Den Auftakt zur ausschließlich religiös konnotierten deutschen Medienberichterstattung zum diesjährigen Ramadan (16.05.-14.06.2018) machte das Handelsblatt am 14.05.2018 mit einem spirituellen Artikel unter dem Titel „Im Ramadan arbeiten wir weniger“. Verschiedene Muslime berichten über ihre Erfahrungen im Ramadan, so z. B. Karim (38): „Im Ramadan bekomme ich meine Energie von Gott“.
Ein muslimischer Unternehmer sagte: „Aber meine Angestellten müssen nicht wie sonst acht Stunden arbeiten, sondern nur so sechs, sieben. Und wenn ich sehe, jemand wirkt müde oder taumelt, schicke ich ihn an die frische Luft. Wer es wirklich nicht aushält, kann auch tagsüber was trinken oder essen.“
Das Handelsblatt berichtet aber nicht, wie die Rechtslage in Deutschland ist. Muslimische Unternehmer mögen ja tun und lassen, was sie wollen im Ramadan – die nicht-muslimischen Unternehmer haben sich aber den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen. Und die sehen nun mal vor – wenn keine Neutralitätsregel im Unternehmen besteht – dass der Unternehmer die Minderleistung des religiös fastenden Muslim so wie auch sein Gebet während der Arbeitszeit zu bezahlen hat.
Ein religiöser Muslim ist davon überzeugt, dass die nicht korrekte Religionsausübung im Jenseits durch Allah hart bestraft und er Höllenqualen erleiden wird. Da es heute eine stärkere Religiosität in der islamischen Welt gibt als vor 50 Jahren (wo auch in Kabul kaum Kopftücher getragen wurden) widerspiegelt sich diese Frömmigkeit auch in deutschen Firmen mit muslimischen Personal.
Bei gesetzlich gegebener Religionsfreiheit am Arbeitsplatz bestimmt der Gläubige die Intensität der Ausübung seiner religiösen Pflichten – und nicht der Unternehmer. Dieser muss nach BGB § 616 die Religionsausübung während der bezahlten Arbeitszeit erlauben und auch die Kosten der Minderleistung im Ramadan tragen.
Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %.
Allein bei Zahlung des Mindestlohns von aktuell 8,84 € brutto sind das (einschließlich der Abgaben des Unternehmens) fast 11 € /h – bei einem 8-Stundentag etwa 88 Euro. Bei Stundenlöhnen von 17 € sind das dann fast 170 Euro pro Tag, die ein religiöser Muslim den Arbeitgeber zusätzlich kostet.
Da ist es schon interessant, dass das Handelsblatt darüber die Unternehmen nicht informiert. Ist das Handelsblatt im Prozess der Transformation zu einer muslimisch-spirituellen Wirtschaftszeitung?
Apropos informieren:
Kennen Sie das EuGH-„Kopftuch-Urteil“ von 2017? Vermutlich nicht. Auch dieses Urteil hat mit dem Ramadan zu tun. Der EuGH hat mit dem „Kopftuch-Urteil“ die Sonderrolle des AGG gekippt, was vielen Politikern und Meinungsbildnern in Deutschland offenbar schwer im Magen liegt.
Nicht mehr Politik und Gerichte bestimmen, ob die islamische Religion am Arbeitsplatz ausgeübt werden kann, sondern über 3 Mio. christliche und atheistische Arbeitgeber, beflügelt vom Profit.
Die Chefin der Anti-Diskriminierungsstelle der Bundesregierung, Frau Lüders, lieferte den einzigen amtlichen Kommentar zum EuGH-Urteil. 150 Worte der Ablehung sind die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zum EuGH-Urteil, das auch in Deutschland geltendes Recht ist.
Im Duktus einer ostelbischen Gutsbesitzerin von 1850 mokierte sich die politische Beamtin, deren Dienststelle in einem von der SPD geführten Ministerium angesiedelt ist:
„Zukünftig kann sich jede Arztpraxis, jede Eisdiele oder jeder Großbetrieb für weltanschaulich neutral erklären – und damit de facto Frauen mit Kopftuch ausschließen … Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber begreifen, dass sich hinter dem Gedanken der „weltanschaulichen Neutralität“ im Klartext der Ausschluss einer ganzen Gruppe verbirgt. Das aber kann und darf nicht im Interesse einer vorausschauenden und inklusiven Personalauswahl sein!“
Der EuGH verkündete das Urteil am 14. MÄRZ 2017. Zur Gleichschaltung der deutschen Medien erfolgte die obige Stellungnahme von Frau Lüders bereits am 18. FEBRUAR 2017, also 25 Tage vor der Veröffentlichung, so dass genügend Zeit verblieb, das deutsche Medienecho zu orchestrieren. Offenbar hatte sie vergessen, das Datum auf den 14.03.2017 zu ändern und stellte das Original ins Netz – oder wollte sie eine subtile Message senden?
Es gab – wen wundert’s – am 14.03.2017 nur zwei unterschiedliche Varianten der Aufmacher in den deutschen Massenmedien, was Sie bei Google schnell nachprüfen können.
- Mitteilungen der empörten Islamverbände (Diskriminierung!), eine dpa-Meldung.
- Bekundungen lininentreuer Unternehmen, wie die von Kaufland: „Wir respektieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren unterschiedliche Kulturen, Religionen sowie die damit verbundenen Traditionen. Für uns ist es daher selbstverständlich, dass unsere muslimischen Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen.“
Andere Kommentare gab es – wie weiland in der DDR bei ähnlichen Akklamationen – nicht. Warum zitiere ich das Kopftuch-Urteil im Zusammenhang mit dem Ramadan?
Weil der EuGH eine Neutralitätsregel für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt hat, die dem UNTERNEHMER die Entscheidung überläßt, ob in seinem Betrieb religiöse ZEICHEN und RITEN ausgeübt werden können. Unter Riten fallen das Gebet und das Fasten.
Darum gibt es keine Informationen zum Urteil in Deutschland. Damit deutsche Unternehmen das Fasten, Beten, Kopftuch-Tragen und Vollverschleierung am Arbeitsplatz nicht verbieten – obwohl sie es KÖNNTEN.
Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern können jetzt eine Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten:
„Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“.
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Nachbemerkung der Redaktion:
In Dänemark vertritt ein Mitglied der Regierung die Meinung, Muslime sollten im Ramadan Urlaub nehmen. Das finden wir eine interessante Idee für Deutschland: Warum sollten nicht die Gläubigen aller Religionen bis auf wenige Feiertage, die europäische Tradition sind wie Weihnachten und Ostern, für ihre Privatsache Religion Urlaub nehmen, wenn sie ihrem Glauben in Arbeitszeiten nachgehen wollen?
Weitere Informationen: erschienen bei Amazon.de
Das Kopftuch-Urteil des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6
Mio. Muslimen in Deutschland: Basiswissen Arbeitgeber
Rainer M. Wolski, Sarajevo / 9. Ramadan 1439
Der ausufernden Religionspraktizierung im Rahmen der „Religionsfreiheit“ wird man nur Herr, wenn man zeigt, dass Christen dies genauso können. Sich einfach mal den muslimischen Kollegen*innen anschließen und sich auch in den Gebetsraum oder neben den Gebetsteppich setzen und ein paar Ave Maria beten, gerne auch hörbar, denn so ist es Tradition. Wer noch eine passende „religiöse“ Grundlage sucht:
Seid allezeit fröhlich, BETE OHNE UNTERLASS, seid dankbar in allen Dingen; DENN DAS IST DER WILLE GOTTES in Christus Jesus für euch.
1 Thessalonicher 5:16-18
„Andere Länder andere Sitten“ Leider gilt dies nicht für die hier lebenden Muslime.
Was müssen wir noch machen, damit sie endlich zufrieden sind?
Sie wieder dahin schicken,wo sie herkamen!
Da sind sie unter ihres gleichen,da können sie sich benehmen wie sie wollen!
Wem es hier nicht passt,der soll wieder gehen,wir brauchen die nicht,sondern die uns!
Wer immer sich ein wenig mit dieser „Kultur“ beschäftigt,der weis was Ich meine!
Wie wäre es mit einem Ticket in ihr gelobtes Land? Ich sehe mich nicht als Dienstleister und Finanzierer diverser Sonderwünsche…
Wenn den Muslimen ihre Religiosität so wichtig ist, dann sollten sie in ein islamisches
Land umziehen, da können sie dann ihre Religion, die Scharia, die Verschleierung,
das Kopftuch tragen, ihre geliebte Lebensweise und den fundamentalistischen Islam so
richtig umsetzten und leben. Warum ist ein christliches Land verpflichtet so eine kriegerische, feindselige Religion, wie der Koran einmal ist ( hab fast noch nie so was paranoides gelesen), zu hoffieren!
Keine Toleranz, gegenüber Intoleranz!!!
Das was hier läuft, würden Börsianer als „feindliche Übernahme“ bezeichnen und im vorliegenden Fall alle Aktien verkaufen, da die Übernahme sich für das „Unternehmen“ nicht vorteilhaft auswirkt und der Wert der Aktien absehbar ins bodenlose fällt.
ich mag nicht mehr
in diesem unseren Lande leben.(PUNKT)
Wie praktisch doch Teamarbeit ist: mehrere Kollegen und Kolleginnen erledigen einen Auftrag. In der Nachbarabteilung kann ich regelmäßig beobachten, wie Kollegen und Kolleginnen abkotzen, weil sie in Zeiten des Ramadam doppelte Arbeit leisten müssen. 2 muslemische Frauen jammern und klagen den ganzen Tag über Kopfschmerzen, Hunger, Durst, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche. Sie machen Fehler,die andere korrigieren müssen und arbeiten weniger, das muss von anderen aufgefangen werden.
Die Vorgesetzten machen sich das Leben leicht und reden von Teamzusammenhalt. Diese Woche haben sich 3 Mitarbeiter krank gemeldet. Überlastung.
Ich bin schon geraume Zeit im Ruhestand,aber zu meiner aktiven Zeit habe Ich schon dafür gesorgt,das solche Leute bei uns nicht beschäftigt wurden,alles vollkommen legal und Rechtskonform,und da gab es das Urteil vom EuGH noch gar nicht.Wer sich in seine betrieblichen Dinge von außen reinreden läßt,ist selber Schuld,es gibt genug Möglichkeiten diese Leute aus dem Betrieb zu halten,denn über „mein“ Eigentum bestimme nur Ich,und nicht der Staat mit irgendwelchen krummen Winkelzügen.
Wie Sie so schön schildern bewegen sich die „Damen“ auf sehr dünnem Eis,da ist es ein leichtes sie aus dem Betrieb zu entfernen,dafür gibt es Spezialisten,und die sind allemal billiger wie die permanente Störung des Betriebsfriedens,oder der Kostenaufwand um deren vorsätzlich herbei geführte Minder oder Fehlleistung auszugleichen.
Mann muß nicht alles schlucken,man kann auch handeln.
Mir kommt die Diskussion hier eher wie eine Scheindebatte mit sehr anachronistischen Ansichten über Arbeit vor. Ich bin seit meiner aktiven Zeit bei der Bundeswehr ein großer Fan der Auftragstaktik anstelle der Befehlstaktik. Wenn ich heute ein großes Projekt leite, ist es mir egal wie viel die Projektmitarbeiter arbeiten bzw. anwesend sind. Wichtig ist eher, dass die geplanten Ziele innerhalb des maximal eingeplanten Aufwandes erreicht werden. Wie die Mitarbeiter dies schaffen, ist ihnen überlassen, wobei die Führungskraft selbstverständlich dabei unterstützen muss. Das funktioniert mit qualifizierten Leuten deutlich besser, als ständig auf die Uhr zu schauen, um zu prüfen, wie lange jemand anwesend ist. Das funktioniert auch hervorragend mit qualifizierten Muslimen während des Ramadans. Das funktioniert insbes. auch in Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung außerordentlich gut. Auch im Ramadan, da in den meisten muslimischen Ländern die Fastenregeln zumindest bei gebildeten Arbeitnehmern ähnlich strikt befolgt werden wie es bei uns die Christen halten 😉 Auf einem Projekt in Jordanien hatte ich nur einen muslimischen Raucher im Team, der die Regeln tatsächlich die 4 Wochen durchgehalten hat. Die meisten muslimischen Projektmitarbeiter reduzierten den Ramadan zumindest hinsichtlich Rauchen und Trinken auf eine Woche 😉
Haben wir hier nicht eher ein ganz anderes Problem vorliegen? Ich denke schon. Immigranten aus muslimischen Ländern kommen nahezu ausschließlich aus der Unterschicht dieser Länder, weil das deutsche System auch für muslimische Fachkräfte vollkommen uninteressant ist. Nun ist ausgesprochene Religiosität und ein Zur-Schau-Stellen derselben eher ein Phänomen der Unterschicht. Dies nicht nur bei Muslimen. Der von mir so sehr geschätzte, aber leider schon verstorbene Peter Scholl-Latour beschrieb dieses Phänomen bereits in seinen Büchern. Empirisch kann ich dieses Phänomen bestätigen, da ich einige Zeit in den Ländern des Nahen Ostens verbracht habe und mich bei meiner Rückkehr nach Deutschland über die ausgesprochene nach außen gezeigte Religiosität mancher Muslime nur noch wundere. Auch ein muslimischer IT-Spezialist, der mal zu Besuch hier in Deutschland war, wunderte sich über dieses in Deutschland zu beobachtende Phänomen. Also, mit qualifizierten muslimischen Mitarbeitern gibt es auch im Ramadan keine Probleme. Wenn ausgesprochene Religiosität im Arbeitsleben stört, so haben wir es hier doch lediglich um eine weitere Konsequenz der zumindest von mir postulierten These zu tun, dass unser System nun einmal die sog. negative soziale Selektion begünstigt. Ich weiß nicht, warum dieses Problem immer noch nicht thematisiert werden darf. Zumindest nicht in den MSM. Die alternativen Medien wie TE schließe ich selbstverständlich aus und möchte noch mal auf den schönten Beitrag von Herrn Sinn in der aktuellen Print-Ausgabe hinweisen.
Auch wenn ich es schon oft geschrieben habe, hier noch einmal: Wenn Deutschland ein Einwanderungsland sein will, wovon ich aufgrund des Handelns unserer Regierenden ausgehe, so muss unser System dem eines klassischen Einwanderungslandes angepasst werden. Hierzu wären insbes. die Steuern auf Arbeit drastisch zu reduzieren. Sozialleistungen dürfte es im Gegenzug nur als Versicherungsleistungen geben. Außerdem müsste Deutschland sich seine Zuwanderer nach festen Regeln auswählen. Ist das alles gegeben, wird sich automatisch auch das Problem extremer Religiosität von muslimischen Einwanderern nivellieren.
……….so? da habe ich aber ganz andere erfahrungen gemacht mit unseren industrieanlagen. ohne erfahrene monteuere läuft dabei garnichts! das gilt gerade
für staaten mit muslimischer mehrheitsbevölkerung!
Man sollte einfach eine neue Religion begründen, und es sich dann im Staate Buntland gemütlich machen.
Wenn ich erzähle, mir sei Gott erschienen, wollen Sie mir nicht glauben? Er ist mir aber letzte Nacht erschienen und ich werde nun niederschreiben, was er mir aufgetragen hat.
1. Der wahre Gläubige soll kein Kängurufleisch essen, weil Beuteltiere unrein sind.
2. Der wahre Gläubige soll weder Absinth noch Eierlikör trinken.
3. Der wahre Gläubige muss 10 Minuten pro Stunde ruhig auf dem Rücken liegen und den Blick gen Himmel richten.
4. Dem wahren Gläubigen darf kein Nachteil aus 3. erwachsen.
Ich schätze ich werde binnen kurzer Zeit einige Millionen Seelen retten, und den ersten Staatsverträgen sollte dann nichts mehr im Wege stehen.
Sechs Wochen Urlaub zum fasten. Dann noch die üblichen Feiertage der verhassten kulturlosen Christen, Brückentage und vielleicht noch drei Wochen Grippe sowie zwei Wochen Heimaturlaub. Klasse!
Wer so jemenad einstellt hat schon verloren bevor er angefangen hat etwas zu produzieren.
Ich habe als Konsument dann mal die Entscheidung getroffen, meine Kaufkraft solchen „linientreuen Unternehmen“ nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Noch ist das ja möglich.
Hinweis zur Nachbemerkung der Redaktion am Ende des Artikels: Das dänische Regierungsmitglied hat NICHT wegen finanzieller Erwägungen, sondern wegen Sicherheitsbedenken angeregt, Urlaub zu nehmen und als Beispiel Busfahren genannt. Nachzulesen in dem Welt-Artikel, zu dem Sie in Ihrer Nachbemerkung (Tweet) verlinken.
Ramadan bedeutet: bis zu 18 Stunden lang nichts essen UND auch keine Flüssigkeit trinken. Auf essen kann der Körper eher mal verzichten, aber zudem auch nicht trinken, hat gravierende Auswirkungen vor allem auf das Gehirn/die Konzentrationsfähigkeit, nachzulesen in einem FOCUS-Artikel vom 21.05.2018: „Was in Ihrem Körper passiert, wenn Sie fünf Stunden kein Wasser trinken“, siehe https://www.focus.de/wissen/mensch/fluessigkeitsmangel-das-passiert-wenn-sie-fuenf-stunden-kein-wasser-trinken_id_6759540.html
Die britische Dailymail hat am 20.08.2016 über einen muslimischen Lokführer berichtet, der im Ramadan nach 15 Stunden ohne Essen und Trinken zwei Haltesignale überfahren und einen (leeren) Zug zum Entgleisen gebracht hat, Überschrift: „Muslim train driver who went through two red lights and crashed causing days of delays had gone without any food or drink for 15 HOURS because of Ramadan”, siehe http://www.dailymail.co.uk/news/article-3750195/Muslim-train-driver-went-two-red-lights-crash-gone-without-food-drink-15-hours-Ramadan.html
Im Nachwort der Redaktion geht es nicht um die finanzielle Seite, sondern gleiches Recht für alle.
Ja, werter Herr Goergen, Sie gehören zu denen die es erkannt haben: Es geht nun einmal nicht um Religionsfreiheit, sondern um Privilegierung. Ich kann in Deutschland nun wirklich keine Beschränkung der Religionsfreiheit erkennen, sondern die immer weiter reichende Privilegierung genau einer Religion. Warum dürfen Sportler nicht während der Arbeitszeit trainieren, wenn Muslime während der Arbeit beten dürfen?
Was ständige Päuschen angeht -aus welchen Gründen auch immer-, könnte der ein oder andere Raucher sich mal an die eigene Nase fassen. Es ist sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen anders, aber ich hab schon selber oft genug erlebt, wo Leute zum x-ten mal zur Suchtbefriedigung auf den Hof bzw. Balkon verschwinden. Wenn man die Leute dann in der Mittagspause drauf anspricht, was sie eigentlich noch mit den Nichtrauchern zusammen Pause machen, da sie ja bereits einen Teil ihrer Pausenzeit mit Rauchen verbracht haben, wird man nur blöd angeschaut und als Ekel abgestempelt.
Der absolute Supergau für Unternehmer dürften ja dann rauchende, praktizierende Muslime sein.
……..möglichst noch mit wasserpfeife, kopftuch und schlabbe rlappen auf dem gebets_
tepich im eigenen gebetsraum1 kommt doch überhaupt nicht in die tüte!!!
„Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %.“
Kaum zu glauben, zu welchen skandalösen Phänomenen die hierzulande herrschende proislamistische Ideologie führt. Diese Bevorzugung muslimischer Arbeitnehmer ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Eine Störung des Betriebsfriedens ist durch eine solche durch nichts zu rechtfertigende Privilegierung unausweichlich. Wo bleiben eigentlich die Gewerkschaften, die hier doch wie ein Mann aufstehen müßten, um gegen diese Positivdiskriminierung zu protestieren? Kein Wunder, daß auch deren Rückhalt nachläßt es es zur Gründung neuer Arbeitnehmervertretungen kommt.
Und zum Kopftuch – kann mir kaum vorstellen, daß eine Kandidatin, die zum Vorstellung mit Kopftuch und hochgeschlossenem Mantel erscheint große Chancen hat. Denn neben der fachlichen Qualifikation schauen Unternehmen immer mehr auch auf die soft skills und die Kompatibilität mit den Arbeitskollegen. Dürfte schwer werden, wenn eine Muslima männliche Kollegen bewußt links liegen läßt… . Und wenn ich mich so umschaue, selbst im Kaufland (zumindest in dessen Märkten), sehe ich praktisch nirgendwo muslimisch gewandete Frauen im Arbeitseinsatz. Dafür meistens den Griff des Kinderwagens in der einen, die Hand eines weiteren Kleinkindes in der anderen Hand.
In Süddeutschland und Österreich unter Knechten und Dienstboten wurden zusätzlich.ein bis drei unbezahlte Arbeitstage eingeführt, die die von ihnen beanspruchte Zeit für die Verrichtung des Stuhlgangs während der vereinbarten Anstellung ausgleichen sollten.
Diese Tage nannte man Scheißtage. Vielleicht sollte man einen ähnlichen Modus für die Verrichtung von Gebeten einführen.
Ich habe mir den §616 BGB eben zu Gemüte geführt. Dort steht, daß der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Lohn nicht kürzen kann, wenn dieser „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund OHNE SEIN VERSCHULDEN an der Dienstleistung verhindert wird“. Wenn muslimische Arbeitnehmer vier Wochen lang ganztags fasten, in dieser Zeit jede Nacht sehr wenig schlafen und aus den genannten Gründen während der gesamten vier Wochen nur Minderleistung bringen, kann meiner Ansicht nach weder die Rede davon sein, daß es sich dabei nur um eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ handelt, noch davon, daß deren Minderleistung „ohne eigenes Verschulden“ zustandekommt. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß es ein Urteil gibt, welches den §616 BGB in der von Ihnen genannten Weise interpretiert. Wenn doch, bitte ich um genaue Nennung des Urteils.
Eine weitere Frage zu diesem Problem:
Wer zahlt dem Arbeitgeber, bzw. auch dem Arbeitnehmer den Produktions-/Verdienstausfall während der vier Wochen im Jahr, in denen der Arbeitnehmer durch dieses Kulturereignis alle Jahre wieder bis fast in den frühen Morgen durch lautstarke Gespräche, Geräusche, inkl. Kindergekreische und -getrappel in seiner Mietwohnung nachhaltig in seinem Schlaf und damit an seiner notwendigen Produktivität gestört wird?
Wer zahlt den Verdienstausfall, wenn nach spätestens zwei Wochen auch der ‚Ungläubige‘ umständehalber aus den Latschen kippt, auch ohne direkte Beteiligung an dieser jährlichen Vierwochen-Nahrungs-Hysterie einer (immer noch) Minderheit?
In den USA, wo es schon länger Probleme mit muslimischen Arbeitnehmern gibt, nicht nur bezüglich Arbeitsleistung, auch z.B. im Sozialverhalten, vor allem gegenüber Frauen, hat sich längst unter der Hand die Regel verbreitet „Never hire a Muslim if you want to avoid trouble.“
Ich wollte es so direkt nicht sagen. Aber so ist es wohl.
Wobei, siehe Urteil des VG Kassel vom 28.2.2018
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8063235
, das Urteil des EuGH wird zumindest vom VG Kassel aktuell einfach ignoriert.
Mit Gesetzen kommen man denen nicht bei.
Die Islamverbände versuchen stetig ihren Unrechtswillen mit deutschem Recht durchzusetzen. Langsam dürfte auch dem letzen Deppen klar sein das dieser Weg nicht funktioniert.
Wenn Unternehmen merken, dass ihnen die Einstellung von Muslimen richtig teuer kommt, werden sie sich irgend etwas einfallen lassen. Ich rechne z.B. mit subtiler, d.h. rechtlich schwer zu fassender, aber wirksamer Diskriminierung. Auch die Kollegen, die für ihre muslimischen Kollegen Mehrarbeit machen müssen, werden sicherlich nicht freundlicher gegenüber den „multikulturellen“ Anderen. Solche Nebenwirkungen haben Gutmenschen natürlich nicht im Blick, wenn sie ihre „toleranten“, „menschenfreundlichen“ Ideen verbreiten.
Viel einfallen lassen müssen sich die Unternehmen da kaum. Man hat sich eben, wie es in Bewerbungsabsagen so schön heißt, „für einen Kandidaten entschieden, der eine Nuance besser ins Erwartungsprofil passte. Selbstverständlich ist damit keine Wertung für Ihre Person verbunden“… .
…….so kann es durchaus richtig sein1 aber es gibt noch andere möglichkeiten!
„Gutmenschen“ haben die Neigung „Bösmenschen“ für ihren Unterhalt arbeiten zu lassen.
Die Servilität unserer Staatsexponenten gegenüber dem Islam ist wirklich beängstigend und für mich nicht zu verstehen. Manchmal glaube ich, dass sowohl die Exekutive als auch v. a. die Legislative Angst hat, dass sie mit einer Verweigerungshaltung gegenüber den zunehmend agressiv vorgetragenen Forderungen nach Anerkennung der muslimischen Vorschriften, wobei es sich häufig ja gar nicht um konkrete Religionsvorschriften sondern um teils vorislamische Traditionen handelt, einen Aufstand in paramilitärischer Form durch die leicht aufputschbare Gläubigenschar und folgende bürgerkriegsähnliche Zustände provoziert. Und ich befürchte, dass uns genau dies bevorsteht.
Ja, aber warum???
Ich habe bis heute keine Antwort auf diese einfache Frage bekommen.
……sehe ich auch so, aber es sollten doch a l l e als schuldige genannt werden:
es fehlen die judikative und die medien1
Es liegt entweder an der Abhängigkeit vom Erdöl, den mittlerweile milliardenschweren Investitionen der Scheichs, oder dass die Politik gerne solche Migranten zum Ausgleich des Geburtendefizites anlocken möchten. Es kann aber auch einfach die dekadente Angst des Westens vor Konflikten sein.
Nur mal am Rande gefragt: Gelten die Ramandanvorschriften auch für die Piloten von Turkish Airlines?
§616 BGB sagt aus: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. …“ Das LAG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2002 (Gebetspausen während der Arbeitszeit), hat dazu formuliert: „der gläubige Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wegen seiner Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich berechtigt, seinen Arbeitsplatz zur Abhaltung kurzzeitiger Gebete zu verlassen. Insoweit kann ein Leistungshindernis nach § 616 BGB bestehen. Wegen der aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Belange des Arbeitgebers darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten verlassen. Die Pflichtgebete des Islam sind nur innerhalb eines Zeitrahmens je nach Sonnenstand abzuhalten. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, den genauen Zeitpunkt seiner Arbeitsunterbrechung innerhalb des Zeitrahmens ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten selbst zu bestimmen.“ In seinem Urteil vom 18. Januar 2002 hatte das LAG allerdings auch betont, ein Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, grundgesetzlich geschützte Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen, wenn (!) hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden. Letztendlich kollidieren hier zwei Rechte, die der freien Religionsausübung und die des wirtschaftlichen Betätigungsrechts des Arbeitgebers (und dessen Erwartung, für Lohn eine Leistung zu bekommen).
In puncto Ramadan ist aber doch nüchtern zu fragen, wie weit „Religionsfreiheit“ geht. Wenn Schulen/Mitschüler, Chefs/Kollegen über Wochen eine potenziell verringerte Leistungsfähigkeit der Gläubigen hinnehmen (müssen), erscheint die Religionsfreiheit doch als Super-Grundrecht, das nicht so ganz privat ist
Wieso muss man dann eigentlich noch fürs Rauchen stempeln?
Ich meine, tut man das nicht mit Hingabe und unter Einsatz seines Lebens?
An Ihren Ausführungen (zwei miteinander kollidierende Rechte) wird sehr deutlich, daß der deutsche Gesetzgeber dringend Klarheit schaffen sollte bezüglich der Frage, wie Religionsfreiheit in diesem Land konkret auszusehen hat, nachdem immer mehr Menschen mit unterschiedlichen religiösen Traditionen in Deutschland einwandern. Meiner Meinung nach sollte der Gesetzgeber die Ausübung von Religion strikt auf den privaten Bereich beschränken. Am Arbeitsplatz und generell im öffentlichen Raum sollte Religion (einschließlich bestimmter Bekleidungs- und Essensvorschriften) nichts zu suchen haben.
„Der Gesetzgeber…..sollte Klarheit schaffen“? Lieber nicht. Ich kann mir schon vorstellen, daß sich eine gesetzliche Regelung so gar nicht mit meinen Vorstellungen vereinbaren ließe.
……vor allem sollte das bverfg in dieser sache nicht sein e i g e n e s
recht schöpfen1
…….formal richtig, doch weisen die urteile des eugh darüber hinaus auf den damit festgestellten tatbestand1
Im Kontext dieses Artikels sehe ich das Hauptproblem in der Nichtvereinbarkeit des säkularen Prinzips und dem Anspruch des Islam. In Europa hat es Jahrhunderte gedauert, bis die (christliche) Religion in den rein privaten Raum zurück gedrängt wurde, d.h. das Christentum hat heute nicht mehr den Anspruch, jeden Aspekt des Lebens eines Gläubigen zu durchdringen. Der Islam hingegen hat weiterhin den Anspruch, in jede Facette des Lebens eines gläubigen Moslems auszustrahlen: in die private, die öffentliche, die politische, die wirtschaftliche, etc. Wer also erwartet oder fordert, dass streng gläubige Muslime es den Säkularen gleichtun, indem sie ihren Glauben aus dem öffentlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben heraushalten, schränkt in den Augen von streng gläubigen Moslems sie in ihrer Religionsfreiheit ein und diskriminiert sie. Meine Meinung dazu ist: wer im Westen leben und die hier gegebenen Vorzüge (bürgerliche Freiheiten, Infrastruktur, i.d.R. funktionierende Institutionen, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosen- und Altersvorsorge, etc.) in Anspruch nehmen möchte, sollte auch in seiner inneren Haltung im Westen ankommen. Wer sich durch die Durchsetzung des säkularen Prinzips diskriminiert fühlt, darf sich gerne ein anderes Land aussuchen, in dem er dieser Zumutung nicht ausgesetzt ist. Es ist in meinen Augen kein Zufall, dass die Mehrheit der Länder mit dem Islam als Staatsreligion wirtschaftlich und gesellschaftlich dort stehen, wo sie stehen, wenn man mehrmals am Tag die Arbeit für das Gebet unterbricht. Oder dass es so gut wie keine muslimischen Nobelpreisträger in den naturwissenschaftlichen Bereichen gibt, da ja von Gott alles vorherbestimmt wurde und man gewisse Zusammenhänge, um sich nicht der Blasphemie schuldig zu machen, nicht hinterfragen darf.
Wie wäre es denn, wenn die bisherigen Feiertage auf die Urlaubskonten wandern und an religiösen Feiertagen, der Religionsfreiheit halber, keine Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme zwecks Urlaub bestehen, man sich diese also wenn man sie haben will, jederzeit nehmen kann?
Nein!
Ist das mehr so eine Reaktion aus dem Reptilienhirn oder wieso ging’s über ein paar Zeichen nicht hinaus?
Warum es über ein paar Zeichen nicht hinausging? Nun, Sie hatten eine Frage gestellt, die man mit einem klaren Nein beantworten kann. Vorausgesetzt, ich habe Ihren Beitrag nicht mißverstanden.
Wir sollten unsere Feiertage nicht wegen des Islam abgeben. Weil diese Feiertage eben auch verlässliche Zeiten sind, an denen jeder (zumindest die meisten) frei hat. Weil sie eine gewisse Ordnung, Ruhe und Orientierung im Leben sind. Weil sie zu unserer Kultur gehören, auch wenn man sie nicht christlich begeht.
Exakt diesen Zustand habe ich beschrieben, ohne Sondergenehmigung für jede dahergelaufene Religion.
Ja,wieder mal Dænemark ! Bei uns ist eben die vernunft zu hause …
Was mich størt ist ganz schnell gesagt :es ist mittlerweile wohlbekannt ,wie die mohamedaner ticken. Wenn dann ein unternehmer sich koranglæubige in den betrieb holt ,weiss er was auf ihn zukommt . Also nix jammern!Verstehe ueberhaupt nicht wie man auf diese abgefahrene idee kommen kann und sich solche leute ans bein bindet .
Ist zwar ein anderes thema ,passt aber gut dazu:Hab mich mal geweigert eine frau einzustelln.Begruendung :diese art von arbeit ist fuer frauen nicht geignet .Grosses hallo und eine klage vor gricht . Es war ein kampf bis aufs messer ,natuerlich wurden von der gegenseite alle ideologischen register gezogen .Das urteil war, auf grund besonnener richter, fuer mich positiv.
Kære Thy-Ulv,
im Gegensatz zu Dänemark ist eben die Vernunft noch nicht per Wählervotum in die Gesellschaft der Deutschen eingekehrt.
Die brauchen scheinbar deutlich länger als andere europäische Länder.
Falls sie es jemals verstehen, bevor es zu spät ist.
……mit solchen schwammigen absagen holt man sich die falschen urteile in`s
haus!
Solange der Arbeitgeber bei Einstellungen noch frei entscheiden darf nach Qualifikation, so lange ist es auch kein Problem, was eine Antidiskriminierungsstelle denkt. Der allgemeine Sozialismus wird aber dem Arbeitgeber diese Macht noch nehmen. Dann wird uns das Amt die Stellen besetzen.
Das sehe ich genauso. Ähnlich wird es bei der Versorgung der neu ankommenden Muslime mit Wohnungen laufen. Die Vermieter werden gezwungen werden.
Läuft schon das Programm.
Zwangsenteignung von Privateigentum steht ganz oben auf der Agende des Linksgrünen.
Dann wird es keinen Arbeitsplatz mehr hier geben. Das kommt dabei heraus.
Tageslänge am 24.05.2018
Berlin
Sonnenaufgang: 4:59 Uhr
Sonnenuntergang: 21:07 Uhr
Mekka
Sonnenaufgang: 5:40 Uhr
Sonnenuntergang: 18:54 Uhr
und was machen die armen Tröpfe in Oslo. Tageslänge 18 Stunden, oder Tromsö? Dort ist Polartag, dh 24 Stunden Tag. Verdursten?
und was machen die Armen in Oslo, Tageslänge 18 Stunden oder in Tromsö, Polartag, dh. 24 Stunden kein Sonnenuntergang?
Mein Chef hat dies sehr einfach geregelt: Er stellt keine religiösen Eiferer ein.
Wenn ich mir am Aschermittwoch das Aschekreuz in der Kirche holen möchte, so bin ich dazu gezwungen mir Urlaub zu nehmen. Kein Arbeitgeber wird mir gestatten das weährend der Arbeitszeit zu machen und mich dafür auch noch zu bezahlen.
Werden Katholiken in Deutschland diskriminiert???
Wer sich in einer Sonderrolle etabliert, kann nicht erwarten, dass andere freie Bürger, ihre „Bedürfnisse“ zwangsbedienen. 5x Beten, Schweinefleisch, Frauen die Hand geben, einen Kriegsgott anhimmeln. Etc., etc., etc..
Und die gleiche Ministerin lacht sich über die Dummheit der Deutschen kaputt.
Hier:
http://www.nordschleswiger.dk/index.php/de/daenemark-politik/stojberg-freut-sich-abgewiesene-asylbewerber-reisen-nach-deutschland
Wir werden von Irren regiert.
bin gespannt wann „vacancis flatulensis“ eingeführt werden per Tarifvertrag.