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Thüringen und Sachsen wählen seit August

Nur „Papierwahlen“ sind fälschungssichere Wahlen

von Gastautor

14.08.2024

| Lesedauer: 6 Minuten
Der 1. September ist in Thüringen und Sachsen nicht der erste, sondern letzte Wahltag. Das ist der Briefwahl zu verdanken und ihren Tücken. Doch es gibt mit der "Alternativen Glaubhaftmachung" ein wenig beschriebenes, aber eher noch explosiveres Feld. Von Dieter Schneider

Dieter Schneider ist erfahren wie kaum einer in allen Untiefen von Wahlverfahren und Wahlpraxis. Sein Augenmerk richtete sich mit der Zeit immer mehr auf die  Manipulationsmöglichkeiten. Schon Josef Stalin dürfte mit seinem berühmten Wort, dass es aufs Zählen ankommt, nicht aufs Wählen (in den Stimmbezirken) das spätere Zusammenzählen gemeint haben. Das Thema wird TE weiter beschäftigen. Hier der Einstieg.

Für das vorläufige amtliche Wahlergebnis zählen am Wahlabend anonym bleibende „Staatsdiener“ durch Ihre Eingabe in eine spezielle EDV-Datei zusammen.

Ein zweites Mal auf Grund der Wahlniederschriften wird nicht mehr oder wieder durch andere oder die gleichen anonymen Staatsdiener zusammengezählt.

Der Unterschied zwischen Zählen und Zusammenzählen

Im Wahlprogramm des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump steht unter Punkt 1 (von 20 Punkten): Unsere Wahlen sichern, einschließlich Wahlen am selben Tag, Wähleridentifikation, Papierwahlen und Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Mit „Wahlen am selben Tag“ ist offensichtlich die Abschaffung der Briefwahl über mehrere Wochen als Alternative zur herkömmlichen Urnenwahl an einem Tag in einem örtlichen Wahllokal gemeint.

Der 1. September ist in Thüringen und Sachsen nicht der erste, sondern der letzte Wahltag

In Deutschland sieht es bei den bereits laufenden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen so aus: Die Wahl in Thüringen begann am 12. August und beginnt nicht erst am 1. September. In Sachsen hat sie sogar eine Woche früher begonnen. Der 1. September ist nicht der erste und einzige Wahltag, sondern der letzte Wahltag.

Ab 12. August können Erfurter Wahlberechtigte ihre Stimmen auch in einem sogenannten „Wahlbüro“ abgeben. Da können sie ihre verschlossenen roten Wahlbriefe mit den inliegenden verschlossenen blauen Stimmzettelumschlägen und dem darin enthaltenen entsprechend angekreuzten Stimmzetteln in eine „Wahlurne“ werfen. (So die Beschriftung einer bei Wahlen üblichen Tonne bei der letzten Briefwahl im Rathaus meiner Heimatstadt.)

Diese „Wahlurne“ ist aber nichts anderes als eine besondere Form eines Gemeindebriefkastens

Aber gewählt ist gewählt, auch wenn diese Simulation einer vorzeitigen Urnenwahl nachdenklich machen muss. Vielleicht soll misstrauischen Briefwählern die Sorge genommen werden, ihr Wahlbrief könnte auf irgendeine Weise unterwegs verloren gehen. Da in meiner Heimatstadt in Hessen drei junge Damen von der Stadtverwaltung im „Wahlbüro“ gleichzeitig bereitsaßen, den Wählern zu helfen, nicht nur korrekt, sondern möglichweise auch „richtig“ zu wählen, sind auch andere Erklärungen möglich.

Die Diskussionen um die erhöhte Gefahr von Manipulationen bei Briefwahlen sind mehr oder weniger bekannt und sollen an dieser Stelle auch nicht angereichert werden. Vielmehr soll auf die oben zitierte Forderung nach „Papierwahlen“ eingegangen werden. Und das nicht im Hinblick auf die dieses Jahr stattfindenden Wahlen in den USA, sondern im Hinblick auf die gerade begonnenen Wahlen in Thüringen und Sachsen.

„Alternative Glaubhaftmachung“

Auf diesen Begriff bin ich erstmals gestoßen, als auf TE und anderen Medien berichtet wurde, dass in deutschen Konsulaten in manchen Staaten auf Anweisung des Auswärtigen Amtes hin auch ohne fehlende „Papiere“ auf Grund glaubwürdig klingender Geschichten Visa ausgestellt wurden.

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Was hat nun diese Alternative Glaubhaftmachung mit dem aktuellen deutschen Wahlrecht zu tun?
Sehr viel!

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis, das am Wahlabend verkündet wird, ist eine Art Alternativer Glaubhaftmachung, denn das vorläufige amtliche Wahlergebnis beruht nicht auf den Wahlniederschriften auf Papier, sondern auf fernmündlichen Durchsagen der Ergebnisse am letzten Wahltag durch die Wahlvorstände der Wahlbezirke an die Gemeinden, wo sie von Gemeindemitarbeitern in ein spezielles EDV-Programm eingegeben werden.

Nun verlautbarte die Bundeswahlleiterin im Hinblick auf die nach deutschem Wahlrecht durchgeführte EU-Wahl 2024:

Das endgültige (amtliche) Wahlergebnis wird anhand der Wahlniederschriften – also anhand physischer Dokumente – auf Papier – ermittelt. Das kann nicht durch Cyberangriffe manipuliert werden.

Das entspricht aber nicht der Praxis der Stimmauszählung in wahrscheinlich fast allen Gemeinden.

Denn die sieht so aus: Am Wahlabend werden – wie schon beschrieben – die Wahlergebnisse durch telefonische Durchgabe („Alternative Glaubhaftmachung“) in eine EDV-Datei eingespeist und dann als vorläufiges amtliches Wahlergebnis über die Medien bekanntgegeben.

Die Wahlniederschriften mit den vom gesamten Wahlvorstand eines Stimmbezirkes bestätigten Ergebnissen gehen meistens erst am nächsten Tag bei der Gemeinde ein. Dazu ist zu bemerken, dass sie eigentlich bei von oben bestellten Kreiswahlleitern eingehen müssten. Die haben aber keinen eigenen Verwaltungsapparat, sondern delegieren die persönlichen Übergaben und folgende Auswertung der Wahlniederschriften an Gemeindemitarbeiter.

Die Wahlniederschriften haben als Anhang interessante Dokumente (auch auf Papier):
• Alle Stimmzettel, die durch Mehrheitsbeschluss der einzelnen Wahlvorstände für ungültig erklärt wurden
(und nur bei Briefwahlen):
• Alle geöffneten roten Wahlbriefe mit ungeöffneten blauen Stimmzettelumschlägen, die wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten zurückgewiesen wurden (z. B. fehlende Unterschrift auf der beiliegenden Erklärung, Zusätze auf inliegendem Papier, unverschlossener blauer Stimmzettelumschlag).

Werden für ungültig erklärte Stimmzettel dann doch als gültig anerkannt, erhöht das die Wählerzahl und Stimmen für die verschiedenen Parteien.

Bei der EU-Wahl waren das bei rund 40 Millionen Wählern in Deutschland 27.686 zunächst (also mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis festgestellte) ungültige Stimmen, die dann durch Überprüfung der Wahlniederschriften für gültig erklärt wurden. Diesbezüglich scheint die Aussage der Bundeswahlleiterin zutreffend zu sein, dass mit der Auswertung der Wahlniederschriften die vorläufigen amtliche Wahlergebnisse berichtigt werden können.

Mit den zweiten Anlagen, den zurückgewiesenen Wahlbriefen, ist es schon schwieriger. Die erscheinen, obwohl sie in der Wahlniederschrift rechnerisch festgehalten werden müssen, weder im vorläufigen amtlichen Wahlergebnis noch im endgültigen amtlichen Wahlergebnis. Sie verschwinden rechnerisch spurlos in der Zahl der Nichtwähler. Es ist demnach von außen nicht mehr erkennbar, wenn auffallend viele Wahlbriefe in den einzelnen Stimmbezirken zurückgewiesen wurden.

Die eigentlichen Wahlniederschriften werden auch nur auf formale Fehler überprüft. Es wird weder ein zweites Mal gezählt, noch werden die zwei Einzelergebnisse für jeden Stimmbezirk (vorläufiges amtliches Wahlergebnis in der EDV und Nachzählung auf Grund der Wahlniederschriften für jeden Stimmbezirk) systematisch verglichen.
Es bleibt also mit minimalen und damit unbedeutenden Abweichungen bei der alternativen Glaubhaftmachung für die Wahlergebnisfindung auf Grund telefonischer Durchsagen und folgender Eingabe in das EDV-System.

Dafür nur ein Beispiel: Bei der EU-Wahl in meiner Heimatstadt waren die vorläufigen und endgültigen Wahlergebnisse für alle Parteien, die mindestens einen Sitz im EU-Parlament errungen haben, identisch. Eine Kleinstpartei wurde von 56 auf 58 Stimmen bei 73.758 Wählern hochgestuft, die nächstfolgende von 43 auf 41 Stimmen herabgestuft. Ansonsten unterschied sich die Bekanntgabe beider Ergebnisse darin, dass die Reihenfolge der Parteien beim vorläufigen amtlichen Ergebnis der auf dem Stimmzettel entsprach, während das endgültige amtliche Ergebnis die Rangfolge der Parteien abbildete.

Wahlfälschung

Nur durch den Vergleich von vorläufigen Ergebnissen durch telefonische Durchsagen mit den Ergebnissen auf den Wahlniederschriften kann eine wichtige Möglichkeit des Wahlbetruges aufgedeckt werden. Wenn festgestellt wird, dass die Wahlergebnisse voneinander abweichen, gelten die Ergebnisse auf dem Papier der Wahlniederschriften.

Wie erfolgt dann die Korrektur? Durch eine Korrektur in der EDV-Datei!
Vom wem? Durch Mitarbeiter der Gemeinden im Auftrag der Wahlleiter!
Die Gemeindemitarbeiter können dann auch die sein, die die Daten auf Grund telefonischer Durchsagen am Wahlabend in die EDV eingegeben haben.

Beispiel Landtagswahl NRW

Bei einer früheren Landtagswahl in NRW wurde in über 50 Stimmbezirken landesweit festgestellt, dass die vorläufigen Wahlergebnisse für eine Partei völlig unglaubwürdig waren, weil ihr viele Zweitstimmen gestohlen wurden und dabei dämlicherweise vergessen wurde, auch die entsprechenden Erststimmen verschwinden zu lassen. Das wurde wahlrechtlich in den betreffenden Stimmbezirken ohne Ergebniswirksamkeit (im Hinblick auf die Sitzverteilung im NRW-Landtag) auf undurchsichtige Weise korrigiert.

Nur in einem Stimmbezirk in Mönchengladbach kam es deshalb zu einer Strafanzeige wegen Wahlfälschung, weil die veröffentlichten Zahlen in einem Stimmbezirk nicht denen auf der Wahlniederschrift entsprachen. Das Verfahren wurde nach langer Zeit eingestellt, weil die Täter nicht zu ermitteln waren. Der Wahlvorstand hatte wahrscheinlich behauptet, die richtigen Zahlen telefonisch auf Grund der Wahlniederschrift durchgegeben zu haben. Der Gemeindemitarbeiter oder eine Gemeindemitarbeiterin auf der anderen Seite der Telefonleitung hatte wohl angegeben, nur die durchgegebenen Zahlen in den Computer eingegeben zu haben.

Daraus folgert allgemein: Für Täter auf beiden Seiten der Telefonleitung bei der Alternativen Glaubhaftmachung von Wahlergebnissen ist es persönlich völlig risikolos, entweder falsch zu senden oder falsch weiterzuleiten.

Schlussfolgerungen für Sachsen und Thüringen

Es ist bei den Wahlen in Sachsen und Thüringen nicht nur bei den Erststimmen, sondern auch bei den Zweitstimmen mit einigen knappen Ergebnissen zu rechnen. Da ist die Versuchung für an der Wahl beteiligte „Zähler“ besonders groß, „demokratisch“ zu zählen. Wenn die Wähler in Sachsen und Thüringen von den Parteien und Medien auch noch während der bereits laufenden Wahl aufgerufen werden, nur demokratische Parteien und Demokraten zu wählen, dann nehmen das auch die vorgesehenen Zähler für den 1. September wahr.

Es sollte schon vor dem letzten Wahltag und damit dem Auszähltag 1. September in Sachsen und Thüringen gesichert werden, dass die Zahlen vom Papier der Wahlniederschriften in einer gesonderten Datei zusammengetragen und für den jeweiligen Wahlausschuss vor dessen Beschlussfassung des Kreiswahlergebnisses gedruckt werden. Und das nicht durch einzelne Mitarbeiter, sondern durch verpflichtete Dreierwahlvorstände:

Eine Person liest von der Wahlniederschriften die Zahlen laut von den Wahlniederschriften ab, eine zweite Person gibt die Daten direkt in den Computer, eine Dritte überwacht das. Genau das habe ich bei einer hessischen Kommunalwahl mit sehr differenzierter Stimmauszählung (wegen der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens) ab Montag nach der Wahl stichprobenweise persönlich als Wahlbürger beobachten dürfen.

Rechtlich sollten möglichst schnell zwei Dinge geklärt werden

Wahlrechtlich:
Ist die Regel in den sächsischen und thüringischen Wahlkreisen so, dass die Wahlergebnisse dort nicht ein zweites Mal auf Grund der Wahlniederschriften zusammengezählt werden?
Strafrechtlich:
§ 107a (2) Strafgesetzbuch:
Ebenso wird bestraft, wer ein Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.

Ist es eine strafbare unrichtige Ergebnisverkündung, wenn nachweisbar die Wahlergebnisse nicht auf Grund der Wahlniederschriften (auf Papier!), sondern auf Grund „Alternativer Glaubhaftmachung“ durch fernmündliche Durchsage und unkontrollierte Dateneingabe erfolgten?

Eine letzte Klarstellung: Nach deutschem Wahlrecht beschließen Kreiswahlauschüsse die Wahlergebnisse, die Kreiswahlleiter in der Eigenschaft als Vorsitzende der Wahlausschüsse verkünden sie in einer öffentlichen Sitzung einige Tage nach der Wahl. Da bleibt zu klären, wer sich strafbar machen könnte, wenn unrichtig ermittelte Ergebnisse verkündet werden. Diesbezüglich sollten sich vor allem alle Mitglieder von Wahlausschüssen in Sachsen und Thüringen kundig machen.


Dieter Schneider war lange selbst Wahlhelfer und ist seit Jahrzehnten Kenner der real existierenden deutschen Wahlvorgänge, worüber er oft auf TE schrieb.

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36 Kommentare

  1. Man koennte meinen, an einem
    bewaehrten System wird bewusst verschlimmbessert.
    Zu USA und Nicht-Paperwahlen empfehle ich diese erschreckende Lektuere:
    https://mitteldorf.substack.com/p/electronic-election-theft-in-america?utm_source=substack&utm_campaign=post_embed&utm_medium=web

    https://www.paulcraigroberts.org/2024/08/21/rigged-polls-creating-a-false-narrative-to-enable-election-theft/

    Und aus UK kann ich berichten, dass saemtliche Wahlzettel nummeriert sind, und dass diese Nummer mit den Waehlerdaten verbunden ist.
    Und niemand findet bedenklich, dass es dort also keine geheime Wahl mehr gibt.

  2. „wo sie von Gemeindemitarbeitern in ein spezielles EDV-Programm eingegeben werden.“
    „Wie erfolgt dann die Korrektur? Durch eine Korrektur in der EDV-Datei! Vom wem? Durch Mitarbeiter der Gemeinden im Auftrag der Wahlleiter! Die Gemeindemitarbeiter können dann auch die sein, die die Daten auf Grund telefonischer Durchsagen am Wahlabend in die EDV eingegeben haben.“
    Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Eine nachträgliche und in sich stimmige Veränderung von Zahlen in ‚der EDV‘ ist spurenlos und viel einfacher und wirkungsvoller durchzuführen als durch eine ideologische Zusammenrottung der Wahlhelfer in den Wahlbezirken. Man denke auch an die Veränderung von Zahlen auf Kreis- und Landesebene. (Das Gerede von den Briefwahlstimmen ist nur ein Ablenkungsmanöver.)

  3. Im Wahllokal selbst geht eigentlich nicht wirklich etwas in Sachen Betrug.

    Große Sorge macht mir die Briefwahl, weil letztlich niemand dabei ist, wenn die Wochen vor der Wahl reinkommenden Wahlbriefe in die Urne geworfen werden.

    Wandern sie in den Schredder, und stattdessen eine gleiche Anzahl im gewünscten Stimmverhältnis vorbereiteter Briefe in die Urne? Niemand kann das kontrollieren.

    Da sitzen ja in der Regel linke Behördenmitarbeiter. Und Leuten, die sich im Kampf gegen den auferstehenden Faschismus wähnen, ist alles zuzutrauen.

  4. Wer oder was verhindert effektiv, dass auch in einem klassischen Wahllokal Stimmen für die Schwefelpartei ungültig gemacht werden (die berühmte Unterschrift auf dem Wahlzettel, ein Kreuz zu viel,… – es gibt solche Verdachtsfälle bei Stimmen für die AfD), wenn sich z.B. der Wahlausschuss (sind doch alles gute Demokraten) einig sein sollte?

    Mir fehlt der Glaube daran, dass nur die Briefwahl manipulierbar ist.

    • Das wäre statistisch nachweisbar, wenn überraschend viele Stimmzettel, bei denen mitunter die AfD angekreuzt ist, ungültig wären.

      Wir brauchen ähnlich dem Rechnungshof eine Institution, die völlig unabhängig und mit allen Möglichkeiten ausgestattet ist, Wahlen zu überprüfen. Zudem muß diese unselige Briefwahl massiv eingeschränkt werden.

  5. Thema Briefwahl: Sind nicht bei der letzten Präsidentenwahl in den USA in einem Bundesstaat 100.000 mehr Briefwahlen eingegangen, als verschickt wurden? Manipulationsmöglichkeiten bei Briefwahl gibt es viele. Da wären z.B. die Seniorenheime, wo die freundliche Pflegekraft „unterstützen“ kann. Kann man eigentlich zweifelsfrei ermitteln, dass jemand, der an der Briefwahl teilgenommen hat nicht auch noch an der Urne abstimmt? Wozu überhaupt Briefwahl? In der DDR gab es so was nicht (da gab es ja auch keine richtigen Wahlen). An der letzten Volkskammer Wahl (Mai 1989 glaub ich) wollte ich nicht teilnehmen. Am Wahltag klingelte es an der Tür und 3 Wahlhelfer standen mit der sogenannten „fliegenden Wahlurne“ da. Ich sollte doch bitte wählen. Bei den DDR Zetteln gab es keine Felder, wo man ein Kreuzchen machen konnte (Verbesserungsvorschlag für nächste BT Wahl ähnlich vorzugehen). Es standen einfach die Namen der Kandidaten drauf (die betrefenden Parteien wohl auch). Hat man jetzt den Zettel einfach durchkreutzt, war das keine Ablehnung des Wahlvorschlages, sondern die Stimme ungültig. Ich machte mir die Mühe, jeden einzeln durchzustreichen, aber egal. Was ich eigentlich sagen wollte: solch „fliegende Wahlurnen für Menschen, die Körperlich nicht zum Wahllokal kommen können, sollten sich auch heute einrichten lassen. Briefwahl ist abzuschaffen. Bin ich am Wahltag verreist (der Wahltermin steht lange genug fest) kann ich ben nicht wählen. Für die anstehenden Wahlen im Osten fürchte ich eine massive „Korrektur“. Da das Grundgesetz sowieso nur noch eine Empfehlung ist und Nancy und ihre Meute bei Bedarf für „Feinjustierung“ sorgt, erwarte ich nicht allzu viel Überraschungen.

  6. Selbst wenn sie Schwarz wählen, bekommen sie trotzdem Grün. Damit die CDU bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine Machtoption mit den Grünen hat, werden die beiden Landesverbände auf Linie gebracht. Selbst wenn die Grünen nicht in die Landtage kommen sollten, wird Grüne Politik gemacht. So oft wie Sachsens Ministerpräsident mit hellgrüner Krawatte auftritt, ist das doch ein Zeichen der Anbiederung und Unterordnung. Ansonsten kann man auch bei Papierwahlen auf der einen Seite etwas schneller, dafür auf der anderen Seite etwas langsamer zählen. Das wird man höchstens stichprobenartig nachzählen und dann sagen, „passt schon“.

  7. Misstrauen ist angebracht !

    Bei CumEx-Aussitzern und -Vertuschern sowie RKI-File-Schwärzern muß man mit allem rechnen.

    Warum soll es in Deutschland, wo derzeit so gut wie alles schiefgeht, ausgerechnet bei Wahlen funktionieren ?

    Dieses Misstrauen haben sich die „guten Demokraten“ ehrlich „verdient“.

    • wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch……..

      der langzeit-ahnunslose Wähler ist aber offenbar ganz erpicht darauf, mehrfach belogen zu werden.

  8. „Nur „Papierwahlen“ sind fälschungssichere Wahlen“.

    Nicht nur Papierwahlen – sondern Präsenzwahlen wie in den meisten europäischen Ländern !

    Deshalb – solange die Briefwahl für alle und jeden offen steht und ohne weiteres, wie mehrfach geschehen bereits ausgefüllte Wahlunterlagen in Umlauf kommen können – ist es dringend notwendig, die Stimmenauszählung für Präsenzwahl im Wahllokal und für die Briefwahl separat durchzuführen und auszuwerten und nicht einfach ungesehen in einen Topf zu werfen.

    Ich denke, es würde sich damit genau das bestätigen, was schon lange als ungutes „Gefühl“ im Lande grummelt, von den Kartellparteien aber konsequent bestritten wird.
    Nur Fakten können hier Aufklärung bringen – und dazu braucht es Wahlbeobachter – nicht nur die aus der EU oder sonst woher, sondern aufmerksame Bürger vor Ort.
    Die Kommunalwahlen ’89 in der Ehemaligen lassen grüßen.

    • Genau. Alleine bei den politischen „Unwägbarkeiten“, die vom 12. August an noch geschehen können und die eigene Wahl als vollkommen daneben erscheinen lassen, wäre gut, selbst zum Stichtag im Wahllokal zu erscheinen.
      Zudem: inzwischen haben sie bei der bsw zwar ein Programm wie eine Kandidatenliste für Thüringen ins www gestellt – aber ich muss mich als Wähler selbst kümmern, was für „Hintergrund“ die Kandidaten mitbringen? Weshalb ist keine Biografie angehängt? Ich wähle doch kein leeres Blatt, von dem ich nicht wissen kann, wie es „im Anschluss“ in wessen Namen auch immer agieren wird? https://bsw-th.de/wp-content/uploads/2024/06/240609_Kandidatenliste.pdf

      • Das BSW ist in der Tat undurchsichtig und damit suspekt.

        Nicht nur, dass die Gründerin und Namensgeberin kein sichtbares Amt in der eigenen Partei bekleidet – die Personaldecke scheint ausgesprochen dünn zu sein, ganz abgesehen davon, dass bei den bekanntgewordenen Personen die politische vergangenheit nicht dokumentiert ist.

        Der immer wieder geäußerte Gedanke, das BSW sei ein vom Parteienkartell und/oder VS installiertes U-Boot macht insofern Sinn, das Wagenknechts geforderte Koalitionsbedingungen ‚Ende der Waffenlieferungen für die Ukraine‘ und ‚klare Absage an die geplante Stationierung von US-Atomwaffen‘ vor allem der CDU mit der Begründung einer notwendigen Regierungsbildung mit dem BSW zur Verhinderung einer AfD-Regierung den Rückzug von bisher so vehement wie sinnlosen Standpunkten bzgl. Ukraine und Aufrüstung erlauben würden.
        Als CDU-Stratege würde ich dann bei Koalitionsverhandlungen mit dem BSW den ohnehin nicht haltbaren Ukraine-Standpunkt opfern zugunsten der Beibehaltung der Aufrüstung.

        Wie sagte neulich Harald Schmidt so schön:

        „Da kommt mir meine Halbtagsausbildung als Politikwissenschaftler zugute….“

  9. Solange es die Möglichkeit einer Briefwahl gibt (eigentlich ausgeschlossen, wenn man das GG ernst nehmen würde!), ist immer ein Wahlbetrug möglich. Keiner kann überprüfen, was mit den Briefwahlzetteln passiert und ob es mehr oder weniger werden bei der Einlagerung und beim Transport zu Einlagerung. Diesem „Staat“ und deren Handlangern ist mittlerweile alles zu zutrauen und ich glaube diesem „Staat“ rein gar nichts mehr. Es wird ständig gelogen und betrogen und keine Konsequenzen (Corona, RKI-Files, Nord-Stream, Atomaustieg, Verfassungsschutz, etc. pp.). Die Mainstream-Medien und „Justiz“ sind vollkommen abhängig und machen bei all dem willfährig mit. Dieses System ist am Ende und ich verachte es zutiefst.

  10. Was der Artikel auch vergessen hat – die Wahlen und auch die Auszählung sind öffentlich. Wenn eine Partei, es wäre ja wahrscheinlich die AfD, ernsthaft Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung hat, dann kann sie jederzeit jemanden in die Wahlbüros schicken, mitzählen und kontrollieren. Und dass gerade bei Briefwahlen, bei denen i.d.R. die Grünen/Linken besser abschneiden, Wahlbriefe „verloren“ gehen, halte ich doch für unwahrscheinlich.

  11. Wenn der Wähler in Thüringen hört, er darf nur „demokratisch“ wählen, dann darf er schlussfolgernd weder AfD noch BSW wählen, d.h. BSW doch, denn sonst käme ja keine Koalitionsmehrheit mit der CDU zustande. Wenn zwei dasselbe tun…

  12. Ich denke, bzgl. des Anzweifelns der Briefwahlergebnisse sollte man zwischen der „echten“ Briefwahl und der Sofortbriefwahl unterscheiden.

    Erstere ist sicherlich fehler- und manipulationsanfällig, bei der Sofortbriefwahl fällt mir kein wesentlicher Unterschied zur normalen Wahl auf, ich habe die Möglichkeit schon öfter wahrgenommen. Es gibt einen zusätzlichen Umschlag, das ist alles, sonst der exakt gleiche Ablauf. Was soll da schiefgehen bzw. manipuliert werden?

  13. Gerade Briefwahlen sind kritisch zu sehen. Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bei 47,3 % (!) Der Briefwahlanteil bei Bundestagswahlen ist seit 1957 kontinuierlich gestiegen. Früher wohl mal für Fälle gedacht, in denen jemand in Urlaub oder länger krank war, kann man jetzt ohne Angabe eines Grundes am eigenen Wohnzimmertisch wählen. Oder manchmal wählen lassen? Letztlich bleibt unklar, wer da ein Kreuz gemacht hat.

  14. Na ja, zur Not kann ja auch bei Merkel angerufen werden, ob die Egebnisse in Ordnung sind oder rückgängig zu machen sind.

  15. „Da können sie ihre verschlossenen roten Wahlbriefe mit den inliegenden verschlossenen blauen Stimmzettelumschlägen und dem darin enthaltenen entsprechend angekreuzten Stimmzetteln in eine „Wahlurne“ werfen.“

    Sie kennen die wahren voraussichtlichen Wahlergebnisse durch Umfragen relativ genau. Der Anteil der Briefwähler betrug 2021 47,3 %. Sie wissen genau wie viele Briefwahlunterlagen bereit liegen. Jetzt müssen sie nur noch genügend manipulierte blaue Wahlbriefe bereitstellen und lediglich Stimmen von unerwünschten Parteien zu erwünschten Parteien verschieben bis es passt und die „neuen“ blauen Wahlbriefe in den roten Wahlunterlagen stecken.

    Der Versand, die Aufbewahrung und die Auszählung liegt komplett in den Händen weniger Mitarbeiter des Parteienstaates. Nie war massive Wahlmanipulation so einfach wie heute. Es ist im Grunde so einfach, das sich viele die massiven Manipulationsmöglichkeiten nicht vorstellen können oder wollen.

    Wir leben in einer korrupten Fassaden Demokratie.

  16. Im Wahllokal 5 in Lörrach, lag 2016 ein Merkzettel aus, für den Fall das ein Wahlbeobachter kommen sollte:
    Hier ist er: https://ibb.co/5T7vM2W
    Die sogenannten „Leitlinien zur Wahlbeobachtung bei der Landtagswahl 2016 in Stuttgard“
    Darin steht, daß Wahlbeobachter kein Recht auf Beobachtung an der Übermittlung der Schnellmeldung“ hätten. Und: „mögliche Unregelmäßigkeiten dürfen nicht fotografiert werden“
    dazu wurde ich auf Paragraph 41 der Landeswahlordnung hingewiesen.
    Ich verstehe den Sinn der Wahlbeobachtung nicht wenn anschließend die Übermittlung des Ergebnisses inoffiziell verläuft.

    • Daß nicht fotografiert oder gefilmt werden darf, wundert mich. Die Wahlen sind schließlich öffentlich und das ist ein hohes Rechtsgut und müssen für jedermann nachvollziehbar sein (siehe BVerfG-Urteil zu Wahlmaschinen). Ich bezweifle, daß das Verbot einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
      Man könnte der ganzen Diskussion den Wind aus den Segeln nehmen, würde zumindest der Zählvorgang generell öffentlich gestreamt.

  17. Im Wahllokal geht es in Dtl. absolut korrekt zu. Das habe ich als neutrale Beobachterin mir ein paar mal angeschaut. Es wird sortiert, gezählt und als Gegenprobe nachgezählt.
    Wenn es irgendwo Zweifel gibt, kann ich empfehlen die Auszählungen in den Wahllokalen zu beobachten und die jeweiligen Ergennisse zu notieren. Das darf jeder Bürger einfach so ohne Voranmeldung, es ist erlaubt.

    • Bringt rein gar nichts, die Schweinerein laufen dann bei den Briefwahlzetteln ab. Die werden dann so angeliefert und keiner kann es vorher kontrollieren.

      • Die Briefwähler sind nach Wählerverzeichnis dem Wahllokal zugeordnet. Deren Briefe mit den Stimmzetteln werden erst bei der Auszählung im Wahllokal geöffnet.

      • Bei uns ist das so nicht.
        Die Briefe sind eben nicht im Wahllokal vor Ort – sondern werden irgendwo im Hintergrund von sonstwem extern ausgezählt und dann dort nach 18:00 Uhr zum übermittelten Ergebnis aus dem Wahllokal addiert.
        Deshalb stimmt ja die Auszählung im Wahllokal dann auch nie mit dem Ergebnis überein, das dann im www veröffentlicht wird.
        Mir ist sogar unklar, ob im Wahllokal vorliegenden Wählerverzeichnis diejenigen gekennzeichnet sind, die bereits per Brief gewählt haben – oder ob denen dann dort der Zugang an die Urne ein 2. Mal ermöglicht werden könnte.
        Zumal sie bei uns auch noch verabsäumen, den Wähler sich ausweisen zu lassen, was weiterem Unfug Tür und Tor öffnet.

      • „Die Briefe sind eben nicht im Wahllokal vor Ort – sondern werden irgendwo im Hintergrund von sonstwem extern ausgezählt…“
        Kassandra: Das ist nicht richtig. Für Wahlbriefe gibt es extra Briefwahlbezirke, in denen es exakt dieselben Fälschungsmöglichkeiten wie bei den normalen Wahlbezirken gibt. Sie dürfen das Auszählen der Briefwahlbezirke auch beobachten.
        Und EvaZ hat recht: Ich habe als ‚Briefwahlhelfer‘ noch nie auch nur den kleinsten Anhaltspunkt für Manipulationen im Wahlbezirk mitbekommen. Ebenso haben andere ‚Briefwahlhelfer‘ noch nie etwas von Manipulationen in ihrem Wahlbezirk berichtet.
        ‚Briefwahl‘ ist ein ‚honeypot‘, um von Manipulationsmöglichkeiten in der EDV der Gemeinden abzulenken.

      • Ich wurde hin und wieder als Wahlhelfer engagiert. Es wurden aber nur die Stimmen der Präsenzwahl ausgewertet. Hat sich da etwas geändert?

      • Genau. Und in der Zeit dazwischen kann man sie locker austauschen.

    • Ach ja? In Thüringen im Mai dieses Jahres, bei der Wahl, wurde jemand, der die Auszählung beobachten wollte, mit fadenscheinigen Begründungen aus dem Wahlbüro entfernt durch herbeigerufene Polizei, weil die Bürgermeisterin sich gestört fühlte.
      Und das wird dann in den Medien so dargestellt:
      https://www.bild.de/regional/thueringen/wahl-in-thueringen-querdenker-fliegt-aus-wahllokal-66543531ccd156799478e21f
      Tja, die Gutmenschen wollen bei der Auszählung halt unter sich bleiben und die bösen Menschen müssen draußen bleiben.

    • Was nützt es Ihnen korrekt zu zählen, wenn die blauen Umschläge in den roten Briefwahlunterlagen ausgetauscht wurden? Wochenlang werden diese Briefwahlunterlagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gelagert und können in dieser Zeit beliebig manipuliert werden. Die Wahlen in Deutschland sind nicht sicher.

  18. Glaube nur an das was du selbst gefälscht hast, denn wenn es andere machen ist durch das System bedingt jede Möglichkeit der Fälschung gegeben, weil es nahezu unüberprüfbar ist und man nur die Fälscher bei der Stange halten muß und das kann ja nur im personellen Ablauf und Behandlung begründet liegen, denn nur dann ist es das Papier nicht wert, was darauf angekreuzt wurde.

    Dazu müßte in jedem Wahllokal eine weitere Prüfinstanz der anderen Partei vorhanden sein und die Ergebnisse durch beide Seiten als richtig bestätigt werden und egal was hinten raus kommt müßte das Erstergebnis vor Ort Maßstab sein und jede Kummulation mi allen Wahlokalen würde damit obsolet, wenn das Gesamtergebnis pro addiertem Wahllokal nicht stimmt.

  19. Ich kann die Kritik nicht ganz nachvollziehen. Die Zahlen werden – zumindest in Baden-Württemberg – nicht nur in das Erfassungssystem eingegeben, sondern stehen dort auch live zur Verfügung. Es kann also jederzeit durch alle Wahlhelfer im Wahllokal unmittelbar nach Eingabe die Korrektheit überprüft werden.
    Außerdem kann man sich die Daten problemlos herunterladen, eine Überwachung durch unabhängige Wahlbeobachter ist also ebenfalls problemlos möglich. Von daher ist das Papierargument für mich nicht nachvollziehbar.

    • Welche Zahlen werden eingegeben? Wer kann diese Zahlen überprüfen?
      Das ist höchstens bei der normalen Auszählung, wo auch jeder teilnehmen kann, möglich.
      Die Briefwahlen bestehen aus vielen Sammelpaketen, die u.a. für Altenheime willkürlich ausgefüllt werden, Stimmen von Toten, Austausch der Wahlzettel…
      Das wird dann auch noch anonym „ausgezählt“ und schon passt das Ergebnis…

  20. Danke für diese klare Darstellung eines für den Normalbürger schwer zu durchdringenden Vorgang. Ich habe kürzlich als Wahlhelfer mir selber ein Bild davon machen können, wie zumindest auf unterster Ebene vorgegangen wird. „Mein“ Wahlleiter war äußerst korrekt und es wurden peinlich genau alle Vorschriften eingehalten, was allerdings bereits in dem Wahlbüro, in dem ich selber meine Stimme abgeben mußte, deutlich weniger vorbildlich war.
    Die telefonische Stimmübermittlung ist mir tatsächlich auch als eine massive Schwachstelle des Systems aufgefallen. Es stellt sich die Frage, ob eine automatisierte Stimmauszählung einen höheren Sicherheitsgrad ermöglichen könnte. Schliesslich werden täglich Millionen von Briefsendungen vollautomatisch gelesen, gewogen und auf ihr angemessenes Porto überprüft. Sicherlich wäre ein ähnliches Verfahren, welches zumindest die Stimmabgabe selber noch nachprüfbar auf Papier festhält, deutlich weniger „manipulationsanfällig“ als das heutige Wahlprozedere.

  21. Wer einen so verzweifelten und unseriösen Wahlkampf, mit allen Mitteln gegen die AfD betreibt, den traue ich auch Wahlbetrug in ganz großen still zu.
    Wenn das Ergebnis nicht stimmt, wird es passend gemacht. Hat auch Merkel eindrucksvoll unter Beweis gestellt, ohne Gegenwehr.
    Es ist anzuraten, das sich unabhängige Wahlbeobachter in jedem Wahllokal einfinden um die Stimmauszählungen zu beobachten. Dazu hat jeder Bürger das Recht.
    Sollten Wahlleiter etwas dagegen haben, oder dem widersprechen. Hat dieser entweder keine Ahnung, oder was zu verheimlichen.

  22. Die Möglichkeiten der Manipulation sind vielfältig….bei der Auszählung….beim „zusammenzählen“….bei der Briefwahl….beim ungültig machen von Stimmzetteln. Eine Möglichkeit….zumindest im Wahllokal ab 18.00 Uhr….die Auszählung mit Kamera über den Tischen festhalten…..aber das wäre wohl gegen den Datenschutz zu Lasten der Auszähler. Ach…Demokratie ist schwierig.

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