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Wahlwiederholung in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht klammert einen brisanten Antrag aus

02.12.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht soll über die Wiederholung der Wahl in Berlin entscheiden. Auffällig ist, dass es dabei nicht den weitestgehenden Antrag vorzieht. Denn nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland ist die Bundestagswahl problematisch, weil die Briefwahl zum Regelfall geworden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 19. Dezember eine Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen der Berliner Wahlpannen zu verkünden. Diese war seitens des Bundesverfassungsgerichts vor einiger Zeit offenbar stellvertretend für zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden, darunter auch eine der AfD-Bundestagsfraktion sowie die von zwei Tichy-Lesern, die sich einem Wahlprüfungsaufruf der Atlas-Initiative angeschlossen hatten, auch mündlich verhandelt worden.

Die lange Verfahrensdauer gibt jetzt vielfach Anlass zu Kritik. Denn nun wird eine Wiederholungswahl im Bundesland Berlin oder jedenfalls in einigen Wahlbezirken frühestens Anfang 2024 stattfinden. Auf jeden Fall muss in 431 Wahllokalen neu gewählt werden, denn dies hatte ja bereits der Deutsche Bundestag in Reaktion auf zahlreiche Wahleinsprüche so entschieden; die Wahlprüfungsbeschwerden wurden erhoben, weil vielen Einspruchsführern der Beschluss des Bundestages, der insofern ja „in eigener Sache“ entscheidet, allzu zurückhaltend erscheint. Jedenfalls steht der Beschluss des Bundestages doch in sehr starkem Kontrast zu der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs im Herbst 2022, nach dem die Abgeordnetenhauswahl, die ja gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 22. September 2021 stattgefunden hatte, bereits im Februar 2023 komplett zu wiederholen war.

Bei Wahlwiederholungen ist es so: werden Wahlpannen geltend gemacht und besteht wenigstens die Möglichkeit ihrer „Mandatsrelevanz“, so muss die Wahl wiederholt werden. Dies jedoch nur in denjenigen Wahllokalen, in denen die Fehler und ihre mögliche Mandatsrelevanz hinlänglich substantiiert dargelegt worden sind, denn das ansonsten bestehende, nicht oder nicht durchgreifend angefochtene Wahlergebnis ist ebenfalls schützenswert. Also wählt selbst bei spektakulär erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerden gegen eine Bundestagswahl immer nur eine kleine Minderheit der Wahlberechtigten nochmal.

Bundesverfassungsgericht entscheidet am 19. Dezember über die Berlin-Wahl

Wiederholung der Bundestagswahl

Bundesverfassungsgericht entscheidet am 19. Dezember über die Berlin-Wahl

Die Wiederholung einer gesamten Bundestagswahl, wie eben der Abgeordnetenhauswahl in Berlin, stand noch niemals im Entferntesten zur Rede; das Bundesverfassungsgericht pflegt, schon um die Legitimität der Politik nicht übermäßig anzukratzen, regelmäßig, die Anforderungen an die Darlegungen zur „Mandatsrelevanz“ ungeachtet des eigentlich geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes so zu überspannen, daß bisher kaum je eine Wahlprüfungsbeschwerde erfolgreich war. Und das wirft wiederum ein Problem der als tragender Wahlrechtsgrundsatz gebotenen „Gleichheit der Wahl“ auf (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), den die Minderheit, die neu wählen darf, nimmt nicht an der „gleichen“ Wahl teil wie alle übrigen Bürger, sondern wählt ein zweites Mal, diesmal korrektiv, unter völlig veränderten politischen Bedingungen.

Man merkt also: die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Probleme sind ihrer Natur nach nicht wirklich lösbar. Man würde sie praktisch immer noch am besten dadurch bewältigen, dass man das Verfahren möglichst beschleunigt, damit die Nachwahl zeitlich möglichst bald nach der Ausgangswahl stattfindet, so daß die politische Gesamtsituation noch einigermaßen ähnlich ist.

Aber dieser Forderung steht natürlich entgegen, dass auf Bundesebene – anders als im Bundesland Berlin – bei Wahleinsprüchen immer erst der Bundestag als in eigener Sache entscheidende Instanz vorgeschaltet ist, das Bundesverfassungsgericht ist immer erst Rechtsmittelinstanz. Und der Bundestag, der seine einmal erreichte Besetzung nicht nur soweit als möglich, sondern auch so lange wie möglich erhalten zu wollen pflegt, zieht das Einspruchsverfahren eigentlich immer in die Länge! Aber das Bundesverfassungsgericht hat nun auch über ein Jahr gebraucht.

Das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings auch aus einem anderen Grund – der der breiten Öffentlichkeit offenbar unbekannt geblieben ist – schwer nachvollziehbar: Es sind beim Bundesverfassungsgericht nicht nur etliche Wahlprüfungsbeschwerden wegen des Berliner Wahlchaos, wie eben auch die der beiden Tichy-Leser, anhängig, sondern darüber hinaus die Wahlprüfungsbeschwerde eines süddeutschen Einspruchsführers, die mit den Berliner Wahlpannen nichts zu tun hat.

Das Direktmandat ist lästig

Wahlrechtsreform

Das Direktmandat ist lästig

In dieser rein rechtliche begründeten Wahlprüfungsbeschwerde wird die gesamte Bundestagswahl als ungültig behauptet, und zwar wegen des beispiellos hohen Briefwähleranteils, der bundesweit bei rund 47 Prozent lag, in etlichen Bundesländern deutlich über 50 Prozent und in Bayern deutlich über 60 Prozent. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht selber 2009 geurteilt, die Briefwahl dürfe nie zum „Regelfall“ werden. Das war sie aber 2021 eindeutig! In den beiden Wahlprüfungsbeschwerden der Tichy-Leser wird diese Argumentation dann hilfsweise ebenfalls übernommen.

Und nun verhält es sich nach anerkannten rechtsmethodischen Grundsätzen so: es wäre zuerst immer über den weitestgehenden Antrag zu verhandeln und zu entscheiden, und dies wäre jedenfalls der des süddeutschen Beschwerdeführers gewesen, da diese eben mit einer rechtlich nachvollziehbaren Argumentation – immerhin stützt er sich unmittelbar auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selber! – die Ungültigkeit der gesamten Bundestagswahl geltend macht, hilfsweise ihre Ungültigkeit in etlichen großen Flächenländern, allen voran Bayern mit dem höchsten Briefwähleranteil.

Und hierüber hätte zuerst entschieden werden müssen! Denn es bliebe ja irrelevant und wäre auch gar nicht zu entscheiden, ob in Berlin nun in nur 431 oder deutlich mehr Wahllokalen neu gewählt werden muß, wenn es hierauf gar nicht ankäme, weil ohnehin die gesamte Bundestagswahl zu wiederholen wäre! Und dieses ergibt sich eben zwanglos, wenn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selber aus dem Jahr 2009 noch gilt.

Der süddeutsche Beschwerdeführer hat jedoch trotz einer Sachstandsanfrage im Sommer von seiner Beschwerde noch nichts weiter gehört.

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26 Kommentare

  1. Ich zweifle nicht mehr daran, dass das Bundesverfassungsgericht nur ein Steigbügelhalter der jeweiligen Regierungen geworden ist.
    Für einen normalen Menschen ist es nicht nachvollziehbar, dass das Ergebnis einer manipulierten bzw. gefälschten Wahl …
    a) überhaupt zu einer Regierungsbildung führt und fortlaufend daran fest gehalten wird und …
    b) die Betrüger nicht einmal gesucht und bestraft werden und…
    c) eine Verzögerungstaktik gefahren wird, um die Betrüger weitermachen zu lassen.
    Das grenzt an Landesverrat.
    Und wer weiß schon, wo noch überall betrogen wurde, was bei den Recherchen nicht ans Licht gekommen ist.
    Da können die mit ihren Gesetzesverdrehungen rumschwurbeln, wie sie wollen. Wer ein gesundes Rechtsempfinden besitzt, für den gibt es überhaupt keine andere, als meine nachstehende Schlußfolgerung:
    Für mich sind alle Beschlüsse dieser Regierung von Beginn an null und nichtig, denn eine reguläre Legitimation ist äußerst fraglich.

  2. Das BVG hat sich in meinen Augen disqualifiziert als es den Verlust der beruflichen Existenz als mit dem Begriff der „Freiwilligkeit“ vereinbar erklärte. Es ging um die Rechtmäßigkeit der „freiwilligen“ einrichtungsbezogenen Impfpflicht als Vorstufe zur ebenso „freiwilligen“ Allgemeinen Impfpflicht. Den Unterschied zu der „Freiwilligkeit“ mit der Angehörige von Republikflüchtlingen in der demokratischsten aller Republiken und GeStaPo-Opfer im 1000 jährigen Reich ihre Habseligkeiten abgeben mußten konnte mir noch niemand so recht erklären.

  3. Leider gibt es gegenüber dem Bundesverfassungsgericht -schon aus eigener Machtvollkommenheit heraus- nicht die Möglichkeit einer Un- bzw. Nichttätigkeitsklage.

    Aber allein die Nichtbeantwortung und Nichtbeachtung (nicht einmal eine Eingangsbestätigung ?) zur Beschwerde und Sachstandsanfrage durch den süddeutschen Beschwerdeführer stellt eine Schofeligkeit sondergleichen dar und belegt die Wert- bzw. Geringschätzung des Gerichts dem einzelnen Staatsbürger gegenüber.

    Rechtsprechung und Rechtsfindung nicht nach Gutsherrenart;
    dafür aber nach Art des Bundesverfassungsgerichtes.

  4. Ich erwarte von diesem undemokratischen und politischen Schein-Gericht nichts anderes als sich alles so hinzudrehen wie es passt oder Sachen auszuklammern. Das war in der DDR auch nicht anders.

  5. Das Verfassungsgericht wird „ja – aber“ sagen.
    Denn dem Vorrang des vorgeblichen Schutzes der körperlichen Unversehrtheit in Zeiten einer ausgerufenen Pandemie vor allen anderen Grundrechten hat das Verfassungsgericht ja bereits freien Lauf gegeben. — So wird die massenhafte-Briefwahl gerechtfertigt.
    Ich denke, noch viel weitreichender beabsichtigt das Gericht aus Klimagründen eingeschränkte Freiheitsgrundrechte zu legitimieren, jedenfalls scheint sich das Gericht auf das Abenteuer CO2-Budgets und dergleichen mehr lustige Theorien eingelassen zu haben. Immerhin nimmt es das Pariser Klimaabkommen ebenso ernst wie auch die – deutsche – Regierung – immerhin sich bemühend.
    Die Welt hält sich höflich die Hand vor den Mund, womit das unvermeidliche Lachen verborgen wird……

  6. Aus der Literatur weß ich, daß früher die Herrscher Gericht gehalten haben. Nach meinen Vorstellungen ging es darum Konflikte zu lösen, den Frieden im Land wiederherzustellen, Manch ein Herrscher erwarb den Ruf eines Gerechten, andere nutzten diese Funktion um selbst Vorteile zu erringen.
    Heute habe ich das Gefühl, es gibt eine Gerichtsindustrie, die mich an Kafka erinnert. Widersprüchliche Gesetze machen den Ausgang eines Prozesses unabsehbar. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte haben infolge langandauernder Verfahren sichere Einkünfte, obwohl der Rückgriff auf den gesunden Menschenverstand ausreichend wäre.
    Die Herrschaft profitiert, wenn sich das Volk streitet. Von wem werden Richter gewählt? Nicht vom normalen Bürger, über den sie Recht sprechen und das angeblich im Namen des Volkes. Wer wird dem, der ihm ein gutes sicheres Einkommen ermöglicht, in den Rücken fallen? Selbst die vielen Juristen im Bundestag sind nicht in der Lage rechtssichere Gesetze zu erlassen. Warum tragen Verfassungsrichter, die ein vorläufiges Grundgesetz verteidigen, die Robe eines Bischofs?

  7. Auch wenn hier der 2. Senat und nicht der 1. Senat entscheidet, habe ich keine hohen Erwartungen an das Bundesverfassungsgericht. Dies resultiert aus seinem bisherigen Handeln in dieser Angelegenheit. Die Erosion des Rechtsstaats in Deutschland ist auch an diesem Gericht nicht spurlos vorübergegangen. Der frühere Anwalt und Politiker Harbarth ist jedenfalls die geeignete Spielfigur, um Gericht und Grundgesetz auszuschleichen, damit zukünftige Konflikte einerseits mit Beschwerdeführern und andererseits mit der EU-Bürokratie gar nicht mehr aufkommen können. Wer Augen hat, der möge sehen.

  8. Es ist ein Konglomerat, dem egal ist, was mit den Bürgern geschieht. Die schlafen weiter.

    Ich lese weiterhin Tichy, Konntrafunk, Reitschuster, junge Freiheit. Nachkemkseiten Manova und und und ……….

    Die meisten Deutschen begreifen es nicht zwecks Hirnmasse, der Rest ist zu faul. Das ist meine Meinung.

    Im übrigen, ist mir eigentlich alles so was von egal. Weder wird die Erde verglühen noch irgendwelche Menschen gegrillt werden.

    Wünsche allen ein schönes Wochenende!!!!!

  9. Was mir als nichtjuristischem Normalbürger einfach nicht in den Kopf will: Ist denn unsere Verfassung so schlecht und mehrdeutig formuliert, dass es überhaupt eines Verfassungsgerichts bedarf, derartige Mengen von Unklarheiten nun schon ein halbes Jahrhundert lang zu interpretieren, zu reparieren und umzudeuten? Wenn das zutrifft, wäre es an der Zeit, mal eine neue Verfassung anzuschaffen, vielleicht auch ein neues Volk. Bei allerdings vorauszusehendem erheblichem Mangel an potenten Experten kann man bei ChatGPT einen Versuch starten. Möglicherweise die bessere Wahl.

  10. Im großen und ganzen ist die Justiz in Deutschland feige und wird damit ihrer Aufgabe und ihrer Bedeutung für einen demokratischen Rechtsstaat nicht gerecht. Die Rechtsprechung in der Corona-Zeit hat dies eindrucksvoll bestätigt, wobei die wohltuenden Ausnahmen nur die Regel bestätigen.

  11. Die Menschen, die Zweifel an der Briefwahl haben, sollten sich bei den Auszählungen einfinden. Wenn das Vaterland in Gefahr ist, darf man kein Zuschauer sein, man muss handeln. (Helmuth von Mücke).

    • Mit zählen ist es nicht getan. Vielmehr: Aus welchem Drucker kommen die Briefwahlzettel?

    • Das nutzt nichts! Denn die Briefwahlunterlagen trudeln alle wochenlang vor dem Wahltag in der Behörde (Wahlamt) ein, und werden dort von einem ganz bestimmten Büro in Empfang genommen. Niemand kann kontrollieren, was Derjenige damit macht. Schiebt er die eintreffenden Briefe in den Schredder, und ersetzt diese durch von ihm ausgefüllte Briefwahlzettel? Wer weiß das? Niemand. Die Briefwahlurnen, die da am Wahlabend zur Auszählung gekarrt werden, sind im Wahlamt alle und sämtlichst außerhalb jeder Kontrolle befüllt worden. Die Auszähler werten Urneninhalte aus, für die sie keinerlei Herkunftsgarantie geben können.
      Im Wahllokal ist das komplett anders. Da bin ich seit Jahren bei jeder Wahl als Wahlvorstand tätig, und kann bestätigen, dass da absolut nichts geht in punkto Betrug. Jedenfalls nicht in großem Maßstab. Jeder Bürger weist sich aus, und wirft den Zettel persönlich ein. Da weiß man dann als Auszähler auch tatsächlich was man auszählt.

    • Also die Auszählung zu überwachen ist sicher nicht verkehrt. Aber bei der Briefwahl liegen die entscheidenden Schwächen an anderer Stelle. 1. Die geheime Wahl ist sehr fraglich. Und damit ist von sozialem Druck bis zum Stimmenverkauf alles möglich. 2) Wer füllt den Wahlzettel überhaupt aus (nicht nur im Pflegeheimen!). Wurde die Stimme vielleicht verkauft …. 3) Kommen die Briefwahlberechtigungen eigentlich immer bei den richtigen an? Könnte da nicht jemand auf die Idee kommen, diese für Nichtwähler, Mitbewohner etc. die Wahlunterlagen zu beantragen und auszufüllen. 4) Die Unterlagen sind lange ohne öffentliche Aussicht. Gewissen Personen wären damit höchstwahrscheinlich in der Lage, die eigentlichen Wahlumschläge auszutauschen und dabei nur die unterschriebenen Begleitzettel zu verwenden (müsste dann halt „Ersatz“ Umschläge und Stimmzettel aus anderer Quelle haben. All diese Manipulationsmöglichkeiten hätten eine recht geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei diesen vielen Manipulationsmöglichkeiten muss man eigentlich davon ausgehen, dass ein wesentlicher Anteil der Briefwahlstimmen manipuliert sein könnten. Insofern lädt die Briefwahl eigentlich zur Manipulation ein und stellt die Integrität einer Wahl massiv infrage.

  12. Dem BVG mit Logik zu kommen ist ein starkes Stück! Irgendwie auch naiv. Denn die Entscheidungen haben immer eine politische Dimension und die wichtigste Frage der Richter ist immer: Was trauen wir uns? Aus der Vergangenheit ist bekannt: nicht viel. Wenn sich ein Oberjurist etwas nicht traut, dann findet er immer einen Weg, das auch zu begründen. Wenn ich partout nicht zu einer Veranstaltung will, dann finde ich auch immer einen Grund, warum es nicht geht. Was nun die Briefwahl betrifft, muss man ja auch fragen: Wie soll denn konkret eine Methode aussehen, um die nicht zum Normalfall werden zu lassen? Die damalige Entscheidung, sie dürfe nicht zur Regel werden, ist selbst schon ein wenig weltfremd. Juristen eben. Praktische Vernunft scheint nicht so ihr Ding, da gibt’s auch andere Beispiele.

    • In den Niederlanden hat man 2021 die Briefwahl auf die Altersgruppe 70 und älter beschränkt. Das ging ruckzuck.
      Übrigens haben sich die Grünen bei der darauffolgenden Wahl fast halbiert.

  13. BRIEFWAHL ABSCHAFFEN!

    Die Briefwahl lässt viele Fragen offen und erschüttert das Vertrauen in die Demokratie: weitgehende Wahlmanipulationen sind zwar nicht direkt nachweisbar (und genau das ist das Tückische), aber sind sie nicht möglich? Wer sie unmöglich machen will, der kann nur eines tun: die Briefwahl abschaffen. Denn sie verstößt gegen eherne Grundsätze der Demokratie (geheime Wahl, etc.).

    In einer echten Demokratie gibt es keinen Wahlzwang – daher wird ohnehin nicht immer jeder zur Wahl gehen. Es gäbe Alternativen zur Briefwahl: wer am Wahltag nicht zur Urne gehen kann, der sollte vielleicht die Möglichkeit erhalten, am Tag davor oder danach zu wählen (auf Papier an der Urne), es könnte Fahrdienste für Gehunfähige geben, etc.

    In den USA wurde bei den Wahlen 2020 vermutlich durch weitgehende Briefwahlmanipulationen („ballot harvesting“) eine von den US-Bürgern mehrheitlich nicht gewünschte linke (neomarxistische) Präsidialadministration ins Amt gehievt – mit gravierenden Folgen für die USA einerseits und den Weltfrieden andererseits.

    Die Briefwahl ist nicht mehr zeitgemäß. Ihre inflationäre Anwendung bedarf (wie zur Zeit Luthers) der Reform, da sie Minderheiten an die macht bringen kann, die die Bürger nicht wollen und nicht gewählt haben. Es ist schon schlimm genug, wenn wir derzeit von einer „Ampel“ geradezu nach Willkürmanier „regiert“ werden, die beim Wähler keinerlei Rückhalt mehr hat.

    Es sollte Neuwahlen geben – aber dann bitte ohne die Briefwahl!

  14. „Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müsst ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“

    Georg Büchner „Der hessische Landbote“ (Deutschland, 1813 – 1837).

    „Dieser Büchner war ein toller Hund. Nach kaum 23 oder 24 Jahren verzichtete er auf weitere Existenz und starb. Es scheint, die Sache war ihm zu dumm. Das war damals eine Epoche finsterster und dumpfester Reaktion, in die er hinein geboren wurde. […]
    Büchner, das war ein Revolutionär vom reinsten Wasser!“ –

    Alfred Döblin, Deutsches und Jüdisches Theater.
    In: Prager Tagblatt, 46. Jahrgang, Nr. 303, 28. Dezember 1921, S. 2, ANNO

  15. Man hat das in den Niederlanden gesehen: 2001 hat man die Briefwahl nur noch für über 70 Jahre alte Wähler zugelassen, und prompt sind dort die Grünen um rund 50% geschrumpft.
    Wenn bei Wahlen betrogen wird, dann bei der Briefwahl. Denn was der für die Entgegennahme der per Post eingehenden Briefwahlumschläge zuständige Behördenmitarbeiter da im Wahlamt nun genau in die Urne stopft, das kann keiner kontrollieren.
    Wochenlang gehen da in einer Stadt wie München zigtausende Briefwahlumschläge in einem ganz bestimmten Büro ein. Dort sitzen sie dann, die linken Aktivisten gegen die Wiederauferstehung des Faschismus, und sehen sich im heiligen Auftrag, den zu erreichen jedes Mittel legitim scheint.
    40.000 Umschläge, über Wochen verteilt…jeder direkt in den Schredder, ersetzt durch im gewünschten Stimmverhältnis vorbereitete Umschläge…who knows? Ich nicht, Sie nicht, keiner…nur Herr und Frau Genosse im Wahlamt weiß es.
    Und glaube keiner, es müsse flächendeckend im ganzen Land ablaufen, um effektiv manipulieren zu können. Nein, nein, da reichen die Großstädte. Das konnte man 2020 bei Trump beobachten.
    Er lag in allen Swing States bis zum Abend deutlich vorne, dann hielt man in allen Swing States beinahe zeitgleich die Auszählungen an, schmiss die Beobachter raus (wenn man sie überhaupt reingelassen hatte), und es vergingen Stunden, in denen in den jeweiligen Großstädten kistenweise frische Briefwahlunterlagen angeliefert wurden. Videos gibt es davon genug…und dann begann das Zählen wieder, und Biden schoss nach vorne, plötzlich waren fast 100% der Briefwahlzettel für Biden.
    So läuft das auch bei uns, nur wesentlich stiller. Das lasse ich mir auch nicht ausreden. Wir müssen Briefwahl auf wirklich alte Menschen beschränken, und ansonsten muss ein Attest vorgelegt werden. Aber das werden die Rot-Grünen nicht zulassen, die wissen warum.

  16. Ist nicht das Thema, hat aber mit den Bundesverfassungsgericht zu tun.
    Heute vor 2 Jahren, am 2.12.2021, wurde die größte staatliche Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe seit dem Ende des 3.Reichs verkündert. Ab diesem Tag galten Ungeimpfte offiziell als Menschen 2.Klasse, denen künftig, allein wegen ihres Pochens auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Zutritt zu Geschäften, Restaurants, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetrieben verwehrt blieb und deren Recht auf private Zusammenkünfte stark eingeschränkt wurden.
    Und das BVerfG? Es blieb stumm!
    Wie kann man angesichts dieser ungeheuerlichen Tatsache erwarten, dass es nun dem Bürger zur Seite steht?

  17. Die Briefwahl bleibt unangetastet, ist sie für die Ampel doch die einzige Möglichkeit des Wahlbetrugs (wie man an den Ergebnissen der Bürgermeisterwahlen in Ostdeutschland sehen konnte). IM Erika, die einfach mal über Gültigkeit und Ungültigkeit von Wahlen bestimmen konnte ist ja a.D.

  18. Der Beschwerdefuehrer wird von diesem durch die von den durch die Wiederholung der Bundestagswahl beeintraechtigten Parteien « gewaehlten » -nennen wir sie so- « Richtetn » des Bundesgrundgesetzgericht (vgl.Art.94 GG) auch weiterhin nix hoeren.
    Schon ueberhaupt nicht in Sachen des potentiellen Manipulationshebels der « Briefwahl », ohne die die kleinen und ganz kleinen Tyrannen laengst voellig nackt dastuenden.

    Dafuer buergt bereits der in Fragen des Staatsrechtes weitestgehend unbeleckte Merkel-Willkommens-Lakai und Flugbereitschaftsvielflieger Harbarth (er brachte in 2015 nach Merkel-Befehl die « Fraktion »
    der « C.D.U. »-Deputiertenwuerstchen in der « Fluechtlingsfrage » auf Linie), der nicht allein wg. seiner Verwicklung in die cum-ex-Konstruktionen durch die Taetigkeit seiner ehemalige Anwaltskanzlei ein Tritt ins das Gesicht aller dem Rechtsstaat verpflichteten, steuerzahlenden Buerger ist.
    I.ue. empfiehlt sich zu diesem « Herrn » ausnahmsweise einmal ein Blick in dessen « Wikipedia »-Eintrag.

    Aber immerhin: Mit jedem der hier « verhandelten «  Antraege wird dem Karlsruher Narrenschiff die Maske der Gesetzlichkeit etwas weiter von dessen abhaengiger Parteienvisage herunter gezogen – mit den entsprechenden Konsequenzen fuer die bereits wankende Autoritaet dieses « Gerichtes », das der legitimatorische « lender of last resort » dieser real existierenden B.R.D. ist. Und allein das ist zu begruessen.

  19. So viel ist sicher: Ohne Briefwahl würden die GRÜNEN an der 5% Hürde kratzen.

    • Ich glaube da irren Sie sich gewaltig.
      Es gibt nach wie vor genug Verstrahlte, also nicht so sehr hier im Osten wo ich wohne, die die Grünen sicher über die 5% Hürde heben. Den harten Kern, der dies noch immer und aller Unbilden zum Trotz ermöglicht, schätze ich zwischen 7-10%.

  20. Noch vor einigen Jahren hatten wir nur die Verrechtlichung des Staates, jetzt haben wir die außerdem noch die Politisierung des Staates. Wie es geht, wie man einen Staat sich zur Beute macht, das haben Angela Merkel und ihre Linken, Grünen Helfershelfer doch ganz gut hingekriegt. Die Richtigen Personen an den richtigen Stellen der Macht und der Laden läuft.

  21. Das Bundesverfassungsgericht ist spätestens seit Merkel nur noch Erfüllungsgehilfe und Beschützer der Regierung. Ich erwarte von dieser Institution rein gar nichts mehr.

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