Viele meinen, bei uns in Deutschland sei eigentlich alles gut, sogar bestens. Sie sehen, dass die Wirtschaft läuft, ihnen persönlich geht es mehr oder minder gut, also alles super: So soll es weiter gehen. Keiner bezweifelt, dass es bei uns besser ist als an vielen anderen Orten der Welt, aber manchen ist auch klar, dass wir uns von den Standards, die unseren Ruf begründen und unser Selbstverständnis widerspiegeln, mittlerweile entfernt haben.
Zumeist wird die Aufmerksamkeit gefesselt von aktuellen „großen“ Themen, der Rechtsstaat hingegen läuft weitgehend unbemerkt im Hintergrund. In den Fokus kam er zunächst, als die Politik sich nicht mehr an die Regeln hielt. So wurde die „No- bail – out – Klausel“ nach Art. 125 AEU-Vertrag für die „Griechenland-Rettung“ plötzlich gegenstandslos. Einige äußerten Unmut, aber die Wirtschaft applaudierte, denn Stabilität war wichtiger als alles andere. Bei der Energiewende gab es keinen Aufschrei, dass kurz zuvor geschlossenen Verträge von heute auf morgen Makulatur waren. Dem Volk war es recht, so dass bei der nächsten Nagelprobe, der „Flüchtlingskrise“, die Einhaltung des Rechts nicht Maßstab des politischen Handelns war. Auch hier war erlaubt was gefällt, nur dass die Ernüchterung des Volkes etwas schneller als erwartet kam.
Nunmehr bemerkt eine breitere Öffentlichkeit, dass auch die Gerichte nicht das halten, was sich der Bürger von ihnen verspricht. Da wird nicht nur „Die verstörende Weltfremdheit deutscher Richter“ kritisiert, es wird auch die viel zu lange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten mit Hinweis auf den englischen Grundsatz bemängelt „Justice delayed is justice denied“.
Diese Entwicklung ist insgesamt fatal, auch und gerade für die Wirtschaft und damit für unser aller Einkommen. Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann. Da hilft auch der Hinweis nicht, dass es in vielen Ländern schlechter ist, es ist eher umgekehrt: Dieser Satz ist das Alarmsignal des Niedergangs. Vergleicht man sich nicht mit Besseren, sondern Schwächeren, legt man damit die Messlatte selber immer niedriger. Und schaut man sich diese Länder an, in denen es um die Rechtsstaatlichkeit schlechter bestellt ist, so ist keines davon konkurrenzfähig, schon gar nicht mit uns. Man sieht sehr praktisch die immense Bedeutung der „soft skills“ eines Staates, auch und gerade für die Wirtschaft. Rechtsstaatlichkeit mit garantierter Rechtstreue und Rechtssicherheit sind das Fundament erfolgreicher Staaten und einer florierenden Wirtschaft, eine Erkenntnis, die theoretisch längst vorhanden ist, an praktischen Beispielen sich aber auch täglich erweist. Neben Bildung ist die Rechtsstaatlichkeit also die grundlegend tragende Säule eines jeden langfristig erfolgreichen Staatswesens.
Fehlentwicklungen fangen zumeist leise und mit Kleinigkeiten an, wie ein Schneeball, der zur Lawine wird und dann nicht mehr aufgehalten werden kann. Warum ist der Rechtsstaat eigentlich wichtig, wo und wie haben die Fehlentwicklungen angefangen?
Rechtsstaat – Was ist das und wofür brauchen wir ihn?
Die meisten Menschen denken beim Rechtsstaat sofort an Gerichte. Das aber ist keineswegs der Kern des Rechtsstaates. Wie man bei Wikipedia nachlesen kann, versteht man unter Rechtsstaat einen „Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.“
Das Grundgesetz formuliert in Art. 20 Abs. 3 GG:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ist an die Verfassung gebunden, die dann noch weitergehende Vorgaben für Gesetze in Art. 19 GG macht, z. B. dass Gesetze allgemein gültig sein müssen, kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf und dass jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen steht.
Die vollziehende Gewalt (Exekutive) – wozu auch die Regierung gehört – sowie die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden. „Freie“ Entscheidungen im luftleeren Raum darf es (eigentlich) nicht geben, das ist nämlich Willkür.
Warum schreibt die Verfassung einen Rechtsstaat vor, was ist so toll daran? Die Antwort darauf ist ungefähr 2400 Jahre alt und basiert auf den alten Griechen“ Sokrates, Platon, Aristoteles, auch griechisches SPA genannt. Sie waren weniger der Wellness als dem Wissen zugeneigt, haben sich daher über Staat, Gerechtigkeit, Tugenden und ähnliche Kalamitäten ausführlich Gedanken gemacht. Platons „Politeia“ („Der Staat“), in welchem er über Gerechtigkeit in einem idealen Staat philosophiert, ist ziemlich berühmt. Ihm nachfolgend hat sein Schüler Aristoteles das Thema weiter ausgebaut und in seiner Nikomachischen Ethik bis heute überraschend aktuelle Ausführungen gemacht. Die Menschen haben sich seit damals nicht wirklich verändert! Beim Thema Staat und Gerechtigkeit unterscheidet er zwischen austeilender und wiederherstellender Gerechtigkeit, wobei erstere proportional zu erfolgen habe, also entsprechend dem Verdienst desjenigen, zu dessen Gunsten etwas ausgeteilt wird. Die wiederherstellende Gerechtigkeit, in welcher ein unrechtmäßiger Zustand wieder in einen rechtmäßigen verwandelt wird (darum geht es beim Recht), bedarf als Maßstab der absoluten Gleichheit. Es gibt als Ausgangspunkt den Soll – Zustand des rechten Maßes, jeder hat also „sein“ Recht, welches von einem anderen gestört wird und so eine Dysbalance entsteht. Der Maßstab, nach dem man bemisst, ob etwas richtig, zu viel oder zu wenig ist, muss damit logisch zwingend einheitlich sein, sonst sind Vergleiche unmöglich. Das – und nur das – ist gerecht. Daher haben unsere Verfassungsgeber in Art. 3 GG formuliert: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Aristoteles hat in seiner Nikomachischen Ethik (S. 221) aber noch weitere Ausführungen zum Thema Gerechtigkeit konkret in Bezug auf Recht und Staat ausgeführt:
„Darum überlässt man denn auch die Herrschaft nicht einem Menschen, sondern dem Gesetz, weil ein Mensch die Herrschaft leicht in seinem persönlichen Interesse gebraucht und so zum Gewaltherrscher wird.“
Nicht ein Mensch herrscht, sondern das Recht. Das ist das Wesen des Rechtsstaats. Jeder Mensch, egal ob Regierender oder Regierter, ob reich oder arm, ist ihm untertan. Der Rechtsstaat ist also die institutionalisierte Gerechtigkeit schlechthin, denn die Bindung an Recht und Gesetz schrumpft jeden Herrscher auf die Größe eines Otto Normalbürgers, sie stehen sich dadurch auf Augenhöhe gegenüber. Wir alle müssen uns an die Gesetze halten, nichts ist gerechter, nichts ist sozialer. Und nichts schützt uns mehr vor Unterdrückung, welche bekanntlich das Gegenteil von Freiheit ist.
Der Rechtsstaat ist mithin keine moderne Erfindung. In der Wissenschaft sagt man, dass man „auf der Schulter von Riesen“ steht. Bei der Implementierung des Rechtsstaats haben wir genau das gemacht, wir haben uns auf die Schulter von Riesen gestellt.
Leider stehen wir dort nicht fest, vielmehr neigen wir zum Purzeln.
Wenn zum Beispiel Bärbel Bohley sagte: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“, dann offenbart dieses ganz eklatant das Fehlen jedes grundlegenden Staatsverständnisses, denn sie hat verkannt, dass er die höchste – Aristoteles würde wohl sagen „edelste“ – Form der Gerechtigkeit im Staat ist. Es ist eines der größten Probleme westlicher Länder, dass ihre Grundpfeiler von den meisten Bürgern nicht einmal ansatzweise verstanden werden.
Aber nicht nur sie hatte den Sinn und Zweck des Rechtsstaats aus den Augen verloren, das ging anderen genau so. Dieser hat ganz grundsätzlich nicht so funktioniert, wie sich die gelehrten Griechen das theoretisch vorstellten.
Die Legislative
Die Legislative ist bekanntlich die gesetzgebende Gewalt. Diese macht das Recht, welches herrscht (oder herrschen sollte). Nun haben wir außer Rechtsstaat auch Demokratie, in welcher bekanntlich das Volk – nicht das Recht – der Herrscher sein soll. Das ist schon einmal ein Widerspruch in sich, denn beide zusammen können schlecht herrschen. Dieses gilt umso mehr, als sich dann die Mehrheit des Volkes das Recht so zurecht basteln kann, wie es ihm gefällt. Rein praktisch macht eine Mehrheit das Gesetz und legt damit fest, was der einheitliche Maßstab sein soll, was also einerseits gut und gerecht und andererseits böse und ungerecht ist. Damit haben wir einen Zirkelschluss: Wenn nicht der Mensch sondern das Recht herrscht, das Recht aber von Menschen gemacht wird, dann können diese Menschen es auch leicht zu ihrem persönlichen Interesse gebrauchen und so zum Gewaltherrscher werden, wie Aristoteles es formulierte.
Dieses Problem haben wir bereits sehr konkret in Deutschland im 3. Reich erlebt und damit empirisch mehr als eindrucksvoll belegt, wo eine der Schwachstellen des Systems ist. Gesetze können nämlich Unrecht sein! Keiner wird behaupten, dass die Rassegesetze und Ähnliches auch nur annähernd mit Recht zu tun hatten, aber sie waren Gesetz. Wenn sich folglich die Regierten an die Gesetze halten, diese aber Unrecht sind , weil die Regierenden sie zum Zwecke der Gewaltherrschaft instrumentalisierten, dann kommt nicht nur menschlich unsagbar Schreckliches dabei heraus, sondern die gnadenlose Herrschaft des Unrechts.
Und nun, lessons learned? Eher nicht. Die Verfassungsgeber erkannten das Problem durchaus, hatten aber keine gescheite Lösung parat. Sie versuchten es mit der Formulierung in Art. 20 Abs. 3 GG und der darin postulierten Bindung an Gesetz „und Recht“ zu umschiffen. Aber was ist Recht außerhalb des Gesetzes und wer stellt es fest? Sicherlich die Menschenrechte, aber welches Verfahren gibt es festzustellen, ob ein Gesetz dagegen verstößt? Wer entscheidet darüber? Das Bundesverfassungsgericht? Und ab wann kippt der Staat hin zum Unrechtsstaat, bei einem einzelnen verfassungswidrigen Gesetz eher nicht, aber ab wann dann? Und was dann? Aufstand des Volkes? Wirklich???
Das Problem des Rechts – und. Unrechtsstaates kennen wir auch aus der DDR. Ähnliche Entwicklungen sieht man gerade in der Türkei. Was macht man, wenn eine Person nebst Partei das politische Feld praktisch übernimmt und Abweichler auf alle möglichen und unmöglichen Arten bedrängt und ins Abseits schiebt? Was ist, wenn das Volk dem zustimmt und die Demokratie zum Unrecht führt?
… es scheint sogar – nach meiner zweifellos persönlichen Wahrnehmung – ein sogar bei der zivilrechtlichen Richterschaft sich verstärkendes Bestreben nach der Durchsetzung von (vermeintlicher) „Gerechtigkeit“ statt schnödem (mitunter sogar formalem) Recht zu geben. Richter googeln, Staatsanwälte lesen Zeitung, Journalisten erziehen das Publikum und Politiker schaffen das Paradies auf auf Erden. Was kümmern sie dabei noch die rechtlichen Grundlagen ihres Wirkens ? Die moralisierende „Gerechtigkeit“ legt sich wie Mehltau über die Mechanik des Rechtsstaates, den so niemand mehr zu brauchen scheint. Die Selbstgerechtigkeit überragt das Recht inzwischen oft haushoch – und das auf allen Ebenen des Staates.
Das ist das Gleiche. Ohne gegenteilige Anweisung kann man auch nicht nennenswert karriereschädlich handeln.
Und auf die Idee, dass man Asylbewerber bewusst „schonen“ sollte, dürfte bei der Staatsanwaltschaft als „Leitbild“ noch keiner gekommen, tut mir leid.
Stimmt. Sie haben es dankenswerterweise ergänzt.
Ein nötiger Artikel. Ich beobachte
seit Jahren mit zunehmender Sorge die Erosion des Rechtsstaates. Um
nur auf einige Aspekte einzugehen: Eines ist die unterschiedliche
Behandlung von in- und ausländischen Straftätern. Sie haben auf ein
Beispiel verwiesen. Man ballt die Fäuste in der Tasche, wenn bei
schwersten Verbrechen eine Art „kultureller Rabatt“ vor Gericht
gegeben wird. Ähnlich ging es mir, als ich von dem Herumgeeiere in
der Causa „Kinderehen“, die einem Deutschen zu Recht als
Kindesmißbrauch ausgelegt würden, las. Zwar hat der Gesetzgeber
jetzt gehandelt, aber das Beschönigen seitens Personen, die
politische Ämter ausüben, war skandalös.
Weiter ist mir in der vergangenen Woche
die „Lex NPD“ aufgefallen. Wenn die Partei verfassungswidrig ist,
sollte sie verboten werden, was meines Erachtens eine juristisch
saubere Sache wäre. Aber das Herumdrehen an der
Finanzierungsschraube ist so unexakt formuliert, daß ich ein
seltsames Gefühl habe.Wohlgemerkt: Es geht nicht um die NPD, sondern
um die Gleichbehandlung aller Parteien, und wenn sie noch solchen
Unsinn verbreiten. (Interessanterweise hat Frau Künast in der FAZ
vor einer Lex NPD gewarnt, und die Fraktion der Grünen hat auch
dagegen gestimmt.) Ziemlich verwundert war ich auch, daß die
anderen Fraktionen es so eilig hatten, den Wink des
Verfassungsgerichts so schnell umzusetzen, wo man sich andererseits
über Jahre hinweg nicht bequemen kann, Vorgaben eben dieses Gerichts
umzusetzen.
Wenn eine Grundgesetzänderung so
schnell möglich ist, warum nicht auch da, wo die Existenz unseres
Staates wirklich bedroht ist? Aus dem Asylrecht, das aus durchaus
hehren Gründen ins GG eingefügt wurde und für (einzelne) politisch
Verfolgte gedacht war, ist ein Recht praktisch der ganzen Welt
geworden, sich bei uns anzusiedeln, alimentiert zu werden und auch
noch auf Kosten unseres Staates gegen ihn zu klagen. In letzter
Konsequenz heißt das, daß Deutschland bis zur Selbstaufgabe an
einem menschenfreundlichen, aber die eigene Bevölkerung
ruinierenden Artikel festhalten muß. Daß noch nicht einmal der
bestehende Artikel angewandt wird („Wer aus einem sicheren
Drittstaat …“), ist einfach nur noch erschreckend und zeigt, wie
selbstherrlich wir regiert werden, was leider zu den anderen
Rechtsbrüchen paßt.
Auch ist schon seit Jahren zu
beobachten, wie verschieden Rechts- und Linksextremismus behandelt
werden. Ich lebe nicht in Berlin, lese nur darüber und frage mich,
ob der Senat von Berlin wohl auch „verhandeln“ würde, wenn
Rechtsextremisten ein Haus besetzt hielten und vielleicht „Autonomes
Reichsgebiet“ nennten und aus ihm heraus Polizei und Anwohner
terrorisierten.
Ähnlich die Besetzung öffentlicher
Plätze durch „Asylbewerber“ und ihre Unterstützer, um was auch
immer von den Behörden zu erzwingen.
Zitat: Weiter ist mir in der vergangenen Woche
die „Lex NPD“ aufgefallen.
Es geht dabei nicht so sehr um eine Lex in Sachen NPD, die politischen Schergen oder Chargen denken weiter. Es gibt da nämlich auch noch eine ihnen viel unangenehmere Alternative, die es vorsorglich für alle Fälle schon einmal über den höchst schwammigen und nötigenfalls nach Belieben auszufüllenden Begriff der Verfassungsfeindlichkeit ins Visier zu nehmen und, wenn nötig, zu neutralisieren gilt.
Ab Herbst gibt es auch mangels fortbestehender großer Koalition wohl keine Mehrheit mehr für eine jetzt noch problemlos möglich gewesene Verfassungsänderung.
„Von allen Gemeinwesen und Religionsgemeinschaften sind daher diejenigen am besten geordnet und haben die längste Dauer, die sich dank ihrer Einrichtungen häufig erneuern können oder durch einen äußeren Zufall zu einer solchen Erneuerung kommen. Es ist klarer als der Tag, dass solche Gemeinschaften ohne Erneuerung nicht von Dauer sind.“
Niccolò Machiavelli
Nach den von Idealismus und wirtschaftlichem Aufschwung geprägten Anfangsjahren und dem Verschwinden einer Politikergeneration, die den Niedergang Deutschlands noch in den Knochen hatte, ist die Mitgift des Neuanfangs heute weitgehend aufgebraucht.
In einem Land, ohne nennenswert verwurzelte demokratische Tradition verkommen Demokratie und Rechtsstaat nun zunehmend zur Makulatur.
Es wäre an der Zeit für eine grundlegende Erneuerung des Gemeinwesens – eine Reform am Haupt und an den Gliedern.
Da eine solche Reformbewegung zur Zeit nicht mal in Ansätzen erkennbar ist, bleibt uns wohl nur „auf einen äußeren Zufall“ zu hoffen, was in der Praxis bedeutet, dass das bestehende System erst zusammenbrechen muss, bis auf den Trümmern etwas Neues entstehen kann. Das Gute daran: Wir sind von diesem Punkt dank Merkel, Junker und Co nicht mehr allzu weit entfernt (Sarkasmus off)
jeder, der diesen „Rechtsstaat“ schon selbst erleben oder erdulden mußte weiß aus eigener Erfahrung dass es in Deutschland etwas nicht gibt…einen Rechtsstaat. Unser Rechtssystem ist ein el dorado insbesondere für Wirtschaftskriminelle mit Unterstützung von korrupten Behördendienern. Die Vorschriften zur Ahndung für Straftaten im Amt zeigen doch überdeutlich dass diesbezüglich ein Nachweis zu führen völlig unmöglich ist, außer der betroffene Staatsdiener kommt selbst und offenbart sich. Wer tut dies aber schon? Unser Rechtssystem ist eine Gelddruckmaschine für Anwälte. Egal ob die überhaupt etwas können, sie verdienen immer kräftig. Eine Reform dieses Abzocksystems ist dringend angeraten.
Danke für den umfangreichen Beitrag, Frau Heinisch.
Das Vertrauen, was über Jahrzehnte der Kitt für unser staatliches Gefüge war, erodiert rasant.
Was unter dem Schlagwort „Lügenpresse“ oder „Lückenpresse“ begann, strahlt in viele weitere Bereiche aus. Es geht schon lange nicht mehr nur um die Redlichkeit der Presselandschaft, sondern um die Redlichkeit der Regierung und der Staatsverwaltung insgesamt. Natürlich kann vom kleinen Beamten kein Wunder erwartet werden, aber auch Sie haben Interessenvertreter, die die Zähne wahrnehmbar auseinander kriegen müßten.
Wo bleibt der Protest der Bundespolizei, früher Grenzschutz genannt, wo der der regulären Polizei, daß ihre Tätigkeit sinnentkernt wird, wenn z.B. Drogendealer x-mal festgenommen werden, sogleich aber wieder ihren Stammplatz fortführen können, statt im Gefängnis zu landen oder abgeschoben zu werden?
Unbestreitbar handelt es sich oft um illegale Migranten ohne Bleiberecht, teilweise um solche, die bereits mehrfach verurteilt wurden und immernoch ihr Unwesen faktisch ungestört hier fortsetzen können.
Sagt mal einer was wie der Wendt, wird er medial demontiert.
Das Vertrauen erodiert und zwar immer mehr in die Mitte der Gesellschaft hinein.
In sozialen Medien wirken die Zensurbemühungen, wie ich selbst bei vielen meiner Twitterkontakte erleben kann. Sie werden nicht direkt oder offiziell gesperrt oder rausgeschmissen, nein, das wäre zu auffällig und nicht opportun.
Das Zauberwort heißt heute „Shadowbanning“
Die Reichweite Ihrer Tweet wird unmerklich abgedreht, Sie wissen einfach nicht mehr, ob ihr Tweet veröffentlicht wurde oder nicht. Jeder der will mag unter den Hashtags „spdtrojaner“ oder „selektiv“ nachschauen, ob er Einträge der Aktivistin Sandrine Becker (at.norgeprivacy) sieht, die weder gesperrt noch sonstwie offiziell eingeschränkt wurde.
Laut ihrer Mitteilung müßten dort mind 20-30 kritische Tweets erscheinen, die Realität heißt Null!
Also auch dort erodiert jegliches Vertrauen in die Plattform Twitter als solche, weil man eben nicht mehr weiß oder wissen kann, ob eigene Tweets veröffentlicht werden und an die Hashtags gelangen oder nicht.
Theoretisch müßte jeder, jeden einzelnen seiner Tweets durch einen reinen Beobachterfreund oder Account, der durch keinen Algorithmus als bedenklich eingestuft werden konnte, weil er nichts postet oder retweetet, sondern nur ließt, gegenprüfen.
Der Geist ist aus der Flasche und weder Merkel noch Maas werden ihn jemals wieder in die Flasche zurückbekommen.
Der aus Leichtfertigkeit, (Wahlkampf-)Opportunismus oder Dummdaudelei durch die Regierung angerichtete (Vertrauens-)Schaden ist unermeßlich und wird mittelfristig in einer unvermeidlichen Konfrontation enden.
Herr Börger, ihre Beiträge sind pures Gold! Falls das nicht bereits der Fall sein sollte, sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, einen eigenen Blog zu eröffnen.
Vielen Dank für Ihr sehr freundliches Kompliment.
Ein eigener Blog übersteigt meine Webfähifkeiten deutlich und würde derzeit auch am Faktor Zeit scheitern.
Die in meinen Augen hier immer viel zu kurzen Kommentare, gehen mir schnell von der Hand. Würde ich meine Gedanken zu Hinz und Kunz weiter ausführen, so daß ich selbst damit zufrieden wäre, würden vermutlich schon diverse Seiten daraus werden, was hier völlig deplatziert wäre.
Außerdem gibt es schon so tolle Blogs/Seiten wie hier oder Achgut oder von Marco Gallina, was soll ich da noch groß zusätzlich bloggen, was ich nicht hier schreiben könnte.
Meine Disqusseite habe ich allerdings bewußt offen gelassen, weil ich doch teilweise etwas langatmig bin. Vielleicht ist das dann mein kleiner Blog.
Wenn ich mal im Ruhestand ankomme und mehr Zeit hätte, schreibe ich vielleicht intensiver. Durch die Arbeit und diverse sonstige „Verpflichtungen“ kann ich nicht Wochen oder Monate in ein, erstmal rein schöngeistiges, „Projekt“ investieren.
Solange ich im Strafrecht arbeite, hasse ich die meisten Krimis abgrundtief, aber vielleicht schreibe ich später mal was in diese Richtung.
Habe sozusagen aus erster Hand viele Geschichten nebst ihrer Hauptdarsteller mitbekommen und konnte dadurch nicht selten recht intensive Eindrücke sammeln, die einen interessanten roten Faden als Orientierung hergeben könnten.
Aber keine Sorge, ich plane nicht den nächsten, für mich meist totlangweiligen, Erzählband, „Ich und meine tollen Fälle“ oder „Wie ich alle ausgetrickst habe“ oder dgl.
Ich bin eigentlich eher ein Bewunderer der Kleinigkeiten, die mal große Wirkung entfalten, mal klein bleiben, mal glücken, mal scheitern.
Durch diesen persönlichen Filter sehe ich auch auf unser Standardthema hier, die Politik. Damit werde ich sicher vielem und vielen nicht gerecht, muß ich aber auch nicht. Ich sehe es als gewisses Privileg meiner relativen Unabhängigkeit und riskiere auch mal anzuecken.
Außerdem freue ich jedesmal, wenn ich irgendwo einen Gedanken aufschnappen kann, der mich überrascht und den ich mit meinem Kopf-Ping-Pong nicht so einfach knacken kann. Da dies hier öfters der Fall ist, bin ich halt gerne hier.
Sie sehen, ich schweife immer ab oder aus.
Jedenfalls noch einmal Danke für Ihr Kompliment.
Nicht nur die Staatsanwaltschaften sind unterfinanziert und -besetzt. Es sind vor allem auch die Gerichte. Auch in den reichen Bundesländern. Googletip: Der faule/ gründliche Richter. Ein badischer OLG-Richter wird gemaßregelt, weil er sich weigert, mehr Fälle weniger gründlich als früher abzuarbeiten. Um das Jahr 2000 herum erklärte ein Arbeitsrichter sein „die Parteien zum Vergleich prügeln“ mit seinen 800 Akteneingängen pro Jahr. Heute hat nahezu jeder Amtsrichter mehr als 1.000 Eingänge p.a. und zwar ohne die vergleichsfreundlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Wegen einer nicht erhaltenen Gerichtsverfügung meinte eine Hamburger Geschäftsstelle sogar genervt, dass die mündliche Auskunft wohl reiche, schriftlich gäbe es nichts mehr – man sei mit 1.000 Akten IM RÜCKSTAND. Die Justiz wird von der Politik auf „Klappe zu, Affe tot“ heruntergespart. Die Gerichtsgebühren, mit denen sich die Justiz weitgehend selber trägt, wurden mit all den im Artikel beschriebenen Aufweichungen von Standards übrigens nicht gesenkt, sondern letztens erhöht.
Angeblich schwimmt der deutsche Staat im Geld, spart aber Bildung und Justiz tot. Die Beschreibung des Artikels von Legislative und Exekutive erklärt da einiges, bleibt aber mit dem Wahnsinn einer aufgeblähten Bürokratie nur an der obersten Spitze des Eisbergs. Soweit von fachlich nicht geeigneten Beamten die Rede ist noch ein Googletip zum Schluss: „Dunning-Kruger-Effekt“.
Danke an die Autorin für einen erhellenden, klug argumentierenden Text zu Grundlagen des Rechtsverständnisses, mit denen ich nicht annähernd so vertraut bin. Mit dem Lesen wuchsen zugleich meine Unruhe und Besorgnis darüber, wie weit der Etatismus gediehen ist, wie immer mehr staatlich alimentierte Korporationen sich Deutungshoheit und Machtbefugnisse aneignen, letztlich die im Grundgesetz verbürgten Rechte des Einzelnen außer Kraft setzen. Quoten und quantitativ ausgerichtetes Erheben qualitativ fragwürdiger Daten dienen zugleich Vertretern kollektivistischer, gar totalitärer Herrschaft zu ihrer Propaganda: Medien motivieren Mitläufer, statt eine für Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur unentbehrliche kritische Haltung zu fördern. Hier liegt die Aufgabe, bei der ich mir auf meine alten Tage gern noch Ihre Hilfe hole.
Legislative: Verfassungswidrige Gesetze (aktuelle Beispiele Grundsteuer, Brennelemente-Steuer und wahrscheinlich auch das künftige Maasgesetz); Executive: Gesetzesbrüche der Merkel -Regierung (Übernahme griechischer Staatsschulden, Grenzen offen, jeder der in Deutschland Asyl sagt, ist Flüchtling, egal ob er bereits in einem sicheren Land angekommen war); Judicative: Bei “Migranten“ ist Mord nicht Mord, Vergewaltigung nicht Vergewaltigung, Rauschgifthandel nicht Rauschgifthandel: Milde Strafen auf Bewährung; Ermunterung eines Straftäters, weiter gegen Rechts zu kämpfen. Deutscher Rechtsstaat, ade.
Wie schrieb Klonovsky so schön und treffend: „Vor acht Wochen wurde Franco A. verhaftet, ein übler Terrorist oder
zumindest Terrorverdächtiger, der das Land erschauern ließ, weil er,
eventuell, Anschläge gegen führende Vertreter der BRD plante und,
womöglich, mit – mutmaßlichen – Komplizen Todeslisten zusammengestellt
hatte. Seitdem hören wir zu dieser Sache nichts mehr: keine
staatsanwaltliche Aussage, keine Stellungnahme des Innenministers, von
einer Anklage zu schweigen. Nichts. Als wäre nie etwas gewesen…“
Kein Wunder, dass da nichts passiert, denn der „Rechtsterrorist“ Franco A. existiert nicht. Was aber schon wundert, ist die Tatsache, dass VdL noch im Amt ist. Genauso, wie es maßlos verwundert, dass der inszenierte NSU Zirkus immer noch läuft. Die politische Obrigkeit sitzt auf einem Pulverfass und das Volk findet die Streichhölzer nicht…
Ein Artikel der sehr gut das IST beschreibt.
Aber leider wird der Leser mit diesem IST dann allein gelassen. Es fehlt der Ansatz einer Lösung. Es reicht nicht aufzuzeigen wo die Fehler liegen – man sollte sich doch dann auch Gedanken darüber machen, wie ein Weg zu Besserem beschritten werden könnte.
Es ruft ja auch niemand den Instalateur, damit der erklärt die Toilette sei verstopft. Das sieht man meist selbst schon. Man hätte gerne einen Lösungsansatz …
Vielleicht gibt es keine Lösung, eine, die das Wort im eigentliche Sinne ernsthaft verdient…….
Nur, wenn es keine Lösung gibt, wie kann man sich dann über den Zustand aufregen?
Das ist, als wenn man sich darüber aufregt, dass es regnet. Denn für/gegen Regen gibt es auch keine Lösung 🙂
Nein, ich erwarte schlicht, dass jemand, der sich über Mißstände aufregt, zumindest mal darüber nachdenkt, wie man diese Mißstände auch beenden kann. Sonst verhält er sich zu guter Letzt wie ein Kleinkind, dass mit dem Fuß aufstampft, weil es Morgen aber Weihnachten sein soll.
Brillant analysiert. Einen herzlichen Dank für diesen Artikel, Frau Heinisch.
Die unfähige Politik fährt mit dem fachkundigen Beamtenapparat Schlitten, um sich selbst zu profilieren. Der Rechtsstaat wird so faktisch ausgehebelt und zum Spielball ideologischer Verblendung und rücksichtsloser Karrieregeilheit.
Wer sich die ganze Zeit gefragt hat, wie ein Justizminister ein offensichtlich rechtswidriges Zensurgesetz auf den Weg bringen kann, welches unter normalen Umständen keiner juristischen Prüfung standhalten dürfte, findet genau hier die Antwort. Und er findet auch die Antwort darauf, wie eine Bundeskanzlerin unter dem Motto „Wir schaffen das“, offenen Rechtsbruch betreibt und den schwarzen Peter danach an den Beamtenapparat weitergibt, der diesen rechtswidrigen Unfug nun irgendwie ausbaden soll.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie man da rauskommt:
1. Man fordert Kompetenz und Qualifikation von der politischen Führung
2. Man ermöglicht Schadenersatzforderungen gegen führende Politiker, um fragwürdige Richtungsentscheidungen möglichst im Vorfeld abzuwürgen, oder
3. man überträgt dem Volk selbst die Entscheidungsgewalt.
Die einzige Bedingung, die zur Zeit zwingend erfüllt werden muss, um ein hohes politisches Amt auszufüllen, ist die Unterstützung durch den Wähler. Diese Unterstützung basiert jedoch sehr selten auf der Kompetenz des Politikers, sondern auf irgendeiner Zugehörigkeit zu einer Interessengemeinschaft oder Gruppe, auf dem Talent zum Schwatzen und letztlich dem äußeren Erscheinungsbild. Bringen wir es auf den Punkt: Führungspolitiker werden zumeist nach Sympathie gewählt. Das wäre nicht weiter schlimm, könnte man die Politiker im Falle eines angerichteten Schadens in Regress nehmen.
Noch sinnvoller wäre es jedoch, so häufig als möglich, dem Volk selbst die Entscheidungsgewalt zu übertragen. Ein Einzelner kann immer daneben liegen, dass sich aber ein Volk in Gänze irrt, dürfte jedoch eher die Ausnahme sein. Die Frage des Schadensersatzes würde sich damit zudem erledigen, denn niemand entschädigt sich selbst für seine eigenen Fehler. Außerdem dürften offenkundige Fehlentscheidungen zu einem deutlich höheren Maß an Selbstreflexion im Volk führen, da es die Schuld für eintretende Schäden nicht auf andere abwälzen kann.
Der ultimate (Maas’sche) Todesstoss für den Rechtsstaat ist die Gesinnungsjustiz, die jungen Idividuen, die jemanden um die Ecke bringen zu einigen Monaten auf Bewährung verurteilt, während solche, die schon länger hier leben für die selbe Handlung mehrere Jahre ohne Bewährung gesiebte Luft atmen. Cf. Ulfkotte: Mekka Deutschland. Das ist nicht lustig.
Vom Rechtsstaat zum Willkürstaat der Unqualifizierten und Selbstbediener. Game over.
Das mit Unqualifiziert geht im Privatfernsehen los über Politiker bis hin zu „Wisschenschaftlern“ respektive „Experten“……….vergleicht man 1970 z.B. mit 2017………
Mit der demokratisch rechtsstaatlichen Gewaltenteilung liegt es schon seit Längeren bei uns im Argen.
Der Bundestag operiert im Grunde nur noch, wie jetzt wieder beispielhaft an der unbeschadet aller Bedenken und Mahnungen unbeirrt durchgezogenen Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu beobachten, nicht mehr als eigenständiges, die Regierung kontrollierendes und ihr notfalls bei rechtswidrigen Exzessen Einhalt gebietendes Organ, sondern nur noch als verlängerter Arm der Exekutive und der mit dieser kollaborierenden Fraktionsspitze. Man fragt sich, wozu etwa überhaupt noch Anhörungen im Rechtsausschuss stattfinden, wenn deren dem Gesetzesvorhaben abträgliche Ergebnisse wie auch sonstige nachdrücklich sich dagegen aussprechende Gutachten und internationale Stellungnahmen kurzerhand ignoriert und in den Wind geschlagen werden. Von der viel gepriesenen, sogar verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Abgeordneten, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG), ist in der Praxis wenig
zu spüren. Der notfalls von den Parteien mehr oder minder sanft ausgeübte
Fraktionszwang oder auch die individuelle Sorge der Abgeordneten, widrigenfalls bei von der vorgegebenen Linie abweichenden Stimmabgaben nicht mehr von ihren Parteien für den Bundestag nominiert zu werden, tragen zu dieser unseligen Entwicklung ein gerüttelt Maß bei.
De facto operieren in der Regel als Gesetzgeber die dazu bestens mit Personal ausgestatteten Bundesministerien bzw., diesen gleichsam übergeordnet, die sich über ein mehrheitlich tragfähiges Konzept abstimmenden Spitzen der Bundesregierung, weshalb folgerichtig meistens in den Medien Gesetze schon als vom Bundeskabinett beschlossen dargestellt werden, bevor diese überhaupt den dafür zuständigen Bundestag erreicht haben.
Besonders fatal wirkt sich dabei aus, wenn sich die Bundesregierung und an ihrer Spitze der die Richtung der Politik bestimmende Bundeskanzler oder dessen weibliches Pendant – das Gleiche gilt für die Organe der Europäischen Union namentlich in Bezug auf die faktisch hinfällig gewordene No-bail-out-Klausel oder die ebenfalls zur Makulatur gewordenen Stabilitätskriterien nach den Art. 125, 126 AEUV – sich überhaupt nicht mehr, wie mittlerweile im Konfliktfall an der Tagesordnung, an geltende Gesetze noch erst recht an unterrangige Vorschriften gebunden fühlen.
Ein Desaster der besonderen Art stellt es schließlich dar, wenn der Bundesminister der Justiz, der als Justitiar der Bundesregierung gewissermaßen auch stets für eine hinreichende Seriosität der Regierungsentwürfe in rechtlicher Hinsicht Sorge tragen sollte, sich auch noch, wie derzeit zu beklagen, als Totalausfall entpuppt und unberührt von fachlichen Skrupeln jedweder Art vornehmlich parteipolitisch instrumentalisierten Kampagnen wider rechte Umtriebe, Hate-Speech et cetera den Hauptteil seiner Arbeitskraft und Aufmerksamkeit zu widmen scheint.
Die Justiz wird, dem Zeitgeist folgend, zunehmend rein ökonomischen Kriterien und Zwängen unterworfen und leidet, wie von daher nicht weiter verwunderlich, allenthalben an personeller wie auch materieller Auszehrung. Recht kann mithin nur noch unter erschwerten Bedingungen gesprochen werden. Die zunehmende Prozessflut gerade in Migrations- oder Asylantensachen macht zudem ein halbwegs vernünftiges bzw. hinlänglich sorgfältiges Arbeiten für die Gerichte nahezu unmöglich. Geradezu absurd wird das Ganze, und damit schließt sich der unheilvolle Kreis, wenn dann unter derart erschwerten Bedingungen gerichtlich zustande gekommene Entscheidungen zur Abschiebung etwa allenfalls in spärlichen Ausnahmefällen durchgesetzt werden. Denn nur 1 % aller Bewerber erhalten im Endeffekt auch tatsächlich Asyl, aber 95 % aller Asylbewerber bleiben gleichwohl, da politisch so gewollt, bei uns.
Der zudem fortschreitende Abbau von Rechtsmitteln und der unselige Hang des Gesetzgebers, immer mehr Entscheidungsbefugnisse zwecks notdürftig verschleierter Stelleneinsparung vom dafür besser geeigneten Kollegium auf den Einzelrichter zu übertragen, rundet das desolate Erscheinungsbild der Justiz ab, die dafür jetzt aber auch, nach einem noch Donnerstagabend verabschiedeten Gesetz, sich einer „erweiterte Medienöffentlichkeit“ erfreuen darf, um dergestalt noch mehr Transparenz in den Gerichtssälen – die schon jetzt schauerlich genug in langwierigen, ja langjährigen Strafprozessen mit der prangerähnlichen Zurschaustellung der Angeklagten zu bewundern ist – als das offenbar dringlichste aller diesbezüglich uns quälenden Probleme herzustellen.
Schließlich ist auch ein zunehmend politischer Missbrauch in Bezug auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft nicht von der Hand zu weisen. Dies gilt sowohl für den unlängst unter höchst zwielichtigen Umständen vom Bundesjustizminister aus dem Amt gehievten Generalbundesanwalt als auch für den über eine letztlich lächerliche und zudem komplett gescheiterte Anklage zu Fall gekommenen Bundespräsidenten Wulff. Auch das Timing der jetzt nach rund anderthalbjähriger Sendepause gewissermaßen passend vor der Bundestagwahl im Falle Petry erhobenen Anklage wegen Meineides erweckt ungute Gefühle.
Alles in allem eine sehr besorgniserregende Entwicklung der fortschreitenden Erosion und Unverbindlichkeit des Rechts hierzulande, die den demokratischen Rechtsstaat nur noch als ein äußerst fragiles und bereits in seinen Fundamenten höchst gefährdetes Gebilde in Erscheinung treten lässt. Von der Ruine Rechtsstaat sind wir in der Tat nicht mehr sehr weit, vielleicht nur noch ein paar Schritte entfernt.
Prima! Sie schreiben mir weitestgehend aus der Seele, Danke!
Man könnte diese Entwicklung ohne weiteres auch als kalten Putsch gegen Demokratie und Rechtsstaat bezeichnen.
Wenn der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschließt (wovon ich ausgehe), führt er sich endgültig ad absurdum. Ein solches „Parlament“ braucht kein Mensch.
Volle Zustimmung! Das Bild einer von oben nach unten stramm organisierten Krake drängt sich geradezu auf. Es muss Aufgabe sein, die jetzige Führungsmannschaft aus den Ämtern zu hebeln und danach das System mit flacheren Hierarchien und mehr Unabhängigkeiten auszustatten. Demokratie und Rechtsstaat existieren faktisch nicht, wenn die Spitze einfach so und ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, jederzeit diktieren kann, was zu geschehen hat. Was ganz besonders dann durchschlägt, wenn die Führungsmannschaft korrupt ist, oder nicht weiß, was sie da tut.
Besser kann man das wirklich nicht zusammenfassen.
Bombastisch guter Kommentar.
Der Rechtsstaat ist schon lange im Niedergang. Nach Jahren in der Juristenausbildung und Jahrzehnten in der Praxis wird mir das immer klarer. Ein Großteil der juristischen Absolventen, zunächst verwirrt und geblendet vom akademischen Dünkel der Hochschullehrer und später examensoptimiert von effizienten Repetitoren, hat von dem eigentlichen System, das hinter der Juristerei steckt, nur noch wenig Ahnung. In der Praxis kommen noch die Heerscharen juristisch halbgebildeter Verwaltungs- Finanz- und Justizangestellter hinzu, die sich wähnen juristisch zu arbeiten, wenn sie nur möglichst geschwollen und unverständlich daherreden. Schließlich noch die unermüdlich, besserwisserischen Journalisten, die auf Klippschulniveau juristische Ratschläge und Kommentare fürs Volk produzieren und publizieren.
Die Methode über die zutreffende Begründung zum richtigen Ergebnis zu gelangen, ist dabei längst auf der Strecke geblieben. Die Kanzlerin macht es vor, zum alternativlos politisch oder sonst wie gewollten Ergebnis wird die passende Begründung zurechtgezimmert und über den vorgeblichen Konsens der gutmenschlich, besserwisserischen Zivilgesellschaft gesinnungsethisch mit wichtigtuerischen Phrasen abgesichert. Damit wird die Juristerei zusehens den sonstigen Geschwätzwissenschaften, Laberistik und Blablalogie angepasst. Jura 2.0.
Ja, insoweit ist das Urteil des Artikels richtig und verheerend. Selbstherrlichkeit, Unwissenheit und permanenter Rechtsbruch höhlen den Rechtsstaat aus, bis nur eine marode Fassade überbleibt. Erschreckend.
Der Laie hat es bereits länger so vermutet und dennoch gewünscht, es sei nur eine unbegründete Befürchtung. Ist es nicht.
Ähnliches passiert gerade auch in der Türkei? Ich rate dazu sich mit dem türkischen Verfassungsrecht zu beschäftigen, dann wird man schnell einen aktiven Demokratieprozess feststellen, welcher dort seit einigen Jahren (Referenden: 2007, 2010, 2017) vollkommen rechtmäßig verläuft und darüber hinaus dazu fähig ist, vergangene gesetzliche Fehlentscheidungen zur wiederherstellenden Gerechtigkeit zurück zu führen.
Ich weise darauf hin, das die Innerpolitische Beurteilung der Türkei, von unseren Politikern aus unseren Rechtsstaat aus erfolgt und man hier nichtmal dazu fähig ist, eine Verfassungsreform differenziert zum aktuellen Verfassungsstand zu betrachten und sich aus beidem ohnehin keinerlei Auskunft über die tatsächliche Verfassungsrealität vor Ort ergibt.
mfg
Das Rechtsverständnis von Hilde Benjamin teilten in der DDR weit mehr Funktionäre und auch zukünftige CDU Politiker/innen, als man sich gemeinhin vorzustellen wagt.
Wer auch in allen anderen Fragen der Ethik, der Moral und des Geistes keine Werte hat, wer das Recht als irrelevant oder störend beim Durchdrücken seiner abseitigen Ideologie betrachtet, sollte nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes und der frühen Politiker der Bonner Republik NIE mehr in Deutschland die Macht an sich reißen können.
Und dennoch ist es geschehen.
Das Grundgesetz ist dafür da die Bürger vor den Übergriffen des Staats zu schützen. Der Staat versucht dies immer mehr auszuhöhlen und dies ist ihm sehr gut gelungen. Aus jeder Krise geht der Staat als Gewinner hervor auch wenn er der Verursacher der Krise ist. Er sorgt sich zu erst um die seinen und dies ist auch in unserem Rechtsstaat so. Dies kommt besonders bei Streitigkeiten mit dem Staat zum Ausdruck. Als Bürger hat man kaum eine Chance gegen ihn zu gewinnen da der Richter vermeintlich unabhängig auch vom Staat bezahlt wird. Wie wäre es wenn man z.b. Streit mit Google hätte und Google sagt kein Problem aber die Richter kommt von uns und wird auch von uns bezahlt…
Falls man z.b. bei Steuerstreitigkeiten doch mal Erfolg hat vor Gericht, kommt sicherlich ein Nichtanwendungserlass vom Finanzministerium damit sonst keiner in den Genuss dieses Gerichtsurteils kommen kommt.
Für mich begann der Niedergang mit den Kauf der Hehlerware Steuer CDs aus der Schweiz. Dies war für mich der Beginn des Austestens was der Staat sich erlauben kann und die Gerichte spielten auch hier brav mit.
Ich kann die Staaten verstehen, die mit der EU Freihandelsabkommen abschließen unbedingt auf private Schiedsgerichte bestehen. Die Rechtsstaatlichkeit der EU verkommt immer mehr und hier auf unabhängige staatliche Gerichte zu hoffen ( s.o. Google) ist dann doch vermessen. Welches deutsche Gericht würde gegen seinen Brötchengeber Mrd. Schadensersatz Forderungen verhängen?
Ich denke mir so mancher würde sich solche wirklich unabhängige Schiedsgerichte auch für sich wünschen bei Streitigkeiten mit dem Staat.
Ein erfolgreicher Staat ist ein Staat der die Rechtssicherheit und die Eigentumsrechte gewährleistet und beides bleibt in Deutschland immer mehr auf der Strecke und dies ist der Niedergang.
Video:
Neues Gesetz führt zur totalen Überwachung der Bürger
Nur mal so aus einem Artikel eines Lokalblattes hier in Berlin aus dem Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain vom 09.06.2017 mit dem Titel: „Der Brief des Investors: Christoph Gröner, die Rigaer Straße und der Rechtsstaat“
Unter dem Absatz mit der Überschrift: „Übliche Mittel des Diskurses“ heißt es:
„Diese Vorkommnisse stehen nach seiner Ansicht stellvertretend für zahlreiche Ereignisse in Berlin. Gewalt, Niederbrüllen, Denunziation seien „zum üblichen Mittel des Diskurses“ geworden.
Und nicht nur dadurch, sondern auch im Handeln mancher Verantwortlicher sieht Gröner den Rechtsstaat auf dem Spiel. „Verwaltungsmitarbeiter und Politiker positionieren sich öffentlichkeitswirksam gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, Regelungen im Baugesetz werden als „undemokratisch“ gebrandmarkt.“
Und es geht dann weiter im Text mit der Aussage: „Man kann sich als Bürger auf nichts mehr verlassen.
Gröner wertet auch diese Aktion als politisches Agieren, das „von kurzfristigen Stimmungen und Gefühlen Einzelner“ abhängig gemacht werde. Die Relativierung oder Aufkündigung von rechtsstaatlichen Regeln habe ein Ausmaß erreicht, „in dem man sich als Bürger auf nichts mehr verlassen kann“.
Die Quelle gebe ich gerne an. http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/politik/der-brief-des-investors-christoph-groener-die-rigaer-strasse-und-der-rechtsstaat-d126764.html
Danke ! Sehr guter Artikel. Hätte vielleicht etwas gestrafft werden können.
Dass Staatsanwaltschaften weisungsabhängig sind, und somit keine unabhängige Ermittlungsbehörde mehr ist, sollte nicht nur am Rande erwähnt werden, sondern ganz fett gedruckt werden. Nur dadurch entstand der Verdacht, dass Migranten bei den gleichen Straftaten geringer bestraft werden als Einheimische und diese Weisung von ganz oben kam, nur um die Flüchtlingswelle weiter so laufen lassen zu können, wie Merkel es will. Zur gleichen Zeit wurde man in Berlin nicht müde zu verkünden, Flüchtlinge seien nicht krimmineller als Deutsche, was sich inzwischen längst als falsch erwiesen hat. Die Vertuschungsversuche von straffälligen Migranten wie zu Silvester in Köln, wird bis heute weiter in den Medien betrieben, indem der oder die Täter oft nur noch als Mann oder Männer beschrieben werden. Wenn ein Migrant mehr als ein Dutzend Straftaten verübt hat, sich dann noch als Terrorist herausstellt und dann immer noch nicht ausgewiesen oder verhaftet wird, wird der Verdacht vom Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsbehörde mehr als bestätigt.
Eben. Es entstand der Verdacht. Das ist dann aber auch schon die ganze Wahrheit, hinter dem Verdacht ist nur heiße Luft und tatsächliche (manchmal mehr und manchmal weniger zutreffende) Rechtsanwendung.
Ich kann natürlich immernur auf eigene Erfahrungen im ländlichen Bereich zurückgreifen. Diese besagen eher, dass es gegenüber Asylbewerbern einen ausgeprägteren Verfolgungseifer gibt. Da macht die Polizei wirklich aus jedem Meldeversäumnis, aus jeder zwei Jahre zurückliegenden illegalen Einreise (in den „wilden“, unkontrollierten Zeiten), aus jedem scheelen Ansehen oder dummen Anquatschen einer Frau eine Strafakte.
Und regelmäßig kommt bei Telefonaten „wie, Sie wollen keinen Haftbefehl beantragen? Der ist Asylbewerber…“ (ja, und hätten Sie auch bei einem Deutschen in gleicher Situation angrufen und gefragt…?)
Man kann ja andererseits auch froh sein, dass sich die Polizei da ihrer „Erziehungsaufgabe“ stellt, auch wenn man meines Erachtens manchaml bewusst im „halblegalen“ Bereich agiert, wenn etwa ersichtlich gar keine Straftat vorliegt, nur um den „Leuten“ wenigstens im übertragenen Sinne auf die Finger zu klopfen.
Diese vermutete Anweisung „von oben“ ist Unsinn. Mir sind im Einzelfall nur gegenteilige Anweisungen bekannt („Drücken Sie doch mal eine Auge zu bei der Angemessenheit des Haftbefehls, der muss von der Straße…“).
Ja, Herr Kolleg, aber ist es nicht eine Unverschämtheit oder wenn man möchte ein Skandal, daß wir als Organe der Rechtspflege einen politisch angerührten Saustall organisieren sollen, ihn irgendwie in halbwegs erträglichen Bahnen halten sollen?
Natürlich ist es richtig, auf jeden Einzelfall zu schauen und sich nicht von Trends oder Moden vereinnahmen zu lassen. Aber auch wir, die wir beruflich im Strafrecht unterwegs sind, wissen, daß gerade Beißer Strafzumessung ein „pädagogischer“ Aspekt nicht nur möglich, sondern geboten ist, was wir „Generalprävention“ nennen.
Auf dem Land wird dieser Aspekt vermutlich eher keine so große Bedeutung haben, weil die „Paralleluniversen“ dort eher nicht vorhanden sein werden oder insgesamt nur keine Gruppen betreffen.
Aber in Ballungsräumen oder Großstädten, gerade jenen im Westen oder in Berlin, wo schon richtig ausgeprägte Parallelwelten existieren, müßte unter Aspekten der Generalprävention viel härter ge- und bestraft werden.
Das Argument der anderen „Kultur“ ist nebst „Kultursensibilität“ völlig fehl am Platze. Jeder Migranten weiß selbst, daß hier eine andere Kultur der Mehrheitsgesellschaft existiert, die sind ja nicht blöde. Nur leben sie eher nicht in dieser fremden Mehrheitsgesellschaft, sondern oft bis meistens in ihren Parallelgesellschaften und zwar nicht zufällig oder gezwungener Maßen, sondern ganz bewußt, freiwillig und aus Überzeugung.
In diesen Parallelstrukturen sind Volksgruppen aus islamischen Ländern oder Traditionen dominant, leben dort ihren Glauben und Traditionen neben unserer Mehrheitsgesellschaft wie in Exklaven, wie ein irgendwo falsch gelandetes Raumschiff.
Und ab einer gewissen Konzentration, sprich Größe dieser excludierten „Siedlungen“, steigt natürlich auch deren Selbstbewusstsein. Junge Männer halten sich für Großwesire die alles dürfen, sich an viele Regeln der Mehrheitsgesellschaft nicht halten brauchen, aber viel fordern dürften. Frauen/Mädchen haben eher die Klappe zu halten. Schulischer Erfolg ist zweitrangig, zu anstrengend und bildungsfernen Elternhäuser sind da auch wenig hilfreich.
Schnelles Geld lockt per organisierter Kriminalität jeglicher Schattierung, von Schutzgeld über Drogenhandel bis Hawalasystem und internationaler Geldwäsche und ist wesentlich motivierender als lange Schule, plus lange Ausbildung, plus mühsame Jobsuche plus viel, viel Geduld bis das legale ordentliche Geldverdienen irgendwann mal losgeht.
Und wenn dann bei diesen Integrationsleistungen weniger herauskommt, als die jedem sowieso zustehenden Transferleistungen, motiviert dies nicht gerade dazu, sich von der Einschulung bis zum Studienabschluß fast 20 Jahre mit Ausbildung abzumühen, wenn 8 Jahre für eine ordentlich kriminelle Karriere auch reichen, man sich die Integration einfach schenken kann, weil für die Mehrzahl eh nichts lukratives dabei herauskommt.
Und das Aufwand und Ertrag ganz einfach und ganz rational abgewogen werden, darauf kann risikolos ne Menge verwettet werden.
Integration lohnt sich für sehr viele einfach nicht! Insbesondere wirtschaftlich nicht! Erst wenn Sanktionen die Waagschale drastisch in Richtung Verschärfung bewegt, könnte sich Arbeit und ein legales Leben nebst Schulerfolg vielleicht doch lohnen. Erst wenn klar ist, daß „Scheißebauen“ mit Gewalt oder Drogen oder Dickehose oder Kriminalität allgemein wirklich eine spürbare Zeit im Knast endet, wird erneut abgewogen und ggf. Seingelassen.
Heute müssen Jugendliche aber mindestens 5-10 x vor dem Jugendrichter stehen, bevor wirklich Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt wird. Jugendliche, die noch von der Justiz erreichbar sind, wird man schon nach der ersten Auffälligkeit nicht wiedersehen. Dort ist der staatliche Auftrag erfolgreich erfüllt. Wer aber zum 2., 3., 4. mal innerhalb von 1-2 Jahren vor dem Kadi steht, ist nur noch, wenn überhaupt noch, durch unmissverständliche Härte zu erreichen, nicht durch pädagogisiertes oder „kultursensibles“ Toleranzgeschwafel.
Das gleiche gilt in meinen Augen natürlich auch bei Erwachsenen aus fremden Kulturkreisen, die von Zuhause eher drakonische Strafen gewöhnt sein werden.
Das Risiko, daß unsere Justiz einfach nicht ernst genommen wird, ist in meinen Augen gerade bei dieser Kundschaft extrem hoch.
Bewährungsstrafen dürften keinerlei generalpräventive Wirkung haben, wo auch persönlich keine nennenswerte Verluste durch eine eher „theoretische“ Verurteilung drohen.
Stütze gibt es weiter, Jobs haben viele sowieso nicht, ausgewiesen oder abgeschoben werden nur die Allerwenigsten, also sind nicht unmittelbar spürbare Verurteilungen Schall und Rauch, geradezu die natürlich ungewollte „Einladung“, weiterzumachen.
Und da ließe sich über die Generalprävention viel verändern, in meinen Augen verbessern, weil auch in unserem Verständnis rechtsferne Kukturkreise dies dann „verstehen“ und ihr Verhalten wahrscheinlich doch im erwarteten Sinne ändern würden.
Über die sozialen Medien oder das Fernsehen würden sich spürbare Verurteilungen ja auch schnell rumsprechen, so daß der „Erziehungserfolg“ vermutlich relativ schnell greifen würde.
Ja und nein.
„Zunächst einmal stimmen die Ausführungen insbesondere zur Motivation von Straftätern mit Migrationshintergrund natürlich. Viel anderweitige Perspektive gibt es aus diversen Gründen in Deutschland nur für Einzelfälle.
„Kultursensibilität“ ist nicht das was in der Rechtsprechung passiert m.E. nicht – es ist die konsequente Anwendung der Rechtsfigur des Vorsatzes. Glücklich sieht das nicht immer aus für den Außenstehenden.
Das Fass, ob es eine spürbare Wirkung der Generalprävention gibt, will ich hier gar nicht aufmachen. Einig dürften wir uns sein, dass die Erhöhung von Höchststrafen keinerlei (generalpräventive) Wirkung hat.
Ob dies durch eine heftige, wenngleich noch vertrebare/ angemessene Strafaussprüche der Fall wäre und sich die von Ihnen erwähnte „Flucht in die Kriminalität“ dadurch eindämmen lässt, halte ich für fragwürdig. Wir haben hier jeden Tag mit BtM-Delikten (Einfuhr) mit teils vergleichsweise drakonischen Strafen zu tun – gefühlt hält das keinen von seinem Tun ab…
Was das Jugendstrafrecht/ Jugendstrafe angeht, sieht es ähnlich aus: wer dort (von unserer mehrheitlich deutschen Klientel) irgendwann landet, ist i.d.R. schon derart hartgesotten dass da Sprüche kommen wie „die Sozialstunden bei Bewährung und die ganze Rennerei sind mir zu anstrengend, lieber hocke ich die Strafe ab…“
Bei unserer migrantischen Klientel wird da nach meinem Eindruck tatsächlich schneller mit fühlbaren Strafen zugepackt, um die Richtung zu zeigen.
Welchen Hintergrund hat denn unser mehrheitlich „Deutsches“ Jugend Gewalttäter Klientel? „Bio“ oder Deutscher mit hinterher geschmissener Staatsbürgerschaft?
Was die Betrachtung der Praxis betrifft liegen wir offensichtlich nicht weit auseinander.
Mit dem Vorsatz, bzw. seiner angeblich konsequenten Beachtung, habe ich große Problem, Ihnen zuzustimmen.
Dies bedeutet nämlich, daß ich nur totaler Ignorant sein muß und dafür rechtlich belohnt werde, ohne daß irgendein Kollege von uns in die klassische Irrtumsdiskusion einsteigt, insbesondere dem (leicht und stets) vermeidbaren Verbotsirrtum.
Keiner, der sich Monate oder gar Jahre in Deutschland aufhält kann glaubhaft behaupten, ihm sein unbekannt was hier gilt. Da kann er auf Traditionen aus der Heimat pochen wie er will, er weiß !!! daß hier nicht die Scharia oder eine andere islamische Rechtstradition gilt.
D.h. jeder Richter oder Staatsanwalt, der unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten den Vorsatz hinterfragt, muß auch den Rechtsirrtum kritisch hinterfragen, dessen Vermeidbarkeit ebenso.
Und wer nicht mit dem Klammeraffen gepudert ist wird schnell zu der Einsicht gelangen, daß kaum ein real unter uns lebender Mensch versichern kann, er sei davon ausgegangen, daß die körperliche Züchtigung seiner Ehefrau, bishin zu ihrer Tötung, ein in Deutschland akzeptiertes verhalten sei.
Gerade der Aufschrei gegen die Liberale Moscheen in Köln/Berlin/Münster zeigen, daß das liberale Denken in Deutschland wahrgenommen wird, aber auch strikt abgelehnt wird.
Je klarer das deutsche Modell eines Liberalen Islam kritisiert wird, umso klarer ist auch das Verständnis, wie es hier laufen soll.
Diese Trends werden aus der Türkei, Ägypten oder Iran etc überwiegend abgelehnt, eben weil es das tief verwurzelte, strukturelle Partriarchat der konservativen Muslime gefährdet, erstrecht derer, die sich hier aufhalten.
Dann gibt es aber auch keinen Raum mehr für Nichtwissen, nur weil ich meiner Kultur den Vorrang gebe und die der Mehrheitsgesellschaft aus grundsätzlichen Überlegungen. ablehne.
Ok, kann man so denken, nur kann diese Haltung keine Rechtsvorteile bringen, im Gegenteil.
Diese Haltung heißt umgangssprachlich nämlich nicht anderes, als daß solche Menschen unser Rechtssystem einfach nicht interessiert, ihnen gleichgültig ist und nur das alte heimatliche Denken nebst Traditionen für sie gilt, obgleich ihnen bewußt ist, daß sie sich gerade in Deutschland aufhalten.
Wenn würde es interessieren, wenn beispielhaft erklärt würde, in xy-Land dürfe man 150km/h in der Stadt bzw. innerorts fahren?
Ich sage mal niemanden!
Hier gilt grundsätzlich 50km/h oder was anderes, wenn es entsprechend ausgeschildert. Irrtum unmöglich, solange man nicht blind oder ignorant ist. In diesen beiden Varianten hätte man auch nichts am Steuer eines Fahrzeuges verloren..
Und wo liegt bei Gewalt- oder Tötungsverbrechen der maßgebliche Unterschied auf Vorsatzebene, im Vergleich zu einer Ordnungswidrigkeit?
Ps natürlich braucht kein einziger Strafrahmen geändert werden.
Das ist nur billigste Kosmetik.
Aber z.b. 3 1/2 oder 4 Jahre ohne Bewährung statt 2 Jahre auf Bewährung machen einen großen Unterschied und reichen in diversen Fällen auch schon für die sofortige Abschiebung aus der Haft heraus.
Staatsanwälte waren nie unabhängig. Als Justizbeamte sind sie genauso weisungsgebunden wie andere Beamte auch.
Dies ist ein Relikt der preußischen Monarche und wurde im Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 festgelegt: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben
den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ also von vorgesetzten Staatsanwälten und in oberster Instanz des Justizministers.
Diese Weisungen erfolgen interessanterweise nicht schriftlich sondern mündlich und laufen unter Euphemismen wie „Dienstbesprechung“ oder „Empfehlung“ und sind daher nicht beweisbar.
Auf europäischer Ebene sieht es neuerdings anders aus, der EU-Staatsanwalt ist nicht weisungsgebunden. Der Europarat fordert eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage auch für die Staatsanwaltschaft europäischer Mitgliedsstaaten. Der deutsche Richterbund hatte dies in einem 10-Punkte Plan schon 2013 gefordert.
Der Deutsche Richterbund, ist das nicht der höchst ominöse Verein, der jetzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gutgeheißen hat?
Ich fand den DRB bislang immer recht kritisch und konnte vielen seiner Entscheidungen zustimmen, z.B. auch seiner Ablehnung von Schiedsgerichten im Zusammenhang mit TTIP. Der DRB hat allerdings seit 2016 einen neuen Vorsitzenden, der Herr stammt aus NRW.
Kurz gesagt, Deutschland schafft sich ab.
„Ruine Rechtsstaat?“
Wohl eher wieder ein Remake von „….auferstanden aus Ruinen…..“
„….auferstanden aus Ruinen…..“
War das nicht auch Merkels inoffizieller Wahlkampf-Song 2005? Im Jahr 2017 wäre „schon wieder auferstanden in Ruinen“ passend für sie, bezüglich aller beackerten Politikfelder durch die größte Vorsitzende aller Zeitern, die hoffentlich auch die einzige und letzte bleibt.
Achja, klasse Artikel nebenbei!