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Justiz-Irrtum

Wenn eine Justizministerin weder Grammatik noch Recht versteht

18.10.2020

| Lesedauer: 5 Minuten
Freut Euch, Männer: Zukünftig gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen nur noch Autofahrerinnen. Justizministerin Lambrecht verwechselt erst Grammatik mit Geschlecht und setzt dann Eindeutigkeit und Allgemeingültigkeit des Rechts aus. Die Analyse von Romy-Josefine Mann:

Seit einigen Tagen erregt der jüngst vorgelegte Referentenentwurf aus dem Justizministerium Aufsehen. Anlass dafür ist der Umstand, dass Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) entschieden hatte, den Text ausschließlich mit dem generischen Femininum zu veröffentlichen, was heißt, dass jedwede Form der geschlechtlichen Darstellung eines Wortes in ihrer weiblichen Ausprägung verwendet wurde – Gesellschafterin, Geschäftsleiterin, Gläubigerin, Schuldnerin, etc.

Auf Nachfrage der BILD-Zeitung erklärte die Ministerin: „Es ist zutreffend, dass der veröffentlichte Referentenentwurf (…) häufig feminine Bezeichnungen insbesondere für juristische Personen wie die GmbH enthält.“ Abgeschlossen sei die Rechts- und Sprachprüfung des Referentenentwurfs jedoch noch nicht, weswegen es bis zur Vorlage im Kabinett womöglich nochmals zu Änderungen kommen könnte.

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Das generische Femininum in allen Ehren, in die Rechtssprache gehört es gewiss nicht. Und wenn überhaupt, dann jedenfalls nicht in dieser Art und Weise. Auch wenn ein Großteil der Verfechterinnen von Frauenrechten den Entwurf der Justizministerin bejubelt hat und dafür zum Anlass nehmen möchte, eine neue Ebene der Gleichstellung zu avisieren, ist die Rechtsordnung ohne Wenn und Aber die falsche Spielweise für derlei Ambitionen. Um es höflich zu formulieren: Es lässt sich nicht einfach mit Rotstift bei der Rechtsordnung ansetzen und hier wie andernorts tollwütig eine „geschlechtergerechte” Sprache in Anwendung bringen.

Die Juristerei lebt neben ihrer ganz spezifischen Art von Wissenschaftlichkeit vor allem auch von einer sogenannten „Rechtsförmlichkeit“. Bei dieser spezifischen juristischen „Förmelei“ geht es vereinfacht gesagt (ebenso wie in vielen anderen Bereichen) um eine schlichte Form von Standesgepflogenheiten und grundlegendem Arbeitsniveau – insbesondere für den Bereich des öffentlichen Rechts sollte die Rechtsförmlichkeit als Grundtugend von tragender Bedeutung sein und das ist sie normalerweise auch. Dennoch fühlt sich die Justizministerin mit ihrer Publikation daran augenscheinlich nicht gebunden und dies hat nicht nur in Fachkreisen für Erstaunen bis hin zu Erregung gesorgt.

Und das ist auch glücklicherweise so, möchte man sagen, wenn man vom Fach ist. Denn leid tun dürften einem fortan all diejenigen, die in ihrer beruflichen Praxis mit derartigen verbalen Ungetümen konfrontiert wären, wie sie durch den Referentenentwurf voraus gedeutet werden. Man versuche, sich Paragrafen vorzustellen, in denen nicht mehr nur Schuldner, sondern „Schuldner*innen“ resp. „Schuldern:innen“ oder „Schuldner/innen“ Erwähnung fänden – und um hier anderen Formen der Diskriminierung gleichsam Einhalt zu gebieten, müsste man der Korrektheit halber auch noch eine passende Bezeichnung für das dritte Geschlecht finden – aber wem fällt spontan eine diverse Geschlechterbezeichnung für den Schuldner oder den Gläubiger ein?

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Um im Weiteren nicht zynisch zu werden, sei gestattet, auf ein hilfreiches Buch zu sprechen zu kommen, das den Titel „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ trägt. Es dient dazu, die Qualität der Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik zu gewährleisten und soll ein Nachschlagewerk für all diejenigen sein, die mit den Themen rund um Gesetzgebung beschäftigt sind. So beschreibt die damalige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries die Aufgabe des Handbuchs im Vorwort wie folgt:

„Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sich die neuen Normen widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Ist die Regelung verfassungsgemäß? (…) Passt sie zu den bestehenden Vorschriften gleichen Ranges? (…) Wenn sie die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Rechtsanwender erreichen soll, muss die Norm auch übersichtlich gestaltet, klar und verständlich formuliert sein. Um all dies zu erreichen, ist ein einheitlicher Maßstab erforderlich. (…) Ich wünsche allen, die in Gesetzgebung und Rechtsprüfung arbeiten, dass das neue Handbuch ihre Arbeit erleichtert, und dass es dazu beiträgt, juristisch stimmige und verständliche Vorschriften zu schaffen.“

Ob die Justizministerin das Nachschlagewerk bei ihrem jüngsten Entwurf zur Hand genommen oder es schlicht ignoriert hat, kann dahinstehen. Fakt ist jedoch, dass es gewisse Leitlinien gibt, an denen sich Gesetzgebung und terminologische Ausgestaltung von Rechtsnormen orientieren können und sollen.

So heißt es in Teil B „Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften“ unter 1.8:
„Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen (§ 42 Absatz 5 Satz 2 GGO, § 1 Absatz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes). Werden in Vorschriften Personen bezeichnet, stimmt das grammatische Geschlecht der gewählten Personenbezeichnungen jedoch nicht immer mit dem natürlichen Geschlecht der benannten Personen überein. Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum). In Fällen, in denen das Geschlecht nicht bekannt oder für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig ist, kann das gerechtfertigt sein. So können mit den Bezeichnungen „der Eigentümer“, „der Verkäufer“, „der Mieter“ männliche und weibliche, aber auch juristische Personen gemeint sein.“

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Auch den Staats- und Verfassungsjuristen liegt Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung am Herzen, sonst würden viele von ihnen nicht tagtäglich um die Grundsätze aus Artikel 3 des Grundgesetzes streiten. Es muss aber auch klar sein, dass die maskuline Form der Grammatik DIE etablierte Form von deutschem Sprachgebrauch und insbesondere der juristischen Formalsprache war und ist und hoffentlich auch in Zukunft sein wird. Mögen sich die Frauen dessen bewusst sein, dass es hierbei nicht nur um Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit geht, sondern um Praktikabilität, Formalität und juristisches Arbeitsniveau. Auch, wenn es einigen aufstoßen mag, dass sich die Rechtsordnung nicht von einem mitunter völlig vergaloppierten Gender-Wahnsinn infiltrieren lässt, so sollten diese Parteien sich damit trösten können, dass es nur den Frauen vorbehalten ist, sich sowohl vom femininen wie maskulinen Genus angesprochen fühlen zu können. Die Männer müssen sich schlicht mit der maskulinen Form begnügen, unter der sie sich angesprochen fühlen dürfen.

Berechtigerterweise heißt es im Handbuch der Rechtsförmlichkeit weiter:
„Personenbezeichnungen, die nur feminin sind, gibt es selten (z. B. die Waise, die Geisel, die Person). Aus dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes) folgt, dass sich Vorschriften in der Regel in gleicher Weise an Männer und Frauen richten. Allerdings kann die Häufung maskuliner Personenbezeichnungen den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen oder nur „mitgemeint“.“

Die Problematik ist natürlich nicht unbekannt, sie wird aber nicht einfach übersehen, geschweige denn übergangen – sie wird klar anerkannt, aber auch in Zeiten von „Female Empowerment“ muss es im Sinne der praktischen Konkordanz einen Interessenausgleich in diesem bestehenden Spannungsverhältnis geben. Und der darf ungeachtet aller anderen gesellschaftlichen und sozialen Lebensbereiche nicht zugunsten einer Sprache im Sinne der aktuellen Gender-Thematik ausfallen.
Trefflich formuliert das Handbuch hierzu:

„In Vorschriftentexten darf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen. Daher gelten für Rechtstexte folgende Grundsätze:

• Die Personenbezeichnung muss eindeutig sein (nicht: „der Käufer und/oder die Käuferin“).
• Der Text muss so formuliert sein, dass er auch dann verständlich ist, wenn er vorgelesen wird.
• Der Text muss übersichtlich bleiben.
• Die Formulierung sollte nicht zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.“

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Ich erlaube mir hinzuzufügen, dass die sprachliche Gleichbehandlung zusätzlich dazu auch nicht auf Kosten der Praktikabilität, Seriosität und Authentizität der deutschen Rechtsordnung gehen darf. Auch die deutsche Rechtsförmlichkeit ist ein Gut ersten Ranges, wodurch unsere Jurisprudenz national wie international das Ansehen genießt, das ihr würdig ist.

Es wäre wünschenswert, wenn das Bundesjustizministerium als „die zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus allen Ressorts in rechtlicher und förmlicher Hinsicht überprüft und die Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät“ (cf. Vorwort Handbuch der Rechtsförmlichkeiten), seiner so bezeichneten Aufgabe nachkommt und auch als zentrale Stelle zur Wahrung der Rechtsförmlichkeit agiert. Sehr geehrte Frau Ministerin Lambrecht, nehmen Sie sich die Zeilen Ihrer geschätzten Parteigenossin Zypries zu Herzen und nehmen Sie im Zweifel das Nachschlagewerk zur Hand, wenn Sie Entwürfe erstellen. Es wird Ihnen garantiert dabei helfen, Normen auf den Weg zu bringen, die sich unproblematisch in das bereits bestehende System einfügen lassen und dazu beitragen, Schlagzeilen wie die der letzten Tage zu vermeiden.

 

Headline und Vorspann stammen von der Redaktion

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50 Kommentare

  1. Nicht nur beim „einfachen“ Volk gibt es „Holpfosten“ sondern auch in der Politik.
    Wenn man eben nicht wirkliche Probleme erkennt, beschäftigt man sich mit unsinnigen Dingen wie Gendermis

  2. Der Unfug ist wohl vom Tisch, auf den feminisierten Referentenentwurf vom 19. September folgte am 14. Oktober der Regierungsentwurf in generischem Maskulinum, soviel Verstand ist in Berlin immerhin noch vorhanden. Hieß es früher: „…Insolvenzquoten für ungesicherte Gläubigerinnen niedergeschlagen. Geschäftsleiterinnen haftungsbeschränkter Rechtsträger…, heißt es jetzt: „Insolvenzquoten für ungesicherte Gläubiger niedergeschlagen. Geschäftsleiter…“:
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_SanInsFoG.pdf;jsessionid=09722704DDE988158021CA7FF473896F.1_cid334?__blob=publicationFile&v=3
    Nicht schweigen sollte man in dem Zusammenhang von Sachsens grüner Justizministerin Katia Meier, die schon Nägel mit Köppen gemacht hat: In Sachsen werden künftig alle Gesetze und Rechtsverordnungen in „geschlechtergerechter“ Sprache abgefasst. Mit Katia Meier ist zum ersten Mal eine fachfremde Quotenfrau auf den Posten gelangt. 

    • Dank der Union … und nicht wegen der Wähler … Versager und Quotenfrauen schaden der Demokratie, der Wirtschatt und fehlen zuhause an Herd und Bett (evtl können da da wenigstens was reißen) – das ist kein Sexismus, sondern Realität oder ggf Realsatire …

  3. Wer ausschaut wie ein weiblicher Honecker, ach, lassen wir das….

  4. Das kommt davon, wenn man die nach oben läßt, die am lautesten schreien. Das sind zu 99,9% die, die nix anderes können. Gewählt von denen, die hoffen, auch nix leisten zu brauchen, aber dick absahnen zu können. Mit den restlichen Bemerkungen, die mir auf der Zunge liegen, will ich TE jetzt nicht in Schwulitäten bringen…

  5. Wenn man sieht was der Frau noch so im Kopf rumgeistert, so braucht man sich über derlei Schwachsinn nicht zu ärgern.

    Was Frau Lambrecht als Justizminister(in) noch so alles vorschwebt und in welche Richtung sie Justitia steuern möchte ist ja kein Geheimnis. Die Enteignungs- und Bestrafungsfantasien dieser Dame gehen weit über den Rahmen des Grundgesetzes hinaus.

    • Netzwerkdurchsetzungsgesetz
    • Paketboten-Schutz-Gesetz
    • Verbraucherverträge
    • Mietrecht (Enteignung, Mietpreisbremse)
    • Waffenrecht (Verschärfung)
    • Unternehmens-Sanktionenrecht
    • usw. usw.

    Apropos Mieterschutz…..
    Als erstes kommt während der Coronakrise von Seiten Frau Lambrecht der Kündigungsschutz für Mieter und die Stundung von Mieten, worauf auch große Firmen wie Deichmann, H&M und Adidas die angebotene Hand ergreifen um kurz darauf von Frau Lambrecht gemaßregelt zu werden, dass die vorher von ihr angebotene Hilfe für sie nicht gelten würde. Der Kritik folgt das Duckmäusertum auf dem Fusse und Adidas bezahlt die ausstehenden Mieten trotz massiver Einbussen. Mann muss sich das mal vorstellen, ein Betrieb welcher Jährlich hunderte von Millionen an Steuern an den Staat abliefert und Tausende von Steuerzahlern beschäftigt, hat kein Anrecht auf eine Stundung der Miete (welche ja später sowieso zurückbezahlt werden müsste) und gerät durch diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetz in arge finanzielle Bedrängnis. Darauf hin muss man bei Väterchen Staat auf Knien rutschen um einen Kredit von der KfW von 2.4 Milliarden zu erhalten, nur um über Wasser zu bleiben. Ein Unternehmen wird dazu genötigt seine Seele an eben jenen Staat zu verkaufen, welcher ihm vorher mit seinen Maßnahmen das ganze Geschäft versaut hat und ihnen in der Krise nicht die selben Rechte zugesteht wie jeder anderen Firma auch.
    Anderswo nennt man sowas Mafia.
    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ (Augustinus)

  6. Um es mit einem Wort von TE Autor Stephan Paetow zu sagen: Juxtiz

  7. wie wäre es mit „Schuldner*Innen*divers*Innen*sonstwasnoch*Innen“. Scheinbar haben diese Brüder und Schwestern nichts mehr anderes zu tun um ihre Zeit tot zu schlagen. Volksverblödung vom Feinsten.

    • Irgendwie har die ja die juristische Grundausbildung zustande gebracht, aber außerhalb parteipolitischer Pöstchen beruflich auch nix nachzuweisen!

  8. Als Angehöriger des dritten Geschlechts bin ich von Frau Lambrecht enttäuscht und fühle mich diskriminiert. Neben dem generischen Maskulinum ( Spinner ) und dem generischen Femininum ( Spinnerin ) ist das generische Diversum ( z. B. Spinnerum ) überfällig. Auch für andere Geschlechter ( Bi, Trans etc.) sind neue Wortschöpfungen unabdingbar, dafür wurden ja schließlich über 200 Professor*en*innen*umen für Gengerstudien berufen..

  9. Nach dem Gendersprech von Frau Baerbock müßte es Justizinminister heißen. Es ist icht zu fassen. Mafia, kriminelle Familienclans, Bandenkriminalität, Internetkriminalität, Terrorismus, Vergewaltigungen, Diebstahl breiten sich aus, während Polizei und Justiz abgebaut werden, und dann fällt der Lambrecht nichts weiter ein als groteske Sprachverhunzung. Quote statt Qualifikation eben.

    • Warum sollte diese Frau besser sein als ihr Vorgänger, der jetzt Aussenminister ist?

  10. Es ist schade, aber sie hätten den gleichen Artikel in genau der Weise die geplant ist ein weiteres Mal abdrucken sollen oder müssen, dann wäre wohl sehr schnell eindeutig klar geworden, von welchen Idioten wir derzeit tatsächlich regiert werden. Frau Weidel hatte mehr als Recht mit ihrer Feststellung der Realität, die heute bekanntlich ja bedeutet ein Nazi zu sein. Wenn die Fetsstellung der Realität aber bedeutet ein Nazi zu sein, dann waren die ja nicht wirklich schlimm oder?

  11. Und reicht als Anrede einer weiblichen Personin eigentlich noch das Wort Frau oder soll es durch Frauin (-innen) ersetzt werden und wie spricht man die Wechselgeschlecht/er/in an und wie erkennt man deren/dessen/dexxx tägliche , stündliche oder minütliche geschlechtliche Gemütsverfassung? Heißt es nun der Wahnsinn oder die Wahnsinnin oder das Wahnsixx? Es ist reineweg zum verrückt werden.

  12. „…in Zeiten von ‚Female Empowerment’…“
    Warum haben Männer nie ein ‚Empowerment‘ gebraucht? Sie haben ganz ohne dieses in der Wissenschaft alle wichtigen Entdeckungen (außer das 3. Geschlecht) gemacht, alle modernen Dinge erfunden, entwickelt, gebaut; den Rechtsstaat hervorgebracht und das Gemeinwesen zu einer Meritokratie entwickelt (war vor Frauenwahlrecht).
    Seit dem die Frauen ‚empowert‘ sind, haben wir statt dessen zänkische, keifende, leistungsunwllige und -fähige Weibchen all überall, die immer schreien: „will haben!“, „steht mir zu!“, „ich habe ein Recht auf…!“
    Besitz einer ‚Mumu‘ reicht bei denen als Qualifikation für alles (dabei ist die nur in einem weiblichen Beruf unverzichtbar).

  13. Angeblich hatten die Frauen behauptet Politk würde durch sie besser. Ich sehe allerdings nur negatives. Wenn sie dann wenigstens fùr Frauen ein besseres Leben schaffen würden , dann könnte ich es ja verstehen. Aber; leider wurden die Frauen mit Kinder in der Corona Zeit komplett im Stich gelassen. Wäre Zeit diese parteiübergreifende Seilschaft abzuwählen.

  14. Wundert ihr euch, dass die SPD immer weiter absackt? Mit solchen Lichtgestalten wie Lambrecht oder Schulze kann man nicht einmal einen Blumentopf gewinnen.

  15. In D hat man keine anderen Probleme , also das generische Femininum?

    Nie war Westerwelles Wort der „spätrömischen Dekadenz“ treffender als heute.

  16. Wenn Frau L.* zur parlamentarischen Linken gehört, spendet es einen Teil seines 18000 Euro Monatssalärs denn ? An Leute in Not z.B. ?

  17. Aufgabe eines Justizministers sollte es doch sein, solche Referentenentwürfe vor Veröffentlichung auf juristische Sinnhaftigkeit und nicht auf Geschlechtergerechtigkeiten zu überprüfen. Es sei denn, er hat Bankkaufmann gelernt oder Theaterwissenschaften studiert oder seine Examensreife anstatt bei Vorlesungen durch Paukkurse bei Alpmann-Schmidt erworben.

  18. Vielleicht ging es der Justizministerin gar nicht um einen rechtlich fehlerfreien Gesetzentwurf, sondern nur darum öffentlichkeitswirksam ein Zeichen zu setzen. Das in weiblicher Form entworfene Gesetz zur Fortentwicklung des Insolvenzrechts regelt schließlich Vorschriften für überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen, also für Firmen die pleite sind. Die Justizministerin scheint der Auffassung zu sein, in Wesentlichen sind Frauen von diesem Insolvenzrecht betroffen und formuliert daher zielgerichtet in weiblicher Form. Viel Vertrauen in das unternehmerische Geschick von Frauen scheint sie nicht zu haben. In das von Männern schon, sind diese doch vom Wortlaut des Gesetzentwurfs her klar ausgeschlossen.

  19. Nicht nur Luthers Bibelübersetzung, sondern auch BGB und HGB waren und sind germanistische Meilensteine und Referenzen. Mein Eindruck, hier spielen die Kinder mit den Kronjuwelen, als seien es Murmeln. Und davon haben sie nicht einmal alle im Glas. Das ist die Ochlokratie, wie sie Platon vorgeschwebt haben muß. Der nächste logische Schritt ist dann, die Gesetze gleich in G(en)ossensprache herauszubringen.

  20. Unsere Ministerinnen begeistern die Bürger mit immer neuen nicht-männlichen Wortkreationen. Das Bundesfamilienministerium hat soeben der Miniserie „Ehrenpflegas“ Leben eingehaucht. Das soll wohl Plural komplett gendergerecht sein. Die Miniserie ist Bestandteil der Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ (m/w/d) Sogar DER SPIEGEL fand das YouTube-Projekt gewöhnungsbedürftig. „Ich bin 25 Jahre alt und ich gehe erste Klasse. Erste Klasse Pflegeschule. Pflegeschule nicht wie Förderschule, ich brauch keine Hilfe beim Essen. […] Ich chill dann mit Alten und Kranken und so.“ (zitiert aus dem SPIEGEL) Wenn Ehrenpflegas cool chilln, freuen sich alle Krankenhausverantwortlichinnen.

  21. Der Feminismus bringt geistige Nieten in gute Positionen. Davon haben wir viele Beispiele.

  22. Exzellent geschriebener, fachlich fundierter Beitrag zum Thema, der – wie beschrieben auch in den „Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften“ ausgeführt – die verallgemeinernde Verwendung des generischen Maskulinums sehr gut hervorhebt. Hier stimmt alles auf den Punkt.

  23. Sie ist eine Frau und Mitglied in der SPD.
    Noch Fragen?

    • Oder kurz, sie ist halt eine „SPD*innen“.
      Unqualifiziert nach Parteibuch in einen Posten gehieft, ganz nach
      Parteiart.
      Willy Brandt wird sich im Grabe drehen, wenn er das mitbekommt was
      aus seiner einst stolzen Partei wurde…und ich bin nicht einmal Brandt-Fan.
      Aber der war schon eine Ikone im Vergleich zu allem was danach aus dieser
      Partei kam.

      Da fällt mir ein…wie gehts eingentlich Maddin und AufdieFresse-Nahles?

  24. Die SPD… Immer am Puls der Zeit und immer den sozialdemokratisch engagierten Bürger fest im Blick.
    Themen wie generisches Femininum, Abtreibung bis zur Geburt, Blutspenden für Schwule auch nach weniger als einem Jahr Enthaltsamkeit… Die SPD hat ihr Ohr ganz klar bei den Bürgern!

  25. Versuche zurGesellschaftsveränderung durch Sprachmanipulationen sind ja beliebt. Wir erleben es gerade bei der „Wörterwäsche“: „Schwarz“ – „MIgrant“ usw.
    Diese Versuche kommen nie beim Volk an. Vor allem, wo Sprache der Verständigung dient (Handwerk, Technik…) also wirklich funkionieren muß, sind Eindeutigkeit und Knappheit des ausdrucks gefragt.
    Denn da ist immer oberstes Prinzip: Man muß verstehen, was der andere meint.

  26. Als gelernte Juristin mit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens und ehemals selbständige Rechtsanwältin sollte Frau Lambrecht eigentlich die spezielle Sprache der Juristen und der sich daraus ergebenen Gesetze kennen. Ignoriert sie diese einfach nach dem Motto: „Ich kann es ja einfach mal versuchen“, ist sie als Bundesjustizministerin ungeeignet und sollte ihren Platz schleunigst räumen.

  27. Der Mond und die Sonne sind ja auch grammatikalisch verschiedene Geschlechter und könnten trotzdem nicht heiraten. Was ist dann überhaupt mit „das Weib“ und „das Mädchen“? Wenn wir diese grammatisch feminisieren, funktioniert es nicht bis gar nicht. „Die Weib“ klingt falsch und „die Mädchen“ ist schon ein Plural.
    Was folgt daraus? Wer Genus (das grammatische Geschlecht) und Sexus (das biologische Geschlecht) für dasselbe hält und diese auch inhaltlich nicht voneinander trennen kann, sollte besser keine Behörden auf Bundesebene leiten, vermutlich wäre die Leitung im Kindergarten schon etwas zu viel Verantwortung, da es dort ja auch Mädchen gibt, die nicht unbedingt gruppenweise anzusprechen sind 😀
    Da es sich aber ohnehin nur um eine Scheindebatte handelt, wird diese auch schnell wieder im Orkus des Vergessens verschwinden. Zum einen zieht dies Gesellschaft nicht mit, völlig egal, ob linke und grüne Politikerinnen und Klaus Kleber dies vorleben, zum anderen werden nur positiv bis neutral konnotierte Begriffe gegendert; SchülerInnen, KollegInnen, WählerInnen, PolitikerInnen, BürgerInnen. Haben Sie schon mal etwas von Falschparkern und Falschparkerinnen, Selbstmordattentätern und Selbstmordattentäterinnen gehört oder fiel im Zusammenhang mit Coronademos mal der Begriff Coronaleugnerinnen oder Covidiotinnen? Gibt es denn Satz „Warnung! Auf der A-so und so kommt Ihnen ein Falschfahrer oder eine Falschfahrerin entgegen, bitte fahren Sie äußerst rechts und überholen Sie nicht“?
    Wenns negativ wird, ist Gleichstellung nicht notwendig, da bleibt es bei der ausschließlichen Verantwortung für das männliche Geschlecht und das auch ganz bewusst. Ich verfahre daher umgekehrt, ich gendere nicht, außer bei negativen Begriffen. Ich spreche das Binnen-I und mache die Pause so kurz, dass man nur noch die weibliche Form wahrnimmt.

  28. Lieber Himmel, was haben wir nur überall für Koryphäen am Werk.

  29. Im Deutschen gilt das generische Maskulinum: Ein Rechtsanwalt kann männlich oder weiblich sein. Eine Rechtsanwältin kann nur weiblich sein. Das ist natürlich nicht geschlechter-gerecht, sondern männer-feindlich! Frauen werden doppelt erwähnt: Beim Rechtsanwalt, der für beide Geschlechter steht und zusätzlich haben sie noch eine speziellere Form, die Rechtsanwältin, nur für Frauen! Hochgradig ungerecht. Und jetzt wird diese Ungerechtigkeit noch gesteigert, indem nur die speziell weibliche Form, aber keine männliche Form mehr verwendet wird? Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Aus Gründen der Gerechtigkeit ist nur das generische Maskulinum zu verwenden, das beide Geschlechter beinhaltet! 10% aller Mörder sind weiblich!
    10% aller Mörderinnen sind weiblich!
    Das erste ist korrekt, das zweite Unsinn!
    So funktioniert die deutsche Sprache!

  30. Was soll daran „Gleichstellung“ sein, wenn wieder nur ein Geschlecht erwähnt wird? Daran erkennt man doch bereits, dass es hier nur um eine Verkehrung der angeblichen Machtverhältnisse geht, um die Rache von kleingeistigen Weibchen, die sich selbst nicht Frau genug sind und es dann so versuchen. Wer so redet, der wird von mir konsquent ignoriert und sollte es ein Kunde auf den Neusprech bestehen, kann er sich eine andere Firma suchen. Ich finde es okay, beide Formen zu nennen, wenn jemandem das so unglaublich wichtig ist. Weigern tue ich mich allerdings, mich einem unpräzisen und falschen Deutsch zu bedienen, um irgendwelchen durchgeknallten Idelog*Innen zu gefallen. Bei denen Frage ich vorher allerdings immer nach, was ein „Ideolog“ ist und ob mit dem „Expert“ aus „Expert*Innen“ vielleicht der Technik Discounter gemeint ist. Meist führt das dazu, dass solche Menschen nicht mehr mit einem reden. Was gut ist.

  31. Was schon grundsätzlich gar nicht geht, ist die Mischung von unterschiedlichen Schreibweisen. Man stelle sich Artikel, Gutachten, Urteile oder Lehrtexte vor, aber auch einfach behördliche Schreiben (ihrerseits nach regionaler Art gegendert), die verschiedene Gesetzestexte zitieren, wo a) generisches Maskulinum, b) generisches Femininum und c) diverse weitere Schreibweisen mit Binnen-I oder Doppelnennung vorkommen, deren Autor dann vom Lehrstuhl oder Arbeitgeber dann aber selbst noch genötigt wird, die Sternchen-Variante im Fließtext zu verwenden. Wer soll da noch wissen, wo es um Männer, Frauen oder alle geht? Wer will solche Texte noch lesen? Dann müsste man alle bestehenden Texte, Gesetze, Verordnungen usw. neu formulieren und einheitlich neu veröffentlichen. Eine solche Änderung hat an einer Universität nur für die Türschilder meiner Erinnerung nach Millionen verschlungen. Das sollen die Mal probieren. Das wird Sturm ernten. Zumal, wer entscheidet denn darüber was dieses Jahr die aktuelle korrekte Form ist und in wie vielen Monaten kommt dann die nächste Reform?

  32. Was will man von solche einer Geisteskoryphäein anderes erwarten.

  33. Meine aufrichtige Bewunderung, Frau Mann, dass Sie es schaffen, einem solch hanebüchenen Unsinn einen so langen und gut geschriebenen Artikel zu widmen. Ich würde mich kürzer fassen: Durch diese (wie auch schon frühere) Aktionen hat die Frau Ministerin eindeutig unter Beweis gestellt, dass sie für dieses Amt untauglich ist, weil sie komplett falsche Prioritäten setzt. Also ab ins politische Nirwana…

  34. Man hat den Eindruck, die Regierung möchte nicht nur Deutschland vernichten, sondern auch die Bevölkerung knebeln und jeden Willen brechen. Sprache als Ausdruck der Kultur muss zerstört werden, damit sich niemand mehr als deutsch empfinden kann. Mit Machwerk wie „Altenpflega“ und der Anwendung von Framing-Handbüchern oder Merkels Sprachwülsten verdummen und verblöden die damit aufwachsenden Generationen.

    • Das dürfte es sein.
      Man hüte sich davor, das als „dumm“ anzusehen. Das wirkt zwar alles grundbescheuert, wird es im Einzelfall auch sein, ist aber insgesamt ausgefeiltes Kalkül.

  35. In unserer Verfassung ist nur vom Bundeskanzler die Rede. Trotzdem werden wir seit 15 Jahren von einer Kanzlerin regiert. Das war offensichtlich kein Problem.
    Dasselbe gilt für Abgeordnete oder Minister.
    Im Lissaboner Vertrag ist nur vom Präsidenten der Kommission die Rede. Das hinderte nicht, eine Präsidentin zu wählen.
    Berufsbezeichnungen oder Funktionen heißen in der Regel nur männlich. Bei einer spezifischen Person kann ein „in“ an die Berufsbezeichnung angefügt werden (Kanzlerin).
    Ein kleiner Spaß am Ende.
    Ein TV-Moderator (ARD) stellte kürzlich eine Frau als „Krankenschwesterin“ vor. Heute macht man eben ein „in“ an die Berufsbezeichnung. Das ist Genderismus in Vollendung.

    • Richtig heißt es Frau Bundeskanzler. Die Kanzlerin gibt’s auch, aber die arbeitet im SM-Studio in Oer-Erkenschwick….

  36. Diese Frau reiht sich würdig ein in die Gilde der komplett unfähigen Ministerinnen, eine Schande für dieses Land. Wir dürfen aber befürchten wenn nächstes Jahr grüne Ministerinnen Ämter übernehmen, werden wir uns vielleicht nach einer Lambrecht oder Schulze zurücksehnen.

  37. Also ich bin dafür, das man die jahrtausende Jahre andauernde Diskriminierung von Frauen durch die deutsche Sprache ausgleicht indem man die nächsten dreitausend Jahre das generische Femininum verwendet
    § 42 Absatz 5 Satz 2 GGO, kann man entsprechend anpassen und durch die zeitliche Befristung hat man genug Zeit um eine noch neutrale Lösung zu finden
    Dadurch wird übrigens auch die jahrtausende Jahre andauernde Benachteiligten von Männer in der Sprache ausgeglichen (Mörder, Vergewaltiger, Dieb, Lohnarbeiter, Taugenichts usw.)
    Win-Win für alle

    • Hören Sie bloß auf mit solchen Faxen, wie „und durch die zeitliche Befristung hat man genug Zeit um eine noch neutrale Lösung zu finden“!

      So behämmert, wie die sind, kommen die noch auf die Idee, das generische Maskulinum und Femininum jedes Jahr im Wechsel zu verwenden, „weil beim Wetter und den Hochs und Tiefs geht es ja auch“. Die sind so, das machen die, denen ist gar nichts zu bescheuert, denen ist keine Limbo-Stange zu tief, …

    • Vergewaltiger sagt man aber nicht mehr. Das sind Sexualaktivisten.

  38. Eine völlig hirnfreie Aktion der SPD-Lambrecht, welche immerhin die geistige Leere des gesamten Feminismusgetues aufzeigt – und nebenbei auch das ganze Elend der Spezialdemokraten.

  39. Lassen Sie die Weibsbilder noch ein wenig sprachlich Amok laufen. In spätestens 20 Jahren sind die froh, wenn sie noch auf die Straße dürfen. Ein Unternehmen, mit welchem sie dann evtl. insolvent werden können, so daß sie sich in der voll gerechten femininen Sprache angesprochen fühlen können, dürfen sie dann bestimmt auch nicht mehr führen, wenn der Ehemann es verbietet.

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