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Nach Abendessen mit Angela Merkel

Dünne Begründung: Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für nicht befangen

von Redaktion

22.07.2021

| Lesedauer: 4 Minuten
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau hält die Begründung des Bundesverfassungsgerichts für "denkbar dünn", mit der es die Befangenheit der von Merkel zum Abendessen geladenen Richter verneinte. In der Klage der AfD wegen ihrer Aussagen zur Kemmerich-Wahl dürften Merkels Chancen schlecht stehen.

Die Ablehnung eines Befangenheitsantrages der AfD durch das Bundesverfassungsgericht ist wohl ebenso einmalig wie der Antrag selbst und die dahinterstehende Organklage der AfD gegen die Bundeskanzlerin. Letztere hatte mit einer Delegation desselben Gerichts, das über diese Klage entscheiden wird, im Bundeskanzleramt zu Abend gegessen. Die AfD wirft in dem Organstreitverfahren der Kanzlerin vor, sie habe mit ihr Äußerung, die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich müsse „rückgängig“ gemacht werden, ihr Amt missbraucht.

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Das Gericht verneinte die Befangenheit seiner eigenen Richter und wies das Gesuch der AfD als „unzulässig“ zurück. Die Begründung ist recht skurril: Einerseits heißt es, das Treffen „zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ sei üblich im Sinne eines „Dialogs der Staatsorgane“ – tatsächlich fanden solche Abendessen bereits mehrfach in den vergangenen Jahren statt, nach Angaben des Regierungssprechers 2012, 2015, 2018 und 2019, weshalb er von einer „Tradition“ sprach. Eine nicht besonders alte also – und offenbar erst in Merkels Regierungszeit begründete Sitte. Auf der anderen Seite argumentiert das Gericht, dass Verfassungsrichter quasi schon allein deshalb nicht befangen sein können, weil sie Verfassungsrichter sind. In der Begründung heißt es: „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht.“

Zu diesem Satz erklärte der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der in anderen Verfahren schon oftmals vors Bundesverfassungsgericht zog, gegenüber TE:

„D.h., der angebliche Unterschied der Kriterien einer möglichen Befangenheit (mit der Folge, dass es beim Bundesverfassungsgericht „offensichtlich“ praktisch keine Befangenheit gibt!) wird hier argumentativ auf nichts anderes als das semantische Kriterium des „Verfassungsorgans“ gestützt. Dies ist eine denkbar dünne und eigentlich gar keine Begründung, da hier das semantischen Kriterium „Verfassungsorgan“ zwar rhetorisch mit einigem Brimborium eingeführt wird, ohne dass aber irgendeine argumentative Entfaltung der Frage stattfindet, warum und inwiefern für die Richter eines Spruchkörpers, der semantisch zugleich auch als Teil eines Verfassungsorgans ausgewiesen werden könnte, völlig andere Befangenheitskriterien gelten sollten. Denn das eine hat ja eigentlich mit dem anderen schon auf den ersten Blick gar nichts zu tun.“

Die Sache hier sei besonders brisant, da – so Vosgerau weiter – der zweite Senat den Befangenheitsantrag nicht als ‚unbegründet‘, sondern als ‚offensichtlich unzulässig‘ abgelehnt hat, ‚da er sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung‘ stütze. Das bedeutet, dass hier eben keine anderen Richter des Bundesverfassungsgerichts ihren an dem Abendessen beteiligten Kollegen Nichtbefangenheit attestiert haben (es waren wohl nicht alle dabei), sondern hier haben die Richter des Zweiten Senats wirklich in eigener Sache sich selbst Nichtbefangenheit attestiert. Die Unverfrorenheit, wie selbstverständlich als Richter in eigenen Angelegenheiten aufzutreten, entspricht dabei kaum der deutschen Verfassungstradition.“

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesregierung über die näheren Umstände des Abendessens so gut wie nichts sagt. Auf eine Anfrage von TE an die Bundesregierung, ob dieses Treffen privaten oder offiziellen Charakter habe, ging das Bundespresseamt überhaupt nicht ein. Auch die Frage nach den Kosten der Bewirtung wurde ignoriert. Die Antwort bestand ausschließlich aus dem Verweis auf die spärliche Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz vom 12. Juli. Dort sagte er, er könne nicht sagen, von wem diese Institution der gemeinsamen Abendessen eingeführt wurde. Aber er wusste, dass solche 2012, 2015, 2018 und 2019 schon stattfanden. Womöglich wollte er vermeiden zu sagen, dass diese Tradition eine von Merkel eingeführte ist. Und dann folgte noch ein echter Pressesprecher-Satz: „Ich kann noch hinzufügen, dass diese Gespräche dem allgemeinen Austausch von Gedanken und Erfahrungen dienen und dass niemals anhängige Gerichtsverfahren Gegenstand dieses Gedankenaustauschs sind. Beide Verfassungsorgane, die Bundesregierung wie auch das Bundesverfassungsgericht, sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst.“

Es hätte dem Vertrauen in diese hohe Verantwortung der Verfassungsorgane und die Nichtbefangenheit der Richter aber sicher gut getan, wenn die Öffentlichkeit erfahren hätte, welche „Gedanken und Erfahrungen“ da ausgetauscht wurden.

Vosgerau macht deutlich: „Die Ablehnung eines Richters – auch beim Bundesverfassungsgericht! – setzt nicht etwa voraus, dass dieser „wirklich“ befangen ist, man dies auch „beweisen“ kann oder dergleichen. Sondern es genügt die Besorgnis der Befangenheit, d.h. es müssen irgendwelche Umstände vorliegen, die Aussicht auch einer vernünftigen und einigermaßen objektiv denkenden Prozeßpartei Zweifel daran begründen, dass ein Richter sein Amt auch wirklich unparteiisch ausüben werde. Würde im Rahmen eines Verfahrens beim Landgericht herauskommen, dass die gesamte Kammer sich drei Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung von einer Prozesspartei zu einem opulenten Abendessen hat einladen lassen, in dessen Folge man sich dann noch bis spät in die Nacht angeregt, aber harmonisch über die neusten politischen Entwicklungen ausgetauscht hat, so würde dies selbstverständlich nicht nur einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche beteiligte Richter begründet werden lassen, sondern über dies den Verdacht der Vorteilsnahme, also der Korruption gegen die Kammer begründen. Die mündliche Verhandlung würde auf jeden Fall nicht wie geplant stattfinden.“

VERFASSUNGSRECHTLER MURSWIEK IM INTERVIEW
„Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“
In der Organklage selbst geht es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen die Kanzlerin in der sogenannten Thüringen-Krise im Februar 2020. Der FDP-Landtagsabgeordnete Thomas Kemmerich wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt. Am Tag danach hatte Merkel während eines Staatsbesuchs in Südafrika zu Beginn einer Pressekonferenz gesagt: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Merkel habe, so die Argumentation der Organklage der AfD, ihre Amtsautorität für parteipolitische Äußerungen missbraucht und dabei die Chancengleichheit der AfD verletzt. Sie habe auch rechtswidrig staatliche Ressourcen eingesetzt, weil die Aussagen auf den Webseiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht wurden.

Letzteres könnte ein aussichtsreicher Vorwurf sein. Denn die AfD hat bereits eine ähnliche Organklage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer gewonnen, der ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen auf der Ministeriumswebsite veröffentlicht hatte – unrechtmäßig, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.

PROF. FRITZ VAHRENHOLT IM INTERVIEW
Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?
Die Chancen stehen vermutlich auch deswegen schlecht für Merkel, weil Kanzleramtsminister Helge Braun vor Ort eine sehr fragwürdige Begründung ablieferte. Statt – wie es zu erwarten gewesen wäre – zu betonen, dass Merkel sich als Politikerin und nicht als Kanzlerin geäußert habe, gestand er gar indirekt ein, dass sie sich in der Funktion der Regierungschefin geäußert habe.

Wenn das Bundesverfassungsgericht Merkel im weiteren freisprechen will, muss es eine grundsätzliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten eines Bundeskanzlers treffen, muss die bisher geltenden Maßstäbe also verrücken.

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80 Kommentare

  1. Man stelle sich vor, so was wäre in Polen oder Ungarn passiert…

  2. Es ist wie mit den Amtseiden der Bundeskanzlerin oder der Minister: sie sind im wahrsten Sinne des Wortes „nichts wert“.
    Und da diese Personen auch keine Beamten sind, können sie nicht einmal disziplinarisch belangt werden.

  3. Tja, was so ein Essen bewirkt. Was man wohl vom Verfassungsgericht erwarten darf, wenn man die Richterinnen und Richter zu einem Grillabend einlädt (inclusive Veggieburger und -würste, für in die es mögen)? Und klar, man kann doch die „geliebte“, „weise“, „unbefleckte“ Kanzlerin doch nicht während ihrer Amtszeit auch noch vor Gericht stellen!

  4. Ich nehme an, dass genau dieses Vorgehen bei dem geselligen Abendessen besprochen wurde.

  5. Oh je, was für ein peinlicher Absturz dieses einst so ehrwürdigen Gerichts. Das Merkel-Regime verhunzt Einigkeit und Recht und Freiheit.

  6. Auch beim Bundesverfassungsgericht ist eben inzwischen der von Hermann Lübbe schon vor etlichen Jahren diagnostizierte Triumph der Gesinnung über die Urteilskraft angekommen – kein Wunder, wenn nicht die Bestenauslese ausschlaggebend für die Besetzung der Stellen ist. Insgesamt leider auch nur ein weiteres Beispiel für den eklatanten Niedergang der Logik hierzulande…

  7. „Wir machen uns das Recht, wie es uns gefällt“, frei nach Pippi Langstrumpf: Angewandter Rechtspositivismus.

  8. Hatte jemand von den Parteibuch-Richtern etwas anderes erwartet? Unverfrorenheit gehört wohl mittlerweile zu den wesentlichsten Merkmalen des höchsten deutschen Gerichts. Die derzeitige Besetzung der beiden Senate des BVerfG arbeitet kontinuierlich an der Diskreditierung dieser einst hochangesehenen Institution. Wenn diese Herrschaften, diejenigen wären, für die sie sich selbst immer halten, dann hätten sie dankend auf die Einladung der Abrissbirne aus der Uckermark verzichtet.

  9. Das ist ja schon seit Jahren (auch unter Vosskuhle) die Taktik dieses politischen Gerichts! So ist alles nicht mehr relevant. Das kommt dabei raus, wenn es keine Gewaltenteilung gibt und die Richter (auch bei den Verwaltungsgerichten) von der Politik eingesetzt werden!

  10. ja ne ist klar, die befangenen Richter des „Verfassungsgerichts“ (und jedes andere Gericht wäre bei so einer Faktenlage als klar befangen anzusehen und es wäre sogar der Verdacht der Korruption gegeben!) urteilt SELBST, dass es nicht befangen sei bzw. nicht mal befangen sein könnte! Wieder ein Beweis, dass der Rechtsstaat in D gescheitert ist! Das „Verfassungsgericht“ ist nur noch Teil der Blockparteien. Warum soll sich ein normaler Bürger noch an Recht und Gesetz halten?

  11. Solche Treffen gab es also 2012, 2015, 2018 und 2019, womit bewiesen ist, dass es insoweit gar keinen regelmäßigen – z.B. jährlichen -, also irgendwie verbindlichen Turnus gibt. Die Richter hätten der Einladung der Kanzlerin unter Hinweis auf das gegen sie laufende Verfahren folgerichtig ohne weiteres absagen können. Dass sie es trotzdem nicht getan haben, riecht äußerst schlecht. Und mit Verlaub – wozu bedarf es überhaupt eines „Gedanken- und Erfahrungsaustausches“ von Verfassungsorganen, die sich im Sinne der Gewaltenteilung diametral gegenüberstehen müssten? Ich bin 59 Jahre als und kann mich sehr gut an Zeiten erinnern, wo man noch tiefes Vertrauen in die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als verlässliches Bollwerk gegen übergriffige Regierungen hatte. Richter wie Benda, Böckenförde und vor allem der unvergessene Roman Herzog hätten sich mit Sicherheit nicht von einer sich hinterhältig anbiedernden Kanzlerin einwickeln lassen. Diese Zeiten sind, wie auch das letzte skandalöse „Klima“-Urteil zeigt, leider vorbei. Merkel hat auch diese letzte Bastion der Freiheit systematisch geschliffen.

  12. Genauso hat Merkel sich das ja auch vorgestellt. Deutschland ist eine Bananen Republik geworden.

  13. Völlig richtig. Das deutsche politische System ist so angelegt, dass wer die (Regierungs-)Parteien in Bund & Land kontrolliert, den gesamten Staat inkl. aller drei Gewalten kontrolliert. Das ist ein grundlegendes Problem (sh. USA), was allerdings in Deutschland aufgrund der mangelhaften Gewaltenteilung noch verschärft wird. D.h. in Deutschland können zwei Personen – die Chefs von Union & SPD, wenn man die Grünen noch mit dazu nimmt vier – praktisch kontrollieren wer für diese Parteien in BT & Landtage kommt, dort die jeweilige Regierung wählt und dazu noch die Richter fürs BVerfG und bei der Richterauswahl der höheren Instanzen haben sie auch noch ein Wort mitzureden. Dazu können sie die Rundfunkräte teilweise besetzen und damit den ÖR kontrollieren und als Regierung die Geheimdienste insb. den jeweiligen Landes-/Bundes-Verfassungsschutz missbrauchen um Konkurrenzbewegungen/-parteien zu desavouieren. Dieses System ist für Missbrauch geradezu angelegt.

  14. Polen und Ungarn müssen das Merkel-Regime beim EuGH anzeigen, warum schweigt die korrupte Schulden-EU zu diesem Skandal?

  15. Was ist das denn für eine Seifenoper? Der als befangen Beschuldigte bescheinigt sich selbst eine weiße Weste und das war es dann? Oh man. Was ist nur aus diesem Land und ehemaligen Rechtsstaat geworden.
    Zur Krönung werden die Korruptionsvorwürfe gegen die Kanzlerin, die nachweislich die Initiatorin der Einflussnahme ist, von genau den Richtern abgeurteilt (natürlich mit Freispruch, zweifelt da jemand dran?), die gebauchpinselt und betüddelt wurden, um sie der Kanzlerin gewogen zu machen mit „Kumpelessen“ einmal jährlich. Wahrscheinlich nicht zuletzt auch, um wie in anderen relevanten politischen Positionen, die Installation von merkel-freundlichen Menschen entweder zu begünstigen oder gleich ganz in die Wege zu leiten.
    Wenn es wirklich etwas dienstliches zu besprechen gäbe, würde ja wohl der Dienstweg ausreichen und nicht ein (vermeintliches) Arbeitsessen einmal jährlich.
    Diese ganze Sache stinkt dermaßen, dass einem echt schlecht wird.

  16. Ich sag’s ja immer wieder, Blödland ist eine Beleidigung für jede echte Bananenrepublik. Das Merkel dieses Land, seine Institutionen und Bürger verachtet, es ist mittlerweile nachvollziehbar. Täglich zeigt sie ihre Verachtung und trotzdem jubelt man ihr zu. Solche Hirnlosen kann man nur verachten.

  17. Die meisten Alkoholiker halten sich auch nicht für welche, wenn man sie fragt.

  18. Ich glaube, dass dieser Schleichweg gar nicht mehr für nötig befunden wird.

    Die Dreistigkeit ist längst so weit etabliert, dass die AfD-Klage einfach abgewiesen wird. Irgendein angeblicher Formfehler oder eine an den Haaren herbeigezogene, vollkommen absurde „Begründung“ wird sich schon finden.

    Ist der Ruf erst ruiniert…

  19. Was sagt denn die EU dazu, drohen Deutschland jetzt auch Sanktionen?
    Keiner ist unfehlbar, auch diese Richter nicht und das sie sich das selber bescheinigen, stützt meine These.

  20. Am schönsten ist doch die Begründung: Verfassungsrichter können gar nicht befangen sein, weil Misstrauen gegen Verfassungsrichter dem „grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht.“

    • Welch‘ wunderbare, höchstrichterliche Bekräftigung der Dahrendorfschen Rollentheorie in eigener Sache.

  21. Die Reaktion des 2. Senats lässt sich auch literarisch exakt erklären: „Und, so schließt er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf“. Aus Christian Morgenstern „Die unmögliche Tatsache“, eines seiner Palmström-Gedichte.

  22. „Ich kann noch hinzufügen, dass diese Gespräche dem allgemeinen Austausch von Gedanken und Erfahrungen dienen und dass niemals anhängige Gerichtsverfahren Gegenstand dieses Gedankenaustauschs sind. Beide Verfassungsorgane, die Bundesregierung wie auch das Bundesverfassungsgericht, sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst.“

    Wer, bitte, soll das ernsthaft glauben? Das ist doch vollkommen lächerlich.

  23. Recht und Gesetz in diesem Land sind Relikte aus längst vergangenen Tagen. Ich will nicht gleich gänzlich von Gesetzlosigkeit sprechen, aber dort wo es darauf an kommt, an den gesellschaftlich wichtigen Stellen, gelten diese längst nicht mehr. Soll mir egal sein. Jetzt sind es nur noch 3 Wochen, bis Merkel uns nur noch von hinten sieht. Wir haben längst kein Bock mehr auf Klein-Venezuela.

  24. Das BVerfG war schon immer ein hochpolitisches Gericht, denn seine Urteile binden Legislative und Exekutive und geben somit implizit eine Richtung vor.
    Seine besondere Stellung (und Macht) resultiert aus seiner Eigenschaft als Verfassungsorgan. Eigentlich sollte es exemplarisch als oberste rechtsprechende Instanz (neben den anderen Bundesgerichten) die völlig unabhängige, nur dem Recht verpflichtete Judikative verkörpern.
    Das jüngste Urteil zum Kiimaschutz hat die schon seit langem immer stärker hervortretende ungute Neigung, ja Anmaßung des Gerichts, selbst Poltik zu machen oder einer bestimmten Richtung gefällig zu sein, so deutlich wie noch nie zutage treten lassen.
    Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, kann das nur zur Selbstentmachtung des BVerfG führen. Sein ursprünglich sehr hohes Ansehen bei den Bürgern hat es bereits verspielt. Es wird eben dann nur noch einer von „denen da oben“ sein.

  25. Diese Justiz ist einer Demokratie unwürdig! In anderen Ländern gäbe es längst reihenweise Großdemos direkt vorm Verfassungsgericht.

  26. Daß hier wegen Verletzung der Neutralitätspflicht und nich wegen des Aufrufs zum Staatsstreich verhandelt wird, ist der eigentliche Skandal.

  27. BVerfG ganz im Sinne von Dieter Bohlen: Erklär einem Bekloppten, daß er bekloppt ist. Ich habe jetzt zum 2. Mal als Bürger beim BVerfG um Auskunft gebeten, wann solche Treffen erstmalig stattfanden, wer diese initiiert hat und was die Begründung dafür ist. Ich warte weiter auf Antwort. Könnte einer von Tichys Journalisten diese Fragen bei der Pressestelle des BVerfG stellen? Wäre doch interessant! Als Normalo habe ich diese Möglichkeit nicht.

  28. Merken die Verfassungsrichter eigentlich noch, wie sie die Institution „Bundesverfassungsgericht“ immer weiter delegitimieren?
    Oder handeln sie inzwischen nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert.“?

    • Das ist denen doch egal. Was interessiert es die Hofkamerilla, wenn sich das Bürgerpack räuspert? Nein – es ist nicht wie in Feudalzeiten; da hatten die Bürger noch ihre Mistforken, um ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen und das war den Machthabern und ihrer Entourage damals sehr wohl klar.

  29. Verfassungsrichter sind nicht mehr nur unabhängig. Sie halten sich inzwischen für unfehlbar und unantastbar. Soviel sich selbst überhebende Anmaßung und Hybris erfüllt mich mit Entsetzen und Beklemmung. Dachte ich doch, dass unsere „Polit-Demokraten“ derartigen Gesinnungen, ja Verirrungen auf das Schärfste entgegentreten würden.

  30. Um es noch einmal klar zu sagen: (1.) Das Bundesverfassungsgericht ist eine Kotrollinstanz gerade auch für die Regierung und deren Gesprächspartner. Das Verfassungsgericht wirkt auch nicht an der Verwaltung des Bundes mit; das ist nicht seine Aufgabe wie jedem Richter mit Blick auf die Gewaltenteilung klar sein sollte. Schon deshalb gibt es keinen Gesprächsbedarf. Warum sollte die Judikative auch Rat von der Kanzlerin brauchen und worin? Warum sollten sich die Richter als rechtliche der Regierung hergeben? Das ist – wie die Juristen sagen – eine Schutzbehauptung, die keine Substanz hat und keiner Prüfung Stand hält. (2.) Warum sollte zudem ein solcher Bedarf (der bisher von keiner Seite konkret erläutert wird) erst 2012 entstanden sein – davor aber nicht? Sofern überhaupt eine Kontaktaufnahme erfolgt, geschieht das im Rahmen eines Prozesses (mit entsprechendem Inhalt) oder man läuft sich mal bei einem offiziellen Anlass über den Weg. Bis 2012 war diese klare Trennung der Aufgaben zwischen Verwaltung und Rechtsprechung kein Problem. (3.) Es besteht zudem kein Anlass, dass der (ohnehin nicht erforderliche) Austausch mit einer Vielzahl von Richtern stattfindet. Die Verwaltung des Gerichts wird von dessen Präsidenten wahrgenommen. (4.) Es ist weiter nicht erforderlich, dass der (nicht erforderliche „Gedankenaustausch“ zwischen Exekutive und Judikative) bei einem Abendessen, also in einem durchaus geselligen Rahmen, stattfindet. Die Beteiligten haben darzulegen, warum ein (zudem kostengünstigeres) Telefonat mit dem Präsidenten nicht reicht. (5.) Bei einem so ungewöhnlichen Vorgang haben die Beteiligten absolute Transparenz über die Themen herzustellen, indem z. B. eine Tagesordnung veröffentlicht wird. (6.) Diese Treffen haben sofort aufzuhören. Sie sind ein Kennzeichen von Merkelstan, in dem die Zuständigkeiten verschwimmen und jeder mit jedem mauschelt. Ein großes Netzwerk, das wenige einschließt, die meisten ausschließt: Wann trifft sich Herr Harbarth mit der AfD? Nein, die ist ja praktischerweise kein „Staatsorgan“ und damit aus den möglichen Gesprächspartnern herausdefiniert aus allerdings nicht dargelegten Gründen. Das Differenzierungskriterium bleibt damit mysteriös (und erklärt sich nicht von selbst; vor und nach 2012). Damit ist die AfD kein Gesprächspartner für Verfassungsrichter aller Art. Vor allem beseitigt man in Merkelstan jede Transparenz und gegenseitige Kontrolle. Und das Kontrollorgan spielt durch seine Teilnahme aktiv mit. (7.) Was mag Herr Maaßen über solche Treffen der Bundeskanzlerin denken? Wird das Empörung in den Medien auslösen oder werden wir wieder Zeuge ihrer Heuchelei? (8.) Werden Sie auch beim Bundesverfassungsgericht um eine Stellungnahme nachfragen? Ich finde, die haben noch viel mehr Fragen als nur zum Inhalt und der Notwendigkeit zu beantworten. Vorteilsnahme ist eine durchaus interessante Fragestellung. Unglaublich, dass sich Verfassungsrichter in eine solche Lage manövrieren. Das sind Geschichten wie aus einer Bananenrepublik. Und natürlich kommen die Richter da nicht gesichtswahrend raus. Aber ich bin sicher: Schuld ist die AfD – dabei sind es Merkel und ihre Gäste, die den Staat mit ihrem Verhalten bis auf die Knochen blamieren. Die Institution des Bundesverfassungsgericht ist noch nie so desavouiert worden. Allerdings gibt es als Sahnehäubchen ja das Skandalurteil zum Klima samt einer Berichterstatterin mit recht guten Kontakten zu Klimahysterikern. Natürlich keimt auch hier kein Zweifel – woher auch? Wie praktisch, wenn man nur sein eigener Richter ist. (9.) Für die Republik gibt es nur eine wirklich saubere Lösung: Alle beteiligten Richter und die Gastgeberin, die dem Staat ebenfalls – mal wieder – schweren Schaden zugefügt haben, müssen zurücktreten. Was denn sonst?

    • Sehr richtig. Die sollen sich nicht mit der Regierung beraten oder abstimmen, sondern ihnen auf die Finger gucken. Das schließt jegliche Kungelrunden mit Hummer und Champagner hinter verschlossenen Kanzleramtstüren aus.

      Aber so etwas wie Schamgefühl ist in diesen Kreisen ohnehin nicht mehr vorhanden.

  31. „(…) nach Angaben des Regierungssprechers 2012, 2015, 2018 und 2019, weshalb er von einer „Tradition“ sprach.“

    Da ist die Befangenheit der Verfassungsrichter unter Merkels Regentschaft wohl zu einer „Tradition“ geworden. Richter urteilen über Befangenheitsanträge, die gegen sie selbst gerichtet sind. Genau mein Humor.

  32. Ich bin gespannt, wie das Gericht die Klage behandelt. So oder so haben sie sich, meiner Meinung nach, selbst in die Defensive manövriert. Nicht besonders klug, oder?

  33. Alle Macht geht vom Volke aus. Daß das so ist, haben wir ein Verfassungsgericht. Es geht um Kontrolle der auf Zeit gegebenen Regierungsmacht durch den Souverän. Den Machtmissbrauch, wie gehabt, gilt es zu verhindern. Tatsächlich hat man aber den Eindruck, das Verfassungsgericht sieht sich als Stütze der Regierung, einer Art Staatssicherheit, um eine stabile Regierung zu sichern.

    • „Alle Macht geht vom Volke aus“

      Wo leben Sie?
      Diese Aussage gilt doch nur für einen demokratischen Staat.

      Ansonsten gilt: Die Rechtspflegeorgane, also die Justiz des Staates sind Erfüllungsgehilfen des aktuellen politischen Systems, erst recht in einem links-grünen sozialistischen System wie wir es in Deutschland haben.

      Außerdem: In der BRD ging noch nie „alle Macht vom Volke aus“, sondern von den politischen Parteien, die ja auch bestimmen, wer als Abgeordneter in die Parlamente kommt und wer dann dort die Interessen der Partei zu vertreten hat.

      Parlamentarische Demokratie ist daher nur Scheindemokratie.

      Solche Sprüche wie „alle Macht geht vom Volke aus“ ist allenfalls etwas für den Gemeinschaftskundeunterricht in der Grundschule, wo man den Kids so einen Blödsinn erzählen kann und die dabei dabei sogar auch noch eine Unterwerfungsmaske tragen müssen.

  34. Merkels letzter Satz, der hier nicht zu lesen ist, aus dem fernen Südafrika zur Wahl von Thomas Kemmerich lautete damals: „Daran wird in den nächsten Tagen zu arbeiten sein.“
     Das war für mich eine noch eindeutigere und unmissverständliche Aufforderung von Frau Merkel an die CDU und FDP, Herrn Kemmerich zum Rücktritt aus dem neu gewählten Amt des Ministerpräsidenten (MP) zu bewegen.
    Das Ergebnis ist bekannt. Thomas Kemmerich kündigte damals bereits drei Tage nach seiner demokratisch durchgeführten Wahl zum MP seinen Rücktritt an, nachdem er dem auf ihn ausgeübten Druck (u.a. AKK und Christian Lindner) einfach nicht mehr Stand halten konnte. Hinzu kam die Bedrohung seiner eigenen Familie durch die „Antifa Bürger“. Zur Erinnerung: Kemmerichs Frau wurde angespuckt und beschimpft. Seine Kinder mussten in den Tagen nach seiner Wahl unter Polizeischutz zur Schule gebracht werden.

    • Das Wort „arbeiten“ lässt nur den Schluß zu, dass sie es als BK gemeint hat. Genauso der Passiv also keine Nennung von Personen ist ein Indiz, dass Merkel sich da nicht ausschließt. Sie hätte zumindest sagen sollen, dass „Hell-Thüringen“ daran arbeiten sollte 😉

    • Ich erinnere mich auch noch gut daran. Unfassbar, dass so etwas überhaupt ohne Folgen blieb.
      Diese Linksextremisten werden immer noch verharmlost.

  35. Wenn ein Gericht, sei es von niederem oder höchstem Stande, der Befangenheit geziehen wird und dieses sich daraufhin selbst mit windigen Erklärungen als nicht befangen erklärt, dann mag das rechtens sein oder auch nicht. Die Entscheidung wird aber weder dem Rechtsempfinden des Bürgers noch dem demokratischen Ansehen des Staates gerecht, der sich selbst als Demokratie versteht.

  36. Die schweben soweit oben in Ihren Elfenbeintürmen über dem Normal-Otto, mit ein bischen mehr Geschwindigkeit könnten die in einer Umlaufbahn landen. Aber was will man schon erwarten von Verfassungsrichtern die unter Merkels Gnaden ins Amt kommen.

  37. Es gibt das eine grundsätzliche, nicht zu lösende Problem, daß „Befangenheit“ (=Voreingenommenheit) eine innere Haltung des betreffenden Richters darstellt. Wie alle „inneren“ psychischen Gegebenheiten nur schwer zu objektivieren oder gar zu beweisen.
    Diese kann sich in öffentlichen Äußerungen oder seinem Verhalten offenbart haben. Dann ist der Schluß relativ leicht. Oder es besteht z.B. eine persönliche Nähe zu Verfahrensbeteiligten.
    Ein bloßer Verdacht reicht eben nicht aus.

    Das zweite Poblem ist, daß die Befangenheit am Ende durch „Richterkollegen“ festgestellt werden muß.
    Alles in allem eine Gratwanderung.

    • Gute Argumente, deswegen ist ZURÜCKHALTUNG eine wichtige Amtspflicht. Das scheint bei „aktivistischen“ Mandatsträgern zu sehr in den Hintergrund zu treten.

  38. Unser Verfassungsgericht ist einfach genial. Ein tolles Gericht haben wir. Die Begründung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags muß ich mir merken. Als Lehrer kann es einem nämlich immer wieder mal passieren, daß sich Eltern über die Notengebung beschweren. Damit ist jetzt Schluß! „In Ihrer Beschwerde kommt ein Misstrauen gegenüber den amtlichen Vertretern des Bildungswesens zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild eines verbeamteten Lehrers widerspricht.“ Das sitzt! Weg mit diesen Nörglern! Einfach genial! Danke, du tolles Verfassungsgericht!

  39. Pius XII. kniend vor Adenauer, aber bitte glauben sie mir doch, ich bin katholisch.
    In dieser Tradition fahren sie nun auch in der Gerichtsbarkeit fort, und wenn sie heute falsch Zeugnis ablegen, dann tun sie es morgen auch noch, was soll man denn anderes erwarten, da ist Hopfen und Malz verloren, bis wir eine neue Regierung kriegen und dann fangen sie wieder in umgekehrter Reihenfolge an, was wohl nie aus dieser Welt zu schaffen ist.

    • Zitat: „Pius XII….“
      Anstatt in Rätseln zu sprechen, könnten Sie bitte erklären, was genau Sie sagen wollen?

  40. Wer hätte denn über den AfD-Antrag entscheiden sollen, wenn die Verfassungsrichter alle befangen sind? Haben wir noch eine Reservegarnitur?

    Das Verfassungsgericht macht sich selbst immer mehr zum Scherz. Wo soll die Loyalität der denkenden Staatsbürger zu ihrem demokratischen Staat herkommen, wenn die Verfassungsorgane selbst die Verfassung abschaffen oder veralbern?

    • Ich habe mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht verloren, genauso wie in den Verfassungsschutz. Beide halte ich nicht mehr für unbefangen, sondern für politisch beeinflusst.

  41. Wer kann dieses Gericht noch ernst nehmen? Es ist ein Gericht von Merkels Gnaden. Seine Aufgabe ist es, Regierungspolitik gegen alle Kritiker durchzupeitschen. Das war gewiss nicht immer so, aber Merkel hat es geschafft, die Verfassungsrichter zu Abnickern ihrer irren Politik zu machen. Insofern ist das Bundesverfassungsgericht inzwischen ebenso unabhängig wie das Oberste Gericht der DDR unter Hilde Benjamin. Weiter zurückgehen in der Geschichte wollen wir mal vorerst nicht.

    • Und selbst wenn das Gericht wider Erwarten eine Missbilligung gegen Merkel aussprechen sollte, PM99, wen interessiert es?
      Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter…
      Nie war dieses Bild treffender. Karawane statt Stau. Das ist doch das, wovon der polit-mediale Komplex träumt.

  42. Jeder halbwegs logisch begabte Mensch wird es genau so sehen, wie Herr Vosgerau. Im Übrigen kann man auch – zumindest theoretisch, hoffentlich wird es bald praktisch geschehen – die Richter des ersten Senats wegen Rechtsbeugung beim Klimaurteil anklagen. Nur weil eine Amtsperson Korruption aus Staatsmitteln betreibt, wird es durch die Steuergelder nicht legale Korruption. Es bleibt Korruption. Die Frage ist also weiterhin offen, wer die Verköstigung und Unterbringung bezahlt hat. Im Übrigen bin ich auch nicht der Meinung, dass in genau diesen Fällen der Steuerzahler zu zahlen hätte, sondern die Kanzlerin von ihrem Privatkonto, wenn sie schon die Richter einlädt. Das ändert nichts am Sachverhalt, aber an der dreisten Art und Weise Steuermittel zu missbrauchen.

  43. Mit der Logik müsste ein Amtsrichter auch einen Streit mit seinem Gastwirt unbefangen selbst entscheiden können, ohne dass ein Land- oder Oberlandesgericht hier Einwände erheben kann…^^

  44. Bei Antenne Bayern – oder B3 – wurde gesagt, dass nicht nur die BK dabei war, sondern auch alle anderen Parteien eingeladen waren – nur die AfD wollte nicht kommen. Deswgn. ist das alles Blödsinn. (so ähnlich) Haben Sie hierzu mehr Informationen ?

  45. „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht“
    Diese Begründung ist wirklich konkurrenzlos dämlich. Wie kann unsereiner als Nichtjurist nur auf den völlig abwegigen Gedanken kommen, Bild und Inhalt seien verschieden? Hat man das schon je gehört? Dieses Misstrauen ist wirklich beschämend! Wäre der Ruf der Richter nicht sowieso schon ruiniert, dieses „Argument“ hätte das Zeug dazu. Man sollte es in die Lehrbücher aufnehmen.

  46. Ach ja, Angela hat ihrem Stefan schon das Urteil diktiert, damit er es an den zweiten Senat weiter reicht. Mehr als ein „das machste in Zukunft ein bisschen diskreter“ wird dabei nicht herauskommen. Falls doch etwas anderes entschieden wird, wird es irgendwelche Folgen für Angela haben? Die Regierungspolitiker sind unangreifbar wie auch die oben geschilderten Richter. Diese leben nicht mehr in unserem Rechtssystem!!! Deshalb verhalten sie sich genauso wie sie sich verhalten. Sie sind sicher.

  47. Bei vielen Entwicklungen in der Deutschen Gerichtsbarkeit denke ich an Hans Karl Filbinger, ehemaliger Ministerpräsident BaWü.
    Manchmal braucht die “Gerechtigkeit“ etwas länger.

  48. Jaa. Rechtsbruch ist inzwischen schon „Tradition“. Da haben Merkels Beisitzer durchaus „Recht“.

  49. Hat irgend jemand irgend etwas anderes erwartet? Mal ehrlich, doch nicht wirklich. Auch die zweite Entscheidung wird nach Merkels Befehl ausgerichtet sein, schließlich haben auch die Richter Hypotheken, wie Jens Spahn.

  50. Nein, natürlich nicht. Es gibt nichts zu sehen, bitte gehen Sie weiter….
    Bananenstaat !

  51. Hier wird jetzt ein Theater gemacht weil es sich um die Kanzlerin handelt. Solche Vorgänge passieren zu tausenden jeden Tag. Die davon Betroffenen ergeben sich halt dann in ihr Schicksal. Da iss nix mit Rechtsstaat. Das ist wie Lotterie. Wenn man Glück hat ist es zum Vorteil, sonst halt nicht. Begründet wird da gar nichts mehr. Diese Herrschaften fühlen sich unangreifbar und wähnen sich in Sicherheit. Was kann ihnen schon passieren. Nichts. § 42 ZPO ist eindeutig, wird aber von Richtern immer eigenwillig ausgelegt. Man braucht Glück um zu seinem Recht zu kommen. Ich weiss wovon ich rede. Habe dieses Theater 13 Jahre lang erleben und erleiden müssen. Vier Befangenheitsanträge wurden abgelehnt, dem fünften wurde dann statt gegeben. Selber Sachverhalt , zum Glück ein anderer Richter. In dem Justizapparat wird nach Aktenlage entschieden. Das hat mit den Realitäten meistens gar nichts zu tun. Auf den Fall mit Frau Merkel bezogen ist dies nachgeradezu oberlächerlich. Da wird die ganze Richtersippe zum Essen eingeladen, auf Kosten der Steuerzahler selbstverständlich, die dann darüber entscheiden sollen ob die Einaldende etwas Ungesetzliches getan hat. Es hat schon ein arges Gschmäckle. Mich überrascht dies nicht. Egal wie der Urteilsspruch ausgeht – der betuppte ist immer der Steuerzahler, denn er zahlt immer. Parteifürsten und Politiker leben auf Steuerzahlerkosten. Da prozessiert sich’s immer leicht. Ist ja nicht das eigene Geld, egal was da zusammen getextet wird.

  52. Ein Richterspruch zum Nachteil Merkels scheint mir ausgeschlossen. Dieses Verfassungsgericht scheint mir politisch längst instrumentalisiert, siehe Richterspruch zuletzt zum Thema Klimaschutz!

  53. Die Merkeljahre und die unrühmlichen Rollen, die nahezu sämtliche Staatsorgane – trauriger Höhepunkt: das BVerfG – dabei gespielt haben (oder, wie zu befürchten ist, demnächst noch spielen werden) könnten eines Tages als wirklich perfektes Beispiel für das „Böckenförde-Dilemma“ im Geschichtsbuch stehen:
     
    „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
     
    Nicht. dass das jetzt irgendwie tröstlich wäre. Aber es erklärt perfekt, was gerade passiert und warum!

    • Der Staat frisst besonders in den letzten eineinhalb Jahren die Vorraussetzungen auf, von denen er lebt. Wer braucht schon Schule, Universität, Kultur, Musik, Kirchen, wenn die Leute auf der Straße reihenweise tot umfallen.

    • Die Schäden den Merkel angerichtet hat, sind unumkehrbar. In vielerlei Hinsicht hat sie mit Hilfe der CDU, SPD und ihrem heimlichen Koalitionspartner den Grünen Deutschland geschadet wie -um es mal Allgemein zu halten: nur Wenige …

  54. „Die Chancen dürften schlecht stehen“ für die Kanzlerin –
    Wer diesem Gericht noch traut, der hat die letzten Urteile verschlafen!

  55. Das sind Zustände schlimmer als in Ungarn oder Polen. Oder unter Trump. Da schreitet bestimmt demnächst die EU-Kommission ein.

    Was sollen diese Treffen „zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ üblich im Sinne eines „Dialogs der Staatsorgane“? Und weil der Bundeskanzler als massgeblicher Teil der Exekutive (bestimmt die Richt­linien der Politik und trägt dafür die Verantwortung (Art. 65 Grundgesetz) ruft, kommen von der Judikative die höchsten Richter. Natürlich informell, damit es kein Protokoll gibt.

  56. Klingt für mich wie ein Witz
    Täter sprechen sich selbst von jeder Schuld frei.
    Mir fällt spontan der Fall Harry Wörz ein.Ein Polizeibeamter kam als Täter in Frage. Dies schlossen seine Kollegen aber aus und unterließen entsprechende Ermittlungen. Für sie stand von vorne rein fest wer die Tat begangen hat.
    Dementsprechend wurden Beweise / Indizien „aufbereitet“

  57. Wetten, nach dem Urteil erheben sich die Richter und huldigen ihrer Kanzlerin mit 11 minütigen standing-ovations hahaha… wie auf allen anderen CDU Veranstaltungen auch hahaha…. Bananenrepublik!
    Da ist ja die „Gewaltenteilung“ in Nordkorea seriöser hahaha…

    • Nein – es wird schon ein paar tadelnde Worte geben. Und Merkel wird süffisant sagen: „Mit dem Wissen aus diesem Urteil, hätte ich es XYZ gesagt“.
      Schallendes Gelächter, gemischt und brandenden Standing Ovations – und Vorhang …

  58. Ja der alte Freisler hat sich sicher auch hin und wieder mal von seinem „Vorgesetzten“ zum opulenten Abendmahl einladen lassen. Der war natürlich niemals befangen, das war immer nur ein Dankeschön weil er stets aufoperungsvoll und engagiert mit viel sachlicher Kompetenz und Ruhe im Sinne des „Volkes“ – tschuldigung, des Führers natürlich – Recht gesprochen hat.

    Sind denn hier tatsächliche so viele derart verblödet so einen Stuß zu glauben?

  59. Da die Karlsruher Richter sich selber als nicht befangen betrachten, stehen bei Licht besehen die Chancen für Merkel eher schlecht, wenn in einigen Wochen bis Monaten ein Urteil gefällt wird, zumal in ähnlich gelagerten Fällen, Beispiel Seehofer, diese Politiker das Nachsehen hatten. Wenn das Urteil zugunsten von Merkel fallen sollte, stände die Befangenheit oder Nichtbefangenheit der Richter so im Rampenlicht, dass die Richter, was ihr Ansehen in der Öffentlichkeit betrifft, in einer mehr als schiefe Lage geräten.

  60. „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht.“
    Das ist ja so als würde sich ein Bankräuber das vollständige Vertrauen aussprechen und beschließen trotz Banküberfälle straflos weiter zu leben, so als wäre nichts gewesen, schließlich hat er das vollständige Vertrauen.
    Sachen gibt’s, im Merkel Deutschland, in dem wir „gut und gerne“ leben.

  61. „…muss die bisher geltenden Maßstäbe also verrücken.“
    Der Brüller des Tages. Immer diese hochgelehrten Kommentare und dann doch voll am Offensichtlichen vorbei. Legal, illegal, sch…egal gilt längst auch für das BVG. Es liefert, wie jede abhängige Justiz, ausschließlich das rechtliche Feigenblatt für die Begründung von Herrschaft. Das ist seit 10.000 Jahren so und wird in 10.000 Jahren nicht anders sein.
    Übrigens hätte mich jede andere Entscheidung auch mehr als überrascht, da sie mit geradezu deterministischer Sicherheit zu erwarten war. Und um das vorherzusehen braucht man keinerlei juristisches Wissen. Eine Restwahrnehmung von Realität ist da völig ausreichend.

    • Früher hat man die Götter und Orakel bemüht, heute muss das BVerfG „liefern“ …

  62. Wenn Orwell wüßte wie seine „Animal Farm“ und „1984“ augenscheinlich als Anleitung der täglichen deutschen Politik eingesetzt werden, würde er sich nicht nur im Grabe drehen sondern aus dem Jenseits (und nicht nur em von Afrika) sein Werk „rückgängig machen“.
    Seine Werke waren als Warnung vor diesen Zuständen konzipiert und nicht als Handlungsanleitung* …
    dass Verfassungsrichter quasi schon allein deshalb nicht befangen sein können, weil sie Verfassungsrichter sind“

  63. Das Gericht verneinte die Befangenheit seiner eigenen Richter……was sollen die sonst sagen….JA unsere richter sind befangen….ES ist doch schon lange offensichtlich das unsere richter und nicht nur die beim bundesverfassungsgericht befangen sind…ausnahmen wie immer ausgenommen….geht man alle richter des bundesverfassungsgericht durch stehen/standen diese den parteien sehr nahe
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html

  64. Das Bundesverfassungsgericht wirtschaftet in diesem Jahr vollkommen ab und verspielt den guten Ruf, den es als eine der letzten staatlichen Institutionen bis vor kurzem noch genossen hat. Der Schaden wird unermesslich sein.

    Einen Vorteil haben die Ereignisse seit eineinhalb Jahren: Der wirkliche Zustand des Staates kann nicht mehr schöngeredet werden, er liegt im Scheinwerferlicht zutage.

    • In Verbindung mit Ihrer Sichtweise müßte man sagen, daß Corona wirklich zur allerbesten Zeit kam. Soviel Licht auf Schwachstellen** war noch nie. Die Dysfunktionalität der Vorwarnsysteme bzgl. möglicher (Natur-)Katastrophen, die dieser Tage immer klarer wird, schockiert schon niemanden mehr, denn kaum jemand hätte es noch anders erwartet nach alldem, was während „Corona“ klar geworden ist.
      **womöglich ein geeignetes Synonym für „Politiker“; „Treppenwitz“ könnte auch passen

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