Seit dem 18. April 2018 liegt dem Verfassungsgericht in Karlsruhe ein politisch hochbrisanter Eilantrag vor. Worum geht es? Etwa 50 wahlberechtigte Staatsbürger haben Gültigkeit der Bundestagwahl angefochten. Das war am 20.11.2017. Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Es wird Art. 41 der Verfassung garantiert. Der Einspruch gegen die Wahl ist beim Bundestag unter dem Aktenzeichen 193/17 anhängig.
In das Berliner Parlament sind 709 Abgeordnete eingezogen. Das Hohe Haus hat in normaler Besetzung aber nur 598 Plätze. Es ist also total überfüllt. Bei der Wahl sind 46 sog. „Überhangmandate“ entstanden, so viele wie nie zuvor. Sie wurden ausgeglichen, aber nicht durch 46, sondern durch 65 sog. „Ausgleichsmandate“ – auch das ein absoluter Rekord. Doch niemand ist befugt, in das Wahlergebnis einzugreifen, es nachträglich zu verändern, zu verbessern oder irgendwie „auszugleichen“, ohne dass die Wähler das letzte Wort haben. Den 65 Abgeordneten, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden, sind also gar nicht durch eine basisdemokratische Volksentscheidung der Wahlbürger verfassungsrechtlich legitimiert. – Man glaubt es nicht, aber im Deutschen Bundestag gibt es 65 „blinde Passagiere“!
Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht
Die 50 Staatsbürger, die bereits gegen die Gültigkeit der Bundestagwahl Einspruch eingelegt haben, machen dagegen Front. Es kann nicht hingenommen werden, dass an der Wahl der Bundeskanzlerin 65 Abgeordnete teilgenommen haben, die gar keine gewählten Abgeordneten sind. Auch kann es nicht hingenommen werden, dass sie an der nachfolgenden parlamentarischen Willensbildung teilnehmen. Mit ihrem Eilantrag haben die 50 Beteiligten des Wahleinspruchs (WP 193/17) sofortige Abhilfe verlangt und Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die 65 „blinden Passagiere“, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden, so lange von allen Abstimmungen im Bundestag fernzuhalten, bis die Streitfrage in der Hauptsache entschieden wurde.
Das Wahlrecht geht so lange „zum Brunnen“, bis es bricht
Aber was soll, das heißen: Der Bundestag ist zu groß? Der Bundestag kann und darf nicht zu groß sein. Ist er zu groß, ist er auf Betreiben des Parlamentspräsidenten – unverzüglich – auf die gesetzliche Mitgliederzahl zu verkleinern. Ein zu großer Bundestag ist rechtlich ein zwingender Grund für seine sofortige Verkleinerung. Daran führt kein Weg vorbei. Schäuble ist der „Zweite Mann“ im Staat. Er hat im Parlament für Recht und Ordnung zu sorgen. Er muss dem Skandal so schnell wie möglich ein Ende setzen, dass sich im Bundestag 65 „blinde Passagiere“ tummeln, die gar keine gesetzlichen Abgeordneten sind. Darüber kann man nicht eine ganze Legislaturperiode lang mit Achselzucken hinweggehen. Schäuble muss handeln oder zurücktreten.
Es kann nicht sein, dass schon an der Kanzlerwahl 111 Mitglieder des Bundestages mitgewirkt haben, von denen 46 sog. „Überhangmandate“ bekleiden, die allgemein missbilligt werden und die von den „Verfassungshütern“ in Karlsruhe am 25.7.2012, (BVerfGE 131, 316) gedeckelt wurden. Insbesondere kann es nicht sein, dass weitere 65 Abgeordnete – ohne unmittelbares Zutun der Wähler, d.h. ohne gesonderte Nachwahl, auch über den Mandatsausgleich – ein nachgeschobenes Ausgleichsmandate erhalten. Schon gar nicht kann es sein, dass der Ausgleich größer ist als der Überhang.
Und wer es ganz genau wissen will, dem kann geholfen werden: Im führenden Kommentar des Bundeswahlrechts, von Wolfgang Schreiber (BWahlG 9. Aufl. 2013) hält Karl-Ludwig Strelen fest, Ausgleichsmandate seien Zusatzmandate (vgl. § 6, Rdnr. 29); Abgeordneten würden grundsätzlich gewählt (vgl. § 1, Rdnr. 5); ein nachträglicher Bonus sei ausgeschlossen (vgl. § 1, Rdnr. 17); es dürfe keine staatliche Instanz zwischen Wähler und Gewählten stehen, die in das Wahlergebnis eingreift (vgl. § 1, Anm. 29); und der Wähler müsse das letzte Wort haben (vgl. § 1, Rdnr. 15).
Schäuble hat es nicht eilig
Wolfgang Schäuble: Der Wahlrechtsänderer?
Seit der Wahl am 24. September sitzen 709 Abgeordnete im Bundestag – so viele wie nie zuvor. In keinem Parlament einer westliche Demokratie werden „blinde Passagiere“ geduldet und dürfen dort in der laufenden ja sogar der nächsten Legislaturperiode mitfliegen. Eine Reform des Wahlrechts war in der vergangenen Legislaturperiode trotz mehrerer Versuche nicht zustande gekommen. Auch Schäubles Vorgänger im Amt, Norbert Lammert, hat sich am Wahlrecht die Zähne ausgebissen. Angesichts „unabsehbarer Größenordnungen“ hat er – ohne jeden Erfolg – eine Begrenzung auf 630 Abgeordnete gefordert. Doch das würde das Problem überhaupt nicht lösen. Werden die Ausgleichsmandate gedeckelt, wie das Lammert vorgeschlagen hat, darf es ja nicht mehr als 15 Überhänge geben. Das hat das Verfassungsgericht am 25.7, 2012 (BVerfGE 131 316) so entschieden. Und wer will schon die Hand dafür ins Feuer halten, dass die sog. „Überhänge“ unter der zulässigen Obergrenze bleiben, wenn es keinen Ausgleich mehr gibt?
Das geltende Wahlrecht des Bundes – es ist das 22. Wahlrechtsänderungsgesetz in nur 19 Legislaturperioden – hat aber nicht nur eine Macke: die Aufstockungsmandate. Andere kommen hinzu. Zwei Stimmen sind zwei Wahlen. Und zwei Wahlen führen zu zwei verschiedenen Wahlergebnissen, weil beide Stimmen ja getrennt vergeben werden können. Der Bundestag besteht in normaler Besetzung aus 598 Mitgliedern. Es gibt aber nur 299 Wahlkreise. Deshalb können die Wähler auch dann nicht alle 598 Abgeordneten mit beiden Stimmen wählen, wenn sie beide Stimmen ohne jede Ausnahme im Verbund abgeben sollten, was ja die Splitting-Wähler, die beide Stimmen aufspalten, millionenfach gar nicht tun. Auch die Zahl der Wahlkreise ist also von vorneherein viel zu klein.
Die Zahl der Wahlkreise ist zu gering
Die 598 Abgeordneten gelangen auf zwei grundverschiedenen Wegen in das Parlament. Von ihnen werden 299 nach dem Prinzip der klassischen Direktwahl in 299 Wahlkreisen unmittelbar gewählt. Insoweit gilt also auch in Deutschland die Personenwahl in überschaubaren Wahlkreisen nach dem althergebrachten „Westminster-Modell“, das in Großbritannien seit 1429 in den Urkunden nachgewiesen werden kann. Doch 410 von den insgesamt 709 Abgeordneten, die 2017 in den Bundestag eingezogen sind, kommen über die 16 Landeslisten in das Hohe Haus. Weil die Zahl der 299 Wahlkreise und die Zahl der 709 Mandate nicht übereinstimmen, gibt es zwangläufig zwei sehr verschiedene, wie durch einen tiefen Graben getrennte Wege in den Bundestag. Dieses Verfahren wird deshalb im Schrifttum als „Grabensystem“ bezeichnet, verstößt aber elementar gegen den Grundsatz der gleichen Wahl.
Bundestagswahl: Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig
Eine gewaltige Personalisierungslücke
Das Grundgesetz verlangt die unmittelbare Personenwahl. Die Zweitstimme ist also für sich allein genommen nicht verfassungskonform. Sie muss durch die Erststimme personell ergänzt, d.h. personifiziert und damit verfassungsrechtlich legitimiert werden. Bei mindestens 299 Abgeordneten ist das von vorne herein gar nicht möglich. Im Ergebnis entsteht also eine gewaltige Personalisierungslücke von mindesten 299 Abgeordneten. Sie werden nicht unmittelbar gewählt, wie es das Grundgesetz verlangt, sondern gelangen mittelbar über die Landeslisten der Parteien in das Parlament, was der in Art. 38 GG verbürgte Grundsatz der unmittelbaren Personenwahl nicht zulässt. Schon in seiner Nachrücker-Entscheidung v. 26.2.1998 (BVerfGE 97, 3127) hat das Gericht in Karlsruhe festgehalten: „Die bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus.“
Der Autor lebt in München und hat als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht. Zuletzt: „BWahlG Gegenkommentar“, zweite, aktualisierte und erweitere Auflage, 2018, ISDN 978-3-96138-053-4. Vgl. zur Person des Autors und zum Wahlrecht vgl. dessen Internetseite: www.manfredhettlage.de
Wahlprüfung – im deutschen Bundestag gibt es 65 blinde Passagiere.
Sehr geehrter Herr Hettlage,
Sie haben einen sehr guten Grundlagenbericht zum Grundrecht der Wahlprüfung geschrieben.Nach nochmaligem Studium ihrer Zeilen und denen der antwortenden Kommentatoren, bin ich zu folgendem Resultat gekommen.
1. Die Partei,die Partei, hat immer Recht
heute die CDU und die zurecht gebogene SPD
in der DDR fast 100% die SED
also Gesamtdeutsch, „demokratisch“?
2.Du sollst keinen anderen Gott haben neben mir –
was ist das: ein Diktat des Glaubensbekenntnis aus den 10 Geboten
soll heißen in diesem Fall A. Merkel
in der DDR E. Honecker
3. Daraus ableitend sind beide Führungskräfte mit einer diktatorischen
Macht ausgefüllt worden und sie handelten danach, auch bei Gesetzes Änderungen.
4.Wer also gegen Absatz 2 verstößt, können nur Gegner der geglaubten Demokratie sein. Kirchlich gesehen – unliebsame GÖTZEN, gegen die es zu kämpfen gilt.
5. Der Glauben sollte aus allen Gesetzen als Grundlage verboten werden,da dieser erst
anfängt, wo das Wissen aufhört.
6. Bitte arbeiten Sie weiter am Grundrecht. Zielsetzung wäre ein neues Wahlrecht
als hervorzuheben Notwendigkeit weit vor dem Jahr 2025. Weitere Grundlage
ist die Beibehaltung der 598 (jetzt 709) Abgeordneten ohne Überhangmandate und ähnlichen blinden Passagieren. Am besten Rückwirkend um echte Kosten zu sparen.
Ein steigen von Abgeordneten wegen einer zusätzlichen Partei sehe ich nicht als Notwendigkeit sondern als Vertuschung von Realitäten.
Vision-ost
Diesen Namen gab ich mir, weil ich Visionen auf ein demokratisches Deutschland hatte und deshalb auf den Montagsdemos im Osten mit aktiv war.
Bekommen habe ich ein schönes Deutschland wo das Wort Heimat, ginge es nach den rot-grünen, fast ein Strafbestand ist. Leider!
Vision-Ost
Zu Wahlen in der BRD und seinen 65 „Blinden“
Ja, fast alle Kommentatoren haben irgendwie Recht. Nun ist das aber mit dem Recht so, haben und bekommen sind in der Handhabung oft sehr unterschiedlich.
Schauen Sie bitte auf die Wahlen in der ex.DDR. Dort haben die Wähler die Kandidaten der „Nationalen Front des demokratischen Deutschlands“
gewählt. Diese Kandidaten waren alles ausgesuchte Kader und wurden dann zu nahe 100% auf die vorhanden Sitze in der Volkskammer verteilt.
Die Auswahl der Kader wurde wie heute in der BRD auch weit vor den Wahlen in den Parteien getroffen. Was ich damit sagen möchte, die Handlung war nicht anderes als heute in dem vereinigtem Deutschland.
Doch sehe ich, oder sollte es sehen, dass es heute viel demokratischer zu geht als damals in der DDR. Bitte vergleichen Sie die genannte „Diktatur des Proletariats“, so wurde uns das eingebläut, mit der Mainstream von heute. Diese bestimmen beziehungsweise wollen mittels Manipulation uns den Wählern nichts anderes auf drängeln, wie in der damaligen DDR die „vereinigten Parteien“ der „nationalen Front“.
So wird bestimmt und mit allen zur Verfügung stehenden Informationskanälen durch Macht oder Ohnmacht die Parteiziele zu erreichen.
Möchten Sie, liebe Kommentatoren abstreiten das wir doch schon bald wieder DDR2 sind? Nicht nur Frau A. Merkel ist daran Schuld, sondern das gesamte „Politbüro“ in Berlin. Der ein zigste Lichtpunkt zu damals ist die heutige Opposition in Form der AFD, die auch alternative Vorschläge hervor bringt.Diese werden aber leider von fast Allen alt und linken Parteien ohne Diskussion abgestritten. Diese AFD Partei wird dermaßen verschmäht, verdammt, verhetzt,gedemütigt, beleidigt wie es keine andere, auch neuen Partei, erleben musste. Das ist politisch inkorrektes Verhalten. Ein Verhalten was mit demokratischem Verhalten nichts aber auch gar nichts gemein hat. Diesen Abgeordneten würde ich gern das Wort „UNDEMOKRAT“ als persönlichen Stempel aufdrücken wollen.
Soviel zu der Wertigkeit unserer heutigen „Volksvertreter“.
Das ist Meinung von Vision – ost
mein erster Kommentar in TE, hoffentlich erscheint dieser auch in Schriftform und ungekürzt.Vision-Ost
Lieber Hersr Tarzan
ich bin der Gruppenbeauftargte von 50 Beteiligten, die sich zusammengetan und die Bundestagtswah angefochten haben. Nun haben wir in Karlsruhe nach § 32 BVerfGG Antragauf einstweilige Anordnung gestellt und verlangt, dass die 65 Abgeordneten, die lediglich ein nachgeschobenes Ausgleichsmandaat bekleiden, von der parlamentarischen Willenbildung ausgeschlossen bleiben, bis darüber in der Hauptsache entschieden wurde.
Das Eilverfahren hat das Aktenzeichern 2 BvQ 33/18. Solche Verfahren werden rasch entschieden.
M it freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Niemand ausser der FAZ berichtet(die Huff. verdreht den Artikel der FAZ ins Gegenteil)
Vorsichtig wird formuliert:Die Untersuchung wirft dabei die Frage auf, ob es bei der Auszählung vielleicht zu Unregelmäßigkeiten zu Lasten der AfD gekommen sein könnte.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/unregelmaessigkeiten-bei-der-bundestagswahl-zu-lasten-der-afd-15559883.html
Das Problem der Zweitstimmen, das in der Tat die Macht weniger, dazu demokratisch nicht legitimierter Parteigranden zementiert und eine Abgeordnetenparias schafft, die zwar scheinbar noch ihrem Gewissen verpflichtet ist, in Wahrheit aber nur noch diesen vom Wähler nicht zu beeinflußenden Strukturen hörig ist, ließe sich doch, vielleicht nicht lösen, aber zumindest abmildern, in dem man erstens die Listen für die Wähler öffnet, also panaschieren und kumulieren zulässt und zum zweiten die Parlamentszugehörigkeit auf zB. zwei Legislaturperioden begrenzt. Sollte darunter dann eine politische Perle zu finden sein, auf die man in der parlamentarischen Arbeit nicht glaubt verzichten zu können, könnte ein edler Wettstreit um das entsprechende Direktwahlmandat den Besten finden.
Darüberhinaus muß der Fraktionszwang, der in sich sowieso einen Widerspruch zur Unabhängigkeit des Abgeordneten darstellt, aufgehoben werden und alle Abstimmungen geheim und frei abgehalten werden. Damit wäre auch noch die hohe Anzahl an Bundestagsmandaten zu rechtfertigen, weil dann einzele Irrläufer nicht ins Gewicht fallen würden.
Letztlich muß die Amtszeit des (oder der Frau) Bundeskanzler(s) auf zwei Perioden begrenzt werden, nur so sind Seilschaften und „Systeme“ (Merkel) zu verhindern.
Durch das Zweitstimmensystem ist der Staat zur Beute der Parteien geworden; der Wähler hat keinen Einfluß mehr auf seinen parlamentarischen Repräsentanten, was die Grundlage der representativen Demokratie ausmacht.
Wenn über die Hälfte der Volksvertreter nicht vom Wähler legitimiert und kontrolliert sind, haben wir eine „gelenkte Demokratie“ im Putinschen Sinne.
Ein Aufbrechen dieser Strukturen kann nur vom Verfassungsgericht eingeleitet werden, auf Druck der Bürger zB im Sinne der Erklärung 2018.
Sehr geehrter Herr Von Rehmstack,
Art. 38 Grundgesetz geht von der Personenwahl aus. Das insbesondere im zweite Absatz, in dem gesagt wird, wer wählbar ist. Weil wir bei der Zweitstimme auf dem Stimmzettel keine Person, sondern eine Partei ankreuzen, d.h. kennzeichen, bedarf sie der Personifizierung durch die Erststimme. Die Zweitsstimme ist für sich alleine genommen nicht verfassungskonform. Das ist das System der personalierten Verhältniswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlge
Auch wenn Sie immer und immer wieder dasselbe behaupten und Artikel auf Artikel mit derselben Aussage schreiben, gewinnt sie dadurch nicht an Richtigkeit. Alle Bundestagsabgeordneten sind demokratisch gewählt worden, und das Verfassungsgericht hat die Ausgleichsmandate für die definitiv, weil per Erststimme entstandenen, demokratisch zustande gekommenen Überhangmandate als höchstrichterliches Urteil eingefordert. Die reine Anzahl der Überhangmandate und auch die der Ausgleichsmandate ist irrelevant, die der Ausgleichsmandate reine Mathematik.
Sie haben sich in eine Sache verrannt und wollen einfach nicht einsehen, daß Sie unrecht haben.
Und wenn überhaupt: Führen Sie den schlüssigen staatsrechtlichen bzw. politischen Beweis, daß ein großes Parlament der Demokratie schadet. Wenn Sie das nicht können, ertragen Sie Ihr Ungemach im stillen. Und wenn Sie die Kosten stören: Wieviel ist Ihnen das Parlament wert?
Sehr geehrter Herr Mahlmann,
versuchen wir das Thema zu versachlichen. Alle Abgeordneten werden ohne Ausnahme grundsätzlich gewählt. Das ist bei den bachgaeschobenen Ausgleichsmandaten nicht der Fall. Denn sie setzen die Überhangmandate voraus. Diese können aber erst festgestellt werden, wenn die Wahllokale geschlossen und die Stimmen ausgezählt sind. Niemasnd ist befugt über den Kopf der Wähler hinweg das Wahlergenbnis nachträglich zu verändern, zu verbessern odesr auszugleichen.
Außerdem darf ich Ihnen mitteilen, dass der Herr Bundestagspräsident, Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, gegenüber der „Welt am Sonngtag“ eingeräumt hat, der Bundestag sei zu groß und müsse verkleindert werden. Dies werde auch geschehen. Alle Fraktionen hätten einer Reform des Wahlrecht zugestimmt.
Also weg mit den Ausgleichsmandaten, dann wird der Bundestag schon um 65 Köpfe kleiner.
Mit den besten Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Keine Sorge, ich bleibe sachlich. Schäuble hat mit der lapidaren Feststellung, der Bundestag sei zu groß, ein populäres (oder populistisches) Tor geschossen; mit der Forderung, den Politikern Versorgungsposten zu kürzen, macht man immer einen Punkt (siehe dieses Forum hier). In der Sache ist der Bundestagspräsident nicht befugt, den Bundestag zu verkleinern, und Schäuble ist nicht auf die Frage eingegangen, ob Ausgleichsmandate in Ordnung sind.
Natürlich kann der Gesetzgeber ein neues Wahlrecht verabschieden. Wenn es da ist, kann man es bewerten.
Wer über die Landesliste, also nach Zweitstimme, in den Bundestag einzieht, wird nicht persönlich gewählt. Das heißt, entweder ist kein Listenkandidat ordnungsgemäß gewählt oder alle, auch die Ausgleichsmandate. Bei jedem Kandidat wird erst bei der Auszählung festgestellt, ob er in’s Parlament einzieht. Und die Ausgleichsmandate entstehen nicht durch die Überhangmandate, sondern durch das Zweitstimmenergebnis, also durch den Wähler.
Die Gretchenfrage ist, ob die Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis repräsentieren soll. Wenn nicht, sind Ausgleichsmandate obsolet. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch höchstrichterlich entschieden, daß die Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis wiedergeben muß. Mithin müssen Überhangmandate ausgeglichen werden; das geht mathematisch nur, wenn die anderen Listen entsprechend mehr Mandate bekommen.
Es gibt Möglichkeiten, dafür zu sorgen, daß Überhangmandate nicht so sehr in’s Gewicht fallen. Man kann die Landeslisten abschaffen zugunsten einer Bundesliste. Man kann die Zahl der Wahlkreise und damit der Direktkandidaten reduzieren und die Zahl der Listenmandate beibehalten; das würde jedoch relativ das Verhältniswahlrecht stärken, was de facto durch die Ausgleichsmandate bereits der Fall ist. Man kann sich für das Mehrheits- oder das Verhältniswahlrecht entscheiden – mit den bekannten Folgen. Solange aber eine Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht herrscht, muß man beide Systeme verzahnen, und dabei können Verwerfungen auftreten.
Was ist gewonnen, wenn der Bundestag kleiner wird? Ich hatte Sie aufgefordert, den Beweis zu führen, daß ein großer Bundestag der Demokratie abträglich ist. Das haben Sie nicht getan. Statt dessen sagen Sie, daß die 65 Ausgleichsmandate wegfallen sollen. Damit würden CDU/ CSU und SPD relativ stärker werden. Was haben wir davon?
Sehr geehrter Herr Mahlmann,
vielen Dank für ihren langen Kommentar. Der Bundestagspräsident ist der Hausherr des Parlaments. Er hat dort für Recht und Ordnung zu sorgen. Abgeordnete, die nicht unmittelbar gewählt worden sind, haben im Bundestag nichts verloren. Schäuble hat das Recht, dagegen gegenüber dem Bundestag Einspruch einzulegen Vgl. § 2 Abs. 2 WahlprüfG. Obwohl er von mir in meiner Eigenschaft als Beteiligter und als Gruppenbevollmächtigter des Wahleinspruchs WP 193/17 dazu aufgefordert wurde, hat das Schäuble nicht getan.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Guten Tag, Herr Hettlage,
was verstehen Sie unter „nicht unmittelbar gewählt“? Alle Listenabgeordneten sind mittelbar gewählt; haben also alle Listenabgeordneten nichts im Parlament zu suchen?
Die Ausgleichsmandate sind vielleicht insofern mittelbar, daß sie vor der Wahl nicht festgelegt sind. Die Überhangmandate gibt es aber vorher auch nicht. Wenn Überhangmandate den Bundestag verfassungskonform vergrößern, ist es grundsätzlich möglich, den Bundestag verfassungskonform zu vergrößern. Wenn es grundsätzlich möglich ist, kann es grundsätzlich mehrere verfassungskonforme Wege zur Vergrößerung des Bundestages geben. Also können Ausgleichsmandate grundsätzlich verfassungskonform sein. Ob das der Fall ist, überprüft das Verfassungsgericht. Das hat Ausgleichsmandate sogar gefordert, um eine höherwertige Forderung des Grundgesetzes, nämlich die Wiedergabe des Zweitstimmenergebnisses im Bundestag, sicherzustellen.
Ich stelle überdies fest, daß Sie meine vorherigen Einwände nicht aufgegriffen haben. Zumindest die Frage, ob die Mandatsverteilung das Zweitstimmenergebnis wiedergeben soll, erscheint mir jedoch zentral. Wird diese Frage bejaht, verfälschen Überhangmandate die Mandatsverteilung zulasten der Zweitstimmengewichtung und müssen kompensiert werden. Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Ist doch in einer Bananenrepublik normal oder.
Lieber Herr Fanzolet,
wir leben nicht in einer Bananenrepublik. Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht und wird in Art. 41 Grundgesetz garantiert. Die verfassungskonforme Zusammensetzung des Bundestages kann also auf dem Rechtsweg überprüft werden. Das gibt es in Bananenstaaten nicht.
Wer der Meinung ist, das Wahlgesetz sei nicht verfassungskonform, die Wahk v. 24.9.2017 daher ungültig, der hat das Recht ,die Wahl anzufechten. Das haben mit mir zussammen 50 gleichgesinnte Mitkämpfer getan. Der Wahleinsspruch ist unter dem Aktenzeichen 193/17 beim Bundestag anhängig.
In der Bundesrepublik gilt ein wichtiges Prinzip: das konstruktive Misstrauensvotum. Wenn man etwas kritisiert, muss man etwas Besseres an seine Stelle setzen. Sonst hätte die Kritik nichts konstruktives mehr.
Wenn Sie wollen, können Sie dem Wahleinspruch mit dem Aktenzeichen 193/17 auch nachträglich noch beitreten. Ich lade Sie dazu herzklich ein!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfraed C. Hettlage
Mit weit ueber 60 Jahre hatte ich Deutschland auf zwei Systemen basierend kennen gelernt. Beide Systeme sind es nicht wert die Bezeichnung demokratisches System zu bekommen. Unter Merkel ist der Staat genau wie unter den Kommunisten verkommen zu einer Diktatur. Es ehrt Sie,wenn Sie gegen solche Unpraxis aufbegehren mit einer Ueberpruefung des Wahlrechts… Es wird zu keiner Aenderung fuehren,wenn ,dann leben wir alle nicht mehr. Diktaturen haben nunmal die Angewohnheit sich alles zu pass zu machen ,auch wenn da dicke Buecher geschrieben wurden ueber Volksrechte. Aus Deutschland ist nach 1945 ist eine Zwangsgeburt gemacht worden, beide Systeme muenzten sich ihr System zurecht. Die DDR wurde abgewickelt , und die CDU schrieb sich die Errungenschaft zu. Nach dem Aufwachen im Glueck wurde sofort begonnen eine Demokratiediktatur zu schaffen,in der der Mensch,wie auch in der DDR nur ein Statist blieb. Ob die Wahl mit dieser Groko,die die Menschen nicht wollten mit rechten Dingen zuging,sich zuviele Parlamentarier im Bundestag befinden ,wenn interessierts.Die, die sich im Bundestag einen bunten Tag machen ,sich teilweise mit Dummheit uebertreffen, wer will sie daran hindern ? Wer glaubt ein hoechstrichterliches Organ wird eingreifen in die Staatsdiktatur ,der kennt nicht den Menschen in Robe,der auch nur ein Diener seines Lebensstandartes ist. Menschen ala Stauffenberg, die etwas aendern wollen , nicht unbedingt mit Staatsstreich aber Mut und Gedanken an seine Mitmenschen,die sind rar geworden.Und auf die wuerde auch keiner hoeren wollen,weil sofort die Medien diese verunglimpfen ,oder,die Einweisung in die Psychatrie fordern. Also ,viel Glueck auf dem Wege der Hoffnung ,das eine Behoerde etwas aendern wird mit Amtskraft – selbst im Namen des Volkes ist verkommen zum Hohn.
Darauf zu hoffen, dass Diejenigen, die von diesem Unrechtssystem profitieren, die Reißleine ziehen, ist absolut unrealistisch.
Unsere ostdeutschen Mitbürger haben nach 40jähriger Unterdrückung, Willkür, Ausbeutung und Enteignung demonstriert, wie man so ein Unrechtssystem loswird.
Es wäre mal wieder an der Zeit für eine Reaktion des Volkes, dieses Mal mit der geballten Macht von Gesamtdeutschland.
Warum wird nicht angegeben wer die 65 Ausgleichsmandate sind?
Laut Wikipedia:
AfD 11, CDU 0, CSU 0, FDP 15, Grüne 10, Linke 10, SPD 19.
Das heisst: Regierung 19, Opposition 46.
Ja, das stimmt!
Vielleifhdt noch eine andere Zahl: Es gab 46 Überhänge und 65 Ausgleichsmandate. Der Ausgleich war also höher als der Übrerhang. Und das geht natürlich überhaupt nicht!
Wieso geht das „natürlich überhaupt nicht“? Das ist pure Mathematik. Wie soll denn sonst ein ganzzahliger Ausgleich in einem Sieben-Parteien-Parlament stattfinden?
Was ist so unerträglich an dem Gedanken, daß die Kompensation eines Problems aufwendiger ist als das Problem selbst? Warum ist eine bloße Zahl ein Problem?
Ja, die Vermischung von Direktwahl und Verhältniswahl führt zu diesem wachsenden Bundestag. Aber was sind die Alternativen:
a) nur Direktwahl: D.h. die großen Parteien profitieren, die kleinen Parteien haben nahezu keine Chance überhaupt in den Bundestag zu kommen
b) reine Verhältniswahl: Die Macht der Parteispitze steigt durch die Vergabe der Listenplätze
c) Verhältniswahl, aber ohne vorgegebenen Listenplätzen, stattdessen Panaschieren
d) …
Das einfache Abschaffen der Ausgleichsmandate schadet jedenfalls den kleinen Parteien.
Bevor man hier über etwas diskutiert, ohne die Zahlen zu kennen:
Die 65 Ausgleichsmandate verteilen sich wie folgt:
CDU 0
SPD 19
Linke 10
Grüne 10
CSU 0
FDP 15
AFD 11
D.h. gerade kleine Parteien profitieren von den Ausgleichsmandaten.
Also in Merkels/CDU-Interesse sind die Ausgleichsmandate diesmal nicht.
Herr Dent, ich verstehe ihre Schlussfolgerung nicht!?
Die Blockparteien haben 54 Ausgleichsmandate und die Opposition nur 11!
Wieso sollte das nicht im Interesse der AM sein?
Ob Blockparteien oder nicht, das VerfG tut nichts.
Es sollte schlicht den BT in der Aufstellung fuer Rechtswidrig erklaeren.
Wann wurde der BT zum letzten Mal rechtskonform institutiert?
Lieber Martin,
das Verfassungsgericht ist noch gar nicht am Zug. Erst muss die Wahl gegenüber dem Bundestag angefochten werden. Weist der Bundestag die Anfechtung zurück, kann dagegen Beschwerde vor dem Verfassungsgerichteingelegt werden. So steht es in Art. 41 Grundgesetz.
@Rolf
Ganz einfach: Die CDU/CSU hat keine Ausgleichsmandate bekommen. Wenn man die Ausgleichsmandate abschaffen würde, dann hätten CDU und CSU mehr Abgeordnete, als im Verhältnis der Zweitstimmen zusteht.
Also Beispielsweise 35% Zweitstimmen, aber 40% der Abgeordnetensitze.
Die Union hat 32,9% der Zweitstimmen bekommen und hat bei 246 von 709 Abgeordneten einen Anteil von 34,7% der Bundestagsabgeordneten. Also 5,5% mehr, als dem Zweitstimmenanteil entspricht.
Nur infolge dieser Verzerrung kann die Union übrigens jede Grundgesetzänderung verhindern, für die 2/3 der Stimmen des Bundestages erforderlich sind.
@Rainer Küper
Das liegt aber meines Erachtens an der 5% Hürde und nicht an Ausgleichsmandaten oder Überhangmandaten, d.h. die Stimmen, die an Parteien gehen, die nicht über die 5% Hürde kommen, sind quasi verloren.
M. E. liegt es bei der Union an den sehr vielen Direktmandaten. Tatsache ist, dass die Union beim geltenden Wahlrecht mehr Sitze hat, als den Zweitstimmen entspricht und dass sie dadurch das Vetorecht bei Grundgesetzänderungen erhalten hat. Beides gefällt mir nicht.
@Rainer Küper
Jetzt habe ich mir die Zahlen noch einmal genau angesehen:
ca: 5% der Stimmen sind wegen der 5%-Hürde weggefallen, d.h. die 709 Sitze verteilen sich auf 94,8% der Stimmen.
CDU/CSU: 709 / 95% * 32,9% = 246
SPD: 709 / 95% * 20,5% = 153
AfD: 709 / 95% * 12,6% = 94
FDP: 709 / 95% * 10,7% = 80
Linke: 709 / 95% * 9,2% = 69
Grüne: 709 / 95% * 8,9% = 67
(Ergebnisse gerundet)
Die vielen Direktmandate bringen der CDU/CSU keine Vorteile, sie blähen nur den Bundestag auf, da es für sie entsprechend viele Ausgleichsmandate gibt, bis das Verhältnis der Sitze zu den Zweitstimmen passt.
Interessant wäre ein Ergebnis, bei dem alle Wähler mit der Erststimme Partei X wählen, aber niemand mit der Zweitstimme die Partei X wählt. Hier würde Bundestag wohl unendlich groß werden.
Sehr geehrter Herr Dent,
Sie haben den Sperrklausel-Zugewinn der Parteien zutreffend erkannt. 2013 sind 15,7 Prozent der Zweitstimmen anders verteilt worden als das die Wähler entschieden haben. In Mandaten gerechnet bekleideten 93 Abgeordnete einen Sitz, den die Wähler einer anderen Partei zukommen lassen wollten. Die sog. „Verhältniswahl“ mit Sperrklausel führt nicht dazu, dass die Parteien im Verhältnis ihrer Stimmen in das Parlament einziehen. Sie ist also keineswegs gerechter als die sog. „Mehrheitswahl“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hedttlage
Sehr geehrter Herr Küper,
das Grundgesetz bedarf keiner Änderung. Das Wahlgesetz muss geändert werden. Und Schäuble hat erklärt, dass ihm alle Fraktionen darin zustimmen, dies noch in der laufenden Legislaturperiode zu bewerkstelligen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sehr geehrter Herr Hettlage,
beim Wahlgesetz sind wir derselben Meinung.
Ich wollte verdeutlichen, dass die Union 1. aktuell mehr Sitze im Parlament hat, als dem Zweitstimmenanteil entspricht, was darüberhinaus 2. auch noch dazu führt, dass die Union dadurch in die komfortable Lage versetzt wird, Grundgesetzänderungen, aus welchen Gründen auch immer, zu verhindern.
Dass auch für mich das derzeitige Bundeswahlgesetz nicht grundgesetzkonform ist, dürfte seit meinem Anschluss an Ihren Einspruch vom November 2017 klar sein.
Grüße,
Rainer Küper
Niemand ist befugt, das Wahlergenis nachträglich auszugleichen, ohne die Wähler zu befragen, wer von welcher Partei in welchen Bundesland ein Ausgleichsmandat bekommen soll. Wozu haben ssir sonst die Wähler?
Was wir wirklich brauchen ist ein Wahlrecht, in dem es keine Überänge gibt und deshalb keine Ausgleichsmandate gebraucht werden. Den Rest besorgen die Wähler. Sie entscheiden, wer in das Parlament enzieht und wer nicht. Und so viel Respekt vor der Demokratie sollten wir schon habesn, dass wir uns dem Prinzip fügen: Mehrhei8t entscheiudet!
Was wir brauchen ist ein Wahlrecht nur fuer Buerger und nicht Stammtischparteien … Parteien sind aller Anfang der Verhinderung des freiheitlichen Willens.
Als Denkanstoß, nicht als ernsthafter Vorschlag aber als Beleuchtung der Realität gemeint:
Wie wäre es denn damit, den Bundestag entsprechend seiner Bedeutung im EU-Regelsetzungs- und Gängelungsgefüge zu verkleinern?
Prof. Roman Herzog (Bundespräsident a.D., von 1983 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht) und Lüder Gerken schrieben unter der Überschrift „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Europa“ im Jahre 2007(!) u.a.:
„Das Bundesjustizministerium hat für die Jahre 1998 bis 2004 die Zahl der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl der Rechtsakte der Europäischen Union einander gegenübergestellt. Ergebnis: 84 Prozent stammten aus Brüssel, nur 16 Prozent originär aus Berlin.“
Ließe sich daraus nicht ableiten, daß 16 % der Anzahl der bisherigen Abgeordneten ausreichend sein müßte? Für`s Durchwinken von EU-Direktiven, die ohnehin nicht alle BT-Abgeordneten lesen -was das Geschehen um den ESM belegt- wählte zumindest ich noch keinen von ihnen.
Anmerkung: Der Beitrag von Herzog und Gerken erschien –so cep- in der Welt am Sonntag vom 14.1.2007 und wurde auch vom Centrum für Europäische Politik (cep) ins Netz gestellt. Ich habe das Zitat der von mir vor geraumer Zeit heruntergeladenen cep-Veröffentlichung entnommen, wo es auf S. 1 steht. Heute dort nachgesehen, fand ich die Veröffentlichung nicht mehr.
Das Thema sind die Ausgleichsmandate. Gibt es im Bundestag „blinde Passagiere“?
ADM und die alte Groko haben sich nach Abwahl durch die Wähler selbst wiedergewählt Dies ist der eigentliche Skandal. Neben der direkten Demokratie scheint es eine undirekte Demokratie zu geben. Keine Wortspiele, sondern traurige Realität in Bananien. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen.
Lieber Alf,
Sie treffen den Nagel auf den Kopf.
Als das Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde, wollte niemand zur Verhältniswahl zurückkehren, die in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung fest verankert war. Dieser Passus wurde aus der Verfassung gestrichen. Die Streichung hatte zur Folge, dass in Art. 38 Grundgesetz die Personenwahl übrig blieb. Das Bundeswahlgesetz nimmt darauf keine Rücksicht. Die Zweitstimme als solche, mit der wir auf dem Stimmzettel eine Partei ankreuzen, ist mit dem Wortlaut von Art. 38 GG unvereinbar. Parteien können keine Mitglieder des Bundestages werden. Das können nur natürliche Personen. Parteien können deshalb nicht zum Gegenstand der Wahl gemacht werden. Das schließt die Verfassung aus. Trotzdem tun wir es.Wir geben die Zweitstimme einer Partei und eben nicht einer Person, wie es das Grundgesetz verlangt.
Die Zweitstimme ist für sich alleine genommen nicht verfassungskonform. Sie muss durch die Erststimme personifiziert werden. Das ist aber nur zu einem gewissen Teil möglich. Denn der Bundestag hat in normaler Besetzung 598 Abgeordnete. Es gibt aber nur 299 Wahlkreise. Niemand kann mit der Erststimme 598 Listenplätze personifizieren, wenn es nur 299 Wahlkreis gibt. Das ist unmöglich. Es bleiben also mindestens 299 nicht-personaliseirte Listenplätze übrig.
Mit frreundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
In Sachen Groko kann man sehen , wie Parteiendiktatur im Sinne der falschen Parteien fuktioniert ….. CDU / CSU / SPD sind keine Parteien des Volkes ,dass sind Parteien ,die ihren Mitgliedern der oberen Fuehrungsriege ein schoenes Leben verschaffen moechten .
Der Buerger hat nur wenige Pflichten demokratisch gesehen,aber die sagen alles ….Sei Untertan der Obrigkeit die Gewalt ueber dich hat und zahle dem Koenig und Kaiser seine ihm zustehende Gelder.
Alles andere ist nur Erhalt des Staates und seiner Einnahmequellen.
In einem demokratischen Staat sllten Kriegsplaene gegen andere Voelker nicht planbar und machbar sein, aber die Raubrittergene in Deutschland sind groesser als die Vernunftgene. Also was soll das mit der Aenderung des Wahlrechts…Schaeuble hat es doch schon ad acta gelegt. 2025 haben wir das muslimische Recht und alle sind wieder zufrieden …… Due CDU heisst dann MDU ,die CSU MSU ,die SPD MPD…..
Das Wort Demokratie sollte generell aus dem Sprachgebrauch gestrichen werden,weil die Herrschenden brauchen keine Ansaetze zum Kommunismus…..
Breitbandausbau zur besseren Kontrolle des Volkes ist das Themea ,aber nicht Veraenderungen im System . Die Kanzlerin hat noch nicht reklamiert,dass es nicht mehr ihr Land ist…..
Mit dem Mehrheitswahlrecht hätte Merkel 80% der Abgeordneten. Es gäbe keinen Grünen im Bundestag, aber auch keine AfD. Das Hohelied auf das Mehrheitswahlrecht, das Herr Hettlage hier nicht zum ersten Mal anstimmt, teile ich nicht. Wir Deutschen wollen, links wie rechts, eine egalitäre, konsensorientierte und leicht autoritàre Gesellschaft. Unser Wahlrecht stellt das sicher. Wir sind keine Angelsachsen oder Amerikaner, das ist nicht unsere Mentalität. Anstatt sich auf die Anzahl der Abgeordneten zu fixierung, müßte viel dringender über den Auswahlmodus und die Qualifikation geredet werden. Da liegt nàmlich der Hase im Pfeffer.
Zitat: „Wir Deutschen wollen, links wie rechts, eine egalitäre, konsensorientierte und leicht autoritàre Gesellschaft.“
Sollten Sie das ernst gemeint haben, können Sie mich -obwohl Deutscher- schon einmal getrost aus Ihrem „wir“ streichen.
Deutsche lebten z.B. zu Kaisers Zeiten nicht gerade schlecht mit weniger Gleichmacherei, geringeren Abgabequoten und weniger staatlicher Überwachung, Gängelung… Ich nenne die Zeit bis 1918 nicht etwa deshalb, weil ich von der Restauration einer Monarchie träume, sondern um deutlich zu machen, dass weder das Gleichmacherische, noch das Untertanentum als DIE Deutschen kennzeichnend betrachtet werden kann. Gegen eine solche Sicht spricht zudem auch der deutsche Liberalismus des 19. Jahrhunderts, den ausländische Autoren (z.B. der 2016 verstorbene R. Raico in Die Partei der Freiheit) offensichtlich nicht gering achten. In nicht gar so lange vergangener Zeit war es L. Erhard, ein Deutscher, der gegen Egalitarismus, gegen Konsens unter Selbstaufgabe, gegen eine auch nur „leicht autoritäre“ Gesellschaft –womit ja bei Licht betrachtet allenfalls der vermeintlich nur leicht autoritäre Staat und nicht die Gesellschaft gemeint sein kann- stand, handelte, redete und schrieb. In „Wohlstand für Alle“ schrieb er z.B. (Kann jeder schnell überprüfen, da es das Buch online und kostenlos als PDF gibt):
„Die soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrunde liegende geistige Haltung, d.h. also die Bereitschaft, für das eigene Schicksal Verantwortung zu tragen, und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche Maßnahmen auf benachbarten Gebieten zum Absterben verurteilt wird.“
An eben der geistigen Haltung wurde jedoch –wie es scheint nicht ohne Erfolg und nicht zuletzt im Geiste der Frankfurter Schule nach Kräften -und m.E. mit dem Ziel einer Transformation- gearbeitet. Jedoch nicht nur hier, nicht nur in diesem Land, nicht nur auf diesem Kontinent, sondern auch in GB und den USA.
Während Deutsche nicht per se und angeboren Egalitaristen, der Obrigkeit Unterwürfige sind, waren weder die Briten noch die US-Amerikaner jemals per se und angeboren das Gegenteil davon. Das läßt sich leicht erkennen, wenn man auf den frühen Streit über das Bankwesen in den USA oder heute z.B. darauf schaut, daß in den USA Liberalismus (liberalism) als Synonym für Sozialismus steht und deshalb dort der–gar nicht neue Begriff- Libertarismus im Versuch um Abgrenzung und Beschreibung des Freiheitlichen bemüht werden mußte. Nur mittels Blick auf die USA wird auch verständlich, daß und weshalb der Begriff Neo-Liberalismus zur Beschreibung der herrschenden Politik zwar herangezogen wird, jedoch beinahe nichts mit den Inhalten zu tun hat, welche Vertreter des deutschen Neo-Liberalismus (Ordo-Liberalismus, Freiburger Schule), also z.B. W. Eucken, Wilhelm Röpke und eben L. Erhard darunter verstanden und vertraten.
Abgesehen davon hat der, welcher Briten und US-Amerikaner für uneigennützige Verfechter von individueller Freiheit und Recht hält, nicht im Auge, daß und welche, insbesondere geopolitischen und eigennützigen Ziele von dort aus nicht erst seit gestern verfolgt werden und für welche man –auch nicht erst seit gestern- auf dem Kontinent Europa noch immer jemanden zu finden vermochte, der sich vor den Karren (oder unter`s Joch?) spannen ließ. Das wird in den USA durchaus von nicht wenigen gesehen; bleibt hierzulande in den mit Volksaufklärungsauftrag ausgestatteten Medien –welch Zufall?- hingegen weitgehend unerwähnt.
@ Oblomow: Hervorragender Beitrag! Vielen Dank dafür! 🙂
Also sehr geehrte(r) Frau/ (Herr) Oblomow,
… was tun?
Das Wahlrecht kann doch nicht so bleiben wie es ist. Das hat sich allgemein herumgesprochen. Im Bundestag tummeln sich 65 Abgeordnete, die bei Lichte betrachtet, gar nicht gewählt worden sind. Abgesehen davon ist der Ausgleich größer als der Überhang. Früher wurden Grundschüler noch in der Mengenlehre unterrichtet …
Da ist doch irgendwie der Wurm drin!
Mit freundlichen Grüßen
Dr-Manfred C. Hettlage
Historisch ist das gegenwärtige Wahlrecht entstanden, weil man Fehler von Weimar eliminieren wollte. Das ist schon mal kein guter Anfang. Ein klares Konzept ist immer besser als eine Vermeidungsstrategie.
Bei allen Vorteilen und Fehlern beider Varianten – Mehrheits- und Verhältniswahlrecht – bin ich selbst ein eindeutiger Anhänger des Mehrheitsvotums. Es macht die Verantwortlichkeiten klar und verhindert, wie schon geschehen, Regierungsbildung in der laufenden Legislaturperiode am Wählerwillen vorbei. Aber der Hauptärger im Verhältniswahlrecht ist die Listenwahl. Diese ist eine geheime Vorwahl, auf die selbst Partei Mitglieder der Basis keinen Einfluss haben. Zudem wird verhindert, dass Sie einen Ihnen mißliebigen Politiker garnicht abwählen können. Kriegen Sie Herrn Trittin da mal weg.
Danke Herr Dr. Eckhard!
Ich stimme Ihnen zu. Wir können uns aber nicht durchsetzen.
Das liegt daran, dass die Güteklasse eines Wahlverfahrens allgemein danach beursteilt wird, ob es der bevorzugte Partei einen Vorteil bringt. Dadurch wird das Wahlrecht zum Kampfplatz der Politik. Im Grunde genommen ist das eine Absage an die Demokratie. Wenn die Minderheit das Prinzip: „Mehrheit entscheidet“ nicht akzeptiert, dann gibt es keinen demokratischen Konsens. Dann herrscht die Anarchie: Keine Macht für niemand!
Das kann man mit dem Fußball vergleichen. Dort sind die sog. K.O.-Runden üblich. Und niemand stellt das System in Frage, wenn er verloren hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sehr geehrter Herr Berggrün,
Sie verkennen den Wortlaut der Verfassung. In Art 38 Grundgesetz steht nicht, die Parteien werden gewählt. Dort steht: „Die Abgeordneten werden (…) gewählt.“ Das tun wir aber nicht. Mit der Zweitstimme werden – gegen den Wortlaut der Verfassung – trotzdem die Parteien gewählt. Und das rüge ich hier nicht zum ersten Mal.
Außerdem gibt es im Unterhaus mehr Fraktionen als im Bundestag. Und Theresa May ist weit davon entfernt 80 Prozent der Mandate zu erlangen. Sie sit sogar auf eine Koalitdion angewiesen.
Ihre Kenntnisse von dem „Westminster-Modell“, das in den britischen Urkunden seit 1459 nachgewiesen werden kann, ist noch ausbaufähig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Herr Berggrün, Sie behaupten: „Wir Deutschen wollen, links wie rechts, eine egalitäre, konsensorientierte und leicht autoritàre Gesellschaft.“
Könnten Sie das einmal empirisch belegen. Ich konnte empirische Belege dafür nicht finden.
Die Deutschen wollen vielmehr eine parlamentarische Demokratie, in der „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“ und nicht von Parteien oder Partei-Eliten. Unter Ihren Egalitarismus verstehen Sie vermutlich die „klassenlose Gesellschaft“, die dann von „leicht autoritären“ Politbüros geführt wird.
Ich vermute, lieber Herr Bergrün, dass die Deutschen das, was Sie behaupten, gerade nicht wollen.
wieviele Politiker kommen eigentlich zusammen, wenn man noch die Landtagsabgeordneten dazu zählt? Nur Interesse halber.
Texas ist doppelt so groß wie Deutschland, flächenmäßig, die schaffen es mit 150. Von denen 65 nichts zu melden haben.
Es gibt kein perfektes Wahlrecht. Das Verhältniswahlrecht befördert aber die Macht der Parteien in unangemessener Weise. Das Mehrheitswahlrecht läßt den Wähler eine Regierung abwählen. Das Verhältniswahlrecht ist geeignet, dieselben „Versager“ in Amt und Würden zu belassen. Wem gilt wohl die Loyalität der Abgeordneten, die über Parteilisten in den Bundestag gewählt werden?
Sie haben Recht. Es gibt nichts Vollkommenes auf der Erde. Aber das bedeutet nicht, dass wir alle Dummheiten ausprobieren müssen, die es gibt.
Das Grundgesetz hat sich in Art. 38 für die Personenwahl, ausgesprochen. Das passt vielen nicht. Deswegen versuchen sie die Parteienwahl an ihre Stelle zu rücken.
So manches Gesetz für den Bürger, oder sollte man sagen gegen den Bürger, wurde auch schon rückwirkend beschlossen. Erst 2025! Vertagen, verschleppen etc. UNGLAUBLICH.
Das bedeutet:
Die Wahl Merkels ist aus formalen Gründen ungültig und wir werden nun auch faktisch von einer illegitimen Herrscherin regiert.
Des weiteren sind sämtliche Beschlüsse dieses Parlaments ungültig.
Lieber Horst,
die Wahl bleibt gültig, es sei denn dass sie höchstrichterlich für ungültig erklärt wurde.
In Schleswig-Holstein musste eine Landtagswahl wiederholt werden. Der Landtag in Kiel hat 65 Plätze. Gewählt wurden aber 95 Landtagsabgeordnete. Das platzte den Richtern der Kragen.
Eine ähnliche Situation haben wir jetzt im Bundestag. Zusammen mit mir haben 50 Beteiligte die Bundestagswahl v. 24.9.2017 angefochten. Der Wahleinspruch ist beim Bundestag unter dem Aktenzeichen 193/17 anhängig.
Sie können dem Verfahren beitreten. Ich bin leicht zu erreichen, wenn Sie das wollen. Meine Kontdaktdaten sind auf meiner homepage http://www.manfredhettlage.de allgemein zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Den Richtern ist garantiert nicht der Kragen geplatzt, sondern sie haben eine Verfassungswidrigkeit erkannt, der sie emotionslos nachgegangen sind.
Mit dem Hinweis auf Schleswig-Holstein wollen Sie uns aber nicht in die Irre führen, oder? Tatsächlich ist die Mandatsverteilung damals angefochten worden, weil die Zahl der Ausgleichsmandate zu niedrig ausgefallen ist. Das Gericht hat dann die Größe des Landtags nur deshalb gerügt, weil sie in der Landesverfassung expressis verbis mit 69 festgelegt war (mittlerweile nicht mehr). Die Zahl der Bundestagsabgeordneten legt das Grundgesetz jedoch nicht fest, mithin ist die Entscheidung in Schleswig-Holstein irrelevant und Ihr Verweis unzulässig.
65 unberechtigte Mitglieder im Bundestag würde bedeuten, daß Merkel mit nur 9 Stimmen Vorsprung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht Kanzlerin geworden wäre und das ist ein Skandal sondersgleichen und da man ja diese Herrschaften namentlich kennt und ihre politische Ausrichtung ist es mit dieser Erkenntnis nicht mehr auszuschließen, daß hier durch Verhinderung ein Zustand herbeigeführt wurde, der am Wählerwillen vorbei ging und das wäre der Gipfel der Unverfrorenheit und gerade solche Leute wie Merkel, Schäuble usw. kennen natürlich die Sachlage und besitzen noch die Frechheit im Namen des Volkes zu sprechen, obwohl sie mit großer Wahrscheinlichkeit unter diesen Gegebenheiten längst weg wären und das ist ja ungeheuerlich.
„65 unberechtigte Mitglieder im Bundestag würde bedeuten, daß Merkel mit nur 9 Stimmen Vorsprung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht Kanzlerin geworden wäre…“ Das ist unwahrscheinlich. Da Direktmandate meist an die Kandidaten von CDU/CSU oder SPD fallen, dürften die 65 Ausgleichsmandate eher an die Vertreter der kleineren Parteien gegangen sein. Merkels Vorsprung wäre ohne diese Stimmen also eher größer als kleiner geworden. Das ist auch das Hauptproblem bei dem in obigen Artikel so hochgelobten Direktmandat: man wählt die Leute bzw. die Parteien, die man kennt, und kleinere Parteien mit unbekannteren Kandidaten haben keine Chance. Anders ausgedrückt hieße das: Merkel forever. Und wer will das schon?
Liebe Frau Henker,
ich wiederhole es noch einmal: Es gibt im Bundestag 65 Abgeordnete, die dort nichts zu suchen haben. Das muss geändert werden. Ob Angela Merkel Kanzlerin bleiben soll oder besser nicht, das ist eine ganz andere Frage, die müssen die Wähler mit den Stimmhzetteln entscheiden. Beides muss man von einander trennen.
Mit freundliche Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Lieber Hajo,
ich verstehe ihren Zorn. Sonst hätte ich nicht zusammen mit 50 weiteren Beteiligtren die Bundetagswahl angefochten.
Dem Misstand muss ein Ende gesetzt werden. Die 50 Beteiligtern, die mitmachen, kommen aus allen politischen Lagern. Wir respektieren einander, und in der Wahlkabine darf jeder so abstimmen, wie er will. Wir wollen das Wahlrecht ändern, wir wollen aber nicht ein bestimmtes Wahlergebnis herbeiführen. Das ist Sache der Wähler.
Deshalb üben wir nur sehr verhalten Kritik an bestimmten Politikern. Das hat natürlich seine Grenzen. Schäuble kann nicht ensthaft zum Ausdruck bringen, dass erst 2025 etwas geändert werden muss. Egal, wie ich wähle, werde ich dem immer widersprechen..
Mit den besten Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Ein verfassungsrechtlich sehr interessanter Artikel, der aber m.E. genau NULL mit Frau Merkel zutun hat.
Das System haben wir doch schon länger.
Sie haben Recht! Das Wahlverfahren und das Wahlergebnis muss man sorgfältig von einander trennen und auseinanderhalten. Daran führt kein Weg vorbei.
Ja, Deutschland braucht einen Neustart.
Aus dem Filz von Parteien, Bürokratie und Bundesverfassungsgericht kommt man ohne ‚harte Lösungen‘ nicht mehr raus.
Die letzte ‚harte Lösung‘ gab es am 08. Mai 1945.
Wer weiß, vielleicht führt die Merkelatur ja zu einem solchen Neustart. Nur, dieser wird multiethnisch, die Deutschen sind ja nicht mehr unter sich, sagt mein innerer ‚Rassist‘.
Nur noch Wahlkreiseabgeordnete, sonst nichts. Wenn man großzügig ist, 5-10 Abgeordnete per Parteilisten.
Das würde der Demokratie und dem Diskurs im.Lande gut tun.
Glaubt jemand ernsthaft, daß aus den Wahlkreisen Schwarzafrikaner oder nur gebrochen deutsch sprechende Abgeordnete in den Bundestag einziehen würden?
Oder zweisemestrige Theaterwissenschaftler? Oder das dann ein Berufsanfänger so einfach in den Bundestsg einziehen würde? Oder diese vielen Berufspolitiker und Berufsgewerkschaftter? Oder eine erfundene SPD-Juristin?
Der gegenwärtige Bundestag legt sehr schön die Finger in die Wunde.
Hervorragend ausgebildete und gestande AfD-Abgeordnete versus Piepmäuschen, Berufspolitiker, Migrationshintergründe, Klatschhasen.
Das sehe ich anders. Gerade die gut ausgebildeten AfD-Politiker wurden bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Frauke Petry) NICHT direkt in ihren Wahlkreisen gewählt, sondern sind über Listen eingezogen. Und ja: Schwarzafrikaner und insbesondere gebrochen deutsch sprechende Muselmanen hätten in bestimmten Wahlkreisen eine sehr gute Chance, in den Bundes- oder Landtag gewählt zu werden, ebenso wie daueralimentierte Ausbildungsabrecher. Man wählt halt gern seinesgleichen. Deshalb halte ich persönlich die Wahl von Parteien mit vorher bekannten Kandidatenlisten für gerechter.
Liebe Frau Henker,
die Wahlen sind frei. Wer wahlberechtigt ist, darf wählen, wie er will. Das hat nichts mit dem Wahlverfahren zu tun. Ich bin einfach nur dafür, dass wir bei den basisdemokratischen Volksentscheidungen über die personelle Besetzung des Bundestages so verfahren, wie es die Verfassung in Art. 38 GG verlangt. Die meisten, die in diesen Fragen das große Wort auf den Lippen führen, haben diesen Artikel niemals gelesen.
Mit den besten Grüßen
Dr. Manfred C. Hedttlage
Ich muss Sie vor solchen Überlegungen eindringlich warnen.
In Paris hat ein Schwarzafrikaner in einem jüdischen Supermarkt zahlreiche Franzosen mit weißer Hautfarbe bei einem Terrorangriff das Leben gerettet. Er bekam dafür vom Staatspräsidenten einen hohen Orden verliehen. Die Verleihung musste geheim erfolgen, weil man sein Leben nicht gefährden willte.
Barack Obama war ein guter Präsident. Und er wurde von der Mehrheit der Amerikaner gewählt. Wer gewählt wird, muss die Wähler von sich überzeugen. Die Hautfarbe spielt keine Rolle. Wer Deutscher Staatsbürger ist, der darf kandidieren. Wer es nicht ist, der darf es nicht.
Sehr geehrter Herr Dr. Hettlage,
da muß ich voll widersprechen.
…
Nur weil ich der Meinung bin, daß eine weiße Wählerschaft nicht ohne Weiteres einen Schwarzen Einwanderer aus Afrika, als seinen Volksvertreter in sein Parlament wählen würde, laß ich mir von Ihnen keinen Rassismus unterstellen!
In ein Parlament wählt ein Volk seine Besten, Fleißigsten und Tüchtigsten, bei freier Wahl im Wahlkreis, wohlgemerkt und einem fairen demokratischen Wahlsystem.
Seine ihm Ähnlichsten, oder so wie man selbst gerne wäre.
Das wird im Regelfall kein Migrant sein können. In der Ausnahme aber schon. Ich sehe nur sehr viele Ausnahmen.
Ansonsten ist das nur eine Begleiterscheinung unseres verkommenen und von den Parteien gekaperten Wahlsystems.
Und mit Obama zu argumentieren, was soll das? Erstens hab ich denselben nicht erwähnt. Sie assoziieren das. Zum Zweiten meine ich, auch ich war nicht böse nach Busch II. Obwohl ich der Meinung war, die USA waren für einen schwarzen Präsidenten noch nicht reif (in den 80ern gab es in LA schwere Rassenunruhen). Ich hatte also Bedenken.
Aber dennoch, alles nach Busch II konnte nur besser sein, dieser war eine intellektuelle Zumutung. Über einen Weißen darf ich das sagen?
Aber mit seiner Anmaßung ‚yes we can‘ und dem Gehabe eines Messias hat Obama überzogen. Was hat er denn, trotzdem er eloquent, hochintelligent und integer war erreicht? In acht Amtsjahren konnte er nicht einmal ein Gefängnis mit um die 100 Mann schließen.
Im Nahen Osten hat er ein Chaos hinterlassen. Und mit dem Iran hat Trump von der Sache nicht unrecht.
Er hat nichts weiter als eine linke Wählerschaft mobilisiert und das Land indirekt gespalten. Dafür kann er nicht nur allein etwas, die Republikaner haben ihr gerüttelt Maß dazu beigetragen, vielleicht sogar hauptsächlich. Aber in der Folge dominierte, ganz unabhängig von seiner Hautfarbe, die Spaltung.
Obama hat außer schönen Reden nicht viel auf die Reihe gebracht. Das würde ich auch über einen weißen Obama schreiben. Ihre Argumentation ist einfach unlauter.
Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Sache, Herr Hettlage. Für die Parteien ist die Zweitstimme der Hebel im Parlament, um Gefolgschaft zu erzwingen. Wer nicht spurt, kommt zukünftig nicht auf die Landesliste, wird gemobbt oder anderweitig auf Spur gebracht.
Wenn es gelänge, den Parteien diesen Hebel aus der Hand zu schlagen, wäre viel für die Demokratie gewonnen.
Sehr geehrter Herr Niklaus,
vielen Dank für das wohltuende Kompliment.
Wahlen sind ja außerparlamentarische und basisdemokratische Volksentscheide. Das Volk wählt aus seiner Mitte die Volksvertreter selbst und unmittelbar. Man nennt das Volkssouveränität, und d.h.: Volksherrschaft. Ich bin stirkt dagegen, die Volksherrschaft in eine Parteienherrschaft umzumünzen. Das ist zutiefst undemokratisch. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass auf den Stimmzetteln nicht eine Parstei, sondern eine Person gekennzheichnet, d.h,. angekreuzt wird, wie das in Art. 38 GG angeordnet wird.
Ich möchte auch Ihnen abieten, dem Wahleinspruch WP 193/17 beizutreten. Mein Kontaktdaten finden Sie auf meiner homepage: http://www.manfredhettlage.de
Mit freundlichen Grüßen
Drs. Manfred C. Hettlage
Bei aller Liebe. Aber die Beiträge von Herrn Hettlage sind jedesmal so abenteuerlich, dass einem schwindelig wird. Er kann noch sooft behaupten, dass die Wahl ungültig ist, nicht verfassungskonform oder nicht den Vorgaben des BVG folgt. Das bleibt aber Unsinn. Die Ausgleichsmandate sind kein Eingriff in das Wahlergebnis, sondern sichern eben genau jenes, nämlich das Zweistimmenergebnis.
Das haben Sie sehr schön aus dem Sozialkundeunterricht behalten. Ist aber trotzdem Wahlfälschung und Parteienwillkür. Die einzig legitimen Abgeordneten im Bundestag sind die direkt gewählten.
Ja, das stimmt. Art. 38 Grundgesetz geht von der Persoennwahl aus. Das wird besonders klasr, wenn man nachliest, was in Art. 38 Abs. 2 steht.
Art 38:
„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“
Das bedeutet nur, daß der Gewählte eine volljährige Person sein muß, ansonsten kann es jeder sein. Er muß demnach nicht mal kandidiert haben. Ich glaube, sie verwechseln hier „Personenwahl“ mit „persönlicher Wahl“.
Genau so ist es!
Aber der Hass auf die Politik/er ist schon so groß, dass nichts mehr richtig sein darf, wenn es nicht von den „Richtigen“ kommt.
Keine Ahnung, wie das nochmal was Brauchbares werden soll. Wenn in 20 Jahren zurückgeschaut wird, was der ganze riesige Meinunghandel in allerlei Medien und Foren gebracht hat, wird man feststellen, dass fast nichts Gutes, dafür umso mehr Schlechtes herausgekommen ist. Es entstehen unter dem Strich lauter neue Filterblasen und damit Zwist, aber nichts, was die Sache wieder reparieren könnte.
Vielleicht wird man in 20 Jahren gar zu der Erkenntnis kommen, dass man mit dem Internet Problem lösen wollte, die man ohne es nicht gehabt hätte. 🙂
Lieber Herr Wolkenspalter,
es freut mich immer wieder, mit Ihnen zu debattieren.
Den Satz, den Sie ihren Überlegungen vorangestellt haben: „Aber der Hass auf die Politik/er ist schon so groß, dass nichts mehr richtig sein darf, wenn es nicht von den „Richtigen“ kommt“ , den unterschreibe ich mit Vergnügen.
Bis zum nächsgen Mal
Dr. Manfred C. Hettlage
Das BVG sieht das offensichtlich anders.
Sehr geehrter Herr Kanter,
wir sind eben sehr unterschiedlicher Meinung und werden das wohl auch bleiben. Das geltende Wahlrecht wird zu Fall kommen, so wie es 1998, 2008 und 2012 schon zu Fall gekommen ist.
Sie stehen alleine, wenn Sie die Position verteidigen, dass der Bundestag, der in normaler Besetzung 598 Abgeordnete zählt, auf 709 Mitglieder emporgeschnellt ist. Das stößt auf allgemeine Ablehnung.
Mit freundlichen Grüßen
Drs. Manfred C. Hettlage
„25.7.2012“… und bis heute nichts passiert… und da wird auch zukünftig nichts passieren.
Die machen was sie wollen, Gesetze haben hier doch schon lange keinen Wert mehr, vor allem nicht für die, die sie machen.
Sehr geehrter Herr Wallenstein,
mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind wir beide nicht zufrieden. Und das
aus gutem Grund. Immerhin ist das Wahlrecht des Bundes dreimal in Folge zu Fall gekommen 1998, 2008 und 2012.
In dieser Runde haben wir es mit eine anderen Ausgangslage zu tun. Es hat noch nie 46 Überhänge gegeben, und es hat auch noch nie 65 Ausgleichsmandate gegeben. Das sind schwindelerregende Rekordzahlen.
Deshalb haben etwa 50 Beteiligte mit mir zusammen die Wahl angefochten und werden den Rechtsweg ausschöpfen. Ich bin der Gruppenbevollmächtigte und damit beauftragt, das Verfahren bis vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichts zu tragen.
Sie können gerne mitmachen, wenn Sie das wollen, und dem Wahleinspruch beitreten.
Meine Kontaktdaten sind auf meiner homepage http://www.manfredhettlage.de leicht zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
In den USA haben sie Gerrymandering, wir haben Ausgleichsmandate, auf EU Ebene haben wir Speedbefoerderung fuer Kommisare. Jede politische Organisation neigt zum Betrug und Wildwuchs. Keiner ueberwacht die Ueberwacher der Demokratie. Das raecht sich.
Wir sollten mal wieder ordentlich waehlen gehen.
Bayern ist dran, oder?
Sehr geehrter Herr Napf,
ordenlich wählen gehen ist immer gut. Wir sollten aber so wählen wie es das Grundgesetz verlangt. In Art. 38 wird nicht die Parteienwahl, sondern die Personenwahl angeordnet. DAas kann niemand übersehen, der sich die Mühe macht und den Art. 38 Abs 2 GG wirklich nachliest.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C.Hettlage
Es wäre ja mal schön zu wissen, wie sich diese 65 blinden Bundestagspassagiere auf die einzelnen Parteien verteilen. Ich meine gelesen zu haben, daß die AfD keinen blinden Passagier hat. Also wäre die Regierungsmehrheit hinüber, wenn sich die 65 blinden Passagiere auf CDU, CSU, SPD, FDP und die Grünen verteilen würden.
Herr Dent hat die Zahlen in seinen obenstehenbden Debattenbeitrag genannt. Blinde Passagiere gibt es auch bei der AfD. Aber die AfD ist unschuldig. Denn sie hat das Wahlgesetz ja nicht gemacht.
Die Verschwörungstheorien werden auch immer mehr. Einfach mal Gesetze und Regeln korrekt im Kontext verstehen – und in diesem Fall keine Optionen streichen, die möglich gelassen wurden.
Ihnen ist schon klar, dass Gesetze auch GG-konform sein müssen, oder?
Ein Wahlgesetz, das gegen das GG verstößt, ist nunmal eben GG-widrig und dadurch de facto ungültig. Ich weiß nicht, was das mit „Verschwörungstheorie“ zu tun haben soll.
Eine schon vor der BTW 2013 angemahnte Wahlrechtänderung wurde doch bewußt minimalistisch gehalten. Gott sei Dank ist das in dieser Scheindemokratie völlig egal. Auch das BVGscheint sich nicht sonderlich dafür zu interessieren.
Das Verfassungsgericht ist nicht der Gesetzgeber. Ist ein Gesetz mangelhaft oder sogar verfassungswidrig, wird das Gericht nur dann tätig, wenn es angerufen wird. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sind die Spielregeln der Gewaltenteilung.