Es gibt wenige Verbrechen, die einer halbwegs gesunden Bevölkerung dermaßen an die Nieren gehen wie der Missbrauch von Kindern. Ob nun Fälle aktiver Pädophiler, oder als Konsumenten von Kinderpornographie – es gibt tief verankerte Instinkte zum Schutz unseres Nachwuchses, die dazu führen, dass man ohne einen funktionierenden Rechtsstaat einen Großteil dieser Verbrecher wohl von Bäumen baumeln sehen würde. Dass dem nicht so ist, ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Damit aber die Menschen an das Funktionieren dieses Rechtsstaates weiterhin glauben, was für dessen Legitimierung unerlässlich ist, muss er trotz Verzichts auf Lynchjustiz den Eindruck erwecken, Recht zu sprechen und dies angemessen zu tun. Doch gerade auf dieser Ebene versagt der Rechtsstaat zunehmend und arbeitet damit an seiner eigenen Delegitimierung.
Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister war höchst angesehen in der Kulturszene. Als Burgschauspieler gefeiert, präsent in Film und Fernsehen, galt er als eines der Aushängeschilder der österreichischen Schauspielzunft. Doch Anfang des Jahres platzte die Bombe: Nachdem zunächst die Freundin des Schauspielers kinderpornographisches Material auf dessen Handy vorfand, offenbarte eine Hausdurchsuchung der Polizei die Tragweite der Causa. Mehr als 76.000 Bilder von Kindesmissbrauch wurden bei Teichtmeister sichergestellt, dazu 110 Gramm an Kokain, das dieser in seiner Matratze aufbewahrte.
Es drangen dabei verstörende Details zu Tage. Viele der Bilder habe Teichtmeister nicht einfach nur „konsumiert“, sondern selbst bearbeitet, mit gewaltbereiten Texten versehen und zu Videoclips zusammengeschnitten. Die große Menge Kokain sei angeblich für seinen Eigenbedarf gewesen, der laut Teichtmeister bei einem Tagesverbrauch von 3 Gramm lag. Zum Vergleich: In Österreich liegt der Schwellenwert für sogenannten Eigenbedarf bei 15 Gramm, Teichtmeister war im Besitz einer vielfachen Menge. Dennoch begnügte sich die Justiz mit der Erklärung, diese Menge wäre für den Eigenbedarf vorgesehen, und sah daher von einer Strafverfolgung ab. Der Kokainbesitz von 110 Gramm der Droge (mit einem Straßenpreis von immerhin rund 9000 Euro) war also nicht Bestandteil der Anklage, die österreichische Rechtsprechung setzt dabei explizit auf „Therapie statt Strafe“. Aber angesichts der Tatsache, dass bei Teichtmeister der Besitz großer Mengen Kokains ja nur ein „Nebenschauplatz“ seiner Straffälligkeit war, darf die Frage nach der Angemessenheit solcher Milde durchaus gestellt werden.
Doch es fand sich noch mehr im Dickicht. Kollegen der österreichischen Kunstszene offenbarten, dass Teichtmeisters Vorlieben ein offenes Geheimnis waren, man wusste seit Jahren von dessen Pädophilie und sah geflissentlich weg. Ein Phänomen, das auch aus ähnlich gelagerten Fällen im internationalen Vergleich nicht unbekannt ist. Nicht nur, dass sich die abscheuliche Vorliebe für Kindesmissbrauch regelmäßig in den Kreisen der Reichen und Schönen vorfindet, immer wieder stellt sich auch die Frage, ob andere davon nicht nur wussten, sondern auch daran beteiligt waren. Die vermeintlichen Hintermänner Marc Dutrouxs wurden nie ausfindig gemacht, stattdessen pflasterten und blockierten insgesamt 27 Leichen von Ermittlern und Zeugen den Weg zur restlosen Aufklärung des Falls. Und auch im Fall rund um Jeffrey Epstein verhallt die Forderung nach Veröffentlichung der Kundenliste von Epstein größtenteils ungehört. Der Eindruck, dass man sich in besseren Kreisen gegenseitig schützt, konnte von der Justiz nie entkräftet werden. Stärker noch: Die Justiz schien selbst Teil dieses Kreises zu sein.
Wenn Justitia nur noch auf einem Auge blind ist
Nun also gelangte der Fall Teichtmeister an ein schnelles Ende: Der Angeklagte zeigte sich reuig und obwohl die Staatsanwältin schockierende Auszüge aus den von Teichtmeister erstellten Texten zu den Missbrauchsbildern („Ich schlage dich bewusstlos und zu Brei, kniet vor eurem Gebieter“) vorlas, die letztlich zu einer gerichtlichen Einstufung des Angeklagten als „pädo-sadistisch“ führten, entschied sich Richter Apostol Milde walten zu lassen und „nicht dem Ruf der Straße zu folgen“. Im Gegenteil, die Anwesenheit von Demonstranten vor dem Gericht, die sogar einen symbolischen Galgen mitgebracht hatten, bestätigte den Richter in seiner Entscheidung, die da lautete: zwei Jahre auf Bewährung, dazu eine sogenannt „engmaschige Therapie“ für den ehemaligen Schauspielstar.
Dieses Urteil lag im erwartbaren Rahmen der österreichischen Gesetzgebung, meinen Experten. Wer strengere Strafen wolle, der müsse gesetzlich nachbessern. Eile hat man damit aber nicht. Dennoch erscheint das Urteil selbst im bisherigen Strafrahmen milde. Richter Apostol fiel übrigens bereits in der Vergangenheit mit milden Promi-Urteilen auf. Im Prozess des Jahres 2013 gegen den wegen Falschaussage und Beweismittelfälschung angeklagten Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly (Ehemann der ehemaligen ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat) sprach Richter Apostol ebenfalls ein auffallend mildes Urteil aus, sodass der österreichische Grünen-Politiker Peter Pilz damals meinte, Mensdorff-Pouilly habe „unverschämtes Glück“ mit dem Richter gehabt, der dem Angeklagten ein „Neujahrsgeschenk“ gemacht hatte. Auch das damalige Urteil sei „juristisch durchaus vertretbar“ gewesen, so Pilz, aber „problematisch hinsichtlich der Vorbildwirkung“.
Vor allem die Diskrepanz zwischen dem juristischen Eifer der letzten Jahre, zum Beispiel in Fragen der Verfolgung sogenannter „Hassrede“ einerseits und dem Umgang mit zum Beispiel Sexualstraftätern und Pädophilen andererseits, führte dazu, dass immer mehr Menschen den Glauben an die Funktionsweise rechtsstaatlicher Prinzipien verloren. Man kann uneins darüber sein, ob bestimmte Formen der freien Meinungsäußerung Grenzen des Strafrechts überschreiten, aber wenn sich eine Gesellschaft nicht beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch einig ist, dann rütteln wir an den Grundfesten des moralischen Fundaments unserer Gesellschaft.
Wenn eine ohnehin schon milde Gesetzgebung vor Gericht besonders milde ausgelegt wird (und der Besitz von 110 Gramm Kokain von vornherein ausgeklammert wird), dann erweckt die Richterschaft das Bild einer gesellschaftlichen Schieflage, eines Protektionismus derer, die ohnehin ein privilegiertes Leben führten und dieses schändlichst missbrauchten. Ist es wahr, dass „die Straße“ gerne reiche und erfolgreiche Menschen fallen sieht? Zweifelsohne! Ist es aber ein Grund, in diesem Fall ein mildes Urteil explizit damit zu begründen, dass man gegen „die Straße“ urteile? Von Richtern wird Fingerspitzengefühl verlangt, doch wo ist das Fingerspitzengefühl, wenn dieser nicht einmal Verständnis dafür aufbringen kann, dass die natürliche Reaktion des Volks in solchen Fällen ohne den Rechtsstaat schon immer die Lynchjustiz gewesen wäre?
All das vor dem Hintergrund einer Gesellschaft, die gerade in den letzten Jahren zunehmend die Entmenschlichung des politischen Gegners vorangetrieben hat. Bei Anti-Trump-Demos gehörten Trump-Puppen am Galgen zum guten Ton und in Deutschland bekommen „Satiriker“, die Ungeimpfte als Blinddarm der Gesellschaft zur operativen Entfernung freigeben, eigene Shows auf Steuerkosten. Aber wenn „die Straße“ für eine harte Bestrafung (den Galgen gibt es in Österreich ohnehin nicht) eines pädo-sadistischen, kokainabhängigen Schauspielers eintritt, dann ist die Grenze überschritten?
Wer GIS-Gebühren nicht bezahlt, muss mit dem Gefängnis rechnen. Und selbst wer sich auf Facebook unschön über die Auswüchse der Migrationspolitik oder der LGBTQ-Bewegung äußert, kann selbst ohne Prozess zu einer 6-monatigen Bewährungsstrafe mit „Umschulung“ verdonnert werden. Angesichts dessen wirkt die 2-jährige Bewährungsstrafe für Teichtmeister tatsächlich wie eine Verhöhnung jener zahlreichen Menschen, die in den letzten Jahren viele Entbehrungen und Androhungen im Rahmen der Corona-Politik über sich ergehen lassen mussten. Journalisten wie Florian Klenk, der sich noch über die angekündigten Ersatzfreiheitsstrafen bei einer Impfpflicht gefreut hatte, sprach von einer „Schock-Show der Staatsanwältin“ und bezeichnete das Teichtmeister-Urteil als einen „guten Tag für die Justiz“. Kein Wunder, denn „die Straße“ steht für seinesgleichen synonym mit Querdenkern, Querulanten, Rechten, Nazis, sodass Haltung zeigen dann zur Not eben auch bedeutet, sich auf die Seite eines Pädo-Sadisten zu stellen.
Die Justiz delegitimiert sich selbst mit ihrer Arroganz
Wie so oft sind es aber nicht einzelne Aspekte, sondern das Zusammenspiel vieler Faktoren, die das Fass gefühlt zum Überlaufen bringen. Dass die Gesetzeslage für solche Verbrechen zu lasch und von einem naiven Glauben geprägt ist, man könne solche Verbrechen wegkuscheln, würden viele noch verstehen, sofern glaubwürdige Schritte gesetzt würden, um die Gesetzeslage schnellstmöglich anzupassen. Aber das dürfte Wunschdenken sein. Und wenn dann auch noch milde Gesetze mit zusätzlicher Milde ausgelegt werden, ohne dabei darauf zu verzichten, der wütenden „Straße“ eins mitzugeben, dann darf man sich nicht wundern, wenn viele Menschen diese Justiz als kompromittiert erfahren.
Doch auch das ist nur der Anfang. Was ist mit Teichtmeisters Umfeld in der Kunstszene, in der viele anscheinend (oder scheinbar?) von dessen Fehlverhalten wussten? Gab es Komplizen? Ist Mitwisserschaft beim Besitz von über 70.000 Bildern von Kindesmissbrauch ein Kavaliersdelikt? Sind eventuell andere Prominente darin verwickelt? Zumindest über letzteres wird hinter nicht allzu vorgehaltener Hand gemunkelt und angesichts der bereits zuvor erwähnten unrühmlichen Aufklärungsarbeit in prominenten Missbrauchsskandalen von Epstein und Dutroux, ist es nur allzu verständlich, dass die Bürger eine transparente und gründliche Untersuchung erwarten würden. Das Gegenteil ist aber der Fall und die Justiz erachtet es als nicht notwendig, der nachvollziehbaren Empörung im Volk mit angemessenem Respekt, Bemühen und Transparenz zu begegnen.
Zu guter Letzt: Selbst wenn die Rechtsprechung darauf beharrt, Pädophilie – sogar wenn sie in Kombination mit Sadismus in Erscheinung tritt und daher von „Philie“ noch kaum die Rede sein kann – als Krankheit denn als ein im Rahmen des herkömmlichen Strafvollzugs zu ahndendes Delikt einzustufen, dann müssen auch hier Konsequenz und der Opferschutz glaubwürdiger im Vordergrund stehen. Wenn Teichtmeister, wie ein Psychiater im österreichischen Fernsehen behauptete, von seiner pädophilen Neigung nie geheilt werden kann, dann darf angesichts der vielen Verbrechen geistig abnormer Rechtsbrecher in den letzten Jahren auch die Frage nicht länger tabu sein, ob es diese nicht in geschlossenen Einrichtungen von der Öffentlichkeit fernzuhalten gilt.
Stattdessen kündigte Teichtmeister jedoch an, nicht mehr als Schauspieler auf der Bühne stehen zu wollen und stattdessen „im Management“ der Kulturszene treu zu bleiben. Viel sanfter als eine Resozialisierung vor jeglicher Verurteilung kann man nicht fallen. Und da darf man sich auch nicht wundern, wenn „die Straße“ oder „der Mob“ den Glauben an die Justiz verlieren. Der Rechtsstaat schaufelt sich sein eigenes Grab nicht nur mit seinen Urteilen, sondern vor allem mit der Arroganz und Überheblichkeit seines Habitus.
https://twitter.com/bruno_wolters/status/1699036645868073390?s=20
Es zieht sich wie ein roter Faden durch die westliche Welt. Umsonst heißt es ja nicht in ihrer Erkennungsmelodie der Bewegung, „Das Recht wie Glut im Kraterherde, nun mit Macht zum Durchbruch dringt! Reinen Tisch macht mit dem Bedränger! Heer der Sklaven, wache auf! Ein Nichts zu sein, tragt es nicht länger Alles zu werden, strömt zuhauf! Völker, hört die Signale! Auf zum letzten Gefecht!“
In den USA scheint man davon noch etwas weiter weg zu sein! Danny Masterson, Schauspieler, wurde gerade wegen bestrittener 2 facher Vergewaltigung zu 30Jahren Haft verurteilt! Eine Tat, die hier im Land mit seiner Biographie, als gut angekommen und perfekt integriert, mit toller Perspektive zu Bewährung ausgesetzt worden wäre. ( Urteil von Regensburg lässt grüßen!) Er hätte eben seinen Pass wegwerfen müssen und als Verfolgter hier bei uns neu anfangen sollen. Jetzt könnte er hier durch Talk shows tingeln und sicher in einer Ärzte soap Serie den Helden mimen. Natürlich unter diversen alias Namen.
Die Rechtsprechung im Namen des Volkes hat in den letzten Jahren eine gewisse Unschärfe bekommen. Welches Volk gemeint ist, kann von vielen Bürgern nicht mehr eingeordnet werden!
Nun ja, das fällt unter die Rubrik „Förderung der sexuellem Vielfalt“ unter der sich schon so manche perverse Abartigkeit heimlich als Staatsziel etabliert.
Dazu paßt, daß Päderasten und Sodomisten („Tierfreunde“) an eigenen Buchstaben im „LGBTQIXPFWG+/-“ – Buchstabensalat arbeiten und skandinavische Junglinke Inzucht und Nekrophilie als „normal“ legitimieren möchten.
Deutlicher kann sich die vollkommene Degeneration einer Kultur durch linkswoke Zersetzung nicht offenbaren.
Die abgrundtiefe Verachtung, die uns aus Teilen der nichtwestlichen Welt dafür entgegenschlägt, ist vollkommen begründet!
Das nicht „dem Ruf der Straße folgen“ empfinde ich als entgegengestreckten Mittelfinger der linken Siegerjustiz gegenüber dem Volk.
Es ist an der Zeit, daß der Rest an nicht-verblödeten un-Woken dasselbe tut!
Der Satz „im Namen des Volkes“ gehört ersetzt durch „egal, was das Volk als gerecht empfindet“!
Die Vokabeln, die mir zu diesen Personen (sowohl Schauspieler als auch Richter) einfallen, sind hier nicht zitierfähig.
Ich hoffe sehr, dass „die Straße“ das regelt. Beide müssen zu einer persona non grata werden und zwar öffentlich und fortlaufend.
„Pädophilie“ bedeutet übersetzt „Knabenliebe“.
Triebe sind keine Liebe, daher sollte dieser Euphemismus durch Klartext ersetzt werden:
Das sind Kinderschänder.
Liebes TE-Team,
die Twitter- bzw X- Meldungen eines Stefan Magnet, einem durchgeknallten Verschwörungstheoretiker und Antisemiten, zu diesem Thema zu zitieren, halte ich für wenig gelungen.
Schwieriges Thema. Es ist unstrittig, dass der Besitz großer Mengen Drogen nicht unter den Tisch fallen darf, weil das Gesetz für jeden gilt und auch andere zur Verantwortung gezogen werden (müssen). An dieser Stelle wird der Rechtsstaat als närrische Erzählung vorgeführt. Pädosexualität hat viele Facetten. Sie sollten die politischen und gesellschaftlichen (Stichwort: Wie viele da oben hängen in den kriminellen Netzwerken drin?) nicht mit dem Einzelfall vermengen. Auch die Frage der – tatsächlich ja nicht behebbaren – sexuellen Neigung mit der Frage der strafrechtlichen Verfolgung sollte getrennt behandelt bleiben. Das hat das Gericht ebenfalls unterlassen. Richtig ist, dass der Täter nicht für seine Sexualität verurteilt werden darf. Das wurde er aber auch nicht, denn er wird dafür bestraft, dass er die Würde seiner Opfer nicht respektiert hat, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit, denn die Fotos, die meist bei anderen und schlimmeren Straftaten entstehen, dürfen aus diesem Grund nicht verbreitet werden. Richtig ist auch, dass diese Täter therapeutisch betreut werden müssen, was übrigens natürlich nicht voraussetzt, dass sie geheilt werden können: Auch hier geht es um den (präventiven) Opferschutz. Nur am Rande: Ein unheilbar Kranker wird auch sonst ja therapiert und sei es, um sein Leiden zu mildern. Leute für ihre nicht behebbare sexuelle Prägung einzusperren, ist indes eine ganz klare Grenzverletzung. Hier sollten Sie Ihre Empörung in den Griff bekommen. Schön wäre es übrigens, wenn es für Betroffene mehr Prävention gäbe, was Straftaten indes nicht völlig verhindern wird können. Die Welt ist nicht perfekt und jedes Opfer ist wirklich ein Drama. Das gilt für viele andere Straftaten ebenso. Wir können nur unser bestes tun, was nicht bedeutet, dass wir jeden präventiv einsperren, denn wer verwahrt am Ende den Schlüssel? Das wichtigste Thema sind die Netzwerke, die durch die Digitalisierung schlagkräftiger und weitreichender geworden sind. In Belgien konnten wir lernen, wie weit die Netzwerke in Sicherheitsapparate, Justiz und Politik vorgedrungen sind. Die Aufklärung ist dort deshalb gescheitert. Das ist ein weit unterschätztes Warnsignal. Es ist auch bei uns so; es bleibt nur unbearbeitet und unbemerkt. Das macht diesen Komplex so gefährlich und erfolgreich. Und eigentlich sollte der Focus auf der Beschaffungskriminalität der anderen Art und ihren Hintermännern liegen. Immerhin kann man die Ware noch nicht auf der Straße kaufen. Da sind die Drogenbosse weiter gekommen. Die Grünen waren und sind die Hochburg der Leute, die sich einen ähnlichen Weg für sexuelle Straftaten erhoffen. Darüber wurde hier schon gelegentlich berichtet. Doch der Konsum schafft die Opfer. Es ist und war daher falsch, Kriminalität zu normalisieren.
Das juristische Verhalten und die selten in Erscheinung tretenden Fahndungserfolge in diesem Deliktfeld passen nicht zu den vielen Opfern. Jedes Bild zeigt ein Verbrechen. Abschreckung geht anders.
Dieses Urteil ist der inneren Sicherheit Österreichs geschuldet, wer weiß, wen der ehemalige Freimaurer Teichtmeister sonst noch mit runter gezogen hätte…
Florian Teichtmeister war höchst angesehen…..ich meine das es hier um eine art korpsgeist in der oberschicht geht. Am besten sieht man das bei der steuerhinterziehung wo aus einer kriminellen handlung eine sünde wird – steuersünder.
Mildernd war auch der Umstand, dass Teichtmeister ein „Ersttäter“ war! Diese „Ersttat“ hatte immerhin 15 Jahre gedauert! Wenn ich im Laufe von 15 Jahren eine Unzahl an Menschen totschieße, bin ich ein Mörder. Ab wann bin ich ein Serienmörder? Ein Serienmörder, der halt nicht anders kann und daher auf Milde hoffen darf.
Wenn der Richter in seiner Begründung für das Urteil angab, nicht dem „Ruf der Straße“ zu folgen, ist das völlig inakzeptabel. Kein Richter soll dem Ruf der Straße folgen, sondern objektiv und nach Beweislast urteilen. Der Ruf der Straße hätte ja auch lauten können, „wir fordern Freispruch für Teichtmeister!“ Was dann? Hätte der Richter T. dann zu lebenslänglicher Haft verurteilt?
Der Exxpress in Österreich stellt die richtigen Fragen:
https://exxpress.at/porno-produzenten-mitwisser-kokain-was-bei-teichtmeister-alles-nicht-geklaert-ist/
bzw.
https://exxpress.at/weiter-angst-um-kinder-1400-porno-chats-von-teichtmeister-werden-ignoriert/
Der Fall erinnert – wie Sie dankenswerterweise beschreiben – an Jeffrey Epstein und zeigt, dass das österreichische Rechtssystem mittlerweile völlig kaputt ist. Wie in Deutschland – siehe den Fall in Regensburg (und die dortige Urteilsbegründung) über den Exxpress & TE berichtet haben:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/regensburg-justiz-urteil/
Länder, die sich aber bspw. über das polnische Justizsystem echauffieren … .
wenn man sich die „totgeschwiegenen“ Vorgänge um Epstein betrachtet weiss man dass diese Abartigkeiten in den höchsten Kreisen weit verbreitet sind. Insofern ist das Urteil nachvollziehbar. Offenbar sind diese Herrschaften „primus inter pares“. Man fühlt sich unangreifbar.
Vielen Dank Herr Boos, dass sie diesen Justizskandal auch in Deutschland publik machen! Und dass sie auch die Fälle Dutroux und Eppstein erwähnen die ja auch sang und klanglos im Äther verschwanden.
Anders kann man es leider nicht sagen! Die Grundfeste unserer Gesellschaft werden gerade von Irren und wie sie sagen arroganten Menschen an der Macht mit aller Brachialität zerstört! (Der Richter sagte auch explizit, Schuld mindernd wäre seine Öffentliche Stellung….)
Das solche kranken Individuen, die nicht therapierbar sind (wie auch 90% der hier als psychisch krank eingestuften Neubürger) nicht einmal die volle Härte des Gesetzes spüren müssen, zeugt von einer unglaublicher Menschenverachtung des Richters!
Ich verstehe die moralische Empörung, jedoch ist dies ein völlig unaufgeregt angemessenes Urteil, was den Vorwurf des Besitzes kinderpornografischen materials betrifft. In dieser Hinsicht zeigt sich in dem Urteil ja gerade, dass der Rechtsstaat, welcher ausschließlich an Recht und Gesetz (und zwar so wie es in den einschlägigen Kommentaren ausgelegt wird) gebunden ist, und noch funktioniert. Was die Einstellung bezüglich des Besitzes von Kokain betrifft, müßte man die Akte kennen, ohne Aktenkenntnis ist hier keine seriöse Stellungnahme möglich. Strafprozessrecht ist hoch kompliziert. Das kann eben nicht (populistisch) jeder 🙂
Natürlich sehe auch ich die Unangemessenheit im Vergleich zu der Verurteilung des Arztes Habig in Deutschland zu einer, wie man in Österreich sagt, unbedingten Haftstrafe (sogenannter Häfen).
Es wird immer mildere Richter geben, und härtere. Und solche rechtsordnungen und solche. Oliver Schmidt haben im Abgasbetrug von VW in den USA 169 Jahre Gefängnis gedroht. Was völlig absurd ist.
Vor Gericht und auf hoher See eben.
Glück gehabt, Angeklagter. Mach‘ was draus.
Ihnen sollte bewusst sein, dass es im Rechtswesen einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum des Richters gibt!
Wenn es hier jedoch nicht nur um den Besitz von über 70.000 fachen kinderpornografischen Materials geht, was schon extrem schlimm ist wie ich finde, sondern um unfassbar kranke sadistische pädo“philie“ gepaart mit einer Drogenabhängigkeit…, dann sollte ein Richter ja wohl die Intelligenz und das Fingerspitzengefühl besitzen diese kranke Person mit unter Ausschöpfung des Strafmaßes zu bestrafen und nicht Milde walten lassen!
Da dieser Richter ja nun schon auffällig geworden ist, sollte man ihn nun genauer unter die Lupe nehmen. Nicht dass es sich hier nur um die Spitze eines Eisberges handelt.
Ich teile ihre Meinung. Mir erscheint das Urteil nüchtern betrachtet auch angemessen. Nichts deutet darauf hin, dass durch Teichmeisters Taten auch tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist.
Dass im Wertewesten einiges ins „Rutschen“ gekommen ist oder besser rasend schnell verfällt, ist bekannt. Die Justiz ist, nicht nur in Österreich, eine Teil des Systems und damit des Problems, nicht der Loesung. Wer die Strafmaße fuer bestimmte Taten vergleicht, ueber Österreich hinaus, wird nicht zufaellig gewisse „Tendenzen“ feststellen. Da gibt es fuer sexuelle Belästigung Erwachsener in den USA ueber 20 Jahre, fuer Steuerhinterziehung mehrere Jahre, fuer Vergewaltigungen oder wie hier Straftaten gegen Minderjährige Freiheitsstrafe auf Bewaehrun. Auch Toetungsdelikte wurde hierzulande bereits strafrechtlich sehr interessant behandelt. Jeweils mit einer aufschlussreichen Begruendung. Das, diese Ausrichtung, kann natuerlich nur Zufall sein. Es koennte aber auch der justizielle Arm einer „Bewegung“ im Westen sein, hinter der zumindest in bestimmten Faellen maechtigen Leute stehen, oder einfach Teil einer ideologischen Wende. Zudem erfreut sich das Gewerbe des Herrn T einer gewissen Beliebtheit bei der politmedialen Klasse, die Gruende sind bekannt. Und nicht zuletzt gilt heute mehr denn je die Frage, wer haengt da mit drin. Zu verhindern ist, dass Herr T. plappert. Da gibt es verschiedene Mittel, auch die der Belohnung. Offensichtlich ist, dass im Wertewesten bestimmte Taeter und bestimmte Opfer privilegiert werden. Kinder sind da sicher nicht dabei, obwohl eigentlich alles danach rufen würde. Bestimmte „Schauspielerinnen“ aber schon, vor allem wenn es um alte, weisse Maenner geht. Mit dem Tatstrafrecht des StGB hat das genausowenig zu tun wie die Gesetze mit dem GG. Das zivilisatorische Und soziale Ergebnis, vermutlich aber so gewollt, ist gesellschaftlich verheerend. Und der Glaube, das relevante Personal, hier die Richter, würden auf das Recht verpflichtet, duerfte inzwischen in das Reich der Fabel gehoeren. Das gilt fuer alle Bereiche, fuer die Medien, die Wissenschaft, die Wirtschaft und natuerlich auch fuer die Politik. Es laeuft.
Danke für den Artikel. Es ist immer wieder erschütternd, wie Richter urteilen. Für manche Richter finde ich die Aussage treffend, die einst der Blurichter Freisler getroffen hat: „Sie sind ein erbärmlicher Lump“.
Kinderseelen spielen dabei keine Rolle mehr. Alles, was ich jetzt noch sagen würde, wäre justiziabel.
John F. Kennedy jun. hatte recht. Der Deep State, ist so vernetzt, daß man dieses Netzt kaum durchzutrennen vermag.
Und Sie, Herr Boos, schreiben ja auch über die Hintermänner von Dutrouxs und Eppstein, über die man sicherlich so schnell nichts herausfindet. Diese Verbrecher schützen sich gegenseitig.
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Zitat Einstein.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn man bedenkt was demnächst alles in Kindergärten in Deutschland möglich sein soll und was für Auswirkungen das neue Familienrecht haben kann und wie ruhig der Michel das alle hinnimmt, sollte man nicht so scheinheilig auf das Urteil schimpfen. Es zeigt nur wie weit diese Gesellschaft inzwischen vollkommen jeden Kompass verloren hat.
Die schützenden Hände von Wien
Freimaurer Teichtmeister: Hat ihn die schützende Hand der Loge vor dem Gefängnis bewahrt?
Richter Stefan Apostol, der jetzt Milde für den Pädophilen walten ließ, hatte hingegen noch nie ein Problem damit, Menschen wegen „Meinungsdelikten“ für Jahre hinter Gitter zu sperren.
Im Übrigen wurden 100g Kokain bei ihm gefunden,d ie nicht zur Anklage kamen…
2 Jahre bedingt + Therapie ist praktisch nichts. Es wird auch nicht erwähnt, ob Teichti zur Klärung der Herkunft der zehntausenden Bilder und damit zu weiteren Ermittlungen beitragen konnte. Mit der Kokserei ist es die gleiche Sache; bei dem gewaltigen Verbrauch hatte er gute Dealer – gibt es Aussagen zu diesen? Man erfährt leider nichts. Interessant ist nicht der Teichti und sein Strafmaß sondern wo und wie er an diese ganzen Bilder gekommen ist; da steckt vielleicht ein Tauschring dahinter. Juristisch ist die Begründung des Richters ein Mumpitz: wenn er ein Strafmaß (unter anderem) mit seiner Standhaftigkeit dem „Druck der Straße“ gegenüber begründet, so gibt er damit doch zu, dass er sich genau durch diesen Druck beeinflussen lässt – eben in die andere, hier mildere, Richtung. Es kommt mir vor, dass Richter Apostol sich selber sehr wichtig nimmt; vielleicht verstellte ihm das den Blick auf die Findung des richtigen Strafmaßes. Falls der Teichti irgendwann rückfällig wird (beim einem von der sexuellen Neigung her nicht therapierbaren Schwerstkokser zu befürchten), wird es auch an Apostol kleben bleiben. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack dass scheinbar bloße Pädo-Konsumenten wie Edaty, Teichtmeister u.a. stets mit allergrößter Nachsicht behandelt werden – ohne zahlungskräftige Kunden wie sie gäbe es auch keine Pädomärkte.
Mildernde Umstände gibt es derzeit nur für politisch korrekte Politiker, für politisch korrekte linkslastige Prominente und für kriminelle Merkel-Gäste. Alle anderen haben bei der Justiz und bei der »Qualitätspresse« einen äußerst schweren Stand.
Das ist einfach ungeheuerlich. Zeigt mir aber ganz klar, dass Pädophilie in den höchsten Kreisen akzeptiert ist, und sich auch durch die Justiz zieht, weswegen da auch weggeschaut wird. Man deckt sich gegenseitig. Gerade die sogenannte „Elite“ scheint weltweit massenhaft pädophil zu sein, und hilft sich sowohl in der Beschaffung der Opfer als auch bei der Strafverfolgung. Armselig und unentschuldbar.
Ebenso profitieren Vergewaltiger, wenn der Täter nicht ein angeblicher „Nazi“ ist, bzw. jemand, der nicht links-grün denkt. Man kann also zusammenfassend sagen, dass Frauen und Kinder zum Freiwild geworden sind, die mehrheitlich seitens der Justiz keine Gerechtigkeit erfahren, da der Täter frei oder lediglich mit Bewährungsstrafe davonkommt. Trotz Verbot, werden ja auch Kinderehen und Vielehen weiterhin geduldet, angeblich da es die Kultur verlangt. Die Kultur, die aus einer Familie Mann/Frau/Kindern besteht, wird aber nicht als Kulturgut anerkannt, wenn es sich um nicht-muslimische oder nicht-LGBT, weiße Personen handelt. Diese werden mit Hass überschüttet und sollen keine Kinder mehr bekommen, und der Staat entmündigt diese Eltern immer mehr. Um Zugriff auf deren Kinder zu haben?
Quis custodiet custodies? Wer bewacht die Wächter, in dem Fall die Hüter des Rechtsstaats? Augen auf bei der Berufung von Richtern und Justizministern.
Auf1.tv-Chefredakteur Stefan Magnet hält es für denkbar, daß österreichische Freimaurer ihre schützende Hand über Teichtmeister als einen der ihrigen gehalten haben.
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/stefan-magnet-halten-die-maechtigen-ihre-schuetzende-hand-ueber-freimaurer-teichtmeister
„Der Angeklagte zeigte sich reuig…“ Meine Güte, der Mann ist Schauspieler …
Haben wir noch einen Rechtsstaat? Wenn der <Maßstab> bei dem Befinden von Strafen vor Gericht grundsätzlich wird, „nicht dem Ruf der Straße zu folgen“ (wer ist denn „die Straße“ so ganz genau? Ach ja, das sind die rechten Populisten), wird das bei bestimmten Verbrechen allgemein zu milden Urteilen und Bewährungsstrafen führen.
Die Bevölkerung dürfte Vergewaltigungen, körperlichen Angriffen und ausgeprägter Pädophilie mit wenig Verständnis begegnen. Und wir treten in der Tat in ein neues Zeitalter ein, wenn auf der anderen Seite die zahlreichen „Hass & Hetze“-Initiativen, „Meldestellen“ jedweder Art, die politischen Maßnahmen/Strategien im „Kampf gegen rechts“ wie das Demokratiefördergesetz und unsere fleißige Antidiskriminierungsstelle tatsächliche und oft angebliche/vermeintliche Vergehen immer engmaschiger einkesseln, … während Kinderpornografie-Fans Bewährungsstrafe genießen. Ist es nicht so, dass nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld droht, wenn man eine Transperson (vorsätzlich oder fahrlässig) mit dem falschen Geschlecht anredet. Die vorsätzliche Ansprache mit dem abgelegten Geschlecht oder Namen kann für Betroffene verletzend sein, heißt die Begründung. Objekt von Kinderpornografie zu sein, kann wohl auch verletzend sein.
Ich kenne Juristen von meinem Studium noch als sehr scharfsinnig, den Soziologen und Wirtschaftswissenschaftlern eigentlich weit überlegen, fast so scharfsinnig wie Physiker oder Mathematiker. Da scheint sich einiges verändert zu haben.
Ein Urteil im Namen des Volkes? Herr Richter, das Volk ist die Straße!
Was eine zulässige Form der Meinungsäußerung ist. Das Urteil orientiert sich ausschließlich an Recht und Gesetz, und nicht am wütend schnaubenden „Unsere-Kinder“-Volkszorn, der den Mann am liebsten kastrieren und lebenslang wegsperren würde.
Tu infelix Austria! Also alles genauso wie in Buntland. Liegt es an der Sprache? Dass linke Kreise wenig bis nichts gegenüber dem Kindesmissbrauch auszusetzen haben, könnte man als Bundesdeutscher bereits seit den 80en wissen. Die Szene um die Stadtindianer und ihre (versuchte) Einflussnahme auf die Grünen ist hinreichend dokumentiert. Was heutzutage abläuft ist allerdings auch nicht besser, nur anders verpackt. Wenn sich Dragqueens in Kindergärten verirren oder sexuelle Phantasien in Lehrplänen widerspiegeln oder es ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz gibt, das dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, liegt das in erster Linie daran, dass Pädosexuelle offensichtlich auf die Ebene der Entscheidungsträger vorgedrungen sind.
Der Staat – hier Österreich – aber auch Deutschland bewegt sich jedenfalls auf ganz dünnem Eis. In der Schule haben wir noch gelernt, dass der Bürger mit dem Staat einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat. Der Bürger verzichtet auf einige seiner Rechte zugunsten der Staatsgewalt, die ihm dafür aber auch Garantien gibt. Nämlich, dass sie ihn und seine Angehörigen gegenüber Angriffen und auch sein Eigentum schützt. Dass Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird etc. Nur – all diese Garantien stehen in unserem Staatsgebilde mittlerweile zur Disposition! Der Staat war und ist es, der den Gesellschaftsvertrag nach seinen Interessen auslegt. Verträge jedoch kann man auch kündigen. Das sollten sich Richter wie jener Herr Apostol vergegenwärtigen. Ansonsten bleibt an Ihnen der Verdacht hängen, es sich mit Verbrechern wie dem Herrn Teichtmeister gemein zu machen…
Wenn ich einen mit 67000 Kindermissbrauchsphotos erwische und nicht hinterfrage woher er die hat, mit wem er Kontakt hat, dann ist doch wohl klar, dass hier ein politisches Urteil gefällt wurde und mit Recht so gar nichts zu tun hat.
Diese Kreise wollen weiterhin unter sich bleiben und ihr Unwesen ungestraft weitertreiben.
PS: 115 Gramm Kokain als Eigenbedarf und keine Strafe dafür erhalten, spricht ebenfalls Bände!
Gibt es da nicht eine Partei im schönen grünen Deutschland, die in ihrer Gründungszeit offen für Pädophile war? So ein Urteil gibt diesen Typen doch wieder gewaltig Aufwind, und sie können hoffen, dass ihr Tun zwar Kinder massiv schädigt aber nicht mehr strafbar sein wird.
Wenn ein 14 jähriges Kind sich dazu entscheiden kann sein Geschlecht mit Hormonblockern zu ändern, kann es auch in „einvernehmlichen“ Geschlechtsverkehr einwilligen.
Ich fürchte, daß dieses Klientel genau so denkt.
In Deutschland wäre er von der geschmeidigen links-grünen Gesinnungsjustiz sicher genauso sanft behandelt worden. In einem Land, in dem eine Partei in der Regierung vertreten ist, die vor Jahren mehrfach die Straffreiheit für Pädophile gefordert hat, ist dies durchaus im Bereich des Möglichen. In Österreich scheint es darüber hinaus den Verdacht zu geben, in diesen Kriminalfall seien „höhere Kreise“ involviert. Vielleicht kommt da ja noch etwas nach.
Vielen Dank für den Beitrag, das Verbrechen scheint in den ÖR nicht existent zu sein (dafür wird sich aber schon wieder mit dem bösen „C“ warmgelaufen).
Auch die Erwähnung vom Fall „Marc Dutroux“ und den plötzlichen Todesfällen in diesem Zusammenhang, die Ungereimtheiten um Jeffrey Epstein, lassen den Verdacht aufkommen, dass die Welt der „Mächtigen und Reichen“ dunkler ist, als das Strahlenmann-Image vermuten lässt (und für Kritiker tödlich enden kann).
Aber wieso in die Ferne schweifen, es gibt deutsche Politiker (im Ruhestand), die trotz schwerer Vorwürfe des Kindesmissbrauchs (teilweise in „eigenen Werken“ dokumentiert), mit üppiger Pension, auf Kosten des Steuerzahlers, ausgestattet, ihr Leben genießen. Meine Meinung dazu ist leider nicht druckreif.
Ja, die Strafe für ihn ist viel zu mild ausgefallen. Und wer weiß, wie viele Personen da noch mit involviert sind.
Aber andererseits: der wird in Österreich und auch in Deutschland beruflich keinen Fuß mehr in die Tür bekommen. Welcher Regisseur (egal ob Theater oder Film) wird mit dem noch arbeiten wollen?
Es ist wie mit dem ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder, ehemals auch nach seiner sportlichen Karriere beruflich erfolgreich, hat er nach dem Prozess seinen Job aufgeben müssen. Solche Leute katapultieren sich selbst ins Aus…
Das bestätigt wieder etwas, das ich schon öfter konstatiert habe: Wir -damit ist praktisch der gesamte Westen gemeint- haben ein „Eliten“problem. Wir haben in Justiz, Politik, Medien, Unis und Schulen einen viel zu hohen Prozentsatz an realitätsleugnenden, arroganten, anmaßenden, unfähigen und durchideologisierten „Eliten“.
Es sind diese „Eliten“ in ihrer Wahnsinnsblase, die westliche Staaten, funktionierende westliche Gesellschaften ruinieren.
Ja, stattdessen gibt es Hetztiraden gegen vermeintlich Rechtsradikale, bei denen sich die schauspielerische Prominenz immer gern hervortut. Dass diese vermeintlichen Moralapostel selbst haufenweise Dreck am Stecken haben, wird hier wieder einmal deutlich. Ob Promi-Koch oder Burgschauspieler: die selbsterwählten Gerechtigkeitsfanatiker sind in Wahrheit Kleinkriminelle, die sich um Gesetze wenig scheren!
Lediglich eine Bewährungsstrafe, beruflich und sozial dürfte der Mann dauerhaft erledigt sein. Das ist schlimmer als ein paar Jahre Gefängnis.
Exakt so ist es. Das Urteil ist ein völlig unaufgeregt angemessenes Urteil bei umfassend geständigem Ersttäter. Der Mann hat kein Kind real mißbraucht oder vergewaltigt. Auch wenn es der wutschnaubende Mob tausendmal nicht wahrhaben will, wüst schimpfend, drohend, phantasierend und beleidigend.
Ich habe zusehends das Gefühl, dass Richter Kinder wie Sachen behandeln, die keine Gefühle haben. 76.000 Bilder von missbrauchten Kindern, jedes ein Einzelschicksal mit unbekannten, aber höchstwahrscheinlich traumatischen Folgen für deren Seele. Und dafür eine Bewährungsstrafe? Traurig. Aber: Im TV wird er persona non grata sein. Seine Karriere ist im Eimer. Vermeintliche Freunde werden sich abwenden. So etwas wird man nicht mehr los. Er wird sehr einsam sein. Und diese „Strafe“ hält sein Leben lang.
Einige Freunde werden ihm erhalten bleiben. ?
Seine Karriere ist nur so lange im Eimer bis Gras über die Sache gewachsen ist und das wird nicht lange dauern.
Das kommt darauf an um welche Kinder es sich handelt! Ich erinnere an das Urteil in Illerkirchberg, wo ein Eriträer zu lebenslanger Haft verdonnert wurde! Die beiden Mädchen waren (sind)Türkinnen! Das Urteil wäre ganz sicher anders ausgefallen, wären das deutsche Mädchen gewesen!