Heiko Maas hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz gesagt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz = NetzDG vorgestellt. Dieser nicht ganz leicht lesbare Titel steht für die Aktion gegen „hatespeech“, den Feldzug gegen „Hasskriminalität“, übrigens eine neue Untergruppe der Kriminalität, die sich vornehmlich auf die Gesinnung – nämlich Hass – bezieht. Demnach haben Betreiber von sozialen Netzwerken, die mehr als 2 Mio. registrierte Nutzer haben, rechtswidrige Äußerungen zu unterbinden. In § 1 Abs. 3 NetzDG – E heißt es:
„Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.“
Beschwerden gegen diese Inhalte sind innerhalb von 24 Stunden zur Kenntnis zu nehmen, „offensichtlich rechtswidrige“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen und nicht offensichtlich rechtswidrige innerhalb von 7 Tagen.
Die gelöschten Inhalte müssen nach § 3 Abs. 2 NetzDG – E zeitlich unbegrenzt gespeichert werden und der Betreiber muss den Inhalt des Netzwerkes aktiv nach weiteren Kopien der Inhalte durchsuchen.
Verstößt ein Betreiber von sozialen Netzwerken gegen eine der Pflichten, so können Geldbußen bis zu 5 Mio. € gegen ihn verhängt werden, wobei das Amtsgericht (ohne weitere Rechtsbehelfe) dafür zuständig sein soll. Nach § 4 Abs. 3 NetzDG – E kann der Verstoß gegen die Pflichten auch dann geahndet werden, wenn er nicht im Inland begangen wurde.
Vermutlich wird dieses Gesetz unter dem Oberbegriff „Meinungsfreiheit“ heiß diskutiert werden, viele werden sich in ihrem Grundrecht aus Art. 5 GG verletzt fühlen und „Zensur“ beklagen. So eingängig das ist, man dürfte damit aber auf das falsche Pferd setzen.
Grundsätzlich sind Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat. Wenn dieser durch einen Akt hoheitlicher Gewalt (sei es Gesetz oder Urteil) in die Rechte des Bürgers eingreift und dieser selbst, gegenwärtig und unmittelbar davon betroffen ist, kann er Verfassungsbeschwerde einreichen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt also nicht Facebook und Twitter gegenüber, denn diese sind nicht der Staat (nur noch mal zur Erinnerung). Twitter ist übrigens auch dann kein Staatsorgan, wenn es als Pressestelle von Präsidenten eingesetzt wird.
Im Verhältnis Betreiber und Nutzer stehen sich also zwei Private gegenüber, in diesem Verhältnis gelten Grundrechte grundsätzlich nicht. Zwischen Privaten gelten die vertraglichen Bedingungen, danach ist das Entfernen zumeist ohne Probleme möglich. Als Beispiel sei hier ein kurzer Auszug der Facebook – AGB erwähnt:
Schutz der Rechte anderer Personen
Wir respektieren die Rechte anderer und erwarten von dir, dass du dies ebenfalls tust.
- Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person verletzen oder auf sonstige Art gegen das Gesetz verstoßen.
- Wir können sämtliche Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest, entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen diese Erklärung bzw. unsere Richtlinien verstoßen.
Es ist also etwas anderes, ob ich vor dem Brandenburger Tor etwas sage oder in social medias. In der staatlichen Öffentlichkeit schützen mich die Grundrechte, in der privaten Öffentlichkeit werden Rechte und Pflichten vertraglich/durch AGB geregelt. Weder vor dem Brandenburger Tor noch bei Twitter etc. sind aber Straftaten erlaubt!
In Frage käme allenfalls eine mittelbare Wirkung der Grundrechte, dass also die Betreiber zu Handlangern des Staates gemacht werden, um missliebige Meinungsäußerungen zu untersagen. Ob das hier der Fall ist, mag eine interessante Rechtsfrage sein, ist aber ein Fass, das man an dieser Stelle besser nicht aufmachen sollte. Ganz grundsätzlich sollten wir uns vor Augen halten, dass Freiheitsrechte nicht bedeuten, dass man machen kann, was einem gefällt. Sie gelten und galten nie schrankenlos und stets auch nur gegenüber dem Staat, weil alles andere nun einmal Privatautonomie ist. Mit allen Konsequenzen.
Dass die Betreiber in ihren Rechten, auch möglicher Weise Grundrechten (z. B. Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 GG durch Eingriff in den eingerichteter und ausgeübten Gewerbebetriebs, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes von Art. 3 GG durch „Bagatellgrenze“) tangiert sein können, steht auf einem anderen Blatt. So müssen sie unfreiwillig einen neuen Geschäftszweig, nämlich Rechtsdienstleistungen, einrichten, wobei die geschätzten Kosten für die Unternehmen bei 28 Mio. liegen. Das stellt einen erheblichen Eingriff auch in die unternehmerische Freiheit dar. Angesichts der Tatsache, dass nur Betreiber mit mehr als 2 Mio. Nutzern verpflichtet werden („Bagatellgrenze“), fragt sich, wieso 1,9 Mio. Nutzer, die „Hasskommentare“ äußern, irrelevant sein sollen.
Ebenso scheinen selbst die Entwurfsverfasser an der Vereinbarkeit mit EU-Recht zu zweifeln. So ist zweifelhaft, ob die kurzen Löschungsfristen (24 Stunden bei offensichtlicher, 7 Tage bei nicht offensichtlicher Rechtswidrigkeit, wobei ungeklärt ist, was „offensichtlich“ ist) und die aktiven Nachforschungsfristen nicht gegen die e-commerce-Richtlinie verstoßen. In der Begründung wird ausgeführt:
„Hilfsweise besteht auch außerhalb des von der e-commerce-RL vorgehaltenen Instrumentariums Spielraum für nationale Regelungen. Zwar enthält Artikel 3 Absatz 2 e-commerce-RL ein grundsätzliches Verbot für die Mitgliedstaaten, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat aus Gründen einzuschränken, die in den sogenannten koordinierten Bereich fallen. Dazu gehören nach Artikel 2 Buchstabe h Ziffer i 2. Spiegelstrich e-commerce-RL unter anderem die von einem Diensteanbieter zu erfüllenden Anforderungen in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit eines Dienstes der Informationsgesellschaft, beispielsweise Anforderungen betreffend das Verhalten des Diensteanbieters, Anforderungen betreffend Qualität oder Inhalt des Dienstes sowie Anforderungen betreffend die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters.
Hiervon dürften auch die im Entwurf vorgeschlagenen Betreiberpflichten bei sozialen Netzwerken erfasst werden.“
Aber in diesem Fall sei eine Ausnahme zulässig, denn es
„… ist notwendig, um Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen und zu verfolgen. So wird das friedliche Zusammenleben der freien, offenen und demokratischen Gesellschaft in Deutschland geschützt.“
Ob das einer gerichtlichen Überprüfung stand hält, sei dahingestellt.
Gerade zu obskur wird das ganze, wenn zwecks Darlegung der (natürlich niedrigen!) Kosten des Gesetzes für den Steuerzahler ausdrücklich dargelegt wird, dass mit ca. 25.000 Anzeigen zu rechnen ist, wobei die meisten nach Ansicht des Justizministeriums unbegründet sein werden. Insgesamt wird mit 500 Bußgeldverfahren gerechnet.
Und für 500 Fälle sind geschätzt 4 Mio. € an Kosten für den Steuerzahler und 28 Mio. € für die Unternehmen doch gar nichts. Wer würde das nicht als verhältnismäßig ansehen! Außerdem kann man mit etwas Glück Millionen Euro wieder holen, denn bei der möglichen Höhe der Bußgelder, die ein Amtsrichter festsetzen kann (ohne Rechtsbehelfe natürlich), kann das fast schon lukrativ werden.
Wenn also die Auffassung vertreten wird, Herr Maas sei maßlos, dann weiß man, was gemeint ist.
Annette Heinisch studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank – und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht.
Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.
Verdi. kann da helfen.
Eigentlich erübrigt es sich, zu Maas noch irgendetwas zu sagen. Der Mann vergewaltigt den Rechtsstaat in einer Art und Weise, wie man es in der BRD noch nicht erlebt hat und nur aus totalitären Bananenrepubliken kennt. Das Ziel muss seine Ablösung sein. Und da fokussiert sich der Blick auf den 24.11.2017.
Das Netzdurchsetzungsgesetz wird sich noch als StaatsZERSETZUNGSgesetz erweisen
Sehr interessanter Kommentar, Herr MarHel!
Bei mir belebt die Stellungnahme des Richterbundes alte Vorurteile gegen diesen Berufsstand.
Kam das Motto von Mao „Bestrafe einen, erziehe hundert“?
Kulturrevolution ante portas.
Ach MarHel, Sie wissen doch so gut wie jeder andere hier, das es dem maaslosen darum doch überhaupt nicht geht. Gegen Beleidigunt etc. kann man sich ja auch so wehren.
Dem geht es um tiefrote Gesinnungsethik.
Verfassungswidrig ist für diesem Rohrkrepierer noch eine sehr milde umschreibung. Für Maas scheit es überhaupt keine Grundrechte mehr zu geben. Oder nicht nur bei BMW am Band wird gekifft und gertrunken…
Da war es auch noch ne andere SPD, auch mit anderem Führungspersonal….
Der Gesetzentwurf arbeitet mit einem unbestimmten Rechtsbegriff („offensichtlich“) und einem Bußgeld für den Fall eines Verstoßes. Wie wird sich das Medienunternehmen im Zweifel verhalten? –
Na, es wird vorsichtshalber alles löschen, was möglicherweise zu einem Bußgeld führen würde. Damit wird im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit entschieden werden.
Das Schlimmste an diesem Gesetzentwurf ist, dass es ein Tabu bricht und damit nur den Einstieg in mehr darstellt! Künast tönt schon: „Nur Strafbares strafen ist zu wenig!“ Rot-Rot-Grün, mir graut vor Dir!
Betroffen sind übrigens nur kommerzielle Plattformen. Die linke Plattform zur Verabredung von und zum Prahlen mit Verbrechen, Indymedia, bleibt straffrei und läuft und läuft…
Gute Denkansätze! Genial die Idee des „Parallelbook“ für im Sinne des neuen Gesetzes zweifelhafte Posts: „Maasbook I“ bis 1,9 Mio Mitglieder; „Maasbook II“ für die nächsten 1,9 Mio; usw. usw.! Im übrigen gibt es schon das russische soziale Netzwerk VK, in dem neben vielen anderen auch der kürzlich verstorbene und auf FB mehrfach gesperrte Udo Ulfkotte – ersatzweise – unterwegs war. Und ob VK von der deutschen Justiz belangt werden kann bzw. sich von Maas & Co. erpressen lässt, scheint eher zweifelhaft!
Ich finde den Gesetzentwurf gut.
Endlich werden dann diese SOZI Medien verpflichtet, die Beleidigungen der Politiker gegen unsere Bürger zu löschen.
z.Zt. sind von Erdogang geschätze 400.000 Hetzbeiträge im Internet, gegen Deutschland und Personen der Bundesregierung im Umlauf. Jeden tag weden neue Veröffentlicht. Ich bin gespannt, wann die ersten bußgelder gegen Herrn Erdogan, bzw. die Unternehmen gestellt werden, die diese Hetze im netz verbreiten.
Interessant finde ich die Argumentation, dass es sich bei dem Verhältnis Kunde zu social media um ein privates Verhältnis handelt. Damit wird die Ungültigkeit der freien Meinungsäußerung begründet.
Für mich heißt das, dass die Kommunikation in diesen Netzwerken dann ja zwangsläufig auch „privat“ sein muss. Wieso darf der Staat dann in eine private Kommunikation eingreifen und sie strafbewehren?
Das wäre ja so, als wenn meine Partygespräche, wenn sie politisch sind und nicht der pc entsprechen, plötzlich strafbar wären und der Hausherr, der diese Party ausrichtet, plötzlich dafür Strafe zahlen müsste, weil er dieses Gespräch nicht unterbunden hat! Denn auf einer Party erreiche ich auch viele Leute, die evtl. Multiplikatoren meiner Meinung sind und sie an viele andere weitertragen.
Das ist der nächste Schritt zum Spitzelstaat, ich sags euch! Gibt es dann demnächst auch ein Gesetz, dass jeden verpflichtet, system- und regierungskritische Äußerungen zu melden und den Äußerer zu denunzieren? Das ist und war schon immer linke sozialistische Praxis! Lassen wir nicht zu, dass diese Zeiten wiederkommen. Sie führen direkt in den (nein, nicht National. sondern diesmal) Internationalsozialismus! Und der wird angesichts der heute technischen Möglichkeiten noch viel schlimmer sein als der Vorgänger!
Was ist eigentlich Hasskriminalität , hat Maas eine Definition dazu oder muss jetzt jeder Jura studieren, damit er weiß, was er sagen/schreiben darf und was nicht ?
Und warum gibt es Hasskriminalität erst seit neuester Zeit ? Hass gab es meines Wissens schon immer , warum merkt man das jetzt erst, so kurz vor der BTW ?
Was ist mit denen, die mit Messern und mit Macheten unterwegs sind und bestimmte Absichten haben, die nicht gerade das Gegenteil von Hass ausdrücken ?
Komisch auch, dass sonst keine Gesetze vor der BTW mehr verabschiedet werden, siehe auch Doppelpass, das sagte Merkel sinngemäß , dass müsse man bis zur nächsten Legislaturperiode so lassen .
Viele vermuten schon jetzt eine Einseitigkeit der verfolgten und bestraften Hasser, wir werden sehen, wie ernsthaft Hasskriminalität auf allen Ebenen verfolgt wird.
Ich glaube schon jetzt, es geht nur in eine bestimmte Richtung.
Leider bleibt auch bei diesem Artikel im Dunklen, was mit „Hassreden“ überhaupt gemeint ist. Beleidigung und in Deutschland auch die sogenannte Volksverhetzung, sind ohnehin strafbar. Was ist jetzt also neu?
Dieses ganze Gerede über Hate speech erzeugt eine kolossale Verunsicherung. Das dürfte dann aber schon die Hauptwirkung sein, denn ich vermute mal, dass substanziell nicht mehr dahinter ist, als die übliche heiße Luft.
Jetzt habe ich doch mehrfach statt „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ gelesen.
Das Schimpfen auf Maas ist zu kurz gedacht. Es sind die Regierung und die sie stützenden Parteien, also alle Parteien des Bundestages, die für diese Politik verantwortlich sind. Wenn Frau Merkel dies nicht wollte, würde es nicht geschehen. Und dazu sind – wie man sehen wird – große Kreise des Medienestablishments und der Kirchen ebenfalls Befürworter dieser Art von Maulkorb. Es ist die diktatorische Mehrheit, die Mehrheit des „juste milieu“, die hier zuschlägt. Herr Maas ist nur ausführendes Element, eine kleine Nummer.
Hat dann ‚Facebook II‘ keine ‚registrierten‘ User mehr, vor allem keine Millionen? Ist dann lediglich eine große öffentliche Tafel (um nicht Toilettentür zu schreiben)? Die Werbung bekommen sie über andere Fußabdrücke trotzdem einigermaßen gezielt an die User.
Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz.
Nach „Durchsetzen“ kommt „Zersetzen“.
So ging man schon immer in totalitären Systemen mit mißliebigen Strukturen um.
Es wird Zeit für ein Maashaftbarmachungsgesetz (MaasHG).
Ein wichtiger Beitrag zur Klärung des Gesetzentwurfs, sehr geehrte Frau Heinisch, vielen Dank. Die Unverhältnismäßigkeit der Fristsetzungen, Strafmaße und des Aufwands sind augenfällig, die Einführung eines Sammelstraftatbestandbegriffs „Hasskriminalität“ ist sehr fragwürdig und zeugt -ja- von Gesinnung.
Offensichtlich versucht Maas hier regierungsgenehme Dritte (Kahane & Co., steuerfinanziert!) als Beschwerdeführer (=Denunzianten) durchzusetzen und mit deren Hilfe eine Drohkulisse aufzubauen, die zu angstgesteuerten Lösch- und Sperraktionen bei den großen Medienplattformen führen sollen.
Denn für eine juristisch kompetente Beurteilung der Beschwerden von Kahane & Co. bedarf es entsprechend qualifizierten und teuren Personals. Und selbst dann bleibt das Risiko mit dem Amtsrichter. Gibt man diesen Beschwerden aber routinemäßig sicherheitshalber statt, erspart man sich Kosten und Ärger. Die Denunzianten werden auf diese Weise mittelbar zu Zensoren.
Es gibt keinen „Sammelstraftatbestand Hasskriminalität“. Es wird lediglich aufgezählt, bei welchen strafrechtlichen Tatbeständen (eine überraschende Vielzahl, die durch solche Äußerungen erfüllt sein können!) eine Löschungspflicht in Betracht kommt.
Hasskriminalität gibt’s gar nicht. Gemeint sind abweichende Auffassungen.
Dies wird die Gesellschaft weiter spalten. Die Regierungskonformen werden weiter auf Twitter und Facebook kommunizieren, die Regierungskritischen werden sich dort zurückziehen und andere Kommunikationsräume suchen und finden. Das jetzige Establishment wird sich wahrscheinlich länger halten, aber die unterdrückte Wut auf dieses Establishment wird steigen. Abweichende Meinungen werden noch mehr stigmatisiert als vorher; die Angst davor, sich politisch zu äußern, wird sich noch intensivieren. Wichtiger noch: Die Fähigkeit der Deutschen zu einer rationalen politischen Auseinandersetzung, die in dieser romantischen bis fanatischen Nation noch nie sehr hoch war, wird weiter geschwächt.
„offensichtlich rechtswidrige“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen und nicht offensichtlich rechtswidrige innerhalb von 7 Tagen.
Bisher gab es in Deutschland Gerichte, die feststellten, ob etwas offensichtlich rechtswidrig ist, oder nicht offensichtlich rechtwidrig ist, oder gar nicht rechtswidrig ist.
Nun sollen das also zukünftig die Betreiber von sozialen Netzwerken feststellen und entscheiden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den deutschen Gesetzen vereinbar ist.
Man kann in sozialen Netzwerken löschen so viel man will, meine Gedanken sind nicht löschbar.
bereits seit dem 13. Jahrhundert: „Die Gedanken sind frei …“
„… ist notwendig, um Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen und zu
verfolgen. So wird das friedliche Zusammenleben der freien, offenen und
demokratischen Gesellschaft in Deutschland geschützt.“
Natürlich. Ganz sicher meint Maas damit AUCH die brutalen, absolut menschenverachtenden, zutiefst rassistischen und offen zu Gewalt gegen „Ungläubige“, sprich: Deutsche, aufrufenden Kommentare unserer moslemischen Mitbürger?
Muß ja…..
Ja, Herr Maas genießt sie schon, die totale Handlungsfreiheit.
Inzwischen sehe ich die sehr offensichtlichen verzweifelten Versuche, die „falsche“ Meinung in DE zu unterdrücken – egal wo, egal wie, teilweise gelassen.
Je mehr den Menschen „das Maul verboten“ wird, desto größer werden die Aggressionen, ja, die Wut.
In der Öffentlichkeit seine Meinung zu äußern, egal wie sachlich, wie moderat, ruft sofort evtl. mithörende Gutmenschen auf den Plan, die sich nicht enblöden mit den üblichen „Keulen“ alles niederzuschreien, offen zu bedrohen.
Im Internet wird zensiert, gelöscht was das Zeug hält.
Wut und Aggresssionen unter der vermeintlich ruhigen geht-mich-alles-nichts-an-Oberfläche wachsen und brodeln – das sehe, spüre und höre ich jeden Tag.
Es wäre toll, wenn sich diese unterschwellige Wut mal öffentlich äußern würde. In Form von Demos mit zig tausenden Teilnehmern zum Beispiel. Aber nee, rechts ist pfui bäh. Als ich jung war, gab es wenigstens richtig Seife von der Presse für die Regierung, wenn was schief lief und die ÖR haben sich zumindest bemüht, neutral zu berichten. Heute? Alles genau andersrum, die ÖR machen Gehirnwäsche und gemeinsam mit Politk, Gewerkschaft, Kirchen und NGOs Stimmung für den sogenannten „Kampf gegen rechts“. Die früheren linken Revoluzzer sitzen dick und bräsig in allen Institutionen und bringen mit Zensur und Antifa die Bürger auf ihre Linie. Der einzelne deutsche Bürger, der seine Familie und sich selbst nicht an Existenz und Leben gefährden will, darf nichts „falsches“ sagen. Sonst ab an den Pranger, Nazi, Leben verpfuscht.
„Es wäre toll, wenn sich diese unterschwellige Wut mal öffentlich äußern würde.“
So wird es kommen, das meine ich – wie und in welcher Form, wird sich dann zeigen, mögen es ’nur‘ Demos sein.
Das wäre schon viel in der heutigen Zeit. Vor über 100 Jahren hätte man noch zur Mistgabel gegriffen und damit aufgeräumt. Aber bei dieser gegenderten, weichgespülten Gesellschaft?
Zu Zeiten Adenauers gab es auch noch viele konservative Medien. Vor allem auch im Radio. Die politische Auseinandersetzung zwischen den Parteien lief ganz anders ab als heute. Da sind im alten Bundestag der Bonner Republik auch schon mal die Fetzen geflogen. Es gab eine tatsächlich vorhandene Opposition mit anderen Standpumkten und Zielen.
Heute ist das eigentliche Problem, daß es den Politschranzen nicht so sehr darauf ankommt wer den Kanzler stellt, sondern daß sie ihre Pfründe grundsätzlich verteidigen können. Sie wollen einfach alles unter sich aufteilen und machen nach außen noch ein bisschen Show, von wegen unterschiedliche Programme und so. In Wahrheit sind sie sich einig und arbeiten mit vereinten Kräften an dem Ziel, den Bürger auf nur noch zwei Dinge zu reduzieren: zahlen und Mund halten. Und die sogenannte Elite kann es sich leisten, den Bürger auszunehmen und zu verachten, denn sie hat die EU. Die sorgt immer für all ihre elitären Clubmitglieder.
Ich gehe nicht mehr auf Demos. Die realen Nutzen dieser Veranstaltungen sind die Gewinnung von Videomaterial für staatliche Organe und die gelenkte Entladung aufgestauter Emotionen da, wo es keinem wehtut.
Die sich beschleunigende Flucht der Millionäre und Leistungsträger aus den politischen Idiotenhochburgen Europas ist mittelfristig deutlich effektiver: „And Atlas shrugged.“
Tut mir leid, aber ich halte das System nicht mehr für therapierbar. Fast könnte man sich wünschen, dass der neue Heiland Schulz tatsächlich Kanzler wird, um das ganze politische Schmierentheater einer beschleunigten Entsorgung zuzuführen.
Stimmt! Demonstrationen bringen nicht viel, es sei denn, sie überschreiten eine kritische Masse und haben materielle Nebenwirkungen. Zu Details fragen Sie bitte Ihren Steinewerfer oder Molotow-Cockail-Experten 😉
Es gibt Tage, da wünsche ich mir dasselbe. Dann wieder kann ich einfach nicht glauben, was sich hier vor unser aller Augen abspielt und niemand rührt einen Finger. Mittlerweile bin ich überzeugt, daß die ÖR ein wirklich großer Teil des Problems sind. Wenn man die Gehirnwäsche von heute auf morgen abstellen würde und stattdessen die Fakten über die Kriminalität und die täglichen Gewalttaten gegen die deutsche Bevölkerung dokumentieren würde, dann würden sich mit Sicherheit viel mehr Leute aufregen und auch wehren.
Leider wird Hass immer wieder nur einseitig bekämpft, oder gibt es schon Ansätze dass Sätze wie : “ Tötet sie, wo immer ihr sie trefft “ auch aus dem Koran entfernt wird ?
Fällt unter bunte Religion…
Die Problematik beginnt schon viel früher, denn wo und wie ist „Hass“ definiert? Und von wem?
Hass ist definiert als „eine sehr starke und tiefe Abneigung gegen Menschen oder bestimmte Zustände.“
Insofern ist Hass also eine durchaus akzeptable Gemütsregung! Darf ich etwa nicht eine sehr starke und tiefe Abneigung gegen einen Kindermörder oder -schänder oder islamistische Mörderbanden empfinden? Oder gegen kriminelle Handlungen von Regierungen? Das alles soll jetzt verboten werden?
Da weiß man doch gleich, wohin der Zug fahren soll! System- und regierungskritische Äußerungen und Handlungen, selbst wenn sie angemessen sind, sollen erst als Hass diffamiert und dann aufgrund dieser Diffamierung strafbar werden!
DAS ist der wahre Hintergrund, und er entspricht zutiefst den politischen Praktiken von sozialistischen und kommunistischen Unrechtsstaaten! Deshalb ist es nicht von ungefähr, dass diese Initiativen von der SPD kommen, die sich in Zukunft besser SLD nennen sollte, Sozialistische Linke Deutschlands. Denn mit Demokratie hat diese Partei immer weniger zu tun!
LSD = Linke Sozialisten Deutschlands
Nicht zu vergessen die aufrufe zur Gewalt gegen die AfD, z.B. von einem Stegner, SPD, oder indirekt auch Martin Schulz.
Wer dem Volk das Maul verbieten will, der wird bald feststellen, dass er selber was aufs Maul bekommt!
Dr. Maaslos (wahlweise: Erfolglos),
oder wie ich lernte die Zensur zu lieben….
Der Mann ist doch nicht allen Ernstes Jurist ? M.E. so sehr wie T. zu Guttenberg eine Doktorarbeit selbst geschrieben hat. Er ist eine Bedrohung für die freie Meinungsäusserung.
Und was er für ein Jurist ist! Ein richtiger Alois Eschenberger! 🙂
(Wer Alois nicht kennt -> Googlen hilft! 😉 )
Also wenn KGE mal wieder ein tweet von the Donald nicht passt, weil er angeblich rassistisch und frauenfeindlich ist, dann beschwert sie sich bei Twitter und schwupps muß Twitter den Donald zensieren und ihn löschen? Also wie war das noch mit den „psychisch gestörten Einzeltätern“?
Seltsam, die Väter des Grundgesetzes haben doch genau dies zu verhindern versucht mit Gewaltenteilung und Presse als 4. Gewalt.
Und trotzdem lässt sich heute Demokratie genauso einfach abschaffen wie damals, nachdem die Exekutive einfach alle anderen Gewalten mit den eigenen Leuten besetzt hat.
Da habe die Väter des Grundgesetzes wohl doch einiges übersehen. Vielleicht sollten Richter und Journalisten durch einen Zufallsgenerator und nur für kurze Zeit ausgewählt werden? Und auch die Parlamentarier könnten per Zufallsgenerator einfach aus den Wählern einer Partei bestimmt werden.
Die Qualität würde darunter sicher nicht leiden, angesichts heutiger Politik, Rechtspflege und Medienarbeit. Die Demokratie aber gewaltig gewinnen.
„Niemand hat die Absicht die Meinungsfreiheit abzuschaffen.“
Wo hab ich nur Ähnliches schon mal gehört ?
>Wenn dieser durch einen Akt hoheitlicher Gewalt … in die Rechte des Bürgers eingreift und dieser selbst, gegenwärtig und unmittelbar davon betroffen ist, kann er Verfassungsbeschwerde einreichen.<
Kann er. Doch werden diese Beschwerden jetzt regelmäßig vom BVerfG als 'unbegründet' zurückgewiesen.
Maasi, der Wutminister, treibt den deutschen Sonderweg der Gleichschaltung und Isolation auf die Spitze. Er will die Bevölkerung einschüchtern. Deren Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unterbinden. Man darf jetzt gespannt sein, wie er und sein Zurichtungsapparat die Hassbotschaften der Religion of Piece davon ausnimmt.
Deutschland verkommt zu einem sinisteren Hinterhofstaat, beherrscht von fragwürdigsten Figuren. Und wie jedesmal zuvor in der deutschen Zeitgeschichte, erweist sich die Justiz als williger Helfer.
Noch immer steckt mir der Schrecken in den Gliedern, bei der Vorstellung, die wahre Merkel hätte die US-Wahl gewonnen. So jedoch ist die groteske deutsche Regierung allein auf weiter Flur. Nur die Brüsseler Spesenritter noch im Gefolge.
Und wenn unter diesem Druck in die eine Richtung dann übermäßig „gründlich“ gelöscht wird, hat das Gesetz seinen Zweck exakt erfüllt.
Was aber geschieht, wenn sich nun ein soziales Medium etabliert, das weniger als 2 Millionen registrierte Nutzer hat? Geht dann schon das Nachbessern los?
Für so ein „wildes hirnloses“ Vorgehen seit 2 Jahren, Motto, die Dummheit in ihrem Lauf hält niemand auf, wird der liebe Herr Minister irgendwann mit Sicherheit irgendwo, irgendwie aber auch eine Quittung kriegen. Die Sache als solche ist oder besser macht, wie alles von diesem Herren, sprachlos, Ende.
Wäre ich ein SocialMedia-Betreiber, den dieses Ungesetz betreffen würde, würde ich sofort mein Portal für Deutschland schließen. Da müsste ich eben auf etwas Umsatz verzichten – na und. Ich hätte doch weltweit noch genügend viele User.
Und Nebeneffekt: Vielleicht würde das eventuell mal in Deutschland zu einer Demo gegen diesen „Neo-Gesinnungsterror“ führen – also vielleicht, möglicherweise, eventuell, wenn es nichts kostet und nicht zu lange dauert… :0)
Mal wieder „Maas“-typisch: Gut gemeint, aber nicht (ganz so) gut gemacht und „much ado about nothing“…
Irgendwann wird sich dieses Gesetz gegen die richten, die es jetzt implementieren. Und dann ist das Geschrei derer riesengroß. ?