Das Landesamt für Verfassungsschutz des Freistaates Thüringen stuft die dortige AfD seit 2021 als „gesichert extremistisch“ ein. Über einen Umweg bekommt der Verfassungsschutz nun vom Verwaltungsgericht Gera (VG Gera) bestätigt, dass es nicht hinreichend erwiesen sei, dass tatsächlich der gesamte AfD-Landesverband gegen die Verfassung agiere.
Wie kam es dazu? Einem Sportschützen war vom Landratsamt Saale-Orla explizit wegen seiner AfD-Mitgliedschaft die Waffenerlaubnis entzogen worden. Im Eilverfahren errang der Sportschütze nun vor dem VG Gera einen ersten Erfolg. Das Gericht entschied: Der Widerruf der Waffenerlaubnis sei rechtswidrig. Gegen den Beschluss des VG Gera kann allerdings Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG Weimar) eingelegt werden.
Vorgeschichte: Der Sportschütze besitzt seit 2019 einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschusspistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragte der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und ließ eine Kurz- und Langwaffe eintragen. 2022 widerrief das SPD-geführte Thüringer Innenministerium, dem das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht, die Waffenerlaubnis und rechtfertigte dies ausschließlich mit der AfD-Mitgliedschaft des Klägers. Da der Landesverband vom Inlandsgeheimdienst als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingeschätzt werde, gäbe es begründete „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Der Mann sollte seine Waffen und Munition schließlich abgeben, einen Widerspruch lehnt das Amt ab. Dann kam es zur Klage.
VG Gera: Verfassungsfeindlichkeit der Thüringen-AfD nicht nachgewiesen
Das Verwaltungsgericht Gera kassierte nun das Vorgehen des Thüringer Innenministeriums bzw. des Landratsamtes bzw. deren „Vermerke“ vorläufig ein. Zentraler Bestandteil der Vermerke waren „verfassungsfeindliche“ Äußerungen „eines Landessprechers“ der AfD – gemeint ist wohl AfD-Chef Björn Höcke. Diese lassen sich laut VG-Richtern wegen der „komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen.
Vielmehr, so das VG Gera, bedürfe es „der Absicherung durch eine eingehende Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären, Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze folgt“. Dies sei nicht erfolgt. Mit anderen Worten: Der Verfassungsschutz hat laut VG Gera nicht nachweisen können, dass der gesamte AfD-Landesverband mit all seinen Mitgliedern verfassungsfeindlich sei – auch wenn die Äußerungen „eines von zwei Landessprechern“ ein gewisses Indiz sein könnten. Auch „die Wiedergabe von lediglich drei vereinzelten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm der Thüringen-AfD des Jahres 2019 zur Landtagswahl und der Wiedergabe von sechs einzelnen Aussagen von vier Funktionären aus vier von derzeit neun Kreisverbänden“ durch das Innenministerium stellt das Gericht nicht zufrieden.
Das VG Gera urteilt nun: „Das reicht angesichts der mangelhaften qualitativen und quantitativen Verdichtung nicht aus, eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen.“ Die Behörde vermittele „dem Leser bei zusammenfassender Würdigung letztlich nur einen, wenn auch nicht unwesentlichen Ausschnitt aus dem Parteileben … , nicht jedoch den erforderlichen rechtssicheren Blick auf das Gesamtgeschehen“. Das Amt habe sich nicht die Mühe gemacht, zu prüfen, ob es vielleicht auch noch andere Strömungen im Landesverband gebe. Auch die vom Verfassungsschutz monierten Stellen aus dem AfD-Landeswahlprogramm lassen laut den Richtern nicht automatisch darauf schließen, dass die Partei verfassungsfeindlich agiere.
Anders als im politischen Diskurs genügte es dem VG Gera also nicht, generell eine Verfassungsfeindlichkeit der gesamten AfD anzunehmen, wenn damit schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von AfD-Mitgliedern begründet werden.
„Verfassungsschützet“ Kramer nicht mehr tragbar
Dieses VG-Urteil wird vermutlich noch vor dem OVG Weimar landen. Fest steht aber schon eines: Für die Thüringer Landesregierung, voran Ministerpräsident Ramelow (Linke) und Innenminister Georg Maier, vor allem aber für den Thüringer Verfassungsschutz und seinen eifrigen Präsidenten Stephan Kramer ist das eine Klatsche.
Vielleicht reicht es doch nicht, an die Spitze eines Landesamtes für Verfassungsschutz – wie es die Gesetzeslage vorschreibt – keinen Volljuristen, sondern einen missionarisch getriebenen Sozialpädagogen zu setzen. Letzteres nämlich ist Stephan Kramer. Er inszeniert sich gerne als Antifa-Kämpfer, das schien seinen Förderern auszureichen. Erst Ende Juni 2023 hatte Kramer übrigens hinausposaunt, dass wir in Deutschland „20 Prozent braunen Bodensatz“ hätten. Damit meinte Stephan Kramer jeden fünften Bundesbürger, der sich vorstellen kann, sein Wahlrecht zu Gunsten der AfD auszuüben. Wir haben hier auf TE darüber berichtet.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal in Erinnerung gerufen, auf welchen Wegen Kramer zu seiner aktuellen „Berufung“ gefunden hat:
- Mitglied der Jungen Union, dann der CDU, dann der FDP, Mitarbeiter bei Abgeordneten, zuletzt und nach wie vor Mitglied der SPD;
- Konversion zum Jüdischen Glauben;
- Beginn und Abbruch des Jurastudiums;
- Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland (2004 bis 2014);
- Mitglied im Stiftungsrat der Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane (1974 bis 1982 als „IM Victoria“) gegründeten und bis 2022 geleiteten Amadeu-Antonio-Stiftung;
- Erwerb eines FH-Bachelor- und Masterabschlusses (2015) in Sozialpädagogik;
- seit 1. Dezember 2015 Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen (wiewohl für dieses Amt die Befähigung zum Richteramt, also eine juristische Vollausbildung Voraussetzung ist).
Kramers Chef und Förderer ist übrigens Thüringens Innenminister und 8,2-Prozent-SPD-Landeschef Georg Maier in einer seit Februar 2020 bestehenden dunkelrot-rot-grünen Minderheitsregierung.
Dazu nicht nur am Rande: Im Mai 2015 posierte Kramer zusammen mit den „Nachtwölfen“ (genannt „Putin-Rocker“) auf einem Bild bei einer Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal auf den Seelower Höhen (Vierter von links im Bild).
Bild: via Wolfpack MG Germany/Facebook
Legal, illegal, scheißegal – das scheint das Credo der modernen BRD Rechtsstaates zu sein.
Vergleicht man, wie Kramer auf dem Bild mit der Kranzniederlegung von 2015 aussieht, mit dem anderen Bild in dem Artikel, ist er aber sehr gealtert, in weniger als 10 Jahren.
Also der Widerruf des Waffenverbots muß rückgängig gemacht werden. Kaum ist Frau Merkel nicht mehr im Amt, maßt sich ein Gericht an, nach Recht und Gesetz zu urteilen. Wo kommen wir denn da hin?
Da auch diese Gerichtsentscheidung nichts ändern wird, ist es wohl eher so, dass uns Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt wird und wir die Haltung des Gerichts bewundern dürfen. Das Wahlergebnis wird uns zeigen, wie und ob der Rechtsstaat funktioniert, oder nur fader Anstrich ist.
Es ist die Frage, wie „demos“ übersetzt wird: Mit der relativ „neuen“ Übersetzung „Staatsvolk“ oder „Bürgerschaft“ oder mit der ursprünglichen Bedeutung, die man in etwa mit „Stadtviertel-“ oder „Stadtbezirksvertreter“ wiedergeben kann. Nach der derzeitigen Lage spricht vieles für letzteres. Die Stadt ist dabei nunmehr der Staat. Bei den alten Griechen war das eigentlich noch nie anders. 🙂
Abgeordnete können das fordern. Mit einer guten Begründung und parlamentarischen Mehrheit könnte (und müsste) diese Forderung auch untermauert werden.
Ansonsten wird kein Bürger an einer Beschwerde oder Klage — auch gegen eine Regierung, gleich ob Landes- oder Bundesregierung — gehindert. Vermutlich bekommen die die stapelweise tagtäglich zugestellt.
Mutige Verwaltungsrichter – hoffentlich werden sie nicht demnächst der Rechtsbeugung bezichtigt; wie der gleichfalls mutige Familienrichter aus Thüringen, dem gerade der Prozess gemacht wird. In Thüringen.
„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.“ Dieses Zitat von Rosa Luxemburg wurde und wird wohl immer falsch verstanden. Es beschreibt die eigene linke Freiheit, die von den Andersdenkenden respektiert werden muss. Das war 1919 mit der Abspaltung der KPD von der linkssektiererischen USPD so. Oder 1989/90, als der SED drohte, auf dem Müllhaufen der Geschichte zu verenden. Wer hat nicht noch Gysis Worte in Erinnerung nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden der PDS. Oder die Zeit, in der 2 direkt gewählte SED/PDS-Mitglieder fraktionslos im Bundestag saßen. Mit Freiheit der Andersdenkenden ist nur ihre eigene Freiheit gemeint. Ganz deutlich in Thüringen zu sehen. Nirgendwo wird stärker gegen die AfD gehetzt als hier. Ramelows verbale Ausfälle im Landtag, die für sich schon justiziabel sind, oder die linksextreme Abgeordnete König-Preuss, Tochter eines linksextremistischen Pfarrers aus Jena und Exponentin der vom Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe“ oder Bildungsminister Holter, dessen Karriere in Mecklenburg als hauptamtlicher SED-Parteisekretär 1989 abrupt endete und in Thüringen als Minister einen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Aber hier ist auch die AfD nach Meinungsumfragen sehr stark und es wird wohl der Tag kommen, an dem hier die „Linke“ wieder den Spruch Rosa Luxemburgs wie eine Monstranz vor sich her trägt.
In Kurzform: Die Freiheit der antifaschistischen Faschisten! In Langform: Kein mündiger Politiker kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen. So der Bundessteinmeier!
Wer solche Verfassungsschützer hat, braucht keine Verfassungsfeinde mehr.
Wenn die AfD so rechtsradikal, so Minderheiten-verachtend, so Demokratie-feindlich, so Verfassungs-feindlich, so Grundgesetz-widrig ist, wie die demokratischsten aller Parteien immer behaupten: wo liegt dann das Problem? Verbieten und das war’s. Sollten die allerdings Angst davor haben, das BVerfG könnte ihren Behauptungen nicht folgen, dann sollten sie und der famose BP endlich anerkennen, es mit einem Teil der deutschen Demokratie zu tun zu haben. Und entsprechend handeln.
Wobei ich aber auch die AfD nicht verstehe. Angesichts der Hetze, Diskriminierung und Gewalt, die ihr seitens der Superdemokraten entgegenschlägt, müßte sie Prozesse ohne Ende anstrengen.
Auf diese Idee ist der dortige Verfassungsschutz bestimmt nicht alleine gekommen.
Sippenhaft oder Gruppenstrafrecht oder nach „Nase“ kann man Leute nicht drangsalierten. Noch gilt der individuelle Nachweis und so soll es auch bleiben. Allein der Versuch macht mir schon Sorgen.
Vorweg , kenne das Gesamtbild nicht, aber wenn jemand verfassungsfeindlich ist, dann muß man es auch belegen können. Ich möchte den Nachweiß in einem Fall mal sehen, bzw. hören.
Bisher gibt es nur Behauptungen aber keine Beweise und gegen Behauptungen kann man nicht vorgehen, sie spalten nur die Bürgerschaft in die Teile auf, die diese Behauptungen glauben und die , die sie nicht glauben.
Vergleichend halte ich den Versuch der Abschaffung der Unschuldsvermutung nicht nur für Rechtswidrig sondern auch für einen klaren Anschlag auf die Verfassung. Hier wurde kein Drohbrief an die Bürger dieses Staates geschickt, sondern bereits ein Anschlag auf Rechtsstaat und Verfassung verübt. Nur kam dieser Versuch nicht von AfD sondern von der SPD. Doch medial wurde dieser Versuch unter den Teppich gekehrt.
Zu Erinnerung. Nur Stalin hat zu solchen Mitteln gegriffen, andere fallen mir nicht ein.
So steht für mich jeder der nicht die Pfeiler der Demokratie und des Rechtsstaates stürzen will auf auf dem Boden unserer Verfassung. Politische Meinung ist von Grundgesetz geschützt ob sie von links oder rechts kommt, auch wenn sie einem nicht passt.
Eine Klatsche, aber kein Sieg für den AfD-Mann. Sie werden nicht aufhören, ihn zu schikanieren, zu drangsalieren, denn dies ist die sog, Stärke dieser verkorksten Gesellschaft. Sonst hat sie nichts und ist nichts.
Hat eigentlich Frau Merkel schon beim VG Gera oder gar bei OVG Weimar angerufen und denen erklärt, wie Demokratie geht?
„Konversion zum Jüdischen Glauben“
Leider konnte ich dazu keine Informationen finden zu welcher Ausrichtung er konvertierte. Muss eine ziemlich liberale Ausrichtung gewesen, denn allgemein ist das Judentum viel, viel konservativer als das europäische Christentum.
Sozialpädagogik – ein Scherzdiplom. Wieso wundert mich das nicht mehr?
Kein Diplom! Bachelor- und Masterabschlüsse! 2015 waren die Diplomstudiengänge eingestellt.
Scheint ein ziemlich schräger Schlemihl zu sein zu sein dieser Nachtwolf Kramer. Noch dazu offensichtlich unqualifiziert für das Amt des Verfassungsschutzpräsidenten eines Bundeslandes, wo man als aufgeklärter Staatsbürger, überzeugter Demokrat und gleichermaßen der fdGO verpflichteter Wähler der für mehr Basis- und Direktdemokratie einstehenden AfD einen ausgewiesenen und vor allem fachkompetenten Juristen erwarten würde.
Dass dieser Mensch Kramer oder wie auch immer er heisst Verfassungsschutzpräsident ist, ist eigentlich schon eine Straftat! Denn wie sie berichten ist er dazu NICHT befähigt!
Aber in diesem besten Deutschland aller Zeiten ist dies alles vollkommen egal! Es ist genau so egal wie dieses Urteil. Na gut dann klagt man weiter und weiter zahlt eh der Steuerzahler! Dumm dran ist nur der AfD-Mann dem irgendwann die Kohle ausgehen wird!
Dieses Deutschland ist nur noch eine Karikatur einer Demokratie! Unfähige, Nichtswisser, Nichtskönner das intellektuell niedrigste was man aufbieten kann bekommt Posten in Ministerien! Menschen denen man nicht mal das sortieren von Aktenordnern anvertrauen würde, werden Außenminister ect. pp.. Man kann nur hoffen dass es jetzt endlich richtig gegen die Wand geht, damit all die Schlafmichel endlich aufwachen und sehen was sie da an die Pötte des Geldes und der Macht gewählt haben!
Ich fand diesen Kommentar in der NZZ und würde ihn sogleich unterschreiben.
„Wenn es so sein sollte, das eine Partei nach Ansicht von „Demokratischen Parteien“ (nach welcher Definition auch immer) „Verfassungsfeindlich“ ist oder gar diese demokratische Verfassung abschaffen möchte, dann ist es die Pflicht der Demokraten ein Verbotsverfahren anzustrengen um eben zu verhindern, das Gefahr für die „Freiheitlich Demokratische Grundordnung“ der Bundesrepublik entsteht.
Der Landrat Sesselmann ist bisher, der einzige, auf Demokratietauglichkeit geprüfter Politiker in Deutschland.
Die völlig unnötige Aktion der Scheindemokraten, zeigt in voller Breite, was in Panik versetzte Sozialpädagogen, Studienabbrecher, Küchenhilfen und „Völkerrechtler“ zustandebringen…nämlich NICHTS!
Mensch ärgere Dich ja, weil trivial, Schach eher nicht!
Demnächst werden die Fettnäpfchen größer!
Ich gestehe jedem zu, sich anders zu orientieren und seine bisherigen Überzeugungen zu reflektieren, zu überdenken und neu auszurichten. Da kann auch mal ein Parteiaustritt, Parteiwechsel oder der Übertritt zu einer anderen Religion dazugehören. Was sich aber Herr Kramer in dieser Richtung geleistet hat, spricht Bände. Wie soll man einen solchen Charakter beschreiben? Mir fällt fast kein Wort ein, das nicht justiziabel wäre. Vielleicht – glitschig?
Na, da wird der für seinen Job rein durch die Beißrichtung qualifizierte Herr Kramer jetzt aber verschärft suchen lassen. Da muss doch vor der Wahl 2024 noch was zu machen sein.
Ohhjee, nach dem Urteil können sich die Richter des Verwaltungsgerichts wohl auf einen morgendlichen Hausbesuch des sozialistischen SEK-Thüringens einstellen. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahumgen usw. inklusive.
Man weis schließlich wie diese „Wir sozialistischen Superdemokraten“ mit Richtern umgehen die politisch nicht in der vorgegebenen Spur laufen.
Na sicher, bekommt der Richter jetzt eine Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Laptop und Handy, wie der Weimarer Corona-Richter… er tut mir jetzt schon leid! Aber mal ehrlich, ich wäre TE dankbar, wenn man mal die „rechtsextremen“ und „verfassungsfeindlichen“ Aussagen der AfD analysieren würde. Ich bin weder Freund noch Wähler der AfD, aber dieses substanzlose Gequatsche der Medien und etablierten Berufspoltiker kotzt mich an. Der Höcke ist bei Gott kein Sympathieträger, aber einige berüchtigten Aussagen von ihm habe ich mir später angesehen und die waren gar nicht so verkehrt.. man hat ihm das nur völlig extrem ausgelegt… wie gesagt, ich mag ihn nicht, aber seine Worte zu interpretieren sollten die Wähler bitte selbst..
Aber, aber, der Normalbürger ist doch intellemtuell gar nicht in der Lage, Aussagen, die nicht das Gedankengut der Ampel widerspiegeln, zu bewerten. Deshalb Nudging aller Orten.
Wissen Sie, wann mir diese Art substanzloser Verteufelung zum ersten Mal auffiel? Es muß Anfang der 2010er-Jahre gewesen sein. Damals war ich noch überzeugter Deutschlandfunkhörer. Dennoch fiel mir auf, wie heftig der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán kritisiert wurde, er würde die Opposition unterdrücken, die Menschenrechte verletzen, die Medien unter seine Kontrolle bringen, im Wahlkampf unfaire Methoden anwenden und all so ein Zeug. Dann wurden „Experten“ vors Mikrofon geholt, die andere „Experten“ oder Vertreter der ungarischen Opposition zitierten, die genau diese Sätze ablieferten. Nie wurde gesagt, durch welches Gesetz die Opposition unterdrückt würde, durch welche Maßnahmen die Menschenrechte verletzt würden, womit die freie Berichterstattung eingeschränkt würde und mit welchen Methoden die Opposition im Wahlkampf behindert würde. Nie wurde das gesagt. Wirklich: nie. Damals begann ich, mißtrauisch zu werden. Es brauchte aber den September 2015 und den Wahlkampf 2017, bis ich begriff.
„… wie gesagt, ich mag ihn nicht, aber…“ ach, und wählen tut man jemanden, den man mag?
Ich mag die Bäckerreifachverkäuferin, aber wählen würde ich die nicht, weil inkompetent.
Wenn ich die Auswahl habe, mich zu entscheiden zwischen Politikern, die „etwas richtiges“ sagen und jenen die offensichtlich, gefährlichen Blödsinn von sich geben, die ihre Wähler anlügen (Respektscholzomat) dann wähle ich – und hoffe alle verantwortungsvollen Bürger – die Politiker, die meine Rechte weder mit Füssen treten, noch an nicht gewählte Philanthropen verschachern!
Nach mögen wähle ich meine Kaffeesorte.
Kramer scheint der Prototyp des modernen Absahners zu sein.
Null Kompetenz,null Charakter,aber Talent an die Futterkrippe zu kommen.
Der Kurzbiographie zufolge war das kein Talent, sondern Beharrlichkeit und Anbiederei.
Ein Kinderbuch-Autor mimt den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird katastrophal in die Hose gehen.
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsweise-grimm-wachstum-rentenalter-transformation-100.html
Ein Sozialpädagoge mimt einen Landesverfassungsschutz-Boss. Seine Qualifikation: Die richtige Gesinnung. Jetzt muss ein Verwaltungsgericht dem Chefchen seinen Job erklären. Jeden Tag liest und hört man Unfassbares aus dem Neuen Deutschland.
Mal abwarten, wie das OLG Weimar entscheidet. So, wie ich das Neue Deutschland einschätze, wird man den dortigen Richtern vorab klar machen, dass sie ihre Karriere nicht mit falschen Urteilen aufs Spiel setzen sollten. Das Ganze spielt schließlich in Thüringen, wo eine nicht gewählte Landesregierung auf klar verfassungswidrige Weise ins Amt geputscht wurde. Und natürlich (sind ja Linksgrüne) ihr Versprechen baldiger Neuwahlen gebrochen hat. Der Souverän könnte falsch wählen!
Im Gegensatz zur Verfassungsrechtlichen Situation der AfD halte ich die Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit der Bundesregierung und der „etablierten“ Parteien und der „Linken“ für erwiesen.
Kramer ist gefährlicher als man glauben mag. Und er sitzt genau dort, weil er dort sitzen sollte. Zwar unfähig und unbefähigt für diesen Posten, aber das war ja auch nicht die Voraussetzung. Die Frage ist: Wer wollte diesen Mann genau dort haben? Ein Verfassungsfeind als Verfassungsschützer?
Der Mann ist nicht unfähig. Ganz im Gegenteil.
Die Unfähigkeit sitzt ganz woanders.
Das lässt sich beantworten: Es war genau der heutige Thüringer Innenminister, der Kramer protegiert und unter argen argumentativen Verrenkungen ins Amt gehievt hatte.
Ihre Schlussfolgerung ist offensichtlich richtig, faktisch aber falsch.
Das Verfahren in Thüringen ist nicht das einzige seiner Art in Deutschland. In Thüringen ist es erfolgreich abgeschlossen worden, in NRW nicht.
In Thüringen funktioniert der Rechtsstaat also.
In NRW nicht.
Was ist in Thüringen anders als in NRW?
In NRW sitzt die CDU mit am Ruder, in Thüringen nicht.
Die AfD ist die größte Konkurrenz für die CDU.
Und genau deshalb sabotiert die CDU die AfD wo sie nur kann.
Mit Hilfe der türkischen Grauen Wölfe.
Vor allem ist er — dem Artikel zufolge — nach gesetzlicher Vorgabe für das Amt NICHT QUALIFIZIERT!
Die werden,schon aus Prinzip,bis zur höchsten Ebene Einspruch einlegen,denn diese Klatsche ist,kurz vor den Wahlen im naechsten Jahr,verheerend 🙂
Aber der Kramer ist halt schon ein besonderes BRD-Gewächs…am Besten finde ich die „Selbstkonversion“ und anschliessende sofortige Spitzenstellung beim Zentralrat..so als „moralische Instanz“ 🙂
Wieso klappt das in Thüringen aber nicht in NRW?
Die Antwort darauf ist für den unwissenden Normalbürger vollkommen unverständlich, sie ist aber nachweislich Fakt:
Weil es in Thüringen keine türkischen Grauen Wölfe gibt, die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht illegal sabotieren.