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100 Staatsrechtslehrer fordern Reform

Wahlrecht: Offener Brief an den Deutschen Bundestag

23.09.2019

| Lesedauer: 5 Minuten
Die beiden Parlamentspräsidenten, Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble, haben es immer wieder beklagt, aber nichts dagegen unternommen. Sie hätten im Bundestag für Recht und Ordnung zu sorgen, haben es aber nicht getan.

Jetzt ist es also doch passiert – endlich! 100 Staatsrechtslehrer haben in einem Offenen Brief an den Deutschen Bundestag eine baldige Reform des Wahlrechts verlangt. Der Bundestag, der z. Z. 709 Mitglieder hat, müsse wieder auf die Normalgröße von 598 Mandaten gebracht werden. Das wäre auch ohne Vergrößerung der Wahlkreise möglich. Einschränkungen bei den Abgeordneten müssten in Kauf genommen werden. Auf keinen Fall dürfe der Eindruck entstehen, dass den Abgeordneten das eigene Hemd wichtiger sei als der Rock. Das würde das Vertrauen der Menschen in der Demokratie „schwer erschüttern“.

Man mag diese Ausführungen der 100 Staatsrechtslehrer in der Sache als zu dürftig und enttäuschend empfinden. Und das sind sie auch. Sie zeigen gleichwohl einen Stimmungsumschwung. Die herrschende Auffassung, das Wahlrecht habe sich bewährt, verliert zunehmend an Boden. Zu den 100 Unterzeichnern, die von zwei Jura-Professoren der Universität Trier, nämlich Prof. Reinhard Hendler und Prof. Meinhard Schröder, angeführt werden, gehört u. a. auch Prof. Christoph Schönberger, Universität Konstanz. Er hat zusammen mit Prof. Sophie Schönberger, Universität Düsseldorf, in der FAZ v. 9.5. 2019 „die Lebenslüge im deutschen Wahlrecht“ beklagt. Ein hartes Wort.

Ein hartes Wort

Der Hauptpunkt der Kritik bleibt jedoch: Keiner von den 100 Professoren aus dem Gebiet des Staatsrechts hat gegen die Mängel des Bundeswahlrechts vom 3. Mai 2013 – das bereits unter diesem Datum im Bundesgesetzblatt I, Seite 1084, veröffentlicht wurde – nach Art. 41 GG im Wege der Wahlprüfung Front gemacht. So sind zwei Bundestagswahlen vergangen, nämlich die vom 22.9.2013 und die vom 24.9.2017, ohne dass einer von den 100 Professoren Einspruch gegen die Wahl eingelegt hätte.  Eine Unterlassung, für die es kein Pardon geben kann. Die geistige Elite hat versagt.

ALLE MACHT GEHT VOM VOLKE AUS?
Alle Macht den Institutionen!
Ein kurzer Blick in das Wahlgesetz des Bundes kann keinen Zweifel daran lassen. Das Gesetz ist mit der Verfassung unvereinbar. Nach dem dualen Wahlverfahren mit Erst- und Zweitstimme, das allgemein als „personalisierte Verhältniswahl” bezeichnet wird, werden seit 2002 bundesweit 299 Abgeordnete in 299 Wahlkreisen unmittelbar gewählt. Insoweit wird in Deutschland genauso gewählt wie in Großbritannien. Nicht so bei dem verbleibenden Rest der 410 Mitglieder des Bundestages.

Von ihnen gelangen 299 über die Listen der Parteien in den 16 Bundessländern in das Berliner Parlament. Hinzu kommen 46 Überhänge und – man glaubt es nicht – 65 Ausgleichsmandate. Der Ausgleich ist sogar noch größer als der Überhang. Eine große Strapaze für die Logik in der Jurisprudenz. Über die Listen der Parteien wird mit der Zweitstimme „en bloc“ abgestimmt. Die Wähler können aus den Listen keine Auswahl treffen und haben auch keinen Einfluss auf die alles entscheidende Reihenfolge in der Liste. Die Abgeordneten werden indirekt gewählt. Die Listenwahl ist weder unmittelbar noch ist sie frei. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat schon vor längerer Zeit festgehalten: „Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verbietet (…) die indirekte Wahl (…)“. (Vgl. BVerfGE 4, 253 (279 ff)). – Gleichwohl gehört sie zum festen Bestandteil aller Wahlen seit 1949. Daher ist es nicht übertrieben, hier von einer „Lebenslüge“ im deutschen Wahlrecht zu sprechen.

Seit 2002 hat der Bundestag im Normalfall 598 Mitglieder. Dieser Normalfall ist seither aber niemals eingetreten. Regelmäßig kamen sog. Überhang- und Ausgleichsmandate hinzu.

Die Ausnahme ist also zur Regel geworden. Im Bundestag sitzen regelmäßig „zu viele“ Abgeordnete. Deutschland ist weltweit der einzige Staat, in dem mehr Abgeordnete geduldet werden, als das Parlament Sitze hat. Die beiden Parlamentspräsidenten, Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble, haben das immer wieder beklagt, aber nichts dagegen unternommen. Sie hätten im Bundestag für Recht und Ordnung zu sorgen, haben es aber nicht getan. Werden ihnen in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, können sie innerhalb eines Monats selbst Einspruch gegen die Wahl einlegen. Sowohl Lammert als auch Schäuble hätten ein neues Wahlrecht haben können, wenn sie es gewollt hätten. – Doch wo kein Wille, findet sich auch kein Weg. (Vgl. „Schäuble, der Wahlrechtsveränderer“ in Tichys Einblick Magazin.)

Der Bundestag gleicht einem überfüllten Fahrstuhl. Die Türen lassen sich nicht mehr schließen. Doch niemand ist bereit, den überlasteten Aufzug zu verlassen. Da hilft ein offener Brief nicht weiter. Da muss der Wahlgesetzgeber eingreifen. Wenn es aber nicht anders geht, muss der Rechtsweg beschritten werden, um Abhilfe zu schaffen. Aber dabei will sich niemand die Hände schmutzig machen, Norbert Lammert nicht, Wolfgang Schäuble nicht, auch den Verfassern des Offenen Briefs an den Bundestag fehlen dazu Tatkraft und Entschlossenheit.

Wie ein überfüllter Fahrstuhl

Bei den Ausgleichsmandaten ist die Verfassungswidrigkeit besonders augenfällig. Die sog. Überhangmandate können erst ermittelt werden, wenn die Wahllokale geschlossen und die Stimmen ausgezählt sind. Erst dann kann festgestellt werden, ob die Listenplätze, die eine Landespartei errungen hat, hinter den von ihr im Land erzielten Direktmandaten zurückbleibt und sog. „Überhänge“ entstanden sind. Der „Überhang“ ist also kein Mandat, und schon gar nicht ein Mandat, dass einem direkt gewählten Abgeordneten nicht zusteht. Der Überhang ist eine Differenz. Und wenn man Äpfel von Birnen abzieht, sind das dann Äpfel oder sind das Birnen?

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Wie auch immer kann der Ausgleich durch weitere Aufstockungsmandate erst erfolgen, wenn die Wahllokale schon geschlossen sind. Bei den nachgeschobenen Ausgleichsmandaten fehlt deshalb die demokratische Legitimation durch eine unmittelbare Wahl. Die Wähler sind gar nicht gefragt worden, wer, in welchem Bundesland, von welcher Partei ein Ausgleichsmandat erhalten soll. Dafür wäre wenigsten eine Eventualstimme oder aber eine richtige Nachwahl speziell über die Ausgleichsmandate notwendig gewesen. Beides hat es weder 2013 noch 2017 gegeben. Abgeordneter wird man durch Wahl und nur durch Wahl, nicht aber durch hoheitlichen Oktroy. Es führt kein Weg daran vorbei: Die 65 Ausgleichsmandate, die nach der Wahl verteilt wurden, sind grob verfassungswidrig.

Wenn man sich die Frage stellt: Wie konnte es zu diesen hochgradig mandatsrelevanten Fehlern im Wahlrecht überhaupt kommen, dann steht man vor einem Rätsel, für das es keine andere Lösung gibt. Einmal mehr hat sich gezeigt: Alle hatten sie Tomaten auf den Augen. Stückwerk ist unser Erkennen, heißt es in der Bibel. Man muss daher stets auf der Hut sein: Herrschende Meinungen können sehr wohl auch herrschende Irrtümer sein. Und das Wahlrecht ist voll davon.

Der Fall Marlene Mortler

Der Fall Marlene Mortler (CSU) ist der neueste Prüfstein für die Indolenz des Deutschen Bundestages. Ähnlich wie zuvor Stephan Harbarth (CDU) ist Mortler in ihren bayerischen Wahlkreis Nr. 246 (Roth) mit den Erststimmen direkt gewählt worden. Sie hat ihr Direktmandat am 1.7.2019 niedergelegt. Der vakante Sitz ist am 2.7.2019 durch die bayerische Listenbewerberin, Dr. Astrid Freudenstein, nachbesetzt worden. Es wurde also ein Direktmandat durch einen Listenplatz ausgetauscht. Mit dem Wegfall des Direktmandats fällt in Bayern auch einer der 7 bayerischen „Überhange“ weg. Das kann nicht ohne Rückwirkung auf die 8 bayerischen Ausgleichsmandate bleiben. Sie müssen, ähnlich wie schon im Fall Harbarth, neu berechnet und um mindestens ein Ausgleichsmandat herabgesetzt werden. Das ist bis jetzt nicht geschehen und auch nicht zu erwarten.

Der Bundestag hat schon im Fall Harbarth auf die Verkürzung der Überhangmandate nicht mit einer entsprechenden Rückführung der Ausgleichsmandate reagiert. Wie im Fall Harbarth geht es auch im Fall Mortler um den Austausch eines Direktmandats durch einen Listenplatz. Das mindert nicht nur die Vollzähligkeit der 299 direkt gewählten Abgeordneten, wie sie in § 1 BWahlG angeordnet wird. Das auch! Es führt außerdem zu einer weiteren Verkürzung der Überhänge, die eine weitere Neuberechnung und Anpassung der Ausgleichsmandate verlangt, wenn nicht die ohnehin höchst zweifelhafte Regelung von Überhang und Ausgleich vollends zur Willkür verkommen soll.


Manfred C. Hettlage lebt in München und hat als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist und Blogger mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht, zuletzt „One man one vote – eine Stimme ist genug“, 2019 (ISBN 978-3-96138-100-5) und „BWahlG Gegenkommentar, 2. Auflage 2018, (ISBN 978-3-96138-053-4).

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61 Kommentare

  1. Als letzte Möglichkeit bliebe eine Volksabstimmung über die Änderung des Wahlrechts, aber die deutsche Politik wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die direkte Mitbestimmung der Bevölkerung. Die Hürden für eine Volksabstimmung sind dermaßen hoch, dass es so gut wie unmöglich ist, eine Volksabstimmung herbeizuführen.
    Insofern kann man hier durchaus von einer Parteiendiktatur (Gleichschaltung) sprechen, die sich wohl kaum aus lauter Moral- und Rechtstreue selbst schwächen würde.

  2. Anstatt zusätzliche Mandate zu vergeben, könnte man auch bei den Parteien, denen keine Überhangmandate zustehen, die Listenmandate kürzen, so daß das Gesamtverhältnis wieder stimmt.

  3. Ja mei, wem will mans verdenken: Sind doch die Futtertröge in Berlin so gut und verführerisch gefüllt! Und wichtig ist man obendrein. Klar, dass da jeder „Parteisoldat“ nach Möglichkeit mal dran schnuppern und vor allem mitschlemmen will!

  4. ♥ Wann endlich GG konforme Wahlen? ♥
    Im Art. 38 GG ist unmittelbare, gleiche Wahl zwingend vorgeschrieben!

  5. Es geht doch um nichts Anderes,als die Parteien den Staat unter sich aufgeteilt haben und versuchen immer größere Stücke aus dem Kuchen herauszuschneiden . Wer einer politischen Partei,wie den Altparteien und den Grünen und Roten in Deutschland auch nur die geringste Moral unterstellt glaubt auch an den Beruf des Holzschweißers.
    Deutschland ist für diese Klientel der Acker ,den es auszubeuten gilt . Und die darauf wachsenden Pflanzen sind seine Bürger . Geerntet wird mit Steuern und Abgaben ,die dann wieder zu gutdotierten Posten werden . Und wir lassen uns das gefallen .
    Wie doof ist das denn ?

  6. Ist doch (fast) egal, ob dort nun 709 oder 598 sitzen!! So lange diese Parteien“demokratie“ besteht, wird es gerade KEINE Demokratie geben. Will der Bürger endlich der Souverän sein (so wie es klar im GG steht), dann muss endlich die Direkte Demokratie her (auch das steht letztendich im GG, aber passt der „Elite“ – inkl. den politischen Richtern – so rein gar nicht). Alles andere ist und bleibt Betrug am Bürger! Dieser Vorstoss der Staatsrechtler ist nichts als Augenwischerei und geht am eigentlichen Problem vorbei.

  7. Wenn es nur das Wahlrecht wäre. Da sind ganz andere Dinge im Argen. Von der Selbstermächtigung („Stunden der Entscheidung“), der Preisgabe von Souveränität, der fehlenden Umsetzung des Wählerwillens, der Verschwendung von Steuergeldern, der massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen, der Klima- und Diesellüge – am Grundgesetz, am Volk vorbei, eine Politik ohne Zukunft und Nachhaltigkeit zum Schaden des eigenen Landes, seiner Bürger und der nächsten Generationen, eine Politik, die mit den Ersparnissen der Bürger Kasse macht – maW. eine desaströse Poitik des Niedergangs zum Schaden unseres Landes –
    auf diese Politik kann man getrost verzichten.
    Da helfen nur Neuwahlen und nicht das Wahlrecht.

  8. „Die geistige Elite hat versagt.“ Diese Diagnose ist völlig zutreffend. Hier wird zaghaft an einem Symptom „gemäkelt“, die Frage nach der Ursache der Krankheit aber (tunlichst) vermieden.
    Das „Verhältniswahlrecht“ ist weder gerechter, noch demokratischer als das „Mehrheitswahlrecht“. Es dient zuvorderst den Parteien, denn unsere Demokratien sind keine Volksregierungen, sondern Parteienregierungen, d.h. Regierungen der Parteiführer. Es wäre inständig zu hoffen, dass vor allem Staatsrechtler sich dazu aufgerufen fühlten, den Gedanken der moralischen Überlegenheit des Proporzsystems logisch abzuleiten. Außerdem sollten kritische Fragen nach den Auswirkungen des Proporzes in der Praxis gestellt werden. Überhangmandate , sowie die fehlende Direktwahl von Abgeordneten, vereint mit abenteuerlichen Koalitionsregierungen aus Machterhalt oder -erlangung (keine Partei fühlt sich voll verantwortlich) und der, daraus resultierenden, Unmöglichkeit eine Regierung zu entlassen, sollten dieses Wahlsystem als das entlarven, zu dem es geführt hat: Dem Staat als Beute der Parteien (Arnim). Wer sich allerdings hier des kritischen Denkens erdreistet, macht sich in diesem (gewollt) aufgeblähten Parteibürokratischen Staat viele Feinde. Wie groß ist die Zahl derer, die staatsversorgt (Politiker, Medien, Bürokraten, Wissenschaftler etc.), staatlich unterstützt ( NGOs, Medien Stiftungen etc.) und in vielerlei Hinsicht staatsabhängig sind? Ihnen allen ist es wohl mehr um sich selbst tun. Das Eliten-Versagen spricht hier für sich.

  9. Da muss ich doch mal glatt meinen Taschenrechner arbeiten lassen.

    100 geteilt durch 598 gleich 0,1672240802675585

    Eine Partei erhält bei den Zweitstimmen 31,23456789 %
    Geteilt durch 0,1672240802675585
    Gleich 186,78 …. ergibt 187 Parlamentssitze!

    Ist die Zahl nach dem Komma eine 5 wird aufgerundet, ist sie eine 4 wird abgerundet.

    Entscheidend um ins Parlament zu kommen sollte nur der prozentuale Zweitstimmenanteil einer Partei sein. Adios fünf % Hürde. Das kann das Parlament aushalten. Überhang und Ausgleichsmandate entfallen damit.

    Direktkandidaten eines Wahlkreises sollen sicherstellen, das mindestens einer aus diesem Wahlkreis ins Parlament kommt.

    5 Wählende im Wahlkreis, zwei Beispielrechnungen:

    4 davon bekommen je 19 % der eine den Rest von 24 %, der damit das Direktmandat bekommt.

    3 bekommen je 1 %, einer 48 %, und einer 49 % der damit das Direktmandat bekommt.

    Sie sehen schon? Der mit 48 % bekommt kein Direktmandat, während der Parteikollege mit weniger % ein Direktmandat ergattern kann!

    Ausweg aus dieser Ungerechtigkeit, es gibt nur noch Direktkandidaten!

    Es gibt leicht unterschiedlich große Wahlkreise, Wahlbeteiligung und Stimmen für die zur Wahl stehenden.

    Daraus lässt sich (Mathematisch) ein prozentualer Wahlerfolg für jeden Kandidaten eines jeweiligen Wahlkreises ermitteln. Alle zustehenden Sitze für eine Partei lassen sich nach diesem Schlüssel vergeben.

    Vorteile:

    Es gibt nur noch Direktkandidaten, Listenplätze entfallen.
    Ersatz durch Ausfall aus einem Parlament kommt aus dem Pool derer, die es nicht geschafft haben.
    Sichergestellt ist auch, das immer mindestens einer aus einem Wahlkreis ins Parlament kommt.

    Zu Wahlprozedur an sich:

    Es gibt nur noch elektronische Wahlabgabe in Verbindung mit einem Papierausdruck der Wahlentscheidung.

    Briefwähler können in einzurichtenden Wahlkabinen weit vor der eigentlichen Wahl ihre Stimme abgeben. Transportabel für Fälle welche nicht zur Wahl gehen können.

    Elektronische Stimmabgabe muss mit dem Papierausdruck übereinstimmen!

    Oder Leben wir noch im achtzehnten Jahrhundert?

    Wäre Nett, wenn dieser Kommentar mal von einem der 100 Staatsrechtler überprüft wird, wegen Machbarkeit!

  10. Gaaanz wichtiges Thema! Bitte dranbleiben, Herr Hettlage!
    Es geht um Recht und Gesetz und darum, diesen Parteienstaat nicht vollends ausufern zu lassen. Je mehr Rechtsbrüche, Machtzuwächse und Geldverschwendung man stillschweigend duldet, um so unverschämter wird davon Gebrauch gemacht.

  11. ,,Die Zivilisation wird mit der Zeit tatsächlich immer sentimentaler und hysterischer; besonders unter einer Demokratie tendiert sie, zu einem reinen Kampf der Verrücktheiten zu degenerieren. Der ganze Sinn von praktischer Politik ist es, die Bevölkerung alarmiert zu halten (und folglich nach Rettung schreiend), in denen man ihnen eine endlose Reihe an Schreckgespenstern androht, die meisten davon erfunden.“

    Henry Louis Mencken, kannte schon vor über 80 Jahren, die Achillesferse der Demokratie.

  12. Diese im Deutschen Bundestag praktizierte Wahlrecht ist ganz im Sinne der jeweiligen Fraktionsführungen der Parteien. Garantieren doch dieses Wahllisten der indirekten Wahl die Linientreue zur Parteiführung. Wenn hier jemand Ähnlichkeiten mit der DDR erkennt so sind diese nicht vollends von der Hand zu weisen.

  13. „Unter der Demokratie besteht alle Politik aus einer Reihe dynastischer Fragen: das Ziel ist stets der Posten, nicht das Prinzip.“

    „Was immer für Aufschrift die Parteien tragen, was immer für Schlachtruf von den Demagogen erschallt, die sie führen, man hat tatsächlich nur die Wahl zwischen der Plutokratie auf der einen und einer Horde lächerlicher Utopisten auf der anderen Seite.“

    „IDEALIST. Einer, der bemerkt hat, daß eine Rose besser als ein Kohl riecht, und daraus folgert, daß sie auch eine bessere Suppe abgeben müsse.“

    „Der typische Demokrat ist immer bereit, die theoretischen Segnungen der Freiheit gegen etwas einzutauschen, was er gebrauchen kann.“

    -Henry Loius Mencken-
    einer der wohl zynischsten Satiriker, ist heute wieder aktuell – mehr denn jeh.

  14. Wenn ein behindertes Kind herumheult dann springt die ganze Welt auf aber was sind schon 100 Staatsrechtler in einem Staat wo permanent zugesehen wird das Recht zu beugen. Das interessiert keine S**.

  15. Den Brief unterschreibe ich sofort mit !!! Ich hätte da noch einige Erweiterungsvorschläge ………die mit Sicherheit abgelehnt würden.

  16. Die regierenden Parteien haben doch gar kein Interesse, die Listenplätze zu beschneiden, denn damit haben sie die Mehrheit der Abgeordneten in der Hand und deswegen kommen ja auch die seltsamen Abstimmungen zustande, wo sich viele Bürger immer wieder fragen, wieso sogenannte freie Abgeordnete der Partei folgen und nicht dem Wahlkreis und seit die Frau aus dem Osten an der Macht ist, hat sich das alles noch verfestigt, denn damit hat sie das Druckmittel um die Listenabgeordneten zu veranlassen, ihrem Linkskurs zu folgen und wer das nicht macht, muß eben mit gewissen Folgen rechnen und ihr Fraktionsvorsitzender aus dem schwäbischen war dafür bestens geeignet, bis er selbst aufmüpfig wurde und auch die Parlamentspräsidenten kommen aus dem gleichen Stall und sind in gewisser Weise abhängig und deshalb wird es höchste Zeit, diese Art von Bestellung der Abgeordneten wieder dahin zu wandeln, daß sie nur durch Direktwahl ins Parlament gelangen können und wirklich unabhängig sind von ihrer eigenen Partei und dann gilt wieder das Prinzip des Überzeugens und nicht die Masche der Parteienreglementierung, denn das ist undemokratisch und geht am Wählerwillen vorbei und deshalb ist das Begehren der Professoren mehr als folgerichtig und hängt vermutlich auch mit der Tatsache zusammen, daß man bald mit ihrem Abgang rechnet, denn ihr Arm nach marxistischer Manier reicht tief bis in alle Institutionen und nur deshalb konnte sie sich durchsetzen, zu Lasten all jener die eine andere Meinung vertreten und wer eben aus welchen Gründen auch immer die sogenannte Mehrheit im Parlament besitzt hat eben das Sagen, auch wenn die Auffassung falsch ist und deshalb sollte es zu Recht geändert werden und gerade Parlamentspräsidenten müßte selbst das größte Interesse daran haben, daß die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und da fängt das Problem an, denn auch sie haben ein Gewissen und das kann durchaus auch mal die falsche Seite begünstigen.

    • … man denke nur an die unverschämten, offen ausgesprochenen Drohungen gegen Abgeordnete bestimmter Fraktionsvorsitzender von SPD und CDU… Diese Leute werden daran nie etwas ändern, sonst würden sie ein Druckmittel auf den „Fraktionszwang“ aus der Hand geben! Direkt Gewählte Abgeordnete sind schlecht, weil diese sich auch gegen den Fraktionsdruck entscheiden können!

    • Werter @ Nibelung, alles in einem Satz, mit einem Punkt und vielen Kommata. Respekt.

  17. Wenn sich diese 100 Staatsrechtler dann über die Forderung zur Reform des Wahlrechtes hinaus auch noch zu einer Rüge des Bundestages hinsichtlich der Nichtwahrnehmung der sog. vornehmsten Aufgaben dieses „hohen Hauses“ entschließen könnten, nämlich z. B. die Beschlussfassung zu existentiellen Grundsatzentscheidungen für die Bundesrepublik Deutschland, dann wäre noch einiges mehr gewonnen.

    Stattdessen sitzen nur „Klatschhasen“ im Bundestag und bejubeln unisono die einsamen und obendrein gemeingefährlichen Entscheidungen einer abgehobenen Bundeskanzlerin.

  18. Abgesehen davon, dass auch die direkt gewählten Abgeordneten bislang nicht durch fraktionsunabhaengiges Verhalten im Dienst ihrer Wähler aufgefallen sind, wurde bereits vor Jahren durch Herrn Kauder öffentlich und völlig unverblümt das imperative Mandat verkündet. Diese Ansage des damaligen Fraktionsvorsitzenden im Oeff.R., jeder Abgeordneter habe so abzustimmen, wie es die Partei resp. die Vorsitzende vorgebe, blieb, obwohl gg-widrig, ohne jede Reaktion und ist inzwischen allgemein anerkannte u nd angewandte Übung. Merkel befiehl, wir folgen Dir, trifft die Sache ziemlich exakt. Man muss sicher nicht erklären, was diese Übung rechtlich und politisch bedeutet. Insoweit sollte man sich entweder mit der Autokratie oder Parteienoligarchie, von nicht wenigen bejubelt, abfinden oder die Verantwortlichen“ zum Teufel jagen“. Freiwillig ändern die Frösche nichts und freiwillig werden sie auch den Teich nicht verlassen. Da diese Austreibung hierzulande nicht zu erwarten ist, kann man diese und andere Zustände rauf und runter kritisieren, Konsequenzen gibt es keine. Das BVerfG als „Hüter“ des GG ist erfolgreich der Exekutive unterstellt bzw. hat sich der Kanzlerin unterworfen. Damit ist der Weg frei und irgendwann gibt es eine Volkskammer nach chinesischem Vorbild mit 1000 und mehr Mitgliedern, die ganz offiziell nur fuer die Akklamation der Regierung resp. der Machthaberin oder ihres stalinistischen Nachfolgers zuständig ist. Auch das wird hier ( fast) Niemanden von den „Demokraten“ mehr von seinen 3 K’s weglocken. Dass die linken Eliten mit einem gewissen Hang zum Totalitarismus versagen bzw. dabei auch noch eifrig mitwirken, ist nun nicht gerade neu.

  19. China hat 3000 Parlamentariern bei einer Einwohnerzahl von 1,4 Milliarden Einwohner im Volkskongress. Im Verhältnis zu China hat der“ Reichstag „ das 17,5 fache an Abgeordneten, welche die Bürger lieben , und für die sie sich Tag, täglich einsetzen. Während das oft von oben herab kritisierte China seit 20 Jahren nur Erfolge feiert, jedes Jahr zig Patente anmeldet, regieren bei uns die NGO,s und Greta. Dazu zeigen wir der ganzen Welt wie wunderbar friedlich das DEUTSCHLAND der Nachkriegszeit geworden ist. Gleichzeitig werden politische Reisen unternommen um sich in allen Ländern zu entschuldigen, sodaß den Polen nichts anderes übrig bleibt, ein paar hundert Milliarden Euro Wiedergutmachung zu verlangen. Wann ist denn eigentlich Schluss mit der Nabelschau?

  20. „Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat schon vor längerer Zeit festgehalten: „Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verbietet (…) die indirekte Wahl (…)“. (Vgl. BVerfGE 4, 253 (279 ff)). – Gleichwohl gehört sie zum festen Bestandteil aller Wahlen seit 1949. Daher ist es nicht übertrieben, hier von einer „Lebenslüge“ im deutschen Wahlrecht zu sprechen.“
    Da aber gerade dieses Listenwahlrecht, den Parteien, genauer den Parteigranden, ihre Macht verleiht, wird es niemals eine Reform geben. Die Listenplatzkandidaten sind Leibeigene der Parteiführung, über ihr Wohl und Wehe wird in nicht demokratisch legitimierten Runden bestimmt, sie sind in keiner Form mehr dem Souverän gegenüber verantwortlich noch kann er sie abwählen, über 50% der MdP sind nicht demokratisch legitimiert; unser BuPrä ist zB in seiner ganzen Karriere niemals vom Bürger gewählt worden. Unser Parlament ist grundgesetzwidrig, eine Verfassung haben wir nicht, laut GG: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“
    Auch das wird nicht umgesetzt werden, da die Parteien in unserer gelenkten Demokratie nur Nachteile davon erwarten.

  21. Nachdem das Bundesverfassungricht entschieden hat, wie mit den Überhangmadaten umzugehen ist, können sie nicht „verfassungswidrig“ sein. Man sollte mit solchen bombastischen Vokabeln sorgfältiger umgehen.

    Undemokratisch wird es ebensowenig, eher demokratisch genauer, da die Parteien letztendlich in den Proporzen so vertreten sind, wie vom Wähler entschieden.

    Auch die große Zahl ist keine Kardinalfrage. Man hätte die Wahlkreise von vorne herein kleiner und damit ihre Zahl größer machen können. Es gibt keine absolut richtige Zahl.

    Die Zusammensetzung des Parlaments ist nicht ungerecht, aber die Politik ist schlecht. Da ist jede Zahl zu groß.

    • Da glaubt doch nicht etwa noch einer an die Unabhängigkeit unserer Gerichte?

    • Eine -Begründung- warum der Ausgleich der Überhangmandate verfassungswidrig sein soll, so dass der Proporz der Parteien gemäß Wählerauftrag letztlich stimmt, ist wohl auch außergerichtlich keinem eingefallen.

      Was soll das Poltern, wenn diese Überlegung fehlt?

      Was wäre überhaupt gerechter? Dafür ist sicher nicht die Zahl der Abgeordneten entscheidend.

  22. Sieht man sich eine Debatte an, sind immer viele Stühle leer. Gerne wird auch desinterressiert auf dem Handy gedaddelt. Das bei so einer Arbeitsweise Murks rauskommt, wundert mich nicht. Während die Geschäfte der Welt weiterlaufen, will Deutschland das Klima retten.
    Mit weniger Abgeordneten kehrt da auch nicht mehr Vernunft ein.

  23. D.h. 100 dt. Professoren haben das politische Gewicht eines anonymen Online Kommentars. Wieviele ? hat der Brief gekriegt?

  24. Sehenswertes neues Video von Hans-Georg Maaßen.

    Er hat den Bezug zur Wahrheit immer gehalten. Er sieht sich zwar nicht als konservativ an aber sein Wertekanon ist konservativ. Denn Recht und Wahrheit besetzen nur noch die Konservativen. Die Altparteien machen alles mit Fake.

    https://youtu.be/7Co_uLXhmQE

  25. Die Ausführungen von Herrn Hettlage sind juristisch völlig einwandfrei – politisch sind sie aber nicht. Denn wir sollten nicht vergessen, egal wie wir zu ihnen stehen: Unsere politische Macht und Kultur organisiert sich in Parteien – nicht in Abgeordneten. Die deutschen Parteien unterscheiden sich dabei durchaus von den anderer Länder, sie sind großenteils sehr langlebig, sie sind in großen Teilen (Ausnahme SPD und vermutlich auch AfD) staatsfinanziert, also durch Steuern, somit sind sie keine Personenparteien. Auch die AfD hat sich rasch und gründlich von ihrem Gründern emanzipiert, denen nicht klar war, daß das deutsche Parteirecht im Grunde ein Vereinsrecht ist und in Deutschland niemand wegen einer Person oder eines Politiler in eine Partei eintritt.
    Würde man im Mehrheitswahlrecht wählen, würde der deutsche Bundestag im wesentlichen heute nur drei Parteien in Fraktionsstärke haben, die Union, die SPD und die Grünen – nur sie kämen auf relevante Fraktionsstärken. Dazu kämen einige wenige Einzelabgeordnete der AfD und PdL, die FDP wäre gar nicht im Parlament.
    Wäre das „demokratisch? Am Ende würde der Bundestag nur die Abgeordneten von ca. 35 % der Wähler repräsentieren. Nun ist das Verhältniswahlrecht auch nicht der Stein der Weisen, das weiß man schon lange (siehe Hettlages Ausführungen über die Listen) und darum versuchen wir in Deutschland ja auch beide Konzepte zu mischen,
    Doch unabhängig davon bestreite ich, daß die Größe des Bundestages das eigentliche Problem ist, und es ist es auch nicht, daß die Mehrheit der Abgeordneten nur indirekt gewählt wird oder, im Falle der Überhangmandate, sogar gar nicht.

    Ich sehe andere Schwächen: Zum einen die Fünfprozentklausel. In einem Parlament mit Mehrheitswahlrecht (und sein es nur teilweise) hat sie nichts zu suchen. Denn ein in direkter Wahl bestimmtes Parlament ist ja gar kein Parteienparlament mehr, auch wenn in der Praxis der Mehrheitswahlrechtsländer sich ebenfalls fraktionelles Arbeiten durchgesetzt hat. Doch wir entsinnen uns der Bundestagwahl 2013, bei der ca. 17 Prozent der Stimmen für die Parlamentsbildung einfach unter den Tisch fielen, FDP und AfD jeweils 4,9, dazu kamen knapp 7 % für die „Sonstigen“. Man hätte deren Stimmen auch in den Wahllokalen verbrennen können, den einzigen Effekt, die sich haben, ist den Parteien Gelder der Wahlkampfkostenerstattung zuzuschanzen. Viele Kleinstparteien nehmen nur deswegen an der Wahl überhaupt teil. Somit reichten in diesem Bundestag 41,6 % der Stimmen schon für die Kanzlermehrheit, bzw. SPD und Union kamen auf eine Zweidrittelmehrheit, die Opposition sogar zu schwach, um Ausschüssen beantragen zu können – eine Gefahr für die Demokratie, was auch Merkels Agieren in den Jahren danach gezeigt hat. Von daher ist die Mindestklausel aus der Zeit, ihre Begründung trägt nicht mehr, trug noch nie, und die Realität heutiger deutscher Parlamente mit Anti-AfD-Koalitionen aus drei Parteien oder mehr zeigt, daß die Befürchtungen nicht stimmten. Im Gegenteil – die Mindestgröße, um Abgeordnete in den Bundestag zu senden, quasi eine Umkehrung der Sitzbeschränkungen, die in Sachsen der AfD auferlegt wurden, erzwingt ja erst die paramilitärisch anmutende Fraktionsorientierung des deutschen Parlamentarismus, die den einzelnen Abgeordneten zu einer Art Angestellten der Regierung bzw. der Fraktionsführung macht.
    Daraus aber ergibt sich meines Erachtens der sichtbare und erhebliche Qualitätsmangel deutscher Parlamentarier. Gute Redner – und Reden ist ein Grundelement des parlamentarischen Disputs, Parlament kommt von sprechen! – sind dünn gesät, es dominiert der beamtenähnliche, eher introvertierte Spezialist, der das Plenum und also die Debatte meidet und eher einen ganzen Stab an Referenten durchfinanziert. Die meisten sind völlig unbekannt, auch nach etlichen Legislaturperioden. Ich zumindest kenne die Frankfurter Bundestagsabgeordneten nicht, austauschbare Gesichter auf den Plakaten, mit Slogans, die in Hamburger Werbeagenturen ausgedacht worden sind. Das liegt nicht daran, daß ich nicht die Parteien wähle, denen sie angehören. Ich halte sie für bedeutungslos, unerheblich.

    Mit einer bloßen Verkleinerung des Plenums oder einem Mehrheitswahlrecht kommen wir da jedenfalls nicht heraus. Zudem bräuchten wir andere Parteien, wenn wir unser Wahlrecht ändern. Wie, bitte schön, sollte in einem Mehrheitswahlsystem jene am Ende doch nur leise Stimme der AfD, also jene Stimmen der Opposition gegen den linksliberalen Mainstream, noch eine Stimme bekommen? Die AfD ist im Bundestag sicher isoliert und hat keinen Einfluß auf den Gang der Regierungsdinge. Wäre es aber besser, wir hätten ein Parlament wieder wie den Bundestag 2013, nur etwas kleiner? Und natürlich ohne AfD. Also davon träumen Habeck, AKK und die SPD-Granden doch bloß.

    • Aus der Perspektive von 2019 aus gesehen haben Sie sicher recht. Aber hätten bei einem reinen Mehrheitswahlrecht Radikalinskis wie die Grünen je eine Chance gehabt, die Parlamente und damit auch die Rundfunkräte zu infiltrieren und ihre knallköpfige Agenda zum Mainstream zu machen? Hätte die SPD einen Grund gesehen, sich derart von ihren Wählern zu entfernen und sich zu radikalisieren? Ich glaube nicht. Wir hätten heute wahrscheinlich ein stinklangweiliges 2 Parteienparlament. Die Versuche politische Spinnereien hoffähig zu machen, dürften überwiegend von Listenmandststrägern ausgegangen sein, die sich nie direkt dem Wähler stellen mussten.

  26. Man kann es mit Juristerei versuchen, aber ähnlich wie bei den Diäten, wenn man sich selbst bedienen kann am Büfett der öffentlichen Hand, hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus. Zahlt doch der dumme Bürger. Höchstens wenn man die pösen Rechten dezimieren könnte, ja dann vielleicht.
    Aber so sind sie halt unsere Eliten, nur niemanden auf die Füße treten, wir sagen schon, was wir nicht richtig finden, aber wenn es so sein soll, auch gut.

  27. Die Anzahl der Abgeordneten ist im Grunde genommen egal, das würde an der Politik nichts ändern, auch bei den direkten Kosten würde das absolut nur etwa 200 Mio € ausmachen, was ist das schon? Bei 40 Mio Nettosteuerzahler… 5€, en Heiermann, falls der in Euro geprägt würde. Die Folgekosten durch üppige Übergangsgelder und viel zu frühzeitige Ruhestandsregelungen finde ich bedenklich. Wir haben viel zu viele Berufspolitiker die sich aus der Beamtenschaft und den Juristen im Parlament festgesetzt haben, dadurch wird doch der Spiegel der Gesellschaft, der das Palament sein sollte, ad absurdum geführt. Angestellte Akademiker und Ingenieure, selbstständige Handwerker, Arbeiter und Angestellte haben doch so gut wie keine Chance sich aufstellen zu lassen.
    Es wäre vielleicht eine Möglichkeit wenn jeder nach max.2 Legislaturperioden wieder ausscheidet und in seinen alten Beruf zurückkehrt, falls derjenige einen erlernt hat. Dann säßen da Menschen im Bundestag die was vom normalen (Arbeits-)Leben kennen und die Politiker wären nicht so wirklichkeitsentrückt.
    Bestes aktuelles Beispiel ist ja wohl der Habeck der 3cent/ltr Kraftstoff mit 5 Cent mehr Entfernungspauschale vergleicht… bei sowas bekommt man doch vom Kopfschütteln ein Schleudertrauma…

  28. Herr Hettlage,
    Leider leben wir seit geraumer Zeit in einer Willkür-Republik. Daher verwundert es nicht, dass für offensichtlich Justiziables kein Kläger mehr da ist. Und wenn, trifft er auf eine Justiz, die den „Eliten“ nicht wehtun wird.

  29. „Wahlrecht: Offener Brief an den Deutschen Bundestag“

    Und das bringt genauso viel wie das hier:
    „Asylrecht Art. 16a(2) GG: Offener Brief an den Deutschen Bundestag“

    Oder sowas hier vor 70 Jahren:
    „Offener Brief an den Volksgerichtshof: Menschenrechte sind universell“.

    Schade um den Server-CO2-Ausstoß. Oder meine Zeit, so einen verzweifelten Glaube an das Gute im Politiker lesen zu müssen …

  30. Wie ironisch – überbelegt und doch meistens gähnend leer. So werden dann die wenigen Dinge entschieden, die überhaupt entschieden werden. Aber solange das den Souverän nicht juckt?

  31. „Aber dabei will sich niemand die Hände schmutzig machen, Norbert Lammert nicht, Wolfgang Schäuble nicht, auch den Verfassern des Offenen Briefs an den Bundestag fehlen dazu Tatkraft und Entschlossenheit.“

    So ist es halt wie immer. Keiner traut sich wirklich aus der Decke. Letztendlich also wieder viel Wirbel um nichts.

    • Wer das Wahlrecht ändern will, braucht viel Mut und einen langen Atem.

  32. Die Listenplätze machen Abgeordnete zu Abhängigen und damit zu Befehlsempfängern. Alles eine schlechte Show. Jedenfalls heute mit dem entsprechenden „was-können-wir-uns-denn-heute-gegen-die-Interessen-der-Deutschen-ausdenken“ Personal.

  33. Lieber W aus der Diaspora, das ist so nicht richtig.
    Wenn 600 Abgeordnete im Parlament sitzen bedeutet das (600 * (600 – 1))/2 , also knapp 90.000 persönliche Beziehungen zueinander. Wenn es – hypothetisch – mal ein Thema gibt, das jeder Abgeordnete mit jedem bespricht, wird das ziemlich lange dauern.
    Doch bei 800 Abgeordneten ist diese Zahl mit knapp 160.000 fast doppelt so groß.
    Um diese Komplexität zu managen hat der Bundestag Ausschüsse. Doch die Zahl der Ausschüsse ist (auch) dadurch bestimmt, wie viele Ausschüsse gleichzeitig arbeiten können, und bei einem Bundestag mit 800 Mitglieder ist das etwa 30% mehr als bei einem 600-Abgeordneten-Bundestag. Plus: Je mehr Ausschüsse es gibt, umso mehr werden die kleinen Parteien überladen und legal aber effektiv in ihrer Oppositionsrolle behindert.
    Für eine noch zynischere (aber leider empirisch überraschend korrekte) Sicht auf die Dinge verweise ich auf Parkinsons Gesetze -> https://de.wikipedia.org/wiki/Parkinsonsche_Gesetze

  34. Was eine Demokratie ist hat man selbst im Jahre 2019 noch nicht erfasst.

    Das Wahlrecht ist ja dermassen belanglos, wenn man bedenkt, dass die Fürsten, Prinzen und Vögte von Hohenzollern es vor ein paar Wochen geschafft haben ihre Schlösser und Kulturschätze zurückzufordern und ganz offiziell darauf eingegangen wird. Nicht nur bei jenen die es fordern, sondern eben auch eben bei jenen die es zulassen, dass es geprüft wird.

    Die Obrigkeitshörigkeit ist ja noch grösser als der Rechtspositivismus, was das Synonym zur Justiz ist.

    Das hat damit zu tun, dass man sich nicht traut als Bürger einer Demokratie einzufordern was einem zusteht – und das bis in die höchsten Spitzen hinauf. Und tut’s einer in dem er nur dieser Obrigkeit widerspricht wird er nicht nur gefeuert, sondern verabscheut.

    Nicht nur Norbert Lammert oder Wolfgang Schäuble, sondern bei vielen die im Parteitunnel nach oben kommen fehlt schlicht der Charakter. Da können einem die Menschen nur Leid tun, die dies ertragen müssen, aber gerne in einer Demokratie leben wollten.

  35. Ein Abgeordneter pro Partei und Bundesland, das sind dann weniger als 100, und da die ohnehin alles abnicken, macht das Null Unterschied.

  36. Und dann? Das eingesparte Geld fließt direkt in das nächste Schlauchboot.

    Die „Staatsrechtler“ haben nicht begriffen, dass sie Teil des Problems sind. Bisschen an den Symptomen rumdoktern, wenn das ganze System geändert werden müsste.

  37. Die Lösung des parlamentarischen Problems heißt: Mehrheitswahlrecht. Dafür müßte die Verfassung geändert werden, was zum jetzigen Zeitpunkt mit derzeitigen Personal natürlich nicht machbar ist. Man sollte es trotzdem auf die Agenda setzen, um eine Diskussion über den traurigen Zustand der Demokratie in diesem Land zu erzwingen. Es wird nämlich zu Weimarer Verhältnissen mit schlimmen Folgen kommen, wenn weiter gegen die Interessen und den Willen einer bisher noch schweigenden Mehrheit der Arbeitenden und nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigten regiert wird.

    • Ich bin im öff. Dienst, es wird auch gegen meine Interessen und Willen regiert.

  38. Verfassungswidrige Mandate, verfassungswidrige Abschaltung von Atomkraftwerken, verfassungswidrige Grenzöffnung, Rechtsbrüche im Kleinen wie im Großen an der Tagesordnung, weshalb mit aller Macht die Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt werden muss….. – in Polen und Ungarn……

  39. Immer wieder das gleiche Thema, immer wieder die gleiche Behauptung von der Verfassungswidrigkeit, und wie immer sprechen Sie weder die Entscheidung des Verfassungsgerichts noch den der Entscheidung zugrunde liegenden Ansatz noch die Zwangsläufigkeit der Mathematik an.
    Der einzige Grund für die Übergröße des Bundestages ist die vom Verfassungsgericht geforderte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses im Bundestag. Alles andere ist eine Güterabwägung und simple Mathematik.
    Wenn der Bundestag nach dem Zweitstimmenergebnis besetzt werden soll, gibt es zwingend Überhangmandate; die Direktmandate entfallen auf weniger Parteien und sind weniger gleich verteilt als die Zweitstimmen. Die Überhangmandate selber sind allesamt Direktmandate; mithin haben sie alle eine solide demokratische Legitimation. Folglich müssen alle Direktmandate incl. Überhangmandate wahrgenommen werden können.
    Überhangmandate sind keine Differenz, sondern Direktmandate. Die Differenz entsteht durch den geringeren Wahlerfolg bei den Zweitstimmen, der jedoch nur prozentual geringer sein muß, nicht absolut.
    Das Verfassungsgericht verlangt den Ausgleich der Überhangmandate, so daß der Bundestag dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Das geht rein mathematisch nur durch Vergrößerung des Parlaments. Hier wägt das Verfassungsgericht die Güter ab. Strenggenommen entstehen Ausgleichsmandate erst im nachhinein; das Verfassungsgericht hat jedoch entschieden, daß der Grundsatz, daß der Bundestag das Zweitstimmenergebnis abbildet, schwerer wiegt als der Umstand der unwägbaren Parlamentsgröße. Diese Entscheidung mag man mißbilligen, aber sie stellt geltende Rechtsprechung dar.
    Was den Ersatz niedergelegter Direktmandate angeht, wäre der sauberste Weg die Neuwahl im jeweiligen Wahlkreis nebst anschließender Neuberechnung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Hier kann man das Nachrücken von der Landesliste kritisieren.

  40. Bei dem ganzen Unsinn den die Volkskammer anrichtet, sollte man noch deutlicher reduzieren. Die Meisten sind ja doch nicht richtig mit dabei, und haben die Gedanken ganz woanders, klimpern auf dem Handy rum, lesen Zeitung, oder sind gar nicht da. Ganz drollig wird es, wenn die einzige Opposition was sagt. Da verstehen alle nur noch Bahnhof, und wissen nicht worum es wirklich geht. Statt dessen kommen sie dann mit Homoehe und so. Na schönen Dank auch.

  41. Wir haben es, wie im alten China, mit einer Kaste von Mandarinen zu tun, die in erster Linie eigene Interessen verfolgen unter Vorgabe, sie verträten die Interessen des Staates und ihrer Wähler.
    Das kann ziemlich lange funktionieren und zwar so lange wie die Bürger in ihrer Mehrheit in einigermaßen akzeptablen Verhältnissen leben. Wenn die Selbstbedienungsmentalität der Mandarine allerdings auch dann noch ausgeweitet wird, wenn die Bürger über ein gerade noch vertretbares Maß hinaus geschröpft werden, während sie bereits beträchliche Einbußen an Einkommen und Lebensqualität zu erleiden haben, werden auch unsere bundesdeutschen Mandarine sich in einer Lage wieder finden wie ihre Genossen 1911 im China der Xinhai-Revolution.

  42. Das war überfällig. Allerdings, hier wurde die Hydra persönlich angeschrieben sie möge sich die Köpfe abschneiden. Das wird natürlich nicht passieren. Dieser Parteienstaat ist inzwischen korrupt bis ins Mark. Diese Herren und Daemen haben sich den Staat zur Beute gmacht.

  43. Der hier offene Verfassungsbruch des Bundestages und seiner Aufsicht führenden Bundestagspräsidenten muss zur Folge haben, sämtliche Gesetze der letzten beiden Legislaturen als nichtig zu erklären.

    • Erübrigt sich, wenn man einfach das Diktum der bekannten bzw. berüchtigten migrantischen Qualitätspolitikerin umsetzt: „Das Zusammenleben muss jeden Tag neu ausgehandelt werden“!
      Ich handle derzeit z. B. mit der zuständigen Behörde aus, dass ich keine Blitzer-Bußgelder mehr bezahle. Schon 2x erfolgreich, übrigens 🙂

  44. Ganz ehrlich? Ob da 600 Abnicker sitzen, oder 800 macht nur bei den Kosten einen Unterschied. Ansonsten ist das vollkommen wurscht. Die Steuergelder werden eh verprasst!

    • Ja, soweit sind wir leider schon gekommen. Legal, illegal, scheißegal oder Deutschland halt!

    • das scheint auf den ersten Blick so, aber es gibt zwei Klassen von Abgeordneten: die die einen Wahlkreis direkt gewonnen haben und die die nur über die Liste ins Parlament gekommen sind.
      Erstere können sich eher dem Fraktionszwang entziehen, denn sie haben Bürgersprechstunden wo sie direkt ihren Wählern Rede und Antwort stehen müssen. Die Listenplatz-Abgeordneten dagegen verdanken alles ihrer Partei und werden sich gut überlegen abweichend vom gewünschten Weg abzustimmen, das könnte leicht das Ende der Karriere bedeuten.

    • können Sie sich noch an die glanzvolle „Euro-Rettungspakete“ erinnern? Informationen einen Tag vorher erhalten,nicht gelesen und en bloc abgestimmt…zustimmend….wer glaubt,das diese Hanseln irgendwas zu entscheiden haetten,liegt völlig falsch

    • Das Wahlrecht ist derzeit das kleinste Problem. Bei einem Reset nach dem
      unvermeidbaren Crash des Finanzsystemes oder enem Zusammenbruch
      durch einen längeren, flächendeckenden Blackout kann nur ein
      Systemwechsel weg von der Parteiendiktatur nachhaltig sein.

    • ‚Ansonsten ist das vollkommen wurscht.‘
      Sorry, sehe ich nicht so! – und ganz bestimmt auch nicht die armen Rentner, auf beispielsweise die im Laufe der Zeit gesparten Millionen umverteilt werden könnten …

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