch dann verliert jede Diskussion ihre Grundlage.
        Darüber, dass jeder Staat eine handlungsfähige Regierung benötigt, herrscht Konsens.
        Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Parteien, aber je nach Gewichtung der unterschiedlichen Sachverhalte um die es geht, gibt es auch große Übereinstimmungen zwischen den Parteien.

        Im Moment mag dieses so nicht gelten, da jede Partei zunächst einmal die Differenzen groß ausstellt, um am Ende von Verhandlungen entweder die Gemeinsamkeiten zu betonen, oder aber sagen zu können, dass es auf Grund der Differenzen eben doch nicht möglich war. Das sind Spielchen, die gespielt werden seit dem sich zwei Parteien (nicht nur politische) einigen müssen.

        nun noch einmal ein Zitat aus Ihrem ersten Kommentar: “ … das Wahlrecht so zu gestalten, dass Koalition vermiedesn werden so gut es eben geht.“

        und dann meine Frage dazu: „Was spricht dagegen, wenn Parteien, die miteinander harmonieren miteinander regieren?“

        Ich würde mir schon eine etwas sinnvollere Antwort wünschen, als Ihre von oben: „die Parteine harmonieren doch gar nicht.“

        Denn Koalitionen gab es immer wieder, und diese funktionierten auch ganz gut, da die entsprechenden Parteien eben doch auf vielen Gebieten im Einklang waren.

        MfG
        Doris

      • Koalitionen führen zu einer ganzen Reihe an Problemen.
        Das kommt vor allem daher, dass ein möglicher Koalitionspartner Bedingungen für eine Regierungsbeteiligung stellen wird. Dies führt oft dazu, dass „der Schwanz mit dem Hund wedelt“, der kleinere Koalitionspartner also eine ganze Reihe seiner Positionen durchsetzen kann, obwohl er vielleicht nur einen ganz kleinen Stimmanteil für eben diese Positionen erreicht hat. Ein zweites Problem entsteht dadurch, dass die gemeinsam in Koalitionsverhandlungen erzielten Positionen ja auch verbindlich sein müssen. Es werden also sehr detaillierte Koalitionsverträge geschlossen, in den alle wichtigen Entscheidungen der kommenden Legislaturperiode bereits festgelegt sind. Und auch bei laufenden Entscheidungen muss immer erst der Koalitionspartner konsultiert werden. Das Parlament wird dadurch völlig entmachtet und die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative ausgehebelt.
        Schließlich führen Koalitionen auch dazu, dass die Verantwortung für politische Entscheidungen nicht klar zuzuordnen ist. Hat eine Regierungspartei diese oder jene Entscheidung nur unter Druck des Koaltionspartners getroffen, oder ist sie selbst dafür verantwortlich?

      • Im Prinzip gebe ich Ihnen Recht. Allerdings gäbe es viele der von Inen genannten Probleme gar nicht, wenn es den (eigentlich verbotenen) Fraktionszwang nicht gäbe.
        Deshalb denke ich, dass nicht die Koalitionen das Problem sind, sondern Abstimmungen mit Fraktionszwang. Dieser sollte unter Strafe verboten sein. Jede Partei, die von Ihren Abgeordneten Abstimmung nach Fraktion fordert sollte 60 bis 600 Millionen Strafe zahlen. Fraktionsführer, die das fordern müssten auf Lebenszeit ihre Wahlberechtigung zum gewählt werden verlieren.

  32. Wozu wurde der Bundestag eigentlich dermaßen aufgebläht, wenn der Großteil dieser … eh nie anwesend ist… damit die Bundestagskantine mehr Umsätze abwirft :-/

  33. Das ist ein böses Machtspiel ausschließlich zu Lasten der kleinen Parteien. Zugegeben, ich bin auch nicht begeistert von über 700 Abgeordneten, aber wenn eine Wahrrechtsreform, dann muss sie anders aussehen.
    Warum sollten sollten nicht einfach die Listenplätze per Verhältniswahl vergeben werden. Dann sitzen halt weniger Abgeordnete der Grünen, der FDP, der AfD,… im Bundestag. Die Rundungen sollten unnötige Sitze verhindern. Dies wäre ein Kompromiss. Ihrer ist es nicht.

    • Aber Herr Matt,

      Sie bringen mich schon in Verlegenheit. Aber ich sage es Ihnen trotzdem. Die Listenplätze werden doch schon über die Verhältniswahl vergeben. Das kann Ihnen doch nicht entgangen sein?

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  34. Ich bin klarer Gegner eines Mehrheitswahlrechts nach britischem Vorbild, weil es völlig ungerecht ist und vor allem weil es kleinen Parteien keine Chance lässt. Dann bräuchte die FDP gar nicht erst anzutreten, denn sie hat nirgendwo eine Chance, ein Direktmandat zu gewinnen (OK, richtig vermissen würde ich sie auch nicht). Die Grünen könnten ein paar (wenige) Sitze in BW und die AfD und die Linkspartei ein paar (mehr) Sitze im Osten gewinnen. Ansonsten teilen sich CDU und SPD die Mndate auf (ich vermute mal, die CDU käme auf 3/4 aller Mandate. Was haben wir dann gewonnen, denn schließlich wird dann Merkel weiterhin Kanzlerin bleiben?

      • Widerspruch!
        M. >Hettlage

    • Lieber Klaus-Dieter,

      einer wissenschaftlichen Nachprüfung halten Ihre Unterstellungen nicht stand. Im „Westminster-Modell“ gibt es keine Sperrklausel. Es ist schon deshalb viel gerechter als die sog. Verhältniswahl. “Auch sind im britischen Unterhaus immer noch mehr Parteien vertreten als im Deutschen Bundestag. Sie können das bei Wikipedia leicht nachprüfen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  35. der im höcherl (csu) konnte schon dank seiner statur nicht jeden tag mit dem gg herumlaufen, wie sollen es denn 709 abgeordnete, wenn es nur eine verfassung gibt: 410 davon auch noch aus den trümmern der „volksparteien“ – nein, dem spuk wird das bverfg ein ende machen, nachdem weder vom präsidenten, noch vom wahlprüfungsausschuss erwartet werden kann, die verfassung zu wahren: der volksvertreter sägt doch nicht am ast, auch wenn er vom volk nicht gewählt, sondern von den vorherrschenden strömungen seiner partei erwählt worden ist. aber ernsthaft – der oligarchie aus wirtschaft und finanzwelt ist es doch allemal egal, wer und wieviele ihre interessen durchsetzen: empört euch statt zu raisonieren!

    • es ist schon wahr: was kratzt es mich, wer regiert, wenn nur meine interessen gewahrt werden!

  36. „Klare“ Welt der Mehrheit, allerdings unter Verzicht auf Repräsentation des differenzierten politischen Spektrums der bundesdeutschen Parteienlandschaft. Weniger Demokratie wagen! UK führt Elend des Mehrheitswahlrechtes gerade vor: Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit. Beschneidung der großen Zahl auch ohne Mehrheitswahlrecht möglich. Vom BVerG. eingeforderte Wahlrechtsreform ist ja von den Parteien verschlimmbessert worden – mit Schäuble. So what?
    cc: Wer gewinnt dann die Direktmandate in den Neuen Ländern?

    • Lieber Herr Grundmann,

      man kann zur AfD stehen wie man will. Tatsache ist, dass sie dort bei der Bundestagswahl aus dem Stand drei Direktmandate gewonne. hat. der sächsische Minisaterpräsident, Tillich, ist zurückgetreten, weil die AfD die CDU in der Bundestasgwahl deklassiert hat. Das kann man nicht übersehen. In Thürigen liegt die SPD am Boden. Die Parteienlandschaft im Osten Deutschlands ist ganz anders als das viele gerne hätten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  37. Schäuble…bei dem weiß man doch nie ob er wieder mal ein Geldbriefchen erhalten und „vergessen“ hat. Oder ob er mal wieder in“jüdischen Vermächtnissen“ verstrickt ist oder er schwafelt über die „deutsche Inzucht“.
    Auf seinen jetzigen Posten ist er auch nur durch das Regeländerung der demokratiefeindlichen Abgeordeneten gekommen um der AfD zu schaden.
    Er ist eines der Vorzeigebeispiele was für erbärmliche Gestalten sich über dieletztenJarzehnte in der deutschen Politik festsetzen konnten.

    • Lieber Herr Teilhaber,

      Ihre Befürchtungen, dass die AfD in der Direktwahl zu schlecht abschneiden könnte, halte ich für unbegründet. Ich glaube eher, es ist umgekehrt. Schon jetzt hat die AfD die CDU in Sachsen deklassiert. Das ist ja nicht zu übersehen.

      In Sachsen gibt es z.Z. 16 Wahlkreise. Dem Land stehen 32 Sitze zu. Wie ich schon mehrfach erläutert habe, muss die Zahl der Wahlkreise verdoppelt werden. Denn man kann ja nicht insgesamt 598 Sitze im Parlment mit direkt gewähten Abgeordneten besetzen, wenn es zusammengenommen nur 299 Wahklkreis gibt.

      Wenn in Sachsen nicht in 16, sondxern in 32 Wahlkreisen gewählt wird, wie viele erlangt dann die AfD? Ich glaube, das gibt eine große Überraschung für viele, die es jetzt noch nicht glauben wollen.

      Qui vivra verra! Wer leben wird wird sehen!

      Mit den besten Neujahrswünschen
      Dr. Manfared C. Hettlage

  38. Die politische Klasse führt längst ein Eigenleben, auch ein ökonomisches und hat in ihrer Gesamtheit keinerlei Interesse an grundlegenden Änderungen das Wahlrecht betreffend.

    Je mehr Abgeordnete desto mehr Einkünfte für die von der Politik Lebenden.

    Die kleineren Parteien, Grün, Linke, AfD, FDP können schon überhaupt kein Interesse daran haben, von einem Verhälniswahlrecht auf Mehrheitswahlrecht umzustellen, das deren Existenz in Frage stellt.

    Überhang- und Ausgleichsmandate, da könnte man Reglungen suchen, um die Ausfransung des Parlaments zu beenden, die dann auch realistscher Weise mit Zustimmung der kleineren Parteien umgestzt werden könnten.

  39. Moin moin,
    Zitat:“Man muss also Schäuble für den unerschütterlichen Optimismus bewundern, dass er nicht aufgibt, sondern Charakter zeigt und „am Ball bleibt“ (Zitatende).
    So derangiert können meine Sinne an Neujahr gar nicht sein, dass ich diesem Relikt aus der Zeit der geistig-moralischen Wende auf den Leim gehe.
    Dies ist nur eine weitere Inszenierung, mit der er sich die Aura des Elder Statesman verpassen will. Wer verfolgt hat, wie er sich als Finanzminister zu Beginn des Aufkommens der Schweizer Steuersünder-CDs beim Ankauf derselben verhalten hat, wie er versucht hat, seine Kumpels mittels eines großzügigen Steuerabkommens mit der Schweiz aus der Bredouille zu hauen („Anonyme Nachbesteuerung“), der sieht den wahren Wolf(gang).
    Nein, „Game isch over“, und das Maß seit seiner Inzest-Äußerung voll.
    Sein mürrischer, verbitterter, rechthaberischer Charakter zeigte sich ebenfalls beispielhaft, als er vor laufender Kamera einen Mitarbeiter zusammenfaltete.
    Ich werfe ihm zudem vor, als Ex-Innenminister mit der Islam-Konferenz den Grundstein
    der „Soumission“ gelegt zu haben.(„Islam-Staatsverträge“).
    Wenn dieser Charakter jetzt auf alterweiser und altersmilder Demokratie-Übervater macht, schüttelt mich das ganz ohne Fieberschub.
    Er ist geradezu der Archetypus des Parteisoldaten, und im Grunde genommen völlig ungeeignet für das Amt des Bundestagspräsidenten.
    Aber im Kreidefressen hat der Wolfgang ja nicht erst seit seinem Total-Zerwürfnis mit „Don Bimbes“, – er möge zusammen mit FJS im Frieden sein, egal wo, und sich seiner unbestrittenen Meriten erfreuen –, Übung.

  40. Die Welt ist aber nicht nur schwarz und weiß. Wo bleiben dann die „Farbtöne“? Vielleicht hilft dann in der Tat die Verdoppelung der Wahlkreise!

    • Sehr geehrter Herr Dr. Barth,

      Stichwort: Verdoppelung der Wahlkreise. Das führt zu der weiterführenden Frage, warum man die Abgeordnet nocheinmal mit der Zweitstimme wählen soll, wenn man sie mit der Erststimme schon einmal gewählt hat. Das ist vergleichbar mit einem Mann, der zum Standesamt geht, um die gleiche Frau zweimal zu heiraten.

      Was die 299 Abgeordneten berifft, die mit Erst- und Zweitstimme gewählt werden, machen wir das bereits. Die Verdoppelumg der Wahlkeise kann also nur ein Zwischenschritt sein. Ich habe das immer verlangt, weil der Grundsatz der gleichen Wahl verlangt, dass alle Abgeordneten auf dem gleichen Weg in den Bundestag kommen. Dazu stehe ich auch.

      Letztlich aber ist die Doppelwahl so überflüssig wie ein Kropf. Deswegen gehe ich davon aus, dass es am besten ist, alle Abgeordneten nur mit der Erststimme zu wählen, so wie wir das bei 299 Mitgliedern des Bundestages jetzt schon tun. Das ganze Geschrei gegen die klassische Direktwahl geht doch an der Tatsache vorbei, dass wir dieses Verfahren bei 299 Abgeordneten jedenfalls im Grundsatz ja schon immer hatten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  41. Bei klarem Verstand und mit normaler Denkfähigkeit kann man einzig nur für ein Mehrheitswahlrecht votieren. Die Mehrheiten sind klar und eindeutig, und im Fall von politischen Fehlern oder einem Scheitern der Regierung ist vor allem die Verantwortung genauso klar. Schuldzuweisungen an den einen oder anderen Koalitionspartner sind nicht möglich. Und – sehr wichtig – die höchst undemokratische Listenwahl, die eine geheime Vorwahl durch den engsten Parteizirkel ist, fiele weg.
    Dies alles vor ca. 60 Jahren schon aufgezeigt und begründet von Karl R. Popper und Karl Jaspers in unabhängigen Büchern und Artikeln.
    Dass es bis heute nicht dazu kam, hat nur parteitaktische und keine logischen Gründe. Und Verfassungsjuristen, die ihnen zuarbeiten, findet jede politische Gruppierung.
    Und Deutschland, bekannt für seine Sonderwege auch in anderen Politikbereichen, wird auch diesen, teuren, komplizierten und ineffektiven Weg weitergehen, bis er offen oder verdeckt nicht mehr demokratisch genannt werden kann.

    • Ich stimme Ihrem Beitag zu, insbesondere Ihrer Bezugnahme auf Karl Popper und Karl Jaspers. Darüberhinaus halte ich die Zahl von 598 Abgeordneten für überhöht.

    • ich habe auch schon begründet, warum ich seit brandt nicht mehr wählen gegangen bin:
      da ich mitglied der spd – hessen-süd – war habe ich mich immer gegen die art und weise der kandidatenaufstellung gewandt. so konnte und kann es vorkommen, nein es kommt immer vor, daß alte bundestagler richtige parteifürsten waren! zu nennen brauche ich niemanden, das ist einfach z u offensichtlich. auch verwandte von mir waren solche füsten von adolfs zeiten an. belohnung: ehrenbürgerschaft! von solchem machwerk habe ich mich immer ferengehalten und dafür politik gemacht: wir haben damals mit walter möller – frankfurts obermeister, für willy brandt die konvergenzkriterien für seine ostpolitik ausgearbeitet. das hat spaß gemacht, doch ich wollte dafür nichts! die auseinandersetzungen damals hatten jedenfalls format! danach verschleißte die spd 20 parteivorsitzende und der letzte fährt sie an die wand! sela!

    • Ich würde alle 2 Jahre wählen. Bei der 1. Wahl 250 in Direktwahl, nach 2 Jahren 250 in Verhältniswahl. Somit kann eine Regierung innerhalb von max 2 Jahren abgewählt werden.

  42. Abgesehen davon, dass es historischer Unsinn ist, aber ideal als Mythos taugt, die Verhältniswahl zum Verhängnis für die Weimarer Republik zu erklären, und abgesehen davon, dass 100.000DM-in-der-Schublade-ich-weiß-von-nichts Kämpfer gegen deutsche Inzucht und Prophet der EUdssR Schäuble eher ungeeignet ist, zum Wahlrecht zu referrieren – den „Wert“ einer Vergangenheit als Jurist erkennt man an Maas – spricht nichts gegen die prozentuale Verteilung von 299-Nicht-Direktmandaten: aber eben ohne Ausgleichs- und Überhangmandate. Genau das hat das BvfG in seinen Urteilen zum Ausruck gebracht. Schäuble hat gegen diese Urteile als Präsident ein verfassungswidriges Parlament konstituiert. Er hat zum wiederholten Male Recht gebrochen. Und wie immer: ohne Folgen für ihn, aber zum Schaden von Deutschland.

    • Lieber alter weißer Mann,

      Ihre Kenntnisse von der Geschichte der Weimarer Republik sind noch ausbaufähig. Tatsache ist und bleibt, dass die verfassungsgebende Versammlung 1949 die Vehältniswahl, die in Artikel 22 der Weimarer Reichsverfassung verankert war, nicht mehr in das Grundgesetz aufgenommen hat.

      Anders als in der Weimarer Zeit hat die Verhältniswahl keinen Verfassungsrang mehr. Warum das so gekommen ist, kann man in den Akten der verfassungsgebenden Versammlung nachprüfen. Auch hat Carlo Schmid in einem seiner Bücher die Hintergründe ausgeleuchtet. Und er war ja 1949 selbst mit dabei.

      Mit den besten Wünschen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  43. Warum sollten Leute, die sich im Selbstbedienungsladen „All you can take-for free“ ,offiziell Bundestag genannt,eingenistet haben, diesen verkleinern wollen?
    Bürokraten schaffen nie Bürokratie ab,Politiker genehmigen sich automatisch Erhöhung der Bezüge,das schaffen die, ausser den pösen Spielverderbern von der AfD.

  44. Deutschland in z.B. 500 Wahlkreise einteilen und dann ist Schluss. Wer vom Volk gewählt wurde, kommt rein. Ich glaube die Politik würde volksnäher ausfallen, da es keine Listenkandidaten mehr gäbe.

  45. Ist der Autor Merkel-Anhänger?
    Anders kann ich mir die Forderung nach Abschaffung des Verhältniswahlrechts nicht erklären. Nicht ein kritisches Wort zu den Auswirkungen, die man in UK oder den USA leicht erkennen kann. Es führt zu vielen Wahlkreisen, bei denen der Gewinner bereits vorher feststeht (vor allem CDU/CSU) und dort wird jede Gegenstimme wertlos.
    FDP und Grüne werden damit komplett aus dem Bundestag fliegen. AfD und Linke werden zumindest ein paar Sitze durch Ostdeutschland behalten, aber insgesamt auch deutlich geschwächt.
    Die einzigen, die davon massiv profitieren, sind CDU/CSU. Und die SPD marschiert ja mit den aktuellen Nasen an der Spitze ohnehin in Richtung Bedeutungslosigkeit, egal mit welchem Wahlrecht.

    • Richtig! Nur Merkel-Anhänger können diesem Schwachsinn zustimmen.

      • Ein beleidigender Umgangston ist sehr kontraproduktiv. Wenn Sie mich für Ihre Überzeugungen gewinnen wollen, dann dürfen Sie mich nicht als Schwachsinnigen beschimpfen. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass alle, die anderer Meinung sind als ich, verblödete Trottel sind.

    • Es tut mir leid, aber auf diesem Niveau diskutiere ich mit Ihnen nicht. Sie können wählen, wen Sie wollen. Ich wähle, wen ich will. Wenn Sie das akzepieren, können wir über das Wahlrecht streiten, dass die Fetzen fliegen.

      Bitte, vergessen Sie bei Ihren Überlegungen nicht, dass die FDP 2013 unter dem Wahlrecht aus dem Paralament geflogen ist, das Sie vorziehen. Ihre Argumentation sollte auch auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Das wäre sehr hilfreich.

  46. Schöne Träume.., aber: wir werden mittelfristig eher 800 als 600 Abgeordnete im Bundestag haben. Das ist der „Futtertrog“ für Parteien und die Belohnung für ihre Funktionäre…
    Ein ausschliessliches Direktmandat wäre der einzig demokratische Ansatz.
    Die in Hinterzimmern vergebenen „Listenplätze“ sind das Heroin für Parteifunktionäre… Das aktuell grottige politische Erscheinungsbild, vor allem der früheren Volksparteien, zeigt die dringende Notwendigkeit von „Entzug“ (aber OHNE Ersatzdrogen!).

    • Mir erschließt sich bis heute nicht, wie man mit nur ihrem Gewissen verantwortlichen Direktkandidaten zu klaren politischen Verhältnissen im Parlament kommen will. Die klaren Verhältnisse entstehen ja nur dann, wenn die Abgeordneten einer Partei gleichsinnig abstimmen, d.h. eben -nicht- wie unabhängige Abgeornete auftreten. Wenn man solche Verhältnisse will, wäre es schon plausibler, gleich eine Partei statt Abgeordnete zu wählen. Oder eine Präsidialdemokratie mit großen Befugnissen einführen. Das größte Problem unserer Demokratie sehe ich darin, das zu viele Köche den Brei verderben, was zu Geschacher in Einzelfragen, unverständlichen Kompromissen und unzusammenhängender Politik führt.

      • Lieber Herr Wolkenspalter,

        wir sollten uns davon verabschieden, was wir uns wünschen und was wir uns nicht wünschen, um uns stattessen einfach darauf zu beschränken, was im Grundgesetz steht und was nicht im Grundgesetz steht. Dann tun wir uns etwas leichter.

        Im Grundgesetz steht nicht: Die Parteien werden gewählt. Im Grundgesetz steht vielmehr: „Die Abbeordneten (…) werden gewählt.“ Und dann steht dort auch noch dass sie „unmittelbar“ zu wählen sind. Außerdem ist in Art. 38 Abs 2 GG ausdücklich niedergelegt, wer wählbar ist. Das Bundeswahlgesetz wiederholt das in § 15 BWahlG. Wählbar ist demnach nur wer das Alter erlangen kann, „in dem die Volljährigkeit eintritt“ und wer deutscher Staatsangehöriger ist. Politische Parteien können selbst nicht volljährig werden und können auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Denn sie sind ja gar keine Staatsbürger.

        Auch hat das Verfassungsgericht in seiner Nachrücker-Entscheidung v. 26.2.1998, BVerfGE 97, 317 (323) festgehalten: „Eine bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus.“ Diese Rechtsauffassung ist schon der Vier-zu-Vier-Grundsatzentsacheidung v. 10.4.1997, BVerfGE 95, 335 anzutreffen. Die beiden Komentatoren, Karl-Ludwig Strelen (in: Schreiber, 2013, Einführung Rand-Nr. 5) und Johannn Hahlen (in: Schreiber, 2013, § 48. Rand-Nr. 13) äußern sich ähnlich.

        Wenn Sie sich damit auseinandersetzen, und das kann ich Ihnen leider nciht abnehmen, haben Sie große Schwierigkeiten, Ihre persönliche Vorliebe für die Parteienwahl unter dem Dach von Grundgesetz, Bundeswahlgesetz, höchstrichterliche Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu verstauen. Das passt einfach nicht unter das Dach der Jurisprudenz.

        Mit freundlichen Grüßne
        Dr. Manfred C. Hettlage

      • Leider interpretieren Sie, Herr Hettlage, die Worte und Sätze des Grundgesetzes selektierend nach Ihrem Wunsch aber nicht nach ihrer ebenfalls möglichen, anderen Auslegung – und zwar streichen Sie ausgerechnet die, die seit Jahr und Tag praktiziert wird aber nie erfolgreich angefochten wurde. An der mageren Beteiligung an Ihrer Aktion können Sie auch nochmal ablesen, wie wenige von Ihrer Argumentation überzeugt sind. Gehen Sie damit überhaupt noch vors Verfassungsgericht und wann oder lassen Sie es?

      • Direktwahl bedeutet ja nicht das Ende von Parteien oder Fraktionen.
        Klare Verhältnisse entstehen dadurch, weil es meist zu deutlichen Regierungsmehrheiten zu Gunsten einer Partei kommt. Da die Abgeordneten ihr Mandat jedoch ihrem Wahlkreis verdanken und nicht der Gunst ihrer Parteispitze, werden sie im Parlament entsprechend unabhängiger agieren und bei allen (natürlich auch hier notwendigen) Kompromissen immer ihren Wahlkreis im Auge behalten. In der Praxis bedeutet das, dass die Fraktionsspitze auch innerhalb der Fraktion um Mehrheiten ringen muss und ein „Durchregieren“ ohne Beteiligung des Parlaments nicht möglich ist. Das ist die Idee der parlamentarischen Demokratie: Das Parlament ist der Ort, wo um politische Lösungen gerungen wird und nicht ein Ort, wo eine kleine Clique von Parteikadern politische Positionen untereinander ausklüngeln und die Parlamentarier dies nun noch abnicken dürfen.

    • ZITAT: „Schöne Träume.., aber: wir werden mittelfristig eher 800 als 600 Abgeordnete im Bundestag haben. Das ist der „Futtertrog“ für Parteien und die Belohnung für ihre Funktionäre…
      Ein ausschliessliches Direktmandat wäre der einzig demokratische Ansatz.“

      Eher Albträume…
      Es ist der durchsichtige Versuch der schrumpfenden Volksparteien, sich der Konkurrenten zu entledigen.
      Millionen bürgerliche Wähler laufen von Union zu FDP und Afd über? Die 5%-Hürde ist als Bollwerk nicht mehr hoch genug?
      Na dann führen wir doch einfach das Mehrheitswahlrecht ein und lassen all diese Stimmen gleich im Wahlkreis aussortieren. Wie überaus praktisch….

      ZITAT: „Anfang Dezember 2017 legte Schäuble nach und lud sogar die Fraktionschefs zum Gespräch über die Dringlichkeit einer Reform des Wahlrechts ein, mit dem man in seiner gegenwärtigen Fassung nicht in eine Neuwahl gehen könne.“

      Aha, die Zeit drängt plötzlich? Weil er schlicht Angst hat, daß dann auch in Deutschland österreichische Verhältnisse einkehren und sein Lebenswerk, gerade in der kompromisslosen Europapolitik, plötzlich nicht weiter alternativlos ist.

      ZITAT: „Er werde sich daher mit Nachdruck für eine Wahrechtsreform einsetzen.
      Gewiss, die Botschaft hört man gerne.“

      Ja ja, wenn man etwas zu seinen Gunsten verändern will, dann verkauft man das den Leuten immer als „Reform“.

      ZITAT: „Eine Vier-Parteien-Koalition kam nicht zustande, weil man sich auf die Lösung von Problem mit viel geringerem Gewicht nicht einigen konnte.“

      „Geringem Gewicht“? Das deutsche Volk ist gerade dabei, seinen Wohlstand und seinen Gestaltungseinfluß an die EU-Bürokraten einerseits und rapide wachsende Einwanderergesellschaften andererseits abzutreten.

      ZITAT: „Schäuble muss Druck machen. Einen anderen Weg gibt es nicht.“

      Falsch, denn…

      ZITAT: „Niemand weiß, ob es zu Neuwahlen kommt. Aber auch wenn es nicht dazu käme, weil eine Minderheitsregierung entsteht wie in Norwegen, in Schweden, in den Niederlanden oder in Spanien,…“

      Eben, es gibt durchaus Möglichkeiten, die sogar ausdrücklich in unserer Verfassung vorgesehen sind. Nicht die Gesetze sind die Schwachstelle, sondern unsere Politiker, die sie schlicht nicht anwenden. Das gilt nebenbei auch für Masseneinwanderung und Schuldenvergemeinschaftung.
      Apropos Norwegen, ein schönes Beispiel. Dort regieren seit Jahren erfolgreich die Konservativen gemeinsam mit der als „Rechtspopulisten“ beschimpften Fortschrittspartei, geduldet durch die Liberalen.
      Das ginge auch bei uns. Sowohl das Wahlergebnis als auch die Gesetze ließen es zu.

      ZITAT: „Schäuble würde dem Staat schweren Schaden zufügen, wenn er auf diesen seinen Einspruch verzichten und es billigend in Kauf nehmen sollte, dass an der Wahl des Bundeskanzlers 410 von insgesamt 709 Abgeordnete teilnehmen, die nicht durch eine unmittelbare Wahl legitimiert sind, weil es nur 299 Wahlkreis gibt,..“

      Es ist doch Augenwischerei zu glauben, ein Direktmandat sei besser legitimiert. Die Vorstellung stammt aus Zeiten, als man seine Wahlkreiskandidaten alle persönlich kannte. Wo trifft das denn heute noch zu? Im Normalfall wählen die Leute auch hier in Wahrheit nur die Partei, ganz egal, wenn die aufstellt.
      Das ist im Kern auch nicht anders als die Kandidatenliste für die Zweitstimme.

      ZITAT: „…sind 111 Mitglieder des Bundestages anzutreffen, die entweder ein allgemein missbilligtes Überhangmandat oder – noch schlimmer – ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden und im Bundestag schon deshalb nichts verloren haben. Beide Figuren des Wahlrechts gibt es sonst nirgendwo auf der ganzen Welt. Und es findet sich niemand, der dem ganzen Spuk ein Ende bereitet?“

      Das Problem entsteht durch das Nebeneinander von Direkt- und Verhältniswahl. Man könnte es also auch lösen, indem man ein reines Verhältniswahlrecht einführt.
      Um den Parteien die Macht über die Listenplätze zu nehmen, sollte man dann aber Kumulieren und Panaschieren erlauben. Dann könnten z.B. alle SPD-Wähler entscheiden, ob ihre Stimme einer Andrea Nahles zufließen soll, oder nicht. Und ein AfD-Wähler könnte überall in Deutschland Georg Pazderski mit seiner Stimme unterstützen, oder eben nicht.

      ZITAT: „Und die sog. Verhältniswahl führt dazu, dass keine der Parteien die absolute Mehrheit der Mandate alleine erreichen kann. „

      Meistens ja. Das ist sogar einer der großen Vorteile des Verhältniswahlrechts.

      ZITAT: „Tritt noch hinzu, dass eine der maßgebenden Parteien keine Koalition eingehen will oder nicht als Koalitionspartner akzeptiert wird, dann kommt keine handlungsfähige Regierung zustande.“

      Auch eine Minderheitsregierung kann durchaus handlungsfähig sein. Siehe die eigenen Beispiele aus dem Ausland.
      Und sie muß sich dabei (zusätzlicher Pluspunkt) für Gesetzesänderungen einer Diskussion im Parlament stellen, weil sie dort Mehrheiten organisieren muß. Statt das Parlament zu übergehen, wie wir es jetzt jahrelang erleben durften, weil die GroKo alles schon intern im Hinterzimmer ausgeklüngelt hatte.

      ZITAT: „Das ist der Pferdefuß der Verhältniswahl. Er wurde der Weimarer Republik zum Verhängnis und kann auch die Bundesrepublik Deutschland hart treffen.“

      Der Weimarer Republik wurde zum Verhängnis…
      1) Der verlorene 1. Weltkrieg mit seinen durch Gebietsverluste, Besatzungszonen und Reparationszahlungen genährten Revanchegelüsten.
      2) Die materielle Not der Menschen durch die Weltwirtschaftskrise.
      3) Eine im Kaiserreich zu Obrigkeitshörigkeit erzogene Bevölkerung.

      ZITAT: „Nämlich das Wahlrecht so zu ändern, dass es die Bildung von Koalitionen vermeidet, so gut es eben geht.“

      Was ist denn das für eine Einstellung. Da frage ich mal dreist zurück. Warum nicht gleich Wahlen ganz abschaffen. Das macht die Regierungsbildung noch einfacher…

      ZITAT: „Bundeskanzler Kiesinger: Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht.”
      (Beifall bei den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD)“

      Na klar gibt das Szenenapplaus von denen, die davon profitieren würden. Sich die lästigen kleinen Parteien vom Halse schaffen, die einem lukrative Mandate wegnehmen? Mit deren Ansichten man sich dann auch noch auseinandersetzen oder gar Kompromisse schließen muß?
      Natürlich lacht da das Herz der „Volks“parteien.

      ZITAT: Sie vereinfacht aber auch den politischen Wechsel. Es herrscht Waffengleichheit zwischen Regierung und Opposition. Die einfache Mehrheit bündelt auch die Kräfte der Opposition zu einer glaubwürdigen Alternative…. Kommt es zu einer Wechselstimmung, dann kann die SPD ihre Chance als Koalitionspartner nicht nutzen.“

      Wir haben keine angloamerikanische Parteienlandschaft.
      Niemand, absolut niemand hat die SPD daran gehindert, personell und inhaltlich eine Alternative zu Angela Merkels Plänen anzubieten und den Bürgern eine echte Wahl beim Urnengang zu bieten, sei es hinsichtlich der weiteren Entwicklung der EU, der Eurozone, den offener Grenzen etc.
      Stattdessen vertreten die Sozialdemokraten in allen Grundsatzpositionen die gleichen Ziele.
      Kein Wunder, daß gut ein Viertel der Wähler zu den „Kleinen“ FDP und AfD übergelaufen ist.
      Und nur dank Verhältniswahlrecht sind diese Menschen jetzt entsprechend im Parlament repräsentiert. Denn die Direktmandate von Gelb (pardon, Magenta) und Blau kann man ja mit den Fingern abzählen.

      In einem reinen Mehrheitswahlrecht wären Millionen von Wählerstimmen einfach unter den Tisch gefallen, schon im Wahlkreis aussortiert und vergessen.
      Das soll die Demokratie steigern? Im Gegenteil.
      Warum soll man überhaupt noch zu Wahl gehen, wenn man weiß, daß das Direktmandat eh an einen von Union oder SPD fällt, denn genau so würde es fast überall sein.

      Wir haben keine angloamerikanische Politiktradition. Wenn man ein derartiges System auf unsere gewachsene Parteienlandschaft überstülpt, dann verschlimmbessert man alles.
      Union oder SPD abwechselnd alleine an der Macht? Das wäre auch nichts anderes als eine GroKo auf ewig, so nah wie diese „Volks“parteien sich inhaltlich inzwischen sind.
      Eine reine Direktwahl würde den politischen Willen der deutschen Bevölkerung massiv verzerren, da sie die 50% der Stimmen, die aktuell auf Kleinparteien entfallen, regelrecht weglöschen würde.
      So treibt man noch mehr Bürger entweder in die Nichtwählerschaft oder in außerparlamentarischen Bewegungen (Pegida war da nur ein Vorgeschmack).
      Beides kann nicht ernsthaft wünschenswert sein.

      • Die von Ihnen genannten Risiken blendet der Artikel leider völlig aus.

      • Chapeau, sappeur, 100 % Zustimmung !! –

        Zu den kleineren Parteien:

        Gerade die Möglichkeit, dass auch kleinere Parteien neu entstehen und ins Parlament gelangen können, ist in einer demokratischen, sich weiterentwickelnden Gesellschaft wichtig.

        Wie immer man zu den einzelnen Parteien stehen mag – vor allem so

        – konnten sich wachsendes Umweltbewusstsein damals (!!) mit den Grünen Stimme und Gewicht verschaffen: mit dem Ergebnis, dass Luft und Flüsse sauberer wurden und die deutsche Wirtschaft heute führend auf vielen Gebieten der Umwelttechnik ist

        – konnten die neuen Bundesbürger (ich meine die Deutschen, aus der Ex-DDR) seit 1990 sich in einer linken Partei noch etwas heimisch fühlen, die immer wieder den Finger in die Wunden der Korruption und wachsenden Ungleichheit zwischen Ärmeren und Superreichen legt

        – konnte sich der Unmut über eine verantwortungslose Europa- und Euro-Politik und Massenmigration in einer AfD artikulieren.

        Ein Mehrheitswahlrecht ließe nur wenige (meist nur 2) große Parteien zu, die wie in den USA sich behaglich in ihrer Macht einrichten – sie wären dann „alternativlos“.

      • Sie haben die Schlitzohrigkeit der „Wahlrechtsreform“ von Schäubele glasklar erkannt!!!

        Ich wundere mich sehr, das nur Wenige (auch bei TE) diese tückische Mausefalle nicht sehen.

        Hoffentlich sind sich alle kleinen Parteien einig, ihren Ausschluss aus dem Parlament nicht zuzulassen!!!

      • Lieber Eulenspiegel,

        das „Westminster-Modell“ kommt ohne Sperrklausel aus. Schon deshalb ist es das bei weiterm gerechtere Wahlverfahren. Die FDP kann ein Lied davon singen, wie ungerecht die Verhätniswahl ist. Sie hat es 2013 am eigenen Leib erfahren. Es gibt aber noch viele andere Parterien, die an der Sperrklausel scheitern.

        Durch die Sperrklausel werden die kleinen Parteien mit brachialer Gewalt vom Parlament ferngehalten und die Sitze, die dadurch frei werden, teilen die priviledgierten Parlamentparteien unter sich auf. Nach der Bundestagswahl 2013 saßen deshalb 93 Abgeordnete auf einem Platz im im Deutschen Bundestag , den die Wähler einer anderen, an der Sperrklausel gescheiterten Partei zukommen lassen wollten. Das ist der Pferdefuß der Verhältniswahl,

        Die Verhältniswahl heißt nur so. In Wahrheit erlangen die privilegierten Parlamentsparteien – wegen der Sperrklausel – regelmäßig mehr Sitze als ihrem Anteil an den (Zweit-)Stimmen entspricht. Da ist mir die klassische Direktwahl mit einer Stimme lieber. Und dann kommt das Probelm der Überhang- und Ausgbleichsmandate noch hinzu.

        Es tut mir leid, Ihre Argumentation ist nicht überzeugend.

        Mit den besten Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

      • Die Änderung des Wahlrechts hätte zur Folge, das sich alle Parteien wieder durch ihre Kandidaten positionieren müssen und es gäbe eine gesunde Konkurrenz. Die Grünen haben auch mal klein angefangen, also gibt es für kleine Parteien ebenfalls eine Chance, wenn das Programm gut ist.
        Ministerposten würden nicht mit Partei-Emporkömmlinge besetzt werden und Frau Roth als Vize-Bundestagspräsidentin passé.

      • Sehr geehrter Herr Sappeur,

        Ihr weit ausgreifender Beitrag ist für mich sehr interessant, weil ich dadurch in direktem Kontakt mit der Leserschaft von Tichys Einblick komme. Auf die vielen Zitate, die Sie aufführen brauche ich nicht eigehen. Denn ich bin ja der Autor des Artikels, den Sie aufgreifen. Die Zitate sind mir daher bekannt. Außerdem empfinde ich es als kultiviert und wohltuend, dass Sie anders als einige Tichy-Leser mich nicht persönlich angreifen und auf die Sache danach gar nicht mehr eingehen. Ich habe Ihren Beitrag gerne gelesen ind ziehe daraus auch meine Schlussfolgerungen für meine weitere Argumentation.

        Kommen wir zum Punkt. Ihre Position ist mit meiner unvereinbar. Sie sind für die Verhältniswahl, ich bin dagegen. In zahlreichen Antworten von mir auf die ebenfalls kritischen Beiträge anderer Leser habe ich einen Teil Ihrer Entgegnungen bereits abgehandelt. Ich darf mich nicht allzu oft wiederholen. Deshalb darf ich auf meine an anderer Stelle bereits gegebenen Antworten verweisen. Das vereinfacht mir die Arbeit etwas. Und ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

        Ich greife drei Punkte auf, die Sie moniert haben, die ich für besonders wichtig halte. Muss man wirklich davon ausgehen, dass die CDU und die CSU für immer und alle Zeit gewinnen, wenn man zur klassischen Direktwahl übergeht? Wenn das wirklich so wäre, warum versucht sie dann nicht die Direktwahl einzuführen? Gewiss, das ist eine rhetorische Frage. Aber glauben Sie wirklich, die CDU kann in einem Wahlkreis gewinnen, in dem ein Flüchtlingsheim steht? Ich glaube das nicht.

        In Sachsen hat die AfD die CDU deklassiert. Stanislav Tillich hat deshalb das Handtuch geworfen. Das stand in allen Zeitungen. Und bei einer Direktwahl gewinnt in Sachsen eine andere Partei als die CDU. Dessen bin ich absolut sicher. Dort wird sich eine andere Partei als Regionalpartei etablieren. Und was in Sachsen geht, das geht in anderen Ländern auch. Natürlich setzt das voraus, dass sich diese Partei zutraut, in der Mehrzahl der Wahlkreise wenigstens die einfache Mehrheit zu holen. Und davor haben alle Pareien eine panische Angst, auch die CDU und auch die SPD, aber eben auch die AfD.

        Das gegenwärtige System ist von der Verhältniswahl geprägt. Die Unzufriedenheit damit ist nicht zu übersehen: 46 Überhänge, die allgemein missbilligt werden. Hinzu kommen 65 Ausgleichsmandate. Es gibt niemand, der damit einverstanden ist. Würde man nur mit einer Stimme wählen, wäre der ganze Spuk auf einen Schlag verschwunden. Um also etwas Ordnung in die Debatte zu bringen, sollten wir uns darauf verständigen und daran auch festhalten, dass künftig nur mit einer Stimme gewählt wird.

        Und jetzt stellt sich die Schlüsselfrage: Mit welcher Stimme wählen wir in Zukunft: mit der Zweitstimme? Oder mit der Erststimme? Wählen wir nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder nach den Grundsätzen der Direktwahl? Und um das zu entscheiden, müssen wir uns kundig machen, was das Grundgesetz dazu sagt. Das habe ich gegenüber dem Tichy-Leser: „Wolkenspalter“ mit knappen Sätzen klar zu machen versucht. Ich wiedehole das hier nicht noch einmal und bitte Sie höflich, meine Antwort an Herrn „Wolkenspalter“ nachzulesen.

        Zum Abschluss richte ich an Sie eine Bitte. Wir werden wohl nie der gleichen Meinung sein. Das liegt auf der Hand. Sie haben Ihre Gründe, ich habe meine. Aber wir sollten darüber hinwegsehen und uns auf die Sache konzentrieren. Stückwerk ist unser Erkennen. Prüfet alles und behaltet das Beste, schreibt der Apostel Paulus an die Christen in Tessalonien. Das ist ein guter Kompass für die Wahrheitsfindung.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

    • Sehr geehrter Herr Bodef,

      spätestens bei 800 Abgeordneten „wirft das Pferd die Reiter ab“. Davon bin ich fest überzeugt. Das kann aber schon vorher passieren.

      Denn das Grundgesetz verlangt nicht die unmittelbare Wahl der politischen Parteien, sondern die unmittebare Wahl der Abgeordneten. Die Bürger sind also selbst daran schuld, wenn sie sich dieses basisdemokratiche Recht aus der Hand winden lassen, auf den amtlichen Stimmzetteln selbst zu kennzeichnen, wer als Abgeordnete in den Bundestag einzieht und wer nicht.

      Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Sie wird in Art. 41 Grundgesetz garantiert. Von diesem Grundrecht haben mehr als 40 Bürger Gebrauch gemacht und die Wahl v. 29.2017 angefochten. Der Wahleinspruch ist unter dem Aktenzeichen WP 193/17 beim Bundestag anhängig.

      Falls es zu Neuwahlen kommt, muss der Einspruch gegen die Wahl erneut eingelegt werden. Ich hoffe, Sie machen dann mit.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

    • Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren.

      Wenn der Souverän geltendes Recht einfordert, sind das keine Träume.
      Ein Alptraum ist für mich, dass sich gerade einmal rund 40 Wahlbürger am Wahleinspruch beteiligt haben.

      Wer diese Merkelregierung daran hindern will ihre „Dialoge Vision 2050“ weiter
      umzusetzen, darf nicht nur „Schimpfen“, sondern „TUN“.
      Beispielsweise den Artikel von TE an seinen Direktkanditaten, mit der Aufforderung
      sich für eine Wahlrechtsänderung einzusetzen, weiterzuleiten.

      Vielen Dank an das TE-Team und natürlich an Dr. Hettlage für die gute Arbeit.
      Allen ein gesundes neues Jahr.

      Übrigens ich bin eine von den 40 Einspruchsführern, die Dr. Hettlage, als Gruppenbeauftragter vertritt. Ich finde es bemerkenswert, dass ein 79-jähriger Patriot sich dies alles
      antut, obwohl er qua Alter, sich mit schöneren Dingen beschäftigen könnte.

      • ich und einige mehr haben ebenfalls einspruch eingelegt, doch mache ich mir keine illusionen., weil schon strafanträge vgegen merkel und die bundesregierung nicht aufgegriffen wurden., obwohl es dabei um offizialdelikte ging! hier m u s s t e die staatsanwaltschaft e i g e n t l i c h tätig werden!

    • Deutschland 2018!

      Es besteht noch eine knappe Mehrheit bei denen die gewählt haben, bei Betrachtung aller Bürger liegen sie unter 50 % an Zustimmung!

      – unter Partei und Koalitionszwang werden die Kontrollorgane Bundestag, Bundesrat die eine Regierung überwachen sollte außer Kraft gesetzt. Hinzu kommt noch der Einfluss der Lobbyisten ( Kapital) auf die Entscheidungen.

      – unter dem Deckmantel gegen Hasskommentare vorzugehen wurde ein Zensurgesetz installiert, das die Meinungsfreiheit einschränkt. Es werden in Wirklichkeit nicht Hasskommentare beschränkt, sondern in der Praxis werden andere Meinungen unterdrückt und die Verbreitung dieser reglementiert. Hinzu kommen noch die Anfeindungen durch die Politik und Teilen der Gesellschaft gegenüber Andersdenker. Ein Diskurs / Diskussion findet nicht mehr statt.

      – sich und ihren Helfer gewähren sie allerlei Vorteile, während sie den Bürgern und Bürgerinnen „Schmalkost“ verordnen.

      – Gesetze werden nicht angewandt, Gerichtsurteile missachtet, Rechte zu ihrem Vorteil abgeändert alles wird inzwischen geboten. Selbst die, welche Recht sprechen sollen werden nach dem Parteibuch ausgewählt.

      – mit der Abgabe seiner Stimme bei Wahlen gibt man sein Recht auf Einflussnahme für 4 Jahre ab. Es besteht keine Beteiligungsmöglichkeit mehr in dieser Zeit. Dadurch ist man den Parteien ausgeliefert, die selbst Entscheidungen treffen können die von der Mehrheit des Souveräns in einer Demokratie den Bürgern abgelehnt werden.

      Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob man diese Zustände noch Demokratie nennen darf?

      • Sehr geehrter Herr Gretz,

        ich verstehe Ihren Unwillen und Ihren Unmut sehr gut. Leider leben wir nicht in einer perfekten Welt und müssen uns damit abfinden. In dem einen oder anderen Punkt kann man jedoch sehr wohl das eine oder andere ein wenig ändern. Das Wahlrecht ist in nur 19 Legislaturperioden 22mal durch Änderungsgesetze reformiert worden und zuletzt dreimal vor dem Verfassungsgericht zu Fall gekommen. Er bewegt sich also doch, der Lauf der Geschichte und kann auch bewegt werden.

        Anders als in Italien, Griechenland und Spanien haben wir Deutschland bereits eine klassische Direktwahl der Abgeordneten nach dem sog. „Westminster-Modell“. Sie ist aber auf 299 Wahlkreise beschränkt, obwohl es im Parlament 598 Sitze gibt. Für den Rest von mindestens 299 Abgeordneten gilt demnach die Listenwahl. Gesetzt den Fall, dass auch für den verbleibenden Rest von mindestens 299 Abgeordneten die Direktwahl durchgesetzt werden kann, muss nachgewählt werden, wenn ein Abgeordneter ausscheidet. Und bei dieser Nachwahl hat der Wähler in den vakanten Wahlkreisen das letzte Wort.

        In einer Legislataurperiode von vier Jahren werden zwischen 5 und 10 Prozent der Wahlkreise vakant. Und Nachwahlen könne sehr spannend werden. Bei einem Wahlrecht nach dem „Westminster-Modell“ wird ein Teil der Wähler auch während der Legislaturperiode sehr wohl zu den Urnen gerufen und kann den Fraktionen im Parlament einen Denkzettel verpassen, wenn er das will oder die gegebenen Verhältnisse durch die Nachwahl bestätigen.

        Die klassische Direktwahl ist also viel basisdemokratischer als die Parteienwahl. Mit freundlichem Gruß zum Neuen Jahr, das jetzt einen Tag alt geworden ist.
        Dr. Manfred C. Hettlage

    • Die Logik der Demokratie verlangt das Verhältniswahlrecht. Sonst würden viele Wählerstimmen wertlos verfallen – um Größenordnungen mehr als es durch die 5%-Hürde der Fall ist.

      Letztlich geht es nicht um Parteien oder Einzelabgeordnete sondern um die zuverlässige Verwirklichung von Wählerinteressen, was nur Aussicht auf Erfolg verspricht, wenn sie sich bündeln lassen.

      Das eigentliche Problem – wie bekommt man verschiedene Parteien unter einen Hut bzw. wie kommt es erst gar nicht zu derartigem, unvereinbarem Klein-Klein – liegt auf der Meta-Ebene: Die Präsentation einer schlüssigen, als vernünftig und gerecht zu begreifenden Politik von EINER Partei, die eine Mehrheit wählen würde – auf der anderen Seite aber auch der Wählerschaft, die akzeptiert, dass sich ein diversifiziertes Spektrum hartnäckiger Partikularinteressen damit nicht vereinbaren lässt.

      Nur wenn beide Seiten verständig genug sind, kann es klappen. Aber derzeit befindet sich das Land leider auf dem Trip der immer größeren, gesellschaftlichen Polarisierung, wo man kaum noch übersehen kann, dass sogar regelrecht gesellschaftsschädigende Ambitionen um sich greifen, die zerstören, was schon mal besser klappte. Manche glauben, etwas Gutes zu tun und auf der hellen Seite der Moral zu stehen, machen Land und Gesellschaft aber durch die Eindimensionalität der Moral (= Ungerechtigkeit, Unvernunft) im Endeffekt kaputt.

  47. und sie glauben, daß dem wahleinspruch abgeholfen wird? und, daß das dann anzuzrufende bverfg eine verfassungsbeschwerde im sinne deranträge bescheiden würde? dann haben sie ja noch hoffnung, daß dieser verfassungswidrige bundestag
    sich gemäß eines von diesem zu beschließenden gesetz sich auflösen wird? dann glauben sie noch an den weihnachtsmann!

    • Sehr geehrter Herr Wilhelm,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Als Eingangsinstanz für den Wahleinspruch wird der Bundestag als Richter in eigener Sache tätig. Das ist umstritten und wird auch von Ihnen kritrisiert. Es steht aber so in der Verfassung. Und für eine Verfassungsänderung braucht man eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Diesen Stein wälzt also niemand mit leichter Hand weg. Es bleibt also nichts anderes übrig als die Prozedur der Eingangsinstanz über sich ergehen zulassen.

      Gegen die – ablehnende – Entscheidung des Bundestags ist die Beschwerde zum Verfassungsgericht zulässig. Und es gibt durchaus Wahlprüfungs-Beschwerden, die zur Entscheidung angenommen wurden, ja sogar solche die Erfolg hatten. Das war z.B. 2012 der Fall. Das Verfassungsgericht verlangt zu Recht die sog. „soziale Relevanz“ der Beschwerde. Einzelgänger haben dort also wenig Aussicht auf Erfolg. Das trifft zu.

      Daraus muss man die Konsequenz ziehen und in großer Zahl Einspruch gegen die Bundestagswahl erheben. Leider ließ sich der Bund der Steuerzahler nicht dazu bewegen, dem Wahleinsprauch von Axel Schlicher und seinen 40 Mitstreitern beizutreten, die unter dem Aktenzeichen WP 193/17 die Bundestagswahl vom, 24.9.2017 angefochten haben.- Aber 40 Kläger sind besser als einer!

      Mit den besten Neujahrswünschen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  48. War es bis 1931 nicht so, dass sich die Größe des Parlaments
    nach der Wahlbeteiligung bemessen hat?

    Wer nicht wählt, hat somit keine Vertretung im Parlament.

    Mit dieser Regelung hätte der aktuelle Bundestag bei einer
    Wahlbeteiligung von 75% lediglich 532 Mitglieder.

    • Sehr verehrter Leserin,

      es trifft in der Tat zu, dass in der Weimarer Republik für 60.000 Stimmen in einem der 35 Wahlgebiete, die es damals gab, an die politischen Parteien jeweils ein Mandat zugeteilt wurde. Und das bedeutet: Je weniger Stimmen umso weniger Mandate in den Wahlgebieten. Die Zahl der Abgeordneten war also nicht konstant sondern von der Wahlbeteiligung abhängig. Die Höchstzahl wurde bei 100 % Wahlbeteiligung erreicht. Es gab also eine Oberrgrenze.

      Sie dürfen aber nicht vergessen, dass in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung die sog. „Verhältniswahl“ fest verankert war, die zu großer politischer Instabiliät und am Ende in die Nazi-Diktatur geführt hatte. In den elf Jahren zwischen Februar 1919 und März 1930 hatte es 16 Regierungen gegeben. Als 1949 das Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde, wollte deshalb niemand mehr zur Verhälntiswahl der Weimarer Zeit zurückkehren.

      Weil man sich aber auch nicht auf das Westminster-Modell der klassischen Direktwahl der Abgeordneten in überschauberen Wahlkreisen einigen konnte versändigte man sich darauf, die Verankerung der Verhältniswahl aus der Verfassung zu streichen und die endgültige Entscheidung über die Asugestaltung des Wahlrechts dem einfachen Gesetzgeber zu überlassen. Die Direktwahl blieb also in Reichweite.

      Der Wahlgesetzgeber kann aber nicht tun und lassen, was er will. Er ist an die Wahlrechtsgrundsätze der Verfassung gebunden. In Art. 38 GG wird festgehalten, dass die Abgeordneten unmittelbar gewählt werden. Außerdem sagt das Grundgesetz wer wählbar ist und wer nicht: „Wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Steine oder Tiere sind also nicht wählbar. Auch politische Parteien können nicht das Alter erreichen, mit dem die Volljährigkeit eintritt. – Sie sind also ebnso wenig wählbar wie Steine oder Tiere. Das liegt in der Nataur der Sache.

      Mit den besten Wünshen zum Jahreswechsel
      Dr. Manfred C. Hettlage

  49. Spätestens nach der Hälfte des Artikels wird klar, dass es sich hier um politische Tagträume handelt. Seit 1966? Alles klar, dieses Land ist offenbar nicht reformierbar. Nie gewesen…

    • Es gibt keinen Grund für diesen Pessimismus: Das Abgeordneten-Wahlrecht des Bundestages ist in nur 19 Legislaturperioden 22mal geändert worden. Man kann also nicht sagen, diese Materie sei nicht reformeirbar. 1998, 2008 und 2012 wurde die Reform des Wahlrechts vom Verfassungsericht erzwungen. Mit einem Wahleinspruch nach Art. 41 Grundgesetz können die Bürger viel erreichen, wenn sie das wollen.

  50. Eine derartige Wahlrechtsänderung wäre das schönste nachträgliche Weihnachtsgeschenk
    das ich mir als Wähler wünschen könnte.
    Allein mir fehlt der Glaube dass so etwas von den derzeit im Bundestag vertretenen
    ( aber mehrheitlich eben nicht g e w ä h l t e n ) Abgeordnetendarstellern verabschiedet
    wird, denn die über 400 nicht direkt gewählten unter ihnen wissen genau dass
    sie dann schlechte Chancen hätten an die Futtertröge zu kommen.
    Aber schöner Traum !

    • Sehr geehrte /er Frau/Herr Resias,

      ich mag diese Invektiven nicht, dass sich die Abdgeordneten nur an die „Futtertröge“ drängen.

      Nein, es igeht hier auch nicht um einen bloßen Traum, der nie in Erfüllung geht. Das Grundgesetz garantiert in Art. 38 die unmittelbare Wahl der Abgeordneten. Es fügt sogar hinzu, wer wählbar ist und wer nicht. Das Problem ist jedoch, dass niemand die Grundrechtsgarantie einfordert und den Verfassungsbruch auf dem vorgesehenen Rechtsweg reklamiert.

      Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist das anders geworden. Über 40 Wahlberechtigte haben nach Art. 41 Grundgesetz Einspruch gegen die Wahl vom 24.9.2017 eingelegt. Die meisten von Ihnen sind Tichy-Leser. Sie wollen wissen, was der Bundestag dazu sagt. Und wenn sie damit nicht zufrieden sind, können sie sich beim Verfassungsgericht beschweren. – Und glauben Sie mir, das werden sie tun!

      Mit den besten Wünschen
      Dr. Manfred C. Hettlage

      • Sehr geehrter Herr Dr. Hettlage,

        hätte ich eher mitbekommen dass es diesen Einspruch gibt hätte ich auch mitgemacht und Bekannte darüber informiert.

      • Sehr geehrter Herr Ewald,

        Ihr Kommentar kommt wie gerufen. Sie finden auf meiner Internetseite http://www.manfredhettlage.de eine Formular für den Beitritt zu dem Wahleinsprauch von Axel Schliher und anderen. Sameln Sie alle Angaben Ihrer Freunde und Bekannten, die dem Wahleinspruch beitreten wollen und das durch ihre Unterschrift bekunden. Dann reichen Sie diese Sammlung von Unterschraiften beim Deutschen Bundestag mit Bezug auf das Aktenzeichen WP 193/17 ein.

        Der Wahleinspruch (WP 193/17) war fristsgerecht eingereicht worden. Für den Beitritt zu diesen Einspruch gibt es im Wahlpfüfungsgesetz keine Frist. Wir sollten es daher einfach ausprobieren, ob man auch nachträglich beitreten kann. Also warten wir ab, was der Bundestag zu eibnem nachträgliche Beitritt sagt. Lehnt der Bundestasg das ab, muss man die Begründung unter die Lupe nehmen. Ist sie stichhaltig, dann man immer noch beidrehen. Ist sie es nicht, steht der Weg zur Verfassungsbeschwerde offen, und wir können gleich das Verfassungsagericht in Karlsruhe anrufen, weil der Bundestag den nachträglichen Beitritt nicht zulässt, ohnd dafüra eine gesetzliche Grundlage zu haben. Das können wir alles ohne Anwalt selbst machen. Anwaltspflicht herrscht nur in einer mündlichen Verhandlung.

        Natürlich können Sie auch ohne Beitritt die Sache tatkräftig unterstützen. Ebenfalls auf meiner Internetseite finden Sie eine Bürgereingabe an den Herrn Bundestagspräsidenten. Füllen Sie diese aus und schicken Sie die Eingabe mit einem freundlichen, aber in der Sache unnachgiebigen Begleitschreiben samt Hinweis auf meinen Artikel in Tichys Einblick an Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, Der Präsident des Deutschen Bundestags, Platz der Republik 1, 11011 Berlin ab. Auch das ist sehr hilfreich.

        Wenn Sie meine weitere Unterstützung brauchen, schicken Sie mir einfach ein Mail: http://www.manfredhettlage.de

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

      • Dito.

      • Lieber Herr Ewald,

        Ihr Hinweis kommt wie gerufen!

        Der Wahleinspruch von Axel Schlicher und anderen, Aktenzeichen WP 193/17, ist dem Deutschen Bundestag from- und frisgtgericht zugestellt worden. Für einen nachträglichen Beitritt gibt es im Wahlprüfungsgesetz keine Frist.

        Also, probieren Sie es zusammen mit Ihren Bekannten einfach aus und treten Sie dem Wahleinspruch WP 193/127 (nachträglich) bei. Sie finden auf meiner Internetseite ein Formular für den Beitritt. Lehnt der Bundestag den (nachträglichen) Beitritt ab, muss man die Begründung überprüfen. Ist sie stichhaltig, kann man immer noch beidrehen. Ist sie es nicht, dann steht der Weg zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht offen, weil der Bundestag einen (nachträglichen) Beitritt rechtswidrig verweigert hat.

        Anwälte brauchen wir für diese Angelegenheit keine. Anwaltspflicht herrscht erst in der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG, vorausgesetz dass es dazu überhaupt kommt. Es entstehen also auch keine Kosten. Man muss aber vorsichtig sein. Es gibt eine Mißbrauchsgebühr für Beschwerden an das Gericht, die ohne rechtliche Substanz sind. Das Verfassaungsgericht ist nicht dazu da, sich mit den Berufsquerulanten herumzuschlagen.

        Wenn Sie meine Hilfe brauchen, schicken Sie mir einfach eine Mail. Wir machen das dann zusammen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred Hettlage

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