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Als Verfassungsrichterin untragbar

Frauke Brosius-Gersdorf: Mit der Axt ans Grundgesetz

05.07.2025

| Lesedauer: 4 Minuten
Justiz, die ein Eigenleben entwickelt, und sich zunehmend von der Realität abkoppelt: Das ist das tieferliegende Problem bei Personalien wie Frauke Brosius-Gersdorf. Dass man mit der Juristin, sollte sie gewählt werden, eine offen linke Ideologin ans Bundesverfassungsgericht holt, ist hingegen offensichtlich.

Im Frühjahr 2025 versuchte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern der SPD, der Grünen und der Linkspartei, im Hauruckverfahren die Legalisierung von Abtreibung durchzusetzen. Sie wollten die Gesellschaft noch vor den Neuwahlen vor vollendete Tatsachen stellen – bevor neue Mehrheiten die Umsetzung dieses Vorhabens erschweren würden.

Bei der diesbezüglich anberaumten öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss im Februar 2025 äußerte sich auch Frauke Brosius-Gersdorf, die als Sachverständige geladen war.

VORERST KEINE GESETZESäNDERUNG
Legalisierung von Abtreibung vorerst gescheitert: Sachverständige uneins
Die Juristin soll auf den Vorschlag der SPD hin am 10. Juli zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden, was nicht nur unter Unionspolitikern für Unruhe sorgt. Für die CDU/CSU ist die sich klar links-aktivistisch äußernde Professorin eigentlich untragbar. Doch auch abgesehen von ihrer konkreten politischen Positionierung steht sie für eine Haltung, die Justiz als treibenden Faktor auffasst, der nicht lediglich die Legislative korrigiert, sondern selbst als eine Art Schattenlegislative die Gesetzgebung mitformt, die Gewaltenteilung unterläuft und nicht zuletzt die Realität gemäß ideologischer Vorgaben umgestaltet.

Das zeigt sich auch in ihren Ansichten zum Paragrafen §218 StGB, die mit ihrer Nominierung nun wieder eine breitere Öffentlichtkeit erfahren. Brosius-Gersdorf gehört zu jenen Experten, die sich besonders scharf dafür einsetzen, Abtreibung aus dem Strafrecht herauszulösen und für rechtmäßig zu erklären. Doch damit nicht genug:

Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

Die Professorin behauptete während der Anhörung im Februar 2025, dass aus dem Persönlichkeitsrecht der Frau gar ein „Recht auf Abtreibung in den ersten Wochen der Schwangerschaft“ folge.

Damit bewegt sie sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, das sie als Verfassungsrichterin zu schützen hätte. Denn ein Recht auf Abtreibung bedeutet das Recht auf die Tötung eines Menschen – ob dieser ungeboren oder geboren ist, ist erst einmal unerheblich.

Die gegenwärtige Regelung sieht Abtreibung als eine Art „unvermeidbares“ Übel: Zwar will der Gesetzgeber Frauen zugestehen, sich dafür entscheiden zu können. Er erkennt aber an, dass er diese Tat nicht für rechtmäßig erklären kann –  und schon gar nicht kann er das Unrecht, nämlich die Tötung, zum Recht erklären.

Wer ein Recht auf Abtreibung formuliert, knüpft das Recht auf Leben an – willkürlich ausgewählte – Bedingungen. Die Größe des Kindes, bestimmte Organfunktionen, die Wahrscheinlichkeit, mit der das Kind außerhalb des Mutterleibs am Leben erhalten werden könnte, oder auch einfach, ob die Mutter das Kind „will“, würden damit zum bestimmenden Parameter dafür, ob ein Mensch schutzwürdig wäre oder nicht.

Dies stellt einen Zivilisationsbruch und einen Rückschritt dar, den die deutschen Gesetzgeber eingedenk der Verantwortung angesichts der deutschen Geschichte zu verhindern suchten. Was Abtreibung betrifft, wurde demenstprechend eine Regelung konstruiert, die Frauen praktisch die Möglichkeit eröffnet, abzutreiben, während wenigstens theoretisch daran festgehalten wird, dass Menschenwürde und Lebensrecht jedem Menschen bedingungslos zustehen.

Man kann dies als Kompromiss oder als scheinheilig betrachten – zumindest verschleiert diese Regelung zwei schmerzhafte Wahrheiten nicht: Bei jeder Abtreibung stirbt ein Mensch; und die Gesellschaft ist zu unsolidarisch und egoistisch, um jedem dieser Menschen das Leben zu gönnen.

Die Menschenwürde ist antastbar

Vielsagend ist, dass Brosius-Gersdorf in ihrer Stellungnahme vor allem darauf abhob, dass der Gesetzgeber nicht an vergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei. Bei einer erneuten Überprüfung könne das Gericht anders entscheiden: Die bisherigen Urteile dazu seien in der Rechtswissenschaft auf „breite Kritik“ gestoßen, der „rechtswissenschaftliche Diskussionsstand“ habe sich „in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt“, ebenso „der völkerrechtliche Rahmen.“ Zuletzt sei im „Rechtsvergleich ein Trend zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu beobachten“. Letzteres ist Augenwischerei: Schlechte Gesetze sind und bleiben schlechte Gesetze. Ihre Existenz legt keinesfalls nahe, dass sich Deutschland an sinkende ethische Standards anderswo anzupassen habe.

Sollte Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin gewählt werden, besteht also kein Zweifel, dass sie zu einer anderen Bewertung käme als ihre Vorgänger. Sie will das Problem, dass bei Abtreibung Rechte zweier Menschen gegeneinander abgewogen werden, dadurch lösen, dass der eine für rechtlos erklärt wird.

Dies wird auch aus dem Bericht ersichtlich, den sie als Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mitverantwortet. Darin bezeichnet Brosius-Gersdorf als „fraglich“, ob dem ungeborenen Kind „der Schutz der Menschenwürdegarantie“ zukomme.

„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. (…) Bei einem Konzept des pränatal gestuften oder kontinuierlich anwachsenden Lebensschutzes nimmt die Schutzintensität des Lebensrechts mit fortschreitender embryonaler/fetaler Entwicklung (…) zu“. Sätze, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen sollten: Besäße der Mensch eine Sekunde vor der Geburt keine Menschenwürde, wohl aber eine Sekunde danach?

Dies widerspricht der Aussage des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar sei, diametral. Der Ausdruck besagt ja gerade, dass sie dem Zugriff des Menschen entzogen ist. Laut Brosius-Gersdorf jedoch sollen Menschen die Verfügungsgewalt über die Menschenwürde an sich reißen, und darüber entscheiden, wem sie zuerkannt wird. Damit ist die Menschenwürde antastbar, das Grundgesetz ausgehebelt.

Brosius-Gersdorf macht nicht den geringsten Hehl daraus, dass sie die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht so auffasst, wie es von seinen Urhebern intendiert wurde. Man könnte auch sagen: Sie lehnt die Verfassung an dieser Stelle ab.

Während Medizin und Biologie die Embryonalentwicklung immer genauer nachzeichnen, und so die Menschenwürde, die dem ungeborenen Kind zukommt, auf naturwissenschaftlicher Ebene immer nachvollziehbarer erscheinen lassen – weshalb Abtreibungsbefürworter das Thema in ihrer Argumentation zunehmend auf die Frage nach Selbstbestimmung verkürzen –, geht Brosius-Gersdorf den umgekehrten Weg: Für sie ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes, seine „existenzielle Abhängigkeit (…) vom Körper der Schwangeren“ nicht etwa ein Grund, es besonders zu schützen, sondern ein Grund, seine Schutzwürdigkeit herabzustufen.

Wenn Justiz eine Parallelrealität entwickelt

Diese Herangehensweise entspricht jüngeren legislativen Totalausfällen wie dem Selbstbestimmungsgesetz: Auch dieses konstruiert eine juristische Wirklichkeit, die der Realität nicht nur nicht entspricht, sondern ihr widerspricht. Ein solches technokratisches, von der Realität abgekoppeltes Rechtsverständnis ist – abseits jeder juristischen Bewertung des Sachverhalts – überdies herzlos und unmenschlich: Dass es juristische Kategorien braucht, die nicht immer dem allgemeinen Empfinden oder Gerechtigkeitssinn entsprechen, ist unbestritten. Recht muss sich aber weiterhin an übergeordneten Maßstäben messen lassen, anstreben, der Wirklichkeit zu entsprechen und in angemessenem Austausch zu anderen Disziplinen bleiben.

Eine vollkommen in Positivismus und Utilitarismus abgleitende Justiz, die jeden Kontakt zur Realität verloren hat, ist eine ernste Bedrohung, nicht nur für die demokratische Grundordnung, sondern, wie man an diesem Beispiel ablesen kann, für zivilisatorische Selbstverständlichkeiten wie jene, dass man einen hilflosen Menschen nicht töten darf, weil er hilflos ist.

Frauke Brosius-Gersdorf ist zugute zu halten, dass sie diese Einstellung nicht versteckt, sondern ganz offen formuliert: Jeder weiß, wer hier zur Wahl aufgestellt wurde. Ihre am Sinn der Verfassung desinteressierte Haltung in Bezug auf Menschenwürde und Abtreibung ist nur eines von vielen deutlichen Warnzeichen: Eine solche Frau darf nicht in eine Position gehievt werden, in der sie für die Wahrung des Grundgesetzes verantwortlich ist.

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74 Kommentare

  1. Nunja, das letzte Euthanasiegesetz auf deutschem Boden wurde ja auch von Sozialisten eingeführt, wenigstens sind die Menschheitsfeinde darin konsequent.

  2. Ein entsetzliches Land diese BRD und wird jeden Tag noch schlimmer. Einstmals wird die DDR als Himmel auf Erden gesehen werden im Vergleich.

  3. Wenn die CDU das auch noch absegnet ist sie endgültig wieder Blockpartei.

  4. Sie verstehen es genau richtig. Die Kartellparteien werden ihre Kriterien sicher transparent gegenüber der – ob dieser vorzüglichen, differenzierten Analyse mit solch einem hohen Abdeckungsgrad – staunenden Wählerschaft präsentieren. Im Westen ist das halt regelbasiert.

  5. Das wäre ja auch nicht die Frage, sondern bei einem Verbot könnten sich einige nicht mehr sicher wähnen und blaue Veilchen könnten eine anzunehmende Begleiterscheinung sein, was die ganze Angelegenheit nicht besser macht und der Frust übermächtig werden könnte, wenn man große Teile der Gesellschaft um ihre gewählten Abgeordneten bringt und diese Sache ist so durchschaubar und der letzte verzweifelte Versuch sich vor den Gefahren zu schützen, die bei einer Übernahme auf jene zukommen können, die das alles verursacht haben, mal ganz von dem abgesehen was dann der Ami macht, wenn dieser unglückselige Zustand erst mal eingetreten wäre.

  6. im heutigen Deutschland
    „Wer die Macht (der Waffen) hat, der hat das Recht“
    „Wer das Recht hat, der hat die Macht (der Waffen) “
    Das gilt nur in totalitären Systemen.
    Ab dem Moment ab dem das Herz des Fötus zu schlagen beginnt, müssen wir biologisch von „Leben“ sprechen.
    Das ist normative Kraft der Fakten !!!
    Das ist auch der Maßstab von verfassungsrechtlich zu schüzendem Rechtgut, „das Leben“
    Ab diesem Moment ist Abtreibung = Mord
    Dazu brauchen wir keine wichtigtuer Richtermeinung und keinen „rot-grün-totalitär“ gefärbten „68′ Femminismus, „mein Bauch gehört mir“ – ethisch, moralisch, rechtlich falsch.

    • Im Grunde beginnt „Leben“ aber schon mit der ersten Zellteilung. Es wird ja kein Frosch draus, sondern ein Mensch. Klar kann noch viel schief gehen bis zur Geburt, aber das Wunder des Lebens beginnt mit dem Wachsen der menschlichen Zellen. Die Zulassung der Abtreibung bis zu einem gewissen Zeitpunkt oder definierten Kriterien ist eine politische Entscheidung.

      Mit dem Begriff „Mord“ wäre ich vorsichtig, denn zumindest nach dem StGB müssen weitere Kriterien zu der Qualität der Tötung hinzukommen, aber eine bewusst herbeigeführte Tötung ist es allemal.

      • eine bewusst herbeigeführte Tötung ist Mord
        StGB § 211 Mord
        (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, …einen Menschen tötet.

  7. „Dies stellt einen Zivilisationsbruch und einen Rückschritt dar,…“
    Für den zivilisierten Menschen ja. Aber das sind astreine Sozialisten und Kommuniste, für die gibt es es keine Zivilisation, keine Menschenrechte, keine Ethik und schon gar keine Rechte und Verfassung, wenn es um ihre verkommene, mensch- und menschheitsfeindliche Ideologie geht. Das aktuelle Grundgesetz ist für diese Leute (und dazu zählen inzwischen leider nicht weniger CDUler und CSUler) daher ein Bremsklotz, ein Verhinderungsinstrument der pööhsen Konservativen. Sie zitieren das GG mit jedem 2. Satz, aber in Wirklichkeit hätten sie es gerne weg oder ganz nach ihren eigenen (Nicht) Regeln tagesaktuell angepasst. Was, Paragraf X GG verhindert, dass wir Gesetz Y machen können? Lasst uns Paragraf X GG ändern.
    Die linksgrüne Ecke im Bundestag wirft der AfD Verfassungsfeindlichkeit vor. Schaut man aber in den letzten 20 Jahren mal nach, wieviele Gesetze von denen wegen Verfassungsfeindlichkeit vom BVerfG kassiert wurden, wird jedem klar, welche Parteien wirklich verfassungsfeindlich sind. Oder was ist verfassungsfeindlicher als eine Änderung des Grundgesetzes? Was wäre verfassungsfeindlicher, rechtsfeindlicher als diese Frau (?) ins BVerfg zu wählen? Was ist verfassungsfeindlicher, als die aktuelle Zivilisation weghaben zu wollen, wie es viele von LINKE, SPD und der grünen Sekte offen fordern? Was da Klingbeil, Reichinnek, van Aken und Co. im TV von sich geben, ist mehr als fraglich – es ist verfassungsfeindlich. Wie kann eine Union mit derartigen Leuten koalieren?
    Und diese Leute fordern ein Verbot der AfD wegen Verfassungsfeindlichkeit? Müssen die Angst gaben …

  8. Ich finde es einfach nur faszinierend, wie schnell man eine ca. tausendjährige Kultur innerhalb von 2 Generation auslöschen kann, wenn man nur an den richtigen Schrauben dreht.
    So ab 2050 wird, bei Fortschreiten der demographischen Entwicklung (und wer sollte dagegen etwas tun?), in Deutschland der Islam herrschen und solche Tusneldas unter dem Teppich verschwinden.
    Mir kommen die Linken (subsumiert eine Zusammenfassung von SPD, Grünen, Linken und all den anderen Verpeilten) wie Leute vor, die am falschen Ende des Astes sitzen, während sie ihn absägen und auch noch regelmäßig ihren Fortschritt in Form von Jubelmeldungen hinausposaunen.

    Wer jung genug ist, eine fundierte Ausbildung sein Eigen nennt und/oder noch genug Vermögen besitzt, der sollte Deutschland so schnell wie möglich verlassen, bevor es zum finalen Crash kommt.
    Die Lawine ist losgetreten und nichts und niemand kann das noch aufhalten, ohne wirklich unschöne Bilder zu erzeugen.

    • Oder wer jung ist muss bereits eine Ausbildung im Ausland suchen, denn hier wird es keine fundierte Ausbildung mehr geben?
      Natürlich ist alles andere völlig wie die Phase.

  9. Ja, man kann die Dame mit ihrer Meinung, ihrer Einstellung, ihren Lebensprinzipien ablehnen oder auch nicht. Das steht jedem offen. Genauso wie der dame ihre Einstellung offen steht.
    Aber sollte das BVerfG mit Leuten besetzt werden, die so offen Lebensprinzipien vertreten, die gegen die Freiheit des Einzelnen gerichtet sind und sie durch ihre höchstrichterlichen Entscheidungen ersetzen will? Immerhin hat sie ihre dezidierte Meinung bereits öffentlich vertreten. Und wenn sie erstmal fürs gendern entschieden hat, was ist dann mit meiner Freiheit? Mit der Freiheit von Eltern, die Wert legen auf Sprache? Und diese ihre Einstellung soll jetzt Grundlage von Abwägungen werden? Grundlage, wie unser GrundG interpretiert werden soll? Wie kann diese Frau neutral sein? Das kann sie in meinen Augen nicht. Nicht mit derart radikalen Auffassungen. Sie wird das GrundG niemals zugunsten der Freiheit des Einzelnen, zum Schutz eines Jeden auslegen. Sie wird ihre Position ausleben, um uns zu fesseln.
    Wir können nicht mehr unterscheiden, wo Toleranz angebracht ist und wo nicht.
    Mit ihrer Benennung wird in meinen Augen offensichtlich, dass RRG, der demokratische Sozialismus meint, jetzt seine Maske fallen lassen zu können. Kein gutes Zeichen für D.

  10. „Die Parteien (=Ideologie) haben sich den Staat zur Beute gmacht“ – R.v. Weizsäcker
    analog: Die Richterschaft hat sich den Rechstaat zur Beute gemacht
    Schlichtweg aus menschlichem Narzismus der eigenen Selbstherrrlichkeit = autokratisch. Sie glauben doch tasächlich, sie dürften das = Entgleisung des Zeitgeistes, wie dies in allen totalitären Systemen üblich war, vom Mittelalter bis in die Neuzeit.
    Sie erdreisten sich „Gerechtigkeit“ zu sprechen nach eigener Gesinnung, Ethik und Moral des Zeitgeistes, anstatt „Recht“ zu sprechen nach Grundgesetz, Recht und Gesetz, wie dies in allen totalitären Systemen üblich war, vom Mittelalter bis in die Neuzeit.
    gebrochener Rechtgrundsatz : „Niemand kann sein eigener Richter sein“ = niemand darf nach nach eigener Gesinnung, Ethik und Moral des Zeitgeistes rechtliche Urteile fällen.
    Sie erdreisten sich „Gerechtigkeit“ zu sprechen nach eigener Gesinnung, Ethik und Moral des Zeitgeistes – wie einst Richter Solomon der Bibel.
    Gerechtigkeit“ = Urteile nach Gesinnung, Ethik und Moral des Zeitgeistes – das kann und darf nur jener der Himmel auf dem Thone sitzt
    „Recht“ = Urteile nach geschriebenem Wort des Grundgesetzes und Gesetze

    GG Art.20 (3)

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,

    die vollziehende Gewalt und die

    Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Nicht an eigene Gesinnung, Ethik und Moral des Zeitgeistes.

  11. Diese Dame ist die allerletzte Patrone der SPD. Reicht aber nur noch für den eigenen Suizid. Die SPD wird auch im Westen schon bald von der LinksPartei überholt werden denn das „Geld_ohne_eigene Leistung erbringen wollen Klientel“ fühlt sich dort viel viel besser aufgehoben und die frühzeitliche Schulindoktrination wirkt ebenfalls. Links verschwindet nicht so einfach in Deutschland es verteilt sich nur neu: Auf die Linke, SPD, Grüne und das BSW und die CDU versucht derweil den Flug unter dem Radar des Wählers. Das ganze funktioniert eigentlich für die CDU noch relativ gut wenn man bedenkt was diese Partei in den letzten beiden Jahrzehnten an Schaden für die Bürger angerichtet hat. Und die Warnung an die AfD lautet sich nicht zu weit an das BSW auszurichten. Das BSW ist die Linke mit ein bischen mehr PR in Bezug auf Migrationsbegrenzung was aber schon schnell an der inneren Einstellung scheitert.

  12. Es ist höchste Zeit, dass der sogenannte „Feminismus“ zur Gänze zerschlagen wird (ist erst nach Überwindung der BRD möglich), da der Schwachsinn, den sogenannte „intellektuelle Frauen“ wie Brosius-Gersdorf absondern (unter anderem sogenannte „Abtreibung“ als sogenannte „Freiheit der Frau“, wenngleich die Gebärfähigkeit die weibliche Essenz begründet), inzwischen eine gigantische Größe annimmt! Da nicht lediglich Brosius-Gersdorf das Gift des sogenannten „Feminismus“ schluckte, sondern das feministische Gift im Blut sehr vieler autochthoner Frauen zirkuliert, wird es Aufgabe autochthoner Männer ihnen dahingehend ein Antidot zu verabreichen, dass sie sie zurück zum christlich-traditionellen Frauenbild führen!

  13. Das diese Kandidatin von der SPD kommt sagt auch viele über die SPD aus. Und leider nichts gutes.

  14. Wie eine (gewiß nicht nur in diesen Dingen unehrliche) Netzenzyklopädie erkennen läßt, versuchte sich diese Dame 4 Jahre lang als Rechtsanwältin.
    Mutmaßlich war sie in dieser Tätigkeit nur mäßig erfolgreich, da nach der Rechtsanwaltstätigkeit wieder der Eintritt in den universitären Betrieb erfolgte.
    Seither nur noch eine endlose Aneinanderreihung an Staatsnettoposten.
    Ansonsten die typisch bundesrepublikanische, weibliche Streberkarriere – der „Dr.“ als Zeichen der Arriviertheit des aufstrebenden Kleinbürgertums ist seit den Zeiten eines fiktionalen Diederich Hessling und Staatsanwaltes Jadassohn ebenso inflationär wie mittlerweile inflationär plagiert (will ich der Frau Professor hier nicht unterstellen) und den Rest besorgen nur allzu häufig das Parteibuch und die Quote
    Die Dame soll doch wohl Mitglied der Partei des Cum-Ex-Paten sein ?
    Wird in der Enzyklopädie nicht bezeichnenderweise erwähnt..

  15. Ist es nicht die Aufgabe der Verfassungsrichter, das Grundgesetz zu schützen? Ich mache doch auch nicht den Fuchs zum Aufseher über den Hühnerstall oder den Wolf zum Wächter über die Schafherde.

    • Ja eben. Deswegen sollen im BVerfG nun auch Richter eingesetzt werden, die das Grundgesetz so schützen, wie „unsereDemokratie“ es für richtig und opportun hält.

  16. Die Dame, die selbst offensichtlich keine Kinder hat, ist 1971 geboren. In den 1980ern, als sie in die Teenage-Jahre kam, gab es die Pille, Kondome und Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen nach Beratung. Wo ist die Frau in ihrem Leben falsch abgebogen ? Mit 8 Wochen nach Empfängnis fängt das kleine Herzchen an zu schlagen. Eines meiner Familienmitglieder ist Anfang des 7. Monats geboren, also fast drei Monate zu früh. Er ist heute Herr Doktor im Fach Computerisierung von sowas wie MRI-Maschinen. Was denkt sich diese Frau ?

  17. Der offensichtliche Plan der vereinigten Linken ihren Joker zu plazieren, wäre in einer funktionierenden Demokratie ein Fall für den Verfassungsschutz! Hier wird es nur als Landschaftspflege gesehen. Ein Parade Beispiel ür politische Einflussnahme. Jeder Vorwurf an andere Länder wie Polen oder Ungarn verkommt dazu zur reinen Makulatur. Wenn die CDU aus parteitaktischen Überlegungen diese Komödie mitmacht, dann
    Das Gute ist, dass diese linken Strategen so schlau sind und uns Dumme an Ihrem Wissen teilhaben lassen. Vielen Dank.

  18. Diese Frau ist absolut ungeeignet für die Position einer Verfassungsrichterin!!!

  19. Warum sieht man es dieser Frau schon an, das sie ganz klar linksextremistisches Gedankengut in sich trägt und dieses über eine unabhängige Justiz stellt?

  20. Die Dame erinnert mich brutalst an die Kommissarin aus dem Film „Der Profi“ mit Jean-Paul Belmondo, die die Frau des Profi zum reden zwingen wollte: Eine eiskalte Person, die was von einer Aufseherin in einem Frauengefängnis hat. Im Film lebte sie leider durch die Hand des Profis recht unsanft ab. Im Französischen nennt man diesen Typus Frau eine „Mal-Baisée“. Wer wissen will, was das heißt, kann’s ja googeln.

  21. Ein weiteres unrühmliches Beispiel, wie die einer freien Demokratie unwürdigen Hinterlassenschaften der DDR-Diktatur mit Hilfe ihres Marsches durch wehrlose bundesrepublikanische Institutionen unsere verfasste Ordnung von 1949 gefährden. Inzwischen glaube ich, dass der so genannte „Kampf gegen Rechts“ die dumme Masse von der eigentlichen, umso größeren Gefahr durch kommunistische und sozialistische Seilschaften ablenken soll.

  22. Ich hab da mal ein paar Fragen:

    Warum guckt die Dame eigentlich so unfroh? So verbissen wie die Anhänger Stalins in der DDR oder die Damen, die den Nationalsozialismus bejubelten.

    Hat sie biografisch Schweres erleben müssen? Oder ist ihre Ehe unbefriedigend und/oder kinderlos geblieben? Deswegen der untröstliche Gesichtsausdruck? Leidet sie einfach wie alle Ideologen am Weltschmerz, weil sie ja so viel besser weiß wie die Welt sein sollte, als die Menschen, die in ihr eigentlich recht gut und gerne Leben.

    Und täusche ich mich darin oder ist es exakt der gleiche Ansatz, den die Dame in Sachen Abtreibung verfolgt, den sich die Nazi-Schergen in den KZs zueigen machten: Das Gegenüber entmenschlichen um dadurch emotionslos seine Beseitigung vollziehen zu können.

    Hübscher psychologischer Mechanismus, offenbar recht umfassend einsetzbar. Oder mit einem einzigen Wort ausgedrückt: grauenhaft!

    • Warum guckt die Dame eigentlich so unfroh?
      Die Dame guckt nicht unfroh sondern bösartig narzistisch,
      erfüllt von der „Göttlichkeit“ ihrer eigenen Person.

  23. Macht sie doch besser zur Justizministerin, das erspart dann viele Prozesse und es geht schneller.

  24. Der unmaßgeblichen Erinerung des Verfassers dieser Zeilen ist das nicht der erste, sprich der wiederholte Fall mit jener politischen Schieflage. Zudem drängte bei dem resp. den zurückliegenden Fall/Fällen noch ein Kompetenzproblem auf, da die später gewählte Kandidatin einen gänzlich anders gelagerten juristischen Lebenslauf aufwies.

  25. Noch ist sie nicht gewählt, denn die 16 Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und die andere Hälfte vom Bundesrat gewählt und da dürfte noch so manches offen sein und ihre Berufung ist noch längst nicht bestätigt, weil man eigentlich annehmen müßte, daß keine der maßgeblichen Parteien sich für diese Person entscheidet und nach normalem Verständnis die Union kein Interesse daran haben dürfte einen SPD-Vorschlag zu akzeptieren und wenn ja, dann kann man die Schwarzen gleich vergessen, weil sie dann zum Bettvorleger der Roten und Grünen verkommen sind.

    • Ich gehe davon aus, dass ihre Wahl nur noch Formsache ist. Dafür werden genügend Drohungen mit nachteiligen Konsequenzen für Abweichler schon sorgen.

  26. Diese Brosius Dingsda soll froh sein, daß ihre Eltern nicht so menschenfeindlich vor ihrer Geburt waren wie sie es ist.

    • Anders herum, WÄREN sie es gewesen, wäre der Menschheit diese Figur erspart geblieben!

  27. „Während Medizin und Biologie die Embryonalentwicklung immer genauer nachzeichnen, und so die Menschenwürde, die dem ungeborenen Kind zukommt, auf naturwissenschaftlicher Ebene immer nachvollziehbarer erscheinen lassen – weshalb Abtreibungsbefürworter das Thema in ihrer Argumentation zunehmend auf die Frage nach Selbstbestimmung verkürzen –, geht Brosius-Gersdorf den umgekehrten Weg: Für sie ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes, seine „existenzielle Abhängigkeit (…) vom Körper der Schwangeren“ nicht etwa ein Grund, es besonders zu schützen, sondern ein Grund, seine Schutzwürdigkeit herabzustufen.“ Diese Person ist eine Gefahr für die Öffenntlichkeit jegliches Maß an Respekt vor sich selber verloren die wird genauso ungeschoren davon kommen was Rassenhygeine betrifft /Josef Mengele).

    • Wenn die „existenzielle Abhängigkeit“ das entscheidende Kriterium ist, ließe sich dies auch auf die Zeit nach der Geburt ausdehnen. Das wird noch spannend.

  28. In einer Linie mit Jutta Ditfurth, die ihre zweite Abtreibung von insgesamt Dreien, als ihre Schönste bezeichnete. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Beiden auch die Teilgeburtsabtreibung als Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen bezeichnen würden. Für mich sind diese unsäglichen Frauen Beispiele für das Böse in dieser Welt.

  29. Es wäre ein großes Unglück, wenn diese Frau wirklich gewählt würde. Wer der Menschenwürde einen Anfangspunkt (Geburt) setzt, der setzt später auch einen Schlußpunkt (60, 70 oder 75 Jahre) Begründungen ließen sich finden (Klima, Rentenkasse)

  30. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ein Blick auf das Titelfoto, ein wenig Menschenkenntnis und man weiß Bescheid.

    • Die „Beseitigung von AfD-Wählern“, die diese linksfaschistoide Unperson in den Raum stellt – das sollte DRINGENDST ein juristisches Nachspiel haben!!!!

  31. Ist es wichtig, was diese Frau vom GG hält? Stoppen wird sie die Scharia. Sonst nichts.

  32. Lesen Sie bitte auch den Kommentar bei LTO, wie dieser Frau bereits der Weg geebnet wird. (Titel: „Es geht um mehr als nur die „rich­tige“ Mei­nung„)
    Zitat:
    „Deswegen ist es richtig, dass die ganze Breite legitimer Auffassungen im Gericht repräsentiert ist: „rechte“, „linke“ und „liberale“, auch wenn es im Einzelfall schwerfallen mag, das zu akzeptieren.“
    Der Autor denkt womoeglich wirklich, dass es „rechte“ Auffassungen im Gericht gaebe.
    Nun ja. Wenn heute bereits linke Auffassungen als rechts definiert werden, hat er wahrscheinlich recht ……

  33. Je nun, sie versteckt ihre Einstellung tatsächlich nicht, die Ähnlichkeit mit Hilde Benjamin ist optisch mehr als deutlich, deutlicher als die von Sahra Wagenknecht mit Rosa Luxemburg, beides wohl mehr als gewollt – die „Rote Hilde“ ist wiederauferstanden – „Auferstanden aus Ruinen“.

  34. Man kann nur hoffen und sich wünschen, dass diese extrem linke Person nicht gewählt wird. Bei ihren Ansichten kann man sich über zukünftige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes jetzt schon gruseln und muss sich fürchten. Die Linken zerstören die Demokratie und die Republik. Aber große Steuerförderprogramme gegen Rechts. Die Saat die von 30-40 Jahren gesät wurde, geht langsam auf und verbreitet sich als invasive Art.

  35. Sie und Harbarth – Traumpaar! Sie machen den Sack zu. Hätten wir mal nicht geschwiegen, als man uns die Sklavenmaske verpasst hat.

  36. Ein einziger Blick in die Visage reicht schon um Gänsehaut zu verursachen. Tote Augen, gepressten Lippen und brabbelt, wie die üblichen Verdächtigen, irgendwas von Völkerrecht. Eine Parteisoldatin erster Güteklasse, vollkommen emotionslos.
    Könnte sich auch gut im (Un-)Ethikrat machen, dafür hat sie aber leider keine Zeit denn sie wird die Stelle garantiert bekommen.

  37. Frau Diouf
    vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, aber die Mehrheit der Deutschen hat Umfragen zufolge eine ganz andere Haltung zur Strafbarkei von Abtreibungen als Sie. Wenn Sie nun eine Richterin aufgrund deren unterschiedlicher Einstellung zu Ihrer als linksideologisch bezeichnen, dann ist das Ihr Recht aufgrund unserer Meinungsfreiheit. Allerdings gilt diese auch für Richter, und wenn andere Haltungen für Sie linksideologisch sind, folgt daraus umgekehrt, dass Ihrer Meinung rechtsideologisch bedingt ist. Ich hätte es nicht so ausgedrückt, aber Sie sind die, die damit angefangen hat. Andere Meinungen als seine eigene als ideologisch zu brandmarken ist gute Mode, aber Ideologie gibt es nicht nur bei den Linken oder Grünen, sondern auch bei den Autiren dieses Mediums oder bei mir. Laut Wikipedia ist eine Ideologie eine Weltanschauung – und es würde mich wundern, wenn Sie keine hätten. Ich habe eine – und sicher eine andere als Sie, aber auch Sie haben eine und sind damit genauso Ideologin wie ich oder besagte Richterin.

  38. Mal ganz abgesehen davon, dass die Dame ein äußerst beängstigendes Demokratieverständnis hat ( das Kollektiv ist alles, der einzelne – das Individuum ist nicht wichtig und hat sich immer zugunsten des Kollektives unterzuordnen, oder muss im Zweifelsfall geopfert werden …..Erich Honecker wäre wohl vor Neid erblasst ), welches schon als Menschenverachtend bezeichnet werden kann ( Pro Abtreibung, pro Impfpflicht … ), bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht ABSOLUTE politische Neutralität voraussetzen muss .
    Also : kein Parteibuch, keine Nähe zu irgend einer Partei, kein politisches Amt in der Vergangenheit.
    Mir ist klar, dass dies nicht einfach umzusetzen ist, aber die Messlatte für dieses Amt muss auch so hoch wie nur irgend möglich liegen !

    • Das Volk muss das Recht bekommen jeden, aber auch jeden, der übers Volk bestimmen kann, abzuwählen! Das gehört auch zur direkten Demokratie.

  39. Jeden Tag wird eine neue „Sau“ durchs Dorf getrieben. Jeden Tag liefert uns die Politik ein neues Zahnrädchen (diese Frau ist so eines), das den Fortschritt der Machtübernahme durch dem Kommunismus zustrebenden Figuren perpetuieren soll. Wenn man, mit 71 Lenzen einigermaßen mit Lebenserfahrung gefüllt, zusehen muss, mit welch naiver Sorglosigkeit die Menschen im täglichen Umfeld dies alles geschehen lassen, wie Politiker der sog. demokratischen Mitte jeden erdenklichen Schwachsinn einer, wie sie offenbar glauben, zukunftsweisenden Politik, in Kaskaden von Plapperketten gehirngewaschen mit religiösem Eifer ableiern, dann beginnt man zu verzweifeln. Es scheint, als ob diese Leute nur einen Auftrag kennen: den „Kampf gegen Rechts“. Kein noch so gutes Argument von der gegnerischen Seite wird auch nur im Ansatz gewürdigt.
    Es ist, als ob der Teufel diesen Leuten einen Nagel mitten ins Gehirn getrieben hätte.
    Genau aus diesen Gründen wächst die Sorge um die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder von Tag zu Tag mehr.

  40. Wen Recht und Rechtsempfinden derart weit auseinanderklaffen, wie in der jüngeren deutschen Rechtsprechung im allgemeinen und in bezug auf diese Dame im besonderen, dann ist in der Regel mit dem Recht und den Juristen etwas oberfaul.
    Hatten wir alles schon einige Male. Und wieder nichts daraus gelernt.

  41. Stimme Ihnen vollständig zu Frau Diouf. Diese Brosius-Gersdorf (ein Freund sagte kürzlich, „ach die mit den großen Nüstern“) scheint völlig auszublenden, warum u.a. das GG damals aufgeschrieben wurde (Stichwort Euthanasie etc).
    Auch ist in diesem Zusammenhang interessant, das immer solche Frauen selbst kinderlos sind. Das war bei Merkel ja nicht anders. Finde es wäre schlicht moralische Verpflichtung, selbst eigene Lebenserfahrung für so ein wichtiges Amt mitzubringen.

  42. DU SOLLST NICHT TÖTEN sagt die Kirche aber auch da gibt es sie. die Ausnahmen. Der Mensch braucht immer irgendwelche Ausnahmen. Das alleine wäre schon ein Grund über menschliche Gesetze nach zu denken Aber eins dürfte klar sein, wer dieser Frau zu einer Position verhilft wie die beschriebene, der sollte sein Gewissen intensiv befragen, denn die Entscheidung kann den Tod eines lebensfähigen Menschen bedeuten und in den allermeisten Fällen. nicht rückgängig gemacht werden. Das muss man mit seinem Gewissen vereinbaren können. Es gibt nicht Viele die hier eine falsche Entscheidung lebenslang aushalten können.

  43. Wie schaffen es diese Linksextremisten eigentlich alle dem seligen Honnecker so ähnlich zu sehen, selbst wenn sie vom anderen Geschlecht sind?

  44. Diese Frau steht für die ideologisch-dogmatische Verengung des Denkens mit dem Resultat der Verengung des Zugangs zur Realität und der Eliminierung jeglicher Empathie.

  45. Was alleine hier zutage gefördert wurde, ist erschütternd. Was für ein Menschenbild wird hier gezeichnet? Was kommt als Nächstes? Die Frauen, die aus welchen Gründen auch immer abtreiben, sollten sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, welche psychischen Folgen es für sie hat, wenn ihnen bewusst wird, dass sie einen Menschen getötet haben.
    Wir haben noch während der Schwangerschaft einen Zwilling verloren, was für mich als Mann eine einzige Katastrophe war. Trösten kann ich mich heute damit, dass ich nicht vor die Wahl gestellt wurde, ein Kind umzubringen, damit das andere überleben konnte. Diese Entscheidung hätte mich für den Rest meines Lebens in die Psychiatrie gebracht.

  46. Eine Kommunistin als Verfassungsrichter. Das hätten sich Honecker une Mielke nicht besser ausmalen können.

    Dass die heutige CDU hierbei mitwirkt, sagt viel über den politischen Stellenwert der CDU aus…

    • Eine Kommunistin als Verfassungsrichter.“
      Nichts Neues hierzulande:
      Barbara Borchardt in Mecklenburg-Vorpommern.

  47. Soweit so richtig. Vor allem auch deshalb, weil die Taeter ansonsten mit der Wuerde regelrecht haussueren gehen und wirklich alles, ihre gesamte transhumanistische Ideologie, damit “ begründen“. Dem Vernehmen nach gehoert auch die andere vorgeschlagene Dame in dieses Lager. Ich wuerde nicht darauf bzw dagegen wetten, dass es beide Damen schaffen, uebrigens nicht wegen der AfD, sondern der CDU. An dieser Stelle duerften sich die politischen Wege nach einer zumindest aehnlichen Bewertung trennen. Insoweit gilt, es ist muessig, sich ueber den offensichtlichen Posthumanismus, die uebliche Verachtung des Herrschaftsobjektes, zu empoeren. Keine „Sorge“, da kommt uebrigens noch viel mehr, nicht nur auf die Ungeborenen, auch auf Geborene zu, vermutlich vor allem auf bestimmte Gruppen. Die Ideotechnokratinnen sind den Herren in gewisser Weise, pathologisch betrachtet, sogar „ueberlegen“ . Fast amüsant ist deren, immer gleiche, verbale, „ethisch/ rationale“ Tarnung ihrer Eiseskälte. Lauter kleine Merkels. Dieser interessante Typ fiel nicht nur mir allerdings bereits auf, als es um die Personalrekrutierung im Dienstleistungsbereich 1990 ff ging. Fuer Wessis mit ihrem Frauenbild etwas Neues. Auch fuer Kohl. Die Karriere in bestimmten Bereichen war vorprogrammiert.

  48. Und immer wieder die SPD und ihre Ideologen des Sozialismus und Kommunismus. Dazu die Kasper der CDU, die sich und auch ihr Vaterland für Posten und Pöstchen verkaufen!
    Es gibt eine rechte Mehrheit!
    Der linke Spuk kann morgen enden! Die CDU-Linken sollten zur SED wechseln, einmal ehrlich im Leben sein, zu sich und den Wählern.

    • Schmähen Sie nicht die Politiker, die zwar am sichtbarsten sein mögen, doch das wahre und zentrale Problem sind die Wähler, die zu 80 Prozent nicht wagen, in der Abgeschiedenheit der Wahlkabine ihr Kreuz bei den Parteien zu machen, deren Politik in ihrem Sinne ist.

      • Nein, die Wähler wählen das, was ihnen angeboten wird, egal mit welchem persönlichen Hintergrund und Wissen. Viele Erfahrungen und Überzeugungen fließen ein. Die massive, schon kriminelle Manipulation gegen die Alternativen zeigt Wirkung! Jeder hat für sich eine Entscheidung per Kreuz zu machen. Egal ob clever oder unbedarft.
        Aber das politische Personal, das Kartell, das sich zur Wahl stellt, kann er sich nicht aussuchen, schon 10 Jahre nicht. Schon garnicht deren verdeckte „Kriegsführung“ gegen das eigene Volk erkennen, das ist nicht jedem gegeben. Da ist alles gegen den Wähler hin manipuliert, ob er es checkt oder nicht.
        Die politische „Klasse“ ist bösartig und destruktiv gegenüber dem eigenen Volk, das Angebot schlecht und korrupt, die Alternativen werden bösartig kriminalisiert. Klar verschreckt das den Wähler, ist ja so gewollt. Das ist der Kern: nicht die freie Entscheidung, sondern die Entscheidung unter Manipulation. Primitiv, kriminell, bösartig. Das ist das Angebot!
        Aber im Kern sind die Machthaber der Grund für die Fäulnis des Systems, sie bieten auch nur Fäulnis an, keine prosperierende Perspektive, keine Leistungsgesellschaft mit Teilhabe.
        Alles dient dem Machterhalt der herrschenden Clique! Nichts dient dem Volk, dem Land, der Nation!
        Das ist der politische Virus: Machterhalt und Ausbeutung um den Preis der Zerstörung des Landes für einige hundert Apparatschiks ohne Rückgrat, Charakter und positive Einstellung zu Land und Leuten. Gesteuert von Wahnsinnigen, die Klima und CO₂ besiegen wollen, falls das nicht klappt, aber maximal abkassieren. Dabei die Lebensgrundlagen maximal beschädigen und verteuern.
        Ihr Eigennutz geht vor Gemeinnutz der Gesellschaft. Das kapiert aber nicht jeder. Doch es ist gewollte manipulative Beeinflussung der Massen.
        Hier regiert das nackte Ego, sonst nichts!
        Wer wird hier von wem geschmäht?

  49. Bevor ein Verbotsantrag gegen die AfD gestellt werden kann, müssen noch einige ehrliche Richter ersetzt werden. Vollkommen klar, dass man diese gefährliche Hetzerin dort postiert. Dafür werden Merkel und ihre Gangmitglieder schon sorgen. CDU Haldenwang, CDU Harbarth und wer noch alles, wurden von Merkel nur zu ihrem persönlichen Schutz installiert. Diese Linksextreme passt da genau in ihre Vorstellungen. Vom ende her denken, vom ende Deutschlands, das war ihre Intension, immer!

  50. Haben nicht noch die UN oder Berkeley Bedarf für diese Frau? Klingnein zahlt alles!

  51. Mit diesem Merkel-Bundesverfassungsgericht wird die AfD verboten bevor sie in Regierungsverantwortung kommt.

  52. Die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland widerspricht dem Völkerrecht (Gebot zur Unabhängigkeit von Gerichten vgl. Art. 14 (1) S.2 ICCPR/analog Art. 6 (1) S. 1 EMRK / Art. 47 Abs. 2 der EU-Charta).

    Insbesondere ist diese Praxis nicht mit der Rechtsprechung des EuGH vereinbar (vgl. EuGH 19.11.2019, C-585/18, C-624/18 und C-625/18).

    Wenn Medien völkerrechtswidrige Praktiken in einem Bereich, der für die FDGO resp. für die Demokratie entscheidend ist, unkritisch veröffentlichen, tragen sie wesentlich dazu bei, dass sich faschistische Strukturen, ungehindert etablieren können. Denn eine fehlende Gewaltenteilung ist – wie 1933 – eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung von Faschismus, der in Deutschland bereits seit Jahren um sich greift.

    Hinweis I:

    „Nach Ansicht des EuGH sind Art. 47 GRC und Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG dahingehend auszulegen, dass Rechtsstreitigkeiten über die Anwendung des Unionsrechts nur von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht entschieden werden können. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einer Einrichtung seien nicht gegeben, wenn die Bedingungen, unter denen die Einrichtung geschaffen wurde, ihre Merkmale sowie die Art und Weise der Ernennung der Mitglieder berechtigte Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die Einrichtung für äußere Faktoren, insbesondere für unmittelbare oder mittelbare Einflussnahmen durch die Legislative und die Exekutive, empfänglich ist und damit ihre Neutralität gegenüber widerstreitenden Interessen in Frage steht. „
    https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Unabhaengigkeit-der-polnischen-Disziplinarkammer

    Hinweis II:

    Zitat: „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“
    https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763 (wurde von der Tagesschau wieder gelöscht)
    Daher … https://web.archive.org/web/20200419231036/https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

  53. Frauke Brosius-Gersdorf ist eine „Juristin“, die offenbar das Wesen der Jura nicht verstanden hat (daran ändert auch ihre Professur nichts) – ähnlich wie auch Haltungsjournalisten das Wesen des Journalismus nicht verstanden haben. Beide mussbrauchen ihren Berufsstand, um jeweils ihre eigene persönliche pol.-ideolog. Agenda durchzusetzen.
    Das BVerfG benötigt keine Politiker – auch keine solchen, die als Juristen getarnt sind – sondern „echte“ Juristen.

  54. Das wusste Merkel ganz genau:

    sobald sie ihren Spezi Harbarth installiert hat, ist der erste Dominostein gefallen, und am Ende gehört dann das Verfassungsgericht den Fanboys und Fangirls! des „real existierenden Sozialismus“.

    Woanders hieße sowas ‚Staatsstreich‘!

    • Das mit dem Staatstreich hat sie doch in einem anderen Fall auch schon durchgezogen, indem ein gewählter Ministerpräsident zur Rücknahme und Rücktritt hinsichtlich seiner eigenen Entscheidung genötigt wurde und das unter Aufsicht des BVG, was lediglich gerügt hat und das war das zweite Ungehörige in gleicher Angelegenheit und würde mich nicht wundern, wenn sie auch ein AFD-Verbot absegnen, weil es gewählte Leute sind, deren Entscheidungen schon des öfteren mehr Verwunderung ausgelöst haben als man darin praktischen Nutzen und Handeln sehen konnte.

      Bei der Abhängigkeit, die dabei entsteht, kann man nicht unbedingt davon ausgehen, daß ein Urteil auch dem bestehenden Recht entspricht und dabei sind nicht die ehrenwerten Männer und Frauen in allen Gerichten gemeint, sondern jene die ihr Gewissen im einen oder anderen Fall vermutlich ruhen lassen um nicht dem Recht sondern anderem zu dienen und soweit ist es schon gekommen, daß man sich als Bürger auch nicht mehr auf alles verlassen kann, denn wer geht schon in die letzte Instanz, wenn er selbst für sich erkennt, daß es eine aussichtlose Sache ist und meist nur jene nach vorne preschen, die sich einen Freispruch erhoffen, wobei zwei Niederlagen davor in der Regel auch nicht eigener Vorstellung entsprechen dürften und man es besser sein läßt, was dann eine reine Abwägungssache darstellt.

      Das einzige Gericht was frei ist in eigenen Entscheidungen ist das höchste Verfassungsgericht, weil es keinem Ministerium unterstellt ist, aber mit der Wahl durch Abgeordnete könnten auch Verpflichtungen entstehen und vor einiger Zeit hat mal ein Jurist erklärt, daß Zusammenkünfte zwischen Politik und Richtern so gut wie nie vor Merkel vorgekommen sind und das hat unter ihrer Ägide erst so richtig eingesetzt und wollen wir nicht hoffen, daß es Landschaftspflege bezeichnet werden könnte, denn dann wäre es bereits ein Zustand der Beeinflussung und das wäre nicht zulässig und würde gegen alle Normen verstoßen, wobei dieser Tatbestand mittlerweile schon in vielen Bereichen zur Normalität gehört und es nicht verwunderlich wäre, wenn es auch vor dem Recht nicht halt macht und das würde man dann abschließend als Bananenrepublik bewerten, ein schrecklicher Gedanke wenn es so wäre.

  55. wie verzweifelt der Merz und seine Gurkentruppe ist, sieht man deutlich daran, dass nun die „Leitmedien“ berichten, dass die Migration signifikant zurückgegangen ist. Natürlich ist das nur eine andere Art der Berechnung. Faktisch hat sie zugenommen, da nun sehr viele Schmarotzer mit dem Flugzeug kommen oder gleich auf unser Kosten eingeflogen werden.

    Das es da Staatsräson ist, die kritische AfD zu verbieten, jetzt, wo sie auch noch eventuelle mit dem BSW zusammengeht, Also wird man um die Wahl dieser Linksextremistin nicht umhin kommen.

    Dafür wird nicht nur Merz, sondern auch das Urproblem Merkel sorgen.

  56. In meinen Studi-Tagen, schon eine ganze Weile her, da schaute man auf Karlsruhe als ein in seiner Integrität unumstössliches Gericht.

    Wie so vieles aus der „alten“ Bundesrepublik, spätestens mit der Machtergreifung der Dame aus der Uckermark, ging auch der Ruf des BVerfG`s immer deutlicher den Berg hinunter.

    Und: Er traue ich den Genossen zu, wegen des Gegenwinds gegen die Nominierung von Brosius-Gersdorf als Bundesverfassungsrichterin einen Rückzieher zu machen als Fritze M.´s Fraktion. Die ist schon so häufig umgefallen in den zwei Monaten Regierung.

  57. Sie hat das bestimmt mit Ihren Kindern und Enkeln durchgesprochen.

  58. Fachlich kompetent, aber leider sitzt der Kommunismus an der Schaltzentralen ihres Gehirnes…

    So eine Frau wäre was für die oberste juristische Instanz die DDR, aber doch nicht für einen demokratischen Rechtsstaat.

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