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Rückschlag für Feministinnen

Köln: Verwaltungsgericht hält Warnung vor Transideologie für jugendgefährdend

26.04.2025

| Lesedauer: 5 Minuten
Transaktivisten reden Jugendlichen ein, sie seien im falschen Körper geboren. Jugendgefährdend ist laut der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz jedoch nicht dieses Vorgehen, sondern die Warnung davor. Das Verwaltungsgericht Köln gibt ihr recht.

Mitte April erging in Großbritannien ein wegweisendes Urteil: Der Supreme Court stellte fest, dass im Hinblick auf Gleichstellungsgesetze nur biologische Frauen als Frauen zu gelten hätten.

Geklagt hatte die schottische Initiative „For Women Scotland“. Während sich schottische Feministinnen nun also freuen, musste die Frauenbewegung in Deutschland eine Niederlage in Kauf nehmen: Die Klagen der Aktivistinnen Stefanie Bode und Rona Duwe gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden vor dem Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Ratgeber für Eltern auf dem Index

Beide hatten unabhängig voneinander geklagt, weil eine Broschüre, die sie 2023 veröffentlicht hatten, von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz als jugendgefährdend eingestuft und indiziert worden war – TE berichtete.

Sie hatten mit dem Elternratgeber „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ das Werk einer US-amerikanischen Autorin zusammengefasst und übersetzt, das Eltern Informationen und Mittel an die Hand geben soll, um Kinder vor Indoktrination und etwaigen Folgen zu schützen.

ELTERNRATGEBER
Zensiert und angeklagt – Wie die Trans-Lobby ihre Kritiker zum Schweigen bringen will
Influencer in den sozialen Medien, aktivistische Gruppen, die über Projekte und Workshops in Schulen Zugriff auf Schüler bekommen; Psychotherapie, die auf „Affirmation“ setzt, das heißt eine empfundene oder tatsächlich bestehende Geschlechtsdysphorie stets im Sinne einer Annahme des gefühlten Geschlechts begleitet, und auf soziale und/oder medikamentöse oder operative Transition setzt; teils soziale Institutionen, die gegen den Willen der Eltern und mitunter ohne deren Wissen solche Transitionen unterstützen: Jugendliche sind der Idee, dass mit ihrer körperlichen und geschlechtlichen Identität etwas nicht stimmen könnte, auf vielerlei Weise ausgesetzt; und das ausgerechnet in einer Phase der Instabilität, in der viele Probleme und ein generelles Unbehagen sich selbst gegenüber auftreten können. Schwierigkeiten, die dann einer Diskrepanz zwischen biologischem und „eigentlichem“, das heißt gefühltem Geschlecht zugeordnet wird.

Gegenüber TE sagte Stefanie Bode, dass „die Broschüre einen Weg jenseits hoch umstrittener sozialer Transitionen“ aufzeige. Es gebe „hohen Bedarf bei komplettem Mangel an solchen Informationen“, wie sie die Publikation böte. Bode betonte, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen ideologiefrei seien, und Narrative wie die von falschen Körpern, „Genderseelen“, Geschlechtswechsel und Geschlechterspektrum in Frage stellen.

Ist die Transideologie einem „Kult“ vergleichbar?

Dem Anliegen, die in Deutschland bestehende Informationslücke zu schließen, entsprach das Kölner Verwaltungsgericht nicht. Die Abweisung der Klage beruht unter anderem darauf, dass das der Broschüre zugrunde liegende Buch „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ der US-Amerikanerin Maria Keffler die Transbewegung als „Kult“ einordne. Eine polemische Überspitzung, die im übertragenen Sinne aber nicht abwegig ist: Die Transbewegung kultiviert eine eigene Sprache und eigene Gesetzmäßigkeiten, die „dogmatisch“ aufgefasst und durchgesetzt werden: So wird zum Beispiel das Verständnis implementiert, dass jede Infragestellung der eigenen Gefühle durch Dritte diskriminierend sei, und eine Missachtung der eigenen Person darstelle – die viel sinnvollere Annahme, dass eine solche Infragestellung Sorge und Liebe ausdrücke, wird nicht nur kategorisch abgelehnt, sondern gar nicht erst in Erwägung gezogen.

GERICHT BREMST TRANSIDEOLOGIE AUS
Wegweisendes Urteil: Britischer Supreme Court hält an biologischem Geschlecht fest
Kinder werden aus dem vertrauensvollen Umgang und aus den Bindungen ihrer Familie herausgelöst, und in ein fremdes soziales Umfeld initiiert, indem sie eine neue Geschlechtsidentität annehmen. Diese Gemeinschaft konstituiert sich zwar häufig online, das macht sie aber nicht weniger in sich geschlossen und unzugänglich für Skeptiker und Außenstehende. Dies alles ist zwar nicht im eigentlichen Sinne „kultisch“, zeigt aber Vorgehensweisen und Eigenheiten, die auch Kulte aufweisen können.

Wichtiger ist aber die Frage, wieso eine solche Behauptung jugendgefährdend sein soll. Weder richtet sie sich an Kinder. Noch wird ein Kind gefährdet, weil seine Eltern die Transbewegung als Kult begreifen. Die Aussage leugnet nicht mögliche psychische Probleme und Erkrankungen oder dass sich Jugendliche mit ihrer Geschlechtlichkeit unwohl fühlen können, sondern, dass mit solchen Phänomenen in einer bestimmten, von Transaktivisten festgelegten Art und Weise umgegangen werden müsse. Dass der Transhype unter Jugendlichen sich nicht mit echter Geschlechtsdysphorie deckt, legen auch die Zahlen nahe, so schwierig auch genaue Angaben sind. Eine Gallupstudie von 2021 besagt etwa, dass circa 0,7 Prozent der Erwachsenen in den USA „transgender“ seien. 2022 identifizierten sich aber, ebenfalls laut einer Gallupstudie, 2,1 Prozent der zwischen 1997 und 2012 geborenen Jugendlichen als transgender.

Absurd: Nicht die Transideologie wird als Gefährdung betrachtet, sondern die Warnung davor

Eine Diskrepanz, die auf höhere Instabilität von Jugendlichen hinweisen könnte – was es umso wichtiger machen würde, sie in dieser Phase in ihrer biologischen Geschlechtlichkeit zu bestärken, damit sich Dysphorie oder Unbehagen wieder auflösen können; oder aber, dass besonders Jugendliche Inhalte konsumieren, die sie zu Zweifeln bezüglich ihres Geschlechts anleiten. Beide Interpretationen sprechen also gegen die Konfrontation von Jugendlichen mit Transgenderideologie und dafür, Eltern dabei zu unterstützen, Kinder dem Einfluss solcher Inhalte zu entziehen.

Das Verwaltungsgericht Köln sieht das anders. Streckenweise liest sich die TE vorliegende Urteilsbegründung geradezu zynisch: So wird als jugendgefährdend eingeordnet, was dazu „geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren“. Eine größere Desorientierung als das eigene Geschlecht zu verkennen, ist kaum denkbar. Transideologen versuchen, jeden, der Zweifel an der entsprechenden Selbstidentifikation übt, als transphob und diskriminierend darzustellen: Eine Verdrehung „sozialethischer“ Werte also, die Kindern ein falsches Verständnis davon vermittelt, was echte Diskriminierung ist.

Sie werden gefährdet, indem ihnen nahegelegt wird, dass Zweifel am biologischen Geschlecht normal und anzunehmen seien, Zweifel am empfundenen Geschlecht aber seien „sozialethisch“ falsch.

Die Medizin schwenkt um – deutsche Gerichte bleiben stur

„INAKZEPTABLES RISIKO“ UND „SKANDAL“
Großbritannien: Regierung verbietet Pubertätsblocker für Minderjährige
Das Anliegen, Kinder vor irreversiblen Entscheidungen zu schützen, wird nicht  gewürdigt oder auch nur als erstrebenswertes Ziel aufgefasst. Völlig ignoriert werden Erfahrungen aus Ländern wie Schweden und Großbritannien: Die einstigen Vorreiter sind umgeschwenkt – ihre Erfahrungen bekräftigen die Notwendigkeit und Legitimität einer Publikation, die vor Transitionen warnt.

Im Mai 2024 beschloss auch der Deutsche Ärztetag, die Bundesregierung dazu aufzufordern, den Einsatz von Pubertätsblockern, Hormontherapien und operativen Geschlechtsumwandlungen restriktiv zu handhaben, und „nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten“. Auch die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes hatte er im Hinblick auf Minderjährige kritisiert. Gewichtige Stimmen also, die eine Neubewertung der Indizierung vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – die man freilich auch 2023 bereits hätte herleiten können – problemlos gerechtfertigt hätten.

Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Experten

SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ
Gerichte entscheiden künftig über das Geschlecht von Kindern
Zweifel an der Unvoreingenommenheit und am Sachverstand der verantwortlichen Gutachter hegt das Gericht nicht, obwohl die ehemalige Bundesregierung, insbesondere das Familienministerium, unverhohlen für Transaktivismus Partei ergriffen hat: Sven Lehmann, damals zuständiger Staatssekretär für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, tat selbst auf X kund, dass er eine Überprüfung der Broschüre befürworte. Dass Lehmann, zugleich Gender-Beauftragter, hier ansatzweise objektiv gewesen wäre, ist nicht zu vermuten; dass die Behörde dies als Auftrag verstanden haben könnte, ist zumindest nicht undenkbar.

Das Gericht stellt fest, dass „Regelungen des Jugendschutzes Gefährdungen der Persönlichkeitsentwicklung entgegenwirken [sollen]“, um dann die Indizierung einer Publikation als rechtmäßig zu betrachten, die sich gerade dagegen wendet, die Entwicklung von Kindern durch die Gabe von Pubertätsblockern zu verhindern. Sodann wird als „von erheblicher Bedeutung“ betrachtet, „dass die Broschüre gerade nicht als differenzierende Stimme wahrnehmbar sei, die vor möglicherweise missbräuchlichen Geschäftspraktiken im Einzelfall warne, sondern Transsexualität grundsätzlich dem Kultischen zurechne“.

Was ist mit der Meinungsfreiheit?

Bitter, hatten doch die Klägerinnen auf die Einseitigkeit jener Publikationen hingewiesen, die Transsexualität propagieren: Wer staatlich geförderte, teils vom Staat verantwortete Texte zu diesem Thema liest, stellt fest, dass diese keinerlei Differenzierung vornehmen, und in tatsächlich quasireligiöser Weise die Transideologie vertreten. Der Hinweis der Kläger, dass „zahlreiche Broschüren mit entgegengesetzten Inhalten, (…) nicht als jugendgefährdend eingestuft seien“, wird als irrelevant abgetan, und damit die Implikation, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Dabei müsste für eine breite gesellschaftliche Diskussion beiden Positionen die Möglichkeit eingeräumt werden, die eigene Haltung pointiert darzustellen. Aber auch die Meinungsfreiheit sieht das Gericht nicht verletzt.

Worin, abgesehen von der Diagnose, dass es sich bei der Transideologie um einen (Pseudo-)Kult handele, die jugendgefährdende Qualität der Broschüre liegen soll, bleibt in der Urteilsbegründung völlig im Dunkeln. Für Stefanie Bode ist daher klar: Sie will weiterkämpfen – und beim Oberverwaltungsgericht Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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35 Kommentare

  1. Der/das menschliche Embryo ist zunächst eher weiblich oder neutral angelegt, erst mit der Entwicklung zum Fetus und unter den Schlägen des Testosteron bildet sich ein männlicher XY-Fetus. In seltenen Fällen kann dabei etwas schief gehen; die häufigste Störung ist der Hodenhochstand beim männlichen Säugling. Das muss behandelt werden, um spätere Probleme wie etwa Hodenkrebs zu vermeiden. Eine gewisse Gefühlslage mag eine Rolle spielen, aber auch Sozialisation. Oder schierer Opportunismus, s. etwa Transsexuelle „TS“ bei „rotelaterne.de“. Da wollen eben manche profitieren nach Vorbild der Weibchen.

    • „Der/das menschliche Embryo ist zunächst eher weiblich oder neutral angelegt,“
      eher weiblich ? Unsinn.
      Der menschliche Embryo hat erst einmal gar kein spezifisches Geschlecht.
      In der Biologie nennt man es das „Gonadische Geschlecht

      • Sag ich doch, Mann. Schon die Zygote hat XX oder XY. In aller Regel.

  2. Schaut man sich die Leitlinien an, werden die meisten Maßnahmen mit dem Evidenzgrad III = Expertenmeinung „belegt“. Also, die Leute, die Eingriffe durchführen legen ohne echte wissenschaftliche Studien fest, was richtig sein soll. Das ist so, wie wenn Experten der Tabakindustrie die segensreichen Wirkungen des Rauchens beurteilen sollten (nix gegen Raucher, die tun dies auf eigene Verantwortung).

  3. Biologisch gibt es Mann und Frau. Emotional gibt es eine unendliche Vielzahl von Geschlechtern. Wer sich also als etwas anderes fühlt kann das doch gerne tut. Dafür gibt es schließlich die Kategorie „divers“. Wichtig ist nur das niemand zu etwas gezwungen wird und sich jeder nach seinen Bedürfnissen frei entfalten kann.

  4. Ich bin mittlerweile einigen Menschen begegnet, die sich für trans oder nonbinär hielten, einige haben sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Alle diese Menschen hatten schwere gesundheitliche und psychische Probleme. Sie waren extrem unzufrieden mit sich selbst, hatten teilweise schon Suizidversuche hinter sich. Kein Geschlecht der Welt kann daran etwas ändern. Diesen Menschen oder Kindern einzureden, dass Queerness und Geschlechtsumwandlung die Lösung all ihrer Probleme wäre, wenn nur nicht die Gesellschaft so intolerant wäre, ist unethisch und falsch. Ein an- oder abgebautes Geschlechtsteil, ein paar Hormone und ein bisschen Wimperntusche sind kein Garant für ein unbeschwertes Leben. Eltern, die Vorbehalte haben und ihre Kinder vor dieser irreversiblen Entscheidung bewahren wollen, sind nicht intolerant, sondern ernsthaft besorgt.

    • Mir sind 3 Fälle bekannt. Einer entschloß sich jenseits der dreißig, sein Gefühl eine Frau zu sein offen auszuleben. Keine operativen Veränderungen. Die beiden anderen warteten auf Bitten ihrer Eltern mit der Entscheidung bis zu ihrem 18. Lebensjahr, wobei zuvor schon teils Frauenkleidung getragen wurde. Einer entschloß sich auch operative Veränderungen vornehmen zu lassen, wie weit dies ist, weiß ist nicht. Keiner von den dreien behauptet eine Frau zu sein, alle sagen, daß sie sich als Frau FÜHLEN. Auch kein Aktivistengehabe, die wollen einfach ihr selbstgewähltes Leben leben, die Aktivisten stoßen sie ab.

  5. In Britannien urteilen Gerichte vielleicht auch deswegen anders, weil dort vermutlich die nicht existierende Islamisierung viel weiter vorangeschritten ist als bei uns und die Richter dem Rechnung tragen. Oder vielleicht ist die spätrömische Dekadenz in Deutschland mittlerweile soweit fortgeschritten, das hier solche Urteile gefällt werden. Ich sehe überall nur noch Untergang.

  6. „Köln: Verwaltungsgericht hält Warnung vor Transideologie für jugendgefährdend“
    Richter und Gerichte der „Ordntlichen Gerichtsbarkeit“ (unterhalb des BverfG) haben lt. Grundgesetz, Recht und Gesetz, keine private Meinung zu haben in der Rechtsprechung, der Ausübung ihres Amtes, erst recht keine politische Meinung und Politik zu betreiben.
    Das einzige wonach sie sich zu richten haben und müssen ist der geschriebene Text von Gesetzen.
    Im Zweifelsfalle der Gesetzauslegung darf kein Urrteil ergehen, sondern sind Richter und Gerichte verpflichtet in letzter Instanz das BverfG zu appelieren.
    Die Auslegung von Grundgesetz UND Gesetzen liegt im Zweifelsfalle einzig und allein beim BverfG. Private Richtermeinung ist verboten.
    Leider muss man feststellen, dass dies immer mehr nicht befolgt wird. Richter, rechtliche Anmaßung betreiben, die ihnen verfassungsmäßig nicht zusteht, indem sie private Rechtansichten verfassungswidrig ausüben.
    GG Art.20 – „Rechstaatprinzip“
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  7. In der Sache bin ich bei den Klägerinnen, aber

    1. Die Broschüre kann problemlos weiter an Eltern verteilt werden.
    2. Verhindert wird durch die Entscheidung nur, dass vom Kult betroffene Kinder und Jugendliche lesen, dass sie einem „sektenähnlichen Transgenderkult verfallen“ sind. Dass das nicht gut für die Kinder und Jugendlichen wäre, erscheint nicht völlig unvertretbar, oder?
    3. Gesagt hat dies bereits das OVG Münster vor rund 9 Monaten, wäre für das VG Köln und vor allem die Klägerinnen also wenig sinnvoll gewesen, anders zu entscheiden und damit die Prozesskosten um die Kosten einer Berufungsinstanz zu erhöhen.
    4. Jugendlichen zu raten, sich nicht einreden zu lassen, sie befänden sich im falschen Körper, ist nicht jugendgefährdend. Jugendlichen von einer Operation abzuraten, ebenso wenig. Warnungen vor anders lautendem Rat ebenfalls nicht.
  8. Ich habe mich schon vor geraumer Zeit darüber gewundert, dass auf der Webseite des BMFSFJ (unter Insidern „Konsonantenministerium“) für den Einsatz von Pubertätsblockern geworben wurde.
    (Web-Archiv: BMFSFJ-Regenbogenportal … die Seite wurde nach einer Häufung öffentlicher Kritik im November 2024 vom Netz genommen, der Aufruf des Links „https://www.regenbogenportal.de“ landet jetzt unmittelbar auf der Homepage des Ministeriums).
    Immerhin handelt es sich bei Pubertätsblockern um verschreibungspflichtige Präparate, für die das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt.
    § 10 Abs. 1 des Gesetzes regelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden darf. Der Gesetzgeber hat demnach bewusst verboten, dass Personen beworben werden, welche nicht vom Fach sind und sich daher nicht mit Arzneimitteln auskennen. Unter den Begriff der Werbung fallen dabei Angaben, welche den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln fördern. (siehe: https://www.sbs-legal.de/blog/verbotene-werbung-fuer-verschreibungspflichtige-medikamente)
    Ohne jemanden – mit Blick auf das Urteil – persönlich anzugreifen … „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande“ (Zitat: Ludwig Thoma) …

  9. Wenn die Dummheit Richter ergreift, dann kommen solche Urteile heraus. Was jedoch schlimm ist, wenn diese mittels der Staatsmacht auf die Gesellschaft angewendet werden sollen, dann kommt es unweigerlich zu Konflikten. Und jedes Kind, das vor dem Gender-Kult gerettet wird ist eine gerettete Seele, die ihre Ziele in ihrem Leben verfolgen kann, und nicht zerstört wird. Deshalb ist diese Broschüre auch so hilfreich, weil sie Verständnis für aufwachsende Jugendliche hat, und diesen hilft. Wogegen der Gender-Kult diese instabilen Jugendlichen für das ganze Leben ruiniert, wenn er einfach gelassen wird. Das ist wie bei einem drogenabhängigen Jugendlichen, wo die Eltern sehr gut stabilisierend eingreifen können.

  10. Aufklärung der Kinder das eben mehr gibt als 2 Geschlechter ist eine gute Sache. Aber bitte wertneutral und komplett sachlich. Ideologie wird hier nicht gebraucht!

    • Aufklärung der Kinder, dass es eben mehr gibt als 2 Geschlechter ist keine gute Sache, sondern zutiefst krank und menschenverachtend.

    • Es giebt nur 2 Geschlechter XX und XY. Es giebt auch Anomalien XO-Turner Syndrom- Habitus weiblich und XXY habitus Mänlich, das sind keine Queer, aber Chromosomenanomalien. Genetik hatte sich mit diese Ideologie NOCH NICHT verändert. Wie man sich fühlt, ist eine andere Sache, jeder kann sich fühlen wie er will, aber Kinder mit Medikamenten behandeln, ist fahrlässig, den Kinder sind sehr beeinflussbar und gerade in der Pubertät, suchen sie nach Identifikation.

    • Es gibt Mann, Frau und bedauerliche und für die jeweilige Person zutiefst tragische biologische, also tatsächliche Fehlbildungen. Alles andere ist Einbildung und unendlich schädliche Geschwätz-„Wissenschaft“.

    • Ähhh, wer verbreitet den Ideologie und Indoktrination?

  11. Was wollen Sie von einem K ö l n e r Gericht anderes erwarten?

  12. Das Verwaltungsgericht Köln und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sind jugendgefährdend.
    Ein Großteil der Bewohner dieses Planeten lehnt die Transideologie ab.
    Mit Grüner und Trans-ideologie machen deutsche Politiker und Juristen das Land zum Außenseiter.
    Der Rest der Welt hat keinen Bock darauf, sich von Oberlehrern und Oberlehrerinnen aus einem in der Ökonomie an die Wand gefahrenen Land über menschliche Geschlechter und Ökologie belehren zu lassen.

  13. Wie konnten frühere Generationen nur aufwachsen ohne diesen ganzen kranken Müll.

  14. Einige weitere Richter, die glauben ihre Pension sei sicher. Ein Blick auf den Staatshaushalt und die Lage ist klar: dem Staat fehlen jetzt 200 Mrd pro Jahr. In 4 Jahren eher 400 Mrd pro Jahr. Dann erst wird auch Beamten, Richtern und vielen im Dienste der Allgemeinheit klar werden, dass eine neue Phase anliegt.

  15. Zu unseren Gerichten und Rechtssprechungen betreffend, habe ich mich grad erst im Artikel „31.000 Afghanen wurden ohne Sicherheitsinterview eingeflogen“ geäußert und werde nun meinen dortigen Kommentar der einfacherhalber hier reinfügen….:
    „wenn man sich aber mit Blick auf die letzten ein/zwei jahrzehnte unsere Justiz bis hinauf zu unseren höchsten Gerichtbarkeiten und auch deren handeln und Rechtssprechungen ansieht und dann erkennen muß das auch sie sich schon längst zum Büddel und Handlanger der vor allem grünwoken berliner und brüsseler „Polit-Elite“ gemacht haben, dann sollte der Bürger und Souverän im Lande eigentlich auch von dieser Seite besser nix mehr erwarten sollen“.
    Auch die Zeit wo ich mal Stolz und froh auf unser Justiz-System und unseren höchsten Gerichtbarkeiten war, ist längst vorbei.

  16. Vor allem ein Rückschlag für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Nicht wahr?

  17. Das köllner Gericht ist Staatsgefährdend und sollte samt Mann und Maus sofort eingestampft werden! Diese Richter haben jeglichen Anspruch auf neutrale Urteile mit diesem Schwachsinnsurteil das wirklich nur fanatische Verblendete fällen können jegliche legitimation verloren!
    Gegen dieses Gericht war das Freislergericht ein Kindergeburtstag! Was kommt als nächstes gerichtlich angeordnete verstümmelung von Kindern?!!!

    • Extremismus-Ideologie in Richterroben.
      Grundgsesetz lesen.
      Transsexualität ist nicht verboten, aber deren Begünstigung als Gesellschaftsmodell verstosst gegen den Willen des Grundgesetzes.
      Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft ist heutzutag verfassungsrrechtlich toleriert, aber der bisxuellen Familie nicht gleichgestellt.
      Früher stand sie unter Strafe.
      Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft kann nicht und ist nicht verfassungsrechtlich der Ehe zwischen Mann und Frau gelichtgestellt.
      Verfassungsrechtlich geschüzt ist die (bisexuelle) Familie aus Frau und Mann und Kindern,
      mit der besondren Hervorhebung im Grundgesetz der verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Wichtigkeit der Rolle der bisexuellen Familie

  18. Die schlimmsten Sachen in der Historie, Kriege, Genozide oder Sklavereien passieren nicht wegen, Unghörsamkeit, aber wegen Gehörsamkeit. Das ist wieder ein gutes Beispiel für die Gehörsamen, die sich sicher dafür was versprechen, obwohl es abbartig ist.

  19. Die Verwaltungsgerichte sollte man genauso wie das GEZ-TV und den Bundespräsidenten ersatzlos abschaffen! Macht aus den Gerichtsgebäuden und Rundfunkanstalten Wohnheime für Eure Lieblings-Flüchtlinge, und Schloss Bellevue zur Besserungsanstalt für Messerbediener! Schönes WE noch!;-)

  20. Zunächst einmal begreife ich nicht, warum eine Broschüre als jugendgefährdendes Medium eingeordnet wird, die kein Kinderbuch ist und nicht als Lesestoff für die Zielgruppe der Minderjährigen gedacht ist. Laut § 23 Jugendschutzgesetz (JuSchG) kann die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien über die Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien entscheiden, wenn „das Medium offensichtlich [!] geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden“. Das scheint mir doch ein hartes Kriterium zu sein.
    Werden Minderjährige hierzulande konkret gefährdet, wenn zwei Autorinnen jungen Trans-Personen kritisch gegenüberstehen? Fällt das nicht eher unter Meinungsfreiheit, sogar wenn rigoros/überspitzt formuliert werden sollte. Es gibt ja (noch) kein Gesetz, dass es verpflichtend vorschreibt, Kinder laut Selbstbeschreibung als trans anzuerkennen. Logischer Weise kann man Kinder auch sozialethisch desorientieren, wenn man ihren Gefühlen zu schnell nachgibt, auch wenn die Kritiker der fraglichen Broschüre das für undenkbar halten sollten.
    Zur Frage, ob und ab wann (ab welchem Alter) Minderjährige im Wunsch, das Geschlecht zu wechseln (der Behauptung, sie seien im falschen) ernst genommen werden sollten, gibt es in der Gesellschaft fraglos unterschiedliche Positionen. Das ist eine politische, ethische, medizinische STREITFRAGE.
    Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie jetzt das Verwaltungsgericht Köln haben sich einer der alternativen politischen Positionen angeschlossen, lassen die andere damit nicht gelten. Dabei ist das zugrundliegende Phänomen natürlich nicht primär ein juristisches. Im Kinder-Trans-Netz (siehe dort) wird schon 4- und 6-Jährigen ein „Coming Out“ zugeschrieben. Weil sie Kleidung und Spielzeug des anderen Geschlechts bevorzugen und bedeutungsvolle Sätze sagen wie „‚Ich möchte ein Junge sein“ oder „Wenn ich meinen Penis abschneide, wächst mir eine Scheide“.
    Der Verband Queere Vielfalt ist da voll empathisch: „Insbesondere trans* Kindern und Jugendlichen wird oft das eigene Wissen, wer sie sind, nicht geglaubt. Sie werden nicht ernst genommen oder unterstützt, obwohl wissenschaftlich eindeutig belegt ist, dass sich bereits Kinder und Jugendliche über ihre geschlechtliche Identität im Klaren sind. Außerdem belegen verschiedene Studien, wie negativ ein nicht unterstützendes soziales Umfeld sich auf die mentale Gesundheit von trans* Jugendlichen auswirken kann.“ Das Verwaltungsgericht ist womöglich auch der Auffassung, wer als Kind erklärt, trans zu sein, wie auch immer das Kind zu dieser Meinung gelangt, muss bedingungslos in seinen Gefühlen unterstützt werden. Aber: Muss man als Erwachsener jüngeren Minderjährigen alles „glauben“. Wir gehen gemeinhin davon aus, dass Kinder noch nicht alles vom Leben wissen.

  21. Kritik an der Transideologie ist also jugendgefährdend?
    Nicht jugendgefährdend sind hingegen Bestrebungen, Kinder unbegleitet ins Unglück laufen zu lassen – sie gar in dasselbe zu stürzen?
    Unberücksichtigt bleibt in jedem Fall das Kindeswohl; kindliche Bedürfnisse spielen keine Rolle mehr, die Kinder werden ausschließlich instrumentalisiert und als Projektionsfläche für die eigene Erwachsenenideologie benutzt.
    Wie weit ist das noch von einem Missbrauch entfernt?
    Und: Wo bleibt da eigentlich die Menschenwürde unserer Kinder?

  22. Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.Kurt Tucholsky

  23. Irre einfach nur noch irre!!!
    Sind denn inzwischen alle verrückt geworden?

    • Mikroplastik von Windkrafträder-Abrieb zeigt Wirkung!

  24. Mittlerweile lese ich täglich irgendwo irgendeinen Bericht, der mein Vertrauen in die Justiz… nein, mittlerweile nicht mehr untergräbt, sondern ruiniert!

  25. Bei solchen Themen ist klar, unsere westliche Gesellschaft hat schon Irrenhausniveau…

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