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Karlsruher Urteil

Bundesverfassungsgericht verlangt Ergänzung der Triage-Kriterien

28.12.2021

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für alle Bürger. Der Gesetzgeber muss nun regeln, wie im Falle nicht ausreichender Ressourcen über die Behandlung von Patienten entschieden wird. Geklagt hatten neun Menschen mit Behinderungen.

Es kommt selten vor, dass das Oberste Gericht der Bundesrepublik die „unverzügliche Umsetzung“ eines Urteils der Verfassungsrichter anordnet. Normalerweise wird dem Gesetzgeber eine Zeitspanne von bis zu zwei Jahren eingeräumt. Doch diesmal geht es im wirklichen Sinne um Leben oder Tod!

Geklagt hatten neun behinderte Menschen, die die Sorge umtrieb, im Falle nicht ausreichender Ressourcen – wie Intensivbetten oder Operationskapazitäten – aufgrund ihrer Beeinträchtigungen von der Behandlung ausgeschlossen werden zu können. Eigentlich hätte man davon ausgehen müssen, dass Karlsruhe diesen Antrag von vornherein als nicht „realitätsrelevant“ abweisen würde. So hätte allein der Artikel 1 des Grundgesetzes, der die „Würde des Menschen für unantastbar“ erklärt, ein solches Vorgehen ausschließen müssen. Denn was verletzt die Würde mehr als die Verweigerung medizinischer Hilfe – gerade für Behinderte? Eine körperliche Behinderung gilt allgemein nicht als Krankheit.

Mehr Schutz für behinderte Menschen notwendig

Doch siehe da, das Verfassungsgericht bewertete dies anders. Es forderte den Gesetzgeber auf, unverzüglich die Rechte der Behinderten entsprechend des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 GG) der Verfassung zu stärken.

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Wozu gibt es eigentlich den dauernd in Corona-TV-Talks vertretenen Ethikrat, wenn er nicht schon längst auf diesen Missstand aufmerksam gemacht haben müsste? Aufgekommen ist die Diskussion in dem Augenblick, als befürchtet werden musste, dass nicht ausreichend Plätze zur Behandlung von schwer an Corona Erkrankten auf den Intensivstationen zur Verfügung stehen könnten und darüber hinaus die Kapazitäten zur Behandlung anderer Krankheitsbilder knapp würden. Dann nämlich stellt sich das Problem der Triage, bekannt eigentlich nur aus den Frontlazaretten in Kriegszeiten, bei der die Ärzte im Einzelnen entscheiden, wer Hilfe bekommt und wer nicht. Es handelt sich dabei um die wohl schmerzlichste Entscheidung eines Arztes während seines Berufslebens.

Auch während der zwei Jahre andauernden Corona-Krise in Deutschland ist dieser Zustand noch nie eingetreten. Plötzlich aber entfaltete sich eine makabere Debatte. Es wurde gefragt, ob Impfverweigerer, die sich unsolidarisch gegenüber der Gemeinschaft verhielten, bei einer Erkrankung nicht ihr Recht auf Behandlung verlieren sollten. Im konkreten Falle käme dies einem Todesurteil wegen Nicht-Inanspruchnahme von staatlichen Impfleistungen gleich. Denn bekanntlich existiert in der Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung des Einzelnen, auch über seinen Körper, hierzulande keine gesetzliche Impfpflicht – noch bis vor Kurzem wurde eine solche auch konsequent ausgeschlossen!

Aufgrund zu geringer Impfbereitschaft wird jetzt jedoch erwogen, eine solche Pflicht einzuführen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass auch diese noch keinen Impfzwang mit sich bringen werde. Verfahren dieser Art sind gerade ins Karlsruhe aufgrund der Bedeutung kompliziert und meist sehr umstritten.

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Jedenfalls stieß das Gericht bei seinen Recherchen auf einen Katalog der Kriterien, die bei einer Triage den Ausschluss von der Behandlung rechtfertigen können. In der Regel ist es der Gesamtzustand des Patienten unter Würdigung von Vorerkrankungen und der Funktionsfähigkeit der wesentlichen Organe, die letztlich die Entscheidung begründen. Eines allerdings ließ die Richter aufhorchen: Denn unter diesen Kriterien ist auch die „Gebrechlichkeit“ des Betroffenen aufgeführt. Ist eine Behinderung also auch eine Gebrechlichkeit, die früher oder später unweigerlich zum Tode führen wird, die letztlich das „Todesurteil“ begründet? Hier muss der Gesetzgeber jetzt schnell Abhilfe schaffen. Unmittelbar nach Urteilsverkündung hat die Bundesregierung das auch zugesagt.

Uns alle erschrecken muss aber die Tatsache, dass allein das Nicht-Befolgen staatlicher Aufforderungen zur Verweigerung von Hilfe in der Not ernsthaft in der öffentlichen Debatte erwogen wurde. Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte werden wach, in denen während des Nationalsozialismus geistig und körperlich Behinderte als „minderwertige und unnütze“ Existenzen eingestuft wurden. Dies galt auch für politische Gegner.

Manches ist so ungeheuerlich, dass man es gar nicht für möglich hält – und dann ist es plötzlich da. Die in Karlsruhe geklagthabenden Behinderten haben mit diesem Urteil auch einen Erfolg für uns alle erzielt!

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66 Kommentare

  1. Triage findet in jeder Notaufnahme jeden Tag statt. Nicht in dem Maße, wie hier zu Grunde gelegt wird, aber wenn in der Notaufnahme 20 potentielle Patienten sitzen, einer mit Kopfverletzung, einer mit Armbruch, 3 mit Schmerzen in der Magengegend, 2 mit Schmerzen in der Brust, 4 mit Atemwegsbeschwerden, einer mit Fieber und 4 Kinder mit diffusen Symptomen, entscheidet die Sachbearbeiterin am Tresen, wer in welcher Reihenfolge behandelt wird, an erster Stelle kommt dabei der Nachweis der Krankenversicherung, am Ende befinden wir uns schließlich noch immer in einem Wirtschaftsunternehmen. Wer am lautesten schreit, oder am meisten blutet, hat gute Chancen, früher dran zu kommen.
    Wer sich per Liegendtransport einliefern läßt, sieht auch schneller einen Arzt, als wer mit dem Taxi oder einem Familienmitglied kommt.
    Wie bereits von meinen Vorrednern angemerkt, wären die Milliarden, die in Gentherapien, Hilfszahlungen, Werbung, Impfzentren, Verbote und Lockdowns etc. versenkt wurden, in die Versorgung und Behandlung (nicht nur CoVid-Betroffener, sondern aller Behandlungsbedürftigen) investiert worden, würde sich eine solche Frage gar nicht stellen.

  2. Bei aller Begeisterung: Das Urteil impliziert, dass Ärzte die Gleichbehandlung von Behinderten und nicht Behinderten bisher nicht praktiziert haben.

  3. Das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für alle Bürger?Es kommt selten vor, dass das Oberste Gericht der Bundesrepublik die „unverzügliche Umsetzung“ eines Urteils der Verfassungsrichter anordnet?
    Abgesehen davon, daß das Bundesverfassungsgericht sehr lange benötigt, um eine Entscheidung zu treffen, also diese Entscheidung nicht „unverzüglich“ trifft, wo sind die Anordnungen an den Gesetzgeber, unverzüglich zu regeln, daß die Corona Politik auf eine ordentliche Grundlage gestellt wird (z.B. eine ordentliche Statistik geführt wird, überhaupt eine Statistik geführt wird, die den Namen verdient oder eine Stelle das Ereignis Corona und seine Bekämpfung koordiniert, nicht alle, insbesondere die Medien, ihre unfachlichen Äußerungen absetzen, die Bevölkerung permanent in Angst vesetzen).
    Wo sind die Forderungen an den Gesetzgeber, unverzüglich die Kapazität der Intensivstationen auszubauen, das Personal auszubilden und aufzustocken und das Personal in den Kliniken ordentlich zu bezahlen?
    Wer ordnet endlich das Chaos im Land? (auf explizite Aufzählung kann an dieser Stelle verzichtet werden).
    Längst überfällig ist eine Wahlrechtsreform, die verbietet, daß Personen gewählt werden oder das Amt ausüben, die im eigenen Wirkungskreis nichts vorweisen können. Wer für das Amt offensichtlich nicht geeignet sind, kann das Land nicht führen.

    • Ich verrate Ihnen etwas.
      In dem Krankenhaus, in dem ich mich vor ca. 25 Jahren noch eigentlich „intensiv“ um „meine“ Patienten zu kümmern hatte, gab es nur mich und den Patienten.
      Weit und breit kein Arzt.
      Wissen Sie daher eigentlich, dass im Zweifelsfall überwiegend „Greenhorns“ Ihren und meinen A… retten?
      Natürlich nicht, denn in Ihrem Kommentar stellen Sie Fragen, die sich seit Corona nicht gestellt haben.
      Ich halte es deswegen für ein Märchen, dass ausgerechnet Corona ein Problem darstellt!
      Und ich bin sehr gerne ein Corona-Lügen-Leugner, da ich mit erkrankten Mitmenschen sehr gut umgehen kann!
      ABER!
      Warten Sie bitte in dieser Situation nicht darauf, dass Ihnen Hilfe mittels einer Antwort gewährt wird!
      Schon die „Tafel“ verrät Ihnen nämlich, wie weit dieses Land bereits von einer Demokratie entfernt ist!
      Cem Özdemir ist in diesem Sinne ebenso kommunikativ völlig daneben, wenn er HÖHERE Preise für Lebensmittel einfordert!
      Die bislang gezahlten MILLIARDEN für die „SUPPE“, die wir alle uns verabreichen sollen, hat er natürlich IGNOTIERT!

      • Mein Kommentar betrifft die so hochgelobte Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Das Urteil enthält keinerlei Aufforderung oder Hinweise, daß der Gesetzgeber Probleme lösen muß, die überhaupt zur Triage führen. Eine Triage ist nicht notwendig, wenn die Regierung ordentlich regiert und auch der Gesetzgeber seinen Beitrag zur Bekämpfung des Ereignisses Corona leistet. Regieren im Blindflug ist kein Regieren. Und es reicht nicht aus, eine schwurblige Gesetzesgrundlage abzunicken, die jeder nach Belieben interpretiert. Da helfen auch keine falschen Zahlen.
        Diese Regierung kann es nicht. Die Beweisaufnahme kann geschlossen werden.

  4. Urteil für uns Alle?

    Und Sie glauben, dass ein geimpfter Mensch mit Behinderung oder Gebrechlichkeit nun die gleichen Rechte hat wie ein ungeimpfter Mensch ohne Behinderungen? Was für eine Gutgläubigkeit. Im Zweifelsfall sieht die Reihenfolge aus: Mensch mit Behinderung und geimpft, Mensch mit Behinderung und ungeimpft, ….. und ganz am Ende weisser Mann und ungeimpft.

    Und sind wir schon so eingefahren in unserem Denken, dass wir es für eine unberechtigte Abwägung halten Alt oder Jung, ohne Behinderung oder mit Behinderung? Wir glauben an eine Pandemie, ohne Schlangen von Kranken? Bei genügend Zeit zum Überlegen, wen behandele ich? Sind die Betten mit „Menschen ohne Behinderung“ voll, muss dann verlegt werden für die Quote? Und das Risiko besteht ja durchaus bei einer echten Pandemie. Einfach weil,es mehr Menschen ohne Behinderung gibt. Und umgekehrt, wir nähern uns Zeiten mit überwiegend alten Mitmenschen. Die Chance für die Jungen auf ein Bett während einer Pandemie sinkt. Brauchen wir Betten für die Jungen? Bleiben Quotenbetten frei?

    Wer glaubt, dass Triage so einfach in Regeln gepresst werden kann, ist m. E. naiv. Auch Triage ist, genauso wie jede Tätigkeit abhängig von tiefer, nicht ideologischer Menschlichkeit des Einzelnen. Und die geht uns gerade verloren. Jetzt muss ein Arzt bei abweichender Entscheidung mit Massnahmen rechnen, wie derjenige, der Folter zugunsten eines Menschenlebens glaubhaft angedroht hat.

  5. Urteil für uns Alle?

    Und Sie glauben, dass ein geimpfter Mensch mit Behinderung oder Gebrechlichkeit nun die gleichen Rechte hat wie ein ungeimpfter Mensch ohne Behinderungen? Was für eine Gutgläubigkeit. Im Zweifelsfall sieht die Reihenfolge aus: Mensch mit Behinderung und geimpft, Mensch mit Behinderung und ungeimpft, ….. und ganz am Ende weisser Mann und ungeimpft.

    Und sind wir schon so eingefahren in unserem Denken, dass wir es für eine unberechtigte Abwägung halten Alt oder Jung, ohne Behinderung oder mit Behinderung? Wir glauben an eine Pandemie, ohne Schlangen von Kranken? Bei genügend Zeit zum Überlegen, wen behandele ich? Sind die Betten mit „Menschen ohne Behinderung“ voll, muss dann verlegt werden für die Quote? Und das Risiko besteht ja durchaus bei einer echten Pandemie. Einfach weil,es mehr Menschen ohne Behinderung gibt. Und umgekehrt, wir nähern uns Zeiten mit überwiegend alten Mitmenschen. Die Chance für die Jungen auf ein Bett während einer Pandemie sinkt. Brauchen wir Betten für die Jungen? Bleiben Quotenbetten frei?

    Wer glaubt, dass Triage so einfach in Regeln gepresst werden kann, ist m. E. naiv. Auch Triage ist, genauso wie jede Tätigkeit abhängig von tiefer, nicht ideologischer Menschlichkeit des Einzelnen. Und die geht uns gerade verloren. Jetzt muss ein Arzt bei abweichender Entscheidung mit Massnahmen rechnen, wie derjenige, der Folter zugunsten eines Menschenlebens glaubhaft angedroht hat.

  6. Ich halte von dem Urteil gar nichts. Es zeigt die Inkompetenz dieses Gerichts. Dass Menschen nicht pauschal aufgrund veranlagter Eigenschaften benachteiligt werden dürfen, steht im Grundgesetz und bedarf keiner Klärung. Das sollte selbstverständlich sein.

    Die Frage nach dem Ob ist also längst beantwortet. Einzig und allein die direkten Erfolgsaussichten einer Behandlung und die unmittelbare Notwendigkeit dürfen hier in der Abwägung entscheidend sein.

    Ganz im Gegenteil wäre hier gar nichts gesetzlich zu konkretisieren, in irgendwelche statischen Formen zu gießen, irgendwelche starren Leitfäden zu spinnen. Der Einzelfall ist immer komplex. Leitfäden, Regulierungen und Hierarchien, die nun gebastelt werden, werden zu Toten führen.

    Das Bundesversagergericht hätte hier die Aufgabe gehabt unserer Regierung die Leviten zu lesen.

    Ein ordentliches Gericht hätte Politikern erklärt, welche Anklagen und Strafen in Betracht kommen, wenn die Politik verbindliche Hierarchien für die Triage festlegen sollte und Menschen aufgrund einer Eigenschaft und nicht aufgrund absehbar mangelnder Erfolgsaussichten von der Behandlungausgeschlossen werden, sei es mit Todesfolge oder bleibenden Schäden.

    Hier hat das Gericht voll versagt. Aber keine Angst! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird dies sicherlich noch klarstellen und unser Versagergericht und Versagerpolitik öffentlich belehren, sollte unsere Politik hier Vorzugsbehandlungen aufgrund bestimmter Eigenschaften, wie Impfstatus oder politische Meinung etc. einführen. Typen wie Lauterbach und Co. hätte ein Verfassungsgericht mitgeteilt, was die NICHT dürfen, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, politisch festzulegen, wer wann behandelt wird und wer nicht, sondern dies aufgrund der Komplexität immer eine Einzelfallentscheidung im menschlichen Ermessen ist.

  7. Ich glaube es geht nicht wirklich um Intensivbetten sondern eher um Krankenhäuser. Bei dem anhaltenden Bettenabbau werden die wohl bald immer überfüllt sein. Gut das sich dann Minderheiten freie Betten einklagen können.

  8. Ist das wirklich ein Erfolg für alle Bürger? Oder öffnet es nicht allen Minderheiten die Tür, sich in ein belegtes Krankenhaus hinein zu klagen? Ist es nicht eine weiterer Eingriff in die Freiheit des Arztberufes der nicht mehr selbst nach besten Wissen und gewissen entscheiden soll? Wenn vor dem Arzt in Zukunft nicht mehr gilt, alle sind nachgleichen Maßstäben zu behandeln, freuen wir uns auf die Folgeurteile, in denen der Staat die gleichen Auflagen bekommt. Verlierer mal wieder der alte weiße Mann mit deutschem Pass?

  9. Leider sehe ich das Urteil bei weitem nicht so positiv. Es ist ein weiteres politisch motiviertes Urteil, das der Politik erneut den Weg dafür bereitet, mit ihrer Agenda drehbuchmäßig fortfahren zu können.
    Es hat nie, während der gesamten Corona-Pandemie, Triage in Deutschland gegeben, auch wenn das ständig herbeiphantasiert wurde. Die Politik konnte noch zusehen, wie tausende Intensivbetten abgebaut wurden und sorgt auch noch aktiv dafür, dass Personal vergrault wird. Irgendwelche Überlastungen oder Notlagen kann man ja bequem den sogennanten Ungeimpften in die Schuhe schieben. Man führt per Politik die Notsituation einer Triage regelrecht herbei. Und es wird so hinauslaufen, dass man als nicht Corona Geimpfter dann hinten anstehen wird müssen. Wie es ja die letzten Monate schon desöfteren gefordert wurde. Passt ja auch gut zu Holetscheks Vorschlag, Ungeimpften Krankengeld zu streichen oder ihnen höhere Beiträge abzuverlangen. Mehr zahlen, aber weniger Leistung. Wenn die Politik jetzt reagiert und entsprechende Kriterien festlegt, dann ist endgültig die Büchse der Pandora geöffnet.
    Auf was läuft das hier hinaus? Wir dürfen alle immer mehr zahlen, aber wer sich nicht staatlich vorgegebenen Kriterien unterwirft, wird von der Behandlung im Zweifelsfall ausgeschlossen. Ein weiterer Schritt hinein in Chinas Belohnungs- und Bestrafungssystem. Achtung liebe Raucher, ih werdet nämlich die nächsten sein.

  10. Ist das wirklich ein Erfolg wenn jetzt die Politik und nicht mehr Ärzte entscheiden wer im Notfall eine Medizinische Behandlung bekommt?
    Wird das Gesetz den Ärzten die Freiheit geben rein nach medizinischen Kritierien zu entscheiden oder wird das Gesetz, gerade unter einer RGG Regierung, am Ende voll mit Sonderregelungen und zusätzlichen Berücksichtigung von nicht medizinischen Kriterein sein?

  11. Angeblich sind vor dem Gesetz alle gleich.
    Also ist auch dieses Grundgesetz nicht mehr gültig. Danke für den Hinweis.

  12. Klagen werden kaum etwas nützen. Unliebsame Richter werden schon seit längerem überall vom Regime entfernt. Das Einzige, was wirklich hilft, ist ziviler Ungehorsam. Da sachliche und faktenbasierte Gespräche über Monate von der Politik verweigert wurden und stattdessen mit allergrößter Härte gegen Regimegegner vorgegangen wird, ist die öffentliche Demonstration bei Montagsspaziergängen wesentlich effektiver. Irgendwann werden die MSM und ÖRR auch nicht mehr umhinkommen, dass Reinwaschen der Hände von Politikern einzustellen. Denn nur so geht es: Rote Linien setzen und zwar von der Bevölkerung. Jeden Montag werden es mehr und mehr werden, da hilft auch das Einsperren in Bayern nicht lange weiter. Die logische Folge ist der Generalstreik der arbeitenden Bevölkerung und davon sind wir nicht mehr weit entfernt.
    Ich hoffe nur, dass viele Richter endlich ihr Gewissen entdecken und dieses dreckige Spiel der Politik nicht mehr unterstützen. Gibt es unter Richtern eigentlich in dieser Sache keine Solidarität mit den Menschen und die sich schämen, die Büttel des Regimes zu sein? Und was ist mit den Polizisten? Handeln sie wider besseres Wissen oder finden die das in Ordnung, wie sie sich hier vom Regime mißbrauchen lassen?

  13. Ich sehe dieses Urteil als eine einzige Katastrophe an.
    Es ist doch jetzt schon klar, wie das aussehen wird:

    Die Intensivpflege steigt ja bekanntlich in immer schlechtere Gefilde ab.
    Also wird es zwangsweise zur Triage kommen, weil der Staat eben keine Vorkehrungen mehr trifft, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Und das völlig unabhängig von Pandemie oder nicht. Den Krankenhäusern laufen ja die Pfleger und Hilfskräfte in Scharen davon.

    Und im Zuge dessen spielen dann Quoten eine wesentlich wichtigere Rolle. Frau ist mehr wert als Mann. Und vermutlich wird das dann auch noch auf beliebige andere Gruppen ausgeweitet werden, also Migranten, PoC, usw. Und vermutlich wird alles besser darstehen als der heterosexuelle alte weiße Mann.

    Und wer dummerweise zur falschen Gruppe gehört, hat dann Pech gehabt.
    Der Staat wird sich hüten, eine politisch inkorrekte Triage zu verordnen, weil dann wieder irgendeine Gruppe klagt, dass sie ja diskriminiert werden würde.
    Die Folge davon ist, dass die Triage pervertiert wird. Anstatt Überlebenschance spielt dann Gruppenzugehörigkeit eine Rolle.

  14. Ich sehe das Urteil nicht so positiv. Für mich klingt das eher als der Türöffner um „Alle Menschen sind gleich“ in „Alle Minderheiten sind besonders zu schützen und in allen Lebensbereichen zu integrieren, zur not mit Quotenregelungen um sie nicht auszuschließen“ Alles was das Verfassungsgericht in den letzten Urteilen entschieden hat, dient einem größeren Zweck und gleichzeitig Politik legitimieren und anweisen das zutun was eh schon geplant ist. Ich dachte immer dies könnten sie nicht machen da es ja die Gleichstellung im GG gibt, oder jetzt besser, gab. Vielleicht mal ich den Teufel an die Wand, aber befürchte das ich recht habe.

  15. In meinen Augen hat sich das Bundesverfassungsgericht in seiner üblichen unbeschreibbaren Feigheit vor einer klaren Aussage gedrückt. Die Sache ist ganz einfach und bereits in Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es kann und darf also keinerlei Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund irgendwelcher äußerlicher Merkmale geben. Das wird auch in den folgenden Artikel noch mehrmals präzisiert. Allein dieser Hinweis hätte eine weitere Bearbeitung und eine weitere Diskussion überflüssig gemacht.

    • Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung eines linksgerichteten Kurden an die Türkei wegen dort in Haft drohender Folter- und Lebensgefahr ausgesetzt hat, aber Behinderte hier in der BRD in den Tod geschickt werden sollen:

      Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung zur Strafverfolgung in die Türkei

      Warum ist das Leben eines linksgerichteten Kurden beim Bundesverfassungsgericht mehr wert als das Leben eines schwerstbehinderten Deutschen ?

      In seinem Urteil beruft sich das Bundesverfassungsgericht bzgl. des linksgerichteten Kurden auch auf den Grundrechtsschutz, weshalb dieser nicht einfach so an die türkischen Folterknechte ausgeliefert werden könne…

      Der deutsche Staat dürfe diesen linksgerichteten Kurden nicht in den Tod schicken und Menschen in der Türkei bewußt der Folter- und Todesgefahr aussetzen…

      Aber Schwerstbehinderte dürfen in der BRD schon in den Tod geschickt werden ?

  16. Man hätte auch gleich mitentscheiden sollen, ob es rechtens ist, dass jedes Jahr tausende Intensivbetten vernichtet werden.
    Wenn das nicht der Fall wäre, dann hätte es dieses Gesetzes nicht bedurft.

  17. Ich kann leider den Erfolg der in dem Artikel gelobt wird, nicht erkennen. Sind jetzt alle Menschen vor dem Gesetz gleich oder nicht? Wie soll ein Gesetz vormuliert sein, das zusätzlich Behinderte besonders „gleich“ setzt?
    Darüber hinaus… ab welcher Behinderungsstufe wird man im Falle einer Triage „gleicher“ gestellt? Millionen von Menschen in Deutschland haben eine Behindertenausweis. Reichen 20%, 50% oder braucht es 100% Behinderung um im besonderen Maße „gleich“ zu sein.
    Darüber hinaus wird etwas geregelt, was längst geregelt ist. Der behandelnde Arzt muß enstscheiden und wenn es tatsächlich so weit ist… entscheidet er allein.
    Wenn jetzt aber ein „Gleichstellungsgesetzt“ für Behinderte kommt, kann ein Arzt nur „falsch“ entscheiden, wenn er Jemanden mit Behinderungsgrad in Konkurrenz mit einem weniger Behinderten vor sich hat. Ja er MUSS sogar in die Richtung der besonders „Gleichen“ entscheiden, auch wenn er der Überzeugung ist das die andere Entscheidung medizinisch sinnvoller gewesen wäre.
    Es gibt nur einen Grund für ein „Triag-Gesetz“. Den Arzt vor staatlicher Verfolgung zu schützen, und im Fall des Falles die „Schiedsrichterentscheidung“ nicht in Frage zu stellen.
    So aber werden zwei Dinge unterstellt: 1. Wenn es zu einer Triage gekommen wäre, würden die Ärzte die Würde jedes Patienten nicht gleich achten… eine ungeheuerliche Unterstellung. Und 2. Der Arzt wäre gezwungen eine gerichtsfeste Entscheidung, möglicherweise in einem Gremium und in der Öffentlichkeit (wie in einem Gerichtsverfahren) zu finden. Was für eine Absurde Vorstellung.
    Man kann, wenn man bessere Erkenntnise hat, durchaus ein GG verbessern. Aber den Artikel 1 GG in der Weise zu Verbessern dass zwar die Würde des Menschen unantastbar ist, die der Behinderten aber unantastbarer… das wäre bezüglich des herrschenden Menschenbildes eine Katastrope.

    • Sie haben die Sache treffend auf den Punkt gebracht!?

  18. Ist nun eine Behinderten-Bescheinigung der neue Corona-Joker? Ich hoffe, dass das Urteil ausgewogen ist und nicht weiter die mittlerweile deutlich fühlbare „Zwei-Klassengesellschaft“-Theorie* befeuert.

    *wie bei der Schnelljustiz der Randale bei den Querdenkern

  19. Deutschland, früher das Land der Dichter und Denker, jetzt das Land der Beauftragten. Man wird vieeele neue Stellen schaffen um das Problem zu bearbeiten.
    Ein Vorschlag: Man soll 3 unnütze Schreibtische abbauen und dafür 1 Intensivbett hinstellen, dann erledigt sich das Problem von selbst. Die bezahlten „Experten“ des Bettenabbaus in Deutschland (z.B.Leopoldina oder Bertelsmann-Stiftung) wollten doch noch vor 3 Jahren die Krankenhauslandschaft in D. halbieren und jetzt so ein Gejammer?
    Das Problem ist nicht neu und auch bei „selbstverschuldenen“ Schaden. Wem steht die Lebertransplantation zu? einem Hepatitis-Patienten oder einem Alkoholiker, und wenn ja, wie lange vorher soll er trocken sein?
    Z.B.:
    https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/trinker-und-transplantationen-gleiches-recht-auf-rettung-a-796940.html

  20. Ich weiß nicht, was es an diesem Richterspruch zu feiern gibt. Damit soll die medizinische Grundlage von solchen – angeblich – notwendigen Entscheidungen zugunsten ideologischer Parameter wegfallen, also z. B. ein schwerstbehinderter Patient mit massiven gesundheitlichen Problemen muss dann einem nichtbehinderten Patienten vorgezogen werden. Gleiches gilt für die geboosterte herzkranke und demente 90-jährige, die gegenüber dem 40-jährigen Ungeimpften obsiegt. Das ist der Einzug linker Ideologie in die Medizin.

    • Nicht der Einzug in „die Medizin“!
      Aber in das sehr erwartbare Verhalten der Ärzteschaft.
      Einer Gruppe (samt all ihrer „Jünger“) die sich ganz überwiegend dadurch hervor tut, dass sie ihre „gottgleiche Bedeutung“ gegenüber A) der Kundschaft und B) „der Politk“ sehr systematisch pflegt. –
      Tatsächlich sind die Mitglieder dieser Gruppe (in ihrer ganz(!) überwiegenden Mehrzahl) lediglich ein äusserst mittelmässiger „Reparatur-Betrieb“. Der, würde er den gleichen Qualitäts-Anforderungen wie eine Audi-, Mercedes-, BMW-Werstatt etc. unterliegen, l ä n g s t eliminiert worden wäre. –
      Sagt Einer der in dem Glauben aufgewachsen ist „der Herr Doktor“ wäre im besten alten Sinne „ein gebildeter Mann. Den aber seine 30-jährige Zusammenarbeit (auf mindestens gleichem akademischen Niveau) gänzlich Anderes lehrte. Zumindest was die ganz(!) überwiegende Mehrzahl dieser Damen und Herren betrifft. –

  21. Ich sehe das leider genau andersrum. Ich halte diesen Fall für eine konstruierte Musterklage, die dazu dienen soll dem Gesetzgeber die Hoheit über die bisher rein fachliche Entscheidung des Arztes zuzuschustern. Konstruiert wie Gender, Klima, usw. Sie werden nicht so schnell schauen können, wie Ungeimpften als erstes durch den Triagerost fallen. Wie praktisch auch noch nebenbei. Die Unangepassten können so ganz legal „reduziert“ werden. Ungeimpfte sollten bald jeden Tag das Divi-Register studieren wie die aktuellen Börsenkurse.

  22. Mein erster Kommentar hier. Ich muss etwas Schreiben weil ich fassungslos bin. Der Autor missversteht das Urteil völlig. Als ich den Artikel las, war ich durch die Schlussfolgerung des Autors verwirrt. Das ergibt keinen Sinn. Hatte ich etwas überlesen? Gibt es eine zweite Seite zu dem Beitrag?

  23. Tatsache wird immer bleiben, dass in Deutschland über die Gesundheit der Menschen nicht ins Ermessen eines Arztes, sondern ins Ermessen eines Richters gelegt wird.
    Also nicht etwa zu einem Praktiker, sondern zu einem reinen Theoretiker einer fremden Wissenschaft. Und auch noch, nicht etwa vor Ort des Geschehens entschieden, sondern entschieden in einem Betonbau. Dort wo die Richter die Porträts ihrer Vorgänger ansehen.

    Man vergesse alles mit politisch Links, Mitte oder Rechts. Der wirkliche Unterschied der Menschheit ist, ob sie sich von eingesetzten Richtern oder von selbstgewählten Politikern regieren lassen wollen.

    Willkommen im Mittelalter und beim Ablasshandel. Man kann nicht einfach den Kaiser durch einen Richter ersetzen.

  24. Das BVG traut unserer Ärzteschaft nicht? Das geht mir auch so.
    Auf die Triageregeln der Politik darf man gespannt sein. Ob ein alter Geimpfter dann Vortritt hat vor dem ungeimpften Behinderten?

  25. Ich sehe das im Detail etwas anders als der Autor:
    1.) Hier wird ein völlig überflüssiges „Lex-Behinderte“ geschaffen. Ein weiteres Verwaltungs- und Gesetzes-Monster. Eine weitere (und längst nicht mehr beherrschbare) „Überkomplexität“. (Umgangssprachlich formuliert: Man verirrt sich immer mehr in dem Gestrüpp das man selbst gepflanzt hat.) 
    Eine neue – längst mehr als nur hinreichend – definierte „besondere Gruppe“ wird neben den vielen anderen in der letzten Zeit entstandenen (siehe z.B. nur „Lastenfahrrad“) wird „freundlich bedient“.
    Eine Gruppe die keine Gruppe unter gleichen Gruppen mehr ist sondern eine Gruppe mit „besonderen Rechten“. Eine Gruppe „besonders Gleicher“ damit die jeder Arzt – will er nicht mit Klagewütigen samt dem Gesetz in Konflikt geraten, „ganz besonders behandeln wird“.
    Hier wird – wieder einmal – eine besondere Klientel – samt deren Anwälten und sonstigen anderen sozial Beflissenen – „bedient“. 
    Die Würde der Einen „Besonderen“ gegen die Würde anderer weniger Besonderen „abgewogen“! 
    Ich frage: Ist Würde abwäg- oder teilbar??? 
    2.) Ausserdem frage ich mich, warum Harbarth – zufällig – gerade jetzt zwischen den Jahren, einer gesetzgeberisch ansonsten äusserst ruhigen Zeit mit der Verpflichtung des Gesetzgebers um die Ecke kommt. Warum nicht vor zwei oder drei Jahren schon? 
    Und behaupte, das passt doch wunderbar in die „Omikron-adveniat-Panik-Szenerie“ hinein die es gilt unbedingt zu schüren … wenn man schon nicht in der Tagesschau mit „Bergen on Toten“ argumentieren kann, sondern l e d i g l i c h mit positiven Testergebnissen. (Nebenbei: Es dürfte inzwischen längst hunderttausende wenn nicht Millionen von Menschen geben die in den letzten bald zwei Jahren ein positives Testergebnis hatten oder in Quarantäne waren und rein garnichts (oder sehr wenig nur) von „Corona“ gespürt haben.) 
    Ich schrieb es schon ein paar Male hier was ein Freund schon Mitte 20 meinte: Das Volk versteht zwar überhaupt nicht „wie ihm geschieht“ und was passiert, und noch weniger von Corona, Klima und Gender und und und. Aber es hat ein recht gutes Gespür dafür wenn es von vorne bis hinten „hinter die Laterne geführt wird“. –  
    Siehe „Montagsspziergänge“!!! 
    In freier Variation einer uralten ursprünglich linken Parole aus Vietnam-Zeiten meine ich: „Wir brauchen nicht einige Dutzend Montagspaziergänge, wir brauchen hunderte, tausende, zehntausende davon!“

    • Es werden Sonderrechte für eine bestimmte Gruppe geschaffen. Behinderte sind nur der Rammbock. Es folgen religiöse, ethnische, kulturelle Sonderrechte. Die nennen es dann Nachteilsausgleich. Tatsächlich ist das nichts anderes als der Kauf von Wählerstimmen durch die Judikative, die ja selbst wiederum erst in das Amt gesetzt wird. Man könnte auch von einem Zusammenschluss der Gewalten sprechen. Das sind dann totalitäre, unterdrückerische Staaten die DDR es war.

  26. Ja, die Klagenden haben einen großen Erfolg für alle Menschen in Deutschland erzielt. Vielen herzlichen Dank an Sie alle!
    Jetzt stellt sich natürlich auch die Frage, was das Alles für die gesamte Bevölkerung zu bedeuten hat. Ich bin in einem sehr inklusiven Umfeld aufgewachsen. Für mich war es immer selbstverständlich, ‚behinderte Menschen‘ in meinem Umfeld ‚mitzunehmen‘. Ich habe nie ‚einen Unterschied‘ gemacht.
    Gelten nun die entschiedenen Regeln für Alle? Sind behinderte Menschen nun schon wieder ‚speziell‘? Sind hingegen nicht behinderte Menschen quasi ‚Ausgegrenzte‘?
    Bitte denken Sie das zu Ende!

    • Ich erinnere mich noch an einen Einwurf, in dem ein Kommentator sich vehement gegen Begriff und Sinngehalt von ‚behindert‘ aussprach, aber im gleichen Atemzug umfassende Unterstützung ob der besonderen Lebensumstände für diesen Kreis einforderte.

  27. Um was geht es eigentlich?
    Wollten diese neun Kläger eigentlich nicht geimpft sein, oder SIND diese Leute bereits geimpft, aber ob ihrer Beeinträchtigungen nicht lebenswert, wenn es darum geht, ihnen im „Fall des Falles“ ein Intensivbett zur Verfügung stellen zu müssen?
    Könnte es daher so sein, dass die Kläger einer Impfpflicht gerade den Riegel vor geschoben haben?
    Anders ist nämlich deren Intention nicht zu erklären und die Berichterstattung lässt nur sehr wenig Überlegenswertes übrig!
    Denn Geimpfte kommen erstens gar nicht erst in Krankenhäuser und zweitens gibt es schlicht keinerlei Unterschied zwischen Behinderten und nicht Behinderten!
    Jedenfalls bei mir nicht!
    Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob dieses Urteil einem DONNERHALL entspricht.
    Vielleicht kann es aber Argumente für diejenigen bieten, die lieber krank werden möchten, als sich ein neues, aber künstliches Ligamentum verpassen zu lassen.
    Daher meine Bitte an alle hier:
    Geht weiterhin in euch und bedenkt, dass eine Behinderung zwar nicht abgrenzt, aber schon gar nicht davor schützt, überhaupt KLAGE ein zu reichen!
    Den beteiligten (stellvertretenden) „Klägern“ also sei Dank, wenn sie denn auch „nur“ am Rollstuhl gefesselt sind, oder anderen Ängsten und Problemen ausgesetzt sind.

    • Möglicherweise hatten die Kläger Bedenken, ob die Ärzte im Falle eines Falles eine Entscheidung gegen sie treffen würde. Angesichts der Tatsache, dass aber gerade Ärzte vor Ort in meinen Augen die besten, auf Erfahrungswerten beruhenden Entscheidungen treffen können, halte ich eine detaillierte gesetzliche Regelung für falsch.

      Ich erwarte nämlich von Ärzten, dass sie das tun, wozu sie ausgebildet wurden (ich denke, Militärärzte z.B. aus den USA oder GB können ein Lied davon singen), sich ihrer Pflichten erinnern und keine Rosinenpickerei à la „ich behandle nur Privatpatienten“ oder „ich behandle keine Ungeimpften“ betreiben (ich bin geimpft, by the way). Sie sollen bitteschön ihrer Verantwortung gerecht werden.

      Was die Impfpflicht angeht: sollte sich der Impfstatus tatsächlich als Auswahlkriterium herausstellen, hat sich die Impfpflicht tatsächlich erledigt, weil man sich der Ungeimpften im Krankheitsfall eben so entledigt.

      P.S.: was macht das „Band“ (Ligamentum) in Ihrer Argumentation? Das verstehe ich nicht…

      • Bänder verbinden oft zwei Knochen miteinander, vor allem im Bereich von Gelenken: Wie fest haftende Pflasterstreifen stabilisieren sie das Gelenk oder halten als straffe Verbindungsschnüre die Knochenenden zusammen.

    • Entschuldigung. Aber schon der zweite Konservative WOLLTE mich einfach nicht verstehen!
      Ich wollte wissen, ob die Kläger geimpft sind! PUNKT!
      Was ist daran so falsch zu verstehen?
      Sehen Sie, es landen eben offensichtlich DOCH weit mehr Geimpfte im KH, als diejenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen. MIT, oder OHNE Behinderung!
      Meinen Mitarbeitern sage ich übrigens, dass das Mitdenken von mir ausdrücklich erwünscht ist, wenn das auch nicht jedesmal extra bezahlt sein kann!
      Ihnen lege ich daher ans Herz, um Ecken denken zu lernen.
      Das Urteil bedeutet nämlich, dass auch nicht „Benachteiligte“ sich einer Impfung mit diesem DRECK entziehen zu können!
      Denn wenn sich nur Behinderte einer Impfung entbinden lassen möchten, weil sie sonst einer Triage ausgesetzt sind, dürfen völlig GESUNDE auch (laut GG!!!) eine ZWANGSIMPFUNG ablehnen dürfen!
      Schliesslich unterscheidet „man“ nicht zwischen „Behinderten“ und vermeintlich „Gesunden“, oder?

  28. Wie unten bereits von Hans Schmidt und anderen befürchtet, liegt der Verdacht nahe, dass der bislang nicht beachtete Impfstatus in die Entscheidungskriterien einfließen könnte. Das erklärt auch u.a. den ungewöhnlich breiten Raum, den diese Meldung heute in der tagesschau eingenommen hat – das Volk wird bereits auf revolutionär neue, tolle Entwicklungen vorbereitet (dafür wurde heute auf aktuelle Corona-Zahlen verzichtet – waren die heute nicht apokalyptisch genug???).

  29. Soso, jemand, der bereits eine Krebsrerkrankung überstanden hat, dadurch aber einen dauerhaften Lungenschaden davon getragen hat, muss dann also behandelt werden anstatt jemand, der keinerlei Vorerkrankungen hat – und das nur weil ersterer einen Behindertenausweis bekommen hat?

    Wie soll das für uns alle ein Erfolg sein?

    Zählen sollte allein wie hoch die Genesungswahrscheinlichkeit ist und nicht zu welcher Minderheitengruppe jemand gehört!

    • Nachdem alle möglichen echten, gefühlten und selbstdefinierten Minderheiten so erfolgreich um Anerkennung ihrer Besonderheit (Besserheit?), um Medienpräsenz und Geld gefochten haben, ist das nur eine Zugabe …

  30. Herr Gafron, ich habe da einen schlimmen Verdacht. Könnte es sein, dass man jetzt auf das Mitleid mit den Behinderten spekuliert, um kompetenten Medizinern die Entscheidungshoheit über eine Triage zu entziehen, sie einem bürokrstischen Regelwerk zu unterwerfen und den Angehörigen eines verstorbenen Behinderten den Klageweg zu eröffnen? Wenn so ein Präzedenzfall geschaffen wurde und allgemein akzeptiert ist, dass nicht der Arzt, sondern die Bürokratie entscheidet, wer medizinisch versorgt wird, könnte es dann nicht sein, dass der nächste logische Schritt ist, ein Gesetz zu schaffen, wonach bei einer Triage Ungeimpften das Nachsehen haben?

  31. …. spaetestens bei dem “ das haette man bis vor kurzem hierzulande nicht fuer moeglich gehalten“ sah ich Kommentarbedarf. Natuerlich war und ist klar, dass die wenigen Stimmen, die bereits sehr frueh auf eine Entwicklung oder einen Prozess hinweisen, dessen Endpunkt von dem deutschen Buerger, und hier sind fast alle gemeint, einem Regime und seinem System nicht zugetraut wird, ungeachtet gewisser historischer Realitaeten in diesem Land. Unter anderem ist die Verdrängung und das „sich etwas vormachen“ , bis einen der Teufel in den A. beisst, vor allem wenn es um die Mainstreampolitmischpoke geht, ein Meister aus Deutschland. Nur so ist letztlich zu erklären, dass und warum der Totalitarismus in seiner menschenverachtendsten Form hierzulande immer wieder politische Erfolge erzielt. Man muesste lediglich die Aussagen der Funktionaere hoeren und nicht als Witz oder Versprechen abtun, die „Massnahmen“ dazunehmen und schon koennte man den tiefen Ernst der Lage erkennen. Dass sich Behinderte sorgen ist nachvollziehbar. Der „Witz“ ist, dass sich eigentlich noch sehr viel mehr sorgen nuessten ob der Entwicklung in diesem Land, zu der uebrigens auch das Politgericht gehoert. Der „schoene Spruch“ von der Betroffenheit anderer, die einen nicht jucken, bis man selbst“ dran“ ist, duerfte hierzulande sehr aktuell sein. Fast jeder kann schneller „ungeimpft“ sein, als er es heute noch fuer moeglich haelt. Das „ungeimpft“ steht hier nur fuer andere “ Eigenschaften“ und Verhaltensweisen, die einen kafaesk in den Endprozess fuehren. Wer, wie manche Kommentatoren, vor Jahren auf diese oder eine aehnliche Entwicklung hinwiesen, wozu keine besonderen hellseherischen Fähigkeiten benötigt wurden, sondern lediglich Perzeption, Erkenntnis und Logik, wurde bekanntlich bestenfalls nicht ernst genommen. Wichtig ist, weiterhin die Taeter und nicht etwa die AfD zu waehlen. Das ginge nun doch deutlich zu weit. Nun denn.

  32. Hier meine Befürchtung: alte weiße cis-Männer, die eine Familie ernähren, werden die Verlierer einer kommenden Regelung sein. Hier schwirrt nämlich schon wieder der begriff der „Diskriminierung“ durch den Raum – und wer hierzulande am wenigsten diskriminiert wird, wissen wir ja… . Die bisherigen Regelungen waren m.E. gut genug, haben soziale Belange eh‘ schon außen vor gelassen und ließen medizinischem Fachpersonal den nötigen Spielraum zur Entscheidungsfindung. Dumm wieder einmal, dass die „schweigende Mehrheit“ nie vor Gericht zieht.

  33. Wenn Triage nötig wird, dann wird irgend jemandem IMMER sein Recht auf menschenwürdige Behandlung genommen. Das ist nur dann erträglich, wenn die Beweggründe für die Entscheidung im Dunkeln bleiben. Die Idee, dies in juristisch saubere und einklagbare Form zu fassen, ist eine Katastrophe.

    Aber wenn die Richter hier auf Klarheit so scharf sind: Warum machen sie nicht einfach eine Kriterienliste dazu, wer leben darf und wer sterben soll? Vermutlich trauen sie sich nicht – aber andere sollen es dann schon machen.

  34. Was fehlt, ist die Information welcher Senat den Beschluß gefasst hat und wer der Berichterstatter war. In diesen Zeiten ist das wichtig. Karlsruhe darf nicht länger namenlos bleiben. Die Richter und vor allem auch Richterinnen müssen klar benannt werden. Harberth ist nämlich nicht allein.

  35. Das BVerfG erhöht die Schlagzahl. Was haben die wohl beim letzten Abendessen in dieser Sache so ausgekungelt? Wenn es da mal nicht ein bißchen Formulierungshilfe gegeben hat, um die Gebrechlichen dann rechtssicher auf den Kellerflur verlegen zu können.

  36. Also Diskriminierung nicht und alles sollte ordentlich gehandhabt werden. In Welt Online ein Bild von dem Merkels Freund. Also wenn das ein Zufall ist dass man jetzt über Triage labert….
    Noch eins – ist das das gleiche Gericht, das die ungeimpfte Bürger bei Verhandlungen nicht reinlässt?

  37. Zu wünschen wäre, daß das Verfassungsgericht die „unverzügliche Umsetzung“ auch in anderen Fällen, insbesondere in Sachen Größe des Bundestages (hier gibt es auch drei Wahlperioden später noch keine Lösung), angeordnet hätte. So drängt sich der Eindruck auf, als hätte sich das Gericht einmal wieder selbst eine Fragestellung geschnitzt, wie auch bereits vorher beim „dritten Geschlecht“ oder beim „Klimaurteil“. Daß eine Triage zu Lasten Behinderter auch ohne spezielles Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, wurde ja schon ausgeführt.

  38. Ich denke mal, dass das interessant wird (nicht unbedingt gut!) wenn ahnungslose Politiker den Ärzten per Gesetz vorschreiben wollen, wer behandelt wird. Wenn die Politik dann der „Wissenschaft folgt“ wie aktuell Drosten, Lauterbach, Montgomery und Konsorten, dann wird mir richtig Angst.
    Meine Tochter ist Ärztin auf Intensivstation, da muss auch jetzt schon über Leben und Tod entschieden werden. Und das machen sich die Ärzte bestimmt nicht einfach. Diese Last wird schon oft mit nach Hause genommen.
    Und nun will die Politik auch noch reinpfuschen?

    • NONSENS!
      Seit VIERZIG Jahren kenne ich keinen Arzt, der Aussicht auf irgendeinen Erfolg sieht!
      Anders sähe es aus, wenn der „Erfolg“ eines Arztes ewiges Leben garantieren würde!
      PS: eine Intensivstation wird und wurde bislang völlig überschätzt!
      Meine verstorbene Tochter hat es mir vorgelebt, oder sollte ich sagen, dass sie es mir VORGESTORBEN hat?
      Fragen Sie ergo Ihre Tochter, ob sie es WIRKLICH in der Hand hat. Sollte sie mit JA antworten, nehmen Sie mir es bitte nicht übel, wenn ich Ihren Beitrag als TRIVIAL sehe und in meiner untersten Schublade des „must have“ ablege.

  39. Diskutiert wird aber von Mitgliedern der vielbeschworenen Zivilgesellschaft, Impfverweigerern die Hilfe zu versagen bzw. ans Ende der Triage zu stellen. Hätte mich interessiert wie das BVG auf eine diesbezügliche Klage eines Impfverweigerers reagiert hätte und wie von der Bundesregierung „zugesagte Abhilfe“ ausgesehen hätte.

    Im Übrigen halte ich diese Klage für ein politisches Manöver zwischen Bundesregierung, BVG und willigen Verbandsfunktionären. Ein weiterer Baustein in der Coronadramaturgie und Erhöhung des Drucks auf die als schuldig ausgemachten.

    Diese Klage bzw. deren tatsächliche oder vorgegaukelte Notwendigkeit ist der eigentliche Skandal.

  40. Sorry,aber da bin ich anderer Meinung. Die Triage ist in der Notfallmedizin Gang und gäbe, bei jeder größeren Unfallserie wird von den Ersthelfern vor Ort danach verfahren. Dass dabei Behinderungen gleich welcher Art eine Rolle spielten, davon habe ich noch nichts gehört.
    Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist erneut ein Affront gegen die Ärzteschaft. Bereits die Festlegung, dass nur Richter, also Juristen, über den Freiheitsentzug durch Fixierung in Psychiatrien entscheiden dürfen, war eine Erniedrigung für Mediziner. Aber selbstverständlich gilt diese Entscheidung nur während der Dienststunden. Nach Feierabend muss der Mediziner entscheiden und sich hinterher vor dem Juristen rechtfertigen.
    Wird jetzt auch vor den Intensivstationen ein „Schnellgericht“ eingesetzt, dass die ärztliche Entscheidung absichert? Ist diese Entscheidung des BVerfG wieder eine Einschränkung von Grundgesetzartikeln? Ist der Art. 3 nicht aussagekräftig genug und auch justiziabel? Dass die Entscheidung von den BT-Fraktionen begrüßt wird, ist kein Wunder, sitzen dort doch an entscheidenden Stellen Juristen.
    Das Urteil bietet der Regierung auch die Möglichkeit eine Triage Covid19 Ungeimpfter zugunsten der Geimpften festzulegen. Wird hier ggf. auch wieder eine Minderheit aufgrund des Minderheitenschutzes bevorzugt? Denn dafür wird kein Mediziner bestraft werden.

  41. Das Triage Urteil ist ein Desaster für den Patienten und ein Meilenstein für die Klinik Lobbyisten.

    Jede gesetzliche Regelung wird Überlebenschance berücksichtigen, und somit am Ende schlicht eine profane maximale Budget Grenze der Kosten der klinischen Behandlung des Patienten sein.

    Damit ist es eine Abkehr des Prinzip, jeder wird behandelt, egal wie teuer, hin zu, bürokratisch abgeglichen Überlebenschancen, kosten ok, Behandlung ja. Kosten zu hoch, Behandlung nein abgesegnet durch die gesetzliche Triage Regelung.

    Wie werden Sparmassnahmen im größeren Style in den Kliniken nach Einführung der gesetzlichen Regelung erleben.

    Ein Desaster für den Patienten, dieses Urteil.

  42. Triage? Im schlimmsten Fall könnte nicht mehr für alle die gleiche, optimale Technik eingesetzt werden. Bei einer echten medizinischen Krise sind alle Räume in medizinischen Einrichtungen, eventuell sogar Schulen und Turnhallen, mit Betten und Liegen vollgestellt, versorgt von hauptsächlich angelerntem Personal, der Armee und des Kathastrophenschutzes. Diese Lage steht uns also im Moment bevor? Niemand schreibt dann stundenlang Berichte und zählt die Toten.

  43. In Deutschland gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, ich habe heute meine 3. Impfung bekommen, ich wollte auch das dritte mal Biontech. Meine Impfärztin kam mir mit der Moralkeule, das ich damit verhindere, das ein Kind heute vielleicht keine Impfung bekommt, weil ich auf Biontech bestehe.
    Wo leben wir mittlerweile, das sich jeder erdreistet, seine Moral sei die richtige, egal ob Ethikrat, Ärzte, Politiker oder sonst ein Abhängiger vom RKI, ich bin ein Patient und erwarte auch so behandelt zu werden.

    • Na, wenn Sie schon das dritte mal geimpft sind, hoffe ich mal für Sie, daß Sie zukünftig keine anderen Probleme haben werden.
      Alles Gute für Sie.

  44. Erstens, wir kommen aus diesem Panik-Narrativ nicht heraus. Und Zweitens, rund um die Thematik Krankenhaus- und Intensivbettenversorgung herum ist es mehr als dunkel.
     
    Deutschland verfügt nach OECD Zahlen über 3x so viele Intensivbetten pro Einwohner wie Spanien, Italien, Schweden oder Dänemark.
     
    ·     „Deutschlands Versorgungsdichte mit Intensivbetten im internationalen Vergleich hoch“, Statistisches Bundesamt – destatis, Pressemitteilung Nr. 119 vom 2. April 2020, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_119_231.html
     
     
    ·     Bauer et al., “Access to intensive care in 14 European countries: a spatial analysis of intensive care need and capacity in the light of COVID-19”, Intensive Care Med. 2020; 46(11): 2026–2034, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7472675/
     
    In conclusion, some countries (e.g., Germany) are particularly well positioned to manage a swiftly increased need for intensive care, whereas others (e.g., Denmark, Italy or Sweden) have lower numbers of intensive care beds that are also spatially more concentrated, and thus localized shortages are possible during a locally increased need for intensive care.”
     
     
    Trotzdem hat man den Aufbau weiterer Betten gefördert. Jedoch, im Juli fing man an, nach den Intensivbetten zu fahnden, die man bezuschußt hatte,
     
    ·     „Zuschüsse an Kliniken – Wo sind die zusätzlichen Intensivbetten?“, tagesschau, 06.07.2021, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/intensivbetten-113.html
     
     
    Offensichtlich sind die meisten Zuschüße in eine Art stille Reserve geflossen. Im Oktober dann erklärte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Gernot Marx, dass 4.000 Betten weniger zur Verfügung stünden als noch vor einem Jahr, weil das Personal fehle.
     
    ·     „Intensivmediziner: 4.000 Intensivbetten weniger seit Jahresbeginn“, Ärzteblatt, Dienstag, 26. Oktober 2021, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128476/Intensivmediziner-4-000-Intensivbetten-weniger-seit-Jahresbeginn
     
     
    Doch auch da wird getrickst, da die Förderung an die Zahl der betreibbaren Betten anknüpft. Da hat man dann Betten abgemeldet, um an die Förderung zu kommen. Das war dem Bundesrechnungshof aufgefallen.
     
    ·     Nils Metzger, „Kritik des Bundesrechnungshofs – Meldeten Kliniken falsche Intensiv-Zahlen?“, ZDF, 12.06.2021, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-intensivbetten-bundesrechnungshof-divi-100.html
     
     
    Manche sprach auch von einem „Goldenen Jahr der Krankenhausfinanzierung“,
     
    ·     Markus Grill, „“Monetäre Anreize“ für falsche Angaben“, ndr, 17.06.2021, https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/intensivbetten-daten-101.html
     
     
    Später stellte sich dann heraus, dass man viel Geld für sogenannten „Freihaltepauschalen“ für das Nicht-Benutzen von Intensivbetten ausgegeben hatte.
     
    ·     Heike Haarhoff , „Gesundheitsökonom Reinhard Busse im Interview „Krankenhäuser sind in Deutschland überflüssig““, Tagesspiegel, 22.09.2021, https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsoekonom-reinhard-busse-im-interview-krankenhaeuser-sind-in-deutschland-ueberfluessig/27636330.html
     
    Laut Mediziner Busse haben sich Kliniken nur um wenige der Corona-Patienten gekümmert. Und 14,5 Milliarden Euro Steuergeld kassiert – „fürs Nicht-Behandeln“.“
     
     
    Das Geld ist weg, das Personal ist weg, Betten gibt es weniger, trotz mehr Geld, und jetzt eiert wieder das Thema Triage durch die Medien.
     
    Ganz offensichtlich stimmt etwas ganz grundsätzlich nicht in der Krankenhausförderung. Warten wir mal ab, was Herr Lauterbach hier zustande bringt.
     
     
     

  45. Ich fürchte, der Autor hat die Angelegenheit grundlegend missverstanden. In meinen Augen als beruflich Betroffener ist das Urteil das Gegenteil dessen, worüber der Autor sich zu freuen glauben darf.
    Auf Drängen einschlägiger „Sozialverbände“, angefacht vom absurden Covid/Triage Gefasel der DIVI und der Politik, zwingt das Verfassungsgericht die Legislative, ein medizinisches Problem zu lösen, das es so nicht gibt und dadurch ein echtes Problem zu schaffen, das den Beteiligten gar nicht überschaubar zu sein scheint.
    Bravo! Die nächsten Jahre werden noch unterhaltsamer als erhofft. Das Verfassungsgericht ist ein echter Katalysator der Transformation.

    • Ich stimme Ihnen zu! Nichts ist gewonnen, wenn virtuell ein „Richterlein“ am Krankenbett steht und über die Behandlung entscheidet. Priorisierung (ein anderes Wort für Triage) ist ein selbstverständlicher Aspekt medizinischer Ethik (jeder Arzt wird den Patienten mit heftigen Brustschmerzen prioritär vor dem Patienten mit dem Schnupfen behandeln). Zur Lebenswirklichkeit gehört es auch, anzuerkennen, dass die intensivste medizinische Behandlung den Tod nicht aus der Welt schaffen kann.

      • Es mangelt unserer Gesellschaft an Demut gegenüber unseren existentiellen Gegebenheiten. Letzte, selbstbezogene, mutlose, Loyalität befreite Menschen… Vielleicht muss das evolutionär weg… Und das ist nun mal so… Das ist Nu mal da. FM

  46. Das Wort des Autors in Gottes Ohr, aber ich befürchte eher das Gegenteil. Die Frage wird aus der ärztlichen Verantwortung heraus und in die Hände idelogischer Politik gegeben. Es würde mich nicht wundern, wenn die Politik dies als Aufforderung sähe, bestimmte Personen aufgrund ihres Verhaltens im Ernstfall nachrangig medizinisch zu versorgen und somit ein neues Druckmittel aufzubauen. Es würde mich auch nicht wundern, wenn die Klage genau mit dem Ziel eingereicht worden wäre, zumal ihr in der Wirklichkeit bisher jede Basis fehlt. Selbstverständlich würde kein Arzt eine nicht akut lebensbedrohlich „Gebrechlichkeit“ als Triage-Kriterium wählen. Es geht um Überlebenschancen bei einer in begrenzter Anzahl möglichen Behandlung und um die Lebenserwartung (jung/sehr alt). Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Handlungsbedarf. Geradezu absurd ist, dass keinerlei Anstrengungen unternommen werden, die Bettenzahl zu erhöhen (wenn das dann das Problem sein soll), stattdessen wird das Personal mit Impfdruck aus dem Beruf gedrängt. Dieses Urteil reiht sich ein in die Reihe welt- und sachfremder, ideologischer Urteile dieses Gerichts. Es wird nicht das letzte in dieser Reihe sein.

  47. Ob dieses Urteil auch Auswirkungen für die „Sozialschädlinge“ haben wird, darf bezweifelt werden.
    Gegen Behinderte traut sich kein Politiker und keine Medienanstalt etwas sagen, da wäre der Aufschrei groß. Aber gegen einen „Sozialschädling“, da geben sich Politik und Medien gerne Rückendeckung.
    Am Ende entscheidet die Gesellschaft, was gesellschaftlich abzeptierbar ist und was nicht, da kuschen auch Politik und Medien. Derzeit sieht es so aus, als ob „Sozialschädlinge“ gesellschaftliches Freiwild seien, bei dem ein Lageraufenthalt beim Großteil der Bevölkerung nur Achselzucken und „Selbst Schuld“-Kommentare nach sich ziehen würde.
    Für Behinderte traut sich sicher jeder einsetzen, ist ja auch einfach, weil gesellschaftlich so akzeptiert.
    Die Allermeisten würden sich aber wohl nur unter vorgehaltener Hand für einen „Sozialschädling“ einsetzen.
    Aber diese deutsche Feigheit kennt man ja aus anderen Zeiten schon.

  48. Ein Erfolg für Behinderte, sei ihnen gegönnt, aber der Rest wird nach Gutdünken behandelt oder nicht, nur weil die Person ungeimpft ist.

  49. also gibt es noch richtige Richter im BVG, nicht nur regierungskonforme Habarths. Das der Ethikrat nichts mit Ethik zu tun hat, ist sowieso klar. Mich würde mal interessieren, welche Pappnase aus der Politik die Forderung nach Triage ungeimpfter gestellt hat. Ich tippe mal auf grüne. So bildungsfern wie die sind, haben die sicherlich noch nie was von Euthanasie gehört. Aber eventuell finden die ja auch den Grundgedanken toll. Schließlich ist die Farbe der neuen Nazis nicht mehr braun, sie ist grün.

    Das Artikel 1 des Grundgesetzes solch vorgehen ausschließt, interessiert die Verantwortlichen in der Politik genausowenig, wie das Grundgesetz als Ganzes.

  50.  Die in Karlsruhe geklagthabenden Behinderten haben mit diesem Urteil auch einen Erfolg für uns alle erzielt!

    Ich bin kein Germanist und kein Erbsenzähler, aber so ein geschwurbelter
    Satz tut meinen Augen weh. Warum nicht “ die behinderten Kläger „
    Fangt bei TE bitte nicht mit Gender Schwachsinn an. Danke!

  51. „… bei einer Erkrankung nicht ihr Recht auf Behandlung verlieren sollten.“
    Ich fürchte allerdings, dass in der Impf-Debatte das BVerfG gegen die morbiden Erziehungsphantasien etlicher Politiker, Ärzteverbands- und Medienvertreter keine „rote Line“ ziehen würde.

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