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Berliner Testballon

Die Forderung nach einer Migrantenquote zielt auf eine Änderung des Grundgesetzes

22.01.2021

| Lesedauer: 4 Minuten
Der rot-grüne Berliner Senat unternimmt einen ersten Vorstoß für eine gesetzliche Migrantenquote im öffentlichen Dienst. Vorbild sind die von Union und SPD schon beschlossenen und noch geplanten Quoten-Gesetze für Frauen.

Nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes lautet eines unserer Grundrechte: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Benachteiligungen einzelner Bevölkerungsgruppen, etwa durch gesetzliche Quotenregelungen in Unternehmen oder Behörden, sind daher ebenso verboten wie deren Bevorzugung. Einzig für Menschen mit Behinderungen gilt nur ein Benachteiligungs-, aber kein Bevorzugungsverbot. Private wie öffentliche Arbeitgeber sind in Deutschland daher gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit behinderten Mitarbeitern zu besetzen.

BERLIN
Senatorin fordert 35-Prozent-Migrantenquote in Verwaltung
Der Frauenbewegung ist es mittlerweile gelungen, die Widerstände gegen die gesetzliche Bevorzugungen von Frauen zu durchbrechen und nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in Aufsichtsräten von Privatunternehmen eine gesetzliche Frauenquote durchzusetzen. Darüber hinaus ist von der Bundesregierung geplant, noch während der laufenden Legislaturperiode eine Quotenregelung für Frauen in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen einzuführen. Die Protagonisten dieser Gesetze berufen sich auf Absatz 2 von Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das Bevorzugungsverbot gemäß Absatz 3 wird dadurch zwar bezüglich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen eingeschränkt, nicht jedoch aufgehoben.

Da Frauen nach herrschender Auffassung im Berufsleben gegenüber Männern unter Nachteilen zu leiden haben, wird inzwischen das Bevorzugungsverbot aufgrund Absatz 2 für Frauen als eingeschränkt betrachtet. Mit Hilfe von gesetzlich vorgeschriebenen Quoten sollen Frauen daher verstärkt bei der Besetzung von Stellen in privaten und öffentlichen Unternehmen bevorzugt werden. Eine neue Qualität erhielt dieser Ansatz durch den Vorstoß der Grünen, der SPD und der Linken bei der Besetzung von Partei-Listenplätzen für Wahlen. Entsprechende rot-grüne Gesetze für „paritätische Wahllisten“ in Thüringen und Brandenburg wurden nach Klagen der AfD von den zuständigen Verfassungsgerichten mittlerweile jedoch als verfassungswidrig verworfen. Parteien müssen bei der Aufstellung ihrer Kandidaten und Kandidatinnen frei bleiben.

„ZENTRALE BEREICHE SIND NOCH SEHR WEIß“
Die Rufe nach Migrantenquoten
Das gilt bei der Besetzung von Stellen in privaten und öffentlichen Unternehmen so nicht. Deswegen gelten gesetzliche Quotenregelungen auf diesem Gebiet nach herrschender verfassungsrechtlicher Meinung aufgrund von Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auch als verfassungskonform. Anders dürfte es sich indes mit dem aktuellen Vorstoß der rot-grünen Regierung in Berlin verhalten, die per Gesetz eine Migrantenquote von 35 Prozent bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst vorschreiben möchte. Sie folgt damit einer identitätspolitischen Agenda, die sich die „positive Diskriminierung“ von bestimmten sozialen Gruppen auf die Fahnen geschrieben hat, die von einigen Sozialwissenschaftlern sowie von linken und grünen Parteien zu Opfern „struktureller Diskriminierung“ deklariert worden sind.

Unabhängig von der Frage, wer nach Vorstellung des Berliner Senats genau in den Genuss der vorgesehenen migrantischen Bevorzugung kommen soll, ob also etwa europäische Migranten ebenso darunter fallen sollen wie außereuropäische, dürfte ein solches Gesetz, das Migranten bei der Stellenbesetzung einen rechtlichen Anspruch auf Bevorzugung verschaffen will, wegen der damit einhergehenden schwerwiegenden Benachteiligung von Nicht-Migranten gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen. Hinzu könnte ein Verstoß gegen Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes kommen, der jedem deutschen Staatsbürger einen „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amte“ zusichert. Genau dies stünde in Frage, sollte in Zukunft, wie geplant, die Herkunft eines Bewerbers oder einer Bewerberin bei gleicher Eignung darüber entscheiden, ob er oder sie eine Stelle zum Beispiel in einer Stadtverwaltung, in einem Jobcenter oder an einer Hochschule erhält.

MIGRANTENQUOTEN
Kommt die Quoten-Gesellschaft?
Wir können von daher sicher sein, dass auch gegen das geplante Berliner Quoten-Gesetz für Migranten mit guten Erfolgsaussichten geklagt werden wird. Anders als bei den Behinderten und den Frauen verbietet das Grundgesetz nämlich zum Schutz der Gleichberechtigung eine Bevorzugung aufgrund der Abstammung. Genau dagegen richten sich nicht nur die Betreiber des neuen Gesetzes, sondern etwa auch die von jesidischen Kurden abstammende Publizistin Düzen Tekkal. In einem Interview mit der Welt vom 19. Januar zur geplanten Berliner Migrantenquote fordert sie, der Migrationshintergrund eines Bewerbers solle per Gesetz allgemein „als positives Einstellungsmerkmal definiert werden, ähnlich wie bei Frauen und Schwerbehinderten.“ Wer über ein solches Merkmal nicht verfügt, soll bei gleicher Qualifikation bis zur Erreichung der Quote keine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst erhalten. Da das Grundgesetz einen Abstammungs-Bonus aber ebenso verbietet wie einen Abstammungs-Malus, läuft diese Forderung darauf hinaus, per Quoten-Gesetz dagegen zu verstoßen oder Artikel 3 des Grundgesetzes in Zukunft so zu ändern, dass nicht nur Frauen, sondern auch Migranten mittels gesetzlicher Quoten bei Stellenbesetzungen bevorzugt werden können.

Das dürfte auch die eigentliche Absicht hinter dem Vorstoß des rot-grünen Berliner Senats sein, der sich der Verfassungswidrigkeit seines geplanten Gesetzes bewusst sein dürfte, mit Blick auf die nächste Bundesregierung aber darauf setzt, im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes initiieren und organisieren zu können. Dazu bedarf es nicht, wie derzeit im Land Berlin, einer Regierung aus Grünen, SPD und Linken, nachdem die Union sich bereit erklärt hat, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes mit Blick auf das dort verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse zu ändern. Bei dieser Gelegenheit ließe sich auch ein Förderungsgebot für Migranten einbauen, dem dann wie bei den Frauen mittels gesetzlicher Quoten nachgekommen werden kann.

Bewerber für den öffentlichen Dienst müssten dann mittels eines Abstammungsnachweises belegen, dass sie über einen Migrationshintergrund verfügen. Eine Idee, die die Grünen mit in die Verhandlungen für eine schwarz-grüne (wahlweise auch schwarz-grün-gelbe oder schwarz-grün-rote) Bundesregierung einbringen könnten. Vielleicht wird die Union diese Idee im Sinne ihrer weiteren „Modernisierung“ aber selbst schon in ihr Programm für die kommende Bundestagswahl mit aufnehmen. Identitätspolitisch ist sie nämlich, wie auch die CDU-Anhängerin Tekkal meint, noch nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Der rot-grüne Testballon aus Berlin könnte dies ändern.

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45 Kommentare

  1. „Bewerber für den öffentlichen Dienst müssten dann mittels eines Abstammungsnachweises belegen, dass sie über einen Migrationshintergrund verfügen.“ Mal abgesehen von allen anderen negativen Folgen und der Grundgesetzwidrigkeit: Quotierungen werfen in der Tat auch enorme datenschutzrechtliche Fragen auf. Seine Migrationsgeschichte nachweisen zu müssen, während man evtl. ohne Pass ins Land gekommen ist (das soll es geben), klingt nach einer Herausforderung. Müssen die Personaldienstleister da alles glauben, was ihnen beteuert wird (Ich bin ein Berliner und Migrant), oder eine eigene Rechercheabteilung aufmachen? Und sollten künftig Herkunft, sexuelle und geschlechtliche Merkmale, „Sprache“ usw. quotiert werden als möglicher Benachteiligungsfaktor, würden Personalakten dicker. Wer sagt eigentlich, dass neben der Herkunft und dem Geschlecht nicht auch weitere Merkmale einen Nachteilsausgleich brauchen, etwa chronische Krankheiten oder zu viel Gewicht.

  2. „die von jesidischen Kurden abstammende Publizistin Düzen Tekkal“
    Danke, mehr muss man darüber nicht wissen. Denn auch wenn die Jesiden – eine strikte Stammesreligion – derzeit groß auf der Opferwelle schwimmen: Ihr Schwarzes Buch enthält die Forderung, jeden Muslim zu töten, da der Islam dem jesidischen Theoid, dem „Pfauenengel“ Melek Taus, gegenüber „respektlos“ sei. Damit sind sie kein Deut besser als die übelsten Salafisten.

  3. Na was bin ich froh, noch aus Großvaters Zeiten, in denen schon mal die Herkunft der Eltern und Vorfahren eine große Rolle bei der Frage der Rechtsgleichheit spielte, noch einen ausführlichen Stammbaum bis hinab ins 16. Jahrhundert zu besitzen! Und da guckstu: Habe Hugenotten, Polen und einen Engländer im Blute! Also mit dermaßen viel Migrationshintergrund kann ich mich, wenn das segensreiche Gesetz in Berlin durch ist, doch wohl erfolgreich um eine hoch dotierte Verwaltungsposition bewerben.

  4. Verfassungsänderungen sollten nur möglich sein, wenn eine parlamentarische 2/3 Mehrheit UND eine Volksabstimmung mit 2/3 Mehrheit die Änderung beschließen. Ausserdem ist ein Wahlrechtsreform dringend notwendig, deren Ziel die Abschaffung der Listenwahl sein muß. Nur noch direkte Abgeordnete, die sich jede Entscheidung von Tragweite im Wahlkreis bestätigen lassen müssen. Es muß Schluß sein für Parteiendiktatur und Umkrempelung unserer Demokratie durch jegliche Art von Zeitgeist, Ideologie, nur weil der Bürger zum Stimmvieh degradiert wurde.

  5. Ah, die böse AFD hat geklagt. Alle anderen Parteien haben geschwiegen? Lässt tief blicken.

  6. Der Migrationshintergrund als Einstellungsvoraussetzung in Berlin. Was bedeutet schon Qualifikation. Anstatt die allgemeinen Schulen besser auszustatten und den Bildungsstand anzuheben, wird das Herkunftsland eines Einwanderers zu seiner Qualifikation. Je weiter ein Einwanderer gereist ist, um nach Berlin zu kommen, desto mehr qualifiziert ihn das? Rassische Zugehörigkeit als Qualitätsmerkmal? „Berliner Traditionen“? – Furchtbar!

    • „Je weiter ein Einwanderer gereist ist, um nach Berlin zu kommen, desto mehr qualifiziert ihn das?“ Bringen Sie die Berliner Politiker bitte nicht auf neue kreative Gedanken!

  7. Die Frauenquote wird mit Artikel 3 Absatz 2 begründet, der heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
    Wann fängt der Staat an, die Nachteile der Männer zu beheben? Wer hat schon einmal davon gehört, dass ein Mann ein Kind geboren hat? Es wird endlich Zeit, dass sich der Staat um diese schreiende Ungerechtigkeit kümmert.
    Außerdem wird hier immer Gleichberechtigung (im GG) mit Gleichstellung (nicht im GG) verwechselt. Gleichberechtigung heißt alle haben gleiche Chancen. Gleichstellung heißt alle werden gleich gemacht, ob sie wollen oder nicht.

  8. Es ist das Problem von TE, dass derart wichtige Themn im Stile eines Staatsrechtlers abgehandelt werden, es ist das Problem der AFD, dass sie sich zu einfach in die Defensive drängen lässt.
    Es genügt zu sagen, dass diese Pseudopolitiker*innen Staatsfeinde sind, die das Grundgesetz verhönen und aushöhlen möchten. Die Begründung muss auch ein Normalbürger verstehen.
    Deshalb bleibt der Aufschrei der grundgesetztreuen Bürger aus. Wir brauchen klare Aussagen, keine Demagogie, aber auch keine wissenschaftlichen Aufsätze.
    Die AFD hat viele kluge Köpfe, die derzeitige Partei und die Fraktionsführung im Bundestag ist leider nicht, mitreisend. Meuthen ist klug, aber kein Volkstribun, Weigel ist per se unsymphatisch, Chrupalla langweilig, der alte Mann nur noch senil.

  9. Ich habe gerade festgestellt, dass in meinem Beitrag unten etliches fehlt, so dass der Sinn teilweise unverständlich ist. Deswegen hier nochmal korrigiert:

    Die Logik all dessen, was sich da abspielt, ist perfide:

    Das GG ändert sich nicht, die Zusammensetzung der Bevölkerung und die Praxis der Bevorzugung von Bevölkerungsgruppen dagegen schon.

    Diese Entwicklungen bewegen sich, so die herrschende Lehre, grob gesagt auf dem Boden des GG.

    Wer also dagegen ist, ist folglich auch gegen das GG, die FDGO, ist kein Demokrat, etc.

    Und schon bist Du argumentativ raus.

    Dies ist natürlich verkürzt dargestellt und die Frage, ob der geschilderte Vorstoß GG- konform ist, bleibt davon unberührt – ich wollte lediglich den grundsätzlichen Mechanismus schildern, der auch hier wieder zu erkennen ist.

    • Das GG ist neutral. Es passt auf auch bei Änderungen in der Bevölkerung. Jetzt wird diese Neutralität ausgehebelt, indem Anpassungsbedarf behauptet wird. Das macht das GG beliebig. Ein GG, dass unter dem Eindruck einer Diktatur aufgesetzt wurde. In dem Bedürfnis, einen Damm gegen eine weitere Diktatur zu errichten. Jetzt lassen die Parlamentarier eine Umformung zu. Mehr noch, sie arbeiten aktiv daran mit. Und die vierte Gewalt? Voll auf Linie. Ich höre interessehalber immer mal Kinderbücher. Wenn bei Karl May meine Helden immer Versöhnung un Freundschaft über die Kulturen hinweg gelebt haben, dann ging es im vorletzten Buch für Jugendliche nur ums Töten des Feindes. Im letzten Buch mit tierischen Helden wurde sogar der Freund zu seinem besten eingesperrt, um ihn vom unnatürlichen Autowahn zu heilen.

  10. Diese Forderungen gehen an die Wurzeln unseres Gemeinwesens! Warum wird so eine zentrale Frage sowohl von den privaten als auch den staatlichen Medien nicht thematisiert und jede mediale Diskussion unterdrückt? Donald Trump hat sich den Fragen der feindlichen Journalisten in jeder Pressekonferenz gestellt. Wer sind hier die eigentlichen Antidemokraten?
    Unseren Journalisten fehlt einfach die Traute, der Schneid, die Courage. Zu fünft im Studio sitzen und gemeinsam über Trump herziehen, das bringen sie noch fertig.

  11. Tja, da muss man sich letztendlich schon fragen, was man tun muss, um als Deutscher weiterhin in einem abendländischen Deutschland leben zu können.

    Die deutsche Politik tut ja wirklich alles in ihren Kräften stehende, um „Nazis“ zu züchten.

  12. Sehr geehrter Herr Springer, Sie irren sich! Quotenregelungen gelten auch für Frauenquoten bei Stellenbesetzungen nicht als Einstellungskriterium und sind somit nicht an sich verfassungskonform. Es gilt für Besetzungen immer das Leistungsprinzip.

    Was erlaubt ist: Bei mehreren Bewerbern, die die gleiche Qualifikation haben, kann sich der Arbeitgeber ein weiteres Kriterium dazu nehmen. Das kann die Anzahl der Leberflecken, die Entfernung des Wohnortes, wie der Musikgeschmack sein. Der Staat hat sich hier das Kriterium Geschlechterquote verordnet, was mitunter als legitimes allgemeines Interesse gesehen wird. Das ist bereits viel problematischer, greift viel weiter in das Arbeitsumfeld ein, steht bereits viel stärker im Widerspruch zum Grundgesetz, als zum Beispiel das Kriterium gemeinsamer Hobbies der Belegschaft. Jemand, dessen private Interessen mit denen anderer Mitarbeiter harmonieren, zum Beispiel gemeinsamer Sport, ist viel förderlicher zum Betriebsklima, als jemand, der privat nichts mit den anderen zu tun haben will. Bei der Frauenquote wird „bei gleicher Qualifikation“ also bereits das Grundgesetz missachtet.

    Es gibt aber einen realen Grund, warum hier die Bevorzugung bei gleicher Qualifikation erlaubt ist. Aufgrund von Familienplanung, Mutterschaft und solchen Auszeiten können gleichaltrige Bewerberinnen gegenüber Bewerbern einen realen Nachteil in Sachen Betriebszugehörigkeit haben. Aus einer früheren Benachteiligung, die bereits abgeschafft ist, entstand dann oft der Rattenschwanz, dass der Ehemann arbeiten ging, die Frau zu Hause blieb, weil er mehr verdiente. Die Frau dann beispielsweise pflegebedürfte Eltern und Schwiegereltern pflegte.

    Deshalb würden intelligente Juristen und Richter bei der Stellenbesetzung als Kriterium auch nicht allgemein auf das Geschlecht abzielen, also nicht auf ALLE Frauen, sondern auf die Mutterschaft und ggf. Erziehungszeiten im Einzelfall. Denn nur das ist ein realer individueller Nachteil, wie analog die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes und höhere Ausfallzeiten, der es würdig ist, ausgeglichen zu werden. Nicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, sondern der tatsächliche Nachteil, für den kein Mensch etwas kann, wobei die Mutterschaft in der Gesellschaft erforderlich ist. (Das ist die Religionsausübung am Arbeitsplatz zum Beispiel genauso wenig, wie eine bestimmte Hautfarbe.)

  13. Gut, sowas passiert halt, wenn man den Bodensatz der Bevölkerung in die Politik wählt. Dieser Bodensatz benimmt sich dann eben genau so und nutzt seine Macht für Klientelismus, Partikularinteressen und im Grunde eine Veruntreuung von zur Verwaltung verantworteten Gütern und Rechten.

    • Nochmal für alle die es nicht wissen. 85 % unserer Volksvertreter im Bundestag und in den Länderparlamenten haben nur einen zweistelligen IQ. Besonders ausgeprägt muss dies bei den Grünen, Roten und Dunkelroten sein! Doktortitel zählen da wenig. In der Regel sind dies doch Plagiate oder hc.

  14. Mal abgesehen von der fehlenden Ausbildung bzw. fehlender Bildung, wie wollen Schein-Asylanten, die dummerweise ihren Pass verloren haben, sicher nachweisen, dass sie wirklich Migranten sind.
    Muss von denen dann zum Nachweis ein Einbürgerungstest gemacht werden, und wer durchfällt kommt in den öffentlichen Dienst?
    Oder reicht schon eine Mitgliedschaft bei den Linken, den Roten oder bei den Grünen?
    Am besten dann noch ins BAMPF zu den Asyl-Entscheidern, zu den Verteilern unseres Geldes aus dem Asylbewerberleistungsgesetzes, mit Zuständigkeit für den Familiennachzug und den Kindergeldzahlungen ins Ausland.
    Aber wir haben in Deutschland noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das nach meiner Kenntnis auch für Deutsche gilt.
    Oder wird das dann mit samt Deutschland auch abgeschafft?  

  15. Die Sache mit dem Nicht-Ariernachweis hat was. Ist das Absicht oder sind die komplett merkbefreit?

  16. Das macht nun auch nichts mehr aus. Adrette, emsige höchst fachkundige Arbeiter europäischer Provenienz im „öffentlichen Dienst“ (wem dienen oder dienten sie eigentlich bislang?) sukzessive gegen kürzlich ihrer Heimat beraubte Menschen aus aller Herren Länder einzusetzen; kein Problem. Dabei wäre Analphabetismus, ein zu vernachlässigendes Problem.
    Das was die bisherigen Öffentlichen Dienstleister mehr oder weniger vollkommen schafften, das machten die neu hinzukommenden Menschen, insbesondere weiblicher Natur, einfach durch Intuition und dem Fehlen männlicher weniger günstiger Eigenschaften, längst wett. „Wir sind alle für Sie da, wenn Sie uns nicht brauchen. Dafür stehen wir mit unserem Willen und Vorstellung und opulentem Einkommen“.
    Also, keine Angst, es wird sich Garnichts merkelich ändern für den betreuten Bürger. Er bleibt weiter allein und der Staat im Staate, in seiner „splendid isolation“, unangetastet.

    • Ja, ich finde meinen obigen Beitrag jetzt selbst auch schlecht. Das liegt aber daran, daß ich auch bei anderen Leserbemerkungen so viele Verrenkungen, Umschreibungen, verquaste Formulierungen brauche, um nicht irgend ein tabuisiertes Adjektiv, einen Begriff, ein verbotenes (s. Netzwerk DG) Substantiv, eine unerlaubtes Framing, eine aus dem korrekten Sprachgebrauch verbannte Assoziation verwende, die notwendigerweise von der Redaktion abgelehnt werden muß.
      Bei der Gelegenheit bedanke ich mich für die schon weit bis an die Grenze zugestandene Toleranz bei Genehmigung für Zuschriften auf meiner bevorzugten informativen Website; eines der ganz wenigen seriösen und sich tapfer über Wasser haltenden Journale.
      Man kennt das Phänomen ja, in diesem heutigen, einstmals unserem Lande, daß man immer öfter im kleinen Kreis die Stimme bis zum Flüstern senken muß, um Wahrheiten auszusprechen, die weit über die allgemein zugestandene Correctness hinausgehen. Ja, Geschichte wiederholt sich, wenn auch in modifizierten Farben und neuen Medien.

  17. Lieber Herr Springer,

    oh Gott, dann müssen sich bald alle Bürger bemühen, sich irgendwie einen sozusagrn „Nicht-Arier“ Nachweis zu beschaffen, um nicht Gefahr zu laufen als Mensch im gesamten Leben benachteiligt zu werden? Das sind also die „Lessons Learned“ aus der deutschen Geschichte?

    Das ist also unter Identitätspolitik zu verstehen, dass man in Zukunft genau hinschaut, welche Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlecht und so weiter ein Mensch aufweist?

    Sind in dieser demokratischen Initiative auch Abstufungen vorgesehen und werden konsequenterweise Quoten für alle unterschiedlichen Identitäten eingeführt?

    Wäre ein Mensch also beispielsweise afrikanischer Herkunft, ein PoC, hätte eine Queer-Genderidentität, mit sozial schwachem Hintergrund, erzogen worden nur von einem Elternteil, Anhänger einer afrikanischen Natur- oder Voodoo-Religion, mit afrikanischem und deutschem Doppelpaß, so hätte dieser Bürger zukünftig bessere Chancen Berliner Baurat, Polizeipräsident, CEO der Berliner Verkehrsbetriebe zu werden als ein asiatisch stämmiger Christ, männlichen Geschlechts aus dem Mittelstand?

    Olala würde man wohl sagen dürfen! Stellen wir uns einmal vor die AfD würde eine solche „Identitätspolitik“ betreiben, könnte man diese dann nicht zurecht als „rassistisch und faschistisch“ bezeichnen und die AfD als nicht auf dem Boden des GG stehende Partei?

    Sicherlich ist das GG hier recht eindeutig, nach meiner Auffassung jedenfalls. Aber schon erstaunlich, welche politisch, moralisch-ethische Kontinuität die Enkel und Urenkel der Männer und Frauen der 30-er und 40-er Jahre aufweisen.

    Man sollte den politisch Verantwortlichen der CDU/CSU, SPD, Grünenund der SED-Nachfolgepartei ans Herz legen das GG noch einmal zu lesen und sich besser dem Konzept der Meritokratie, des Könnens und Wissens zuzuwenden… auch wenn es gerade in den Parteien selbst eigentlich komplett ignoriert wird!

    • Lieber Herr Wittgenstein, das GG ist in diesem Zusammenhang in der Tat eindeutig und verbietet eine Migrantenquote. Genau deswegen wollen Grüne und andere es ändern. Im neuen Grundsatzprogramm der Grünen wird daher gefordert, „die gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen“ als Staatsziel im GG zu verankern.

      • Lieber Herr Springer,

        schon verstanden! Könnte es sein, dass die Grünen nicht auf dem Boden des GG stehen?

        Wäre es vorstellbar, dass ein solches Programm Ausdruck von Rassismus ist? Und wäre es vorstellbar, dass weite Teile der Grünen keine Demokraten sind?

        Ich persönlich vermute(!) und befürchte(!) genau das und habe darum die Frage und Möglichkeit eines aktuell real existierenden grünen, aber auch linken deutschen Rassismus und Faschismus angedeutet!

      • Lieber Herr Wittgenstein, ich bewerte den Ansatz, im GG nicht nur für Frauen, sondern auch für Migranten das Bevorzugungsverbot aus Artkel 3, Absatz 3 einzuschränken nicht als Ausdruck von Rassismus‘, sondern als Versuch, für die Umsetzung von grün-roten Vorstellungen von Gleichberechtigung nach dem Motto ‚Der Zweck heiligt die Mittel‘ auch zum Mittel der Ungleichbehandlung zu greifen. Dieses Mittels bedienten und bedienen sich zwar auch rassistische Regime, was es als solches aber nicht zu einem rassistischen Mittel macht. Auch die Nazis operierten zwar mit Abstammungsnachweisen, verfolgten damit aber nicht das Ziel einer „gleichberechtigten Teilhabe“ verschiedener Bevölkerungsgruppen. Mittel zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, daß sie für unterschiedlichste Zwecke eingesetzt werden können. Gleichwohl ist es natürlich bemerkenswert, daß der Berliner Senat bei der Personalauswahl zu einem Mittel greifen will, das auch schon die Nazis nutzten und deswegen im GG verboten worden ist.

  18. In Sachen Migration bin ich für #ZeroMigration!

  19. Die Logik all dessen, was sich da abspielt, ist perfide:

    Das GG, die Zusammensetzung der Bevölkerung und die Praxis der Bevorzugung von Bevölkerungsgruppen schon.

    Diese Entwicklungen bewegen sich, so die herrschende Lehre, grob gesagt auf dem Boden des GG.

    Wer also dagegen ist, ist gegen das GG.

    Und schon bist Du argumentativ raus.

    Die Frage, ob der geschilderte Vorstoß GG- konform ist, bleibt davon unberührt – ich wollte lediglich den grundsätzlichen Mechanismus schildern.

  20. Bei Bedarf tut Politik so, als sei das Grundgesetz sakrosant, bei nächster Gelegenheit wird ganz nach Bedarf geändert.
    Längst nur noch ein lächerliches Spiel.

  21. Kann der Berliner Senat seine Zusammensetzung mit solchen Regelungen noch toppen? Ich bin davon ausgegangen, Behinderte (entschuldigt liebe Behinderte), Frauen, Diverse und Migranten würden im Berliner Senat bereits bevorzugt. Die Erfolge des Berliner Senats sind doch überall erkennbar. So wurde der Berliner Flughafen allen Erwartungen zum Trotz schon nach 10 Jahren fertiggestellt.

  22. Und welche der beteiligten Parteien wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet?

  23. Das ist die Beendigung der Gleichheit der Bürger: Hier werden Pfründe gesetzlich verankert; Clangebiete im Staat, die nur bestimmten Gruppen zugänglich sind. Darin liegt zugleich die Abkehr vom modernen Staat, der allen Bürgern Zugang gewährleistet und unter den Interessierten die am besten Geeigneten anhand ihrer Leistung auswählt.

  24. Sorry, wer will sich für so ein sozialistisches D….loch noch engagieren?
    Ich nicht! Auswandern oder nichts mehr arbeiten. Auf Stütze leben bis der Laden sowieso zusammen bricht.
    Die Unternehmen tun es schon, hoch subventionierte Pseudo-Jobs bleiben noch hier, alles andere wird ins‘ Ausland verlagert. Conti, BMW, Bosch, Daimler, BASF, etc, etc. haben im großen Stiel damit angefangen.
    Ach ja, die Migranten können ja jetzt übernehmen, oder?
    Einfach mal ‚IQ Worldmap‘ googeln und ansehen wo der größte Teil der Migranten herkommt. Dann wird klar das die hier gar nichts übernehmen werden was Geld und Wohlstand ins‘ Land bringt.
    Die Migrantenquote ist nichts weiter als eine Dummen-Quote.

  25. Ich denke das sind mittlerweile so viele Vorschriften, Regeln und Ansprüche im Umlauf,dass das keiner einhalten oder nachverfolgen kann. So ein Überwachungsapparat wäre noch größer als Beamtenstaat schon jetzt ist und würde an sich selbst scheitern.
    Beispiel ffp 2 Maske.
    Habe ich nur vereinzelt an den Menschen beim einkaufen gesehen. Stoffmasken, Schal über der Nase und alles außer das, was die Kanzlerin sich wünscht. Wenn einer erwartet, dass die Kassiererin das kontrolliert, muss verrückt sein.
    Übrigens, sind die Migrantenquoten übererfüllt. Wir haben mit 50 Kollegen aus Spaß nachgeforscht. Es waren nur 4 ohne Migrationshintergrund. Jeder hat Oma, Opa oder Elternteil das aus einem EU Staat stammt und zwei Pässe hat. Könnte nach hinten los gehen, je nachdem man den Begriff“ Migrant“definiert.

  26. Höhö, auch das wird den Linksgrünen eines Tages voll auf die Füße knallen, wenn die Migranten erst kapieren, welches Druckmittel sie haben, um in Ämter und Behörden zu kommen. Naja frei nach Dieter Bohlen: „Erkläre mal einem Doofen, dass er doof ist.“

  27. menschenverachtende Forderungen unter dem Deckmantel des linken Gutmenschpharisäertum, das nichts anderes bezweckt als ein Privilegientum der Minderheiten…abstossend
    PS ich bin auch gegen Quoten für Frauen. Allerdings für strengere Job Auswahl Kriterien, die nicht von Parteien und Amtsleitern und HR Cherubim bewacht werden.
    Allerdings wäre es schön, wenn die Pflichten der Kindererziehung zwingend angerechnet werden.
    Sonst haben immer Frauen den schwarzen Peter.

  28. Man hat aus der Geschichte wirklich nichts gelernt. Jede Generation wiederholt auf beschämende Weise die Fehler der vorhergehenden. Abstammungsnachweise und die Diskriminierung bei nicht passender Abstammung/Herkunft gab es ja schon einmal in Deutschland. Es hieß „Ariernachweis“. Und nun soll es das für „Menschen mit internationaler Geschichte“ auf eine andere Weise also wieder geben? Eine Art „Migrationsnachweis“ als Zugang für den Öffentlichen Dienst? Ernsthaft? Da könnte man ja auch stattdessen den autochthonen Deutschen eine „Benachteiligungsbestätigung“ ausstellen. Das wäre dann ja dasselbe. Ich hätte da auch schon Idee bezüglich des Namens: Wie wäre es mit „Arschkarte“? Unsere Politiker sind völlig verrückt. Anders kann man das nicht erklären. Und sie treten in ihrem Wahn das Grundgesetz mit Füßen.

  29. Die Demokratie soll abgeschafft werden. Sie soll ersetzt werden, durch eine „Gruppen-Kratie“, in der die öffentlichen Angelegenheiten nicht mehr durch Mehrheiten, sondern durch Aushandeln zwischen als relevant erachteten „Gruppen“ geregelt werden. Dabei ist die Bevorzugung bestimmter Gruppen (im Moment: Frauen, Einwanderer, sexueller Minderheiten) klar beabsichtigt.

    Wir bewegen uns damit in Richtung von Stammesherrschaften, wie sie in afrikanischen Staaten gepflegt wird. Dort wird durch Vetternwirtschaft und Korruption jede wirtschaftliche Entwicklung erfolgreich abwürgt; und wer nicht zum herrschenden Stamm gehört, hat wenig zu lachen.

  30. Wenn in Berlin die Migrantenquote auch auf die Gefängnisse ausgeweitet wird, werden entweder viele Migranten freigelassen, oder Nichtmigranten werden bevorzugt eingebuchtet.

  31. Der Unterwanderung des deutschenStaates durch muslimische Aktivisten werden so Tür und Tor geöffnet.

  32. Ja, ja, der NS Staat hat sich damals auch schwer getan mit dem Ariernachweis. Um das alles zu kapieren braucht es Spezialisten…

  33. Vielleicht wiederhole ich mich, aber ich fordere eine Konservativen-Quote von 30% im ÖRR. Ich weiß, das ist natürlich völlig utopisch, denn der ÖRR ist zu 99,5% in linksgrüner Hand, und daran wird sich auch nichts ändern. Die Meinungsmonopolisten lachen sich höchstens schlapp, wenn sie so eine Forderung hören.

  34. Was ist nun übler für uns. Das Virus oder die Regierung? Der Drang zur Selbstvernichtung muss doch einen Grund haben.

  35. Unter der Hand, ist das doch schon längst Alltag…auch ohne GG Änderung. Schaut man in die Werbung, sind die Werbenden hier überwiegend POC. Schaut man ins ÖR und Privat TV….so gibt es immer mehr Herrschaften mit Mihigru die dort agieren……Pflegedienste die ihre Leistungen als Kultursensibel bewerben….und Menschen ohne Mihigru als Kunden ablehnen (Vorsicht Verunreinigung). Der Alltag ist schon längst auf Quote….und die ist übererfüllt. Die Innenstädte sind bereits zu 90% nicht mehr mit Einheimischen bevölkert….evtl. neben Corona ein Grund warum die Menschen dort nicht mehr hin wollen. Weihnachtsmärkte werden zu Jahresendfesten und Weihnachtsutensilien werden in einige Kaufhäusern mit Hinweis auf den Marktleiter nur noch wenig oder gar nicht mehr angeboten. GG Änderung? Gar nicht mehr nötig.

  36. Was für ein Wahnsinn… das ist ein Maß an Selbstdestruktivität, das den Boden der Vernunft längst verlassen hat.

    • Tja, den Rest Nationalbewusstsein, den die Nachkriegsgeneration noch besaß, haben Schulen, Hochschulen und Medien den jungen Wählern – es gibt einige Ausnahmen – erfolgreich ausgetrieben. Das war‘s dann.

      Hoffentlich bleibt UK in der Frage der EU-Vertretung standhaft! ?

  37. Ich fordere Quoten für Nichtpolitiker in der Politik und zwar entsprechend dem Bevölkerungsanteil.

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