Das EuGH-Urteil C-157/15 und seine „kreative“ Umsetzung in Deutschland
Am 31.05.2016 – rund 9 Monate nach Grenzöffnung und dem Einströmen von über 1,5 Millionen Menschen aus Arabien und Nordafrika nach Mitteleuropa – empfahl die EU-Generalanwältin in ihrem Schlussantrag zum Vorabentscheidungsverfahren C-157/15 dem Gerichtshof wie folgt zu antworten:
„Wird einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen, so liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG vor, wenn dieses Verbot sich auf eine allgemeine Betriebsregelung zur Untersagung sichtbarer politischer, philosophischer und religiöser Zeichen am Arbeitsplatz stützt und nicht auf Stereotypen oder Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren bestimmten Religionen oder gegenüber religiösen Überzeugungen im Allgemeinen beruht. Das besagte Verbot kann jedoch eine mittelbare Diskriminierung wegen der Religion gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie darstellen.
2) Eine solche Diskriminierung kann gerechtfertigt sein, um eine vom Arbeitgeber im jeweiligen Betrieb verfolgte Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen, sofern dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu berücksichtigen:
- die Größe und Auffälligkeit des religiösen Zeichens,
- die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin,
- der Kontext, in dem sie diese Tätigkeit auszuüben hat, sowie
- die nationale Identität des jeweiligen Mitgliedstaats.“
Der EuGH hörte vor der Verkündung des Urteils Vertreter des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Belgiens sowie der EU-Kommission. Vermutlich verzichtete man auf einen deutschen Vertreter, da es ja die Feststellung in einer Regierungserklärung von 2006 gab: „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas“…
Nicht zu vergessen: Zwischen dem Eingang der Anfrage zum Vorabentscheid und dem Urteil vom 14.03.2017 lagen die Attentate Bataclan Paris, Strandpromenade Nizza, Flughafen Brüssel und Weihnachtsmarkt Berlin.
Der EuGH entschied, dass die Neutralitätsregel des Arbeitgebers der belgischen Muslima greift und sie deshalb den Hidjab während der Arbeitszeit nicht tragen darf. Er stellte die unternehmerische Freiheit über die der Religionsfreiheit.
Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern konnten jetzt eine Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten:
„Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“.
Die Brisanz dieses Urteils lag für Deutschland nicht im Tragen sichtbarer Zeichen (Kopftuch, Tschador, Salafistenkleidung) sondern im Verbot von Riten, wie Beten und Fasten.
In allen EU-Ländern, außer Deutschland und dem Vereinigte Königreich, ist es bisher schon immer Sache des Arbeitgebers, zu erlauben, ob während der Arbeitszeit gebetet oder gefastet wird. Nur in Deutschland gibt es eine ausführliche Rechtsprechung, die nach BGB § 616 dem Arbeitgeber auferlegt, die Minderleistung im Fasten zu tolerieren (und zu bezahlen) sowie das Gebet zu erlauben (Leistungshindernisse mit Anspruch auf bezahlte Freistellung).
Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %.
Allein bei Zahlung des Mindestlohns sind das (einschließlich der Abgaben des Unternehmens) schon fast 4.000 € im Jahr, die ein religiöser Muslim mehr kosten kann, im Vergleich mit einem nicht-muslimischen Arbeitnehmer. Jene, die das wissen, sind bei der Einstellung von religiösen Muslimen zurückhaltend.
Als das Urteil am 14.03.2017 verkündet wurde, passierte in Deutschland folgendes: Die Chefin der Anti-Diskriminierungsstelle der Bundesregierung, Frau Lüders, lieferte den einzigen amtlichen Kommentar zum EuGH-Urteil. 150 Worte der Ablehung waren die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zum EuGH-Urteil, das auch in Deutschland geltendes Recht ist.
Im Duktus einer ostelbischen Gutsbesitzerin von 1850 mokierte sich die politische Beamtin, deren Dienststelle in einem, von der SPD geführten Ministerium angesiedelt ist:
„Zukünftig kann sich jede Arztpraxis, jede Eisdiele oder jeder Großbetrieb für weltanschaulich neutral erklären – und damit de facto Frauen mit Kopftuch ausschließen … Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber begreifen, dass sich hinter dem Gedanken der „weltanschaulichen Neutralität“ im Klartext der Ausschluss einer ganzen Gruppe verbirgt. Das aber kann und darf nicht im Interesse einer vorausschauenden und inklusiven Personalauswahl sein!“
Der EuGH verkündete das Urteil am 14. MÄRZ 2017. Zur Gleichschaltung der deutschen Medien erfolgte die obige Stellungnahme von Frau Lüders bereits am 18. FEBRUAR 2017, also 25 Tage vor der Veröffentlichung, so dass genügend Zeit verblieb, das deutsche Medienecho zu orchestrieren. Offenbar hatte sie vergessen, das Datum auf den 14.03.2017 zu ändern und stellte das Original ins Netz – oder wollte sie eine subtile Message senden?
Es gab – wen wundert’s – am 14.03.2017 nur zwei unterschiedliche Varianten der Aufmacher in den deutschen Massenmedien, was Sie bei Google schnell nachprüfen können.
- • Mitteilungen der empörten Islamverbände (Diskriminierung!), eine dpa-Meldung.
Das Handelsblatt z. B. vertrat die Interessen der Islamverbände, nicht der Unternehmen.• Bekundungen lininentreuer Unternehmen, wie die von Kaufland: „Wir respektieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren unterschiedliche Kulturen, Religionen sowie die damit verbundenen Traditionen. Für uns ist es daher selbstverständlich, dass unsere muslimischen Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen.“
Andere Kommentare gab es – wie weiland in der DDR bei ähnlichen Akklamationen – nicht.
Jetzt wird verständlich, weshalb deutsche Behörden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände und Medien nicht über die dramatischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Integration von fast 6 Millionen Muslimen informierten. Wenn sie auf deren Webseiten nach dem Urteil suchen, finden Sie – nichts. Dieses Urteil gilt auch in Deutschland, aber man informierte nicht und dachte vermutlich darüber nach, es zu unterlaufen. Was jetzt passierte.
Am 27.03.2018 hat nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg ein Urteil in ähnlicher Sache, aber mit anderem Ergebnis gefällt (Az. 8 Ca 6967/14).
Die Legal Tribune online meldete
„Einer Vorlage an den EuGH ging man bewusst aus dem Weg, indem man sich ein Hintertürchen offen hielt: Auch wenn europarechtlich betrachtet keine Diskriminierung vorliege, so das LAG, verstoße die Weisung dennoch gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit, die trotz der EuGH-Rechtsprechung Geltung behalte.
Schließlich gehe es nicht um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht, sondern von § 106 Gewerbeordnung (GewO), der dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht einräumt …
So befand man schlussendlich die Weisung für rechtswidrig und bestätigte die Nachzahlung der zwischenzeitlich angefallenen Vergütung.“
Ob man mit diesen Tricks aber die Beschäftigungsquote von religiösen Muslimen aus den unterentwickeltsten Ländern ab sofort in die Höhe treiben kann, bleibt abzuwarten.
Schauen wir uns die Historie „Arbeit – Sozialhilfe“ bei den Flüchtlingen aus den 8 islamischen Herkunftsländern (Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Nigeria) an:
Da kann man sich sehr gut vorstellen, wie die Tabelle fortgesetzt wird.
Man wird sehen, ob die Drogeriekette das Urteil vor das Bundesarbeitsgericht bringt oder ob es andere LAG gibt, die anders urteilen. Sichtbar wird wieder die Zerissenheit bei der Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört.
Die EU-Generalanwältin hatte 2016 im Schlussantrag festgestellt:
„Letztlich stehen die Rechtsprobleme rund um das islamische Kopftuch stellvertretend für die grundlegendere Frage, wie viel Anderssein und Vielfalt eine offene und pluralistische europäische Gesellschaft in ihrer Mitte dulden muss und wie viel Anpassung sie umgekehrt von bestimmten Minderheiten verlangen darf.“
Rainer M. Wolski veröffentlichte 2017 das Buch bei Amazon:
@PittArm:
Wobei Sie vergessen haben (oder nicht bedachten), dass die gesamte technisch-industrielle Entwicklung Europas (und nur von dort ging sie aus) vor allem der christlichen Arbeitsethik und der Entmythologisierung bzw. „Entzauberung“ der Welt durch den griechisch-jüdischen Schöpfungsglauben zu verdanken ist.
Der Idee nämlich, dass die Welt nicht von Geistern und magischen Kräften beherrsch ist, sondern rationalen (d.i. von einer außerweltlichen Vernunft „geschaffenen“) Naturgesetzen folgt. Dazu Max Planck: »Was wir
aber nun als das allergrößte Wunder ansehen müssen, ist die Tatsache, daß die sachgemäßeste Formulierung [der Naturgesetze] bei jedem Unbefangenen den Eindruck erweckt, als ob die Natur von einem vernünftigen, zweckbewußten Willen regiert würde.« [aus Plancks Vortrag „Religion und Naturwissenschaft“].
Wenn Sie nicht wissen – oder nicht glauben, welche Schlüsselrolle dem Christentum bei der außergewöhnlichen Entwicklung der westlichen Welt (und von dort ausgehend überall) zukommt, lesen Sie Max Weber und Friedrich Dessauer.
Oder auch nochmal Max Planck: »Es ist der stetig fortgesetzte, nie erlahmende Kampf gegen Skeptizismus und gegen
Dogmatismus, gegen Unglaube und gegen Aberglaube, den Religion und Naturwissenschaft gemeinsam führen, und das richtungweisende Losungswort in diesem Kampf
lautet von jeher und in alle Zukunft: Hin zu Gott!« [ebd.]
Habe kurz vorher den Artikel zum Untergang des Römischen Reichs gelesen, den die TAZ dann nicht veröffentlicht hat: Bei uns braucht es dazu keine Fremden. Es reichen die in alle
wesentlichen Berufe eingewanderten Grünen.
Die EU-Anwältin hat es trotzdem auf den Punkt gebracht. Und dieses „wieviel Anpassung dürfen wir verlangen“ sollte überall dringlich gefragt werden, solange wir noch nicht die Minderheit sind.
Ich frage mich übrigens, warum lese ich nie einen Kommentar eines gläubigen Moslems?
„Warum lese ich nie einen Kommentar eines gläubigen Moslems?“ Die lesen vermutlich lieber den Koran.
Warum sollen die kommentieren?
Für sie läuft doch alles in die richtige Richtung…
Das Leben mit Ultraorthodoxen in einer „liberalen“ Gesellschaft ist eben schwierig. Religionen sind letztlich aberwitzige Aberglauben (meine Meinung). Wenn Menschen nicht bereit sind, für ein geregeltes Einkommen zumindest zeitweise auf das rücksichtslose Ausleben dieser Aberglauben zu verzichten, dann haben sie Pech gehabt. Wie soll bspw. ein Schichtbetrieb einen orthodoxen Juden (Sabbat) oder Muslim (Freitagsgebet, Ramadan) eigentlich integrieren, wenn ständig Sonderlocken gefahren werden? Warum diskutieren wir hier eigentlich? Damit Frauen einen aberwitzigen Brauch leben können, ihr Haar bedecken zu müssen? Weil man pünktlich zu einem nachweislich nicht existenten Wesen sprechen muss? Uns fehlt ein gesundes Selbstvertrauen gegen Orthodoxe jedweder Coleur aufzubegehren.
Im prinzip haben Sie ja recht.Ich finde religion ,egal welche ,als ueberfluessig und oft gefæhrlich.Allerdings wehre ich mich dagegen juedische ,christliche und islamische varianten in einen topf zu werfen.Den christen hat die geschichte die meisten giftzæhne gezogen.Der mosaische glaube kennt kein missionieren und ist deshalb weitgehend friedlich.-Bleibt die mittelalterliche ideologie des Islam,als religion getarnt.Intolerant,gewaltbereit ,verdummend,-nachweislich laut Koran.
Stimmt. Die Sonderregelungen für Gebetszeiten und Fasten sind auch nicht gerade förderlich für’s Betriebsklima. Immerhin müssen dann andere die Minderleistung der Gläubigen auffangen. Als Freiberufler verzichte ich dann lieber auf solche Angestellte – solange dies im Merkelland noch erlaubt ist.
s.o.
Erinnert mich an den uralten Witz beim Komiss: Sonntag morgen Kompanie antreten! Die Katholischen nach links, raustreten! Die Evangelischen nach rechts, raustreten! Und Abmarsch zum jeweiligen Gottesdienst. Die noch in der Mitte Stehenden: Abmarsch in die Kantine zum Kartoffelschälen!
Auf ihr Ungläubigen, ihr Kartofflarun, merkt ihr immer noch nix?
Als Unternehmer sehe ich mich keinesfalls einer „inklusiven Personalauswahl“ verpflichtet, eher einer intelligenten. Dieses Prinzip führt dazu, dass ich keine Menschen beschäftige, die glauben, ihren Glauben am Arbeitsplatz heraushängen lassen zu müssen. Das kann unmöglich der Produktivitätssteigerung dienen.
Mich verwundert das Stillhalten der Arbeitgeberverbände, die sonst jeden produktiven Makel in Heller und Pfennig umrechnen und umgehend in die Öffentlichkeit zerren. Und bei diesem Thema hört man schallend lautes Schweigen…………
Man darf ja getrost darauf hinweisen, dass die während der Arbeitszeit nicht betenden doch wohl durch ihre Produktivität die Minderleistung der Bücklinge wettmachen müssen! Und wo bleibt da dann der Gleichheitsgrundsatz???
Oder andersherum: diese „Freiheiten“ diskriminieren doch jeden davon freien Mitarbeiter?
Rauchen ohne Pausen zu stempeln, Betstunden, das rumeiern zur Fastenzeit – wieviel Freiraum bleibt mir da eigentlich zum Faulenzen? Wehe mich erwischt einer, wie ich fünf Minuten die Augen zumache.
Dafür gibt’s keine Religion.
Was nicht berücksichtigt wird:
Das islamische Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern eine religiöse Praxis. Es ist gegenüber anderen Menschen praktizierte Religion am Arbeitsplatz, in der Schule, im Gericht und auf der Straße. Es zielt auf das (unterstellte) Verhalten und die Reaktionen anderer Menschen. Damit gehört es in eine andere Kategorie als ein Zeichen, das jemand als Symbol für die Religion trägt, der er angehört.
Wenn eine Gleichbehandlung erfolgen soll, dann doch bitteschön so, wie es Muslimische Arbeitgeber mit ihren eigenen Glaubensbrüdern machen. Frauen werden entweder gar nicht beschäftigt, weil sie hinter den Herd gehören oder sie werden wie ihre männlichen Kollegen schlicht schlecht bezahlt und ausgebeutet.
Naja, meinen Sie wirklich, mit den muslimischen Männern als Angestellten wären Sie besser dran? Die tragen zwar kein Kopftuch, aber fasten und beten müssen die auch.
Herr Habeck hat gerade angeraten, „Flüchtlinge“ einzubürgern, die den Beruf Pfleger annehmen. Es geht also so weiter im Land der unbedachten Möglichkeiten. Ich hatte, auch beruflich, eine Menge mit religiösen Menschen dieser Richtung zu tun. Es gibt die Guten, aber es hält sich eben die Waage 50:50. Wenn man eine Pralinenschachtel öffnet und nur 1% davon giftig ist, wird man sie nicht anrühren, erst recht nicht, wenn man Koran und Hadith gelesen hat, was jedem ans Herz gelegt sei. Wer Faschismus bekämpfen will, hält sich nicht nur mit Rechteb und stalinistischen Linken im eigenen Land auf, sondern kennt den Koran und alle anderen Nebenstraßen dieser Ideologie. Denn zwischen alle diese passt kein Blatt.
Die viel beschworene Vielfalt degeneriert zu einem Neben-sich-und-anderen-leben. Es passt nicht zusammen, was seit 1400 Jahren nicht zusammenpasste. Der Koran ist derselbe wie damals. Wir haben nur Glück, dass viele Gläubige sich die guten Suren suchen, keine Moscheen besuchen oder gleich gar nicht wirklich gläubig sind gemäß der Doktrin. Das nennt man dann Euroislam.
Ein Kniefall vor dieser Ideologie ist der Tod Europas. Zweimal versuchten sie es schon, zweimal verhinderte Europa die Landnahme, auch mithilfe der viel gescholtenen Kreuzzüge. Nun sind wir beim dritten Versuch und was daraus wird, wird man sehen. Ich zumindest lehne jede Behandlung durch augenscheinliche Muslime im Krankheitsfall ab. Ich möchtr es ganz einfach nicht darauf ankommen lassen, ob sie den Koran 1:1 an mir Christin umsetzen oder nicht, und das hat nichts damit zu tun, ob ich andere Ethnien willkommen heiße oder nicht. Es hat NUR mit dieser Ideologie zu tun, die in Europa nach wie vor m.M.n. ein gefährlicher Fremdkörper ist.
Immer wieder das gleiche Lied. Die deutsche Administration legt Rechtsvorschriften jeglicher Gesetzbücher oder Verwaltungsvorschriften im Sinne des Schutzes des Rechtsverständnisses der Muslime und muslimischen Migranten aus. Egal ob Grundgesetz, Dublinregeln oder eben EuGh-Urteile. Unter dem Mäntelchen der Religionsfreiheit wird der Übergang vom Rechtsstaat zum Schariastaat executiert. Auch die Unternehmen scheinen diese Entwicklung akzeptiert zu haben und antizipieren entsprechend angepasstes Verhalten.
2011 war die Anzahl der muslimischen erwerbsfähigen Leistungsbezieher fast doppelt so hoch wie die sozialversicherten Beschäftigten. 2017 war die Menge der Leistungsbezieher schon mehr als dreimal so hoch.
Gleich qualifizierte Mitbewerber wie Mohamed, Ali, Hasan, Murat, Aaliyah, Ayana, Fatima usw. haben zudem geringere Chancen Arbeitsplätze zu bekommen, als ihre deutschen Konkurrenten, weil der Arbeitgeber nicht weiß, ob er nach der Einstellung, die Kantine neu bestücken, den Speiseplan ändern, einen Gebetsraum einrichten und selbstverständlich die Gebetszeit entlohnen muss, oder die Kopftuchdebatte in seinem Betrieb wieder losgetreten wird. Der Arbeitgeber will, dass in seinem Betrieb optimal gearbeitet wird und nicht kulturelle Unterschiede ausgetragen werden.
Als vor Hunderten Jahren Muslime Christen begegneten, haben Muslime über Astronomie, Mathematik und Medizin gesprochen. Heute, im modernen Europa streiten sich Muslime, ob Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen sollen, ob Frauen in der Öffentlichkeit lachen dürfen, ob Männer Frauen die Hand reichen, oder Kindergartenkinder Kopftuch tragen sollen usw.
Was für ein Rückschritt! Und diese Kultur will eine Minderheit der Mehrheitsgesellschaft aufbürden, wundert sich jedoch, dass sie Integrationsprobleme mit dem Land hat, dass sie freundlich aufgenommen hat.
Die EU-Generalanwältin stellt in ihrem Schlussantrag fest, dass die politische Suche nach einem „Fließgleichgewicht“ zwischen Selbst- und Fremdbestimmung für ein friedliches Zusammenleben relevant ist.
Der Kanzlerinnenduktus „Wir schaffen das“ fordert zur Suche auf. – Warum auch nicht? Schließlich hat Sie Richtlinienkompetenz! Ausserdem sollte Sie als Physikerin das „Körper-in-Körper-Raumproblem“ mit seiner abstrakten Lösung kennen.
Wer allerdings dem Volk dient, sollte eine praktische Lösung liefern!
Mein Gott, Leser, mosert nicht nur. Tretet in einwanderungskritische Parteien ein, unterzeichnet die Erklärung 2018. Und geht auf Demos! Bei der letzten Hamburger Merkel-weg-Demo waren immer noch nur 200 bis 300 Menschen, von ca. 2 Mio. die in Hamburg wohnen! Ist den anderen Hamburgern das Land völlig egal?!
Ich bin schon etwas älter und kann nicht mehr stundenlang stehen wenn die Antifa den Weg blockiert oder auch nicht schnell laufen wenn mit Steinen oder Flaschen geworfen wird oder jemand ein Messer zückt. Ich glaube der Point of no return würde bei der letzten Wahl überschritten, ich werde dieses Land nicht mehr verlassen, aber meiner Tochter ebne ich finanziell den Weg.
Jegliche Vorrechte für Religionseiferer sollten abgeschafft werden. Die Religionsfreiheit kann im rein privaten Umfeld und ohne jegliche monetäre Ausstattung seitens des Steuerzahlers so weit gelebt werden, wie sie nicht in die Rechte anderer Menschen eingreift wie bei Moscheebauten oder Massenversammlungen auf der Straße für das übliche Gebet.
Dann wird kein Ungläubiger z. B. in Sachen Arbeitszeit benachteiligt und diese Endlosdiskussionen mit unseren goldigen Dauerbenachteiligten wären überflüssig. Und wem das nicht passt, der kann ja dann gehen.
Ich sollte 2016 nach einem Rippenserienbruch eine Physiotherapie antreten, am Tresen so ein Kopftuchschlumpf, der mich in brüchigem Deutsch aufzuklären versuchte, daß die Verschreibung so nicht ginge, sondern krickelte mir mühselig „Atemterpie“ auf einen Zettel, so ein Rezept sollte mein Arzt ausstellen (,der wie ich nur den Kopf drüber schütteln konnte).
Ich habe mich friedlich getrollt, liegt es am Kopftuch, daß Hirne überhitzen und Blasen im Hirn verursachen? Eigentlich hätte mich das Kopftuch nicht gestört, aber mir von einem des Deutschen Unmächtigen Mädel (Türkin, dem Namensschild nach) fachlichen Bullshit im hochnäsigen Ton vortragen zu lassen, ging für meinen Geschmack zu weit.
Da steckt viel zu Erörtendes drin, will da nicht vom Hundertsten ins Tausendste gehen. Aber wenn Kaufland oder die Physiotherapeutin meinen, solcherlei ihren Kunden zumuten zu können, bitte, gerne, danke für meinen allerletzten Besuch. Das Kopftuch ist da nur ein Kumulationsfaktor. Unterm Strich bleibt, daß die sog. Integration ein totaler Fehlschlag war, ist und wohl so betrieben bleiben wird. Also mehr davon, bitte!
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Merkel weg muss.
Das muss jeder für sich entscheiden. Ich verlasse jedes Geschäft in dem ich mit Kopftuch begrüßt werde. Für viele ist es nur ein Lappen auf dem Kopf – für mich steckt in jedem Kopf mit Lappen eine menschenverachtende Ideologie.
Da sind Sie keinesfalls die einzige.
Wir die Nichtreligiösen stellen in diesem Land die zahlenmäßig größte Gruppe. Die Dreistigkeit, mit der Religionsgemeinschaften jedweder Couleur Sonderrechte für sich reklamieren, die zu unseren Lasten gehen, hat inzwischen ein nicht mehr akzeptables Ausmaß erreicht. Noch nämlich ist Deutschland ein säkulares Land. Noch schützt der Religionsartikel des GG auch unsere Nichtreligiosität. Wir wollen nicht religiös indoktriniert werden. Weder durch eine Burka, noch durch die Kippa oder das Kreuz. Es wird Zeit, dass wir anfangen, dieses unser Grundrecht zu verteidigen. Wir sollten uns ein Beispiel an Frankreich nehmen und uns massiv dafür einsetzen, dass religiöse Symbole im öffentlichen Raum unzulässig sind.
Wenn man mit Religiösen vernünftig reden könnte, dann gäbe es keine Religiösen. Wer den Voodookram nicht für sich privat hält sondern mir damit auf den Sack geht, der kann sich schlicht verpissen. Willkommen im 21ten Jahrhundert.
… und endlich aus der Kirche austreten. Das hilft am besten.
Jedweder Couleur? Welche denn noch?
Wir wissen doch mittlerweile zur Genüge, dass Muslime selbst der zweiten und dritten Generation sich ihren Herkunftsländern stärker verbunden fühlen als ihrer neuen Heimat. Jüngstes Beispiel dafür sind die Erdogan-Anhänger. Religiöser Fundamentalismus und islamischer Antisemitismus wachsen; kriminelle Clans haben die Kontrolle über Migrantenviertel übernommen. Wer hier immer noch von Religionsfreiheit spricht, die der Islam selbst ja gar nicht kennt, dem ist wahrhaftig nich tmehr zu helfen. Wenn Tolerenz blind macht, dann sind die Grünen und Linken dafür das beste Beispiel. Religion ist Privatsache. Wenn die Muslime das nicht verstehen wollen, sollen sie schleunigst unser Land verlassen!
Mich hätte ja nun interessiert, ob ich zusätzliche normal bezahlte „religöse Freistellungen“ und „Tolerierung von Minderleistungen“ bekomme wenn ich zum Islam kovertiere. Gibts einen schriftlichen Nachweis ob man Moslem ist?
Oder kann ich einfach während der Arbeitszeit mich irgendwohin, wo ich in Ruhe beeten und evtl. mit geschlossenen Augen meditieren kann, zurückziehen?
Die Quote der erwerbstätigen islamischen Migranten, zu den erwerbsunfähigen Migranten ist 1 : 1.5! Damit erübrigt sich jede weiter Diskussion um den Nutzen dieser Zuwanderung. Bei den 643.000 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern wäre zu klären, ob diese überhaupt leistungswillig sind. Generell gibt es das schließlich nicht, dass ich in ein Land einreise, und dort Sozialleistung in Anspruch nehme. Ich erhielte keine Arbeitserlaubnis, bekäme keine Gesundheitsleistungen, und würde ausgewiesen. Asyl sollte nicht deshalb gewährt werden, nur weil das allgemeine Lebensrisiko in anderen Teilen der Welt höher als in Deutschland ist.
Im Grundgesetz Artikel 4 steht:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Das Wort „Religionsfreiheit“ kommt im Grundgesetz Artikel 4 überhaupt nicht vor. Und dass, so meine ich, aus gutem Grund. Wir garantieren auch die Freiheit jedes Narren. Aber doch nicht die uneingeschränkte Narrenfreiheit? Oder ist das nur eine semantisch-dialektische Nebelkerze, Herr Regierungssprecher?
„[…] verstoße die Weisung dennoch gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit, die trotz der EuGH-Rechtsprechung Geltung behalte.“
Ja, ja, alles firmiert unter „Religionsfreiheit“.
Dazu folgendes:
„Die Polizei, die Justiz, das Bildungswesen zeigen Zeichen der muslimischen Unterwanderung. Man nennt es beschönigend Teilhabe.“ (Hamed Abdel Samad)
Wenn ich an der Supermarktkasse ein Kopftuch sehe lasse ich den Einkaufswagen stehen und suche das Geschäft der Konkurrenz auf. (Möllemann-Chips hab ich genug ;- )
Ich mache ohne Not keine Geschäfte mit Leuten welche mir durch ihren religiösen Aufzug zu verstehen geben, daß sie mich zutiefst verachten und mir den Tod wünschen, so wie es ihr Koran ihnen vorgibt.
Ich habe hier aus diesem Grund eine Apotheke in der Stadt fluchtartig wieder verlassen.
Nach dem ich die 2 Damen hinter dem Tresen mit Hardcorekopftuch entdeckt habe.
Also die Version, wo nur das Gesicht noch raussieht, wie früher bei den Nonnen.
Ihr Einsatz in Ehren, aber Sie werden noch feststellen, dass ein nicht geringer Teil ihrer opportunistischen Landsleute früher oder später lieber dem Ali sein Obst und Gemüse abkaufen. Er kann seine Waren durch den Familienbetrieb im Gegensatz zu Einheimischen sehr viel billiger verkaufen und Geiz hat beim Deutschen ja oberste Priorität.
Ich hoffe sehr, dass das betroffene Unternehmen dieses Problem bis zur letzten Instanz durchklagt. Wir brauchen Rechtssicherheit auch und wohl gerade gegen linksgedrehte pseudointellektuelle Richter.
Sorry, aber einfach keine Moslems einstellen. Im Übrigen sind mir als Selbstständiger auch die christlichen Feiertage fast egal. Fast egal, weil sie eigentlich so schon genug kosten, weil die halbe Wirtschaft stillsteht.
Außerdem sollten sich die „Macher“ fragen, was sie wollen: eine Leistungsgesellschaft oder eine sektenartige Gemeinschaft, in der die eigene Ideologie über allem steht.
in unseren beteiligungsunternehmen finden sich auch keine muslime wegen der mehrkosten!
das Schizophrene in unserem Lande ist für mich, dass diejenigen, die sich FÜR das Kopftuch, auch bei Lehrerinnen, einsetzen, jetzt gegen Söders Kreuze in öffentlichen Gebäuden zetern.
Schizophren ist auch, dass sich in islamischen Ländern, wie z.B. Saudi Arabien, Frauen langsam gegen das Joch der Verschleierung befreien und unsere angeblich toleranten und weltoffenen Gutmenschen genau diesen mutigen Frauen ins Kreuz fallen und hier für die Unterdrückung von Frauen einstehen.
Die Werteordnung in Deutschland (und auch in anderen westlichen Ländern) ist völlig schief: Man ist gegen Gewalt, außer gegen linke und muslimische; die ist erwünscht, wenn es gegen „die Falschen“ geht. Man ist gegen Frauenunterdrückung, außer muslimische. Man ist gegen Vergewaltigung, aber wenn Einwanderer die Täter sind, schaut man weg und „versteht das“. Man ist gegen Antisemitismus, außer er ist „berechtigt“ oder „verständlich“ wie bei Muslimen oder Linken. Man ist für freie Rede, außer es handelt sich um die „falsche“ Meinung. Alle Menschen sollen gleich bestraft werden, aber Kulturfremde kriegen Rabatt.
Bemerkt jemand den Zivilisationsbruch? Wie konnte es so weit kommen?
Hr. Seiler: Fragen Sie doch einfach die Wähler, die voriges Jahr im September mit überwiegender Mehrheit ein „Weiter so“ gewählt haben.
@Sauvage
„Fragen Sie doch einfach die Wähler, die voriges Jahr im September mit überwiegender Mehrheit ein „Weiter so“ gewählt haben.“
Hab ich schon gemacht, da treffen sie bestenfalls auf selbstzufriedene Gleichgültigkeit und im schlimmsten Fall auf pures Unwissen und Desinteresse.
@Marcel Seiler
Sehr schön zusammengefasst.