Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und Verfassungsorgan – und doch leidet ausgerechnet seine Besetzung unter einem politischen Verfahren, das immer mehr Zweifel aufwirft. Als oberster Hüter des Grundgesetzes soll das BVerfG unabhängig urteilen – frei von parteipolitischen Interessen. Doch genau das wird durch die aktuellen parteipolitischen Spielchen und Interessen gefährdet.
Politiker entscheiden über die Besetzung der Richterposten. Dies geschieht erwartungsgemäß nicht neutral, sondern mit Blick auf parteitaktische Interessen. Die Folge: Ein Proporzsystem, das parteinahe Juristen nach Machtverhältnissen in das höchste Gericht bringt – und damit nicht nur dessen Glaubwürdigkeit, sondern letztlich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt.
Das aktuelle Verfahren – ein politisches Machtspiel
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt – jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Artikeln 93 und 94 des Grundgesetzes sowie im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).
Doch auch wenn das Verfahren formal auf Konsens angelegt ist, hat sich in der Praxis längst ein inoffizielles Parteienkartell etabliert: Die großen Fraktionen verständigen sich im Vorfeld, wer „dran“ ist. Mal nominiert die SPD, mal die Union, mal die Grünen. Fachliche Eignung oder politische Unabhängigkeit scheinen zweitrangig. Grundsätzlich achten Parteien bei allen ihren Entscheidungen auf parteiliche Loyalität, ideologische Nähe und Verlässlichkeit im Sinne der eigenen Agenda. Von dieser Vorgehensweise weichen sie auch bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts erkennbar nicht ab.
Die Öffentlichkeit bekommt davon kaum etwas mit, denn die Nominierung geschieht hinter verschlossenen Türen. Die Namen der Kandidaten werden meist erst kurz vor der Wahl bekannt, eine offene Debatte über deren Eignung als unabhängiger Richter findet nicht statt.
Drei systematische Fehlentwicklungen sind zu betrachten:
1. Die Politisierung des höchsten Gerichts
Was offiziell als demokratische Legitimation verkauft wird, zeigt sich immer mehr als Machtinstrument. Durch Parteimitgliedschaft oder Parteinähe von Richtern kann Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung und letztlich auch auf höchstrichterliche Entscheidungen genommen werden. Allein ein solcher Anschein kann dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts schaden. Die nominierenden Parteien zeigen kaum Sensibilität für dieses Einfallstor an Vertrauensverlust. Die zunehmende Politisierung der Gesellschaft darf nicht unterschätzt werden, sondern muss zu mehr Transparenz und Fingerspitzengefühl bei der Richterauswahl führen.
Ein aktuelles Beispiel: Im Juli 2025 wurde die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf durch die SPD bekannt – obwohl (oder gerade weil) sie sich in der Vergangenheit öffentlich sehr aufgeschlossen für ein AfD-Verbot gezeigt hatte. Die Union verweigerte nach einem unwürdigem Hin und Her letztendlich die Zustimmung. Die Wahl wurde verschoben.
2. Mangelnde Transparenz
Das Justizministerium des Bundes erstellt bzw. führt zwei Liste über mögliche neue Richter für das Bundesverfassungsgericht (§ 8 BVerfGG). Von diesen Listen wird durch die Parteien im Hinterzimmer nominiert. Keine Hearings, keine Bewerbungsverfahren, keine Begründung der Auswahl.
Was zählt, sind leider parteipolitische Deals und nicht die Wahrung der größtmöglichen Unabhängigkeit und Mäßigung. In einem Rechtsstaat sollten parteipolitische Ziele bei der Richternominierung und Wahl keine Rolle spielen. Wer am höchsten deutschen Gericht über Grundrechte urteilt, muss sich einer öffentlichen Debatte stellen und demokratisch legitimiert werden – jenseits bloßer Parteizugehörigkeit. Jede Partei, die die Nominierung derart undurchsichtig handhabt und dann der Bevölkerung eine polarisierende Person präsentiert, geht das Risiko öffentlichen Unmuts ein. Losgetreten hat das aktuelle Debakel die SPD. Der Kandidat der CDU/CSU scheint hingegen über Zweifel erhaben. Er wurde bereits vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts einstimmig vorgeschlagen. Die Union hat diesen Vorschlag übernommen. Er hätte längst gewählt werden können, wenn die SPD ähnlich vorgegangen wäre.
3. Blockade und Missbrauchspotenzial
Die für die Wahl erforderliche Zweidrittelmehrheit soll Konsens erzwingen – sie kann aber auch zur Waffe werden. Kleine Fraktionen können Kandidaten verhindern, wenn sie politisch nicht genehm sind. Gleichzeitig ist das System anfällig für Missbrauch: Eine politische Mehrheit kann theoretisch das BVerfGG ändern, um etwa die Zahl der Richter zu erhöhen oder die Altersgrenzen zu senken – und sich so eine Mehrheit im Gericht zu sichern.
Wer glaubt, dass so etwas in Deutschland undenkbar ist, muss nur nach Polen oder Ungarn blicken – oder ehrlich auf die Entwicklung der letzten Jahre im Bundesgebiet.
Ein Reformvorschlag – objektiv, demokratisch, machbar
Um das Bundesverfassungsgericht vor politischer Instrumentalisierung zu schützen, braucht es einen klaren Schnitt.
1. Eine unabhängige Nominierungskommission
Statt parteilicher Selektion braucht es ein unabhängiges Gremium, das Kandidaten vorschlägt. Diese Kommission könnte sich aus ehemaligen Richtern oberster Bundesgerichte, Hochschulvertretern, juristischen Fachgesellschaften oder Akteuren wie dem Deutschen Richterbund zusammensetzen. Die Parteien dürfen beobachten – aber nicht dominieren und haben kein Mitspracherecht.
Die Auswahl muss sich an klaren Kriterien orientieren: fachliche Exzellenz, Berufserfahrung, berufliche Unabhängigkeit (z. B. keine Parteimitgliedschaft) und eine gewisse gesellschaftliche Vielfalt – nicht im ideologischen Sinn, sondern im Sinne realer Lebens- und Berufserfahrung.
2. Öffentliche Anhörungen und Veröffentlichungspflichten
Wer Richter am Bundesverfassungsgericht werden will, sollte im Rahmen eines öffentlichen Hearings im Bundestag der Bevölkerung vorgestellt werden. Das ist transparent und kann die Legitimation sowie das Vertrauen stärken.
Zudem ist transparent zu machen, warum eine Person nominiert wurde – und wer diese vorgeschlagen hat. So lässt sich politische Einflussnahme eindämmen.
3. Schutz gegen parteipolitische Blockaden
Bereits heute kann bei Verzögerungen eines Wahlorgans (Bundestag oder Bundesrat) das jeweils andere Verfassungsorgan übernehmen. Diese Regelung sollte ausgebaut werden: Wenn nach drei Monaten keine Einigung erzielt wurde, sollte das BVerfG selbst eine Liste geeigneter Personen vorlegen dürfen – über die dann mit einfacher Mehrheit abgestimmt wird.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht verdient Richterinnen und Richter, die nur dem Recht verpflichtet sind – nicht einer Partei. Auch darf kein Richter das Gefühl haben, in der Schuld einer Partei durch die Nominierung zu stehen. Die Realität sieht derzeit anders aus: Parteipolitik dominiert das Auswahlverfahren, Absprachen im Hinterzimmer ersetzen öffentliche Kontrolle, und der Eindruck eines parteienstaatlichen Systems ist längst nicht mehr zu leugnen.
Eine Reform ist überfällig. Nicht, um das Gericht zu entpolitisieren – das wird in einem demokratischen System nie vollständig gelingen. Sondern um die Balance wiederherzustellen: zwischen politischer Legitimation und rechtlicher Unabhängigkeit.
Denn wer Verfassungsrichter nicht objektiv auswählt, gefährdet das, was das Bundesverfassungsgericht eigentlich schützen soll: die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Dass Herr Pürner noch an „unabhängige Gremien“ glaubt, wundert mich. Einfacher und frei von Einflussnahme wäre: Jeder Richter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung ist qualifiziert und kann sich bewerben, und unter diesen Bewerbern entscheidet das Los.
Ein „unabhängiges“ Gremium? Mit Hochschulvertretern? In welchem Land lebt der Verfasser?
Es würde schon zumindest ein guter Anfang sein, wenn jeder Richter in diesem Amt nachweislich 10 Jahre KEINER politischen Partei oder Organisation angehörig war. Ob er damit neutral ist, ist zwar dann immer noch zu klären, aber es wäre ein richtiger Schritt der auch nicht viel Verwaltung erzeugt.
Und wie sollen dann die Altparteien überleben? Nur darum geht es.
„Statt parteilicher Selektion braucht es ein unabhängiges Gremium, das Kandidaten vorschlägt.“
Jede Wette, dass die beabsichtigte Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Gremiums binnen kurzer Zeit von den Parteien okkupiert würde.
Ich denke wir sollten die Richter der Verfassungs- und Obergerichte des Bundes und der Länder vom Volk wählen lassen.
Es kann gewählt werden wer will, nur folgendes zählt: dass sich das Richterkollegium STRENGSTENS an Wort und Sinn der Verfassung bzw. des Grundgesetzes orientiert, und dass jede einzelne Richterperson seine/ihre persönlichen Sympathien und Antipathien politischer sowie sonstiger Art im professionellen Kontext KOMPLETT ablegt (ähnlich wie Wissenschaftler das tun sollten wenn sie auf der Suche nach Wahrheiten und Erkenntnissen sind). Exakt dieses erwartet der Bürger von einem Bundesverfassungsgericht!!! Personen, die dazu nicht oder nur bedingt in der Lage (oder nicht willens) sind, sollten dieses Amt nicht antreten!!! Ich plädiere da für eine Art psychologischer Prüfung.
Solche Neutralitätsfantasien sind irreführend, kontraproduktiv und völlig illusorisch. Die Judikative ist ein eminent politisches Organ in der politischen Organisation namens Staat. Die Gewaltentrennung besteht nicht in dem Unsinn scheinbar beziehungslos nebeneinander agierender Staatsorgane, sondern in einer mehr funktionalen Aufteilung der politischen Macht, die im Sinne von checks and balances vor allem sicher stellen soll, dass nicht Einzelpersonen durch alle Funktionsbereiche eines Staates unmittelbar persönliche Macht ausüben. Ob solche Prinzipien in Zeiten des Primats einer mehr am Kollektiv der Parteifreunde als an Solisten orientierten Parteienmafia noch wirken, kann man legitim bezweifeln. Das Problem ist hier allerdings nicht der stets politische Charakter der Judikative oder der relative Charakter der Gewaltentrennung, sondern die generell völlig überdimensionierte Macht des Staates mitsamt der Parteienmafia und dem mit ihr vereinten Ämterfilz. Nebst der scheinbar grenzenlosen Staatsgläubigkeit der Bürger. In Deutschland werden Milliardenbeträge von Studienabbrechern verwaltet, die mehrheitlich nicht einmal die Jahresbilanz einer mittelständischen GmbH lesen könnten. Der überdimensionierte Staat wird nicht durch institutionelle Hütchenspiele abgebaut, sondern durch die umfassende Reduzierung des Budgets und des Steueraufkommens sowie der Kredite mit denen das Monster gemästet wird. Dafür bräuchte es hierzulande mehr ein Department of Government Elimination als bloss eines für Effizienz. Als erstes sollte der Karrierepolitiker fallen. Die Diäten für sämtliche Parlamentarier und Regierungsmitglieder sollten komplett gestrichen werden, dann könnten in Legislative und Regierung nur Männer und Frauen aktiv werden, die sich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen bewährt haben und finanziell unabhängig vom Politbetrieb agieren können.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Steuergesamtlast um mindestens 80% reduziert und der Transferstaat liquidiert werden muss.
Was ich da lese klingt besser als das vorhandene System, geht aber ein wenig in Richtung des Modells in Israel, wo die Justiz zwar nicht politisch positioniert wird wie bei uns und den USA, aber die Gefahr besteht, dass sich die Justiz gegen die Demokratie verselbstständigt.
Ich bin der Meinung, man sollte bei Richtern auf politische Neutralität pochen, also keine Parteibücher als Förderer oder Parteibücher bei Richtern selbst, und sie letztlich durch das Volk wählen lassen.
Die Vorauswahl käme dann durch die Qualifikation der jeweiligen Anwärter und Anwärterinnen für das Amt zustande und nicht durch irgendeinen Proporz.
Es ist eigentlich ein absoluter Skandal, dass politische Parteien bestimmen können, wer hier ein Richteramt bekleidet und wer nicht.
Damit wird die Gewaltenteilung ja im Vorfeld bereits verhindert.
Machen wir doch endlich Schluss mit dem Parteiensystem, lösen wir die Armeen der Parteisoldaten auf und versetzen ihre Generäle in den Ruhestand (manche wahrscheinlich sogar ins Gefängnis).
Wie könnte das ablaufen, demokratisch?
Der eigentlich gute Artikel enthält einige Fehler!
Erstens wurde die sehr stark nach links, vorsichtig formuliert, tendierende Frau Kaufhold nicht erwähnt.
Zweitens glaubt doch Herr Pürner nicht ernsthaft, das das unabhängige Auswahlgremium in der heutigen Zeit tatsächlich unabhängig besetzt werden würde! Niemals, das lassen die Herrschenden, egal ob Schwarz oder Rot niemals zu! Ein unabhängiges Gericht wohin kämen wir denn dann?
Also gut gemeint, aber vollkommen realitätsfern in dieser Republik!
Zitat: „Fazit“
> „Es muß nach Demokratie aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten“ -getreu nach Walter Ulbricht.
Doch mal ernsthaft und zu zwei Fragen:
1) Was sagt eigentlich die eigentliche Richterschaft oder irgendwelche Verbände von denen zu den Fall „Brosius-Gersdorf“?
2) Und auch wenn hier mit Blick auf den BGH (1-Senat) nur über die beiden Problemfälle Brosius-Gersdorf und Kaufholt gesprochen wird, so sind dort dann aber ja noch 6 (sechs) weitere Richter tätig. Und wie sind hier dann eigentlch mit Blick auf die GESAMTE Richterschaft die Verhältnisse einzuschätzen WENN obige beiden Richterinnen ins Amt kommen würden: würde der BGH dann (noch)mehr linkslastig oder bliebe dieser BGH „mittig“ oder rechtslastig?
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Wenn bei der vergrünten Merz-CDU zumindest wohl einige der CDU’ler gegen die Wahl von Brosius-Gersdorf sind, dann ist das natürlich gut und zeigt das bei dieser CDU zumindest noch ein paar wenige das Denken nicht verlernt haben.
Doch insgesamt muß man aber mit Blick auf die gesamte CDU und dem von dort kommenden großen mehrheitlichen Schweigen sagen, dass diese -eben doch vergrünte und von Merkelianer durchzogenen- CDU einfach fertig hat und nicht mehr wählbar ist.
M.E. geht es schon mit den sog. Instanzen los, die jeden einmal „verfolgen“ können.
Und es hört eben mit dem von Ihnen völlig zu Recht kritisierten Verfassungsgericht auf, das nichtmal in jedem Fall die allerletzte Instanz sein kann!
Das ist absurd!
Der Vorschlag berdeutet eine Entmachtung der Parteien. Sie aber werden ihre Macht niemals freiwillig abgeben. Bei einer strickten Trennung der 3 staatlichen Gewalten, darf keinen staatliche Gewalt über eine andere bestimmen. Das bedeutet keine Richterwahl (judikative) durch das Parlament (Legislative) sondern durch das Volk, dem (angeblichem) Souverän. Diese Gewaltentrennung wurde und wird immer ignoriert.
Bei einem Abendessen wird alles besprochen, oder die Rentenkasse ist eine öffentliche Kasse, da darf sich die Regierung daran vergreifen, bei der Pflegeversicherung vergreift sich die Krankenkassen. Es muss was geändert werden, so sind wir nicht mehr geschützt.
„Prof Riek“ hat dazu am Samstag auf Youtube einen halbstündigen Beitrag abgeliefert. Absolut empfehlenswert.
Hervorzuheben seine (als persönliche Meinung klar gekennzeichnete) Aussage, dass die Entwicklung der Richterbestimmung des Verfassungsgerichts einen Niedergang der Fairness-Kultur der deutschen Demokratie markiert. Er hat hier meine volle Zustimmung.
Ist diskussionswürdig. Man darf nur eines, glaube ich, nicht unterschätzen.
In Deutschland sind nicht nur die Parteien parteipolitisiert – sondern auch viele andere Gruppierungen. Gut möglich also, dass man auch bei einer Nominierungs-Kommission aus ehemaligen Richtern oberster Bundesgerichte, Hochschulvertretern, juristischen Fachgesellschaften oder Akteuren wie dem Deutschen Richterbund teilweise parteipolitische Präferenzen erkennen/erahnen/erhoffen! würde. Das Erste wäre doch zu recherchieren: Was hat der- oder diejenige bislang gesagt, getan, geschrieben. Siehe die Rundfunk- und Fernsehräte: bestehend aus neutralen „Vertretern der Allgemeinheit“, trotzdem wird man die Mitglieder zu einem Gutteil in links (Gewerkschaften, Journalistenverbände) und rechts (Unternehmerverbände, Heimatverbünde) aufteilen können. Als bekannte Personen oder aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit.
Öffentliche Anhörungen sind sinnvoll. Auch, dass das BVerfG selbst ggf. eine Kandidaten-Liste vorlegt. Aber, wie gesagt, es ist hierzulande schwierig, aus dem parteipolitischen Schubladendenken heraus zu kommen.
Die Unabhängigkeit der Justiz und die strikte Gewaltenteilung sind unverzichtbare Säulen eines demokratischen Rechtsstaats. In Deutschland ist diese Trennung jedoch faktisch aufgehoben: Wie ein inzwischen von der Tagesschau gelöschter Bericht (https://web.archive.org/web/20200419231036/https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763) dokumentierte, sind Staatsanwälte dem Justizministerium weisungsgebunden, und Richter werden in ihren Einstellungen, Beförderungen und Beurteilungen vom Justizministerium gesteuert. Diese faktische politische Steuerung untergräbt die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz und verletzt elementare rechtsstaatliche Prinzipien.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den Urteilen vom 19. November 2019 (Rechtssachen C-585/18, C-624/18, C-625/18) unmissverständlich klargestellt, dass Gerichte nur dann als unabhängig gelten, wenn Ernennung, Beförderung und dienstliche Kontrolle frei von politischer Einflussnahme sind. Deutschland erfüllt diese Vorgaben nicht. Die politische Einflussnahme auf Richterinnen und Richter führt dazu, dass diese in ihrer Rechtsprechung nicht frei agieren können, sondern von Exekutivinteressen abhängig sind.
Historisch zeigt sich, dass fehlende Gewaltenteilung und Justizunabhängigkeit autoritären und faschistischen Regimen den Weg ebnen. Während der NS-Zeit wurde die Justiz zur Vollstreckerin totalitärer Ideologie umfunktioniert, was den Rechtsstaat faktisch aufhob. Die gegenwärtige Praxis in Deutschland birgt das Risiko, ähnliche systemische Defizite hervorzubringen, die demokratische Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv gefährden.
Dieses strukturelle Versagen ist keine bloße Verwaltungsangelegenheit, sondern eine fundamentale Bedrohung unserer Gesellschaft. Deutschland riskiert damit seine Glaubwürdigkeit als Verfechter europäischer Rechtsstaatsprinzipien zu verlieren und autoritären Tendenzen Vorschub zu leisten.
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Unabhaengigkeit-der-polnischen-Disziplinarkammer
Es sollte bereits auf der Ebene des Richterwahlausschusses (RWA) Professionalität, Transparenz und Begründungspflicht bestehen. Mit dem Vorschlag an die Fraktionen zur Wahl sollte all dies auch öffentlich sein. Es fängt mit einer ausführlichen professionellen Begründung auf der Grundlage von Veröffentlichungen, Rechtskommentaren und Aussagen eines Kandidaten an. Eine Behauptung, dass es sich um “ eine angesehene Professorin “ handelt darf für sich keine akzeptable Begründung sein. Der RWA sollte dann die Bewerber befragen können, es sollten fachliche Bewertungen von Dritten eingeholt werden können. Der RWA muß viel mehr arbeiten, sodass zumindest mit den beschlossenen Vorschläge alles Für und Wider durchgekaut und öffentlich nachvollziehbar wird.
Merkel hat dem Verfassungsgericht das Ansehen und die Würde genommen. Nun ist es nur noch eine Stelle, bei der sich die strauchelnden Politiker die Absolution holen können. Mit dem Harbarth, der nicht einmal die Voraussetzungen erfüllte und dennoch reingeschoben wurde, wurde das Verfassungsgericht abgeschafft. Und nun will die SPD dem nacheifern und ebenfalls nicht nur zwei gefährliche Linksextreme einschleusen, wobei die eine ebenfalls nicht die Voraussagungen erfüllt. DA die geschmierten Medien dieses widerliche Schmierentheater unterstützen, wird Merz dem den Segen geben und schon bald merken, dass er sich selbst damit kastriert hat.
Warum bekommen wir nur immer dumme Trottel als Kanzler:in?
Frau Dr. Weidel wird es nicht leicht haben, diese linksextreme Brut aus den Talaren und Ämtern zu bekommen. Da helfen nur sehr harte Bandagen.
Herr Pürner, Ihre Grundgedanken sind zwar richtig, der Reformvorschlag Nr. 1 kann den Weg aufzeigen, wird aber auch nur temporär funktionieren, weil sich dort im Laufe der Zeit auch wieder ein Filz bildet und das Ganze wiederum ad absurdum führt. Das sehen wir doch heute, was vierlleicht mal gut begann und funktioniert hat, da es nur zwei Volksparteien gab, ist jetzt tiefster linker Sumpf. M.E. funktioniert das nur, wenn die Richter von den Bürgern gewählt werden, damit schließt man weitgehend eine „Versumpfung“ aus. Im Übrigen halte ich dieses Procedere auch sinnvoll für die Bundespräsidentenwahl, denn dieses Amt wird ebenfalls nur durch Parteienkungelei besetzt.
M.E. funktioniert das nur, wenn die Richter von den Bürgern gewählt werden, damit schließt man weitgehend eine „Versumpfung“ aus.
Stimmt im Grundsatz. Sie würden nur bei direkter Demokratie, so befürchte ich, eine gewaltige öffentliche Argumentations- und Materialschlacht erleben. D.h.: Diejenigen, die den Richter Dr. Müller-Maier-Schulze durchbringen wollen, würden sich mächtig ins Zeug legen, ihn der Bevölkerung nahezubringen.
Ja, alles vernünftige Vorschläge. Aber leider wird auch hier der Ernst der Lage flächendeckend nicht erkannt. Demokratisch im herkömmlichen Sinne über die Legislative wird sich nichts ändern lassen, denn das hieße ja, die Politiker im Parlament beschließen, ihre eigenen Machtoptionen zu beschneiden.
Daher wären Vorschläge besser, wie dem trägen Michel Feuer unterm Hintern gemacht werden könnte in Hinsicht der Organisation und Durchführung demokratischer und gewaltfreier Widerstandsalternativen. Bockigkeit ist explizit erlaubt! U.a. die Gewerkschaften scheiden leider aus.
Ein Bundesverfassungsgericht ist keine Beratungsstelle, wie man Wähler belügt, mit einer alten, abgesetzten Regierung das GG ändert, es wurde geschachert um ein Sondervermögen, was es nicht gab und oben drein noch Stimmen gekauft, um eine 2/3 Mehrheit zu bekommen. Die SPD täte gut daran, ihre Vorschläge zurück zu nehmen, sie sind aufgeflogen, genau so wie Hr. Merz.
Ein BVerfG muss neutral sein, öffentlich geprüft und muss die Macht haben, Enteignungen wie in Berlin, Steuereintreibungen in Brüssel, oder das ausschließen von Parteien/Brandmauern zu unterbinden. Wirtschaftsweisen, Bund der Steuerzahler, BVerfG, Staatsanwaltschaften, wofür haben wir diese, wenn sie Weisungsgebunden sind? Und mit dem Vorschlagsrecht bin ich auch nicht einverstanden, warum darf ich als Wähler nicht zB. eine Frau Gabriele Krone-Schmalz vorschlagen?
Der Vorschlag, wenn auch gutgemeint, beseitigt nicht die Mängel des aktuellen Verfahrens. Das Parteienkartell soll durch ein Expertenkartell ersetzt werden, das Wahlrecht bleibt beim Parlament und das Volk als der eigentliche Souverän, dem der Schutz der Bürgerrechte ein alles überragendes Anliegen sein müsste, bleibt weiterhin ohnmächtig aussen vor.
Verfassungsrichter sollten direkt durch das Volk gewählt werden, um ihre Unabhängigkeit zu sichern und das Volk sollte deshalb selbst die Möglichkeit haben, geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Der Einwand, das Volk sei juristisch ungebildet und sei daher gar nicht in der Lage, die „richtigen Kandidaten“ auszuwählen, ist ein Scheinargument.
Im Rahmen einer öffentlichen Diskussion kann sich die Bevölkerung sehr wohl eine Meinung über Kandidaten bilden, wenn sie das will.
Das Versagen des BuVerfG in den letzten Jahren in Hinblick auf Corona oder Klima hat gezeigt, dass das Verfassungsgericht oft nur ein willfähriger Appendix der Regierung ist, ohne eigene Würde, Werte oder Integrität, der in der Krise nur zu gern bereit ist, Bürgerrechte an die Regierung abzutreten, was zu einer immer größeren demokratischen Unwucht im politischen Prozess führt.
Als wenn irgendjemand von den Altparteien oder den Mainstreammedien hier mitliest und denkt: „Das sind ja tolle Ideen. Genauso werden wir das machen.“
Ich habe hier auch schon viel sinnvolle Vorschläge von TE-Kommentatoren zur Politik gelesen, die einfach nur gesundem Menschenverstand eingesetzt haben.
Aber das Altparteien-Medien-Kartell hat eine festgemauerte Ideologie, die es unmöglich macht, in anderen Bahnen auch nur denken zu wollen.
Die versuchen ihre Gewährsleute überall zu installieren, besonders in höchsten Gerichten. Damit die finale Rechtsprechung ihren politischen Plänen und Interessen entspricht. Die in den 80ern und 90ern sozialisierten Juristen, die mehrheitlich über persönliche Integrität und politische Unabhängigkeit verfügen, sind eben hinderlich, wenn es darum geht, politische Ideologie rücksichtslos gegen Widerstände durchzusetzen. Doch diese sind auf dem Weg in den Ruhestand.
Gewaltenteilung! Könnte man neu interpretieren. Beherrschung und Interpretationsfähigkeit der eigenen Sprache sind Grundvoraussetzung im politischen Diskurs.
Gut gemeint für Gutmeinende, die ich aber nur in Ausnahmen, vor allem in der AfD, unter deutschen Politikern erkenne. Neben dem Bundesgerichtshof, pardon Bundesverfassungsgericht natürlich, könnte sehr vieles vernünftiger, gerechter und demokratischer gemacht werden. Wahl des Bundespräsidenten durch die Bürger, kein Fraktionszwang ( ausgesprochen undemokratisch ) und nur geheime Abstimmungen, Verkleinerung des Bundestags z. B. nicht über eine festgelegte Anzahl sondern 1 Sitz pro 200 000 Wählerstimmen, parteiunabhängige Medien ohne Zwangsabgaben, Volksabstimmungen bei wichtigen Entscheidungen und vieles mehr. Aber genau dies vollen die polischen Manipulierer und Despoten nicht.
Hier wird sich nichts ändern. Alles Schein. Die Parteien haben sich diesen Staat zur beute gemacht. Gewaltenteilung und Rechtsstaat gibt es nicht und wird es nie geben in diesem ekelhaften System.
Wer sollte das nun etablieren?.
All das was man heute erlebt, ist jahrzehntelang ausgeheckt worden. Es dient doch alles eher der Agenda 2030. Schon interessant, dass nie die Pläne der „Bilderberger“ journalistisch bearbeitet werden. Angst?, „Verschwörungstheorien“?.
Klingt vernünftig und wird daher in diesem komplett verrotteten System niemals kommen!
Sehe ich auch so. Der ÖRR darf ja auch ungehindert weiterlaufen. Als angeblich neutrale Informationsquelle. Das Wahlrecht wird weg vom Direktkandidaten zur Liste verlagert. Der Staatsanwalt ist immer noch weisungsgebunden. Der Verfassungsschutz hat irgendwann zusätzlich die Aufgabe bekommen, die Öffentlichkeit zu informieren und… ist weisungsgebunden.
ÖR – da gibt es eine schoene Entscheidung der EU zur Finanzierung. Beschwerde einlegen. Und die Weisungsgebundenheit wird im Rechtsstaatsbericht der EU moniert. Auch hier Beschwerde einlegen.Wer machts? Ich helfe gern.