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Virus und Willkür

Corona als Regierungsform

09.04.2020

| Lesedauer: 4 Minuten
Die Staatsorgane probieren gerade aus, mit wie wenig Freiheit die Menschen eigentlich so auskommen – und welche Begründungen gut ankommen, um die Bürgerrechte immer weiter einzuschränken.

Am vergangenen Samstag passiert das Undenkbare. In Berlin versammeln sich etwa 40 Menschen, um für bürgerliche Freiheiten zu demonstrieren. „Grundrechte verteidigen – nein zur Diktatur“ heißt der Mini-Aufmarsch. Protestiert wird symbolträchtig auf dem Rosa-Luxemburg-Platz.

„Man muss nicht nur entschlossen gegen das Virus kämpfen – sondern auch gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, als Bürde oder als Luxus betrachtet, den man sich in diesen Zeiten nicht leisten könne.“

(Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung)

Die Veranstaltung ist korrekt angemeldet und behördlich genehmigt. Das hält die Polizei nicht davon ab, mit – von Teilnehmern gezählt – zehn Mannschaftswagen anzurücken. Deren Passagiere wollen, so viel ziviles Engagement vor Augen, offenbar nicht einfach untätig im Abseits stehen bzw. sitzen. Jedenfalls wird die absolut friedliche Versammlung aufgelöst – angeblich wegen Verstößen gegen die Corona-Abstandsregeln.

Wie rüde die beflissenen Ordnungshüter dabei gegen absolut gewaltlose, auch erkennbar ältere Menschen vorgehen, kann sich jeder auf Augenzeugenvideos zwecks eigener Urteilsfindung selbst ansehen: hier.

Die Polizei gibt später offiziell bekannt, dass von insgesamt 31 Personen die Personalien festgestellt und Strafanzeigen bzw. Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten (Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz) angefertigt wurden.

*****

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Art 8., Abs. 1 GG)

Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Recht des freien Bürgers in der Demokratie – ein sogenanntes Grundrecht, das nicht geändert werden darf (auch dann nicht, wenn es im deutschen Parlament dafür eine ausreichende Mehrheit gäbe). Trotzdem können auch Grundrechte gewissen Einschränkungen unterliegen. Für die Versammlungsfreiheit zum Beispiel bestimmt die deutsche Verfassung:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ (Art. 8, Abs 2 GG)

Um das für die Demokratie elementare Grundrecht der Versammlungsfreiheit maximal beschränken zu können, hat sich der Deutsche Bundestag nun einen für diesen Zweck doch eher exotischen Weg ausgesucht: das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das wurde im Zuge der Corona-Notstandsgesetzgebung massiv verändert. Dort heißt es jetzt:

„… kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten. (…) Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden insoweit eingeschränkt.“ (§ 28 Abs. 1 IfSG)

Das ist nichts anderes als eine Generalvollmacht zur beliebigen Aussetzung der wichtigsten Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft – durch die Änderung einer „Vorschrift, die bis vor kurzem niemand kannte“, wie der Jura-Professor und Rechtsanwalt Niko Härting angemessen entgeistert schreibt.

Er ruft zum Widerstand auf:

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*****

„Sie kennen mich.“

Das war der zentrale Satz, mit dem Angela Merkel im Jahr 2013 Wahlkampf machte. Es war die Botschaft: Ihr wisst doch, wie ich die Dinge so angehe. Ich mache bestimmt nichts Schlimmes. Vertraut mir.

Nun mag man gutgläubig sein und Politikern und Bürokraten nichts Böses unterstellen wollen. Aber wenn alles immer glatt liefe, bräuchte es gar keine Regeln. Gesetze sind für den Konfliktfall gemacht – auch für den Konflikt zwischen Bürgern und Staat.

Wie wenig zurückhaltend und umsichtig die Staatsorgane tatsächlich mit einem nahezu unbegrenzten Machtzuwachs umgehen, hat in diesen Tagen sehr eindrucksvoll der Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz demonstriert. Dort wurde eine Demonstration für mehr Flüchtlingshilfe verboten, an der zwei (in Zahlen: 2) Menschen teilnehmen wollten. Begründung: Es könnte sich ja ein nichtangemeldeter Dritter der Mini-Demo anschließen (keine Satire).

Früher wäre hier die Polizei dafür zuständig gewesen, etwaige Auflagen und Beschränkungen (Mindestabstand, Mundschutz, …) vor Ort durchzusetzen. In Zeiten der bürokratischen Corona-Allmacht wird der Einfachheit halber jetzt eben gleich ein Totalverbot wegen Masseninfektionsgefahr erlassen.

Wer sich bei der Rettung der zentralen Bürgerrechte auf die Gerichte verlassen sollte, ist verlassen. Die deutsche Justiz ist traditionell ohnehin nicht eben für Bürgernähe bekannt. Diese obrigkeitshörige Neigung schlägt jetzt voll durch.

Die Verwaltungsgerichte decken den übergriffigen Staat mit Begründungen, die irgendwo zwischen naiv und fadenscheinig liegen und die bei zahllosen Juristen nur noch für Kopfschmerzen vom vielen Kopfschütteln sorgen.

In den Urteilsbegründungen heißt es, die Beschränkungen würden ja „nur noch für kurze Zeit“ gelten (als würde irgendjemand ernsthaft an einer Verlängerung auf unabsehbare Zeit zweifeln). Die Maßnahmen seien „noch rechtmäßig“, „noch verhältnismäßig“… und so weiter, und so fort.

Typische Beispiele (gesammelt vom Berliner Staatsrechtler Clemens Arzt) finden Sie hier und hier.

*****

Wenn Sie jetzt dachten, schlimmer ginge es nicht mehr, haben Sie sich leider geirrt.

Es ist halt einfach so: Reicht man dem Staat den kleinen Finger, reißt der einem gleich den ganzen Arm ab. Gesetze regeln nicht nur das Miteinander der Bürger. Sie regeln auch, ja sogar vor allem, den Umgang des Staates mit den Bürgern: Was er darf – und was nicht. Gesetze beschränken die Macht der Bürokratie.

Diese Machtbegrenzung verschwindet – nicht zuletzt deshalb, weil Parlamente freiwillig für die Selbstentmächtigung stimmen.

Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis‘90/Grünen in Brandenburg haben dem Potsdamer Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem zuständigen Minister erlauben soll, von Vorschriften der Kommunalverfassung (das ist ein förmliches Gesetz) durch eine einfache Rechtsverordnung abzuweichen – die liegt allein im Ermessen des Ministers. (Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage – Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz – BbgKomNotG)

Ähnliche Regelungen zur Aushebelung von Gesetzen durch Ministerialverordnungen gibt es auch zum Beispiel in Berlin und in Rheinland-Pfalz.

Als sendungsbewusstes schlechtes Vorbild hatte schon der Deutsche Bundestag eine analoge Kastration an sich selbst verübt: Im schon beschriebenen, inzwischen berüchtigten Infektionsschutzgesetz sind ebenfalls Abweichungen von gesetzlichen Regelungen allein durch Verordnung eines Ministers (also noch nicht einmal des ganzen Bundeskabinetts) erlaubt. (§ 5 Abs. 2 Satz 3 IfSG)

Die Corona-Krise ist zu einer quasi-totalitären Regierungsform geworden.

*****

Wohin das führt, wenn sich die Staatsorgane eigentlich nur noch selbst ihre eigenen Regeln machen, konnte man am vergangenen Freitag besichtigen – wiederum in Berlin:

Da versammeln sich nach offizieller Schätzung etwa 300 (fast ausschließlich Männer und erkennbar Muslime) vor der zwielichtigen Dar-Assalam-Moschee im berüchtigten Berliner Bezirk Neukölln – obwohl die Corona-Maßnahmen des Senats das ausdrücklich verbieten (wie Gebete in christlichen Kirchen auch).

Dass Verfassungsschützer Verbindungen dieser Moschee und ihres Imams zur islamistischen Muslim-Bruderschaft vermuten, spielt hier ausnahmsweise nur eine untergeordnete Rolle.

Der Imam findet den verbotenen Menschenauflauf, Zitat: „toll“ – die Polizei weniger. Als sie eingreifen will, kommt es zu handgreiflichen Tumulten und Übergriffen auf die Beamten:

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Anders als bei der zu Beginn dieses Textes geschilderten friedlichen Demonstration von 40 Anhängern des Rechtsstaats ist die Polizei bei dieser Zusammenrottung von mehr als 300 teilweise gewalttätigen jungen Männern nach Augenzeugenberichten nur mit maximal vier Mannschaftswagen präsent.

Und sie tut – nun ja, eigentlich nichts. Es werden, anders als bei der viel kleineren Bürgerrechtsdemo, keine Personalien festgestellt. Es gibt keine Anzeigen.

Genau das ist es, wovor die Bürger durch die Grundrechte und durch die Gesetze eigentlich geschützt werden sollen.

Man nennt es: Willkür.

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73 Kommentare

  1. Die wichtigste Lehre aus der ganzen Geschichte: Mache Menschen richtig Angst, präsentiere dich als Retter aus der Not und schon hast du einen Haufen Lemminge, der alles mit sich machen lässt, der zu einem willigen Werkzeug in deiner Hand wird und Nachbarn oder gar die eigene Familie denunziert. Die Regierenden werden diese Erkenntnisse für später zu nutzen wissen.

  2. Ich kann den Frust hier gut verstehen, aber am 20. ist der ganze Spuk zumindest für eine Weile vorbei, oder Glaubt jemand das der Staat die Konsequenzen unter Kontrolle hätte?

    Und wenn nicht, wen juckts?
    „uns“, die TE, achse Leser?
    Dann Frage ich weiter, JA UND?

    Wenn es hart auf hart kommt und der Staat wirklich komplett durchdreht sind wir die ersten die geholt werden, es gibt von jeden Profilanalysen, Google weiß mehr über euch als ihr selbst (jeder! Link, jeder! Kommentar, selbst die Bewegung der Maus, jeder! Klick geht ins Profil) und das die Konzerne mit den Regierungen zusammen Arbeiten ist nun wirklich kein Geheimnis.

    Können wir was ändern, wollen die Reichweitenstarken Alternativmedien was ändern, außer immer wieder bekanntes in neue Wörter schmücken?
    Nein?
    Gut!

    Schönen Sonntag und bleibt Gesund.

  3. Das „Infektionsschutzgesetz“ ist nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz, das nicht so heißen darf. Wir sollten es beim Namen nennen.

  4. Wenn ich mich richtig erinnere dann brauchte man damals unter Kommunismus echt lange und damals gab es doch ein Paar guten Beispiele draußen, diese fehlen heute.
    Ich nehme deshalb an, dass die Merkelista so, wie sie gewöhnt sind, einfach weiter so machen, dass Medien es weiter beklatschen und dass die Leute weiter Mutti lieben.
    Was mich persönlich tief berührt hat: BT hat das Quorum gesenkt. Ich meine – man musste es nicht tun da wie wir wissen: Quorum ist dann, wenn Frau Roth so sagt. Was zählt ist aber eine gute Absicht. Man sollte ihren Sinn für Humor doch schätzen nicht wahr?

  5. So langsam dürfte es auch den naiven dämmern, was so abgeht im Land.
    Machtgeile Politiker mit sozialistischem Dogma leben ihre feuchten Träume aus, und es passiert, genau , nichts…. keine Massendemos , kein Aufschrei der Medien ob des sträflich missachteten Freiheitsparagraphen : „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Art 8., Abs. 1 GG)
    Dieses im Prinzip unwiderrufliche Grundrecht wird mit fadenscheinigen Gründen ausser Kraft gesetzt, aber sinnvoller Weise nur für Deutsche….

  6. Es ist wie auf dem Schulhof: Man pinkelt den Jüngeren/Schwächeren, die sich nicht wehren. Und das umso konsequenter und mit umso mehr Lust, je mehr man den Älteren/Stärkeren fürchtet.
    Im Klartext: Weil man fürchtet, bei Aktionen in gewissen Kreisen Prügel zu beziehen kühlt man sein Mütchen halt an denen, von denen man glaubt, nichts zu befürchten zu haben. Und das richtet sich hier bitte *nicht* primär gegen die Einsatzkräfte – die Adressaten sitzen paar Etagen höher.

  7. Eigentlich ist so ein Virus der ideale Anlaß für die Feinde von Demokratie und Bürgerrechten nach der totalitären Macht zu greifen. Ideal wäre es aus deren Perspektive ebenfalls, die nächsten Wahlen „aus gesundheitlichen Gründen“ nur noch auf elektronischem Wege durchzuführen, so daß der Manipulierbarkeit der Endergebnisse keinerlei Grenzen mehr gesetzt wären. So schnell kann es gehen bei der kalten Transformation einer bürgerlichen Demokratie in einen totalitären Obrigkeitsstaat. Das einzige, was Merkel & Co. jetzt noch aufhalten kann, ist der wirtschaftliche Niedergang in Deutschland. Wenn es dann mit den Plünderungen und Überfällen auf Polizeistationen und Kasernen losgeht, werden die Karten neu gemischt.

  8. Die Umfrage Werte von Merkel und der CDU steigen, die Werte der AfD fallen.
    Da dies bei verschiedenen Umfrageinstituten festzustellen ist, halte ich dies für eine reale Tatsache.
    Der Souverän, der Wähler, fühlt sich offensichtlich im Moment gut regiert, Aus der Perspektive macht die Regierung also viel richtig

  9. Kaum regt sich Widerstand in der Bevölkerung (der niedergknüppelt wird juristisch wie polizeilich) gehen die Infektionszahlen wieder hoch – die Angst muss wieder angefacht werden. Das wird die Methode in Zukunft sein. Corana war ein- vielleicht unbeabsichtigter – Testlauf aber auch ein erkenntnisreicher. Die Parlamente kuschen, die Bürger haben Angst und Wut aber die Wut wird wegen Bedrohung gezügelt. Das ist das Muster für kommende Einschränkungen der Freiheitsrechte. Beschwöre eine Gefahr und beherrsche die Bürger – nicht die Gefahr. Nicht der Staat ist für den Bürger da, sondern der Bürger wird zum willfährigen Sklaven des politischen Beamtenapparates. Und diese Privilegierten sind fein raus. Die Untersuchungen in Heinsberg zeigen, dass die undezidierten Massnahmen vollkommne überzogen und eines Rechststaates nicht würdig sind. Methode Holzhammer und nicht Florett. Und der größte Scharfmacher Söder wittert seine Chance. Wo bleibt eigentlich der Aufschrei und Widerstand der F.D.P.?
    Komme mir schon vor „wie in Ungarn“ 🙂

    • Wer sagt denn, dass es ein UNBEABSICHTIGTER TEST-Lauf WAR?

      Da es noch nocht vorbei ist, verbietet die grammatische Vergangenheit (Präteritum).

      Wenn es ein TEST sein sollte, kann es nicht UNBEABSICHTIGT sein.

      Wenn es ein medizinischer TEST sein sollte, um z. B. die Wirkasmkeit von Gegenmaßnahmen zu prüfen, wäre es ein Verbrechen, zumindes gegenüber denjenigen Menschen, die in diesen TEST – in diesem Fall sollte es Versuch mit lebenden Menschen heißen – nicht ausdrücklich eigewilligt haben.

      Ich fürchte, dass es weder ein Test, noch unbeabsichtigt und auch nicht so bald zu Ende sein wird. Haben sich die Regierenden doch damit ein Werkzeug geschaffen um Angst zu verbreiten und hemmungslos „DURCHZUREGIERN“, wie eine mir bekannte Person es vor ein paar Jahren in aller Öffentlichkeit nannte.

      • in der politik gibt es keine zufälle..

  10. Ich möchte die Polizei ausdrücklich in Schutz nehmen.

    Seit 2015 müssen die sich ja vermehrt, mit spuckenden, dealenden, impulskontrollreduzierten Messerfachkräften rumschlagen, die anschließend sofort wieder freigesetzt werden. Das ist für diese sicherlich frustrierend, unerträglich und auch demütigend.

    Von daher ist diese kleine Sause, gegenüber Rentnern und garantiert nicht gewalttätig werden Bürgern, diesen einfach mal zu gönnen. Quasi eine Art Wellness-Event, gut für den Einzelnen, und gut für den Korpsgeist.

    Hierzu auch bzgl. dieser staatlichen Doppelmoral gegenüber Muslimen, Migranten vs. Deutschen: Es steht jedem frei, in sich seine Diversität und sein nationalidentitärfluides Syrisch- oder Muslimischsein zu entdecken.

    • Ich hoffe, dass das Satire sein soll. Falls Ja, schlägt sie britischen Humor um Längen.

      • satire, finde ich ihren kommentar..polizei,die gegen den islam wenn nur zögerlich vorgehen, finden dann im rentnermichel die richtigen ,,opfer,, traurig und das finden sie sei satire.. klar sind die blauen auch nur menschen aber was die umsetzung von ,befehlen,,angeht einsame spitze..

    • Seinen Frust an „kleinen“ Rentnern abzuarbeiten zeugt nicht von Souveränität. Die sollte man als Polizeibeamter besitzen, auch wenn man noch so martialisch auftritt.

  11. Wenn’s hart auf hart kommt, sind die Polizisten Staatsdiener. Immer. IMMER.
    Pflicht zum Widerstand? *lol* Zitronenfalter falten Zitronen…

  12. Die mutige Frau Bahner, die mit ihrer offenen Klage der letzte Mohikaner unserer alten freiheitlichen Ordnung ist, wird jetzt vom Staatsschutz (Gestapo) verfolgt, medial fertiggemacht. Sogar ihre private Webpräsenz würde gesperrt!
    Haltet Euch das mal vor Augen!!
    Die Mächtigen haben uns zu bloßem Objekt staatlichen Handelns, d.h. zum Vieh erklärt. Wir sind für die keine Bürger mehr, noch nicht einmal mehr Menschen. Man kann uns einpferchen, Zwangsbehandeln, Zwangs- dies und Zwangs-das, nach Lust und Laune.
    Was da passiert, ist Willkür und Terror gegen gesetzestreue Bürger, unbefristet, also nach persönlichem Ermessen irgendwelcher Funktionäre.
    Die bedrohten und verfolgten Demonstaranten in Berlin haben übrigens Grundgesetze verteilt, das war alles.
    Die Antwort der Polizei war Drohung und Festnahmen. Dieselbe Polizei, die in Parks alte Omas und Spaziergänger jagt und sich bei 300 Muslimen die Hosen vollscheisst.
    Ich verachte diese uniformierten Büttel der Diktatur abgrundtief.
    Wir haben fertig, es ist vorbei. In Deutschland gehen wieder die Lichter aus, für sehr lange Zeit.

  13. Bei den hier, auch im Kommentarbereich, aufgeführten Beispielen zeichnet sich ein Muster ab, wie wir es hinlänglich bereits kennen. Die Staatsgewalt tritt besonders dann mit großer Strenge auf den Plan, wenn sie sich Bürgern gegenübersieht, die Achtung vor ihr haben. Parkverbote, Radarfallen, einzelne Zweitwohnungsbesitzer, sie werden penibel überwacht und es wird abkassiert. Leute, die sich bewußt außerhalb des Gesetzes stellen, wie randalierende Antifa oder betende Mohammedaner, die gegen das Kontaktverbot vestoßen, werden mit Nachsicht behandelt.

    Was ist den Asylbewerbern passiert, die Polizisten im Einsatz bespuckt haben? Ausgewiesen? Verhaftet? Verprügelt? Geldstrafe? Wohl kaum. Das sollte mal ein Spaziergänger ausprobieren, der die Hamburger Stadtgrenze nicht beachtet…..

    Es sind immer die Schwachen, die geschurigelt oder gemobbt (angespuckt?) werden.

  14. Zumindest das Gute an diesem „exotischen“ Weg ist, daß er sich nicht lange durchhalten lässt. Merkt man ja jetzt schon.

  15. Wenn das wirklich stimmt, was Sie berichten (so unglaublich ist das), dann „Gnade dir, Gott“! Aus Angst vor aggressiven Migranten – oder weshalb auch immer – werden die Deutschen als Menschen 2. Klasse behandelt?! Das muss jetzt endlich aufhören!!! Was ist in diesem Land los?!

  16. Unabhängig davon, wie man auch immer zu dieser Thematik eingestellt ist, steht eines spätestens seit Corona fest: Unser Grundgesetz ist nicht mehr das Papier wert auf dem es gedruckt wird. WIR SIND eben NICHT der SOUVERÄN!

    Jeder weiß warum die Versammlungsfreiheit derzeit „untersagt“ wurde. Aber wie kann einem Souverän überhaupt etwas grundsätzliches wie „Wiederstand“ gegen die Staatsmacht untersagt werden? Überhaupt nicht, das kann nur eine Diktatur. Was will den eine Demokratie wert sein, die nur dann Grundrechte einräumt, wenn es den „Kritisierten“ gerade passt? NICHTS! Wenn das aufheben der Grundrechte schon ohne Kriegsrecht generell „möglich ist“ könnte der Grund heute noch Corona sein und Morgen vielleicht schon, weil es Honeckers Erbe nicht passt, das man sie nicht wiedergewählt hat!

    Zu weit hergeholt? Ich denke nicht, der olle Adolf musste seinerzeit deutlich größeren Aufwand betreiben um zu seinem Ermächtigungsgesetz zu kommen um die Weimarer Republik durch die Hintertür zu entmachten. Und auch das wurde nun unter Merkel zerstört, die Lehre aus der Nazizeit, unser „Föderalismus“ wird medial inszeniert als „störend“ gebrandmarkt. Ausgerechnet eine der zentralen Lehren aus der Diktatur soll heute das Problem sein. Dabei hat uns doch auch gerade der Föderalismus über Jahrzehnte vor weiteren Adold`s oder Honneker*Innen geschützt. Zumindest bis zu Merkel. Eins ähnlichen Déjà-vus kennt man aus dem Umgang Merkels mit unseren Landesgrenzen in der Flüchtlingskrise!

    Dabei unterstelle ich Teilen von Regierung und Bundestag angesichts der Situation noch nicht einmal eine böse Absicht. Man wollte halt die Verbreitung der Pandemie verzögern. Dieses Mal -aber was ist nächstes Mal der Grund der dann ausreicht um aus dem Souverän wieder Untertanen auf Zeit zu machen? Eines wird in diesen Tagen klar, vielen unserer hochbezahlten, sogenannten „Volksvertretern“ ist heute nicht mehr klar, warum bestimmte Artikel unseres Grundgesetzes geschrieben wurden wie sie geschrieben sind. „Warum“ die Bundesrepublik Deutschland ein „föderaler“ Bundesstaat mit „Bundesländern“ ist. Warum nicht einer einzigen Person oder einem kleinen Personenkreis über welche „Ermächtigungsgesetze“ durch die Hintertür auch immer -und seien sie zunächst auch noch so gut gemeint oder einer temporären Situation geschuldet- so viel Macht zukommen darf. Ein solches „dummes“ Parlament hat sich Deutschland schon einmal geleistet und das ging nicht gut aus….

    Es besteht ein wesentlicher, ein elementarer Unterschied zwischen der temporären Einschränkung „einzelner“ Grundrechte „Einzelner“ und systematisch „Aufheben“ eigentlich ALLER Grundrechte für ALLE wie derzeit in Deutschland. So etwas ist in einer realen Demokratie abseits des Kriegsrechts nicht möglich. Demokratie „herrscht“ oder sie herrscht nicht sondern wird nur „simuliert“ !

    • Nun ja. Wir haben dir Parteien gewählt, die das Grundgesetz nicht achten. Wir lassen uns wie kleine Kinder social Distanzing verordnen. Wir glauben jeden Satz des Mainstream. Und da sollen wir nicht der Souverän sein?

      • „Wir glauben jeden Satz des Mainstream.“
        Und genau da liegt unser Fehler: Was uns die Medien „verkaufen“, ist für uns die Wahrheit, der wir folgen, die news, von Kleber vorgetragen, ist unser abendliches Evangelium.
        Aber wir sollten bedenken, dass mit Nachrichten – bewusst oder unbewusst – unser Denken manipuliert werden kann. Das müssen nicht mal Fake News sein. Allein der Platz innerhalb der Berichterstattung, der Umfang des Berichts, das Weglassen von News- all das kann die Nachrichten verändern.
        Ohne Lügen. Aber es gibt ja nicht umsonst den Begriff fake news.

    • Der Denkfehler der Politiker ist, dass sie meinen, das GG wäre ein Abwehrrecht der Politiker gegen die Bevölkerung. Und dank medialer Unterstützung dieser Auffassung, die nicht nur unter Politikern, sondern auch bei diversen NGO und den Kirchen verbreitet ist, glaubt mittlerweile auch ein Großteil der Bevölkerung, dass die Politiker berechtigt sind, das GG gegen das Volk auszulegen. Wenn ich z.B. an die Religionsfreiheit denke…

  17. Die Demonstration am Samstag war offiziell angemeldet und genehmigt. Wie kann es dann sein, dass man trotz Einhaltung der Hygieneregeln mit so einem Aufgebot von Polizei bei so wenigen Menschen aufwartet? Wie kann es sein, dass man wegen Nichtigkeiten gleich mit Strafverfahren droht und zum Teil mit sehr autoritärem Ton gegen friedlich Demonstrierende vorgeht?

    Das kann doch nur bedeuten, dass alle sehen sollen, wie Menschen gemaßregelt werden können, wenn sie auch nur einen Hauch von Recht und Demokratie entsprechend unseres Grundgesetzes zurück haben wollen. Das ist totalitär und willkürlich. Alles unter dem Deckmantel eines mittlerweile als relativ harmlos eingestuften Virus. Er wird zur Waffe gegen unsere Grundrechte eingesetzt. Dagegen müssen wir doch irgendetwas tun können.

  18. Gibt es eigentlich bei diesem bestehenden Szenario für
    jeden Bürger dieses Landes ein Recht auf Widerstand
    gegen die Staatsorgane ?

    • Theoretisch, ja (GG Art. 20, Abs. 4), praktisch, nein. Denn das Regime, demgegenüber Sie sich darauf berufen wird Ihnen was husten. Und wenn das Regime bedingungsos vor Ihnen kapituliert, brauchen Sie den Paragraphen nicht.

      • Lieber Schukow,
        Art. 20 (4) greift hier noch nicht einmal „theoretisch “ nicht! Ers ist auch nicht zuständig zumindest „noch nicht“, wird leider aber immer wieder fälschlich angeführt. Der greift erst „wenn andere Abhilfe“ nicht mehr möglich.

        Andere Abhilfe ist aber ja möglich jeder kann gegen die Maßnahmen juristisch vorgehen -und wie man heute zum Beispiel in Meklenburg Vorpommern sehen konnte- mit Erfolg! Nur weil man „nicht demonstrieren“ darf greift nicht gleich der 20 (4).

        Erst wenn Sie sich mit keinen der üblichen demokratischen Mitteln nicht mehr „wehren“ könnten würde er theoretisch irgendwann in Frage kommen.

      • Was bei „juristisch vorgehen“ passiert, können wir ja gerade live bei Frau Bahner besichtigen. Also ist diese Abhilfe offensichtlich nicht möglich. 🙂

  19. Willkür einer dekadenten gruensozialitischen Merkel GEZ Diktatur..die es nur geben kann weil wir Deutschen weiter fleißig unserer Marktwirtschaft nachgehen… Leistung erbringen, Steuern und Abgaben zahlen und weiter naiv unsere eigenen Metzger wähler… deutsche Wahlschafe!

  20. Das Problem beim Grundgesetz ist, daß die dort definierten Rechte löchrig wie ein Schweizer Käse sind á la „Es besteht Meinungsfreiheit, Einschränkungen regelt ein Bundesgesetz“ und es kann mit einfacher Mehrheit ein solches erlassen werden was sagt „von der Regierung abweichende Meinungen dürfen nicht geäußert werden.“ Die Bill Of Rights liest sich anders. Es wird Zeit, nach Artikel 146 GG in freier Entscheidung eine Verfassung zu verabschieden. Das hätte schon 1990 geschehen sollen.

    • Geschehen müssen, wenn es denn die im GG genannte Wiedervereinigung gewesen wäre. Die DDR trat aber nach Art. 16 dem Bundesgebiet bei, was diese Klippe umschiffte. 1949 dachten die Leute ja noch in den Grenzen von ’37. Irgendwaa muß ja auch in dem nicht veröffentlichten Teil des 2+4 Vertrages stehen.

  21. Die Übernahme steht vor ihrer Vollendung – mission completed.

  22. Man wird sehr wach sein müssen, was nach COVId-19-Bürgerechtseinschränkung passiert.

    • Wenn der Sherrif sieht, wie Sie mit dem Gewehr unterm Arm in die Bank spazieren, sagt der auch: „man wird sehr wach sein müssen, was passiert, wenn der da wieder herauskommt“?

    • Was jetzt eingetütet worden ist, wird nicht massiv verändert bzw. zurückgeführt werden.
      Nun hat man diese wunderbaren Einschränkungen für den Bürger, und das, was der Staat hat, gibt er nicht gern wieder her.

    • Ob Sie schlafen oder wach sind, wird am Ergebnis nichts ändern. Und alle Theorien, der „Bürger“ würde nun langsam wach, ließe sich nicht mehr hinters Licht führen usw. sind Wunschdenken. Wie offensichtlich auch alles ist – wir sind eine machtlose Minderheit. Ich hatte nie zweifel, das ohne jede Manipulation 70% der DDR-„Bürger“ SED gewählt hätten.

  23. Ein sehr aufschlussreicher Beitrag. So langsam scheint den einen oder anderen Bürger doch das Gefühl zu beschleichen, dass irgendetwas nicht stimmt(immerhin). Es bleiben viele Frage im Blick auf Corona unbeantwortet, die Einschränkung des Lebens und der Freiheit macht sich eben doch selbst inzwischen auch bei einigen der ganz unkritischen und bisher obrigkeits – und MSM-treuen Menschen bemerkbar. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnehmen und das Erstaunen darüber, dass dieser Staat, den seine überbordende Bürokratie sonst mehr als schwerfällig und langsam macht, auf einmal blitzschnell Entscheidungen trifft – manchmal auch im Eilverfahren (siehe Landwirte und Düngung) – und zwar gerade dann, wenn es um die Einschränkung von elementaren Grundrechten geht, beschäftigt immer mehr Menschen, auch wenn sie sich kaum trauen, es deutlich auszusprechen.

  24. „Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet.“
    So weit sind wir nun schon, daß wir das Einvernehmen des Imans einholen.
    **

  25. „Die Corona-Krise ist zu einer quasi-totalitären Regierungsform geworden.“

    In Deutschland wie anderswo in Europa. Auch in UNGARN ist es nicht wesentlich anders,da mögen die Ideologen verbreiten was sie wollen. In Budapest wurde der Staatschef NICHT auf unabsehbare Zeit ermächtigt, alleine zu regieren !! Viele Bericht sind abschreckendes Beispiel dafür, wie sich FAKES wie ein Virus durch die Medien fressen, um Propaganda zu betreiben. Das UNGARISCHE PARLAMENT WURDE SOGAR GESTÄRKT, ganz im Gegensatz zur BRD.
    Es kann jederzeit die Maßnahmen und den Notstand beenden. Das Parlament tagt wie immer. Das Gesetz ist in seiner Dauer nicht mit einem konkreten Zeitpunkt begrenzt, sondern auf die Dauer der Krise bzw. Bedrohung. Und dafür gibt es auch nationale und internationale Kriterien, Empfehlungen von Wissenschaftlern.
    Bitte lesen Sie vor allem §3. Als Wahlungar bin ich mir sicher, dass Ungarn zu den ersten Ländern gehören wird, welches mit Freuden die Lockerung oder Zurücknahme der Maßnahmen und des Notstandsgesetztes verkünden wird. Was die Bestrafung von Fakes betrifft, so bezieht sich das Gesetz eindeutig nicht auf Meinungen, sondern auf bewusst gestreute Behauptungen, die die Bevölkerung gefährden und im konkreten Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Woanders ist es nicht viel anders geregelt.
    § 3
    (1) Aufgrund Artikel 53 Absatz (3) des Grundgesetzes ermächtigt das Parlament die Regie-rung, die Geltung der Regierungsverordnungen gemäß Artikel 53 Absätze (1) und (2) des Grundgesetzes in der Gefahrensituation bis zum Ende der Gefahrensituation zu verlängern.
    (2) Das Parlament kann ihre Ermächtigung gemäß Absatz (1) vor dem Ende der Gefahrensi-tuation widerrufen.

  26. Man kann aus den Vorkommnissen aber auch eine ganz andere Schlussfolgerung ziehen. Denn die nicht assimilierten Zuwanderer zeigen hier wie in Frankreich, dass man eigentlich nur etwas „robuster“ auftreten muss und schon knickt die Staatsmacht ein.

    Gut, der Durchschnittseuropäer wird das nicht tun (nicht mal in Frankreich). Aber wer in eher tribalistischen Gesellschaften aufgewachsen ist und schon deshalb ein feines Gespür für reale Machtstrukturen entwickeln musste, der wird seine Schlüsse daraus ziehen.

    • Richtig! Und viele wissen das auch, aber die angst vor Gewalt hält viele noch ab, entsprechend zu reagieren. Da haben die Muslime uns etwas voraus: Solidarität schafft Masse, gepaart mit dem Willen, diese auch körperlich durchzusetzen. Wir haben selber Schuld, wenn wir uns von „Obrigkeiten“ drangsalieren lassen! Sich da, wie manche es tun, über die ungleiche Behandlung von Muslimen i.V. zu Deutschen zu beklagen, bringt es nicht. Ungleiches Verhalten wird ungleich behandelt.

  27. Tja und während man ein paar tausend Rentner auf Kreuzfahrtschiffen im schwimmenden Rentnersarg einsperrt bis die Natur triagiert hat, müssen die „Flüchtlinge“ der „Alan Kurdi“ bei einem Krankheitsverdacht (Man „könne keine Tests an Bord machen“, es reicht also einmal Husten) „möglichst schnell von Bord gebracht werden“ so die Fluchthelfer.
    Klar, die Lawine muss rollen, sonst wird der Seelenverkäufer zu teuer. Die Betriebswirtschaft macht auch vor den Flüchtlingsfabriken nicht Halt. Wahrscheinlich beantragen die Schlepper in Berlin auch schon Staatshilfen.

    Ich finde es allerdings auch wenig sinnvoll, zur Zeit zu demonstrieren, nur weil man es (noch) kann. Die politische Meinung beeinflusst man damit nicht.

  28. Wer meint…die Exekutive stehe auf demokratischen Beinen…der irrt. Die Ordnungshüter tun was ihnen befohlen/aufgetragen wird…egal ob vom GG gedeckt oder nicht. Soviel hatte ich schon bei meiner Zeit bei der Bundeswehr mitbekommen…mit Demokratie hat Befehl und Gehorsam wenig zu tun. Das recht harsche Vorgehen der Ordnungsmacht habe ich auch bei verschiedenen Gelegenheiten vor Corona beobachten können….wie da teilweise mit dem Bürger verfahren wird ist schon grenzwertig. Wie aber auch im obigen Artikel beschrieben, gibt es auch andere „Bürger“ die da wesentlich glimpflicher bzw. ohne jede Maßnahme davon kommen….das Klientel, wie oben beschrieben, ist eigentlich immer im Vorteil. Ist sie schuldig, kann sie sich auf Vorurteile berufen die gegen sie bestehen, ist sie unschuldig findet sich eine breite Masse von Unterstützern…denen der Normalbürger egal ist.

  29. Zitat: „Man nennt es Willkür“. Auch ich stehe der Bundesregierung oft sehr skeptisch gegenüber. Besonders, wenn ich diese Antwort (Frechheit) auf eine Kleine Anfrage lese.
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918308.pdf

    Aber im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen jetzt von regierungsseitiger „Willkür“ zu sprechen, diskreditiert den Autor, zukünftig noch als glaubwürdiger Kritiker auftreten zu können. Kritik, die überzieht ist nicht nur wirkungslos, sondern sie schwächt bei zukünftiger Kritik

    • Die Bundesregierung müssen Sie aber mit anderen Maßstäben beurteilen. Rechtsbrüche waren und sind ja schon an der Tagesordnung. Muss ich die noch aufzählen, im Kontext Maastrichtkriterien, Euro und Asylgesetze? Wenn Länder vor randalierenden Muslimen in Quarantäne randalieren, und die Behörden Knicken ein, dann ist das nicht Willkür? Oder vielleicht sogar Feigheit? Oder übelste Political Correctness?

      • Wer ernsthaft insinuiert, in Deutschland habe sich „eine quasi-totalitäre Regierungsform“ durchgesetzt, wie der Autor schreibt, läuft das Risiko, nicht mehr ernst genommen zu werden.

        Gerade hier bei TE, einer der wenigen Horte Mainstream-freier Medienprodukte, sollte Kritik nie überzogen werden, weil das abnutzt.

      • Ernst genommen werden wir ohnehin nicht. Und wenn ich Ihrer Argumentation im Prinzip auch zustimme, frage ich mich, wie lange ich warten soll, bis ich dieses Regime ein unrechtes nennen darf. Bis ich im Knast sitze? Oder erst wenn sie mich foltern? Wieviele Banken müssen Sie überfallen, bis man Sie Bankräuber nennen darf, drei, oder 7 bis 12?

      • 89 haben wir gesungen:

        Freiheit, Freiheit –
        ist das Einzige was zählt.

        Wir waren plötzlich frei aber haben nicht aufgepasst auf unser teures Gut.
        Nun, da es uns durch die Finger rinnt, Jahr um Jahr ein wenig mehr und immer schneller, müssen wir sie nochmal erobern die F R E I H E I T.
        Wer nicht aufpasst, den bestraft das Leben.

  30. Die Fachanwältin Beate Bahner (für Medizinrecht) aus Heidelberg, kündigte Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Sie hält sowohl die restriktiven Eisnchränkungen gegen Einzelpersonen und die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.
    Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Beate Bahner und sie hat „Kontaktsperre“ im Internet. Keine relevante Site zu der Rechtsanwälting ist mehr erreichbar. Auch youtube -Kopien sind inzwischen gesperrt.
    Was geht hier vor?

  31. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ korrigiert :“ Alle Deutschen hatten das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die Herrschaft der Teufelsraute hat das GG auf seinen Wert, zu bedrucktem Papier reduziert. Seine beliebige Mißachtung zu rechtfertigen ist für die handverlesenen Justizkader der Systemparteien ein Klacks.

    • Heute gelesen: Um die wirtschaftlichen Schäden in Deutschland abzutragen, braucht es zwei Generationen.

  32. Für Berlin kann ich sagen, dass soviel Polizei auf den Strassen war wie noch nie, und viele davon haben sich äusserst herrisch und übertrieben streng gezeigt, und sehr in ihrer angeblich erteilten Macht gesuhlt.
    Da die Polizei andererseits auch politisch gesteuert wird, kann man davon ausgehen dass es entsprechende Dienstanweisungen gibt, die Bürger streng zu behandeln. Auch aus Bayern kursieren krasse Geschichten dazu im Netz.

    Die Staatsmacht hat ihre wahre Fratze gezeigt. Nun weiss jeder, woran er ist und was er zu erwarten hat.

  33. Glaubt jemand ernsthaft, daß sich in diesem kranken und kaputten Land Politik und Regierung mit den Moslems anlegt? Wie schreibt Stephan Paetow auf seinem Blog so treffend, am 23. April ist alles vorbei. Weshalb? Ramadan! 23. April, Ramadan, Ende des Kontaktverbotes, das dürfte passen. Mit den Gefolgsleuten Allahs legt sich in diesem Land bekanntlich niemand an, schon gar nicht diese “Regierung”. Natürlich werden die das mit der Wirtschaft begründen und nach Ostern wieder hochfahren, egal was das für die Menschen gesundheitlich bedeutet.

    • In SH hat man gerade beschlossen, daß über Ostern Familienzusammenkünfte bis zu 12 Personen erlaubt werden sollen, Na? Klappt doch!

      • Jo, das klappt offensichtlich. Die Unterwerfung hat viele Facetten. Das es in diese Richtung war ja klar.

  34. Ich kenne die Details nicht, aben wenn die Demonstranten den vorgeschriebenen Abstand von 2 m ( den ich begrüße ) oder freiwillig sogar mehr eingehalten hätten, wäre das Eingreifen der Polizei wohl eher politisch gewünscht als medizinisch notwendig zu sehen. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, sehe aber wieder einmal Inkonsequenzen. Ein banales aber bezeichnendes Beispiel: Alle Golfplätze und Tennisplätze sind gesperrt, selbst das Betreten strafbar, obwohl schon in normalen Zeiten die Spieler meterweit auseinanderstehen und jetzt auch Abstände von 10 m oder 20 m leicht einhalten können. Auf der anderen Seite wimmelt es zur Zeit in den Parks von Joggern, die schnaufend und prustend unmittelbar ( 1 m und weniger ) an allen Spaziergängern, die selber Abstände untereinander einhalten, vorbeihecheln. Da habe ich noch keine Polizisten gesehen, die die Jogger festgenommen haben.

  35. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. (…) Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten (…) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht. (…) Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme.“

    Carl Schmitt

  36. Bitte benutzen Sie bei aggressiven Muslimen nicht Begriffe wie „Tumult“, das ist infantilisierende MSM-Sprache.

  37. A. D. Merkel, geb. Kasner 2013: „Sie kennen mich.“

    Dr. Klaus W. R. 2020: Spätestens JETZT kann Sie jeder ERkennen, Genossin, der nur ein wenig in Geschichte aufgepaßt hat!

  38. Man nennt es einen Testlauf in deutscher Sprache und wie sie nach der Über-
    wachung jedes ihrer Schritte rufen.
    Bitte überwacht mein Leben und jeder meiner Schritte und Wörter.
    Wie dumm muß man sein.
    Wie schön war es doch , als ich für mein Leben selbst verantwortlich war und
    der Staat hieltsich weitgehens raus.
    Na, wie sieht es aus wenn der Ramadan ist???
    Für mich ist diese Regierung nichts mehr wert, willkommmen in der Ökodiktatur.
    Und der zwei Klassengeschellschaft der Deutschen und Migranten, der deutsche
    Michel sagt zu allem ja, aber die Migranten dürfen alles.
    Nun werde ich die Sonne genießen .

    • Genau,
      wenn die Bollezey die Migranten und Freitagsbetenden auch so angehen würde,
      wie die das mit Landsleuten tut, dann stünden wir im Bürgerkrieg!
      Vielleicht wollen die da oben uns ja provozieren?

  39. Es ist im höchsten Maße bedenklich, wie die Regierung und alle nachgelagerten Ämter das Grundgestz brechen, um irgendeinen Nebesächlichen Mist als Begründung heranzuziehen.
    Fakt ist: ein Grundrecht kann niemals durch ein Landesrecht und dabei durch eine Verordnung ( 3.Unterstufe von einem Gestz) obsolet gehalten werden.
    Es ist Rechtsbruch und UNRECHT!. Egal ob es ein Gesundheitsrecht gibt oder nicht: das Grundrecht kann nur durch ein anderes Gesetz auf der gelichen Rechtshöhe mit Zitat der Änderung gemildert werden.
    Die Polizei sollte angezeigt werden wegen Rechtsanmaßung, denn auch das ist rechtswirdig. Weder das Polizeigestz noch das Gesundheitsrecht ist dazu befähigt, Versammlungs-Teilnehmer anzuzeigen oder in dateien zu speichern.

    Die Kernfrage ist aber hier, dass kein Verfasungsjurist laut aufschreit! Alle im bett mit der Regierungsmutti. Das ist erst der Anfang- Bürger wehrt Euch!!!!!!

    • Sie sollten sich mal mit Verfassungsrecht befassen. Die Einschränkung des Artikel 8 Abs. 1 GG wird durch Artikel 8 Abs. 2 GG beschränkt. Die Einschränkung bestimmt dann das InSchG. Wo ist hier also die Verordnung?

  40. Mal gucken in was für einem Land wir „aufwachen“ nach dem Ende dieser Krise. Da werden wir uns die Augen reiben !!! Sie kennen mich ??? Ja, wir haben sie kennen gelernt Frau Merkel !

    • Ja wir kennen sie Frau Merkel, und deshalb werden wir (87 %) sie immer wieder wählen. Wenn schon in den Abgrund, dann nur mit ihnen.

  41. Den letzten Satz kann man sich als Überschrift (nicht nur) der gesamten Corona-Politik einrahmen: Man nennt es Willkür!

    • In Paris setzen die Polizisten unter Einsatz von GPS-Geräten jedem Normalbürger nach, der sich weiter als 1000 Meter von seiner Wohnung wegbewegt.

      Die Shishabars und Moscheen der Banlieues bleiben dahingegen offen und sollen laut Anordnung „nicht vorrangig“ kontrolliert werden. Die notorischen muslimischen Massengebete auf den Straßen von Paris bleiben auch ungestört.

      Warum? Weil die Einwohner der Banlieus den Polizisten auf die Ohren hauen, wenn die sich trauen, die (irrsinnigen) Vorgaben ihrer Bürgermeisterin umsetzen zu wollen. In den Banlieus sind im Schmittschen Sinne die dortigen Bewohner souverän, da der Staat weiß, er kann in diesen Milieus seine verfassten Regeln nicht durchsetzen, ohne dass es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen (mit ungewissem Ausgang) käme.

      In Neukölln, Offenbach, Duisburg, Kleve etc. sieht es nicht anders aus.

      Der deutsche Bravmichel zahlt dahingegen grummelnd 50 Euro Strafe, wenn er es wagt, sich zu lange alleine auf eine Parkbank zu setzen.

      Was sagt uns das: selber schuld!

      • Gibt es Niemand ,der zu einer Massendemo aufrufen kann,verdammt? Bin sofort dabei.

      • RA Beate Bahner hat ein 19-seitiges Schreiben darüber veröffentlicht, in dem sie den „Shutdown“ als verfassungswidrig einstuft und will dagegen auch juristisch vorgehen. Es handele sich ihrer Meinung nach sogar um den größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt habe. Gegen Ende ihres Schreibens ruft die Anwältin alle 83 Millionen Bundesbürger dazu auf, sich am Ostersamstag (11. April) zu einer Demonstration zu versammeln. Die Demonstration sollte vor Ort formal angemeldet werden. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb gegen die Rechtsanwältin. Ergo: Wahrscheinlich wird eine Demonstration mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelehnt werden. Aber dann haben Sie es schriftlich, was das GG bei uns Wert ist. Aber aufgepasst bei heroischen Alleingängen. Es drohen empfindliche Geldstrafen bis Freiheitsentzug. Zur Erinnerung: Sie befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland.
        Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen enthält das IfSG Straf- und Bußgeldvorschriften. Gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG kann eine Zuwiderhandlung gegen Anordnungen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG eine Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Führt die konkrete Zuwiderhandlung zu einer Verbreitung des Virus, so liegt der Strafrahmen gem. § 75 Abs. 3 IfSG sogar bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
        Angela Merkel: Sie kennen mich, und jetzt werden Sie mich erst richtig kennenlernen…

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