An diesem Freitag steht das von Justizminister Maas geschaffene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ auf der Tagesordnung des Bundestages (19.05.2017, TOP 38). Das Gesetz ist eine 30-seitige, verfassungs- und europarechtswidrige juristische Totgeburt. Es verstößt gegen Art. 3, 5 und 12 GG (Gleichheitsgebot, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit). Hinzu kommt, dass das Gesetz überflüssig ist. Hier unser Gegenentwurf.
Für den Kampf gegen strafbare und zivilrechtlich unzulässige Inhalte im Netz genügen die Gesetze, die wir haben. Der Kampf lässt sich mit einer hinreichend ausgestatteten Justiz ohne weiteres erfolgreich führen. Es bedarf der drastischen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bevölkerung und der drohenden automatisierten Massenvernichtung freier Rede nicht.
Die massiven Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache. Sie sind zu ahnden, wenn sie bestehende straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzen. Niemand muss sich beleidigen lassen, keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben. Dies lässt sich aber alles ohne die drastischen Eingriffe in Freiheitsrechte bewerkstelligen, die Maas’ Gesetz vorsieht.
Schon nach geltendem Recht haftet jedes soziale Netzwerk ab Kenntnis für die dort befindlichen Inhalte. Und zwar sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Löscht das Netzwerk nach Beschwerde einen z.B. beleidigenden Inhalt nicht, kann man Facebook ebenso verklagen, wie die Bild-Zeitung. Die Strafverfolgungsbehörden können gegen die verantwortlichen Personen vorgehen, wenn strafbare Inhalte nicht entfernt werden. Aber anstatt die Justiz entsprechend auszustatten, damit sowohl schnelle zivilrechtliche Abhilfe, als auch strafrechtliche Ahndung erfolgt, verlagert der Justizminister diese hoheitliche Aufgabe unter Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Gewaltenteilung an ein privates, durch drohende Sanktionen von bis zu € 50 Millionen maximal eingeschüchtertes Privatunternehmen. Eine Vorschrift, die den von zu Unrecht erfolgten Löschungen oder Profilsperrungen Betroffenen eine Handhabe gibt, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Es geht besser:
Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung freier Rede und Einhaltung straf- und zivilrechtlicher Vorschriften in den sozialen Netzwerken (Meinungsfreiheitsgesetz – MfG)
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für soziale Netzwerke. Dies sind Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht im Inland Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
§ 2 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
Anbieter sozialer Netzwerke haben für Zustellungen in Deutschland in ihrem Impressum einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.
§ 3 Haftung für rechtswidrige Inhalte Dritter
Anbieter sozialer Netzwerke haften auch für von Dritten eingestellte rechtswidrige Inhalte, wenn sie diese nach Kenntnis nicht unverzüglich entfernen.
§ 4 Haftung für Löschungen und Sperrungen
(1) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Inhalte Dritter entfernen, deren Veröffentlichung nicht gegen deutsches Recht verstößt.
(2) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie Profile Dritter löschen oder befristet sperren, soweit der betroffene Dritte deutsches Recht nicht verletzt hat.
(3) Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten dann nicht, wenn der betroffene Dritte die AGB (Gemeinschaftsregeln) des sozialen Netzwerks verletzt hat und die AGB ihrerseits rechtmäßig sind. Dies gilt dann nicht, wenn das soziale Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung hat.
§ 5 Bagatellklausel
Die Ansprüche aus § 3 MfG können nur dann geltend gemacht werden, wenn die rechtswidrigen Inhalte geeignet sind, die Interessen des Betroffenen spürbar zu beeinträchtigen.
§ 6 Gerichtsstand
Für Klagen aufgrund dieses Gesetzes ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
(2) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben. Alle etwa aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Entscheidungen sind gegenstandslos.
Einige Worte zur Erläuterung:
§ 2: Eine Zustelladresse im Inland ist deshalb wichtig, weil deren Fehlen zu dramatischen Verzögerungen der Verfahren führt.
§ 3 ist im Prinzip redundant, weil sich dies bereits aus dem Telemediengesetz ergibt. Dennoch gehört diese Klarstellung hierher.
§ 4 Abs. 1 gewährt eine klare Handhabe gegen Eingriffe der sozialen Netzwerke in das grundrechtlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Entfernen rechtmässiger Inhalte. In der Begründung zu dem Gesetz von Maas heißt es zwar: „„Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden.“ Sein Entwurf schafft aber keine entsprechende Regelung. Dem helfen wir mit § 4 Abs. 1 ab. Abs. 2 begründet einen Anspruch auf Schadensersatz bei befristeter Sperrung oder gar Löschung von Profilen, wenn der Nutzer deutsches Recht nicht verletzt hat. Abs. 3 räumt den sozialen Netzwerken einen gewissen Ermessenspielraum ein, was sich auf den Plattformen abspielen darf. So darf ein Portal der Dackelfreunde durchaus jemanden sperren oder löschen, wenn er ständig Vandalismus betriebe und seine Lieblingskatzenfotos veröffentlicht oder Texte zur veganen Esoterik. Allerdings soll dies dann nicht gelten, wenn das soziale Netzwerk, und dies würde zB für Facebook gelten, eine marktbeherrschende Stellung hat und nicht zB auf bestimmte Interessen- oder Themenbereiche beschränkt ist.
§ 5 soll in geringem Maße den etwas anderen Kommunikationsformen im Netz Rechnung tragen. Nicht jede im Eifer des Gefechts gemachte Äußerung soll justiziabel sein um so einer Sinflut von Abmahnungen und Gerichtsverfahren vorzubeugen. Wann eine „spürbare Beeinträchtigung“ vorliegt, soll der Entscheidungshoheit der Gerichte überlassen bleiben.
Herr Maas, gerne hören wir von Ihnen, warum sie unseren Entwurf nicht übernehmen und Ihr Gesetz fallen lassen.
Nein, jegliche Einschränkung der Redefreiheit verbieten. Und zwar grundsätzlich.
Öffentliche Gewaltaufrufe müssen verboten bleiben, sonst könnte sich jene politische Richtung mit der am meisten gewalttätigen Anhängerschaft leicht durchsetzen. Was sollte man zum Beispiel tun, wenn Erdogan seine Drohung, kein Europäer könnte mehr sicher sein, weiter treibt und die Imame hier zum Dschihad trommeln lässt?
Deshalb sollten diese Leute gar nicht hier sein.
Dann gäbe es immer noch die radikale Linke/Rechte. Mordaufrufe muss niemand tolerieren.
Bei aller Sympathie, aber Paragraph 4 schießt weit über das Ziel hinaus, er schränkt die Privatautonomie genauso ein wie das Maas’sche Machwerk, indem er Unternehmen nunmehr verpflichtet, Inhalte Dritter auf ihren Seiten zu dulden anstatt sie zu löschen. Wenn, dann müsste das schon auf einige sehr mächtige Anbieter wie Facebook beschränkt und mit deren Marktmacht begründet werden, etwa nach dem Modell des Kontrahierungszwangs.
Der letzte Satz soll wohl Ironie sein?? Ein Minister von einer Regierung, die alternativlos und somit doch unfehlbar ist, wird sich doch nicht eine wirklich gute Sache zu Eigen machen! Das verstößt doch erheblich gegen die Selbstherrlichkeit der „Selbstherrlichen Partei Deutschlands“!
Es geht doch alles viel einfacher, warum sich solche Mühe machen. Der demokratischen Intention unseres lieben Herrn Maas wäre doch am besten gedient, wenn wir den Paragraphen 106 des DDR-Strafrechts („Staatsfeindliche Hetze“) wortgetreu übernehmen würden. Das wäre die ehrliche Lösung.
Was reden Sie denn da, erst überflüssig, dann Gegenentwurf? Ganz einfach geht das und braucht weder Ihre Ausführung noch die von Stasibeauftragten Maas. Pflicht zur Hinterlegung des echten Namen per Nachweis, sodass (wer unter Pseudo postet) jeder vor ORDENTLICHEN Gerichten zur Verantwortung gezogen werden kann wenn eine Straftatbestand vorliegt. Wer sonst zum Teufel sollte Recht und Unrecht definieren? MFG… Ihre Köterrasse
Schon seltsam dass man wenn es um Deutsche geht argumentiert „man könne ein Volk nicht als ganzes beleidigen“ und somit jede Klagemöglichkeit quasi negiert, aber der Gegenseite bei jedem Wort an der Lippe hängt. Deutsche eine „Köterrasse“? Geht klar. Man stelle sich mal vor von Storch oder gar Gauland hätte die Türken als „Köterrasse“ bezeichnet. Wochenlange Talkshowauftritte der ewig gleichen Islam-Apologisten, wahrscheinlich auch noch die Dauerbeleidigten, das Dynamische Duo Kaddor und Mazyek. Und wozu machen sich Menschen wie Herr Steinhöfel und viele Andere noch die Mühe Jura zu studieren wenn die Politik auf die juristisch vorgegebenen Rahmen scheisst? Die Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative wird mit Maas‘ Gesetz abgeschafft. Man ernennt ein Privatunternehmen zur Union aus Richter und Vollstrecker. Und als wäre das nicht genug droht man dem Richter noch mit drakonischen Strafen wenn er nicht schnell genug *richtig* entscheidet.
Ich habe x Mal erlebt,dass ich aus der Foren verbannt würde, wenn ich von Mainstream Abweichungen Meinung hatte.Diese Art von Zensur läuft seit Jahren. Aus Deutschland ist es gerade absurd, wenn Grüssen Ungarn die Pressefreiheit abspricht. So kontrovers zu diskutieren als dort ist hier undenkbar. Trotzdem wird jetzt nachdem Junker und Soros geheim gesprochen haben ,,Nuklearwaffen,, gegen Ungarn in Stellung gesetzt. Ist Maas Vorhaben EU Kompatibel?
Das Durchwinken dieses Gesetzes öffnet den Weg zum unbegrenzten Staatsterror, es erinnert, wenn nicht an Goebbels, so doch an Hilde Benjamin. Schon die Höhe der Strafen, auch Angesichts der vielen Streichelurteile bei Gewalttaten, ist ungeheuerlich. Letztendlich aber erweist sich, daß jede Einschränkung der Meinungsfreiheit, nach der Gründung der Bundesrepublick mit guter Absicht erlassen (auch wegen des Holocausts und der Tradition der Bestrafung der Majestätsbeleidung), der Unfreiheit den Weg öffnet und den Beginn einer neuen Ära des totalitären Staates einläutet. Wie hieß es doch im Kapitalmagazin: „Amerika Du hast es besser“ – die Verfassung der USA garantiert die freie Meinungsäußerung, schon den Tatbestand der Beleidigung (es gibt keine Majestäten) gibt es praktisch nicht.
Man kann den die Schonlängerhierlebenden nur empfehlen, sich die viel geschmähte zweite Staatsbürgerschaft zuzulegen.
Die Entgleisung des Maas: „SchulzZug“ ist schon entgleist, noch aber rast der „Maaszug“ weiter Richtung „Volksverhetzung“, komme, was da wolle, sagte einst der böse in Rheydt geborene Mann, an den mich komischerweise der Hüter der „Maasschen Justiz“, also der eigenen, irgendwie, irgendwo u. irgendwann ganz merkwürdig halt: erinnert, nicht nur oder gerade nicht nur von oder wegen seiner ähnlichen Statur……, komisch oder ??
Lieber berühmter und WeltklasseJustizminster Heiko Maas und auch würdiger Nachfolger von Hilde Benjamin , was würden Sie denn dann sagen oder verbal als Wort von sich geben, wenn es, was demnächst passieren wird, mit Ihnen oder ohne Sie, es mal richtig, so richtig hier losgeht, oder so als Wort benutzen…?
„Volksverhetzung“ haben Sie schon „verbrannt u. inflationiert“ so als Begriff, 1000mal tgl. so etwa, Routine. Was ist denn dann oder wäre Ihre Steigerung, vielleicht ein neues Wort erfinden ?
Im Vergleich zum noch (auf uns zu) Kommenden ist „Ihr Skandal“ Kindergeburtstag maximal. Die Entgleisung der Worte u. Begriffe in der Dt. Sprache findet seit 2 Jahren etwa ebenfalls statt in nicht mehr zu beschreibender Art und Weise……, sowas wie „Sprachverhetzung“, vielleicht….
PS: liebe Mitleser, ich hoffe, ich habe mich nicht allzu kryptisch eben ausgedrückt, viel mir gerade so spontan ein……..lol.
PS2: Und lieber Herr Steinhöfel, stay the course….
Habe mich mal schlau gemacht, also Hasskriminalität ist etwas anderes als das was uns vorgemacht wird: http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2012/september/detailansicht-september/artikel/hasskriminalitaet.html
„Herr Maas, gerne hören wir von Ihnen, warum sie unseren Entwurf nicht übernehmen und Ihr Gesetz fallen lassen.“
Die Antwort ist einfach und kann auch von mir hier gegeben werden, nämlich (zwo-drei-vier):
Die Partei, die Partei, die hat immer recht!
Die Partei, die Partei, die Partei!
Würde mich doch sehr wundern, wenn der Adressat der Frage überhaupt, und wenn, dann anders antwortet.
„Niemand muß sich beleidigen lassen“
Es sei denn man heißt ZDF, da wird schon mal ein Gesetz gekippt für Böhmermann, aber der böse Erdolf spricht jetzt dauernd von Nazis, ganz fürchterlich beleidigend…!
Hallo Herr Sommer, Ich habe schon mehrmals erwähnt, dass ich mir es verbitte ,dass egal wer , in dieser Welt und vor allem in Deutschland, die Deutschen als Nazis bezeichnet. Die Anzahl der Restnazis in Deutschland dürfte sehr sehr gering sein.
Die Krönung ist dann noch, dass die Länder, für die Deutschland als Weltsozialmamt, mit Geldern des deutschen Steuerzahlers, die Deutschen als Nazis beschimpft.
Wer entwirft solche Gesetzentwürfe? Sind auch im Hause Maas ideologische Aktivisten entfesselt unterwegs?
Der Maas wird den Teufel tun! Wenn er diesen Entwurf so übernehmen würde, müßte er ja seine eigene Unfähigkeit und Jämmerlichkeit zugeben.
Gott, waren das noch Zeiten, als Politiker noch z.B. wegen eines Geschmäckles wie einer Werbestreuartikel-Affaire zurückgetreten sind und den Fallschirm genommen haben(…oder den eben nicht aufgemacht haben).
Der „Entwurf“ bedeutet aber auch: wenn die soziale Netzwerke nix löschen (obwohl sie es könnten, siehe § 4 Abs. 3 des Entwurfs, sind sie auf der „sicheren Seite“. Denn die „Haftung“ aus § 3 des Entwurfs kann ja nur eine zivilrechtliche sein, und ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch/ Schmerzensgeld, ja selbst Unterlassungsanspruch wegen einer (strafrechtlich relevanten) Beleidigung ist – nunja, „unrealistisch“.
Den Entwurf des Autos müsste man eigentlich also (entschärfend) in Maas´ens Gesetz einbauen.
Gibt es den Tatbestand (ist das das richtige Wort?) der „Hasskriminalität“ als solchen überhaupt? Könnte ich in unseren Gesetzen das Wort „Hasskriminalität“ nachlesen? Wie ist Hasskriminalität genau definiert?
Das Thema hatten wir doch schon einmal: im Gesetz definiert ist es nirgendwo.
Verwendet wird der Begriff aber ohnehin bloß umgangssprachlich bzw. für die (polizeiinterne) Statistik über die sogenannte „Hasskriminalität“ als Kategorie / Sammelbegriff für mehrere Straftaten.
Auch das NetzDG verwendet einen solchen Begriff ja nicht (sondern nur in den Erklärungen „warum diese Gesetz notwendig sein soll…“), sondern zählt explizit in § 1 Abs. 3 auf: „Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 90, 90a, 90b, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166,184b, 184d, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen“
Danke, für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe deshalb noch einmal nachgefragt, weil ich mich dafür interessiere, ob wir es bald mit hiermit zu tun bekommen: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf
In Kanada gibt es schon Gesetze, die dieser Richtung entsprechen.
Sorry, aber sie erzählen mal wieder Märchen. Die Realität ist das dass geloescht wird was politisch nicht genehm ist.
Sechs setzen Herr Maas.
Die strafrechtliche verantwortung soll doch auf grundlage des obigen entwurfs nicht abgeschaft werden.
Da haben Sie mich auch falsch verstanden.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass sich die sozialen Netzwerke durch den bloßen Hinweis auf einen (bereits bestehenden) Löschungsanspruch bzw. einen Schadensersatzanspruch („Haftung“) des Betroffenen nicht dazu anhalten lassen werden, tatsächlich rechtsverletzende bzw. strafbare Inhalte zu löschen (davon geht Herr Steinhöfel allerdings offenbar aus).
Man braucht also schon „irgendwas“ wie das Maas´sche NetzDG – nur eben nicht so wie er es gemacht hat, sondern mit einer klaren Betonung der Meinungsfreiheit entsprechend dem Vorschlag von Herrn Steinhöfel – so dass es am Ende nicht heißen muss „in dubio pro Löschung“.
wenn es einen schadensersatzanspruch gibt, muss doch geltendes recht verletzt worden sein?
wen dem so ist, dann gibt es doch auch eine rechtliche handhabe, diese rechtsverletzung bei nichtbehebung, wie zb durch eine nichterfolgte löschung, strafrechtlich zu sanktionieren?
Strafrechtliche Sanktionierung geht schon deshalb nicht, weil sich (jedenfalls in Deutschland) Strafverfahren nur gegen Personen, nicht aber „Firmen“ richten können und Sie für die Löschung kaum einen individuell Verantwortlichen finden.
Zudem kann ich mir eine strafbare Beleidigung durch „Unterlassen der Löschung“ (einer Beleidigung Dritter) nicht vorstellen. Einzelheiten dazu würden aber ins „Fachchinesisch“ (bzgl. sog. „Garantenstellung“ u.a.) abgleiten
Volksverhetzungsparagraph abschaffen. Wird von heutigen Richtern eh als Gesinnungsstrafrecht ausgelegt. Es ist beispielsweise möglich, Deutsche straffrei als „Köterrasse“ zu bezeichnen. Viel Glück dabei, straffrei davonzukommen, wenn das Subjekt des Hasses Nichtdeutsche sind, eventuell sogar Moslems.
Mal ehrlich. Wieso Volksverhetzung wenn der Begriff Volk doch abgeschafft wurde?
Ich glaube, Sie haben hiermit den Nagel auf den Kopf getroffen. Deshalb ist „Köterrasse“ für Deutsche auch keine Beleidigung, weil es Deutsche ja gar nicht mehr gibt, und jemand, den es nicht gibt, kann man nicht verhetzen. Unsere Integrations- und Islamisierungsbeauftragte hat ja auch gerade uns dummen Hierschonlängerseienden erklärt, dass es sowas wie deutsche Kultur gar nicht gibt.
Lieber Herr Steinhöfel, Sie haben sich die Mühe gemacht und einen sinnvollen Gesetzentwurf vorgelegt. Also genau das getan, worum es dem mutmaßlichen Justizminister nicht geht. Genau das ausformuliert, was Maas eben nicht beabsichtigt.
Wird Ihr Text von Ihren Juristenkollegen gehört werden? Und wenn ja, zu Konsequenzen führen? Kaum anzunehmen. Maas, der Entrepreneur, hat das zeitgeschichtlich tradierte Wesen der Justiz erkannt und bespielt es neogewendet. Sein Erfolgsgeheimnis.
Die Einführung des steuerfinanzierten Staatsrundfunks und die regelmäßige Abweisung der fälligen Klagen dagegen vor dem BVerfG, markierte das Ende der alten Bundesrepublik. Seither wird die Revolution der Machthaber gegen das Volk als Selbstverständlichkeit exerziert.
Allein die Tatsache, daß ein mit Amtseid versehener Bundesminster so ein ‚Gesetz‘ vorlegen kann und immer noch im Amt ist, obwohl es die Verfassung auf den Kopf stellt und der lukrativen, d.h. steuerfinanzierten, privatisierten, extremistischen Willkür Tür und Tor öffnet – zeigt den Weg in die 4. Despotie.
Die Leute lieben das! Die wollen diesen Totalitarismus einfach. Siehe die Wahlen in NRW. Muttikratur.
BTW: Hat man eigentlich von den grossen Wahlgewinnern, den „Liberalen“, etwas vernehmliches zu diesem NetzDG gehört??
Das hat das Maas Team gerade gepostet, nachdem im Maas Account die Wut kocht:
Ihr Beitrag kommt uns nochmals Gelegenheit, mit dem von ihnen unterstellten Vorwurf aufzuräumen:
Weder
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch die
Task Force selbst oder zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen eine
Prüfung von Inhalten vor und entscheiden über die Entfernung von
rechtswidrigen Inhalten. Dies obliegt einzig den
Social-Media-Plattformen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.
Beim
NetzDG geht es nicht um Zensur oder Netzsperren. Wir schaffen keine
neuen Straftatbestände. Nur was bereits jetzt strafbar ist, soll auch
tatsächlich gelöscht werden.
Die zunehmende
Verbreitung von Hasskriminalität vor allem in sozialen Netzwerken wie
Facebook, YouTube und Twitter, hat das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz bereits im Jahr 2015 veranlasst, eine Task Force
mit den Betreibern der Netzwerke und Vertretern der Zivilgesellschaft
ins Leben zu rufen. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben
zugesagt, den Umgang mit Hinweisen auf Hasskriminalität auf ihren Seiten
zu verbessen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet,
anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge
einzurichten und die Mehrzahl der gemeldeten Beiträge mit sprachlich und
juristisch qualifizierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und
zu löschen, falls diese rechtswidrig sind. Maßstab der Prüfung ist
deutsches Recht.
Die Selbstverpflichtungen der
Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber
noch nicht aus. Noch immer werden zu wenige strafbare Inhalte gelöscht.
Ein von jugendschutz.net
durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom
Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass User-Meldungen gegen
Hasskriminalität nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend
bearbeitet werden. Zwar werden bei YouTube mittlerweile in 90 % der von
den Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht. Facebook hingegen
löschte nur in 39 % der Fälle. Bei Twitter führte nur eine von hundert
Nutzermeldungen zur Löschung.
Die Anbieter der
sozialen Netzwerke haben eine Verantwortung, der sie gerecht werden
müssen. Angesichts der Tatsache, dass das bisherige Instrumentarium und
die zugesagten Selbstverpflichtungen der sozialen Netzwerke nicht
ausreichend wirken und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des
geltenden Rechts gibt, bedarf es der Einführung von bußgeldbewehrten
Compliance-Regeln für soziale Netzwerke, um effektiv und unverzüglich
gegen Hasskriminalität im Netz vorgehen zu können.
Loool
„Angesichts der Tatsache, dass das bisherige Instrumentarium … nicht
ausreichend wirken und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des
geltenden Rechts gibt“
Leider haben sie die quelle nicht verlinkt.
Aber unter der annahme, dass obiges zitat korrekt ist, wurde damit von unserem obersten bundeshetzer herrn maas, der in der verantwortung für veröffentlichungen seines ministeriums und der damit verbunden kommunikationsmittel steht, höchst offiziel bestätigt, das unser oberster bundeshetzer herr maas ein totalversager in seiner funktion als ‚justizminister‘ ist.
In diesem zusammenhang fällt mir auch gerade wieder ein, in letzer zeit häufig zu lesendes zitat ein.
Alfred Tetzlaff: „Der Sozi ist nicht grundsätzlich dumm, er hat nur sehr viel Pech beim Nachdenken.“
Ja Alfred, er war nicht hell, aber irgendwie doch schlau…..
„Die Vertreter der Zivilgesellschaft“ ! Heißen die Kahane und/oder Schramm ? Ist die Amadeu Antonio Stiftung und die ZEIT mit ihrem Netz gegen Nazis, unterstützt von der Freudenberg- und SAP-Stiftung, die „Zivilgesellschaft ?
Volksverhetzung, wenn ich dieses Nazi-Jargon schon höre. Kommt mir allerdings so vor, als wenn Volksverhetzung eigentlich alles wär, was nicht auf Regierungslinie liegt.
Sein Volk als Pack zu beschimpfen, scheint ja keine Volksverhetzung zu sein.
Der Begriff „Volksverhetzung“ wurde doch erst 2015 strafrechtlich neu gefasst, damit er besser in die Auffassung unserer politischen Kaste passte. Hier nachzulesen:https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
Schön und gut, aber besteht denn eine realistische Chance, dass der Gesetzentwurf von Herrn Maas keine Rechtskraft erlangt?
Nein nicht in Deutschland. In allen anderen Staaten auf diese Welt gilt: Mein Land, meine Bevölkerung zuerst! Hier würde man für diesen Spruch als Nazi bezeichnet.
Danke – das ist eine geniale Klarstellung. Wird es was nützen bei
diesem J.-Minister ?
Hallo Borgmann,Nein! Je mehr man die Recht der Deutsch Deutschen einschrängt, beschneidet, um so weniger können sie sich jetzt und in Zukunft wehren/ widersprechen