Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist und bleibt trotz allem eine Enttäuschung! Natürlich ist eine Nachwahl immer besser als keine Nachwahl, jedenfalls in diesem Falle. Denn man kann sich ja erinnern, wie das „Berliner Wahlchaos“ noch am Wahlsonntag 2021 kurz zum Medienthema wurde, dann aber, als die Medien bemerkten, dass jedes Rütteln am Berliner Wahlergebnis nur dem bestätigten rot-rot-grünen Senat schaden würde, schnell und vollständig in der Versenkung verschwand. Ohne „Tichys Einblick“ hätte es wohl auch die jetzt konkret entschiedene, durch das Gericht wohl pars pro toto ausgewählte Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nie gegeben, weil das Thema dann nämlich schnell und vollständig in Vergessenheit geraten wäre.
Aber: wenigstens hätte man erwarten dürfen – das wäre auch meine Prognose gewesen – dass das Gericht sich die seinerzeitige Rechtsauffassung des Bundeswahlleiters zu eigen macht, der eine Wahlwiederholung in immerhin 1.200 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken gefordert hatte. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hatte der Bundeswahlleiter sein Einspruchsrecht gegen das Ergebnis der Bundestagswahlen in Berlin ausgeübt. Der Bundestag hatte jedoch die gesetzliche Berufung wie fachliche Expertise des Bundeswahlleiters vom Tisch gewischt und Neuwahlen in lediglich 431 Wahlbezirken angeordnet.
Und dagegen konnte dieser nichts tun; kurioserweise – vermutlich handelt es sich um ein Redaktionsversehen – wird der Bundeswahlleiter in § 48 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Wahleinspruchsbescheid des Deutschen Bundestages regelt, nicht genannt, er hat folglich kein Beschwerderecht, obwohl er qua Amt ein Einspruchsrecht hat! Demgegenüber werden aber die Fraktionen im Deutschen Bundestag genannt, diese sind also beschwerdefähig, obwohl sie, mangels Wahlrecht auf Bundesebene, natürlich nicht einspruchsberechtigt waren; Fraktionen kommen also immer erst in der zweiten Runde ins Spiel.
Dabei hatte übrigens nicht nur die CDU/CSU-Fraktion, sondern auch die AfD-Fraktionen eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben. Doch zuvor, warum ist denn überhaupt der Deutsche Bundestag selbst für die Überprüfung von Wahleinsprüchen und mithin zur Feststellung seiner eigenen Legitimität berufen? Das wirkt ja kurios, und man denkt sich gleich: dabei wird nie viel herauskommen, denn auch angesichts gravierendster Mängel sind sich die Parlamentarier doch meist einig, dass sie ihre neugewonnenen Mandate nicht gleich wieder loswerden oder jedenfalls aufs Spiel setzen wollen.
Dass der Bundestag – wie auch jeder Landtag außer dem Abgeordnetenhaus von Berlin – für die Überprüfung seiner Legitimität selbst zuständig ist, hat allein historische Gründe, es ist eine Verfassungstradition noch aus der Zeit, als die „Souveränität“ als eine Eigenschaft der staatlichen Exekutive (und letztlich des Königs oder Fürsten) galt und nicht des Volkes („Volkssouveränität“), und als die Parlamente, die ursprünglich noch nicht eigentlich das Volk repräsentierten, sondern die größeren Steuerzahler bei der Aufstellung des Haushalts vertraten, mühsam und kleinschrittig um ihre Selbstbehauptung rangen. Und damals wollte man eben nicht, dass die königliche Exekutive unter Einschaltung irgendeines Wahleinspruchsführers ein politisch unbequemes Parlament als „illegitim“ wieder auseinandertreiben kann.
Nun stellt sich dieses Problem heute erkennbar nicht mehr (eher zeigt der politisch-mediale Komplex gelegentlich Züge einer ne-en Adelsschicht); und ein wichtiges Ergebnis der Aufarbeitung des Berliner Wahlchaos besteht eindeutig auch darin, dass unter den Fachleuten inzwischen Einigkeit darüber hergestellt ist, dass der „Berliner Sonderweg“, nämlich unmittelbare Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs für die Wahlüberprüfung ohne vorgeschaltete Entscheidung des Abgeordnetenhauses in eigener Sache, richtiger, vernünftiger und zeitgemäßer ist als die Regelung auf Bundesebene und überall sonst.
Und die Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion? Man sollte denken, dass diese durch das Bundesverfassungsgericht dieselbe Aufmerksamkeit erfahren müsste wie die der Unionsfraktion, schließlich sind alle Bundestagsfraktionen gleichermaßen beschwerdeberechtigt. Aber so kam es nicht; während über die Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion in Karlsruhe sogar mündlich verhandelt wurde – was bei Wahlprüfungsbeschwerden mehr als ungewöhnlich ist! – hörte man von der AfD-Beschwerde dann einfach weiter nichts mehr. Bis heute!
Heute um kurz nach zehn Uhr stellte das Bundesverfassungsgericht dann völlig überraschend, gleichzeitig mit dem lange angekündigten Urteil im Fall der Unionsbeschwerde, einen „Beschluss“ auch über die AfD-Beschwerde ins Internet, dieser sollte dann aber bereits vom 19. September 2023 (!) herrühren (und war offenbar durch das Bundesverfassungsgericht aus unerfindlichen Gründen seither streng geheimgehalten worden). Dem Prozessbevollmächtigten der AfD-Bundestagsfraktion [nicht mit dem Verfasser dieses Beitrages identisch!] wurde der Beschluß heute exakt um 9:59 Uhr per E-Mail (die dem Verfasser vorliegt) mitgeteilt. Anders als die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll die der AfD-Bundestagsfraktion unzulässig sein, weil die Wahlfehler und ihre Mandatsrelevanz nicht hinlänglich „substantiiert“ worden seien.
Der breiten Öffentlichkeit, auch wenn sie politisch interessiert ist, ist nämlich gar nicht bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht – anders als andere Gerichte – sich auch unter politischen Gesichtspunkten selbst aussuchen kann, mit welchen Fällen es sich befassen oder eben lieber nicht befassen will, was es dann aber nicht offengelegt, sondern – im einen wie im anderen Fall – über die Prüfungsstufe der „Zulässigkeit“ rationalisiert.
Anträge, die eigentlich gut begründet, aber dem Gericht politisch zu „heiß“ sind oder die die Antragstellern stammen, die aus allgemeinpolitischen Gründen keinen Erfolg haben sollen – wohl, weil dies gewissermaßen eine „Delegitimierung der guten Demokraten, und dann auch noch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts, durch die nicht so guten Demokraten“ wäre – sind dann eben „unzulässig“, weil „nicht hinlänglich substantiiert“. Was bei Sachverhalten, die mittlerweile nicht nur allgemein und öffentlich bekanntgeworden sind, sondern die auch der Verfassungsgerichtshof Berlin auf 167 Urteilsseiten beschrieben und gewürdigt hat, schon bemerkenswert ist. Das Gericht konnte also über die Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Fraktion beim besten Willen nicht befinden, da irgendwie nicht deutlich wurde, was die überhaupt wollen?
Doch zurück zur heutigen, ja immerhin teilweise stattgebenden Entscheidung auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (die man der Öffentlichkeit offenbar auch wieder stärker als prachtvolle und mächtige Oppositionskraft in Erinnerung rufen möchte). Was ist an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verkehrt?
Das Gericht wendet einen Maßstab an, den man – untechnisch – geradezu „strafprozessual“ nennen könnte. In einem Strafverfahren kann man bekanntlich, und auch richtigerweise, nur verurteilt werden, wenn die Täterschaft und Schuld wirklich erwiesen ist, es gelten Strengbeweis und „in dubio pro reo“. Nun ist dieser strafprozessuale Ansatz, auch das weiß eigentlich fast jeder Bürger, nicht der einzige rechtlich mögliche Bewertungsmaßstab. Vergleicht man das Strafrecht mit dem Arbeitsrecht, fällt auf: im Arbeitsrecht kann man nicht erst gekündigt werden, wenn man gerichtsfest der Begehung von Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers überführt worden ist; sondern es genügt, wenn aufgrund von äußeren Tatsachen das Vertrauen des Arbeitgebers so erschüttert worden ist, dass ihm die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nicht zugemutet werden kann. Wenn es also einigen Anlaß zum Misstrauen gibt. Wäre dies nicht auch bei der Wahlüberprüfung ein näherliegender Maßstab als die Frage nach dem endgültigen Beweis im Einzelfall?
Die genauen Maßstäbe der Wahlüberprüfung stehen in keinem Gesetz. Dort steht eigentlich nur der äußere Ablauf des Prozederes, die Inhalte der Prüfung werden hingegen vom Bundestag und dann entscheidend vom Bundesverfassungsgericht selbst geschöpft. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht schon früh den Grundsatz des „geringstmöglichen Eingriffes“ in das einmal, wenn auch vielleicht mangelhaft, festgestellte Wahlergebnis aufgestellt. Das Gericht geht schon immer davon aus, dass ein einmal festgestelltes und grundsätzlich und im allgemeinen wohl auch „demokratisch“ zustande gekommenes Wahlergebnis im Prinzip eine hohe verfassungsrechtliche Dignität und Schutzwürdigkeit besitzt, die Angriffen auf dieses Wahlergebnis, und hier haben wir wieder das Element der „Delegitimierung“, hohe Hürden entgegenstellt.
Ein für alle Mal selbstverständlich ist das aber nicht. Denn, wenn zum Beispiel der TÜV die Fahrsicherheit eines Autos untersucht, so bringt er ja auch keinen „Grundsatz von der Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis“ zur Anwendung, der dem konkurrierenden „Grundsatz der Suche nach Sicherheitsmängeln“ gleichberechtigt und sorgfältig gegen diesen abzuwägen wäre. Sondern: die Mängel werden bewusst gesucht, und lassen sie sich finden, so erlischt eben die Betriebserlaubnis, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Könnte man die Wahlprüfung nicht auch so angehen?
Dabei ist der Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs aber vom Grundgedanken her natürlich berechtigt. Denn schon im Rahmen der Gewaltenteilung ist es nicht die Aufgabe von Gerichten, durch die Kombination von intensiver Fehlersuche mit dem Satz „im Zweifel lieber Wiederholungswahlen!“ jedes gewählte Parlament gleich wieder aus den Angeln zu heben. Ein sinnvoller Mittelweg wäre dieser: wo es um die Anfechtung einzelner Mandate oder das Prozedere in einzelnen Wahllokalen geht, letztlich um die allgemein-menschliche Fehlbarkeit, da sollte richtigerweise gelten, dass Wahlfehler und Mandatsrelevanz im Einzelfall nachgewiesen werden müssen, ansonsten gibt es auch keine Wahlwiederholung.
Beim Berliner Wahlchaos verhielt es sich aber so, dass vorher beispiellose, zahlreiche und tiefgreifende Wahlfehler auftraten, die ihren Grund bereits in systematischen Mängeln der Wahlvorbereitung hatten; und dass man weiterhin teils versuchte, diese Fehler dann zu vertuschen („Rotstift“). Und zu dieser Problematik hat der Berliner Verfassungsgerichtshof ganz richtig erkannt: unter diesen besonderen Umständen wäre die Annahme „überall dort, wo keine Wahlfehler direkt nachgewiesen worden sind, hat es jedenfalls von Rechts wegen keine gegeben“ nicht nur naiv, sondern geradezu grotesk.
Man muss also zwischen einzelfallbezogenen Wahlfehlern und systemischen, übergreifenden Wahlfehlern unterscheiden. Diese Unterscheidung hat das Bundesverfassungsgericht, anders als der Verfassungsgerichtshof Berlin, hier nicht geleistet; in der Sache stellt sich das Gericht mithin hier auch ein Stück weit dumm.
Der heimliche und schleichende Weg in die Diktatur geht unaufhaltsam weiter,
nach geübtem DDR STASI Muster.
Das rot-Grüne Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf zum
„Digital Service Akt“(sic) auf den Weg in den Bundestag,
demzufolge Soziale Netzwerke sich strafbar machen, wenn sie ,
nicht weglöschen, also keine staatlich verordnete Zensur betreiben.
Was das ist bestimmt der Partei-politische Mainstream.
Die Zustimmung in der „BRD-Volkskammer“ ist nur reine Formsache.
So werden Gesetze mit Tarn-Namen in diesem Land erlassen, um den freiheitlichen Rechtstaat und den demokratischen Rechtstaat abzuschaffen,
nach den gleichen Vorgehen und Mustern wie dies einst die Kommunisten schon getan haben.
Von den Kommunisten-Diktaturen lernen, heißt erfolgreich Ditatur gestalten.
Das Bverfg und Verfassungsschutz wurden da schon längst politisch auf Linie gebracht.
Die aufrichtigen „guten Demokraten“ sitzen überall in diesem Land.
So warnt der Chef des BDI Siegfried Russwurm vor Wahlerfolgen der AfD, weil dies schädlich ist für die Wirtschaft. (Quelle: ÖRR)
So geht „aufrichtige und gute Demokratie“ in Deutschland,
eher „aufrichtig gut korrupte Demokratie„.
Er warnt aber wohl deswegen, weil die AfD gegen das groß angelegte Migration-Betrug-Projekt zwischen Wirtschaftsverbänden und Politik ist,
wie dies in einem Strategie Papier 2012 mit Merkel vereinbart wurde,
mit welchem Dumpinglöhne in Deutschland durchgesetzt werden sollen,
durch Schaffung von Überkapazitäten auf dem Arbeitslosenmarkt mittels Migration, also zur Steigerung der Arbeitslosenzahlen in Deutschland.
Das ist der einzige Grund warum „die Wirtschaft“ für Migration ist, skrupellos und rücksichtslos über den sozialen Frieden im Lande.
So langsam kriegen sie die Panik, vor dem ungehorsamen Volk,
das den Gessler-Hut partout nicht Grüßen will
und den Unterwürfigkeit-Knicks erst recht verweigert.
Da erreichen solche Apelle genau das Gegenteil ihrer Absicht.
„Überkapazitäten auf dem Arbeitslosenmarkt mittels Migration“
DAS wird nicht funktionieren, weil die dem Arbeitsmarkt mangels Qualifikation und vor allem mangels Arbeitswillen gar nicht zur Verfügung stehen.
Womit denn wieder mal bewiesen worden wäre: das Grundgesetz, die „deutsche Verfassung“ schützt in der Auslegung des BVergG nicht den Bürger vor dem übergriffig gewordenen Staat, es schützt „den Staat“ vor übergriffigen Bürgern.
Gewählt ist gewählt! Egal wie! Was erlaube sich Bürger, AfD und CDU? Habe sich gemacht Klage wie Flasche leer. Nix neu wähle in Berlin. Nur in Wahllokale, wo Rotstift sein und keine Änderung des Ergebnis zu befürchte ist. Wir habe fertig!
Wer solche „Verfassungshüter“ im obersten Gericht hat, mit seinen klugen Urteilen zu Corona, zum Klima und zu versaubeutelten Wahlen – dazu noch einen „Verfassungsschutz“, der es als seine Aufgabe sieht, eine demokratisch gewählte Oppositionspartei „klein zu halten“ – der braucht eigentlich gar nix mehr. Nur noch den Willen zum „nix wie weg hier“!
Der Offenbarungseid für dasBverfG mit seiner Fake-Demokratie, zurecht im Artikel beschrieben:
„Anträge, die eigentlich gut begründet,
aber dem Gericht politisch zu „heiß“ sind,
oder die von Antragstellern stammen, die aus allgemeinpolitischen Gründen keinen Erfolg haben sollen
– wohl, weil dies gewissermaßen eine „Delegitimierung der guten Demokraten, und dann auch noch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts, durch die nicht so guten Demokraten“ wäre – sind dann eben „unzulässig“, weil „nicht hinlänglich substantiiert“.
Mehr politische Richterwillkür geht nicht.
Unser Grundgesetz ist in Bezug der verfassungsrechtlichen Einschränkung der Regierungsmacht ein Murks.
der RechtArt. 20 ist ein sinnleere Popanz ohne juristische Realität.
……ob ich hier auch wieder kritisiert werde, wenn ich anmerke, daß selbst der europäische gerichtshof deutschland n i c h t als rechtsstaat ansieht! urteil gefällig?
bye, bye fromm cambridge/mass.! dahin und in andere gegenden ziehe ich mich wohl entgültig von tichys ab mit allen penunzen, die te ganz und gar nicht verdient!
Das Bundesverfassungsgericht wollte mit Sicherheit verhindern, dass nach 2 Jahren völlig chaotischen, links-woken Regierungshandelns die AfD zusätzliche Punkte erhält.
So wollte man wohl die Unzufriedenheit des Souveräns per Stimmzettel nicht so deutlich zeichnen lassen und ein Attest im Sinne einer Bankrottregierung per Verfassungsgerichtsurteils ausstellen.
Ein Signal wäre das ansonsten gewesen. Und zwar für den Ausgang der nächsten Bundestagswahl.
Die Botschaft lautet: „Wir gestatten Euch, neu zu wählen. Aber wir haben dafür gesorgt, dass sich trotzdem nichts ändern wird.“
Oder anders ausgedrückt:
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ (Walter Ulbricht)
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass sich Merkels BVerfG als Vollzugsorgan der Exekutive sieht.
Wenn es um die Verabschiedung von Gesetzen geht, ist man in diesem Land Weltspitze und gehört zur absoluten Elite, wenn es um deren Missachtung geht. Lassen Sie uns aber dankbar sein, dass es bereits nach 2 Jahren ein erstes Urteil gibt. Juristisch herrscht nun wenigstens Klarheit, dass man in Berufung und in die nächste Instanz gehen kann. Allerdings ist bei einer Wahlwiederholung auch kein Blumentopf zu gewinnen. Die Chaostruppen spielen über Bande.
Ein weiterer eher trauriger Tag im Rechtstaat BRD, wie er schriftlich noch existiert…es hätte heißen müssen: GANZ oder GAR NICHT! Irgendwann reißt jeder Gummi, wenn er zu dünn wird – das ist mit unseren Gesetzen und Paragraphen schon länger so. Aber gut, daß man es zumindest versucht hat – chapeau!
Das Urteil insgesammt ist politisch Korruption.
„Ein paar Krumen für das Volk und weiterso“ …
Das ist istgesammt nicht mehr hinnehmbar.
Die Wahl in Berlin war insgesamt ein „Fake“, kommplett manipuliert.
Sobald ein Wähler am Wahllokal abgewiesen wird oder es verweigert wird, die Stimme abzugeben, muß die gesammte Wahl wiederholt werden!
Ja! Ich bin Radikal! -> Ein Radikaler Demokrat!
„… das Bundesverfassungsgericht … stellt sich ein Stück weit dumm.“
Nee, das würde ich denen definitiv nicht unterstellen.
Man muß nämlich ziemlich schlau sein, um sich erfolgreich dummzustellen.
Das sind die aber nicht.
Die SIND so dumm.
Würden sie sonst ein derart dummes Urteil fällen?
„Dumm ist nur, wer Dummes tut“, das wußte doch schon Forest Gump.
Der war halt schlau.
Auf die Wahlmanipulationen ist man gar nicht eingegangen. Das Gericht hat wieder einmal gezeigt, dass es auf politisch ist. Das Vertrauen in die Justiz wurde ein weiteres Mal beschädigt. Die und ihr, das wird immer mehr zur Frage. Volksvertreter sind das schon lange nicht mehr.
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“
Warum ich hier den „größeren Geist“ Walter Ulbricht zitiere?
Weil das BVerfG sich nun nicht dem Berliner Urteil anschließt, sondern zwar neu wählen läßt, aber nur gerade soviel, dass sich bei der Neuwahl nichts ändern wird.
Schade, da vielleicht eines der drei Direktmandate der Infraroten zur Disposition gestanden hätte. Wir leben deshalb mit der irrwitzigen Situation, dass die Partei der ehemaligen Mauerschützen ihren Fraktionsstatus trotz ihrer 4,7% behält, obwohl sie nun eigentlich nach dem Übertritt der Abtrünnigen zu Sahra Wagenknecht schon keine Fraktion mehr ist. Da muss ich nun schon tief durchatmen, um diesen Wurm aus dem Kopf zu bekommen. Dagegen hat sich nun ausgerechnet der Bundestag – sich selbst legitimierend – ausgesprochen. Cui bono?
Es hätte die außerordentliche Situation entstehen können, dass die derzeitige Legislaturperiode und alle Gesetze, an denen die LINKEN mitgearbeitet haben, ihre demokratische Legitimierung verloren hätten und zur Disposition stünden.
Das geht natürlich nicht. Was erlauben Wahlvolk? Etwas dagegen, dass sich die Parteien unser Gemeinwesen zur Beute machen?
Und dennoch ist der Kaiser nun gerade nach diesem Spruch des BVerfG nackiger als je zuvor.
Zuerst Thüringen und nun Berlin. Daher noch mal ein Zitat eines großen Geistes, das mir inzwischen beklemmend aktuell vorkommt:
„Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten!“
und stelle mir die Frage, woher eigentlich die größte Gefahr für die Demokratie stammt.
Ich hebe mein Glas auf den nackten Kaiser!
Es ist doch ganz offensichtlich, was hier passiert! Tichys Einblick hat über Monate sehr gut recherchiert und mit dafür gesorgt das Licht in diesen Wahlbetrug gekommen ist.
Gerichte mischen sich immer mehr in Wahlen ein, Sie wollen bestimmen wer gewählt werden darf und wer nicht. Auch Merkel hat das in aller Deutlichkeit getan. Parteien die den Machthabenden gefährlich werden, weil ein großer Anteil der Bürger diese wählen möchte, werden diffamiert und denunziert, Sie werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Mit Demokratie hat das längst nichts mehr zu tun. Die Frage ist, handeln die Gerichte auf Anweisung oder folgen Sie bereitwillig? Wobei beides, totalitär Züge aufweist! Wir sind bereits wieder in dunklen Zeiten angekommen.
Ich habe nichts anderes von den Rechtsbeugern in Robe erwartet.
Das BVG ist seit Angela Merkel fester Systembestandteil gegen die Bürger. Dieses Schicksal teilt es mit dem Verfassungsschutz, der EZB, dem RKI, dem EGH und vielen weiteren gleichgeschalteten Institutionen.
Wir nähern uns mit riesen Schritten einer Öko-Softdiktatur, inkl. Social Credit Score, Digitalgeld, lückenloser Überwachung und weiteren Schweinerien. Treiber ist vor allem das WEF, bewundertes Vorbild sind die Rotchinesen unter Xi.
Was will man denn von einem durch und durch sozialistischen System erwarten ? Mutte hat durch jahrelange Vorarbeit sämtliche Institutionen mit ihrem sozialistischen Vorstellungen „durchseucht“ bzw. besetzt. Das gesamt Deutschland hat seitdem nicht nur in der Politik eine dramtische Links-Drift bekommen. Solange diese politische Ausrichtung nicht wieder ganz schnell in die Mitte oder eher noch in die konservative rechte Seite der Mitte verschoben wird werden wir in Deutschland recht zügig gehen die „Wand“ gehen. Dieser Staat ist stark zunehmend nur noch etwas für linke Spinner in ihren feuchten Träumen.
……welcher umstand spricht dafür, wenn der autor dem gericht positives unterstellt? das geschieht allerdings nur an eins, zwei stellen……
Herr Vosgerau es überrascht mich, dann doch dass sie ein anderes Urteil erhofft hatten bei all diesen geklüngelten möchtegern Richtern!
Dieses Gericht hat nichts aber auch gar nichts mehr mit einem Unabhängigen Gericht zu tun! Es ist zu einem faschistoiden Machterhaltungskonstrukt verkommen! Ich kann nur hoffen dass in den nächsten Jahren all diese Möchtegern Richter zur Verantwortung gezogen werden!
Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing, das war schon immer so im preußischen Obrigkeitsstaat, der weiter gepflegt wurde über das 3. Reich, die DDR und heute ebenso, weil es alter Tradition entspricht und nur hie und da mal zur Ablenkung dienen soll, wenn man belangloses beanstandet.
…..das stimmt nicht ganz: damals waren selbst könige freisassen – femerichter – und es wurden könige auch schon von femegerichten verurteilt und der urteilsspruch wurde auch vollzogen!
Bei der „Täuschung“ in „Enttäuschung“ gehe ich mit. Die Entscheidung ist ein Betrug am Wähler.
Selten hat ein Gericht seine Funktion im System besser dokumentiert.
Schon der Fakt, bis in die Mitte der Legislaturperiode mit der Entscheidung zu brauchen sowie der hanebüchene Umstand, eine möglichst kleine Zahl an betroffenen Wahlkreisen zu willküren, egal was z.B. der Bundeswahlleiter oder der Berliner Verfassungsgerichtshof zur Sache zu sagen hatten, zeigen, um was es geht. Dummstellen ist es nicht, wenn man dem Interesse der Regierung willfährt.
Die Behandlung des AfD-Antrages setzt dem noch die Krone auf.
Oder: Das Urteil zur Berlinwahl ist eine weitere Ent-Täuschung.
…..über richter nichts reden, wenn es nicht gut oder sehr gut ist! daher habe ich auch sehr schnell den gebrauch der verfassungsbeschwerde aufgegeben und meine tochter ist überhaupt nicht in den genuß gekommen mit dem deutschen richterbund die weisungsabhängigkeit der deutschen justiz zu beklagen!
all the best from cambridge/mass.!
Bekanntlich hakt eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aus. Vor allem dann nicht, wenn deutsche Politiker mit Vertreter des höchsten deutschen Gerichtes essen gehen und sie es sich dabei noch gut gehen lassen. Das jetzt gefällt Urteil des BVerfG zeigt exemplarisch, dass das höchste deutsche Gericht unfähig ist, dem Beispiel des Verfassungsgerichtshofes Berlin zu folgen, da es sich sonst mit dem ein oder anderen Politiker verscherzt hätte. Eine komplette Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin hätte nicht nur die politische Landkarte maßgeblich verändert, sondern auch dem Ampelspuk ein für alle Mal ein Ende gesetzt.
Das Verfassungsgericht stellt sich nur oberflächlich dumm.
In Wahrheit zeigt es den Mittelfinger und hat genau so geurteilt, dass man sich die Wiederholung auch sparen kann.
Judikative unter einer Decke mit der Exekutive, im Effekt auch mit der Legislative!
In Anlehnung an die geniale Sendereihe „Der Rechtsstaat“ im Kontrafunk, werter Herr Vosgerau:
Es gibt viel zu tun. Verdammt viel.
Was in diesem Land an Fehlentwicklungen abgeht, passt auf keine gedehnte Kuhhaut mehr.
Ihren Ausführungen widme ich weiterhin sehr(!) gerne meine Aufmerksamkeit.
Darauf können Sie lange hoffen. Das geschieht erst, wenn sich auch Frösche bereiterklären, den Teich trockenzulegen ;-).
Zuerst einmal mein wiederholter Dank für den Fleiß und die Beharrlichkeit an das Team Tichy und die Mitarbeiter, die die Grundlage für diese Beschwerden gelegt haben.
Auf der anderen Seite bin ich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes enttäuscht, deren Entscheidung ich für zu spät und nicht sachgerecht halte. Die Grundregeln der Wahlen werden entwertet. Das heißt, in Zukunft können die Stimmen bei Abgabe anonym gezählt werden, es können seit der ersten abgegebenen Stimme Hochrechnungen veröffentlicht werden. Das Prinzip der Auszählung erst nach Abgabe aller Stimmen wurde gebrochen, eine begrenzte Wiederholung der Wahl widerspricht dem grundlegend.
Einen Geschmack hat es natürlich, wenn die beiden berliner linken Direktkandidaten nicht angetastet werden, es könnte eine Presche in die sich so nennenden demokratischen Parteien schlagen.
Gut, daß im Artikel angesprochen wird, daß das Bundesverfassungsgericht selbst entscheidet, ob es eine Klage annimmt. Inzwischen gibt es Berichte von speziell organisierten Klagen, mit denen die Politik in bestimmte Richtungen getrieben wird.
Wie können Richter, die für ihr Amt von politischen Parteien vorgeschlagen werden über die Gültigkeit von Wahlen entscheiden, wenn es nicht eindeutig um formale Regeln geht?
Mit diesem Urteil haben sie entscheidend die Diskussion über ihre Vertrauenswürdigkeit befeuert. Sollten diese Richter demzufolge nur durch die Bürger gewählt werden können?
Ich sehe hier weder Gewaltenteilung noch Rechtsstaat. Aber so lange die Mehrheit der dummen Deutschen das mitmacht, dann bleibt es halt bei diesem Mafia-Staat.
Es war zu erwarten, und es ist eines der Schand-Urteile des BVerfG. Auch die Reaktion des BVerfG auf meine Beschwerde in dieser Angelegenheit spricht Bände über den Zustand des höchsten deutschen Gerichts und damit über die Spitze des Eisbergs der deutschen Justiz. Gewaltenteilung adé. Danke an TE für die Arbeit in dieser Sache. Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie dazu bringen, immer verquerer zu argumentieren und die Sachlage zu verdrehen sowie immer dreister zu lügen.
Wen wundert es noch, dass das Vertrauen der Deutschen in die Rechtsstaatlichkeit von einem Tiefpunkt zum nächsten immer weiter abnimmt.
Wie sagte bereits Maurice de Talleyrand (1754 – 1838) :
Die Justiz ist eine Hure der Politik.
Der kannte offensichtlich schon im 19ten Jahrhundert das habarthisierte BVerfG von Täuschland !
Die Klagen von unbequemen Parteien hintertreiben und bei sachgleichen Klagen anderer Parteien über klare Wahlfälschung urteilen- wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass ein oberstes Gericht parteiisch ist……..
Finde den Fehler (fett hervorgehoben)in der grundsätzlichen Anlage des Bundesgrundgesetzgerichtes
Art.94 GG
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
Man darf also festhalten: Die „Mehrheitsparteien“ dieses sog.“Parlament“ entscheidet über den Einspruch des „Bundeswahlleiters“, der sich ja gegen die Zusammensetzung des Parlamentes als Folge der „Wahl“ richtet, vernöge Wahleinspruchsbescheid.
Über die gegen den „Wahleinspruchsbescheid“ eröffnete „Wahlprüfungsbeschwerde“ zum Karlsruher „Bundesverfassungsgericht“ (seit 74 Jahren ohne Verfassung) entscheiden dann „Richter“, die wiederum durch die „Mehrheitsparteien“, die regelmässig als „Mehrheitsparteien“ naturgemäß keinerlei Interesse am Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde haben, gem.Art.94 Abs.1 S.2 des von durch die westalliierten, Hohen Kommissare bestimmten, sog.“Parlamenatrischen Räten“ auf Besatzungsbefehl ausgearbeiteten, westalliierten Grundgesetzes für die „Bundesrepublik Deutschland“, das von denselben, „Parlemantarischen Räten“ im Bonner Museum König, ebenfalls auf Besatzungsbefehl, „verabschiedet“ wurde, „gewählt“ wurden.
Eine Blaupause der „in-sich-Kontrolle“, die vom Genossen Stalin nicht besser hätte erdacht werden können. Oder, um einen Protagonisten der französischen Fernsehserie „Die Elsässer“ zu zitieren:“Die Farce eines Tribunals“.
Die Frage stellt sich:
„Quis cusodiet ipsos custodes ?“ [„Wer bewacht die Wächter selbst?“]
Zwar „entschied“ hier der 2.Senat, aber die Handschrift des Merkel Lakaien Harbarth (vgl. das Schicksal der Wahlprüfungsbeschwerde der „AfD“-Fraktion), der auf der offiziellen Seite des „Bundesverfassungsgerichts“ zwar als „Professor“ firmiert, aber wie so viele Polit-Karrieristen selbigen Titels nie habilitiert hat (was wohl bereits genügend über Harbarths charakterliche Artung aussagt) und zu seinem Titel als „Honorarprofessor“ unter zumindest zwiefelhaften Umständen kam, als dem Karlsruher Schattenherrscher ist unverkennnar.
Genau deswegen sitzt er ja auch dort – Harbarth ist das , was eigentlich dieses „Gericht“ nach eigenem Bekunden nie sein wollte: Merkels politische „Superrevisionsinstanz“.
Doch hat die zusehends niederklassige Besetzung dieses „Verfassungsgerichts“ als Folge des tiefen Verfalls des Niveaus des Personals der Parteien auch durchaus eine aufklärerische Wirkung: Jahrzehntelang ein subtiler und effektiver Bewahrer des einzementierten, bundesdeutschen Parteien-„Staates“ -und auf diese Weise gewissermaßen der „legitimacy lender of last resort“- führt die nun kaum mehr kaschierte und im juristischen Sinne zusehends primitivere Gefälligkeitsjustiz dieses „Verfassungsgerichtes“ dazu, daß es sich in der Öffentlichkeit als das demaskiert, was es tatsächlich ist: Der Gralshüter einer korrupten Parteienkleptokratie und von deren Profiteuren und pekuniären Fressatelitten.
Insofern trifft es die vom Verfasser angesprochene Dummheit eine Konnotation der formalisierten und gekaperten Institution „Verfassungsgericht“, das bis heute in Ermangelung der von Art.146 GG verheißenen Verfassung nie ein Verfassungsgericht gewesen ist,
Nun sind viele Richter des Bundesverfassungsgerichts, vielleicht alle, kürzlich wegen Verbrechens gegen die Menschheit angezeigt worden.
Eine Straftat, die nicht verjährt.
Vielleicht werden wir diese Richter bald in Den Haag sehen, wie sie den Weg Slobodan Milosevics nachgehen….
Nur Geduld!
Den Haag ist von der „Qualität“ der Rechtsprechung, insbesondere seiner „Unabhängigkeit“ keinen Deut besser als das BVerfG….
Der Überschrift…
„Das Urteil zur Berlinwahl ist eine Enttäuschung“
….muß Ich energisch widersprechen.
Es bestätigt nur die schon lange gehegte Vermutung, daß wir in einer Bananenrepublik leben.
Das BVerfG ist tief im Altparteienkartell verankert, mehr als dieses kleine DuDu war nicht zu erwarten. Ist aber vielleicht auch gut, denn die AfD ist erst bei 23%. Bei Neuwahlen hätte sich nur eine weitere dieser unseligen Altparteienkoalitionen ergeben, die sich um Klima, Versorgungssuchende und Gaza bemühen, aber das eigene Land – und insbesondere seine Bürger – verachten.
Dieser Staat delegitimiert sich fortwährend selbst. Und der Plebs schaut dumm glotzend dabei zu.
Keine Enttäuschung mehr. Nach dem Klimaurteil mit Relativierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist das BVerfG „unten durch“. Außerdem sind die Verfassungshüter durch politische Besetzungstricks, EU-Dominanz, goldenes Klimakalb und Islam entwertet. Hahnebüchene Beschlüsse und schwach begründete Urteile – langweilig wie Politmagazine von ARD und ZDF. Die Musik spielt derweil bei der AfD.
Es ist eine Enttäuschung und es ist folgerichtig die Entscheidung von Weicheiern und Warmduschern. Wahrscheinlich auch die Entscheidung kinderloser Mollusken. Wen wundert es ? Gepamperte Wesen, keine Staatsdiener und keine Beamten. Vergleichbar dem Öffentlich- Rechtlichen Rundfunk. Das erledigt sich von allein. Solche Dekadenz überholt sich und stirbt aus. Auf sie wartet ein Urteil, das Urteil des Schöpfers, das Urteil der Nachwelt und das Urteil der Militärgerichte (wenn man den Legenden Glauben schenken darf).
Diese Institution in Karlsruhe mit den teilweise auf dubiose Art und Weise eingesetzten Richtern ist kein Verfassungsgericht. Das ist meiner Meinung nach eine Grundgesetzabschaffungsinstitution.
Nach meiner Meinung hat das ganze 2 Jahre gedauert, damit man sich sicher sein konnte, das mit diesem Urteil zu dieser Nachwahl es politisch keine Auswirkungen gibt ! Es ist mal wieder die perfekte Volksverdummung von ganz oben ! Am besten man lässt das alles wie es ist und wartet auf die nächste Bundestagswahl !
Ich will nicht wiederholen, was ich mehrfach ausgeführt habe.
Daher nur kurz: Es kann nicht, 2 Jahre nach der Wahl eine (teilweise ) Widerholung der Wahl in nur einem Bundesland stattfinden. Die Wähler kennen das Ergebnis in den anderen Bundesländern.
Wie werden die Wähler in Berlin wohl abstimmen?
Die teilweise Wiederholung der Wahl im Land Berlin ist eine Farce. Es geht nicht um die Sitzverteilung, es geht um etwas Grundsätzliches.
Die Wahlen in allen Bundesländern gehörn wiederholt. Es gibt keine Heilung durch (teilweise) Nachwahl in nur einem Bundesland.
Witzigerweise wären die Wahlen in allen Bundesländern auch die Neuwahlen gegen die Ampel, die gefordert werden.
Ich habe noch kein Argument gelesen, daß die Wiederholung der Wahl in allen Bundesländern unzulässig wäre. Die (teilweise) Wiederholung der Wahl in nur einem Bundesland ist denknotwendig Unfug.
Wo sind die renommierten Staatsrechtler?
Warum befaßt sich niemand von ihnen mit dieser Frage?
Gerne höre ich eine Replik auf meine bescheidene Sichtweise.
Es sind so oder so Neuwahlen fällig! Fast niemand vertraut noch dieser Regierung, die das Land nach und nach in Schutt und Asche legt. Die Ampel hat verspielt, also lasst uns wählen!
Also das ist die Reaktion unseres Rechtsstaats auf eine veritable Wahlfälschung: erst so lange verschleppen, dass es nichts mehr ausmacht und dann so entscheiden, dass es am Ergebnis nichts ändert. Unwürdig!
Meinen Dank aber noch mal an Tichys Einblick: ohne diese akribische Recherche wäre die Wahlfälschung gar nicht ans Tageslicht gekommen!
Diese Entscheidung und die (fast) zeitgleiche Bekanntmachung der Ablehnung des identischen AfD-Antrags könnte kaum deutlicher zeigen, dass das BVG nicht mehr die heherne, politisch neutrale und ehrenwerte Institution ist, die es einmal war.
Nein, das BVG hat sich offensichtlich zu einem parteipolitischen Machtinstrument korrumpieren lassen, das nur die Interessen der Globalisten und von ihnen „bevorzugten“ linksgrünen derzeitigen Machthaber durchsetzt. Auch die positive Entscheidung des CDU-Antrags zeigt dies deutlich, da sich das Machtgefüge im Bundestag bis zur nächsten offiziellen Wahl dadurch kaum ändern wird.
Ich wette (hab’s selber nicht recherchiert), auch wenn die CDU alle betroffenen Bezirke gewinnt, bleibt die BT-Mehrheit der Ampel. Ich würde sogar darauf wetten, dass die Bezirke genau nach diesen Kriterien ausgesucht wurden.
Honi soit …
Habe ich etwas anderes erwartet nach all den Beweisen grandioser Rechtskompetenz der letzten Jahre? Nein, natürlich nicht. Was kann aus Karlsruhe Gutes kommen?
Wie ich vor einiger Zeit schon prophezeit hatte, es müssen die Richtigen klagen. Aktuell wieder das Beispiel der AFD-Normen-Kontroll-Antrag gegen den Haushalt 2023. Kein CDU-Abgeordneter hat dafür gestimmt. Es stinkt aus allen Ecken. Die Gewaltenteilung ist dahin. Natürlich wurde im Vorfeld erheblich „gemauschelt“, sodass die eigentliche Klage „Makulatur“ war. Diese Wahlwiederholung braucht kein Mensch.
Warum schaffen wir das ganze nicht ab? Es spielt so oder so keine Rolle, was das Volk gern hätte zb: die richtige Grenzen oder keinen Krieg usw.
Es ist nicht nur enttäuschend, das wäre die freundliche Formulierung.
Das im Grunde das BVerfG im Urteil die Regelung des Gesetzgebers bei Bundestagswahlen bestätigt, und sogar noch bestärkt, dass das neugewählte Parlament mit seinen neuen Mandatsträger auch weiterhin „Erstprüfer“ auf Wahlunstimmigkeiten bleibt, ist ein Unding, und hätte so nicht das Gericht passieren dürfen.
Man kann doch nicht den Bevorteilten einer möglicher Wahlbeeinflussung zum Begutachter ernennen, wenn es um den Umfang der Wahlbeeinflussung geht.
Wenn dann das BVerfG in seiner Begründung im Kern dann diesen Begünstigten/Prüfer maximal in seiner Sorgfalt rüffelt, und dann hier und da sagt, kann man sich denken, was dies in Zukunft in der Praxis bedeuten kann.
Ich danke TE, und all den anderen Freiwilligen, die sich sehr viel Mühe gegeben haben, bei der Wahlnachbetrachtung und Prüfung, für ihren Einsatz, aber auf Bundesebene, seit ihr auch weiterhin nicht das entscheidende Glied in der Prüfung, das bleibt das Parlament, der Bundestag.