Die AfD selbst hat die schlafenden Hunde geweckt. In Sachsen wird am 1. September 2019 ein neuer Landtag gewählt. Auch wenn man Wahlumfragen mit der gebotenen Skepsis gegenübersteht, so zeichnet sich doch ab, dass vor allem die CDU und die SPD des Freistaates dramatische Verluste erleiden wird, die AfD hingegen auf dem Wege ist zweitstärkste Partei im Landtag zu werden.
Wie alle Parteien hat auch die AfD ihre Landesliste aufgestellt und beim Landeswahlleiter eingereicht. Weil dabei Probleme auftraten, aus welchen Gründen auch immer, hat sie ihre Liste vorsorglich ein zweites Mal eingereicht. Das musste den Landeswahlausschuss misstrauisch machen. Hinzu kam, dass die AfD-Landesliste in zwei verschiedenen Versammlungen der Delegierten aufgestellt wurde. Auf der ersten wurden die Plätze 1 bis 18 vergeben und auf der zweiten der Rest, d.h, die Plätze 19 bis 61.
Diese Zwei-Stufen-Wahl ließ der Landeswahlausschuss nicht gelten. Er akzeptierte nur die erste Stufe mit der Nominierung von 18 Listenbewerbern der AfD. Die zweite Stufe der Nominierung für die Plätze 19- 61 erklärte das Gremium jedoch für ungültig. Der Landtag hat im Regelfall 120 Sitze. Das Land ist in 60 Wahlkreise eingeteilt, in denen mit der Erststimme eine Person unmittelbar in den Landtag gewählt wird. Der Rest der Abgeordneten wird nur indirekt, und zwar über die Landeslisten der Parteien gewählt.
Ein gefundenes Fressen
Sämtliche Vertreter von Presse und Medien zückten augenblicklich ihre Bleistifte und berechneten die Folge dieser Entscheidung für die AfD. Mit großer Häme wurde überall kolportiert, die AfD könne nur 18 Listenplätze erreichen, obwohl ihr nach den Umfragen, in denen die AfD bei 27 Prozent der Zweitstimmen ein sehr viel größerer Anteil an den regulär 120 Sitzen zustünde. Wenn die AfD nur 25 Prozent der Zweitstimmen erreichen würde, stünden ihr 30 Listenplätze zu. Das war für die Konkurrenzparteien natürlich „ein gefundenes Fressen“.
Doch wird nirgend so heiß gegessen wie gekocht. Das ist auch hier der Fall. Denn Rechenspiele sind das eine, die Rechtslage das andere. Die AfD brauchte nicht lange, um anzukündigen, sie werde den Rechtsweg einschlagen. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses könnten vor der Wahl nicht angefochten werden, so hieß es im Lager der AfD-Gegner, bevor man bis drei zählen konnte. Von der Staatsrechtslehre wurde das nicht bestätigt.
Massiver staatlicher Eingriff
Außerdem ist allgemein bekannt, dass keine Partei ihre Bewerber für die Listenwahl in einem Zuge aufstellt. Das würde ja bedeuten, dass über die Landeslisten in einer sog. Sammelwahl entschieden wird. Das wäre schön und wünschenswert, wird aber nirgends praktiziert. Alle Parteien bestimmen die sog. „sicheren“ Plätze ganz oben auf der Landesliste schrittweise in Einzelwahl. Danach kommt eine Blockwahl über die weiteren Plätze, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sind. Über den verlorenen Haufen der sog. „Zählkandidaten“ auf den aussichtslosen Plätzen wird dann in Sammelabstimmung entschieden. Das ganze ist zwar ungesetzlich. Die Stufenwahl wird aber so allgemein praktiziert. Und was allen Parteien erlaubt wird, kann der AfD nicht verboten werden. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Aber wenn man von der AfD die Sammelwahl in einem Zuge verlangt, dann kann man die anderen Parteien nicht davon befreien.
Dann kommt sofort Wind auf
Der Wahlgesetzgeber hat sich für den Bund und 13 von insgesamt 16 Bundesländern für eine Wahl mit zwei Stimmen entschieden. Danach werden die Personenwahl in den Wahlkreisen mit der Verhältniswahl über die Listen der Parteien miteinander verbunden. Diese Verfahrensweise mit zwei Stimmen wird allgemein als „personalisierte“ Verhältniswahl bezeichnet und findet auch in Sachsen Anwendung. Sinn und Zweck des ganzen ist es, dass die Zweitstimme durch die Erststimme personifiziert wird, die Bewerber nicht anonym bleiben sondern ein Gesicht bekommen. Die Wähler müssen also nicht „die Katze im Sack wählen“. Vielmehr wissen sie Bescheid, wem sie ihre Stimme geben.
AfD in Sachsen: Formfehler oder Anschlag auf die Demokratie?
Wird die AfD von den anderen Parteien bei der Landtagswahl in die Enge gedrängt, dann fallen alle Hemmungen, die aus irgendwelchen Nützlichkeitserwägungen bisher noch im Wege standen. Dann hat die AfD nichts mehr zu verlieren und wird die Gültigkeit der Landtagswahl in Sachsen anfechten. Und dafür gibt es viele gute Gründe. Die Zahl der 60 Wahlkreise bleibt hinter der Zahl der 120 Sitze im Landtag weit zurück. Man kann sich also leicht ausrechnen, dass höchstens 60 Listenplätze durch die Erststimme personalisiert werden können. Der Rest kommt allein über die Zweitstimmen in den Landtag. Die Erst-und die Zweitstimme sind nicht deckungsgleich. Es gibt also zwei verschiedene Wege in das Parlament. Und das ist mit dem Grundsatz der gleichen Wahl, der in Art. 28 GG auch für die Länder garantiert wird, unvereinbar.
Das ist aber nicht alles. Ob es bei der Landtagswahl in Sachsen auch zu „negativen“ Stimmengewichten kommen wird, wie das z.B. in Bayern und in NRW zu beobachten war, muss man abwarten. In Bayern kam es zu 10 Überhängen und 15 Ausgleichsmandaten. Auch in NRW war der Ausgleich größer als der Überhang: Bei der letzten Landtagswahl fielen in NRW 12 Überhänge und 18 Ausgleichsmandate an. Im Bund kam es 2017 bei der SPD zu 3 Überhängen, die Sozialdemokraten erhielten aber selbst 19 Ausgleichsmandate. Bei der Bundestagswahl von 2013 wurde die CDU durch 4 Überhänge begünstigt und erzielte selbst 13 Ausgleichsmandate. Ob das auch in Sachsen eintrifft, muss man abwarten.
Ich bin dafür, die Chefin des Landeswahlausschusses Sachsen zum Grenzschutz, Abteilung „formale Anforderungen an nicht vorhandene Identitätspapiere von EU-Immigranten“ zu versetzen. Vielleicht kann sie das?
Was ich interessant finde: es gibt nichts zu diesem Landeswahlausschuß zu finden. Weder welche Personen da mitwirken, noch welcher Partei diese zugehörig sind. Habe jetzt die Landeswahlleiterin, Frau Carolin Schreck per elektronischer Post angeschrieben und um Auskunft über diesen Landeswahlausschuß zu bekommen. Mal sehen.
Ich hatte mal (negative) Erfahrung mit einem Wahlausschuss (Niedersachsen, Kreistag). Der Vorsitzende, ein Volljurist, teilte meine Auffassung (ich hatte Widerspruch eingelegt), die ehrenamtlichen Politiker nicht.Hier in Nds zumindest tagen Wahlauusschüsse (natürlich) öffentlich, auch die Mitglieder des Wahlausschusses sind incl. ihrer Parteien (Mitglieder des Kreistages) öffentlich. Keine Ahnung, wie das in Sachsen ist – aber so gehört sich das und müsste so auch gesetzlich geregelt sein, wenn am Wahlergebnis – berechtigt oder auch nicht – herumgefummelt wird. Da ist totale Transparenz gefordert. Vielleicht schreiben Sie mal, ob und was für eine Antwort Sie erhalten haben – ich halte diese Seite gespeichert.
Wie sieht der Gesetzestext aus, der dieses Procedre begründen soll?
Ich verstehe es so. daß die Liste 1-18 die bekannten, prominenten Bewerber umfasst. Es wäre daher für die AfD nicht so vorteilhaft, die gegen die 2. Liste zu tauschen, wenn das möglich wäre. Wobei die Frage der Direktmandate für die Bewerber der frühen Listenplätze noch zu berücksichtigen wäre.
Allerdings frage ich mich auch, wo im Sächsischen Wahlgesetz von EINER zusammenhängenden Versammlung die Rede ist, bzw. wie das definiert ist.
Rechtlich gesehen ist die Ausübung und Wirksamkeit der Wahl der Bürger sicherlich wesentlich höher zu bewerten, als eine vorgeschobene Formalie des Wahlgesetzes. Ein Haus wird ja auch nicht unbedingt abgerissen, wenn eine Vorschrift der Baugenehmigung nicht eingehalten ist.
Für die Listenaufstellung gibt es keine gesetzlichen Regeln außer dem Demokratiegebot. Der Landeswahlausschuss hat zu prüfen, ob die Satzung der AfD Sachsen eingehalten wurde und die vorgeschriebenen Formulare ausgefüllt wurden. Für Einreichung, Korrekturen und schließlich die Zulassung gibt es drei Termine. Die Liste in einem Formular wurde auf Verlangen der Wahlleitung erstellt, damit sollte ein formaler Fehler geheilt werden. Die Wahlleitung widerspricht sich also selbst, wenn sie daran jetzt wiederum etwas auszusetzen hat.
Der Landeswahlausschuss hat sich ziemlich verrannt. Wenn er nicht die Wiederholung der Wahl riskieren will, dann sollte er schleunigst zurückrudern.
Ich hoffe nur dass die betroffenen Wähler wenigstens diesmal wissen was sie tun, wenn sie die Wahl haben.
Es ist , glaube ich , nicht mehr mit Besserung zu rechnen, denn wer sehen wollte konnte sehen. Derjenige, der mit offenen Augen freiwillig in den Abgrund rennt, der soll das ruhig tun, so wie zu viele Verblendete in Deutschland glauben auf dem richtigen Weg zu sein.
Was allerdings in diesem Fall nicht schmeckt, ist die Tatsache, dass alle in diesem seltsam gewordenen Deutschland die Rechnung zahlen werden, auch die, die diesen Irrsinn nicht zu verantworten haben.
Die von Erdoğans Anhängern unterwanderte türkische Wahlbehörde erklärte die Bürgermeisterschaftswahl in Istanbul für ungültig, da die Opposition mit nur 12.700 Stimmen vorne lag. Damit wollte die Wahlbehörde Erdoğan einen Gefallen tun. Bei der Wiederwahl liegt der Oppositionskandidat diesmal mit 806.707 Stimmen vor dem Kandidaten von Erdoğan.
Ich hoffe und bete, dass sich die Verantwortlichen für diese einseitige Entdscheidung in Sachsen genauso blamieren.
Sie denken nicht einfach zu einfach… sondern genau richtig.
Die AfD ist die einzige Partei in Deutschland für die die Schweiz in Sachen direkter Demokratie Vorbild ist. Das ist unter anderm auch ein Grund, warum sie von den konkurrierenden Parteien so gehaßt wird…
An einem Tag 60 Kandidaten zu wählen ist m. E. unmöglich. Gibt es für Platz 1 denn 5 Kandidaten, für Platz 2 auch, bis Platz 60, dann müssen dazu alle eine Vorstellungsrede halten. Bei 3 Minuten Redezeit wäre das für 5 Kandidaten 15 Minuten, dann kommt die eigentliche Wahl mit Auszählung ca. 15 Minuten. Allein für Platz 1 wäre so ein Zeitfenster von 30 Minuten nötig. Bei 20 gleich angenommenen Wahlvorgängen 10 Stunden. Bei der CDU sind die Kandidaten für jeden einzelnen Listenplatz sicher schon (persönlich) bekannt und vorher so „ausgemauschelt“, so dass es keine durchweg mehreren Kandidaten gibt. Nicht aber bei einer neuen Partei, die sich auf demokratische Weise kennen lernen muss. Zwei Tage Parteitag zur Findung der geeigneten Kandidaten ist pure Demokratie, die kennt wohl die Auslegung des Parteiengesetzes nicht mehr.
Das ist ‚mal so sicher wie das ‚Allah u akbah‘ beim Freitagsgebet.
Stimmen für die AfD werden einfach nicht gezählt oder für ungültig erklärt. Man sucht noch nach einer griffigen Begründung. Aber früher oder später läuft es darauf hinaus.
Aber was ist, wenn man es einfach macht, und am Ende so was wie Demokratie dabei rauskommt? Die Leute könnten dann ja ganz anders wollen als die Politiker. Und dann??? Nee, so weit kommts noch!
Mag sein, dass in ihrem seltsamen Land jeder ein kleiner König ist, mit Rechten und allem drum und dran. Aber hierzulande senkt man das ehrerbietig Haupt vor dem Politadel, wie es sich gehört. Die Herrschaften wurden gesalbt von der Menschlichkeit und dem Klima selbst, und wir sind nur Sünder, mit der Erbsünde des WK2 geboren. Unsere Aufgabe ist es zu leiden, uns selbst zu hassen und den Gesalbten zu gehorchen. Und ihnen ganz viel Geld zu geben, versteht sich.
Der Grund war, daß man als Parteien deklarierte Kampforganisationen vom Schlage einer KP oder NSDAP von vorbherein die politische Betätigung/Agitation unmöglich machen wollte und daher das Konzept der innerparteilichen Demokratie ersonnen. Wir sind ja im Gehensatz zu Euch Schweizern nur auf Bewährung draußen. An und für sich war geplant nach der Wiederbereinigung eine ‚echte‘ Verfassung zu schaffen, was ja nicht heißt, daß man bewährte Teile des GGs nicht hätte übernehmen können. Unsere maßgeblichen Eliten sind aber in ihrer Therapie wohl zur Erkenntnis gelangt, daß bei ihnen einse so schwere seelische Abartigkei vorliegt, daß eine vorbehaltlose Entlassung unter die Völkerfamilie nicht zu verantworten sei. Wenn in mir die aktuelle Situation hier anschaue, haben sie Recht daran getan. Mir gruselt es vor diesem, meinem, Volk.
Da rollen jetzt hoffentlich auch Köpfe. Wer sich derart sicher fühlt und Abmahnungen in den Wind schlägt, hat als Wahlverantwortlicher nichts in der Partei zu suchen. Nach außen gibt sich die AfD Sachsen natürlich geschlossen.
Aber ich möchte nicht wissen, wer da alles einen Satz rote Ohren kassiert, wenn es um die Verantwortung dieses Wahldebakels geht.
Wir Deutsche sind zum Glück ein Rechtsstaat. Ihr Schweizer seid ja nicht mal in der EU. Bei uns kann nicht einfach so jede Partei eine Liste abgeben. Und schon gar nicht die AfD. Bei uns hat alles seine Ordnung. Ausnahmen machen wir nur, wenn die Humanität auf dem Spiel steht. Für die europäischen Werte rammen unsere diversen Amazonen sogar Patrouillenboote feindlicher Staaten… das ist normal bei uns.
Gehen Sie mal auf die AfD-Sachsen-Facebookseite, wenn Sie gerade Zeit und Lust haben.
Die Linken feiern dort Orgien in Häme und Schadenfreude.
Von der AfD Sachsen hört man aber so gut wie gar nichts. (Wahrscheinlich sind die damit gerade beschäftigt, die Schuldigen zur Minna zu machen und die zwei Wahlleiter zu fragen, ob sie eigentlich noch alle Tassen im Schrank haben. Gerügt und dennoch nicht reagiert. Ich kann das nicht verstehen!)
Warum beantworten Sie sich Ihre Fragen nicht selber?
Nie im Leben hab ich Lust und nehme mir daher auch nicht die Zeit, mir irgendeine Facebook Seite anzuschauen.
Die AfD muß sich seit Jahren unter erschwerten Bedingungen (strenge Beobachtung, scharfe Kritik, Wegbeißen usw. durch konkurrierende Parteien, Mainstream-Medien, NGOs usw.) durchschlagen. So ungerecht das nun klingt, umso mehr scheint es aber für ihren weiteren Erfolg wichtig: Sie muß sich in dieser Situation im Vergleich zu anderen Parteien noch vorsichtiger und professioneller verhalten. Das gilt nicht nur für rechtlichen Fragen (siehe Artikel) und die Programmatik, sondern auch für ihre Abgrenzung gegenüber zu stark rechtsgerichteten Gruppen innerhalb und außerhalb der Partei sowie für öffentliche Äußerungen bzw. Auftritten in den Medien (um bei größeren Teilen der Bevölkerung, insb. auch Frauen, überhaupt erst anschlußfähig und wählbar zu werden).
Wenn sie nicht daran zugrunde geht, wird sie härter. Das aber tut dem gesellschaftlichen Frieden auch nicht gut. Ich sehe den Fanatismus in den Augen so vieler in diesem Land mit Argwohn. Wer zu früh abhaut, macht sich lächerlich. Wer zu spät…. eben.
Deutschland wird zum Land der vielen kleinen Putschs. Erst kleinerer und größerer Wahlbetrug zu Lasten der AFD. Dann das Verweigern politischer Ämter, die der Partei eigentlich zustehen. Als nächstes der Putsch gegen den Verfassungsschutz. Dann die Ignoranz eigener Regeln ohne jede Konsequenz im Bundestag (Hammelsprung). Und nun die Sache in Sachsen, bei der unsere Demokratie droht, endgültig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.
@lucretia: Sie haben noch die geänderte Parteienfinanzierung, das kindische „wir wollen nicht neben denen sitzen“, die Änderung bei der Bestimmung des Alterspräsidenten und die Verweigerung eines Vizepräsidentenpostens vergessen.
Diese Liste könnte man vermutlich endlos weiterführen.
Der Landeswahlausschuss wäre gut beraten, der AfD die Gelegenheit zur Nachbesserung zu Geben! Ansonsten könnte es wirklich dazu kommen, dass sich die Bürger in Sachsen endgültig wieder in die DDR zurück versetzt fühlen (siehe Artikel von Vera Lengsfeld).
…“wieder in die DDR zurück versetzt fühlen“, meines Erachtens sind wir inzwischen dort
längst wieder angekommen…
Jedes dieser Schiffe, das auf europäischem Boden anlandet treibt einen weiteren Keil durch Europa….
Sorry! Habe diesen Kommentar versehentlich unter dem falschen Artikel gesetzt! Galt eigentlich dem Artikel „Einfahrt in Hafen verweigert: Malta lehnt „Alan Kurdi“ ab“…
Naja, doppelt hält besser…!
So haben wir das am Anfang mit den Grünen auch gemacht. Genutzt hat’s nix.»Nichts ist so stark, wie eine Bewegung, deren Zeit gekommen ist« [Victor Hugo]
Was hindert die Wahlverweigerer daran, ihr Kreuzchen zu setzen? Nicht zu wählen, ist eine bewußte Entscheidung, die zweierlei aussagt: 1. „Mir ist die Zusammensetzung des Parlaments egal.“ 2. „Ich verzichte auf mein Mitbestimmungsrecht.“
Die Folge ist, daß jede einzelne abgegebene Stimme ein höheres Gewicht erhält. Der Nichtwähler gibt sein Stimmrecht also an die Allgemeinheit ab.
Die Stimmen für die Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, fallen in der Tat weg. Das ist Folge der Abwägung, ob die Repräsentanz dieses Wählerwillens schwerer wiege als die Handlungsfähigkeit des Parlaments durch klare Mehrheiten oder nicht. Dazu kann man stehen, wie man will; gerichtlich ist die Fünf-Prozent-Hürde bestätigt worden (allerdings nicht für das EU-Parlament, dessen Kompetenzen für so schwach gehalten wurden, daß das Repräsentanzinteresse hier überwiege).
Grundsätzlich ist eine Verkleinerung des Parlaments in Abhängigkeit zur Wahlbeteiligung problematisch, weil dadurch nicht die Zahl der Wahlkreise, mithin der Direktkandidaten verändert wird. Die Direktkandidaten hätten also die Mehrzahl der Sitze inne, was mindestens das Problem der Überhangmandate aufwirft. Zudem sind ja auch sie nicht mit 100% Wahlbeteiligung gewählt worden; sie sind überdies mit unterschiedlicher Wahlbeteiligung gewählt worden, denn die Wahlbeteiligung unterscheidet sich eben in den Wahlkreisen.
Die bestehende Regelung kommt dem Verlangen nach Gerechtigkeit schon recht nahe, und irgendwann muß man sich auch damit abfinden, daß es nicht das perfekte System gibt.
Das Thema ist viel zu ernst, um es als Vorwand für Ihr altes Steckenpferd zu mißbrauchen, daß das Wahlrecht und insonderheit die Überhang- und Ausgleichsmandate grundgesetzwidrig seien. Akzeptieren Sie, daß das bestehende Wahlrecht höchstrichterlich nicht nur akzeptiert, sondern wesentlich eingefordert wurde; nur deshalb gibt es die Ausgleichsmandate. Wenn Sie das stört, gehen Sie den politischen Weg, das Recht zu ändern.
Es wäre interessant zu wissen, auf welche Weise die anderen Parteien ihre Kandidaten aufgestellt haben. Wäre doch gelacht, wenn sich da nicht auch irgendein Formfehler finden ließe.
Und wenn auch die AfD die einzige Partei ist, die Fehler gemacht hat, ist doch fraglich, warum dem nicht abgeholfen werden konnte. Es ist schlicht nicht glaubhaft, daß die AfD die Hinweise des Landeswahlleiters unbeachtet gelassen hat. Das käme dem Vorsatz gleich, das Problem hervorzurufen.
Möglicherweise gab es aber gar keinen Hinweis des Landeswahlleiters.
Das der Feind sich wie der Feind verhält kann man ihn natürlich „demokratietheoretisch“ vorwerfen, aber doch kaum wirklich, Millionen von Menschen sind existentiell von ihrer Drohnenexistenz im erweiterten Parteienstaat abhängig.
Das die AfD allerdings mit einer derartigen Naivität, auch bei formal juristischen Fragen vorgeht, ist unfaßbar und selbst wenn es keine U-Bootsabotage sein sollte, wie sollen solche Typen es „besser machen“?
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Sie wollen also den besten Bürokraten? Mh, vielleicht hat der Schonklod noch Zeit. Aber Sie haben ja Recht. Wie kann man bei formalen Fragen bloß Fehler machen, wo es doch viel cooler ist, das materielle Recht in die Tonne zu treten.
Die AfD sollte Schlägertruppen finanzieren, Diffamierungskampagnen durchziehen, und das Gesetz bei Bedarf einfach ignorieren.
Andererseits, vielleicht finden es die Bürger ja einfach schon besser, daß die AfD eben nicht(!) genauso ist wie alle anderen, und verzeihen deshalb kleine Formfehler?
„Spitzenkräfte “ wie in Bayern, NRW….schaden der Sache nur, es gab genug patriotische Bewegungen die mit Trotteln als Abgeordnete, dem System wieder einmal Jahre der Ruhe verschafft haben…
Wenn man es nicht kann und jede Tierschutzpartei konnte es, dann soll man es lassen und Besseren das Feld überlassen, anstatt es zu verwüsten.
Mag ja sein das alles gut wird (und ich wünsche es vom Herzen), aber wenn sich eine starke sächsische Fraktion als unfähig erweisen sollte, dann war es dann auch in Mitteldeutschland und es bleiben nur noch die „gallischen Dörfer“ am Polarkreis.
Mit genau diesen Haken und Ösen wird das Korsett von den kungelnden Altparteien immer enger und fester geschnürt werden, das der AfD die Luft zum Atmen nehmen soll. In Sachsen wäre es schon brenzlig geworden mit der AfD als vielleicht stärkste Kraft im Landtag. Auch im Kontext Rundfunkstaatsvertrag. Ich weiss nicht was passiert wenn ein Bundesland hier aussteigen sollte. Hallo GEZ, wie geht’s?
Es steht Spitz auf Knopf (schon wieder Textiles), weitere Massnahmen dieser Kategorie und entsprechende Impacts werden uns alle noch überraschen.
Ja – gut möglich! Nur mit Demokratie haben diese Maßnahmen nichts mehr zu tun. Hoffentlich verstehen das die Leute endlich mal!
Dank des Falles der Rackete hat es jetzt schon ganz Italien kapiert. In Ostdeutschland brauchen die Leute etwas länger. Und hier im Wessiland… ach vergiss es!
Demokratischer Idealismus oder Vertrauen auf einen Rechtsstaat ist in Deutschland nicht mehr angebracht. Man sollte sich klar machen, dass Teile der westlichen Welt sich inzwischen in einem Bananenrepublik-Zustand von Hysterie, Willkür und Inkompetenz befinden. Auch wenn alle Nominierungen der AfD anerkannt würden, würde das nicht wirklich etwas bringen, da die AfD trotzdem komplett von der politischen Macht ausgegrenzt würde. Insofern, wenn es beim jetzigen Zustand bliebe, es wäre strategisch sogar sinnvoller. Die inzwischen in allen Lebensbereichen diskriminierte Minderheit der politisch Kompetenten und Vernünftigen muss jetzt den „Weg des Zorns“ gehen. Es ist weder lustig noch diskutabel noch hinnehmbar, dass unser Land von den Racketes, Merkels und vd Leyens zu einem schlechten Witz gemacht wird.
Wir sind als Gesellschaft so produktiv geworden, daß die Kompetenten und Vernünftigen zur Minderheit werden konnten, ohne daß es weiter auffiel. Wenn nun diese Minderheit gegen die Mehrheit sufsteht, ist das zwar vernünftig, aber nicht demokratisch. Ich weiß keinen Rat. Auswandern ist eine Option, Resignieren und auf den Tod warten eine andere. Für weitere Vorschläge bin ich dankbar.
Wozu auf den Tod warten?
Es reicht, neuerdings nachts als Frau alleine spazieren gehen zu wollen.
Da wird die Todessehnsucht sehr schnell und effektiv erfüllt.
Demokratie ist doch kein Selbstzweck. Mal davon abgesehen, schauen Sie sich die antiken Demokratien an. Das waren alles Meritokratien, im besten Falle.
Eine Demokratie, wie sie sich idealistische Träumer vorstellen, funktioniert nicht. Darum hatten wir auch nie eine – oder sonst irgendjemand.
Die Mehrheit hat sowieso nichts zu melden und will das auch gar nicht. Sie wollen Brot und und Spiele und Urlaub auf Malle und eine Presse, die ihnen sagt, was sie zu denken haben. Sie wollen Bestätigung, dass ihr Leben einen Sinn hat, weil sie die Guten und Rechtgläubigen sind, und sie wollen einen Staat, der sich um sie kümmert.
Ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch. Speziell nicht, was die in anderen Ländern und Bund „geübte Praxis“ juristisch betrachtet für den Fall Sachsen bedeutet. –
Ziemlich sicher scheint mir jedoch, dass das Hinterzimmer-Geschachere der EU-Wahl + die „Sache Görlitz“+ die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses bei einer Vielzahl von Menschen WIRKUNG zeigen wird. Wirkung zu Lasten hauptsächlich zu Lasten von CDU, SPD und des Vertrauens der Menschen in die Regierenden. – Ganz sicher im Osten dieses Landes!!! –
Es klopfen sich viele AfD Verächter (v.a. auch in den Leitmedien) gerade lachend und brüllend auf die Schenkel aufgrund der Entscheidung mit eklatanter Listenkürzung. Wie geht nochmal ein altes deutsches Sprichwort:
Wer zuletzt schenkelklopft, klopft am Besten… oder so ähnlich. Wollen wir es hoffen.
Leider sind die neuen Bundesländer im direkten Vergleich nicht annähernd mit Wählern so zahlreich bestückt wie der alte Bundeslandmief, der immer noch an den Lippen der Altparteien und deren Verkünder ihrer „Wohltaten“ (ÖR-TV) hängen. BaWü ist alleine so einwohnerstark wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg zusammen.
Enervierend.
Richtig zwar, aber ein Gesetz in Sachsen ist genauso eines wie in BW und hat auch die gleiche Außenwirkung. Es ist noch nicht alles verloren, auch wenn die Lage bös ausschaut.
Mit Ihrem Beitrag unterstellen Sie, daß nur vollkommene Proportionalität gerecht ist, daß sich also die Mandatsverteilung proportional zur Stimmenverteilung verhalten soll. Das ist schon aus mathematischen Gründen gar nicht möglich. Ein einfaches Beispiel mit drei Parteien A,B,C. Hier die Stimmenverteilung:
A 3801
B 2478
C 1281
Jetzt rechnen Sie doch bitte einmal vor, wie viele Sitze eines 120köpfigen Parlaments die Parteien bei Proportionalität zu bekommen hätten. Zusatzfrage: Soll Partei A die absolute Mehrheit der Sitze erhalten? Sie hat schließlich mehr Stimmen als die beiden andern zusammen. Aber hat sie mehr Anspruch auf den letzten Sitz?
Das sind alles komplizierte Fragen, die sich nicht mit vordergründigem Gerechtigkeitsgerede beantworten lassen.
Im übrigen stellt sich überhaupt die Frage, was Gerechtigkeit ist. Ein System ist meines Erachtens nur dann gerecht, wenn es auch funktioniert und zu einem handlungsfähigen Staat führt. Dieser Aspekt fällt bei Wahlrechtsdiskussionen leider immer unter den Tisch.
Jetzt sind Sie dran!
Am gerechtesten und der prozentualen Verteilung am nächsten ist das System Hare-Niemeyer. Danach bekäme A zunächst 60 Sitze, B 39 und C 20 Sitze. Danach geht es mit den Nachkommastellen der Prozente weiter (hier bei allen drei Parteien 0,33). In jedem Fall zieht dann die Mehrheitsklausel, die es auch bei d‘Hondt gibt. Die Partei mit über 50 Prozent der Stimmen muss auch die Mehrheit der Sitze bekommen. A erhält somit 61 Sitze.
„Die Partei mit über 50 Prozent der Stimmen muss auch die Mehrheit der Sitze bekommen.“ Das sagen Sie einfach so. Ich stimme diesem Grundsatz übrigens zu. Aber er ist ein Eingriff in die Proportionalität. Dieser nach haben alle Parteien denselben Anspruch auf den letzten Sitz. Da A nach Ihrem Vorgehen 61 Sitze bekommt, obwohl A nur 60 1/3 Sitze zustehen, bekommt A einen 2/3-Sitz mehr, B und C jeweils einen 1/3-Sitz weniger, als es der Proportionalität nach sein sollte. Ist das gerecht?
Mir ging es nur darum zu demonstrieren, daß ein Wahlrecht immer irgendwelche Entscheidungen treffen muß, wie in Zweifelsfällen vorzugehen ist. Wichtig ist, daß diese Regeln bereits vor dem Wahlgang feststehen und nicht erst nach dem Wahlgang festgelegt werden.
Am gerechtesten fände ich, wenn ich der Kaiser von China wäre. Aber im Ernst, das Wahlrecht gleicht den Regeln eines Spiels. Wor können bis zum jüngsten Tag darüber debattieren, ob nicht besser das ator rund und der Ball eckig wäre. Im der gleichen Zeit können wir aber auch einfach spielen, buw. Demokratie leben. Außerdem sind Recht und Gerechtigkeit zwei grundverschiedene Dinge. Letztere ist ein philosophischer Idealzustend, den wir anstreben, jedoch niemals erreichen können. Recht muß dieses Streben widerspiegeln, aber auch ganz pragmatischen Umständen Rechnung tragen.
Kann denn von Idealzustand anstreben die Rede sein, wenn das Recht selektiv, also willkürlich, eingesetzt wird? Und wie passt das zu Demokratie spielen?
die kann auch noch
gut prozentrechnen!!!
Ich hoffe, dass alle Wähler in Sachsen nur die AFD wählen.
Das wäre mal eine Antwort, die auch die Blockparteien verstehen würden.
Aber die Blockwarte zählen doch aus ….
Ich zähle seit 2013 schleichend um den Auszählungstisch im Wahllokal und unter den argwöhnischen Blicken der sorgsam ausgesuchten gymnasialerfahrenen Wahlhelferinnen regelmäßig mit. Bei der jew. Wahlkreis/Gesamt-Kumulation fühle ich mich leider ausgeschlossen, rechne und hoffe aber dabei, daß sich die dort weilenden entsprechenden Kumulierungsdamen und Herren der verschiedenen Blockparties gegenseitig eben NICHT die Butter vom Brot gönnen.
Da ich immer der Einzige (von 83 Mio) bin, dem eine korrekte Auszählung der Wählerstimmen zu interessieren scheint (niemand sonst da ausser den offiziellen und eher nicht AfD-affinen Wahlhelferinnen aus den üblichen gemeinen Schul- und Bildungsstätten), nehme ich aus mathematischen Vereinfachungsgründen an, daß es 82.999.999 (- 12.6%) Bürgerinnen und Bürgern nicht die Bohne interessiert, was aus diesem Land noch wird.
Widerspruch!
Die interessiert das schon, sie bringen es nur nicht mit ihrem (Wahl-)Verhalten in Zusammenhang. Die können sich sogar ehrlich darüber aufregen, was sie selber gewählt haben.
Das Verbot der AFD ist doch als allerletztes Mittel längst in der Hinterhand, machen wir uns doch nichts vor!
Falls diese Partei trotz Trommelfeuer der Medien und Desinformation an allen Fronten doch einmal über die 30% kommen sollte, wird das kommen und als Staatsnotwehr deklariert dazu gehört nun wirklich nicht viel Fantasie sich das vorzustellen nach dem was hier in der letzten Zeit alles abgelaufen ist.
Es würde mich freuen, wenn Sie die Lösung gefunden hätten.
Denn so, wie der Sachstand derzeit ist, ist es ein Desaster …
Ich beobachte eine eklatante Aufspaltung unserer Rechtsordnung. Es gibt Gesetze, mit denen man es sehr genau nimmt, fast schon haarspalterisch genau, wie im vorliegenden Fall. Und es gibt Gesetze, die können mit einem gesinnungsethischen Verweis auf höhere Prinzipien oder auf ad hoc herangezogene Werte teilweise oder völlig außer Kraft gesetzt werden, wie zum Beispiel im Bereich der illegalen Migration oder der Haftung für die europäischen Schuldenstaaten. Wie finde ich mich als Bürger da noch zurecht? Auf die Gültigkeit welcher Gesetze kann ich vertrauen, welche Gesetze dürfen von wem straflos gebrochen werden? Wer darf Gesetze brechen, wer muß sich an Gesetze halten? Das sind Rechtsfragen, die nach einer empirisch fundierten Theorie des Rechtsstaats rufen. Ich habe in meinem Bücherschrank noch eine 1967 erschienene Habilschrift von Bernd Rüthers: „Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus.“ Das Interessante war ja, dass die Nazis nicht das alte Recht löschten und neues Recht setzten, sondern die „nationalsozialistische Gesinnung“ als Auslegungsprinzip in das alte Recht einführten und dieses so – partiell und bedarfsgerecht – der Willkür der Herrschenden zum Opfer brachten. Es könnte sich lohnen, die heute zu beobachtenden Tendenzen der Aufspaltung des Rechts einmal mit der Rechtspraxis des NS zu vergleichen. Man kann nämlich frappierende Parallelen finden.
Es gibt dazu noch unterschiedliche Rechtssubjekte, die unterschiedlich behandelt werden – die-schon-länger-hier-lebenden werden schon bei Bagatellen mit der ganzen Härte des Gesetzes konfrontiert und andere können bis hin zu Kapitalverbrechen mit außerordentlicher Milde rechnen. Eine „Rechtsordnung“, die so etwas betreibt fördert massiv die Spaltung einer Gesellschaft und nimmt leichtfertig bürgerkriegsähnliche Zustände in Kauf. Warum? Muss für den großen Finanzcrash vorsorglich der Notstand ausgerufen werden?
Tavor, Doppelwopper, Paul,
… alles richtig! – bleibt trotzdem die Frage nach dem WARUM.
An eine großangelegte Verschwörung (globales Großkapital bastelt sich Sklaven o. ä.) kann ich schon aus Gründen der unterschiedlichen Interessenlagen der maßgeblich (Macht-)Beteiligten NICHT wirklich glauben.
Andererseits ziehen ALLE aber doch am gemeinsamen Strick…, obwohl durch z. B. ‚Überfremdung‘ eben auch alle vernichtende Nachteile hätten, hm.
Warum also passiert, was passiert?
Hat einer eine Idee, warum der eigene Untergang erstrebenswerter scheint, statt verantwortungsbewusst und laut vereidigtem Bürgerauftrag ► selbstverständlich ► selbsterhaltend zu agieren?
Die Frage nach diesem Warum macht mich KIRRE,
… denn zielführend kann ja nur dann gekämpft werden, wenn klar ist, hinter welcher Doktrin genau sich ‚die Anderen‘ zusammentun.
Ich sehe da aber keinen gemeinsamen Nenner… – außer den der (eines jeden lebendigen Wesens abträglichen und dem Leben an sich gegenüber undankbaren) freiwilligen Selbstaufgabe…, was ich ggf. aber schlicht nicht verstehen geschweige denn nachvollziehen könnte.
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Die MORAL – ehemals Grundpfeiler jedes humanen und zivilisierten Zusammenlebens – wurde bereits gekapert und ihr Sinn perfekt gedreht… – wie zur Vernichtung ihres eigenen leb- und erlebbaren Selbst. So ist es inzwischen ‚moralisch besser‘, kleine Mädchen ‚tolerant‘ vergewaltigen zu lassen, statt ihre ‚kulturkonformen‘ vergewaltigenden Ehemänner – mit aller INTOLERANTEN Macht – genau daran zu hindern … etc. etc. etc.
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Und nun?
Der gemeinsame Nenner heutiger Politiker scheint unterm Strich tatsächlich nur noch ► kranke Hybris samt Machtgeilheit zu sein… – egal, welchen Preis wir Menschen überall auf der Welt dafür zahlen müssen. Alle bereits infizierten Elitär-Kasten ‚vereinen‘ sich tatsächlich…, um sich gegenseitig am ekligen und unwürdigen Tropf des klebrig-gelben außerirdischen Speichels zu halten …
Über kurz oder lang kommen wir Immunen wohl nicht drumrum:
► Art. 20 ist angesagt!
Die vielen Nadelstiche der Blockparteien gegen die AfD verfolgen in der Hauptsache ein Ziel: Es ist eine Radikalisierung der Partei erwünscht. Man will die Radikalen in der AfD stärken und wahrscheinlich hofft man auch, dass da mal einer die Nerven verliert und verbal oder tätlich Amok läuft.
Genau so sieht’s aus, danke.
Genau so sehe ich das auch. Aber: in Thüringen kann die AfD – je nach Wahlergebnis und es läuft in die richtige Richtung – die CDU dazu zwingen, mit den Linken zu koalieren, was bei vielen Noch-CDU-Wählern zu einer Abkehr von „ihrer“ Partei führt und auch im Westen bei CDU/CSU-Wählern gewisse Warnlichter angehen lassen dürfte.
Und auch in Sachsen ist – selbst beim Status quo nichts verloren. Mit etwa 20 Direktmandaten (die machbar sind) dürften die nicht schon vergebenen Listenplätze reichen, um aufzufüllen und die tatsächlich verdienten Sitze zu befüllen. Selbst mit nur 18 Sitzen und sogar bei Draußenbleiben der knapp stehenden FDP ist bislang rot-rot-grün (knapp) ohne Mehrheit und das bürgerliche schwarz-blaue Lager (knapp) vorn. Mit einer FDP im Landtag, scheidet RRG aus, ggf. prostituieren sich aber die Gelben. Die AfD muss nun möglichst üppig im Erststimmenbereich wildern, um Ausgleichsmandate infolge von CDU-Überhang zu verhindern. Da reichen – um auf Nummer sicher zu gehen – wenige Direktmandate (ca. 2-4) on top zu den 18 Listenplätzen. Dabei ließe sich sogar eine Zweitstimmenkampagne der Blauen für die Schwarzen denken. Wenn der Wähler schwarz-blau will, dann wäre das eine Möglichkeit, das mit dem Stimmverhalten 1: blau, 2: schwarz deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Der Autor scheint nicht in das Landeswahlgesetz geschaut zu haben. Dort steht eindeutig dass die Aufstellung der Listen nur in einer Versammlung geschehen kann. Und das hat die AFD nicht getan. Ich finde es mehr als merkwürdig dass hier auf diesem Blog Rechtsverstöße als Verschwörungstheorien dargestellt werden.
Daß man bei der ungeliebten AfD das Haar in der Suppe sucht, dürfte keine Verschwörungstheorie sein, sondern eine zutreffende Beschreibung der Realität. Hinzu kommt noch, daß wir es in manchen Bereichen mit einer sehr großzügigen Auslegung der Gesetze zu haben, in anderen Bereichen dann wieder mit einer geradezu engstirnigen. Ich hätte nichts dagegen, wenn wir alle wieder dahin kämen, auf die Einhaltung der Gesetze zu pochen. Der Herr Bundespräsident könnte mit gutem Beispiel vorangehen und seine Landsleute daran erinnern, daß die Gesetze und Grenzen Italiens zu respektieren sind, egal ob sie einem passen oder nicht. Sind Sie einverstanden, twent80?
Was hat Ihr Kommentar mit der Wahl in Sachsen und dem Ausschluss eines Teil der Landesliste der AfD zu tun? Nichts! Sie sollten vielleicht einmal zum Arzt gehen. Denn Sie sehen vor lauter Hass auf die Allgemeinheit die Realität nicht mehr.
Hatespeech in Reinkultur!
Soweit berichtet, kann ein Partei„tag” durchaus auf verschiedene Kalendertage ausgedehnt werden. Diese können auch mit zeitlichem Abstand erfolgen, müssen in der Dokumentation aber deutlich als ein zusammenhängeder Parteitag gekennzeichnet sein. Und genau dieser fehlende Hinweis wurde bemängelt. Um den Vorgang zu bewerten fehlt mir die Kenntnis. Ich halte es aber für geboten, daß das vor dem Landesverwaltungsgericht geklärt wird. A bissel stinken tut’s halt schon ganz gewaltig.
Es ist mit Sicherheit anzunehmen, auch wenn ich nicht dabei war, daß am Ende des ersten Nominierungsparteitages vom Versammlungsleiter angekündigt wurde, daß die folgenden Listenplätze am nachfolgenden Termin besetzt werden und daß die Teilnehmer dieser Sitzung doch bitte auch bei jener erscheinen mögen. Der innere Zusammenhang der beiden Nominierungstage liegt somit auf der Hand und somit auch die Bewertung als eine Veranstaltung an zwei Terminen.
Warum soll man
für e i n e Aufgabe
(Aufstellung einer Kandidateniste)
z w e i verschiedene Veranstaltungen
stattfinden lassen?
Ging doch bei beiden um
dieselbe „Arbeit“.
Ein guter, aber m.E. nicht ausreichender Hinweis, Twent80. Ihr freundlicher Hinweis auf Verschwörungstheorien hat Charme, nur eben nicht für die Sachsen, die in den letzten Monaten viele dumme, pauschalierende Aussagen von führenden Politikern / Medien zu ertragen hatten. Da hat dann sogar der amtierende Ministerpräsident protestiert, aber geholfen hat auch das nicht.
Zurück zum Thema: So einfach wie von Ihnen dargestellt ist die Sache nun auch nicht… Ansonsten hätte die Entscheidung wohl auch nicht so lange gedauert. Das Landeswahlgesetz definiert bewusst keinen zeitlichen Rahmen für die Versammlung. Eine Fortsetzung am nächsten Tag, in der nächsten Woche sollte nach allgemeinem Rechtsverständnis ganz sicher keine neue, zweite Versammlung im Sinne des Landeswahlgesetzes begründen, sondern immer als die im Landeswahlgesetz beschriebene „Versammlung“ gelten. Das würde sich vermutlich auch auf eine andere Zusammensetzung der Veranstaltung beziehen, solange eine ganz überwiegende Gleichheit mit der ersten Tagung besteht.
Mit Blick auf die nunmehr ergangene Entscheidung der LWK spielt die zeitliche Distanz und die andere Zusammensetzung der Versammlung nach Ansicht der Leiterin eine entscheidende Rolle. Hier, ohne Partei zu ergreifen, ergibt sich ein erheblicher Spielraum für das Handeln der LWK. Wer einmal auf einem Landesparteitag einer großen Partei war, und die Teilnehmer, schwankende An- und Abwesenheiten sieht, verliert jede idealistische Sicht auf strikte Legalität dieser Prozesse. Aber schön zu sehen, das Ihnen dieser Glaube nicht verloren gegangen ist!
Die Entscheidung steht auf wackligem Beinen, und sollte jedenfalls überprüft werden – Verwaltungswillkür ist auszuschließen, auch darin werden wir übereinstimmen. Gründe, Wahlparteitage anzufechten, finden sich, wenn man genau genug hinschaut, fast immer.
Eine Frage, die der Entscheidung harrt: wenn sich die LWK tatsächlich anmaßt, zu entscheiden, dass hier zwei Versammlungen abgehalten worden sind, und es sich eben nicht nur eine unterbrochene Sitzung (m.E. liegt bereits hier der Fehler, aber das müssen andere entscheiden) handelt, welche Versammlung wäre denn nach Maßgabe der LWK die „richtige“? Die erste oder die zweite Tagung – und genau hier liegt ein inakzeptables Willkürelement des Staatshandelns, das gerichtlich zu prüfen sein wird.
Beide Kernelemente der Entscheidung weisen m.E. eklatante Schwächen auf. Abschließend: Verwaltungshandeln sollte das Umfeld nicht komplett ignorieren, oder den Eindruck der Parteilichkeit erwecken, der Schaden ist bereits jetzt immens. Die Eindruck der Beseitigung unliebsamer Parteien durch Verwaltungshandeln muss, zum Schutze der Demokratie, unterbleiben.
Die Rechtslage ist insoweit nicht eindeutig. Im Gesetz findet sich gerade nicht die explizite Nennung nur eines Termins. Die Aufstellung kann natürlich auf zwei Terminen oder mehreren erfolgen, wenn es doch insgesamt eine Veranstaltung ist. Und nun geht die Sachverhaltsquetsche der Landeswahlleiterin los. Online jedenfalls war von der AfD der zweite Termin als Fortsetzung des ersten angekündigt worden.
Herr Paetow weist in seinem Wochenrückblick daraufhin, dass es im Vorfeld einen Wechsel an der Spitze des Landeswahlleiters gegeben hat. War der Geschasste vielleicht nicht bereit, den jetzt eingeschlagenen Weg zu gehen?
„Wechsel“ bedeutet noch lange nicht „geschasst“.
Das hilft ihnen nichts. Im Osten gab es nie freie Wahlen, und am Ende stand das Volk auf den Straßen.
Es wird diesem Regime bald auf die Füße fallen. Leider dauert es in Deutschland immer etwas länger, da man die mächtige „Wir müssen uns schämen“ Karte in der Hand hält.
Aber irgendwann wird das Volk sich nicht mehr belügen lassen. Es ist traurig, dass es so weit kommen muss.
Haffner schrieb einmal sinngemäß, daß der große Unterschied zwischen Weimar und der Bundesrepublik der wäre, daß es in der Bundesrepublik im Gegensatz zu Weimar eine Rechte gäbe, die in den Staat eingebunden ist und zu diesem stehen würde.
Momentan wird alles getan, um diese Rechte vom Staat und seinen Institutionen fern zu halten und diesem zu entfremden. Wenn das so weiter geht wird man auf der Rechten am Ende einsehen, daß man politisch durch die Winkelzüge und Medienmacht der Machthaber sowieso nicht mehr eine Teilhabe der Macht erreichen kann und was dann passiert kann sich wohl jeder ausmalen…
Wenn man immer nur gegen Windmühlen ankämpfen muss, diffamiert wird, um seine körperliche Unversehrtheit Angst haben muss, ja, dann kann es passieren, dass man auf gut deutsch “ die Schnauze“ voll hat.
Dann gibt es keine Opposition mehr, und die Guten können schalten und walten, wie sie es für richtig halten.
Ob das gut ist?
Haffner meinte mit „die Rechte“ die kaisertreuen und nationalen Kräfte, die DVP, die DNVP und die vielen parteilosen Bürgerlichen und Industriellen, Großagrarier und (Leitenden) Angestellten, die vor allem durch Hindenburg mit der Weimarer Republik einigermaßen versöhnt wurden, prinzipiell aber das Kaiserreich zurückhaben wollten. Haffner meinte nicht Hitler, den er zeitgenössisch und im Einklang mit einigen Historikern früher und heute links einordnete.
Da haben Sie etwas (Richtiges) klargestellt, was völlig andersherum unterrichtet/behauptet wird: Hitler war links! Rechts war die Sehnsucht nach dem Kaiser! Nationalsozialismus ist eine spezielle Variante des Sozialismus! Und übrigens ganz aktuell: Organspende wäre beim Nationalsozialismus P f l i c h t gewesen !!!!
Das Bundeswahlrecht ist nach mehrfacher Entscheidung des BVerfG nach wie vor verfassungswidrig. Aber das schert dort niemanden. Und in Sachsen schaue man sich die anderen Parteien, ihre Parteitage und Entscheidungen einmal genauer an. Es wäre unschön und rechtswidrig, wenn die Arbeit des Landeswahlamtes nur einseitig ausgeübt würde. Aufgrund historischer Erfahrungen hat die Anwendung des Rechts mit Blick auf die und zum Schutz der Grundrechte sehr, sehr sorgfältig zu erfolgen. Man kann bezweifeln, daß diese Abwägung hier erfolgt ist. So zerstören sich Rechtstaat und Demokratie weiterhin selbst. Ein Deutsches Requiem.
Das Verfassungsgericht hat nicht nur das Wahlrecht bestätigt, sondern es sogar mit herbeigeführt. Das Verfassungsgericht hat eingefordert, daß die Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis widerspiegeln muß, woraufhin die Ausgleichsmandate eingeführt wurden.
Das ist (bis dato) so nicht korrekt. Siehe
hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/07/cs20080703_2bvc000107.html
hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-058.html
hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html
Und gerne zusammenfassend auch hier: https://verfassungsblog.de/vertagt-verdraengt-verfassungswidrig-wie-der-bundestag-sich-um-eine-ueberfaellige-reform-des-wahlrechts-drueckt/
Die ersten beiden Ihrer Verlinkungen beziehen sich auf die negative Wirkung von Stimmzuwächsen und auf die Überhangmandate. Das erste ist ein mathematisches Problem, für das niemand bislang eine Lösung gefunden hat; daß keine Abhilfe erfolgt ist, ist nicht dem mangelnden Willen des Gesetzgebers anzulasten. Die Überhangmandate müssen nach der zweiten Verlinkung durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden; das wird bereits umgesetzt.
Die dritte Verlinkung bezieht sich nicht auf das Wahlverfahren, sondern auf den Grundsatz der allgemeinen Wahl und fragt, wer aus welchem Grund das Wahlrecht verliert.
Die vierte Verlinkung führt nicht zum BVerfG, sondern zu einem Blog, in dem Meinungen ausgetauscht werden.
Das alles ändert nichts an der Richtigkeit meiner Behauptung, denn ich habe nicht mehr und nicht weniger gesagt, als daß das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlverfahren abgesegnet und sogar herbeigeführt hat. Die fehlende Abhilfe aus Punkt 1 ändert daran nichts, weil das Verfassungsgericht weder eine Lösung vorgeschlagen hat (das ist auch nicht seine Aufgabe), die der Gesetzgeber nicht aufgegriffen hätte, noch die Gültigkeit der Wahlen auch ohne dieses Abhilfe bezweifelt. Des weiteren haben Entscheidungen des Verfassungsgericht das Wahlrecht beeinflußt, z. B. die Ausgleichsmandate. Also stimmt meine Aussage.
Ein schönes Beispiel warum der Rechtstaat am mangelnden formalen und inhaltlichen Verständnis zerbricht.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Das hier scheinbar eine Ermessenentscheidung zu Ungunsten der AfD getroffen wird, gibt dem Verdacht der politischen Mauschelei Raum. Das kann auch nach hinten losgehen, wenn die Menschen sich verar***t fühlen.
Sie meinen, auch dieser Schoß sei fruchtbar noch? ?
Das entscheidende ist doch: Der Landeswahlausschuss hat offenkundig im Vorhinein der Entscheidung gegenüber der AfD nicht deutlich kommuniziert, woran er konkret die Ungültigkeit der 2. Liste festmacht. Man hat die AfD ins Messer laufen lassen. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig. Wäre Vergleichbares in Ungarn passiert, würde sich ein Sturm der Entrüstung erheben.
In Ungarn passiert sowas nicht, denn dort gibt es eine Demokratie.
Man stelle sich vor, wie steil die Mainstreampresse ginge, wäre die Liste der Grünen bemängelt worden.
das wäre sie nicht, wetten?
Sehr geehrter Herr Hettlage, Ihre Überlegungen leuchten durchweg ein, setzen aber voraus, dass es sowohl in Sachsen, als auch später im Bund (Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesverfassungsgericht) unabhängige Entscheidungen gibt. Vergessen Sie‘s.
In einem Staatsgebilde, in dem die Parlamentspräsidentin eines 700-Leute-Parlaments „mit einem Blick“ feststellen kann, dass die 100 Anwesenden die Beschlussfähigkeit (also 50%) erfüllen, in einem solchen Staatsgebilde geht ALLES, also WIRKLICH ALLES, mit rechten Dingen zu.
Nun ja – da sehen Sie mal, wie der Blick einer CR nur schemenhaft die reale Welt erkennen kann.
Das Ganze stinkt derart nach Manipulation zuungunsten der AfD, dass diese Entscheidung einfach keinen Bestand haben wird. Man wird sehen, wie die AfD reagieren wird. Wenn die ganze Sachsenwahl hinterher für ungültig erklärt wird, bedeutete das für die AfD den Durchmarsch . Damit hätten sich die Etablierten und die Landeswahlkommission einen Bärendienst erwiesen.