Am Dienstagmorgen präsentierte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zu zwei Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. „Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“, schreibt Karlsruhe in der Begründung. Solche lägen mit dem Bezug auf den Schutz des Lebens vor. Den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre attestieren die Richter um den Vorsitzenden Stephan Harbarth nicht nur Verhältnismäßigkeit, sondern fast auch einen verfassungsrechtlichen Sachzwang: Aus dem Auftrag zum Schutze des Lebens leite sich die Verfassungsmäßigkeit, nein, sogar ein verfassungsmäßiger Zwang zur Notbremse ab. „Die angegriffenen Kontaktbeschränkungen waren als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich“, meint das Gericht. Auch die Inzidenz-Automatismen beruhten auf „tragfähiger Grundlage“.
Lesen Sie hier einen exklusiven Kommentar zum Beschluss von Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau:
Die „Bundes-Notbremse“, also das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Bedeutung vom 22. April 2021, war eine derzeit nicht mehr in Kraft befindliche, weil am 30. Juni 2021 ausgelaufene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag als Reaktion auf den seinerzeit misslungenen „Oster-Lockdown“ erlassen hatte. In ihm wurden weitreichende Freiheitseinschränkungen, wie zum Beispiel die Beschränkung privater Zusammenkünfte, nächtliche Ausgangssperren, Schließung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Ladengeschäften einseitig von der Überschreitung eines sogenannten 7-Tages-Inzidenzwertes von über 100 „Neuinfektionen“ – in der Tat allerdings nur positiven Testungen, ohne jede Rücksicht darauf, ob jemand wirklich erkrankt ist und wenn ja, wie schwer – abhängig gemacht. Diese Rechtsfolgen ergaben sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz, es war also keinerlei Prüfung der regional wirklich existierenden Gefahr durch die örtlich zuständigen Behörden vorgesehen, etwa im Hinblick auf die Fragen: Ist überhaupt jemand krank? Und: wie steht es mit der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen?
Gegen die „Bundes-Notbremse“ wurden rund 900 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen über 700 – aus unterschiedlichen Gründen – bereits erledigt sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über eine Reihe der noch nicht erledigten Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden und sie vollständig abgewiesen. Die „Bundes-Notbremse“ sei verfassungsgemäß.
Die Entscheidung überrascht insofern nicht, als die meisten dieser Verfassungsbeschwerden auch mit Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz verbunden gewesen waren, die das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai durchweg und geradezu brüsk abgewiesen hatte. Gleichzeitig überrascht die Entscheidung aber inhaltlich. Möglicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss später einmal – im Verein mit dem bekannten „Klimaschutz“-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats – als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten müssen.
Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Prämisse: Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden. Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.
Die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet
Die „Bundes-Notbremse“ bricht mit allen herkömmlichen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts. Denn normalerweise ist eine Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund eines Gesetzes erforderlich, sodass die Maßnahmen der jeweils wirklich bestehenden Gefährdungslage angepasst werden können; und gegen die Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden ist der Rechtsweg gegeben.
Durch die unmittelbar durch ein Gesetz und allein aufgrund eines „Inzidenzwertes“ herbeigeführten Freiheitseinschränkungen – wobei ja ein hinreichend hoher Inzidenzwert von Behörden, die durchgreifende Freiheitseinschränkungen durchsetzen wollen, auch „herbeigetestet“ werden kann – wird demgegenüber nicht nur mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz gebrochen, sondern auch mit der Rechtsweggarantie. Denn die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet, wenn die Rechtsfolge sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und keine behördliche Abwägung mehr möglich ist.
Nicht entschieden wurde heute über die Verfassungsbeschwerde unter anderem des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Post, in der diese rechtsstaatliche Problematik am besten auf den Punkt gebracht worden ist. Nach den heutigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts dürfte sie aber weitgehend aussichtslos sein.
Der Erste Senat, also der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichts, entwickelt sich – ohne dass hiergegen bislang ein Aufstand der Staatsrechtslehre erkennbar würde – zum Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates. Die Wiedereinführung der „Bundes-Notbremse“ wird in der Politik bereits gefordert. Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu. Vermutlich ist das alles nur eine Übung: Der „Ernstfall“ kommt dann im Verlaufe der nächsten zehn Jahre in Gestalt des „Klimaschutzes“. Auch hier hat der Erste Senat ja bereits den Grundstein gelegt.
Ein Ermächtigungsgesetz.
Mit und unter dem „Schutz des Lebens“ lässt sich alles legitimieren.
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Selbst als einfacher Bürger bin ich nur noch sprachlos welch geistig armes, linkisches Niveau sich an den höchsten Schaltstellen dieser Republik unter und mit Merkel breit gemacht hat.
Harbarth besticht nicht nur hier durch die selbe linkische Einfältigkeit und Naivität wie bspw. ein Heiko Maas.
Man betrachte dazu Interviews von ihm.
oder ist es doch linkes Kalkül?
Gestalten, die in Ihrem Bauchladen immer wieder auf überraschend naive Weise vermeintlich Gutes bei funkelden Augen werbend vor sich her tragen, in Inhalt und Wirkung aber nur durch angereichertes Gift bestechen. Ganz die Linken.
Es packt einen das nackte Entsetzen und tiefe Ratlosigkeit
Eine maßgebliche Totengräberin unseres auf dem Grundgesetz basierenden Staatswesens war doch Frau Merkel, hat sie doch unerlässlich auf diesen Zustand unseres Rechtssystems hingearbeitet, zuletzt mit der Benennung dieses Richters. Dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wurde, ist ein Verdienst einer Institution, angeführt von einem „Merkelmann“, die ja eigentlich solches Gebaren im Keim ersticken soll. Nun hat das „neue“ Bündnis aus Dummheit, Unvernunft und Arroganz alle Mittel und Möglichkeiten in der Hand den Staat so zu „transformieren“, das jedem, der noch bei Sinnen ist, leider Angst und Bange werden muss.
Ich versuche etwas zu verstehen, was bei klarem Verstand immer unverständlicher wird. Mir graut vor dem, was auf uns zurollt, denn nun sind die Würfel gefallen.
Leider trägt alles irgendwie etwas in sich, das schon im letzten Jahrhundert zur Katastrophe wurde. Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau mag mit allem, was er schreibt, absolut Recht haben, aber nach diesem Artikel ist mir die Vorfreude auf Weihnachten sehr gründlich abhanden gekommen, woran er absolut unschuldig ist.
Der politischen Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Nur wie lange wird es noch gehen bis das Land nicht mehr funktionsfähig ist. Wage mal die Prognose das wir recht schnell Berliner Verhältnisse bekommen werden, von A wie Asylanten en masse über Enteignung nach belieben bis zu Z wie zerstören der bürgelichen Gesellschaft. Am 26.09.21 waren Wahlen. Bundeskanzler soll Wirecard Cum-Cum, Cum-Ex Scholz werden. Höchste Diplomatin eine Sprachbehinderte Hochstaplerin und die Verräter der FDP bekommen zum Dank ein paar Ministerien. Sieferle schrieb zurecht „Finis Germania“. Triagen wird es zunächst bei der Stromversorgung und den Lebensmitteln geben. Wohnraum ist bereits unter der Triage. Arbeitsplätze und das Sozialsystem werden flöten gehen. Nur gut das der Cum-Cum Kanzler bereits mit einem General Major Kontakt aufgenommen hat und den funktionierenden Rest der Armee zum Selbstschutz einplant.
Vermutlich sollten große Demonstrationen nicht nur im Berliner RegViertel ihre Präsenz zeigen, sondern auch in Karlsruhe.
Mit diesem Senat wurde der deutsche Rechtsstaat hinweggefegt.
Eine allgemeine Impfpflicht wird wohl auch kein Problem mehr sein.
Kann mir schon eher vorstellen, dass falls die Impfpflicht nicht durch den Bundestag kommen würde (natürlich wird sie das, aber mal nur rein hypothetisch), dann würde diese wahrscheinlich durch das BVerfG verordnet werden, da sie ja dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit innewohnt.
Dass die Beschwerdeführer mit Absicht nicht zu Wort gekommen sind, also ihnen schlicht die mündliche Verhandlung verweigert wurde, spricht Bände.
Hat jemand allen Ernstes etwas anderes erwartet? Klatschhasen und Wackeldackel, wohin das Auge reicht. Gute Nacht Genossen und Dummheit siegt..
Das ist psychologische Kriegsführung und Harbarth steht mit an voderster Front.
Die Ethikrat-Vorsitzende bringt Einschränkungen auch für Geimpfte in die Diskussion ein.
Wäre nicht mehr als recht – oder auch: selber schuld
Was erwarten denn die Leute von diesem Gericht ?
Es ist besetzt mit ehemaligen folgsamen Parteimitgliedern …..
Neutralität etc…… ?
Ich lach mich tot !
Der entscheidende Schritt ist der von der moralischen Ächtung und Aufwiegelung der Rechtgläubigen zur Kriminalisierung der Renitenten.
Es wird nicht bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit bleiben. Nein, es muß eine Straftat her, der Impfverweigerer ist dann vorbestraft.
Entweder subsumiert man die Verweigerung z.B. unter „unterlassene Hilfeleistung“ (StGB § 330c) oder es wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.
„Chinesifizierung!!!“
Wer jetzt nioch nicht verstanden hat wohin die Sache läuft dem ist nicht zu helfen.
Und welche Instanz rufen wir jetzt an? Das spanische Verfassungsgericht?
Sollte wirklich der Impfzwang kommen, dann wäre das ein Dammbruch. Das GG wäre nur noch eine leere Hülle.
Von da an stünden jedem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit Tür und Tor offen.
Bei den raanten Fortschritten der Medizin, besonders auch der Neurobiologie bleibt es der Phantasie überlassen, was der Staat in Zukunft noch alles mit seinen Bürgern anstellen könnte.
Es gäbe dann nur noch graduelle Unterschiede.
Es gibt doch einen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der sollte probeweise mal angerufen werden in Sachen Zwangsimpfung.
Die deutschen Regierungen schieben doch sonst gern alles auf die EU, was sie zuhause nicht durchsetzen können.
Das wäre mal die Probe aufs Exempel, was die Unterwerfung unter „Europa“ betrifft.
Der EGMR hält eine nationale Impfpflicht für zulässig. Es gibt dazu ein ganz aktuelles Urteil des EGMR, da mehrere tschechische Familien gegen die dortige 9-fach Impfpflicht für Kinder geklagt hatten.
Der EGMR ist der Meinung, dass der Eingriff in die körperlichen Unversehrtheit im Interesses allgemeiner Gesundheitsvorsorge eine notwendige Maßnahme sein könne und räumt den Staaten hierbei einen weiten Gestaltungsspielraum ein.
Auch die Verhängung von Geldbußen bei Verletzung der Impfpflicht hält der EGMR für grundsätzlich zulässig.
Ob sich dieses Urteil ohne Weiteres auf eine nur per Notzulassung genehmigte Gen-Plörre übertragen lässt sei vorerst dahingestellt. Große Hoffnungen würde ich jedoch nicht in den EMGR hegen.
Treue Diener, wie immer im Totalitarismus, denn sonst würde es ja anders laufen und Widerspruch von der einen oder anderen Seite unter unterschiedlichen Gesichtspunkten wäre erlaubt, denn ansonsten kann man auf die Demokratie pfeifen, die ehedem schon im Keller ist.
Jetzt kommt auch noch Omrikon. Der bringt die Ommi um. Zu ertragen ist dies alles nur noch mit Sarkasmus.
Die größte Kanzlerin aller Zeiten hat die Demokratie abgeschafft, als sie eine Wahl für ungültig erklärte. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Rechtsstaat zu Grabe getragen. Rette sich, wer kann. Ob man wohl als Ungeimpfter in Polen politisches Asyl erhält?
Ja, das BVerfGE hat der Regierung im ersten Schritt sehr viel Spielraum für die Beurteilung als Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie für die Einordnung als Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems gegeben. Immer bezogen auf den Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes. Das RKI wird zum Dreh- und Angelpunkt. In Zukunft muss eine Regierung nur noch dafür sorgen, dass eine Institution eingerichtet wird, die dafür sorgt, dass entsprechende Lagen erzeugt werden.
Und dann bezieht sich das BVerfGE auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, der da lautet: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daraus werden „überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher legitime Gesetzeszwecke.“ Auch später spricht das BVerfGE von „Gemeinwohlzielen von überragender Bedeutung.“ Damit trägt es das Individuum zu Grabe. Mein ureigenstes Recht muss sich dem Gemeinwohl unterordnen. Mit mehr Freiheit für den Staat als für mich.
Mein Realitätssinn sagt mir, dass das Urteil an der Realität vorbei geht. Eine wirkliche Virus-Pandemie lässt sich nicht eindämmen. Die „Überlastung des Gesundheitssystems“ lässt sich bestmöglich beeinflussen. Die Überlastung des Systems zu einem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang zu machen, das ist mindestens mutig. Nichts lässt sich leichter herstellen, als diese Überlastung. Denn „das System“ ist gar nicht darauf ausgerichtet, (Pandemie) Spitzen zu bewältigen. Damit müssen wir leben, aber nicht unsere Freiheit dafür hergeben. Betten runter, Personal runter, schon ist die Gefahr da. Im übrigen wird sich das schon aus der Alterung der Babyboomer ergeben. Je mehr Alte, desto mehr Pandemie. Jeden Herbst die nächsten Virus-Atemwegs-Pandemie. Staatliche Planwirtschaft innerhalb meines Freiheitsraums setzt sich durch gegenüber Warnung und Schaffung von Schutzmöglichkeiten.
Die Krönung ist Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG: Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: Maßnahmen gegen … oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren….. Wir wissen gar nicht, was sich inzwischen an Ermächtigungen im GG verbirgt! Ja, auch ein Schnupfen ist eine übertragbare Krankheit. Vielleicht gehören demnächst überlastete Ärzte zum überlasteten Gesundheitssystem?
Ja, das Urteil klingt begründet. Es spielt mit demokratierelevanten Versatzstücken. Aber wenn man anfängt, über die Folgen und Konsequenzen nachzudenken, ist es erschreckend. Es zeigt noch nicht mal ansatzweise, dass das BVerfGE bereit ist, Regierungsmacht zugunsten freier Bürger zu begrenzen.
Der künftige Justizminister denkt schon etwas weiter: wer der Impfpflicht nicht nachkomme, werde wohl ein Bußgeld zahlen müssen. Da darf man gespannt sein, woran sich dessen Höhe orientieren wird. An der StVO?
Interessant ist ja, daß die Einführung einer solchen Pflicht auf das Frühjahr terminiert werden soll (auch in Österreich).
Insgeheim hofft man wohl, daß die Lage bis dahin soentspannt ist, daß man diese Maßnahme nicht mehr brauchen wird – zumal sie eindeutig verfassungswidrig wäre.
Allerding bei diesem BVerfG weiß man nie…
Das sehe ich ähnlich, denn der Dringlichkeit wegen wäre die Impfflicht aus dem normalen Verständnis heraus sofort angesagt, später nützt es nur noch wenig und ist vergleichbar mit einem Feuerwehreinsatz, der erst dann erfolgt wenn das Objekt schon in Schutt und Asche liegt und das würde man ja auch als unnormal betrachten und deshalb könnte man auch meinen, das es garnicht brennt, sonst müßte man eigentlich anders verfahren.
Zumal laut Virenkalender die Saison für Corona im November beginnt und spätestens im April ausläuft. Vollkommen sinnlos. https://www.annualreviews.org/doi/10.1146/annurev-virology-012420-022445#_i6
……..so ähnlich hat es auch meine tochter – us – high court judge – formuliert, die, gesegnet mit einem großen verstand hoher qualität von juristerei – von cicero an aufwärts – und großen richtern, mir gegenüber ausgedrückt und meinem freund – olg – präsidenten etwas flapsig ironisch ibundesverfügungsgerichtns gesicht gesagt. ihr habe ich auch das klimaurteil zugänglich gemacht: mit dem ist ihr einfach die sprache weggeblieben! in d e r weise, wie das bundesverfügungsgericht beschwerden abweist oder erst garnicht zuläßt ist es nur graduell mit jenen reichgerichthöfen zu vergleichen, die klagen des dritten reiches zwar annehmen, aber unter eines freisler vorsitz zu üblem klamauk ohne rechtliche relevanz verkommen lassen! der reichgerichtshof war auch oft zu hitlers tafel geladen! mein olg – freund wird heuer außer dienst gesetzt. dann wird er auch nicht die erfolgreiche elterlich großpraxis weiter führen – die läuft auch ohne ihn weiter, doch ohne noch mandate für einfache rechtgesuche anzunehmen! was ich auch verurteile! denn hier herrscht großer beratungs- und vertretungsbedarf! ich habe hier in dhimmistan alles geklärt. daher rückflug mit eigenem jet nach vancouver!
Was mich immer wieder schockiert – das Merkel und ihre Marionetten es SO durchziehen können, ganz ohne Stasi und großem Bruder, sogar frei gewählt wurden.
Soll heißen, auf einer gewissen Stufe der Wohlstandsverwahrlosung lassen ca 90 % der Menschen stufenweise alles mit sich machen. Nach dem Euro Großversuch, der Migranten Großversuch und nun der Medikamenten Großversuch.
Das Bundesverfassungsgericht hatte früher mal die Aufgabe, die Verfassung zu schützen. Seit Einparken Jahren wird diese Sparte der Justiz dafür eingesetzt, dafür zu sorgen, dass das Grundgesetz nicht mehr das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde. Hoch lebe die kommunistischen Grundsätze im Neuen Deutschland.
Genau das ist der Kern.
Der „Kern“ den hier offensichtlich eine ganze Reihe von Kommentatoren die nur auf die „nächsten Schritte“ blicken nicht verstanden haben. In einem Wort: „Chinesifizierung“ wie Vosgerau formuliert, kommunistische Grundsätze!
Es steht doch ganz klar im GG Artikel 1: „Das Grundgesetz repräsentiert unsere Werte und die Freiheit eines jeden Menschen. Wir sehen das aber nicht so eng und deswegen darf man auch mal die Grundrechte verletzen. Je nachdem, wie es halt grade läuft im Land. Aber eigentlich ist es schon gültig, nur nicht dann, wenn es uns im Weg ist.“
Auf dieser Grundlage wurde auch das Urteil des Verfassungsgerichtes gefällt.
Die Bürger sind nun offensichtlich schutzlos der Willkür einer Regierung ausgeliefert, die nach Gutdünken auf der Basis zweifelhafter und unklarer „Kriterien“ Grundrechtseinschränkungen exekutieren kann. Die Funktion des Verfassungsgerichts als Kontrollorgan hat sich historisch offenbar erledigt, denn inzwischen ist es zu einer Produktionsstätte von Legitimationsideologie für den übergriffigen und autoritären Klimahysterie- und Corona-Staat geworden….
Die Mitglieder*innen des BVG halte ich nun wirklich nicht für dumme Menschen. Nichtsdestotrotz begeben sich diese Mitglieder*innen insbesondere durch das Durchwinken des Klimagesetzes, wie auch im jüngsten Fall der – man muss es ja vermuten – nach einem schicken Abendessens bei der Bundeskanzlerin bestaetigten Bundesnotbremse in die Gefahr, sich für überflüssig zu erklären. Verordnungen und Gesetze zu bestätigen, dazu braucht man nicht hochbezahlte Robentraeger. Dafür hat man seit jüngster Zeit die Versorgungsempfänger im Reichstag.
Wenn das Verfassungsgericht gegen Wort und Intension des Grundgesetzes urteilt, und die staatlichen Organe sich ebenfalls nicht mehr an die Verfassung halten. kommt unweigerlich Artikel 20.4 GG zum tragen, denn dann gibt es tatsächlich keine andere Wahl, als den Widerstand des Volks, um die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten.
Leider gibt die Verfassung selbst keinen Hinweis, wie das Volk oder der einzelne diesen Widerstand gegen alle Organe des Staates umsetzen kann. Das kann man beklagen oder sich damit beschäftigen welchen Widerstand jeder leisten kann ohne sich zu sehr der Repression auszusetzen.
Im Rahmen des Möglichen scheinen mir vor allem niederschwelliger rechtskonformer Widerstand in Bereichen, wo der Staat gegen die Rechtsordnung und gegen die Interessen der Bürger agiert angemessen zu sein. Ein solcher Widerstand ist ohne Gefahr von jedem leistbar und kann große Wirkung haben.
Das Schicksal und die Geburt am falschen Ort haben es so gewollt, dass ich Jurist in einer Diktatur wurde. Diesbezüglich kann ich behaupten, dass ich aus dem Völkerrecht komme, und nicht wie die abgehobene Frau und Betrügerin, welche aus der Kälte der Grünen kam.
Im Studium wurde uns Studenten eingebläut:
Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils herrschenden Klasse. Und selbstverständlich war das Recht in dem Staat in dem ich lebte, der Wille einer imaginären Klasse der Arbeiter. Und die, die uns beherrschten sprachen ganz offen davon, dass wir in einer Diktatur leben würden, in der Diktatur der Arbeiterklasse, so wie es der russische Revolutionär Lenin es wollte, der nach dem deutschen Philosophen Marx, diese These entwickelte und die in dem Land, in dem ich leben musste, zur Anwendung kam.
Damals waren die Stalinisten/Maoisten/Kommunisten viel ehrlicher als die jetzigen Herrscher in Deutschland. Sie gaben nicht vor, dass es eine Gewaltenteilung geben würde, es gab nicht einmal ein Verwaltungsrecht, dafür aber LPG- und Bodenrecht.
Später, als mir als junger Mann klar wurde, welche Rolle mir in dieser Diktatur zugedacht war, steuerte ich gegen diese Entwicklung in deren Folge ich inhaftiert wurde und später in ein anderes Deutschland, wie ein Sklave, verkauft wurde. Dieses Deutschland schien mir ein Hort der Freiheit, Rechtstaatlichkeit und Demokratie zu sein. Was ist aus diesem Land geworden, was ist davon geblieben? Eine leere Hülle und eine dekadente Gesellschaft, dessen Träger sich selbst, wie betrunken, als „Zivilgesellschaft“ bezeichnen.
Aus den Ruinen der provisorischen Verfassung der BRD (ich wehre mich, die amtliche Bezeichnung zu benutzen), dem Grundgesetz, gibt es noch heute den Artikel 20. Dort im Absatz 4 steht die eiserne und manifestierte Formulierung des Widerstandsrechts aller Deutschen, aber es steht nur da und könnte auch auf Toilettenpapier geschrieben sein. Wer liest das GG noch?
Viel leichter und einprägsamer ist der nachfolgende Satz:
DORT, WO UNRECHT ZU RECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT!
Fangen wir klein an, und leisten passiven Widerstand, gehen wir in den zivilen Ungehorsam. Wenn der nicht fruchtet, sollte man die Mistgabel aus dem Keller holen und auf die Straße gehen.
In diesem Sinne und der eindringlichen Bitte, geht für mich auf die Straße, denn ich habe das Land meiner Väter bereits vor Jahren verlassen. Schaut euch die Sendungen des alternativen österreichischen TV-Sender „AUF1“ an. Leistet Widerstand, auch für mich!!!
Lieber MfS…,
oh, wie sehr sie recht haben, mit dem was Sie schreiben. Ich habe ohne mein Hinzutun den anderen Werdegang durchlaufen, aber genau so wie Sie, raufe ich mir die Haare angesichts dessen, was sich da vor unseren Augen abspielt. 40 Jahre DDR mussten sie ertragen und aushalten – ich rechne mit noch weiteren 20 Jahren, das wären ingesamt 32 Jahre, wenn man die Merkelsche Alternativlos-Despotie mit dazunimmt.
Wir haben zumindest 50 Jahre Goldenes Zeitalter der Bonner Republik erleben dürfen, den von der Kriegsgeneration gebaute Rechtsstaat – oder doch das, was einem Rechtsstaat sehr nahe kommt. Meinen Kindern habe ich schon vor Jahren gepredigt, bereitet euch darauf vor, das wird nicht so bleiben. … und es kam alles viel schneller, viel ekelhafter, boshafter, aber alles Hausmacher Art. Ich habe Freunde im europäischen Ausland und die halten Deutschland für völlig durchgeknallt, obwohl sie natürlich ähnliche Tendenzen in ihren Ländern sehen. Meine Familie ist groß und leider schon zu sehr verwurzelt in diesem Morast, um noch einmal das Steuer grundlegend rumzureißen und den Bettel in Deutschland hinzuschmeißen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich unter Dr. Harbarth zum Erfüllungsgehilfen der Regierung entwickelt. Die erforderliche Neutralität scheint nicht mehr gegeben zu sein, von einer reellen Gewaltenteilung ganz zu schweigen.
Das ist juristischer Absolutismus!
Das ist die Anmaßung der Verfassungsrichter, die inkarnierte Verkörperung des Rechts an sich zu sein, unabhängig von der geschriebenen Verfassung!
Das ist juristische Allmacht zu treuen Diensten einer machtbesoffenen Regierung, der niemand mehr Grenzen setzt!
Sie haben es nicht verstanden oder wollen es nicht verstehen: die Ungeimpften reklamieren nicht ein „Recht auf Krankheit“, sondern gerade im Gegenteil ein Recht auf Gesundheit als körperliche Unversehrtheit.
Die Impfung stellt eine prinzipell rechtswidrige Körperverletzung dar. Wer sich impfen lassen will, erteilt dazu seine Genehmigung. Wobei die Frage aller Fragen ist, ob er genügend aufgeklärt wurde. Letzteres ist eben gerade nicht möglich angesichts der völlig überstürzten Einführung eines nicht nach den geltenden Standards erprobten Impfstoffs.
Aber all das ist schon tausendmal gesagt worden.
Ich habe mir den „Aufklärungsbogen“ angesehen der auf der HP unserer Stadt heruntergeladen werden kann der offensichtlich vom RKI „entwickelt“ wurde und zur „Impfung“ mitgebracht werden muß. Mit keinem Wort wird dort erklärt daß der „Impfstoff“ – egal von welchem Hersteller – sich noch über Monate bei manchen über Jahre in Phase 3 befindet – es also keine normale Zulassung gibt.
Für Biotech soll der Abschlussbericht der für die ordentliche Zulassung notwendig ist im Dezember 2023 vorgelegt werden. Nachzulesen auf der HP der EMA. Für Moderna ist es der 30.09.2022. Das heißt aber nicht daß danach eine Zulassung erfolgen muß! Natürlich wird es diese Zulassung geben wenn – ja wenn vorher nicht irgendetwas passiert was diesen Irrsinn stoppt.
Man beachte auch die Nebenwirkungen und die ganz offensichtliche Wirkungslosigket, auch bei sehr hoher Impfquote! Beispiele Israel, Gibraltar, Irland… In Waterford 99% geimpft, Inzidenz 850 – 1000! Lug und Trug, wohin man auch sieht, und das BVG macht da mit.
Dieses Urteil konnte nur überraschen, wenn man hoffungsvoll glaubte, dass die formale Demokratie auch Rechtsstaat sei.
Änderung wird nur durch Verweigerung erreicht. Bleibt daheim, lasst euch krankschreiben, versagt eure Mitwirkung, streikt – und sagt „Nein!“.
Sie brauchen uns, nicht wir sie; das sollten weder wir noch sie vergessen!
Ich kaufe schon nur Dinge zum Essen in Deutschland. Sobald es um andere Dinge geht wird fast nur im Ausland gekauft! Die MWSt wird somit den deutschen Politikern vorenthalten! Vielleicht ziehe ich auch nach NL oder E.
Das sehe ich genau wie Sie. Wer aber soll dem BverfG in den Arm fallen?
Welche Instanz, welcher Politiker kann es denn daran hindern, solche rechtsbeugenden, grundgesetzwidrigen Urteile zu fällen?
Ist es überhaupt möglich, ein solch krasses Fehlurteil des BVerfG aufzuheben?
Wenn ja — wie?
Vielleicht kommt Hilfe von einer Seite, an die wir noch gar nicht denken. Da wäre einmal die Parallelgesellschaft der Schutzsuchenden. Diese haben dank ihrer völlig anderen kulturellen Prägung und religiösen Bindung bestimmt ganz anndere Prioritäten als „Klimaschutz“ oder eben Durchimpfung. Da sie – außer ins Sozialsystem – nicht integriert sind, können sie ganz frei und ungehemmt ihre Interessen verfolgen. Sie gehören nicht zum „System“. Da könnten den Impfverweigerern Hilfstruppen zuwachsen.
Zum zweiten ist es nicht völlig undenkbar, daß wie schon einmal von außen eingegriffen wird, wenn nämlich dieses Deutschland im Chaos vesinkt, was von Nachbarstaaten durchaus als Bedrohung empfunden werden kann.
Im Grunde gehört Deutschland angesichts seiner absolut unfähigen und gleichzeitig machtberauschten Führung schon jetzt unter Kuratel.
Man sollte nicht aus „Bequemlichkeit“ auf fremde Hilfstruppen hoffen, die Änderung dieser katastrophalen Zustände ist UNSER Part!
Es war, und dieser Eindruck vertieft sich immer mehr, alles genau durchgeplant von einer Kanzlerin, der dieses Land nie etwas bedeutet hat, und ihren treuen Vasallen und Medien, und das nicht unbedingt erst seit zwei Jahren, Corona als Politikum hat das Ganze nur beschleunigt. Das Grundgesetz, die Grundrechte sind praktisch ausgehebelt und das Leben vorher ebenso, es wird nie zurückkehren, das müssen sich auch die gläubigen Untertanen, die noch immer mehr harte Maßnahmen fordern und mit Maske allein auf dem Fahrrad im Freien fahren, endlich klar machen. Wir alle sind rechtlos geworden in einem Parteienstaat, dessen Willkür und Übergriffigkeit auch vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr zurückschreckt, der die unbequemen, weil selber denkenden Bürger am liebsten einsperren will und vom sozialen und kulturellen Leben aussperrt, das sie als Steuerzahler ebenso mitfinanzieren. Das Bundesverfassungsgericht mit ihrem von Merkel eingesetzten Präsidenten funktioniert ganz nach Plan, und es wird nicht die letzte Entscheidung sein, die uns sprachlos bis entsetzt zurücklässt, denn auch die „Ampel“ hat sich offensichtlich für ein „Weiter so“ entschieden. Von liberalem demokratischen Geist jedenfalls ist scheinbar nichts geblieben.
Corona hat nix beschleunigt, Corona war der herbeigewünschte Anlass, die demokratische Maske fallen lassen zu können und das wahre Gesicht, die Fratze der Diktatur, öffentlich zu zeigen.
Tja. Hier redet Harbarth über die Wichtigkeit des Grundgesetzes und insbesondere über Artikel 1 des GG – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“: https://twitter.com/manaf12hassan/status/1465681677146066944
Damit dürfte das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG ausgelöst sein: Eine andere Abhilfe gegen die, die die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen wollen (Grundrechte gelten nach Corona anders ist ein politisches Programm und keine Rechtsauffassung) ist nicht mehr möglich. Die Gerichte wurden (nach der Entmachtung der Parlamente) nun weitestgehend ausgeschaltet.
Ich bin wirklich fassungslos. Doch was kann man in letzter Instanz noch machen? Es gibt in Deutschland einige ehemalige Verfassungsrichter sowie Rechtsanwälte, die in dem Thema sicherlich bestens aufgestellt sind. Das kann doch jetzt nicht das Ende sein. Ich wäre auch sofort bereit finanziell zu unterstützen.
Herr Tichy, Sie werden doch sicherlich viele Kontakte besitzen, man kann in einem Forum zwar über seine Gedanken schreiben, doch bewegen wird man dadurch nichts.
Frage: entpuppt sich, nach offensichtlicher Aufgabe der Gewaltenteilung in diesem Land durch die Inthronisierung eines Merkelschen Parteisoldaten als obersten „Verfassungsschützer“, das bis dato eher Partei unabhängige Bundesverfassungsgericht nun als neuer Volksgerichtshof?
Jetzt hilft nur noch Artikel 20 Grundgesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Angela Merkel und Olaf Scholz ist es gelungen, die verfassungsmäßige Ordnung durch ihren par-force-Ritt der Alternativlos-Politik aus den Angeln zu heben. Es wurden Maßnahmen durchgepeitscht im Zusammenhang mit der Einwanderungspolitik, der Öffnung der bundesdeutschen Grenzen, der EU-Politik – insbesondere in der Einrichtung der Transfer-Union und der Entkernung deutscher Souveränitätsrechte über die Staatsfinanzen und der Ermächtigung der EZB -, mit der Entrechtung der deutschen Staatsbürger sowie mit dem Entzug unveräußerlicher Bürger- und Freiheitsrechte im Zusammenhang mit der Krankheit Covid, die dem Grundgesetz sowie grundlegenden Statuten der EU diametral widersprechen bzw. diese brechen. Dabei wurden die Zuständigkeiten des Bundestages immer wieder umgangen und es wurden grundlegende Entscheidungen am Parlament vorbeigeschleust, bzw. es wurden dort Entscheidungen diskutiert, ohne dass die zu entscheidenden Verträge, Abmachungen, Zugeständnisse im vollen Umfang selbst den Abgeordneten eröffnet worden wären.
Gleichzeitig wurden die traditionellen Kontrollorgane der Regierung entkernt und gleichgeschaltet: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden mit willfährigen Partei-Genossen besetzt, die die Pflicht zur anteilsmäßigen Vertretung auch der Oppositionspartei systematisch und trotz Warnungen ignorieren. Die deutsche „Qualitätspresse“ mit Spiegel, FAZ, Zeit werden durch geldliche Zuwendungen sowie durch selektive, bezahlte Beauftragungen gebunden und korrumpiert, und schließlich wurde das BVerfG in Karlsruhe durch parteipolitische Besetzungen – ohne Beachtung einschlägiger verfassungsrechtliche Qualitifikationen – und durch eine besondere Nähe zum Kanzler*Innenamt gefügig gemacht. Appelle unabhängiger Bürger und Abgeordneter zur Wahrung der grundgesetzlichen Rechte werden systematisch abgeschmettert. Der BVerfSchutz wurde gleichzeitig – im Verbund mit Bundeswehr, Polizei und Spezialeinsatzkräften – so umgestaltet, dass allein der Kampf gegen Rechts, sprich gegen die als Rechts und nationalsozialistisch diffamierte alleinige Oppositionspartei, zur zentralen Aufgabe gemacht wurde, während extremistische Tendenzen innerhalb von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke als nicht existent erklärt wurden und folglich von jeder Verfolgung ausgenommen wurden.
Es ist das offenbar erkennbare Ziel der Herrschenden, die verfassungsgemäße Ordnung zu beseitigen.
Damit – und womit sonst? – sind die Voraussetzungen des Art. 20 (4) eingetreten. Folglich haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, da offenbar andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.
Die erste deutsche Diktatur ist von ihren militärischen Gegnern in Grund und Boden bombardiert und beendet worden. Die zweite ist an ihrer maroden sozialistischen Ideologie sowie am mutigen Aufbegehren friedlich, aber beharrlich demonstrierender Bürger in sich zusammengebrochen. Jetzt ist es an uns, 30 Jahre später, die nächste sich aufplusternde Diktatur in Deutschland zu Fall zu bringen. Und wieder sind die Verteidiger des Rechts in der Minderzahl – diffamiert, benachteiligt und an ihrer rechtmäßigen Teilhabe am politischen Geschehen gehindert. Dabei schrecken die Machthaber auch längst nicht mehr vor Anwendung polizeilicher und geheimdienstlicher Gewalt zurück.
Den Worten müssen Taten folgen.
Die Mehrheit sieht das noch nicht so. Wenn es ihr so halbwegs dämmert ist es zu spät. Abgesehen davon hat damals die junge BRD das Waffenrecht der Nazis ( preußisches Waffenrecht war wesentlich liberaler) übernommen und somit das Recht auf Widerstand faktisch und praktisch ad absurdum gestellt. Das war Jefferson konsequenter.
Wie auch immer, §20 ist zahnlos und die Steuerzahler definitiv auch.
Ich bin da pessimistisch. WER soll denn „den Worten nun Taten folgen“ lassen? WER soll denn nach Art.20 Abs.4 GG das „Recht zum Widerstand“ wahrnehmen? Eine überalterte deutsche Gesellschaft? Die jungen Leute, die in ihrer übergroßen Mehrheit politisch entweder völlig desinteressiert sind oder den grünroten Heilsverkündern zujubeln?
Wir sollten uns da keinen Illusionen hingeben. Zudem wird jeder Widerstand von vornherein als „rechtswidrig“ definiert werden. Die Politniks und die ihnen hörigen Gerichte werden einfach behaupten, in ’schland herrsche nach wie vor die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und jeder Widerstand gegen die Beschlüsse der Politoligarchen sei „rrrrächtzzz“ und im Grunde bereits Terrorismus.
Sollte sich dennoch hier und da Widerstand regen, wird dieser schnell und brutal gebrochen werden. Die nachfolgenden Gerichtsverhandlungen werden bei vielen von uns ein sehr unangenehmes Dèja vu auslösen …
Alles, was Sie vorbringen, lieber Julius, ist richtig. Und dennoch gab es sogar in der Ehemaligen einen Aufstand, der das hohle Unrechtssystem zum Einsturz gebracht hat. Irgendwann braucht es nur noch den einen Tritt in den Arsch. Wir mögen alte weiße Männer und Frauen sein, in der Minderheit sein, aber wir haben Kinder und Enkel und wir gelten noch etwas, wir haben Erfahrung. Die haben keine Kinder, das ist ja deren Vorteil, aber auch ihr Verhängnis. Wir sollten unseren Einfluss geltend machen, alle Möglichkeiten nutzen, Hebel in Bewegung setzen, zivilen Ungehorsam, Liebesentzug, stetige, offene Kritik, Sand ins Getriebe streuen, ja auch Sabotage – uns vorbereiten. Informationen über die Drecksäcke sammeln. Vielleicht ist es noch nicht so weit, aber der Tag wird kommen – und sie werden fallen! Sorgen wir dafür, dass sie tiefer fallen als die nach ’45 und die nach ’89.
Was kann man gegen Verfassungsrichter unternehmen, die selbst gegen die Verfassung verstoßen?
Vielleicht sollte sich der EuGH mal darum kümmern.
In die polnische und ungarische Justiz mischen sie sich ja auch permanent ein.
Nachruf: Heute verstarb nicht ganz überraschend, nach kurzer Leidensphase, unser hochgeschätztes Grundgesetz im Alter von 72 Jahren. Wir werden es vermissen und noch lange an unsere Grundrechte zurück denken.
Unfassbar!
Das Verfassungsgericht erklärt die Verfassung, demokratische Rechtsordnung und sämtliche Schutzrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat mit einem primitiven „Not kennt kein Gebot“ für Obsolet.
Wobei die Regierung willkürlich entscheidet, was unter „Not“ zu verstehen ist.
Als Benedikt XVI im Bundestag den Augustinus zitierte, scheint er rückblickend schon über den „Great Reset“ informiert gewesen zu sein.
Hatte einer von euch tatsächlich etwas anderes erwartet? Die Grundfesten dieses Landes konnte man nicht riskieren, obwohl diese unbestreitbar verletzt wurden. Dazu noch dieses unsägliche, dienerhafte Kaffeekränzchen mit Mutti, die unmissverständlich klar machte, wo es langzugehen gilt. Offensichtlich und traurig zu gleich.
Die Grundrechte schützen den Bürger vor dem Staat. Über die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen des Staates ist geteilte Meinung möglich. Über die richtige Vorgehensweise nicht, zumal wenn diese im Grundgesetz ausdrücklich normiert ist. In die Fortbewegungsfreiheit kann, gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art 104 Abs. 1 Satz 1 GG, nur aufgrund eines Gesetzes, also durch Urteil oder Verwaltungsakt eingegriffen werden. Das BVerfG schreibt dazu lapidar: „Insbesondere kann ein Gesetz, das unmittelbar ohne weiteren Vollzugsakt in die Fortbewegungsfreiheit eingreift, Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG genügen.“ Keine weitere Begründung. Es sagt also, was im GG steht ist uns doch egal. Wir machen einfach. Und mit solchen Peditessen müssen wir uns nicht auseinandersetzen. Schämen sollten sie sich. Denn das heißt: Wir schei… auf das GG.
Das im Artikel gezeigte Bild spricht für sich. Oberster Verfassu gsrichter beim Befehlsempfang. „Hände an die Hosennaht. Weggetreten!“
Wer glaubt, daß unsere Gesetze oder Institutionen noch irgendeinen Schutz gegen den Umbau des Staates in ein linksgrünes Utopia bieten, hat eben den Schuß nicht gehört! Die Gerichte werden uns genauso wenig retten wie es Wahlen unter dem Einfluß von gleichgeschalteten Massenmedien und einer antideutschen Bildungspolitik tun werden- Rettung kommt da höchstens noch von außen oder wahrscheinlich eher gar nicht mehr!
diesen Gleichklang, von Justiz, Herrschenden und Ärzteschaft, bzw. Pharmalobby, hatten wir schon einmal vor 85 Jahren, scheinbar durfte aus der Geschichte nicht gelernt werden und Spahn, Wieler, Lauterbach und Konsorten wollen wohl wieder da hin wo wir schon einmal waren: Medizin ohne Menschlichkeit.
Es wäre naiv zu glauben, dass der Harbarth- Senat nicht in Merkels schlechten Händen liegt. Zumal sie für den ganzen Senat noch ein lecker Dinner auf Steuerzahlers Kosten zubereiten ließ. Mit anderen Worten: Den BVG kannste vergessen. Das nächste störende Element hin zur nationalen staatlichen Selbstaufgabe wird die AfD sein. Wir opfern doch gerne unsere Nation gegen den EU-Müll, weil Deutschland ja ein Stück Scheiße ist (Roth Demoschund).
Die waren wahrscheinlich gestern Abend wieder im Kanzleramt lecker essen….
Der verlängerte Arm der Politik…wer braucht eigentlich noch einen Verfassungsschutz?
Über die Sinnhaftigkeit der Coronamaßnahmen lässt sich weidlich streiten.
Was an diesen Urteil erschüttert ist die Selbstverständlichkeit mit der dieser Urteilsspruch diese außergewöhnlichen Grundrechtseinschränkungen bestätigt und gut heißt.
Ein derart unsensibles, grobes Urteil lasse ich mir von einem Provinzgericht gegen einen ‚polizeibekannten‘ Strauchdieb gefallen, aber nicht vom höchsten Deutschen Gericht gegen das deutsche Volk ausgesprochen.
Dem von Habarth geleiteten ersten Senat fehlt es ganz grundsätzlich an der für das hohe Amt erforderlichen Würde und Umsicht.
Herr Habarth, treten sie zurück bevor sie dieses Amt noch weiter beschädigen!
Das wird der Habarth nicht tun, er ist ja genau deswegen von Merkel eingesetzt. Parteipolitiker als Verfassungsrichter sind ein Unding. Verfassungsrichter müssten vom Volk gewählt werden!
Interessant wäre es zu erfahren, wer in diesem Fall der Berichterstatter beim 1. Senat war. Harbarth entscheidet nicht alleine. Beim Klimaurteil war es z.B. Gabriele Britz,vorgeschlagen von der SPD und verheiratet mit Bastian Bergerhoff, einem der Vordenker der Grünen, deren Ausführungen sich der Rest der Truppe angeschlossen hat.
Was erwartet man, wenn Verfassungsrichter berufen werden, denen es bereits an der Grundlage gebricht: nämlich an der Qualifikation!
Es wäre naiv, anzunehmen, dass wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Merkel hat ihn abgeschafft, indem sie die entsprechenden Leute positioniert hat. Wir können nur noch auf den totalen Zusammenbruch der staatlichen Institutionen hoffen und dann auf einen demokratischen Reset. Der Zusammenbruch wird kommen, beim demokratischen Neubeginn bin ich mir nicht so sicher. Das Vertrauen in die Institutionen des Staates und in Autoritäten, wie z.B Ärzte schwindet rapide.
Wir sind im „Fourth Turning“. Eines der lesenswertesten Bücher überhaupt: William Strauß, Neil Howe, The Fourth Turning.
Das war kein Urteil „im Namen des Volkes“, sondern ein Gefälligkeitsurteil für die letzte Regierung. Wie schön muss wohl das gemeinsame Abendessen bei Merkel sein? Dieses BVerfG, insbes. in Person seines Vorsitzenden, muss sich Interessenskonflikte nachsagen lassen. In anderen Ländern nennt man sowas „korrupt“ oder „gleichgeschaltet“.
Die Parteien haben sich das BVG zur Beute gemacht. Mehr gibt es da nichts zu sagen. Und die Folgen sind schwerwiegend. Als Bürger braucht man auf das BVG nicht mehr zu zählen, wenn es um den Schutz der Bürger vor der Übergriffigkeit der Politik und des Staates geht. Wie sich der Bürger nun selbst schützen soll kann dann kaum noch im Rahmen des GG stattfinden. Und das ist eine Katastrophe!
Die Parteien haben sich den gesamten Staat zur Beute gemacht und das sukzessive seit über 30 Jahren. Willkommen in der Plutokratie.
Das, was da gerade passiert, nennt man einen Coup d’État.Und wir nehmen das zwar wortreich wehklagend, aber tatenlos hin …
Vor 30 Jahren war mein Gemeinschaftskundelehrer auf dem Gymnasium voll des Lobes über das BVerfG. Meine erste Begegnung mit dem BVerfG war danach das „Soldaten sind Mörder“ Urteil während meiner Wehrpflicht. Seitdem hatte mich das Gericht nie überzeugt.
Das neue „Ermächtigungsgesetz“ wurde nun von höchstrichterlicher Stelle bestätigt. Die sogenannte Gewaltenteilung, die ohnehin nie bestand, hat sich wieder einmal selbst ad absurdum geführt. Die Justiz mit ihrem obersten Richter ist nur noch der Büttel der regierenden Klasse.
Wen wundert es bei einem gefälligkeits Gericht…
Wie sieht es mit den ganzen anderen Krankheiten aus? Wieso nimmt zum Beispiel der für kleine Kinder sehr gefährliche RS Virus keine Rolle ein? Aktuell sind die Kinderstationen voll damit und das Virus ist nachgewiesener massen hochansteckend und kann für ältere menschen auch zu einem schweren verlauf mit todesfolge führen. Es gibt 100er solche Beispiele… Um die Gesundheit geht es hier bei weitem nicht.
Wieso werden Krankenhäuser weiter abgebaut obwohl demograhpisch gesehen ein riesen Bedarf auf uns zukommt unabhängig von irgendwelchen „mode-erscheinungen“ wie covid.
Wieso gab und gibt es keinen Lockdown für HIV positive oder Eventverbote für Herpes kranke?
Korrekt, weil es schwachsinnig und diskriminierend wäre.
Glauben die ernsthaft das jemand die Marionetten (ob Karlsruhe oder Berlin) noch für voll nimmt?
Hier wird immer wieder auf Merkel verwiesen. Man sollte nicht vergessen, dass ohne die Steigbügelhalter der SPD und der Grünen Harbarth heute nicht im Amt sitzen würde.
Aus meiner Sicht ist das alles schon sehr lange ein abgekartetes Spiel zwischen Merkel, einigen Köpfen der CDU und den Entscheidungsträgern der Grünen und der SPD.
Scholz scheint sich von dem Urteil ermutigt zu fühlen und hat angekündigt, er sei für die Impfpflicht.
Schlimm finde ich, dass in diesem Land die Menschen dermaßen obrigkeitshörig sind, dass sie absolut nichts merken und wenn ihnen morgen die Regierung sagt, du musst von der Brücke springen, um das Klima zu retten, dann werden sie es auch tun.
ein ehemaliger merkelscher Klatschhase als oberster Bundesrichter. Mehr Unabhängigkeit geht doch wohl nicht mehr. Allerdings hat dies nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun. Begründen kann man bekanntlich alles. Stimmen muß es aber nicht.
Wenn man sich das hier sozusagen im Original durchliest, dann bekomme ich den Eindruck, dass hier Laienjuristen mit Textbausteinen gearbeitet haben:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
Mathematisch völlig unsinnige Begriffe wie „Inzidenz“ werden noch nicht einmal als Grundlage von Entscheidungen die Grundrechte einschränken hinterfragt. Sorry. Da fällt mir nichts mehr ein…
Eine Menge Bürger finden nichts dabei. Im Gegenteil, sie bejubeln das. Das ist mindestens genauso gruselig wie dieses Urteil.
Ich wiederhole es ungern, aber wer wissen will, wie es vor 88 Jahren zur (bisher) größten deutschen Katastrophe kommen konnte, der muss sich nur anschauen, wie viele „mündige Bürger“ einen totalitären Staat regelrecht herbeizusehnen scheinen …
In Bezug auf das Thema „Klimaschutz“ teile ich die Bedenken über das betreffende BVerfG-Urteil Jedoch bei der „Bundesnotbremse“ sehe ich keineswegs eine „an die Wand gemalte“ – also nicht real existente – Gefahr. Hierbei von „Chinesifizierung“ zu sprechen, verkennt völlig die chinesische Diktatur und deren ruppigen Methoden.
So halte ich den ideologisch motivierten Individualismus als überzogenen Liberalismus, wie ihn Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen einfordern, für die größte Gefahr für das Gemeinwesen unserer Zeit. Und genau dieser überzogene Individualismus findet sich im schrillen Egoismus grün-ideologisierter Klima-Rhetorik wieder.
Ihr könnt Euch eigentlich die Hände reichen!
Welche Gefahr berechtigte denn aus Ihrer Sicht die „Bundesnotbremse“ zu einem Zeitpunkt, als die „Zahlen“ jahreszeitbedingt bereits wieder rückläufig waren? Worin besteht die angebliche „größte Gefahr für das Gemeinwesen unserer Zeit“. Und wo sehen Sie eine elementare Verhältnismäßigkeit gegeben bei Impfpflicht mit notzugelassenen Stoffen, die nachweislich keine Herdenimmunität ermöglichen, dafür aber Nebenwirkungen bis zum Tod auch bei gesunden jungen Menschen?
Ganz zu schweigen von der Leugnung von gegen Covid einsetzbaren Medikamenten und der systematischen Verhinderung klassischer Impfstoffe gegen Covid/Corona. Mit Rechtstaatlichkeit scheinen Sie es nicht so zu haben, mit fragwürdigem Kollektivismus dafür umso mehr. Und dass unsere Politik mit den ihr dienlichen Medien und „Experten“ eine Gefahr erst herbeigeschrie(b)en hat, scheint für Sie keinen Gedanken wert zu sein.
Wieso? „Klima-Rhetorik und „Corona-Hysterie“ sind doch völlig identisch! Schauen Sie doch die links-grün-triefenden Reden der Zeugen Corona an und vergleichen Sie die mit der Panikpropaganda der Politik.
Whow ! Wie äußert sich den das Verfassungsgericht zu den nicht unerheblichen Nebenwirkungen der RNA und DNA Impfstoffe, die jedem Bürger aufgezwungen wird. Zu den ungeprüften Langzeitwirkungen? Spielt da „der Schutz des Lebens“ auch eine Rolle?
Wie sieht es mit einem untrainierten Immunsystem durch „Lockdown“ bei Kindern aus und dessen lebenslange Auswirkungen auf selbige.
In Demokratien im Endstadium ist das Gesicht nach Innen zu wahren das Allerwichtigste. Sogar noch wichtiger als das Gesicht nach außen. Es ist dabei egal, ob Recht und Gesetz defacato schon gebrochen werden, wo dauerhaft ausreichend Widerstand zusammenkommt. In manchen Stadtteilen werden Lockdowns weniger hart verfolgt. Das kann natürlich auch an der Sprachbarriere liegen(;Dzumindest wird das wohl die Begründung der Polizei/Medien sein, wenn die Partygesellschaft die Regeln nicht befolgt).
Paris Banlieus nicht anders. Wo die Polizei regelmäßig verprügelt wird, herrschen andere Gesetze. Es steht außerdem nicht fest, dass dort wo Minderheiten herrschen nicht mehr Freiheiten existieren, als dort wo der Staat/die Mehrheit herrscht.
Immer machtloser werdend muss das zerfallende System mit immer härteren , irrationalen Reprässalien dort Präsenz zeigen, wo es das noch kann.
Und da trifft es nun mal diejenigen, die keine Cousins bei der Polizei haben, die keine Brüder ins Gefängnis entbehren können und diesen danach noch eine Perspektive im Familienbetrieb bieten können. (Heinsohns Kriegsindex auf Clans angewandt, dürfte zeigen, dass die mächtigsten Clans in Deutschland, den höchsten Kriegsindex haben, höher als der Deutsche sowieso).
Fun Fact: Was die Deutschen jetzt noch gar nicht checken ist, dass die Altersvorsorge momentan dahingehend gebaut wird, dass am Ende die eigenen Kinder und Enkel sich um einen kümmern. Also wie in vielen 3. Welt Ländern. Das Problem ist, dass die Deutschen weniger Kinder haben und damit auch am Ende weniger versorgt werden als die Kinderreichen Zuwanderer…
Die Lösung: Abfinden mit Hartz4 und ein Kind nach dem anderen Machen….aus einem wird schon irgendwas.
Auf das BVerfG konnte man sich als Demokrat noch nie wirklich verlassen, weil seit seiner Etablierung die Richter von den deutschen Regierungen (Bundesversammlung) ausgewählt werden. Das führte von Anfang an zu „Hintertürchenmachenschaften“ a la jede Regierungspartei durfte einmal/abwechselnd einen Richter nominieren. Dabei war immer klar, wo deren Loyalitäten liegen, bzw. zumindest welche juristischen Standpunkte die Nominierten vertreten. Allerdings hatten die Richter in der Frühzeit noch zumindest eine gewisse Kompetenz, Anstand und auch Scham – nicht nur wegen der nur kurz zurückliegenden Unrechtsjustiz im 3.Reich, sondern vor allem auch wegen der parallel existierenden Unrechtsjustiz der DDR. Unter Merkel ist das nun ebenfalls Geschichte, indem ein handverlesener, bedingungslos loyaler Abgeordneter den eigentlich nichts zum Richter befähigt, zum Vorsitzender gemacht wurde der im Verbund mit beinharten grünen Ideologen wie Susanne Baer, die offen angekündigt hat ihr eigenes Recht zu machen, nun die ursprüngliche Bedeutung dieses Gerichts völlig ad absurdum führen. Eingerichtet als Kontrolle von Gesetzgebung und Regierung wird es nun verwendet um die Regierungspolitik auch auf der juristischen Schiene sakrosankt zu machen. Erinnert fast ein bisschen an Star Wars („Er gehört vor ein Gericht – Er kontrolliert die Gerichte“). Auch äußerlich sehen sich ja Merkel und Palpatine mittlerweile extrem ähnlich.^^
Aha. Welchen Mechanismus zur Ernennung von Richtern schwebt Ihnen alternativ vor? Wer soll die Richter ernennen? Sollen sie wie Sheriffs in den USA direkt gewählt werden, bei Wahlen mit weniger als 20% Beteiligung? Wäre das wirklich besser?
Wir haben eine repräsentative Demokratie.
Sie sehen doch sicher auch die Einflußnahme von Parteispezies auf theoretisch „unabhängige Gerichte“, die unter anderem die Parteien kontrollieren sollen.
Sämliche Staatsorgane wurden von Parteilichen besetzt. So ist das sicher nicht gedacht und gewiss auch keine „repräsentative Demokratie“.
Da haben sie die Idee der Gewaltenteilung nicht verstanden. Der zu kontrollierende Teil darf niemals irgendeinen Einfluss auf die Besetzung der Kontrolleure haben. Ansonsten können sie es auch gleich lassen.
Mit „Repräsentativer Demokratie“ hat das gar nichts zu tun.
Diese Ämter wählen zu lassen ist eine gute Idee. Wobei die Wahlbeteiligung völlig egal ist. Denn nicht wählen bedeutet entweder „es ist mir egal“ oder passive Zustimmung.
Man könnten die Ämter auch auslosen. Da kriegt man immerhin den Durchschnitt in die Ämter ohne die negative Vorauswahl die dafür sorgt das nur der intellektuelle und charakterliche Ausschuss eines Landes zur Wahl steht.
„Wir haben eine repräsentative Demokratie“ Wie bitte??? Das hat Honecker auf den Pioniertreffen bei denen ich immer teilnahm (nehmen mußte) auch immer gesagt! Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! Und leider schlafen die meisten Menschen in diesem Land gerade. Willkommen!
In der Schweiz hat man es zumindest versucht, wenn auch an der Urne gescheitert. Fachkompetente Richter parteienunabhängig in einen Kompetenzpool (am Besten noch ohne Parteibuch, um die Neutralität zu wahren) und dann per Losverfahren entschieden.
Als Gentherapie bezeichnet man die medizinische Methode der Einbringung von Nukleinsäuren (RNA oder DNA) (siehe Modul RNA und DNA) in Körperzellen (Gentransfer), um deren Erbgut zu verändern und somit in erster Linie genetisch verursachte Krankheiten zu behandeln.
MRNA Impfstoffe haben nichts, aber auch gar nichts mit Gentherapie zu tun. Messenger RNA wie die von Biontech oder Moderna verändern keine Gene.
Verzichten Sie generell auf Medikamente?
Erstens: Folgende Publikation sollte deutlich machen, dass es mit der mRNA Behandlung zu genetischen Folgeprozessen kommt:
Viruses . 2021 Oct 13;13(10):2056.
doi: 10.3390/v13102056.
SARS-CoV-2 Spike Impairs DNA Damage Repair and Inhibits V(D)J Recombination In VitroHui Jiang 1 2 , Ya-Fang Mei 2
Die Autoren waren zudem überrascht, die S-Proteine im Nukleus zu finden. Dort wirken sie auf die Reparaturfähigkeit der DNA ein.
Zweitens: Im BioNTech SE Jahresbericht 2020 wird selbst dargelegt, dass diese Produkte rechtlich als Gentherapie eingestuft werden.
Drittens: Diese in unterschiedlicher Form mRNA basierten Medikamente gelangen in die Zelle und produzieren dort über genetische Prozesse menschenfremdes Protein, welches auf den Körper toxisch wirkt. Das ist was völlig anderes, als einfach ein Medikament zu sich zu nehmen oder als eine klassische Impfung. Da wird nämlich kein Stoff produziert, sondern nur eine einfache Reaktion hervorgerufen.
Die Folgen werden in unverantwortlicher Weise vertuscht und verharmlost. Langzeitfolgen sind dabei noch gar nicht bekannt. In den USA sind bereits an die 20.000 Todesfälle registriert. Die Datenbanken erfassen aber nur 1 bis 10% aller Fälle. D.h., es gibt alleine dort schon mindestens 200.000 Todesopfer. Abgesehen von den vielen Myocarditis-Fällen, die vor allem Jugendliche betreffen.
Verimpfte mRNA von BioNTech/Pfizer und Moderna ist keine ‚Gentherapie‘ i.e.S., da nicht ins Genom selbiges verändernd eingegriffen wird (was mRNA als Transkriptionsprodukt des Genoms im Prinzip auch gar nicht kann). Aber diese mRNA mischt sich zumindest quantitativ in die vom Genom veranlassten Botschaften an die Mitochondrien ein.
– NUR fachlich nicht 100 % saubere Ansichten oder Formulierungen von Maßnahmen- und Impfskeptikern und -gegnern kritisieren und dabei nicht aufklären, wozu auch eine redliche = nicht diskursverweigernde Risikodiskussion ad mRNA-Impfung btw neben dem darüber synthetisierten ‚Spike‘-Protein auch der verimpften, zT. neuartigen Hilfsstoffe gehört, zeugt auch nur von ‚Haltung‘. Wenn schon die Hersteller selbst schwarz auf weiß darauf abheben und infolgedessen eine Haftung ausschließen ließen, sollte es nüchternen Kopfes doch einfach sein, das zu reflektieren.
Das ist wohl ein sehr abenteuerlicher Vergleich, allopathische Medikamente mit diesem Gen-Experiment zu vergleichen, das lediglich die Spätfolgen ausklammern darf, nicht aber eine Impfung im traditionellen Sinn ist. Beim herkömmlichen Medikament liegt wenigstens noch ein Beipackzettel bei.
Ulbricht, Merkel und Julius Fucik
Der Partei und Regierungschef der DDR, Walter Ulbricht – bei einer Rede im April 1958: „Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“. Die Vollendung dieses totalitären Zieles hat Frau Merkel mit ihrem Gesandten Prof. Dr. Stephan Harbarth jetzt geschafft. Die Mahnung „Menschen, ich hatte Euch lieb. Seid wachsam!„, die der tschechische Antifaschist Julius Fucik den nachfolgenden Generationen 1943 hinterlassen hat, ist heute aktueller denn je. Die Sprüche „Nie wieder Faschismus!“ und „Wehret den Anfängen!“ sind aktueller denn je. Mir wird Angst, aber ich werde trotzdem wieder zu den Autokorsos an jedem Montag um 18:00 Uhr in Dresden gehen. Letzte Woche waren über 50 Fahrzeuge, gestern schon 110 welche gegen die Maßnahmen der Politiker protestierten. Also, wer es ermöglichen kann, sollte am 06.12.2021 um 18:00Uhr zum Start des nächsten Autokorsos auf dem Parkplatz an der Pieschener Allee dabei sein.
Herzlichen Glückwunsch, Frau Merkel! Ich würde mir bei der Abschiedsgala den Klassiker „Ein Freund, ein guter Freund, das ist das Beste, was es gibt auf der Welt“ wünschen!
Vielen Dank für Ihren Kommentar, der alle Befürchtungen bestätigt!
In Spanien kam das Verfassungsgericht zu einem anderen Ergebnis: „Ganztägige Ausgangsperre in Spanien war verfassungswidrig“, Coronastrafgelder müssen zurückgezahlt werden. Da sind wir hier ja Galaxien entfernt von einer einigermaßen objektiven Urteilskraft!
Der „Cicero“ titelte im September: „Stets zu Diensten“ ( mit einer Raute eines Richters), mit diesem Titelbild ist eigenlich alles ausgedrückt, man sollte noch ergänzen: zu IHREN Diensten…., damit keine Missverständnisse auftreten!
Mit diesem Urteil ist, spätestens jetzt, das Schicksal von Deutschland besiegelt! Man könnte nur noch heulen….
Also wenn der Schutz des Lebens Vorrang hat, dann trifft das auf Klima, Feinstaub, Umweltverschmutzung, Ressourcen Verbrauch, Mikroplastik etc auch zu ?
Vor allem fallen wir da Alle auch auf ein Narrativ ein, das so gar nicht im GG steht. Nirgendwo steht „Der Staat hat die Pflicht Leben gegen Leben abzuwägen und dann mit eingreifenden Massnahmen Leben oder Gesundheit von Menschen aktiv zu schützen“
Da steht: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…
Das ist doch keine Schutzpflicht, sondern ein dem Staat gegengewandtes Recht der Menschen. Dass der Staat nicht das leben der Menschen nehmen oder bestimmen kann und auch nicht in die köroerliche Unversehrtheit eingreifen darf. Da steht auch nicht „existieren“ sondern „Leben“ und das ist doch wohl ein Individualrecht, dass jeder für sich selbst bestimmt.
Für den Schutz gibt es das Strafrecht, dass Verstösse von Mitbürgern entsprechend ahndet. Natürliche dinge wie infektionen kommen da dich naturgemäss nicht vor. Allenfalls körperverletzung durch absichtliches Anspucken etc.
Ich versteh die Welt nicht mehr.
Nicht weiter überraschend. Mutti hat mit ihrer Menüwahl offenbar voll ins Schwarze getroffen, in jeder Hinsicht. Nicht nur Lockdowns sind rechtens, die Impfpflicht, die Isolation, das Einknasten von Impfunwilligen, all das wird sukzessive in den nächsten Wochen und Monaten kommen. Die letzten Dämme brechen, die letzten Hemmungen, falls diese Kreaturen so etwas überhaupt kennen, werden über Bord geworfen, sie können ihren Sadismus, ihre Überheblichkeit und ihren Gottkomplex voll ausleben, ohne dass ihnen jemand in die Quere kommt. Der angebliche Souverän sabbert nach dem Oberhetzer als Gesundheitsminister, nach einem Lockdown, ein Leser eines Essener Käseblattes bedauert, dass Keulen nicht mehr möglich ist bei Demonstranten gegen den Coronawahnsinn, ausserdem hätte man alle beisammen und könnte sie zwangsimpfen. Zweifellos ist nicht nur die Politmischpoke krank im Kopf, die Gesellschaft ist es ebenso. Wer die Nase vorn hat, vermag ich nicht zu sagen. Aber eines ist deutlich. Das Faschismusgen schlägt wieder voll durch.
Das kann ich nur bestätigen: Im Bekannten- und ehemaligen Freundeskreis, gut situiert, teils mit Dr.-Titeln wird er als Messias gefeiert, unantastbar. Absolut erschreckend. Danke für Ihren Kommentar.
Ja liebe Freunde Juncker hat es schon vor Jahren gesagt : „Wir machen einen Schritt ,gibt es keinen Widerstand ,dann machen wir den nächsten ..bis es kein Zurück mehr gibt.“
Und es gibt keinen Widerstand ,darum folgt Hammerschag der Diktatur auf Hammerschlag.Die totale Diktatur ist fast vollendet.Es ist 5 nach 12.
Wer hätte etwas anderes von diesem Merkelvasall erwartet? Wie schnell eine Demokratie abgeschafft werden kann, hat diese M…aus der Uckermark gezeigt. Alle wesentlichen Positionen hat sie mit ihren Funktionären besetzt. Egal welche illegalen Übergriffe sie gemacht hat, Harbarth erklärt das dann für verfassungsgemäß.
Das Verfassungsgericht besteht nicht aus einem Richter, sondern mehreren. Diese werden demokratisch gewählt. Die Exekutive hat hier kein Mitspracherecht und auch kein Weisungs- oder Disziplinierungsrecht.
Gut, dass es auch noch naive „Träumer“ gibt, um nicht andere vermutlich treffendere, Begriffe zu verwenden.
Die eine Hälfte der Verfassungsrichter wählt formal der Bundesrat, die andere Hälfte der Bundesrat.
De facto werden die Verfassungsrichter aber vorher auf höchster Parteienebene ausgekungelt, wenn auch eine Partei daran (noch) nicht teilnehmen darf.
Wo darf ich bitte einen Verfassungsrichter wählen? Ach so, die Wahl eines Abgeordneten bzw. einer Liste mit Persilschein für beliebige, auch grundrechtswidrige Entscheidungen nennen Sie „demokratische Wahl“?! In der Tat, die Exekutive entscheidet nicht, auch nicht eine fachkundige Judikative, sondern die Legislative entscheide alles – auch über die Richter, die sie kontrollieren sollen… – tolle Demokratie.
Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, das RKI in der Begründung als Sachverständigen zu nennen. Ein dem „Angeklagten“ untergeordnetes Institut, im Prinzip sogar Mittäter. Wahnsinn, Wahnsinn!
„Grundrechte“ bedeutet doch, dass es eines Grundes bedarf, sie zu gewähren – oder?
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Juncker hat das Wesen der Politik 1999 klar beschrieben. Vielleicht wurde er damals nicht von allen ernst genommen, aber es war kein Zufall, dass er später an der Spitze der Europäischen Kommission stand. Man nehme : Die eine oder andere Nebelkerze (zum Beispiel Corona, welches natürlich existiert und mit ziemlicher Sicherheit nicht geplant war, dafür aber mit absoluter Sicherheit genutzt wird, um zahlreiche Ziele anzustoßen und durchzuboxen), präsentiert dem misstrauischen Volk einige alberne Theorien um auch das abzulenken und gestaltet stattdessen Schritt für Schritt ein neues System. Technokratie.
Die lassen uns nicht mehr freiwillig vom Haken. Sollte Corona irgendwann nicht mehr reitbar sein, kommt halt das Klima als Grund für massive Einschränkungen überall, der Weg dorthin ist längst bereitet – auch der juristische Weg und es wurde bereits geklärt, dass es „der Verfassung entspricht“. Irgendwann kennen es die U30 nicht mehr anders, irgendwann die U50 nicht mehr – irgendwann hinterfragt es niemand mehr.
Aber hey, schlimmer als in China wird es auch bei uns nicht. Vielleicht wahrt man sogar ein bisschen die Fassade. Kritiker brauchen nicht inhaftiert zu werden, die werden schlicht gesellschaftlich geächtet und gecancelt. Dafür bekommen sie dann auch Hartz4, Baerbock 2 oder Scholz 9.
Danke ans Grundgesetz. Du warst echt ein guter Begleiter, der uns als Bürger meistens gegen den Staat verteidigt hat. Leider ist Deine Gültigkeit abgelaufen. Da hat jemand „vom Ende her gedacht“.
Da nun auch Scholz für eine allgemeine Impfpflicht ist, kann man sich wohl gut vorstellen, welche Art von Logistik die Bundeswehr leisten könnte und wieso ein Bundeswehrgeneral an der Spitze des Corona-Krisenstabes stehen soll.
Willkommen in der Technokratie.
Es zeigt sich, dass das Verfassungsgericht den Schutz des Lebens höher gewichtet, also Maßnahmen zulässt, die die Freiheitsrechte temporär einschränken, um Menschenleben zu retten.
Das Individuum steht dementsprechend zurück gegenüber der Gesellschaft, individuelle Freiheit findet ihre Grenzen bei der Gefährdung des Anderen.
Konsequent und steht auch so im GG:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
An sich – siehe Verkehrsregeln – nichts aufregendes. Auch hier darf man nicht beliebig rasen, weil man andere gefährdet.
Es geht um Schadens- und Risiko a b w ä g u n g.
Mit der Rechtsauffassung von Harbath und Co müssten Sie ab sofort das Autofahren verbieten.
PS: es gibt immer mehr Studien, die zeigen, dass die Grundrechtseinschränkungen (insbesondere Lockdowns) definitiv ihre angeblichen Ziele nicht erfüllt haben. Das wird aber einfach mal so gesetzt (auch von Harbarth und Co), ohne dass man sich die Evidenz ansieht, die sogar gegen die Legalität der Maßnahmen spräche, wenn man die irrwitzig überdehnte Auffassung von Schadensabwehr des Verfassungsgerichts teilen würde.
Ich bin ernsthaft fassungslos über die Urteilsbegründung. Die ist mindestens so obstrus, wie die des Klimaurteils.
Es gibt jetzt zwei Zauberwörter, mit denen Sie Recht und Gesetz in Deutschland außer Kraft setzen können: „Asyl“ und „Schutz von Menschenleben“.
Es ist immer eine Abwägung. Soweit richtig und bestreitet auch keiner. Man könnte sagen, es ist Mathematik. Wie groß ist der Nutzen von Aktion 1, in Relation zum Nichtstun unter Bewertung des eintretenden Schadens.
Bei der Impfung, wie bei der Nicht-Impfung ist das wissenschaftlich/mathematisch errechenbar und auf deren Basis wird entschieden. In diesem Fall zugunsten einer Impfung.
Ähnliches tut man hier bei den sogenannten Maßnahmen. Natürlich ist bei diesen im Anbeginn einer Pandemie die wissenschaftliche Basis nicht so gut, wie später, bei Vorliegen entsprechender Studien. D.h. es kann sein, dass sich eine Maßnahme um das Infektionsgeschehen einzudämmen sich später als weniger oder mehr wirksam erweist, als angenommen.
Offenkundig wurde das Recht und Gesetz nicht außer Kraft gesetzt. Das Verfassungsgericht hat im Kontext seines Urteils Recht gesprochen. Das Ergebnis mag man mögen oder nicht. Aber der Rechtsstaat funktioniert. In anderen Urteilen kamen Gerichten zu Ergebnissen, dass bestimmte Maßnahmen nicht zulässig waren, auch diese Urteile kann man mögen oder nicht.
Ein Rechtsstaat, bei dem die Richter nicht weisungsgebunden sind, wie bei uns ist mir deutlich lieber, als die Alternative.
Die mir bislang bekannten Auszüge aus der Urteilsbegründung führen letztendlich zu einer Ermächtigung der Exekutive, bei jeder – von ihr selbst attestierten! – erheblichen Gefahr für menschliches Leben alle gewünschten Rechtsprinzipien außer Kraft zu setzen.
Die Ausrufung dieser Gefahr (Stichwort „Infektionsschutzgesetz“, „epidemische Notlage“) erfordert keine transparente Evidenzgrundlage und erlaubt den offiziellen Gebrauch verhaltensmanipulativer Maßnahmen (Stichwort: Papier des BMI mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“) und den vorsätzlich manipulativen Gebrauch von Surrogatparametern (Stichwort „Inzidenz“, „Fall“, „Hospitalisierung/100 000). Auch eine begleitende Reevaluierung der von ihr selbst legitimierten Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Klare Kriterien für die Aufhebung der Maßnahmen gibt es sowieso nicht.
Eine famose Rechtsauffassung, wie ich meine. Das oberste Gericht unseres Landes gibt der Exekutive einen Freifahrtschein, nach gusto die Grundrechte einzuschränken.
Mit dieser Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts haben wir unsere Rechtsgrundlagen aufgegeben. Aus ihr folgert letztendlich ein Willkürstaat, dessen Willkür die Exekutive nach Belieben „legalisieren“ kann. Wie sowas ausgeht, ist historisch bekannt.
PS: Es gibt eine Form richterlicher „Abhängigkeit“, die nicht mit formaler Weisungsgebundenheit einhergeht, sondern auf dem Humus gegenseitiger Loyalitäten und Gefälligkeiten blüht.
Ihr Glauben an Weisungsungebundenheit des BVG in Ehren, aber ein Abendmenü in der Pandemie dessen Chefs bei seiner Ex-Chefin … Und die Entscheidungen und Nichtentscheidungen seines Teams hernach … Naja.
– Ja, er ist’s nicht alleine; das stimmt, und sollte man nicht außeracht lassen.
Man wägt ab, aber erwiesenermaßen unseriös: Wichtige Daten wurden nicht erhoben, Studien und dann Fakten ad Kollateralschäden ignoriert, Experten diffamiert, Expertendiskurse verweigert. Stattdessen hat man sich fast schon inflationär um die Verwicklung in Widersprüche bemüht.
Und alles mehr als ein volles Jahr lang vor der ‚Bundesnotbremse‘.
Lassen Sie mal die Mathe aus dem Spiel. Ich bin Informatiker und habe mich Theoretischer Physik und Mathematik beschäftigt. Mathe kann in der Biotechnologie keine Evidenzen des möglichen Risikos berechnen, die eine Vektorimpfung möglicherweise in sich birgt. Ebenso wenig kann die Informatik die Klimaentwicklung auf Jahrzehnte vorausberechnen, was mit den zahllosen Unbekannten im Klimageschehen zusammenhängt.
„nicht weisungsgebunden“? Ich lach mir nen Ast…
Alleine das heute bei einem anderen Artikel gezeigte Bild zeigt, wie „frei“ und „ungebunden“ Harbarth Merkel gegenüber ist.
Harbarth bringt übrigens, wie mancher andere(r) Richter(in) am BVerfG keinerlei Richter-Erfahrung, aber umso mehr Parteibuchkarriere mit. Beste Voraussetzungen für „Weisungsungebundenheit“…
So denn solches Recht in nötiger Überzeugung gelten soll, sind Maßnahmen fakten- und wissensfundiert, und nicht mit faktenignoranter Haltung nebst Expertenausschluss zu begründen. Ohne breit angelegten Fundus werden Gefährdungen anderer – gesundheitlicher Art durch ständiges Maskentragen über psychische Erkrankungen infolge Existenzängsten und Familienkrisen bis hin zu Impfnebenwirkungen – mindestens grob fahrlässig in Kauf genommen.
– Wenn ich im Verkehr auf 130 oder 30 reglementiert werde oder bei rot zu halten habe und rechts vor links zu beachten habe, bin ich keinesfalls gefährdet. Ihr insinuierter Vgl. mit der in unsäglich hysterischer Weise in Diskussion stehenden Pflicht zur Impfung, die mangels steriler Immunität und evidenter Nebenwirkungen eine Gefährdung bewusst aktroyiert, ist … Kindergarten.
Ihre Logik ist umwerfend. Ein Gesunder gefährdet also andere allein durch seine Gesundheit? Er feuert also mit Gesundheit so ähnlich herum wie ein Gewehrschütze oder der illegale Rennfahrer die Fußgänger umfährt. Ich bin beeindruckt!
„Auch hier darf man nicht beliebig rasen, weil man andere gefährdet.“ Richtig! Aber intressanterweise fahren Sie trotzdem Auto, obwohl Sie IMMER eine Gefahr sind für Andere.Und JEDE Autofahrt kann tötlich enden! Warum muß ich mich jetzt impfen lassen, Sie aber dürfen trotz der Gefahr Auto fahren?
Zuerst waren es die Zinsen, jetzt die Grundrechte und im nächsten Jahr wird es das Vermögen, Eigentum, der Besitz und die Wohnung sein. Alles zur Finanzierung des Klimawandel. Die Würde des Einzelnen wird ja gerade durch die Genderei, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit radikal entrissen. Wobei die Impfpflicht als I Punkt zum absoluten Gehorsam gewertet wird. Der Mensch kann nicht mehr über sich selbst entscheiden. Damit ist das innere Individuum gestorben.
Die Angela als Vorbereiterin und der Habek als Vollstrecker zur Umsetzung von China -made in europ. Vollzogen im Auftrag der Weltrettung.
Noch immer schauen alle mit sehenden Augen tatenlos zu
Unfassbar, Merkels „willige Vollstrecker“ exekutieren den Verfassungsstaat!
Unteilbare Grundrechte hängen ab sofort von willkürlichen Annahmen und windelweichen, manipulierbaren Inzidenzen ab und werden je nach Gusto einem Teil der Bevölkerung (oder auch der Gesamtheit der Bürger) entzogen.
Was für eine Schande, was für ein Angriff auf unsere Verfassung und unsere Freiheit!
Dann wissen wir jetzt, daß der Impfzwang definitiv kommen wird und daß er „mit dem Grundgesetz vereinbar ist“! Was für ein Hohn für unsere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, die für dieses Land gekämpft haben,für diese Verfassung, für unsere Freiheit! Game over!
Natürlich. Bei solchen Dingen sind sie ja bekanntlich ganz schnell. Alles an einem einzigen Tag!!!
Designierter Kanzler Scholz spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article235374832/Corona-Impfpflicht-Olaf-Scholz-spricht-sich-dafuer-aus-bis-Ende-Februar.html
Die Grundrechte stehen jederzeit zur Disposition des Regimes. Wenn es der Regierung passt, können sie ausgesetzt werden. Siehe Klimaurteil. Ein begründeter Nachweis wissenschaftlicher Art ist nicht notwendig; wobei man sich gefügige Experten ins Entscheidungsgremium holt. Andere Expertisen sind nicht zugelassen. Das ist heuet festgezurrt worden. Das Klimaurteil war schon eine vorausahnender Hinweis auf das heutige Urteil.
Wir haben ab heute keine garantierten Grundrechte mehr.
Damit sind auch die letzten Dämme gebrochen…
Frau Merkel hatte ja auch schon vor Jahren geraunt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass man auch in Zukunft in einer Demokratie leben kann.
Unsere Demokratie war eben keine „Wehrhafte-„, sondern nur eine „Schönwetter- Demokratie“. D. h. es gab zu viele ungeschriebene Gesetze, die darauf bauten, dass die Herrschenden eine demokratische Gesinnung, Achtung vor Traditionen und gesunden Menschenverstand haben und so diese auch achten würden.
Da hatten die Gründerväter aber leider keine Person wie Frau Merkel auf dem Zettel.
Die Freiheitsrechte des GG sind Schutzrechte für den einzelnen. Das BVerfG hebelt sie aus zugunsten mehr oder weniger imginärer, von ihm selbst erfundener (Bsp. Klimaschutz) Kollektivrechte.
Dabei schreibt es die Verfassung gegebenenfalls um oder neu.
Die Urteile des Gerichts waren natürlich kraft seiner Sonderstellung schon immer eminent politisch, was ihre Auswirkungen anging.
Aber das Gericht agierte noch nie so offen und ungehemmt als Erfüllungsgehilfe der Exekutive.
Man könnte es abschaffen, ohne daß das vom Bürger groß als Verlust empfunden würde.
„Man könnte es abschaffen, ohne daß das vom Bürger groß als Verlust empfunden würde.“
Die Abschaffung des BVG wäre ein Gewinn.
Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen sind „zum Schutz der Menschen“ in diesen Zeiten also rechtens. Gleichzeitig dürfen in großem Maßstab Intensivbetten abgebaut werden. Unfassbar.
Nicht nur dass die Intensivbetten abgebaut werden, sondern erhält das Krankenhaus für jedes Intensivbett was abgebaut wird zwischen Euro 3000 und Euro 12000, je nach der Menge der abgebauten Betten.
Na dann freu ich mich mal auf die Impflicht für alle. Der Weg dahin ist jetzt auch frei!
Der überragende und untadelige Ruf des Bundesverfassungsgerichtes ist unter Merkel verkommen zu einer Günstlingslegislative, wie es sie auch in einer Bananenrepublik gibt. Nacheinander wurden die Legislative ausgeschaltet, dann die Judikative und die unabhängige Presse. Und immer mit dem gleichen Mittel, indem man abhängige Günstlinge in entsprechende Positionen brachte, die gar nicht anders können, als abzunicken. Der Presse wurde mit Staatsknete aus ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation befreit und damit ebenfalls zur Dankbarkeit verpflichtet. Es ist nicht wie in China, es ist geschickter gemacht, aber das Ziel ist dasselbe.
Jetzt kann man verstehen, warum man in Polen Richter auch wieder abberufen können will … .
Merkel hat wirklich ganze Arbeit geleistet. Mit der Ernennung ihres CDU-Kollegen und Duz-Freundes Harbarth zum Chef des BVGs wurden alle Gewalten endgültig gleichgeschaltet, Regierungen, Parlamente, Bundespräsident, Gerichte und Medien. Da die nächste Regierung unter Scholz wahrscheinlich mangels jeglicher Kompetenz mit Merkels Politik in Richtung Klimadiktatur weitermachen wird, kann sie mit ihren 9 Mitarbeitern irgendwo in Meck-Pom im sogenannten Ruhestand weiter ihre Richtlinien erlassen.
Man kommt auch bei bestem Willen nicht umhin zu erkennen, dass dieses Land seinem Hang zum totalitären Sozialismus wieder nachgegeben hat. Es wird wieder sehr lange dauern, bis dieser fatale Irrweg als solcher erkannt wird. Auch wenn die Industrie vollends abgewandert sein wird und mit ihr die auswanderungsfähige Intelligenz, werden diese totalitären Ideologen immer noch nach Mehr von ihrem Mist rufen, und es wird selbstverständlich sein, dass jede Kritik bei hoher Strafe verboten wird. Ein Moslem, der seine Frau umbringt, bekommt kaum mehr als den Zeigefinger zu sehen, ein ausgewiesener viele Millionen schwere, aber sozialhilfeberechtigte Clan- und Bandenchef darf wieder einreisen, als wäre er ein armer politisch verfolgter Asylant, ein Totalitarismus/Grünsozialismuskritiker wandert für Jahre ins Gefängnis. All dies ist angelegt, wird gefordert und teils von der Justiz durchgesetzt, s. Urteile gegen moslemische Gewaltverbrecher, die seit einiger Zeit, damit es nicht so auffällt, für „psychisch krankt“ bezeichnet werden, auch wenn sie ihren Schlachtruf schreien und den gewalttätigen, blutigen Dshihad verteidigen.
Der Zenit liegt hinter uns, jetzt ist die Dekadenz mit Macht eschienen. Kohl hat das in seiner ihm eigenen Hybris nicht gesehen, wen er sich da ins Nest holt, auch das war schon höchst dekadent. Ich fragte und frage mich immer noch, wie kann man eine überzeugte SED-Funktionärin und Stasi-IM-Mitarbeiterin in die Politik holen! Das Ergebnis können wir alle betrachten und spüren, bald sehr schmerzhaft bis zur persönlichen Existenzkrise. Das hat uns kein wirrer Rechter eingebrockt, sondern wirre, sich fortschrittlich ausgebende Sozialisten-Träumer, die ihre Vorstellungen mit Gewalt – jetzt – durchsetzen wollen, die von Demokratie reden, aber sie zur Gänze abschaffen, weil ihre dummen Ideen per se auf Totalitarismus beruhen.
Mit anderen Worten: „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ ist alles erlaubt. Auf Begründung wird verzichtet.
Wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, kann jetzt frohlocken. Und die, die ihre Hausaugaben gemacht haben, freuen sich über das Ergebnis?
Art 20 Abs. 4 GG ist erfüllt, wenn die Macht nicht mehr vom Volke ausgeht (Abs. 2 Satz 1).
Die Ausgangsbeschränkungen und auch die Schulschließungen waren sicherlich ein schwerer Eingriff. Erschreckend für mich war aber, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wurde, Haus und Wohnungsdurchsuchungen OHNE richterlichen Beschluss durchzuführen.
„Polizeigewerkschaft GdP-Corona-Notbremse „mit Augenmaß“ durchsetzen
Einsatzkräfte wollen die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes maßvoll durchsetzen, sagt die Polizeigewerkschaft GdP. Grundlose Wohnungsinspektionen werde es nicht geben.“
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-notbremse-polizei-100.html
Nicht die Absichten der Polizeigewerkschaft zählt, alleine die gesetzliche Möglichkeit ist der Hammer.
„Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“
Soso, hört, hört!
Es gab Zeiten, wo Regierung und Parlament über ein „verfassungsgemässes inneres Geländer“ verfügten, in denen eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts überwiegend unnötig war. Die erlassenen Gesetze griffen niemals in dieser exemplarischen Weise – wie die epidemische „Notlage“ – in die Grundrechte ein.
Längst habe ich den Eindruck, dass Gesetze verabschiedet werden, deren Überprüfung man prinzipiell einer höchstrichterlichen Entscheidung überläßt. Bis dahin lauft viel Wasser den Rhein runter, und die Verwaltungsorgane haben längst Fakten geschaffen.
Wenn man nicht wüsste, dass der Verfassungsschutz mittlerweile ebenfalls tendenziell „chinesifiziert“ ist; müsste man ihn auf genau diesen Senat ansetzen.
Deutschland entwickelt sich, wie Margaret Thatcher und andere Gegner der deutschen Einheit im Ausland 1990 vorhergesagt haben.
Die Richter in Karlsruhe haben sich schon seit geraumer Zeit selbst zu willigen Vollstreckern von Regierungsinteressen degradiert. Wie schnell manche Menschen doch für ein schickes Abendessen mit den Mächtigen auf die eigene Ehre, auf Anstand und Würde verzichten. Die Herrschaften in Karlsruhe wollen eben nur noch Affirmationsinstanz fürs Regierungshandeln sein. Auf Eigenständigkeit und richterliche Unabhängigkeit wird nicht allzu viel Wert gelegt. Der Ehrgeiz denen nachzueifern, die über Jahrzehnte hinweg den guten Ruf dieser Institution begründet hatten, scheint geistlosem Anbiedern an die Mächtigen gewichen zu sein. Ich hätte nicht gedacht, dass man die Bildungsmisere unseres Landes einmal im höchsten deutschen Gericht besichtigen könnte. Bildung ist eben mehr als Studium und gute Examen. Sie geht auch einher mit Urteilskraft und der Fähigkeit über den eigenen Horizont hinauszublicken. Sich selbst im historischen Kontext der wegweisenden verfassungsrechtlichen Entscheidungen der eigenen Vorgänger zu begreifen, setzt eine intellektuelles Niveau voraus, das in unserem Land in vielen Institutionen schlicht und ergreifend nicht mehr vorhanden ist. Die Richter in Karlsruhe wissen einfach nicht woher sie kommen. Wie sollten sie da begreifen, wohin der Weg führt, den sie mit ihren z. T. absurden Sprüchen in letzter Zeit eingeschlagen haben?
Das war zu erwarten. Es ist angerichtet.
Man hat sich eine per se Grundgesetzlichkeit implizierende Maxime „Schutz des Lebens“ ideologisch zurecht gebogen. Fragen nach der empirischen Grundlage einer Gefährdungslage, nach derem Ausmaß, nach der empirischen Grundlage einer potentiellen Gefahrenabwehrmaßnahme und die Abwägung von positiven wie negativen Effekten zu treffender Maßnahmen spielen keine Rolle mehr.
Pater dixit. Punkt. Verschwurbelte Gesetzestexte wie im „Infektionsschutzgesetz“ und Scheinlegitimation auf Bestellung liefernde Selbstmade Gremien wie „Expertenkreise“, Krisenstäbe oder auch das Bauchgefühl eines zum Millionär gewordenen Bankkaufmanns reichen aus, um Grundrechte ad lib aufzuheben.
„Seenotrettung“ mit Daueralimentierung in Deutschland: verfassungsrechtlich geboten. Destruktion des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch eine international als irrsinnig erkannte Energiepolitik mit dem Ziel der Weltrettung: verfassungsmäßig geboten. Repression jedweder Kritik an Regierungsmaßnahmen um Gewalt durch „Volksverhetzung“ zu verhindern: verfassungsrechtlich geboten…usw.
Das parteipolitisch zusammengebastelte Bundesverfassungsgericht nutzt seine Macht, um Mittels rabulistischer Auslegung des Grundgesetzes einen grundlegenden ideologischen Wandel der Gesellschaft zu legalisieren, statt die Gesellschaft hiervor zu schützen.
Dunkle Zeiten. Man sollte spätestens jetzt anfangen, strategisch zu denken, denn es wird in absehbarer Zeit keine Korrektur zu erhoffen sein. Im Gegenteil..
Das Verfassungsgericht hilft dabei, dem Volke die Rechte zu beschneiden, dabei wäre es seine ureigene Aufgabe sie zu schützen, mit völlig unabhängigen neutralen Urteilen! Es kann keine Befangenheit zur regierenden Partei geben, egal, wie tief diese den Karren in den Dreck gefahren hat. Wiedermal ein Persilschein für falsche Anordnungen, die der Unterdrückung der Bevölkerung dienen.
Im Moment fühle ich mich nicht als Europäerin, sondern als Ausgesetzte auf einer Leprainsel in der Südsee!
Was die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten nicht so alles bringen. Ich hoffe es war zu diesem Zeitpunkt jemand so gegenwärtig und hat ein Gruppenbild angefertigt um das neue Abendmahl der Nachwelt zu erhalten.
Hat hier wirklich jemand an etwas anderes geglaubt?
Bei den Nazis und bei den Kommunisten hießen derartige Institutionen auch „Gerichte“. Und wurde deshalb dort Recht gesprochen?
Leute das war’s. Nächstes Jahr werden wir alle weggespritzt.
Wer hätte 1990 gedacht, dass es einmal zu so etwas kommt? Ich meine nicht Corona, sondern die Diktatur.
Bärbel Bohley.
Erstmal danke für die schnelle Analyse. Ich hatte ja nach dem Klimaurteil mit sowas in der Art gerechnet, hatte aber noch ein ganz kleines Fünkchen Hoffnung. Die große Frage lautet jetzt: Was machen wir jetzt? Ich gebe zu, ich bin ziemlich verzweifelt. Inzwischen rechne ich sogar damit, daß „im Namen des Gesundheitsschutzes“ demnächst sogar auf Maßnahmengegner geschossen werden wird, wenn sie es wagen, doch noch zu demonstrieren. Wer hilft uns denn jetzt noch aus der Nummer wieder raus?
„Wer hilft uns denn jetzt noch aus der Nummer wieder raus?“ Niemand. Wir haben uns zu ca. 85% freiwillig ( siehe hierzu die letzten Wahlergebnisse ) in einem -sagen wir Raum- führen lassen wo an dem Türposten steht „Ihr die ihr hier eintretet, lasset alle Hoffnungen fahren.
Harbarth war unter Merkel stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion und wurde mit Hilfe der CDU-Bundestagsfraktion Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts. Es bedarf dringend Compliance-Regeln, um Filz zwischen Politik und Verfassungsrichtern wirkungsvoll zu unterbinden. Harbarth hat der Glaubwürdigkeit des Gerichts schweren Schaden zugefügt.
Es ist schlicht unwürdig und ein Schlag ins Gesicht für alle aufrechten und rechtstreuen Bürger in diesem Land. Aber es muss ja auch nur demokratisch aussehen, schließlich stand das zweite D in DDR auch für Demokratie.
Und wer soll – besser gesagt: will – solche Compliance-Regeln einführen? Von den komplett gleichgeschalteten Institutionen und den willfährigen Parlamentariern dieses Landes erwarte ich überhaupt nichts mehr. Wenn wir Bürger uns unseren Rechtsstaat nicht zurückholen, war es das mit der Gewaltenteilung. Da die Wenigsten sich darunter etwas vorstellen können UND wollen, ist das kein Wunder.
Das war’s dann wohl mit der Gewaltenteilung als tragendes Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zwecks Kontrolle und Begrenzung der Machtausübung des Staates. Die Judikative als „Rechtsschutzversicherung“ des Bürgers gegenüber einem übergriffigen Staat ist ein Totalausfall. Leider war das nicht anders zu erwarten. Aber mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger auf andere deuten und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit einfordern. Das ist kennzeichnend für die hiesige hochmütige Doppelzüngigkeit.
Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte sind nur noch Makulatur und der Willkür preisgegeben. Wie im Feudalherrenzeitalter oder zu Sowjetzeiten werden partiell ausgewählte Grundrechte gnädigst folgsamen Bürgersleut zugeteilt. „Die Guten in Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen!“ Der Beschluss fügt sich ein und wirft seine Schatten voraus. Was für ein rabenschwarzer Tag!
Und die Impfpflicht wird eine Dauerangelegenheit: Jedes Jahr 2 Spritzen für jeden. Das ist absehbar und MP Weil von Niedersachsen hat es jetzt auch als Erster ausgesprochen.
Abwarten. Alles lässt sich der Michel auch nicht gefallen. Und die begrenzte Wirksamkeit der Mittel (wenn deren Wirksamkeit für oder gegen etwas überhaupt nachweisbar sein sollte) spricht sich mittlerweile ja durch. Da können auch die Staatsmedien nicht mehr gegen ankommen.
Spontane Assoziation beim Titelbild: Der Untertan!
Dann gibt ja jetzt kein halten mehr.
„Eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland wird immer energischer gefordert. Mit dem Grundgesetz wäre das durchaus vereinbar, sagt ein Rechtsexperte. Bei Verstößen halten er und eine Kollegin sogar Freiheitsstrafen für denkbar…Die Verwaltungsrechtlerin Kathi Gassner sagte, auch zwei Jahre Freiheitsstrafe „würden passen“. „
https://www.welt.de/politik/deutschland/article235349488/Corona-Bei-Impfpflicht-laut-Rechtsexperten-auch-Freiheitsstrafen-denkbar.html
RA Dr. Fuellmich spricht in dem Zusammenhang von Marionetten, Marionetten, die installiert wurden, um einer Macht-Elite weiter Vorschub zu leisten! Politiker, die in Führungspositionen gekommen sind, an die Spitze, waren zuvor auf den Bilderbergertreffen. Merkel wurde von dem letzten DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière an H. Kohl empfohlen (s. V. Lengsfeld), dieser war Stasimitglied. Merkel kam im Westen schnell in politische Führungspositionen. Sie war, so Prof. Dr. G. Höhler, für den Verbleib Griechenlands im Euro-Raum (selbst Schäuble war dagegen) und so musste auch Deutschland Griechenland mit Milliarden retten (ESM). Der Strafrichter Thorsten Schleif erklärt in seinem Buch, warum es keine Gewaltenteilung in Deutschland gibt: Die Politik bestimmt, wer an den hohen Stellen der Judikative eingesetzt wird …
Die Demokratie in westlichen Staaten war nur eine Simulation mit dem Ziel die kommunistischen Staaten zu destabilisieren und zu beseitigen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Vorhabens (Zusammenbruch der UDSSR) ist eine Demokratiesimulation nicht mehr notwendig.
Habe leider ihren Kommentar erst nach meinem Post gelesen.
Ihre Feststellung trifft die Sachlage perfekt.
Verstößt diese Notbremse und damit auch das Urteil des BVerfG nicht gegen die Menschenrechte und kann man nicht vor dem Menschenrechtsgerichtshof dagegen klagen? Schließlich werden hier essentielle Menschenrechte beschnitten (Kontaktverbote), die ein Staat nicht einmal Mehrfachmördern verweigern darf?
Meiner Meinung nach kann man das Ganze so sehen: Die neue deutsche „Einheitsfront“ der Classe Politique installiert im BVerfG Richter, die politisch abhängig sind. Danach lässt sie sich von genau diesen Richtern bestätigen, dass das Handeln der „Einheitsfront“ in der „Corona-Krise“ politisch rechtmäßig, legitim, ja geradezu alternativlos geboten war. Von heute an werden die Politclowns im Brustton der Überzeugung darauf verweisen, dass all ihre sinnlosen „Maßnahmen“ den Segen des BVerfG genießen. Es ist der Blankoscheck, auf den sie hingearbeitet haben. Künftig dürfen sie ALLES, das haben sie sich vom BVerfG gerade bestätigen lassen. Die „Corona-Krise“ war die Gelegenheit, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung so auszuhöhlen, dass sie de facto abgeschafft wurde.
Ich zitiere mal Walter Ulbricht, der schon vor 75 Jahren sagte: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“
Und der deutsche Michel sieht noch immer keinen Grund, dagegen aufzubegehren …
Das sind die neuen Merksätze in Deutschland:
„Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden. Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.“
Bleibt noch die sinnlose Klage vor dem EuGH – ansonsten nehmt halt zur Kenntnis: Die westlichen Staaten verwandeln sich im Akkord in ganz heftig beschäftigte Krisenbekämpfer, die – weil es gerade ganz ernst ist – nur jetzt eben gerade keine Zeit mehr haben für Grundrechte, Demonstrationen, Versammlungen aller Art bis zum Kegelabend wahlweise einschränken oder verbieten – bitte treten Sie zurück, es wird nicht lange dauern, Kipppunkte winken allüberall, Greta schreit laut, Schlaganfälle und Herzmuskel…, Kohlekraftwerke stilllegen und: Jedes in die Luft gesprengte AKW mit Freudentänzen und Freudentränen verabschieden, Ungeimpfte nehmen Menschen in Geiselhaft (frei nach Jauch – ist keine Volksverhetzung), bleiben SIE BITTE ZUHAUSE!!!!
Vielleicht konnte das BVG auch gar nicht anders entscheiden, da ansonsten eine Klagewelle auf Schadensersatz losgetreten worden wäre?
Hat jemand was anderes erwartet? Dafür wurde doch der politische Aktivist Habarth eingesetzt und er tut seinen Dienst. Ihn interessiert die Verfassung nicht. Möglich, dass er auch nur begrenzte Kenntnisse im Verfassungsrecht hat. Richter war er ja vorher auch nie. Als Rechtsanwalt auf Amtsgerichtsebene zum Richteramt zu kommen ist wohl eher eine Ausnahmet. Beim Bundesverfassungsgericht ist das kein Problem, sogar für die Leitungsfunktion. Aber was soll`s. Zählt doch alles nichts mehr. Die bewusste Missachtung jeglicher Ratio ist ein Problem, welches coronaunabhängig Deutschland seit exakt 16 Jahren befallen hat. Man soll die getroffenen Entscheidungen gar nicht mehr nachvollziehen können. Dann kann man ja auch nicht mehr kritisieren.
Mir graut schlimmes…..
Wenn sich nun ein kleiner Teil der Coronamaßnahmen Gegner auf Artikel 20. absatz 4 des GG beruft und es knallt, dann wird es schlimm enden.
Mal wieder die 20er Jahre und irgendwie kommt es einem so vor als wiederhole sich Geschichte?
Die Parallelen zu damals sind eindeutig vorhanden.
Nicht das Grundgesetz ist tot, sondern das Bundesverfassungsgericht …
Was für ein geniales und zugleich ekelhaftes Foto zum Artikel!
Der demütige Befehlsempfänger.
Dieser erwartungsgemäße, pauschale Persilschein für selbst fraglichste Maßnahmen (z.B. die nächtliche Ausgangssperre) sagt über die Aussteller genug.
Ich bin schon gespannt, zu welchem Anlass die Regierenden den nächsten Schritt testen.
In einem Land, in dem ein Ministerpräsident eines Bundeslandes sein Rechtsverständnis mit „was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“ postulierte, wundert mich (leider) nichts mehr.
Man sollte sich dazu vor allem mal folgendes überlegen:
„Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.“
Also heißt das mit anderen Worten, dass eine – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – mögliche Gefährdung der Gesundheit, denn genau darum geht es hier – dazu ausreicht, um Grundrechte massiv einzuschränken.
Nehmen wir als Beispiel ein Getränk, die Cola. Eine Cola ist sicherlich alles andere als gesundheitsfördernd, also kann der Staat jetzt – weil eben die Gefahr droht, dass man zu viel Cola trinkt – den Import und den Verkauf von Cola aufgrund dieses Artikels verbieten. Dasselbe gilt für Sport: Weil es Sportverletzungen gibt, darf der Staat also den Sport verbieten – und das ohne Begrenzung, wie sich an dieser Definition zeigt. Was nach dem Ausmerzen aller Gesundheitsgefährdungen noch von den Grundrechten übrig bleibt, kann sich jeder selbst ausmalen.
„„Die Annahmen des Gesetzgebers über die Eignung der Kontaktbeschränkungen beruhten auf tragfähigen Grundlagen“ – RKI und ‚sachkundige Dritte‘“
Das RKI ist keine unahängige Institution, sondern dem Gesundheitsamt unterstellt, und kann daher gar nicht objektiv entscheiden, inwieweit eine Gefährdung vorliegt, oder nicht. Und auch zu den sachkundigen Dritten, die hier genannt werden, fällt mir nur ein, dass es signifikante Unterschiede gibt zwischen der Argumentation von u.A. Drosten, Brinkmann, oder einem Streeck und einem Schmidt-Chanasit, nur um mal einige Positionen zu nennen. Es wird hierbei weder differenziert zwischen der Sichtweisen innerhalb der Virologie, noch zwischen den Sichtweisen bei den Ländern – denn genau darauf bauen ja verschiedene Strategien des Umgangs mit der Pandemie auf. Zusammengefasst also darf das gelten, wenn sich die Regierung auf „sachkundige Dritte“ beruft, ohne jedoch die genaue Definition der Sachkunde festzulegen, was gelinde gesagt der Hammer ist. Sieht man sich die Berater der letzten Regierung auf, fällt hier eine sehr starke Einstimmigkeit und Subjektivität auf, die sich nicht mal in der Wissenschaft wieder findet. Und aufgrund dessen – nämlich der Auswahl der Regierung – dürfen also Rechte derartig eingeschränkt werden?
„Verfassungswidrig wären die Kontaktbeschränkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung gestanden hätten.“
Aber die gibt es bereits. Die Schweiz handelt anders als wir. Die Niederlande handeln anders. Südkorea handelt anders. Australien handelt anders. Die USA handeln anders. Brasilien handelt anders. Eigentlich jedes Land handelt anders, es gibt hier massive Unterschiede zwischen dem sehr liberalen Weg Schwedens, und unserem Weg, oder etwa den extremen Härtefällen China, Singapur, und mittlerweile auch Australien. Es ist also von vorne herein eine völlig falsche Annahme, zu behaupten, es gäbe keine anderen Mittel, die weniger stark einschränken und trotzdem dieselben Ziele erreichen würden, was die Regierung ja behauptet hatte. Und diese Behauptung wird nirgendwo hinterfragt. Überhaupt steht im Raum die eigentliche Frage – nämlich ob Lockdowns dazu geeignet sind, Kontakte einzuschränken. Und hier gibt es wissenschaftlich gesehen viele unterschiedliche Studien, und viele davon legen eben auch sehr klar nahe, dass dem nicht so ist, weil einerseits das Treffen ins Privatleben verlegt wird, andererseits der Weg einer sozial kontrollierten Kontaktbeschränkung – die ja relevant ist – völlig ausgehebelt wird.
Man muss weder der einen, noch der anderen Seite zustimmen, um zu sehen, dass diese gesamte Argumentation einfach nur blödsinnig ist!
„Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht“.
Und was ist jetzt die Gefahrenlage?
Weil die Regierung prognostiziert, wir hätten eine Gefahrenlage?
Weil das regierungsnahe Virologen behaupten?
Weil das die Presse behauptet?
Weil das RKI das behauptet?
Weil die WHO das behauptet?
Oder wer entscheidet überhaupt, ob eine Gefahrenlage besteht, und wer kontrolliert, ob und wann diese Gefahrenlage noch besteht oder zu Ende geht?
„Oder wer entscheidet überhaupt, ob eine Gefahrenlage besteht, und wer kontrolliert, ob und wann diese Gefahrenlage noch besteht oder zu Ende geht?“
Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet (C. Schmitt).
Eines ist sicher: Wir sind es nicht.
Was das für unser Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat heisst, schlägt (vorerst) nur bei uns hier auf. Die Masse erkennt und versteht das noch nicht einmal.
Das Problem ist: Unsere gottlosen Eliten sind niemandem mehr Rechenschaft schuldig. Nichts als machtberauschte Technokraten, die vermeinen, die Schöpfung verbessern und Menschen wie Werkstoff missbrauchen zu können.
Aber noch etwas ist sicher, und das wissen unsere Herrschaften nicht mehr: Sie werden Rechenschaft ablegen müssen. Nicht vor uns. Aber sie werden gewogen werden und sie werden für zu leicht befunden werden.
Heine hat hierüber ein schönes Gedicht verfasst.
Wer hat eigentlich ernsthaft geglaubt, dass dieser Senat ein anderes Urteil fällt!? Also ich nicht, mir war dieses Urteil von vornherein klar. Das zieht sich doch nicht nur in Deutschland so durch, auch der EuGH würde niemals ein Urteil gegen die EU-Kommission fällen. Die Justiz ist politisch geworden und abhängig. Zum Lachen bringen mich dann allerdings die ständigen Attacken gegen die Justizreform in Polen bzw. die behauptete Abhängigkeit der ungarischen Justiz. Ein typischen Fall von „Siehst Du denn den Balken in Deinem eigenen Auge nicht?“
Da zeigt sich die Endlichkeit der Demokratie. Welche Mittel gibt es gegen einen parteipolitisch und aus ideologischen Gründen installierten Vorsitzenden des BVG? Letztlich keine. Es wird heute weitere grausige Verkündigungen des Polit-Apparates geben, spätestens in einigen Tagen bis Wochen auch die Einführung der „allgemeinen Impfpflicht“. Wer, ja wer, schützt den demokratischen Staat, die Bürger, vor diesen totalitären Bestrebungen?
Die „Väter des Grundgesetzes“ waren wohl nicht fähig, sich vorzustellen, dass die Kontrollinstanz, nämlich das Bundesverfassungsgericht, so unterwandert und mit Parteigängern der Polit-Oligarchie besetzt werden könnte, dass es eines Tages die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Wege leitet …
Die, die geglaubt haben, es ließe sich eindämmen, wenn sie ihr Kreuzchen bei der FDP machen, dürften auch ziemlich enttäuscht sein.
Dann kann man sich auch jetzt schon denken, wie Merkels Busenfreund Harbarth bei Klagen gegen die Impfpflicht entscheiden wird. Und unsere Regierung maßt sich an, mit dem Finger auf Polen, Weißrussland und Russland zu zeigen, die im Vergleich zu uns inzwischen wie lupenreine Demokratien erscheinen. Die einzige Möglichkeit, Harbarth noch irgendwie den Stecker zu ziehen, wäre, gegen die Rechtmäßigkeit der PCR-Tests zu klagen, auf denen alles basiert. In anderen Ländern wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass sie keine Infektionen mit dem Virus beweisen können. In USA ist ab 1.1. nicht mehr erlaubt, Infektionen nur mit dem PCR-Test nachzuweisen. Aber wie ich Harbarth einschätze, wird er dann die Klagen einfach abweisen oder sie weitere 2 Jahre aussitzen. Es ist unfassbar widerlich, was in diesem Land geschieht.
„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“ (Richard von Weizsäcker) Der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung werden immer mehr aufgeweicht. Wenn jedoch eine kleine Clique von Politikern solch eine Macht hat und die verbrieften Rechte der Bürger aushebelt, ist Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur. Der Beschluss des BVD ist schon allein deswegen völlig absurd, weil bisher nur 5,7 Millionen Bürger überhaupt von Corona betroffen waren, das sind 6,9%. Alle anderen werden also restriktiven Maßnahmen unterworfen mit gigantischen Kollateralschäden. Verhältnismäßig ist da nichts mehr!
Die „Corona-Krise“ ist die Gelegenheit, auf die man in Politikerkreisen lange gewartet hat. Nun nutzt man die Gunst der Stunde, und der desinteressierte deutsche Michel wehrt sich nicht …
Diese Entscheidung war vorherzusehen.
Damit Grundgesetz und Freiheit tot.
Mit dem vorgeschobenen Schutz des Lebens und einer theoretisch möglichen Gefährdung lässt sich in Alles eingreifen. Ein Beispiel? Zu wenig Intensivbetten, zu viele Herz Kreislauferkrankung= unsoldiarische Lebensweise gefährdet Leben = Zwangsdiät= Fleischverbot…you name it. Es gibt dazu keine Einschränkung, denn Corona ist die Blaupause. Auch hier gab es keine konkrete Gefährdung, nur nicht ausgeschlossene Möglichkeiten einer Infektion.
Für mich (Meinung): Türöffner für Diktatur.
„Ihr, die ihr eintretet, lasst alle Hoffnung fahren“.
Ein Nachtrag noch:
Ich glaube jetzt an Verschwörungstheorien!
All diese GG-Unterwanderung, die Beauftragung des territorialen Befehlshabers mit seinem Kdo zur Coronabekämpfung, das Urteil des BVerfg 2019 das das Urteil von 2006 zum „Flugzeugabschuss“ bei Terrorgefahr revidierte, die masslose Provokation…
Das ist ein geschickter, kalt und schwer erkennbarer Staatsstreich. Und selbst wenn man sich jetzt unter Berufung auf Art 20 GG beruft, macht man es als „Terrorist“ noch schlimmer und beschleunigt das Ganze. Es ist wie eine geschickt gestellte Zwickmühle beim Mühlespiel, oder eine Gabel beim Schach. Das hier sind keine Zufälle. Das ist geplant. Wir brauchen einen Whistleblower mit Gewissen, der endlich offenlegt, was hier wirklich gespielt wird, und warum und welche Druckmittel es hier gibt.
Wurde ernsthaft etwas anderes erwartet? Umsonst wurden diese Personen nicht dort installliert. Vielleicht nicht mit einem konkreten Plan, aber sicherlich mit dem Hintergedanken, dies zu nutzen.
Dieses System mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung, Gewaltenteilung und Rechtsstaat ist endgültig zerbrochen. Es bleibt eine Fassade und einige Rituale aus der Vergangenheit. Die Realität ist inzwischen ein autoritär-totalitärer Staat. Und die verbliebenen Freiheiten werden jeden Tag weiter reduziert. Wie selbstverständlich wird 2G und 2G plus in den Restaurants und sonstigen Einrichtungen und Geschäften umgesetzt. Gleichgültigkeit hat unser bisheriges System erledigt.
Die „Geimpften“ sollten gut überlegen, ob sie dieses neue System akzeptieren wollen. Die Frage der Opposition zu diesem System ist nicht die Frage nach dem Impfstatus. Es ist die Frage, ob man in einem dystopischen autoritär-totalitären System leben möchte oder ob man sich hiergegen zur Wehr setzt. Und der erste Schritt ist die Überwindung der Spaltung in Geimpfte und Ungeimpfte. Man sollte anfangen, sich über die wirklichen Themen zu unterhalten. Ein Corona-Virus ist die Beilage, nicht das Hauptgericht.
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann haben frühere Regierungen gegen die Verfassung verstoßen, weil sie z.B. bei einer Grippeepidemie keinen Lockdown verfügt und somit die allgemeine Gesundheit gefährdet haben?!
Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? Herr Harbarth wurde ganz genau deshalb eingesetzt. Und er hat seinen Senat im Griff. Da regt sich kein Widerspruch. Frau Merkel hat sowohl die Demokratie als auch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Aber mit dem Finger auf Polen zeigen!
„Aber mit dem Finger auf Polen zeigen!“
Nun kontert Polens Justizminister mit einem Vorwurf an Deutschland: Der EuGH solle prüfen, ob die Politik zu großen Einfluss auf die Richter am Bundesgerichtshof habe. Einen entsprechenden Antrag werde er im Kabinett stellen, sagte Polens Justizminister Zbigniew Ziobro auf einer Pressekonferenz. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die Politisierung der Richter-Nominierung gegen EU-Verträge verstoße. “ (Zitat Tagesschau)
Ist der Ruf erst einmal ruiniert, urteilt es sich völlig ungeniert.
Unbefangen?, Unabhängig?, Un….. HaHaHarbarth!
das war’s dann! mit dem heutigen tage ist der rechtsstaat deutschland gestorben. die einstimmigkeit der entscheidung ist der letzte sargnagel, der mir jede hoffnung raubt.
diesen heutigen tag, 30.11.2021, sollten wir uns merken. es wird vielleicht – die hoffnung stirbt zuletzt – einmal in einer zeit, die ich aufgrund meines alters wohl nicht mehr erleben werden, ein trauer- und mahntag werden; wieder einmal, denn offenbar ist der rezente homo sapiens sapiens nicht lernfähig. vielleicht ist die vorstellung von zyklen, in denen die entwicklung der welt abläuft, gar nicht so falsch.
es bleiben für die bürger jetzt wohl nur wege außerhalb des rechts offen. ob sie im positiven sinne beschritten werden, ist freilich mehr als fraglich.
was bleibt, ist die erinnerung. vielleicht schätzen viele von uns jetzt erst, im rückblick, die freiheiten, die wie einmal genießen konnten. wieviele davon haben wir genutzt? was haben wir für ihre erhaltung, ihren ausbau, ihre „pflege“, gegen ihre einschränkung unternommen?
ich sehe ungeimpft aus dem fenster. es hat geschneit. der schnee wird nicht lange liegen bleiben. ich erinnere mich spontan, wie ich vor ein paar jahren durchs ötztal fuhr, schon in sölden staunend auf die weiße pracht oben richtung hochgurgl sah, dann auf dem timmelsjoch angekommen (die straße, der teuren maut da gerecht werdend, war sauber geräumt) das motorrad abstellte und mich an einer schneeballschlacht auf der passhöhe beteiligte, kurz vor den vereisten und deshalb zumindest auf zwei rädern nicht ganz ungefährlichen tunnels richtung süden. kein (?) mensch hat damals gedacht, dass man einmal gesundheitszeugnisse bräuchte, um die grenzen von deutschland nach österreich und dann von österreich nach italien zu übertreten. kein (?) mensch wäre auf die idee gekommen, dass man menschen zuhause oder nachts einsperrt oder ihnen die arbeitsaufnahme verweigern könnte. kein (?) mensch dachte daran, man könnte einmal ohne den beweis der gesundheitlichen unschuld von einer kneipe oder einem restaurant ausgesperrt werden.
ich fürchte, bei solchen erinnerungen wird es für die nächsten jahre oder sogar jahrzehnte bleiben.
finis!
Ja, liebe Brüder und Schwestern, da seht Ihr mal, warum sich die DDR so lange hat halten können. Die sozialistische Einheitsfront lässt grüßen. Legislative, Exekutive, Judikative und dazu noch eine vierte Gewalt, die Presse, werden es schon richten.
– Sie haben sich sicher nur verschrieben … Es sollte wohl ‚hinrichten‘ heißen.
Aber mal sehen, wie lange die ‚4. Gewalt‘ als ja in weiten Teilen der Mitarbeiterschaft auch eigens zunehmend betroffen das durchhalten … Deren exponentielle Hysterie kann man durchaus auch positiv deuten, was die Restlaufzeit von ‚Haltung‘ angeht.
Und auch bei der ‚2. Gewalt‘ muss man bei aller herbeigeführter mentaler Erosion dort nicht zwingend pessimistisch sein.
So ist es, wobei es einige Kommentatoren gibt, die die chinesischen Verhältnisse als Ziel des Merkel – und nun auch des Ampelregimes schon vor geraumer Zeit erkannt und beschreiben hatte, solutaer oder singulaer natuerlich, denn die offenkundige Systemfrage, von Kleine – Hartlage gut beschrieben, gehoert fuer sehr weite Teile der sogen. Konservativen zu den Tabus, evtl aus Angst vor der durchaus naheliegenden Verfolgung durch den sogen Verfassungsschutz, ein weiteres Instrument fuer die Einführung des „chinesischen“ Totalitarismus. Immerhin hat sich ein Landesverfassungsschutz aktuell dazu bereits geaeussert. Man konstruiert den Verdacht, lenkt dadurch ab und schafft zugleich die Zugriffsgrundlage auf Regime Kritiker = Verfassungsfeinde. Im uebrigen haette zumindest jeder gute Jurist nicht nur den Tenor, sondern auch die „Begruendung“ des „Gerichts“ schon vorher nahezu wörtlich formulieren koennen. So schwer ist das nicht. Das gemeinsame Essen im Vorfeld war vermutlich dazu nicht einmal erforderlich. Man weiss, was zu tun ist. Nebenbei kann man bereits seit Jahren erkennen, dass dieses Gericht nicht mehr juristisch, sondern rein politideologisch begruendet. Und so ganz nebenbei halten das Regime und seine Helfer, ganz offiziell und partiell sogar oeffentlich bekundet, das chinesische Modell fuer allein geeignet, mit den „Herausforderungen“ fertig zu werden. Zusammengefasst bestaetigt dieses Gericht die Entwicklung des Systems in den Totalitarismus, nicht mehr und nicht weniger. Es leistet tatsaechlich wertvolle Dienste bei der Transformation. Der Vergleich mit sehr unselige Zeiten hierzulande draengt sich auf. Und nun wieder zurueck zum Tabu. Feind hoert(liest) mit.
Das ging schnell mit der Bundesrepublik Deutschland. Da wurde wohl auf Sand gebaut.
Resignation der Demokraten ist das Ziel, nur so kann man eine Gesellschaft verändern und umbauen.
Ich fürchte, Herr Vosgerau bemisst den Zeitraum zur Chinesifizierung, den er mit zehn Jahren ansetzt, zu großzügig. Bei dem derzeitigen Erosionstempo dürften maximal 3 bis 5 Jahre anzusetzen sein. Wenn nicht am Strang und mit aller Kraft dagegen gearbeitet wird.
„Schutz des Lebens“. Hört hört. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 70.000 Menschen an multiresistenten Keimen in Krankenhäusern, nur weil wir es nicht hinbekommen, verbindliche Hygienestandards auf die Beine zu stellen. Wo ist da der Schutz des Lebens? Ach ja, über 100.000 Schwangerschaften werden in diesem Land jedes Jahr abgebrochen, sprich, es wird abgetrieben. Wo wird denn hier das Leben geschützt? Ich empfinde diesen Beschluss als Hohn. Hohn gegenüber dem Leben. Und aus juristischer Sicht oberflächlich und durchschaubar plump. Aber hat jemand von den Karlsruher Richtern von Merkels Gnaden ernsthaft etwas anderes erwartet?
Mit dieser skandalösen Fehlentscheidung dürfte auch der Fall des Art 20 Abs. 4 GG eingetreten sein. Lassen Sie uns für Einigkeit und Recht und Freiheit einen Spaziergang machen. So eine höchstrichterliche Entscheidung muss bei jedem halbwegs vernünftigen Menschen mit gesundem Rechtsempfinden Schmerzen auslösen. Massive Übelkeit tritt hinzu, wenn man sich die Begründung der Entscheidung anschaut. Ich bezweifle mittlerweile ernsthaft, dass die Mitglieder des ersten Senats die Befähigung zum Richteramt gem. § 5 DRiG besitzen
Wundert das jemanden? Mich nicht. Uns wird niemand retten, das müssen die, die fest entschlossen sind, selbst tun.
Hatte jemand etwas anderes erwartet?
Was ist schlimmer: die Abschaffung des Verfassungsstaates oder die des Rechtsstaates? Die Antwort dürfte nicht schwerfallen…
Das BVerfG entscheidet nicht mehr nach der geschriebenen Verfassung, sondern aufgrund seines „Sachverstandes“. Mal ist es das Klima, mal ein medizinisches Problem.
Es schafft sich langfristig gesehen selbst ab.
Somit steht fest, das ich mich weder jemals gegen Corona impfen werde und mit aller mir zur Verfügung stehenden Macht, als aufgeklärter Staatsbürger der bei Verstand ist, gegen jede Maßnahme opponieren werde. Ich werde keinen Schritt auf dieses totalitäre und falsche Regime zugehen, und werde mich jederm demokratischen Wiederstand anschließen. Deutschland wird von seinen Feinden regiert und macht sich selbst die zum Feind, die Freiheit über alles stellen.
Sehe ich auch so. Wenn der Staat mich zum Feind erklärt, indem er mich mit Gewalt zur Impfung zwingen will, auch wenn er das nur als Pflicht bezeichnen will, mich aber per Bussgeld oder Zwangspfändung meines Eigentums beraubt oder mich ersatzweise mit Beugehaft meiner Freiheit beraubt, dann, ja dann ist der Staat mein Feind.
Ich bin Jurist und halte das pauschale grüne Licht des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesnotbremse für verfassungsrechtlich hanebüchen. Doch was will man erwarten bei einem Gericht, dessen Präsident nicht aufgrund seiner fachlichen Qualifikation (Harbarth ist kein Staatsrechtler), sondern offenbar aus ganz anderen Gründen ausgewählt wurde? Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr: der deutsche Rechtsstaat und die Gewaltenteilung hierzulande sind am Ende. Im Grunde genommen war dies seit 2015 klar als Merkel offen gegen Gesetz und Recht verstoßend Millionen Migranten Zugang in das deutsche Sozialsystem gewährte und de facto deren dauerhafte Einwanderung ermöglichte. Dass sie damit durchkam, dürfte ihr gezeigt haben, dass sie von Seiten des Rechtssystems keinerlei Grenzen zu befürchten hat. Und sie hat dafür gesorgt, dass künftig für diese oder die nächste Bundesregierung mit noch weniger Gegenwind seitens der Judikative zu rechnen ist. Nun ist es höchste Zeit, dass sich die kritischen Bürger dieses Landes den Rechtsstaat zurückholen. Als nächstes droht nämlich eine verfassungswidrige und menschenrechtswidrige allgemeine Pflicht, sich riskante neuartige gentechnische Vakzine verabreichen zu lassen zum Schutz vor einer Viruserkrankung, deren Infektionsmortalitätsrate gemäß Meta-Analysen des angesehen Epidemiologen John Ioannidis von der Stanford Universität bei 0,15 Prozent liegt und bei der das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei etwa 84 Jahren liegt.
Kafka: die Verwandlung
Kafka „In der Strafkolonie“ !
Manchmal sagt ein Bild mehr als ein tausend Worte:)
Unrechts- und Willkürstaat 3.0. Bravo Deutschland.
Hm. Leider war das ja zu erwarten und doch schmerzt die Erkenntnis, dass unser schönes Grundgesetz letzten Endes auch nicht mehr wert war als das Papier auf dem es gedruckt ist. Wer bei der zugrundeliegenden Problematik behauptet, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben sei, erstellt meines Erachtens einen Freibrief für eine Diktatur. Das Ende der FDGO
Das Bundesverfassungsgericht untergräbt die Verfassung. Die Zentralbanken untergraben die Geldwertstabilität. Es scheint keinen zu interessieren.
Um es nur kurz auf den Punkt zu bringen: Wer ein anderes Urteil erwartet hätte, ist schlichtweg ein Träumer.
Spätestens als Herr Stephan Harbarth (CDU) von Frau Merkel als Nachfolger von Herrn Andreas Voßkuhle zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf diesen Sessel gehievt wurde, war klar wohin die Reise hingeht. Unser Bundesverfassungsgericht ist seitdem ein Totalausfall.
Das vom Parteienstaat dominierte Bundesverfassungsgericht, unter seinem CDU-Politiker & Vorsitzenden Harbarth, legitimiert die vom Parteienstaat getroffenen Grundrechtseinschränkungen in Sachen Corona. Muss man mehr sagen?