Seit fast einem Jahr schleppt sich die Verhandlung gegen die mutmaßlichen Terroristen der sogenannten Reichsbürgerverschwörung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht dahin. Das gesetzlich vorgeschriebene Ziel von zwei Verhandlungstagen pro Woche verfehlt man zurzeit deutlich. Der Vorsitzende bemüht sich zwar, diesen Zustand zu heilen, bei einem großen Verfahren wie diesem, mit sehr vielen Beteiligten, ist das aber ein fast aussichtsloses Unterfangen.
Glaubte man den Berichten der sogenannten Leitmedien, war Deutschland mit den Festnahmen, gerade noch so, vor einer bisher für unmöglich gehaltenen Gefahr bewahrt worden. Von gigantischen Kriegswaffenlagern war da die Rede. Beweise für diese Waffen legte die Bundesanwaltschaft bisher jedoch keine vor. Stattdessen präsentierte sie einen mehrfach als Betrüger verurteilten Straftäter als Zeugen. Die Verteidiger haben zur Motivation der Bundesanwaltschaft eine Vermutung.
Reichsbürger-Prozess: Terroristen oder Betrüger und Betrogene?
Strafrechtlich relevant werden etwa bereits theoretische Verabredungen zu einer möglichen Straftat. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt. Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Noch bevor konkrete Taten begangen werden konnten, und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.
Um so überraschter waren die Verteidiger des Prozesses, als die Bundesanwaltschaft nachträglich einen Zeugen benannte, der bereits in verschiedenen Strafprozessen als Zeuge der Anklage auftrat. Dieser Zeuge, ein mehrfach wegen Betrugs zu Haftstrafen verurteilter Straftäter, war in verschiedene Haftanstalten verlegt worden, freundete sich mit Insassen an, und, wenn diese ihrem Bedürfnis nachgaben, über die ihnen vorgeworfene Tat zu sprechen, notierte er alles minutiös. Danach, so er und die Anklage, „offenbarte“ er sein Wissen der Polizei.
Auch bei diesem Prozess wurde er in das Gefängnis verlegt, in dem verschiedene Angeklagte ihre Untersuchungshaft verbüßen. Zunächst wollte er sich offensichtlich mit Prinz Reuß anfreunden. Doch das gelang nicht und er wandte sich einem anderen Angeklagten dieses Prozesses zu. Er notierte alle Gespräche mit diesem Angeklagten. Mit Datum und Uhrzeit. Dank der Fülle der handschriftlichen Protokolle scheint es fast, als sei er Privatsekretär dieses Angeklagten. Tatsächlich hat der Zeuge vor Gericht ausgesagt, dass er sich das Vertrauen des Angeklagten erschlichen hätte, um dessen Ungeheuerlichkeiten und dessen Menschenverachtung dokumentieren zu können.
In einem Antrag wies Dr. Sylvia Schwabe, Verteidigerin einer Angeklagten, auf die damit einhergehende Problematik hin. Hier Auszüge einer Mitschrift aus ihrem Antrag, den sie in der Verhandlung mündlich vorgetragen hat. In ihrem Antrag stellte sie die Frage:
„Wird es den Angeklagten bei einer Verurteilung überzeugen, wenn sie sich auf Unterlagen, auf Aussagen eines Menschen stützt, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, seine Mitmenschen, um seines eigenen Vorteils willen, aufs widerlichste über den Tisch zu ziehen? Um der Lebenslüge willen, er stehe auf der richtigen Seite des Rechts? Da mag man jetzt einwenden, dass den Angeklagten womöglich nichts außer einem Freispruch überzeugen würde. Aber das ist kein zulässiges Gegenargument. Wird der Bürger ein solches Urteil achten oder wird er nur lernen, dass der Staat nicht zimperlich ist, woher er seine Beweismittel bekommt? Auch wenn es von denen ist, die er selbst in das Gefängnis gesteckt hat?“
„Der Zeuge hat sich zum Chefermittler in deutschen Gefängnissen erkoren. Bereits auf dem Transport von der Einlieferungsanstalt in Augsburg nach Bayreuth hat er den ersten Mitgefangenen ausgehorcht und diesem natürlich nicht erzählt, dass er die Informationen an die Ermittler weitergeben wolle. Der Zeuge hat hier mit unverhohlenem Stolz berichtet, wie er den Angeklagten nicht einfach nur hat plappern lassen, sondern, dass er sich in sein Vertrauen geschlichen hat. Dabei habe er nicht immer die Wahrheit gesagt. Er habe sich auch erfolgreicher dargestellt, den Erpressungsvorwurf weggelassen. Auch habe er nicht gesagt, dass er, nach eigener Ansicht, auf Seiten der Ermittler stehe, auf der richtigen Seite des Gesetzes, wie er es formuliert. Zum weiteren Motiv berichtete er, dass er sich einen Vorteil für sich selbst versprochen und auch bekommen habe. Ein Empfehlungsschreiben der Staatsanwaltschaft Ingolstadt und wohl auch ein Empfehlungsschreiben der Staatsanwaltschaft im Betäubungsmittelverfahren, das er in der JVA Lingen ausermittelt hat.“
„Anlass dieses gezielten Aushorchens des Angeklagten sei gewesen, dass der Zeuge fand, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe, obwohl er, der Zeuge, als er den Haftbefehl gelesen hatte, zum Schluss kam, dass er doch völlig zurecht in Haft saß und man ihn verurteilen müsste. Der Zeuge hat sich damit zum Richter aufgeschwungen. Er hat alles, wofür wir als Verteidiger, aber auch die Anklagebehörde und besonders der Senat stehen, mit Füßen getreten. Eine Vorverurteilung aufgrund eines Haftbefehls, die die Beweise für eine entsprechende Verurteilung liefern soll.“
Später in ihrem Vortag verwies Dr. Schwab auf ein kodifiziertes Verwendungsverbot mit einer Abwägung hin. Einer Abwägung, die der Gesetzgeber vorgenommen hat.
„Ich habe mich auch nicht versprochen. Ich sagte Verwendungsverbot und meine das im Sinne der Beweisverbotslehre, die den Begriff des Verwendens benutzt, um klarzustellen, dass auch die ‚fruit of the poisonous tree‘ nicht verwertet werden darf. Es also keine Fernwirkung gibt. Wo findet sich dieses umfassende Verbot? In § 23 Stasi-Unterlagengesetz. Und jetzt mag man denken, was für ein Blödsinn: Wer ist hier denn die Stasi? Vielleicht lassen Sie sich, Hoher Senat, auf das Gedankenspiel ein. Es geht mir hier darum, dass der Gesetzgeber eine Wertung vorgenommen hat, die dem Senat die Richtung weisen könnte. Dem Verwendungsverbot des Stasi-Unterlagengesetzes ist zu eigen, dass die Stasi-Unterlagen Beweismittel sind, die nicht von bundesrepublikanischen Organen erhoben wurden. Damit sind sie Beweismittel, die von Dritten gewonnen wurden, wobei Dritte im Sinne der Beweisverbotslehre immer sowohl Private als auch andere Staaten sein können, schlicht jeder, der nicht Organ der Bundesrepublik ist.“
„Der Zeuge ist, aus der Perspektive der Ermittlungsbehörde gesehen, genauso ein Dritter. Er hat auch nichts anderes gemacht als die Mitarbeiter des VEB Horch und Guck. Er hat Mithäftlinge bespitzelt, hat sich in ihr Vertrauen geschlichen, dabei gelogen, geschwindelt, übertrieben oder kleingeredet. Den Gesetzgebungsmaterialien zum Stasi-Unterlagengesetz ist zu entnehmen, dass der Datenerhebung ein rechtswidriger Charakter zukommt. Bemerkenswerterweise wird nirgendwo grundlegend systematisch begründet. Weil die DDR ein Unrechtsstaat war? Das ist sehr pauschal. Historisch gesehen ist die Bewertung nachvollziehbar. Spitzeleien gab es im Dritten Reich und in der DDR. Daraus haben wir die Lehre gezogen, dass dadurch ein Klima des Misstrauens von jedem gegen jeden entsteht. Eine Atmosphäre, in der wir nicht leben wollen.“
„Genau diese Situation haben wir aber hier. Was der Zeuge gemacht hat, war beste Blockwartmentalität. War es aber rechtswidrig im formellen Sinne? Ein bisschen? Nur dann, wenn er bestimmte Unterlagen erlangt hat, die den Kernbereich der Verteidigung betreffen? Wieso nur bei bedeutenden Unterlagen? Liegt der Unterschied darin, dass ein IM zuvor von der Staatssicherheit verpflichtet wurde, während sich der Zeuge immer nur angedient hat, also IM werden wollte, aber der Rechtsstaat das nicht wollte? Wenn aber der Rechtsstaat den Zeugen nicht als IM will, dann sollte er ihn auch nicht abschöpfen. Und dieses Wort habe ich mit Bedacht gewählt.“
Einige Verteidiger des Prozesses äußern nun die Vermutung, dass der Zeuge der Bundesanwaltschaft ein Nebenprodukt von deren übergroßem Bedürfnis sei, die behaupteten kriegsfähigen Waffen und Munition in erheblichem Umfang zu finden.
Nach § 129a, dem RAF-Paragraphen, können die Angeklagten auch jetzt schon verurteilt werden, doch offensichtlich will man, so die Vermutung einiger Verteidiger, auf Seiten der Anklage etwas, das von der Bevölkerung verstanden, nachvollzogen und akzeptiert werden könnte. Die vor Prozessbeginn vollmundig in den Medien verkündeten Kriegswaffen in entsprechender Menge würden da sehr gut passen. Die Jagdgewehre und Küchenmesser, die in einem von der Bundesanwaltschaft angefertigten Dossier minutiös aufgelistet sind – allerdings erst nach mehrfacher Anmahnung einiger Verteidiger – erfüllen diese gewünschte Außenwirkung jedenfalls nicht.
Der Zeuge hat übrigens den Rechtsbeistand einer Kanzlei, die für viel bekannt ist, nicht jedoch dafür, sich mit der Zahlung nach der Gebührenordnung zufrieden zu geben. Nicht nur die Anwälte des Verfahrens fragen sich: Wie geht das denn?
Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach:
Zeugen oder Ermittler stoßen auf Verdachtsmomente, Indizien und Beweise und bringen diese bei der StA zur Anzeige. Die Gerichte prüfen dann, ob da wirklich was dran ist und sich die Verdachtsmomente erhärten, die Indizienkette passt und die Beweise schlüssig sind. Zeugenaussagen helfen nur dann, wenn diese im Abgleich mit den Indizien und Beweisen einen Gleichklang ergeben.
In diesem Fall ist das aber offenkundig nicht so. Der genannte Zeuge scheint, wenn man den Worten der Verteidigerin glauben mag, in diesem Fall nicht glaubwürdig zu sein. Weil er nicht zufällig Zeuge geworden ist, sondern sich von vornherein als Spitzel angeboten hat, und zudem keinen professionellen Background im Sicherheitsapparat hat, sondern selbst auch noch Straftäter ist.
Wie glaubwürdig ist das dann alles noch, wenn die wirklichen Beweise für einen professionell durchgeführten Staatsstreich gar nicht erbracht werden können, weil die Grundlagen dafür gar nicht gegeben sind? Eine professionelle Bewaffnung bzw. ein dafür professionell aufgebautes Team gibt es hier ja auch nicht.
Die RAF hatte damals Zugriff auf militärische Waffen, nachgewiesenermaßen militärisches Training in Nahost und direkte Kontakte in die DDR, damit zu NVA und Stasi und auch noch rege Kontakte zur PFLP. Außerdem war die damalige RAF im wehrfähigen Alter. Damit war klar, dass die RAF ein professionelles Unterfangen im Sinne von StGB §129a ist.
Nichts davon passt auf Prinz Reuß und sein Umfeld. Selbst dann nicht, wenn da ein, zwei Ex-Soldaten dabei seien sollten. Die Gruppe ist überaltert, nicht militärisch bewaffnet sondern mit ein paar handelsüblichen Jagdwaffen und hat, soweit ich das bisher gehört habe, keine direkten Kontakte zu feindlichen ausländischen Geheimdiensten, so wie eben damals die RAF.
Mal im eigenen Kreise zu kommunizieren, dass einem die Verhältnisse in Deutschland nicht mehr passen und man diese gerne ändern würde, macht einen noch nicht zum Terroristen. Da fehlt noch eine ganze Menge bevor man zu diesem Schluss kommen kann.
Echte Terroristen sind professionell organisiert, trainiert und bewaffnet und in der Lage, auch wirklich Terroranschläge durchzuführen.
Wo soll das hier der Fall sein?
Dass man immer noch nicht einen Parteiausweis der AfD bei Prinz Reuß gefunden hat, das erstaunt mich. Oder wenigstens einen Aufteilungsplan Deutschlands, der gemeinsam mit Putin erarbeitet wurde, ein Like unter eine Rede von Trump oder zu guter Letzt steht ein Tesla in seiner Garage.
Das dürfte doch wohl Beweis genug sein, oder?
„Der Zeuge hat übrigens den Rechtsbeistand einer Kanzlei, die für viel bekannt ist, nicht jedoch dafür, sich mit der Zahlung nach der Gebührenordnung zufrieden zu geben. … Wie geht das denn?“ Es wäre tatsächlich interessant zu erfahren, wer ihm das finanziert.
Noch merkwürdiger, daß er überhaupt einen Anwalt hat. Üblicherweise macht ein Zeuge seine Aussage und fertig.
Ganz so ist es nicht, jeder Zeuge hat das Recht auf Rechtsbeistand. Einem Zeugen obliegen nämlich bestimmte Pflichten (Erscheinungs-, Aussage-, Eides- und Wahrheitspflicht). Im genannten Fall hat gerade letzteres ein „Geschmäckle“.
Wer wissen möchte, weshalb die BRD Heinrich XIII. Prinz Reuß jagt, dem sei empfohlen, sich Heinrich XIII. Prinz Reußs Vortrag über die geschichtliche Wahrheit anzusehen, die die BRD – verständlicherweise – mit sämtlichen Mitteln unterdrücken möchte (https://www.youtube.com/watch?v=jC0RxV16bCc)!
„Der Zeuge hat übrigens den Rechtsbeistand einer Kanzlei, die für viel bekannt ist, nicht jedoch dafür, sich mit der Zahlung nach der Gebührenordnung zufrieden zu geben. Nicht nur die Anwälte des Verfahrens fragen sich: Wie geht das denn?“
Die Staatsanwaltschaft schleust einen Spitzel in ein Gefängnis ein, weil sie keine Beweise gegen die Gefangenen hat. Da es offensichtlich keine Beweise gibt, dürften die Gefangenen gar nicht in Gefangenschaft sein. Trotzdem bleiben sie in Gefangenschaft. Um im Nachhinein für die Begründung dieser Gefangenschaft Beweise zu bekommen, wird der Spitzel installiert. Es ist natürlich logisch, dass falls der Spitzel keine echten Beweise von den Gefangenen erfährt, er aus der Fantasie heraus Beweise erfinden kann, damit das was passiert, nämlich Menschen einzusperren gegen die es keine Beweise gibt, weiterhin und dauerhaft gemacht werden kann.
Es werden offensichtlich unschuldige Menschen eingesperrt. Das kann nur den Grund haben, das zuständige Staatsanwälte, Richter oder andere, welche die zuständigen Staatsanwälte, Richter erpressen können Straftaten begangen haben, von denen die Gefangenen wissen, die sie aber auf keinen Fall verraten dürfen. Es sind wohl zu viele Mitwisser um all diese Mitwisser der Straftaten umzubringen. Auch würden wohl die Mitwisser, die von einem Mord an einem Kollegen erfahren, die Flucht nach vorn antreten und von den Straftaten erzählen, in der Hoffnung sich selber vor Mord zu schützen. Darum werden in dem aufwändigsten Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik all diese Mitwisser in drei verschiedenen Gefängnissen eingesperrt und es wird an drei verschiedenen Orten verhandelt. Die Mitwisser werden konsequent mundtot gemacht.
Es ist offensichtlich nicht das Ziel diese Gefangenen wieder frei zu lassen. Es ist ebenfalls offensichtlich nicht das Ziel die Gefangen zu verurteilen. Denn das geht wohl nicht, weil es keine Beweise gegen sie gibt. Das offensichtliche Ziel ist Zeit vergehen zu lassen. Bis die mundtoten Mitwisser an Altersschwäche sterben. Bis die Straftaten einflussreicher Personen eventuell verjährt sind. Bis die einflussreichen Straftäter selber an Altersschwäche sterben. Hier wird auf Zeit gespielt. Da das Verfahren in Art und Umfang beispiellos ist, muß auch der Hintergrund, die wahre Absicht hinter dieser Rechtsbeugung, in Art und Umfang beispiellos sein.
Die Straftaten die vertuscht werden sollen, müssen zum Beispiel im Rahmen einer Party statt gefunden haben oder auf mehreren, ähnlichen Parties. Die Partyteilnehmer haben sich in unterschiedlicher Weise strafbar gemacht. Es gab wohl Täter und nur Zuschauer, die nicht tätlich wurden. Damit die Zuschauer nicht plappern können, werden sie weggesperrt. Von den Tätern. Eine Gruppe von Zuschauern wird von einer Gruppe von Tätern mundtot gemacht. Nur so ergibt dieser gesamte Vorgang Sinn.
Ist es die deutsche Version eines Epstein-Falles? Ist es noch schlimmer als bei Epstein, bei dem auf Parties Minderjährige vergewaltigt wurden. Sind die Opfer noch jünger als Minderjährig? Sind die Straftaten noch erheblicher als Vergewaltigung?
Ist jetzt bald Träumen im Gefängnis auch gefährlich.
Vielleicht werden bald „Traumleser“ die ganz correkt berichten eingeschleust
Der Beginn der Aktion war propagandistisch gut gewählt. Am 05.12.22 ermordete ein Mohammedaner die 14jährige Ece in Illerkirchberg und verletzte ihre Freundin. Dies erregte in Öffentlichkeit großes Aufsehen. (Mittlerweile sind die Leute abgestumpft.) Zur Ablenkung wurde deshalb die Razzia mit 3k Polizeibeamten gegen die Cordbuxenbande durchgeführt in Anwesenheit der Qualitätsmedien. Damit war Illerkirchberg aus den Nachrichten verdrängt. Der Fund von Hellebarden und Musketen im Jagdzimmer beherrschte die Schlagzeilen.
Gut beobachtet. Denn auch wenn die Masse hier zunehmend abstumpft wird solche propagandistischer Themenwechsel immer noch genutzt, um das Denken der Bürger in andere Richtungen zu lenken.
Im Nachhinein finde ich schade, dass ich das nicht von Anbeginn an protokolliert habe, wie sie uns auch hinsichtlich dessen zu lenken imstande sind.
Gemäß wiki „Patriotische Union“ soll der 7.12.22 spätestens am 27.11.22 festgestanden haben. Wenn es so in der Akte steht…..
Wenn kein handfester Beweis für die Umsturzpläne und wenigstens ansatzweise geeignete Mittel zu deren Umsetzung vorgelegt werden, handelt es sich hier um ein Strafvervahren wegen „Thought Crime“ im orwell’schen Sinn.
Nach 3 Jahren Ampel und der jetzt stattfindenden Verfassungsbeugung könnten sich sehr viele Bürger auf Gedanken einlassen, die den Staatsorganen missfallen könnten.
Im Grunde könnte dann alles, was vom durch ARD u. ZDF (Ministery of Truth) kolportierten „Mainstream“ abweicht, als Thought Crime verfolgt werden.
Ein Schauspiel sondergleichen.
Ich habe nicht ein einziges, wirkliches Argument für eine Untersuchungshaft, geschweige denn für ein Verfahren oder eine Verurteilung gefunden.
Hier soll doch augenscheinlich mithilfe von konstruierten Scheinbeweisen eine Einschüchterung der oppositionellen Seite der Bürger stattfinden, gar nicht erst in Protest zur jetzigen Politik zu gehen.
Erinnert verdammt an DDR und Stasi. Oder an noch viel schlimmeres. Eine Art von Inquisition, die einem die Galle in den Mund schießen läßt.
Können die Richter morgens noch in den Spiegel schauen.
Das einzig kriminelle bei dieser Posse ist das Vorgehen des Staates.
Das ist mittlerweile so durchsichtig.
So stelle ich mir Nordkorea vor.
Natürlich. Und zwar mit größter Freude und Befriedigung. Sie stehen doch auf der guten Seite!
Staatsanwälte jedenfalls können das. Hier 3 als Beispiel von fortgesetzter mitgetragener Arbeit gegen das Volk: https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/wie-deutschland-seine-zensur-normalisiert-und-die-welt-schockiert/
Manchmal sagt auch ein Bild mehr als alle Worte über Zustände, in denen wir uns inzwischen befinden: https://x.com/skscartoon/status/1892194783655010721
Gedankenverbrecher.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gedankenverbrechen
Gab es in Japan schon ganz und gar durchexekutiert.
Von 1941 bis 1945 hatte die Gedankenpolizei die Möglichkeit, „Gedankenverbrecher“ allein aufgrund einer regimefeindlichen Einstellung präventiv in Haft zu nehmen, auch wenn keine politisch motivierte Straftat begangen wurde.
Machen wir hier jetzt auch so. Siehe Compact und siehe Reuß und siehe DSA Digital Services Act.
Wer die Ampel für Schrott hält, der bekommt sein Fett weg.
Wer Merz für Schrott hält auch.
Wer gar der Ansicht ist
die Union hat von 2005 bis 2021 dieses Land als Bundesregierung vernichtet
und von Brüssel aus macht sie das seit 2019 weiter bis 2029
dem droht ähnliches.
Nicht die CDU und die CSU begehen Verbrechen, sondern diejenigen, welche die Folgen dieser Politik nicht länger ausbaden wollen.
Die deutsche Justiz ist im Fall der Rollatorbande unter Prinz Reuss offenbar blank! Das Ganze riecht nach einer gigantischen Farce, einem der größten Justzskandal der Bundesrepublik! Verantwortlich für das Desaster: Innenminister Faeser! Bereits damals, während der inszenierten Festnahme-Spektakel war jedem aufmerksamen Beobachter klar, das Ganze ist oberschräg! Ein Hoax! Aber man konnte die alten Leutchen doch nicht einfach wieder laufen lassen! Wie hätte Frau Faeser dagestanden als AntiFa-Jockey und knallharte Vollstreckerin von Rechts bis „gesichrrt rechtsextrem“? Also musste man Anschuldigungen, Beweise, Zeugen aus dem Hut zaubern. Man würde sie jahrzehntelang in Isolationshaft halten müssen, das Verfahren unendlich in die Länge ziehen müssen – bis die alten Leutchen verfallen, dement werden, an Einsamkeit in der Isolationshaft verrückt werden – und hoffentlich bald verrecken! Erst dann kann man sie wieder „freilassen“! – Als komplette Wracks oder im Sarg. Dann macht man den Deckel zu! Ende Gelände!
Dieser Skandal-Prozess ist die größte inszenierten Rache der AntiFa und RAF-Sympathisanten für das, was man den RAF-Killern „angetan“ hatte! Das war einer der Gründe, weshalb sie den Marsch durch die Institutionen angetreten waren. Spätestens mit diesem Prozess sind sie in den Institutionen angekommen! Im Innenministerium, in den Gerichtssälen, im Verfassungsschutz u.v.a
m.
Es gibt einen Berater der britischen Regierung, der erwartet dass die doppel Tarife bei der politisierten Justiz, rassistische Gewalt gegen die Weißen in den Ghettos zu denen ganze Städte mutieren und vor allem massive Probleme in Wirtschaft die das ganze ja unterhalten muss, werden GB an den Rand des Bürgerkrieges und darüber bringen. Ich glaube das nicht. Ich denke, dass es eher wie am Ende des westliche römischen Reiches die Bürger drangsaliert nichts zu sagen haben und nur manchenorts zu den Unruhen kommen werden kann. Man wird aber sehen – wenn die gegenwärtige Politik nicht an die Problem geht, statt sie zu verursachen wird nur der Krieg bleiben, am besten gegen Russland. Das lenkt gut ab.
Die politisierte Justiz ist aber notwendig, sonst lassen sich bestimmte Dinge gar nicht machen, weil sich die Leute wehren – siehe der Richter aus Weimar der Kinder und die Verfassung schützen wollte, ein Richter und direkt eine gewaltige Reaktion. Die tausende Beschwerden bei der BVG: alle nichtig. Das wird weiter so laufen und wir werden weiter in dem Sumpf versinken. Das ist die Natur dieses Systems. Justiz, Polizei und Geheimdienste – eine unheilvolle Trio die die Leute unter Kontrolle gehalten wird. Genauso wie sie das in jeder anderen deutschen Diktatur gemacht haben.
Freisler hätte seine helle Freude daran, wie das neue linke Regime seine „Feinde“ in Schauprozessen abfertigen will.
Zum Leidwesen von SED Nancy interessiert sich nur kein Mensch dafür…. nicht einmal die Systemjournallie.
Mich würden die Kosten interessieren. Sowohl für den Prozess als auch für die Gefängnisaufenthalte der wohl unglücklich in den Fokus Geratenen. Wie viele betrifft das?
Auch hinsichtlich Rechtsanwalt Reiner Füllmich würde mich interessieren, was Faeser seit Oktober 2023, als sie den Corona Aufdecker in Mexiko gefangen nehmen ließ, an Kosten fürs Einsperren wie hinsichtlich der Gerichte inzwischen an Steuergeldern ausgab. Wegen angeblicher Veruntreuung von Spenden, wie bei Michael Ballweg auch.
Kennt hier jemand die Prozessordnung? Alle vor und nachgelagerten Handlungen und Möglichkeiten vom ersten ermittlerischen Ansatzpunkt bis zur Klageerhebung? Wohl kaum. Wer vor Gericht steht, hat das selbst zu verantworten. Das Gericht, tritt nicht freiwillig zusammen. Einen Fehler, der dem Beschuldigtem zur Last gelegt wird, könnte auch der Gerichtsbarkeit unterlaufen. Deswegen wäre es klug und weise das Gericht zu meiden. Wer das ignoriert, dem ist leider nicht zu helfen.
Verfassungsschutz ist die Antwort auf viele Fragen.
In einen Rechtsstaat würden die Angeklagten erst gar nicht verhaftet!
„noch nie erlebten Weise diffamiert, bloßgestellt und vorverurteilt.“ – Durften „wir“ doch bei Ballweg und diversen „Corona-Maßnahmen-Diktat-“ nicht folgenden Medizinern auch zur Kenntnis nehmen. Kann sich jeder selbst ein Bild vom Zustand dieses „Rechtsstaates“ machen.
Wieder einmal muss ich leider feststellen, dass die überwiegende Zahl von Beamten im Justizapparat in DE, Polizisten, Staatsanwälte, Richter ohne jegliche Skrupel bei einem Schauprozess mitmachen. Diese Beamten haben ein Remonstrationsrecht und können rechtswidrige Aufgaben ablehnen. Wir verkommen muss dieser Staat mittlerweile sein.
Sie haben RemonstrationsPFLICHT!
Das heißt, wenn nicht gemäß der Gesetze gehandelt wird, haben sie den Dienst zu verweigern – zumal sie, wenn sie das nicht tun, selbst in Haftung genommen werden.
Vollkommen verkommen. Politische Parteibanden-OK nennt es sich genau.
Kleine Korrektur: Der Deutsche Beamte hat die RemonstrationsPFLICHT!
„Wir verkommen muss dieser Staat mittlerweile sein.“
Nicht der Staat sondern die „Staatsdiener “ sind verkommen.
Ja. Zumal sie sich lange nicht mehr als „Diener“ verstehen.
Herr Goergen schreibt immer so schön von den „Herrschenden“.
Verbrecher werden geheuert um Verbrecher zu schützen.Traurig, dass diese in Regierung, Staatsanwaltschaften und Gerichten bereits schon so fest verankert sind und die Menschlein dies auch als normal empfinden bzw. sie nicht kümmert. Ein Hoch auf diese Verbrecher, denen die Menschlein schon 80% ihrer eigenen Daseinsberechtigung willenlos und gedankenlos abgetreten haben.
Ein durch und durch ideologisch motivierter Prozess. Eine Schande ohne Beispiel für die deutsche Justiz und die deutsche Parteienhierarchie. Dass ein derartig inszenierter Schmarrn überhaupt als Prozess stattfinden kann, zeigt die Hilflosigkeit und vernagelte Position hauptsächlich sozialdemokratischer Drahtzieher und Hintermänner, allen voran mit einer komplett geistig abgedrifteten Innenministerin. Wer so eine armselige Truppe als Gefahr für unseren Staat sieht, kann nicht mehr alle Latten am Zaun haben, so jemand braucht einen Vorwand für Gesinnungsjustiz. Man kann sich nur voller Abscheu abwenden. Abgesehen davon ist es eine Schande und wahrscheinlich sogar strafbar wie hier mit Menschen umgegangen wird, wie Menschen, mögen sie auch Straftäter sein, bewusst zerstört werden. Und das im 21. Jahrhundert! Eine Posse, die ins 19. Jahrhundert passt.
Ja, wirklich erstaunlich,, wenn plötzlich Medien im Zuge einer Polizeiaktion, deren Durchführung bzw. Beginn eigentlich geheim sein sollte, vor Ort sind, um zu „berichten“. In meiner Naivität hätte ich so etwas vor zehn bis fünfzehn Jahren nicht für möglich gehalten.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier Sachverhalte aufgebauscht wurden, die nur wenig Substanz haben. Und dass die quasi Umsturzgefahr, die da in manchen Medien halluziniert wurde, jeder Grundlage entbehrt.
Mutmaßliche Terroristen? Für welche Terroranschläge sind sie denn mutmaßlich verantwortlich? Oder kann heute jeder einfach so mutmaßlicher Terrorist werden, wie man auch jederzeit Experte für irgendwas, das andere Geschlecht oder Deutscher werden kann?
Mit dieser Verurteilung wird jedem Romanautor vom Schlage zB eines Thomas Harris oder Ian Fleming faktisch Berufsverbot erteilt.
Wenn diese Rentnerband der Maßstab für einen versuchten Staatsstreich sein soll, dann müsste die Hälfte aller Grünen- und Linkenabgeordneten hinter schwedischen Gardinen sitzen, einschließlich der gesamten Antifa.
Also ein politisch inszenierter Prozess, dessen Hauptaufgabe es ist, dem öffentlichen Raum eine große Gefahr von Rechts auf dem juristischen Klavier vorzuspielen. Die Frage also, wie verwoben sind der Justizapparat und der herrschende Politikapparat heute schon wieder?
Das ist skandalös, ebenso wie man Michael Ballweg behandelt hat, die Urteile zur Majestätsbeleidigung „unserer“ Politiker und die vielen anderen Opfer der Corona-Prozesse sind ebenfalls zu nennen. Wir müssen von dem Glauben Abschied nehmen, in einem funktionierenden Rechtssaat zu leben. Gleiches gilt auch für die anderen Institutionen „Unsererdemokratie“. Die Transformation in einen linksgrünen Gesinnungsstaat ist im vollen Gange. Ich habe jedenfalls kein Vertrauen mehr in diesen Staat und seine Repräsentanten. Dieser Staat vertritt fremde Interesse, nicht die des Volkes.
Hat der Angeklagte erwogen, den „Zeugen“ für den Verstoß gegen §201 StGB an zu zeigen?
Die Gespräche wurden zwar nicht auf einem Tonträger aufgenommen, doch minutiöse, schriftliche Aufzeichnungen entsprechen doch genau dieser Art. Insbesondere, wenn das Gericht diese Aufzeichnungen auch noch für verwertbar erachtet. Genauso gut könnte der Angeklagte ja auch erwidern, daß die Aufzeichnungen des „Zeugen“ erstunken und erlogen sind, oder?
Gute Idee: wie will der Spitzel in ständiger Anwesenheit seines Opfers dessen Aussagen minutiös auf einem Stück Papier notiert haben, ohne dessen Aufmerksamkeit zu erregen? „Liebes Tagebuch, heute habe ich…“ Wie konnte er diese umfangreichen Protokolle in der Zelle verstecken? Wahrscheinlicher ist ein kleines Abhörgerät.
„Wahrscheinlicher ist ein kleines Abhörgerät.“
Noch viel wahrscheinlicher ist freie Erfindung.
Ein klassischer Schauprozess unter Hilfestellung durch Methoden einer Bananenrepublik. Wer gesunden Geistesbund gebildet an Herz und Verstand ist, kann sich nur fragen: „Wo ist nur das freie, demokratische Land namens Bundesrepublik Deutschland hin, in dem wir zu mündigen, demokratischen, kritischen Bürgern erzogen wurde?“
Die Verteidigung versucht offenbar, die Zeugenaussage nicht verwerten zu lassen. Folglich hat er Belastendes gegen die Angeklagten gesagt. Die Strategie der Verteidigung deutet darauf hin, daß sie die Anschuldigungen nicht in der Sache entkräften und damit den Zeugen als unglaubwürdig erscheinen lassen kann.
Die „Strategie“ der Anwältin ist auch mir etwas befremdlich. Klingt irgendwie nach Präzedenzfall. Aber trotzdem ist es zunächst nicht die Aufgabe der Verteidigung, etwas zu entkräften, sondern es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft die Anklage zu bekräftigen. Und diese Anklage ist zumindest dem Bericht nach insgesamt schon sehr fragwürdig. Und noch fragwürdiger ist, warum sich der Richter überhaupt so intensiv damit beschäftigt.
Der Richter hat seinen Auftrag.
Widerspruch. Die Anwältin hat die oberste Pficht zur Entkräftigung. Der Staatsanwalt hingegen muss auch entlastende Momente würdigen.
Seien Sie sich sehr sicher. Justitia ist blind, taub und degeneriert. Auf allen Seiten.
Es gibt eine schöne Karrikatur, die ich leider nicht mehr finde:
Justitia liegt bäuchlinks auf dem Boden, Hände auf dem Rücken mit der Augenbinde gefesselt und das Schwert im Rücken.
Was damals ein guter Witz war, ist seit einigen Jahren Realität.
Zunächst einmal müsste doch die Staatsanwaltschaft Beweise vorlegen! Offenbar kann si das gar nicht. Also versucht man es mit fadenscheinigen Zeugen. Aber auch das verfängt nicht. Ich schlage vor, man kauft die gesuchten Waffen dem korrupten Selenskyj ab und versteckt sie in einem geheimen Waffenlager und hängt das den „Opas gegen LinksGrün“ an! Kann ja nicht so schwierig sein, oder? Vielleicht kann ja der VS wieder mal aushelfen.
Wer gesehen hat, wie Reul und sein Verteidiger sich in dem riesigen Gerichtszelt einen kleinen Tisch (wie aus einer Grundschule) teilen mussten, auf dem nicht mal Akten Platz fanden, dem musste klarwerden, dass es in diesem Schauprozess um Demütigung und Einschüchterung ging.
Da musst Du als Verteidiger cool sein und Deinen eigenen Campingtisch mitbringen. Mit Jura allein kommst Du da nicht weiter…
Wie die Richter so die Demütigung
Freisler ließ den Angeklagten bei ihren Plädoyers die Hosengürtel wegnehmen. – Der Verteidiger ist als Organ der Rechtspflege würdig zu behandeln.
Immerhin hat man den Angeklagten noch Gürtel und Hosenträger gelassen. War schon anders.
Wie sieht’s aus mit Fussfesseln? Ich meine wegen der Fluchtgefahr und so…
Eine interessante Frage am Schluss. Jedenfalls in einem Rechtsstaat. Die Anwältin hat natuerlich ins Schwarze, ggef Rote oder Gruene, getroffen. Wie Kundige inzwischen wissen, bedient sich dieses Regime sehr gerne Privater, vermutlich entsprechend bezahlt, um an bestimmte Informationen zu gelangen. Die Naehe zu den bekannten Regimes in bekannten Systemen ist bekannt und nicht zufaellig. Man zensiert nicht selbst, sondern arbeitet mit willigen Helfern. Klassisch rechtsstaatlich. Somit laeuft natuerlich auch das „GG“ und Leere, es sei denn, man begreift es nun als Schutzgesetz vor privaten Übergriffen im Dienste eines „Staates“ auf einem interessanten Weg. Egal, ob man es Spitzel, Denunziant oder Blockwart nennt, das Prinzip ist es und das sollte nun wirklich bekannt sein. Wenn es nun quasi hoechstrichterlich abgesegnet wird, woran ich keine Zweifel habe, eröffnen sich spannende Optionen. Schließlich koennen die Agenten nicht nur hoeren, sie koennen auch provozieren und Fallen stellen. Da es keiner Tat bedarf bewegen wir uns genau in dem Raum, den die Transformatoren selbstredend besetzen wollen, den geistigen. Dass hier elementare Grundlagen des ( Straf) Rechts verletzt werden, so what. Widerstand ist nicht zu erwarten, er waere auch „delegitimierend“ . Dann waere der Weg fuer das Regime frei fuer offizielle Repressionen. Und so weiter, und so fort. Und nun Herr Herles?