„Kritik an der Regierung ist erlaubt“ – so titelt die FAZ zum Urteil in der Reichelt-Causa. Schlagzeile wie diese, so haben schon User auf X festgestellt, sagen viel über den Zustand Deutschlands aus. Das genaue Gegenteil haben in den letzten Jahren nicht nur Politiker, sondern ausgerechnet auch viele Medien postuliert, die darauf hofften, unliebsamen Meinungen einen Riegel vorzuschieben und in den Augen der Regierung als Klassenprimus dazustehen. Ob nun aus ideologischen Gründen oder auf Subventionen für die Krisenbranche schielend, mag jeder für sich entscheiden.
Das Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan kritisieren dürfen. Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt – und Recht bekommen. Das ist in erster Linie ein Sieg für ihn und die Nachrichtenplattform NIUS. Doch die öffentliche Reaktion zeigt, dass diese Geschichte eine tiefere Ebene hat, bei der es mit der bloßen Formulierung eines Sieges der Meinungsfreiheit nicht getan ist.
Denn die Begründung, die schon bald in zahlreichen Ecken des Netzes kursierte, hat es in sich. Sie ist in ihrer prinzipiellen Natur mit einem früheren Urteil aus Karlsruhe vergleichbar, das bis heute als Ausweis eines Gerichts gilt, das früher einmal die größte Wertschätzung in der Bundesrepublik genoss. Man kann sie auf diese kurze Formel bringen: Das Gut der Meinungsfreiheit ist in Deutschland so stark geschützt, weil es aus dem „besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist.“ Dazu noch ein Zitat: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“
Das Bundesverfassungsgericht schwingt den Hammer in Karlsruhe. Aber der Adressat ist damit nicht nur das Kammergericht in Berlin. Denn gerade ein solcher „Ehrenschutz“ des Staates wird von Nancy Faeser, Thomas Haldenwang und auch Lisa Paus seit jüngster Zeit als Argument herangezogen. Haldenwang hatte erst kürzlich in einem Zeitungsartikel der FAZ die Grenzen der Meinungsfreiheit betont. Meinungen könnten auch „unbeschadet ihrer Legalität (…) verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“.
Das Bundesverfassungsgericht zeigt dagegen in seiner Erklärung, dass Haldenwang selbst mit so einer Aussage näher im Spektrum eines Verfassungsfeindes zu verorten wäre als die von ihm beschriebenen Subjekte. In seinen „wesentlichen Erwägungen“ schreibt das Gericht unter Punkt 1:
Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.
Wie erwähnt, macht das Bundesverfassungsgericht damit einen Punkt geltend, den es schon in einem Urteil aus dem Jahr 2011 anführte. Das Gericht stellte darin fest, dass Meinungen generell durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind, „ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“ Die Grenzen von Artikel 5 – dem Garant der Meinungsfreiheit – zogen die Richter ausdrücklich deshalb so weit, weil er ihrer Ansicht nach besonders die „Machtkritik“ schützt.
„Machtkritik“ eignet sich damit bereits jetzt zum neuen Unwort des Jahres. Denn Demokratiefördergesetze und „Delegitimierungen des Staates“ fallen wie ein Souflé in sich zusammen, wenn der Bürger selbst mit „wertlosen“ oder „unwahren“ Meinungen Kritik am Staat äußern darf. Die Tatbestände, mit dem das Bundesinnenministerium und der Verfassungsschutz argumentieren, sind im Grunde bedeutungslos. Die Idee, dass auch qualitativ oder ideologisch unangenehme Meinungen aus dem Verkehr zu ziehen seien, mag die Innenministerin und den Verfassungsschutzchef beflügeln. Dass sie dabei selbst gegen die Verfassung verstoßen, haben zwar viele geahnt und gesagt. Nun hat man es jedoch auch noch einmal schriftlich zur Hand. Jetzt müsste man nur noch den nächsten Schritt gehen: nämlich, dass Machtkritik nicht nur erlaubt ist, sondern für den Bestand eines demokratischen Systems sogar unabdingbar.
Der eigentliche Skandal ist es, dass solche Selbstverständlichkeiten wie die Zulässigkeit beissender Kritik an der Regierung vom BVerfG festgestellt werden müssen. Wir gehen mit großen Schritten in Richtung Obrigkeitsstaat.
Haldenwang ist für die CDU eigentlich nicht mehr tragbar, jedoch interessiert das dort niemand bzw. wird wohlwollend geduldet. Will also die CDU im Fall der Kanzleramtsübernahme diese demokratiefeindliche Politik weiter betreiben?
naja…..die ÖRR haben jedenfalls meines Wissens nicht darüber berichtet….fast niemand außerhalb der Alternativen Medien und ihrer Konsumenten hat davon etwas mitbekommen…..
Jetzt ist es amtlich. Das Verfassungsgericht zuckt noch. Man muß sich wehren. Einspruch gegen Strafbefehle und dann vor Gericht gehen. War es der 1. oder 2. Senat? Gar der Murksel-Zögling?
Abgewatscht? Na ja, dann werden die Vorstösse zur Frühpensionierung und Neubesetzung des Verfassungsgerichts sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen. In den sicherlich gut gepflegten Akten der Sicherheitsbehörden über die Verfassungsrichter wird sich schon was finden lassen, zur Not bei deren Familienangehörigen. So leicht geben sich „Schwert und Schild der Partei“ nicht geschlagen.
Was ist ein solches Urteil noch wert, wenn es keinerlei Auswirkungen auf die Existenz und die Handlungen dieser Verfassungsfeinde hat?
In einem real existierenden, freien Staat wären haldenwang und faeser längst zum Rücktritt gezwungen worden. In der Realität aber machen die weiter, als wär nix gewesen und diese Hampelmänner von Bundestagsabgeordneten der Altparteien stimmen jeder Verwerfung zu, die ihnen vor die Füße geworfen wird.
Wenn es nach meinem Gerechtigkeitsgefühl ginge, müßten die Beiden (neben vielen anderen) längst in Untersuchungshaft sitzen wegen Delegitimierung des deutschen Rechtsstaates.
Der Rechtsstaat muckst noch! Dh er ist noch da! Noch nicht zertrampelt, gleichgeschaltet und mit Schranzen besetzt! Es besteht also Hoffnung! Und dieses Urteil der demokratischen Vernunft hat noch nicht mal weh getan! So einfach kann es sein, den Zugriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte abzuwehren. Es stimmt: Faeser und Haldenwang sind nur zwei verlotterte Gesslerhüte auf einer Bohnenstange.
Interessant dass man dafür ein Urteil des Verfassungsgerichts braucht. Wird das auch reichen? Wird Reichelt jetzt mit anderen Maßnahmen bekämpft? Vlt eine Beweissicherung um 6Uhr morgens und ein Paar Anfragen an die Banken bei denen Herr Reichelt und seine Firma Konten haben?
Das ist auch insofern bemerkenswert, als absolut jeder Richter bei seiner Ernennung den Richtereid auf das GG nach §38 DRiG ablegen muss. Folgen jetzt Maßnahmen gegen die vorlaufenden Instanzen?
In einem „normalen Land“ könnte sich der Bürger über solche Entscheidungen freuen, aber ich zweifle an, dass Deutschland noch ein normaler Staat ist. Viele hier im Forum atmen auf und glauben jetzt wieder an das Funktionieren des Bundesverfassungsgerichtes – ich nicht!
Völker, hört die Signale! Auf zum Letzten Gefecht … die … ! Ja, einige Völker hören noch, nur in Deutschland herrscht die Stille eines Friedhofes, eventuell unterbrochen durch das Quaken eines Frosches im roten Gewand.
Die Welt hätte weniger Probleme, wenn es die Sozialisten nicht gäbe. Die Demokratiefeinde nenutzen den Inlandsgeheimdienst, um die Opposition zu überwachen und einzuschüchtern. Sie halten sich linksextremistische Antifatruppen, die auf der Straße ungestraft randalieren und bei Bedarf als Fußtruppen gegen mißliebige Nichtsozialisten zum Einsatz kommen. Sie halten sich Dutzende von linksversifften von Gates, Soros und Co. fremdfinanzierte NGOs, die bei Bedarf lügen wie gedruckt und die konservative Opposition denunzieren.
Offenbar gehen die Sozialisten in Brüssel gerade noch weiter, indem sie machtbesoffen die Polizei gegen hochkarätige europäische Konservative losschicken.
Man reibt sich die Augen vor Staunen.
Ein beachtlicher Urteilstext des BVG, mühsam erkämpft. Trotzdem wird das Trio Faeser, Paus und treuer Vasall Haldenwang Stück für Stück weiter versuchen, die Reste der Demokratie auszuhöhlen. Selbst
herrlichfraulich steht man über Recht und Gesetz zwecks Machterhalt. Der Chef schaut tatenlos zu, der Bundesuhu beschwört derweil das öminöse „Wir“, wohl wissend, ihre Tage sind gezählt, aber die Pension ist sicher. Wie die „unmissverständliche Zurückweisung“ von Staatskritik mittlerweile funktioniert, ist bekannt: klopf, klopf.Was sind denn das für neue, schon lange nicht mehr erwartete Töne? Hat das etwa mit der Cannabis Legalisierung zu tun oder erinnerte sich der/die/das Richter nüchtern an Gerechtigkeit? Mit dem Background des Hrn. Reichelt und dessen Sponsoren wird es ja nix zu tun haben. Jedenfalls ist das zur Abwechslung mal eine gute Nachricht.
Das BVerfG darf ohne Begründung jedes Ersuchen ablehnen und tut es bei normalen Bürgern auch! Ich habe selber so ein Ablehnungsschreiben. Mein RA sagte mir dazu: „Sie sind eben nicht prominent genug“. Julian Reichelt ist es erfreulicherweise. Schön, dass er so viele Info-Konsumenten hat, dass sich das BVerfG eine Ablehnung – wie in weit über 95% – der Fälle nicht leisten kann. Meine Webseite (polpro.de) hat nicht soviel Besucher wie „Vorsicht-Reichelt“.
Aber das ist egal:
Wichtig wäre es, diese Selbstherrlichkeit des BVerfG abzuschaffen!
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Tagesschau ihre schützende Hand über die Regierung legt. Bitte mich verbessern, wenn ich das falsch sehe. Also in dem Artikel erkennen ich keine Jubelsprünge zur Meinungsfreiheit, eher eine klare enttäuschen das Reichelt gewonnen hat und ihre lieben in der Regierung einen Dämpfer bekommen haben.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-kritik-reichelt-100.html
„Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Tagesschau ihre schützende Hand über die Regierung legt.“
Auch schon aufgewacht?
Meine Meinung über das Verfassungsgericht ist nach dem Krediturteil gegen die Ampel und diesem Urteil auf dem Weg der Besserung.
Wer so grob als Minister sowie als Verfassungsschützer in der politischen Definition dessen, was Recht und Unrecht ist, fehlt und sich in gefährlicher Nähe zur Rechtsbeugung wohlfühlt, sollte seinen Hut nehmen. Anwaltsdiplome sollten aberkannt werden. Der Gedanke scheint mir unerträglich, solche Personen mit Steuermitteln zu alimentieren. Sie sind ganz offensichtlich nicht damit befasst, das beste System, das wir je hatten, in seinem Bestand zu fördern und Schlechtes abzuwenden, geschweige denn den Nutzen zu mehren. Ich halte diese Figuren für politisch verbrannt und für toxisch für ihre Partei.
Ich bin mir nicht sicher, ob die beiden das Urteil verstanden haben. Was wird denn nun passieren, es werden noch mehr NGO Meldeportale mit Staatsknete von der Regierung gefördert und die gemeldeten mit Hausdurchsuchungen beglückt. Und das ist vor einen Verfassungsgericht sehr schwer angreifbar. Anonyme Meldeportale sind asozial und spricht von gewissen Menschen deren Gene an. Unsere Regierung kann ja auf eine lange Erfahrung der Stasi zurückgreifen und diese für unsere Demokratie optimieren.
Schön, aber wertlos.
Schön, weil sich das BVerfG noch an seine Worte aus 2011 erinnert (der Bezug wurde oben erwähnt).
Leider wertlos, weil ganz genau das Frau Bundesinnenministerin Faeser und dem Präsidenten des BfV, Herrn Haldenwang ja nicht unbekannt sein dürfte.
Mein Gott, dass sind beide Volljuristen.
Es wurde von anderen Kommentatoren bereits angesprochen:
In einem anderen Deutschland hätten entsprechend agierende Personen früher bereits aus geringeren Gründen zurücktreten gemusst.
Aber sie tun es trotzdem und ganz sicher wider besseren Wissens.
Aber die Forderung nach dem Rücktritt greift zu kurz.
Wenn einem Unternehmer eine EUR 6.000 Strafe für ein gerichtlich nicht beanstandetes Plakat angedroht wird, ihm überdies das Haus durchsucht wird (so wie anderen wegen lächerlicher Postings in sozialen Medien das gleichfalls geschehen ist) und eine minderjährige Schülerin ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten ebenfalls wegen Lächerlichkeiten mit polizeilicher Begleitung aus dem Unterricht geholt wird, der zuständige Landesinnenminister dies auch noch als „verhältnismäßig“ ansieht, wie gut ist es dann mit der praktischen Ausübung des Art. 5 unseres Grundgesetzes bestellt?
Das Grundgesetz ist aus leidvollen Erfahrungen der Vergangenheit als Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat formuliert worden!
Wenn Frau Faeser und Herr Haldenwang öffentlich die Kontokündigung oder das „Durchstechen“ geheimdienstlicher Erkenntnisse in der Nachbarschaft und gegenüber dem Arbeitgeber in Aussicht stellen, dann braucht man sich nicht zu fragen, wie sie mit den Vorgaben des BVerfG (ich erinnere: die ihnen bekannt sein MÜSSEN) umzugehen gedenken.
Aber dann muss man sich ernsthaft fragen, ob mit diesen Handlungen und Androhungen nicht bereits der Tatbestand von
erfüllt ist.
Nun bin ich kein Volljurist, aber würde mir morgens um sechs Uhr in der Früh das Haus wegen einer juristisch nicht relevanten Lächerlichkeit durchsucht werden (inclusive der Beschlagnahmung meines Eigentums), dann würde ich mir schon den bösesten Hund suchen, den es in der Anwaltschaft gibt, um das prüfen zu lassen.
Jeder weiss, dass die Staatsorgane die Grundrechte und Meinungsfreiheit vorbildlich achten. Eine Ermahnung durch das Verfassungsgericht ist nicht notwendig.
Es muss jetzt nur noch gelingen, diese Freiheiten auch Biodeutschen zu gewähren.
Ein erfreuliches Urteil, ein guter Tag für den freiheitlichen Rechtsstaat. Dank an alle Journalisten, die das exemplarisch für uns einklagen.
Was Frau Feaser und Herr Haldenwang sich erlaubt haben ist in meinen Augen ein Grund, dass sie zurücktreten. Besonders Frau Feaser bringt mehr Unheil wie nutzen. Arbeitet nur gegen das Volk und nicht für die Bürger.
Hoffentlich wird die Wahl der Verfassungsrichter nicht rückgängig gemacht. Zum Beispiel durch das neue Beamtenrecht.
Richter sind Richter. Beamte sind Beamte. Zumindest bis dato
Ich frage mich, wielange die Richter dieses Urteils noch im Amt bleiben? Vermutlich ermittelt der Staats- sorry Verfassungsschutz bereits gegen sie, von wegen Delegitimierung, unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und Beweislastumkehr. Diese „Ministerin der Staatsicherheit“ wird, gemeinsam mit ihrem Leiter der Abteilung und der „Bundesgesellschaftsministerin“ alle Register ziehen, um dieses Land in ein Orwellsches 1984 zu transformieren. Alle anderen Staatsminister machen dabei fleissig mit und Olaf – Erich „hat uns ja alle lieb“. Dieses Land wird gerade abgewickelt!
Und Merkel, die Schutzpatronin des Sozialismus, kommt nochmal auf die Bühne, um zu sagen: Konservative, das geht gar nicht; das muss revidiert werden.
Die größte Chance Faser und Haldenwang und deren Parteien das Stoppschild zu zeigen sind die anstehenden Wahlen in 2024. Möge die CDU bei 20% und die SPD bei weit unter 10% liegen dann wird das auch wieder was mit den Bürgerrechten.
Dann schicken die Sozialisten die randalierenden Antifatruppen auf die Straßen, um dem EU-Faschismus zum Sieg zu verhelfen. Es wird wie in der schwachen Weimarer Republik. Die Rothemden wurden nach 1933 glühende Nazis in der SA.
Ich finde es eher beunruhigend, daß man mit sowas inzwischen bis zum Verfassungsgericht muß. Mir sagt das, in allen Instanzen davor bist Du eher ausgeliefert – insbesondere ohne das nötige Kleingeld, welches die Meisten nicht haben.
Die Frage ist, ob das Urteil in seiner Reichweite bestand hat. Wir wissen das sich diese und die letzte Regierung nicht darum geschert hat was rechtlich eindeutig ist. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass das Infektionsschutzgesetz eine föderale Struktur zu Grunde lag. Also das die Ministerpräsidenten der Länder sich mit deren Gesundheitsämter über die Regionalen Fortgänge bei einer Pandemie kümmern. Das hätte auch vor dem BVG eingeklagt werden können. Man hat sich aber unter die totalitären Anmaßungen einer Uckermärkerin begeben. In diesem Land wird alles getan um Recht zu brechen, und es gibt bei so viel krimineller Energie genug Wege um auch dieses Urteil zu umgehen.
Machtinhaber und das ist nun mal die Regierung und nachgeordnete Behörden wie der VS, können ihrerseits Kritik üben an ihren Kritikern, das ist ihnen unbenommen, sie können allerdings nicht die Kritik ihrer Kritiker und sei noch so hart und für sie unangenehm verbieten mit der fadenscheinigen Begründung einer „Delegitimierung des Staates“ Dieser Begriff ist so schwammig und unbestimmt, dass alleine seine Erfindung für die Verhängung staatlicher Sanktionen und Verfolgungen ein Skandal ist. Haldenwang und Faeser haben ein grundgestörtes Verhältnis zu unserer Verfassung, die es zu schützen gilt.
Es gibt sie noch, die positiven Nachrichten. Das ist ja wirklich mal etwas erfreuliches. Auch wenn man der aktuellen Regierung und vielen Politikern der linksgrünen Blase nur Verachtung entgegen bringen kann, kann man dennoch eine gewisse Contenance wahren, auch wenn es manchmal schwer fällt.
Das wird den Haldenwang und die Faeser herzlich wenig interessieren. Die machen zu ihrem Vorteil einfach so weiter wie gehabt.
Und die gesichert Linksextremistischen werden vermutlich sagen: Wir nehmen dieses Urteil selbstverständlich mit Respekt zur Kenntnis und werden den Rechtsstaat weiter respektieren.
Nur, die Bürger glauben den Linksextremisten immer weniger. Und das ist erfreulich und ist gut so.
Kritik an der Macht ist notwendig, da sie sonst, man kann das heute ja life beobachten, sich in Richtung ideologiebeseeltem Totalitarismus wandelt. Man kann sich nur wundern, dass Leute wie Haldenwang und Fäser in diesem Staat mit diesem Grundgesetz und der Rechtsprechung von 2011 noch im Amt sind, ja, dass sie überhaupt an die Stellen gekommen sind – sie haben sich ja nicht einfach dahingehende plötzlich gewandelt. Aber klar, Merkel machte die ordentlich abgelaufene Wahl Kemmerichs ja absolut illegal und unverschämt rückgängig. Das war, denke ich, der Tabubruch, der im Grunde jedes Recht über den Haufen war.
Ich sehe heute und hier, mit dieser rotgrünen (und pseudogelben) Regierung tatsächlich einen Kipppunkt! Schaffen wir es, wieder zu funktionierenden Strukturen zurückzufinden oder schaffen es die, Land, Gesellschaft, Wirtschaft vollkommen zu zerstören, auf dass das ein kaputtes Allerwelts-Land ohne gemeinsame Strukturen wird.
„Kritik an der Regierung ist erlaubt“, titelt die FAZ.
Dass solches Tun tatsächlich gestattet ist, scheint in Deutschland inzwischen eine herausragende Schlagzeile wert zu sein! Offenbar handelt es sich um eine so nicht erwartete – etwa gar verwunderliche? – Entscheidung mit absolutem Neuigkeitsgehalt.
Wohl nicht einmal das Grundgesetz hätte Derartiges auch nur im Entferntesten geahnt!
Offenbar ist es notwendig, das Wort DEMOKRATIE in diesem unseren Lande wieder neu buchstabieren zu lernen.
Was wird geschen? Nichts!
Die werden nicht mal die Correktiv Lügen korrigieren.
Landgericht Berlin. Wer erinnert sich nicht. „Über uns ist nur der blsue Himmel“. Das Gericht ist ein gutes, wenn auch abschreckendes Beispiel für Regierungstreue.
Tatsächlich: Die rechtlich gesicherte Möglichkeit der Machtkritik ist die Essenz des demokratischen Verfassungsstaats. Nach diesem Urteil sollten Faeser und Haldenwang endgültig ihre Hüte nehmen.
Werden diese aber nicht machen. Sie klammern an der Macht! Da gibt’s nur eins: SPD und CDU nicht mehr wählen!! Parteien, die dem Souverän solche Personen vorsetzen, gehören abgewatscht!!
Begreifen Haldenwand, Faeser und Paus dieses Urteil? Reicht die Intelligenz dafür? Ich habe Zweifel.
Intelligenz wird ausgebremst durch Ideologie. Ist leider so.
…Das Bundesverfassungsgericht zeigt dagegen in seiner Erklärung, dass Haldenwang selbst mit so einer Aussage näher im Spektrum eines Verfassungsfeindes zu verorten wäre als die von ihm beschriebenen Subjekte…….
„Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird vom Verfassungsschutz beobachtet.“ Das wäre doch mal was. Umweltfreundlich – geschlossene Kreisläufe. Da braucht man als Bearbeiter nicht mal aus dem Haus! Kann sich kein Komiker ausdenken. Deutschland eben. Made in Germany heißt heutzutage wahrscheinlich nur noch: Da ist der Wurm drin.
Bravo, das ist ja mal eine gute Nachricht. Der nächste Schritt wäre jetzt, die Regierungsorgane Haldenwang und Faeser wg Amtsmissbrauch, Amtsanmassung und Verfassungsbruch zu verklagen.
Das Bundesverfassungsgericht scheint doch noch unabhängig urteilen zu können, was seit dem Klimaurteil nicht mehr so zu sein schien.
Wichtig für das Vertrauen in die Demokratie!
Wann endlich entlässt Scholz die völlig untragbare Faeser, damit ihr Nachfolger den längst überfälligen Haldenwang feuern kann? Und wann endlich tritt Scholz selbst zurück?
Scholz muss auch entlassen werden! Das kann nur der Winkaugust, aber der muss auch entlassen werden! Also Lieber Gott, eröffne das Jüngste Gericht schon mal in einigen Strafsachen früher! Amen.
Danke, Herr Gallina, dass Sie so ausführlich aus dem Urteil zitieren und damit eine eigene Wertung erlauben.
Das unterscheidet Sie wohltuend von den Abschreiberlingen bei Spiegel und Co.
Ich teile Ihre Auffassung: Das ist ein erfreulich klares Signal aus Karlsruhe, dessen Feststellungen weit über den aktuellen Fall hinausgehen.
Ich bin froh, dass wenigstens in dieser Sache das Gericht verlässlich auf der Seite der Grundrechte bleibt.
Ich sehe es wie sie: Das war ein Warnschuss an die Innenministerin und den Herrn, der den Verfassungsschutz zu einem Regierungsgeheimdienst umbauen möchte.
Solange für die das keine persönlichen Konsequenzen hat, lassen sie sich auch nicht vom Verfassungsgericht stoppen.
Ich frage mich, wann die erste Anzeige gegen Faeser und Haldenwang erfolgt. Ich bin der Meinung, dass Sie mit Ihrem Vorhaben „Delegitimierungen des Staates“ unter Strafe stellen zu wollen bereits die Meinungsfreiheit substantiell angegriffen haben, was erst recht für die Aussage von Haldenwang in der FAZ gilt, der dort unmissverständlich erklärt hat, Grenzen der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit ziehen zu wollen.
ja,mit DEM Urteil unter dem Arm können die deutschen Haldenwang und Faeser endlich sagen,was Sie von Ihnen halten,ohne Angst haben zu müssen,um 5 uhr morgens die Wohnungstür eingetreten zu bekommen
Die kommen trotzdem und nehmen erstmal alles mit. Im Anschluss haben Sie dann die Möglichkeit unter Zuhilfenahme dieses Urteils dagegen juristisch vorzugehen; und nach ein paar Monaten schlafloser Nächte, einem Magengeschwür, Depressionen und ein paar Tausend Euro ärmer bekommen Sie ihre Sachen zurück. Viel Spaß mit Ihrer Meinungsfreiheit.
Keine Angst, seid mutig, ermutigt Andere – so viele Polizisten sehen das genauso.. Es können nicht Allen die Türen eingetreten werden.
Ein Pärchen des Grauens hat sich damit flüssig gemacht – überflüssig wie ein Kropf.
Wir beginnen nun diesen Staat und seine von den Vätern des Grundgesetzes geschaffene Gesellschaftsordnung wieder wertzuschätzen. Ein Grund zu feiern!
Noch iist Deutschland nicht verloren!
Das Duo infernale, selbstherrlich, abgehoben und dabei völlig instinktlos.
Warum es vor diesem Hintergrund strafbar sein soll, die BRD bzw. deren Flagge durch eine Banane zu kritisieren, entzieht sich meinem Verständnis. Ist das doch nichts anderes als eine optisch vorgebrachte Kritik. Dies umso mehr, als wir uns den Zuständen einer Bananenrepublik tatsächlich zügig annähern: Infrastruktur, Bundeswehr, Schulen, Stromversorgung etc. pp.
https://www.stern.de/panorama/verunglimpfung–schwarz-rot-goldene-bananenflagge-ist-verboten-31693820.html
Mehr Kreativität, weniger strafbar:
Die Assoziation entsteht schließlich beim Betrachter.
Oder die alte DDR- Version, Ziege und Vogel: wer meckert, fliegt!
> Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan kritisieren dürfen.
Das ist noch wenig brisant. Darf man in Buntschland kritisieren, dass die Regierung Waffen einem Staat liefert, welches ständig ein AKW beschießt (offiziell vor der UNO belegt) – wodurch auch das Bundesgebiet verstrahlt werden könnte? Möglicherweise gar mit Waffen aus Deutschland – wäre es allgemein bekannt, könnte es vielleicht die Ampel sprengen.
Was ist die Schlussfolgerung aus diesem Sieg? Ich delegitimiere diese beiden überbezahlten Funktionäre trotzdem – allein für ihren frechen Versuch gegenüber dem sie unterhaltenden Staatsbürger. Wer heute ruhig bleibt, nicht anecken will und sich ausruht, wird morgen unterdrückt.
„Wer heute ruhig bleibt, nicht anecken will und sich ausruht, wird morgen unterdrückt.“ Stimmt, aber vorher werden wir unterdrückt. Ob die, die dann auch unterdrückt werden, dann noch aufstehen und Rückrad zeigen werden, bezweifle ich stark.
Solange die Ampel im Amt ist, wird sich nichts ändern.
Ob Bundesverfassungsgericht oder wer auch immer, die Ampel interessiert das alles nicht, hält das Volk für blöd.
Welche „Regierung“ auf diesem Planeten hat es je geschafft, als Sicherheitsrisiko bezeichnet zu werden. Auch Faeser gehört zur Verantwortung gezogen.
Zu ergänzen wäre noch unsere christliche „Opposition“, die wie der Kanzler offensichtlich vergessen hat, welchen Eid sie geschworen haben.
Warum werden die beiden nicht aus ihrem Amt entfernt? Das wäre nur konsequent.
Weil das System als Demokratie und vor allem Rechtsstaat nicht oder je nach ideopolitischer Sicht sogar sehr gut funktioniert. Das war das Ziel der Altparteien.
Hat der Kanzler bei der letzten Einladung der ach so unabhängigen Richter am BVG beim Essen gespart? Oder gab es zu wenig zu trinken? Oder hat das BVG begriffen endlich wieder unabhängige Urteile zu fällen?
Es zeugt von ungeheurer Dreistigkeit, was sich Faeser, Paus, Haldenwang & Co in letzter Zeit erlauben. In einer funktionierenden Demokratie haben besagte Personen nichts auf ihren hohen Posten verloren. Die Damen als Minister, der Herr als Beamter. Leider begann die forcierte Beseitigung der Meinungsfreiheit unter Merkel und Maas und niemand trat diesem Treiben ernsthaft entgegen. Und was sich die uebergriffige Leyen-EU leistet, spottet jeder Beschreibung! Es gilt mehr denn je das Motto „Wehret den Anfangen“ oder ihr werdet in einer Diktatur aufwachen.