Man hätte es eigentlich ahnen können. Es ist noch keine Woche her, da verpasste das Bundesverfassungsgericht der EZB und dem EuGH eine ordentliche Kopfwäsche. In Brüssel und Luxemburg war man offenbar derart geschockt, dass erste Reaktionen überraschend lange auf sich warten ließen. Scheinbar waren die Eurokraten buchstäblich wie von einem Blitz aus heiterem Himmel getroffen. Doch wie es auch in der Natur ist, folgt auf den Blitz stets der Donner. Für aufmerksame Beobachter waren die Gewitterwolken schon lange wahrnehmbar.
So kritisierte in der vergangenen Woche bereits die für das blumig titulierte Ressort „Werte und Transparenz“ zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova das Urteil scharf. Auf stumme Fassungslosigkeit folgte schnell der Trotz. Über das Wochenende wurden dann auch Äußerungen von Jourovas Chefin, der deutschen EU-Kommissionspräsidentin und ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen bekannt. In einem Brief an den EU-Abgeordneten der Grünen Sven Giegold ließ sie den geneigten Leser wissen, dass sich die Kommission vorbehalte, die Bundesrepublik Deutschland wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor dem EuGH zu verklagen.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Erschreckt hat mich dann aber doch, dass sich auch Kollegen aus meiner eigenen Bundestagsfraktion derart gegen die Rechtsauffassung unseres höchsten deutschen Gerichts stellen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung sogar titelt „Zustimmung aus CDU und SPD für von der Leyen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin sollte niemanden überraschen“. Dies impliziert ja nun gerade, dass die deutsche Politik auf ein anderes Urteil hätte hinarbeiten, zumindest aber hoffen sollen. Nun möchte ich mich keinesfalls in staatstheoretischen Betrachtungen verlieren. Jedoch stand in unserem Land doch bisher stets außer Frage, dass – wie in allen Rechtstaaten – die Rechtsprechung unabhängig zu sein hat und dass dies in besonderem Maße für die Verfassungsgerichtsbarkeit gelten muss, die darüber wacht, dass die Macht unter dem Recht ist.
Der Zorn der Eurokraten und Europafans wurde dadurch erregt, dass das Bundesverfassungsgericht es gewagt hat, eine Entscheidung des EuGH zum „Public Sector Purchase Program“ (PSPP) der EZB aus dem Winter 2018 als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ zu qualifizieren. Um überhaupt von der Entscheidung des EuGH abweichen zu können, musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass im Urteil des EuGH ein „ausbrechender Rechtsakt“ („ultra vires“) zu sehen sei. Dies ist dann der Fall, wenn eine EU-Institution den ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Kompetenzrahmen überschreitet. In diesem Fall muss das Bundesverfassungsgericht nach seiner geltenden Rechtsprechung einschreiten, um die Grundrechte der Deutschen zu schützen. Ein solcher ausbrechender Rechtsakt, so betonte Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle, könne in Deutschland keine Wirkung entfalten.
Dieses Urteil aus Karlsruhe bedeutet Sturm
Wer, wenn nicht unser höchstes Gericht sollte die Bürger in Deutschland auch sonst letztinstanzlich vor Kompetenzüberschreitungen der europäischen Institutionen schützen? Der EuGH etwa? Eben jener Gerichtshof, der seit jeher sehr wohlwollend mit Institutionen der Europäischen Union umgeht, sich traditionell als Anwalt der „Superintegrationisten“ in der EU versteht und darüber hinaus auch selbst eine Institution der EU ist?
Nein, gewiss nicht. Diesem selbstherrlichen und machtvergessenen Anspruch des EuGH, welcher weit über Anleihenkäufe der EZB hinausgeht, stellten sich unsere Karlsruher Richter nun entgegen. Sie können damit die Akteure der europäischen Institutionen, die EZB oder den EuGH nicht binden, wohl aber Bundestag, Bundesregierung und Bundesbank.
Dass es früher oder später zum Konflikt zwischen dem Deutschen Bundesverfassungsgericht und dem EuGH kommen musste, ist in der Rechtswissenschaft schon lange ein offenes Geheimnis.
Nicht erst seit gestern muss sich das höchste EU-Gericht in Luxemburg die Kritik gefallen lassen, dass es in seiner Entscheidungspraxis das europäische Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausdehne und damit seine Kompetenzen überschreite. In manchen juristischen Kreisen wird gar davon gesprochen, dass der EuGH politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof, mithin einer der angesehensten Juristen im Lande, wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu treffen und so in Bereiche einzugreifen, welche die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten.
Das letzte Aufbäumen des Bundesverfassungsgerichtes gegen den EuGH
Die Kritik an der Entscheidung der obersten deutschen Richter halte ich daher nicht nur für unangebracht, sondern auch für vollkommen unbegründet.
Letzte Woche hat sich unser Verfassungsgericht schützend vor die deutschen Bürger gestellt und mit der EZB und dem EuGH gleich zwei irrlichternde EU-Institutionen in die Schranken des gültigen Rechts gewiesen. Jetzt ist es an uns in der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dankbar anzunehmen und umzusetzen, anstatt unsere Verfassungsrichter als Europafeinde zu verunglimpfen! Der deutsche Rechtsstaat lebt und er schützt seine Bürger! Darüber sollten wir alle froh sein!
„Jetzt ist es an uns in der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dankbar anzunehmen und umzusetzen, anstatt unsere Verfassungsrichter als Europafeinde zu verunglimpfen!“
Von wem erwarten Sie das, sehr geehrter Herr Wilsch: von Frau Merkel? Von Ihrer Partei? Oder sogar von der SPD?
Haben Sie noch nicht bemerkt, dass fast alle ihre Parteigenossen und mit diesen die ganze tonangebende politisch-mediale Klasse inzwischen zur fünften Kolonne „Europas“ mutiert ist (wobei „Europa“ als ständiger Name für die EU bereits eine Anmaßung ist …)?
„…den Nutzen des deutschen Volkes mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,…“ diese Verpflichtungen sind längst gebrochen und vergessen. Nicht nur von Frau Merkel.
Freut euch einfach. Das war ja nicht nur ein Richter, der das Urteil gesprochen hat. Leider können die meisten nicht mehr Ermessen, was es heißt ein Gebet an den Vater im Himmel zu richten. Aber das Grundgesetz ist ohne seine Präambel wertlos. Was ist denn wohl die Würde des Menschen ohne Gott, der sie ihm gibt.
Der Richterspruch des BVG ist hörbar und interessant — aber warum erst, wenn der Chef in Rente geht? Warum immer erst dann?
Wer das Recht anmahnt, ist ein Paria.
Oder anders gesagt, wer auf den Schmutz hinweist, ist schmutziger als der Dreck, auf den er aufmerksam macht.
Ohne Rechtsstaat keine Demokratie.
Eine lupenreine waren wir sowieso nie, aber jetzt? Und wo soll das enden?
Es kann so nur im Totalitarismus enden.
Wie konnte das geschehen?
Kauf euch das Buch „Psychologie der Massen“, dann versteht ihr, was Yascha Mounk mit „einem Experiment“ meinte, einer „Umwandlung“ oder wie Merkel sagt, der „großen Transformation“.
Ja, das Urteil ist gut für den deutschen Bürger. ABER: So lange die Politik nichts daraus macht – und sie wird nichts daraus machen – wird das Urteil auch keine Wirkung entfalten können. Feige finde ich auch, dass Voßkuhle erst jetzt, fünf Minuten nach 12:00 Uhr, dieses Urteil fällen lässt. Das hätte viel, viel früher passieren müssen – jetzt ist es fast schon zu spät.
Die Aussagen unserer Regierungsvertreter und der EZB Mitte Mai 2020 sind einfach peinlich und zum Fremdschämen! Der Kommentar von Brigitte Scholtes im General-Anzeiger Bonn von gestern zur EZB passt zu dem Tenor, den die Regierung am liebsten haben möchte: Die Notenbank soll die Wirkung ihrer Geldpolitik noch deutlicher erklären, damit auch die obersten Richter der Republik sie verstehen! Für wie unbedarft hält sie unsere Richter? Es wird Zeit, dass der EuGH, die EZB und die Kommission in ihre Schranken gewiesen werden!
„Das blumig titulierte Ressort Werte und Transparenz“, also Pippifax und Gedöns.
Solche überflüssigen Pfründe werden gebraucht, um die überflüssigen Eurokraten zu beschäftigen.
Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?
Lieber Herr Willsch,sie wissen wer „ihre“ Chefin ist?,dann wissen sie auch,das gerade die „Gott-gleiche“ immer erster“Mann“ an der Spritze ist,wenn darum geht deutsches Recht,sagen wir es höflich zu minimieren??.
Ist es nicht an der Regierung,gegen solche Machenschaften der EU vor zu gehen,aber anstatt dessen ihnen Vorschub zu leisten??.
Es ist doch auch „ihre “ Kanzlerin,die sich nicht zu schade ist immer gegen deutsche Interessen im EU-Rat zu stimmen??.
Wer als detscher/e Kanzler/in seinen Amtseid dermaßen mit Füssen tritt,der handelt auch so gegen das Grundgesetz,oder sind alle Entscheidungen der Kanzlerin seit 2015 bis heute mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen??.
Viele Staatsrechtler,aber auch ehemalige Verfassungsrichter sind da ganz anderer Meinung,aber die „Gott-gleiche“ macht einfach so weiter!.
Die Frage stellt sich mir als altkonservativen immer wieder und drängender:warum machen die gewählten Abgeordneten diesen bösen Schmuh einfach so mit,warum haben sie vor kurzem ähnlich dem letzten Jahrhundert einer „Ermächtigung“ der Kanzlerin zugestimmt,also auf ihr GG garantiertes Parlamentsrecht verzichtet??.
Ich könnte jetzt hier noch stundenlang Missstände und Verfehlungen anprangern,nicht nur der EU,sondern gerade auch unserer Regierung,aber was würde oder wird sich daran ändern? : nichts,absolut nichts!!.
Für mich steht nur eines fest: die EU muss weg,wir müssen wieder zur EWG zurück,das war ein sehr stabiles Instrument,das hat uns als europäische Nachbarn geeint und zusammengebracht,das hat wirtschaftlichen Erfolg auch für die kleinen Nachbarn ermöglicht,das war über viele Jahre auch ein Quell der Verständigung untereinander!!.
Das was nun durch die EU veranstaltet wird,das hat nur noch den Charakter von Machtmissbrauch,beständig ansteigender Unterdrückungsmoral,das beständige abbauen der Völker spezifischenInteressen zu Lasten der Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten,das anballen von Allmacht Phantasien der Eurokraten gegen die Interessen der Bevölkerungen der Mitglieder.
Die kommenden Wahlen nach dieser Krise werden quer durch die EU,von Europa will Ich hier nicht sprechen,eine neue Zeit einläuten,denn wenn man den „Freunden“ in der Krise zuhört,wie sie gerade über das Land sprechen und denken,das der Garant für den Bestand der EU ist,dann gibt mir das sehr zu denken!!.
Sie als einzelner Abgeordneter werden wenig bis gar nichts dagegen tun können,aber alle Abgeordneten sind nach GG nur ihrem Gewissen,und noch ihren Wählern verpflichtet,also sollten die Gewählten auch so handeln,sonst werden sie abgewählt und durch Leute ersetzt,die sie jetzt noch vehement verunglimpfen und beschimpfen,obwohl auch nach GG-Regeln gewählt!!.
Ich als alter CDU Wähler habe der Union den Rücken gekehrt,meine konservative Einstellung wird von der Union seit 2015 nicht mehr vertreten,die liberalen sind auch zum Totalausfall geworden,also,was bleibt da noch übrig,denn das links-rot-grüne Gespinst war und ist mir absolut zuwider!!.
Was ist aus der Werte Union geworden?,wo sind die streitbaren Abgeordneten geblieben?,alle weggeduckt?,alle bange vor Muttis Macht?.
Wie wird man einen Mühlstein am Hals los?,indem man den Strick durch schneidet!.
In diesem Sinne erwarte Ich nichts mehr von unseren Abgeordneten,denn niemand traut sich gegen den Ausverkauf deutscher Interessen in Widerstand zu gehen,könnte das an der nächsten Aufstellung der Wahllisten liegen?.
Das Verfassungsgericht schützt unsere im Grundgesetz niedergelegten Prinzipien. Seine Urteile sind auch für die Kanzlerin bindend. Wenn Sie sich und damit die Regierung dem widersetzt, haben wir einen Notstand auf den der Artikel 20 GG verweist.
GG Art 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Urteil des BVG fand unter Anhängern des Case Law harte Kritik.
Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert der EUGH „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“, d.h. bei einem vorgelegten Fall soll er prüfen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt.
Kann es sein dass der EUGH aber die Verträge wie eine staatliche Verfassung auslegt und sich durch ständige Kompetenzüberschreitungen durch Eingriffe in die Rechtsgebiete der Vertragsstaaten – viel zu oft unwidersprochen – mit seinen Urteilen eigenes Recht schafft, das man dann als EU Case Law bezeichnen könnte? In der Folge etabliert er sich ganz im Sinne der Case Law Anhänger als höchstes Gericht der EU.
Dieses Schauspiel führt uns klar vor Augen, worum es in Wahrheit geht. Die BRD ist nur noch ein Euphemismus. Ein bisher „geneigtes“ BVG hat in letzter Minute erkannt, wozu es als Institution berufen wurde und sich endlich schützend vor seinen Staat und dessen Bürger gestellt. Sein Urteil, vor allem aber die Reaktionen darauf, müssen jeden überzeugten und ernstzunehmenden Demokraten bestürzen und aufrütteln. Wenn Eurokraten aus Furcht vor dem Verlust ihrer Pfründe wütend reagieren ist dies bereits bezeichnend. Wenn sich aber deutsche Volksvertreter gegen die eigene grundgesetzlich installierte Institution wenden, entlarven sie sich endgültig als demokratie- und bürgerverachtende, sowie Bürger belügende Kaste, die nichts weniger als einen „Systemwechsel“ anstrebt. Wir sollten auf den „Barrikaden“ sein, denn es geht erkennbar um unsere bürgerlichen demokratischen Freiheitsrechte. Die „große Transformation“, von der so gern die Rede ist, bedeutet in Wahrheit die „Verschiebung“ der Souveränität vom deutschen Volk hin zur EU als Souverän. Auf eine demokratisch nicht legitimierte Technokratenkaste, die uns zu menschlichen Gattungswesen degradiert, uns unsere Menschenwürde raubt, um willkürlich über uns verfügen zu können. Verteidigen wir diese Richtern, denn die oben beschriebenen „Volksvertreter“ werden sie demnächst durch willfährige Parteienhörige ersetzen.
Die „Verschiebung“ der deutschen Souveränität zur EU als neuem Souverän als grosse Transformation ist nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen. Abgesehen davon, dass Gleiches dann auch mit allen anderen Mitgliedstaaten in der EU geschehen müsse, gilt auch in diesem Fall das Grundgesetz, das eine weitere Übertragung von Souveränitätsrechten an die EU nach dem Urteil des BVerfG zum Lissabon Vertrag nicht zulässt. Es gilt, „bis hierher und nicht weiter“. Falls unsere weisen Politiker es trotzdem versuchen wollten, müssten sie zuerst eine neue passende Verfassung für die Bundesrepublik entwerfen, über die das “ ganze deutsche Volk“ frei per Volksabstimmung zu entscheiden hätte. Ob unsere Politikeliten so etwas riskieren würden?
Was Herr Willsch uns vorträgt, ist völlig richtig und gleichzeitig total unglaubwürdig. Er muss doch nur die Stellungnahme von Merkel lesen. Entweder weiß er nicht, was für unwürdige Spiele seit Jahren in der CDU gespielt werden, – ja oder er will uns auch an der Nase herumführen.
Es wird soweit kommen, dass die korrupte EU unser BVG abschafft – und das mit Merkels Unterstützung.
Aber wozu benötigt eigentlich eine gelenkte Demokratie wie die deutsche ein BVG? Das kann eine in der DDR sozialisierte Kanzlerin doch nicht wissen.
Man kann nur hoffen, dass diese EU-Blase bald platzt.
Ich bin auf Welt über diese Formulierung gestolpert:
„Der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben, widersprach der Verfassungsrechtler. „Nach unserer gefestigten Rechtsprechung und der Rechtsprechung vieler anderer Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte aber legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten“.“
Also „geringere Kompetenzverletzungen“ sind erlaubt? Wer definiert das?
Habe gerade die Stellungnahme von Frau Merkel in der FAZ zu diesem Urteil gelesen. Man kann nur noch fassungslos sein. Frau Merkel stärkt als Bundeskanzlerin Deutschland dem EugH und der EZB glasklar den Rücken. Im Fazit sagt sie: Ihr ist es schlicht egal, was die höchste deutsche Rechtsprechung sagt. EU, EZB und EugH stehen für Merkel eindeutig über der Souveränität unseres Landes. Das ist schlicht und ergreifend Vaterlandsverrat. Was lassen wir uns noch gefallen, bevor wir auf die Straße gehen?
Was wir uns gefallen lassen? Alles! Auch wenn Merkel und UvdL weiter uns in den sozialen und wirtschaftlichen Abgrund führen.
Frau Merkel betreibt seit Jahren **verrat. Gedeckt von der grünen Opposition. Auch die Abschaffung der Atomkraftwerke wird uns in die nächste Abhängigkeit bringen. Aber alles zum Wohl der EU. Und das steht ja im Vordergrund.
„Ressort „Werte und Transparenz““
Das klingt wie das Wahrheitsministerium aus 1984.
Wenn es noch ein Bundesamt für Verfassungsschutz geben würde, hätten die jetzt im Bundestag alle Hände voll zu tun.
Gleichzeitig würde dies dann positiv auf die geplante Verkleinerung des BT einzahlen und auch zu einer spürbaren Senkung der Kosten führen.
Allerdings würde die Que(e)rfront dann ihre Mehrheit verlieren.
Das Land der Dichter und Denker gibt es nicht mehr.
Es wird tagtäglich auf Kosten der Steuerzahler ausgetauscht. Dank Merkel &Co.
Resettlement Programm (Neuansiedlung) mit Sonderrechten der neuen Bürger.
Nicht zu vergessen; das sind neue Wähler plus die seit 2015 neu hinzugekommenen.
Allah sei dank.
Da wird man die Richter des Bundesverfassungsgerichts bei der nächsten Gelegenheit so auswählen, daß die allen EU Verordnungen zustimmen. Hat doch beim sog. “ Verfassungsschutz “ bestens funktioniert. Das gefräßige EUngeheuer ist nicht mehr aufzuhalten.
Das Grundgesetz ist die einzige und letzte Existenzgrundlage unseres Staates. Wird es ausgehöhlt, verbogen, mißachtet, so wird die Bundesrepublik Deutschland abgeschafft.
Dies ist das nie aufgegebene Ziel sowohl der EU-Eliten wie auch großer Teile der führenden deutschen Politiker.
Alles Gerede von „Europa“ und immer weiter voranzutreibender Integration dient – neben dem finanziellen Aderlaß Deutschlands – diesem einen Zweck.
Man muß bei der Schwächung der Verfassung ansetzen, wenn man einen Staat auf kaltem Wege liquidieren will. Das geht am leichtesten über die Entmachtung der Verfassungshüter, also letztlich über Personalentscheidungen.
Und genau dies wird die Folge des Urteils sein.
Guter Kommentar. Aber ich würde mir noch mehr klare Stellungnahmen wünschen.
Auch die illegale Grenzöffnung 2015 wird ja teilweise mit EU Recht begründet, was angeblich Deutschem Recht vorgehe.
Klargemacht werden muss jedoch auch noch einmal, daß das EU Recht gegenüber dem Deutschen Grundgesetz immer nachrangig ist. Die EU kann also beschließen was sie will, Gesetze machen wie sie will, das Grundgesetz geht immer vor. Dies ist auch keine politische Frage, sondern eine rein rechtliche.
Deswegen kann das Bundesverfassungsgericht auch die Bundesbank anweisen, bei EU Rettungsprogrammen nicht mitzumachen.
„Der deutsche Rechtsstaat lebt und er schützt seine Bürger! Darüber sollten wir alle froh sein!„
Das würde ich dann mal im besten Falle als dreist bezeichnen.
Ich würde das als „Pfeifen im Walde“ bezeichnen. Fahrlässig und naiv wird, sich in Sicherheit gewogen, bis die Politik ihre nächste Heimtücke ausgebrütet hat.
Ein Jeder erinnere sich wie der Euro mit Maastrichter Vertrag und hehren Versprechungen angefangen hat und was nun daraus geworden ist …
Irgendwo las ich, man werde nun nicht weniger , sondern mehr europäische Integration fordern.
Das bedeutet für mich, es sollen nun noch mehr Kompetenzen an die EU abgegeben werden, damit solche Urteile für die Zukunft nicht mehr zu befürchten sind.
Wer so hoch bezahlt und so dreist seine Kompetenzen überschreitet, wird sich von Karlsruhe nicht abschrecken lassen.
Das Ziel sind die Vereinigten Staaten von Europa, das große Experiment lt.Yascha Mounk, und da sollen die Nationen keine Rolle mehr spielen.
So wie die Chinesen den Corona-Virus ausgebruetet haben und nicht mehr unter Kontrolle bekommen, so haben wir Europaer die EU erschaffen, die sich viral ausbreitet.
Bisher galt Recht und Gesetz als Impfstoff dagegen. Das scheint vorbei.
Bleibt nur ’stay-at-home‘ bzw. angepasst auf diesen Fall: DEXIT
Man muss das mal festhalten, der EuGH weist das Urteil des BdVerfG nicht juristisch argumentiert zurück, sondern spricht dem BdVerfG das Recht ab, in dieser Angelegenheit sich überhaupt zu äußern, nach dem absolutistischen Anspruch: „EU befiehl, wir folgen dir“.
Sollte man bei der EU-Kommission, dem EuGH, oder sonstige EU-Vertreter so naiv und dreist sein, Deutschland wegen des BdVerfG-Urteils zu verklagen, dann muss Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen die EU verlassen (steht auch so im BdVerfG-Urteil drin) um den Bestand der „freiheitlichen Grundordnung“ zu gewährleisten, so ist das der letzte Sargnagel in den Sargdeckel der EU.
Vollkommen richtig. Nur so blöd werden die EU-Vertreter nicht sein. Sie würden den ohnehin wirtschaftlich und finanziell gefährdeten Fortbestand der EU riskieren. Stattdessen werden die Beanstandungen geheilt, und weiter geht´s. Im Übrigen, lieber Herr Willsch („Erschreckt hat mich dann aber doch, dass sich auch Kollegen aus meiner eigenen Bundestagsfraktion derart gegen die Rechtsauffassung unseres höchsten deutschen Gerichts stellen..“), das nehme ich Ihnen als Autor Ihres berühmten Rebellen-Buchs nicht ab. Und deshalb hat auch Ihre Partei es nicht verdient, weiter gewählt zu werden, weil sie den zerstörerischen zentralistischen Kurs der EU unterstützt, ganz zu unseren Lasten.
Und schon wieder ist man fassungslos. Früher war eine 2/3-Mehrheit im demokratisch gewählten und legitimierten Bundestag nötig, um das Grundgesetz zu ändern. Dieser Grundsatz wurde durch die Unterschriften unter die Verträge von Maastricht und Nizza ausgehebelt und ausradiert. Nun entscheiden nicht legitimierte Richter in Luxemburg über unsere Verfassung! Wenigstens sieht nun jeder, von woher unser Grundgesetz angegriffen wird. Nicht, wie seit Jahren vom politisch-medialen Komplex behauptet und durch nichts belegt, von der AfD, sondern von der EU!
Und der politisch-mediale Komplex stellt sich mehrheitlich hinter die EU-Superbürokratie und damit gegen das GG! Sogar von einem Vertragsverletzungsverfahren phantasieren diese Verfassungsfeinde. Der Hinweis von Herrn Wilsch ist mehr als berechtigt: „Europa ist kein Bundesstaat“!! Und wird es hoffentlich NIE werden. Die USE (United States of Europe), für Linksgrüne ein Traum, für Vernunftbegabte ein Schreckensszenario.
Wenn die EU demnächst beschließt, dass auf ihrem Territorium das Ius soli gilt, wär die Einbürgerung der zahlreichen kulturfremden Einwanderer deutlich erleichtert und beschleunigt. Vom EuGH bestätigt, müssten sich alle EU-Mitgliedsstaaten fügen. Für Linksgrüne ein Traum, für Vernunftbegabte …
Die EU ist kein Bundesstaat! Soweit, so gut. Sie handelt aber so und wäre es nur zu gerne. Ihr Verhalten geht aber an den Tatsachen, quasi an der Realität vorbei und das ganz bewusst. So wird aber der Schaden für die EU immer größer, bis es nicht mal mehr möglich sein wird, diese Eurokratie wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die EU zerstört sich also, was Schade ist, durch ihren sturen und rechthaberischen, überheblichen Allleinvertretungsanspruch, selbst anstatt sich zu reformieren. Das Geläut der Totenglocken wird nun immer lauter, nur die Betroffenen wollen es nicht hören.
Man kann es nur als klein Kinder Dummenspielchen bezeichnen was da abgeht.
Die EU als ganzes wie auch der EuGH besitzen keine staatsrechtliche Legitimation und keine handelnde Kompetenz dazu, weil es dem Prinzip des Verfassungsrechts widerspricht.
Die Gerichtsbarkeit in Deutschland die aus §20 GG hervorgeht, ist in einer Vielzahl von Gesetzen („Gerichtsverfassungsgesetz“, und viele mehr) grundgesetzlich geregelt.
Der die EU und der EuGH sind das nicht. Sei unterliegen der Recht-Legitimation der Mitgliedstaaten. sie besitzen nur ihnen verliehenes Recht. Es gibt weder ein europäisches Grundgesetz noch Gesetze zum Funktionieren einer europäischen Gerichtsbarkeit.
Aus welchem Recht, nach welchem Recht, vor welchem Recht, also möchten da gewisse Feministinnen-Funktionäre einen anderen Staat verklagen?
So ein Recht steht weder der EU, dem EuGH, oder sonstigem EU Vertreter nicht zu.
Gemäß bestehenden zwischenstaatlichen Verträgen kann nur ein Staat einen anderen Staat da verklagen wegen Nichteinhaltung zwischenstaatlicher Verträge.
So eine Recht ist aber für keinen Staat verpflichtend sondern nur freiwillig. Der EuGH kann also nach seinem Gutdünken etwas feststellen, aber nichts einfordern und nichts durchsetzen.
Die Engländer haben den Brexit gewählt, um genau dieser zunehmenden Anmaßung von Macht über Gesetz und Recht und dafür zu Zahlen, zu entgehen.
Ach Herr Willsch,
das wird schon. In dem Moment, in dem die Inflationierung des Eurowährungsraumes durch die EZB Schwung gewinnt, weil eine wachsende Geldmenge auf ein schrumpfendes Produktangebot trifft, kommt Schwung in das Denken Ihrer Kollegen. Spätestens wenn die Kaufkraft der eigenen Diäten nicht mehr so hoch wie früher ist, setzt die Reflexion ein…
Für uns alle ist es dann leider zu spät, aber die Deutschen sind dann für den Rest des Jahrhunderts vom Wunsch nach einem Bundesstaat EU und einer Gemeinschaftswährung geheilt.
Leider geht es bei diesem Problem nicht um Recht, sondern um Politik. Dass der EuGH als „Agent der Zentralisierung“, also mit dem festen Ziel der „Vereinigten Staaten von Europa“ agiert, daran kann überhaupt kein Zweifel sein. Die Beschimpfung des BVerfG als „Europafeind“ vonseiten der Eurokraten und Superintegrationisten unterstreicht das nur. Der Souverän, nämlich das deutsche Volk, wurde zum Verlust seiner Souveränitätsrechte allerdings gar nicht erst befragt.
Dass von der Leyen nun ihr eigenes Land vor dem EuGH verklagen will, setzt dem Ganzen die Krone auf …
Jenseits aller staats-und verfassungsrechtlichen Argumente geht es politisch immer auch um die Bewertung der EU-Institutionen. Diese maßen sich ja nicht nur eine überragende Zuständigkeit an, sondern, was noch schlimmer ist, eine demokratische Legitimität, die sie nicht haben. Sie fühlen sich in der “ post-demokratischen, föderalen Exekutiv-Diktatur “ pudelwohl. Bei der Bezahlung und Versorgung auch nicht überraschend. Die Kommissarin mit dem “ blumig tituliertem Ressort “ ist ja an funktionaler Unklarheit und Lächerlichkeit kein Einzelfall. Die halten sich ja, weitgehend unwidersprochen und deshalb auch weitgehend so akzeptiert, als eine “ Art EU-Regierung „. Ernannte Polit-Funktionäre, die nicht einmal in ihren Herkunftsländern jeder kennt, die niemand wählen oder abwählen kann. Das EuGH ist bei genauer Betrachtung kein respektables, unabhängiges Gericht. Ein solches Gericht hätten schon die Landbarone von Runnymede 1215 zum Teufel gejagt. Die EU ist kein Staat und kann und darf auch keiner sein. Die Institutionen, die im Hinblick auf einen solchen sich entwickelten Staat konzipiert wurden, und dies unverändert vorantreiben wollen, müssten reformiert werden.
Mit diesem Beitrag sprechen Sie mir aus dem Herzen. Bitte setzen Sie sich mit aller Kraft für eine Rückkehr zum Europa der souveränen Vaterländer gemäß der ursprünglichen Idee de Gaulles und Adenauers ein. Unter einer von den sozialistischen und internationalistischen Vorstellungen ihrer DDR geprägten und außerdem vollkommen opportunistischen Kanzlerin Merkel wird das nicht gelingen, aber unter einem Parteivorsitzenden und Kanzler Friedrich Merz gibt es vielleicht noch eine Chance, die „Deutschland-verrecke“-Linken der Grünen, SED (pardon: die heißen ja jetzt „die Linke“) und (teilweise) SPD zu stoppen. Die Stabilitäts- und Konvergenzideen dieser EU sind gescheitert, ein ungerechtes und v.a. für Deutschland ruinöses „Umverteilungseuropa“ setzt sich immer mehr durch.
Die CDU/CSU muss ihrer Verantwortung für die Bundesrepublik nachkommen, auch gegen starke Widerstände der politischen Linken und der Medien.
Ach, wenn Sie nur recht hätten, Herr Willsch: „Der Rechtsstaat lebt! …“Allein: Ihren Glaube an die Vitalität des Rechtsstaates kann ich nur schwerlich teilen. Vierlmehr pervertiert er in Agonie.
Die Anzeichen für regelignorantes Handeln nach Gutdünken bzw. politischer Opportunität sind auf vielen Verwaltungsebenen und nahezu in jeglichem Sachgebieten greifbar. Es drängt sich der Eindruck auf, dass nicht mehr das freie Zusammenleben der Menschen geregelt werden soll, sondern ihr absoluter Gleichschritt, etikettiert als „Gleichstellung“ (oder sollte es besser „Gleichschaltung“ heißen?). Argumente: Sicherheit, Vorsorgeprinzip, „Gerechtigkeit“. Es ist ein Trauerspiel.
Warum also sollten die EU-Mächtigen Einverständnis mit der Rechtsauffassung des Obersten Gerichtes eines Mitgliedsstaates haben? Das wäre absurd, innerhalb dieser seltsamen Logik.
Was wäre denn, wenn die Bundesrepublik aus Geldmangel infolge der Pandemie, für die Zeit von Corona die Zahlung an die EU einstellte? – Nein, nicht das Ende der EU (was ich für ein kleines Übel hielte). Es wäre die schlagartige Verkündigung des Endes der Pandemie!
Ach, ich denke, die Briten machen nicht alles falsch …
Die EZB schafft mit den Anleihenkäufen den Kreditmarkt ab, und wird mit der Gelddruckerei zum Brandbeschleuniger für die Geldentwertung. Fällt aber Italien als verlässlicher Zahler für seine Staatsaleihen aus, was ja wohl der Fall ist, würden die frei handelbaren Anleihezinsen auf 2- oder 3-stellige Niveaus steigen. Ob das nun in irgendeinem Urteil steht oder nicht, ist völlig egal, den die Mathematik lässt sich nicht überlisten. So wird das EURO-Kartenhaus vielleicht nicht einstürzen, aber abbrennen wird es trotzdem. Die Kaufkraft des Euro hat seit Einführung bereits 80% verloren. Mieten, Dienstleistungen, Energie lassen wenigstens eine Preisdynamik von + 5% p.a. zu. Wir müssen uns da nichts vormachen, der EURO ist nicht zu retten, schon gar nicht mit diesen Politikern.
Das Urteil ist nur dann richtig, wenn es gefällt. Ja wem hat es denn zu gefallen? Uns? Dem Europäischen Rat? Frau von den Laien? Wer kontrolliert denn eigentlich die EU? Das Europäische Parlament doch offensichtlich nicht und wir auch nicht mehr, denn dann hätte die Bundesverteidigungsministerin nicht Parlamentspräsidentin werden dürfen, sondern ein gewisser Herr Weber. Die EU ist intransparent, undemokratisch, Entscheidungsarm und nicht gerade innovativ. Von Kompetenz ganz zu schweigen.
Es darf bezweifelt werden, ob das BVerfG so geurteilt hätte, wäre Harbarth bereits an Stelle von Voßkuhle Präsident gewesen. So, wie Haldenwang den Verfassungsschutz übernommen hat, (Maaßen musste gehen), so übernimmt Harbarth das BVerfG. Dann heißt es für beide Präsidenten: Order by Mutti. Gute Nacht Deutschland.
Ich berichtige mal die Überschrift: Europa, das w a r e n wir! Ich fühle mich von den Reaktionen von Frau von der Leyen und von Frau Merkel ins Gesicht getreten.
Es freut mich, Herr Willsch, dass Sie Ihre Minderheiten-Position in Ihrer Fraktion und Partei so deutlich und loyal vertreten.
Das Abgeordnetenleben mag „schwierig“ sein, wenn man sieht, dass sich führende Repräsentanten der eigenen Fraktion und Partei offen auf die Seite der den deutschen Bürgern gegenüber zutiefst illoyalen politischen Konkurrenten stellen.
Sehr gut. Übrigens hat die Bundeskanzlerin auch einen Eid auf das deutsche Volk geschworen und nicht auf die Brüsseler EU-Bürokratie. Europa ist nur als ein Europa der Vaterländer (de Gaulle) zu denken.
Im Grunde agieren die EU absolutistischen Technokraten so als hätten die Nationalstaaten bereits sämtliche Souveränität aufgegeben. Was nicht der Fall ist.
Wenn ich an die Zeit in den 90igern zurückdenke, mit welchen güldenen Versprechungen der Bürger geköder wurde eine EU wohlwollend gegenüber zu stehen und zu welchem unterdrückerischen und räuberischen Monster dieser Pissladen sich tatsächlich entwickelt hat fühle ich mich zutiefst betrogen.
Ihr letzter Absatz in Ehren. Mit DIESER Regierung, die die Rechtsferne der EU maßgeblich mitgestaltet hat und Merkels Liebling vdL als Oberverräter plaziert hat, dürfte wohl nichts zu erwarten sein. Außer man zwingt sie.
Ein EuGH oberhalb eines Verfassungsgerichtes anzusiedeln, wäre nur mit einer allgemein gültigen Europäischen Verfassung möglich. Gibt es die? Welche (demokratische) Legitimation hat ein EuGH, wenn die EU selbst streng genommen nicht rechtsfähig ist? Der Vertrag von Lisssabon reicht m. E. dazu nicht aus. In diesem Sinne hat für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes juristisch mehr Gewicht als die Gefälligkeitsurteile des EuGH. Schon mal aufgefallen, dass es hier grundsätzlich immer Urteile pro Brüssel gibt?
Herr Willsch, ich stimme Ihnen aus ganzen Herzen zu. Schaun mer mal was unsere Regierung mit dem Urteil macht.
Was die Presse daraus macht, lesen Sie in „Die Welt“ (13. Mai) von heute. In schwarz-rotem Fettdruck titelt sie auf Seite 6 wörtlich „Deutsche Richter stärken Populisten. Polnische Politiker loben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen EZB-Anleihekäufe. Deutschland spielt Regierung im Osten in der EU in die Hände“. Weiter unten: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes löst indes auch bei ihnen
( „internationale(n) Experten ) Kopfschütteln aus. Denn mit Blick auf Polen oder Ungarn hat es eine politische Dimension jenseits der Anleihekäufe erreicht.“ Man muss sich die Chuzpe vorstellen, ein politisch unbequemes, aber korrektes Urteil des BvG gegen eine europäische Instanz in der Form zu „hinterfragen“ und nun thematisch „umzubiegen“, um es als möglichen Türöffner für die vermeintliche Abschaffung der Demokratie in Ungarn und Polen, hier als Begründung für den polnischen Justizumbau, zu desavouieren. Wenn man das verfassungsgemäße, aber offensichtlich unbequeme Urteil unseres höchsten, letztinstanzlichen Gerichtes in dieser Sache nicht tolerieren kann, dann wird das Verfassungsgericht zumindest verdächtig gemacht, sich indirekt einer Art der Mitverantwortlichkeit in Sachen Abschaffung der Demokratie im Osten schuldig zu machen. Und damit letztlich „uneuropäisch“ zu sein. Es geht noch weiter: „Es ist davon auszugehen, dass dies Gerichtspräsident Voßkuhle bewusst war. Immerhin hat er in der Vergangenheit schon Kritik am polnischen Justizumbau geäußert.“ Wird der Präsident unseres höchsten Gerichtes also des Handelns wider besseren Wissens oder wider eine „höhere“ Moral, quasi der moralischen Kumpanei mit „Un-Demokraten“ bezichtigt, wenn er ein Urteil fällt, das durch Politiker in irgendeiner Form instrumentalisiert werden könnte?? Darf ein Richter nicht mehr Recht sprechen, wenn ein Urteil in irgendeiner Form nicht mehr ins Mainstream-Konzept passt??? Ist ein Urteil dann ein Fehlurteil, wenn es einer vermeintlich moralischen Mehrheit nicht in den politischen Kram passt??? In welcher Vorstufe zu welcher Gesellschaft leben wir hier eigentlich???
Wie viel gilt in Deutschland und seiner Medienwelt eigentlich noch der Respekt vor und die Unverbrüchlichkeit, die Durchsetzbarkeit und Konstanz des Rechtes, wenn ein offensichtlich nicht genehmes Urteil des BvG in dieser Form kommentiert wird???
Wasser auf den Mühlen aller berechtigten und spinnerten Europaskeptiker und -kritiker!!
Noah würde Segel setzen!