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Deutsch für Verfassungsschützer

Was der Ausdruck „deutsches Volk“ bedeutet

13.05.2025

| Lesedauer: 3 Minuten
„Volk“ wird im Deutschen nicht nur als politischer Begriff verwendet, sondern auch im ethnisch-kulturellen Sinne. Letzteres Verständnis taugt nicht als Nachweis extremistischer Gesinnung. Ohnehin ist die Sprachkompetenz des Verfassungsschutzes ausbaufähig.

In einer zweiseitigen Pressemitteilung gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 2. Mai bekannt, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sei eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Inzwischen hat das BfV im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung eine Stillhalteerklärung abgegeben: Es wird die Behauptung vorerst nicht wiederholen, aber sie bleibt bestehen.

Die Begründung für die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ lautet: Das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD werte andere Bevölkerungsgruppen ab, insbesondere Migranten und Muslime, und verletze diese „in ihrer Menschenwürde“. Aber was versteht man im Deutschen unter dem Wort „Volk“ und konkret dem „deutschen Volk“?

Im aktuellen Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) werden unter „Volk“ fünf Bedeutungen aufgeführt:

  1. Gemeinschaft, Großgruppe von Menschen gleicher Abstammung, Sprache und Kultur
  2. Gesamtheit der Staatsbürger eines Landes
  3. breite Masse der (einfachen) Bevölkerung: „In Großbritannien ist der Graben zwischen Volk und Elite groß“
  4. Menschen(menge): „sich unter das Volk mischen“
  5. größere Gruppe … bestimmter Tierarten: „das Volk der Bienen“

Zentral für die Argumentation des BfV sind die Bedeutungen 1 und 2, die einen ethnisch-kulturellen bzw. politischen Volksbegriff beinhalten. In welchem Verhältnis stehen beide?

Ethnisch-kultureller und politischer Volksbegriff

Wortgeschichtlich ist der politische Volksbegriff (Volk = „Staatsvolk“) jünger als der ethnisch-kulturelle: Er bildete sich erst im 19. Jahrhundert aus, im Zuge der deutschen Nationalbewegung, die schließlich 1871 zur Gründung des Deutschen Reiches führte, dessen Staatsziel laut Verfassung der Schutz des Reichsgebietes war sowie die „Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“. Die Großschreibung des Adjektivs in „Deutsches Volk“ zeigt an, dass es sich hier um einen eigenen Rechtsbegriff handelt. Dieses „Deutsche Volk“ wird in der Präambel der Weimarer Verfassung (1919) und des Grundgesetzes (1949) ausdrücklich als Verfassungsgeber und Souverän genannt.

Das Reichsoberhaupt führte 1871 den Titel „Deutscher Kaiser“ und nicht „Kaiser der Deutschen“, weil es auch außerhalb des Reiches ethnisch-kulturelle Deutsche gab: In Osteuropa (zum Beispiel Wolgadeutsche), auf dem Balkan (zum Beispiel Siebenbürger Deutsche) und im Habsburgerreich, wo sich die Bewohner des heutigen Österreich als „Deutsche“ bezeichneten, um sich von anderen Völkern der Monarchie (Tschechen, Kroaten, Italiener usw.), die ja politisch auch „Österreicher“ waren, zu unterscheiden.

Die Gleichung „deutscher Volkszugehöriger = deutscher Staatsbürger“ stimmt auch heute nicht: Deutschland hat vier anerkannte Volks- bzw. nationale Minderheiten (Friesen, Dänen, Sorben, Sinti und Roma), die deutsche Staatsbürger sind, sich aber ethnisch-kulturell nicht als „Deutsche“ verstehen – ebensowenig wie viele der 2,9 Millionen (Stand: 2023) Doppelstaatler in Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 116) wird übrigens der Begriff „Deutscher“ sowohl politisch definiert („wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“) als auch ethnisch-kulturell („Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit“); zwischen 1950 und 2022 kamen fast fünf Millionen dieser Volkszugehörigen als „(Spät)aussiedler“ in die Bundesrepublik und wurden hier deutsche Staatsbürger.

Deutsches Volk– „migranten- und muslimfeindlich“?

Über das Volk der Deutschen hat Goethe sich im Laufe seines langen Lebens (1749-1832) vielmals geäußert; zum Beispiel sagte er gegenüber dem Historiker Luden (13. Dezember 1813):

„Ich habe oft einen bittern Schmerz empfunden bei dem Gedanken an das deutsche Volk, das so achtbar im einzelnen und so miserabel im Ganzen ist. Eine Vergleichung des deutschen Volkes mit anderen Völkern erregt uns [Goethe, Anm. d. V.] peinliche Gefühle …“

Wie würde das Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Äußerung heute bewerten, wenn sie das syrische oder afghanische Volk beträfe? Vermutlich als „migranten- und muslimfeindlich“. Dann wäre also Goethe „deutschenfeindlich“ gewesen.

Mit dem „deutschen Volk“ meinte Goethe nicht ein deutsches Staatsvolk (das gab es damals noch nicht), sondern Menschen deutscher Sprache, Herkunft und Kultur (entsprechend der Bedeutung 1 des DWDS), und dieser ethnisch-kulturelle Volksbegriff ist auch heute noch sprachüblich – neben dem „modernen“ politischen Volksbegriff. Beide Begriffe schließen einander nicht aus: Die Mehrheit des deutschen Staatsvolkes bilden die Herkunftsdeutschen.

Politische Bedeutung haben diese Volksbegriffe aber nicht mehr: Der letzte Bundeskanzler, der noch öffentlich „Wir Deutsche“ sagte, war Gerhard Schröder (1998-2005). Seitdem fehlen in Regierungserklärungen und den Programmen der traditionellen Parteien die Bezeichnungen „Deutsche“ und „deutsches Volk“ – gleichgültig, ob in ethnisch-kultureller Bedeutung oder nicht.

Bundesamt für Verfassungsschutz: „Äh, es ist äh …“

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ kommt nicht unerwartet. Bereits 2023 sagte Thomas Haldenwang, damals Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, anlässlich des damaligen AfD-Parteitages (wörtliche Transkription):

Äh, es ist äh aktuell eine Entwicklung in Deutschland, wo wir feststellen, dass eben extremistische Kräfte durchaus einen-äh Zulauf gewinnen. Wir haben es auch darstellen können eben in unserem aktuellen Verfassungsschutzbericht, den ich-äh vor einigen Wochen mit Frau Ministerin Faeser vorgestellt habe. Wir sehen eben auch äh steigende Umfragewerte für äh Parteien am äh äußersten rechten Rand und-äh das ist sicherlich Anlass, dann auch vermehrt über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb solcher Parteien äh zu berichten, damit die Bürger, die möglicherweise sich nicht so detailscharf informieren, eben auch über diese Aspekte Informationen erhalten.“

Die Transkription zeigt anschaulich, dass die Deutschkompetenz im BfV nur mäßig ist; es sollte deshalb auf Erörterungen über die Bedeutung des Ausdrucks „Deutsches Volk“ verzichten.

Fazit: Aus Anlass der Pressemitteilung des BfV zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ schrieb Roland Tichy: „Im Umgang mit der AfD macht sich dieser Staat lächerlich.“ Das gilt nicht nur politisch, sondern auch sprachlich.

Im Umgang mit der AfD macht sich dieser Staat lächerlich

„No border, no Nation“

Im Umgang mit der AfD macht sich dieser Staat lächerlich

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35 Kommentare

  1. „Das deutsche Volk“ tritt als Begriff und Definition nur im Zusammenhang mit dem NS und der historischen Schuld in Erscheinung. Demzufolge kann dem deutschen Volk nur angehören, wessen Vorfahren damals schon Deutsche waren. Damit ist die Frage denn auch klar beantwortet.

  2. Das Land Brandenburg hat 1994 das sog. Sorben(Wenden)-Gesetz erlassen. Lesen Sie bei Gelegenheit den Paragraphen 1 dieses Gesetzes; Sie werden nur so mit den Ohren schlackern. Man kann das „sorbische Volk“ ,(so wird es dort genannt) nur beneiden; ihm wird alles zugestanden, was das „deutsche Volk“ zu Nazis machen würde.

  3. These: Die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger ist größer als die Summe der deutschen Volkszugehörigen.

  4. Man frage mal 5, 10 oder 20 Türken, die hier schon zig Jahre leben, ob die sich als Deutsche oder als Türken fühlen.
    Um mit einem ehemaligen Innenminister zu sprechen: Die Antwort könnte die Knalltüten der aktuellen Gesinnungs- und Linkspropaganda Stasi des Linkskartells verunsichern.

  5. Man darf Haldenwang gar nicht als “Zeugen”, erst recht nicht “Experten” heranziehen. Denn er hatte gar nicht Qualifikation zu einem (Verfassungs-) Richter, sondern wurde als Merkels Marionette etabliert. Also war er ein politischer Beamte, und NICHT UNABHÄNGIG! Aber nicht nur das, in wenigen Wochen wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden und dann in ebenso kurzer Zeit Vorsitzender des Gerichts! Besser kann man die Verachtung “unserer Demokratie” und der Gewaltenteilung nicht verdeutlichen! Und ich meine nicht Merkel oder heute Merz – das war schon immer sprichwörtlich. Sondern die vielen Bankdrücker, die sogar trotz Abwahl, stillschweigend als CDU/CSU-Fraktion dem Schauspiel nicht nur zusehen, sondern sogar zustimmen. Arme Seelen …

  6. Zitat: „Das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD werte andere Bevölkerungsgruppen ab, insbesondere Migranten und Muslime, und verletze diese „in ihrer Menschenwürde“. 

    Nur leider brillieren die eingeführten „Bevölkerungsgruppen“ wie Syrer, Afghanen, etc. nur in Sachen illegaler Grenzübertritt, Asyl-Betrug, falsche Altersangaben, Erschleichen von Sozialleistungen, Belästigung, Vergewaltigung bis Mord. Last but not least ist es ein nicht überraschendes Phänomen der wirtschaftlich abgehängten „Muslims“ aus dem jeweiligen Herkunftsland, nach Deutschland zu wandern. Meine Güte, die „Jungs“ sind straffe Führung aus dem Herkunftsland gewohnt. Ergo, nur mit straffer Führung ist den Analphabeten aufzuzeigen, was sie für Deutschland allein in Sachen teure Energie in den Unterkünften sparen können. Tja, ein weites Feld in Sachen „Araber“ und diverse „Ukrainerin“. Wobei gerade diese „Volksgruppen“ nicht im Traum daran denken, sich selbst bei stets bereiter Fertilität zu verbinden.

    Mir ist zumindest klar, was IDF bedeutet. Sehens und hörenswert:
    https://www.youtube.com/watch?v=kJ0KtBLjM7ks

  7. Volk bedeutet für mich in erster Linie die Goethe-Definition. Doppeltstaatler, vor allem Türken, sind keine Deutschen. Zuwanderer aus den islamischen und afrikanischen Kulturkreisen, die von der Regierung Ramschpässe bekommen, sind keine Deutschen und ich sehe diese nicht als Volkszugehörig an. Im Gegensatz zu den ehemaligen polnischen Einwanderern, die sich vor allem Ruhrgebiet niedergelassen haben.

  8. Ich möchte Volk mal über „den der es erarbeitet hat, den Eigentümer im weiteren Sinne“ und „tatsächlicher Solidargemeinschaft“ definieren. Dann wird es klarer wer dazugehört und wer ein Ausbeuter und Räuber ist. Unabhängig von „der ethnischen“ Zugehörigkeit.
    Wohin gehört dann unsere politische Klasse?

  9. Menschen die sich untereinander zugehörig fühlen, sich helfen, gemeinsame Ziele verfolgen und gleiche Werte haben lassen sich schwer regieren.
    Deshalb sind Nationen und Völker bei den meisten Regierungen so unpopulär.

    • Und daher agieren die Apparatschiks gerne nach der Devise teile und herrsche.
      Vor nichts haben die Despoten mehr Angst als vor einem Volk, das sich einig ist.

  10. Es ist schlicht nur eine dieser linken Absurditäten, der verzweifelte Versuch unserer kleinen Schlaumeier, die dreieckigen Bauklötze in das kreisrunde Loch zu quetschen, komplette Ignoranz logischer Zusammenhänge bei gleichzeitger Anwendung ein beliebigen Anzahl kruder Maßstäbe. Was wollen die in Wirklichkeit?

    Selbstverständlich gibt es für Linksgrüne, egal wo sie auf der Welt hinschauen, überall nur Völker. Egal ob es um indigene Nord- oder Südamerika geht, ob es um frei erfundene, wie Palästinenser oder Rohinga geht, ob es zur Abgrenzung als Begründung (nicht etwa um slawische) Ukrainer geht, Jesiden, Alawaiten, Kurden, Paschtunen, Araber, Perser, Katalanen, Basken usw.

    Wo es passt oder eine Differenzierung aus argumentativen Gründen dringend nötig oder praktisch ist, gibt es selbstverständlich Völker. Nur dort, wo es nicht in den Kram passt, ist man bereit, jedem Menschen seine Volkszugehörigkeit abzusprechen.

    Das war schon immer dann so, wenn Leute von irgendwo (Everywheres), ohne Wurzeln und Zugehörigkeit andere vor Ort (Somewheres) fremdbestimmen wollten.

    Den selben gequirtlten Schwachsinn, dass mal die eine Sicht gilt und mal nicht, kennen wir aus vielen anderen Bereichen genauso. Selbstverständlich finden Linksgrüne es richtig, wenn sogenannte Palästinenser alles was sich nicht palästinensisch nennt aus einem Land, das denen nicht gehört, bestenfalls hinausschmeißen wollen und schlechtestenfalls ausradieren wollen. Selbstverständlich mit der Begründung der Volkszugehörigkeit aufgrund von Abstammung (Blut). In der gesamten Argumentationskette zur Begründung ist nicht ein einziger herangezogener Grund in Deutschland als Argument zulässig. Das Problem ist die argumentative Inkonsistenz. Sie haben nämlich nicht nur ein Problem mit der Logik, sondern auch mit dem Recht und dem Rechtsstaat.

    Denn der höchste Maßstab des Rechts ist der, ob es für alle überall uneingeschränkt gleichermaßen gilt. Egal ob hier oder dort. Das ist der Maßstab ihrer Unfähigkeit. Linksgrüne können hingegen in vollkommener kognitiver Dissonanz ultrarechtes völkisches Denken im Ausland mit aller Gewalt verteidigen, während sie glauben, das Gegenteil hier leben. Sie unterminieren den Rechtsstaat damit. Und unsere Hüter der Verfassung spielen das Spiel mittlerweile ebenso.

    Wenn das Recht nicht für absolut alle gleichermaßen gilt, auch wenn man es nicht überall anwenden kann, dann gilt es für niemanden.

  11. Im Isländischen bedeutet das Wort „Þjóðverjar“ Deutsche. Eine Deutsche ist eine „Þjóðverja“. Genau übersetzt bedeutet das Wort „Volkswesen“. Ein Deutscher ist also ein Volkswesen. Vielleicht sollte man den Haldi oder seine Nachfolger nach Island schicken.

  12. Dringend abzuändern sind die Begriffe Volkswagen, Volksvertreter, Volksfürsorge, Volkstanz, Volkswirtschaft, Volksseele, Volkscharakter, Volkslied, Volksfest, Volksmusik, Volksbegehren, Volksbank, usw. usw.
    Die „Volksabstimmung“ hat in der BRD nie stattgefunden, obwohl im Grundgesetz vorgesehen (Art. 20 (2) GG)
    Und die „Volksschule“ gibt’s schon länger nicht mehr.

  13. Wer einen Disput vorzugsweise nicht damit löst dem Gegenüber das Messer in den Leib zu rammen, ist ein annehmbarer Europäer. Wer glaubt das die Demokratie, also explizit nicht die ‚unsereDemokratie, als einzige menschenwürdige Staatsform zu akzeptieren ist, der eignet sich als europäischer Staatsbürger. Wer zu all dem noch das Joghurtglas, das er zum Altglascontainer bringt vorher mit 2 Liter Trinkwasser ausspühlt gehört zum deutschen Volk. So einfach ist das. Wer hingegen 5x ‚äh‘ in einem Satz verwendet, sollte vom Volk getrennt untergebracht werden.

  14. „1. Gemeinschaft, Großgruppe von Menschen gleicher Abstammung, Sprache und Kultur, 2. Gesamtheit der Staatsbürger eines Landes. [Im Zweifel auch noch: Einwohner.] … Die Gleichung ‚deutscher Volkszugehöriger = deutscher Staatsbürger‘ stimmt auch heute nicht.“
    Sehr richtig und plausibel, es ist nur nicht zu erwarten, dass die Verfassungsschutzberichts-Schreiber von der Gleichsetzung abrücken – weil das vermutlich einen Großteil der Argumentation im Gutachten zunichtemachen würde. Dann könnte man nämlich eine Ausgrenzung von Migranten nur noch zu Recht monieren, wenn sie als Staatsbürger/Einwohner weniger Rechte – und Pflichten – zugestanden bekommen. Nicht, wenn ein gebürtiger Rumäne, Afghane, Marokkaner nicht als in puncto Sprache, Kultur, Familie als ethnisch-historisch ur-deutsch definiert wird.
    Das Ganze ist ohnehin ein ideologisches Scheingefecht. 1. Migrantenvereine und nationale Minderheiten grenzen sich von der Mehrheitsgesellschaft ab, nationalen Minderheiten wird explizit vom BMI der „Wille zur Bewahrung ihrer Identität“(!) zugestanden, ohne negieren zu wollen, Teil einer Gesamtbevölkerung zu sein. 2. Im Schlüsselbegriff bunte/multikulturelle Einwanderungsgesellschaft schwingt mit, dass nicht 83 Millionen Einwohner sich komplett ähnlich sind. Sonst wäre man ja nicht bunt. 3. Jemand, der nach Afrika oder Spanien auswandert, wird von seinen Mitbürgern nicht so leicht als Afrikaner oder Spanier von Natur aus betrachtet.
    Allerdings mussten die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes sich auch nicht so viele intellektuelle Gedanken über Volkszugehörigkeit und Staatsvolk machen. Man schrieb 1949, und die modernen Migrationsbewegungen und „Multikulti“ waren nicht absehbar.

    • Personen, die nicht ethnisch – kulturell Deutsche sind, müssen einfach als Bürger der Bundesrepublik Deutschland genannt werden. Das ist genau das, was sie sind.

  15. Alleine der o.g. Satz: „Das Reichsoberhaupt führte 1871 den Titel „Deutscher Kaiser“ und nicht „Kaiser der Deutschen“, weil es auch außerhalb des Reiches ethnisch-kulturelle Deutsche gab:“ wird bei den linksgrünversifften gleich wieder Schnappatmung auslösen und ein reporting an die Reichsbürger-Meldestelle auslösen……sobald in der BRiD das Wort „Reich“ fällt, zucken gleich schon wieder welche….FrankREICH, KönigREICH von England, REICHstag, ÖsterREICH, Römisches REICH, TierREICH, REICH Gottes, KönigREICH, HimmelREICH, GedankenREICH

  16. Dazu Thor von Waldstein : „Wer schuetzt die Verfassung vor Karlsruhe“ ? Ein schmales Baendchen aus aktuellem Anlass. Der Autor ist natuerlich Jurist.

  17. Die Diskussion ist a priori müßig, da das Grundgesetz keine Verpflichtungen des Bürgers formuliert, sondern im Gegenteil Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat. Sobald der Staat sich anmaßt, Bürger (zu denen auch die Abgeordneten und Funktionäre einer Oppositionspartei gehören) aufgrund behaupteter Verstöße gegen das Grundgesetz zu schikanieren, ist die orwellsche Verdrehung der Rechts- und Faktenlage in ihr Gegenteil vollständig.
    Dies ist natürlich allgemein bekannt, auch und insbesondere den Schuldigen in Parlamenten, Redaktionen und Amtsstuben.

  18. Je älter ich werde, desto mehr lerne ich die Ausbildung, die ich bis zum Abitur 1972 in einem Münchner Gymnasium geniessen durfte, schätzen. Uns wurde damals erzählt, dass „Volk“ und „folgen“ linguistisch zusammengehören. So was lernt man heute an deutschen Gymnasien wohl nicht mehr.
    Die KI bestätigt, was uns gelehrt wurde:
    „Es gibt eine linguistische Beziehung zwischen „Volk“ und „folgen“, auch wenn sie nicht direkt voneinander abgeleitet sind. Wie bereits erwähnt, stammt „Volk“ vom althochdeutschen „folc“, das auf das urgermanische „*fulką-“ zurückgeht und ursprünglich „Kriegsschar“ oder „Kriegervolk“ bedeutete.
    Das Wort „folgen“ kommt vom althochdeutschen „folgēn“ oder „folgōn“, das ebenfalls auf das urgermanische „*fulgijaną“ zurückgeht. Dieses urgermanische Wort ist wahrscheinlich eine Ableitung von derselben Wurzel wie „*fulką-„, nämlich der indogermanischen Wurzel, die mit „füllen“ oder einer großen Menge zusammenhängt.

    Man nimmt an, dass „*fulgijaną“ ursprünglich so etwas wie „dazu gehören“, „sich anschließen“ bedeutete, was die Verbindung zur Idee einer Gruppe oder Menge (wie im Falle von „Volk“) erklärt. Die Bedeutung entwickelte sich dann zu „hinterhergehen“ oder „begleiten“.

    Zusammenfassend:
    Beide Wörter, „Volk“ und „folgen“, stammen aus dem Urgermanischen und haben wahrscheinlich eine gemeinsame indogermanische Wurzel, die mit der Vorstellung einer großen Anzahl oder des Dazugehörens zu einer Gruppe verbunden ist. „Volk“ behielt die Bedeutung einer Gruppe von Menschen. „Folgen“ entwickelte die Bedeutung des Hinterhergehens oder des Sich-Anschließens. Man könnte also sagen, dass sie verwandt sind, da sie einen gemeinsamen Ursprung haben, auch wenn sie sich in ihrer Bedeutung auseinanderentwickelt haben.“

    Somit ist klar, was „Volk“ bedeutet. Es handelt sich um eine große Gruppe, eine Gemeinschaft, die sich zusammengehörig fühlt und der man sich anschließt.
    Folglich können solche, die sich dieser großen Gruppe nicht anschließen wollen und sich auch nicht als dieser Gruppe angehörig fühlen (können oder wollen) nicht Teil dieser Gruppe, dieses Volkes sein.
    Das hat alles weder mit „völkisch“ noch mit „national“ zu tun.
    Ob ein Staat gut beraten ist, eine große Zahl solcher bei sich dauerhaft leben zu lassen, wenn diese nicht folgen („Folge leisten“?) wollen und sich nicht anschließen wollen, sondern vor allem unter sich bleiben wollen, darüber sollten unsere „Volksvertreter“ einmal ausgiebig nachdenken.

  19. Eigentlich müsste jedes Gericht, das nach sachlichen Kriterien entscheidet, dieses Verdikt des BfV umgehend kippen. Eigentlich… denn wer kann der Justiz hierzulande noch Vertrauen schenken? Wieviele der vor allem türkischen Doppelstaatler fühlen sich als Deutsche? Die Linken waren und sind Deutschenhasser und werden es immer bleiben.

    • Dann hassen sich die Linken selber? Oder sind das womöglich gar keine Deutschen? Und dürfen die Linken überhaupt hassen?
      Und noch etwas: „doppelt“ kenne ich nur bei der Bestellung einer Pizza.
      Alles andere ist Zwilling, oder Zweimal… 😉

  20. Ich möchte in einem kulturell einheitlichen Deutschland leben. Nur das Vertrauen darauf, dass die Mitmenschen Regeln, davon viele kulturell bestimmt, durchgehend einhalten, ermöglicht persönliche Freiheit.

    Wenn die öffentliche Verlässlichkeit verloren geht, wie jetzt, werden immer mehr Absicherungen nötig („Merkel-Poller“, gated Communities, teures Taxi statt gefährlicher U-Bahn), immer mehr Handlungen sind unmöglich (No-Go-Gebiete, weniger Weihnachtsmärkte, weniger Karnevalsumzüge), und Menschen sind zum Rückzug in die eigene Wohnung verdammt: verlorene Freiheiten.

    Multi-Kulti, welches uns als mehr Freiheit verkauft wird, ist freiheitsgefährdend.

    • Die „öffentliche Verlässlichkeit“ wird mit Füßen getreten wenn jemand unsere Solidarität ausnutzt und uns zum „Dank“ vielleicht auch noch auf der Nase herum tanzt. Messert, betrügt und generell kriminelle Tendenzen hat.
      Man sollte aus Vernunftgründen einfach darauf verzichten solche Ausnutzer in die Solidargemeinschaft aufzunehmen und ihnen volle Bürgerrechte zu gewähren..
      Oh je. Wenn man diese millionenfache Destruktiv Einwanderung und die „Turbo Staatsbürgerschaft“ neben der fehlenden Qualifikation auf diesen Faktor überprüfen würde. Da sieht es meiner Meinung nach sehr dunkel aus. „Dank“ unserer Regierung.

  21. Die nationalistisch-völkische Definition von „Deutsch“ ist ja schon am Reichstag sichtbar: DEM DEUTSCHEN VOLKE“.
    Aus diesem Grund haben sie vor 25 Jahren im inneren des Reichstags ein „Kunstwerk“ errichten lassen: „Der Bevölkerung“
    ( https://derbevoelkerung.de/ )
    Alles in allem ist es sehr einfach: Es ist Rassismus gegen Weiße und im speziellen gegen Deutsche aber da es Rassismus gegen Weiße nicht geben kann
    ( https://www.quarks.de/gesellschaft/gibt-es-rassismus-gegen-weisse/ ) muss ich konstatieren, dass Roland Baader vollumfänglich Recht hatte:
    „Noch „erfolgreicher“ als der Marsch durch die Institutionen war der Marsch durch die Definitionen.“ („totgedacht“, 2002)

    • Die Abstimmung über das „Kunstwerk“ erfolgte 2000, da regierte Rot-Grün, Kabinett Schröder I. Mit Joschka Fischer als Vize-Kanzler und Außenminister. Und dem ersten, ausländischen Kriegseinsatz deutscher Soldaten. Ausgerechnet auch noch in einem völkerrechtswidrigen Krieg, ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrats.

  22. Ein deutsches Volk gibt es bei den links-grünen nur, wenn es um die Schuld am Holocaust geht.

    Hier kommt keiner auf die Idee, Migranten mit deutschem Pass eine deutsche Kollektivschuld abzuverlangen

    • Absolut richtig. Es sind die Linken, die zwischen Geburtsdeutschen und Neudeutschen unterscheiden. Die Geburtsdeutschen hatten möglicherweise Vorfahren, die vor zwei, drei, vier Generationen Grausamkeiten begangen haben. Während die Neudeutschen von der Erbsünde des Holocausts ausgenommen sind.

      • Die Neudeutschen hatten auch Vorfahren… Sklaverei im arabischen und afrikanischen Raum ist da so eine Sache. Wen haben die Vorfahren der heutigen Türken, Araber und Afrikaner versklavt? – Slaven, Europäer und andere Afrikaner in einem sehr großem Ausmaß.
        Auch sie sollen Verantwortung für all das tragen.Auch in der Ukraine gab es mal Pogrome…
        Jedes Volk hat im Lauf der Geschichte Sachen getan, die heute undenkbar sind…
        Vielleicht sollen wir keine Neuen Schulden auf uns nehmen, die die Fremden nach DE bringen. Sonst müssen wir irgendwann Russland und Ukraine für die Sklaverei von vor 1000 Jahren entschädigen.

    • Ich denke, dass das bisschen zu einfach gegriffen ist. Man schaut auf die Pappnasen aus der Union (Kisewetter oder Schmerz) oder aus der FDP (Strazi) – die sind überall zu hause und bei denen sind die Interessen der normalen Menschen von keiner Bedeutung. In Fakt sie scheinen sehr zufrieden zu sein, wenn man EU ausbaut und die Rechte der Völker zerstört.

  23. Offensichtlich ist die deutsche Verfassung selbst rechtsextrem: Sie ist bestimmt für das deutsche Volk und einzig und allein für das deutsche Volk

    • Ist durch das Politgericht bereits in einigen Entscheidungen korrigiert…. Hat aber nicht jeder gemerkt, was aber auch egal ist. Denn der Kritiker waere ja “ rechts“ und das will hier niemand sein. Der hier sehrv hilfreiche ( Menschen) Artikel ist uebrigens Art 1 GG. Jede Differenzierung bedeutet damit automatisch einen Verstoß gegen Art 1. Diese, uebrigens falsche, Konsequenz, die auch der VS benutzt, wird gerne uebersehen. Generell sollte man die kognitiven Anforderungen in Sch’land weiter reduzieren. Man ist auf einem guten Weg. Die Sprache, bekanntlich untrennbar mit dem Geist verbunden, ist nur ein Teil des Gesamtproblems. Einer, der es allerdings offenbart.

  24. Als erstes sollte mal am Reichstag der Schriftzug „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ geändert werden. „DEM VOLKE“ sollte reichen. Erst dann kann man andere verunglimpfen. Am Leipziger Landgericht hängt „jedem das seine“. Nimmt Höke die Worte in den Mund, ist es Nazi-Sprech. Im Deutschland von heute ist vieles aus den Fugen geraten.

    • Im Lichthof des Reichstages gibt es seit 2000 eine Installation mit der Schrift „DER BEVÖLKERUNG“. Sogar mit Neonbeleuchtung. Die könnte man ja auch vorne am Gebäude anbringen.

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