Wird das der finale Stoß gegen die Familie? Noch vor der Sommerpause will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) konkrete Vorschläge für die vermutlich „größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ vorlegen. Die biologische Elternschaft soll durch eine unbestimmte „soziale Elternschaft“ abgelöst und künstliche Konstruktionen wie “Mehrelternschaft” für bis zu vier Personen sowie “Mit-Mutterschaft” ermöglicht werden. Als Alternative zur Ehe ist die Einführung der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ geplant. Welche juristischen und gesellschaftlichen Folgen diese familienrechtliche „Zeitenwende“ haben wird, darüber sprach Hedwig Beverfoerde vom Aktionsbündnis DemoFürAlle mit dem Juristen und Hochschullehrer Dr. Ulrich Vosgerau.
Herr Vosgerau, wie wird Abstammung im bisher geltenden Abstammungsrecht definiert?
Ulrich Vosgerau: Gemäß § 1589 BGB sind Personen verwandt, die entweder voneinander abstammen oder die beide von derselben Person abstammen. Das wirft eben die Frage auf, was „Abstammung“ bedeutet. Menschen entstehen bekanntlich – und alternativlos, hier passt das Wort – dadurch, dass sich eine männliche und eine weibliche Keimzelle vereinigen. Also stammt ein Mensch von denjenigen Menschen ab, von denen diese Keimzellen herrühren. Jeder hat biologisch genau eine Mutter und genau einen Vater. Neueste Techniken erlauben es allerdings, einzelne Gene, die bei beiden Elternteilen gleichermaßen schadhaft sind, was zum Auftreten einer Erbkrankheit, etwa der Bluterkrankheit, führen würde, auszutauschen und durch ein gesundes „Spendergen“ zu ersetzen – da dieses dann aber nur einen unvorstellbar kleinen Anteil des Gesamtgenoms ausmacht, wäre es in diesen Fällen aber fernliegend, anzunehmen, das Kind habe eigentlich drei Eltern.
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Der lateinische Rechtsspruch geht allerdings noch weiter und lautet insgesamt: mater semper certa, pater quem nuptiae demonstrant. Wer die Mutter ist, steht immer fest; Vater ist, wen die Heirat als solchen erweist!
Und dieser römisch-rechtliche Satz gilt heute noch. Vater ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Wenn man nun über diesen Mechanismus Vater eines Kindes ist, aber meint, dass dieses nicht biologisch von einem abstammt, oder wenn man es nicht ist, aber meint, dass das Kind einer mit jemand anders verheirateten Frau von einem abstammt, so muss man die Vaterschaft anfechten. Dann kann die Vaterschaft aufgrund biologischer und medizinischer Gutachten festgestellt werden, so dass Biologie und Recht wieder in eins fallen.
Anders als während der Blütezeit des Römischen Rechts kann aber der obige Satz mater semper certa heute nicht mehr allgemein gelten. Durch das Phänomen der Leihmutterschaft beweist die Geburt eines Kindes von einer Frau nicht mehr denk-notwendig, dass es mütterlicherseits auch von dieser Frau abstammt.
Daher regelt § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Da lachen die Studenten dann teils im Hörsaal, aber es ist eben heute nicht mehr selbstverständlich; die Vorschrift wurde 1998 in das BGB eingefügt. Ei- oder Embryospenden sind aber bislang verboten.
Konsequenz dessen ist, dass die Mutterschaft kraft § 1591 BGB grundsätzlich nicht angefochten werden kann. Zwischen der biologischen Mutter und dem nach Ei- oder Embryonenspende geborenen Kind besteht kein Verwandtschaftsverhältnis. (Analog dazu ist übrigens auch ein männlicher Samenspender von der Anfechtung der in ihrer Folge begründeten Vaterschaft ausgeschlossen). Hier bleiben Biologie und Recht also getrennt. Der einzige Weg, sie wieder zusammenzuführen, wäre die „Annahme als Kind“ (§ 1752 ff. BGB), also die Adoption durch den biologischen Elternteil.
Welche Rückschlüsse auf die Definition von Elternschaft und Familie lassen sich also aus dem deutschen Recht bzw. der Rechtsprechung ableiten?
Das deutsche Abstammungsrecht geht bislang grundsätzlich von biologischen Gegebenheiten aus. Wo die biologischen Gegebenheiten und die rechtliche Anschauung auseinanderfallen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der hiervon Betroffenen, vor Gericht die Anpassung des rechtlichen an den biologischen Zustand zu verlangen. Die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft zeigt, dass sich im Konfliktfall die Biologie gegen bloß rechtliche Konstruktionen durchsetzen soll.
Dies gilt aber dann nicht, wenn die Herbeiführung der biologischen Tatsachen schon als solche rechtswidrig war (wie bei der Ei- oder Embryospende) oder aber die biologische Vaterschaft nach den Umständen des Einzelfalles von vornherein nicht als rechtliche Vaterschaft gelten soll, wie eben bei der Samenspende.
Gibt es ein Recht auf ein Kind?
Nein, natürlich nicht. Wenn heute zum Beispiel auch homosexuelle Männer Kinder adoptieren können – ein Vorgang, der früheren Generationen gänzlich unvorstellbar war – so wird dies ja nicht mit einem „Recht auf ein Kind“ begründet, sondern mit dem Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Aber im deutschen Adoptionsrecht geht es von Haus aus immer nur um das Kindeswohl, nicht um die Wünsche und Interessen kinderloser Erwachsener und schon gar nicht „Minderheitenschutz“. Der Einzige, der im Adoptionsrecht irgendeinen Schutz genießt, ist das möglicherweise zu adoptierende Kind, alles andere darf überhaupt gar keine Rolle spielen.
Heute wird die Rede vom „Recht auf ein Kind“ allerdings eher in anderen Zusammenhängen gebraucht. Da geht es dann etwa um die sozialrechtliche Frage, ob und inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet sein soll, reproduktionsmedizinische Maßnahmen für kinderlose Paare zu bezahlen, oder ganz allgemein darum, welche Techniken und Praktiken erlaubt sein sollen. Wenn Frauen zum Beispiel ihre Eizellen einfrieren lassen.
Umgekehrt: Hat ein Kind ein Recht auf Eltern? Auf seine leiblichen Eltern womöglich?
Nein, es hat allenfalls das Recht, nicht willkürlich oder rechtswidrig oder gegen seinen oder deren Willen von ihnen getrennt zu werden, wenn Eltern da sind. Nach Art. 7 der UN-Kinderrechtskonvention – das ist kein unmittelbar geltendes Recht, sondern eine politische Selbstverpflichtung der beteiligten Staaten – hat ein Kind „soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“. Nach Art. 9 soll ein Kind nicht gegen deren Willen von seinen Eltern getrennt werden, es sei denn, dies ist zu seinem Wohl erforderlich.
In Deutschland hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren das Recht von Kindern – bei den Klägern handelte es sich dann freilich um junge Erwachsene – gestärkt, den Namen der wirklichen Mutter oder des wirklichen Vaters zu erfahren – ersteres im Falle der Freigabe zur Adoption, letzteres, wenn eine ledige Mutter ihrem Kind den Namen des Erzeugers nie verraten wollte.
Embryonen- oder Keimzellspenden sind, wie gesagt, bis auf weiteres illegal, insofern gibt es schon deswegen keine flankierenden Rechte; bei der Samenspende wird durch institutionelle Vorkehrungen dafür gesorgt, dass der Spender nicht rückverfolgt werden kann.
Welches Konfliktpotential besteht bei der geplanten Reform des Abstammungsrechts in Hinblick auf das Grundgesetz?
Ich erkläre das mal beispielhaft am Fall des bereits erwähnten § 1592 Nr. 1 BGB. Gegen den gibt es jetzt konkrete Normenkontrollanträge zweier Obergerichte zum Bundesverfassungsgericht.
Der Gesetzgeber will, wie gesehen, dass im Regelfall biologische und rechtliche Abstammung zusammenfallen, und nur in Ausnahmefällen nicht. Auch die Vorschrift aus § 1592 Nr. 1, nach der also Vater ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, setzt voraus, dass dieser Mann üblicherweise auch der biologische Vater sein wird.
Daher ist auch nach Öffnung der Ehe für alle eine Analogie in dem Sinne, dass nun eben die mit der Mutter verheiratete Frau ebenfalls qua Gesetz „Mutter“ wird, nach ganz herrschender Meinung nicht möglich. Denn es handelt sich eben um einen ganz anderen Fall als den, den der Gesetzgeber geregelt hat, und nicht um einen ganz ähnlichen Fall. Denn die mit der Mutter („qua Geburt“) verheiratete Frau wird nie und nimmer die biologische Mutter des Kindes sein, es sei denn, sie hätte Zelle oder Embryo gespendet, und das wäre verboten.Die familienrechtlichen Senate des Kammergerichts, das ist also das „Oberlandesgericht Berlin“, und des Oberlandesgerichts Celle halten daher die Vorschrift nach Öffnung der „Ehe für alle“, die ja nach dem Durchgangsstadium der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ seit 2017 heute besteht, für verfassungswidrig, weil verheiratete Frauen einer heterosexuellen Ehe nicht gleich behandelt werden. Sie meinen, es müsse jetzt auch die Ehefrau der Mutter automatisch „Mutter“ werden – wenn schon nicht Vater.
Dies ist eine merkwürdige Rechtsauffassung. Denn diese Gerichte tun so, als sei die „Ehe für alle“ ein Gebot des Grundgesetzes, das im Familienrecht noch nicht hinlänglich umgesetzt worden ist.
Aber wenn im Grundgesetz eben steht, „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“, so ist damit die Einehe zwischen Mann und Frau gemeint. Denn der Text wurde bereits 1949 formuliert.
Natürlich ist das Grundgesetz auch für modernisierende Interpretationen offen – wenn zum Beispiel Art. 2 Abs. 1 GG vom Sittengesetz spricht, wird nicht für alle Zeiten das Sittlichkeitsempfinden von 1949 festgesetzt, sondern es ist das jeweilige, gegenwärtige sittliche Empfinden gemeint. Diese Methode der modernisierenden, zeitgemäßen Auslegung des Grundgesetzes findet ihre Grenzen aber dort, wo die Intention der Väter und Mütter des Grundgesetzes in ihr Gegenteil verkehrt wird. Dadurch würde nämlich der Mechanismus der Verfassungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag wie im Bundesrat umgangen. Keiner der Väter oder Mütter des Grundgesetzes hat es für denkbar gehalten, dass eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen geschlossen werden kann; man müsste also das Grundgesetz klarstellend ändern.
Entsprechend kann auch das Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG nicht die Verfassungswidrigkeit von § 1592 Nr. 1 BGB begründen. Für das Grundgesetz ist Ehe nur die Ehe zwischen Mann und Frau, die dem Grundgedanken nach auf die Produktion von Kindern ausgerichtet ist.
Dieser Maßstab gilt dann aber auch im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots. Parallelfall: wenn Art. 12a die Wehrpflicht nur für Männer erlaubt, so verstößt das auch nicht gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau, weil es eben eine abweichende Verfassungsentscheidung war. Entsprechend kann Art. 6 nicht an Art. 3 GG gemessen werden, da beide Rechtsnormen gleichrangig sind. Sie müssen im Geiste „praktischer Konkordanz“ – so nennt man das – verstanden werden. Daher ist die Ehe im Sinne des Grundgesetzes nach wie vor die Ehe zwischen Mann und Frau, und eine Ungleichbehandlung der „Ehe für alle“ verstößt daher bis auf weiteres nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. Das könnte erst dann der Fall sein, wenn die „Ehe für alle“ wirklich im Grundgesetz stünde.
Dann ist die 2017 eingeführte „Ehe für alle“ also verfassungswidrig?
Das weiß man letztlich nicht, weil das Bundesverfassungsgericht nie darüber entschieden hat. Um eine solche Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit zu ermöglichen, müssten 25% der Abgeordneten des Bundestages oder wenigstens ein Bundesland eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht erheben. Es haben sich damals keine Kläger gefunden.
Noch nicht einmal das Bundesland Bayern, das sonst immer geklagt hat, gegen die Liberalisierung des Abtreibungsrechts oder gegen die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, hat sich getraut!
Die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ hat das Bundesverfassungsgericht 2002 immerhin für verfassungslegitim erklärt. Geklagt hatten die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Hat das Ergebnis damals noch überrascht?
Das kann man wohl sagen! Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer, also durchaus auch Linke und Progressive, rechneten damals eigentlich damit, dass die Normenkontrollklage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen erfolgreich sein würde und die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für verfassungswidrig erklärt werden würde, ähnlich, wie bereits 1975 und 1993 Versuche der Liberalisierung des Abtreibungsrechts am Bundesverfassungsgericht gescheitert waren. Aber diesmal ging es anders aus.
Art. 6 Abs. 1 GG gebietet den „besonderen“ staatlichen Schutz für Ehe und Familie. Daraus hat die ganz herrschende Staatsrechtslehre immer ein „Abstandsgebot“ abgeleitet – mögliche alternative Lebensformen dürften vom Staat niemals in einer Weise begünstigt werden, die an den Schutz von Ehe und Familie erinnere.
Das Bundesverfassungsgericht hat dann aber 2002 eher überraschend gesagt, die eingetragene Lebenspartnerschaft berühre den „besonderen Schutz“ nicht, da die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein etwas ganz anderes sei als die Ehe.
Nun war diese rechtliche Sichtweise damals vielleicht überraschend, aber nicht per se unvertretbar, immerhin waren eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe damals zwei Paar Schuhe, wenn sie auch recht ähnlich waren.
Problematisch ist aber, dass das Gericht, das die Verfassungslegitimität der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf den Gedanken gestützt hatte, diese sei etwas ganz anderes als die Ehe – anders wäre es auch nicht gegangen, eine „alternative Ehe“ hätte das Abstandsgebot eindeutig verletzt – in der Folgezeit rasch und konsequent für eine Angleichung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sorgte, nunmehr mit der Begründung, beides sei mehr oder weniger dasselbe, weswegen eine Ungleichbehandlung nicht länger gerechtfertigt sei.
Kardinal Müller: „Transgender ist ein Verbrechen an jungen Kindern“
Nun hat sich das alles aber erledigt. Seit 2017 gibt es die „Ehe für alle“. ist diese also verfassungswidrig?
Ich meine, ja, solange das Grundgesetz nicht klarstellend geändert wird. Die meisten Juristen – falls sie sich überhaupt mit der Frage auseinandersetzen – sehen das heute offenbar anders und meinen, der Zeitgeist habe sich eben seit 1949 durchgreifend geändert, so dass es mittlerweile nicht mehr ausgemacht sei, dass unter einer Ehe begrifflich nur die zweigeschlechtliche Ehe zu verstehen ist.
Aber wenn das richtig wäre, dann gäbe neben dem im Grundgesetz vorgesehenen Verfahren zu Änderung des Grundgesetzes – eben: Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat – noch ein anderes Verfahren, mit dem grundgesetzliche Normen ohne Abstimmung in ihr vollkommenes Gegenteil verwandelt werden können, nämlich wenn in den Medien oft genug verkündet worden ist, der Zeitgeist habe sich gewan-delt. Aber Verfassungen sind immer auch dazu da, dem Zeitgeist zu trotzen, gerade deswegen ja die besondere Festschreibung!
Wenn man hört, dass Verfassungsrecht offenbar auch etwas mit dem Zeitgeist zu tun hat, denkt man natürlich auch an die Reform des Abtreibungsrechts.
Das ist ein besonders drastisches Beispiel für eine „Verfassungsrevolution durch Umdeutung“. Denn die einschlägigen Verfassungsnormen – also vor allem die Menschenwürdegarantie – wurden ja nie auch nur im mindesten verändert. Die praktische Relevanz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes lag bis Mitte der 1990er Jahre vor allem darin, dass die Abtreibung nicht einfach legalisiert werden durfte. In seiner ersten Abtreibungsentscheidung (1975) hatte das Bundesverfassungsgericht sogar den Satz aufgestellt, Abtreibung müsse eine Straftat bleiben; in seiner zweiten Abtreibungsentscheidung (1993) hat das Gericht dies so nicht mehr aufrechterhalten, wohl aber die Pflicht betont, der Staat müsse Abtreibung möglichst bekämpfen und dürfe sie nicht für rechtens erklären, sondern allenfalls für unter bestimmten Umständen entschuldigt oder straffrei.
Ohne dass sich seither insofern am Wortlaut der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes etwas geändert hätte, gilt jedoch heute bereits seit Jahren eine gemischte Fristen- und Rechtfertigungslösung nach Beratung, das heißt in der Sache gibt es ein „Recht auf Abtreibung“.
Da die Menschenwürdegarantie im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik insofern also arbeitslos geworden ist, suchen progressive Juristen für sie nun eine Art Anschlußverwendung. Neuerdings wird behauptet, aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz folge die Pflicht, die Grenzen offenzuhalten und Einwanderung nicht von der Tüchtigkeit abhängig zu machen, sondern allenfalls von der Bedürftigkeit. Aber das ist ein anderes Thema.
„Verfassungsrevolution durch Umdeutung“? Könnte man hier Parallelen bei der geplanten Reform des Familienrechtes sehen? Welche „Revolution“ könnte sich hieraus entwickeln?“
Es geht bei den seitens der Ampelkoalition nun in Angriff genommenen Reformen immer um eine Durchbrechung und Abschaffung der biologischen Grundierung des Familienrechts jedenfalls im Regelfall. Verwandtschaft soll vom Willen abhängig sein und nicht von den Genen.
So sollen den wirklichen Eltern bis zu zwei „soziale Eltern“ an die Seite gestellt werden können, die ein sogenanntes „kleines Sorgerecht“ ausüben; Verabredungen darüber sollen schon vor der Empfängnis möglich sein.
Die „doppelte Mutterschaft“ von miteinander verheirateten Frauen soll der Regelfall sein, wenn ein Kind geboren wird, auch sollen Embryo- oder Eizellspende legalisiert werden. Auch sind Verantwortungsgemeinschaften geplant, in denen sich mehr als zwei Personen egal welchen Geschlechts verbinden können.
Ist das die „Einführung der Polygamie durch die Hintertür? Wie auch die „Mehr-Elternschaft“?
Ich glaube nicht, dass der Staat bzw. der Gesetzgeber dies in erster Linie im Sinn hat, was hätte er davon? Hintergrund der Mehrelternschaft wie der „Verantwortungsgemeinschaft“, sei sie nun polygam oder platonisch, dürfte eher sein, dass der Staat neue Unterhaltstatbestände schaffen will, um nicht so viel Hartz-IV zahlen zu müssen.
Familie für alle bedeutet überhaupt keine Familie mehr
Das Problem und den Versuch seiner Lösung gibt es auch in anderen Ländern. Ein Familienrechtler hat mir berichtet, dass man in manchen US-Bundesstaaten das Unterhaltsproblem nicht mit Mehrelternschaft oder der Anerkennung polyamouröser Gesamtkomplexe angeht, sondern eher auf die puritanische Art. Hat dort ein Mann vor geraumer Zeit einmal bei einer Frau übernachtet und lag seine Zahnbürste vor ihrem Badezimmerspiegel, dann sagen sie dort, das war eine Lebensgemeinschaft. Wird die Frau dann später bedürftig, soll der Mann unterhaltspflichtig sein, und umgekehrt natürlich auch. Also egal, was Zahnärzte sagen – regelmäßiges Zähneputzen hat nicht nur Vorteile!
Welche Folgen hätte eine „Mehr-Elternschaft“ für das Sorgerecht?
Also, jedenfalls wird dadurch nichts einfacher. Schon heute gilt ja – viele wissen das gar nicht – dass, wenn es in der Ehe Kinder gibt, man sich gewissermaßen nicht mehr wirklich scheiden lassen kann. Denn durch das gemeinsame Sorgerecht, dass heute, anders als früher, auch nach der Scheidung in aller Regel aufrechterhalten bleibt, muss man sich weiter, jedenfalls bis zur Volljährigkeit der Kinder, mit dem Ex-Partner laufend abstimmen. Ob entsprechendes auch für die sozialen Mit-Eltern gelten würde, ist noch nicht heraus. Das sogenannte „Kleine Sorgerecht“ für Stiefkinder erlischt heute jedenfalls mit dem Ende der Beziehung.
Weiter gefasst: Welche Folgen hätte eine „Mehr-Elternschaft“ für die vielen rechtlichen Vertretungen, die Eltern für ihre minderjährigen Kinder im Alltag übernehmen?
Also, wenn ich es richtig verstehe, sollen diese sozialen Mit-Eltern offenbar das sogenannte „Kleine Sorgerecht“ haben, § 1687b BGB. Dabei geht es darum, dass der Ehegatte eines Elternteils, der das alleinige Sorgerecht an seinem Kind aus einer früheren Beziehung hat, mit dessen Einverständnis zur „Mitentscheidung in täglichen Angelegenheiten des Kindes“ befugt ist.
Das heißt, Sie halten diese Neuerungen – anders als die „Ehe für alle“ und den Wandel des Abtreibungsrechts entgegen der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – nicht für sonderlich revolutionär?
Doch, wenn auch eher potentiell als aktuell. In der Tat sehe ich die Versuche der „Entbiologisierung“ der Elternschaft mit großer Sorge. Denn wenn man jetzt für bestimmte Teile der Bevölkerung sagt, Elternschaft hat nichts mit Biologie zu tun, sondern ist ein rein rechtliches Konstrukt – wie will man dann sicherstellen, dass diese Sichtweise nicht früher oder später auch auf die „Normalbevölkerung“ übertragen wird? Heißt es dann irgendwann: Du bist nicht Mutter des Kindes, nur weil Du es geboren hast – sondern wer seine Mutter ist, entscheiden die Behörden?
Der Satz am Anfang des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, gilt erkennbar nur, wenn man diese Menschenwürde streng naturrechtlich auffasst, auch wenn das heute bei den Kollegen nicht mehr modern ist. Denn ginge dieser Satz weiter: „was aber ein Mensch ist, das bestimmen jeweils die einfachen Gesetze, die Rechtsverordnungen und die Verwaltungsentscheidungen“ – dann gäbe es keine Menschenwürde mehr.
Nichts anderes gilt aber von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“. Wenn das überhaupt etwas bedeuten soll, muss man es naturrechtlich verstehen. Wenn man hingegen ergänzt: „das Recht mag natürlich sein – aber was über-haupt Eltern sind, das bestimmt die Politik!“, dann gibt es kein entsprechendes Grundrecht mehr.
Das ganze Video ist auf YouTube erschienen. Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Übernahme.
Mich lässt die Entwicklung der letzten Jahre, welche jetzt zu einem (vorläufigen) großen Finale vorangetrieben wird, verzweifelt – und ich meine das wörtlich – zurück.
Die juristische Filetierung der Entwicklung – im Nach- und Fortgang von 68 begründet – führt allerdings zu einer defensiven Positionierung all derer, die ganz „altmodisch“ das faktenbasierte Prinzip Vater-Mutter-Kind vertreten.
Was jetzt zum Abschluss gebracht werden soll ist eine Zuweisung von Elternschaft durch staatliche Instanzen. ist im Grund ideologische Willkür.
Willkür, die ein Ziel hat. Ein Ziel, das im übrigen von der modernen Linken seit Anbeginn (Stichwort nur beispielshalber die sozialdemokratische Kommunistin Clara Zetkin) Gründertagen verfolgt wurde: die Abschaffung der repressiven Familie.
Naturwissenschaft, Biologie, xx-xy, die Vereinigung der weiblichen Eizelle mit dem männlichen Spermium, die Genetik, die evolutionäre Entwicklung der sexuellen Fortpflanzung, die abstammungsmäßig verstandene Verwandtschaft. all das darf keine oder zumindest keine vorrangige Bedeutung mehr haben.
Man hat die Sexualität von der Fortpflanzung gelöst, mittlerweile ist man dabei (Samenspende, Leihmutterschaft) die Fortpflanzung von der Sexualität zu lösen.
Man – die herrschende Ideologie – greift die Seele des Kindes an, dem man die einmalige Beziehung Kind-Mutter relativiert. Dem man das Recht auf SEINEN VATER, SEINE Mutter, die sich in einem Akt der Liebe (ich weiß, idealistisch) vereinigt haben und dadurch Eltern des entstehenden Menschenkindes geworden sind.
Indem man, wie bereits in der sogenannten „Ehe für alle“ geschehen, diskrete Sachverhalte, also essentiell unterschiedliche Gegebenheiten in einen Begriff zusammenpackt, beraubt man die Sprache (gewollt und mit Absicht) ihrer Funktion, begrifflich zu argumentieren. Man übertüncht, verkleistert, überdeckt, verschleiert die Differenzen.
Die sexuelle Fortpflanzung kam in diese Welt, weil sie eine genetische Vielfalt bereitstellt, die die Spezies befähigt, besser auf Veränderungen der Umwelt zu reagieren. In ihrem Verlauf hat sich beim Menschen, in reduziertem Maß auch bei den höheren Tieren, eine besondere Bindung zwischen Kind und Eltern herausgebildet, die kein ideologisches Hirngespinst, sondern eine praktisch-relevante Tatsache mit einem Namen ist, der die Saiten unserer Seele zum Schwingen bringt: Mutterliebe (sowohl als Genetivus ojectivus wie auch als Genetivus subjectivus zu verstehen).
Man beraubt uns top-down unserer Sprache (gendern), Geschlecht und Geschlechtsrollen, werden begrifflich durcheinandergewürfelt, mit der Folge, dass die Zahl der neuen „Geschlechter“ ins schier Unendliche wächst, Trans-Frauen führen die Bestenlisten im Sport an, Muttermilch obsolet, es heißt richtig Menschenmilch, Vater und Mutter mutieren zu Elter I und Elter II, das Geschlecht soll zum Brummkreisel werden, der Familie soll ihr verwandtschaftlicher Bezug gestohlen werden … im Grunde alles Teile eines sozialistischen Projektes, das dem Staat eine Bresche schlägt, den Einzelnen isoliert …
Nein, es ist an der Zeit, dass wir uns offensiv wehren, nicht im Detail verlieren, uns nicht auf jeden einzelnen Aspekt einlassen, während die herrschenden Kräft in Politik, veröffentlichter Meinung, in den Kirchen dabei sind, nach der Salamitaktik Stückchen für Stücken unsere existentiellen Konstanten zusammenzuschneiden.
Wenn Selbstverliebtheit angeblich das Beste für andere will – ohne eigene Expertise offensichtlich – dann kommt das dabei heraus. Das wird bestimmt noch lustig, wenn die Flitterwochen vorbei sind. Nur – wer gegen seinen eigenen Willen gezeugt wurde, der kann noch ganz andere Argumente auffahren. Suizid ante conceptionem?
Der Satz „Wir wollen die Lufthoheit über die Kinderbetten“ ist doch wohl nicht vergessen? Öffentlich ausgesprochen, der sich heute anmaßt, dieses Land zu regieren!
Rotgrün macht Politik mit Sprache. Anstatt das Grundgesetz zu ändern, werden einfach die Begriffe geändert. So entgeht man einer kritischen Diskussion ebenso wie der Notwendigkeit einer breiten Mehrheit. Dabei nutzt man einen erfolgreichen Propagandaeffekt: wird etwas permanent wiederholt, lernt und glaubt es die Bevölkerung, egal wie absurd es auch sein mag.
Aus „Mutter“ wird eine beliebige Bekannte, aus „Familie“ wird irgendeine Gruppe, zu dem „deutschen Volk“ gehört man nicht durch Abstammung, sondern durch Übertreten der Landesgrenze, „Demokratie“ ist nicht mehr die Herrschaft des Volkes, sondern Übereinstimmung mit rotgrünen Ideologien.
Ich weiss ja nicht, wie es anderen Lesern geht. Aber mir gefällt, dass hier juristische Grundlagen zusammen mit der historischen Entwicklung beschrieben werden.
Ich fürchte, viele werden sich dabei langweilen. Aber diese Art Verständnis ist m. E. notwendig, um Themen anzugehen. Aus dem Alten zu lernen, gehört unabdingbar zur Lösung oder Beurteilung einer Situation dazu.
In der Schule lernen wir das nicht. An der Uni wohl auch nicht mehr. Aber wer sich nicht darauf einlässt, kann sich m. E. auch nicht beschweren, wenn der Wähler als Verfügungsmasse gilt. Und Politiker mit Plattitüden und Aussehen auf Stimmenfang gehen.
Danke für diesen Anfang.
Jahrhundertelang ausgefeilte Systeme werden ausgebootet und auf den Müllhaufen geschmissen um durch die Willkür irgendwelcher unqualifizierten Ideologen und Bauchgefühl-Menschen zu ersetzt zu werden.
Inzwischen haben diese Leute fast alles ruiniert was unsere Erfolgsgesellschaft ausgemacht hat. „Gratulation“.
Der Staat wird sich jede Möglichkeit krallen, um irgendeine Person jedweden Geschlechts ausfindig zu machen der/die/es zahlt. Das wäre die einzig gute Botschaft innerhalb dieses kompletten Irrsinns. Ansonsten werden die Moslems dieses Problem auf lange Sicht ohnehin in ihrem Sinn regeln.
Das geplante Gesetz wird die danach Geborenen entwurzeln und die Gesellschaft über die Zeit endgültig de-generieren. Ein Mensch, der nicht weiß, woher er kommt, wird niemals einen Anhaltspunkt dafür finden, warum er so ist, wie er ist und wohin er will. Diese Orientierungslosigkeit koppelt den Menschen von seiner Geschichte ab. Die daraus resultierende Orientierungslosigkeit produziert Sozio- und Psychopathen, denen Solidarität und Empathie fremd sind. Auf Dauer eine beliebig manipulier- und korrumpierbare Masse von Individuen, die ausschließlich auf den eigenen Vorteil bedacht und bereit sind, sprichwörtlich ‚über Leichen zu gehen‘. Schöne neue Welt …
Das wird deutlich schneller gehen, weil nicht nur die Fertilität der schon hier lebenden Mohammedanerfamilien, sondern auch der politisch verordnete zunehmende Zuzug für einen zunehmenden Bevölkerungsanteil sorgt. Die statistische Mehrheit bei den Kindern ist landesweit bald erreicht.
Welches Problem haben Sei eigentlich?
Nun, meine Mitbürger haben ganz offensichtlich ein Problem damit, sich selber zu finden und sie stolpern JEDEN TAG darüber!
Fakt ist daher, dass dieses Problem nicht das eigentliche Problem darstellt, sondern dass man sich den ganzen Tag mit problembelasteten Leuten auseinander setzen muss, die von aussen betrachtet keinerlei Selbstwert mehr empfinden, sondern anderen mit ihren „Empfindungen“ eine Art Aggregat abverlangen, für dessen Zustand sie keinerlei Antwort (mehr) haben!
Kurz und gut; meine Mitmenschen gehen mir gerade mit besonders wenigen Ausnahmen am Arsch vorbei!
Das Schlimme daran: die wenigen Ausnahmen sind keine ausgesuchten Freunde!
Es sind nur WENIGE Leute, die mir lediglich nicht dumm kommen!
Ob ich damit leben kann?
Naja…..
Es ist schon sehr viel darüber geschrieben worden. Die Verwirrung in den Köpfen der politisch Verantwortlichen, die allerdings keine Verantwortung für das Kindeswohl übernehmen, ist gigantisch. Wer z.B. mit Adoptiv-Eltern, Adoptiv-Kindern, später dann adoptierten Jugendlichen aus Incognito-Adoptionen gearbeitet hat, wer mit Pflegekindern arbeitet, … wird in diesen gesetzgeberischen Instrumenten keinerlei Hilfen erkennen, Menschen, die nicht in einer Normalfamilie aufwachsen können, den Aufbau einer stabilen, verwurztelten Persönlichkeit zu erleichtern.
Eher das Gegenteil wird eintreten: die noch mit leiblichem Elternstatus (ist das der richtige Ausdruck dafür?) erzogenen Kinder, selbst nach Trennungen, haben es momentan leichter als bei der neuen Bewusstseinsschaffung der sozial konstruierten Elternschaft, mit ihren Wurzeln, eben den genetischen, umzugehen, als wenn alles Biologische, Einzigartige nivelliert wird.
Die Anzahl der psyhotisch Erkrankten bei den Incognito-Adoptierten ist weit überproportional zu der Anzahl der Vergleichsgruppe der nicht Entwurzelten. Deshalb hat in Deutschland ein 18 Jähriger das Recht, die Namen seiner leiblichen Eltern zu erfahren, deshalb ist die fachlich fundierte Adoptionsvermittlung an offenen und halboffenen Adoptionen sehr interessiert.
Also, nicht nur die geschlechtliche Identität, sondern auch die der genetischen Wurzel sollen negiert werden, hin zu einer „frei fluktuierenden „Persönlichkeit“ – also dem idealen Untertanen oder Omega-Menschlein der Dystopie-Literatur.
Es ist schon heute so, dass die Kinder aus belastbaren Normalfamilien im Leistungsniveau, in der Sozialkompetenz und emotionalen Intelligenz bevorzugt sind. Man kann zwar durch viele Gespräche therapeutischer Art die Schäden angehen, die eine solche Identitätsstörung im Kinderalter nach sich ziehen kann, aber in der Tiefe der Persönlichkeit ist eine Heilung dann eher ein Wunder!
Den politisch Verantwortlichen ist es am Wichtigsten in den Medien beklatscht zu werden, sich bei den lautstarken Aktivisten anzudienen, um auf keinen Fall einen Shitstorm abzubekommen.
Alles Andere – wie Amtseid oder Landeswohl – dürfte da eher nebensächlich sein.
Vielen Dank für Ihre klare Analyse. Ich kann das, aus eigener Erfahrung, bestätigen. Ich bin als Pflegekind in schwierige Verhältnisse gekommen. Und diese haben mir mein Leben lang psychische Probleme bereitet. Eines habe ich immer getan: Mich nach eigenen Eltern (Mutter und Vater) gesehnt. Ich denke, es ist immer besser, wenn Kinder biologische Eltern haben. Auch, wenn die Eltern vielleicht nicht immer perfekt sind. Was dieser FDP-Minister hier will, ist für mich ein Verbrechen an den Kindern. Denn ich glaube nicht, dass mit solchen Entscheidungen den Kindern geholfen wird. Für mich sind solche Überlegungen Ausdruck einer dekadenten und völlig gestörten Gesellschaft.
Das wird für die Kinder solcher „Familien“, die in Schulklassen mit 90% Migrationshintergrund sitzen die Hölle auf Erden!
Warum soll uns das interessieren?
Wer vorher Bedenken hatte, war intolerant und hatte Unrecht.
Wenn wir davon ausgehen, dass das zum Besten der Kinder sein soll, sollen wir das, was danach kommt, als dieses Beste akzeptieren.
Kein einziger Liberal-Konservativer hat es gewagt, noch hätte er es überhaupt vermocht, gegen die „Ehe für Alle“ Stellung zu nehmen, weil sie schlicht gar nicht mehr wissen, weshalb und aufgrund welchen Kategorien eine „Ehe für Alle“ vollumfänglich abzulehnen ist. Wieso soll jetzt da Schluss sein? Das Familienrecht, die Familie ist damit schon zerstört worden. Jetzt wird nur noch durchdekliniert und zwingend logisch vollzogen, was in diesem Entscheid angelegt ist. Man wird kein Argument dagegen formulieren können.
„Die Blindheit der liberalen Moral geht der nihilistischen und, konkreter, der bolschewistischen Moral unmittelbar voraus. Denn die letztgenannte ist lediglich die folgerichtige und systematische Anwendung des liberalen Unglaubens. Es ist die höchste Ironie der liberalen Sichtweise, dass genau dann, wenn ihre tiefste Absicht Weltwirklichkeit geworden sein wird, wenn man alle Menschen vom Joch der transzendenten Urmuster „befreit“ haben und selbst die Vorspiegelung des Glaubens an die jenseitige Welt nicht mehr existent sein wird, dass genau dann jenes Leben, wie es der Liberale kennt oder begehrt, unmöglich geworden sein wird. Denn der neue Mensch, den der Unglaube hervorbringt, kann nur im Liberalismus selbst die letzte der Illusionen erblicken, die der Liberalismus ja zu verbannen suchte […] Der Radikale greift die liberale Lehre in jedem Punkt an, und der Schleier der Rhetorik bietet keinen Schutz wider den harten Stoss seiner scharfen Klinge. Unter diesem fortwährenden Angriff gibt der Liberale Punkt für Punkt nach, weil er gezwungen ist, die Wahrheit der gegenüber ihn erhobenen Anschuldigungen einzuräumen, ohne imstande zu sein, dieser negativen, kritischen Wahrheit mit eigener positiver Wahrheit zu begegnen – bis er nach einem langen und für gewöhnlich allmählichen Übergang plötzlich erwacht, um zu entdecken, dass die alte Ordnung, die unverteidigt geblieben ist und scheinbar nicht zu verteidigen war, beseitigt wurde und dass eine neue, realistischere – und brutalere – Wahrheit das Feld übernommen hat.“
Seraphim Rose, Nihilismus
Mehr noch: Die „Liberalen“ schalten jetzt den Einwanderungs-Turbo ein und überholen die Grünen auf dem Grünstreifen!
So soll laut FDP jetzt auch Englisch Amtssprache in Deutschland werden – damit Migranten noch eine zweite Sprache zur Auswahl haben, die zu lernen sie sich weigern können… LOL
Wie ist es eigentlich bei den Poligamisten?
Sind die Frauen auch miteinander verheiratet und sind sich genseitig unterhaltspflichtig? Ist eine Frau von mehreren unterhaltspflichtig den anderen und ihren Kindern gegenüber?
Wie ist dort die Frage nach der Zahlung des Unterhalts gelöst?
„Keiner der Väter oder Mütter des Grundgesetzes hat es für denkbar gehalten, dass eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen geschlossen werden kann;“
Wohl wahr, und insbesondere dürfte dies auch für Art 16a GG (Asylrecht) gelten. Die werden alle heftig in ihren Gräbern rotieren angesichts dessen, was daraus gemacht wurde…
„Man möchte jetzt offenbar Leute, die nie konventionell geheiratet hätten, in neue, moderne, großstädtische Lebensformen locken mit der Konsequenz, dass sie eben unterhaltspflichtig werden, wenn ihr Mit-Kind oder einer der Angehörigen einer ‚Verantwortungsgemeinschaft‘ bedürftig wird. Dazu passt auch der teilweise Wegfall der Beratungspflicht bei der ‚Stiefkindadoption‘ durch lesbische Paare.“
Die klassische (Mann-Frau-)Ehe ist ja nach Ansicht ihrer Kritiker angreifbar geworden, weil es recht viele Trennungen und Scheidungen gibt. Wer sagt uns eigentlich, dass die künftigen Verantwortungsgemeinschaften, die sich auch für Vielehe-Modelle eignen/ggf. verknüpft mit Polyandrie, aus MEHR als zwei Leute ein stabileres Konstrukt darstellen. Wer aus der Ehe ausscheiden kann, kann auch den Verantwortungsgemeinschafts-Vertrag juristisch und praktisch aufkündigen und sich in neue Gemeinschaften begeben. Und natürlich muss man damit rechnen, dass der grundgesetzliche Schutz für Ehe und Familie in Kürze auch auf Verantwortungsgemeinschaften ausgedehnt wird. Hier findet eine soziale Revolution statt, die sich hinter Ach, wir transformieren doch nur ein bisschen verbirgt.
Marco Buschmann. FDP!!
– Biologische Elternschaft durch eine unbestimmte „soziale Elternschaft“ abgelöst,
– künstliche Konstruktion “Mehrelternschaft” für bis zu vier Personen,
– “Mit-Mutterschaft”,
– Alternative zur Ehe: „Verantwortungsgemeinschaft“ …
Na, liebe Wähler, die sich beim letzten Wählen die FDP zum „Verhindern des Schlimmsten“ oder gar als „Hoffnung“ schöngeredet (-gesoffen?) haben:
Endlich aufgewacht?
By the way: Hallo, Herr Kubicki. Irgendwelche Kommentare?
Wieso zahlen wir noch den Poligamisten irgendwelche Hilfen?
Bei so viel Mitverantwortung brauchen sie uns doch gar nicht.
Es wird immer unerträglicher in diesem Land. Wenn man die bestehenden Probleme und den damit verbundenen Irrsinn erwähnt, glotzen die Leute einen bloß verständnislos und hinter ihren Masken versteckt (Ja, immer noch!) an.
Sie haben Recht.
Wir wissen nicht , ob es morgen noch Strom gibt, ob das Geld reicht um den Tank des Autos zu füllen um zur Arbeit fahren zu können, ob wir unsere Mieten noch bezahlen können, ob unsere Kinder in der Schule mit Sexspielzeugen ihren Unterricht verbringen statt für das Leben zu lernen.
Ich weiß, das was geschieht, kein gutes Ende haben wird, es werden Dinge als soooo wichtig jeden Tag aufs Neue hochgepusht, um zu kaschieren wie schlimm es wirklich um das Land steht,
In etwa so, wie damals im Führerbunker als es dem Ende zuging und alle nochmals die Sektflaschen kreisen ließen.
Tja, das ist meine Einschätzung der Lage. Nicht sehr freundlich aber ich finde real.
Welche Folgen hinsichtlich einer Abtreibung ergeben sich eigentlich, wenn das Paar ein Kind, das von einer Leihmutter ausgetragen wird, nicht mehr wünscht ist?
Wer sind da die Eltern?
Erkenntnis:
Wenn man „fortschrittliche“ Richter im BVErfG hat, gilt das GG nicht mehr.
Nach der Lufthoheit über den Kinderbetten nun die Lufthoheit in den Schlafzimmern? Wird Herr Buschmann uns bald erklären das Heterophobie eine gute Sache ist und durch die Menschenrechte gedeckt, da künstlich erzeugte Kinder viel gesünder sind und weniger leiden?
Ich sehe viel weitreichendere Konsequenzen als Herr Vosgerau.
Ich glaube nicht, dass mit diesen eheähnlichen Konstruktionen eine nennenswerte Reduzierung von Hartz-IV-Zahlungen erreicht werden kann. Da fielen mir im Asylrecht viel effektivere Möglichkeiten ein.
Wenn man die biologischen Kinder wegdefinieren kann, dann kann man auch die Staatsbürgerschaft willkürlich verteilen.
Das Grundgesetz wird einerseits durch politgenehme Wieselwörter (sieht noch so aus wie früher, hat aber andere Inhalte), von Herrn Vosgerau „Verfassungsrevolution durch Umdeutung“ genannt, Anti Verfassungsrechtlich umgebaut. Anderseits werden die von Politikerseite neu erlassenen „Gesetze“ dafür genutzt Anderstdenkende auf diese irrwitzigen Weltumdefinierungsumbauten festzunageln. Diese für Alle verbindlich zu machen.
Soll das noch Recht sein oder der Versuch der Versklavung?
Nun, seit Merkel dominiert der links-grüne Zeitgeist unser Land und hemmt alle möglichen Lebensbereiche. Und nun sind die grünen Ideologen sogar an den Schaltstellen der Macht und werden unser Land nicht nach Vernunft regieren, sondern werden unser Land nach ihrer links-grünen Ideologie umbauen zu einer neuen DDR!
Man muss sich entwas in der „Manosphäre“ auskennen um zu wissen, wie und warum sie alternative Familienmodelle/Versorgermodelle entwickeln wollen. Es hat was mit der Entwicklung weg vom „einzelnen Versogermann“ (der Ansprüche äußern könnte) hin zum „Kollektivmann“ (Staat) zu tun. Korrekt wurde bemerkt, dass die Ehequote sinkt. Nur die wenigsten wissen, das Männer in einer Gesellschaft im Wesentlichen die Leistungsträger sind und den weiblichen Teil durch quersubventionen in Gesundheitssystem, Bildungsystem, Rentensystem finanzieren, da Frauen am Ende des Lebens im Durchschnitt Nettoempfänger sind, während Männer Nettozahler sind. Mit sinkender Ehequote, sinkt auch die Fertilität, da potentielle Kindern keine Verosrgunssicherheit haben. In westlichen Gesellschaften gibt es dafür das Sozialsystem, welches die „Reproduktionsgerechtigkeit“ der Frauen garantiert, falls sich kein passender Mann findet. Die Wirtschaftskrise riskiert momentan das Sozialsystem, weswegen dem „Kollektivmann“ nicht mehr viel mehr abpressbar ist, ohne das er die Leistungsbereitschaft reduziert. Also braucht es neue Versorger. Das wird richtig spannende Fälle geben, wenn dann Frauen gegeneinander um den Unterhalt streiten.
Aber warten wir ab. Die meisten können sich das Ausmaß der Clownerie immer erst dann vorstellen, wenn sie es vor Gesicht bekommen.
Sehr gute Zusammenfassung. In der Tat zahlen Männer über das Sozialsystem für fremde Kinder.
Man kann da nur an der Seitenlinie stehen und beim Niedergang zuschauen.
Paradoxerweise ließe sich die Fertilität der Deutschen massiv erhöhen, wenn kein Sozialsystem da wäre. Meinem Wissen nach gibt es eine umgekehrte Proportionalität zwischen Fertilität und gesellschaftlichen Sozialleistungen. Es dürfte keine einzige Nation ohne Sozialsystem geben, in der die Kinderzahl pro Frau geringer ist als in Nationen mit Sozialsystem….wäre aus evolutionsbiologischer Sicht auch plausibel…lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.
Mit der systematischen Zerstörung des Privaten wird der Mensch als Subjekt zerstört. Als Subjekt das über seine Belange selbst entscheiden kann.
Die elementare Natur, die Existenz des Menschen durch Frau und Mann wird marginalisiert und geleugnet, die Machthaber erheben zunehmend Anspruch auf das junge Leben und – wie aktuell unter Vorwand Corona – auf das Leben und den Körper insgesamt.
Egal zu welchem Thema, so langsam muss man die Hoffnung begraben, dass die Politik auch nur ansatzweise dem gesunden Menschenverstand folgend sinnvoll agieren könnte.
Das sind die Probleme, die ein Land kurz vor dem Untergang löst.
Wenn die Biologie – ob als Mann oder Frau geboren – nachweislich unantastbar ist und plötzlich mit Unterstützung der Politik in Frage gestellt wird, dann dreht unser Land langsam durch. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
Welcher Wahn treibt solche Buschmanns eigentlich an?
Diese ausgeweitete „Soziale Elternschaft“ (wo das unverbindliche sozial sehr leicht asozial werden und wirken kann) verkörpert letztlich nicht anderes als das alte Prinzip: „Wo jeder zuständig ist, ist keiner verantwortlich.“, vorzugsweise für all die randständigen Partnerschaftsformen. Da sind Erwachsene nicht willens oder in der Lage sich selbst formal zu committen und die bekommen dann Verantwortung für Kinder, im Zweifel die Dritter, qua Gesetz zugeteilt.
Macht angesichts der eindeutigen Islamisierungsabsichten wohl auch Sinn. Schon bald wird die Bevorzugung der Familie aus dem Grundgesetz verschwinden. Ist ja auch schon wegen der Geschlechtervielfalt mittlerweile überholt. Deutschland steht kurz vor dem Kollaps.