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Ideologie- und Lobby-Projekt nimmt seinen Weg

Nun denkt wenigstens der Bundesrat an die Kinder

23.10.2023

| Lesedauer: 4 Minuten
Am 20. Oktober 2023 hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes in Bezug auf den Geschlechtseintrag befasst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgelegten Pläne die verfassungsrechtlich gebotene Stellung der betroffenen Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten ausblenden.

Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 den Entwurf eines „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) auf den Weg gebracht. Federführend waren Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Es scheint daraus ein hochideologisiertes Gesetz zu werden, das für Mini-Minderheiten gilt, das wortgewaltige, medial präsente Lobbyorganisationen zufriedenstellt und das im Detail mehr Probleme aufwirft als löst.

Bezeichnenderweise gab es zum vorletzten Entwurf des SBGG von außen 54 überwiegend zustimmende Stellungnahmen von Verbänden, darunter fast zwanzig aus dem Spektrum von LSBTIQ (Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen). Und auch kirchliche Einrichtungen wie der Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ), das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Diakonie Deutschland und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie ließen es sich nicht nehmen, das SBGG zu begrüßen oder gar als nicht weitreichend genug zu kritisieren.

Fragwürdige Stellung der Kirche zum Selbstbestimmungsgesetz

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73 Seiten umfasst der Entwurf nun. Es sind zwar nur insgesamt 15 Paragraphen. Letztere machen im Entwurf allerdings nur sechseinhalb Seiten aus. Hinzukommt die Darstellung der Auswirkungen auf andere Gesetze, als da sind: Passgesetz, Bundesmeldegesetz, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Rechtspflegegesetz, Bundeszentralregistergesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gerichts- und Notarkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hinzukommen ferner weitschweifige Erklärungen. Inkrafttreten soll das SBGG am 1. November 2024.

Was mit dem SBGG kommt

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen nur die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Minderjährige ab 14 Jahren sollen die notwendige Erklärung selbst abgeben können; die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgerechtsberechtigten. Stimmen die Sorgerechtsberechtigten nicht zu, kann diese Zustimmung – wie in anderen familienrechtlichen Fällen – vom Familiengericht ersetzt werden; dies allerdings nur dann, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Auf Grundlage des Gesetzes kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen, nichtbinären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt (sog. Offenbarungsverbot). Eine Bußgelddrohung von 10.000 Euro ist angesichts der Tatbestandsvoraussetzung der absichtlichen Schädigung der betroffenen Person angemessen (Zusammenfassung hier).

Das „Saunaproblem“, das heißt: die Frage, ob Transfrauen, also vormalige oder biologisch immer noch Männer, in die Frauensauna gehen dürfen, wird auf die Ebene vor Ort verlagert. Der Saunabetreiber soll das entscheiden dürfen. Noch.

Auch die Bedenken des Bundeskriminalamtes (BKA), dass straffällige Personen mit dem SBGG einfach ihren Namen ändern könnten, um einer Strafverfolgung zu entgehen, wurden vom Tisch gewischt. Denn voraussichtlich sollen zuständige Standesämter die Daten bei den Anträgen an die Meldebehörden, also auch die Strafverfolgungsbehörden, weitergeben. Diese schauen dann, ob gegen die Person bereits ein Verfahren oder eine Fahndung läuft. Ist das nicht der Fall, sollen die Daten direkt wieder gelöscht und nicht gespeichert werden. Falls es doch der Fall ist, wissen die Sicherheitsbehörden, dass die Person einen neuen Namen angenommen hat, und können das registrieren. Wir sind schon mal gespannt, wie die Datenschutzbeauftragten das sehen.

Wenigstens der Bundesrat denkt an die Kinder

Interessanterweise geht der Regierungsentwurf der „Ampel“ davon aus, dass das SBGG keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf. Wiewohl ja in der Umsetzung des SBGG Kommunal- und Landesbehörden sehr impliziert sind. Jedenfalls wird der SBGG-Entwurf eingeleitet mit dem Satz: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen.“ Und nicht mit dem Satz: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.“

Am 20. Oktober 2023 nun hat sich der Bundesrat dennoch mit dem SBGG-Entwurf befasst. Sechs Seiten weist der Bundesrat mit 8 Monita aus. Vor allem das Monitum Nr. 8 hat es in sich. Denn der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgelegten Pläne die verfassungsrechtlich gebotene Stellung der betroffenen Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ausblenden.

Der Bundesrat kritisiert: Zu den Kindern unter 14 Jahren soll es dem Gesetzentwurf zufolge ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen allein der elterlichen Entscheidung überlassen sein, den Geschlechtseintrag und den Vornamen des Kindes zu ändern. Der Alleinentscheidung der Eltern steht weder ein Prüfungsrecht des Standesamts als
Korrektiv gegenüber noch sind anderweitige Regelungen enthalten, die den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schon kleinster Kinder und ihre Subjektstellung verfahrensrechtlich berücksichtigen, die laut Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aber schon von Verfassungs wegen hinreichende Berücksichtigung erfahren müssen. Dies stehe in eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren, in denen Kinder persönlich angehört werden, Richter sich einen persönlichen Eindruck von ihnen – selbst im Kleinstkindalter – verschaffen müssen, wie im Übrigen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zu ihrer Interessenwahrnehmung möglich ist.

Ein wenig Vorgeschichte und Hintergrund

Einen Vorstoß, der schon in Richtung „Selbstbestimmungsgesetz“ wies, hatten die damaligen Oppositionsfraktionen der „Grünen“ und der FDP bereits in der letzten Legislaturperiode von 2018 bis 2021 gemacht. Im „Ampel“-Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 wurde die Sache auf Seite 95 unter „Queeres Leben“ mit Zielrichtung eines neuen Gesetzes konkretisiert.

Der regelrechte Hype um „Trans*“ war indes vorher schon regierungsamtlich begleitet worden von einer Info-Kampagne. Nämlich schon seit „Merkel“-Zeiten. Auf dem Portal des Familienministeriums hatte es damals zum Beispiel – adressiert an Heranwachsende – zu Pubertätsblockern geheißen: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen. (…) Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst.“ Seit 2022 heißt es nun etwas vorsichtiger: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? So kannst du deinen Arzt/deine Ärztin fragen, ob dir Pubertätsblocker vielleicht helfen könnten.“ Interessant gleichwohl: Die CDU-Präsidin Julia Klöckner hatte sich im Jahr 2022 über den Text des BMFSFJ echauffiert, aber wohl nicht zur Kenntnis genommen, dass der bisherige Text aus der Merkel-Zeit stammt. Familienministerin war in der Großen Koalition von 2018 bis zu ihrem Rücktritt im Mai 2021 Franziska Giffey (SPD).

Heute lesen wir im „Regenbogenportal“ aber auch: „Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit der Gabe von sogenannten Pubertätsblockern. Sie verhindern das Einsetzen der von transgeschlechtlichen Kindern oft mit großer Abwehr und Not empfundenen Symptome der Pubertät (Menstruation, Brustwachstum bzw. Spermaproduktion, Stimmbruch, Behaarung). Die Wirkung der Pubertätsblocker ist umkehrbar.“ Letzteres wiederum bestreiten viele Ärzte massiv.

Auf dem „Regenbogenportal“ findet man jedenfalls eine Flut an 91 „Infoartikeln“, 418 „Angeboten“, 565 „Materialien“, ein „Verzeichnis für queerfreundliche und sensibilisierte Ärzt*innen & Therapeut*innen“. Das Ganze auch in arabischer und türkischer Sprache. Betrieben wird dieses Portal von der Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ministerin ist die „Grüne“ Lisa Paus, ihr Vize ist der Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann (ebenfalls „Grüne“); seit 5. Januar 2022 ist Lehmann zugleich der „Queer-Beauftragte der Bundesregierung“. „Welches Geschlecht ein Mensch hat, kann kein Arzt von außen attestieren“, hatte er im Februar 2022 gegenüber 3sat behauptet. Denn über die sexuelle Identität könne nur die betreffende Person selbst Auskunft geben.

Tag der Familie: Gender auf dem Rückzug?

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Es stellt sich jedenfalls die Frage, ob der Hype um „Trans*“ nicht auch verantwortlich ist für die sprunghafte Zunahme des Krankheitsbildes der „Genderdysphorie oder Genderinkongruenz“. Damit ist der Zustand gemeint, bei dem eine Person sich „dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht“ (früher: „biologischen Geschlechts“) nicht mehr zugehörig fühlt, sich damit nicht identifizieren kann.

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20 Kommentare

  1. Zitat 1: „Auch die Bedenken des Bundeskriminalamtes (BKA), dass straffällige Personen mit dem SBGG einfach ihren Namen ändern könnten, um einer Strafverfolgung zu entgehen, wurden vom Tisch gewischt“

    > Wobei mich hier dann auch mal interessieren würde, wie es sich zum Beispiel bei den sog. Schuldnern verhält? Kann dann z.Bsp. ich/jemand in einer Bank einen Kredit aufnehmen und läßt dann nach Auszahlung der Summe seinen Namen ändern und Schwups: ist dann schuldenfrei – und vermögender?

    – – – – – –

    Zitat 2: „Auf dem „Regenbogenportal“ findet man jedenfalls eine Flut an 91 „Infoartikeln“, 418 „Angeboten“, 565 „Materialien“, ein „Verzeichnis für queerfreundliche und sensibilisierte Ärzt*innen & Therapeut*innen“.(……..). Betrieben wird dieses Portal von der Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    > Mhh, „betrieben vom Bundesministeriums“ ?
    Also mal abgesehen davon, dass ich dies als eine (Be-)Werbung für/an Kinder & Jugendliche sehe auch daher auch für diese Heranwachsenden als für gefährlich halte, so frage ich mich auch, ob und in wieweit es überhaupt zulässig ist, dass hier das/ein Bundesministerium per Internet für bestimmte Ärzte & Therapeuten am werben ist? ?

    Dieser ganze auf unsere Kinder Einfluß nehmende kranke woke Irrsinn von Gender-, „Alphabet-“ und Transen-Gaga sowie AUCH die (vor-)schulische „harte“ Frühsexualisierung und die „Fummelgruppen“ in Kindergärten gehört von unseren Kindern UND aus den Kindergärten, Schulen und Unis (bis mind. 18J.) ferngehalten.

    Wobei hier insgesamt gesehen dann aber auch der unter dem Deckmantel der islamischen Kinder-Ehe stattfindede Kinder-Sex zugehört und zu verbieten ist.

    Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu jenen die prüde oder altmodisch sind. Doch was in diesem Land besonders auch mit Blick auf die grünlinken „Kinder-Versteher“ (nach 1960/70 schon wieder) abläuft, ist nur noch irre und krank: „Fummelstuben“ in Kindergärten und z.Bsp. harte Anal-Aufklärung in der 2. Klasse -man man!!

  2. Ich denke, es läuft alles auf den vom WEF propagierten Transhumanismus hinaus. Wir sollen nicht mehr wissen, ob wir Männlein oder Weiblein sind. Wir sollen nichtdenkende funktionierende Maschinen, also Sklaven und Konsumenten werden. Und wo fängt man da am Besten an? Bei den Kindern!

    Aber halt, stopp! Sind wir das nicht schon längst?? Wozu dann der ganze Aufwand?

    Ich finde es entsetzlich, dass ich über so einen Sch..ß überhaupt nachdenken soll.

  3. Wenn man schon über Menschenrechte bestimmen will, dann sollte man es dem Bürger überlassen, wo er seinen Pass beantragt und welchen Steuersatzt er zahlen will, um noch einigermaßen menschnwürdig zu leben. In Deutschland existiert über die Lohn- und Einkommenststeuer hinaus, ein an Enteignung grenzendes Steuer- und Abgabensystem, welches den Bürger, bis hin zur Kurtaxe, dem Parscheinticket und Glückspielsteuer anzapft. Quasi ein steuerliches Paralleluniversum, mit dem man nicht nur die höchsten Steuern in der Welt zahlt, sondern auch noch Subventionen an nicht EU-Staaten und völlig fremde Völker. Wenn man diesen Steuer- und Abgabenterror mal wieder vom Kopf auf die Füße stellen würde, hätten die Abgeordneten genug Arbeit und bräuchten sich nicht mit hypothetischen Geschlechtswechseln befassen.

  4. Muslime lehnen das alles ab. Das bedeutet, sie werden künftig weiterhin für den meisten Nachwuchs in Deutschland sorgen, der sich klar als Mann oder Frau sieht, und falls aus arabischen Ländern, werden sie sich auch gegen die LGBT Szene wenden. Kitas werden nicht in Anspruch genommen, schon gar nicht wenn diese frühsexualisierte Themen auf der Agenda haben.

    Die deutschen Bürger ohne Migrationshintergrund sollen dagegen auf Kinder verzichten, da Kinder ja schlecht für die CO2 Bilanz sind. Finanziell werden arbeitende Deutsche ausgeblutet, dazu mieseste Betreuungsaussichten für ihre Kinder durch fehlende Kita Plätze, schlimme schulische Verhältnisse, und Abtreibungen werden angeboten wie Sauerbier. Die Covid Impfung sorgt für Blutungen und Unfruchtbarkeit. Migranten lassen sich sehr selten impfen, kümmerte bisher auch keinen, nur die anderen wurden genötigt.

    Läuft doch alles prima mit den Transformationsplänen. Alles so geplant und Absicht.

  5. Der indikationsgerechte Einsatz von GnRH-Analoga, sogenannte Pubertätsblocker, bei Pubertas praecox ist in der Tat reversibel und die Wirkung auf den Zeitraum der Anwendung beschränkt. Ein off Label use, und das würde jeder Einsatz außerhalb dieser Indikation sein, hingegen ist strafbar und würde den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und könnte den Verlust der Approbation bedeuten.

  6. Bei der Transideologie kommt man nicht daran vorbei, dass die meisten ärztlichen Standesvertreter in den Industrieländern, die auch normativen Einfluß darauf haben, wie Krankheiten definiert und behandelt werden sollen, was standesethisch geboten ist, und u.U. was von Krankenversicherungen bezahlt werden soll oder muß, die sogenannten Geschlechtsangleichungen an eine gefühlte Identität als gebotene Behandlung anerkennen. Damit werden bei Geschlechtsdysphorie Pubertätsblocker für Jugendliche, weiterreichende Hormonbehandlungen, und auch chirurgische Eingriffe ( das Entfernen von Brüsten bei Frauen, Entfernung von Reproduktionsorganen und plastische Chirurgie zur Änderung von Urogenitalorganen ) als notwendige Behandlungen anerkannt. Die Mehrheit der tatsächlichen Behandlungen lassen es vielleicht mit den Hormonbehandlungen bewenden, aber in den USA sollen pro Jahr ca. 1000 chirurgische Gesamtangleichungen gemacht werden, für die es Spezialkliniken gibt. Es wird überall heftig darüber gestritten wer, was unter welchen Bedingungen bezahlt. In den USA soll das Gesamtprogramm ca. $ 150 Tsd. – 250 Tsd. kosten, was teilweise privat aufgebracht werden muß. Aber auch die Dauerbehandlungen mit Hormonpräparaten sind nicht ganz billig. Wie lange das Ganze der Person tatsächlich nützt, ob man überhaupt von einer ärztlichen Heilbehandlung sprechen kann, ist wenig erforscht, weil sich ärztliche Daten meist nach wenigen Jahren verlieren. Die verfügbaren Erkenntnisse sind nur anekdotisch, und meist Behauptungen von Psychologen/Psychiatern in zeitlicher Nähe zu den Behandlungen. Die Transideologen haben die Ärzteschaft auf ihrer Seite. Wer das ganze als Frankensteinisierung des Menschen betrachtet steht vielleicht nicht allein, hat aber keine Lobby mit effektivem, normativen Einfluß auf die Gesetzgebung.

  7. Menschen mit Verstand nennen so etwas Degeneration.

    Leider sorgt das Parteiengefüge, das sich bekanntlich (v. Arnim) den Staat zur Beute gemacht hat, für das zuverlässige Aussondern solcher Menschen.

  8. Nicht vergessen, dass inzwischen eine Gegenbewegung einsetzt. Ein Beispiel aus den USA aus den letzten Tagen :
    https://governor.arkansas.gov/executive_orders/executive-order-to-eliminate-woke-anti-women-words-from-state-government-and-respect-women/
    Der Auftritt der Gouverneurin vor der Presse ist hier zu sehen:
    https://www.youtube.com/watch?v=5S5cX3nzfyE
    Die Masse der Menschen hat diese Fanatiker einfach nur satt. Die Kommentare sprechen für sich.

    • Kein Mann in Sicht in dem Video. Es ist auch bezeichnend wie das alles gesagt wurde. Das ist ein Etappensieg für die Frauen in dem Kampf zwischen Alphabet-Leute und dem Feminismus. Der Mann hat schlechte Karten, egal wer gewinnt.

  9. Dieses Gesetz ist ein Verbrechen gegen die Menschenrechte und Gottes Gebote. Und wer das beschließt, gehört vor Gericht. Dass so etas überhaupt beschlossen werden konnte, liegt am Einfluss des menschenverachtenden WEF und seiner Versuche, sämtliche Strukturen des Zusammenlebens zu zerstören und darauf eine absolute Herrschaft im Sinne von Aldous Huxley schöner neuer Welt aufzubauen.

  10. Tja. Und egal was deutsche Kanzler verlautbaren – an den EU Grenzen geht das „Entern“ wohl in erhöhtem Ausmaß weiter – wie an den eigenen „Landesgrenzen“ auch. Auf den Kanaren kamen am Wochenende alleine wohl um die 1000 Neue aus Afrika übers Meer.
    Restspanien wie Lampedusa und ganz Italien, auch Griechenland, Malta wie Zypern sind hinsichtlich der „Einreisen“ politisch-medial wieder vollkommen aus dem Blickfeld genommen – und was es fußläufig jeden Tag über all unsere offenen Grenzen schafft wird uns, wie seit 2015 üblich, auch nicht bekannt gegeben.
    Auch nicht, was das Scholz-Kabinett an „Migranten“ zusätzlich täglich einfliegen lässt und dem Steuerzahler zur dauerhaften Alimentation oktroyiert
    „Bald sehen alle, dass wir das geschafft haben.“ so Scholz vor Tagen.
    .
    Sie hören nicht auf uns zu fluten, nur weil uns davon nicht mehr berichtet wird – oder? Und wenn „die Palästinenser“ auf den Straßen Deutschlands, die Juden ins Gas wünschend, sich wieder etwas beruhigt haben werden, werden auch Politiker wie Medien das Thema „Migration“ wieder unterm Tisch verschwinden lassen – aber an der Auffüllung dieses Landes mit nicht pässlichen Fremdmenschen bis zum Platzen wie seit 2015 hinterrücks mit Fleiß, der zum Wohle der Deutschen lange nicht mehr und an keiner Stelle zu erkennen ist, weiter arbeiten.
    Während Thilo Sarrazin in die Presse Österreichs ausweicht, um seine Gedanken zur Lösung, in D wie in der EU wie es scheint gar nicht gewünscht, öffentlich machen zu können: https://exxpress.at/thilo-sarrazin-nur-so-kriegen-wir-gefaehrliche-massen-migration-in-den-griff/

  11. Da muß ja wohl demnächst jede(r)*** Beamt(e)**In einen besonderen Kurs absolvieren, um solche Angelegenheiten gendersensibel und fehlerfrei zu erledigen. Deutschland, armes Vaterland, Gott steh uns bei!
    Aus der (Gender)-Kirche auszutreten ist dagegen nur ein Klacks. 😉

  12. „Und auch kirchliche Einrichtungen wie der Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ), das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Diakonie Deutschland und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie ließen es sich nicht nehmen, das SBGG zu begrüßen oder gar als nicht weitreichend genug zu kritisieren.“

    Ah, die Kirchen betreiben Mitgliederwerbung,

    „Das Ganze auch in arabischer und türkischer Sprache.“

    Ja, das ist den Grünen in Deutschland schon wichtig.

    „Sven Lehmann („Grüne“): „Welches Geschlecht ein Mensch hat, kann kein Arzt von außen attestieren“… Denn über die sexuelle Identität könne nur die betreffende Person selbst Auskunft geben.“

    Klar doch, denn biologisches Geschlecht und sexuelle Identität ist ja bekanntlich ein und dasselbe. Ist doch völlig offensichtlich. Wie sonst wollte man Frauen mit Penis und Männer mit Gebärmutter erklären?
    Ja, und dann sind da noch ein paar kleinere Randproblemchen, wie z.B. schrumpfende Wirtschaft, steigende Arbeitslosigkeit, verfallende Infrastruktur, erodierende innere Sicherheit, explodierende Wohnungsnot, Siechtum der Bauwirtschaft, Abwanderung der chemischen sowie der Automobilindustrie, explodierende Energiekosten, unkontrolliert wuchernde Verwaltungen, demographischer Probleme bei den Sozialsystemen, unkontrollierte illegale Immigration, Kriege in der Ukraine und Palästina… Alles halb so wild, betrifft ja nur die Mehrheit der Gesellschaft, eine Randgruppe, sozusagen.

  13. Für mich steht es außer Frage, dass der Hype um „Trans*“ verantwortlich für die sprunghafte Zunahme des Krankheitsbildes der „Genderdysphorie“ ist. Es handelt sich um eine gesellschaftliche Kampagne die von der aus meiner Sicht durch und durch kranken LGBT-Bewegung betrieben wird, um Einfluss zu gewinnen, die eigene Community zu vergrößern, das biologische Geschlecht als Normal aufzulösen, um selbst Normalität zu sein. Das solche Aktivitäten immer sehr schnell auch ihre wirtschaftlichen Profiteure finden, zeigen die ähnlich angelegten Kampagnen „Klima“ und „Corona“.

  14. „Denkt denn niemand an die Kinder!?“Einer der Kultsprüche aus den Simpsons stammt von der Frau von Reverend Lovejoy. Immer, wenn eine Krise heraufzieht, sagt sie „Würde denn irgendeiner bitte mal an die Kinder denken?“
    Es nützt gar nichts, wenn der Bundesrat hier „an die Kinder denkt“.
    Das ganze Konstrukt des SBGG und die zeitgeistigen gehypten Aktivitäten drumherum sind nicht da, um an die Kinder zu denken, da hilft auch ein Zierstreifen des Bundesrates nicht.

  15. Mal abgesehen davon, dass ich das Gesetz ablehne: Ich muss mal nachfragen, weil ich es nicht verstehe. Unter Punkt 4 der Bundesrat-Stellungnahme heißt es: „Es ist nicht sachgerecht, dass ein Kind, das nach der Änderung des Geschlechtseintrages geboren oder angenommen wurde, vollständig unter das Offenbarungsverbot nach § 13 Absatz 1 SBGG fällt und damit nicht ohne Zustimmung seines Elternteils den bis zur Änderung eingetragenen Vornamen und das Geschlecht angeben darf. Es entspräche auch dem berechtigten Interesse des Kindes, ohne die Zustimmung des Elternteils mit anderen Personen über seine Abstammung reden zu dürfen, da dies maßgeblich zur Identitätsstiftung des Kindes beitragen kann.“ Unter Punkt 8 wird die „Alleinentscheidung der Eltern“ abgelehnt. „ … Dies steht in eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren, in denen Kinder persönlich angehört werden und Richterinnen und Richter sich einen persönlichen Eindruck von ihnen – selbst im Kleinstkindalter – verschaffen müssen wie im Übrigen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zu ihrer Interessenwahrnehmung möglich ist.“ Ich verstehe das so, dass schon bei jüngeren Kindern auf die „eigenständige Wahrung ihrer Interessen“ gepocht wird. Heißt das nicht, dass auch Kindern unter 14, unabhängig von den Eltern, bereits die Entscheidung überlassen wird, ob sie im falschen oder richtigen Geschlecht stecken?

  16. Das so genannte Offenbarungsverbot wird, wenn es denn jemand darauf anlegt, natürlich durch anonyme Offenbarung umgangen. Man kann natürlich so gut wie alles unter Strafe bzw. Bußgeldandrohung stellen, verhindern wird man es damit nicht. Transsexualität ist ein Problem einer winzigen Minderheit und soll nun für die große Mehrheit zum Problem gemacht werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass man dem wirklich betroffenen Personenkreis damit keinen Gefallen tut. Dass dieses Gesetz ein Verbrechen an vielen Kindern sein wird, kann sich eigentlich jeder vorstellen, der unbetreut bis drei zählen kann. Es wird sein, wie es immer ist, die links-grünen Idiotien werden an der Realität scheitern und bei vielen Betroffenen eine Menge Leid hervorrufen. Gut gemeint ist eben oft das genaue Gegenteil von gut gemacht.

  17. Buschmann und Paus. Mehr muss man wohl nicht wissen. Diese links/grüne Blase in Berlin setzt ausschließlich Ihre eigenen Interessen und Vorstellung durch. Egal ob es absolute Minderheiten sind. Sie werden zwangsbeglückt. Und wenn man dann noch an den täglichen Import von „Schwulen- und Lesbenhassern“ denkt, macht es einen nur noch sprachlos. Welche Konflikte werden hier geschürt. Diese Kinder und Jugendlichen werden von bestimmten Bevölkerungsgruppe gehasst und verfolgt werden. Und verstehen dann nicht, dass sie jetzt auf einmal eben gehasst und verfolgt werden. Ihr habt mir doch gesagt, ich darf mich entscheiden wie ich will. Wer schützt diese Kindern und Jugendlichen dann vor den kommenden Anfeindungen? Die Regierung? Genauso wie wir die Juden in Deutschland schützen. Steinmeier spricht doch schon von erster Bürgerpflicht. Das bedeutet nicht`s anders wie, wir (die Regierung) können das nicht mehr sicherstellen. Der Bürger muss das jetzt machen. Diese Kindern, die noch selber überhaupt nicht in der Lage sind dieses Thema für sich zu erschließen, werden zwangsberieselt mit einem Thema, dass evtl. später ganz von alleine kommen wird. Wer Frau oder Mann werden will, obwohl er anders geboren wurde, soll das später gerne für sich entscheiden dürfen. Aber nicht mittels Gehirnwäsche die bereits im Kindergarten beginnt.

  18. Wer wissentlich Kinder unfruchtbar macht, ist ein Verbrecher.

  19. Ehrlich gemeint, wird dieses Gesetz in naher Zukunft, so schleunigst keine Änderung in der Zusammensetzung der dieses Land Bewohnenden geben wird, keinerlei Wirkung entfaltet. Denn die Vertreter der Lobbygruppen, die jetzt lautstark für ihren persönlichen sexuellen Irrsinn schreien, werden dann leise im Winde schaukeln, ermordet von radikalisierten westasiatischen Analphabeten, die ihrem persönlichen Irrsinn frönen, dass es genau zwei Geschlechter gibt.

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