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Posse um den Nachtragshaushalt

Experten basteln den Nachtragshaushalt für die Ampel zurecht

08.12.2023

| Lesedauer: 4 Minuten
Die Experten im Haushaltsausschuss reden den Nachtragshaushalt schön – obwohl sie die rückwirkend erklärte Notlage kritisch sehen. Nur der Bundesrechnungshof findet klare Worte und kommt seiner Arbeit nach.

Der Nachtragshaushalt 2023, der nur in Kraft treten kann, wenn man die Notlage für 2023 rückwirkend anerkennt, harrt noch seines Beschlusses durch den Bundestag. Nachdem am 5. Dezember im Haushaltsausschuss eine Expertenanhörung über den Nachtragshaushalt 2023 stattgefunden hat, soll der Nachtragshaushalt für 2023 am 14. Dezember im Bundestag debattiert werden. Im Grunde steht die Bundesregierung ohne eine gültigen Haushalt für das Jahr 2023 und für das Jahr 2024 dar, denn die Ampel konnte sich noch nicht auf die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2024 einigen.

Vielleicht wird es ja den Dreien von der Zankstelle im Dezember 2024 gelingen, dem Parlament den Bundeshaushalt 2024 als Nachtragshaushalt vorzulegen. Ist auch viel einfacher. Statt zu sagen, das sind die Positionen für den Haushalt, für die wir die Summe x ausgeben und Kredite in einer Höhe von y aufnehmen möchten, dem Parlament mitzuteilen, wir haben für die Positionen die Summen xy ausgegeben – und dafür Kredite in der Höhe z aufgenommen, für die wir rückwirkend die Notlage ausrufen.

Der Nachtragshaushalt wird mit der rückwirkenden Ausrufung der Notlage wohl auf Druck einiger Ministerpräsidenten der CDU von der Unionsfraktion gebilligt werden. Damit hat die Union ihre Rolle als Opposition, die sie kurz einmal eingenommen hatte, fluchtartig wieder verlassen. Auch im Haushaltsausschuss des Bundestages am 5. Dezember hat sich die Mehrheit der Experten für den Nachtragshaushalt und damit für die rückwirkende Erklärung der Notlage ausgesprochen. Man reibt sich die Augen darüber, wie ein offensichtlich verfassungswidriges Vorhaben von den Experten in den Bereich des noch Möglichen gebogen wird.

Besonders hübsch ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Finanz- und Steuerrechtlers Professor Dr. Hanno Kube von der Universität Heidelberg, der ausführte, dass „die spät im Haushaltsjahr 2023 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Ausnahmesituation führte“, weshalb er „die Vorgehensweise in diesem besonderen Ausnahmefall für vertretbar“ hält.

Die Regierung hat zwar keinen Haushalt, dafür aber eine Klimaaußenpolitikstrategie

Die Regierung will nicht sparen:

Die Regierung hat zwar keinen Haushalt, dafür aber eine Klimaaußenpolitikstrategie

Diesen Gedanken bewundere man einmal in seiner ganzen Schiefheit: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte eine „Ausnahmesituation“ hervorgerufen, nicht etwa die verfassungswidrige Praxis der Ampel, nein, das Urteil darüber. Ein Verfassungsbruch ist also „vertretbar“, wenn er erst sehr spät als Verfassungsbruch gerichtlich festgestellt wird? Das ist schon eine kuriose Rechtsaufassung, die, denkt man sie zu Ende, nur eine Ahndung zuließe, wenn diese vor der Tat erfolgte. Stimmt, der Ermordete wird dadurch auch nicht mehr lebendig, wenn der Mörder verurteilt wird.

Die Idee, dem erneuten Bruch des Grundgesetzes zuzustimmen, weil der erste Bruch erst spät gerichtlich geahndet wurde, heißt aber, die Rechtsordnung ad acta zu legen. Hier werden Ursache und Wirkung vertauscht und vor allem ein erneuter Verfassungsbruch sogar noch dadurch legitimiert, dass der erste stattgefunden und gerichtlich sanktioniert wurde. Dass Kube als Gründe für die Notlage den Ukrainekrieg und bedingt die Bewältigung der Flutkatstrophe an der Ahr für vertretbar hält, ist absurd, weil erstens sich Deutschland nicht im Krieg mit Russland befindet. Und zweitens die „Energiepreisschocks“ wissentlich und willentlich von der Bundesregierung hervorgerufen worden sind und sich deshalb nicht der Planbarkeit entzogen haben, sondern von einer verantwortlichen Politik hätten eingeplant und auch gesteuert werden können. Die juristische Begründung ist faktisch unhaltbar, denn es waren der deutsche Wirtschaftsminister und die deutsche Außenministerin, die öffentlich erklärt hatten, dass sie kein russisches Erdöl und kein russisches Erdgas mehr abnehmen wollen, ohne dass sie über Alternativen verfügten. Sie haben dadurch die Mangellage, sprich die „Energiepreisschocks“ provoziert.

Die Experten haben jedenfalls eine wahre Meisterleistung in Sophistik vollbracht: Sie haben ungewollt eingestanden, dass die rückwirkende Ausrufung der Notlage für 2023 problematisch ist, sie aber nicht als grundgesetzwidrig eingestuft werden darf, weil sonst der Nachtragshaushalt nicht verabschiedet werden kann und daraus eine Haushaltskrise, aus der Haushaltkrise eine Regierungskrise, und aus der Regierungskrise eine Staatskrise entstehen könnte. Die Bundesregierung sei „erkennbar bemüht, sich aus dem Urteil ergebende Vorgaben zu erfüllen“, sagte der Finanzjurist Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business and Law School Berlin.

Das ist falsch, denn die rückwirkende Ausrufung der Notlage stellt das Gegenteil davon dar, die „sich aus dem Urteil ergebende Vorgaben zu erfüllen“, denn die rückwirkende Ausrufung der Notlage ist ebenfalls verfassungswidrig. Wie lässt sich ein Verfassungsbruch durch einen neuerlichen Verfassungsbruch heilen? Man spürt den Willen, das Chaos, das die Ampel angerichtet hat, zu begrenzen, indem man Argumente für den Nachtragshaushalt mühselig ziseliert, umso mehr, wenn die Experten überwiegend zu der Auffassung kommen, „dass sich für den Bundeshaushalt 2024 nur noch schwer eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit einer Notlage begründen lassen werde“.

Doch auch hier wird wieder ein Scheunentor geöffnet, wenn Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach von der Wirtschaftshochschule HEC Paris allenfalls „streng begrenzt“ für die Ukrainehilfe sich eine Ausnahme vorstellen könne. Die Ukrainehilfe kann allerdings keine Notlage begründen, weil sich Deutschland erstens nicht im Krieg mit Russland befindet und daher der Staat in der Lage ist, souverän das Volumen seiner Hilfeleistung zu bestimmen, und sich zweitens der deutsche Staat nicht über die Grenzen, die die Schuldenbremse setzt, für eine ausländische Macht verschulden darf. Er kann nur geben, was er erübrigen kann. Auch wenn das Robert Habeck und vor allem Annalena Baerbock anders sehen, aber der deutsche Staat steht im Dienst der deutschen und nicht der ukrainischen Bürger.

Der Bundesrechnungshof bleibt seiner Aufgabe vollkommen treu und schätzt klar und deutlich in seiner Stellungnahme (liegt TE vor) ein: „Aus Sicht des Bundesrechnungshofs bleibt der Bundeshaushalt 2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und eines Notlagenbeschlusses aus den o.a. Gründen verfassungsrechtlich äußerst problematisch.“ Und er fügt hinzu, „dass eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen sowohl im Hinblick auf den vorgesehenen Nachtragshaushalt als auch den vorgesehenen Notlagenbeschluss nach Auffassung des Bundesrechnungshofs mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen könnte.“

Der Notlagenbeschluss solle nicht nur „die Notlage transparent beschreiben, sondern hat auch eine Warn- und vor allem auch Prüffunktion für den Haushaltsgesetzgeber im Hinblick auf die Überschreitung der Kreditobergrenze.“

So kommt er zu dem Schluss, dass vor dem Eintreten der Notlage nach dem Eintreten der Notlage zu warnen, zumindest absurd ist: „Vor bereits geschaffenen Fakten kann nicht mehr gewarnt werden und auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament lief von vornherein ins Leere.“ Doch das ist für den Bundesrechnungshof das wichtigste, für diese Regierung, wie bereits für die Merkel-Administration das unwichtigste Argument, dass dem Deutschen Bundestag das Budgetrecht zukomme, dass die Entscheidung über den Haushalt das vornehmste, das Königsrecht des Parlaments ist. Das können die Parlamentarier jedoch nur ausüben, wenn sie im Vorhinein informiert und nicht im Nachhinein erst benachrichtigt werden.

Deutlich formuliert der Bundesrechnungshof: „Beim parlamentarischen Budgetrecht geht es somit nicht um das bloße nachträgliche ‚Absegnen‘ bereits durch die Regierung geschaffener Haushaltsfakten, sondern um die letztentscheidende parlamentarische Gestaltungshoheit.“

„Jedenfalls ist aber nach diesseitiger Einschätzung nicht auszuschließen, dass die mit dem Nachtragshaushalt 2023 vorgesehenen rückwirkenden Ermächtigungen mit dem Budgetrecht des Parlaments in Konflikt stehen könnten und von daher ein verfassungsrechtliches Risiko in sich tragen.“

Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss: „Umso mehr ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nunmehr sicherzustellen, dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte.“

Doch das sind sie mit dem heutigen Tag nicht mehr. Der haushälterische Grundsatz der Jährlichkeit wird wohl nicht mehr einzuhalten sein. Große Zweifel, dass der Haushalt 2024 „über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben“ sein wird, sind spätestens mit dem heutigen Tag mehr als angebracht.

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19 Kommentare

  1. Was geschieht denn eigentlich, wenn jemand klagt und das BVerfGE den Nachtragshaushalt 2023 für verfassungswidrig erklärt? Das Geld ist eh jetzt schon aufgenommen und auch ausgegeben, und bis zur Entscheidung ist das Jahr 2023 lange durch.
    Money makes the CDU go round… Und deshalb stimmen sie auch zu. Opposition mit klaren Ansagen geht gar nicht, weil all die Menschen auf angekündigtem Geschenkeentzug dann ihr Kreuz anderswo machen.

  2. Um es mal mit meinem Handwerkergehirn – hochsensibel und schreckhaft – nachzuvollziehen : Ich weiss , was Ausschuss ist ( plattgetretene Kupferfittings , Rohrstuecke – dreimal abgesaegt und immer noch zu kurz – und so weiter ) . So weiss ich durchaus auch die wackere Bundesregierung einzuschaetzen . Aber warum bedarf es weiteren Ausschusses , um Ausschuss als Oberflaechenveredelung der Innenwaende eines Schrottcontainers zu deklarieren ? Derlei Denkexzesse glaubte ich bisher in einem Glas Spreewaldgurken beheimatet . „Wer nich zeitich am denken faengt “ so sagte unser Omma immer , “ dem droht der Absturz zum Professor “ !

  3. Chef Klingbeil heute Nachmittag:“Die AfD führt dieses Land ins Verderben“. Maximale Entblödung.

    In der Tat! Die AfD führt (Verlaufsform) derzeit nämlich nicht (außer in Umfragen), schon gar nicht „dieses Land“ (das einen Namen hat!!!). Führen ist derzeit Angelegenheit von FDP, Grünen und… Wer war noch von der Partie? Ach ja! Die SPD, deren Politik die Buchstaben S und D in ihrem Namenskürzel gerade zur Lüge macht. Und was macht sie darüber hinaus noch? Richtig! SIE führt dieses Land ins Verderben. Die Frage ist: Aus Absicht oder aus Inkompetenz?
    Grammatisch (!) wäre in der Ansprache übrigens richtig gewesen: „Die AfD würde „dieses Land“ ins Verderben führen.“ (Konjunktiv).
    Ist das schon eine prophylaktische Schuldzuweisung an eine zukünftige Regierung???

  4. Nur der Bundesrechnungshof findet klare Worte und kommt seiner Arbeit nach.

    Deswegen hat die Regierung vor längerem ja versucht, ihn kalt zu stellen. Der stört schließlich.

  5. Erstaunlich. daß der Bundesrechnungshof offenbar noch nicht gleichgeschaltet ist.
    Da haben sie sich noch nicht rangetraut

    • Aber auf den hört auch niemand, ein absolut zahnloser Tiger, das wissen Scholz und Co. ganz genau!

      • Und im Zweifel wird auch dort das Personal getauscht, bis es passt.

  6. Stimmt ja alles , was Sie da schreiben …..
    Aber , was folgt daraus ?
    “ Wir “ müssen diese Brut in den Parteien , NGO ’s , Medien etc. ,
    die ständig von Verantwortung labern , endlich zur Verantwortung ziehen !
    Nur , w i e machen “ wir “ das ????
    Die Millionen – Dollar – Frage !
    Wie sagte doch immer meine Oma :
    Die Menschen an sich sind dumm , frech , faul und gefräßig !
    Da geht nix !

  7. Was bringt dieser Professor aus Heidelberg eigentlich seinen Studiosi in den Seminaren und Vorlesungen bei? Wir man trickreich Haushaltsgesetze und Urteile von Bundesverfassungsgericht umgeht? Unfassbar, wie Stück für Stück dieses Land verludert!

  8. Jedem Bilanzbuchhalter, der seinem Chef so eine Bilanz vorlegt, wie es unsere Regierung mit dem Haushalt tut, würde dieselbige links und rechts um die Ohren gehauen bekommen. Anschließend würde der sofortige Rausschmiss desjenigen erfolgen. Aber einfachste Bilanzierungsgrundsätze
    sind einer unter Dyskalkulie leidenden Regierung nicht zu vermitteln.

  9. Wir kommen langsam in einen Bereich, wo das zukünftige Parlament nachträglich die Immunität dieser Regierung aufheben muss und entsprechend gerichtlich tätig werden muss

  10. Wofür sitzen 738 gut bezahlte Personen mit “ Nick-Köpfen “ im zweit größten Parlament der Erde? Sind sie alle so gierig, dass sie nie satt werden? Die CDU/CSU wird nicht mehr klagen. Sollte die AFD klagen, ist das Urteil bereits gefallen. Die “ AUGSBURGER PUPPENKISTE “ ist ein Dreck gegen diese Marionetten, aber preisgünstiger, nicht billiger. Sie werden damit durchkommen.

  11. Ampel + CDU und alle wunderbar einig, gerade wenn es ums Kohle ziehen geht. Das Ganze beweist nur, dass alle etablierten Parteien eine Schmiere sind und man darf unterstellen, dass die Linke hier auch nicht anders handeln würde.
    Es bleibt?
    Richtig und daran ändert auch noch eine Einstufung als rechtsextrem nichts. Verfassungsbruch durch die großartigen Demokraten ist übrigens auch nicht schöner.

  12. Der Abriß der staatlichen Institutionen durch die Ampel-Bolschewikis – mit dem Ziel, alles dem Parteienstaat unterzuordnen- geht in die Endphase: Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof – Haken dran.

    Von Deutschland ist jetzt schon nichts mehr übrig.

    „Das Volk“ will das so.

    Chapeau.

  13. Experten … Experten? Dieser Begriff ist in den letzten Jahren inflationär geworden. Wodurch zeichnen si frch heute sog. Experten aus? Was ist ihre primäre Qualifikation?

    Wenn ich heute in Deutschland, in was auch für immer einem Zusammenhang, das Wort „Experte“ höre, richten sich mir die Nackenhaare auf, und die Ohren schalten auf Durchzug. Einer der bekanntesten Experten im Land für Gesundheit und Gedöns, ist Prof.Dr. Karl Lauterbach, der Salzlose. – Wenn hier und heute „Experte“ im Spiel sind, kommt in letzter Konsequenz nur Müll heraus, und kostet uns Alle grundsätzlich Geld. Viel Geld! Mehr Geld!

    Die echten Experten, die dieses Land mal hatte und zum dem gebracht haben, was es mal war, das „Kapital“, sind zum größten Teil abgewandert, haben hingeworfen oder sind in Rente. Und damit ist diese Land mittlerweile fast expertenlos.

    Wie so langsam Alles nach oben kommt, siehe Unis, Pisa und Selbsternannte, geht es ganz schnell bergab in der Know-how Evolution. … Wehe uns.

    Dumm- und Dreistigkeit sowie Totalverblödung haben heute das Sagen. Und das ist gut so, denn sie werden ja exorbitant gut versorgt. Die neue Art von Leistung.

    Der Letzte mache das Licht aus!

    Nachtrag: Ich gehöre zu den Wenigen, die noch ein paar echte, wildlebende Experten kennen. … Was für ein Glück.

  14. Wann wird die unsägliche Versagertruppe in Berlin endlich abgelöst? Das Ganze ist nur noch peinlich.

  15. Wir schimpfen zu Recht auf eine komplett überforderte, unfähige, Gesetze brechende Regierung und dann kommen mannigfaltige Wirtschaftsexperten- ja Professoren und springen tatsächlich dieser Regierung und damit dem Rechtsbruch bei. Diese Experten stört der Rechtsbruch überhaupt nicht im Gegenteil, sie befördern diesen sogar noch. Deshalb weil es diese dienerischen, ergebenen Pseudoexperten gibt, kann sich und wird sich diese Regierung auch künftig alles erlauben. Final wird diesem irrwitzigen Treiben sozusagen als i Punkt die größte Opposition zustimmen. Dieses Land ist wirklich am Ende!

  16. Eigentlich müsste inzwischen klar sein, dass der aufgeblähte Wohlfahrtsstaat unbezahlbar ist. Insbesondere in der Ausgestaltung, dass esinzwischen ein Jedermann-Asylrecht gibt, bei dem auch abgelehnte Asylanträge keinerlei Wirkung haben.

  17. Nachtragshaushalt scheint wohl das kleine Thema zu sein.
    Bald könnten der Ampelkoalition nochmal 26 Milliarden fehlen
    Es droht unterzugehen, dass bald ein weiteres finanzielles Loch aufklaffen könnte, wenn die Bundesregierung nicht rasch handelt. Dabei geht es um die Mittel aus dem im Sommer 2020 eingerichteten EU-Wiederaufbaufonds, die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
    https://www.merkur.de/politik/ampelkoalition-26-milliarden-bundeshaushalt-spd-fdp-gruene-bundesrechnungshof-eu-aufbaufonds-zr-92718801.html

    Unfaßbar, daß die Ampel immer noch im Amt ist und Milliarden verplempert.#
    Die „Opposition“ scheint dies nicht bewerken zu wollen/bemerkt es nicht.

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