Die jüngsten Wahlen vom 1. September in Thüringen und Sachsen haben über den Tag hinaus viel durcheinandergewirbelt. Die Alt-Parteien sind gewaltig ins Schlingern geraten und verschanzen sich in einer Wagenburg, aus der rund ein Drittel der Wählerschaft ausgeschlossen bleiben soll. Allein die in Thüringen bekannt gewordene Absicht von CDU, Links-Partei, BSW und SPD, einen Vertreter der 6,2-Prozent-Partei SPD zum Parlamentspräsidenten zu wählen, um entgegen parlamentarischen Gepflogenheiten der mit Abstand stärksten Partei, der AfD mit 32,8 Prozent, diesen Posten zu verwehren, spricht Bände.
Aber es geht nicht nur um solche Posten oder äußerst kitzlige Regierungsbildungen in Erfurt und Dresden: Es geht auch nicht nur um die Frage, ob die CDU mit gewissen Koalitionsangeboten unter Merz noch weiter nach links als bereits eine grüne Merkel-CDU rückt. Nein, bis hinein in praktische Details parlamentarischer Souveränität wird es verdammt schwierig.
Beispiel: Verfassungsschutz in Thüringen
In Thüringen könnte es sein, dass der Verfassungsschutz wie die verflossene „Stasi“ des Erich Mielke zukünftig zum Staat im Staate wird: ohne jede parlamentarische Kontrolle!
Warum? Weil alle Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Thüringer Verfassungsschutz mit der Wahl vom 1. September den Wiedereinzug in den Landtag verpasst haben. Bisher gehörten der Kontrollkommission Dorothea Marx (SPD), Raymond Walk und Jörg Kellner (beide CDU) sowie Dirk Bergner (FDP) an. Die gesetzlich vorgeschriebene fünfte Position hatte schon vor längerer Zeit mangels Mehrheit nicht besetzt werden können.
Der Ausschuss zur Kontrolle des Verfassungsschutzes löst sich damit mangels Masse auf. Eine Neuwahl wird es wohl nicht so schnell oder gar nicht geben, weil dafür jeweils zwei Drittel (66,66 Prozent) der Stimmen im Parlament notwendig sind. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
Im „Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (in Kraft seit 1. Januar 2015 und am 8. August 2014 noch kurz vor der Landtagswahl vom 14. September 2014 von einer CDU/SPD-Koalition verabschiedet) heißt es in den §§ 24 ff. unter anderem:
- Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) ausgeübt.
- Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein.
- Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat.
Lassen wir beiseite, dass einige dieser gesetzlichen Vorgaben jetzt schon nicht mehr umgesetzt wurden und aktuell de facto keine Kontrolle des Verfassungsschutzes mehr stattfindet. Bleiben wir bei der vorgeschriebenen Zwei-Drittel-Wahl: CDU, Linke, SPD und BSW verfügen in Thüringen über 63,64 Prozent der Parlamentssitze, haben also keine 66,66 Prozent. Die AfD mit ihrem Anteil von 36,36 Prozent der Parlamentssitze verfügt also über eine Sperrminorität. Die Vierergruppe CDU/Linke/SPD/BSW will aber nicht mit der AfD kooperieren. Die AfD würde nämlich auf einen Sitz im Kontrollgremium bestehen – einem Gremium, das einen Verfassungsschutz kontrolliert, der die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft.
Sogar die „Thüringer Allgemeine“, sonst nicht gerade zurückhaltend, wenn es gegen die AfD geht, macht sich Sorgen und schreibt am 3. September: „Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode hatte sich die AfD als geschickt erwiesen, mögliche Ausgrenzungen gerichtlich brandmarken zu lassen und zu nutzen. So konnte die Partei 2020 die Konstituierung einer unvollständig besetzten ParlKK in Thüringen durch den Verfassungsgerichtshof verhindern. Auch die aktuelle Konstellation bietet juristische Angriffsfläche. Denn das jeweils aktuell gewählte Parlament sollte den Verfassungsschutz kontrollieren, damit sich der Nachrichtendienst nicht verselbständigen kann.“ Bleibt abzuwarten, was die Gerichte, die sicher von der AfD bemüht werden, sagen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Präsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen Dienstherrin Nancy Faeser (SPD) drohten übrigens vorab den Thüringern, sie aus dem Verfassungsschutzverbund von Bund und Bundesländern auszuschließen, sollte die AfD der Kontrollkommission angehören.
Der wendige Herr Verfassungsschützer Kramer
So oder so ist die Gefahr groß, dass dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem Präsidenten Stephan Kramer niemand mehr auf die Finger schaut. Kramer expandiert gerne. Dass er sich zu einem der vordersten „Kämpfer gegen Rechts“ gemausert hat, ist bekannt. Dafür weiß er außer den mindestens vier linksgestrickten Parteien als Mitglied im Stiftungsrat der seltsamen Amadeu-Antonio-Stiftung ja auch die richtigen NGO-Leute hinter sich.
Anfang 2024 regte Kramer gar an, Abgeordnete zu durchleuchten, die im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig sind. TE hat damals zu Recht gefragt: Warum wählt die Exekutive nicht gleich aus, wer sie überwachen darf?
Kramer ist übrigens der einzige Verfassungsschutz-Chef, der nicht die rechtlich vorgeschriebene Bedingung erfüllt, nämlich die Befähigung zum Richteramt zu haben. Die links-rot-grüne Landesregierung hievte ihn am 1. Dezember 2015 dennoch auf diesen Posten. Der damalige SPD-Innenminister Holger Poppenhöger meinte, Kramers 2015 rasch noch erworbener Abschluss als Sozialpädagoge sei mit den beiden Staatsexamina eines Juristen äquivalent. Dass im Gesetz etwas anderes steht? Egal, dort steht ja nur „soll“: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“
Nach Jahren der Suche nach politischer und ideologischer Identität ist Kramer Ende 2015 jedenfalls angekommen. Hier seine wendige Vita in Kurzfassung
- Mitglied der Jungen Union, dann der CDU, dann der FDP, Mitarbeiter bei Abgeordneten, jetzt Mitglied der SPD;
- Konversion zum Jüdischen Glauben;
- Beginn und Abbruch des Jurastudiums;
- Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland (2004 bis 2014);
- Mitglied im Stiftungsrat der Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane (1974 bis 1982 als „IM Victoria“) gegründeten und bis 2022 geleiteten Amadeu-Antonio-Stiftung;
- Erwerb eines FH-Bachelor- und Masterabschlusses (2015) in Sozialpädagogik.
Wenn die AfD in Deutschland an die Regierung käme, würde Kramer noch am selben Tag mit seiner Familie auswandern, sagte er nach der Wahl eines AfD-Manns als Landrat im Landkreis Sonneberg im Frühsommer 2023 dem israelischen Sender „Kan“. Ob er nach Israel geht? Nach dem 7. Oktober 2023? Es könnte auch Russland werden. Denn am 9. Mai 2015 posierte Kramer zusammen mit den motorradfahrenden „Nachtwölfen“ (genannt „Putin-Rocker“) auf einem Bild bei einer Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal auf den Seelower Höhen. Kramer als zweiter von rechts.
Wäre das nicht doch eine Fährte zu etwas mehr Kramer’scher Sympathie Richtung AfD? AfD-Co-Chef Chrupalla hat ja auch schon mal den 9. Mai 2023 mitgefeiert. Allerdings nicht auf den Seelower Höhen, sondern in der russischen Botschaft in Berlin. Auf der Ebene könnte man sich doch verstehen.
Das Bild spricht für sich. Hätte ich diesem Herrn die Hand gegeben, würde ich hinterher nachzählen, ob noch alle 5 Finger vorhanden wären. Und auf dessen Wort hin sollen die Wähler akzeptieren, dass die AfD gesichert vefassungsfeindlich ist. Seine Vita spricht für sich.
Wenn sich niemand findet der den Verfassungsschutz beobachtet, dann muss er eben aufgelöst werden. Im ganzen Land. Wir brauchen keine politisch instrumentalisierten und missbrauchen Inlandsgeheimdienst als Handlanger der Regierung der die falschen Parteien beobachtet und Teile des Volkes bespitzelt und überwacht.
Wie Kramer richtig erkannt hat, ist die beste politische Überlebensversicherung in Deutschland, Jude zu sein. Damit ist er doppelt berechtigt, alle Kritiker von was auch immer als Antisemiten zu bezeichnen.
Interessant; ich frage mich ob dieser Verfassungsschutz seine Legitimation=Existenz ohne parlamentarische Kontrolle überhaupt hat. Sämtliche demokratische Institutionen sind unter demokratischer Kontrolle. Auch die Regierung – durch das Parlament. Das Parlament durch den Wähler. Also: Lösen wir doch diesen unkontrollierbaren Verfassungsschutz auf, oder besser : alle diese verbeamteten Lakaien wenigstens vorübergehend zum Haldenzwang. Dort ist die Halde für linksextremistischen Abfall und wartet auf Wiederverwendung oder Verstoffwechslung.
Armin Laschet zur Abgrenzung seiner Partei zur AfD: „Mit denen wird nicht geredet, aus!“
Wenn man die heutigen Probleme nicht einmal mehr begreift. Viel Spaß der Brombeertruppe.
https://knack.news/10496
Wie gut, dass für diese Seite der Verfassungsschutz Sachsens zuständig ist. Der ist bestimmt schon dran.
„Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt hat.“
„Das Amt des Präsidenten kann nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt hat.“
Wäre ein Text mit dem Wörtchen „kann“ anstelle von „soll“ gegeben, würde daraus von den Protagonisten eine „Kannvorschrift“ hergeleitet werden, wider alle Sinnhaftigkeit.
Wir leben in einer Republik mit dem Vorsatz „Banane“
Sorry, aber das Wort „soll“ ist eindeutig. Die Gesetzgeber haben sich was gedacht dabei. In der Juristerei wird jedes Wort abgewogen.
„Soll“ bedeutet nicht „muß“. Dass so schwammig formuliert wird ist kein Einzelfall.
Zum Thema Kramer muss man aufpassen, was man schreibt. Man denkt sich lieber seinen Teil. Die Vita spricht Bände. Ich denke, das Juste milieu wird die Zeit zwischen der Brandenburgwahl bis zur Bundestagswahl nutzen, Nägel mit Köpfen zu machen. Die AfD muss aus deren Sicht definitiv zersetzt werden, da ansonsten angesichts des auch für Wahlschafe kaum noch zu leugnenden Parteienkartells die Gefahr droht, dass die AfD in kritische Akzeptanzbereiche gerät. Die Gründung der Wagenknechtpartei war ein cleverer Anfang. Verstärkte persönliche Diffamierungen, mediale Dämonisierung der AfD als „rechtsextrem“, nicht aufzuklärende Gewalttaten gegen AfD-Politiker, öffentlich inszenierte exekutive Maßnahmen gegen die AfD. Ein Verbot wird man allerdings vermutlich bis auf weiteres nicht anstreben. Die Reaktion eines größeren Teils der Bevölkerung könnte kontraproduktiv sein, die juristische Rückendeckung ist vermutlich (noch) nicht zuverlässig genug.
Schon wieder erlebe ich hier bei vielen Lesern im Forum eine unerklärliche Staatsgäubigkeit. Glaubt, Ihr tatsächlich, auch nur EINE staatliche Institution oder Behörde, ein Gericht wäre „neutral“, oder „überparteilich“ oder für die Bürger oder für Deutschland da? Am Ende ist es in Deutschland so wie fast überall, und zwar egal, welche Staatsform gerade besteht: Das Land funktioniert sozusagen „von selbst“ einfach so, vorbei an den meisten Gesetzen und Vorschriften. Die Politik thront nur schmotzend obendrüber. Die besten Regierungen sind die, von denen man nichts oder wenig mitbekommt. Je mehr sie „regieren“, umso mehgr gehts bergab. Überall. Die Minderheitsregierung von Ramelow hat seit 2019 im Freistaat nicht viel machen können, außer Posten und Beamtenstellen mit ihren Parteigängern zu besetzen. Ratet mal, warum Ramelow in Thüringen so viel beliebter ist als seine Partei? WEIL er soviel Macht hat oder weil er KAUM welche hatte?
Der Verfassungsschutz, auf Gehieß der Briten gegründet, hat NOCH NIE die Verfassung geschüzt. Wie sollte das ein Geheimdienst auch tun? Bestenfalls war er ein Systemschutz gegen die Deutschen, zumindest so gedacht, danach ein Regierungsschutz. Haldewang ist der erste Präsident dieser Behörde (und mit ihm Kramer) der daraus keinen Hehl mehr macht, sondern offensiv dazu steht. Er sieht den VS als Schild und Schwert des linksliberalen Blocks. Da erkennt man auch sehr schön wieder, wie „deutsch“ die DDR doch war – die besten DDRler heute sind die westdeutschen Politiker. Mielke gefiele das alles gar sehr.
Daher ist es unsinnig, die Personalie Kramer zu diskutieren. Er ist ein Kind dieses Systems. Er ist einer derjenigen, die immer obenauf sein werden, in jedem System. Sicher, er würde keiner AfD-Regierung dienen. Aber auch die fände schnell ihre Adlaten und Bücklinge. Anders kann keiner regieren. Sie brauchen Leute wie Kramer und Haldewang. Und die leben davon.
Es wird erst spannend, wenn die AfD in diesen Gremien vertreten ist bzw. – noch besser und wahrscheinlicher – in Regierungsverantwortung ist und „Akteneinsicht“ bekommt – was haben diese Leute alles zu „verheimlichen“, weil sie die AfD trotz klarem Rechtsanspruch von solchen Gremien fernhalten (wollen)?. Die geliekten RKI-Protokolle lassen grüßen!
Jetzt will eine seit langer Zeit illegitime Regierung eine unkontrollierte illegitime Geheimpolizei. Soso ? Da wird es richtig spannend. Scheinbar wird da Wissen vor der Öffentlichkeit geschützt, welches die Öffentlichkeit verunsichern könnte. Was war wirklich mit NSU, Hanau, Halle ? Welche IMs haben ungebrochene Erwerbsbiographien ? Bis jetzt steht es 17:0 für die Verschwörungstheoretiker. Mal sehen wie sich das weiter entwickelt.
Das ist doch der grün-linke Typ, der noch nicht mal Jurist ist, sondern Soziologe, was natürlich zum Verfassungsrichter befähigt. 😂
Aber die wichtigste Voraussetzung bringt er halt mit: er hasst leidenschaftlich die AfD und versucht ihr zu schaden, wo er nur kann.
Von einer „parlamentarischen“ Kontrolle kann überhaupt nicht die Rede sein, wenn stets nur ein Teil des Parlaments kontrollieren darf.
Wie hat sich die parlamentarische Aufsicht verhalten, als Kramer 1/5 aller Deutschen als „braunen Bodensatz“ bezeichnete?
„In Thüringen könnte es sein, dass der Verfassungsschutz zukünftig zum Staat im Staate wird: ohne jede parlamentarische Kontrolle“
Wieder mal ein deutlicher Beleg dafür:
Demokratie ist immer eine Demokratie der herrschenden Klasse.
Als ich vor ein paar Monaten recherchiert habe, wie die Verfassungs-Schützer in Sachsen, Thüringen und Brandenburg die Einstufung der AfD als „gesichert rechts-extrem“ begründen, bin ich schon über die „interessante“ Vita dieses Herrn gestolpert.
Und die „Verkündung“ eines solchen Loosers ( gemäß Vita ) reicht also aus, eine Parte zu diffamieren. Okay, die richtige Außenwirkung ergibt sich , weil die links-populistischen und links-extremen Medien diese Vorlage „ausbeuten“.
Danke für diese Ergänzung meiner Recherchen.
In Sachsen ist die Begründung für die Erklärung / Einstufung der AfD als rechts-extrem unter Verschluß.
Unglaublich. In einem „demokratischen“ Staat.
Und so ein Staat hetzt gegen Polen und Ungarn ( Orban).
Polen nicht mehr, weil mit Donald Tusk mittlerweile ein links-naiver EU-Ideologe und EU-Neurotiker an der Regierung ist.
Arme Polen.
Wie viele Beweise brauchen denn alle noch für den bereits erneut etablierten Faschismus in Deutschland? Oder ist es so wie bei den hunderttausenden Einzelfällen mit Einmännern?
Die Ampeln und die CDU schaffen es derzeit locker, das Weimarer Chaos wie einen Kindergeburtstag aussehen zu lassen. Deshalb muss sie auch niemand verächtlich machen.
Thilo Sarrazins Äußerungen zur Zuwanderung bezeichnete er als rassistisch und rückte Sarrizin in die Nähe von Göbbels und Hitler. Inzwischen hat die Realität die Analysen Sarrazins weit überholt.
„Thüringer Verfassungsschutz unter Stephan Kramer ohne parlamentarische Kontrolle?“
Wie jetzt – diese „Loose canon“ war jemals unter KONTROLLE???
Die AfD kann ja nach der konstituierenden Sitzung des LT einen entsprechenden Antrag auf Wahl des Kontrollgremiums stellen. Das vereinigte Linke Kartell wird dies natürlich ablehnen. Aber die AfD-Fraktion kann ja ein Feststellungs- oder Normenkontrollklage vor dem Thüringen-Verf-Gerichtshof einreichen. Das wird man wohl gerichtlich erreichen können, dass der LT innerhalb einer Frist ein Kontrollgremium wählen muss andernfalls ist der VS-Thüringen aufzulösen…
es ist schon ein besonderer „Witz“ der deutschen „Demokratie“,das ein für sein Amt nicht qualifizierter Mensch wie Kramer,der dazu noch extremst einseitig politisch unterwegs ist,hier den „Verfassungsschützer“ eines Bundeslandes spielen darf.
Seine „Expertise“ spottet jeder Beschreibung,seine „Wendefähigkeit“ schlägt jeden FDP*ler
aber gut,sein „Urteil“ über die Thüringer AFD und Herrn Höcke wird wie eine religioese Monstranz in den Medien ohne jegliche Basis(geheime Verschlussache) wider gekäut
Bananenrepublik BRD!
Kramer ist ein typisches Produkt des deutschen Parteienstaates. Wendig, prinzipienlos, links-grün gehirngewaschen, ideologisch gefestigt, antidemokratisch gesinnt, wichtigtuerisch, postengeil und für seine Funktion unqualifiziert.
Sage noch einer, wir lebten in einer funktionierenden Demokratie und ich lache ihn schallend aus.
P. S.: Die „wendige Vita in Kurzfassung“ ist ja wohl der HAMMER. Kramer ein Sozialpädagoge! Härtestes Studium überhaupt, ne? Kramer ein Stasi-Kahane-Schmusi!! Kannste dir nicht ausdenken.
Leute Leute, ich kann gar nicht so viel fres…. (nach Liebermann)
„In Thüringen könnte es sein, dass der Verfassungsschutz zukünftig zum Staat im Staate wird: ohne jede parlamentarische Kontrolle.“ Das wäre natürlich bezogen auf das hehre Prinzip der Gewaltenteilung, die auch Kontrolle impliziert, ein No Go. Andererseits müsste man wissen, wie konkret in der Vergangenheit überhaupt die „parlamentarische Kontrolle“ ausgeübt wurde. Sie weiht einzelne Abgeordnete in die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ein, ok, äußern die sich auch prüfend-kritisch oder fühlen sie sich nur diskret gut informiert als Geheimisträger? Schauen Herrn Kramer (laut Wikipedia SPD, zuvor FDP, zuvor CDU und Mitglied im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung) „auf die Finger“?
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Präsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen Dienstherrin Nancy Faeser (SPD) drohten übrigens vorab den Thüringern, sie aus dem Verfassungsschutzverbund von Bund und Bundesländern auszuschließen, sollte die AfD der Kontrollkommission angehören.“ Das halte ich für juristisch problematisch. Im Bundesverfassungsschutzgesetz § 1 steht: „Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung.“ Soll man wirklich annehmen, dass Thüringen dann in praxi ganz mit allen fraglichen Personen und ohne informelle Kanäle aus dem Verbund ausgeschlossen wird? Ggf. zu Lasten der Inneren Sicherheit?
Im Gesetz steht „soll“ nicht „muß“. Ob nun soll nicht muß ist oder umgekehrt ist reine Rabulistik. Wenn es keine Muß-Vorschrift wäre, warum steht es dann überhaupt im Gesetz? Nach meinem Sprachempfinden ist es eine Muß-Vorschrift, sonst müßte statt „soll“ „sollte“ im Text stehen, dann wäre es nur eine Empfehlung aber nicht Voraussetzung und damit kategorisch.
Gem. § 2(3) ThürVerfSchG soll das Amt des Präsidenten nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. – Kramer besitzt diese Befähigung offenkundig nicht (!) und hat wohl auch keine juristische Ausbildung abgeschlossen. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen er den Posten eingenommen hat resp. ob die o.a. Sollvorschrift vom Innenministerium Thüringens ermessensfehlerfrei, ausgelegt wurde. – Da Stephan J. Kramer im Stiftungsrat der Amadeo-Antonio Stiftung sitzt und gleichzeitig Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes ist, stellt sich zudem die Frage nach seiner Neutralität als Beamter, nach einer möglichen Interessenkollision oder ob er gar ein V-Mann von Anetta Kahanes (IM Viktoria) Stiftung ist.
https://fragdenstaat.de/a/316747
https://fragdenstaat.de/a/316730
für manche Leute gelten halt die Gesetze bei uns nicht. Es wird halt alles passend gemacht. Qualifikation hin oder her.
Bedingungen?
1.SPD-Mitglied
2.vorheriger Zentralratspräsident
3.Annette Kahane Vorstandsmitglied
Zitat: „Da Stephan J. Kramer im Stiftungsrat der Amadeo-Antonio Stiftung sitzt und gleichzeitig Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes ist, stellt sich zudem die Frage nach……“
> JA, richtig, auch
hier stellt sich wohl wahr die Frage nach…..!
Zu sehen wo überall und wie weit die Verflechtungen beim linken Klüngel und Filz gehen und zu finden sind, hätte bei einen Verfassungsschutz der seinen Namen zu recht trägt, schon längst alle Alarmglocken schrillen lassen müssen. Doch stattdessen schwätzen der Meckie-Verschnitt Haldenwang und seine den Linksextremen nahestehenden Chefin Näncy (SPD) von Räächter Gefahr für unser Land und die Demokratie.
So viel Inkompetenz, Unfähigkeit und Dummheit hätten in der privaten Wirtschaft schon längst den Laufpaß bekommen.
„In Thüringen könnte es sein, dass der Verfassungsschutz zukünftig zum Staat im Staate wird: ohne jede parlamentarische Kontrolle.“
Kann nicht sein, denn dies gelte ja dann für alle parlamentarische Befugnisse.
z.Bsp. auch für die Richterwahlausschüsse zu Besetzung höchster Richterposten,u.a.
Das abgewählte Parlament ist solange im Amte bis sich ein neues bildet.
Um dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, ist deswegen eine Frist anberaumt bis wann das neue Parlament zusammentreten muss.
In dieser ersten Sitzung sind die neuen Ausschussmitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen und die alten zu entlassen.
Steht doch so auch im Gesetz: