Die Union wird bei der nächsten Wahl ein blaues Wunder erleben. Der Entwurf für ein erneuertes Wahlrecht liegt auf dem Tisch. Um den beiden Schwesterparteien CDU und CSU einen Teil ihrer wohlerworbenen Direktmandate abzujagen, ist den Ampelmännern und -frauen im Bundestag jedes Mittel recht. Wenn es nach ihnen gegangen wäre, hätte die bayerische CSU schon bei der letzten Bundestagswahl 11 Direktmandate verloren, die CDU in Baden-Württemberg 10. Die CSU hat bei der Bundestagswahl 2021 in 45 der insgesamt 46 bayerischen Wahlkreise den Sieg errungen. – Da kommt natürlich Neid auf.
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Aber so einfach kann man der „Ampel“ diesen heuchlerischen Taschenspielertrick nicht durchgehen lassen. Wenn man nach wie vor schon mit zwei Stimmen wählen soll, kann man nicht nach der Wahl einen Teil der Erst- oder Wahlkreis-Stimmen für ungültig erklären und die entsprechenden Direktmandate wieder einkassieren, ohne den Willen der Wähler zu vergewaltigen. Denn gewählt ist gewählt. Und zwei unterschiedliche Stimmen sind zwei unterschiedliche Wahlen, die man nicht zu einem Eintopf vermengen und vermischen darf. Das liegt auf der Hand.
Es gibt seit 2002 insgesamt 598 Mitglieder des Bundestages, aber nicht 598, sondern nur 299 Wahlkreise. Wenn die Zahl der Direktmandate und die Zahl der Listenplätze auf Bundes-, auf Landes-, und vor allem auf Parteienebene übereinstimmen soll, dann muss es in der Summe auch 598 Wahlkreise geben, in denen die Listen- oder Parteienwahl durch die Direkt- oder Personenwahl personifiziert wird. Die Zahl der Wahlkreise blieb schon immer hinter der Zahl der Mitglieder des Bundestages zurück. Es gab also schon immer nicht zu viel, sondern viel zu wenig Wahlkreise, um überhaupt von einer „mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ reden zu können, die auch als „personalisierte“ Verhältniswahl bezeichnet wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass aus den 299 Wahlkreisen nicht mehr als 299 Direktmandate entstehen können. Deshalb gibt es für fälschlich sogenannte „Überhangmandate“ im Sinne von überzähligen Direktmandaten jenseits der 299 Wahlkreise gar keinen Raum. Die Stimmen in den 299 Wahlkreisen werden ausgezählt. Wer die meisten Stimmen erzielt hat, ist von allen der Beste und zieht zurecht als Wahlkreis-Sieger in den Bundestag ein. Jenseits der 299 Wahlkreise kann es weder zulässige noch unzulässige Direktmandate geben, die man als „Überhang“ etikettieren und auf das ausgezählte Wahlergebnis oben draufsatteln darf.
Die Ampel-Wahlrechtsreform ähnelt einem AfD-Gesetzentwurf
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein (…) Bundesstaat.“ So steht es im Grundgesetz. Zu einem föderativen Bundesstaat gehört vor allem ein föderatives Wahlrecht. Gewählt wird mit Landeslisten. Die mögliche Zusammenfassung zu Bundeslisten wurde abgeschafft. Sie gehören endgültig der Vergangenheit an. Gemessen an den Bevölkerungsanteilen stehen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Landessitzkontingente zu. Das Saarland darf zum Beispiel 7, der Stadtstaat Hamburg 12 Plätze im Bundestag besetzen, usw. Unter den großen Flächenstaaten darf der Freistaat 93 Bayern und NRW 127 Nord-Rheinländer und Westfalen in den Bundestag schicken.
Das Gewicht der einzelnen Länder im Bundestag hängt von ihren Bevölkerungsanteilen und den sich daraus ergebenden Landessitzkontingenten ab. Die Wahlergebnisse sind deshalb länderweise auszuzählen. Dabei sind zuerst die Landessieger in den Wahlkreisen der Bundesländer zu ermitteln. Hinzu kommen die Listenplätze der Landesparteien, die verbleiben, um das verbindliche Landessitzkontingent voll auszuschöpfen, das anhand der erreichten Zweitstimmenanteile schließlich auf die Landesparteien aufgeteilt wird.
Wahlrechtsreform – der x-te Fehlwurf
Als das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde, wollte aus gutem Grunde niemand zu den Weimarer Verhältnissen zurückkehren. Anders als in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung ist die sogenannte Verhältniswahl nicht in das Grundgesetz übernommen worden. Sie hat also keinen Verfassungsrang. Im Gegenteil sagt das Bundesverfassungsgericht sogar: „Eine bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus“ (BVerfG v. 26.2.1999; BVerfGE 97, 313 (323)). Der Grundsatz der unmittelbaren Wahl verlangt, dass die Wähler auf den Stimmzetteln eine natürliche Person kennzeichnen, die das Wahlvolk in der laufenden Wahlperiode vertreten soll. Die Personenwahl ist also ein Verfassungsgebot. Natürlich kann man alle Abgeordneten zweimal wählen, aber einmal ist genug.
Und das darf man der SPD schon ins Stammbuch schreiben. Herbert Wehner hat gegenüber Günter Gaus (Gespräche mit Herbert Wehner, Hamburg 1966, Seite 105) gesagt: „Ich bin für ein unmanipuliertes Mehrheitswahlrecht, also für das englische System.“ – Wehner wusste warum. Rolf Mützenich und Olaf Scholz wissen das nicht und haben die SPD vollkommen heruntergewirtschaftet.
Der Autor hat im Netz unter www.manfredhettlage.de insgesamt 224 Artikel zum Wahlrecht veröffentlicht. Von ihm ist 2018 im wissenschaftlichen Verlag Berlin in zweiter Auflage das Taschenbuch „BWahlG Gegenkommentar“ (ISBN 978-3-96138-053-1) erschienen.
Herr Hettlage übersieht die folgenden Punkte:
Zusammenfassend wirft Herr Hettlage hier nur Nebelbomben, die allerdings kaum verhehlen können, dass er tatsächlich unser Verhältniswahlrecht durch ein Mehrheitswahlrecht ersetzen will, wovon ausschließlich die Union profitieren würde.
Das Problem ist, dass das englische System nur funktioniert hätte, wenn es gleich 1949 eingeführt worden wäre. Heute ist klar, dass vom englischen System nur die CDU profitiert. Die faktische Abschaffung des Direktmandats, was den Grünen vorschwebt, ist dagegen eine faktische Abschaffung der Demokratie, was wir ohnehin längst haben.
Es ist egal, was man wählt, die Parteien kungeln unter sich aus, welche Mehrheiten herauskommen und welches Personal genehm ist.
Herr Hettlage kommt dauernd mit demselben Sermon; diesmal zeigt er, daß er nicht begriffen hat, was Überhangmandate sind. Überhangmandate sind nicht hinzugemogelt, sie sind auch nicht zusätzlich in anderer Form.
Es gibt genau 299 Direktmandate. Es kann nicht mehr und nicht weniger geben. Der Begriff „Überhangmandat“ beschreibt den Umstand, daß eine Partei mehr Direktmandate erworben hat, als ihr prozentualer Anteil an den Zweitstimmen vorgibt.
Was es zusätzlich gibt, sind die Ausgleichsmandate, die allerdings nicht, wie Herr Hettlage behauptet, der Wahlleiter aus dem Hut zaubert, sondern die das BVerfG eingefordert hat, das nämlich die Zusammensetzung des Bundestages am Zweitstimmenergebnis orientiert sehen will. Dazu kann man ja stehen, wie man will, aber es stellt die derzeitige Rechtsprechung dar.
Das Mehrheitswahlrecht ändert am Problem, daß sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben, nichts. Auch die Direktkandidaten werden von den Parteien aufgestellt, und wenn sie nicht machen, was die Partei sagt, werden sie zur nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt.
Das Problem lösen würde eine regelmäßige Änderung der Wahlkreise und die Abschaffung der Parität, die es ja jetzt schon nicht mehr gibt. 250 Wahlkreise stünden dann 400 Verhältniswahlmandaten gegenüber. Dann würde sich rechnerisch wohl kein Anlaß mehr für Ausgleichsmandate ergeben.
Wer das für weniger demokratisch hält oder damit die Macht der Parteien gestärkt sieht, ist doch meist derselbe, der das derzeitige System ebenso ablehnt; wo ist also der Rückschritt? Die Parteien haben sowieso in jedem System Mittel und Wege, ihre Macht zu zementieren. Wollte man die auflösen, müßte man die Parteien verbieten. Art. 9 GG sichert aber die Vereinsfreiheit zu. Politische Interessenverbände würden sich also unter anderem Namen neugründen.
Wie wäre es, wenn nur parteilose Personen mit nachweislich abgeschlossener und nicht zu Unrecht erworbener höherer Ausbildung und einer gewissen persönlichen Reife in den Bundestag kämen? Die persönliche Reife ist im Wahlkampf in freier Rede im semantisch guten Stil in mindestens 15 Minuten zu einem aktuellen politischen Thema vor einem neutralen Gremium -öffentlich zugänglich- zu leisten. Das Thema wird 1 Stunde vorher bekanntgegeben. Damit wäre die jetzige grün/rote Truppe weitestgehend außen vor (Frau Baerbock z.B. hätte beide Voraussetzungen nicht überstanden). Damit sind auch die Probleme der sogenannten Überhang- und/oder Ausgleichsmandate hinfällig. Deutschland gewinnt seinen Ruf im In- und Ausland allmählich zurück. Die Wahl des Bundespräsidenten soll in ähnlicher Form geschehen.
Im Prinzip eine gute Idee, die Zahl der Abgeordneten zu beschränken. Aber es sollten nur so viele (und ausschließlich!) Direktmandate vergeben werden, wie es Wahlkreise gibt. Ohne den ganzen Schmu mit ausgekungelten Landeslisten, Überhang-, Ausgleichsmandaten und dem ganzen überflüssigen Kram.
Vielleicht kommen wir damit auch wieder zu einem Abstimmungsverhalten, das nicht der Generalsekretär der jeweiligen Partei vorgibt. Raus mit diesem Parteienfilz aus der Politik, raus mit den ganzen parasitären Berufspolitikern aus den Parlamenten!
Und dann noch eine Beamtenquote im Parlament: maximal zehn Prozent. Damit wäre schon viel gewonnen.
Bitte auch die Mitglieder des Bundesrates direkt vom Bürger wählen lassen, zudem den Bundespräsidenten.
Um die Absurdität eines Wahlgesetzes exemplarisch zu zeigen, kann man auch einfach nur die Extrembeispiele heranziehen. Dass das absolut berechtigt ist, zeigt der Gegenbeweis für das andere Extrem, das absolut realistisch ist.
Angenommen 1) in einem Bundesland sind alle Direktmandat-Gewinner von einer bestimmten Partei (oder für diesen Zweck parteilos), 2) aber 95-100 Porzent der Zweitstimmen für andere Partei(en) bundesweit, die 3) selbst keine Direktmandate erreicht hat/haben, würden alle Direktmandate bundesweit gestrichen werden.
Klingt extrem als Beispiel, ist es aber nur bedingt. Tatsache ist, dass Grüne, FDP, Linke und AfD Prozentual rund 1 Prozent aller Direktmandate im Bundestag haben. Es gibt somit einige Bundesländer, in denen eine Partei jeweils nahezu alle oder mehr als zwei Drittel aller Direktmandate hat. Damit sind nahezu die Bedingungen 1 und 3 erfüllt. Die 2) ist nahezu für Bayern erfüllt, aber derzeit auch in Bundesländern, wo vor allem die SPD zwar nahezu alle Direktmandate, aber nur wenig Zweitstimmen erhalten hat, wo sie unter oder bei 20 Prozent ist.
Realistisch: Wenn in einem Bundesland, wo eine Partei (wie CSU oder auch SPD Meck-Pomm z.B.), nahezu alle Wahlkreise mit Direktkandidaten gewonnen hat, aber durchaus realistisch bundesweit die Partei z.B. im Falle der SPD auf 10 Prozent bei den Zweitstimmen fällt, gehen 90 Prozent aller Direktmandate in diesem Bundesland verloren. Das linke Lager als Beispiel macht solche Stimmenwanderungen zwischen Parteien tatsächlch regelmäßig mit Stimmensplitting. Die Sitzverteilung hat dann überhaupt nichts mit dem Wählerwillen in dem Bundesland zu tun. Es findet überhaupt keine Personenwahl mehr statt. bzw. nur zu 10 Prozent. Wenn der daraus resultierende Bundestag dann auch noch das Privileg der Fraktionsgemeinschaft der Union abschaffen würde, würden in Bayern nahezu ALLE Direktmandate abgeschafft werden, da die CSU selbst nur rund 5 Prozent bundesweit ausmacht. Schafft die CSU dann nicht die alleine die 5-Prozent-Hürde, hätte sie nicht einmal drei Direktmandate und wäre gar nicht im Bundestag, obwohl sie 100 Prozent der Direktmandate hat.
Mit anderen Worten: Die Erststimme wird im Extremfall praktisch gar nicht mehr berücksichtigt.
Das war aber nicht Sinn und Zweck der Erststimme. Im Gegenteil. Die Personenwahl des Wahlkreiskandidaten ist eine feste demokratische Säule und gewährleistet die Chancengleichheit.
Völlig Wurscht, wie die Parteivertreter gewählt werden. Ihre Loyalität gilt einzig und allein der Partei, die sie als Direkt- oder Listenkandidaten nominiert hat. Niemand kennt die austauschbaren Typen vom Wahlplakate-Wald. Jeder weiß, wofür sie stehen: Fraktionszwang, Masseneinwanderung, Energiewende… und ein saftiges Tagesgeld ?
ich bin für Direktmandate, ausschliesslich.
299 Direktmandate in denn 299 Wahrlkreisen – und weg mit den Landeslisten und den „Überhandmandaten“ und ähnlichem Unsinn.
Dann wäre der Einfluß der Parteien und deren Filz gedämpft, die Persönlichkeit der Kandidaten und deren Leistung in den Wahlkreisen messbar. Dass wir heute eine Inflation an Abgeordneten haben, die sich aus den parteiinternen Beziehungen in Landeslisten hochgemogelt haben, wäre vorbei.
Die Grünen, Roten und Gelben müssen dann auch entweder Direktmandate erringen oder untergehen. Ohnehin sind ja Grüne und Rote Positionen in den beiden Großparteien dominant.
Statt über 736 nur 299 – welch ein Segen.
Das macht doch nichts, die verzichten doch gerne für die gute Sache und geben damit auch freiwillig Stimmen ab, denn wer fremdbestimmt ist muß doch nicht selbst Regierungspolitik betreiben, da reicht etwas Opposition der Form halber und wenn man brav ist, dann darf man auch mal im Kanzleramt vorsprechen und wer sich in so eine Position begibt, den kann man doch nicht für voll nehmen, wenn man in die Vergangenheit vor Merkel zurück blickt.
Normal wäre es die Roten und Grünen zu vertreiben, aber mit denen koalieren sie ja schon in den Ländern und müssen still sein, sonst haben sie bald garnichts mehr zu melden. Das sind Befehlsempfänger reinsten Wassers, was man ja schon an ihrer Spitze sieht und somit machen sie die Deutschen zu Sklaven der westlichen Hochfinanz und die sollten sich schämen und nie mehr aus der Ecke kommen, es sei denn sie treten mit einem neuen Profil an, was sie mal zeitweise hatten, aber nun zum Türvorlegen verkommen sind.
Im Gesetzentwurf fehlt noch die Umbenennung des „Bundestags“ in „Volkskammer“.
Aber ganz ehrlich: Was soll der ganze Quatsch mit den Ausgleichsmandaten? Wenn gemäß GG 50% des Bundestags durch Direktwahl und die anderen 50% durch Parteilisten über Verhältniswahl bestimmt werden, dann sollte man dieses Hybridsystem auch so akzeptieren, wie es ist – und es nicht durch Aufblähung mit Listenkandidaten, für die es in der Verhältniswahl nicht gereicht hat, und die demnach auch nicht gewählt wurden, in eine 100%-ige Verhältniswahl zu verwursteln, und sie dem Fußvolk vorzugaukeln.
Und wenn die Parteischranzen das Hybridsystem nicht zu akzeptieren bereit sind, dann bin ich als Wähler auch nicht mehr bereit, eine Verhältniswahl zu legitimieren, sondern nur noch eine reine Direktwahl.
Es kann nicht sein, daß die zukünftigen Parteiapparatschicks noch mehr Macht bekommen. Das ist ja bald wie in China oder Rußland …
Ich möchte mit meinen beiden Stimmen mit beeinflußen können wer in den Bundestag kommt.
Daher:
299 Wahlkreise entspricht 299 direkt gewählte Bundestagabgeordnete. Das ist die demokratischte Form einer Wahl.
Dazu noch 100 Bundestagsabgeordnete über die Listenwahl.
Ergibt eine max. Anzahl von 399 Sitzen im Bundestag und das alles demokratischer als der neue Vorschlag. Obendrein spart es viel Geld …
Bewerber für ein Bundestagsmandat sollten mindesten 40 Jahre alt sein und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung inkl. einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben.
Ich kann nicht erkennen, warum es ein „Pro-CDU“ Wahlrecht geben sollte. Vielleicht sollte man, jemseits der schwarz-orange beschlagenen Parteibrille, mal folgendes vergegenwärtigen: Ein Mehrheitswahlrecht funktioniert NICHT, wenn es mehr als zwei Parteien gibt. Das beste Beispiel ist Frankreich, das ein reines Mehrheitswahlrecht besitzt, aber inzwischen ein ähnlich kleinteiliges Parteiensystem wie Deutschland. Der FN kam bei der Zahl der absoluten Stimmen schon lange auf landesweit um die 30 % doch das „alles-oder-nichts“ des Mehrheitswahlrechtes führte zu der absurden Situation, dass die Partei in der Nationalversammlung in Paris mit weniger als drei Prozent Abgeordneten saß. Und das, obwohl der Macron-Kandidat oft nur wenige Prozent vor dem der FN oder später RN lag.
Das jetzige System ist vor allem ein System zum Schutz der Pfründe und Einkommen von Funktionären der CDU und noich mehr CSU, in geringerem Maße auch der SPD und Grünen. Ein Direktmandat sollte es grundsätzlich nur geben, wenn der Kandidat auf Anhieb mehr als 50 % der Stimmen holt. Die Anzahl der Abgeordneten, die das können dürfte bundesweiit unter 10 absolut liegen. Schon allein das verbietet jedes Mehrheitswahlrecht von vorn herein. In einem System mit sechs größeren und 20 Kleinparteien auf dem Wahlzettel sind 50 % praktisch nicht zu erzielen. Daher sollte es in Deutschland gar keine Erststimme mehr geben.
Man kann gerne in eine Diskussion einsteigen, was uns das granulare Parteiensystem Deutschlands bringt, Aber nota bene, liebe CDUler in- und außerhalb der TE-Redaktion: Dann habt Ihr auch wieder die Wähler der AfD (die eher nicht zur SPD oder FDP wechseln werden) am Hals und niemanden mehr, mti dem Ihr die Dauerkoalitionen der Union mit den linken Parteien rechtfertigen könntet. Die CDU müsste auf einmal wieder konservatv sein, Koalitionen mit den Grünen bekämen die Spitzenfunktionäre weder durch Parteitage noch konstituierende Landtagssitzungen.
Es ist klar, warum gerade und vor allem die Union am bestehenden System hängt, Es zementiert ihr Einkommen und den Status Quo. Ich stehe der Ampel so fern wie es nur geht,aber manchmal verbinden gemeinsame Feinde doch
Der Parteienstaat sollte ganz aufgegeben werden. Warum nicht ausschließlich Direktwahl mit 598 Wahlkreisen oder bei 299 Wahlkreisen gewinnen die zwei Erstplazierten. Aufgestellt werden Kandidaten aus Parteien oder unabhängige. Natürlich können auch mehrere Kandidaten ein und derselben Partei für ein Direktmandat kandidieren. Nach der Wahl finden sich dann die Gruppen im Bundestag. Das können natürlich auch Parteigruppen sein.
Eigentlich bräuchte man gar keinen Bundestag mehr, sondern nur noch eine Basisdemokratie. Bis vor wenigen Jahren benötigte man Repräsentanten, da der Souverän – nämlich der Bürge – bei Abstimmungen nicht vor Ort sein konnte. Das ist heute in Zeiten von Internet, Blockchain, Verschlüsselung und anderen Techniken nicht mehr notwendig. Der Bürger kann wählen und Entscheidungen fällen. Jederzeit und fast von überall. Und diese Entscheidungen wären zu seinem Nutzen und nicht zum Nutzen dubioser Lobbyisten, Großkonzerne und Superreicher.
Das hätte auch den Vorteil, die Parteien loszuwerden, die sich diesen Staat zur Beute gemacht haben.
Das haben doch die Schweizer und leisten sich dennoch ein Parlament, vlt weil jemand die Gesetze schreiben muss, die dann das Volk ablehnt oder akzeptiert. Grundsätzlich aber ja – die Leute sollen entscheiden. Wird nicht helfen, wenn sich die Entscheider dann nicht informieren aber ist ein Schritt in eine richtige Richtung.
Um Partei- und NGO-Diktatur wie in D. heute zu vermeiden, muss man aber etwas sonst noch tun. Aber schon das helvetisches Model würde diese Armleuchter in BT zum Tode erschrecken. Ich habe aber irgendwo gelesen, dass sich manche Politiker in der Schweiz überlegen, ob man das Prinzip – jedes neues Recht muss durch das Volk in Volksbefragung akzeptiert werden – nicht abschaffen sollte. Dann kann man zB einen Notstand ausrufen, wenn man will und sich nicht kümmern muss, was die ungewaschene Massen denken.
Mein Vorschlag: Sitzverteilung nach Zweitstimme. Die Verteilung der Mandate vorrangig an Direktgewählte. Und sollten zu wenig Direktgewählte zur Verfügung stehen, kann die Partei mit anderen auffüllen. Sollten zuviel zur Verfügung stehen, ist die betreffende Partei frei im Aussortieren.
Das ist in etwa das, was derzeit diskutiert wird. Mit dem Unterschied, dass bei Ihnen die Parteiliste „bestraft“ wird, wenn sie viele, zu viele, direkt gewählte Kandidaten hat.
Ein einziges System in dem überhaupt eine theoretische Chance besteht, dass ein sogenannter unabhängiger Kandidat ins Parlament zieht, ist wo man Sitze in Wahlkreisen durch direkte Wahl entscheidet – auf dem Ebene von dem Wahlkreis ist das auch proporzionell, so lange es nur einen Sieger in dem Wahlkreis geben kann. Also ein Kandidat pro Wahlkreis und die Sache ist erledigt. Wie uns aber GB zeigt, schützt so ein System nicht gegen die Parteidiktatur. In Fakt in ganzen Westen, mit der Ausnahme der Schweiz, gibt es Anzeichen, dass die politische Klasse sich von dem Wahlvolk unabhängig gemacht hat.
Herr Hettlage, Sie liegen sowas von richtig! Hinzukommt, dass Parteilose nicht von einer Wahl ausgeschlossen werden dürfen. Wie man beispielsweise an einem OB Palmer sehen kann, können die Parteien nicht nur, sondern sie üben direkten Druck auf Kandidaten aus und schließen diese auch mittels von Parteiordnungsverfahren und anderen parteiinternen Sanktionen von einer Aufstellung aus, selbst wenn die Kandidaten große Unterstützung der Wähler haben. Wenn parteilose Kandidaten nicht antreten können, ist das somit ein Verfassungsbruch. Und umgekehrt ist es so, dass jedes Parteimitglied sich auch direkt ohne Unterstützung der Partei um ein Mandat bewerben kann, das von daher auch nicht auf die Zweitstimmen angerechnet werden könnte. Von daher ist die Reform eine Schwachsinnsgeburt.
Die CDU wird schon irgendwie mitmachen, sie hat ja auch eine Frauenqoute. Merz wird geschickt taktieren, und kurz vor Toresschluss umfallen.
Ja gut, das mag ja alles richtig sein, was hier geschrieben wurde. Aber es besteht ja nun mal der Auftrag das Parlament endlich, nach wievielen Auffoderungen seitens des BvG eigentlich, auf Normalgrösse zurechtzustutzen! Dazu findet man hier im Text nichts und dies aus gutem Grund! Denn es ist schlichtweg nicht möglich dies ohne, dass der eine oder andere Federn lässt durchzuführen!
Die tolle CDU/CSU hatte Jahre lang die Möglichkeit das Wahlrecht in ihrem Sinne zu reformieren! Jetzt rumheulen und zu klagen zeugt nur von absoluter Unfähigkeit!
Steht doch alles im Text. Die Bundesrepublik hat eine föderale Struktur. Die Direktmandate sind von vornherein raus. Wenn in Bayern beispielsweise gewählt wird, dann sind darüber hinaus die übrigen Sitze in gleicher Zahl wie die bayerischen Wahlkreise gemäß der BAYERISCHEN Zweitstimmen-Prozentpunkte auf die zu verteilen, deren Listen als Partei oder Fraktionsgemeinschaft deutschlandweit die 5 Prozenthürde schaffen. Fertig.
Oder anders ausgedrückt: Die bayerischen Wähler bestimmen einzig UND allein die Abgeordneten, die aus Bayern kommen. Niemand sonst. Ergebnisse in anderen Bundesländern haben lediglich Einfluss auf die 5-Prozent-Hürde, nicht aber auf die gewählten Abgeordneten, ob Liste oder Direktgewählte.
„Denn es ist schlichtweg nicht möglich dies ohne, dass der eine oder andere Federn lässt durchzuführen!“
Was heißt „Federn lassen“. Der Normalzustand des BT sind 598 Abgeordnete, keiner mehr, keiner weniger und nicht über 700 wie derzeit.
Es müsste also niemand Federn lassen, sondern ggf. nur ungerechtfertigte Zusatzposten abgeben.
Was ist daran so schwierig, 299 Mandate werden durch Direktwahl vergeben und 299 teilen sich nach Anteilen an Zweitstimmen auf (wobei ich zusätzlich noch für die Abschaffung der 5%-Hürde wäre).