„Die Kanzlerin ist alarmiert“, wußte die FAS zu berichten. Jetzt soll Ernst gemacht werden mit dem Kampf gegen Fake-News. Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD), der die Forderungen seines Parteikollegen Oppermann und von CDU-Fraktionschef Kauder umsetzen und Plattformen wie Facebook „empfindliche Bußgelder bis zu € 500.000,00“ androhen soll, wenn „fake news“ nicht „binnen 24 Stunden gelöscht“ würden. Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.
Fake-News: Der Kampf um die Meinungsfreiheit beginnt
„Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl der Bundesrepublik oder eines Landes oder das Ansehen der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird … bestraft.“
Dieses Gesetz stammt aus der Nazizeit, vom 20. Dezember 1934, bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz. Es schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
„Hate Speech“ und „Fake News“, was soll das sein? Wahlkampfversprechen wie „Die Rente ist sicher?“ oder „Wir schaffen das?“
Die Verwendung des Begriffs „Wirtschaftflüchtling“, den eine mit Millionen von Steuergeldern subventionierte linksextreme Stiftung als „rechte Hetze“ brandmarkt? Oder die offizielle Pressemitteilung der Polizei, wonach es in Köln vor einem Jahr eine ruhige Silvesternacht gegeben habe? Wer verwendet diese Begriffe und warum? Die Formeln sind ungenau, schwammig und Instrument von Akteuren, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. Das permanente Operieren mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Hate Speech“ oder „Fake News“ ist deshalb so geschickt, weil es Verunsicherung in die öffentliche Debatte trägt und zur Verängstigung der Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte führt.Wir brauchen keine neuen Gesetze!
Facebook und Konsorten sowie die dort Agierenden können auch nach aktuellem Recht hinreichend zur Verantwortung gezogen werden. Das Zivilrecht gibt mit den §§ 823 ff. BGB bei Beleidigungen, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik ein hinreichendes Instrumentarium, das auch gegenüber sozialen Netzwerken ohne weiteres eingesetzt werden kann. Es wird ergänzt durch die strafrechtlichen Vorschriften von Beleidigung, übler Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft ist jegliche weitere Gesetzgebung völlig entbehrlich. Hass mag man aus moralischen Gründen ablehnen. Meinungen und Überzeugungen sind aber straffrei. Wir haben – und brauchen – kein „Gesinnungsstrafrecht“.
Frontalangriff von Heiko Maas auf die Meinungsfreiheit korrigieren
NetzDG: Das Ende von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat
Das Vorhaben ist also nicht nur nicht umsetzbar, sondern auch diskriminierend. Es ist auch argumentativ nicht zu rechtfertigen, warum Facebook hier genötigt werden soll, so viel schneller zu reagieren, als eine beliebige Tageszeitung. Und es ist auch nicht plausibel, warum Bußgelder von bis zu € 500.000,00 in Rede stehen, während der gesetzliche Höchstrahmen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen, der der Presse maximal droht, lediglich die Hälfte beträgt.
NetzDG: Löschorgie von Kai aus der Kiste
Nur bei zwei bislang nicht erörterten Punkten gäbe es Handlungsbedarf. Den sozialen Netzwerken sollten aufgegeben werden, eine im Inland liegende Zustelladresse im Impressum zu benennen, an die Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen gerichtet werden können. Dies würde jegliche Verfahren ganz massiv beschleunigen, vereinfachen und die Justiz entlasten. Und auch wenn die Klagemöglichkeit gegen ungerechtfertigte Sperrungen jetzt schon gegeben ist, wäre eine klare Regelung hilfreich, die Sperrungen untersagt und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche einräumt, wenn sich der Betroffene im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 GG bewegt hat. Vermutlich werden wir darauf angesichts der fachlichen Qualität des Justizministers aber noch lange warten dürfen.
Typisch SPD. Einen „Nachteil“ entdecken und maasgeschneiderte Lösungen durch Unternehmungen von Gesinnungsgenossen (Anette Kahane, Ex-Stasi Mitarbeiterin/Amadeu Stiftung als Subunternehmer von fb & Co.) – vorzugsweise auf Staatskosten – etablieren um „mehr Gerechtigkeit“ zu schaffen. Anstatt das existierende Instrumentarium sach- und -pflichtgemäß einzusetzen -ach jeh, geht ja nicht, ist ja kaputtgespart – wird mal kurz ein Verfassungsprinzip über Bord geworfen. Im Gesinnungsstaat á la NS- oder auch DDR-Zeit ist die Gewaltenteilung auch völlig überbewertet. 1755, Montesquieu? Das ist ja ganz altes Zeugs aus der Aufklärung, wir sind ja in der Moderne (außer man ist Muslim dann lebt man gesellschaftlich noch vor der Auklärung, ich vermute es ist vielleicht ein „integrativer Ansatz“..?)..!
Heiko Maas wegen Hasspostings bei Twitter gemeldet-Höchste Zeit das dieser hetzer endlich gesperrt wird.
https://twitter.com/HeikoMaas/status/8183574054309888
Der Kampf um die Meinungsfreiheit hat nicht vor einem Jahr angefangen, er wurde vor einem Jahr verloren. Das Gesetz kam durch, die MSM und ÖR haben es wohlwollend bis neutral kommentiert. Es gab keinen nennenswerten Widerstand.
Es fügt sich alles ein in das Bild einer zerfallenden Rechtsstaates, wo die Gesetze vom Wortlaut her noch in Kraft sind, aber nach belieben von den regierenden Parteien gebeugt werden können. Wenn sich die Politik nicht ändert, sehe ich da auch keinen Weg zurück, da alle Kontrollinstanzen bereits versagt haben.
Herr Maas legt übrigens nach in seinem gegen Einheimische und Rechte (oder was er dafür hält) nach.
Der Spiegel berichtet von einer in Erarbeitung befindlichen Gesetzesvorlage, die Strafrabatt für „Verzweiflung“ oder ähnliche ungreifbare Umstände bei Mord gibt: Reduzierung des Strafmaßes auf 5 Jahre.
Der Mann ist eine Gefahr für den Rechtsstaat.
Eine Kanzlerin, die so eine Gefahr als Justizminister nicht entläßt, die macht sich zur Komplizin des Abbaus des Rechtsstaats.
Ich habe eine Frage zum NetzDG:
Es gibt im Netz Videoaufnahmen und Texte zur Abstimmung im BT betreffs der Anzahl der teilnehmenden Abgeordneten.
Es sollen weit weniger als die Hälfte anwesend gewesen sein und damit hätte die Abstimmung nicht durchgeführt werden dürfen.
Gibt es belastbare Abstimmungszahlen?
Sonderfall bei Abstimmungen:
Wenn Niemand gegen die Mindest-Teilnehmeranzahl protestiert kann trotzdem abgestimmt werden.
Danke für Ihren Hinweis.
.Ich habe dazu folgende Klausel gefunden:
„Wird die Beschlussfähigkeit nicht von einer Fraktion oder von anwesenden 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, so wird die Beschlussfähigkeit vermutet.
Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Vermutungsregel beschäftigte sich das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, die in der amtlichen Sammlung nachzulesen ist (BVerfGE 44, 308 ff.).“
Dem Verweis auf das Verfassungsgericht bin ich nicht gefolgt…
…langsam erschließt sich mir der Begriff Bananenrepublik.
Es wird immer kruder.
Fr. v. Storch ist nun wegen eines neuen Profilbildes gemeldet wurden.
Die Frage ist nun. Wann implodiert das System wegen zu vieler Meldungen?
Interessant bei Twitter: #Meldemuschi, #Meldemuschis und #Blockwart
Das Gesetz funktioniert doch gut. 🙂
Ttianic-Satiremagazin Twitter Account gesperrt und endlich werden auch Zitate aus den Schriften des „Hasspredigers“ Schiller gesperrt.
https://twitter.com/abc/status/948450199256563713
Ich finde, die Ironie, dass ausgerechnet die größten Verfechter eines Nanny State die Flucht ins Privatrecht antreten und so was dann qua Amt hierzulande doch implizit als ausgewiesener Rechtsexperte durchgeht, regelrecht greifbar.
Wer gern Dinge brennen sieht, kommt hier auf seine Kosten.
Es ist schier unglaublich, dass der Bundestag dieses Gesetz durchgewunken hat.
Ich zweifle schon lange an den Fähigkeiten der dort schon länger Sitzenden, nun aber ist bestätigt, dass diese vorsätzlich gegen das Deutsche Recht entschieden haben.
Wie nennt man das? Staatsfeindlich? Diktatorisch? Zersetzend?
Der Bundestag war mit Sicherheit gar nicht beschlußfähig – aber das nur am Rande: https://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.freiewelt.net%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FBildschirmfoto-vom-2017-07-03-19-36-40-640×331.png&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.freiewelt.net%2Fnachricht%2Fwar-der-bundestag-bei-der-abstimmung-zum-netzdg-ueberhaupt-beschlussfaehig-10071369%2F&docid=I9ZgRUN6gAGB6M&tbnid=ayExfDtVeg8aBM%3A&vet=10ahUKEwjCh_ma0r7YAhVJZVAKHRzaA4sQMwgmKAAwAA..i&w=640&h=331&client=firefox-b&bih=927&biw=1680&q=bundestagsabstimmung%20netzdg&ved=0ahUKEwjCh_ma0r7YAhVJZVAKHRzaA4sQMwgmKAAwAA&iact=mrc&uact=8
Ich denke. das Bundesverfassungsgericht wird den Fall abgeben an die EU. Da es inzwischen von der EU eine ähnliches Gesetz/Regelung gibt.
Mit anderen Worten, es wird nichts passieren. Das Gesetz werden wir erst mit einer ganz anderen Regierung los – so in 10 bis 20 Jahren …
Wie es in solchen Zentren zugeht, oder wozu diese wirklich dienen, konnte man in einem Interview nachlesen, von einer ehemaligen Mitarbeiterin.
http://vera-lengsfeld.de/2017/10/20/kampf-gegen-hate-speech-oder-meinungsmanipulation/
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat eine Mutter, namens Zugangserschwerungsgesetz aus dem Jahre 2009, welches grandios scheiterte und durch einen im April 2011 ergangenen Kabinettsbeschluss wieder außerkraftgesetzt wurde.
Der wissenschaftliche Dienst des BT hat sich ausführlich damit befasst.
https://www.bundestag.de/blob/418070/9316a2bd3f71a9addef0456130193725/wd-10-007-16-pdf-data.pdf
Auf Seite 6 findet man eine rechtliche Würdigung, die m.E. 1:1 auf das neue NetzDG übertragbar ist.
Zitat:
An erster Stelle ist dabei die Kommunikationsfreiheit des Art. 5 GG zu nennen, die zwar nicht unbeschränkt garantiert wird, insbesondere durch die mittelbaren Wirkungen einer Sperrungsandrohung aber auf eine Weise gefährdet werden kann, die bedenklich erscheint.
Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können.
Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind.
Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegen-über staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.
Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.
Wer war noch mal Heiko Maas?
Ach ja, ich erinnere mich, das ist doch dieser Mann, der eigentlich nur noch geschäftsführender Justizminister ist, der eher durch arrogantes Auftreten in Talkshows auffiel, als durch Kompetenz.
Der Mann, der klar seine Sympathien ausdrückte für Bands, die linksfaschistisches Gedankengut kolportieren.
Der Mann, der auf konkrete Nachfragen außer einem herablassenden Lächeln seinem Diskussionsgegenüber nur Phrasen entgegenwarf.
Oder war das der andere…? Also, ich meine irgendeinen anderen von dieser Partei… Wie hieß sie doch gleich, diese Partei?
Und wie hießen sie, diese…? Verflixt, ich komme weder auf den Namen dieser Partei, noch auf deren führende Mitglieder…
Entschuldigung, mein Gedächtnis ist nicht das beste. *Zynismus aus*
Und weil das alle Medien so krampfhaft verschweigen, sage ich hier ganz öffentlich den Namen des Messerstechers von Mia aus Kandeln:
Abdul Dawodzai!
Und so sieht er ohne Verpixelung aus.
https://terminegegenmerkel.wordpress.com/2018/01/02/merkel-mordet-mia-mit/
Was uns auch nicht mitgeteilt wurde ist, dass er auf einen Schüler in Mias Schule eifersüchtig war und ihn mehrmals gewarnt hat, sich neben Mia blicken zu lassen. Zum Beispiel beim Hauswirtschaftunterricht. Als der Schüler dem nicht nachgekommen ist, hat der gute Abdul dem Schüler eine Faust ins Gesicht gehauen. Verletzt. Brille im Eimer.
In den Medien nannte man das dann „Schulhofschlägerei“. Ich nenne das Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung mit Sachschaden!
Schaut Euch das Foto an. Ein stolzer Kerl mit arrogantem Gesichtsausdruck, der in Kandel als 15jähriger Bube verwöhnt wurde in „Intensivbetreuung“. Und jetzt ist das Mädchen tot. Eine gottverdammte Schande ist das.
Es bringt nix, dass jeder seinen Senf zum unsäglichen Maas-gesetz beiträgt, hier werden wir nichts ändern. Sehen wir doch einfach den positiven Effekt – wir sollten vielleicht mal jeder den Hintern vom Sofa , den Blick vom Laptop nehmen und uns wie echte Menschen auf die echten Strassen begeben. Unrecht virtuell anprangern ist wie Pudding an die Wand nageln….
Wenn es nichts nützen würde, seine Sorgen und Ängste und seine Verärgerung im Internet zu posten, gäbe es das Netz-Gesetz gar nicht!
Die sind doch so hysterisch, weil sie eben nicht wollen, dass wir unsere Meinung öffentlich mitteilen! Es könnte jemand lesen, der sich bestägt fühlt!
Wenn unsere Kommentare nichts nützen würden, wären die Linken im Moment nicht so aktiv am Melden. Denen glühen doch die Finger, weil sie im Akkord vom Netzgesetz Gebrauch machen und alles melden, was ihnen nicht passt.
Hallo Iris, ich gebe Ihnen schon Recht aber, ich denke, die unzähligen Menschen bleiben anonym und einzeln wenn sich der Protest „nur“ im Netz entlädt. Schauen Sie nach Kandel, da haben sich spontan viele Bürger dem Marsch angeschlossen. Die bunten Schirmträger haben ihre Bösartigkeit offen der Trauermasse gezeigt. Mit Öffentlichkeit demaskiert man viel wirkungsvoller die die unserer Gesellschaft schaden.
Wenn der Topf überkocht, schreien alle „Wie konnte das nur passieren!“.
Anders ausgedrückt: Wer nicht mehr seine Meinung sagen darf, geht in den Untergrund.
Und wie diese Methoden aussehen, um auf Missstände aufmerksam zu machen, wissen wir alle.
Dem Bürger kein Ventil für seine berechtigten Sorgen zu geben, ist arrogant und dumm. Es ist nämlich wie bei einer Blase. Drückt man sie an einer Stelle rein, kommt sie an einer anderen Stelle wieder heraus.
Dieses NetzDG bedrückt mich sehr, fürchte ich doch, dass auch wir hier irgendwann davon betroffen sein könnten, sollte es nicht wieder gekippt werden. Herr Lindner könnte m.E. dazu beitragen, würde er endlich seine Trotzhaltung gegenüber den „Schmuddelkindern“ der AfD aufgeben und – ohne parteipolitisches Kalkül – mit ihr gemeinsame Sache machen – zum Wohle von uns allen!
Meines Erachtens ist das Heimtückegesetz des Herrn Maas erst der Anfang. Nur wenn Meinungen, Internet Einträge etc. direkt bestraft werden können, ist dieses Gesetz wirksam. Solange die einzige Strafe ein Batzen Geld ist, den Facebook zu zahlen hat, werden gelöschte Einträge an anderer Stelle auftauchen, und zwar mit dem Qualitätsmerkmal „Von Heiko kassiert“. Das weckt natürlich besonderes Interesse. Die Lösung? Man zwingt soziale Medien, die Identität „staatsfeindlicher Hetzer“ anzuzeigen, dann stehen alle Türen für eine Wiederbelebung des STASI offen, nur besser.
Nicht nur AfD-Politiker sind bereits Opfer dieser Meinungsdiktatur aus der Feder eines Sozialisten geworden.
Auch ich bin für einige Stunden gesperrt worden.
Auf meine Nachfrage, warum, habe ich keine Antwort erhalten, aber heute der Text: „Wir haben einen Beitrag von Ihnen geprüft und festgestellt dass er nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt, aber es könnte sich trotzdem jemand dadurch beleidigt fühlen“.
Ein klarer Fall von Meinungsdiktatur, denn ich fühle mich von Moslems permanent beleidigt. Auch und gerade Politiker der noch regierenden Parteien beleidigen mich ständig.
Dass Moslems mich, einen Christen als Ungläubig bezeichnen, ist nicht nur eine Beleidigung meiner Person, sondern auch meiner Religion. Dass Politiker mich als rechts, rechtspopulistisch, oder auch meine Wahlentscheidung als rechts und nicht selten sogar rechtsradikal bezeichnen, ist auch eine Beleidigung. Und diese Beleidigungen sind nicht mal eben ein Ausrutscher, sondern ein Dauerzustand.
Dass also ausgerechnet der, der die Beleidigung zum zulässigen Stilmittel erklärt, gleichzeitig mithilfe seines Zensurgesetzes Kommentare und User im Netz sperren lässt, weil sich eventuell jemand beleidigt fühlen könnte, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Nicht nur dieses Zensurgesetz ist gegen jedwede freiheitlichen Werte einer aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft, sondern der Initiator und sämtliche Befürworter sind das in Persona.
American First wird Merkel und ihren Gehilfen Maas rechtzeitig den Finger zeigen das Unternehmen aus seinen Land wegen obskuren Deutschen Gesetzen zur Ader gelassen werden sollen . Das steht z.B nur den Ami zu bei der Deutschen Autoindustrie Millionen abzugreifen mit ihren hervorgezauberten Gesetzen .,wer daran dachte das eine Gegenwehr durch Fr. Merkel und Co. erfolgen sollte……. Die stecken allesamt viel zu viel im Hinterteil derer.. Die Atlantikbrücke lässt grüßen.
Es ist irrwitzig….Gesetze in der DDR-der Bürger muss sich drann halten
Gesetze im 3.Reich-der Bürger muss sich drann halten
Gesetze im hier und heute-der Bürger muss sich drann halten
Gesetze in einer Diktatur-der Bürger muss sich drann halten
Gesetzte in einer Demokratie-der Bürger muss sich drann halten
wenn nicht,dann greift das Gesetz.
Selbst wenn sich im Nachinein herausstellt,daß die Gesetze gegen Dies und Das verstoßen(Hatten),muss man als Bürger sich drann halten,damals wie heute.Irrwitzig-was Politiker anstellen dürfen und der kleine Mann und die kleine Frau sind Marionetten.
Das FINALE, wenn überhaupt, wird auf der Strasse ausgetragen.
Es gibt allerdings kein zweites 1989!
Ich stimme ihnen voll zu: Wie kann es immer wieder passieren, dass die Deutschen vor staatlicher Autorität stramm stehen, egal wie undemokratisch und menschenverachtend diese auch sein mag? Die Obrigkeitshörigkeit ist ein deutsches Alleinstellungsmerkmal, das auch diesmal wieder in einer Katastrophe enden wird.
Die Verfassungswidrigkeit des so genannten Netzwerkdurchdsetzungsgesetzes wird vielerorts begründet dargelegt, auch von Institutionen die selbst nicht in Verdacht stehen, Fake news oder hate speech zu verbreiten. Dies gilt beispielsweise für den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Regelmäßig wird beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz in Rekordzeit aufheben wird. Allein es geschieht nichts. Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sich das Verfassungsgericht mit diesem Gesetz befassen können? Ferner bin ich erst dann von einem entsprechenden Urteil überzeugt, wenn es vorliegt. Da wir wohl bis Ostern mit der permanenten Neuwahloption leben werden, habe ich Zweifel, dass das Gericht es mit einer Urteilfindung eilig hätte. Schaue ich mir die Besetzung des Gerichtes an, so bin ich trotz der vorliegenden sachlichen Argumente noch nicht überzeugt, dass es zu dem entsprechenden Ergebnis gelangen wird. Dann allerdings ist der Rechtsstaat endgültig verloren.
Das Verfassungsgericht handelt immer im Sinne der Bundesregierung.
Was nicht passt, wird im Nachhinein passend gemacht. Siehe 1,2 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland holen, ohne Identitätsprüfung: Schien mir vorher unmöglich. Und siehe da: Alles ganz legal laut Verfassungsgericht.
Wenn wir morgen alle aus Deutschland rausgeschmissen werden, weil wir als Bürger nicht mehr passend für Deutschland sind, findet man sicherlich auch die gesetzlichen Grundlagen dafür.
Bei der bährigen Besetzung unserer „hohen“ Gerichtsbarkeit bin ich überzeugt, dass wieder mal unbegründet ein Siegel drauf kommt und im Subtext „verklag mich doch“ mitschwingt. Gibt es eigentlich diesen Tyranneiparagrafen auch für die obersten Gerichte?