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Meinungsfreiheit herrscht oder nicht

05.10.2018

| Lesedauer: 8 Minuten
Die Tatsache, dass wir heute mehr menschenfeindliches Zeug lesen und hören können, ist kein Beweis dafür, dass es mehr Menschenfeindlicheit gibt, sondern lediglich ein Zeugnis dafür, dass es Meinungsfreiheit gibt.

Der Artikel 5 Club kennt nur eine Aufnahmeregel: Verteidigen Sie das Recht eines Menschen, dessen Meinung Sie verabscheuen, seine Meinung zu sagen. Es darf aber keine Meinung sein, die Sie nur blöd finden oder wo Sie lediglich eine andere Meinung haben, nein, es muss eine Meinung sein, die Ihr Blut regelrecht zum Kochen bringt! Die Meinung muss Sie richtig anekeln und Ihnen Angst machen.

Ich bin seit einiger Zeit Mitglied in diesem Club. Ich habe nämlich am eigenen Leib erleben müssen, dass das Verbieten von Meinungen nichts bringt. Zur Erläuterung müssen wir ein paar Jahre in die Vergangenheit reisen.

Am 21. Januar 2010 ging ich mit meiner Frau durch Köln spazieren. Am Dom entdeckten wir einen Rentner, der dort eine Galerie aufgestellt hatte, an der er den Passanten unter anderem eine Karikatur zeigte, auf der ein Jude zu sehen war, der ein Kind aß und sein Blut trank. Ich war von der Karikatur so entsetzt, dass ich sofort die Polizei anrief und eine Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung nach §130 StGB stellte. Die Kölner Staatsanwaltschaft entschied jedoch, die Karikatur sei nicht antisemitisch, da die dargestellte Person auf der Karikatur nicht als Jude erkennbar sei, da sie keine „Krummnase“ habe. Unglaublich, aber wahr, die Staatsanwaltschaft erklärte tatsächlich:

„Typisch für antijüdische Bilddarstellungen zu allen Zeiten ist die Verwendung von bestimmten anatomischen Stereotypen, die den Juden schlechthin charakterisieren sollen. Dabei werden insbesondere Gesichtsmerkmale überzeichnet, um den Juden als hässlich, unansehnlich und rassisch minderwertig erscheinen zu lassen (jüdische „Krummnase“, etc.) Einer solchen Bildsprache wird sich vorliegend nicht bedient.“

Die Kölner Staatsanwaltschaft entschied: Wo keine Krummnase, da kein Jude! Es war das erste Mal, dass mich arge Zweifel plagten, ob der Staat das Recht haben sollte, die Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen.

Der Rentner vor dem Kölner Dom tat sich bis zu seinem Tod im Jahr 2016 immer wieder mit hasserfüllten Aussagen hervor. An seiner Galerie behauptete er zum Beispiel, das israelische Volk erpresse bereits seit Jahrhunderten die Welt, womit er klar machte, dass er nicht das Volk des Staates Israel meinte, das es schließlich erst seit dem Jahr 1948 gibt, sondern das israelische Volk, das es bereits seit Jahrhundert gibt: Juden. Zudem verglich der Rentner Israel mit Hitler und behauptete: „Wie früher die Deutschen mit den Juden – so heute die Israelis mit den Palästinensern.“

Da die Holocaustleugnung und die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Nationalsozialismus laut §130 StGB ebenfalls eine Straftat ist, erstatte ich aufgrund dieser Parolen erneut Anzeige, da die Behauptung, die Nazis damals seien so gewesen wie die Israelis heute, eine klare Verharmlosung des Holocausts darstellt. Wieder entschied die Kölner Staatsanwaltschaft, bei der Aussage handele es sich um erlaubte Kritik am Staate Israel:

„Ferner bleibt entscheidend zu berücksichtigen, dass im Falle einer Mehrdeutigkeit des Erklärungsgehalts solange nicht von einer allein strafrelevanten Deutung auszugehen ist, bis andere Deutungsmöglichkeiten auszuschließen sind.“

Die Zweifel, ob der Staat das Recht haben sollte, die Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen, wuchsen. Im Jahr 2014 schließlich, erklärte der Rentner den Völkermord an Juden als legitimen Widerstand, indem er titelte: “HAMAS = Volks-Widerstand”. Mehrere Menschen erstatteten daraufhin Anzeige. Eine Anzeige las sich wie folgt:

„Die Hamas fordert meinen Tod! Artikel 7 der Gründungscharta der Hamas fordert den Tod aller Juden weltweit, also auch in Deutschland. Das ist der Grund, warum die Hamas in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird. Ich bin Jüdin! Die Hamas fordert meinen Tod. Vor dem Kölner Dom wird diese Forderung als legitimer Widerstand verharmlost. Ich erstatte daher Strafanzeige. So lange vor dem Kölner Dom der Aufruf zum Judenmord als Widerstand bezeichnet wird, werde ich in Köln als Jüdin beleidigt, bedroht und verfolgt.”

All diese Anzeigen wurden von der Kölner Staatsanwaltschaft abgelehnt und meine Zweifel an das Recht des Staates, die Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen, wuchsen weiter.

Zensur trifft immer die Falschen

Die ständige Ablehnung der Kölner Staatsanwaltschaft, brachte mich im Jahr 2014 dazu, einen Test zu starten. Für meinen Blog „Tapfer im Nirgendwo“ schrieb ich eine Glosse, in der ich die Parolen des Rentners vor dem Kölner Dom nahm und das Wort „Israel“ mit dem Namen des Rentners austauschte. Ich wurde daraufhin von dem Rentner angezeigt und siehe da, die Kölner Staatsanwaltschaft forderte prompt 100,- Euro von mir, damit kein Verfahren wegen Beleidigung gegen mich eingeleitet wird. Es war der Tag, da mein Zweifel in Gewissheit kippte. Der Staat darf keine Zensur üben, auch nicht für einen vermeintlich guten Zweck. Es trifft nämlich die Falschen!

Ein weiterer Test von mir nahm die Kölner Polizei unter die Lupe. Am 9. Juli 2011 rief ich bei der Polizei an, weil der Rentner seine abscheulichen Parolen an Laternen vor dem Kölner Dom befestigt hatte und niemand das Recht hat, wild zu plakatieren, schon gar nicht mit politischen, propagandistischen und aufstachelnden Plakaten. Die Polizei erklärte mir, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Dort erklärte mir eine Dame, dass Wildplakatieren verboten sei. Daraufhin schlug ich vor, zum Domkloster 4 zu kommen, da dort seit Jahren nahezu täglich politische und anti-israelische Vorurteile verbreitet würden. Die Dame erklärte mir, dass momentan keine Kapazitäten frei seien, da das Ordnungsamt damit beschäftigt sei, „wild grillende“ Menschen zu entfernen. Ich rief also wieder bei der Polizei an und berichtete, dass das Ordnungsamt nicht tätig werden könne, worauf die Polizei erklärte, dann doch mal einen Wagen vorbei zu schicken. Vor Ort wurde mir erklärt, dass des Rentners Plakate an den Laternen toleriert werden. Die Polizei sagte: „Er genießt hier nun mal Narrenfreiheit. Er wird toleriert!“

Merkwürdiger Toleranz-Maßstab

Die Narrenfreiheit des Rentners reichte weit. In einem Flugblatt, das er im April 2013 vor dem Kölner verteilte, bezeichnete er mich als „kriminellen Israel-Lobbyisten“ und holt weit aus gegen mich. Eine Anzeige meinerseits endete am 12. Februar 2014 vor dem Kölner Amtsgericht mit der Entscheidung, dass ich als „krimineller Israel-Lobbyist“ bezeichnet werden dürfe, da dies zulässige Kritik sei.

Menschen, die Israel unterstützen, dürfen in Deutschland als „Kriminelle“ bezeichnet und teilweise sogar behandelt werden. Im Januar 2009 stürmten in Duisburg Einsatzkräfte der Polizei eine private Wohnung in Abwesenheit der Mieter, um eine Israel-Flagge aus dem Fenster zu entfernen, da eine aufgeputschte Meute von israelfeindlichen Demonstranten auf der Strasse den Anblick eines blauen Davidsterns nicht ertragen konnte. In guter alter Tradition deutscher Pogrome bewarfen sie das Fenster mit Steinen. Die Polizei hätte zwar dafür sorgen können, dass die Meute mit ihrer Gewalt aufhört, aber stattdessen stürmte sie die Wohnung und machte somit die Mieter der Wohnung nicht nur zu Opfern der Judenhasser, sondern gleich auch zu Opfern des Deutschen Staates. Wieder einmal kapitulierte der Deutsche Staat vor dem Terror der Sturmtruppen auf der Strasse.

Die Davidstern-Flagge wurde sanktioniert

Im selben Monat fand in Bochum eine Demonstration von über 1.500 Personen gegen den Staat Israel statt, zu der vier Moscheegemeinden aufgerufen hatten. Im Zuge dieser Demonstration wurden Parolen wie „Kindermörder Israel“, „Stoppt den Holocaust in Gaza“ und „Terrorist Israel“ laut. Alles schien darauf hinaus zu laufen, dass gleich jemand eine Israel-Flagge verbrennt. Als jedoch eine Studentin die Israel-Flagge herausholte und nicht verbrannte, sondern stolz schwenkte leitete die Staatsanwaltschaft später ein Strafverfahren gegen die Studentin ein, das mit einer Geldstrafe von 300,- Euro gegen die Studentin endete. Die Richterin hielt der Angeklagten vor: „Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.“

Ich habe mich viele Jahre mit den Gesetzen, die die Meinungsfreiheit in Deutschland einschränken, beschäftigen und muss feststellen: All diese Gesetze schützen nicht! Sie schützen mich nicht davor, als „krimineller Israel-Lobbyist“ bezeichnet zu werden und sie schützen Juden nicht davor, dass ihre Vernichtung als „Widerstand“ verharmlost wird. Stattdessen verbieten diese Einschränkungen das Zeigen der Fahne Israels, das Kritisieren von Religionen und die Schmähung von Symbolen!

Ich lebe lieber in einem Land, in dem Gott, der Präsident und eine Fahne geschmäht werden können, es aber wenige tun, als in einem Land, wo es verboten ist, sich aber unzählige Unterdrückte danach sehnen, es zu können! Der Staat hat nicht zu entscheiden, was ich über Gott, einen Präsidenten, eine Fahne, ein Land, einen Prophet, einen Bürger oder einer Bürgerin sage. Ich habe in den letzten Jahren erkennen müssen, dass sämtliche Gesetze, die dem Staat die Macht geben, darüber zu entscheiden, was angemessene Meinung ist, letztendlich missbraucht werden. Ein Beamter hat eine offenkundig judenfeindliche Karikaturen zugelassen, während eine andere Beamtin, das Zeigen der Israelfahne unter Strafe gestellt hat. Kein Staat darf Menschen verbieten, ihre Gedanken auszusprechen! Und ja, es gibt widerliche Gedanken, das weiß ich aus eigener Erfahrung! Daher bin ich nun Mitglied im Artikel 5 Club.

Meinungsfreiheit herrscht oder nicht

Oft höre ich, Meinungsfreiheit schließe keine Hassreden und Falschaussagen ein, aber genau das tut sie. Es ist die exakte Definition von Meinungsfreiheit, dass auch falsche Meinungen geäußert werden dürfen. Es gibt kein Zuviel an Meinungsfreiheit. Entweder gibt es Meinungsfreiheit oder es gibt sie nicht. So einfach ist das! Es gibt jedoch ein Zuviel an Angst und ein Zuviel an Beleidigtsein. Gegen Meinungen, die schmerzen, mögen sie nun schmerzen, weil sie wahr sind oder weil sie unwahr sind, hilft als Sofortmaßnahme ein einfaches Weghören und auf längere Sicht die Gegenrede als zivilisierte Form der Verteidigung.

Wer glaubt, ein Mensch sei eine Gefahr, weil er spricht, glaubt auch, eine Frau sei eine Gefahr, wenn sie ohne Verschleierung aus dem Haus geht. Die Zensur ist für die Redefreiheit das, was der Schleier für die Rechte der Frau ist. Jede Frau darf selbst entscheiden, ob sie einen Schleier tragen möchte, so wie jeder Mensch selbst entscheiden darf, ob und zu was er schweigen will. Es darf keinen Zwang geben, weder für den Schleier noch für den Mantel des Schweigens! Meinungsfreiheit gilt auch für die Hassrede! Sonst müsste der Koran schon längst verboten worden sein, denn da stehen einige deutliche Aufrufe zur Gewalt drin.

Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie gingen in eine Kneipe und da säße ein Mann mit einem Hakenkreuz am Revers. Sie würden denken: „Oh, ein Nazi, dem gebe ich kein Bier aus.“ Jetzt stellen Sie sich aber mal vor, er trüge dieses Hakenkreuz nicht, weil es verboten ist. Sie würden sich vielleicht hinsetzen, sich vorstellen und er würde Sie nicht mit „Heil Hitler“ begrüßen, weil das unter Hassrede fällt. Sie würden ein wenig plaudern, dabei das ein oder andere Bier trinken, vielleicht sogar ein Bier ausgeben, bis das Gespräch auf ein Thema fällt, bei dem Sie plötzlich merken: „Scheiße, ein Nazi!“ Dann aber ist es zu spät. Sie haben ihm bereits ein Bier ausgegeben. Alles nur, weil ein Verbot des Hakenkreuzes und des Sagens von „Heil Hitler“ Sie daran gehindert hat, den Mann sofort als das zu erkennen, was er ist. Ich weiß lieber, wie jemand drauf ist, bevor er zur Tat schreitet. Außerdem möchte ich mit einem Nazi nicht plaudern. Mit einem Nazi möchte ich ausnahmslos Klartext reden!

Reden lassen und Zuhören ist ein präventiver Schutzmechanismus. Nur so lerne ich das Innere eines Menschen kennen und kann rechtzeitig entscheiden, ob ich mich vor ihm schützen sollte. Meinungsfreiheit nutzt dem Gehassten immer mehr als dem Hassenden! Wer alles ausklammert, was ihm nicht gefällt, wird blind für das, was wirklich in der Gesellschaft vor sich geht und wird entsetzt aus dem Sessel fallen, wenn bei einer Wahl die Menschen in der geheimen Wahlkabine ihre Meinung in ein definitives Kreuz verwandelt haben. Wer das öffentliche Reden verbieten möchte, sagt damit, dass es besser ist, über jemandem hinter seinem Rücken zu reden. Das ist jedoch niemals besser.

Meinungen verbieten ist das Ende der Meinungsfreiheit

Andere Meinungen ausklammern ist so effektiv wie das kleine Kind, das sich die Hände vor die Augen hält und glaubt, so sei die Gefahr verschwunden. Internetseiten zu löschen, im Glauben, man würde dadurch etwas verhindern, ist so produktiv, wie Bücher zu verbrennen!

Das Verbieten von Meinungen ist ein Präventivschlag, ein Kampf gegen eine Zukunft, die aus der eigenen Angst konstruiert wurde. Wer Meinungen verbietet, nimmt andere Menschen als Geisel der eigenen ängstlichen Vermutung. Diese Angst ist die Wurzel des totalitären Denkens, die Gewalt über Gedanken als Präventivschlag ermöglicht.

Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit, sondern der Wille der Hassenden, die Meinungsfreiheit mit Gewalt abzuschaffen. Gedanken verschwinden nicht, nur weil sie nicht mehr gesprochen werden. Der Mensch, der in den Augen eines anderen Menschen ein Schwein ist, bleibt für ihn ein Schwein, auch wenn er es nicht mehr sagen darf. Das Messer in der Hose eines Mannes verschwindet nicht, wenn ihm der Mund verboten wird! Die Nazis wurden groß in einer Welt, in der es kein Internet gab. Meinungsfreiheit ist nicht das Problem, im Gegenteil: Eine der ersten Aktionen der Nazis, nachdem sie die Macht dazu bekommen hatten, bestand darin, Meinungen zu kriminalisieren und Kunst zu verbieten.

Deshalb ist ein Staat, der Zensur übt, immer schlimmer als ein Individuum, das menschenfeindliche Phrasen drischt.

Die Tatsache, dass wir heute mehr menschenfeindliches Zeug lesen und hören können, ist kein Beweis dafür, dass es mehr Menschenfeindlicheit gibt, sondern lediglich ein Zeugnis dafür, dass es Meinungsfreiheit gibt. Genau diese Freiheit sorgt aber dafür, dass die Menschen, die so reden, über uns denken und reden dürfen, wie sie wollen, sie dürfen und können uns aber nicht an den Kragen. Sie müssen uns ebenso aushalten wie wir sie. Diese Gewissheit gibt mir Sicherheit und Zuversicht.

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34 Kommentare

  1. Na ja, Meinungsfreiheit hat in Deutschland seit geraumer Zeit aufgehört zu existieren. Bei den MSM wird jeder sofort gesperrt, der denen ihre Fake Geschichten vorhält. Auf FB reicht der Gebrauch des Wortes Musel. Die Sperren mich jetzt seit 9 Monaten immer für 30 Tage mit einer maximalen Unterbrechung von 2 Tagen. Dazu werden Posts aus der Vergangenheit ausgegraben. Mittlerweile sind sie bei Posts von vor 5 Jahren, die sie gefunden haben. Eine Islamanhängerin hatte eine Liste von großen türkischen Philosophen gepostet. Einer davon hieß ihrer Meinung nach Arschimedes. Fand ich lustig. Habe das geteilt mit dem Hinweis, die Musel haben bekanntlich auch Amerika entdeckt.
    Angefangen hat diese Dauersperrung zeitlich und vermutlich auch ursächlich mit einer Anfrage meinerseits bei der Amadeo Antonio Stiftung. Ich fragte dort nach wie die es hinbekommen haben auf Wikipedia Frau Kahane als ehemalige Bürgerrechtlerin in der DDR zu verkaufen wo doch zum Beispiel auf Wikipedia.GB korrekterweise zu lesen ist, dass Frau Kahane eine Stasimitarbeiterin war. 2 Tage später ging die Sperrorgie los.

  2. Warum sollte die Staatsanwaltschaft den Judenhass anderes interpretieren.
    Merkel kann gleichzeitig im Israel über ewige Deutsche Verpflichtung reden und sonst immer Iran kuscheln, der jeden Tag schwört, judischen Staat zu vernichten.

  3. Selbst in den Niederlanden, wo ich lange gelebt habe, ist die Toleranz geschmolzen. Nicht so schlimm wie in Berlin. Diese “tolerante Stadt“ ist nur Tolerant, wenn ich sage woher ich bin. Wenn ich sage was ich denke ist es aus mit der Toleranz. Toleranz gilt nur für Linke Nuancen.

  4. Natürlich ist viel krankes Zeugs unterwegs, und dank Twitter, Facebook und Internet kann es viel mehr und schneller verbreitet und multipliziert werden. Letzteres ist vielleicht auch der Grund, warum der Eindruck entsteht, menschenverachtende Beiträge wären gegenüber früher mehr geworden. Ich bin da gar nicht so sicher. Andererseits sind die vorgenannten Medien und Mechanismen umso mehr geeignet, wegen der großen Verbreitung und Reichweite solche dort geposteten Meinungen als Volksverhetzung zu diskreditieren.

    Was sicher auch eine Rolle spielt, ist die sich stets erweiternde Definition, was menschenfeindlich ist. Die political correctness bietet dafür viele Angriffspunkte und auch die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist so ein Fall. Eigentlich verhindert sie jegliche auch sehr berechtigte Kritik an Parteien oder anderen Gruppierungen. Jedoch sehen wir, dass gerade diejenigen, die diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufs Heftigste verurteilen, sie selber praktizieren, gegen alle, die nach deren Definition „rechts“ sind!

    Meinungsfreiheit soll nur für systemkonforme und mainstreamige linke Meinungen gelten. alle Meinungen, die demgegenüber kritisch oder ablehnend sind, fallen jedoch unter ein Zensurgebot.

    Ich war und bin schon immer aus Überzeugung ein Mitglied des Art 5-GG-Clubs, habe aber auch schon oft selbst die Erfahrung gemacht, dass meine Meinungen, die hie und da sicherlich sehr pointiert aber jedenfalls nicht diskriminierend oder hetzerisch waren, einfach ignoriert oder nach kurzer Zeit gelöscht wurden.

    Offenbar trauen sich so manche, die sich zum Art 5-GG-Club bekennen, dann doch nicht, diese Meinungen mitzutragen, in der Gewissheit, dass sie gewalt- und klagefreudigen Linken missfallen könnten, auch wenn sie mit Zahlen und Fakten objektiv hinterlegt sind.

  5. Meinungsfreiheit gibt es aus meiner Sicht in Deutschland schon lange nicht mehr. Besonders in Internetforen, wo sogenannte Gutmenschen am Hebel der Zulassung (oder auch nicht) sitzen, ist sie nur noch eine Farce. Denn in dem Augenblick, wenn andere darüber entscheiden, was frei ist oder nicht, endet es mit der (Meinungs)Freiheit! Das sind dann aber dieselben, die bei jeder sich bietenden Möglichkeit genau diese für sich selbst einfordern. Aber, wie wir ja erst vor Tagen bei der Erdogan PK sehen könnten, keinen Finger für einen Kollegen rühren. Bei dem kleinen Bürger aber auf den Putz hauen. Und ein Ende der Fahnenstange ist da noch nicht erreicht.

  6. Sorry, es war Staatsanwaltschaft gemeint

  7. Wenn es in diesem Lande Meinungsfreiheit gäbe, würde ich meinen wollen, dass die Kölner Staatsanwalt und Stadtverwaltung von Antisemiten durchsetzt sind.

  8. Das Problem, welches ich sehe ist halt, daß die „Meinungsfreiheit“ schon lange vor den Gerichten ohne Not eingeschränkt, dann aber von den Gerichten noch mehr und vor allem einseitig eingeschränkt wird.
    Beispiel aus Österreich:
    bärtiger Mann mit Turban und Handgranate = Blasphemie
    Kreuz mit aufgenageltem Frosch = künstlerische Freiheit

  9. Natürlich ist viel krankes Zeugs unterwegs, und dank Twitter, facebook und Internet kann es viel mehrund schneller verbreitet und multipliziert werden. Letzteres ist vielleicht auch der Grund, warum der Eindruck entsteht, menschenverachtende Beiträge wären gegenüber früher mehr geworden. Ich bin da gar nicht so sicher. Andererseits sind die vorgenannten Medien und Mechanismen umso mehr geeignet, wegen der großen Verbreitung und Reichweite solche dort geposteten Meinungen als Volksverhetzung zu diskreditieren.

    Was sicher auch eine Rolle spielt, ist die sich stets erweiternde Definition, was menschenfeindlich ist. Die political correctness bietet dafür viele Angriffspunkte und auch die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist so ein Fall. Eigentlich verhindert sie jegliche auch sehr berechtigte Kritik an Parteien oder anderen Gruppierungen. Jedoch sehen wir, dass gerade diejenigen, die diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufs Heftigste verurteilen, sie selber praktizieren, gegen alle, die nach deren Definition „rechts“ sind!

    Meinungsfreiheit soll nur für systemkonforme und mainstreamige linke Meinungen gelten. alle Meinungen, die demgegenüber kritisch oder ablehnend sind, fallen jedoch unter ein Zensurgebot.

    Ich war und bin immer schon aus Überzeugung ein Mitglied des Art 5-GG-Clubs, habe aber auch schon oft selbst die Erfahrung gemacht, dass meine Meinungen, die hie und da sicherlich sehr pointiert aber jedenfalls nicht diskriminierend oder hetzerisch waren, einfach ignoriert oder nach kurzer Zeit gelöscht wurden.

    Offenbar trauen sich so manche, die sich zum Art 5-GG-Club bekennen, dann doch nicht, diese Meinungen mitzutragen, in der Gewissheit, dass sie gewalt- und klagefreudigen Linken missfallen könnten, auch wenn sie mit Zahlen und Fakten objektiv hinterlegt sind.

  10. Wo immer bei Grundrechten eine Ausnahme hinzugefügt wird merkt man recht schnell dass diese Ausnahme auch Bereiche umfasst die man selbst dort nie und nimmer vermuten würde.

    Deshalb bleibt am Ende nur für die Ausnahmslosigkeit der Meinungsfreiheit zu stehen. Auch für Impfgegner, Reichsbürger, Holocaustleugner und Stalin-Verehrer. Wenn wir solchen Wirrköpfen nicht mit Argumenten, Desinteresse und Humor widerstehen können hat die Meinungsfreiheit auch keinen Wert. Dann wird selbst die Demokratie zur Farce.

  11. Jede Meinung in Deutschland ist frei, vorausgesetzt sie ist links.

  12. Das hört sich ja alles toll an, ist aber kaum wirklichkeitstauglich, da die staatliche Einmischung schon zu weit fortgeschritten ist.
    Wenn man beispielsweise frei seine positive Meinung zur AFD äußert, bedeutet das nichts anderes als:
    1) Angst um seine Familienmitglieder, sein Heim und seine Habe (Anschläge)
    2) Freifahrtschein für Schwarzrotgrüne für Beleidigung, Diffamierung und Ausgrenzung, Verleumdung und Rufmord
    3) Jobverlust oder gar keine Aussicht auf einen Job
    Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin durchaus f ü r freie Meinungsäußerung. Dann aber darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Das wird es aber. Kommt nur drauf an, wer gerade „am Ruder“ sitzt.

  13. „Oft höre ich, Meinungsfreiheit schließe keine Hassreden und Falschaussagen ein, aber genau das tut sie. Es ist die exakte Definition von Meinungsfreiheit, dass auch falsche Meinungen geäußert werden dürfen. Es gibt kein Zuviel an Meinungsfreiheit. Entweder gibt es Meinungsfreiheit oder es gibt sie nicht. So einfach ist das! “ Mehr braucht es nicht. Basta.

  14. Sind wir nicht Alle schon längst Mitglieder des Artikel 5 Clubs? Dazu braucht es keine Beitrittserklärung, keinen Jahresbeitrag (na ja 😉 )und auch keinen Vorsitzenden.

    Täglich muß ich den Quark zur Energiewende, zur Verkehrswende, zur Dieselpest, zur Migration, zur immer geringer werdenden Kriminalität, zu immer fleissiger schaffenden Migranten, zu Umweltaktivisten, zum offensichtlich debilen US-Präsidenten und Vieles mehr anhören oder sonstwie über mich ergehen lassen. Ein Ausweichen ist fast nicht möglich. Die Alternative wäre: als Eremit die nächste freie Höhle zu beziehen und mich von „der Gemeinschaft“ zu verabschieden. Also bin ich doch Clubmitglied – oder?

    Sobald ich aber anfange meinen Quark zu all dem Vorgenannten von mir zu geben, auf Twitter, auf Facebook, in den Leserkommentarspalten der MSM, stelle ich ganz schnell fest, daß dieser Artikel 5 Club ja doch ein ziemlich elitärer Haufen ist. In ihm sind nämlich nur die „Zuhörer“ versammelt, jene, die über keine eigene Basis verfügen, sich öffentlich artikulieren zu können. Dies können sie nur über von Anderen zur Verfügung gestellte Tools. Und die werden von deren Besitzern gehütet wie ein Augapfel. Diese Besitzer reden zwar ständig vom Artikel 5, sind von diesem aber soweit entfernt wie die Erde von alpha centauri.

    Wir leben nicht in einer Artikel 5 Gesellschaft, die unter Meinungsfreiheit die Freiheit des Andersdenkenden versteht. Wir leben in einer Zustimmungsgesellschaft, die Andersdenkende ausgrenzt und diffamiert, die den Artikel 5 nur noch wie eine Monstranz vor sich her trägt.

  15. Zu dem Club gehör ich auch. Ich kann leider nicht anekdotisch sagen, wie ich dort landete. Ich war nie woanders. Die Freiheit der Rede war immer das Wichtigste für mich.

    Woher weiß man, dass man nicht irrt, wenn man andere nicht mehr anhört?

  16. Ein guter Artikel mit noch besseren Schlussfolgerungen. Danke Herr Buurmann.

  17. Aufrufe zu Gewalttaten oder zur Zerstörung der Freiheitlichen Grundordnung sind in deutschland praktisch ‚zugelassen, sofern sie nur von ‚links‘ oder aus der mohamedanischen ecke kommen.
    aber wehe, sowas passiert von ‚rechts‘, vor allem wenn ein luftgewehr und ein paar knüppel im spiel sind… 😉

    sie sehen, man benötigt eben kein komplettes buch, da besagtes buch an der praktischen umsetzung scheitert.

    absolute meinungsfreiheit und gut is…, da weiß wenigstens sofort, woran ichh bin.

  18. Meinungsfreiheit erfordert Toleranz.
    Toleranz, zu akzeptieren, das es neben einem selbst und der eigenen Meinung auch andere gibt, die genauso richtig oder falsch sein können, wie die eigene.
    Und um diese Toleranz zu erlangen fordert es Bildung/Wissen die zu der Erkenntnis führt: Ich bin nur ein Teil dieser Welt und ich kann (aber muß nicht) mich irren, da mir eventuell Informationen fehlen.
    Damit schließt sich der Kreis, da nur durch die Meinungsfreiheit alle Informationen verfügbar sind.

    Leider nimmt die Menge der Menschen, die sich selbst als unfehlbar sehen -und alle andere Meinungen verteufeln, rapide zu.

    • Ach, wären doch nur Alle so tolerant wie ich. Ich, z.B., toleriere und akzeptiere jede Meinung, unter der Voraussetzung, sie stimmt mit meiner überein.
      😉

      • Das gilt leider für Mehrheiten auf allen Seiten.

      • Ich weiß 😉

        Das sollte eigentlich auch nur als ironischer Anstoß gedacht sein, den eigenen Standpunkt mal zu überdenken.

        Wobei ich zugeben muß, daß mich das immer ratloser hinterläßt. Ist die Verleugnung von Fakten eine hinzunehmende, zu tolerierende, Meinung? Ist die Verfolgung einer Ideologie, unter Ausserachtlassung jeglicher Beweise, die die Ideologie ad absurdum führen, eine zu tolerierende Meinung? Liebe, Glaube, Hoffnung schlägt Fakt: ist das eine zu tolerierende Meinung? Solange diese Meinungen im Hinterzimmer oder am Stammtisch verbreitet werden, kann ich die sehr gut tolerieren. Wenn sie jedoch zum Mainstream werden und Wohl und Wehe eines ganzen Landes bestimmen, dann ist es auch meine Toleranzschwelle überschritten. Falls nicht:

        Dann sind wir ganz schnell bei der „Idiokratie“ von der Dushan Wegner hier geschrieben hat.

  19. An den Urteilen ist klar erkennbar das die linksgrüne Intoleranz mit ihrem Antisemitismus in den Gerichten angekommen ist.

  20. Sehr gut, H. Buurman.

    Wahrscheinlich würden Sie heute auch keine Anzeigen mehr gegen den Rentner erstatten.

    Vielleicht noch kurz zur Ergänzung. In jedem Hass steckt ja auch die Bereitschaft zur körperlichen Gewalt. Wieweit ein wütender, hassender Mensch noch von der Hemmschwelle zur Gewaltausübung entfernt ist, lässt sich deutlich leichter erkennen wenn man ihn reden lässt. Und, das äußern von Hass kann auch den Druck im Kessel verringern.

    Dennoch gilt diese Feststellung lediglich für Einzelne. Wegen der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, muss der Staat allerdings Grenzen setzen, insbesondere wenn sich Gruppen entsprechend radikal äußern. Dann muss die Justiz aber auch in allen Fällen mit dem gleichen Maß messen und urteilen.

    Leider ist das in diesem Land nicht mehr gewährleistet, wie wir in den letzten Jahren mehrfach erleben durften.

  21. “Denn Sie hassen am Andersdenkenden nicht nur die andre Meinung, zu der er sich bekennt, sondern auch die Vermessenheit, selbst urteilen zu wollen; was sie ja doch selbst nie unternehmen und im Stillen sich dessen bewusst sind.”
    Arthur Schopenhauer

    Wie beurteilen Sie denn die systematische staatliche Einflussnahme auf das Internet?
    https://www.youtube.com/watch?v=R5Xz1BYjC4U

  22. manipulieren muss es natürlich lauten….. wäre besser, wenn man Gelegenheit zur Korrektur hätte TE.

  23. Gut beobachtet. Die Willkür findet immer eine Legitimation in jedem Mäntelchen. Man höre sich nur die „Empörten“ im Bundestag an. Ganz schlechte Schauspieler. Aber welcher normale Zeitgenosse hat Lust und Muße und Intellekt das Thema Meinungsfreiheit wie Gerd Buurmann zu sezieren?
    Schaue und höre man sich die Politiker, die Meinungsmacher, ÖR-Informationsbeauftragten und die so informierten aufgeklärten Bürger an. Was bleibt ist ein Kopfschütteln und großes Erstaunen mit welchen unterirdisch schlichten Mitteln sich Menschen manipulieren lassen. Ein Blick zurück, es war immer so. Der Mensch ist die Krönung des Dämlichen. Nur Hunde lassen sich noch leichter manupuliern – mit Leckerlies. Aber Hunde sind ja auch die besten Freunde des Menschen. Na dann.

  24. Gedankenfreiheit setzt Meinungsfreiheit voraus:
    „Ohne freien Gedankenaustausch kann es keine wirkliche Gedankenfreiheit geben. Die kritische Diskussion ist Grundlage des freien Denkens des einzelnen. Das bedeutet, dass ohne politische Freiheit Gedankenfreiheit unmöglich ist.“

    Karl Popper

  25. Eine erstaunliche Toleranz.
    Für mich ist zwar Meinungsfreiheit eher die Freiheit, eine Meinung zu haben als Menschen zu beleidigen und Verständigung mit anderen über Hass kann diesen Hass noch verfestigen und also, Nein, ich finde es schade, dass Sie sich nicht durchsetzen konnten, Herr Buurmann.
    In den von Ihnen geschilderten Fällen kann ich schlicht nichts nachvollziehen.
    Deshalb wünsche ich mir auch viele Prominente am 9. November und ganz sicher prächtige Synagogen neben den jetzt erstehenden Moscheen.
    RESPEKT

    • „Für mich ist zwar Meinungsfreiheit eher die Freiheit, eine Meinung zu haben als Menschen zu beleidigen und Verständigung mit anderen über Hass kann diesen Hass noch verfestigen…“

      öhm…,

      wie stelen sie sich denn bitte die praktische umsetzung eines ‚verständigungs-verbots‘ vor?

  26. Es kann kein Recht einer Person auf Meinungsfreiheit geben. Denn dann wäre die Person nicht frei und außerdem die Meinungsfreiheit keine Freiheit, sondern ein Recht. Ein Recht wird immer von jemand anderem abhängig. Kant, Hume und de Jasay unterscheiden hier deutlich.

    Der Artikel wäre klarer, wenn er zwischen Freiheiten und Rechten unterscheiden würde. Zwischen Freiheiten und Rechten besteht nämlich ein großer Unterschied. Ein Recht zu einer Handlung wird von einer anderen [freien] Person gewährt. Ein Recht auf eine Freiheit ist ein Widerspruch in sich, denn dann wäre die Freiheit nicht frei, sondern von jemand anderen abhängig.

    Nur durch ein Handeln einer Person können doch die Freiheiten (!) einer anderen verletzt werden, die körperliche Unversehrtheit zum Beispiel ist eine solche Freiheit. Wie kann der Körper einer Person objektiv durch eine Meinung verletzt werden?

    • Rechte können auch gottgegeben sein. Oder von der Natur. Aus einem (fiktiven) Gesellschaftsvertrag herleiten. Freiheit ist dann ein solches Recht. Ein Recht a priori, wobei Sätze a priori für die Philosophie das sind, was Axiome in der Mathematik darstellen.
      Irgendwo muss man nämlich ansetzen, sonst verliert sich jeder Gedanke im ontologischen Nirvana. Das gilt letztlich eben auch für Kant. Ohne Freiheit (der Entscheidung) führt Kants erkenntnistheoretischer Formalismus nirgendwohin. Ob man das Baby jetzt Naturrecht, Satz a priori, Axiom oder Rosebud nennt, ist irrelevant.

      • Ein A priori Satz ist: „Der Mensch handelt“. Dieser Satz läßt sich nicht ohne Selbstwiderspruch widerlegen. (vgl. Ludwig von Mises bzw. Österreichische Schule). In diesem Satz haben Sie die Motivation für eine Handlung als Ausgangspunkt, die Handlung selber und die Folgen einer Handlung, die letztendlich aus der Motivation rührt. Dies nennt man Freiheit. Freiheit gilt für jeden Menschen gleich.

        Die Geschichten über den Gesellschaftsvertrag sind Märchen, denn sie haben den Zweck einen Staat zu legitimieren, schließlich wurden diese Märchen erfunden, nachdem es schon einen Staat gab. Ähnliches gilt für das Naturrzustand. Kein vernüftiger Mensch würde seine Waffen an einen Monopolisten abgeben, wird er doch dadurch zu einem lohnenswerten Beuteobjekt.

        Ähnliches gilt für gottgebene Rechte, sie sind Erfindungen desjenigen, der sie niederschreibt. „Alle Sicherheiten in der Erkenntnis sind selbstfabriziert und damit für die Erfassung der Wirklichkeit wertlos.“ (Hans Albert, Traktat über kritisache Vernunft, 1968; 5. Aufl. 1991)

        Der stilisierte moralische Gehalt der „natürlichen Rechte“ ist Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Rechte sind keine natürlichen moralischen Ideen, sondern echte vom Menschen geschaffene Instrumente, von denen erwartet wird, dass sie mit der menschlichen Natur in ihrer ganzen Vielfalt fertig werden. Rechte sind jedoch unvollkommen. Sie sind von Menschen gemacht, aber ihre Konstruktion nähert sich bestenfalls dem, was die menschliche Natur von ihnen erwartet. Die Rechte, die nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sondern auf Autorität, die wiederum von der Legitimität abhängt, sind von besonderem Charakter. Ihre Durchsetzung hängt nicht von den Rechteinhabern (die direkt an ihrer Aufrechterhaltung interessiert sind) ab, sondern von der hohen Autorität, wie dem König oder der Republik, die allein in der Lage sind, dieses Recht durchzusetzen. Ich bin der Meinung, dass allein die auf Freiwilligkeit beruhenden Rechte den Namen von Rechten verdienen . (vgl Anthonxy de Jasay, „There Are No Natural Rights“ erschienen am 01.01.2018 bei Liberty Fund, Inc. auf http://www.econlib.org. )

    • „Ein Recht auf eine Freiheit ist ein Widerspruch in sich, denn dann wäre die Freiheit nicht frei, sondern von jemand anderen abhängig. “

      öhm falsch, eben weil es keine rechte sind. es sind grundrechte(!) in der funktion eines schutz des staatsbürgers gegenüber dem staat.

      „Ein Recht auf eine Freiheit ist ein Widerspruch in sich, denn dann wäre die Freiheit nicht frei, sondern von jemand anderen abhängig. “
      kann es sein, das sie unter freiheit anarchie verstehen?

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