In diesen Tagen benutzen viele die Begriffe ‚Putsch‘ und ‚Staatsstreich‘ synonym. Zu Unrecht, denn es handelt sich nicht um das Gleiche. Der aus dem Schweizerdeutsch stammende Begriff ‚Putsch‘ bezeichnet den Versuch einer bisher nicht an der politischen Führung beteiligten Gruppe – meist Militär –, die Regierungsgewalt zu ergreifen. In einem Staatsstreich sichern sich Personen, die schon zum Regierungsapparat gehören, eine extralegale, also eine über die Verfassungsbestimmungen hinausreichende Machtfülle.
Der Putsch kommt von außen und richtet sich gegen den Staat. Ein Staatsstreich kommt von innen und richtet sich vor allem gegen die Verfassung. Putsche finden meist mit Blutvergießen statt, Staatsstreiche so gut wie nie. Ab und zu gibt es Mischformen. Als Klassiker unter den Staatsstreichen mit leichten Putschelementen gilt bis heute der 18. Brumaire, also der 9. November 1799 in Paris, in dessen Folge Frankreich von einer wackligen parlamentarischen Ordnung mit einem Direktorium an der Staatsspitze zu einem diktatorischen Trio mit Napoleon Bonaparte als Erstem Konsul wechselte. Die Planung des Coups lag in den Händen des Direktoriumsvorsitzenden Emmanuel Sieyès, der dann zusammen mit seinem Direktoriumskollegen Roger Ducos Konsul wurde.
Die wesentliche Hilfe dabei, Parlament und Direktorium auszuschalten, organisierte Napoleons Bruder Lucien, bis dahin Vorsitzender des Rats der Fünfhundert. Die einzige Fehlkalkulation der Verschwörer, die schon in wichtigen Positionen saßen, lag in der Wahl des Generals. Der erwies sich nämlich nicht als Werkzeug ihrer Pläne, sondern entwickelte sie blitzartig in seinem Sinn weiter. Während die anderen sich eine Teilung der Macht in ihrem sehr kleinen Kreis vorstellten, fand er sie nur als Primus und nicht inter pares reizvoll. Seine Ansicht änderte er bekanntlich bis 1815 nicht mehr. Für das Auseinanderjagen von Direktorium und Parlament und die formale Absicherung der neuen Spitze durch eine Verfassung, die das Volk in einer nach allen Künsten zusammengefälschten Abstimmung bestätigte, erwies es sich als nützlich, den Staatsstreich als notwendige Vorbeugung gegen einen royalistischen Putsch zu verkaufen, der angeblich unmittelbar bevorstand.
Parallelen zur Gegenwart ergeben sich aus dieser Geschichte nur sehr bedingt, angefangen beim Personal auf allen Seiten. Aus Nancy Faeser lässt sich beim besten Willen kein Joseph Fouché machen, der sich bekanntlich eine gewisse Unersetzbarkeit verschaffte. Umgekehrt hätte sich im Paris des Jahres 1799 noch nicht einmal eine allerkleinste Nebenrolle für Prinz Heinrich XIII. Reuß ergeben. Allenfalls finden sich, wie es heute heißt, einige strukturelle Ähnlichkeiten zwischen den Ereignissen von damals und heute.
Schon an dem Tag, an dem der Prinz, drei frühere Offiziere, eine Ex-AfD-Abgeordnete, ein Soldat und ein Koch mit Spezialisierung auf leichte asiatische Küche und noch einige andere festgenommen und ihr Waffenarsenal ausgehoben wurde (mehrere Langwaffen, Gerüchten zufolge 11 Armbrüste, eine Steinschleuder, eine echte Pistole, außerdem 20.000 Euro Bargeld bei etwa 150 Durchsuchungsorten) gab es medial einiges Hin und Her bei der Namensgebung, die zwischen Versuchsputsch und gerade noch verhütetem Staatsstreich schwankte.
Aus der regen medialen Beteiligung folgte aber noch ein ganz anderes und ziemlich handfestes Problem. Nach Edward N. Luttwak, dem führenden Theoretiker für Staatsumstürze, gibt es grundsätzlich nie Bilder von einem Staatsstreich, eigentlich auch nicht von einem Putsch. Im deutschen Frimaire resp. am 7. Dezember entstanden allerdings außerordentlich viele Fotos und Bewegtbilder von der vermuteten Putschniederschlagung, da nicht nur die beteiligten 3000 Polizisten, sondern auch dutzende Journalisten samt Kamerateams teils Tage vorher über die zu verhaftenden Personen, Ort und Zeit Bescheid wussten, ein Umstand, der die Gefährlichkeit der Beinahumstürzler nicht gerade unterstreicht. (Die auf diese Weise eingebetteten Medienschaffenden lösen das Problem bisher dadurch, dass sie in gleichlautenden Worten versichern, sie hätten die Informationen weder vom Bundesinnenministerium noch vom Generalbundesanwalt erhalten, sondern durch eigene Recherche.)
Auch die Erzählung, die Behörden hätten die Prinzengarde schon seit Monaten fest im Auge gehabt, dann aber den Staatsstreichputsch trotzdem erst im letzten Moment vereitelt, enthielt ein paar mehr Plausibilitätslöcher als ein durchschnittlicher „Tatort“, weshalb flugs nachnarratiert werden musste. Ein Kolumnist des Spiegel schrieb stellvertretend für andere, niemand weit und breit habe behauptet, ein Staatsstreich unter Führung des Heinrich hätte unmittelbar bevorgestanden, das sei ein Strohmannargument. Worauf ihm mehrere Leute erstens die entsprechende Schlagzeile in der Süddeutschen vorhielten, die lautete: „Staatsstreich vereitelt“. Und zweitens auf den aktuellen Spiegel-Titel aufmerksam machten: „Operation Staatsstreich“.
Um einen Staatsstreichversuch handelte es sich bei dem, was der Verein aus etwa fünfzig Männern und einer Frau plante, im Sinn der Wortbedeutung unter Garantie nicht. Selbst nach Maßstäben seines Adelshauses saß Heinrich XIII. Prinz Reuß, 71 und Nummer 17 der internen Erbfolge, auf keinem für einen Coup nun einmal notwendigen herausgehobenen Posten, genauso wenig wie die Ex-Offiziere, der Ex-Polizist, die Abgeordnete a. D. und ein noch bis vor kurzem aktives Mitglied der „Mainzer Hofsänger“ namens René R. Ob es sich wenigstens um eine definitionsgemäße Putschvorbereitung handelte, müssen Richter entscheiden. Bis jetzt drang noch nicht einmal an die Öffentlichkeit – bei diesem Presseauftrieb eigentlich erstaunlich – wann genau die Verschwörer zuschlagen wollten. Bis zur Weihnachtspause des Parlaments wäre ihnen jedenfalls nicht viel Zeit geblieben. Anschließend hätte der Winter den aus einem Wohnmobil bestehenden Tross möglicherweise aus der Spur gebracht.
Und ab Frühjahr 2023 soll bekanntlich ein frisch ausgehobener Burggraben den Reichstag abschirmen. Neben Steinschleudern und Armbrüsten wäre also auch das eine oder andere an Belagerungstechnik unabdingbar gewesen. Sonderlich weit konnten die Vorbereitungen zum Zeitpunkt der großen Verhaftungsaktion jedenfalls nicht gediehen sein: Einen der drei künftigen Führer des militärischen Arms, der frühere Panzergrenadier-Oberst Maximilian Eder, nahmen italienische Polizisten per Amtshilfe in Perugia fest, also etwas abseits vom Schuss. Die Bundesanwaltschaft legte bisher auch nicht das beschlagnahmte Arsenal zum Abfilmen und -fotografieren aus. Folglich musste das ARD-Magazin „brisant“ seinen Beitrag mit Filmmaterial aus dem Jahr 2018 bestücken, das aus einer völlig anderen Durchsuchung stammte.
Außerdem schält sich nach bisherigem Stand nicht heraus, wie Kaiser beziehungsweise Reichsverweser Heini Eins sein frisch etabliertes Regime machttechnisch abgesichert hätte, falls es ihm und seinem Trupp gelungen wäre, die Sicherheitsschleusen des Reichstags zu durchbrechen. Immerhin hatte er, um mit Bertolt Brecht zu sprechen, einen Koch bei sich.
Innenministerin Nancy Faeser erklärte nach dem Zugriff auf Prinz, Hofsänger und den vor Diktat verreisten Oberst i. R., der Staat habe in einen „Abgrund terroristischer Bedrohung geschaut“, machte allerdings keine näheren Angaben über die Abgrundtiefe. Ein Begriff fiel in wohlgesinnten Medien schon am 7. Dezember auffallend oft, nämlich der Befund, diese Bedrohung sei aus der Mitte der Gesellschaft gekommen. Beispielhaft schrieb der Tagesspiegel: „Was die Umstürzler schon alles geplant hatten: Eine monarchische Staatsform anstelle der Demokratie und sogar Verantwortliche für die einzelnen Ressorts standen fest. Personen mit einflussreichen Positionen in sozialen oder finanzstarken Bereichen des öffentlichen Lebens sollen es sein, was heißt, sie kommen mitten aus der Gesellschaft.“
Es bringt eine gewisse Schwierigkeit mit sich, den Kreis um Prinz Reuß einerseits mit der AfD als Ganzes zu verbinden, die wiederum als Paria gelten soll – von Politikern der SPD und der Linken gab es umgehend Verbotsforderungen –, sie andererseits aber auch als Verschwörung der Mitte zu porträtieren. Zumal ein Heinrich der XIII., der schon vor 14 Jahren aus seiner Familie hinauskomplimentiert worden war, noch nicht einmal so richtig für die Mitte des Thüringer Adels steht. Aber das Gesamtnarrativ – Mitte der Gesellschaft, Personen mit einflussreichen Positionen, Staat am Abgrund, Staatsstreich in letzter Minute vereitelt – musste schon aufgeboten werden für das, was dann auf der Staatsseite folgte beziehungsweise mit neuem Hochdruck fortgesetzt wurde.
Es handelt sich um Vorstöße auf vier Gebieten mit dem Ziel, den Bewegungsraum für einzelne Bürger enger zu machen, und den des Staates stark zu erweitern. Erstens stellte die Innenministerin in den Tagen nach dem angeblich niedergeschlagenen Putschstreich ihren Plan vor, die Beweislast im öffentlichen Dienst umzukehren. Künftig sollte der einzelne Mitarbeiter oder Beamte beweisen, kein Extremist zu sein. In der Fragestunde des Bundestags erklärte Faeser, die konventionelle Vorgehensweise, nach der jemandem ein Vergehen nachgewiesen werden muss, sei zu „kompliziert“. Was, ganz nebenbei, für den gesamten Rechtsstaat gilt. Zivilisatorischer Fortschritt lässt sich auch als Verkomplizierung von Verfahren beschreiben. Früher sparten die so genannten kurzen Prozesse viel Mühe.
Zweitens versuchte Faeser, die europäischen Vorgaben zur Internetkontrolle so auszulegen, dass der Staat demnächst auch anlasslos und unbegrenzt Chats mitlesen darf. In einem bemerkenswerten Auftritt versicherte Faeser dem Fragesteller in der Bundespressekonferenz: „Ich möchte keine Chatkontrolle“, schob dann aber sofort nach, bei den Plänen ihres Hauses ginge es darum, „dass wir uns dem Client-Side-Scanning nähern können“. Es ginge aber nicht darum, die Technik auf Endgeräten zu installieren. „Client side“ bedeutet aber genau das: Im Gegensatz zu der Technik, Informationen an den Servern abzugreifen („server side“) erfolgt bei „client side“ der Zugriff auf das private Endgerät des Kommunikationsteilnehmers. Das bietet den Vorteil, auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten mitlesen zu können, etwa WhatsApp-Botschaften.
https://twitter.com/markusreuter_/status/1603039765665927169
Entweder weiß Faeser also nicht, wovon sie spricht. Oder sie versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Das dritte große Feld betrifft die Finanzierung von para-staatlichen Organisationen namens „Demokratiefördergesetz“. Die Neuigkeit besteht darin, dass es fortan als staatliche Aufgabe gilt, Organisationen mit Geld zu versorgen, die sich im weitesten Sinn auf dem progressiven Meinungsfeld tummeln, das die Bundesregierung wie folgt absteckt:
„Daneben zeigen“, heißt es im Begründungstext, „unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates die Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene auf. Durch sie wird das friedliche und respektvolle Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art und Weise beschädigt. Sie betreffen nicht nur Einzelne, sondern greifen die demokratisch verfasste, offene, pluralistische, freie und vielfältige Gesellschaft als Ganze an. Dabei nehmen die Verbreitung von Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung, eine sich zunehmend radikalisierende Szene (etwa vor dem Hintergrund der öffentlichen Coronamaßnahmen), die neue Bündnisse zwischen verschiedenen radikalisierten Milieus schafft, aber auch Hass und Hetze im Internet sowie multiple Diskriminierungen und Bedrohungen immer weiter zu.“
Dass auch islamischer Extremismus und Linkextremismus als nötige Beimischung vorkommen, muss niemanden irritieren. Bei der Verabschiedung im Bundestag fasste der SPD-Abgeordnete Sönke Rix Sinn und Zweck so zusammen: Es gehe darum, „Extremismus zu bekämpfen, und das vor allen Dingen gegen rechts“. Das, könnten Bürger meinen, sei doch ein alter Schlapphut. Grundsätzlich stimmt das, allerdings kommen einige neue Markierungen dazu. „Desinformation“, „Wissenschaftsleugnung“ und die „gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates“ erweitern die Kampfzone so, dass es eher schwer fällt aufzuzählen, was eigentlich nicht als demokratiebedrohend gelten soll – von der Tätigkeit der Bundesregierung und ihrer tragenden Parteien einmal abgesehen.
Die vierte Staatsaktivität betrifft den sogenannten Hinweisgeberschutz. Auch hier entstammt die entsprechende Vorformulierung der EU. Ursprünglich sollte das Gesetz vor allem Whistle blower, also Hinweisgeber in Privatunternehmen schützen, wenn sie von dort anonym Gesetzesverstöße melden. Die deutsche Variante namens „Hinweisgeberschutzgesetz“ legt einen Schwerpunkt auf den öffentlichen Dienst, in dem in Zukunft geschützt „verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten“ gemeldet werden können. Ausdrücklich heißt es, dass dieses Gesetz auch für Hinweise „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ gilt. Für die Vorgesetzten besteht in Zukunft eine Pflicht, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Was alles unter verfassungsfeindlich und staatsgefährdend fallen kann, dazu liefert die Aufzählung aus dem Demokratiefördergesetz genügend meldungsfördernden Stoff. Die eine oder andere Konkurrenz um Leitungsposten dürften Beamte künftig mit nichtunterschriebenen Meldungen über Kollegen oder Kollegin X ausfechten. Wer davon verschont werden möchte, entnimmt in Zukunft besser jeden einzelnen Satz zum politischen Geschehen, den er im Kollegenkreis äußert, wortwörtlich der „Tagesschau“ oder einer Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung. Außerdem hält er sich aus sozialen Netzwerken sicherheitshalber völlig fern. Wie schnell setzt ein Nutzer dort ein karrierebeendendes Like oder folgt jemandem, der sich später auf der Firmenweihnachtsfeier mit einer nichtzertifizierten Bemerkung um Kopf und Kragen schwätzt? Um noch einmal Bertolt Brecht zu zitieren: „Unvorsichtig sind die Leute!“
Um alle Vorstöße zusammenzufassen: In Zukunft darf jeder im öffentlichen Dienst anonym einen Kollegen anschwärzen, ein Beschuldigter kann per Verwaltungsakt auf Verdacht aus dem Dienst entfernt werden. Um seine Unschuld zu beweisen, steht ihm der Verwaltungsgerichtsweg offen. Für den Staat existieren kaum noch Grenzen, wenn es um das Mitlesen von privaten elektronischen Nachrichten geht. Zumindest im öffentlichen Dienst steht damit jeder mit mindestens einem Bein im Verdachtssumpf, der von den öffentlich gutgeheißenen Ansichten zu einem beliebigen Thema abweicht oder sie nicht deutlich genug vertritt. Was als jeweils gutgeheißene Ansicht auf dem Gebiet der Geschlechterverhältnisse, der Migration, der Gesundheit, des Klimas und vielen anderen gilt, und wo die Grenzen zu zig Ismen und Phobien aktuell verlaufen, legen staatliche Vorfeldorganisationen im Tagesgeschäft und in enger Abstimmung mit den geneigten Medien fest, weshalb es sich empfiehlt, ihre Verlautbarungen ständig zu verfolgen. Vor der Bundestagswahl 2021 beispielsweise galten Leute als Verschwörungstheoretiker, die behauptet hatten, es gebe Pläne für eine Impfpflicht, anschließend gehörte jeder zu den Gesellschaftsfeinden, der öffentlich und sogar auf der Straße Argumente gegen die Impfpflicht vorbrachte; heute fallen diejenigen in die Kategorie der Zersetzer und Delegitimierer, die an beides erinnern, womöglich noch mit Vorher-Nachher-Zitaten.
Sämtliche Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung unter besonders tätiger Mithilfe von Faeser und Familienministerin Lisa Paus angeblich die Demokratie retten will, richten sich nicht gegen irgendwelche Ränder, sondern gegen die Mitte. Deshalb liegt schon eine Folgerichtigkeit darin, genau diese Mitte zu verdächtigen, sie zu denunzieren und drauflos zu behaupten, Heini Dreizehn mit seinen elf Armbrüsten wäre nicht nur um seine Haupthaaresbreite König von Deutschland geworden, sondern hätte sich in dieser Funktion auch wie weiland Bürgerkönig Louis-Philippe auf die Mitte der Gesellschaft stützen können. Neu sind all die aufgezählten Bemühungen nicht. Aber jetzt, nach dem Abgrund an Umsturzplanung, eröffnet sich die Möglichkeit, jeden, der widerspricht, als Putschistenverharmloser oder Sympathisanten zu brandmarken.
Die Partei des Kleineren Übels versichert zwar, eine Beweislastumkehr im öffentlichen Dienst werde es so nicht geben (es läuft wohl wie oben beschrieben darauf hinaus, dass die Exekutive entscheidet, und die betroffene Person dann jahrelang klagen darf). Außerdem werde es, so verkündete es jedenfalls Justizminister Marco Buschmann, keine anlasslose Chatkontrolle geben. Aber selbst dann, wenn diese Maßnahmen hier und da etwas anders ausfallen als geplant, zeigen sie, welcher autoritärer Wille und welche Rechtsverachtung in den ausschlaggebenden Figuren steckt. Die Gefährlichkeit einer Person oder einer Gruppe für die Verfassung bemisst sich nicht nach ihren Absichten, sondern nach ihren Möglichkeiten. Wer schon im Innenministerium sitzt, verfügt über einen echten Vorsprung gegenüber einem Prinzen aus Schloss Waidmannsheil. Das, was Faeser zusammen mit anderen betreibt, trägt Züge eines langsamen und in viele Schrittchen aufgeteilten Staatsstreichs.
Hören wir einfach dem zu, was der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang bei einer vom Südwestrundfunk ausgestrahlten Veranstaltung (ab Min 4:04) am 17. November 2022 zu Protokoll gab: „‚Rechts‘ bedeutet für mich nicht allein Hass/Hetze, das ist ein elementarer Bestandteil auch, aber rechts steht eben auch für dieses völkische Denken, für dieses Ausgrenzen von Minderheiten, gegen alle Minderheiten, die hier in Deutschland zur Farbe dieser Gesellschaft beitragen, gegen Diversität. Das ist antisemitisch, antimuslimisch, anti-Sinti-Romija, anti-Schwulen-/Lesbenbewegung, alles was unser Grundgesetz schützt, was unsere bunte vielfältige Gesellschaft ausmacht, das ist für rechts ein Dorn im Auge.”
Der Chef des Inlandsgeheimdienstes spricht ausdrücklich nicht von Rechtsextremismus oder Rechtsradikalismus, sondern ganz grundsätzlich von einem ganzen politischen Spektrum, das vieles von dem umfasst, was nicht zur Linken gehört. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, Haldenwang hätte einfach nur salopp formuliert und eigentlich etwas anderes gemeint. In seinem Buch „Intellektuelle Rechtsextremisten“ schreibt Armin Pfahl-Traughber, ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, heute Lehrer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste, es gebe „keinen grundsätzlichen Gegensatz zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus“.
Bei dem Begriff ‚Konservatismus‘ kommt es immer darauf an, wo seine Bezugspunkte liegen. Wer bürgerliche Freiheiten erhalten will – und bemerkenswert viele Konservative, Liberalkonservative und Libertäre wollen genau das – der gehört zu den natürlichen Gegnern von Kollektivideologien, egal, welchen Anstrich sie tragen.
In dem von Haldenwang ausgeheckten Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Staatsdelegitimierung“ liegt von vornherein eine propagandistische Täuschung. Bei den Grundrechten der Verfassung handelt es sich um Abwehrrechte gegen den Staat. Sie binden den Staat, nicht den Bürger. Nur der Staat mit seinen Vertretern kann dagegen verstoßen. Und nur der Staat kann sich delegitimieren. Dass irgendeine kleine Gruppe ihn mit legalistischen Argumenten ablehnt, schadet ihm nicht. Wenn Kabinettsmitglieder und hohe Sicherheitsbeamte im Verein mit staatlich finanzierten Meinungsbildnern und anonymen Hinweisgebern eine Ordnung des institutionalisierten Misstrauens errichten, in der sich der Bürger ständig fragen soll, was er heute wieder falsch macht, sagt und denkt, dann beseitigen sie damit die Reste der alten liberalen Bundesrepublik.
In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009, in dem es exakt um diese Frage ging – die Legitimität der staatlichen Ordnung und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern –, heißt es:
„Demokratie bedeutet nicht nur die Wahrung formaler Organisationsprinzipien (vgl. BVerfGE 89, 155 <185>) und nicht allein eine korporative Einbindung von Interessengruppen. Demokratie lebt zuerst von und in einer funktionsfähigen öffentlichen Meinung, die sich auf zentrale politische Richtungsbestimmungen und die periodische Vergabe von politischen Spitzenämtern im Wettbewerb von Regierung und Opposition konzentriert. Diese öffentliche Meinung macht für Wahlen und Abstimmungen erst die Alternativen sichtbar und ruft diese auch für einzelne Sachentscheidungen fortlaufend in Erinnerung, damit die politische Willensbildung des Volkes über die für alle Bürger zur Mitwirkung geöffneten Parteien und im öffentlichen Informationsraum beständig präsent und wirksam bleiben. Art. 38 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG schützen insoweit auch den Zusammenhang von politischer Sachentscheidung mit dem wahlkonstituierten Mehrheitswillen und dem daraus abgeleiteten Regierungs-Oppositions-Dualismus in einem System konkurrierender Parteienvielfalt und beobachtender, kontrollierender öffentlicher Meinungsbildung.“
Wüssten sie die Quelle nicht, Faeser, Haldenwang et al. würden bei diesen Worten sofort die Stirn in Falten werfen, mit den Köpfen wackeln und erklären, solche Ansichten seien ja höchst bedenklich. Meinung und Gegenmeinung, Rede und Gegenrede, der Bürger im Mittelpunkt und nicht der Staat; die freie, staatlich ausdrücklich nicht kuratierte Meinungsbildung entscheidend für die Demokratie, und nicht die staatlich durchfinanzierte Zivilgesellschaft, die weiß, was gut und gerecht ist – ja, wer garantiert dann, dass gesellschaftliche Debatten in die richtige Richtung laufen?
Das Verfassungsgerichtsurteil von 2009 gilt immer noch. Diejenigen, die jetzt daran arbeiten, eine gelenkte Gesellschaft zu vollenden, können sich auf alles Mögliche berufen. Aber nicht auf das Grundgesetz und seine bisher noch gültige Auslegung. Von einem Prinz Reuß hatte die Bürgergesellschaft nie etwas zu befürchten. Von denen, die schon in verantwortlichen Positionen sitzen, jede Menge. Sie sind illiberal durch und durch.
„Das ist ein ganz wichtiger Bereich; Denn diejenigen, die den Staat vertreten, müssen sich nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, sondern sie haben eine besondere Vorbildfunktion. Das will ich nochmal herausheben. Um so wichtiger ist es, dass wir Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst auch schnell entfernen können“. Ob Frau Faeser diese Aussage mal vor ihrem eigenen Spiegelbild öffentlich wiederholt? Wo, Frau Faeser ist denn Ihre Vorbildfunktion? Sie beugen schon verfassungsmäßiges Recht, wenn Sie Ihren Mund auf machen! Der beste verfassungsmäßige Schutz würde schnell wieder vorhanden sein, wenn Sie sofort zurücktreten!
Ein entscheidender Schlüsselbegriff im obigen Text ist m.E. „„unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“. Dass eindeutig illegale Wortmeldungen und Taten verfolgt werden, versteht sich von selbst. Wer allerdings Äußerungen und Handlungen, die nicht strafbar sind, verfolgt, begeht einen Angriff auf die Meinungsfreiheitfreiheit.
Streng genommen richten sich Initiativen wie das kommende Demokratiefördergesetz mit dem Vorreiter „Demokratie leben!“ deutlich auf das Denken, Gefühle, Einstellungen, für die hehre „NGOs“ mit verantwortlich sein sollen.
Die erhoffte „Förderung von Toleranz und gegenseitigem Respekt sowie der Anerkennung von Diversität“ zielt im Kern auf psychologische/mentale Haltungen („Anerkennung“) der erwachsenen Mitmenschen, nicht nur auf verbale Äußerungen und aufs Handeln. Auch die lange Liste des Unerwünschten (Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, usw.) mit vielen schillernden, sehr unklaren Begrifflichkeiten umfasst zum Teil zunächst einmal kognitive und emotional gefärbte Einstellungen. Man kann jedoch denken und empfinden, was man möchte; erst wenn Beides in nachweislich illegale justiziable Aussagen und Taten mündet, hat der Staat ein Zugriffsrecht. Mal abgesehen davon, dass die Liste bevorzugt starke -ismen und -feindlichkeiten versammelt, ganz so, als gäbe es zwischen Zustimmung und tiefer Ablehnung keine Zwischentöne. Menschen und soziale Gruppen können jemandem egal sein, Unbehagen verursachen, (sachliche) Kritik auslösen; nicht alles ist gleich „Hass“. Aber Schwarz-weiß-Bilder sind natürlich griffiger.
„In einem Staatsstreich sichern sich Personen, die schon zum Regierungsapparat gehören, eine extralegale, also eine über die Verfassungsbestimmungen hinausreichende Machtfülle.“
Exakt das trifft doch seit Merkel auf die Regierungsparteien zu.
Höchstes Lob für den Artikel. Also für mich bereitet der Derzeitige Bundestag gerade den Weg in eine Diktatur. Aber diese Herrschaften sollten sich Fragen, ob sie auch den Diktator stellen werden.
Ist vermutlich nur mein subjektives Empfinden, aber der eigentliche Putsch gegen unseren Staat kommt doch aus der Mitte der extrem rechtverachtenden Politgarde des Ampeladels.
Beweislastumkehr, um herauszufinden, ob jemand ein Extremist sein könnte, ist für Nancy bei den Beamten vorstellbar, bei Asylbewerbern nicht. Finde den Fehler.
Um den „Generalverdacht“ gegen alle Beamte und Staatbedienstet überhaupt, „Verfassungsfeinde“ zu sein, darum geht es mit diesem „Whistleblower“ Gesetz.
In einem Rechtstaat gibt es soetwas wie „Generalverdacht“ gegen ein bestimmte „Soziale Gruppe“ nicht.
Wie war das nochmal mit „Gruppenschutz vor Diskriminierung“ ? gegen Volksverhetzung
Gruppenschutz gilt nur für „queer“? Beamte sind Freiwild ?
Viele frühere Verfassungsrichter werden nun quasi im Nachhinein zu Personen erklärt, die den Staat delegitimieren. Zur Meinungsfreiheit gibt es ja auch eine Grundsatzentscheidung des BVerfG in der davon die Rede ist, dass diese Freiheit auch gefährliche, absurde oder vollkommen abwegige Meinungen schützt. All dies wollen Faeser und Co. wohl nicht mehr gelten lassen. Man muss nicht viel Scharfsinn besitzen, um zu erkennen, wer hier die freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen und am Ende beseitigen will. Was darüber hinaus auch erstaunt, ist die Tatsache, dass diejenigen, die auf diese Weise gegen politisch Andersdenkende vorgehen, sich nicht vorstellen können, dass ihre eigenen antidemokratischen Affekte und die Folgen ihrer geplanten Rechtssetzungen eines Tages gegen sie selbst in Stellung gebracht werden könnten. Die Denke dieser Figuren lässt nur den Schluss zu, dass sie davon überzeugt sind, im politischen Wettstreit endgültig und für immer gewonnen zu haben. Eine solche Überzeugung deutet nicht unbedingt auf hohe Intelligenz hin. Zu allen politisch einseitigen Entwicklungen hat es immer Gegenbewegungen gegeben. Die ehemaligen DDR-Machthaber konnten sich auch nicht vorstellen, dass sie eines Tages von einer Protestbewegung politisch hinweggefegt würden.
Bekannter antisemitischer Nazijargon, worüber sie sogar einen ekelerregenden Film gemacht haben. „wie die Ratten unter den Tieren so sind sie unter den Menschen“
Es könnte sein, dass ein paar Menschen oder deren Kinder von damals noch heute leben und bei solchen Vergleichen nur noch Tränen in den Augen haben, was aus diesem Land wieder geworden ist, „im Namen des Guten“ wie damals.
ARD-Korrespondent nennt Twitter-Nutzer Ratten: Zeit abzurüsten (nzz.ch)
Der „Feind“ muss zuerst immer entmenschlicht werden bevor er vernichtet wird.
Denn die Vernichtung von Nichtmenschen ist ja erlaubt, belastet nicht das Gewissen jener die kein Gewissen haben.
War schon bei den „Nazis“ und „Stalinisten“ so, praktizierte Methode.
die man „aus dem Staatsdienst enfernen muss“, Diktion der politischen Klasse,
zur Entmenschlichung,
so wie man Unkraut, Dreck und Müll einfach entfernt wenn er stört.
Der Art 23 des GG, der den Geltungsbereich definierte, wurde am 18.07.1990 gestrichen. Warum wohl?
„Medienschaffenden“… Herr Wendt, wenn es schon gegendert sein muß, dann bitte „Medienanschaffenden“, so viel Zeit muß schon sein.
Es wird dem Beamten nicht nutzen, den aktuelle Tagesschau-Sprech herunterbeten zu können. Morgen gelten schon wieder andere Regeln – und das Internet vergisst nicht. Es ist nicht zuletzt dieser Umstand, der eine ein ganz neue Dimension der politischen Unzuverlässigkeit (um es im klassischen linken Sprachgebrauch zu fassen) erschaffen wird und ausnahmslos jeden zu einer Bedrohung macht. Und so soll es auch sein: Es obliegt dann der Willkür der Mächtigen, zu entscheiden, ob diese Vergehen geahndet werden oder eben nicht.
In einem Rechtstaat gibt es nur
Solche stalinistisch hinterfozige (bayerisch) Verdächtigungen ohne entsprechende rechtliche Beschuldigung nach Recht und Gesetz, „auch wenn es keine Straftat ist“ (verpfeifen bei der STASI), sind Praktiken stalinistischer Repression, die wir glaubten hinter uns gelassen zu haben.
Offenbar sind sie aber mit der „Wiedervereinung“ wiedergekehrt.
Ja, diese Prakttiken sind scheinbar wiedergekehrt. Spezialität der damaligen Sovietunion und der (widergekehrten) DDR war die Zersetzung …. und schauen wir uns heute mal an in was unser Land umgebaut wurde. Mission erfüllt !
Man gewöhnt die Naiven auch daran, dass „Demokratie“ angeblich repressiver Willkürstaat bedeutet.
Herzlichen Dank für diesen hervorragenden und äußerst gut recherchierten Artikel. In diesem Zusammenhang darf ich Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zitieren:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Tja, schön wär’s.
Wenn man dieses GG-Artikel auch nur ansatzweise erwähnt, wird von den üblichen Verdächtigen immer gleich reflexartig geantwortet, dass Hass ja keine Meinung sei.
Fragt man dann nach wie sich Hass definiert und, ganz wichtig, wer am Ende des Tages verbindlich entscheiden soll/darf was Hass ist und was nicht, dann kommt meistens nichts mehr. Die Verlogenheit, Selbsterhöhung und Moralbesoffenheit ist in diesen Kreisen wirklich grenzenlos, übrigens ganz im Gegensatz zu Bildung und Kompetenz, denn da schaut es zumeist ganz ganz mau aus.
Jeder Vernunft begabte Deutsche, der nicht links der Ampel steht, sollte sich vorsichtshalber Mal ein Land suchen, wo er gut und gerne leben kann, praktischerweise z.B. das Land, wohin sein Arbeitsplatz demnächst verlagert wird. Dieses beste Deutschland aller Zeiten muss erst am die Wand fahren und an seiner eigenen Borniertheit ersticken, bevor man da noch vernünftig leben kann.. Gute Nacht BRD
Was für ein lesenswerter Beitrag, verehrter Herr Wendt! Vor allem das Urteil des BVG vom 30. Juni 2009 sollten sich unsere regierungsamtlichen Delegitimations-Fachkräfte in Berlin ganz dick hinter die Ohren schreiben, bevor sie die Axt an die Wurzel unserer verfassungsmäßigen Ordnung legen! – Aber dass sie das nicht tun, ist eines von vielen Indizien für die ideologiegetriebene Bräsigkeit, durch die diese Art Leute angetrieben werden…
Wieder eine brillante Analyse von Alexander Wendt! Besonders gefällt mir die Differenzierung von Staatsstreich und Putsch. Der schleichende Staatsstreich ist längst im Gang; er hat sich in den letzten 15 Jahren lediglich zur „Merkeligkeit“ beschleunigt. Im Grunde ist die Demokratie bereits zu einer „Parteiendemokratur“ entartet. Die Regierungsparteien und die staatstragende Opposition haben sich die Macht aufgeteilt. Sie wirken nicht an der Willensbildung des Staatsvolks nur mit, sondern lenken diese durch Propaganda („Demokratieförderung“), Verunsicherung (Förderung des Denunziantentums) und Einschüchterung (Umbau des Verfassungsschutzes zu einer Geheimpolizei, die die wirkliche Opposition beobachten soll). Da die Möglichkeit eines friedlichen Machtwechsels durch Wahlen (das Merkmal der Demokratie) kaum mehr realistisch ist, fürchtet man zu Recht einen Putsch, der nur von den bewaffneten Kräften im Verbund mit der Staatsverwaltung ausgehen kann. Daher die paranoischen Angriffe auf das Berufsbeamtentum, die Bundeswehr und die Polizei, denen man offensichtlich nicht mehr traut.
„Und ab Frühjahr 2023 soll bekanntlich ein frisch ausgehobener Burggraben den Reichstag abschirmen“
DER „antifaschistischer Burggraben“ sozusagen.
Rofl…
Wasfür eine vollendete Idiotie.
Weil etwas faktisch nicht bewiesen werden kann
soll der Beschuldigte das Gegenteil beweisen.
Binäre Logik aus der „Aussagen Mathematik“
Was nicht bewiesen werden kann, kann auch nicht widerlegt werden.
Leben wird denn in einem Irrenhaus?
In dem jede abstruse und groteske Dummheit zum wirken kommend darf?
Die Begründung ist beschämend zynisch menschenverachtend
und an gehässiger hinterlistiger Dummheit nicht mehr zu überbieten:
„anstatt das der Staat immer nachweisen muss“
Muss er, steht im Grundgesetz, mit gutem Grund.
Warum es mit guten Grund da steht, habe ich oben erläutert.
Die Aufdeckung dieses „Putsches“ ist dieser Regierung ein Reichstagsbrand. Aber wenn es nicht diesen Vorwand gäbe, hätte sich bald ein anderer gefunden.
Mit der Überzeugung, die Demokratie schützen zu müssen (ich denke, eine ganze Menge der Regierenden ist ernsthaft dieser wahnhaften Überzeugung), schafft sie die Demokratie ab. Echte Gegenwehr vom Wähler, dem Souverän, sehe ich nicht. Deutschland hat nie wirklich begriffen, was Demokratie bedeutet und wie sie gelebt wird.
Wäre die Frage ob die Erde nicht vielleicht doch eine Scheibe ist, keine nach ihrer Wesensart wissenschaftlich sondern politisch, weltanschauliche – Nancy Faeser hätte diese schon längst verboten.
Ein politischer Puritanismus macht sich gerade breit, der vermutlich mehr Grauen dadurch erregt, dass seine geistige Flughöhe die Kurzsichtigkeit seiner Piloten widerspiegelt, als deren Willen, bisweilen mittels fragwürdiger Tieffliegerakrobatik, auch noch flächendeckend das Bodenpersonal am aufrechten Gang zu hindern.
Umkehrung der Beweislast, schon geschichtlich bekannte Methode stalinistischer Diktaturen, aber ohne jeden Zweifel verfassungswidrigim heutigen Deutschland, den es müsste ja für das gesamte deutsche Recht gelten, um nicht diskriminierend für Beamte zu sein.
Das Ansinnen die Unschuldvermutung abzuschaffen, darf man als „stalinistische Umsturzphantasie“ bezeichnen.
Die Unschuldvermutung ist der Grundpfeiler jedwelchen Rechtstaates !!!
und gerichtlicher Prozessführung.
und so auch im Völkerecht verankert, das integraler Teil deutschen Rechtes ist.
Im Schweizer Recht ist sie schriflich wortwörtlich als Grundsatz verankert.
Wer eine rechtliche Entscheidung will, ist beweispflichtig seines Anliegens.
Ein Grundsatz der Prozessordnung, ohne den jedwelches Gerichtsverfahren an Sinn verliert, gar nicht mehr durchführbar ist.
Ein international anerkanter Grundsatz jedwelchen Rechtstaates.
Die Abschaffung der Unschuldsvermutung produziert also eine „Rechtkollison“ mit dem Völkerrecht und vielen anderen Gesetzen Deutschlands, die viele Gerichte in rechtliche Unsicherheit bringen wird.
Ohne Unschuldsvermutung müssen wir von einem Unrechtstaat, also einer Diktatur sprechen.
Das Grundgesetz ist nur so viel wert, wie das Regime dies zulässt. Selbst eine Demokratie is5 dagegen nicht gefeit. Im Gegenteil, wir erfahren gerade die Achillesfersen der so hoch gelobten Demokratie.
Richtig! Das weiß auch das Grundgesetz, deswegen
GG Art. 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich glaube kaum, dass sich die Beamten diskriminiert fühlen, sind doch in Mehrzahl selbst links-rot-grüne. Können doch dann schön ihre „konservativen“ Gegner bei Beförderungen pp. rauskicken. Ich denke da u. a. an einen Vorfall, wo der Oberbürgermeister von Hannover unverhohlen zur Antidemo von sogenannten „Impfgegnern“ aufgerufen hat. Zukünftig könnten dann alle, die dann (wie damals in der DDR) nicht mitmachen denunziert werden. Man kann es kaum glauben und KEINER und insbesondere die Medien gebieten Einhalt!
Zum Thema „Beweislast-Umkehr“: Hat irgendjemand (von den Verantwortlichen) schon mal davon gehört, dass man zwar beweisen kann, dass jemand ein Verfassungsfeind ist (wie immer und von wem der definiert sein mag), dass es aber logisch UNMÖGLICH ist, zu BEWEISEN, dass jemand KEIN Verfassungsfeind ist?
Wie kann man ein Verfassungsfeind sein, wenn man das Grundgesetz ablehnt? Das GG wird als die deutsche Verfassung angesehen, aber warum hat man es dann eigentlich Grundgesetz und nicht Verfassung genannt? Ich frage für einen Freund!!!
Sie meinen das GG, das am 18.07.1990 durch Streichung des Geltungsbereiches Art. 23 obsolet geworden ist? Und das GG, das die Bürger in der Hand hielten, als sie von Polizisten verprügelt wurden?
Nun bringe Er diese beiden Aussagen zusammen…
Einmal mehr ein hervorragender Artikel von Alexander Wendt, vielen Dank dafür.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass diesem Schauspiel sehr schnell ein demokratisches Ende bereitet werden kann. Allerdings verwehrt sich der CxU-Komplex unter dem Transatlantiker und Blackrock-Parteigänger Merz sowie dem Opportunistenfürsten Söder vollständig zum Wohle und Schutze Deutschlands und der Deutschen zu handeln.
Es gäbe keine Faesers, Paus‘, Baerbocks, Habecks und viele Andere gleicher Färbung in herausgehobener, staatsstreichfähiger Stellung ohne eben dieser CxU.
In der schlichten Denkweise eines Herrn Haldenwang ist es wohl überhaupt nicht mehr vorstellbar, das seine als „rechts“ bezeichneten Gesinnungen auch in Teilen der Bevölkerung verbreitet sind, die niemand unter rechts oder konservativ verorten würde.
Ein Besuch auf einem Berliner Schulhof könnte zeigen, wie dort über Minderheiten, Schwule, Juden und andere Randgruppen gedacht und gesprochen wird.
Tja. Berlin. Aber die, die kommen, reden nicht nur, sie wissen auch, dass sie die Chance, die die Demokratie ihnen bietet, nutzen werden. Der folgende kurze Clip, der an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig lässt, wurde am 21.10.2022 in Berlin aufgenommen: https://twitter.com/Morty8465/status/1596498640331325440
Nicht nur Erdogan hat das bereits 1998 mit seinen Zeilen angekündigt:
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“.
Für wen oder was agieren Faeser und die ganze Bande (Arendt) eigentlich wirklich?
Die Männer und Frauen, die unser Grundgesetz erarbeitet haben kamen aus einem faschistischen Staat. Sie kannten die Gefahren für einen demokratischen Rechtsstaat. Sie betonten im Grundgesetz ausdrücklich die Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger. Viel zu wenig wurden offensichtlich die Bedeutung und der Wert dieser Bürgerrechte bereits im Schulunterricht den jungen Menschen deutlich gemacht.
Die GrundrechteArt 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
„Sie kannten die Gefahren für einen demokratischen Rechtsstaat…“
Möglicherweise, aber bannen konnten (durften?) sie diese nicht.
Das Scheunentor für staatliche Willkür, genannt Infektionsschuzzgesetz, wäre sonst unmöglich unerkannt geblieben.
Wer je glaubte durch Frauen würde Politik humaner, sieht sich vor der Vollkommen Ent-Täuschung. Zu keiner Zeit haben die staatlichen Institutionen skrupelloser die Freiheit und den Wohlstand der Bürger beeinträchtigt, als den Quotenfrauen zur politischen Macht verholfen wurde.
Dieser “Operetten-Putsch” (Roland Tichy) hat mein Restvertrauen in den früher einmal besten Staatsentwurf auf deutschem Boden stark erschüttert. Die groteske Selbst-Delegitimierung des deutschen Staates und seiner einst so ehrwürdigen Institutionen ist beängstigend.
Und ganz schlimm ist auch, dass dieser Buschmann als JM da mit spielt. Ein Justizminister der angeblichen liberalen FDP wird Helfershelfer einer Innenministerin auf dem Weg zur sozialistischen Diktatur. Was würden die Altliberalen Hirsch und Maihofer wohl zu diesen einschneidenden Gesetzen dieser Regierung sagen?
Eine FDP fühlt sich unter dem Dach der neuen SED sehr wohl. Das können die gut, da sind die trainiert. Pfui!
Was ist mit der aktuellen Regierung? Also Merkel und Co. haben den Grundstein für diese Entwicklung gelegt, aber konsequent umgesetzt wird sie durch die Ampel mit ihren unzähligen Unterstützern! Noch nie war es so schlimm wie aktuell!
Nur ein älteres Zitat zu gegebenem Anlaß:
„Die gegenwärtig beobachtbaren autokratischen Tendenzen bieten Anlass, über die Mechanismen nachzudenken, mit denen demokratische Entwicklungen verhindert und Demokratien geschwächt, ja zerstört werden können. Ein bevorzugtes Argument jener, die an der Macht sind und um jeden Preis bleiben wollen, lautet, dass ohne ihre Präsenz und ihr autoritäres Eingreifen der Verlust gesellschaftlicher Stabilität und Ordnung drohe. Diese oft primär zur Ausschaltung oppositioneller Kräfte gewählte Strategie weckt …. historische Erinnerungen – denn Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung spielten eine gewichtige Rolle beim Untergang der Weimarer Republik (1919–1933).“
https://www.derstandard.de/story/2000119911128/derdiktatur-artikel-und-der-untergang-der-weimarer-demokratie
Sind wir doch ehrlich und fassen zusammen, für die Ampel und die Linke, möglicherweise auch für CDU/ CSU hat das Grundgesetz längst keine Bedeutung mehr. Es hat ausgedient und keiner, außer Autoren die hier und wenigen anderen Onlinemagazinen kommentieren, will es bemerken. Genau darauf bauen die Herrschaftseliten dieses Landes und wissen genau , das ihnen nichts passieren wird!
Und so rotiert der Teufelskreis: die Regiernden vertrauen dem Bürger nicht mehr und erlassen panisch eine Lawine von Gesetzen, in denen sich der Bürger unweigerlich verfangen wird, zumal die Verurteilung der Tagesparole angepasst sein wird und Rechtssicherheit von Moden abhängt. Damit wird dem Bürger bestätigt, dass er schuldig und nicht vertrauenswürdig ist.
DER STAATSSTREICH IST SCHON ERFOLGT!
Aber er kam nicht von rechts, er kam von links. Charaktere, wie sie in den 80-er Jahren selbst noch im Rahmen des Radikalenerlasses wohl aus dem Staatsdienst entfernt worden wären, haben sich unseren Staat zur Beute gemacht. Daher funktioniert auch nichts mehr – Links kriegte noch nie was auf die Reihe.
Die toxischen 68-er begannen ihren Marsch durch die Institutionen an den Universitäten und Schulen – daher wird dort heute nicht mehr gelehrt bzw. gelernt, es wird nur noch indoktriniert. Die wie am Fließband produzierten linken Lehrer haben als Multiplikatoren dann die linke Schlagseite unseres Staates immer weiter verschlimmert.
Paradoxe Situation: obwohl der Wahlomat vor der letzten Bundestagswahl zu ca. 70% eine Übereinstimmung mit AfD-Positionen (also bürgerlich-konservativen Grundhaltungen) zeigte, werden wir von Linken/Linksgrünen „regiert“, oder besser gesagt, kaputt gemacht. Das zeigt 2 Dinge: noch funktioniert die linke Propagandamaschinerie – das einzige was bei denen funktioniert.
Aber sie wandeln auf dünnem Eis, das immer dünner wird. Wenn die Bürger erst einmal begriffen haben, dass sie Opfer eines linken Staatsstreichs geworden sind, dann werden sie Linksgrün hoffentlich nachhaltigst abservieren und auf demokratischem Wege dorthin befördern, wo sie nicht mehr viel Schaden anrichten können: in die dauerhafte Oppositionsrolle.
Abgesehen von der leicht illusionaeren Hoffnung, zumindest in Sch’land, wird die Opposition nicht reichen. Frei nach dem Motto, „der Schoss ist fruchtbar noch“ sollte man anfangen, diese „Bewegung“ zu begreifen. Das ist nicht nur eine Partei mit anderen politischen Ansichten, die sich dem, von ihr akzeptierten, demokratischen Wettbewerb stellt. Die Transformationsabsicht der linksgruenen Taeter geht weit ueber das Politische hinaus. Es geht um den neu konstruierten Menschen in einer neu konstruierten Masse mit einer neuen Normalitaet. Hier streiten nicht mehr CDU und SPD der 60 iger Jahre, wobei die Anfänge schon viele Jahrzehnte zurueckreichen. Totalitaere „Staatsstreicher“ kriminellen Zuschnitts gehen nicht in die Opposition, wo sie auch systemisch und rechtlich nicht hingehören. Sie gehoeren hinter Gitter. Lediglich der bewusst fehlende bzw aus dem StGB herausgenommen Straftatbestand verhindert, dass ein Landesverrat in Sch’land nicht (mehr) strafbewehrt ist.