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Schlag gegen CDU wie AfD gleichermassen

Faesers letzter Coup: Mit einer Falle für die CDU in den Gesinnungsstaat

04.05.2025

| Lesedauer: 4 Minuten
Mit ihrem geheim gehaltenen Verfassungsschutzgutachten zur AfD hat Nancy Faeser keinen Schlag gegen die Opposition geführt, sondern eine strategische Falle für die CDU gelegt: Entweder sie trägt ein aussichtsloses Verbotsverfahren mit – oder sie stellt sich gegen den Staat. Gleichzeitig kehrt mit der Frage nach AfD-Mitgliedern im Staatsdienst der Geist des Radikalenerlasses zurück: Gesinnung statt Grundrechte.

Noch-48-Stunden-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat der kommenden CDU/CSU/SPD-Koalition unmittelbar vor deren Amtsantritt sowie den Landesregierungen der 16 deutschen Länder mit dem 1.100 Seiten Geheim-„Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD zwei Riesenprobleme hingekübelt. „Geheim“ heißt: Die betroffene Partei AfD hat nicht einmal ein Recht auf Gehör. Aber das stört die seit Dezember 2021 monomanisch auf den „Kampf gegen rechts“ fixierte Faeser nicht. Hemdsärmelig ging sie vor – ohne die von ihr zugesagte Prüfung durch die Fachaufsicht ihres Ministeriums. 48 Stunden nach Zustellung des BfV-„Gutachtens“ eilte sie schier in Torschlusspanik (es war ihr vorletzter Arbeitstag als Ministerin) am 2. Mai mit dem „Gutachten“ in die Öffentlichkeit.

Zwei Riesenprobleme hat Faser neu geschaffen. Das eine Problem ist, dass Faeser die Antragsberechtigten unter Zugzwang setzt: Soll die Bundesregierung, soll der Bundestag, soll der Bundesrat mit seiner Mehrheit einen Antrag auf Verbot der AfD stellen? Der Ausgang dieses Verfahrens, das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts enden müsste, ist eigentlich klar: Der Antrag hat keine Chance. Wenn „Karlsruhe“ wirklich „im Namen des Volkes“ urteilen sollte. Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) wird an dem Gutachten jedenfalls zu schlucken haben. Schließt er sich dem “Gutachten“ an, landet er in einer Sackgasse. Schließt er sich nicht an, wird es ein Geschrei geben, wie es CDU-Chef Merz nach der Zustimmung der AfD am 30. Januar 2025 im Bundestag zu seinem Antrag zur Begrenzung der Migration geerntet hat. Wenn Dobrindt schlau ist, dann sorgt er aber erst einmal für eine Veröffentlichung des „Gutachtens“ und wartet ab, wie es in sich zusammenfällt.

Mit dem „Gutachten“ verbindet sich über die „Verbots“-Frage hinaus ein anderes, ein Monsterproblem, das Exekutive und Judikative für mehrere Jahr in Atem halten könnte. Es geht nämlich um die Frage: Können AfD-Mitglieder Staatsdiener, also Beamte, Richter, Soldaten, auch öffentlich Tarifbeschäftigte sein? Betroffen wären theoretisch 5,2 Millionen Staatsdiener, die durchleuchtet werden müssten. Darunter vermutlich einige tausend der aktuell 52.000 AfD-Parteimitglieder. Interessant ist ja, dass sich der eine oder andere Landesinnenminister – etwa aus Bayern oder Hessen – darüber jetzt schon den Kopf zerbricht. Die Innenministerkonferenz will sich mit der Frage „AfD-Mitglieder im Staatsdienst?“ jedenfalls demnächst befassen. Will man womöglich AfD-Mitgliedschaften der Staatsdiener erschnüffeln?

Rückblende 1972/1991

Es könnte damit etwas wiederkehren, was die Republik von 1972 bis 1991 intensiv beschäftigt hat: der von der SPD/FDP-Regierung Brandt am 28. Januar 1972 exekutierte „Radikalenerlass/Extremistenbeschluss“. Es war dies ein Beschluss der Bundesregierung und der damals elf Bundesländer zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue. Man befürchtete eine „Unterwanderung“ durch „Extremisten im öffentlichen Dienst“. Konkret sah das so aus: Per „Regelanfrage“ wurden von den Verfassungsschutzämtern zwischen 1972 und 1991 rund 3,5 Millionen Bewerber bzw. Anwärter für den öffentlichen Dienst einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. In ca. 11.000 Fällen kam es zu Verfahren, ca. 1.250 Bewerber wurden nicht eingestellt, ca. 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter wurden entlassen. Von diesen Maßnahmen betroffen waren vor allem Lehrer (rund 80 Prozent) und Hochschullehrer (rund 10 Prozent). Es traf auch Justizangestellte (5 Prozent), Post- und Bahnmitarbeiter (Post, Bahn waren noch staatlich), Verwaltungsangestellte, Offiziere, Sekretärinnen, Sozialpädagogen, Bibliothekare, Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern, Bademeister, Laboranten.

Der „Radikalenerlass“ richtete sich ausdrücklich auch gegen Rechtsextremisten, in der Mehrzahl aber waren Mitglieder und Sympathisanten der DKP und sogenannter K-Gruppen (z.B. KBW, KPD), vereinzelt auch Angehörige der SPD und Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbundes (SHB) aufgrund „verfassungsfeindlicher Aktivitäten“ aus dem öffentlichen Dienst oder Vorbereitungsdienst entfernt worden.

Der Erlass stieß in der Öffentlichkeit vielfach auf Kritik: Er verletze das Grundrecht nach Artikel 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen diskriminiert werden dürfe, und nach Artikel 12 (Berufswahlfreiheit). Auch aus dem Ausland kam Kritik. In der französischen Sprache bürgerte sich das deutsche Wort „Berufsverbot“ ein.

1979 kündigte die SPD/FDP-Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) den Erlass einseitig auf. Die elf Landesregierungen gingen eigene Wege. Heute wird in den meisten der 16 deutschen Länder eine sogenannte Bedarfsanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt. Und zwar dann, wenn sich Zweifel daran ergeben, ob der Bewerber jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung eintreten wird.

Beispiel Bayern: Hier gelten Mitgliedschaften in folgenden Organisationen als Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen: Linksextremismus (DKP, Rote Hilfe, Die Linke.SDS), Rechtsextremismus (NPD, Die Republikaner, Blood and Honour, AfD, Junge Alternative für Deutschland), Islamistische/islamistisch-terroristische/ausländerextremistische Bestrebungen (Al-Qaida, AKP) und sonstiger Extremismus (Scientology, Reichsbürgerbewegung u. a.).

Die Kirchen sind schon weiter als Faeser

Ohne das AfD-„Gutachten“ zu Gesicht bekommen zu haben, sind die Kirchen schon vor geraumer Zeit auf die Faeser-Linie eingeschwenkt. Auf Kirchentagen haben AfD-Mitglieder oder AfD-Repräsentanten ohnehin keine Chance, zu Wort zu kommen. Und auch sonst sind die Kirchen bei weitem nicht so inklusiv, wie sie sich gerne geben. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, will Mitgliedern der rechtspopulistischen AfD den Zugang zu kirchlichen Laien-Ämtern verwehren. „Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums“, hatte sie 2023 gesagt. Eine AfD-Mitgliedschaft sei aus ihrer Sicht mit der Übernahme eines Kirchenamtes unvereinbar. Ähnlich Spitzenvertreter der evangelischen Kirche: Oldenburger Bischofs Thomas Adomeit wollte 2023 Mitglieder der AfD von den anstehenden Wahlen für kirchliche Leitungsgremien ausgrenzen.

Spinnt man diese Äußerungen weiter, könnte es eines Tages sein, dass ein AfD-Mitglied kein Taufpate mehr sein darf, dass womöglich das Kind eines AfD-Mitgliedes keine Taufe, keine Erstkommunion, keine Formung, keine Konfirmation, dass AfD-Mitglieder keine kirchliche Trauung mehr erhalten.

Gute Nacht, Kirchen! Schmort weiter in eurem Saft und befasst euch auf Kirchentagen wie zuletzt in Hannover mit so weltbewegenden Themen wie „Queere Tiere auf der Arche Noah“. Dann seid ihr bald zur Minisekte geschrumpft.



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21 Kommentare

  1. Von wann ist denn das Gutachten? Denn es liegt eins im Internet, das ist von 2021. Auf dem basiert wohl das aktuelle Gutachten, aber hat die veröffentlichte Version den aktuellen Text von Ende April 2025?

  2. Dieses Land, unser Staat, wurde zur Beute der rotgrünen Meute. Ich habe Angst um meine Heimat.
    Vor einigen Jahren fiel mir ein Kirchenblatt der katholischen Kirche aus dem Jahre 1938 in die Hände, welches ich mit großem Interesse gelesen hatte. Ein damaliger Bischof hatte eine Dankesadresse an Hitler mitgeteilt. Sie lautete: „Führer, wir danken Dir! Vielen Dank, dass Du Österreich ins Reich heimgeführt hast.“ Der erste Satz stimmt auf den Punkt, der zweite könnte leicht geändert gewesen sein. Es ist schon fast 20 Jahre her.
    Das Verhalten der damaligen christlichen Sektenführer in der DDR und in der jetzigen BRD ist widerlich, mein Ekel kann nicht größer sein!

  3. Das muss man sich mal vorstellen: Das Gutachten eines Geheimdienstes wird ohne Überprüfung durch das vorgesetzte Ministerium an ausgewählte Medien weitergereicht, die dies auch gar nicht verheimlichen. Die Öffentlichkeit erfährt nur, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, erfährt aber nicht-ebensowenig wie die Partei selber und um Gegensatz zu o.a. Medien- warum. Was ist das? Dämlichkeit? Verkommenheit? Ist das noch Stasi oder schon Gestapo?

    • Es ist beides! Wie sieht es aus, mit den schwarz-rotgrünen? Sind diese »gesichert linksextrem« oder nur die Lumpen der neuen »Zivilgesellschaft«?

  4. Entweder war die CDU schon vorher von diesem Coup eingeweiht, oder aber sie wird ihn überrascht entsprechend zu ihren Gunsten drehen. Die Menschlein in diesem Land spielen weiterhin einfach blinde und taube Kuh und träumen ihr „Träumchen“ von Demokratie, ohne zu wissen, was und wie Demokratie leben sollte um zu sein. Man kann eigentlich, angesichts dieser Dummheit, dieses Dessinteresses, dieser Unwissenheit, dieser Ignoranz gegenüber der herrschenden Zustände, der Illusionshingaben, dieser Realitätsverweigerung nur mehr laut „stumm“ schreien, der Wahn verursacht schon körperlichen Schmerz. Und genau das ist gewollt! s.a – https://tkp.at/2025/05/02/macht-der-wahnsinn-ploetzlich-sinn/, hier fügt sich das Puzzle mehr als realistisch und klar zusammen. VT war gestern, VT real ist heute!

  5. Herr Kraus, Sie, wie die meisten anderen Menschen in diesem Land, haben das Problem nicht verstanden. Was kein Wunder ist. So lange Sie nicht selbst in einem dafür relevanten Ministeramt sitzen oder zum entsprechenden Bodenpersonal gehören, wird ihnen das verschwiegen.
    Alles, was sich hier in den letzten 2 Jahrzehnten entwickelt hat, Migrationskrise und Aufstieg der AfD inklusive, lässt sich auf einen Ursprung zurückführen:
    Den 11. September 2001.
    Das ist kein Witz und keine Verschwörungstheorie, sondern schlicht Fakt.
    Seitdem Tag gilt der NATO Bündnisfall und eine Sondergesetzgebung, die bis heute nicht abgestellt worden ist. Alles was danach geopolitisch insbesondere in Nahost und mittlerweile hier bis nach Europa folgte, hat dies als Ursache. Und diese Ursache sorgt dafür, dass Sie bestimmte Probleme juristisch hier in Deutschland nicht mehr geregelt bekommen. Und das gilt auch für ein AfD Verbot, weil es die AfD ohne das alles gar nicht gäbe.
    Schröder und Fischer haben damals, wie jeder andere auf der Welt auch, erst den Beistand bekundet, aber dann, als klar wurde auf was das hinauslief, die Notbremse gezogen und sich zwangsweise in den zivilen Ungehorsam zurückgezogen.
    Die CDU unter Merkel und Schäuble hat sich mit diesem Umstand ebenso zwangsweise angefreundet, aber dann mitgespielt.
    Die AfD tut das nicht. Und deswegen wird sie zur Aussätzigen.
    Aber aufgrund der vorherrschenden Ausnahmegesetzgebung kann man das juristisch gar nicht regeln. Der Weg ist verbaut. Ich versuche das seit 6 Jahren und komme nicht durch. Da können Faeser oder Dobrindt auch nichts dran ändern. Weisungsbefugnis hin oder her. Da spielen übergeordnete Bündnisverpflichtungen eine Rolle, die unseren Apparat hier komplett aushebeln.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dobrindt ja gerade drüber sinniert, das Gutachten zu veröffentlichen. Wenn die CDU/CSU damit einverstanden ist, dass die Antwort ebenso öffentlich erfolgt, bitte sehr. 🙂
    Hier läuft seit 24 Jahren GG Artikel 20(4). Das ist kein Scherz, das stimmt.
    Die meisten Menschen sind derart blind, dass sie nicht mal merken, dass sie sich seit über zwei Jahrzehnten in einer Diktatur befinden. Und das trotz Assange, Snowdon und Nawalny.

    • Man muß der Wahrheit ins Auge schauen (wollen!).
      Meine Erfahrung ist daher, daß es in diesem Land mittlerweile einfach zu viele Leute gibt, die sich diesen GG-Artikel in Form der Faulheit selber zurecht gebogen haben. Und dagegen sind so manche Steuerhinterziehungen, die ich hier und da auch Notwehr nennen möchte, ein Pups im Weidenkorb.
      Und kriegerische Auseinandersetzungen haben immer etwas von einer Diktatur, egal aus welchem Grund sie statt finden. So könnte man dann auch irgendwann zur Erkenntnis kommen, daß es den Menschen da draußen entweder egal ist, was eine irgendwie geartete Regung voraus setzt, oder sie sind sogar schon zu faul zum denken geworden.
      Nein, das ist tatsächlich kein Scherz: Sie, ich und viele andere werden lediglich zwischen den „Fronten“ aufgerieben.
      Nun, bei mir hat das zur Folge, daß ich abgeschaltet habe und mir das Schicksal so einiger (Mit-)Bürger völlig egal ist. Einzig die Tatsache, daß man sich immer zweimal im Leben sieht, gibt mir leidlich Genugtuung.

  6. By the way: Am 22.Juni 1933 wurde die SPD verboten.
    Angebliche Gründe: Die SPD soll eine staats- und volksfeindliche Partei gewesen sein. Sie schreckte angeblich nich vor hoch- und landesverräterischen Unternehmungen zurück.

    Tatsächliche Gründe: Hitler wollte die politische Konkurrenz zerschlagen.
    Er strebte ein Ein-Parteiensystem an. Und erwollte sich an der SPD rächen. Sie hatte als einzige Partei gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt.

    Herzliche Glückwunsch SPD. Gut gelernt von den NationalSOZIALISTEN; was Hitler konnte, können Faeser, Klingbein und Esken schon lange. Schämt Euch ihr Opfer-Täter.

  7. „eine strategische Falle für die CDU gelegt: Entweder sie trägt ein aussichtsloses Verbotsverfahren mit – oder sie stellt sich gegen den Staat.“
    Ich gehe von Neuwahlen aus das wird das Ergebnis dieser Falle sein, meiner Meinung nach.

  8. Ein geheimes Gutachten, das wohl eher eine AfD-Zitate-Sammlung der Lügenpresse samt mitgelieferten Falschinterpretationen ist. Das geheime Gutachten, das anscheinend alle kennen, außer dem zu Unrecht Beschuldigten der AfD, den Bürgern und den Betroffenen über 10 Millionen Wählern der AfD. Man fragt sich was will diese linksextreme Regierung damit erreichen außer sich auf der ganzen Welt noch mehr lächerlich zu machen. Die vereinigten Linksextremisten sind nicht nur eine Gefahr für unsere Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit und FDGO, sie sind eine Schande für unser ganze Land.   

  9. Die CDU wird die AfD nicht verbieten lassen, zumindest nicht in diesem Jahr. Nicht, weil sie damit nicht durchkommen würde, im BVerG sitzen genug Abnicker, die einem Verbot zustimmen bzw. einen Gegenantrag einfach begründungslos abweisen würden. Sondern weil die CDU die AfD als menschliches Schutzschild gegen ihre linken Partner benötigt, wir haben ja gesehen, wie schnell diese Fundamentalisten sich auch gegen die „Christdemokraten“ wenden. Und die CDU muss sich und ihren Wählern natürlich weiterhin vorlügen, dass sie demokratisch und rechtsstaatlich sei, noch traut man sich keine offene Diktatur. Also werden die Linken ein Verbot fordern und damit ihr radikales Klientel bedienen und die Union wird das Verbot ablehen und damit ihr naives Klientel bedienen. Erst ganz kurz vor relevanten Wahlen wird man die einzig verbliebende Opposition verbieten, bis dahin wird man weiterlügen und die Lügen noch übertreiben.

  10. Von der CDU hört zu diesem Anschalg auf die demokratische Ordnung und den Rechtsstaat nichts. Es liegt somit nahe, dass die Union eingebunden ist. Schließlich wird damit ihre Konkurrenz angegangen und es ist die Fortsetzung der vom Adenauer-Haus und dem Kanzleramt unter Merkel initierten Diffamierung der Opposition gegen die grüne Kakistokratie. Es ist lange her, dass die CDU Freiheit statt Sozialismus forderte.

  11. Widerspruch, Euer Ehren! CDU/CSU werden besonders repressiv gegen die AfD vorgehen, wie es bereits in Hessen und Bayern für Staatsbeamte angekündigt wird. Beide Parteien stehen in besonderer Konkurrenz zur AfD und werden alle Mittel für „diffamieren, denunzieren, zersetzen, vernichten“ (Stasi-Slogan) durchsetzen. Ein ähnliche Kampagne gab es in den 50igern gegen die Bayernpartei seitens der CSU und des mit ihr verbundenem Klerus, mit Erfolg.

  12. Ich denke nicht, dass die CDU/CSU hier in eine Falle getappt ist, so wie es der Autor schreibt. Allein die Äußerungen von Günther, Söder, Wegner & Co. vom vergangenen Freitag lassen diese Interpretation nicht zu.
    Ich denke, die Taktik vor der Wahl bestand darin, dass sich die CDU/CSU aufgrund der desolaten Politik der Ampelregierung zunächst darin versuchte, sich als seriöses Angebot dem Wähler darzustellen. Man nahm auch auffällig den eigenen Mann von der Spitze des Bundesverfassungsschutzes zurück, um den Leuten vorzugaukeln, man bekäpfe den polit. Gegner in der Thematik. Allein schon, wie schnell Herr Haldenwang als Direktkandidat im Wahlkreis Wuppertal I aufgestellt wurde, läßt vermuten, dass der Rückzug von der Spitze des Verfassungsschutzes rein taktischer Natur und aus Kalkül geschah. Im Gegengeschäft bot man ihm einen Platz im Parlament an – wenn es denn geklappt hatte.
    Auch das völlig unprofessionelle Auftreten von Herrn Merz vor der Wahl, als er sich mit seinem undurchdachten Vorstoß zum Zuwanderungsbegrenzungsgesetz als der neue Mann für Law und Order darstellen wollte und dann auch an den eigenen Abgeordenten scheiterte oder scheitern wollte, läßt auf diese Taktik schließen.
    Als nach der Wahl klar war, dass es nicht reichen würde, setzte die CDU/CSU gemeinsam mit der SPD das Verfahren gegen die AfD wieder in Gang. Der Mann hat zusammen mit den Grünen und der SPD alle seine Versprechen von vor der Wahl abgeräumt und verhandelt seit Wochen mit der SPD. Man kann niemanden weismachen, dass das, was am letzten Freitag in Bewegung gesetzt wurde, nicht zu irgendeinem Zeitpunkt mit der SPD besprochen wurde. Die SPD macht jetzt die „Drecksarbeit“ für die CDU und bekommt als Belohnung rund die Hälfte aller Ministerposten.
    Die CDU/CSU würde von einem Verbot der AfD am meisten profitieren. Die Ministerpräsidenten der CDU/CSU-geführten Länder wissen, dass mit dieser Bundesregierung ihre Resultate in den Ländern nicht mehr steigern werden. Eher geht es in die Gegenrichtung.

  13. Zu den Kirchen fällt mir nur ein, jede Allimentation und/oder Privilegien und Kirchensteuer streichen. Mit Gott klappts sicher auch ohne die Kohle der ewigen Sünder.
    Die SPD ist die oberste Intriganten-Partei noch vor der CDU. Insofern paßt alles in Bild. Alles was bis jetzt gelaufen ist, Timing, im Parlament und bei den Koalitionsverhandlungen wurde vorab abgesprochen. Inclusive der Scheinabstimmung der CDU mit AfD-Zustimmung, ausschließlich zum Wählerfang. Man überläßt nichts dem Zufall, um die AfD fertig zu machen. Ich schließe auch dazu weitergehende Absprachen aller Beteiligten nicht aus.Das sie sich dabei in die Fänge von Faeser begibt, ist nur natürlich, denn eine Strategie außer Macht gibt es nicht, diese Blindheit führte jetzt zum Faeser Coup, der die CDU entgültig an die Roten fesseln soll. Nicht nur Olafchen, auch Fritzchen, beide wurden von ihr vorgeführt.
    Wer so vernagelt ist wie die derzeitige CDU-Führung, der macht jede Manipulation mit. Es ist offensichtlich das alle staatlichen Ebenen und die willigen Medien für den Eigennutz per Machtmißbrauch manipulativ genutzt werden. Demokratie war gestern, der Dolch im Gewand ist wieder in Mode.

  14. Neulich hat jemand im TV von der Geschäftsführerin des inneren Geheimdienstes gesprochen. Und als er den Namen Nancy Faeser nannte, hab‘ ich doch glatt „nennt sie Fehler“ verstanden.
    Vielleicht wollten meine Ohren das aber auch lediglich so hören. Man weiß es nicht 😉

  15. Mit ihrem geheim gehaltenen Verfassungsschutzgutachten zur AfD hat Nancy Faeser keinen Schlag gegen die Opposition geführt, sondern eine strategische Falle für die CDU gelegt

    Was innenpolitisch zutrifft, sprengt die außenpolitischen Konsequenzen der Grenzen jener internen Selbstreflexion.
    Erst das Gespräch Musk-Weidel, dann JD Vance Ermahnungen auf der Münc.Sicher’skonf. und nun das ominöse BfV-Gutachten.
    Neben offziellen Administrationen thematisiert nun auch eine zunehmende Anzahl internationaler, englischsprachiger medialer Multiplikatoren Deutschlands Entwicklung zu einem totalitären Unterdrückungsstaat.
    Noch folgen hiesige offizielle Verlautbarungen der hinlänglich bekannten Wirklichkeitsverweigerung, doch es bedarf wenig Phantasie, dieser kein allzu langes Überleben zu prognostizieren. Dazu ist die BRD international zu sehr integriert.

  16. Wie wir sehen, sind etliche linke Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst. Auch sonst geht der Verweis auf den Radikalenerlaß fehl. Dabei mußte der Staat die Verfassungsuntreue nachweisen. Faeser hat mit ihrer Beweislastumkehr dafür gesorgt, daß jeder erst einmal rausgeschmissen werden kann und dann auf eigene Kosten seine Verfassungstreue nachweisen muß.

  17. Faesers Falle funktioniert nur deshalb, weil die CDU schwach ist, gaaanz schwach! Wenn Dobrinth das Gutachten veröffentlicht, kann er sich schon mal ganz sicher auf einen Shit-Storm aus grüner und linker Ecke vorbereiten, der sich gewaschen hat (ganz abgesehen von den Brunnenvergiftern aus den eigenen Reihen und der Koalition). Merz wird seiner Generalkompetenz nachgehen: sich (zu dem Verbot) schwach äußern und dann stark nachlassen. Der Fokus wird, unabhängig von dem ganzen Eiertanz in den Parteien, in Karlsruhe liegen!

  18. Sogar der Antichrist könnte Kirchenasyl beantragen. Ganz offensichtlich geht es nicht darum das Böse zu bekämpfen, sondern die eigene Boshaftigkeit auf andere zu projiezieren. Täter werden immer wieder zu Tätern, und hoffen das die Opfer irgendwann selbst zu Tätern werden. Das gilt für die Kirche wie für die Politik, die Medien und all jene die zu gerne an diesem System partizipieren.

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